BERICHT über die Auswirkungen der Entwicklungen auf den europäischen Verteidigungsmärkten auf die Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten in Europa

12.5.2015 - (2015/2037(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Ana Gomes
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Ildikó Gáll-Pelcz, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2015/2037(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0159/2015
Eingereichte Texte :
A8-0159/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Auswirkungen der Entwicklungen auf den europäischen Verteidigungsmärkten auf die Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten in Europa

(2015/2037(INI))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Dezember 2013 zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2014 zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2013 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor“ (COM(2013)0542) sowie den entsprechenden Fahrplan zur Umsetzung vom 24. Juni 2014 (COM(2014)0387),

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern[1],

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG[2],

–       unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern,

–       unter Hinweis auf den politischen Rahmen für die systematische und langfristige Verteidigungszusammenarbeit, den der Rat am 18. November 2014 angenommen hat,

–       unter Hinweis auf die aktualisierte Rahmenübereinkunft zur Versorgungssicherheit zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten, die vom Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur im November 2013 angenommen wurde, und den zugehörigen Verhaltenskodex über Priorisierung, der im Mai 2014 vom Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur angenommen wurde,

–       unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. November 2013 zur verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis [3] und vom 14. Dezember 2011 zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf den Verteidigungssektor in den EU-Mitgliedstaaten[4],

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0159/2015),

A.     in der Erwägung, dass mit dem „Verteidigungspaket 2009“ neue Rechtsvorschriften zu den europäischen Verteidigungsmärkten eingeführt wurden und alle 28 Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften in ihre einzelstaatlichen Rechtsordnungen umgesetzt haben; in der Erwägung, dass Kern dieser neuen Rechtsvorschriften die Einführung eines Rechtsrahmens ist, der auf Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wettbewerb beruht und der auf die Besonderheiten des Verteidigungssektors abgestimmt ist;

B.     in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten übereingekommen sind, dass es der Entwicklung eines europäischen Marktes für Verteidigungsgüter und -dienstleistungen bedarf; in der Erwägung, dass der Europäische Rat sogar die Schaffung eines EU-weiten Systems der Versorgungssicherheit gefordert hat; in der Erwägung, dass angemessene Kapazitäten, die Bereitstellung von Ausrüstung und die strategische Autonomie der EU von herausragender Bedeutung für die Sicherheit der Union und die ihrer Nachbarschaft ist;

C.     in der Erwägung, dass der Erfolg der Friedens- und Sicherheitsmissionen der GSVP in hohem Maße von ihrer schnellen und unmittelbaren Reaktionsfähigkeit abhängt und daher der Schaffung eines wirklichen europäischen Verteidigungsmarktes zur Beseitigung von Überschneidungen und zur Verringerung von Verwaltungsvorgängen maßgebliche Bedeutung zukommt;

D.     in der Erwägung, dass die fehlende Konsolidierung, Kosteneffizienz und Transparenz auf den europäischen Verteidigungsmärkten bedeutet, dass externe Abhängigkeiten im europäischen Verteidigungssektor weiter zunehmen könnten, und dies in einer Zeit der vielfältigen und unmittelbaren Gefahren für die europäische Sicherheit, die ohne Beispiel seit dem Ende des Kalten Krieges sind;

E.     in der Erwägung, dass sowohl die Investitionen in Forschung und Technologie im Verteidigungssektor aller Mitgliedstaaten als auch die gemeinsamen Investitionen in Forschung und Technologie im Verteidigungssektor im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit in den letzten Jahren in alarmierendem Maße zurückgegangen sind;

Entwicklungen auf den Verteidigungsmärkten stellen ein Risiko für die europäische Autonomie dar

1.      ist nach wie vor tief besorgt über die weit verbreiteten und im Wesentlichen unkoordinierten Kürzungen in den Verteidigungshaushalten der meisten Mitgliedstaaten; unterstreicht, dass die Verringerung des Verteidigungshaushalts zur Schwächung des Verteidigungspotentials der Mitgliedstaaten und der EU führt und das Niveau ihrer Bereitschaft zur Garantie der mitgliedstaatlichen und europäischen Sicherheit in Frage stellt; ist der Ansicht, dass diese unkoordinierten Kürzungen in Verbindung mit strukturellen Problemen sowie unfairen und undurchsichtigen Praktiken durch die Aufgabe strategischer Ressourcen und Kapazitäten sowie den Verlust der Möglichkeiten, die die Koordinierung der Verteidigungspolitik sowie die Bündelung und gemeinsame Nutzung von militärischen Mitteln bringen könnte, was die Verwirklichung von Wohlstand und Frieden der EU im Einklang mit Artikel 21 des Vertrags von Lissabon, ihre Versorgungssicherheit und die Verteidigung ihrer Bürger und Interessen anbelangt, eine Gefahr für die Union darstellen;

2.      ist tief besorgt über die Zunahme der bewaffneten Konflikte, Krisen niedriger Intensität, hybriden Kriege und Stellvertreterkriege, Scheitern von Staaten, Instabilität und weit verbreiteter Menschenrechtsverletzungen in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU sowie die Terrorismusgefahr innerhalb und außerhalb der EU; ist der Ansicht, dass die derzeitigen Gefahren für die Sicherheit für die gesamte EU bestehen und ihnen in einheitlicher und koordinierter Weise unter Bündelung und gemeinsamer Nutzung ziviler und militärischer Ressourcen entgegengetreten werden sollte; ist in dieser Hinsicht entschieden der Ansicht, dass es zwingend erforderlich ist, keine Ressourcen zu verschwenden, und es wesentlich ist, die Gelder der Steuerzahler besser zu nutzen, und Fortschritte bei der Entwicklung eines europäischen Marktes für Verteidigungsgüter und einer wettbewerbsfähigen, technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung Europas zu erreichen, die in der Lage ist, durch eine bessere grenzübergreifende Koordinierung Synergien zu schaffen und die für die GSVP erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen; ist darüber hinaus der Ansicht, dass dies ausschlaggebend ist, um die Wirksamkeit und Kosteneffizienz der europäischen Maßnahmen im Rahmen der NATO-Einsätze zu erhöhen und dadurch die Sicherheit und die Stabilität in Europa und seiner Nachbarschaft zu gewährleisten;

3.      ist daher besorgt über die langsame und inkohärente Umsetzung der Richtlinien des „Verteidigungspakets 2009“ durch die Mitgliedstaaten und fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um – mit dem Ziel der Verhinderung von Marktverzerrungen – die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien sicherzustellen, indem die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten überwacht wird; erkennt an, dass die Einführung neuer Rechtsvorschriften ein langwieriger Prozess ist, warnt aber, dass eine inkorrekte und ungenaue Anwendung schlechte Standards in der Praxis hervorzubringen droht, so dass das Erreichen der Ziele der Richtlinien und somit die Schaffung des europäischen Marktes für Verteidigungsgüter gefährdet sowie die Entwicklung einer verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas geschwächt wird; unterstreicht, dass das Verteidigungspaket auch dazu beitragen sollte, Anreize für die Verteidigungszusammenarbeit in Europa zu schaffen, und ruft die Kommission und die Europäische Verteidigungsagentur in diesem Zusammenhang zu einer engen Zusammenarbeit auf; verweist mit Bedauern darauf, dass die gemeinsame Beschaffung im Verteidigungssektor stagniert und in den letzten Jahren sogar rückläufig war;

4.      warnt vor den Risiken externer Abhängigkeiten im europäischen Verteidigungssektor in einer Zeit eines zunehmend komplexen und herausfordernden Sicherheitsumfelds; warnt insbesondere vor der Kombination unkoordinierter Verteidigungshaushalte der Mitgliedstaaten, fortdauernder Marktfragmentierung trotz neuer Binnenmarktregeln, wachsender Abhängigkeit der Verteidigungsindustrie von Exporten auf Märkte außerhalb der EU und zunehmender ausländischer Investitionen im Verteidigungssektor der EU in einigen Ländern, was zu fehlender Transparenz und zur Kontrolle über strategische einzelstaatliche und europäische Verteidigungsindustrien, -ressourcen und ‑technologien führen könnte;

5.      ist der Ansicht, dass der Wirkung bestimmter Projekte auf die Autonomie und Unabhängigkeit der EU besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, etwa in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Russland in sensiblen Bereichen wie Satellitenstarts mit Sojus-Raketen und strategischer Lufttransport; unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Verteidigungsindustrien eine vorrangige Überprüfung durchführen und im Rahmen des EU-Rechts zulässige Anreize für deren Entwicklung schaffen;

6.      betont, dass eine Strategie für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige, moderne und integrierte europäische Verteidigungsindustrie von wesentlicher Bedeutung ist, um die europäische Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen und indirekte positive Auswirkungen auf andere damit zusammenhängende Wirtschaftssektoren zu erzielen; weist darauf hin, dass eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Ressourcen und des Humankapitals unbedingt erforderlich ist, um die Forschung auf dem Geiet der dualen Nutzung voranzubringen, durch die unsere Einfuhrabhängigkeit minimiert und – insbesondere die kritischen – Lieferungen und Rohstoffe für die Industrie sichergestellt werden;

7.      stellt fest, dass der Europäische Rat im Dezember 2013 zwar keine angemessene Antwort auf diese Situation gegeben hat, er aber eine Reihe von Handlungslinien zur Verbesserung der Gemeinsamen Sicherheits‑ und Verteidigungspolitik dargelegt und zugesagt hat, im Juni 2015 die Fortschritte zu überprüfen; bedauert, dass trotz der weiteren Verschlechterung des Sicherheitsumfelds sowohl innerhalb als auch im Osten und Süden der EU, wodurch Sicherheitsrisiken für die EU entstehen, keine wirklichen Fortschritte bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen und Gefahren für die Sicherheit erzielt wurden;

8.      fordert den Europäischen Rat mit Nachdruck auf, die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Fragmentierung des europäischen Verteidigungsmarktes zu überwinden; fordert den Europäischen Rat auf, spezifische Leitlinien für die Verteidigungspolitik und den europäischen Verteidigungsmarkt zu erlassen und dabei die Besonderheiten des Verteidigungssektors zu berücksichtigen, damit seine Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden und die Verfügbarkeit von Verteidigungskapazitäten, die benötigt werden, um die europäische Sicherheit zu gewährleisten und die Ziele der GSVP zu erreichen, gewährleistet ist;

Rückgang der europäischen Nachfrage wegen Haushaltskürzungen: Notwendigkeit weiterer Zusammenarbeit

9.      ist der Ansicht, dass die Jahre der unkoordinierten nationalen Verteidigungshaushalte in Europa durch verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten ausgeglichen werden müssen, auch durch die Verbindung der Haushaltspolitik im Verteidigungsbereich und die Koordinierung der strategischen Entscheidungen über die Anschaffung von militärischer Ausrüstung und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck im Einklang mit den Transparenzanforderungen des öffentlichen Beschaffungswesens; unterstreicht die Notwendigkeit, strategische Investitionen in den Erwerb und die Erneuerung von Ausrüstung unter den Mitgliedstaaten im Voraus zu planen; bekräftigt seine Forderung nach Nachfragekonsolidierung in der EU zur Förderung und Unterstützung einer wettbewerbsfähigen und unabhängigen verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas; betont, dass die Entwicklung einer effizienten und transparenten europäischen verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas ein Schlüsselelement für die Fähigkeit Europas ist, im Einklang mit den Zielen des Vertrags seine Bürger, Interessen und Werte zu verteidigen, und seiner Verantwortung nachzukommen, für Sicherheit zu sorgen; ruft die Kommission auf, eine industriepolitische Strategie zu entwickeln, in der wesentliche Kapazitäten als mögliche Grundlage für die europäische verteidigungstechnologische und -industrielle Basis Europas festgelegt werden;

10.    verweist darauf, dass die 28 EU-Mitgliedstaaten sowohl hinsichtlich der Rüstungsausgaben als auch der Waffenausfuhren weltweit nach wie vor an zweiter Stelle stehen; ist der Ansicht, dass dies ein Beleg dafür ist, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten immer noch eine wichtige Rolle bei den weltweiten Waffenverkäufen und der Verteidigungsbeschaffung spielen; hält gemeinsame jährliche Verteidigungsausgaben in Höhe von 190 Milliarden EUR für einen enorm hohen Betrag an Steuergeldern; verweist ebenso auf zahlreiche aktuelle Studien, in denen die sehr ineffizienten Ausgabeverfahren in vielen der 28 Mitgliedstaaten als Hauptursache des Problems genannt werden, die lange Verzögerungen und höheren Kosten verursachen und vielfach dazu führen, dass Helikopter, Kampfjets und sonstige Technologie trotz ihres Neuzustands nicht betriebsbereist sind; betont die Notwendigkeit, das Verhältnis zwischen den nationalen Verteidigungsbehörden und der Rüstungsindustrie grundlegend neu zu strukturieren und strenge Qualitätskriterien für die Leistungen von Beschaffungsprojekten einzuführen;

11.    ist der Ansicht, dass die gegenwärtigen Haushaltszwänge in den EU-Mitgliedstaaten eine Gelegenheit zur vermehrten und besseren Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern sein sollte, um die Steuergelder kosteneffizienter zu nutzen und angemessene militärische Kapazitäten innerhalb der EU sowie ein nachhaltiges System der Versorgungssicherheit zu gewährleisten; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten vor der Wahl stehen, entweder wirksam zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Aufgaben zu bewältigen, oder strategische Kapazitäten zu verlieren und die Bürger und Interessen des eigenen Landes und Europas nicht zu verteidigen;

12.    verweist auf die Notwendigkeit einer größeren Angleichung zwischen den nationalen Verteidigungsplanungen und begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme des politischen Rahmens für die systematische und langfristige Verteidigungszusammenarbeit durch den Rat; bedauert jedoch, dass dieser nicht verbindlich ist und kein klares und strukturiertes Verfahren eingeführt hat; betont, dass dieses Dokument vom Europäischen Rat begrüßt werden sollte, um zu einer treibenden Kraft zu werden; ermutigt die Mitgliedstaaten, die Unterstützung der Europäischen Verteidigungsagentur bei der Prüfung ihrer nationalen Verteidigung anzufordern und Informationen über nationale Investitionspläne und Prioritäten innerhalb des Militärausschusses der EU auszutauschen; ruft die Mitgliedstaaten auf, eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit als Mittel für eine bessere Koordinierung einzuführen und EU-Mittel für die Zusammenarbeit in Friedenszeiten zu nutzen; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, realistische Planungen für die erfolgreiche Einführung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit vorzulegen;

13.    fordert, dass der Zusammenarbeit und der Bündelung und gemeinsamen Nutzung von Initiativen Vorrang eingeräumt wird und Anreize geschaffen werden, um dies zu erreichen; ruft die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, um zu verdeutlichen, wie nicht marktverzerrende Steueranreize für diese Ziele eingesetzt werden könnten; nimmt Kenntnis von dem Beschluss Belgiens, Ad-hoc-Projekte der Europäischen Verteidigungsagentur von der Mehrwertsteuer zu befreien, und ist der Ansicht, dass diese Mehrwertsteuerbefreiung auf alle Kooperationstätigkeiten der Europäischen Verteidigungsagentur ausgeweitet werden sollte; begrüßt die Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur an einem gemeinsamen Beschaffungsverfahren und erwartet, dass es Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die gemeinsame Beschaffung und Unterstützung für Verteidigungsgüter enthält;

14.    erinnert daran, dass im Rahmen von „Horizont 2020“, COSME und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Unternehmen der Verteidigungsindustrie, insbesondere KMU, die Förderung von Projekten mit doppeltem Verwendungszweck und anderer Projekte beantragen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen, insbesondere KMU, dabei zu unterstützen, europäische Finanzierungsmöglichkeiten für verteidigungsbezogene Projekte angemessen wahrzunehmen;

15.    weist darauf hin, dass die EU in letzter Zeit immer häufiger mit Gefahren und Herausforderungen im Cyber-Raum konfrontiert worden ist, was eine große Gefahr für die Sicherheit einzelner Mitgliedstaaten und der gesamten EU birgt; ist der Meinung, dass diese Gefahren angemessen bewertet und auf EU-Ebene Schritte zur Sicherstellung technischer und anderer sicherheitsbezogener Maßnahmen in den Mitgliedstaaten eingeleitet werden müssen;

16.    fordert den Europäischen Rat auf, sich anlässlich seiner Tagung im Juni 2015 mit der Notwendigkeit einer Vereinfachung der Verfahren des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens im Zusammenhang mit der Netzsicherheit und der stärkeren Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu befassen, um der EU zu ermöglichen, auf die großen globalen Herausforderungen wie Cyber-Terrorismus und Cyber-Angriffe schnell zu reagieren;

17.    bekräftigt seine Forderung an die VP/HR und den Rat, einen gemeinsamen Standpunkt der EU zum Einsatz bewaffneter Drohnen auszuarbeiten und dabei der Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts besondere Bedeutung beizumessen und Themen wie den Rechtsrahmen, die Verhältnismäßigkeit, die Rechenschaftspflicht sowie den Schutz von Zivilpersonen und Transparenz zu behandeln;

Zunehmende externe Abhängigkeiten: Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

18.    warnt, dass die im Bereich der Verteidigung tätigen europäischen Unternehmen ihren verringerten Umsatz in Europa zunehmend durch Exporte auf Märkte außerhalb der EU ersetzen; ist wegen der möglichen negativen Auswirkungen besorgt, wie die Übertragung sensibler Technologien und Immaterialgüterrechte an zukünftige Konkurrenten und die Verlagerung der Produktion außerhalb der EU, wodurch die Versorgungssicherheit Europas gefährdet wird; ist der Ansicht, dass es ein schwerer strategischer Fehler ist, die EU dem Risiko auszusetzen, dass die verteidigungstechnologische und -industrielle Basis Europas von Kunden in Drittstaaten mit anderen strategischen Interessen abhängig ist;

19.    verweist darauf, dass mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenexporten eine gemeinsame Grundlage für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern festgelegt wird, um so die Koordinierung von nationalen Ausfuhrkontrollsystemen zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass die kohärentere Anwendung seiner acht Kriterien notwendig ist, so dass nicht nur sichergestellt wird, dass übergreifende Ziele der Außen- und Sicherheitspolitik Vorrang vor kurzfristigen wirtschaftlichen Gewinnen haben, sondern auch, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen bestehen;

20.    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Grundsätze des gemeinsamen Standpunkts einzuhalten und im Rahmen der Jahresberichte umfassend über den Stand ihrer Exporte von Verteidigungsgütern an Drittstaaten zu berichten; fordert den Rat und die VP/HV auf, Wege zu suchen, die die Einhaltung der Berichterstattungspflicht verbessern und den Ausfuhrkontrollrahmen transparenter und öffentlich besser überprüfbar machen könnten; erinnert daran, dass die Einhaltung des gemeinsamen Standpunkts wesentlich für die Verwirklichung der Grundsätze und Werte der EU, insbesondere in den Bereichen der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts sowie der Verantwortung in Bezug auf die Sicherheit auf lokaler, regionaler und globaler Ebene ist;

21.    nimmt die Mitteilung der Kommission zur Überarbeitung der Politik zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zur Kenntnis und betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen nicht den freien Verkehr von Waren und Technologien innerhalb des Binnenmarktes behindern und unterschiedliche Auslegungen von EU-Vorschriften verhindert werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zügig einen neuen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Aktualisierung des Systems der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vorzulegen, um dessen Kohärenz, Wirksamkeit, Transparenz und Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte zu verbessern und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten; unterstreicht, dass dieser Vorschlag den veränderten Sicherheitsanforderungen und den raschen technologischen Entwicklungen insbesondere in den Bereichen Überwachung, Intrusion-Software und -ausrüstung sowie Handel mit Softwareschwachstellen Rechnung tragen muss;

22.    stellt fest, dass die wachsende Bedeutung der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zwar Vorteile im Hinblick auf Synergien zwischen Verteidigungssektor und kommerzieller Produktion bietet, sie jedoch auch Abhängigkeiten von zivilen Versorgungsketten schafft, die häufig außerhalb Europas ihre Produktionsstandorte haben; fordert von der Kommission und der Europäischen Verteidigungsagentur Informationen über mögliche Risiken der wachsenden Internationalisierung und über die möglichen Auswirkungen, die Änderungen der Eigentümerstruktur im Verteidigungssektor auf die Versorgungssicherheit haben können, und über die erhöhten Risiken für die europäische und einzelstaatliche Sicherheit einschließlich der digitalen Infrastruktur der EU; fordert die Kommission auf, das Parlament rechtzeitig über den Stand des Grünbuchs über die Kontrolle der Industriekapazitäten in den Bereichen Verteidigung und sensible Sicherheitsfragen, das sie für Ende 2014 angekündigt hatte, zu unterrichten, und fordert Informationen über die Ergebnisse der angekündigten Konsultationen mit Interessenträgern;

23.    begrüßt die Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur und der Kommission an einem EU-weiten Mechanismus der Versorgungssicherheit, wie er vom Europäischen Rat in Auftrag gegeben wurde, und sieht dem Fahrplan mit spezifischen Schritten, der im Juni 2015 zur Billigung durch die Staats- und Regierungschefs vorgelegt werden soll, erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission und die Europäische Verteidigungsagentur auf, detaillierte Auskünfte darüber zu erteilen, in welchem Maße der Vorschlag des Parlaments für ein „EU-weites umfassendes und ambitioniertes System zur Gewährleistung der Versorgung (...), das auf gegenseitigen Garantien und einer Analyse der Risiken und Anforderungen begründet ist und für das unter Umständen der rechtliche Rahmen der ständigen strukturierten Zusammenarbeit genutzt werden kann“ (A7-0358/2013), in die Vorarbeiten einbezogen wurde; ist der Ansicht, dass die von der Kommission bislang verwendeten Verfahren wie Aufzeichnung und Überwachung unzureichend waren; unterstreicht die Notwendigkeit, sich auf neue Ansätze zu konzentrieren, mit denen der freie Verkehr von militärischer Ausrüstung für die Streitkräfte der 28 Mitgliedstaaten gewährleistet wird;

24.    ist der Ansicht, dass die gegenseitige Absicherung der Versorgungssicherheit zwischen den Mitgliedstaaten ein wesentliches Element beim Aufbau eines integrierten europäischen Verteidigungsmarktes ist; begrüßt die aktualisierte Rahmenübereinkunft der Europäischen Verteidigungsagentur über Versorgungssicherheit als Instrument zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und der Solidarität, bedauert aber, dass es keine rechtlichen Verpflichtungen schafft; ist der Ansicht, dass der EU-weite Mechanismus der Versorgungssicherheit auf der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften gegründet sein sollte, insbesondere auf der vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern, um Hindernisse für den Verkehr von Verteidigungsgütern in der EU zu beseitigen;

Volle Ausschöpfung des Potenzials der Regeln des Binnenmarktes

25.    hebt hervor, dass das von der Kommission in die Wege geleitete „Verteidigungspaket“ die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verteidigungssektors unterstützen soll und dass eines seiner Ziele die Begrenzung der Probleme ist, die auf die Zersplitterung des europäischen Verteidigungsmarktes, bestimmte protektionistische Verhaltensweisen bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen und die fehlende Koordinierung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Kontrolle von Mechanismen zur Verbringung von Verteidigungsgütern zurückzuführen sind;

26.    hebt hervor, dass die Verwirklichung eines Binnenmarktes für die Verteidigung uneingeschränkte Transparenz gewährleisten und Doppelarbeit vorbeugen würde, die zu Marktverzerrungen führen könnte; weist darauf hin, dass der Erfolg der Friedens- und Sicherheitsmissionen der GSVP weitgehend von ihrer Fähigkeit abhängt, sofort zu reagieren, und dass eine bessere Integration ein Schlüsselfaktor bei der Straffung von Prozessen und der Reduzierung der Kosten ist;

27.    stellt fest, dass die Vollendung eines europäischen Marktes für Verteidigung eine in hohem Maße wettbewerbsfähige, auf Innovation und Technologie gestützte industrielle Basis erfordert, die durch eine engere grenzübergreifende Zusammenarbeit Synergien erzeugen kann, und dass die Erzielung von Fortschritten im Bereich der dualen Forschung von zentraler Bedeutung ist, um unsere Unabhängigkeit sowie Versorgungssicherheit, insbesondere in Bezug auf kritische Güter, zu gewährleisten;

28.    weist darauf hin, dass Europa zur Stärkung der europäischen Verteidigung, zur Förderung des technologischen Fortschritts, zur Erzielung deutlicher Einsparungen sowie zur Förderung einer modernen, integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen Verteidigungsindustrie Größenvorteile erzielen und einen gemeinsamen europäischen Markt für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung schaffen muss; hebt hervor, dass die Regeln des Binnenmarkts durch eine engere grenzübergreifende Zusammenarbeit voll ausgeschöpft werden sollten, um der fortlaufenden Zersplitterung des europäischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors entgegenzuwirken, die zu der Verdopplung von Verteidigungsgüterprogrammen und zu fehlender Transparenz in den Beziehungen zwischen nationalen Verteidigungsverwaltungen und der Verteidigungsindustrie führt; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, einzelstaatliche Vorschriften, die nicht mit den Richtlinien 2009/43/EG und 2009/81/EG vereinbar sind und den Binnenmarkt für Aufträge im Bereich der Verteidigung beeinträchtigen, abzuschaffen und die Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und die Richtlinie 2009/43/EG über die Verbringung von Verteidigungsgütern ordnungsgemäß umzusetzen und durchzuführen; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinien zu gewährleisten, und die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten zu überprüfen und zu überwachen, um Marktverzerrungen vorzubeugen;

29.    fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten die gemeinsame Beschaffung durch zentrale Beschaffungsstellen, z. B. die Europäische Verteidigungsagentur, nahezulegen, wie dies in der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen ist, um eine bestmögliche Nutzung der Ressourcen sicherzustellen;

30.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen auf den europäischen Verteidigungsmärkten zu verstärken, um gegen protektionistische Praktiken der Mitgliedstaaten vorzugehen, indem sie die grenzübergreifende Zusammenarbeit und einen besseren Zugang zur Wertschöpfungskette der Verteidigungsindustrie fördert und ferner Verhältnissen entgegenwirkt, in denen einige Mitgliedstaaten lediglich Lieferanten von Verteidigungstechnologie und andere dagegen lediglich deren Abnehmer sind; ist diesbezüglich der Ansicht, dass die Gewährung von Ausnahmen, wie in der Richtlinie 2009/81/EG festgelegt, ordnungsgemäß begründet sein muss; fordert die Kommission auf, das Parlament über die Auswirkungen der sieben Leitfäden (Anwendungsbereich, Ausnahmen, Forschung und Entwicklung, Versorgungssicherheit, Informationssicherheit, Unteraufträge, Kompensationsgeschäfte), die bereits veröffentlicht wurden, zu unterrichten, und weist darauf hin, dass die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2015 zwei weitere Leitfäden zu veröffentlichen; ist der Ansicht, dass diese Leitfäden die ideale Gelegenheit für die Kommission darstellen, mit den Mitgliedstaaten einen Dialog über Themen einzuleiten, die noch nie zuvor auf strukturierte und offene Weise behandelt wurden, und ersucht um Auskunft über das Ergebnis eines solchen Dialogs mit den Mitgliedstaaten;

31.    weist darauf hin, dass Artikel 346 AEUV – in seiner aktuellen Formulierung und in der Praxis – den Mitgliedstaaten noch immer einen erheblichen Ermessensspielraum für dessen Umsetzung einräumt und somit von der Anwendung der Rechtsvorschriften der EU zur Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung in Verteidigungsverträgen abweicht; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Artikel 346 AEUV in korrekter und effektiver Weise umzusetzen, die den Bestimmungen in Vorschriften der EU, den Binnenmarktrichtlinien und den Vorschriften über die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung entspricht; bekräftigt, dass gemäß der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Maßnahmen nach Artikel 346 auf außergewöhnliche und klar festgelegte Fälle beschränkt sein sollten und nicht darüber hinaus gehen dürfen; warnt, dass ein fehlerhafter Rückgriff auf die Einschränkung der Binnenmarktvorschriften den EU-Wettbewerb aktiv behindert, die Transparenz verringert, Korruption erleichtert und folglich schädlich für die Entwicklung eines EU-Verteidigungsmarktes, einer industriellen und technischen Verteidigungsbasis Europas und glaubwürdiger militärischer Fähigkeiten ist;

32.    weist darauf hin, dass der uneingeschränkte Abbau von Kompensationen langfristig zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarkts im europäischen Verteidigungssektor beitragen wird; fordert die Kommission daher auf, auch künftig zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten Kompensationsgeschäfte, die nicht ordnungsgemäß auf der Grundlage von Artikel 346 des Vertrags begründet sind, abbauen; hält dies für notwendig, um das reibungslose Funktionieren und die Transparenz des Binnenmarktes im europäischen Verteidigungssektor sowie gleiche Bedingungen für Anbieter, insbesondere für KMU, zu gewährleisten;

33.    bekräftigt, dass Rahmenvereinbarungen, die Vergabe von Unteraufträgen und die Aufteilung in Lose den Zugang zu bereits etablierten Lieferketten für KMU ermöglichen sollten; weist jedoch darauf hin, dass die Grundsätze der Transparenz in der Kette der Unterauftragsvergabe und der gemeinsamen Haftung sichergestellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten, die Europäische Verteidigungsagentur und die Kommission auf, zusammenzuarbeiten und eine Zusammenarbeit mit großen Auftragnehmern anzustreben, um dafür Sorge zu tragen, dass KMU vollständig mit den einzelnen Gliedern der Wertschöpfungskette vertraut sind, da dies ihren Konsolidierungsbemühungen zuträglich ist, ihnen den Zugang zur Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung erleichtert und außerdem der geografisch unausgeglichenen Entwicklung der militärischen und technologischen Kapazitäten in Europa entgegenwirkt;

34.    stellt fest, dass die wichtigsten in der Richtlinie über die Verbringung von Verteidigungsgütern vorgesehenen Instrumente, insbesondere allgemeine Lizenzen und die Zertifizierung von Unternehmen der Verteidigungsindustrie, nur zögernd von der Industrie angenommen werden, und dass es Regelungslücken bei der administrativen Zusammenarbeit für angemessene Kontrollmaßnahmen zwischen Mitgliedstaaten gibt, um Verstößen gegen die Bedingungen von Transferlizenzen vorzubeugen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die wirksame Anwendung der Instrumente in der Praxis sicherzustellen, und begrüßt daher die Initiative der Kommission zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit den Mitgliedstaaten zur Harmonisierung der Richtlinie über EU-internen Handel;

35.    begrüßt den 2014 veröffentlichten Fahrplan der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor“ und das darin festgelegte Engagement, zu untersuchen, wie die negativen Folgen der Entschädigungsforderungen von Drittländern abgemildert werden können und wie diese sich auf den Binnenmarkt und die europäische Industrie auswirken; hebt die Bedeutung der fristgerechten Umsetzung des Fahrplans hervor und betont, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen; unterstützt uneingeschränkt die Anstrengungen der Kommission, KMU praktische Unterstützung durch die Inanspruchnahme europäischer Fonds für Projekte mit doppeltem Verwendungszweck bereitzustellen;

36.    bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten die im Verteidigungssektor angewandten Vergabeverfahren gegenüber der Kommission und den EU-Agenturen dringend transparenter gestalten müssen; unterstreicht, dass spezifische Vergabeverfahren, wie das Verhandlungsverfahren, ohne die vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung auf außergewöhnliche Fälle beschränkt und nur durch zwingende Gründe von allgemeinem Interesse in Verbindung mit der Verteidigung und Sicherheit unter Einhaltung der Richtlinie 2009/81/EG begründet sein sollten; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine angemessene Überwachung sicherzustellen, um 2016 wie geplant eine umfassende Berichterstattung im Hinblick auf beide Richtlinien an das Parlament und den Rat zu ermöglichen;

37.    erinnert daran, wie wichtig es ist, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden Sicherheits- und Verteidigungsgüter wie auch deren ordnungsgemäße Erfassung regelmäßig kontrollieren;

38.    unterstreicht, dass die Zusammenarbeit zwischen den strategischen Partnern von wesentlicher Bedeutung für die europäische Versorgungssicherheit ist, und ermutigt daher die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung bei der Aushandlung internationaler Handelsabkommen zu berücksichtigen;

Überarbeitung des Pakets für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung

39.    fordert die Kommission auf, in ihren Berichten über die Umsetzung der Richtlinien 2009/81/EG und 2009/43/EG, die sie dem Parlament und dem Rat im Jahr 2016 übermitteln wird, eingehend zu beurteilen, ob und in welchem Maß ihre Vorschriften korrekt durchgesetzt und ob ihre Ziele erreicht worden sind, und dementsprechend Legislativvorschläge einzubringen, sofern die Ergebnisse dieses Berichts in diese Richtung weisen;

40.    hebt hervor, dass den Mitgliedstaaten weitere besondere Berichtspflichten, die mit angemessenen Maßnahmen zur Gewährung der Vertraulichkeit verknüpft sind, auferlegt werden sollten;

41.    bekräftigt, dass mit der Modernisierung der EU-Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die in den 2014 erlassenen Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU enthalten sind, für Transparenz in der Kette der Unterauftragsvergabe und die Einhaltung des Umwelt‑, Sozial‑ und Arbeitsrechts gesorgt wird; betont, dass die neuen Richtlinien mit strafferen Verfahren einhergehen könnten, wie elektronische Vergabeverfahren, der Zusammenführung der Nachfrage und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, die auf die besonderen Eigenschaften des Verteidigungs- und Sicherheitssektors zugeschnitten werden könnten;

42.    fordert, dass das neue Verfahren der „Innovationspartnerschaften“ im Interesse der Konsolidierung einer innovativen und wettbewerbsfähigen europäischen Industrie und zur Maximierung der Sicherheit und der Verteidigungshaushalte in die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung eingeführt wird, wodurch es den Auftraggebern ermöglicht wird, dieses Verfahren für die Entwicklung und den späteren Erwerb von neuen, innovativen Produkten, Dienst- oder Bauleistungen zu etablieren, die nötigen Marktanreize zu setzen und die Entwicklung innovativer Lösungen zu unterstützen, ohne den Markt zu verbauen;

43.    betont, dass bei der Auftragsvergabe im Bereich Verteidigungs- und Sicherheitsgüter ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Bevölkerung sichergestellt werden muss;

44.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Parlamentarischen Versammlung der NATO und dem Generalsekretär der NATO zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1.
  • [2]  ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76.
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0514.
  • [4]  ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 9.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz(*) (24.4.2015)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur Auswirkung der Entwicklungen auf den europäischen Verteidigungsmärkten auf die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten in Europa
(2015/2037(INI))

Verfasserin der Stellungnahme (*): Ildikó Gáll-Pelcz

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, das Thema der europäischen Verteidigungsmärkte auf die Tagesordnung für sein Gipfeltreffen im Juni 2015 zu setzen; weist jedoch darauf hin, dass die im Dezember 2013 vom Europäischen Rat angenommenen strategischen Maßnahmen weder zur Umsetzung spezifischer Maßnahmen noch zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) geführt haben; fordert den Europäischen Rat auf, spezifische Leitlinien für die Verteidigungspolitik und den europäischen Verteidigungsmarkt zu erlassen und dabei die Besonderheiten des Verteidigungssektors zu berücksichtigen, um den Binnenmarkt für Sicherheit und Verteidigung zu stärken;

2.  bekräftigt, dass die binnenmarktpolitischen Maßnahmen und die Verteidigungspolitik nicht als zwei Bereiche angesehen werden sollten, die im Widerspruch zueinander stehen; unterstreicht, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt für Verteidigungsgüter erheblich dazu beitragen würde, die Ziele der GSVP zu verwirklichen, und bedauert, dass – ungeachtet der Annahme der Richtlinien des „Verteidigungspakets“ im Jahr 2009 – in dieser Richtung bislang nur wenige Fortschritte erzielt worden sind; hebt hervor, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Mitgliedstaaten zu einem wirksameren Umgang mit nationalen Verteidigungsausgaben beitragen und die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) stärken könnte; ist daher der Ansicht, dass mit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten Doppelarbeit vermieden werden kann, was eine positivere, indirekte Wirkung auf die einzelnen, untereinander verbundenen Sektoren haben wird;

3.  stellt fest, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise und der Kürzungen der Verteidigungshaushalte der Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt zunehmender weltweiter Herausforderungen und Bedrohungen mehr denn je zeigen, wie wichtig es ist, die Ressourcen durch eine bessere Koordinierung bestmöglich zu nutzen, insbesondere auf dem Gebiet der Verteidigungsfähigkeit; unterstreicht die Notwendigkeit einer Vorausplanung für strategische Investitionen in die Beschaffung und Erneuerung der Ausrüstung der Mitgliedstaaten;

4.  hebt hervor, dass das von der Kommission in die Wege geleitete „Verteidigungspaket“ die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verteidigungssektors unterstützen soll und dass eines seiner Ziele die Begrenzung der Probleme ist, die auf die Zersplitterung des europäischen Verteidigungsmarktes, bestimmte protektionistische Verhaltensweisen bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen und die fehlende Koordinierung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Kontrolle von Mechanismen zur Verbringung von Verteidigungsgütern zurückzuführen sind;

5.  hebt hervor, dass die Verwirklichung eines Binnenmarktes für die Verteidigung uneingeschränkte Transparenz gewährleisten und Doppelarbeit vorbeugen würde, die zu Marktverzerrungen führen könnte; weist darauf hin, dass der Erfolg der Friedens- und Sicherheitsmissionen der GSVP weitgehend von ihrer Fähigkeit abhängt, sofort zu reagieren, und dass eine bessere Integration ein Schlüsselfaktor bei der Straffung von Prozessen und der Reduzierung der Kosten ist;

6.  stellt fest, dass die Vollendung eines europäischen Marktes für Verteidigung eine in hohem Maße wettbewerbsfähige, auf Innovation und Technologie gestützte industrielle Basis erfordert, die durch eine engere grenzübergreifende Zusammenarbeit Synergien erzeugen kann, und dass die Erzielung von Fortschritten im Bereich der dualen Forschung von zentraler Bedeutung ist, um unsere Unabhängigkeit sowie Versorgungssicherheit, insbesondere in Bezug auf kritische Güter, zu gewährleisten;

Die volle Ausschöpfung des Potenzials der Regeln des Binnenmarktes

7.  fordert die Kommission auf, die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU insbesondere im Zusammenhang mit den im Rahmen der GSVP durchgeführten Missionen an die Bestimmungen der neuen Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen und die Auftragsvergabe anzupassen, um eine schnelle und flexible Umsetzung der zivilen Operationen sicherzustellen und die Wirksamkeit der GSVP-Missionen zu erhöhen;

8.  weist darauf hin, dass Europa zur Stärkung der europäischen Verteidigung, zur Förderung des technologischen Fortschritts, zur Erzielung deutlicher Einsparungen sowie zur Förderung einer modernen, integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen Verteidigungsindustrie Größenvorteile erzielen und einen gemeinsamen europäischen Markt für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung schaffen muss; hebt hervor, dass die Regeln des Binnenmarkts durch eine engere grenzübergreifende Zusammenarbeit voll ausgeschöpft werden sollten, um der fortlaufenden Zersplitterung des europäischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors entgegenzuwirken, die zu der Verdopplung von Verteidigungsgüterprogrammen und zu fehlender Transparenz hinsichtlich der Beziehungen zwischen nationalen Verteidigungsverwaltungen und der Verteidigungsindustrie führt; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, nationale Vorschriften, die nicht mit den Richtlinien 2009/43/EG und 2009/81/EG vereinbar sind und den Binnenmarkt für Aufträge im Bereich der Verteidigung beeinträchtigen, abzuschaffen und die Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und die Richtlinie 2009/43/EG über die Verbringung von Verteidigungsgütern ordnungsgemäß umzusetzen und durchzuführen; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinien zu gewährleisten, und die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten zu überprüfen und zu überwachen, um Marktverzerrungen vorzubeugen;

9.  fordert die Kommission auf, unter den Mitgliedstaaten die Verwendung von Instrumenten wie der gemeinsamen Beschaffung durch zentrale Beschaffungsstellen (z. B. die Europäische Verteidigungsagentur – EDA) zu propagieren, wie es in der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen ist, um eine bestmögliche Nutzung der Ressourcen sicherzustellen;

10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen auf den europäischen Verteidigungsmärkten zu verstärken, um gegen protektionistische Maßnahmen der Mitgliedstaaten vorzugehen, indem sie die grenzübergreifende Zusammenarbeit und einen besseren Zugang zur Wertschöpfungskette der Verteidigungsindustrie fördert und ferner Verhältnissen entgegenwirkt, in denen einige Mitgliedstaaten Lieferanten von Verteidigungstechnologie und andere dagegen lediglich deren Abnehmer sind; ist daher der Ansicht, dass die Gewährung von Ausnahmen, wie in der Richtlinie 2009/81/EG festgelegt, ordnungsgemäß begründet sein muss; fordert die Kommission auf, das Parlament über die Auswirkungen der sieben Leitfäden (Anwendungsbereich, Ausnahmen, Forschung und Entwicklung, Versorgungssicherheit, Informationssicherheit, Unteraufträge, Kompensationsgeschäfte), die bereits veröffentlicht wurden, zu unterrichten, und weist darauf hin, dass die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2015 zwei weitere Leitfäden zu veröffentlichen; ist der Ansicht, dass diese Leitfäden die ideale Möglichkeit für die Kommission darstellen, mit den Mitgliedstaaten einen Dialog über Themen einzuleiten, die noch nie zuvor auf strukturierte und offene Weise behandelt wurden, und ersucht um Auskunft über das Ergebnis eines solchen Dialogs mit den Mitgliedstaaten;

11. weist darauf hin, dass Artikel 346 AEUV – in seiner aktuellen Formulierung und in der Praxis – den Mitgliedstaaten noch immer einen erheblichen Ermessensspielraum für dessen Umsetzung einräumt und somit von der Anwendung der Rechtsvorschriften der EU zur Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung in Verteidigungsverträgen abweicht; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Artikel 346 AEUV effektiv, korrekt und in einer Weise umzusetzen, die den Bestimmungen der EU-Regeln, den Binnenmarktrichtlinien und den Vorschriften über die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung entspricht; bekräftigt, dass gemäß der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Maßnahmen nach Artikel 346 auf außergewöhnliche und klar festgelegte Fälle beschränkt sein sollten und nicht darüber hinaus gehen dürfen; warnt, dass ein fehlerhafter Rückgriff auf die Einschränkung der Binnenmarktvorschriften den EU-Wettbewerb aktiv behindert, Transparenz verringert, Korruption erleichtert und folglich schädlich für die Entwicklung eines EU-Verteidigungsmarktes, einer europäischen industriellen und technischen Verteidigungsbasis und glaubwürdiger militärischer Fähigkeiten ist;

12. weist darauf hin, dass der uneingeschränkte Abbau von Kompensationen langfristig zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarkts im europäischen Verteidigungssektor beitragen wird; fordert die Kommission daher auf, auch künftig zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten Kompensationsgeschäfte, die nicht ordnungsgemäß auf der Grundlage von Artikel 346 des Vertrags begründet sind, abbauen; hält dies für notwendig, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes, die Transparenz im europäischen Verteidigungssektors und die gleichen Bedingungen für Anbieter, insbesondere für KMU, zu gewährleisten;

13. bekräftigt, dass Rahmenvereinbarungen, die Vergabe von Unteraufträgen und die Aufteilung in Lose den Zugang zu bereits etablierten Lieferketten für KMU ermöglichen sollten; weist jedoch darauf hin, dass die Grundsätze der Transparenz in der Kette der Unterauftragsvergabe und der gemeinsamen Haftung sichergestellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten, die Europäische Verteidigungsagentur und die Kommission auf, zusammenzuarbeiten und eine Zusammenarbeit mit großen Auftragnehmern anzustreben, um dafür Sorge zu tragen, dass KMU vollständig mit den einzelnen Gliedern der Wertschöpfungskette vertraut sind, da dies ihren Konsolidierungsbemühungen zuträglich ist, ihnen den Zugang zur Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung erleichtert und außerdem der geografisch unausgeglichenen Entwicklung der militärischen und technologischen Kapazitäten in Europa entgegenwirkt;

14. stellt fest, dass die wichtigsten in der Richtlinie über die Verbringung von Verteidigungsgütern vorgesehenen Instrumente, insbesondere allgemeine Lizenzen und die Zertifizierung von Unternehmen der Verteidigungsindustrie, nur zögernd von der Industrie angenommen werden, und dass es Regelungslücken bei der administrativen Zusammenarbeit für angemessene Kontrollmaßnahmen zwischen Mitgliedstaaten gibt, um Verstößen gegen die Bedingungen von Transferlizenzen vorzubeugen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die wirksame Anwendung der Instrumente in der Praxis sicherzustellen, und begrüßt daher die Initiative der Kommission zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedstaaten zur Harmonisierung der Richtlinie über EU-internen Handel;

15. begrüßt den 2014 veröffentlichten Fahrplan der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor“ und die darin eingegangene Verpflichtung der Kommission, zu untersuchen, wie die negativen Folgen von Kompensationen von Drittländern abgemildert werden können und wie sich diese auf den Binnenmarkt und die europäische Industrie auswirken; hebt gleichzeitig die Bedeutung der fristgerechten Umsetzung des Fahrplans hervor und betont, dass bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen; unterstützt uneingeschränkt die Anstrengungen der Kommission, KMU praktische Unterstützung durch die Inanspruchnahme europäischer Fonds für Projekte mit doppeltem Verwendungszweck bereitzustellen;

16. bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten die im Verteidigungssektor angewandten Vergabeverfahren gegenüber der Kommission und den EU-Agenturen dringend transparenter gestalten müssen; unterstreicht, dass spezifische Auftragsverfahren, wie das verhandelte Verfahren, ohne die vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung auf außergewöhnliche Fälle beschränkt und nur durch zwingende Gründe von allgemeinem Interesse in Verbindung mit der Verteidigung und Sicherheit unter Einhaltung der Richtlinie 2009/81/EG begründet sein sollten; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine angemessene Überwachung sicherzustellen, um wie geplant 2016 eine umfassende Berichterstattung im Hinblick auf beide Richtlinien an das Parlament und den Rat zu ermöglichen;

17. lädt die Kommission ein, das im Fahrplan für 2014 vorgesehene Grünpapier zur Kontrolle der Güter, das ursprünglich noch vor Ablauf des Jahres 2014 veröffentlicht werden sollte, schnellstmöglich zu veröffentlichen und eine genaue und umfassende Analyse der Auswirkungen der Umsetzung des „Verteidigungspakets“ durchzuführen, einschließlich einer Beratung mit den Verbänden der Verteidigungsindustrien, Mitgliedstaaten, der Europäischen Verteidigungsagentur und anderen relevanten Vertretern wie Organisationen, die sich für die Verhütung von Konflikten sowie für Frieden und Sicherheit einsetzen;

18. erinnert daran, wie wichtig es ist, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden Sicherheits- und Verteidigungsgüter wie auch deren ordnungsgemäße Erfassung regelmäßig kontrollieren;

19. unterstreicht, dass die Zusammenarbeit zwischen den strategischen Partnern von wesentlicher Bedeutung für die europäische Versorgungssicherheit ist, und ermutigt daher die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung bei der Aushandlung internationaler Handelsabkommen zu berücksichtigen;

Überarbeitung des Pakets für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung

20. fordert die Kommission auf, in ihren Berichten über die Umsetzung der Richtlinien 2009/81/EG und 2009/43/EG, die sie dem Parlament und dem Rat im Jahr 2016 übermitteln wird, eingehend zu beurteilen, ob und in welchem Maß ihre Vorschriften korrekt durchgesetzt und ob ihre Ziele erreicht worden sind, und folglich Legislativvorschläge einzubringen, sofern die Ergebnisse dieses Berichts in diese Richtung weisen;

21. hebt hervor, dass den Mitgliedstaaten weitere besondere Berichtspflichten, die mit angemessenen Maßnahmen zur Gewährung der Vertraulichkeit verknüpft sind, auferlegt werden sollten;

22. bekräftigt, dass mit der Modernisierung der EU-Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Auftrage, die in den 2014 erlassenen Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU enthalten sind, für Transparenz in der Kette der Unterauftragsvergabe und die Einhaltung des Umwelt- und des Arbeitsrechts sowie der sozialen Rechtsvorschriften gesorgt wird; betont, dass die neuen Richtlinien mit strafferen Verfahren einhergehen könnten, wie elektronischen Vergabeverfahren, der Zusammenführung der Nachfrage und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, die auf die besonderen Eigenschaften des Verteidigungs- und Sicherheitssektors zugeschnitten werden könnten;

23. fordert, dass das neue Verfahren der „Innovationspartnerschaften“ im Interesse der Konsolidierung einer innovativen und wettbewerbsfähigen europäischen Industrie und zur Maximierung der Sicherheit und der Verteidigungshaushalte in die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung eingeführt wird, wodurch es den Auftraggebern ermöglicht wird, dieses Verfahren für die Entwicklung und den späteren Erwerb von neuen, innovativen Produkten, Dienst- oder Bauleistungen zu etablieren, die nötigen Marktanreize zu setzen und die Entwicklung innovativer Lösungen zu unterstützen, ohne den Markt zu verbauen;

24. betont, dass bei der Auftragsvergabe im Bereich Verteidigungs- und Sicherheitsgüter ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Bevölkerung sichergestellt werden muss.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.4.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

6

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Sergio Gaetano Cofferati, Daniel Dalton, Nicola Danti, Pascal Durand, Vicky Ford, Ildikó Gáll-Pelcz, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Antanas Guoga, Sergio Gutiérrez Prieto, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Philippe Juvin, Antonio López-Istúriz White, Marlene Mizzi, Eva Paunova, Jiří Pospíšil, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Anneleen Van Bossuyt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Pascal Arimont, Cristian-Silviu Bușoi, Birgit Collin-Langen, Dawid Bohdan Jackiewicz, Julia Reda, Ulrike Trebesius, Ulla Tørnæs

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Andor Deli

MINDERHEITENANSICHT

zur Auswirkung der Entwicklungen auf den europäischen Verteidigungsmärkten auf die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten in Europa (2015/2037(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Berichterstatterin: Ana Gomes

Minderheitenansicht, vorgelegt von den MdEP der GUE/NGL-Fraktion Sabine Lösing, Takis Hadjigeorgiou, Sofia Sakorafa, Pablo Iglesias

In dem Bericht wird festgestellt, dass die Stärkung einer industriellen und technischen Verteidigungsbasis Europas von größter Wichtigkeit sei, um „im Einklang mit den Zielen des Vertrags seine Bürger, Interessen und Werte zu verteidigen, und seiner Verantwortung nachzukommen, für Sicherheit zu sorgen“. Daher werden im Bericht verschiedene Maßnahmen zur Konsolidierung des europäischen Verteidigungssektors unterstützt, die zusammen genommen zur Bildung eines äußerst unkontrollierbaren und einflussreichen militärisch-industriellen Komplexes (MIK) führen werden.

Wir lehnen den Bericht ab, weil darin:

•   nicht auf die negative Rolle der EU eingegangen wird, die zu einer Eskalation gegenwärtiger militärischer Konflikte beitragen könnte;

•   festgestellt wird, dass die Verteidigungshaushalte unterfinanziert seien, obwohl die Militärausgaben der Mitgliedstaaten weiterhin auf einem hohen Niveau sind;

•   die Schaffung eines MIK gefordert wird, da es eine Notwendigkeit zur Stärkung einer starken und autonomen europäischen industriellen und technischen Verteidigungsbasis Europas gebe;

•   die Konsolidierung des Verteidigungssektors, der äußerst korrupt und intransparent ist, gefordert wird, indem ein europäischer Markt für Verteidigungsgüter und -dienstleistungen entwickelt werden soll;

•   der Vorrang für die „Zusammenarbeit und die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Initiativen“ und Steueranreize zur Förderung dieser Ziele unterstützt werden;

•   europäische Finanzierungsmöglichkeiten für verteidigungsbezogene Projekte und Anträge der Verteidigungsindustrie im Rahmen von „Horizont 2020“ unterstützt werden.

Wir fordern:

–   Abrüstung und eine Übertragung von Haushaltsmitteln für Militär auf die Haushaltsansätze für die Sozial- und Entwicklungspolitik;

–   die Gewähr dafür, dass keine militärischen Güter oder Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus EU-Mitteln finanziert werden;

–   ein umfassendes Verbot von Waffenausfuhren;

–   die Umwandlung von Waffenfabriken in zivile Unternehmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

4

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Bas Belder, Klaus Buchner, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Aymeric Chauprade, Arnaud Danjean, Mark Demesmaeker, Georgios Epitideios, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Eduard Kukan, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Ioan Mircea Pașcu, Tonino Picula, Kati Piri, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Johannes Cornelis van Baalen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Reinhard Bütikofer, Neena Gill, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Liisa Jaakonsaari, Anneli Jäätteenmäki, Marek Jurek, Antonio López-Istúriz White, Urmas Paet, Gilles Pargneaux, Soraya Post, Marietje Schaake, Jean-Luc Schaffhauser, István Ujhelyi, Traian Ungureanu, Paavo Väyrynen, Janusz Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Victor Boștinaru