BERICHT über das Thema „Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten Arbeitsmarkts der EU für das 21. Jahrhundert: Abstimmung von Kompetenzen und Qualifikationen auf die Nachfrage und auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Weg aus der Krise“

30.6.2015 - (2014/2235(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Martina Dlabajová


Verfahren : 2014/2235(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0222/2015
Eingereichte Texte :
A8-0222/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten Arbeitsmarkts der EU für das 21. Jahrhundert: Abstimmung von Kompetenzen und Qualifikationen auf die Nachfrage und auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Weg aus der Krise“

(2014/2235(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2014 zu dem Thema „Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2014“[1],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 zu der Art und Weise, in der die Europäische Union dazu beitragen kann, ein unternehmensfreundliches bzw. für Betriebe und Jungunternehmen vorteilhaftes Umfeld für mehr Arbeitsplätze zu schaffen[2],

–       unter Hinweis auf seinen Entwurf einer legislativen Entschließung vom 29. April 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme[3],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 2014 zur Jugendbeschäftigung[4],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2014 zur Achtung des Grundrechts auf Freizügigkeit in der EU[5],

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26. bis 27. Juni 2014, in denen als eine der Prioritäten hervorgehoben wird, die Entwicklung von Kompetenzen zu unterstützen und Talente und Lebensveränderungen für alle zu fördern, indem die richtigen Kompetenzen für die moderne Wirtschaft und lebenslanges Lernen gefördert werden,

–       unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Januar 2014 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte,

–       unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung der Ergebnisse nicht-formalen und informellen Lernens (2012/C 398/01),

–       unter Hinweis auf seine Empfehlung und die Empfehlung des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen,

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0222/2015),

A.     in der Erwägung, dass die Berufe, bei denen freie Arbeitsstellen mangels qualifizierter Arbeitskräfte nicht besetzt werden können, von einem Mitgliedstaat zum anderen sehr unterschiedlich sind;

B.     in der Erwägung, dass nach Aussagen der Kommission[6] bis zu 12,4 Millionen Menschen seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind und dass davon 6 Millionen bereits länger als zwei Jahre arbeitslos sind; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit negative Auswirkungen auf das Wachstum und auf die Zukunftsfähigkeit der Sozialsysteme hat und zu einem strukturellen Problem werden kann;

C.     in der Erwägung, dass die mangelnde Flexibilität auf den Arbeitsmärkten, die schwache Binnennachfrage und der Mangel an Investitionen nachteilige Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen haben, wogegen ein EU-Arbeitsmarkt, auf dem Wettbewerb gegeben ist und diese drei Faktoren gebührend zur Geltung kommen, zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 für die Beschäftigung und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beitragen kann;

D.     in der Erwägung, dass die Nachfrage nach geringer qualifizierten Arbeitskräften zurückgeht, während die Nachfrage nach hoch qualifizierten Arbeitskräften deutlich steigt; in der Erwägung, dass es durch diese Verlagerung auf dem Arbeitsmarkt der Union notwendig wird, Maßnahmen im Bereich der Kompetenzen der Arbeitskräfte und in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu treffen;

E.     in der Erwägung, dass 2012 einer von drei Beschäftigten in Europa entweder über- oder unterqualifiziert für den jeweiligen Arbeitsplatz war[7]; in der Erwägung, dass junge Arbeitnehmer im Allgemeinen mit größerer Wahrscheinlichkeit formal überqualifiziert sind, wobei sie auch eher als ältere Arbeitnehmer Beschäftigungen ausüben, die weniger mit ihren Fähigkeiten übereinstimmen;

F.     in der Erwägung, dass aus mehreren Studien hervorgeht, dass ein erheblicher Teil der heutigen Arbeitsplätze entweder wegfallen oder es aufgrund der Automatisierung zu einem starken Rückgang kommen wird;

G.     in der Erwägung, dass das Streben nach einer Wirtschaft mit höher qualifizierten Akteuren bedeutet, dass noch viel mehr Unternehmen in den nächsten fünf Jahren ihren Erwartungen nach die Anzahl der Arbeitsplätze erhöhen werden, die Führungs- und Managementkompetenzen und höhere Fähigkeiten voraussetzen;

H.     in der Erwägung, dass die Mobilität der europäischen Arbeitskräfte deren Beschäftigungsfähigkeit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Arbeitsmarktes verbessert;

Wirtschaftskrise und ihre Nachwirkungen

1.      stellt fest, dass als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa und des daraus resultierenden Abschwungs mehrere Mitgliedstaaten hohe Arbeitslosigkeit (EU der 28: 9,8 %) und öffentliche Verschuldung, geringes Wachstum und unzureichende Investitionen aufweisen; verweist auf die Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben; erklärt sich darüber besorgt, dass die Arbeitslosenquote bei jungen Menschen (EU der 28: 20,9 %) allgemein deutlich höher liegt und nur vereinzelt eine Verbesserung und eine geringere Quote festzustellen ist;

2.      vertritt die Auffassung, dass es ambitionierter Wirtschafts- und Sozialpolitik und ebensolcher Arbeitsmarktreformen bedarf, damit intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum angekurbelt wird und mehr Arbeitsplätze entstehen, aus denen sich hochwertige und nachhaltige Beschäftigung ergibt; betont, dass zukunftsfähige Sozialsysteme gebraucht werden, die mit der Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitslosen einhergehen bzw. die Beschäftigung der Personen fördern, die keine oder nur sehr geringe Qualifikationen haben, und dass Anreize und Chancen zur Erwerbstätigkeit gegeben sein müssen;

Lage auf dem Arbeitsmarkt der Union

3.      stellt fest, dass es, auch wenn das Arbeitskräfteangebot ausreicht, die Nachfrage nach Arbeitskräften zu decken, zu qualitativen Engpässen kommen kann, weil die Arbeitsuchenden aufgrund von Inkompatibilität in Bezug auf Wirtschaftszweige, Tätigkeiten oder Qualifikationsanforderungen nicht unbedingt für die jeweilige freie Stelle geeignet sind;

4.      erklärt sich darüber besorgt, dass die Arbeitslosenquoten in der Union weiterhin relativ hoch liegen (März 2015, EU der 28: 9,8 %) und nur in wenigen Ländern wesentlich gesunken sind, und macht auf die beträchtlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten aufmerksam – niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland und Österreich (rund 5 %), höchste in Griechenland und Spanien (26 bzw. 23 %)[8]; stellt fest, dass diese gewaltigen Unterschiede das Risiko der Arbeitsmarktfragmentierung innerhalb der Mitgliedstaaten wie auch zwischen den Mitgliedstaaten erhöhen, was die wirtschaftliche Stabilität und den sozialen Zusammenhalt in der EU gefährden könnte;

5.      weist darauf hin, dass die durchschnittliche Beschäftigungsrate bei Frauen in der EU um über zehn Prozentpunkte niedriger ist als bei Männern, und betont, dass das Erreichen des Ziels der Strategie Europa 2020, eine Beschäftigungsrate von 75 %, von der Steigerung der Frauenbeschäftigungsrate durch Maßnahmen abhängt, die besonders auf die Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben ausgerichtet sind;

6.      stellt fest, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der Union durchaus ungleich verteilt ist, wobei die Arbeitslosenquoten bei Personen zwischen 16 und 25 Jahren in einigen Mitgliedstaaten über 50 % liegen; betont, dass die hohe Jugendarbeitslosigkeit, abgesehen von ihren Folgen für eine ganze Generation, das Generationengleichgewicht gefährdet;

7.      betont, dass es zwischen der Beschäftigungsrate bei Personen mit Behinderungen und der durchschnittlichen EU-Beschäftigungsrate immer noch einen Unterschied von 26 % gibt, und dass die Beschäftigungsrate bei Personen mit Behinderungen unter 50 % liegt;

8.      erklärt sich sehr besorgt über die Jugendarbeitslosigkeitsniveaus in Europa; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der dualen Ausbildung, wie Berufsbildung und Lehrlingsausbildung, für die Ausrichtung der Kompetenzen junger Menschen an den Anforderungen des Arbeitsmarkts; fordert daher EU-weit geltende Vergleichswerte für duale Ausbildung, in denen der Zusammenhang zwischen dualen Ausbildungswegen und der Jugendarbeitslosigkeit deutlich wird; stellt fest, dass Daten für diese Vergleichswerte jährlich durch Erhebungen unter den Erwerbstätigen erhoben werden könnten und dass dabei mindestens Folgendes ermittelt werden sollte: Zeit bzw. Prozentanteil der Zeit, die während der Ausbildung in einem Unternehmen verbracht wurde (Lehrlingsausbildung); Anzahl der Monate zwischen Ausbildungsabschluss und Erwerbsbeschäftigung;

9.      betont, dass Faktoren wie qualifizierte Arbeitskräfte, die Fähigkeit zur Innovation, eine Erhöhung der Kaufkraft und ein stabiles sozioökonomisches und politisches Umfeld unbedingt erforderlich sind, um ein gutes Investitionsklima zu schaffen;

10.    weist auf die hohe Langzeitarbeitslosigkeit und darauf hin, dass sie angesichts des mit ihr verbundenen Resilienz-Effekts umgehend bekämpft werden muss;

11.    weist darauf hin, dass der Arbeitsmarkt in Europa vor mehreren bedeutenden Herausforderungen steht, nämlich der Globalisierung, der Alterung der Gesellschaft, den rapiden technologischen Neuerungen wie der Digitalisierung und Robotisierung, dem Ungleichgewicht zwischen Kompetenzen und Arbeitsplatzangebot bei einer wachsenden Nachfrage nach hoch qualifizierten und einem Überangebot an gering qualifizierten Arbeitskräften und der daraus resultierenden Polarisierung im Bereich des Arbeitsentgelts;

12.    weist jedoch auch auf die vom Cedefop hervorgehobenen Risiken hin, die den Fortbestand des Missverhältnisses zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage und die Veralterung von Kompetenzen aufgrund der niedrigen Nachfrage, die hohe Arbeitslosigkeit verursacht, betreffen;

13.    betont, dass bei der Zahl der freien Stellen in den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen und dass freie Stellen ein wesentliches Element eines dynamischen Arbeitsmarkts sind, auf dem Kompetenzen und Arbeitsplätze zusammengeführt werden und auf dem sich Möglichkeiten für Unternehmen und Beschäftigte eröffnen, und erklärt sich sehr besorgt über die Unbeweglichkeit auf den Arbeitsmärkten einzelner Mitgliedstaaten; fordert aus diesem Grund EU-weit geltende Vergleichswerte für freie Stellen in den Mitgliedstaaten; stellt fest, dass Daten für diese Vergleichswerte jährlich durch Erhebungen unter den Erwerbstätigen erhoben werden könnten und dass dabei mindestens Folgendes ermittelt werden sollte: die Zahl der freien Stellen in dem jeweiligen Mitgliedstaat; die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit;

14.    weist darauf hin, dass Europa 24 Millionen Arbeitslose hat, darunter 7,5 Millionen NEET (Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden), aber auch 2 Millionen freie Stellen, und dass europäische Unternehmen unter einem großen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und an Erwerbstätigen mit übertragbaren Kompetenzen leiden;

15.    weist darauf hin, dass die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU trotz der hohen Arbeitslosigkeit in bestimmten Mitgliedstaaten und der unbesetzten Arbeitsplätze in anderen Mitgliedstaaten unter anderem wegen derzeit bestehender Schranken im internationalen Vergleich niedrig bleibt (EU der 27: 0,29 %) und dass die Arbeitskräftemobilität nur rund ein Zehntel des Wertes in den Vereinigten Staaten und ein Fünftel des Wertes in Australien erreicht; weist auf die 7 Millionen Unionsbürger hin, die seit 2013 in einem anderen Mitgliedstaat als dem Land ihrer Staatsangehörigkeit leben oder arbeiten; weist darauf hin, dass es in der Union zurzeit 2 Millionen unbesetzte Stellen gibt; betont deswegen, dass diese Lücke durch faire Arbeitskräftemobilität in der Union überwunden werden muss;

16.    weist darauf hin, dass der EU-Arbeitsmarkt dazu beitragen kann, die in bestimmten Teilen Europas gegebene hohe Arbeitslosenzahl zu absorbieren;

17.    ist der Überzeugung, dass sich der EU-Arbeitsmarkt an die Kultur, die Produktionsmodelle und die Unternehmensstrukturen der einzelnen Teile Europas anpassen muss, und dass die dort gegebenen Unterschiede bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts zu berücksichtigen sind;

18.    weist darauf hin, dass Menschen in Zeiten des Abschwungs bei der Suche nach einem Arbeitsplatz vor größeren Herausforderungen stehen und zuweilen Arbeitsplätze mit im Vergleich zum bisherigen Arbeitsplatz geringeren Ausbildungsvoraussetzungen annehmen müssen; stellt fest, dass es aus diesen Gründen auf Wachstum durch die Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen und auf Maßnahmen zur Ankurbelung der Arbeitsplatzschaffung durch Erleichterung von Investitionen in neuen Wirtschaftszweigen ankommt, damit die gegebene Überqualifikation in den EU-Volkswirtschaften eingedämmt wird;

Förderung eines EU-Arbeitsmarkts, auf dem Wettbewerb gegeben ist

19.    ist der Überzeugung, dass die Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten EU-Arbeitsmarkts ambitionierte Reformen voraussetzt, die vor dem Hintergrund ständig sich wandelnder Arbeitsmärkte und Produktionsstrukturen mehr Inklusivität, intelligente Flexibilität, Innovationen und Mobilität schaffen, die Rolle des sozialen Dialogs stärken, die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen stimulieren, woraus sich hochwertige, nachhaltige Beschäftigung ergibt, die Produktivität verbessern und zur Fortentwicklung des Humankapitals beitragen;

20.    betont, dass anhaltende Anstrengungen gefordert sind, um allgemeine und berufliche Bildung und Arbeitsmärkte in ein besseres Verhältnis zu bringen, und weist erneut darauf hin, dass intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa durch einen ganzheitlichen Ansatz erreicht werden sollten, bei dem den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung getragen wird und der schutzbedürftige Gruppen durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen und durch Anreize unterstützt;

21.    betont, dass öffentliche Arbeitsvermittlungen wichtige Beiträge dazu leisten, dass der Wiederanstieg der Zahl von Arbeitsplätzen nicht in Richtung einer Übereinstimmung von nachgefragten und angebotenen Kompetenzen auf niedrigerem Niveau geht;

22.    betrachtet es als wichtig, das Arbeitsrecht für Arbeitskräfte und Arbeitgeber verständlicher zu gestalten, die Beschäftigungshemmnisse zu beseitigen und die Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer zu verbessern;

23.    betont, dass junge Menschen bei ihrem Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben häufig in zunehmendem Maß mit Schwierigkeiten konfrontiert und daher in der Regel stärker durch Arbeitslosigkeit gefährdet sind und mit höherer Wahrscheinlichkeit in minderwertigen und prekären Beschäftigungsverhältnissen stehen;

24.    hebt die große Bedeutung der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) hervor, in der für den Arbeitsmarkt und die allgemeine und berufliche Bildung in der EU relevante Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe in 25 europäischen Sprachen aufgeführt und kategorisiert werden;

25.    betont die Bedeutung von menschlicher Entwicklung, beruflicher Flexibilität und Eigenverantwortung; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die berufliche Mobilität ein wesentlicher Faktor ist und dass umfangreiche Investitionen gefordert sind, damit bei den Arbeitslosen die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit aktiv unterstützt und die Ausdünnung von Kompetenzen verhindert wird;

26.    betont die Bedeutung sozialer Investitionen, deren Ziel ein aktivierender Staat ist, der Arbeitskräften Instrumente bietet, mit denen eine leichte Anpassung an sich ändernde soziale und wirtschaftliche Bedingungen und an die Anforderungen der Arbeitsmärkte möglich ist;

27.    ist der Auffassung, dass international wettbewerbsfähige Grundkompetenzen die Mitgliedstaaten befähigen, hochwertige Segmente des Weltmarkts zu gewinnen;

28.    betont, dass die Kreislaufwirtschaft das Potenzial hat, Millionen von Arbeitsplätzen in der ganzen Union zu schaffen und nachhaltiges und integratives Wachstum herbeizuführen;

29.    weist auf die Bedeutung der räumlichen wie auch branchenübergreifenden Arbeitskräftemobilität für einen von Wettbewerb gekennzeichneten Arbeitsmarkt hin und betont, dass die administrativen und sprachlichen Barrieren, die diesen Wettbewerbsmarkt beschränken können, abgebaut werden müssen und dass Instrumente zur Begünstigung der Arbeitskräftemobilität, wie eine rasche Anerkennung von formalen, informalen und nicht formellen Qualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäische Qualifikationsrahmen, der Europäische Lebenslauf, der Europäische Qualifikationspass, entwickelt und branchenspezifische Sprachkurse und Schulungen zum Thema interkulturelle Kommunikation angeboten werden müssen; befürwortet die Sensibilisierung für das EU-weite Arbeitsplatzportal EURES und die weitere Verbesserung dieses Portals, indem insbesondere genügend EURES-Berater ausgebildet, bereitgestellt und gleichmäßig im gesamten Gebiet der Union eingesetzt werden, um EURES zu einem wichtigen Instrument des EU-Arbeitsmarkts zu machen; betrachtet die verbesserte Zusammenarbeit der nationalen öffentlichen Arbeitsvermittlungen und die künftige Einbeziehung privater Arbeitsvermittlungen und anderer Interessenträger in das Netz EURES als wichtig; betrachtet Initiativen der EU zur Förderung der Mobilität und zur Eröffnung von Chancen als wichtig, wie Erasmus+, den Europäischen Qualifikationsrahmen, den Europass-Lebenslauf, den Europäischen Qualifikationspass, das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES), die Wissensallianzen und die Europäische Ausbildungsallianz; fordert eine bessere Förderung dieser Initiativen, um den Arbeitsmarkt in Europa zu verbessern;

30.    bekräftigt, dass in Europa das große ökonomische Potenzial von Frauen erschlossen werden muss und dass es angemessene Bedingungen dafür zu schaffen gilt, dass Frauen beruflich vorankommen und höhere Positionen in Unternehmen anstreben oder eigene Unternehmen gründen; betont, dass es die Lücke zwischen den Bildungsabschlüssen von Frauen und ihrer Teilnahme und Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu schließen gilt; verweist auf die Bedeutung der Gleichstellung, einschließlich der Abschaffung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern, und der Steigerung der Frauenbeschäftigungsquote sowie einer gestärkten Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Komponenten für die Verwirklichung der Europa-2020-Beschäftigungsziele;

31.    begrüßt die positiven Ergebnisse des der beruflichen Mobilität dienenden Pilotprogramms „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“, das geeignet ist, junge Menschen tatsächlich zu erreichen und maßgeschneiderte Dienstleistungen sowohl für Arbeitsuchende als auch Arbeitgeber zu schaffen; hebt die positiven wechselseitigen Einflüsse zwischen dem Programm „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ und EURES hervor;

32.    verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, des lebenslangen Lernens und der Verbesserung der Fähigkeit der Menschen zur Anpassung an neue Technologien; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Umfang und die Effizienz aktiver Arbeitsmarktpolitik zu steigern;

33.    ist der Auffassung, dass eine kohärente und umfassende Strategie zur Förderung effektiver und für beide Seiten vorteilhafter Formen der Arbeitsorganisation, in der das Wissenspotenzial der Arbeitnehmer vollständig ausgeschöpft und die Qualität ihrer Arbeitsplätze verbessert wird, den Arbeitsmarkt stabiler machen wird; weist darauf hin, dass partizipativere und die Menschen stärkende Arbeitsorganisationsformen entwickelt werden könnten, um die Beteiligung der Arbeitnehmer an Innovationen zu stärken, ihr Engagement und die optimale Nutzung ihrer Fähigkeiten und damit wiederum den Erfolg der Unternehmen zu stärken;

34.    betont, dass Investitionen in Bildung und Ausbildung der heutigen Jugendlichen angesichts des vorausgesagten raschen Wandels des Arbeitsmarkts dringender denn je benötigt werden; betont, dass die auf Kompetenzen bezogene Politik nicht allein darauf abzielen sollte, die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zu erfüllen, sondern auch darauf, Einzelpersonen mit den erforderlichen bereichsübergreifenden Kompetenzen auszustatten, damit sie sich zu aktiven und verantwortungsbewussten Bürgern entwickeln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu berücksichtigen, dass allgemeine und berufliche Bildung weder bloße Instrumente des Arbeitsmarkts sind, noch dazu dienen, zukünftige Arbeitskräfte auszubilden, sondern zuallererst ein Grundrecht sind und einen Wert an sich haben;

Antizipierung des künftigen Kompetenzbedarfs

35.    ist der Überzeugung, dass die Interessenträger am Arbeitsmarkt, auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung, auf allen Ebenen intensiv beteiligt werden müssen, besonders bei der Konzipierung, Durchführung und Bewertung von Programmen für Berufsqualifikation, die einen wirksamen Übergang von der formellen Bildung zum berufsbezogenen Lernen bieten, damit dem künftigen Kompetenzbedarf Rechnung getragen wird;

36.    fordert ein besseres Verständnis des gegenwärtigen und zukünftigen Kompetenzbedarfs und Verbesserungen beim bestehenden EU-Kompetenzpanorama, um Kompetenzlücken und -defizite in bestimmten Wirtschaftszweigen, Berufen und Regionen besser zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass Informationen über entstehenden Kompetenzbedarf erhoben und verarbeitet und Entscheidungsträgern und Behörden, Anbietern von allgemeiner und beruflicher Bildung und Arbeitgebern zugänglich gemacht werden, damit zukünftige Tendenzen besser vorausgesehen werden können;

37.    erklärt sich davon überzeugt, dass Bildung die entscheidende Voraussetzung dafür ist, Ergebnisse im Bereich von Forschung und Innovation voranzutreiben und mithin die Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Wirtschaftszweigen mit hohem Kompetenzanspruch zu begünstigen und hierdurch wiederum die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu steigern;

38.    betont, dass stärker integrierte Partnerschaften und Vertrauen zwischen Schulen, Hochschulen, Wirtschaft und anderen einschlägigen Kreisen wichtig sind, wenn es gilt, den Arbeitskräftebedarf der Zukunft zu schätzen, neue Programme für Berufsbildung zu überarbeiten und durchzuführen und die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu stimulieren, auch durch Beobachtung der Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt auf regionaler und lokaler Ebene; weist darauf hin, dass es zugleich auf die soziale Verantwortung bei allen Interessenträgern und auf ihre Mitwirkung an der Weiterentwicklung von Instrumenten zur Überwachung und Prognose ankommt;

39.    ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten wichtige Beiträge dazu zu leisten haben, dass genügend Lehrer für Naturwissenschaften und Mathematik zur Verfügung stehen, damit sich junge Menschen für die MINT-Fächer begeistern und darin Wissen erwerben;

40.    betrachtet es als wichtig, in der Schule schon von einem sehr frühen Alter an auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, innovative Maßnahmen zu treffen, sie in Lernprozesse innerhalb und außerhalb der Schule zu integrieren und das Schulumfeld, die Lehrmethoden und die Lehrerkompetenzen neu zu gestalten oder zu aktualisieren; empfiehlt, die Lehrpläne in den Mitgliedstaaten so zu gestalten, dass im Verlauf des Schuljahres Klassenreisen in andere Länder vorgesehen sind, sodass die Bildung bereits in einer sehr frühen Phase die Grenzen des Klassenzimmers überwindet;

Bedeutung von kontinuierlicher Aus- und Weiterbildung für alle Akteure des Arbeitsmarkts

41.    weist darauf hin, dass das Recht auf Bildung ein Grundrecht ist, und betont, dass man sich um einen flexibleren, individuellen Ansatz zur Laufbahngestaltung und zur lebenslangen Aus- und Weiterbildung im Zuge individueller Berufswege bemühen muss, verweist auf die Beiträge, die sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen dazu leisten können, und ist der Auffassung, dass eine Berufsberatung, die auf individuelle Bedürfnisse eingeht und sich auf die Beurteilung und Erweiterung individueller Kompetenzen ausrichtet, schon frühzeitig ein Schlüsselelement der Bildungspolitik und der auf Kompetenzen bezogenen Politik sein muss;

42.    würdigt die Bedeutung der Förderung einer Lehrlingsausbildung mit arbeitsplatzbasiertem Lernen als alternativen Weg zur Beschäftigung;

43.    stellt fest, dass die EU-Politik der lebensbegleitenden Beratung erhebliche Auswirkungen auf die Beratungspolitik der Mitgliedstaaten hat und dass eine wirkungsvolle lebensbegleitende Beratung auf allen Ebenen Programme mit Fachgebiete übergreifender Perspektive erfordert;

44.    stellt fest, dass für junge Menschen eine Vielfalt von Wegen offenstehen muss und dass die Definitionen für solche Wege (Betriebspraktika, Praktika) sich innerhalb Europas unterscheiden;

45.    vertritt die Auffassung, dass Programme für die berufliche Bildung und die Neuqualifizierung von Arbeitslosen, speziell Langzeitarbeitslosen, und Programme zur Einschätzung von Kompetenzen angeboten werden sollten, damit die Menschen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können, und dass die Programme in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Arbeitslosenverbänden und privaten und öffentlichen Arbeitsvermittlungen konzipiert und durchgeführt werden sollten, damit die neuen Kompetenzen der Arbeitskräfte besser an den künftigen Bedarf am Arbeitsmarkt angepasst werden; betont, dass gezielte Programme ausgearbeitet und durchgeführt werden müssen, die die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt unterstützen;

46.    betont, dass die Kommission die Überwachung der nationalen Pläne zur Verwirklichung der Jugendgarantie und deren erfolgreichen Einsatz vor Ort intensivieren muss; fordert hierzu die Kommission auf, klare und eindeutige länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verwirklichung der Jugendgarantie und auf Beschäftigungsqualität auszuarbeiten;

47.    hebt die Anliegen hervor, die der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht „Jung und arbeitslos in Europa: Hindernisse für die Jugendgarantie zeichnen sich ab“ zum Ausdruck bringt, besonders in Bezug auf die Angemessenheit der Gesamtmittelausstattung für das Programm, die Definition von „hochwertigen Angeboten“ und die Art der Überwachung und der Berichterstattung über die Ergebnisse durch die Kommission;

48.    betrachtet es als äußerst wichtig, Arbeitsuchenden maßgeschneiderte Anleitung und Beratung dafür zu geben, wie sie einen Arbeitsplatz finden oder welche Weiterbildung oder Schulung sie durchführen sollten, damit ihre Kompetenzen übertragbar sind und anerkannt und validiert werden, und zwar durch „Kompetenzpässe“ wie den Europass, aus denen die durch formales, nicht formales und informelles Lernen erworbenen Kompetenzen hervorgehen, und stellt fest, dass die Betreuung der Arbeitsuchenden speziell dem Ziel dienen sollte, ihre Beschäftigungschancen zu optimieren;

49.    betrachtet es als wichtig, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu steigern, um künftigen Engpässen entgegenzuwirken; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zweck von den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds, Gebrauch zu machen;

50.    betont, dass das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung für Langzeitarbeitslose von besonderer Bedeutung ist; weist darauf hin, dass Langzeitarbeitslosen ein auf Rechten basierender Ansatz, der auf ihre spezifischen Bedürfnisse abzielt, am ehesten weiterhilft, anstelle von Standardmaßnahmen; betont, dass Langzeitarbeitslose über ihr Recht auf Ausbildung Bescheid wissen müssen, dass die Maßnahmen, die auf sie abzielen, die Möglichkeit einschließen müssen, Arbeit anzunehmen oder nicht, und dass die Ausbildung bezahlbar, akzeptabel und auf ihre tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sein muss; weist darauf hin, dass die Langzeitarbeitslosen unter diesen Bedingungen die Weiterqualifizierung als Möglichkeit werden nutzen können, ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern;

51.    betont die Bedeutung der Jugendgarantie als Instrument, das jungen Menschen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben und dabei hilft, mittels Lehrstelle, Praktikum oder Fortbildung die Bildung, Kompetenzen und Erfahrungen zu erlangen, die notwendig sind, um einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden;

52.    hält es für wichtig, gerade für benachteiligte Gruppen Chancengleichheit und einen gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung sicherzustellen und wirksame Unterstützung bereitzustellen, um soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Zugang zu Arbeit zu erleichtern;

Stärkung der Verbindungen zwischen Bildung und Beschäftigung

53.    hebt hervor, dass die Maßnahmen, die aufgrund der Strategie Europa 2020 ergriffen werden, um die Schulabbruchsquote bis 2020 auf unter 10 % zu senken, intensiviert und gezielter eingesetzt werden sollten, weil Schulabbruch ein ständiges Problem in der Union ist und sich nachteilig auf die Beschäftigungsfähigkeit und die gesellschaftliche Integration der betroffenen jungen Menschen auswirkt;

54.   ist der Auffassung, dass duale Berufsbildung in Form von Lehrstellen und ähnliche Systeme arbeitsbasierten Lernens stärker beachtet werden und ihren Schwerpunkt bei der Qualität haben sollten, ohne dass die theoretische Komponente bevorzugt wird, weil sie geeignet sind, die Integration in den Arbeitsmarkt und einen glatteren Übergang von der Ausbildung zum Erwerbsleben zu begünstigen, und sich als wirkungsvolles Mittel zur Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen erwiesen haben;

55.    ist der Auffassung, dass die heutigen Berufsbildungssysteme durch bestimmte historische und kulturelle Kräfte bedingt sind und von den gegebenen Rechtsnormen, Traditionen, pädagogischen Grundsätzen und institutionellen Strukturen geprägt worden sind;

56.    hebt die durchaus besorgniserregenden Daten zu der Quote von Jugendlichen hervor, die sich weder in Beschäftigung noch in Ausbildung befinden, eine Quote, die in den meisten Mitgliedstaaten über 10 % liegt; betont die direkte Verbindung zwischen einer hohen Jugendarbeitslosigkeit und Schulabbruch; hebt hervor, dass ohne dringende und entschlossene Maßnahmen auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene für eine ganze Generation junger Europäer die Gefahr besteht, dass ihnen ein ausreichendes Bildungs- und Ausbildungsniveau vorenthalten wird und sie damit vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, mit dramatischen Auswirkungen auf das soziale Gefüge, den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Nachhaltigkeit des europäischen Wirtschaftsmodells als Ganzes;

57.    betont, dass jedes nationale Berufsbildungssystem ein Instrument zum Erreichen bestimmter Ziele ist, die von Land zu Land unterschiedlich sein können, und dass jedes einzelne System daher nur anhand seines Erfolgs in Bezug auf diese Ziele beurteilt werden kann; betont, dass die Übertragung eines Berufsbildungssystems von einem Land in ein anderes nur möglich ist, wenn die Bedingungen in den jeweiligen Ländern vergleichbar sind oder angepasst werden können;

58.    verweist erneut auf die Bedeutung der beruflichen Aus- und Fortbildung für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Zugänglichkeit von Berufsqualifikationen für junge Menschen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Relevanz der beruflichen Aus- und Fortbildung für die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zu erhöhen, indem sie sie zu einem integralen Bestandteil des Bildungssystems machen, und in der beruflichen Aus- und Fortbildung hohe Qualifikationsstandards und Qualitätssicherung zu gewährleisten;

59.    weist darauf hin, dass es ungeachtet der 2 Millionen unbesetzten Stellen in der EU viele überqualifizierte arbeitslose Jugendliche gibt, deren Kompetenzen nicht der Nachfrage am Arbeitsmarkt entsprechen; betont deswegen die Bedeutung besserer Synergien zwischen den Bildungssystemen und dem Arbeitsmarkt, wozu das Erleben der Arbeitswelt, Praktika und die Zusammenarbeit mit Unternehmen gehören, um die Beschäftigung deutlich zu steigern und Innovationscluster zu schaffen; hebt die wichtige Rolle hervor, die Unternehmen spielen können, indem sie mit den Bildungssystemen in ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeiten; hebt hervor, dass eine umfassende Langzeitstrategie in Verbindung mit Sofortmaßnahmen erforderlich ist, um die Bildungssysteme auf allen Ebenen, auch im Berufsbildungsbereich, an den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf des Arbeitsmarkts anzupassen;

60.    begrüßt die Initiative der Kommission für eine Europäische Ausbildungsallianz, die Behörden, Unternehmen, Sozialpartner, Berufsbildungsanbieter, Jugendvertreter und andere wichtige Akteure zusammenzubringen soll, um Ausbildungsprogramme und -initiativen in ganz Europa zu stimulieren;

61.    hebt die wichtige Rolle der Programme der dualen Ausbildung, bei der Theorie mit praktischer Ausbildung kombiniert wird, als zentrales Element für die Entwicklung von Kompetenzen hervor, die der Nachfrage am Arbeitsmarkt Rechnung tragen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, derartige Programme in ihre Lehrpläne aufzunehmen, damit die praktische Erfahrung entsteht, die erforderlich ist, um einen reibungslosen Übergang von Bildung und Ausbildung zum Arbeitsmarkt zu erleichtern;

62.   betont die Bedeutung der beruflichen Orientierung und der Arbeitserfahrung mithilfe von auf individuelle Kompetenzen und Bedürfnisse ausgerichteten Einstufungen und entsprechender Laufbahnberatung, die von hoch qualifizierten Berufsberatern und auf Augenhöhe tätigen Beratern (Peer Counselors) vorzunehmen sind, damit junge Menschen mit den richtigen Informationen, Ratschlägen und Orientierungshilfen ausgestattet werden, um solide Berufsentscheidungen zu treffen;

63.    betont die Rolle der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen beim Ausbau der Kompetenzen der Lernenden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine während des gesamten Bildungszyklus zugängliche hochwertige Berufsberatung zu schaffen, um jungen Menschen dabei zu helfen, in Bezug auf ihren Bildungs- und Berufsweg die richtigen Entscheidungen zu treffen;

64.    stellt fest, dass es für einen erfolgreichen Eintritt in die Arbeitswelt sehr wichtig ist, auf Informationen basierende Entscheidungen zu treffen, Initiativgeist zu entwickeln und die Motivation und das Selbstbewusstsein zu steigern, während außerdem angemessene Unterstützung in dieser Hinsicht angeboten werden sollte; betont die Bedeutung von hochwertigen Übergängen, wozu auch die Übergänge von der Ausbildung ins Erwerbsleben, zwischen Beschäftigungsverhältnissen sowie zwischen Beschäftigung und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit gehören;

65.    weist darauf hin, dass Investitionen in Bildung und den Aufbau von Kompetenzen, die den Anforderungen von Arbeitsmarkt und Gesellschaft entsprechen, einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und zur Entstehung eines europäischen Bewusstseins, zur persönlichen Entwicklung und zur Stärkung des Selbstvertrauens leisten; stellt fest, dass für Unternehmergeist fachgebieteübergreifende Fähigkeiten wie Kreativität, kritisches Denken, Teamfähigkeit und Neigung zur Initiative erforderlich sind, die bei jungen Menschen zur persönlichen wie auch zur beruflichen Entwicklung beitragen und einen schnelleren Eintritt von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt begünstigen; betont, dass die genannten Investitionen flankiert werden sollten durch stärkere Synergien zwischen europäischen und nationalen Initiativen in den einzelnen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und in anderen relevanten Bereichen wie Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Jugend- und Kulturpolitik sowie durch eine engere Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Interessenträgern wie Sozialpartnern und Unternehmen, um für eine Abstimmung der Lehrpläne auf die Nachfrage am Arbeitsmarkt zu sorgen;

66.    weist erneut auf die Zusage der Mitgliedstaaten für Investitionen in die Hochschulbildung hin und fordert angesichts dessen eine stufenweise Verbesserung der Standards in der allgemeinen und beruflichen Bildung in allen europäischen Bildungssystemen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildung als wesentliche Investition einzustufen, sich zu Investitionen in Höhe von mindestens 2 % des BIP in den Bildungsbereich zu verpflichten und ihn vor Ausgabenkürzungen zu bewahren; fordert von der Kommission, die Rolle der Bildung in der Strategie Europa 2020 weiter zu stärken, indem die allgemeinen Ziele des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) mit der Überarbeitung der Strategie Europa 2020 verbunden werden;

67.    betont, dass lebensbegleitende Investitionen in Humankapital und Kompetenzen sowie insbesondere in die Verbesserung der Kompetenzen der vorhandenen Arbeitskräfte und der unqualifizierten Arbeitskräfte wesentlich dazu beitragen, Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und einen breiteren Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu eröffnen; fordert die EU auf, bei den Methoden zum lebensbegleitenden Lernen klare Ziele in Bezug auf fehlende Kompetenzen festzulegen und mehr allgemeine und berufliche Bildung im Bereich der Kommunikations- und Sprachkompetenzen sowie der digitalen Kompetenzen für ältere Arbeitskräfte und insbesondere für gering qualifizierte Arbeitskräfte über 30 Jahren und für Schulfrühabgänger vorzusehen;

68.    betont, dass hochwertige Praktikums- und Lehrlingsausbildungsprogramme sowie schulisches Lernen von den Mitgliedstaaten, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und einzelnen Arbeitgebern in angemessenem Umfang finanziert bzw. in Anspruch genommen werden müssen; weist darauf hin, dass diese Programme den Mindestnormen für Sozialschutz genügen sollten;

69.    vertritt die Auffassung, dass auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene enge und systematische Partnerschaften zwischen Behörden und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, unter Einbeziehung der öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungen und der Bildungseinrichtungen, erforderlich sind, damit langfristige Strategien für die jeweiligen nationalen Arbeitsmärkte konzipiert werden und das Problem der Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in allen Erscheinungsformen möglichst gut bewältigt werden kann, und fordert die Mitgliedstaaten zur Unterstützung solcher Zusammenarbeit auf;

70.    vertritt die Auffassung, dass die Jugendgarantie ein erster Schritt zu einem auf Rechten basierenden Ansatz für die auf Beschäftigung bezogenen Bedürfnisse junger Menschen ist; weist darauf hin, dass Arbeitgeber daran mitwirken müssen, jungen Menschen zugängliche Berufsbildungsprogramme und hochwertige Betriebspraktika anzubieten; betont, dass der qualitative Aspekt menschenwürdiger Arbeit für junge Menschen nicht in Frage gestellt werden darf und dass die wesentlichen Arbeitsnormen und sonstigen arbeitsqualitätsbezogenen Normen, wie diejenigen für Arbeitszeit, Mindestlohn, soziale Sicherheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zentrale Aspekte bei den einschlägigen Bemühungen sein müssen;

Förderung der Arbeitskräftemobilität

71.    weist darauf hin, dass es in der EU zurzeit 2 Millionen unbesetzte Stellen gibt; betont, dass diese Lücke durch Arbeitskräftemobilität in der Union überwunden werden muss, und weist erneut auf die diesbezügliche Bedeutung der Programme Erasmus+ und EURES hin;

72.    betont die Bedeutung der Förderung der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität durch Informationen vor allem über die vorhandenen grenzüberschreitenden EURES-Partnerschaften, die Personen, die in anderen Ländern arbeiten wollen, Anreize geben und die Mobilitätshindernisse beseitigen sollen, indem Informationen und Beratung über Beschäftigungsmöglichkeiten und die Lebens- und Arbeitsbedingungen auf beiden Seiten der Grenze bereitgestellt werden; stellt fest, dass in diesem Zusammenhang EURES-T ein wichtiges Instrument ist, mit dem grenzüberschreitende Arbeitsmöglichkeiten besser gesteuert und Schritte zu einem besser integrierten europäischen Arbeitsmarkt getan werden sollen;

73.    verweist auf die Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern als eine Reaktion auf demografische Herausforderungen, die Mängel und Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt und den Zwang, die Auswirkungen der Abwanderung von Fachkräften zu minimieren;

74.    weist darauf hin, dass die Union auf dem Grundsatz des freien Personenverkehrs aufbaut; fordert, im Hinblick auf mehr Mobilität den Erwerb und Gebrauch von Fremdsprachen zu stimulieren; betont, dass es wichtig ist, das Erlernen von – speziell europäischen – Fremdsprachen als ein Element des lebensbegleitenden Lernens zu fördern, um die Arbeitskräftemobilität zu begünstigen und die Palette der Beschäftigungsmöglichkeiten zu vergrößern;

Austausch und Validierung bewährter Verfahren in der Union

75.    betont, dass zwischen den Mitgliedstaaten und regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bewährte Verfahren ausgetauscht und validiert werden müssen und dass deren Wirksamkeit verglichen und gemessen werden muss, gerade in Bezug auf duales Lernen und duale Berufsbildung sowie Regelungen und Lehrpläne für Praktika, Lernerfolge beim nicht formalen und informellen Lernen und Strategien für lebensbegleitendes Lernen, wobei die Besonderheiten der einzelnen Arbeitsmärkte und Bildungssysteme zu beachten sind; verweist auf die Plattform für europäische Ausbildungsplätze als eines der wichtigen Instrumente, mit denen europäische Partnerschaften aufgebaut und bewährte Verfahren auf dem Gebiet der Lehrlingsausbildung ausgetauscht werden;

76.    hebt die große Bedeutung des nicht formalen und informellen Lernens, der Freiwilligentätigkeit und des lebensbegleitenden Lernens für den Aufbau von Kompetenzen und Qualifikationen hervor, insbesondere Querschnittskompetenzen wie unternehmerische Fertigkeiten, IKT-Kompetenzen und persönliche und sprachliche Fähigkeiten, die breit anwendbar sind; fordert die EU auf, die Zugänglichkeit der Erwachsenenbildung und des zweiten Bildungswegs zu verbessern; fordert die Validierung und Anerkennung von nicht formalem und informellem Lernen durch Arbeitgeber und Bildungsanbieter;

77.    betrachtet es als wichtig, dem Bologna-Prozess neuen Antrieb zu geben und dabei die Gelegenheit für neue und fortschrittlichere, ohne Verzug praktikable Formen der Zusammenarbeit zu ergreifen, die die Ministerkonferenz in Eriwan im Mai 2015 bietet;

78.    ist der Ansicht, dass die Kommission auf die korrekte Umsetzung des Programms Erasmus+ mit all seinen Maßnahmen hinwirken sollte, einschließlich der Programmteile, die dem Sport gewidmet sind; betrachtet es als wichtig, die Zugangsregelungen zu vereinfachen, damit das Programm möglichst viele Einzelpersonen und Organisationen erreichen kann;

Anregung des Unternehmergeistes bei den Bürgern: KMU und Kleinstunternehmen

79.    vertritt die Auffassung, dass die Notwendigkeit zur Verbesserung von Führungseigenschaften und Finanzmanagement und zur Förderung unternehmerischer Bildung ab einem frühen Alter besteht und dass unterstützende, umfassende Regelungen für Vorschulerziehung hoher Qualität für benachteiligte Familien gebraucht werden, um das Potenzial junger Menschen zu erschließen, damit sie dafür gerüstet sind, nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber zu werden, und in der Lage sind, Unternehmen zu gründen und sich auf neue Märkte zu begeben;

80.    begrüßt Programme wie „Erasmus für junge Unternehmer“, die darauf abzielen, jungen Unternehmern beim Erwerb der zur Führung eines Unternehmens erforderlichen Kompetenzen zu helfen, und ist der Auffassung, dass solche Programme weiter gefördert werden sollten, um mehr jungen Unternehmern zu helfen, sich zu etablieren und Erfolge zu erzielen; vertritt die Auffassung, dass besondere Maßnahmen zur Unterstützung junger Unternehmer eingeführt werden sollten, um ihnen den Zugang zu Informationen und Finanzquellen zu erleichtern, einschließlich zentraler Anlaufstellen in bestehenden Unternehmensförderungseinrichtungen, die jungen Menschen gezielt Informationen und Unterstützung bieten;

81.    vertritt die Auffassung, dass nicht formale Bildung, besonders solche, die in Jugendorganisationen aufgebaut wird, Kreativität, Initiativgeist und Eigenverantwortung fördert und die Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann;

82.    betont, dass Elemente der unternehmerischen Bildung in alle Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung einbezogen werden müssen, weil die an Jugendliche gerichtete frühzeitige Vermittlung von unternehmerischem Denken ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und speziell der Jugendarbeitslosigkeit bietet; fordert hierzu aktiven Dialog und Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zur Konzipierung didaktischer Programme, die Jugendlichen die notwendigen Kompetenzen vermitteln;

83.    fordert eine vorausschauende und ergebnisorientierte europäische Kompetenzstrategie als Leitvorgabe für die nationalen Kompetenzstrategien und deren Einbindung in die nationalen Beschäftigungspläne, während gleichzeitig ein umfassender Rahmen für die im Beschäftigungspaket vorgeschlagenen branchenspezifischen Aktionspläne bereitzustellen ist;

84.    betont, dass Unterstützung und Anreize für Start-up-Unternehmen, KMU, Kleinstunternehmen und Akteure der Sozialwirtschaft geboten werden müssen, um ihre Gründung und Betätigung zu begünstigen, und dass es notwendig ist, den Grundsatz der besseren Rechtsetzung zu integrieren und danach zu handeln und die Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte und die Fortbildung der Beschäftigten zu erleichtern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf andere für Beschäftigung und Wachstum weniger nachteilige Steuerquellen verlagert und gleichzeitig ein angemessener Sozialschutz erhalten bleiben sollte;

85.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit zu verringern und als Ausgleich die indirekten Steuern und die Grund- und Vermögensteuern zu erhöhen, um einen wachstumsfreundlicheren und neutraleren haushaltspolitischen Kurs einzuschlagen;

86.    weist darauf hin, dass fast 99 % der europäischen Unternehmen KMU sind, die die treibende Kraft für die Schaffung eines Arbeitsmarkts mit funktionierendem Wettbewerb in der Union bilden; betrachtet es deswegen als wichtig, das Unionsrecht auf dem Prinzip „Think Small First“ (Vorfahrt für KMU) aufzubauen, um die bürokratischen Hemmnisse, denen sich KMU gegenübersehen, zu beseitigen und es ihnen zu ermöglichen, ihr Arbeitsplatzschaffungspotenzial voll zu entfalten;

87.   vertritt die Auffassung, dass Unternehmer in Berufsbildung und Lehrstellen für Arbeitnehmer investieren sollten und dass es, soweit zweckmäßig, hierfür Anreize einzuführen und auszubauen gilt, weil die Unternehmer dadurch expandieren und neue Arbeitsplätze einrichten können; vertritt die Auffassung, dass die Vernetzung von Arbeitgebern KMU und Kleinstunternehmen helfen kann, Zugang zu den Fortbildungsmaßnahmen und der Unterstützung zu erhalten, die sie benötigen;

Innovation und Digitalisierung: neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

88.    betont die Bedeutung von Innovation und Digitalisierung für Wachstum, Produktivität und eine gerechtere, nachhaltigere und inklusivere Gesellschaft und hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Kenntnisse, Kreativität und Kompetenzen eingesetzt werden und Motivation und Entschlossenheit auf Seiten der Beschäftigten und potenziell Beschäftigten und der Arbeitgeber vorhanden sein müssen, damit auf kreativem Weg innovative digitale Produkte und Dienstleistungen entstehen; betont, dass es die „digitale Kluft“ zu überwinden gilt und dass digitale Kompetenzen als Teil des lebensbegleitenden Lernens aufgebaut und neue Medien und neue Technologien in die Lehrpläne einbezogen werden müssen; betont, dass es erforderlich ist, innovative Lernmethoden zu entwickeln und die Verfügbarkeit von Online- und Fernunterricht durch offene Bildungsressourcen zu erweitern, die gleichen Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung für alle ermöglichen;

89.    betont, dass ein breites Spektrum an aufstrebenden Wirtschaftszweigen und wichtigen Wachstumsbranchen aufgezeigt werden muss, auf die sich die Mitgliedstaaten beim Aufbau ihrer Basis an Kompetenzen konzentrieren sollten;

90.    hebt das Arbeitsplatzschaffungspotenzial hervor, das geboten wird durch die Vollendung des digitalen Binnenmarkts, den Aufbau der Energieunion, die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, die Begünstigung des sozialen Unternehmertums und der Sozialwirtschaft sowie die Verbesserung der Kompetenzen von Arbeitnehmern im Bereich Gesundheitswesen und Sozialfürsorge und die Förderung besserer Verkehrsnetze;

91.    weist darauf hin, dass seit einiger Zeit immer mehr Unternehmen ihre Produktion und ihre Dienstleistungen in die EU zurückverlagern und dass das Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere für junge Menschen mit sich bringt; vertritt die Auffassung, dass die Volkswirtschaften der EU die einzigartige Gelegenheit haben, diese Tendenz zur Rückverlagerung von Arbeitsplätzen zu beschleunigen, indem sie dafür sorgen, dass die Kompetenzen unserer Arbeitskräfte dem Bedarf der Unternehmen entsprechen;

92.    betont die Bedeutung des Unterrichts in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) und hebt deren Beiträge dazu hervor, dass Europa in die Lage kommt, weltweit eine wichtige Rolle dabei zu spielen, technologische Entwicklungen voranzubringen;

93.    befürwortet die Initiative der Kommission, in Zusammenarbeit mit dem Dreiervorsitz eine unternehmerische Denkweise in Europa zu fördern und die für das Leben nützlichen übertragbaren Fähigkeiten auszubauen;

94.    hebt hervor, dass die EU einen Mangel an Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und ein Überangebot an Absolventen der Sozialwissenschaften aufweist; vertritt die Auffassung, dass ergänzende Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich sind, um auf Engpässe bei MINT-bezogenen Arbeitsplätzen und Studiengängen zu reagieren; empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die MINT-Fächer attraktiver zu machen und aufzuwerten und um junge Menschen, auch Frauen, zur Aufnahme des Studiums von MINT-Fächern zu ermutigen;

95.    weist darauf hin, dass es auch im 21. Jahrhundert durchaus einen Platz für traditionelles Know-how gibt, das stabile und gegen Standortverlagerungen gefeite Arbeitsplätze schafft und die Grundlage für eine Reihe von Feldern bildet, auf denen Europa Spitzenleistungen bietet; fordert Unterstützung für die Bewahrung dieser traditionellen Fertigkeiten und für ihre Weitergabe an die nachfolgenden Generationen mittels Ausbildung, wobei, soweit möglich, eine Zusammenführung mit modernem Know-how, einschließlich digitaler Kompetenzen, erfolgen sollte, um ihr Potenzial möglichst umfassend zu erschließen;

Maßnahmen in Bezug auf jüngere und ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen

96.    betont die Notwendigkeit und die große Bedeutung spezieller und unterstützender Maßnahmen für Arbeitgeber, besonders KMU, damit sie die Qualität erhöhen und dauerhafte Beschäftigung ausweiten, für betriebliche Ausbildung sorgen und Berufschancen bieten können für Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, wie junge Menschen, ältere Arbeitnehmer, Frauen, Migranten, Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose; würdigt und befürwortet die Rolle öffentlicher wie auch privater Arbeitsvermittlungen bei der Förderung inklusiver und von Wettbewerb gekennzeichneter Arbeitsmärkte; betont, dass Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen soziale und ökonomische Verantwortung gegenüber allen Beschäftigten und der Gesamtgesellschaft haben; ist der Auffassung, dass derartige soziale Verantwortung auch den Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung zuzuweisen ist;

97.    weist auf die Schwierigkeiten hin, mit denen junge Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind, und darauf, dass erste Arbeitserfahrungen während der Ausbildung wichtig sind, um Kompetenzen im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit zu erwerben und den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben effizienter und erfolgreicher zu gestalten; weist auf das Potenzial hin, das Jugendunternehmertum bietet, und appelliert deshalb an die diesbezügliche Verantwortung der Arbeitgeber und der Mitgliedstaaten, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, solche Erfahrungen zu sammeln, und sie beim Erwerb der geeigneten Kompetenzen zu unterstützen; betont, dass in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern wichtig ist, und fordert die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten auf, unternehmensfreundlicher zu werden und junge Menschen dabei zu unterstützen, ihre Ideen in erfolgreiche Geschäftspläne umzusetzen;

Politikvorschläge und Empfehlungen

98.    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, in innovative und vielversprechende neue Wirtschaftsbereiche zu investieren, um Investitionen in der Union zu stimulieren und damit mehr Wachstum und neue, hochwertige und dauerhafte Arbeitsplätze herbeizuführen, wodurch eine gerechtere, nachhaltigere und inklusivere Gesellschaft entsteht; betrachtet es als wichtig dass die Mitgliedstaaten wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen umsetzen und Arbeitsmarktreformen durchführen, die auf klare, datenbasierte und messbare Indikatoren gestützt sind, deren Wirksamkeit sich nachweisen lässt;

99.    fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmarktreformen – neben der Förderung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze – darauf ausgerichtet sind, die Segmentierung zu verringern, schutzbedürftige Gruppen in den Arbeitsmarkt einzugliedern, die Gleichstellung zu fördern, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern und für einen angemessenen Sozialschutz aller Arbeitnehmer einschließlich der Selbstständigen zu sorgen;

100.  fordert die Mitgliedstaaten zu Investitionen in die frühkindliche Erziehung und die Vermittlung von Fremdsprachen und Kenntnissen in Informations- und Kommunikationstechnologien im Grundschulalter auf;

101.  fordert die Mitgliedstaaten auf, der Bedeutung der Automatisierung als einer Tendenz, die die quantitative Relevanz vieler Arbeitsplätze stark herabsetzen kann, voll und ganz Rechnung zu tragen und ihre Fortbildungsprogramme für Arbeitslose auf den Erwerb von Kompetenzen auszurichten, die an Nicht-Routine-Arbeitsplätzen nützlich sind;

102. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, bewährte Verfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Schritt von diesen Verfahren zu politischen Maßnahmen zu tun, die die Beschäftigungsquoten erhöhen und Armut und Ungleichheit verringern, und auf diesen Verfahren beruhende weiter reichende Reformen durchzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Vergleiche und Messungen der Wirksamkeit solcher Verfahren vorzunehmen, das richtige Gleichgewicht zwischen Anpassungsfähigkeit und Sicherheit für Arbeitnehmer und Unternehmen herbeizuführen und die Besonderheiten der Arbeitsmärkte und der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen;

103.  fordert die Städte und Regionen auf, den Schwerpunkt auf hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, Maßnahmen gegen Schulabbruch und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu legen, da junge Menschen dringend neue Perspektiven brauchen und alles unternommen werden sollte, um ihnen zu helfen;

104.  fordert die Mitgliedstaaten auf, kollektive Ansätze wie zum Beispiel Arbeitgeberverbünde zu konzipieren, um zu helfen, die Hindernisse zu überwinden, die Arbeitgeber davon abhalten, ambitioniertere Pläne zur weiteren Gestaltung ihrer Arbeitnehmerschaft zu verfolgen;

105.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, soziale Unternehmen, die ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt, Verbrauchern und Beschäftigten gerecht werden, zu unterstützen;

106.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Verringerung des Lohngefälles einen europäischen Rahmen für Mindestlohn auf der Grundlage eines Sockelniveaus in jedem Mitgliedstaat einzuführen, um auf rechtlichem Weg oder durch eine Vereinbarung und in Übereinstimmung mit nationaler Praxis für angemessene Einkommen zu sorgen;

107.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Führungskompetenz, Management, Ausbildung in Unternehmensführung und Finanzen, Beratung bei der Unternehmensgründung und Kommunikationstechnologien, einschließlich Strategien des lebensbegleitenden Lernens, in ihre Lehrpläne aufzunehmen und die Fortentwicklung von beruflicher Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung der Aufwertung des europäischen Handwerks vorrangig zu behandeln, wobei die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Arbeitsmarkt und Bildungssysteme zu berücksichtigen sind und kein „allgemeingültiger“ Ansatz gewählt werden sollte;

108.  ersucht die Kommission, eine europäische Plattform für die Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die bestimmten Tätigkeiten und Berufen gemeinsam zuzuordnen sind, einzurichten und dabei die Anerkennung der durch Freiwilligenarbeit erworbenen Kompetenzen vorzusehen;

109.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des Rates von 2012 zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens als ein Mittel umzusetzen, die durch nicht formale Bildung vor allem im Freiwilligen- und Jugendbereich erworbenen Kompetenzen anzuerkennen und die Durchführung politischer Maßnahmen im Bereich lebensbegleitendes Lernen zu unterstützen;

110.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die intensive und systematische Mitwirkung von Interessenträgern des Arbeitsmarkts, auch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, zu begünstigen und dabei die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen ihnen zu erleichtern, und zwar zu dem Zweck, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen und Vorausberechnungen und Pläne bezüglich des künftigen Kompetenz- und Qualifikationsbedarfs des Arbeitsmarkts aufzustellen;

111. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, finanzielle und ökonomische Anreize zu schaffen, die die Beteiligung an ständiger Aus- und Weiterbildung fördern, damit eine hoch qualifizierte Arbeitnehmerschaft der Zukunft gewährleistet ist; empfiehlt, solche Anreize auf messbare und datenbasierte Indikatoren zu stützen, deren Wirksamkeit sich nachweisen lässt;

112.  fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Fortbildung vorzusehen und eine fortlaufende berufliche Weiterentwicklung von Lehrern und Führungskräften im Bildungswesen sicherzustellen, damit diese die am besten geeigneten Lehrmethoden anwenden und die Voraussetzungen dafür schaffen können, dass Europas Jugend Kompetenzen für das 21. Jahrhundert aufbaut; betrachtet es als wichtig, Lehrkräften erfahrungsbasiertes Know-how zu verschaffen, das Praxis mit Theorie kombiniert, speziell im Bereich neue Technologien und Digitalisierung, damit sie Schülern diese Kenntnisse vermitteln können;

113.  fordert die Mitgliedstaaten und die Union auf, zügig konkrete Schritte zur Durchführung von Strategien und aktuellen Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und akademischen Titeln in der gesamten Union zu unternehmen, und zwar als Mittel, ausgewogene Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union zu fördern und das Problem unbesetzter Stellen anzugehen;

114.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Prognosen über sich wandelnde Arbeitsmärkte vorzulegen, mit besonderem Bezug auf Herausforderungen infolge der Globalisierung, sowie nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte und im Wesentlichen alle Wirtschaftszweige erfassende Prognosen über Arbeitsplätze und Kompetenzbedarf;

115.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0038.
  • [2]  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0394.
  • [3]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0110.
  • [4]  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0010.
  • [5]  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0037.
  • [6]  Vgl. „Employment and social situation: Quarterly review“ der Kommission von März 2015.
  • [7]  Europäische Kommission (2013), Employment and Social Developments in Europe.
  • [8]  Vgl. „Employment and social situation: Quarterly review“ der Kommission vom 13.4.2015.

BEGRÜNDUNG

Die Arbeitslosigkeit ist in der Union weiterhin eine der größten Herausforderungen; sie lag im Dezember 2014 bei 9,9 %, und die Arbeitslosenquoten zeigen ganz beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Deutschland 4,8 %, Spanien 23,7 %). Die Jugendarbeitslosenquoten betragen mehr als das Doppelte – 21,4 % in der gesamten EU. Andererseits können rund 2 Millionen Arbeitsplätze in der EU wegen Missverhältnissen zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt und wegen unzureichender Arbeitskräftemobilität nicht besetzt werden (EU-27: 0,29 %).

Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise sind noch immer spürbar. Es gibt zwar Zeichen eines Aufschwungs, doch ist der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren geschrumpft, und neue Arbeitsplätze entstehen nur langsam.

Um die Verzerrungen am EU-Arbeitsmarkt zu überwinden, bedarf es also ambitionierter Wirtschaftspolitik und ebensolcher Arbeitsmarktreformen, damit intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum angekurbelt wird und mehr Arbeitsplätze entstehen.

Der Arbeitsmarkt in Europa hat seine Besonderheiten und Herausforderungen, dazu gehören eine starke Zersplitterung der Arbeitsmärkte, das Problem der Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie ein steigender Anteil der Langzeitarbeitslosen und geringe Arbeitskräftemobilität. Hinzu kommen Probleme des Alterns der Gesellschaft, die einen effizienteren Einsatz von Arbeitskräften und die Reform der Migrationspolitik erfordern, und ein rascher technologischer Wandel, der eine gestiegene Nachfrage nach hoch qualifizierten Arbeitskräften bedingt. Das Problem der Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sollte bald bewältigt werden, denn solche Missverhältnisse können, wenn sie strukturell bedingt sind, Aufschwung und Wachstum beeinträchtigen.

In dem Bericht wird betont, dass die Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten Arbeitsmarkts Reformen voraussetzt, die mehr Flexibilität des Arbeitsmarkts und der individuellen Laufbahnen, ein besseres Verhältnis zwischen Kompetenzen und Arbeitsangebot und dabei auch stärkere Synergien zwischen den Bildungssystemen und der Wirtschaft herbeiführen. Es wird eine bessere Integration von jungen Menschen, Frauen und älteren Arbeitnehmern sowie von qualifizierten Migranten in den Arbeitsmarkt gefordert. Es wird betont, dass Investitionen gefordert sind, damit Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit aktiv unterstützt werden und die Ausdünnung von Kompetenzen bei den Arbeitslosen verhindert wird. Empfohlen wird ein flexibler Ansatz zum individuellen Berufsleben, bei dem die Arbeitskräfte an Veränderungen angepasst und auf das lebenslange Lernen vorbereitet werden, damit sie zusätzliche Kompetenzen erwerben, die wegen ständig sich wandelnder Arbeitsmarktverhältnisse und Produktionsmuster nötig sind. In dem Bericht werden die nötigen Reformen erwähnt, durch die die Menschen angeregt werden, wieder ins Arbeitsleben einzutreten und nicht lieber Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Es wird die Bedeutung der Arbeitskräftemobilität hervorgehoben und eine stärkere Bekanntmachung von Arbeitsplätzen auf EU-Ebene befürwortet, besonders durch einen stärkeren Ausbau des Programms EURES, die Förderung des Sprachenlernens und das Programm Erasmus+.

Besonders wichtig genommen werden ständige Aus- und Weiterbildung im Sinn der Verwirklichung eines EU-Arbeitsmarkts, auf dem Wettbewerb besteht und der Wachstum und Beschäftigung begünstigt. Wirtschaftsstrukturen sind als notwendig anzusehen, die ständige Aus- und Weiterbildung ermöglichen, damit in Zukunft hoch qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Es werden Faktoren analysiert, die die Verbindungen zwischen Bildung und Beschäftigung stärken und für ständige kompetente Anleitung und Beratung in Bezug auf die berufliche Laufbahn sorgen können. Die Antizipierung des künftigen Kompetenzbedarfs ist entscheidende Voraussetzung für die Vorbereitung der Beschäftigten oder der künftigen Beschäftigten auf die in Zukunft benötigten Kompetenzen, und daher sollten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene intensiv beteiligt werden, besonders an der Konzipierung und Durchführung von Programmen für Berufsqualifikation. Auch sollten Partnerschaften zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Behörden gestärkt werden, damit der Arbeitskräftebedarf der Zukunft geschätzt werden kann.

Partnerschaften zwischen den Staaten und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind durchaus erforderlich, damit das Problem der Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in allen Erscheinungsformen möglichst gut bewältigt werden kann.

In dem Bericht wird betont, dass bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht und übernommen werden müssen, gerade in Bezug auf duales Lernen und duale Berufsbildung, wobei allerdings die Besonderheiten der einzelnen Arbeitsmärkte und Bildungssysteme zu beachten sind.

Besonders wichtig genommen wird die Förderung von Initiativen, die Selbstständigkeit und Unternehmergeist fördern, wobei auf KMU und Kleinstunternehmen als Rückgrat des EU-Arbeitsmarkts ein Schwerpunkt gelegt und betont wird, dass Maßnahmen zur Schaffung einer qualifizierten Arbeitnehmerschaft und zur Fortbildung künftiger Beschäftigter unterstützt werden müssen; es gilt Anreize für die Unternehmer zu schaffen, die in Fortbildung und Ausbildungsplätze investieren, sodass KMU einen Anreiz haben, die Kosten der Fortbildung auf sich zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird in dem Bericht die Förderung der Ausbildung in Management und in Unternehmensführung ab einem frühen Alter gefordert.

Damit eine wettbewerbsfähige EU-Wirtschaft und ein Arbeitsmarkt mit Wettbewerb geschaffen wird, ist die Konzentration auf Innovation und Digitalisierung überaus notwendig, und hierfür gilt es die nötigen Kenntnisse und Kompetenzen wie auch Motivation und Entschlossenheit auf Seiten der Beschäftigten sicherzustellen, damit innovative Produkte und Dienstleistungen entstehen. Es wird das Arbeitsplatzschaffungspotenzial hervorgehoben, das durch die Vollendung des digitalen Binnenmarkts, den Aufbau der Energieunion, die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation und die Förderung von Verkehrsnetzen geboten wird.

Besondere Beachtung verdienen die gezielten Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung junger Arbeitskräfte, wobei auch die Arbeitgeber, gerade KMU, Unterstützung für die Fortbildung im Betrieb erhalten, und für die Wiedereingliederung älterer Arbeitskräfte, auch durch Umschulungsmöglichkeiten, damit ihre Kompetenzen auf den neuesten Stand gebracht und sie auf die Herausforderungen der neuen Arbeitsplätze vorbereitet werden.

Programme für die berufliche Bildung und die Neuqualifizierung von Arbeitslosen sollten in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden konzipiert und durchgeführt werden, damit die neuen Kompetenzen der Arbeitskräfte besser an den Bedarf bei den Arbeitgebern angepasst werden.

Abschließend wird in dem Bericht festgestellt, dass von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Einrichtungen für Aus- und Fortbildung durchweg mehr soziale Verantwortung gegenüber dem europäischen Arbeitsmarkt und besonders gegenüber der neuen Europäergeneration zu fordern ist.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (7.5.2015)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Thema „Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten Arbeitsmarkts der EU für das 21. Jahrhundert: Abstimmung von Kompetenzen und Qualifikationen auf die Nachfrage und auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Weg aus der Krise“
(2014/2235(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ilhan Kyuchyuk

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass sich die Nachfrage am Arbeitsmarkt und die Kompetenzen, Technologien und Arbeitsplätze schnell wandeln; vertritt die Auffassung, dass einer der Gründe für die hohe Arbeitslosigkeit in der EU ein Missverhältnis zwischen den geforderten und den vorhandenen Kompetenzen ist: 2014 konnten Millionen Arbeitsplätze aufgrund eines Mangels an hinreichend qualifizierten Arbeitskräften nicht besetzt werden; hebt hervor, dass eine umfassende Langzeitstrategie in Verbindung mit Sofortmaßnahmen erforderlich ist, um die Bildungssysteme auf allen Ebenen, auch in der Berufsbildung, an den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen; spricht sich diesbezüglich für eine engere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Bildungseinrichtungen aus, um die Beteiligung der Arbeitgeber an der Entwicklung und Bewertung von Studiengängen zu intensivieren, damit sichergestellt wird, dass die vom Arbeitsmarkt verlangten Fähigkeiten wirksam aufgebaut werden;

2.  vertritt die Auffassung, dass es nicht ausreicht, lediglich in die Abstimmung zwischen Kompetenzen und den Anforderungen am Arbeitsmarkt zu investieren, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und so eine Überwindung der wirtschaftliche Krise zu bewirken; hebt hervor, dass der Mangel an Arbeitsplätzen in der Gesamtschau durch das fehlende Wachstum in Europa verursacht wird und die Missverhältnisse zwischen den geforderten und den vorhandenen Kompetenzen zum gegenwärtigen Zeitpunkt bislang noch nicht die Hauptursache für die hohen Arbeitslosenquoten sind; stimmt jedoch der Auffassung zu, dass das gegenwärtig vorherrschende Missverhältnis zwischen geforderten und vorhandenen Kompetenzen in zunehmend größeres Problem darstellen wird, wenn sich die Wirtschaft allmählich erholt, und dass die stetigen Anstrengungen zur verstärkten Annäherung von allgemeiner und beruflicher Bildung und dem Arbeitsmarkt auf allen Ebenen intensiviert werden sollten; weist erneut darauf hin, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen und eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in Europa durch einen ganzheitlichen Ansatz mit einer klaren wirtschaftlichen und sozialen Vision verwirklicht werden sollte, der durch leistungsstarke, intelligente und qualifizierte Arbeitskräfte entsprechend der Nachfrage am Arbeitsmarkt unterstützt werden sollte;

3.  betont, wie wichtig EU-Initiativen sind, die auf mehr Transparenz am Arbeitsmarkt und in den Bildungssystemen, die Setzung von Anreizen für mehr Mobilität und die Schaffung von Chancen abzielen, wie beispielsweise der Europäische Qualifikationsrahmen, der Europass-Lebenslauf, der Europäische Qualifikationspass, das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES), die Wissensallianzen und die Europäische Ausbildungsallianz; ruft zu einer besseren Förderung dieser Initiativen auf, um den Arbeitsmarkt in Europa zu verbessern;

4.  hebt hervor, dass Initiativen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, wie die Jugendgarantie, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und das EU-Kompetenzpanorama, fortgesetzt und sogar ausgebaut werden sollten, sowohl was ihre Dauer als auch was ihre Finanzierung angeht; betont, dass das EU-Kompetenzpanorama einen zentralen Zugang zu Informationen über den Kompetenzbedarf in Berufen und Sektoren in Europa bietet; hebt hervor, dass die über seine Website zugängliche Informationen die politischen Entscheidungsträger und alle beteiligten Akteure dabei unterstützen können, sachkundigere Entscheidungen zu treffen, um so eine dauerhafte Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu erreichen und den Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben unproblematischer zu gestalten;

5.  betont, dass junge Menschen bei ihrem Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben häufig in zunehmendem Maße mit Schwierigkeiten konfrontiert und daher in der Regel stärker durch Arbeitslosigkeit gefährdet sind und mit höherer Wahrscheinlichkeit in minderwertigen und prekären Beschäftigungsverhältnissen stehen;

6.  hebt die große Bedeutung der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO-Klassifizierung) hervor, anhand derer für den Arbeitsmarkt und die allgemeine und berufliche Bildung in der EU relevante Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe in 25 europäischen Sprachen aufgeführt und kategorisiert werden;

7.  unterstreicht die Notwendigkeit, Elemente der unternehmerischen Bildung in alle Bereiche von Bildung und Ausbildung einzubeziehen, da die Vermittlung von unternehmerischem Denken bereits an Jugendliche ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insbesondere unter Jugendlichen darstellt; fordert dabei einen aktiven Dialog und eine Zusammenarbeit zwischen der akademischen Welt und der Wirtschaft zur Schaffung von Unterrichtsprogrammen, die den Jugendlichen die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln;

8.  fordert ein besseres Verständnis des gegenwärtigen und zukünftigen Kompetenzbedarfs und Verbesserungen beim bestehenden EU-Kompetenzpanorama, um Kompetenzlücken und -defizite in bestimmten Sektoren, Berufen und Regionen besser zu ermitteln und um sicherzustellen, dass Informationen über entstehenden Kompetenzbedarf erhoben und verarbeitet und Entscheidungsträgern und Behörden, Anbietern von schulischer und beruflicher Bildung und Arbeitgebern zugänglich gemacht werden, damit zukünftige Trends besser vorausgesehen werden können;

9.  wiederholt, wie wichtig die berufliche Aus- und Fortbildung für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Zugänglichkeit von beruflichen Qualifikationen für junge Menschen ist; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der beruflichen Aus- und Fortbildung nach Maßgabe der Nachfrage am Arbeitsmarkt auszubauen, indem sie zu einem integralen Bestandteil des Bildungssystems gemacht wird, und in der beruflichen Aus- und Fortbildung hohe Qualifikationsstandards und eine Qualitätssicherung zu gewährleisten;

10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, hochwertige Lehrlingsausbildungs- und Praktikumsprogramme einzuführen, bei denen junge Menschen an innovativen Projekten zur Entwicklung neuer Produkte, Technologien oder Märkte arbeiten, die einen eindeutigen Bezug zu den bestehenden Bildungsprogrammen aufweisen, um damit ihre Aussichten auf den Aufbau von Bezügen zum Arbeitsmarkt und den Erwerb hilfreicher arbeitsbezogener Kompetenzen zu verbessern;

11. unterstreicht die Rolle der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen bei der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen von Studenten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine während des gesamten Bildungszyklus zugängliche hochwertige Berufsberatung zu entwickeln, um junge Menschen dabei zu unterstützen, in Bezug auf ihren Bildungs- und Berufsweg die richtigen Entscheidungen zu treffen;

12. hebt die wichtige Rolle der dualen Bildung und der Ausbildungsprogramme, bei der Theorie mit praktischer Ausbildung kombiniert wird, als zentrales Element für die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen hervor, die der Nachfrage am Arbeitsmarkt Rechnung tragen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, derartige Programme in ihre Lehrpläne aufzunehmen, um die praktische Erfahrung bereitzustellen, die erforderlich ist, um einen reibungslosen Übergang von Bildung und Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

13. hebt hervor, dass die Maßnahmen, die gemäß der Strategie Europa 2020 ergriffen werden, um die Quote des Schulabgangs ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss bis 2020 auf unter 10 % zu senken, intensiviert und gezielter eingesetzt werden sollten, da ein Schulabgang ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss sich äußerst nachteilig auf die Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Einbindung der betroffenen jungen Menschen auswirkt;

14. weist darauf hin, dass Investitionen in Bildung und den Aufbau von Kompetenzen, die den Anforderungen von Arbeitsmarkt und Gesellschaft entsprechen, einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und zur Entstehung eines europäischen Bewusstseins, zur persönlichen Entwicklung und zur Stärkung des Selbstvertrauens leisten; erinnert daran, dass für unternehmerisches Denken transversales Wissen wie Kreativität, kritisches Denken, Teamfähigkeit und Unternehmungsgeist erforderlich ist, das sowohl zur persönlichen als auch zur professionellen Entwicklung beiträgt und einen schnelleren Eintritt von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt fördert; betont, dass solche Investitionen flankiert werden sollten durch stärkere Synergien zwischen europäischen und nationalen Initiativen in den verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und in anderen relevanten Bereichen wie Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie Jugend- und Kulturpolitik sowie durch eine engere Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Interessenträgern wie Sozialpartnern und Unternehmen, um für eine Abstimmung zwischen den Lehrplänen und der Nachfrage am Arbeitsmarkt zu sorgen;

15. weist erneut auf die Zusage der Mitgliedstaaten für Investitionen in die Hochschulbildung hin und fordert angesichts dessen eine sukzessive Verbesserung der Standards in der allgemeinen und beruflichen Bildung im allen europäischen Bildungssystemen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildung als entscheidende Investitionspriorität anzuerkennen, sich zu Investitionen in Höhe von mindestens 2 % des BIP in diesen Bereich zu verpflichten und den Sektor vor Ausgabenkürzungen zu bewahren; fordert von der Kommission, die Rolle der Bildung in der Strategie Europa 2020 weiter zu stärken, indem die allgemeinen Ziele des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) mit der Überarbeitung der Strategie Europa 2020 verbunden werden;

16. betont, dass lebensbegleitende Investitionen in Humankapital und Kompetenzen sowie insbesondere in die Verbesserung der Kompetenzen der vorhandenen Arbeitskräfte und der unqualifizierten Arbeitskräfte entscheidend sind, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und einen breiteren Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu ermöglichen; fordert die EU auf, klare Ziele für Methoden zum lebensbegleitenden Lernen in Bezug auf fehlende Kompetenzen festzulegen und die allgemeine und berufliche Bildung im Bereich der Kommunikations- und Sprachkompetenzen sowie der digitalen Kompetenzen für ältere Arbeitskräfte und insbesondere für geringqualifizierte Arbeitskräfte über 30 Jahren und für Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss auszuweiten;

17. geht davon aus, dass Bildung die entscheidende Voraussetzung dafür ist, Ergebnisse im Bereich von Forschung und Innovation voranzutreiben und mithin die Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen in hochqualifizierten Sektoren zu fördern und hierdurch wiederum die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu steigern;

18. betont, wie wichtig es ist, insbesondere für benachteiligte Gruppen Chancengleichheit und einen gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung sicherzustellen und wirksame Unterstützung bereitzustellen, um soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Zugang zu Arbeit zu erleichtern;

19. hebt die große Bedeutung des nicht formalen und informellen Lernens, von Freiwilligentätigkeit sowie des lebenslangen Lernens für die Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen hervor, insbesondere von Querschnittskompetenzen wie unternehmerische Kompetenzen, IKT-Kompetenzen und persönlichen und sprachlichen Fähigkeiten, die breit anwendbar sind; fordert die EU auf, die Zugänglichkeit zu Erwachsenenbildung und zweitem Bildungsweg zu verbessern; fordert eine Validierung und Anerkennung von nicht formalem und informellem Lernen durch Arbeitgeber und Bildungsanbieter;

20. hebt hervor, wie wichtig die Entwicklung von digitalen Kompetenzen als Teil des lebensbegleitenden Lernens, die Aufnahme von neuen Medien und neuen Technologien in die Lehrpläne und die Ausbildung von IKT- und Medienkompetenz von den ersten Schuljahren an und durch die gesamte Schullaufbahn sind; betont, dass es erforderlich ist, innovative Lernmethoden zu entwickeln und die Verfügbarkeit von Online- und Fernunterricht durch offene Bildungsressourcen (OER) zu erweitern, die eine gleiche Zugänglichkeit zu Bildung und Ausbildung für alle ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu unterstützen; betont in dieser Hinsicht, dass es von großer Wichtigkeit ist, das Lehrpersonal hinsichtlich dieser Kompetenzen sowie hinsichtlich ihrer Vermittlung an die jungen Menschen angemessen auszubilden;

21. betont die zentral wichtige Rolle des Lehr- und Ausbildungspersonals für die zukünftige Entwicklung ihrer Schüler und Studenten; unterstützt die verschiedenen Initiativen zur Beseitigung des Mangels an gut qualifiziertem Lehr- und Ausbildungspersonal in den Mitgliedstaaten und spricht sich für weitere Bemühungen zur Anwerbung, Einstellung und Ausbildung von Lehr- und Ausbildungspersonal, einschließlich einer Modernisierung der Lehrpläne und berufsbegleitender Weiterbildung, aus; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kompetenzen von Lehr- und Ausbildungspersonal zu vervollkommnen, ihnen fortlaufende berufliche Weiterbildung und Unterstützung anzubieten und für sie Bedingungen zu schaffen, um ihre Lehrkompetenz zu verbessern, und zwar insbesondere in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Querschnittskompetenzen und Erwachsenenbildung;

22. erinnert daran, dass Menschen in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs bei der Suche nach einem Arbeitsplatz vor größeren Herausforderungen stehen und zuweilen Arbeitsplätze mit geringeren Ausbildungsvoraussetzungen annehmen müssen als jene, die von ihnen erfüllt werden, ; stellt fest, dass daher Wachstum durch die Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen und Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Förderung von Investitionen in neuen Sektoren wichtig ist, damit die vorherrschende Überqualifikation innerhalb der EU-Volkswirtschaften zurückzugeführt wird;

23. betont, dass für flexible Übergänge zwischen Hochschulbildung, Sekundarbildung und Tertiärbildung und beruflicher Aus- und Fortbildung sowie zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen gesorgt werden muss; betont die Bedeutung der Übertragung von Studienleistungen und der Anerkennung von akademischen und gleichwertigen beruflichen Qualifikationen und transnationalen Studienzeiten, insbesondere wenn diese im Rahmen von Studien an Gasthochschulen, etwa im Rahmen des Programms Erasmus+, erworben wurden; hebt hervor, dass eine wirksame und unabhängige Qualitätssicherung eine Voraussetzung für die bessere Anerkennung von Qualifikationen ist;

24. hebt hervor, dass die EU einem Mangel an Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und einem Überangebot an Absolventen der Sozialwissenschaften gegenübersteht; vertritt die Auffassung, dass ergänzende Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich sind, um auf Engpässe bei MINT-bezogenen Arbeitsplätzen und Studiengängen zu reagieren; empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die MINT-Fächer attraktiver und hochwertiger zu gestalten und um junge Menschen, einschließlich Frauen, zur Aufnahme von MINT-Studien zu ermutigen;

25. betont, wie wichtig ist es, auf die Bedürfnisse von Kindern in der Schule schon von einem sehr frühen Alter an einzugehen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, innovative Maßnahmen in den Lernprozess innerhalb und außerhalb der Schule zu integrieren und das Schulumfeld, die Lehrmethoden und die Lehrerkompetenzen zur reformieren oder zu aktualisieren; schlägt vor, die Lehrpläne in den Mitgliedstaaten so zu gestalten, dass im Verlauf des Schuljahres Klassenreisen in andere Länder vorgesehen sind, damit die Bildung bereits in einer sehr frühen Phase die Grenzen des Klassenzimmers überwindet;

26. weist darauf hin, dass es auch im 21. Jahrhundert durchaus einen Platz für die althergebrachten Handwerkskünste gibt, die stabile und gegen Standortverlagerungen gefeite Arbeitsplätze schaffen und die Grundlage für eine Reihe von europäischen Exzellenzbereichen bilden; ruft zur Unterstützung für die Bewahrung dieser althergebrachten Handwerkskünste sowie für ihre Weitergabe an die nachfolgenden Generationen mittels Ausbildung auf, wobei soweit möglich eine Zusammenführung mit modernen beruflichen Kompetenzen – insbesondere im digitalen Bereich – erfolgen sollte, um ihr maximales Potenzial zu erschließen;

27. ruft in Erinnerung, dass die Europäische Union auf dem Prinzip des freien Personenverkehrs und insbesondere auf der Freizügigkeit für Arbeitnehmer gegründet ist; betont, wie wichtig es ist, das Erlernen von – insbesondere europäischen – Fremdsprachen als ein Element des lebensbegleitenden Lernens zu fördern, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu erleichtern und die Palette der Beschäftigungsmöglichkeiten aufzufächern;

28. fordert eine vorausschauende und ergebnisorientierte europäische Kompetenzstrategie als Leitvorgabe für die nationalen Kompetenzstrategien und deren Einbindung in die nationalen Beschäftigungspläne, während gleichzeitig ein umfassender Rahmen für die im Beschäftigungspaket vorgeschlagenen sektorspezifischen Aktionspläne bereitgestellt wird;

29. betont wie wichtig es ist, dem Bologna-Prozess neuen Antrieb zu verleihen und hierbei die Gelegenheit für neue und weitergehende sowie unverzüglich umzusetzenden Formen der Zusammenarbeit zu ergreifen, die die Ministerkonferenz in Eriwan im Mai 2015 bietet;

30. ist der Ansicht, dass es wichtig ist, dass die Kommission auf die korrekte Umsetzung des Programms Erasmus+ mit all seinen Maßnahmen achtet, einschließlich des Teils des Programms, das dem Sport gewidmet ist; unterstreicht die Bedeutung der Vereinfachung der Zugangsverfahren, damit das Programm die Mehrheit der Bürger und Entitäten erreicht;

31. ist der Ansicht, dass die möglichen Synergien mit dem Bereich Sport – einer Triebkraft der europäischen Wirtschaft – ausgeschöpft werden sollten, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für die jungen Menschen Europas zu verbessern;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Andrea Bocskor, Silvia Costa, Damian Drăghici, Angel Dzhambazki, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Fernando Maura Barandiarán, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Yana Toom, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Therese Comodini Cachia, Marc Joulaud, Kashetu Kyenge, Ilhan Kyuchyuk, Ernest Maragall, Emma McClarkin, Algirdas Saudargas, Hermann Winkler

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

27

+

ALDE

Martina Dlabajova, Marian Harkin, Antonio Marinho e Pinto, Yana Toom, Ulla Tornaes, Renate Weber

ECR

Anthea McIntyre, Branislav Skripek, HelgaStevens, Jana Zitnanska

EFDD

Laura Agea, Tiziana Beghin

PPE

Georges Bach, Heinz K. Becker, David Casa, Agnieszka Kozlowska-Rajewicz, Adam Kosa, Jerome Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Thomas Mann, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Anne Sander, Sven Schulze, Michaela Sojdrova, Csaba Sogor, Tom Vendenkendelaere

13

-

EFDD

Tim Aker

ENF

Mara Bizzotto, Dominique Martin, Joëlle Mélin

GUE/NGL

Rina Ronja Kari, Kostadinka Kuneva, Patrick Le Hyaric, Paloma López Bermejo, Inés Cristina Zuber

NI

Lampros Fountoulis

VERTS/ALE

Jean Lambert, Tamas Meszerics, Terry Reintke

14

0

S&D

Maria Arena, Guillaume Ballas, Brando Benifei, Vilija Blinkeviciute, Ole Christensen, Jan Keller, Miapetra Kumpula-Natri, Javi López, Edouard Martin, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Marita Ulvskog

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

-  : dagegen

0  : Enthaltung

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

13

14

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Maria Arena, Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, David Casa, Ole Christensen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Marian Harkin, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Miapetra Kumpula-Natri, Kostadinka Kuneva, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Marek Plura, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Yana Toom, Ulla Tørnæs, Marita Ulvskog, Renate Weber, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Tim Aker, Maria Arena, Georges Bach, Heinz K. Becker, Paloma López Bermejo, António Marinho e Pinto, Edouard Martin, Tamás Meszerics, Csaba Sógor, Michaela Šojdrová, Helga Stevens, Tom Vandenkendelaere

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Branislav Škripek