BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013
30.3.2015 - (2014/2115(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Ryszard Czarnecki
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur[1],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2015 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilenden Entlastung (05304/2015 – C8‑0054/2015),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[4], insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik[5], insbesondere auf Artikel 36,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6],
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[7], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0100/2015),
1. erteilt dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2013;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur[8],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[9],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2015 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilenden Entlastung (05304/2015 – C8‑0054/2015),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[11], insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik[12], insbesondere auf Artikel 36,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[13],
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[14], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0100/2015),
1. stellt fest, dass die endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur sich entsprechend der Anlage zum Bericht des Rechnungshofs darstellen;
2. billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013 sind
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0100/2015),
A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“) für 2013 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 9 216 900 EUR belief; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;
B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „Bericht des Hofes“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
Folgemaßnahmen zur Entlastung 2012
1. entnimmt dem Bericht des Hofes, dass bezüglich einer vom Hof in seinem Bericht für 2011 vorgebrachten Bemerkung, die im Bericht des Hofes für 2012 mit dem Hinweis „im Gange“ versehen wurde, Korrekturmaßnahmen getroffen wurden und dass die Bemerkung jetzt im Bericht des Hofes für 2013 mit dem Hinweis „abgeschlossen“ versehen ist; stellt des Weiteren fest, dass bezüglich der beiden vom Hof in seinem Bericht für 2012 vorgebrachten Bemerkungen Korrekturmaßnahmen getroffen wurden und dass jetzt eine Bemerkung mit dem Hinweis „abgeschlossen“ und die andere mit dem Hinweis „nicht zutreffend“ versehen ist;
2. entnimmt den Angaben der Agentur, dass diese ein Prognoseverfahren für Mittelübertragungen eingeführt hat, um den Umfang der Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr zu verringern; fordert die Agentur auf, weiter nach Wegen zu suchen, um den Umfang der Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr zu verringern und nicht geplante Mittelübertragungen zu vermeiden;
3. entnimmt den Angaben der Agentur, dass diese auf ihrer Website, in erster Linie durch die jährliche Veröffentlichung strategischer Dokumente wie ihres jährlichen Tätigkeitsberichts oder der Ergebnisse von Kontrollen und Inspektionskampagnen, über die Bedeutung ihrer Tätigkeit für die Unionsbürger informiert; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur derzeit eine neue Website entwickelt, um Sichtbarkeit und Transparenz zu erhöhen;
4. entnimmt den Angaben der Agentur, dass diese ständig neue Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien mit anderen Agenturen sondiert, wie sie die Dienstleistungsvereinbarung für die gemeinsame Nutzung der internen Auditstelle, die Koordinierung von Fortbildungskursen und die gemeinsame Durchführung von Ex-post-Kontrollen zusammen mit den anderen in Spanien und Portugal ansässigen Agenturen darstellen; stellt des Weiteren fest, dass die Agentur derzeit die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit einem zusätzlichen Anschluss an „S-TESTA“ unterstützt und sich darum bemüht, dass ihre externe Website auf der sekundären IT-Site der EMSA bereitgestellt wird; nimmt Kenntnis von der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und der EMSA im Rahmen des gemeinsamen Projekts für einen Überwachungsdienst zur Bekämpfung der Piraterie (MARSURV-1);
Haushaltsführung und Finanzmanagement
5. stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2013 zu einer Vollzugsquote von 98,64 % geführt haben und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 83,85 % betrug; entnimmt dem Bericht des Hofes, dass die insgesamt hohe Mittelbindungsrate darauf hindeutet, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen;
Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr
6. stellt mit Sorge fest, dass der Prozentsatz der gebundenen Mittel, die auf 2014 übertragen wurden, bei Titel II (Sachausgaben) mit 38 % und bei Titel III (operative Ausgaben) mit 43 % hoch war; entnimmt der Antwort der Agentur, dass die Mittelübertragungen bei Titel II zum Teil mit der Situation im Zusammenhang mit Höhe und Zeitplan möglicher Zahlungen für rückwirkende Anpassungen der Dienstbezüge für die Jahre 2011 und 2013 zusammenhingen, die im November 2013 geklärt wurde; entnimmt dem Bericht des Hofes, dass die Mittelübertragungen bei Titel III hauptsächlich auf die große Zahl von IT-Projekten zurückzuführen waren, die im Jahr 2013 entweder eingeleitet wurden oder im Gange waren;
Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren
7. nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass ihr Verwaltungsrat im März 2014 den „Mehrjährigen Personalentwicklungsplan 2015-2017“ in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Kommission angenommen hat; stellt fest, dass der Stellenplan der Agentur zum 31. Dezember 2013 68 bewilligte Stellen – Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige – umfasste, von denen 65 besetzt waren;
Vermeidung von Interessenkonflikten, Umgang mit solchen Konflikten und Transparenz
8. nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass ihre umfassende Strategie zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit solchen Konflikten im Oktober 2014 von ihrem Verwaltungsrat angenommen und auf ihrer Website veröffentlicht wurde; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über das konkrete Ergebnis der neu eingeführten Strategie zu unterrichten und bis Ende Juni 2015 eine Bilanz vorzulegen;
9. stellt fest, dass nach dieser Strategie die Verpflichtung besteht, lediglich die Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktors und der Referatsleiter, nicht aber ihre Lebensläufe zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung auf freiwilliger Basis erfolgt; stellt fest, dass sich der Agentur zufolge diese Verpflichtung nicht auf die Mitglieder ihres Beirats erstreckt, deren Unabhängigkeit ebenfalls sichergestellt werden sollte; fordert die Agentur auf, diese Strategie zu überdenken und die Lebensläufe des Direktors, der Referatsleiter und der Mitglieder des Verwaltungsrats auf verbindlicher Basis zu veröffentlichen; fordert die Agentur auf, auch die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Beirats zu veröffentlichen, um zu größerer Transparenz beizutragen;
Interne Prüfung
10. stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) eine Prüfung durchgeführt hat, um die Konzeption und wirksame Anwendung des internen Kontrollsystems (IKS) in Bezug auf die strategische Planung gemeinsamer Einsätze, wie sie von der Agentur durchgeführt wird, zu bewerten; nimmt zur Kenntnis, dass der IAS zu dem Ergebnis gelangte, dass das bestehende IKS hinreichende Gewähr für die Erreichung der für die strategische Planung gemeinsamer Einsätze gesetzten operativen Ziele bot;
11. nimmt zur Kenntnis, dass der IAS eine Folgeprüfung vorgenommen hat, bei der er im Wege einer Aktenprüfung die Umsetzung seiner früheren Empfehlungen untersucht hat, und dass er festgestellt hat, dass es zum 31. Dezember 2013 keine kritischen oder sehr wichtigen Empfehlungen mehr gab, die nicht umgesetzt worden waren;
Sonstige Bemerkungen
12. erkennt die Qualität und Bedeutung der von der Agentur wahrgenommenen Aufgaben an und begrüßt ihre Effizienz, ihre Beständigkeit und die sehr guten Ergebnisse, die sie seit ihrer Gründung erzielt hat;
13. betont die wichtige Rolle der Agentur bei der Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik und der Erreichung ihrer Ziele, insbesondere was die Anlandeverpflichtung und die Anforderungen im Bereich der Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Fangtätigkeit anbelangt;
14. fordert die Agentur auf, eine angemessene Koordinierung und Durchführung der Kontrolltätigkeiten in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen;
o
o o
15. verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom ... 2015[15] zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.
25.2.2015
STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2013
Verfasser der Stellungnahme: Alain Cadec
VORSCHLÄGE
Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erkennt die Qualität und Bedeutung der von der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“) wahrgenommenen Aufgaben an; begrüßt ihre Effizienz, ihre Beständigkeit und die sehr guten Ergebnisse, die sie seit ihrer Gründung erzielt hat;
2. betont die wichtige Rolle der Agentur bei der Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der Erreichung ihrer Ziele, insbesondere was die Anlandeverpflichtung und die Anforderungen im Bereich der Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Fangtätigkeit anbelangt;
3. weist darauf hin, dass die Agentur die Gewähr für eine angemessene Koordinierung und Durchführung der Kontrolltätigkeiten in allen Mitgliedstaaten bieten muss;
4. betont, dass den Kontrollen aufgrund der politischen Ziele der reformierten GFP eine zentrale Rolle zukommt, weshalb die finanziellen und personellen Mittel der Agentur in den nächsten Jahren erhöht werden müssen; fordert eine Zusicherung bezüglich der Höhe der Beträge, die in die nächsten Haushaltspläne eingestellt werden, damit sie den Anforderungen und den ehrgeizigen Zielen entsprechen können; fordert die Agentur und die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der Kommission für eine gute Koordinierung der Kontrolle und die optimale Verwendung der Mittel, unter anderem der Mittel des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, Sorge zu tragen;
5. nimmt Kenntnis von dem Jahresbericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2013 der Agentur sowie dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur;
6. äußert seine Genugtuung über die Erklärung des Rechnungshofs zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss 2013 zugrunde liegenden Vorgänge;
7. hebt die ausgezeichnete Ausführungsrate bei den C1-Mitteln für Verpflichtungen (99 %) und den C1-Mitteln für Zahlungen (84 %) hervor, die jeweils gegenüber dem vorhergehenden Haushaltsjahr gestiegen ist; fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen um eine optimale Verwendung der bewilligten Mittel fortzusetzen;
8. stellt das hohe Niveau der geplanten Mittelübertragungen für 2013 fest; nimmt Kenntnis von dem besonderen und völlig normalen Charakter dieser Übertragungen; begrüßt, dass die übertragenen Mittel zu einem großen Teil verwendet wurden und die Ausführungsrate hier 90 % beträgt;
9. stellt fest, dass die insgesamt für die Maßnahmen der Agentur bewilligten Mittel durchaus ausgeschöpft wurden und ihre Höhe dem bestehenden Bedarf entsprach; betont, dass sie in den kommenden Jahren erhöht werden könnten;
10. nimmt zur Kenntnis, dass die Anstrengungen der Agentur zur Verbesserung ihrer Verfahren Wirkung zeigen;
11. schlägt vor, dem Direktor der Agentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.2.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18 3 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, João Ferreira, Raymond Finch, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Liadh Ní Riada, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Ruža Tomašić, Jarosław Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Ole Christensen, Sylvie Goddyn |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
23.3.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 5 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Ryszard Czarnecki, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Bernd Kölmel, Bogusław Liberadzki, Verónica Lope Fontagné, Monica Macovei, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Michael Theurer, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Joachim Zeller |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Caterina Chinnici, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Benedek Jávor, Andrey Novakov, Julia Pitera, Miroslav Poche |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Laura Ferrara |
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- [1] ABl. C 442 vom 10.12.2014, S. 152.
- [2] ABl. C 442 vom 10.12.2014, S. 152.
- [3] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [4] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [5] ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
- [6] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [7] ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
- [8] ABl. C 442 vom 10.12.2014, S. 152.
- [9] ABl. C 442 vom 10.12.2014, S. 152.
- [10] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [11] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [12] ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
- [13] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [14] ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
- [15] Angenommene Texte diese Datums, P8_TA-PROV(2015)0000.