BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

21.4.2015 - (COM(2015)0046 – C8-0036/2015 – 2015/0026(COD)) - ***I

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Elisabeth Morin-Chartier


Verfahren : 2015/0026(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0134/2015
Eingereichte Texte :
A8-0134/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

(COM(2015)0046 – C8-0036/2015 – 2015/0026(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2015)0046),

–       gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 164 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0036/2015),

–       gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. März 2015[1],

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses zur finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags,

–       gestützt auf die Artikel 59 und 41 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0134/2015),

1.      legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2.      fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Die Jugendarbeitslosenquote erreicht seit mehreren Jahren ein Besorgnis erregendes Niveau und steigt beständig weiter an. Die Europäische Union hat eine Reihe von Instrumenten für die Mitgliedstaaten entwickelt, um dieses gravierende Problem zu bekämpfen, das so viele junge Leute betrifft. Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist eines dieser Instrumente und zielt darauf ab, zur Verwirklichung der politischen Ziele der Jugendgarantie in den am stärksten von der Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Teilen Europas beizutragen.

Bedauerlicherweise wird dieses Instrument für die Regionen, in denen die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren über 25 % beträgt, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend genutzt. Einer der Gründe für diese unzureichende Nutzung liegt in dem Mangel an öffentlichen Mitteln für die Einleitung von Projekten, mit denen den Jugendlichen ein Arbeitsplatz, ein Praktikum oder eine Ausbildung angeboten werden kann. Die Mitgliedstaaten, die von der Jugendarbeitslosigkeit am stärksten betroffen sind, sind auch diejenigen, die die größten Schwierigkeiten haben, Kofinanzierungen bereitzustellen.

Damit diese Mitgliedstaaten die notwendigen Projekte anstoßen können, hat die Kommission beschlossen, schnell zu handeln, um 1 Mrd. EUR freizugeben. Dabei handelt es sich nicht um neue Mittel, sondern um einen Betrag, der bereits für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgesehen war. Der ehrgeizige Vorschlag der Kommission zielt jedoch darauf ab, sie für die Vorfinanzierung ab 2015 zu nutzen. Die Mittelerhöhung wird genutzt werden, um die Vorfinanzierung der operationellen Programme für 2015 beträchtlich aufzustocken, was den Mitgliedstaaten einen Neubeginn bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ermöglichen wird. Der Beschluss, die Vorfinanzierungsrate von 1 % auf 30 % anzuheben, ist ein Beweis dafür, dass die Europäische Union den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und die Förderung von Beschäftigung und Ausbildung in Europa einmal mehr sehr ernst nimmt.

Die Berichterstatterin begrüßt den Vorschlag der Kommission, mit dem die Mitgliedstaaten dazu gebracht werden sollen, die zusätzlichen Mittel möglichst bald zu nutzen, um Projekte in den Bereichen mit dem dringendsten Bedarf zu finanzieren. Die Rückzahlungsklausel in Artikel 1 Absatz 3 des Vorschlags für eine Verordnung ist ausgewogen und sorgt dafür, dass ein angemessener Teil der zusätzlichen Finanzierung von den Mitgliedstaaten innerhalb sehr kurzer Zeiträume zugesagt wird.

Angesichts der entmutigenden Lage für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt fühlt die Berichterstatterin sich verpflichtet, eine schnellstmögliche Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen. Sie hat daher beschlossen, keine Änderungsanträge zu dem Vorschlag für eine Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds, mit dem Kapitel IV um einen Artikel zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ergänzt werden soll, einzubringen. Die Berichterstatterin stimmt den politischen Zielen der Kommission sowie den für ihre Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen zu und hat sich daher für die Vorgehensweise entschieden, die eine schnellstmögliche Freigabe des Betrags von einer 1 Mrd. EUR ermöglicht.

Die Berichterstatterin begrüßt den anhaltenden Einsatz der Kommission für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit und ihren Willen, die Umsetzung der mit der Jugendgarantie festgelegten Ziele zu verwirklichen, und beglückwünscht sie dazu. Außerdem möchte sie den Schattenberichterstattern für ihr Verständnis für die Dringlichkeit der Lage und ihre Zusammenarbeit, die diesen wichtigen Beschluss ermöglicht hat, danken.

STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES ZUR FINANZIELLEN VEREINBARKEIT

Herrn

Thomas Händel

Vorsitzender

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

BRÜSSEL

Betrifft:            Stellungnahme zu Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme (KOM(2015)0046 – C8-0036/2015 – 2015/0026(COD))

Sehr geehrter Herr Händel,

der vorliegende Vorschlag wurde dem Haushaltsausschuss am 5. Februar 2015 zur Stellungnahme unterbreitet. Nach Prüfung des Vorschlags habe ich den Haushaltsausschuss als sein Verfasser der Stellungnahme gebeten, sich gemäß Artikel 41 Absatz 4 der Geschäftsordnung mit Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem MFR zu befassen.

Der Ausschuss hat die vorgenannte Frage in seiner Sitzung vom 16. März 2015 geprüft und entschieden, dass in Bezug auf den vorgenannten Legislativvorschlag, der darauf abzielt, den Vorschussbetrag für die operationellen Programme im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) 2015 auf 30 % des Unionsbeitrags zu den Zahlungen zu erhöhen, gegeben ist.

Dennoch möchte der Ausschuss darauf hinweisen, dass das Volumen der YEI über den Siebenjahreszeitraum des MFR 6,4 Milliarden EUR beträgt, wovon 3,2 Milliarden EUR aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und eine besondere Mittelzuweisung in Höhe von 3,2 Milliarden EUR aus einer eigenständigen Haushaltslinie innerhalb der Teilrubrik 1b stammen. Alle die YEI betreffenden Mittel für Verpflichtungen wurden in den Jahren 2014 und 2015, den beiden ersten Jahren des Programmplanungszeitraums, vorzeitig veranschlagt. Der Ausschuss stellt außerdem fest, dass 2014 von den ursprünglich bereitgestellten Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 450 Millionen EUR nur 34 Millionen EUR verwendet wurden. 2015 umfasst die besondere Mittelzuweisung für die YEI Mittel für Zahlungen in Höhe von 1,026 Milliarden EUR. Der von der Kommission vorgeschlagene Vorschussbetrag in Höhe von 30 % entspricht rund 930 Millionen EUR (berechnet auf der Grundlage der gesamten YEI-spezifischen Mittelzuweisung für den Zeitraum 2014-2020), so dass 2015 nur etwa 120 Millionen EUR für Zwischenzahlungen zur Verfügung stünden.

Vor diesem Hintergrund befürchtet der Ausschuss, dass für den Fall, dass sich die Projektdurchführung im Jahr 2015 beträchtlich beschleunigen sollte, der begrenzte Betrag an Mitteln für Zahlungen, der bei der YEI-Haushaltslinie verbliebe, möglicherweise nicht ausreichen würde, um 2015 allen Zahlungsanträgen entsprechen zu können, was sich negativ auf Zahlungen für andere Bestandteile des ESF auswirken könnte. Der Ausschuss empfiehlt daher, dass das Parlament die Kommission auffordert, einen detaillierten Finanzplan für dieses Szenario auszuarbeiten, um einen Mangel an Mitteln für Zahlungen beim ESF als Ganzem zu vermeiden, und dem Parlament und dem Rat diesen Finanzplan umgehend zuzuleiten. Um das Europäische Parlament und den Rat mit allen Informationen zu versorgen, die sie für die Wahrnehmung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten nach dem AEUV benötigen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat außerdem regelmäßige, detaillierte Informationen über die Umsetzung der YEI, insbesondere den Stand der Ausführung der Zwischenzahlungen und der Vorlage von Zahlungsanträgen, zukommen lassen.

Wie Sie wissen, beliefen sich Ende 2014 allein bei der Teilrubrik 1b, dem Teil des Haushaltsplans, unter den die besondere Mittelzuweisung für die YEI, die Gegenstand des vorliegenden Vorschlags ist, fällt, die unerfüllten Forderungen, d. h. die Zahlungen, auf die die Wirtschaftsbeteiligten bereits einen Rechtsanspruch hatten, die die Kommission aber wegen eines Mangels an Mitteln für Zahlungen nicht leisten konnte, auf 24,7 Milliarden EUR. Angesichts dieser Sachlage hofft der Ausschuss, dass die Kommission möglichst bald, in jedem Fall aber vor der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans 2016, einen Vorschlag für einen Zahlungsplan unterbreitet, um die Glaubwürdigkeit der Union, was die Einhaltung gegebener Versprechen betrifft, sicherzustellen.

Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 1. April 2015 auf die vorstehenden Punkte geeinigt und dementsprechend einstimmig beschlossen zu empfehlen, dass der Berichterstatter des federführenden Ausschusses die Frage der finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags gegenüber der Kommission und dem Rat zur Sprache bringt und diesen Aspekten in den Verhandlungen in enger Zusammenarbeit mit mir als dem Verfasser der Stellungnahme des Haushaltsausschusses weiter nachgeht.

Der Haushaltsausschuss wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dieses Schreiben dem endgültigen Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten als Anlage beifügen könnten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Jean Arthuis

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (16.4.2015)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme
(COM(2015)0046 – C8-0036/2015 – 2015/0026(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Sylvie Guillaume

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist ein Instrument der Europäischen Union, durch das die Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung maßgeblicher Kompetenzen und Qualifikationen und zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit verstärkt und beschleunigt werden. Insbesondere ist die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf Jugendliche ausgerichtet, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEET) und in Regionen leben, in denen die Jugendarbeitslosenquote bei über 25 % liegt.

Trotz der aktuellen Maßnahmen liegt die Jugendarbeitslosigkeit auf EU-Ebene noch immer über 20 %, und der Anteil der NEET liegt in vielen Mitgliedstaaten bei über 10 %. Darüber hinaus liegen die NEET-Quoten bei Frauen nach wie vor höher als bei Männern. Um dieses schwerwiegende Problem zu beheben, hat die Kommission eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 vorgeschlagen, damit der erste Vorschuss aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 30 % erhöht wird.

Der Ausschuss für Kultur und Bildung betont, dass bei den auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine besondere Aufmerksamkeit jungen Menschen zukommen muss, die einer stärkeren Gefährdung als andere ausgesetzt sind, weder in Arbeit noch in Ausbildung zu sein (junge Menschen, deren Bildungsniveau niedrig ist und die einen Migrationshintergrund haben, junge Menschen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen usw.). Der Ausschuss hebt ebenfalls hervor, dass die Tatsache, zur NEET-Gruppe zu zählen, schwerwiegende negative Folgen für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft nach sich zieht, da sie zu sozialer Entfremdung, künftiger unsicherer und prekärer Beschäftigung, Jugendkriminalität sowie psychischen und körperlichen Gesundheitsproblemen führen kann.

Eine dauerhafte Beschäftigung in der Zukunft ist von heutigen Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung von jungen Menschen und von Reformen abhängig, durch die es für Lehrlinge einfacher wird, zwischen verschiedenen Arten und Ebenen des Lernens und zwischen Lernen und Beschäftigung zu pendeln. In diesem Zusammenhang sind Querschnittskompetenzen, etwa Unternehmertum, digitale Kompetenz und Problemlösen, von besonderer Bedeutung, ob sie nun im Rahmen von formalen, nicht formalen oder informellen Lernen entwickelt worden sind.

Der Ausschuss für Kultur und Bildung begrüßt die Initiative der Kommission und unterstützt deren zügige Annahme und Umsetzung. Daher hat die Verfasserin der Stellungnahme beschlossen, keine Änderungen am Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds vorzuschlagen, in dem ein Artikel hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme eingefügt wird.

******

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, vorzuschlagen, dass das Europäische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt.

VERFAHREN

Titel

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2015)0046 – C8-0036/2015 – 2015/0026(COD)

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

12.2.2015

 

 

 

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT

12.2.2015

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Sylvie Guillaume

5.3.2015

Änderung der Mittelausstattung

       Datum der Stellungnahme BUDG

BUDG

1.4.2015

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

24.3.2015

 

 

 

Datum der Annahme

16.4.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Silvia Costa, Jill Evans, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Rikke Karlsson, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Fernando Maura Barandiarán, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Yana Toom, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Sylvie Guillaume, Marc Joulaud, Dietmar Köster, Ilhan Kyuchyuk, Martina Michels, Michel Reimon, Hermann Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Remo Sernagiotto, Dario Tamburrano

VERFAHREN

Titel

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2015)0046 – C8-0036/2015 – 2015/0026(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

4.2.2015

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

12.2.2015

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

12.2.2015

CULT

12.2.2015

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

BUDG

1.4.2015

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Elisabeth Morin-Chartier

11.2.2015

 

 

 

Änderung der Mittelausstattung

       Datum der Stellungnahme BUDG

BUDG

1.4.2015

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

24.3.2015

 

 

 

Datum der Annahme

16.4.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Danuta Jazłowiecka, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Elisabeth Morin-Chartier, Georgi Pirinski, Terry Reintke, Maria João Rodrigues, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Ulla Tørnæs, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Amjad Bashir, Tania González Peñas, Sergio Gutiérrez Prieto, Eva Kaili, Neoklis Sylikiotis, Ivo Vajgl

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Maria Grapini, Ivan Jakovčić

Datum der Einreichung

21.4.2015