BERICHT über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2016, Einzelplan III – Kommission

2.3.2015

(2015/2008(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes


Verfahren : 2015/2008(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0027/2015
Eingereichte Texte :
A8-0027/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2016, Einzelplan III – Kommission

(2015/2008(BUD))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 312 und 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf Artikel 106 a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1],

–       gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 betreffend den Standpunkt des Rates zum neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015[4],

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015[5] und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten dazugehörigen sechs gemeinsamen Erklärungen sowie die drei einseitigen Erklärungen,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung über eine Investitionsoffensive für Europa, die die Kommission am 26. November 2014 angenommen hat (COM(2014)0903), und den Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, den die Kommission am 13. Januar 2015 angenommen hat (COM(2015)0010),

–       gestützt auf Titel II Kapitel 8 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0027/2015),

A.     in der Erwägung, dass der Haushalt der EU vor allem ein Investitionshaushalt mit einer starken Hebelwirkung und ein Katalysator für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der gesamten Union ist; in der Erwägung, dass durch den Haushalt der EU die Durchführung von Programmen und Projekten erleichtert wird, die ansonsten nur schwierig oder gar nicht durchgeführt werden könnten, und dass mit Haushaltsmitteln strategische Investitionen in Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert getätigt werden können, indem Ressourcen gebündelt und Skaleneffekte ermöglicht werden; in der Erwägung, dass der EU-Haushalt eine spürbar positive Wirkung auf das Leben der Bürger hat; in der Erwägung, dass der EU‑Haushalt eine entscheidende Rolle dabei spielt, Unterschiede zwischen den Regionen Europas zu verringern und in Gebiete zu investieren, in denen dies besonders dringend notwendig ist;

B.     in der Erwägung, dass das Investitionsniveau in der EU als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich zurückgegangen ist und das Entwicklungsgefälle zwischen den verschiedenen Region der EU zugenommen hat; in der Erwägung, dass der EU‑Haushalt in Anbetracht der anhaltenden wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Sachzwänge auf nationaler Ebene eine Schlüsselrolle für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union spielt;

C.     in der Erwägung, dass der EU-Haushalt seinen Zweck nicht erfüllen kann, wenn seine Solidität, Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit infrage gestellt werden; in der Erwägung, dass es unbedingt erforderlich ist, allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 vollständig nachzukommen und eine Reihe von Problemen, die in den vergangenen Jahren aufgetreten sind (insbesondere die beispiellose Menge an Rechnungen, die zum Jahresende 2014 noch unbezahlt sind), unverzüglich zu lösen; in der Erwägung, dass diese Anhäufung unbezahlter Rechnungen zu Verzögerungen bei der Durchführung von Programmen und Fonds der EU führt, was in erster Linie negative Auswirkungen für die europäischen Bürger hat; in der Erwägung, dass eine Verzögerung bei Zahlungen im Rahmen der Strukturfonds ebenso die Frage der Einführung von Zinsen für die Zahlungsverzögerungen aufwirft, da die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf die Finanzmärkte zurückzugreifen müssen, um den Anteil der Europäischen Union vorzufinanzieren; betont, dass die Aufhebung von Mittelbindungen keine Lösung für die Zahlungskrise ist; bekräftigt, dass gemäß Artikel 310 AEUV der Haushaltsplan der EU in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist;

D.     in der Erwägung, dass im Jahr 2016 die neuen EU-Programme des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 greifen und in vollem Gange sein werden und die Halbzeitprüfung des MFR in die Wege geleitet wird;

Wieder auf Kurs bringen: Beschäftigung, Unternehmen und unternehmerische Initiative für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der Europäischen Union

1.      hebt das Potenzial und den Mehrwert des EU-Haushalts bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Entwicklung von Unternehmen und unternehmerischer Initiative für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der gesamten Union hervor; betont in diesem Zusammenhang auch den Beitrag des EU-Haushalts zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur Förderung von Forschung und Entwicklung und hebt das Potenzial der Energiewende und der Energieverbundnetze für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung von Wachstum hervor; erkennt an, dass ein breites Spektrum von EU-Programmen wie Horizont 2020, COSME, Erasmus+ und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ebenfalls direkt zur Verwirklichung der Ziele beiträgt; erwartet, dass die Kommission solchen wachstumsorientierten Programmen und Instrumenten im Entwurf des Haushaltsplans 2016 einen zentralen Platz einräumt, damit sie mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden;

2.      weist darauf hin, dass es über 20 Mio. KMU in der EU gibt und diese 99 % der Unternehmen ausmachen; vertritt die Auffassung, dass KMU durch ein günstiges Umfeld für Unternehmen und die Entwicklung einer Unternehmenskultur mit menschenwürdigen Arbeitsplätzen in der EU wieder ihre Funktion übernehmen könnten, die meisten Arbeitsplätze in der Union zu schaffen, da diese Rolle durch die Wirtschaftskrise geschwächt wurde; betont in diesem Zusammenhang, dass die Gründung und die Tätigkeit von Jungunternehmen in der EU erleichtert werden müssen, indem Unternehmer miteinander verbunden und neue Projekte gefördert werden; ist der Ansicht, dass – neben der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und dem Abbau von Bürokratie – die im Rahmen des COSME-Programms verfügbaren Finanzinstrumente vollständig genutzt werden müssen, um KMU zu helfen und diese zu unterstützen, indem sie insbesondere leichter Zugang zu Märkten und Krediten erhalten; betont das große Potenzial des Europäischen Fonds für strategische Investitionen für KMU und mittelgroße Unternehmen;

3.      betont, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds einen der größten Ausgabenposten im Haushaltsplan der EU darstellen und auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wiederankurbelung von Wachstum sowie für die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen maßgeblich sind; betont, dass die Kohäsionspolitik der EU hilfreich bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Investitionen in wichtigen Wirtschaftsbereichen war und vor Ort konkrete Ergebnisse erzielt werden konnten, durch die die Mitgliedstaaten und die Regionen in die Lage versetzt werden können, die gegenwärtige Krise zu überwinden und die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die verbleibenden operationellen Programme in den kommenden Monaten zügig angenommen werden und die Umsetzung 2016 auf vollen Touren läuft;

4.      ist besorgt über die Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ab dem Jahr 2016, da 2014 und 2015 eine Vorabausstattung mit den gesamten Mitteln für das Programm durchgeführt wurde; hebt hervor, dass die Jugendarbeitslosigkeit stärker bekämpft werden muss und dass zu diesem Zweck alle Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden sollten; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass 2016 zum ersten Mal – wie im Rahmen der Verordnung über den MFR 2014–2020 festgelegt – Mittel im Rahmen des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen für politische Ziele im Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung und insbesondere im Zusammenhang mit der Beschäftigung junger Menschen zur Verfügung stehen, die über die Obergrenzen, die im MFR für die Jahre 2016 bis 2020 festgelegt sind, hinausgehen; fordert die Kommission auf, die Gründe für Verzögerungen bei der Umsetzung dieses Programms zu ermitteln und mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, damit diese Mittel vollständig ausgeschöpft werden;

5.      hebt hervor, dass grenzübergreifende Mobilität wichtig ist, damit Europa Nutzen aus den vielfältigen Fähigkeiten der Bürger ziehen kann und gleichzeitig die Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Generationen ausgeweitet werden können; vertritt die Auffassung, dass symbolische und erfolgreiche Mobilitätsprogramme wie Erasmus+ sowohl den einzelnen Bürgern als auch der Wirtschaft zuträglich sind und daher in vollem Maße in Anspruch genommen werden sollten; weist in diesen Zusammenhang darauf hin, dass die sozialen Aspekte der Mobilität immer berücksichtigt werden müssen und dass Mobilität nur ein mögliches Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellt und nicht das letzte Mittel sein sollte;

6.      weist darauf hin, dass Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sich negativ auf die Wirtschaft der Mitgliedstaaten und in der Folge auch negativ auf den EU-Haushalt auswirken; betont insbesondere, dass Betrug im Bereich der Mehrwertsteuer wie etwa „Karussellbetrug“ direkte Auswirkungen auf die Einnahmen der EU hat; fordert die Kommission auf, EU-Programme zu stärken, die die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich ergänzen;

7.      begrüßt die Einführung von Kriterien der umweltfreundlichen Entwicklung in den Haushaltsplan der EU; vertritt jedoch die Auffassung, dass die politischen Maßnahmen der EU wirksam dazu beitragen sollten, die vereinbarten Ziele in den Bereichen Bekämpfung des Klimawandels, Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt zu verwirklichen; vertritt die Auffassung, dass dies die zentralen mittel- und langfristigen globalen Herausforderungen sind, die nicht vergessen werden dürfen;

Der EU-Haushalt und das Investitionsprogramm

8.      begrüßt als ersten Schritt das von der Kommission vorgelegte Investitionsprogramm, durch das potenziell 315 Mrd. EUR für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung sowie KMU und mittelgroße Unternehmen mobilisiert werden können, um das durch die Wirtschaftskrise verursachte öffentliche und private Investitionsdefizit zu verringern; stellt fest, dass erwartet wird, dass der EU-Haushalt das Rückgrat dieses Investitionsprogramms bildet, indem die für die Verpflichtungen und Zahlungen erforderlichen 8 Mrd. EUR für die Ausstattung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) aus dem Garantiefonds zur Verfügung gestellt werden; vertritt die Auffassung, dass der Beitrag aus dem EU-Haushalt durch eine stärkere Hebelwirkung entscheidende Ergebnisse erzielen sollte; bekräftigt seine Bereitschaft, mit größter Sorgfalt zu überwachen, wie die finanziellen Zusagen der EU gegenüber der EIB für die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Haushaltsplan umgesetzt werden;

9.      hebt hervor, dass das vorgeschlagene Investitionsprogramm und der EU-Haushalt zusätzlich zueinander sind und einander ergänzen und für beide die Verpflichtung besteht, die Wirtschaft wiederanzukurbeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern; betont, dass der EU-Haushalt selbst ein bedeutendes Investitionsinstrument mit einer wichtigen Rolle und Aufgabe ist, das greifbare Ergebnisse mit einem klaren europäischen Mehrwert vorzuweisen hat; ist überzeugt, dass jede Anstrengung unternommen werden muss, um Synergieeffekte – nicht nur zwischen dem Investitionsprogramm und dem EU-Haushalt, sondern auch im Zusammenspiel mit den einzelstaatlichen Haushaltsplänen – zu schaffen, um die Investitionslücke zu schließen, für Konvergenz und Stabilität in der EU zu sorgen und die Auswirkungen der öffentliche Ausgaben auf die Realwirtschaft zu maximieren; betont darüber hinaus, dass es wichtig ist, bestehende Hemmnisse für Investitionen insbesondere hinsichtlich der Klarheit und der Vorhersehbarkeit des Regelungsrahmens zu beseitigen;

Solidarität nach innen und nach außen sowie Sicherheit in Europa

10.    weist erneut darauf hin, dass der EU‑Haushalt ein Instrument für die Solidarität nach innen ist, da durch ihn der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt unterstützt, Armut bekämpft und soziale Inklusion gefördert wird sowie durch ihn die Ungleichheiten in der Entwicklung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, aber auch zwischen den Regionen der Mitgliedstaaten verringert werden; betont, dass der EU‑Haushalt auch ein Instrument für die Solidarität nach außen ist, da durch den EU‑Haushalt dringend benötigte Hilfe bei humanitären und zivilen Krisen geleistet wird, indem bedürftige Länder (wie die Ukraine) unterstützt werden, und die EU dank dem EU-Haushalt die größte Geberin von Entwicklungshilfe ist und dabei das Ziel verfolgt, den Verpflichtungen der Union im Bereich der Armutsbekämpfung nachzukommen, was im Rahmen des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik bekräftigt wurde, und durch den EU-Haushalt zur globalen Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 beigetragen wird;

11.    stellt mit Besorgnis fest, dass die EU zwar zu den weltweit sichersten Orten zählt, Europa aber dennoch mit neuen Arten von Risiken für seine innere Sicherheit konfrontiert ist, die eine engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und Koordinierung, die Entwicklung von Maßnahmen für eine bessere Integration und einen verstärkten sozialen Zusammenhalt und gleichzeitig die Förderung von Stabilität und Frieden in Konfliktgebieten erforderlich machen; betont, dass gemeinsame Bemühungen zur Bewältigung von Migrationsströmen sowohl die interne als auch die externe Solidarität betreffen; verweist auf seine Unterstützung für eine Aufstockung der EU-Mittel und die Schaffung einer Kultur der gerechten Lastenteilung unter den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Asyl und Migration, um für sichere Außengrenzen zu sorgen, die den Grundwerten der EU vollständig gerecht werden, wobei Maßnahmen im Mittelmeerraum und an der südöstlichen Grenze der EU besondere Berücksichtigung finden sollten; fordert die Kommission auf, die Mittel für die relevanten Programme und Instrumente gezielt aufzustocken und damit zu zeigen, dass sich die EU verpflichtet, diese Probleme zu lösen;

Einhaltung der Verpflichtungen

12.    ist überzeugt, dass der EU-Haushalt sein volles Potenzial nur dann entfalten kann, wenn eine Reihe von Problemen – die in den vergangenen Jahren aufgetreten sind und die bedauernswerterweise die Haushaltsverhandlungen im letzten Jahr beherrscht haben, insbesondere das wiederkehrende Problem der zum Jahresende noch unbezahlten Rechnungen, die Frage der Budgetierung der besonderen MFR-Instrumente sowie die Verzögerung bei der Umsetzung der operationellen Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik – endgültig und eindeutig gelöst worden ist; vertritt die Auffassung, dass im Jahr 2015 unbedingt greifbare und nachhaltige Lösungen für diese offenen Fragen gefunden werden müssen;

13.    fordert die vollständige Umsetzung der gemeinsamen Erklärungen zu den Mitteln für Zahlungen und bis zum Ende des Haushaltsverfahrens 2015 einen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission abgestimmten Zahlungsplan und vertritt die Auffassung, dass dies bedeuten würde, dass alle drei Organe ernsthaft auf eine Lösung des Problems der unbezahlten Rechnungen hinarbeiten; verweist auf die Zusage, dass im Laufe des Jahres 2015 mindestens drei interinstitutionelle Treffen zu den Zahlungen durchgeführt werden, um sich einen Überblick über die Ausführung der Zahlungen und die überarbeiteten Prognosen zu verschaffen; erwartet, dass das erste dieser Treffen im März 2015 einen ersten Überblick darüber liefert, wie viele Rechnungen für die wichtigsten Politikbereiche Ende 2014 noch nicht bezahlt waren; bedauert, dass sich die Höhe der Ende 2014 noch unbezahlten Rechnungen wie erwartet auf den beispiellosen Betrag von 24,7 Mrd. EUR allein für die Kohäsionsprogramme 2007–2013 beläuft; bedauert, dass diese Schuldenlast die Glaubwürdigkeit der EU untergräbt und den auf höchster politischer Ebene festgelegten Zielen für Wachstum und Beschäftigung zuwiderläuft; hebt hervor, dass Zahlungen eine direkte und logische Folge von früheren Verpflichtungen sind;

14.    misst der Aufstellung und Umsetzung eines soliden Zahlungsplans mit dem Ziel, im Rahmen des laufenden MFR den Umfang der unbezahlten Rechnungen zu verringern, so dass sie sich am Jahresende auf ihrem strukturellen Niveau befinden – wie in der im Rahmen des Haushaltsverfahren 2015 vereinbarten Gemeinsamen Erklärung des Rates, des Parlaments und der Kommission festgelegt – höchste Bedeutung zu; weist darauf hin, dass die drei Organe sich rechtzeitig vor der Vorlage des Haushaltsentwurfs 2016 über diesen Zahlungsplan einigen werden; vertritt die Auffassung, dass das interinstitutionelle Treffen im März 2015 den drei Organen die Möglichkeit bieten sollte, sich auf diesen Zahlungsplan zu einigen;

15.    bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass die Mittel für Zahlungen für spezifische Instrumente (Flexibilitätsinstrumente, EU-Solidaritätsfonds, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und Soforthilfereserve) ebenso wie die Mittel für Verpflichtungen über die Zahlungsobergrenze des MFR hinaus berechnet werden müssen; bedauert, dass im Rahmen des Haushaltsverfahrens des letzten Jahres aufgrund der falschen Auslegung der entsprechenden Bestimmung des MFR durch den Rat keine solche Einigung möglich war; betont, dass der Standpunkt des Rates zu dieser Angelegenheit eine weitere Verringerung des MFR im Vergleich zum Zeitraum 2007–2013 bedeuten könnte; erwartet, dass die Angelegenheit im Rahmen der technischen Anpassung des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahrs 2015 durch die Kommission geklärt wird;

16.    weist darauf hin, dass die Agenturen der EU eine wichtige Rolle für die Gestaltung und Umsetzung der politischen Maßnahmen und Ziele der EU wie Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung spielen; weist die Kommission und den Rat darauf hin, dass EU-Agenturen Aufgaben wahrnehmen, die ihnen von der Rechtsetzungsinstanz übertragen wurden, und sie daher als wichtige Bestandteile der EU-Verwaltung anerkannt werden müssen; betont, dass die Agenturen ausreichende Finanz- und Humanressourcen benötigen, damit sie ihren in den entsprechenden Rechtsakten festgelegten Verpflichtungen vollständig und effektiv nachkommen können; betont, dass eine EU‑Agentur bereits mitgeteilt hat, dass sie infolge von erheblichen Haushalts- und Personalkürzungen, die im Rahmen des Haushaltsplans 2015 beschlossen wurden, laufende Projekte einstellen oder aufschieben muss; weist erneut darauf hin, dass das Parlament den Planstellenpool zur Personalumschichtung ablehnt, und fordert die Kommission auf, die entsprechenden Auswirkungen bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2016 umzukehren;

Das weitere Vorgehen

17.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, die genannten politischen Prioritäten bei der Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für 2016 in angemessener Weise zu berücksichtigen, damit alle entsprechenden Programme und Maßnahmen der EU mit den für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlichen Mitteln ausgestattet werden; erwartet in diesem Zusammenhang eine positive Antwort der Kommission auf die in dieser Entschließung dargelegten weiteren Forderungen und Standpunkte, um die wiederkehrenden Probleme zu lösen und das diesjährige Haushaltsverfahren zu erleichtern; erwartet ebenso, dass die Kommission in ihrem Entwurf des Haushaltsplans eine angemessene Höhe der Mittel für Zahlungen vorsieht, die auf realen Prognosen und Bedürfnissen basiert, damit die Europäische Union mit den zur Verwirklichung ihrer ehrgeizigen Ziele notwendigen Mitteln ausgestattet werden kann;

18.    weist darauf hin, dass im Vertrag festgelegt ist, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sicherstellen, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen; beharrt darauf, dass alle im Rahmen der Verordnung über den MFR verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden, damit die Union ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann und die Zahlungen an Interessenträger, wie z. B. Wissenschaftler und Universitäten, nicht gefährdet oder verzögert werden;

19.    fordert den Rat auf, bei seiner Prüfung des Haushalts des nächsten Jahres nicht mehr mit zweierlei Maß zu messen und die im Rahmen seiner eigenen Erklärungen und Beschlüsse formulierten Forderungen hinreichend zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie sich auf die Zahlungskrise, den MFR, die Strategie Europa 2020 oder die Belebung der Investitionstätigkeit beziehen; vertritt die Auffassung, dass derartige politische Erklärungen und Verpflichtungen nutzlos sind, sofern nicht gleichzeitig ausreichend Haushaltsmittel für ihre Umsetzung vorgesehen werden;

20.    verpflichtet sich, im Rahmen der Ausgabenobergrenzen des MFR und unter gebührender Berücksichtigung des akuten Mangels an Mitteln für Zahlungen seiner Aufgabe als Teil der Haushaltsbehörde mit Engagement und Verantwortung nachzukommen, indem gezielte Aufstockungen in den Haushaltsbereichen mit einer hohen Aufnahmekapazität gefördert werden, die den politischen Prioritäten entsprechen und die Erfolge versprechen; beabsichtigt in diesem Zusammenhang mit der Unterstützung seiner Fachausschüsse zu untersuchen, durch welche konkreten Programme und Haushaltslinien dieses Ziel besser verwirklicht werden kann;

21.    betont, dass der Haushalt 2016 entscheidend ist, da 2016 nicht nur das erste Jahr sein wird, in dem die neue MFR-Bestimmung über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen umgesetzt wird, sondern der Haushalt 2016 auch als Maßstab für die vor Ende 2016 beginnende Überprüfung und Änderung des MFR nach der Wahl dienen sollte; betont, dass es notwendig ist, politische Prioritäten zu setzen und rechtzeitig die Bereiche zu identifizieren, in denen Ausgaben der EU nachweisbar einen Mehrwert mit sich bringen, für die weitere Investitionen in der zweiten Hälfte des MFR 2014–2020 als erforderlich erachtet werden; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, bereits während des derzeitigen Haushaltsverfahrens die Umsetzung und Leistung von Schlüsselprogrammen der EU eng zu überwachen;

22.    bekräftigt, dass das Eigenmittelsystem der EU nach seiner Auffassung einer umfassenden Reform unterzogen werden muss, da die derzeitigen Mängel beim Eigenmittelsystem zu schwerwiegenden Problemen bei den Haushaltsverhandlungen führen; misst daher der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ unter der Leitung von Mario Monti höchste politische Bedeutung bei; begrüßt den „Ersten Bewertungsbericht“ der Hochrangigen Gruppe, in dem ein möglichst breites Spektrum für die Untersuchung der Eigenmittel des EU-Haushalts vorgesehen ist, und erwartet gespannt die Ergebnisse der Arbeit der Hochrangigen Gruppe und die endgültigen Vorschläge, die 2016 im Rahmen einer interinstitutionellen Konferenz unter Beteiligung der nationalen Parlamente vorgestellt und im Zusammenhang mit der Überprüfung und Änderung des MFR nach der Wahl berücksichtigt werden sollen;

23.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [2]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.12, S. 1.
  • [4]  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0100.
  • [5]  ABl. L 00 vom 0.0.2015.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.2.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Carlos Iturgaiz, Bernd Kölmel, Vladimír Maňka, Clare Moody, Victor Negrescu, Liadh Ní Riada, Urmas Paet, Pina Picierno, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Paul Tang, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Marco Valli, Daniele Viotti, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Janusz Lewandowski, Andrey Novakov, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Paulo Rangel