BERICHT über Familienunternehmen in Europa

30.6.2015 - (2014/2210(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Angelika Niebler

Verfahren : 2014/2210(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0223/2015
Eingereichte Texte :
A8-0223/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Familienunternehmen in Europa

(2014/2210(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf Artikel 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die von der Kommission im Jahr 2003 festgelegten Kriterien für eine Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),

–       unter Hinweis auf den „Aktionsplan Unternehmertum 2020“ der Kommission (COM (2012)0795),

–       unter Hinweis auf den Bericht der Expertengruppe der Kommission von 2009 mit dem Titel „Overview of family-business-relevant issues: research, policy measures and existing studies“ ,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln[1],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2014 zur Reindustrialisierung Europas zwecks Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit[2],

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa – Der ‚Small Business Act‘ für Europa“ (COM(2008)0394),

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0223/2015),

A.     in der Erwägung, dass Eigentum nach Artikel 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt ist;

B.     in der Erwägung, dass Familienunternehmen allgemein in der Vergangenheit einen großen Beitrag zu einem europäischen Wirtschaftsaufschwung geleistet haben und eine wichtige Rolle bei Wirtschaftswachstum und sozialer Entwicklung spielen, indem sie die Arbeitslosigkeit, insbesondere bei jungen Menschen, verringern und Investitionen in das Humankapital tätigen; in der Erwägung, dass dadurch, dass Familienunternehmen über mehrere Generationen geführt werden, die Stabilität der Wirtschaft gestärkt wird; in der Erwägung, dass Familienunternehmen unter den Aspekten Beschäftigung, Weitergabe von Know-how und regionale Strukturen in der Regel wesentliche Beiträge zur regionalen Entwicklung leisten; in der Erwägung, dass eine Politik, die auf Familienunternehmen ausgerichtet ist, das Unternehmertum fördern und europäische Familien ermuntern könnte, ihre eigenen Familienunternehmen zu gründen;

C.     in der Erwägung, dass es sich laut dem Jahrbuch Familienunternehmen 2014 von Ernst und Young bei mehr als 85 % aller europäischen Unternehmen um Familienunternehmen handelt, die 60 % der Arbeitsplätze im Privatsektor stellen;

D.     in der Erwägung, dass die Größe von Familienunternehmen variiert, sodass sie unterschiedlichen Schwierigkeiten und Problemen ausgesetzt sind;

E.     in der Erwägung, dass die meisten Familienunternehmen zwar KMU sind, dass Familienunternehmen aber klein, mittelgroß oder auch groß und börsennotiert oder nicht börsennotiert sein können; in der Erwägung, dass sie in vielen Fällen mit KMU gleichgesetzt werden und dabei außer acht gelassen wird, dass es auch sehr große multinationale Konzerne gibt, die Familienunternehmen sind; in der Erwägung, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten einige wenige Familienunternehmen einen großen Teil des Gesamtumsatzes aller Unternehmen erwirtschaften und damit einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt – auch in Krisenzeiten – und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum und zum wirtschaftlichen Erfolg des betreffenden Landes leisten; in der Erwägung, dass viele Familienunternehmen, die nicht mehr unter die KMU-Definition fallen, aber mitnichten ein Großunternehmen sind, für bestimmte Finanzierungsmöglichkeiten und einige administrative Freistellungen nicht infrage kommen; in der Erwägung, dass dies unweigerlich zu unnötiger Bürokratie führt, die auch und insbesondere für Familienunternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung eine große Belastung darstellt;

F.     in der Erwägung, dass viele Familienunternehmen in mehreren Ländern tätig sind, dass also das Modell Familienunternehmen transnationale Aspekte hat;

G.     in der Erwägung, dass direkte Besteuerung und Erbrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, und in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen haben, um Familienunternehmen zu unterstützen und ihren Anliegen Rechnung zu tragen;

H.     in der Erwägung, dass der Eindruck vorherrscht, dass Familienunternehmen eine hohe Integrität und Werte aufweisen, die ihre Geschäftstätigkeit bestimmen, und hohe Maßstäbe für die soziale Verantwortung von Unternehmen gegenüber den Beschäftigten und der Umwelt aufstellen, was ein günstiges Umfeld für die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben schafft; in der Erwägung, dass Familienunternehmen eine Gewähr für die Weitergabe von Fertigkeiten und Fachwissen bieten und in einigen Fällen eine wichtige Rolle bei sozialen Bindungen spielen;

I.      in der Erwägung, dass Familienunternehmen in der Landwirtschaft die gebräuchlichste Unternehmensform darstellen und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Abwanderung der Bevölkerung aus ländlichen Gebieten zu verhindern, und oft die einzigen Arbeitgeber in den Regionen Europas, die einen Entwicklungsrückstand aufweisen, sind, insbesondere in Gebieten mit weniger Industrie; in der Erwägung, dass die landwirtschaftlichen Familienbetriebe ein Erfolgsmodell darstellen können, weil sie im Allgemeinen aktiv das Prinzip der ökosozialen Kreislaufwirtschaft leben und weil Frauen dabei als Betriebsleiterinnen in landwirtschaftlichen Betrieben nicht nur unternehmerisches Denken einbringen, sondern zusätzlich über spezifische kommunikative und soziale Kompetenzen verfügen;

J.      in der Erwägung, dass die Arbeit der Expertengruppe der Kommission zu Familienunternehmen bereits seit mehr als fünf Jahren abgeschlossen ist und seitdem auf EU-Ebene keine neue europäische Initiative gestartet wurde; in der Erwägung, dass es noch immer an Forschungstätigkeiten und Daten auf nationaler und europäischer Ebene für ein Verständnis der besonderen Bedürfnisse und Strukturen von Familienunternehmen mangelt;

K.     in der Erwägung, dass keine europaweit rechtlich verbindliche, konkrete, einfache und harmonisierte Definition des Begriffs „Familienunternehmen“ existiert;

L.     in der Erwägung, dass es aufgrund der fehlenden Definition nicht möglich ist, vergleichbare Daten in den EU-Mitgliedstaaten zu sammeln, um auf die besondere Situation, die Bedürfnisse und die wirtschaftlichen Leistungen von Familienunternehmen aufmerksam zu machen; in der Erwägung, dass dieser Mangel an zuverlässigen und vergleichbaren Daten politische Entscheidungen hemmen und bewirken kann, dass die Bedürfnisse von Familienunternehmen nicht befriedigt werden;

M.    in der Erwägung, dass Familienunternehmen über ihre wirtschaftliche Bedeutung hinaus auch sozialpolitisch wichtig sind;

N.     in der Erwägung, dass nicht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten Verbände oder andere Strukturen von Interessenvertretungen existieren, die sich speziell um die Belange von Familienunternehmen kümmern;

O.     in der Erwägung, dass Bemühungen auf EU-Ebene, Unternehmergeist und Unternehmensgründungen zu fördern, intensiviert werden sollten, wobei der Schwerpunkt stärker darauf gelegt werden sollte, dass Familienunternehmen langfristig bestehen können, und entsprechende Anreize geschaffen werden sollten;

P.     in der Erwägung, dass das Geschäftsmodell des Familienunternehmens in den Mitgliedstaaten unterschiedlich stark verbreitet ist; in der Erwägung, dass ein großer Teil der Familienunternehmen in Europa grenzüberschreitend, also in mehreren Mitgliedstaaten, tätig ist;

Q.     in der Erwägung, dass der Stundenlohn von Frauen in der EU durchschnittlich um 16 % niedriger ist als der von Männern, dass Frauen kaum in Führungspositionen und hochrangigen Ämtern anzutreffen sind und dass für Frauen und Männer unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Entlohnungsregelungen gelten, was die Verwirklichung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen, ihre vollständige Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Vereinbarkeit ihres Berufs- und Privatlebens erschwert;

R.     in der Erwägung, dass Frauen häufig nur Hintergrundfunktionen erfüllen oder als Strohmann herhalten müssen und in Bezug auf ihre Arbeits- und Gehaltsposition keine angemessene Anerkennung erfahren, was mit schwerwiegenden Folgen für die Höhe ihrer Sozialversicherungsbeiträge, Renten und Sozialversicherungsansprüche sowie für die Anerkennung ihrer Fähigkeiten einhergeht, wie die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle belegen[3];

Bedeutung für die Wirtschaft

1.      hebt hervor, dass Familienunternehmen zuweilen gegenüber ihrer Belegschaft eine hohe soziale Verantwortung zeigen sowie Ressourcen aktiv und verantwortungsbewusst verwalten und dass sie im Allgemeinen einen nachhaltigen und langfristigen Ansatz zur wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens verfolgen (indem sie als „ehrbare Kaufleute“ und verantwortungsbewusste Eigentümer oder Verwalter handeln) und damit einen wichtigen Beitrag sowohl zu ihren örtlichen Gemeinschaften als auch zur Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten sowie hochwertige Arbeitsplätze schaffen und erhalten;

2.      betont, dass Familienunternehmen wegen ihrer Geschichte starke Wurzeln in einer bestimmten Gegend haben und deshalb auch Arbeitsplätze in ländlichen und weniger begünstigten Gegenden schaffen und bewahren, wodurch sie einen Beitrag zur Bekämpfung des Prozesses des Alterns und der Entvölkerung leisten, von dem viele Gebiete in der EU betroffen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, für die notwendige kosteneffiziente Infrastruktur zu sorgen, um die Wettbewerbsfähigkeit, die Erneuerung, das Wachstum und die Nachhaltigkeit solcher Unternehmen, insbesondere Kleinstbetriebe und Unternehmensgründungen, sicherzustellen und die Zusammenarbeit über Branchen- und Staatsgrenzen hinweg zu erleichtern, sodass ihnen dabei geholfen wird, zu wachsen und international aufzutreten;

3.      stellt fest, dass Familienunternehmen die größten Anbieter von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft sind und dass deswegen alles, was die Kontinuität, die Erneuerung und das Wachstum im Bereich der Familienunternehmen begünstigt, Kontinuität, Erneuerung und Wachstum in der europäischen Wirtschaft bewirkt;

4.      stellt fest, dass insbesondere hochspezialisierte Familienunternehmen als Zulieferer und Innovatoren für größere Unternehmen eine wichtige Rolle spielen und aufgrund ihres langfristig und generationenübergreifend angelegten wirtschaftlichen Handelns den zu beliefernden Unternehmen materielle Sicherheit geben und damit einen nicht unbedeutenden Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten;

5.      erinnert die Kommission daran, dass es sich bei den meisten Familienunternehmen um KMU handelt[4] und dass es daher entscheidend ist, den Grundsatz „Think small first“ anzuwenden, um die EU-Rechtsvorschriften besser an die Realität und die Bedingungen dieser Unternehmen anzupassen und um es ihnen zu ermöglichen, in den Genuss von Finanzierungsprogrammen und von Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie zu kommen;

6.      stellt fest, dass Familienunternehmen wesentlich dazu beitragen können, Minderheiten und unterrepräsentierte Gruppen zur Teilnahme an ihrer lokalen Wirtschaftstätigkeit anzuregen;

7.      weist darauf hin, dass Familienunternehmen dank des höheren Maßes an Vertrauen zwischen Familienangehörigen überaus flexibel und zur raschen Anpassung an Veränderungen im wirtschaftlichen und sozialen Umfeld fähig sind und dass sie gleichzeitig durch eine lange Betätigung in Marktnischen in der Lage sind, bei der Entdeckung von neuen Chancen und Innovationen hervorragend dazustehen;

Finanzierung

8.      stellt fest, dass Familienunternehmen oftmals eine deutlich höhere Eigenkapitalquote aufweisen als Nicht-Familienunternehmen und dass diese hohe Eigenkapitalquote die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen und der gesamten Wirtschaft bewirkt und gleichzeitig den Spielraum für weitere Investitionen in das Unternehmen schafft, der daher nicht weiter beschränkt werden sollte;

9.      fordert die Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auf, dafür zu sorgen, dass nationale Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, zu Schulden und Kapital sowie zur Unternehmensbesteuerung eine fördernde und keine diskriminierende Auswirkung auf die für Familienunternehmen so wichtige Eigenkapitalfinanzierung haben; erinnert daran, dass direkte Besteuerung und Erbrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, die Tendenz zur Bevorzugung von Fremdfinanzierung in ihrem Steuerrecht zu überprüfen und deren Auswirkung auf die Finanzierungsstruktur von Unternehmen und die Investitionsniveaus zu bewerten sowie sicherzustellen, dass Beteiligungsfinanzierung und Kreditfinanzierung gleich behandelt werden, um die Eigentumsübertragung und die langfristigen Aussichten von Familienunternehmen nicht zu beeinträchtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine etwaige steuerliche Diskriminierung von Kreditfinanzierung im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb zu untersuchen;

10.    unterstreicht, dass eine langfristige Sicherung der Unternehmensfinanzierung zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor geworden ist; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung international stabiler Finanzmarktstrukturen hervor; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass sie im Rahmen der Finanzmarktregulierung keine unnötigen Belastungen für Unternehmen schafft;

11.    fordert die Kommission auf, in Betracht zu ziehen, Familienunternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung in den Kreis der Begünstigten sämtlicher bestehender Instrumente für KMU und/oder Unternehmer, vor allem COSME, aufzunehmen;

12.    betont, dass viele Funktionen von Familienunternehmen infolge der Finanzkrise und der nachteiligen Konjunktur unterfinanziert sind und dass es für Familienunternehmen auf einen offenen und leichten Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen ankommt;

13.    weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig ist, alternative Formen der Kreditvergabe an Familienunternehmen zu stimulieren, beispielsweise Kreditgenossenschaften;

Herausforderungen

14.    stellt fest, dass 35 % der Unternehmen, die nicht auf Auslandsmärkten investieren, dies aufgrund mangelnder Kenntnisse dieser Märkte und mangelnder Erfahrung mit Internationalisierung tun; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, insbesondere für die kleineren Familienunternehmen auf dem Portal Internationalisierung von KMU und der European Cluster Collaboration Platform (ECCP) Informationen über Internationalisierungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und für einen besseren Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu sorgen, wozu auch die Möglichkeiten der Internationalisierung über das Internet gehören; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die international zu investieren beabsichtigen, beispielsweise dadurch zur Verfügung zu stellen, dass ihnen Informationen oder Exportkreditgarantien gegeben werden, Handelshemmnisse beseitigt werden und gezielte Schulungsmaßnahmen für eine Familienkultur des Unternehmertums und des Geschäftslebens angeboten werden;

15.    weist darauf hin, dass sich durch eine stärkere Internationalisierung von Familienunternehmen größere Möglichkeiten des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen bieten; fordert deswegen die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, kleineren Familienunternehmen Hilfestellung zu leisten, damit sie die digitale Infrastruktur besser nutzen können;

16.    stellt fest, dass die steuerlichen, rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen, in denen Familienunternehmen (und inhabergeführte Unternehmen) tätig sind, durch die kombinierten Auswirkungen des Gesellschaftsrechts und des Privatrechts bestimmt werden;

17.    stellt fest, dass 87 % der Familienunternehmer der Überzeugung sind, dass der Erhalt der Kontrolle über das Unternehmen einer der Schlüsselfaktoren zum Erfolg ist[5]; stellt fest, dass laut dem „Aktionsplan Unternehmertum 2020“[6] der Kommission die Übertragung des Eigentums zusammen mit der Leitung eines Unternehmens von einer Generation auf die nächste die größtmögliche Herausforderung für Familienunternehmen darstellt;

18.    weist darauf hin, dass sich kleine und mittelere Familienunternehmen fortlaufend mit dem Problem befassen müssen, wie der Bedarf an Innovation gedeckt werden kann und wie Mitarbeiter mit den richtigen Fertigkeiten und Qualitäten gefunden werden können; fordert deswegen die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, kleineren Familienunternehmen Anreize zu bieten, damit sie Wachstumsrisiken eingehen, Fortbildung des Personals durchführen und sich externes Wissen beschaffen;

19.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwaltungsverfahren und Steuersysteme zu vereinfachen, um vor allem den spezifischen Problemen von KMU und Familienunternehmen Rechnung zu tragen;

20.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Fortentwicklung digitaler Unternehmensführung und digitaler Fertigkeiten zu ergreifen, damit Familienunternehmen alle Vorteile digitaler Technologien nutzen können;

21.    fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Familienunternehmen zu verbessern sowie besondere Finanzierungsinstrumente für die Übertragung zu schaffen und so Liquiditätsengpässen vorzubeugen, damit der Fortbestand von Familienunternehmen sichergestellt und Notverkäufe verhindert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, speziell auf Familienunternehmen zugeschnittene Schulungen zu den Themen Unternehmensübertragung, Leitungsstrukturen sowie Eigentümerstrategien und Innovationsstrategien insbesondere in denjenigen Ländern zu fördern, in denen das Konzept des Familienunternehmens aus historischen Gründen nicht so stark verbreitet ist, was zu ihrem langfristigen Erfolg, insbesondere im Bereich der Unternehmensübertragung, beitragen würde;

22.    betont, dass Familienunternehmen direkte Verbindungen zu Bildungsaktivitäten brauchen, durch die sie laufend über den neuesten Stand bei den Verfahren guter Unternehmensführung unterrichtet werden; betont insofern, dass Familienunternehmen zum Gelingen von Reformen in der beruflichen Bildung und zur Erhöhung der Anzahl von Lehrstellen entscheidend beitragen; stellt fest, dass gut funktionierende Berufsbildungssysteme langfristig gesehen einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Jugendarbeitslosigkeit leisten könnten; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den Austausch bewährter Verfahren dabei fördern sollten, wie Berufsbildungssysteme das bestmögliche Umfeld dafür schaffen können, dass Familienunternehmen in Lehrstellen investieren;

23.    weist darauf hin, dass weitere Probleme von Familienunternehmen bewältigt werden müssen, wie z.B. Schwierigkeiten, Fachkräfte anzuwerben und an sich zu binden, und dass die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz sowie auf Familienunternehmen zugeschnittene Schulungen von Führungskräften verstärkt werden müssen;

24.    hebt die Bedeutung der von der EU finanzierten Berufsbildungsprogramme für Kleinunternehmer hervor, die es den Inhabern von Familienunternehmen ermöglichen, ihre Unternehmen an ein sich rasch änderndes Umfeld anzupassen, dessen Triebfedern die immer engere Verzahnung der Weltwirtschaft, das Entstehen neuer Technologien und der Schwerpunkt auf einer umweltfreundlicheren Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen sind;

25.    stellt fest, dass die Förderung des Unternehmertums in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen entscheidende Bedeutung für das Entstehen einer für die Führung von Unternehmen günstigeren Einstellung hat; stellt außerdem fest, dass die Bildungsmaßnahmen Themen umfassen sollten, die auf Familienunternehmen zugeschnitten sind, wie Eigentum, Unternehmensnachfolge und Familienbetriebsführung, sowie allgemeinere Inhalte, wie die Rolle der Innovation als Mittel, Unternehmen neu zu erfinden;

26.    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die formelle und informelle gelegentliche und unsichtbare Arbeit von Familienangehörigen, auch in Familienunternehmen, zu berücksichtigen, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, einen klaren Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen;

27.    betont, dass die Beiträge von Familienunternehmen zu Innovationen gestärkt werden könnten, indem die Beteiligung dieser Unternehmen an öffentlich-privaten Partnerschaften und Clustern und ihre Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen unterstützt werden;

Ausblick

28.    fordert die Kommission auf, im Interesse besserer Rechtsetzung eine Prüfung der geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen, die Auswirkungen auf Familienunternehmen haben, um Probleme und Hemmnisse für das Wachstum zu ermitteln;

29.    fordert die Kommission auf, regelmäßig ausreichend finanzierte Studien in Auftrag zu geben, welche die Bedeutung der Inhaberschaft für den Erfolg und den Fortbestand eines Unternehmens analysieren sowie die spezifischen Herausforderungen für Familienunternehmen aufzeigen, und dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten eine für Statistiken geeignete europaweite Definition des Begriffs „Familienunternehmen“ – die zusammen mit Eurostat entwickelt wird – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten vorzuschlagen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die bestehende „Task Force Daten zu kleinen und mittleren Unternehmen“ zu benutzen, um genügend Daten – auch zu Familienunternehmen in allen Mitgliedstaaten – zusammenzutragen, damit ein Vergleich der Lage von Familienunternehmen sowie ein Vergleich von Familienunternehmen und Nicht-Familienunternehmen ermöglicht wird, um die Information und den Austausch hinsichtlich Beispielen von Know-how und bewährten Verfahren in der gesamten EU beispielsweise dadurch zu fördern, dass in der Kommission eine Kontaktstelle „Familienunternehmen“ eingerichtet wird und Programme, wie etwa „Erasmus für junge Unternehmer“, optimal genutzt werden, und eine stärker zielgerichtete Unterstützung zuzulassen;

30.    fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung darüber vorzunehmen, inwieweit eine Ausweitung der europäischen KMU-Definition aus dem Jahr 2003 in dem Sinne möglich wäre, dass zusätzlich zu rein quantitativen Kriterien auch qualitative Kriterien aufgenommen werden, die auch die Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens in Kenntnis der Verflechtung von Eigentum, Kontrolle und Leitung sowie die Tatsache, dass das Risiko und die Haftung ausschließlich von der Familie selbst übernommen werden, die soziale Verantwortung eines Unternehmens und allgemein den persönlichen Aspekt der Leitung eines Unternehmens auch in Bezug auf die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Verwaltung der geschäftlichen Tätigkeiten und die Auswirkungen berücksichtigen, die dies auf Familienunternehmen beispielsweise hinsichtlich staatlicher Beihilfen und der Förderfähigkeit solcher Unternehmen haben könnte;

31.    fordert die Kommission auf, in der Zwischenzeit im Rahmen ihrer Gesetzesfolgenabschätzung eine Machbarkeitsstudie zu einem„Familienunternehmen-Test“ (mit Blick auf Maßnahmen beispielsweise in den Bereichen Eigentum, Verwaltungsstrukturen und Privatsphäre) in Anlehnung an den KMU-Test durchzuführen und ihn sobald wie möglich einzuführen, falls die Studie ergibt, dass er machbar ist, damit man die Auswirkung bestimmter Rechtsakte auf Familienunternehmen bereits im Vorfeld feststellen und so unnötige Bürokratie und lästige Hürden für Familienunternehmen vermeiden kann, wobei besonderes Augenmerk den kombinierten Auswirkungen des Gesellschaftsrechts und des Privatrechts gebührt;

32.    stellt fest, dass zwischen aneinander grenzenden Staaten bestehende Unterschiede, beispielsweise beim Steuerrecht, bei Subventionsregelungen oder bei der Umsetzung und Durchführung von Europarecht, Probleme in dem Grenzgebiet für Unternehmer, wie beispielsweise solche mit Familienunternehmen, verursachen können; fordert deswegen die Mitgliedstaaten auf, geplante nationale Rechtsvorschriften und die geplante Art der Umsetzung und Durchführung von Europarecht auf die Auswirkungen hin zu testen, die sie auf Unternehmer, wie etwa solche mit Familienunternehmen, in Grenzregionen haben werden;

33.    fordert die Kommission auf, intern eine ständige Arbeitsgruppe einzurichten – und ihren Aufgabenbereich festzulegen –, die sich speziell um die Bedürfnisse und Besonderheiten von Familienunternehmen kümmert, dem Parlament und den Mitgliedstaaten regelmäßig Bericht erstattet, den Austausch bewährter Verfahren zwischen Organisationen von Familienunternehmen in den Mitgliedstaaten begünstigt sowie Leitlinien, Mustertexte und Lösungen für die speziellen Probleme von Familienunternehmen verbreitet; fordert die Kommission auch auf, eine einzige Anlaufstelle für Unternehmen einzurichten, die als Ansprechpartner auf europäischer Ebene für Familienunternehmen und Interessengruppen im Bereich der Familienunternehmen fungieren und Hilfestellung in spezifischen Fragen im Zusammenhang insbesondere mit Europarecht und Zugang zu EU-Finanzierung leisten kann;

34.    hebt die die Rolle von Frauen als Unternehmerinnen in Familienunternehmen hervor; fordert die Kommission auf, eine Studie über die Beteiligung von Frauen in Familienunternehmen in Europa in Auftrag zu geben und die Möglichkeiten zu bewerten, die Familienunternehmen für die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben bieten; betont, dass das Recht von Frauen auf Nachfolge in Familienunternehmen, gleichberechtigt mit Männern, dadurch geschützt werden muss, dass eine Kultur gleicher Rechte für Männer und Frauen gefördert wird, durch die die Tätigkeit von Unternehmerinnen in Familienunternehmen – auch in leitenden Positionen –gefördert wird; betont ebenfalls, dass Familienunternehmen die gesetzlichen Vorschriften über Sozialversicherung, Rentenbeiträge und Normen für sichere Arbeitsbedingungen einhalten sollten;

35.    weist die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden erneut darauf hin, dass es wichtig ist, in ausreichendem Maße hochwertige und erschwingliche Dienstleistungen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen abhängigen Personen sowie steuerliche Anreize für Unternehmen und andere Ausgleichsleistungen bereitzustellen, um so die Frauen und Männer, die als abhängig Beschäftigte, Selbständige oder Mitglieder der Geschäftsführung in Familienunternehmen arbeiten, dabei zu unterstützen, Familien- und Erwerbsleben miteinander zu vereinbaren;

36.    unterstreicht die große Bedeutung von voneinander unabhängigem und angemessen vergütetem Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub, der an den Bedürfnissen von Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmern ausgerichtet ist;

37.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Europäische Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums und das Europäische Mentoren-Netzwerk für Unternehmerinnen zu fördern, um sie bekannter zu machen;

38.    stellt fest, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe durch ihren Grundbesitz standortgebunden sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Fortbestand landwirtschaftlicher Familienbetriebe insbesondere nicht durch übermäßige Bürokratie gefährdet wird; weist auf die wichtige Rolle der Frauen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben hin und fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung speziell für Bäuerinnen zu fördern, damit die direkte Beteiligung von Frauen an landwirtschaftlichen Familienbetrieben weiter gestärkt wird;

39.    fordert die Kommission auf, in Anbetracht der Bedeutung der Familienunternehmen für die EU-Wirtschaft eine Stärkung des Unternehmertums EU-weit voranzutreiben und ein Umfeld für Spitzenleistung in der Wirtschaft zu schaffen;

40.    fordert die Kommission auf, als dringende Angelegenheit eine Mitteilung auszuarbeiten, in der die Rolle der Familienunternehmen mit Blick auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der EU-Wirtschaft bis 2020 analysiert wird, sowie einen Fahrplan zu erstellen, in dem die Maßnahmen aufgeführt werden, die Familienunternehmen in der EU in ihrem wirtschaftlichen Umfeld und in ihrer Entwicklung stärken und das Bewusstsein über die zu lösenden Probleme speziell im Bereich der Familienunternehmen schärfen sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit, ihre internationalen Aussichten und ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen verbessern können;

41.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0036.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0032.
  • [3]  http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/files/gender_pay_gap/140319_gpg_de.pdf
  • [4]  Schlussbericht der Expertengruppe der Kommission „OVERVIEW OF FAMILY–BUSINESS–RELEVANT ISSUES,“ November 2009.
  • [5]  European Family Business Barometer, Juni 2014.
  • [6]  COM(2012)0795.

BEGRÜNDUNG

Die Förderung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen ist die erste Priorität der politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission, die Kommissionpräsident Juncker zu Beginn seiner Amtszeit im Sommer 2014 vorgestellt hat – und dies aus gutem Grund: Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass in der gesamten EU immer noch rund 25 Millionen Menschen arbeitslos sind; die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen unter 25 liegt bei über 5 Millionen. Das Bruttoinlandsprodukt ist während der Krise in einigen EU-Mitgliedstaaten im zweistelligen Bereich eingebrochen.[1]

Erste – wenn auch kleine – Erfolge der strengeren wirtschafts- und haushaltspolitischen Steuerung der EU sind bereits festzustellen; die Wirtschaft in Europa nimmt langsam wieder an Fahrt auf. Die Europäische Kommission prognostizierte ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für 2015 von 1,3 Prozent (gegenüber 1,1 Prozent im vergangenen Jahr) und für 2016 von 1,9 Prozent (im Vergleich zu 1,7 Prozent im vergangenen Jahr). Doch Europa kann noch mehr; unser Potenzial ist längst noch nicht ausgeschöpft. Wichtig ist, für unsere Unternehmen ein positives Investitionsklima zu schaffen und insgesamt den Sinn für Unternehmertum in der gesamten EU zu schärfen.

Insbesondere unsere Familienunternehmen können bei der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise und bei der Wiederbelebung der Wirtschaft eine entscheidende Rolle spielen. Mehr als 60 % aller Unternehmen in der Europäischen Union sind Familienunternehmen, sie stellen rund 40–50 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft. Zu diesem Ergebnis kam die Expertengruppe der Europäischen Kommission bereits in ihrem Abschlussbericht im Jahr 2009.

Familienunternehmen denken langfristiger als nicht-inhabergeführte Unternehmen; sie wollen sicherstellen, dass das Unternehmen auch unter den nachfolgenden Generationen wirtschaftlich erfolgreich ist. Etablierte Familienunternehmen in 3., 4. oder 5. Generation gibt es in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten. Diese Erfolgsgeschichte soll natürlich fortgesetzt werden. Aufgrund ihrer Historie sind viele Familienunternehmen extrem standorttreu. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und schaffen Arbeitsplätze.

Obwohl Familienunternehmen eine derart wichtige Rolle für unsere Wirtschaft spielen, finden sie innerhalb der Politik nur wenig Beachtung. So legte die Europäische Kommission bereits im Jahr 2003 eine Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf europäischer Ebene fest. Eine Expertengruppe der Europäischen Kommission versuchte im Jahr 2009, diesem Beispiel zu folgen und eine Definition von Familienunternehmen festzulegen. Diese ist jedoch rechtlich nicht verbindlich und findet in den einzelnen Mitgliedstaaten keine Anwendung. Dies hat zur Folge, dass viele Familienunternehmen, die nicht mehr unter die KMU-Definition fallen, aber gleichzeitig weit weg davon sind, ein Großkonzern zu sein, nicht in den Genuss von bestimmten Fördermöglichkeiten kommen oder andererseits auch nicht von bestimmten Auflagen befreit werden. Dies führt unweigerlich zu unnötiger Bürokratie, die auch und insbesondere für Familienunternehmen eine große Belastung darstellt.

Darüber hinaus versuchen viele Familienunternehmen zwanghaft, unterhalb der von der EU-Kommission festgelegten Kriterien für KMU zu bleiben. Die Folgen sind deutlich: Es werden keine weiteren Mitarbeiter eingestellt; eine Steigerung des Gewinns bzw. des Umsatzes wird verhindert und damit auch automatisch weiteres Wachstum.

Ein weiteres Problem, welches die nicht vorhandene Definition mit sich bringt, ist die Schwierigkeit, die Situation der Familienunternehmen in sämtlichen EU- Mitgliedstaaten zu vergleichen. Die Expertengruppe der Kommission hat im Rahmen ihres Mandats im Jahr 2009 festgestellt, dass EU-weit mehr als 90 verschiedenen Definitionen für Familienunternehmen existieren. Ein Vergleich der Besonderheiten, Schwierigkeiten oder ähnliches ist damit unmöglich.

Vor einer zentralen Herausforderung stehen jedoch alle Familienunternehmen früher oder später: der Frage nach der Nachfolge an der Unternehmensspitze. Jährlich finden europaweit Unternehmensübertragungen von etwa 450 000 Unternehmen statt, bei denen wiederum insgesamt rund 2 Millionen Menschen beschäftigt sind. Aufgrund der vielen Schwierigkeiten, die mit solchen Unternehmensübertragungen verbunden sind, müssen schätzungsweise jedes Jahr bis zu 150 000 Unternehmen schließen; es gehen rund 600 000 Arbeitsplätze verloren[2]. Die Politik muss hier die richtigen Rahmenbedingungen setzen, um diesen Verlust an Arbeitsplätzen zu verhindern. Insbesondere nationale Regelungen zur Erbschafts-, Schenkungs- und Unternehmensbesteuerung erschweren die Unternehmensübertragungen innerhalb der Familie. Viele Familienunternehmer entscheiden sich für eine Lösung in Form einer Stiftung oder durch „Einkauf“ externer Geschäftsführer. Damit muss die Kontrolle über das Unternehmen jedoch größtenteils aus der Hand der Familie gegeben werden. Der Erhalt dieser Kontrolle ist aus der Sicht der Unternehmen jedoch einer der Schlüsselfaktoren zum Erfolg.

Mehr als 6 Jahre nach Abschluss der Arbeiten der Expertengruppe der Kommission zu den Familienunternehmen ist es daher dringend an der Zeit, den Fokus noch einmal auf diese wichtige Gruppe der Unternehmen zu richten. Wir brauchen dringend mehr Daten, Zahlen und Fakten aus den einzelnen Mitgliedstaaten, um die Probleme und Herausforderungen von Familienunternehmen besser verstehen zu können und den Austausch von bewährten Verfahren zu fördern. Es ist eher unwahrscheinlich, dass wir auf europäischer Ebene konkrete gesetzgeberische Regelungen benötigen (von den nationalen Regelungen zu Steuerfragen einmal abgesehen). Vielmehr geht es darum, die Aufmerksamkeit der Politik auf diese wichtige Unternehmergruppe zu richten und Hilfestellung zu leisten, wo Hilfestellung notwendig ist. Ein Ansatzpunkt wäre beispielsweise die (übergangsweise) Einführung eines „Familienunternehmen-Tests“, der im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt wird, um feststellen zu können, ob geplante Änderungen des Unionsrechts Auswirkungen auf Familienunternehmen und deren Strukturen haben und, falls ja, welche.

  • [1]  Estland, Lettland und Litauen, Quelle: Kommission.
  • [2]  Aktionsplan Unternehmertum 2020, COM(2012)0795.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (11.5.2015)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu Familienunternehmen in Europa
(2014/2210(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Marita Ulvskog

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass Verwandte bis zum vierten Verwandtschaftsgrad als Familienangehörige angesehen werden; in der Erwägung, dass Verwandte, die nicht zusammenleben, getrennt lebende Ehepartner und eheähnliche Gemeinschaften ebenfalls als Familienangehörige betrachtet werden;

B.  in der Erwägung, dass Familienunternehmen auch Kapitalgesellschaften sein können und dass die Arbeit in einem Familienunternehmen vergütet wird;

C. in der Erwägung, dass Familienunternehmen mehr als 60 % aller Unternehmen in Europa ausmachen sowie für 40 bis 50 % aller Arbeitsplätze sorgen und dass die Skala der Familienunternehmen vom Kleinbetrieb bis hin zum Großkonzern reicht, weshalb sie unterschiedlich gearteten Schwierigkeiten und Problemen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Familienunternehmen überwiegend KMU sind, die zwei Dritteln der Beschäftigten in der Union Arbeit geben und 85 % der neuen Arbeitsplätze in der EU schaffen; in der Erwägung, dass in einem neu gegründeten Unternehmen im Durchschnitt zwei neue Arbeitsplätze geschaffen werden und dass bei der Ausweitung eines bestehenden Unternehmens zirka fünf neue Arbeitsplätze entstehen;

D. in der Erwägung, dass die meisten Familienunternehmen KMU sind; in der Erwägung, dass die Größe eines Familienunternehmens bei der Bestimmung des Begriffs „Familienunternehmen“ als ein zentrales Element berücksichtigt werden sollten;

E.  in der Erwägung, dass Familienunternehmen für die Raumentwicklung eine entscheidende Rolle spielen, was Beschäftigung und Raumordnung anbelangt;

F.  in der Erwägung, dass bei Familienunternehmen eher von einer langfristigen Ausrichtung auszugehen ist und dass sie einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftsleben leisten und langfristig für Stabilität sorgen, da sie sozial verantwortlich handeln, ein hohes Maß an Eigentümerverantwortung an den Tag legen, sich in besonderem Maße gegenüber der Gemeinschaft und der Wirtschaft vor Ort und in der Region verpflichtet fühlen und über eine starke Werteausrichtung in der europäischen Tradition der ehrbaren Kaufleute verfügen; in der Erwägung, dass sie darüber hinaus im Allgemeinen zwar schwer unter der Wirtschaftskrise zu leiden haben, jedoch entschlossener mit der Krise umgehen und deshalb die eigenen Mitarbeiter in der Regel nicht so schnell entlassen; in der Erwägung, dass die Europäische Union daher Familienunternehmen mit Initiativen wie den sogenannten Familienpakten fördert; in der Erwägung, dass die Familienunternehmen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Abwanderung der Bevölkerung aus ländlichen Gebieten zu verhindern bzw. oft die einzigen Arbeitgeber in den strukturschwächsten Gebieten der EU sind, und zwar insbesondere in weniger industriell geprägten Regionen;

G. in der Erwägung, dass Bemühungen auf EU-Ebene, Unternehmergeist und Unternehmensgründungen zu fördern, intensiviert werden sollten, wobei ein stärkerer Schwerpunkt darauf gelegt werden sollte, dass Familienunternehmen langfristig bestehen können, und entsprechende Anreize gesetzt werden sollten;

H. in der Erwägung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge innerhalb der Eigentümerfamilie – insbesondere was den Geltungsbereich und das Ausmaß der je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf die Besteuerung von Erbschaften und Nachlässen betrifft – verbessert werden müssen, da alljährlich in der EU 480 000 Unternehmen innerhalb der Eigentümerfamilie weitergegeben werden und mehr als zwei Millionen Arbeitsplätze hiervon betroffen sind; in der Erwägung, dass aufgrund der vielen Schwierigkeiten, die mit der Unternehmensnachfolge verbunden sind, jedes Jahr schätzungsweise bis zu 150 000 Unternehmen schließen müssen, wobei rund 600 000 Arbeitsplätze verlorengehen[1];

I.   in der Erwägung, dass die Besteuerung von Erbschaften insbesondere für Familienunternehmen kleiner und mittlerer Größe ein großes Problem darstellt und sogar dazu führen kann, dass ein Unternehmen verkleinert oder gar geschlossen wird;

J.   in der Erwägung, dass eine gemeinsame europäische Definition des Begriffs „Familienunternehmen“ erforderlich ist, und zwar nicht nur, um die Qualität der statistischen Daten zur Leistung dieses Wirtschaftszweigs zu verbessern, sondern auch, damit die politischen Entscheidungsträger den Bedürfnissen von Familienunternehmen und Gesellschaft besser nachkommen können;

K. in der Erwägung, dass Familienunternehmen eine Gewähr für die Weitergabe von Fertigkeiten und Fachwissen bieten; in der Erwägung, dass sie in bestimmten Regionen eine nicht zu vernachlässigende Rolle für den sozialen Zusammenhalt spielen;

L.  in der Erwägung, dass die landwirtschaftlichen Familienbetriebe ein Erfolgsmodell darstellen, weil sie aktiv das Prinzip der ökosozialen Kreislaufwirtschaft leben;

M. in der Erwägung, dass die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Perspektiven junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt leisten kann, da entsprechend geschulte Personen mit höherer Wahrscheinlichkeit ein eigenes Unternehmen gründen werden und ihre Unternehmen zumeist innovativer und erfolgreicher sind als Unternehmen, die von Personen ohne unternehmerische Kompetenzen geführt werden; in der Erwägung, dass die Gefahr, arbeitslos zu werden, für Personen mit unternehmerischen Kompetenzen geringer ist und sie häufiger fest angestellt sind und zumeist bessere und besser bezahlte Arbeitsplätze innehaben;

N. in der Erwägung, dass das Modell des Familienunternehmens in den Mitgliedstaaten unterschiedlich stark verbreitet ist; in der Erwägung, dass ein großer Teil der Familienunternehmen in Europa grenzüberschreitend, also in mehreren Mitgliedstaaten, tätig ist;

1.  weist darauf hin, dass es EU-weit über 90 Definitionen des Begriffs „Familienunternehmen“ gibt; begrüßt, dass derzeit an einer EU-weiten Bestimmung des Begriffs „Familienunternehmen“ gearbeitet wird; fordert, stärker auf die Erstellung einer offiziellen Definition hinzuwirken, bei der Gesellschaftsrecht, Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Gewährleistung sozialer Rechte, Sozialversicherung, Ruhegehaltsansprüche, Mitbestimmungsregeln und Arbeitsschutz berücksichtigt werden; betont, dass eine einfache, klar formulierte und einfach anzuwendende sowie zwischen den Ländern vergleichbare Definition dazu beitragen würde, das Wesen der Familienunternehmen und die Probleme, die sie zu bewältigen haben, besser zu verstehen, eine klare Vorstellung ihres gesellschaftlichen Beitrags zu gewinnen und gezielte und wirksame Maßnahmen umzusetzen;

2.  fordert die Kommission auf, die Arbeit an einer gemeinsamen EU-weiten Definition des Begriffs „Familienunternehmen“ fortzusetzen, indem sie die Folgen einer möglichen Überprüfung der 2003 erstellten Definition von europäischen KMU abschätzt und die Größe eines Familienunternehmens als entscheidendes Element der Definition berücksichtigt, zumal ein undifferenziertes Regulierungskonzept den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familienunternehmen hinsichtlich Besteuerung und Zugang zu Finanzmitteln nicht gerecht werden kann; fordert überdies, dass sie zusammen mit den Mitgliedstaaten eine Liste gemeinsamer Indikatoren aufstellt, mit denen sich Familienunternehmen beschreiben und Statistiken über den Beitrag von Familienunternehmen zur Beschäftigung erstellen lassen, um Besitzverhältnisse besser zu verstehen und zur Gestaltung besser geeigneter Strategien beizutragen, durch die Familienunternehmen sowohl Marktzugang als auch Finanzierung erleichtert werden; vertritt die Auffassung, dass die Definition einfach, klar formuliert und in allen Mitgliedstaaten anzuwenden sein sollte;

3.  fordert die mit der Ausarbeitung der EU-weiten Definition des Begriffs „Familienunternehmen“ Betrauten auf, sicherzustellen, dass bei der Begriffsbestimmung der Vielfalt der in den Gesellschaften der EU lebenden Familien Rechnung getragen wird und dass – statt den Begriff auf die aus Mann und Frau und deren biologischen Kindern bestehende Familie einzugrenzen – keine Familienform diskriminiert wird;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Änderungen ihrer Steuersysteme und ihres Gesellschaftsrechts zu erwägen, mit denen eine wirksamere und reibungslosere Weitergabe von Unternehmen innerhalb der Eigentümerfamilie ermöglicht wird, da die Eigentümerstruktur von grundlegender Bedeutung für Familienunternehmen ist; schlägt eine geringere Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften, eine im Verhältnis zur Fremdfinanzierung günstigere steuerliche Behandlung reinvestierter Gewinne sowie die Verwendung von Aktien ohne Stimmrecht als Möglichkeit, die Finanzierung des Unternehmens ohne die Abgabe von Entscheidungsrechten zu verbessern, als bewährte Verfahren vor, die weitergegeben und gefördert werden sollten;

5.  merkt an, dass bei familieninternen Übergaben von Familienunternehmen häufig soziales und kulturelles Kapital sowie von Generation zu Generation erworbenes Wissen weitergegeben werden, weshalb diese Art der Übergabe erhalten und gefördert werden sollte; weist jedoch darauf hin, dass neueren Zahlen aus dem Jahr 2011 zufolge jedes Jahr Nachfolger für ungefähr 450 000 Unternehmen in der EU gesucht werden, was bis zu zwei Millionen Arbeitnehmer betrifft; macht darauf aufmerksam, dass jedes Jahr der Verlust von schätzungsweise 150 000 Unternehmen und 600 000 Arbeitsplätzen aufgrund gescheiterter Unternehmensübertragungen droht; betont, dass bewährte Verfahren zur rechtzeitigen Bekanntgabe geplanter Unternehmensübertragungen diesbezüglich von entscheidender Bedeutung sind; hält die Übernahme von Unternehmen durch die Arbeitnehmer für eine mögliche Lösung der Nachfolgeprobleme dieser europäischen KMU; weist darauf hin, dass angemessen konzipierte langfristige Modelle für die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer ebenfalls zur Erhaltung dieser kleinen Unternehmen sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und der Beschäftigung in der gesamten EU beitragen könnten;

6.  fordert die auf einzelstaatlicher Ebene zuständigen Behörden auf, den Unternehmergeist zu fördern und angesichts des großen Potenzials von Familienunternehmen Werbung für Projekte für „Mini-Unternehmen“ in den Schulen zu machen; ist der Ansicht, dass es immer dringlicher wird, die Innovations- und Fortschrittsfähigkeit von Familienunternehmen anzukurbeln, da diese das größte Reservoir für unternehmerisches Potenzial und den natürlichen Nährboden für künftige Unternehmer bieten; betont zudem, dass es für eine professionellere Führung von Familienunternehmen von entscheidender Bedeutung ist, unternehmerische Bildung sowohl für neue als auch für bestehende Familienunternehmen zu fördern und dabei insbesondere auf der Führungsebene Anreize für Innovation und Fortschritt zu setzen, was Schulungen in den Bereichen Personalwesen, Laufbahnplanung und Führungsfähigkeiten umfasst, die dazu beitragen, qualifizierte Arbeitskräfte anwerben und an sich binden zu können;

7.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass von der Finanzkrise und der anschließenden Rezession insbesondere Kleinstunternehmen und KMU in der EU, von denen viele in Familienhand sind, betroffen waren; hebt die wichtige Rolle von EU-Hilfen zur Förderung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze bei der Wiederankurbelung des Wirtschaftswachstums hervor und betont, dass ein günstiger rechtlicher Rahmen – vor allem in Bezug auf den Zugang zu Finanzmitteln, die Besteuerung und den inklusiven Sozialversicherungsschutz für alle in KMU-Strukturen Tätigen – erforderlich ist; betont, dass die zielgerichtete Unterstützung solider Umstrukturierungen äußerst positive Auswirkungen auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen haben könnte; betont zudem, dass die Verwaltungsverfahren für Familienunternehmen erleichtert werden müssen, indem beispielsweise zentrale Anlaufstellen geschaffen werden; hebt das Potenzial hervor, das KMU in neuen und aufstrebenden Branchen wie der Kreislaufwirtschaft für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort bergen; betont angesichts dessen, dass die Übertragung eines Unternehmens von einer Generation auf die nächste eines der Hauptprobleme von Familienunternehmen ist, dass die Mitgliedstaaten sich bemühen müssen, den Rechtsrahmen für Übertragungen von Familienunternehmen zu verbessern und den Zugang zu Finanzmitteln für derlei Übertragungen zu erleichtern, um so Liquiditätsengpässe und Zwangsverkäufe zu verhindern und den Fortbestand von Familienunternehmen zu sichern; betont zugleich, dass die Arbeitnehmerrechte, darunter die sozialen Rechte, durch den Rechtsrahmen nicht eingeschränkt werden dürfen;

8.  fordert im Zusammenhang mit der Unterstützung der Nachhaltigkeit und Prosperität von Familienunternehmen, die eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Unternehmen besser über internationale Entwicklungsmöglichkeiten zu informieren und für besseren Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu sorgen, insbesondere durch das EURES-Programm, indem die grenzüberschreitende Mobilität auf dem Arbeitsmarkt gefördert wird; hebt die Bedeutung von EURES-T hervor, wenn es darum geht, über Möglichkeiten der beruflichen Mobilität innerhalb einer Grenzregion zu beraten und Grenzgänger auf rechtliche, verwaltungstechnische und steuerrechtliche Probleme, die mit der Mobilität einhergehen, vorzubereiten;

9.  weist ferner darauf hin, dass weitere Probleme von Familienunternehmen bewältigt werden müssen, wie z.B. Schwierigkeiten, Fachkräfte anzuwerben und an sich zu binden, und dass die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz sowie auf Familienunternehmen zugeschnittene Schulungen von Führungskräften verstärkt werden müssen;

10. macht auf die wichtige Rolle landwirtschaftlicher Familienbetriebe in den ländlichen Gebieten vieler Mitgliedstaaten aufmerksam und fordert die Mitgliedstaaten auf, eigens auf Landwirte ausgerichtete Maßnahmen zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen; betont in diesem Zusammenhang, dass insbesondere Bildungsprojekte für Jungunternehmer, die landwirtschaftliche Familienbetriebe leiten, gefördert werden sollten, damit sie sich mit größerem Erfolg an agrarischen und regionalen Gremien beteiligen;

11. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das langfristige Überleben von Familienunternehmen zu ermöglichen und zu fördern und mehr Nachdruck auf Unterstützung und Orientierung zu legen, um die Übertragung von und die Nachfolge in Familienunternehmen zu erleichtern;

12. hebt hervor, dass Familienunternehmen dadurch, dass sich familiäre Aspekte, Besitzverhältnisse und wirtschaftliche Gesichtspunkte überschneiden, gewisse Besonderheiten aufweisen, die berücksichtigt werden sollten; betont jedoch, dass arbeitsrechtliche Fragen, Sozialpolitik und soziale Rechte, z. B. ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in Unternehmensvorständen, Vorkehrungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die finanzielle Beteiligung der Belegschaft, fair und sozial verantwortlich behandelt werden sollten;

13. fordert die Mitgliedstaaten auf, anwendbare und annehmbare Lösungen in der Frage der Erbschaftssteuern auf Unternehmen in Familieneigentum herbeizuführen, um dafür zu sorgen, dass die Zahlung dieser Steuern das Unternehmen weder in Liquiditätsprobleme bringt noch negative Folgen für die Zahl der Beschäftigten oder die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens in der nächsten Generation hat;

14. fordert die Kommission auf, weiterhin auf eine bessere Umsetzung der bestehenden EU-Empfehlungen[2] zur Vereinfachung des Steuer- und Regulierungsrahmens hinzuwirken, um das rechtliche Umfeld für die Nachfolge zu verbessern;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren insbesondere im Regelungsumfeld auch künftig zu fördern, um die Übertragung von Familienunternehmen zu unterstützen;

16. hält es für ratsam, die Mitarbeit von betriebsfremden professionellen Geschäftsführern zu fördern, um die Betriebsführung von Familienunternehmens zu verbessern;

17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die finanzielle Beteiligung der Belegschaft im Einklang mit der zunehmenden öffentlichen Anerkennung ihrer Verdienste vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise zu setzen;

18. fordert die Kommission auf, die Gleichstellung der Geschlechter in Familienunternehmen aktiv zu fördern, was Unternehmergeist, Qualifikationen, Unternehmensführung, Übertragung und Nachfolge betrifft; fordert, die auf einzelstaatlicher Ebene bestehenden Verwaltungsstrukturen zu nutzen, um die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmerinnen voranzutreiben; fordert ferner, dass sogenannte Mompreneurs (Unternehmerinnen, die zugleich Mütter sind) besseren Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten;

19. weist die Kommission darauf hin, dass es sich bei den meisten Familienunternehmen um KMU handelt, weshalb es unverzichtbar ist, den Grundsatz „zuerst an die kleinen Betriebe denken“ anzuwenden, damit die EU-Rechtsvorschriften der Realität und den Bedingungen dieser Unternehmen besser gerecht werden und die Unternehmen von Förderprogrammen und vom Abbau des Verwaltungsaufwands profitieren können;

20. weist die Kommission darauf hin, dass alle in der EU tätigen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen haben müssen, während zugleich die Einzigartigkeit der Familienunternehmen geachtet und gefördert werden muss;

21. betont, dass auch Familienunternehmen in der Verantwortung stehen, geeignete Ausbildungsplätze bzw. vergleichbare berufsfördernde Praktika anzubieten und die Weiterbildung von Arbeitnehmern in ihrem Unternehmen fördern müssen, um dem Fachkräftemangel vorzubeugen und das Konzept des lebenslangen Lernens zu unterstützen;

22. hebt die Bedeutung der von der EU finanzierten Berufsbildungsprogramme für Kleinunternehmer hervor, die es den Inhabern von Familienunternehmen ermöglichen, ihre Unternehmen an ein sich rasch änderndes Umfeld anzupassen, dessen Triebfedern die immer engere Verzahnung der Weltwirtschaft, das Entstehen neuer Technologien und der Schwerpunkt auf einer umweltfreundlicheren Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen sind;

23. fordert die Kommission auf, die Rolle von Eltern in Familienunternehmen, einschließlich der sozialen und ökonomischen Bedeutung der sogenannten Mompreneurs sowie ihres besonderen Beitrags zur Umsetzung der Grundsätze einer fairen Führung, unternehmerischer sozialer Verantwortung und einer neuen, nachhaltigen Arbeitskultur im Rahmen einer nichtlegislativen europäischen Familienstrategie umfassend zu beleuchten;

24. fordert die Kommission auf, innerhalb der GD Unternehmen ein spezielles Referat zur Unterstützung und Information von Familienunternehmen einzurichten, einschließlich einer zentralen Anlaufstelle in jedem Mitgliedstaat, die Hilfe beim Zugang zu EU-Finanzmitteln leistet, und Unterstützung für Unternehmen bereitzustellen;

25. fordert die Kommission auf, in das Europäische Semester Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aufzunehmen, wie insbesondere in puncto Besteuerung, Unternehmensübertragung und unternehmerische Bildung ein faires und familienunternehmenfreundliches Umfeld geschaffen werden kann;

26. fordert die Kommission auf, Informationen über das Familienunternehmensmodell in der gesamten EU aktiv zu fördern und zu verbreiten, indem z. B. eine Anlaufstelle für Familienunternehmen bei der Kommission eingerichtet und die Weitergabe von Fachwissen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird und zudem Programme wie „Erasmus für junge Unternehmer“ optimal genutzt werden;

27. hält die Mitgliedstaaten dazu an, einen eindeutigen Rechtsrahmen für die formelle und informelle zeitweilige Beschäftigung von Familienangehörigen zu schaffen;

28. fordert die Mitgliedstaaten auf, als Anreiz für die Übertragung von Familienunternehmen Inhabern und Mitarbeitern von Familienunternehmen einen vergleichbaren Sozialversicherungsschutz bereitzustellen.  

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

20

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, Martina Dlabajová, Elena Gentile, Arne Gericke, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Rina Ronja Kari, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Zdzisław Krasnodębski, Kostadinka Kuneva, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Elisabeth Morin-Chartier, Georgi Pirinski, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Ulla Tørnæs, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Heinz K. Becker, Karima Delli, Tania González Peñas, Marju Lauristin, Helga Stevens, Ivo Vajgl, Tom Vandenkendelaere

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato

  • [1]  Aktionsplan Unternehmertum 2020, COM(2012)0795.
  • [2]  Die Empfehlung von 1994, die Mitteilung von 1998 und das Forum von Lille, der Leitfaden für bewährte Verfahren 2003, die Mitteilung der Kommission von 2006: Kontinuität durch Neuanfang.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (3.3.2015)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu Familienunternehmen in Europa
(2014/2210(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Daniela Aiuto

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Teilnahme von Frauen an Familienunternehmen zunimmt und dass Frauen aufgrund ihres hohen Bildungsniveaus und ihrer nachgewiesenen Fähigkeiten bei der Festlegung von Strategien, der Beschlussfassung, der Unternehmensführung und der Lösung von Problemen eine wichtige Ressource darstellen;

B.  jedoch in der Erwägung, dass nur wenige Daten zur Beschäftigung von Frauen in Familienunternehmen vorliegen, da das tatsächliche Konzept der Familienunternehmen nach wie vor kaum dokumentiert ist;

C. in der Erwägung, dass Familienunternehmen, der familiengeführte Mittelstand und entsprechende Start-up-Unternehmen eine wichtige Karrieremöglichkeit für Frauen darstellen, obwohl diese Perspektiven weithin unbekannt sind, da es an weiblichen Vorbildern mangelt, denen man nacheifern kann;

D. in der Erwägung, dass Frauen bei ihrer Einbeziehung in Familienunternehmen beträchtlichen Schwierigkeiten gegenüberstehen und „vertikaler“ und „horizontaler“ Geschlechtertrennung ausgesetzt sind, obwohl sie über ein hohes Bildungsniveau verfügen (60 % der Universitätsabgänger sind Frauen);

E.  in der Erwägung, dass in vielen Ländern das Problem besteht, dass die Gesellschaft nicht nur im Erwerbsleben, sondern auch in anderen Bereichen von einer Kultur der Bevorzugung von Männern in Führungspositionen geprägt ist;

F.  in der Erwägung, dass die landwirtschaftlichen Familienbetriebe ein Erfolgsmodell darstellen, weil sie das Prinzip der ökosozialen Kreislaufwirtschaft anwenden und Frauen dabei als Betriebsleiterinnen landwirtschaftlicher Betriebe unternehmerisches Denken einbringen;

G. in der Erwägung, dass der Stundenlohn von Frauen in der EU durchschnittlich um 16 % niedriger ist als der von Männern, dass Frauen kaum in Führungspositionen und hochrangigen Ämtern anzutreffen sind und dass für Frauen und Männer unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Entlohnungsregelungen gelten, was die Verwirklichung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen, ihre vollständige Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Vereinbarkeit ihres Berufs- und Privatlebens erschwert;

H. in der Erwägung, dass Frauen häufig nur Hintergrundfunktionen erfüllen oder als Strohmann herhalten müssen und in Bezug auf ihre Arbeits- und Gehaltsposition keine angemessene Anerkennung erfahren, was mit schwerwiegenden Folgen für die Höhe ihrer Sozialversicherungsbeiträge, Renten und Sozialversicherungsansprüche sowie für die Anerkennung ihrer Fähigkeiten einhergeht, wie die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle belegen[1];

I.   in der Erwägung, dass Frauen in vielen Ländern Europas als Strohfrau eingesetzt werden, wenn steuerliche Gründe dafür sprechen oder wenn der männliche Unternehmer aus rechtlichen Gründen keine offizielle Rolle im Unternehmen übernehmen oder das Unternehmen nicht in seinem Namen führen kann;

J.   in der Erwägung, dass Frauen Schwierigkeiten haben, bei der Leitung von Familienunternehmen die Nachfolge anzutreten, da Söhne bevorzugt und Töchter sehr oft ausgeschlossen werden;

K. in der Erwägung, dass Frauen, die gleichzeitig Kinder haben und ein Unternehmen führen wollen, mitunter gezwungen sind, ihre Rolle als Mutter einzuschränken oder manchmal sogar auf die Mutterschaft verzichten müssen, damit sie sich um das Unternehmen kümmern können;

L.  in der Erwägung, dass sich etwa 60 % aller europäischen Unternehmen in Familieneigentum befinden oder von Familien geführt werden;

M. in der Erwägung, dass die Bewahrung einer kompetenten generationenübergreifenden Unternehmensführung in Familienhand eines der Hauptanliegen von Familienunternehmen ist, und in der Erwägung, dass bei der Nachfolge in Familienunternehmen aufgrund geschlechtsspezifischer Stereotype Söhne gegenüber Töchtern bevorzugt werden;

N. in der Erwägung, dass anerkannt werden muss, dass eine funktionierende Führung von Familienunternehmen eine grundsätzliche Vorbildfunktion hat und von Bedeutung für die Nachhaltigkeit der EU-Wirtschaft sowie für eine soziale Marktwirtschaft in der EU ist;

1.  fordert, dass Maßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Erwerbsleben und vorausschauende Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts wirksamer ein- und umgesetzt werden, um die horizontale und vertikale Geschlechtertrennung und die Diskriminierung bei Gehalt und Position (Unsichtbarkeit von Frauen und Einsatz als Strohmänner) zu beseitigen, insbesondere im Hinblick auf Management-Aufgaben, verantwortliche Positionen und Führungsrollen, und indem für Männer und Frauen gleiche Chancen, gleiche soziale Rechte und der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheitswesen und zu Löhnen und Renten sichergestellt werden;

2.  betont, dass die Anerkennung der Fähigkeiten von Frauen sichergestellt werden muss, die aus Familienunternehmen kommen, um ihre berufliche Laufbahn in anderen Arten von Unternehmen zu fördern;

3.  fordert, dass, wie im Abschlussbericht der EU-Sachverständigengruppe zu Familienunternehmen „Overview of Family-Business-Relevant Issues“ von 2009 empfohlen, eine in allen Mitgliedstaaten gültige eindeutige Definition des Begriffs „Familienunternehmen“ angenommen wird, die als angemessene Karrieregrundlage für beide Geschlechter dienen kann;

4.  hebt hervor, dass bei der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen für Frauen die gleichen Rechte wie für Männer sichergestellt werden müssen, indem eine Kultur der Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird, durch die die Rolle von Frauen als Unternehmerinnen in Familienunternehmen in Verwaltungspositionen, bei der Übernahme von Verantwortung und bei der Unternehmensführung stärker zum Tragen kommt, und indem ein Umfeld geschaffen wird, in dem Unternehmerinnen und Familienunternehmen prosperieren können und Unternehmergeist belohnt wird;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Europäische Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums und das Europäische Mentoren-Netzwerk für Unternehmerinnen zu fördern, um ihre Popularität zu steigern;

6.  weist auf die wichtige Rolle der Frauen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben hin und fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung speziell für Bäuerinnen zu fördern, damit die direkte Beteiligung von Frauen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben weiter gestärkt wird; ersucht in diesem Zusammenhang darum, besonders Bildungsprojekte für Betriebsleiterinnen von landwirtschaftlichen Familienbetrieben für mehr weibliches, professionelles Engagement in agrarischen und regionalen Gremien zu unterstützen;

7.  betont, dass in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bestmögliche Arbeitsbedingungen sichergestellt werden müssen;

8.  fordert, die Rolle der Frau als Mutter und gleichzeitig Unternehmerin zu fördern, um das Recht auf Mutterschaft sicherzustellen und Frauen Zugang zu finanzieller Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben zu geben; fordert Maßnahmen zu Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen und Dienstleistungen für die häusliche Betreuung von Kindern, um Unternehmerinnen zu ermöglichen, Beruf und Familienleben miteinander zu vereinbaren;

9.  betont, dass aus einer Erweiterung des Angebots an Möglichkeiten für Frauen in Familienunternehmen sowohl die Frauen als auch die Unternehmen Nutzen ziehen werden;

10. fordert, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bestrafung von Missbrauch, Zwang, Erpressung und/oder Unterjochung sowie Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz ergriffen werden, und weist darauf hin, dass Ausgrenzung und Diskriminierung Formen psychischer und psychologischer Gewalt sind, die zu der physischen Gewalt hinzukommen;

11. weist die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden erneut darauf hin, dass es wichtig ist, in ausreichendem Maße hochwertige und erschwingliche Dienstleistungen für die Betreuung von Minderjährigen, älteren Menschen und anderen abhängigen Personen sowie steuerliche Anreize für Unternehmen und andere Ausgleichsleistungen bereitzustellen, um so die Frauen und Männer, die als abhängig Beschäftigte, Selbständige oder Mitglieder der Geschäftsführung in Familienunternehmen arbeiten, dabei zu unterstützen, Familien- und Erwerbsleben miteinander zu vereinbaren;

12. fordert die Kommission auf, eine Studie und die Erhebung von statistischen Daten zur Beteiligung von Frauen in Familienunternehmen in Europa in Auftrag zu geben;

13. unterstreicht die große Bedeutung von voneinander unabhängigem und angemessen vergütetem Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub, der an den Bedürfnissen von Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmern ausgerichtet ist;

14. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, bei der Schaffung von Rechtsvorschriften zu Familienunternehmen und insbesondere im Zusammenhang mit der Richtlinie „Frauen in Leitungsgremien“ stets die Chancengleichheit von Männern und Frauen zu berücksichtigen und die Aufnahme vorausgreifender Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe des unterrepräsentierten Geschlechts und zur Förderung des Zugangs von Frauen zu beruflichen Fortbildungsmaßnahmen zu prüfen;

15. betont, dass die Aufhebung aller Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Familienunternehmen arbeiten, der Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen zugute kommen würde; weist darauf hin, dass das Ziel der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015 darin besteht, die Erwerbsquote von Frauen auf 75 % – die in der Strategie Europa 2020 festgelegte Zielvorgabe – zu erhöhen und insbesondere die Gruppen von Frauen zu einzubinden, deren Erwerbsquote besonders niedrig ist;

16. betont, dass Förderstrukturen für geschäftsführende Eigentümerinnen von Familienunternehmen geschaffen werden müssen, um ihr Vertrauen und ihr Selbstvertrauen zu stärken;

17. weist darauf hin, dass Familienunternehmen verpflichtet sind, Frauen und Männer am Arbeitsplatz, in der Unternehmensführung und bei der Beschlussfassung gleich zu behandeln und ihnen gleiche Chancen zu gewähren, und dass sie zu diesem Zweck Maßnahmen ergreifen müssen, die jeglicher Art von Diskriminierung vorbeugen und die Gleichstellung der Geschlechter fördern;

18. betont das Erfordernis konkreter Vorschläge zur Vereinbarkeit von Familien-, Privat- und Erwerbsleben, mit denen insbesondere mit Blick auf die Betreuung von abhängigen Personen und Kindern eine ausgewogenere Aufteilung der beruflichen, familiären und sozialen Verpflichtungen zwischen Männern und Frauen gefördert wird; weist darauf hin, dass die bessere Verfügbarkeit von Kindertagesstätten und Kinderkrippen davon abhängt, dass die öffentliche Hand die erforderliche Infrastruktur schafft aber auch Unternehmen Anreize für solche Lösungen bietet; stellt fest, dass der Rückgriff auf eine flexible Arbeitszeit und Arbeitsorganisation sowie auf Teilzeitmodelle eine der Lösungen für die bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben sein kann;

19. fordert den Rat auf, schnellstmöglich eine Einigung zu erzielen, damit die Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften erlassen werden kann, sodass alle Vorstände und Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen – auch von Familienunternehmen – einen Frauenanteil von mindestens 40 % aufweisen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.2.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

3

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Anna Maria Corazza Bildt, Viorica Dăncilă, Anna Hedh, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Elisabeth Köstinger, Vicky Maeijer, Angelika Mlinar, Krisztina Morvai, Maria Noichl, Marijana Petir, Liliana Rodrigues, Jordi Sebastià, Ernest Urtasun, Ángela Vallina, Beatrix von Storch, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Inés Ayala Sender, Linnéa Engström, Eleonora Forenza, Kostadinka Kuneva, Constance Le Grip, Dubravka Šuica, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Rosa D’Amato, José Inácio Faria

  • [1]  http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/files/gender_pay_gap/140319_gpg_de.pdf

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

5

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zigmantas Balčytis, Bendt Bendtsen, Reinhard Bütikofer, Jerzy Buzek, Philippe De Backer, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Theresa Griffin, Marek Józef Gróbarczyk, András Gyürk, Roger Helmer, Eva Kaili, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Miapetra Kumpula-Natri, Janusz Lewandowski, Ernest Maragall, Edouard Martin, Nadine Morano, Dan Nica, Aldo Patriciello, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Miloslav Ransdorf, Michel Reimon, Herbert Reul, Paul Rübig, Algirdas Saudargas, Dario Tamburrano, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Miguel Urbán Crespo, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Flavio Zanonato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michał Boni, David Coburn, Miriam Dalli, João Ferreira, Gerben-Jan Gerbrandy, Françoise Grossetête, Janusz Korwin-Mikke, Constanze Krehl, Olle Ludvigsson, Piernicola Pedicini, Sofia Sakorafa, Maria Spyraki, Indrek Tarand, Mihai Ţurcanu, Anneleen Van Bossuyt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Marietje Schaake, Bart Staes