BERICHT über die Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch Bildung und Ausbildung

22.7.2015 - (2015/2006(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Verfasser Michaela Šojdrová

Verfahren : 2015/2006(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0239/2015
Eingereichte Texte :
A8-0239/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch Bildung und Ausbildung

(2015/2006(INI))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–       unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 14,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2014 zur unternehmerischen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung[1],

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen im Hinblick auf ihre soziale Inklusion[2],

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)[3],

–       unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (2013/C 120/01),

–       unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens (2012/C 398/01),

–       unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 mit dem Titel „Jugend in Bewegung – die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“[4],

–       unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 zu einem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)[5],

–       unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen[6],

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Juni 2013 mit dem Titel „Gemeinsam für die Jugend Europas – Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ (COM(2013)0447),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Januar 2013 mit dem Titel „Aktionsplan Unternehmertum 2020: Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen“ (COM(2012)0795),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2012 mit dem Titel „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ (COM(2012)0669),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2011 mit dem Titel „Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa“ (COM(2011)0902),

–       unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. Januar 2015 mit dem Titel „Unternehmerische Bildung: Ein Weg zum Erfolg“,

–       in Kenntnis des Leitfadens „Soziales Europa“ der Kommission vom März 2013 zum Thema „Sozialwirtschaft und soziales Unternehmertum“ (ISBN: 978-92-79-26866-3),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2015 zur Überwachung der Umsetzung des Bologna-Prozesses[7],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Europa 2020[8],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2011 zur Bekämpfung des Schulabbruchs[9],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu der frühkindlichen Bildung in der Europäischen Union[10],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“[11],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen – Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“[12],

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0239/2015),

A.     in der Erwägung, dass der Unternehmergeist junger Menschen ein wichtiger Bestandteil der politischen Strategie sein muss, um die heutige junge Generation im Rahmen der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion zu fördern und die Jugendarbeitslosigkeit in der EU zu senken;

B.     in der Erwägung, dass Unternehmergeist im weiteren Sinne als die Fähigkeit verstanden werden sollte, Ideen in die Tat umzusetzen;

C.     in der Erwägung, dass im Februar 2015 4,85 Mio. junge Menschen in der EU-28 arbeitslos waren, was untragbar hoch ist, und obwohl die Jugendarbeitslosigkeit zurückgeht – sie hat verglichen mit Februar 2014 um 494 000 Menschen abgenommen –, dies noch zu langsam geschieht;

E.     in der Erwägung der hohen Jugendarbeitslosenquoten und des Umstands, dass die finanzpolitische Konsolidierung in den am stärksten von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten nicht zu Lasten von Arbeitsplätzen junger Menschen erfolgen darf; in der Erwägung, dass junge Menschen infolge einer derart hohen Jugendarbeitslosigkeit in zunehmendem Maße von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, insbesondere, was benachteiligte und gefährdete Gruppen betrifft; in der Erwägung, dass andererseits die erfolgten Zusagen zur beschleunigten Bereitstellung von Mitteln der Jugendbeschäftigungsinitiative an die Mitgliedstaaten anzuerkennen und zu begrüßen ist, dass aber noch ehrgeizigere Verpflichtungen seitens der Kommission zur Lösung dieses ernsten Problems erforderlich sind;

D.     in der Erwägung, dass die zwischen Bildung und Ausbildung einerseits und dem Arbeitsmarkt andererseits bestehende Diskrepanz zu den Gründen für die Jugendarbeitslosigkeit und die große Anzahl unbesetzter Stellen in der EU gehört und auch durch die Selbstermächtigung junger Menschen durch Schlüsselkompetenzen, darunter Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, abgebaut werden sollte, die zur selbstbewussten Teilnahme an der heutigen wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich sind;

F.     in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen der Strategie Europa 2020 und der damit verbundenen Leitinitiativen „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, „Digitale Agenda für Europa“, „Innovationsunion“ und „Jugend in Bewegung“ und gezielter Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmerinnen und benachteiligte und behinderte Menschen den Initiativgeist und das Unternehmertum voranbringt, indem sie Unternehmergeist und entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen fördert, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit sowie ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum verstärkt werden können;

G.     in der Erwägung, dass das Unternehmertum ein wichtiger Antriebsfaktor für das wirtschaftliche Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, da es neue Unternehmen und Arbeitsplätze schafft, neue Märkte erschließt, die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität und die Innovationskraft verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärkt und Wohlstand schafft, und dass es daher allen im gleichen Maße zugänglich sein sollte;

H.     in der Erwägung, dass das Unternehmertum und insbesondere das soziale Unternehmertum wichtige Triebfedern für den sozialen Zusammenhalt und die Nachhaltigkeit darstellen, die der Wirtschaft Antrieb verleihen und gleichzeitig Deprivation, soziale Ausgrenzung und andere gesellschaftliche Probleme lindern können;

I.      in der Erwägung, dass Unternehmertum und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Rückgrat der Wirtschaft der EU bilden und die wichtigste und hauptsächliche Quelle neuer Arbeitsplätze darstellen; in der Erwägung, dass das unternehmerische Potenzial von Frauen eine ungenügend genutzte Quelle für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist;

J.      in der Erwägung, dass Gesellschaften, die unternehmerische Kompetenzen und unternehmerische Verhaltensweisen wie Kreativität, Innovation, Initiativgeist, Bereitschaft zu kalkulierbarem Risiko, unabhängiges Denken und Identifizierung von Chancen sowie Führungsqualitäten wertschätzen und belohnen, auch die Neigung zur Entwicklung neuer Lösungen für wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen fördern, indem sie Wissenskomponenten in die Bildung integrieren, mit denen Theorie und Praxis verknüpft und dadurch die Barrieren zwischen unternehmerischer Erfahrung und Bildungsinhalten abgebaut werden; in der Erwägung, dass es daher von höchster Wichtigkeit ist, diese persönlichen Kompetenzen in das Bildungssystem und in alle Bereiche des täglichen Lebens einzubeziehen;

K.     in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Unternehmensgründungen (jeder Art, einschließlich soziales Unternehmertum, Unternehmen für den persönlichen Verdienst) als Karriereweg nicht anerkennen oder einbeziehen und das Bildungssystem wenig Unterstützung für Jungunternehmer bietet;

L.     in der Erwägung, dass sich junge Unternehmer zahlreichen Herausforderungen und Schwierigkeiten – beispielsweise einem Mangel an Erfahrung und den erforderlichen Kompetenzen sowie dem fehlenden Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu Infrastruktur – gegenübergestellt sehen;

M.    in der Erwägung, dass neue Studien nahelegen, dass Unternehmertum erlernt werden kann und dass Unterweisung in unternehmerischen Fragen, wenn sie korrekt angelegt und umgesetzt wird und für alle zugänglich ist, eine sehr positive Auswirkung auf das Leben und die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen sowie auf die Unternehmensgründungsquoten und die „Überlebensraten“ von Unternehmen haben kann;

N.     in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Unterweisung in unternehmerischen Fragen kritisch gemessen werden müssen und auf fundierten Belegen und anerkannten statistischen Werkzeugen beruhen müssen, damit sie zu aussagekräftigen Schlussfolgerungen führen;

O.     in der Erwägung, dass die Unterweisung in unternehmerischen Fragen eine soziale Dimension umfassen sollte, einschließlich Lehrangeboten zu fairem Handel, sozialen Unternehmen und alternativen Geschäftsmodellen wie Genossenschaften, um das Ziel einer sozialen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft erreichen zu können;

P.     in der Erwägung, dass Unternehmergeist die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen verbessert und bei ihnen Eigenschaften herausbildet, die notwendig sind, um die Herausforderungen des beruflichen und persönlichen Lebens zu meistern, und dazu beiträgt, eine Zunahme von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verhindern; in der Erwägung, dass ein leichterer Zugang zu Mikrofinanzierungen dazu beitragen kann, diese Ziele zu erreichen;

Q.     in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung insgesamt von herausragender Bedeutung für die persönliche Entwicklung jedes Menschen ist und daher sowohl ausreichend breit gefächert sein muss, um die Grundlagen für eine lebenslange Entwicklung und Vertiefung des Wissens und der Entwicklung bereichsübergreifender Fähigkeiten zu bilden, und ausreichend praktisch orientiert sein muss, um den Menschen wirkliche Karrieren und ein wertvolles berufliches und privates Leben zu ermöglichen; in der Erwägung, dass die erfolgreiche Verknüpfung der beiden vorgenannten Bildungsaspekte in direktem Zusammenhang mit der Verringerung des Risikos von Jugendarbeitslosigkeit steht;

R.     in der Erwägung, dass Unternehmergeist und -fähigkeiten von jedem erworben, erlernt und entwickelt werden können; in der Erwägung, dass jede Form der Bildung und jedes Bildungsniveau konkreten Chancen entsprechen, um bestimmte unternehmerische Fähigkeiten und Eigenschaften im Rahmen des allgemeinen Erwerbs von Schlüsselkompetenzen auszubauen;

S.     in der Erwägung, dass unternehmerische Fähigkeiten mit anderen Kompetenzfeldern verknüpft sind, wie IKT-Kenntnissen, Problemlösungskompetenz und finanzieller Allgemeinbildung, und dass diese daher gefördert werden sollten;

T.     in der Erwägung, dass Bildung und Ausbildung von herausragender Bedeutung für die Motivation und die Möglichkeiten junger Menschen sind, ihre eigenen unternehmerischen Projekte zu beginnen;

U.     in der Erwägung, dass Bildung als öffentliches Gut uneingeschränkt inklusiv und integrativ sein muss, indem besonderes Augenmerk auf gleiche Zugangsmöglichkeiten für Lernende mit verschiedenen sozioökonomischen Hintergründen gerichtet wird;

V.     in der Erwägung, dass die Beherrschung von Fremdsprachen junge Menschen besser für die unternehmerische Betätigung auf staatenübergreifender Ebene rüstet;

W.    in der Erwägung, dass unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung auf ihrem Bildungsweg, auch durch die Einbeziehung von Eltern und Gemeinschaften in den Bildungsprozess, sowie Hilfe dabei benötigen, ein Geschäft oder Unternehmen zu gründen, zu führen oder auszubauen;

X.     in der Erwägung, dass junge Menschen Nutzen aus unternehmerischer Ausbildung und Schulung und aus unternehmerischen Erfahrungen ziehen, was zur Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen und Begabungen, zur Entwicklung ihres Selbstbewusstseins, zur Gründung neuer Unternehmen, zur Vermittelbarkeit und zu Innovationen beiträgt; in der Erwägung, dass die Selbständigkeit eine Option darstellt, die von vielen jungen Menschen mit Behinderungen zu wenig genutzt wird;

Y.     in der Erwägung, dass soziale und inklusive Unternehmen aktiv an innovativem und nachhaltigem Wachstum beteiligt sind, einen stärkeren Zusammenhalt in der Gesellschaft und den Gemeinschaften vor Ort fördern und Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen schaffen können, und zwar auch für diejenigen, die sozial benachteiligt sind und auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer vermittelbar sind;

Z.     in der Erwägung, dass nicht genügend Menschen ihre Idee zur Gründung eines Unternehmens umsetzen, es unverhältnismäßig noch weniger Unternehmerinnen als Unternehmer gibt, und dass Unternehmerinnen, obwohl sie im Durchschnitt über eine bessere Bildung verfügen als männliche Unternehmer, häufiger in weniger innovativen, weniger schnell wachsenden Wirtschaftszweigen tätig sind und kleinere Unternehmen leiten als männliche Unternehmer; in der Erwägung, dass aktive Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Faktoren zu überwinden, die insbesondere Frauen davon abhalten, die Option einer unternehmerischen Tätigkeit wahrzunehmen oder besser davon zu profitieren[13];

AA.  in der Erwägung, dass Handwerks-, Industrie- und Handelskammern in einigen Mitgliedsstaaten gezielte Angebote bereitstellen, um bei der Existenzgründung unterstützend tätig zu werden;

AB.  in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung in der Mehrheit nationale Zuständigkeiten sind und dass einige Mitgliedstaaten bisher noch keine Querschnittspolitik oder einen strategischen Ansatz zur Unterweisung in unternehmerischen Fragen oder zu unternehmerischen Lehrplänen und Unterrichtsmethoden ausgearbeitet haben; in der Erwägung, dass nicht alle Lehrer und Weiterbildungsleiter in Europa ausreichend in der Unterweisung in unternehmerischen Fragen geschult sind, weder durch berufliche Fortbildung noch durch ihre ursprüngliche Ausbildung, was eine Auswirkung darauf haben könnte, dass das Potential des Unternehmertums nicht ausreichend in die Bildungssysteme integriert wird[14];

AC.  in der Erwägung, dass Lehrer in der Lage sein sollten, Verbindungen zu Unternehmern aufzubauen und Lernziele mit ihnen gemeinsam festzulegen, und dass ihnen geeignete Unterstützung und Ressourcen dafür bereitgestellt werden sollten, Strategien mit den Lernenden im Mittelpunkt umzusetzen und ihre Lehrmethoden an die Bedürfnisse ihrer gefährdeten Schüler anzupassen;

AD.  in der Erwägung, dass nicht-formale und informelle Lernaktivitäten das formelle Lernen durch verschiedenartige und die Selbstbestimmung fördernde Lernerfahrungen ergänzen und bereichern und daher als bevorzugte Mittel zur Aneignung und Weiterentwicklung unternehmerischer Kompetenzen angesehen werden sollten;

AE.   in der Erwägung, dass formelles und informelles Lernen eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung unternehmerischer Fähigkeiten, besonders in marginalisierten Gruppen, spielen kann;

AF.   in der Erwägung, dass nicht-formale und informelle Lernaktivitäten für junge Menschen mit geringeren Chancen besonders wichtig sind, indem sie ihnen eine zusätzliche Gelegenheit zum Lernen und einen möglichen Einstieg in die formale Bildung und Ausbildung bieten;

AG.  in der Erwägung, dass erfahrene Unternehmer, die in Bildungseinrichtungen lehren, ein positives Bild des Unternehmertums vermitteln und den Schritt hin zum Unternehmertum erleichtern;

AH.  in der Erwägung, dass Unternehmertum, einschließlich des sozialen Unternehmertums, ein Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften und Berufsberatern sein sollte;

AI.    in der Erwägung, dass sich die nationalen Bildungssysteme aufgrund von Änderungen des Arbeitsmarktes unterschiedlich schnell entwickeln;

AJ.   in der Erwägung, dass das Programm Erasmus+, das von 2014 bis 2020 läuft, die allgemeine und berufliche Bildung und die Jugendarbeit in Europa modernisieren soll und Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports in allen Sektoren des lebenslangen Lernens offen steht und mehr als vier Millionen Europäern Gelegenheiten bieten wird, im Ausland zu studieren, sich weiterzubilden, Arbeitserfahrung zu sammeln und an Freiwilligendiensten teilzunehmen;

AK.  in der Erwägung, dass das Unternehmertum im Programm Erasmus+ bereits eine Rolle spielt, da es eines der erwarteten Ergebnisse der Mobilitätsaktionen ist;

AL.   in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Mobilität junger Unternehmer mit Programmen wie dem Programm Erasmus für junge Unternehmer (2009-2015) zu fördern und anzuregen, die junge Unternehmer in die Lage versetzen, an grenzübergreifenden Austauschprogrammen teilzunehmen und von erfahrenen Unternehmen, die Kleinunternehmen führen, zu lernen und Möglichkeiten zu schaffen, geschlechterspezifische Ungleichheiten im Unternehmertum anzugehen; in der Erwägung, dass für solche Programme mehr Mittel bereitgestellt werden müssen, um die Teilnahme junger Menschen zu erhöhen;

AM. in der Erwägung, dass sich junge Menschen für die Selbständigkeit interessieren und dass bis zu 45 % der jungen Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren angeben, sie wären lieber selbständig[15];

AN.  in der Erwägung, dass die Geschäftswelt auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene einen noch größeren Beitrag in Form von Freiwilligendiensten auf der Grundlage von Fähigkeiten, Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen und Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern leisten könnte;

AO.  in der Erwägung, dass Organisationen der Zivilgesellschaft (Nichtregierungsgruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und andere soziale Gruppen), darunter auch die Initiative „Junior Achievement – Young Enterprise Europe“, die eine informelle und lebenslange unternehmerische Ausbildung und Schulung ermöglicht, einen erheblichen Beitrag leisten; in der Erwägung, dass diese Beiträge mehr Anerkennung verdienen, auch wenn sie nicht zu offiziell anerkannten Abschlüssen führen; in der Erwägung, dass solche Beiträge auch von Unternehmen geleistet werden, die interne Schulungen anbieten;

Schwerpunkt unternehmerische Fertigkeiten und Kompetenzen

1.      erkennt die Rolle des lebenslangen Lernens und der internationalen Mobilität als wesentliche Maßnahme an, mit der Europa auf die Globalisierung reagieren und sich auf eine wissensbasierte Wirtschaft einstellen kann; verweist insbesondere auf die Bedeutung von „Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenz“, die zu den acht „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ zählen, die alle Menschen für die persönliche Entfaltung und Entwicklung, den aktiven europäischen Bürgersinn und die aktive europäische Bürgerbeteiligung, die soziale Eingliederung und die Beschäftigung benötigen;

2.      fordert die Mitgliedstaaten auf, die unternehmerischen Fähigkeiten junger Menschen durch gesetzgeberische Maßnahmen für hochwertige Praktikumsstellen zu fördern und dabei besonderes Augenmerk auf hochwertige Lerninhalte und angemessene Arbeitsbedingungen als Mittel zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zu richten, wie dies in der Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika dargelegt wird;

3.      hebt die Notwendigkeit einer umfassenden und eindeutigen Definition der Schlüsselkompetenz „Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz“ hervor, die die Förderung eines durch proaktives Handeln gekennzeichneten Unternehmergeists, Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft umfasst sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und zu verwalten, um Ziele zu erreichen, und sogar die Vorstellung, dass die Person sich des Kontextes ihrer Arbeit bewusst ist und sich ergebende Gelegenheiten ergreifen kann, was für unternehmerische und nichtselbstständige Erwerbstätigkeiten gleichermaßen gilt (im letzteren Fall als Binnenunternehmertum bezeichnet); glaubt an die Bereiche der kreativen Industrie und der Unternehmen, die mit der Kultur in Zusammenhang stehen und insbesondere für junge Menschen Geschäftsmöglichkeiten hervorbringen können;

4.      erinnert daran, dass die Kreativwirtschaft zu den unternehmerisch stärksten Branchen gehört, da sie die Entwicklung übertragbarer Fähigkeiten wie kreatives Denken, Problemlösungskompetenz, Teamarbeit und Einfallsreichtum begünstigt;

5.      betont die Notwendigkeit einer weit gefassten Definition des Unternehmertums, die auf zentrale Querschnittskompetenzen für persönliche und berufliche Ziele abhebt;

6.      betont die Bedeutung von Kompetenzen im Bereich Betriebsüberwachung und ‑prüfung; regt insbesondere die Entwicklung von Sozial- und Umweltprüfungen als innovative Überwachungsinstrumente an;

7.      ist der Überzeugung, dass unternehmerische Fertigkeiten und Kompetenzen sowie transversale, sektorenübergreifende, berufs- und arbeitsplatzspezifische Fertigkeiten und Kompetenzen gefördert werden sollten, um die Selbstständigkeitsquote unter jungen Menschen zu erhöhen und der jungen Generation eine wirkliche Chance zu bieten, eigene Unternehmen zu gründen und sich selbst und der Gesellschaft im Allgemeinen zu helfen;

8.      ist davon überzeugt, dass es als nächstes erforderlich ist, detailliert zu beschreiben, wie der Rahmen der Schlüsselkompetenzen noch weitergehend auf jeder Bildungsebene angemessen für die unternehmerische Kompetenz umgesetzt werden kann, indem unternehmerische Fähigkeiten und unternehmerisches Wissen und Denken als Lernergebnisse jedes konkreten Bildungs- und Ausbildungsprogramms einbezogen werden;

9.      betont, dass auf allen Bildungsstufen und bei allen Bildungsformen praktische unternehmerische Fähigkeiten vermittelt und Motivation, Initiativgeist und Bereitschaft sowie soziales Verantwortungsbewusstsein gefördert werden sollten; ist der Ansicht, dass Module zu Grundkenntnissen in den Bereichen Finanzwesen, Wirtschaft und geschäftliches Umfeld in die Lehrpläne aufgenommen werden sollten und dass diese Angebote durch Mentoren- und Tutorenbetreuung sowie durch Berufsberatung für Studenten, auch für benachteiligte Lernende, ergänzt werden sollten, um den Lernenden ein Verständnis von unternehmerischen Prozessen zu vermitteln und ihren Unternehmergeist zu entwickeln; betont die Rolle des nicht formalen und informellen Lernens, darunter auch Freiwilligentätigkeit, bei der Herausbildung von Unternehmergeist und entsprechenden Kenntnissen bei den Jugendlichen;

10.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rolle und die Bedeutung verschiedener Formen des sozialen Unternehmertums, die für viele junge Menschen in Europa häufig die erste Form unternehmerischer Erfahrungen darstellen, hervorzuheben und zu stärken;

11.    betont die Notwendigkeit der Entwicklung innovativer Lehrmethoden, die die Lernenden stärker beteiligen und in den Mittelpunkt stellen und so den Erwerb einer Reihe bereichsübergreifender Kompetenzen fördern, die für die Entwicklung unternehmerischer Denkweisen erforderlich sind;

12.    spricht sich dafür aus, die Einbeziehung des Unternehmertums, einschließlich Modellen des sozialen Unternehmertums, in Hochschulbildung und Alumni-Projekte zu fördern;

13.    weist darauf hin, dass die Förderung des Unternehmergeistes durch Bildung nur dann sinnvoll ist, wenn in den Bildungskonzepten ökonomische und soziale Gesichtspunkte in ausgewogener Weise berücksichtigt werden;

14.    betont, dass soziale Inklusion und die Bekämpfung der Armut vor allem mithilfe des sozialen Unternehmertums gelingen können, das die Beschäftigung voranbringt, sowie durch die Schaffung eines Unternehmergeists, der für Menschen mit Behinderung substanziell vorteilhaft ist;

15.    betont, dass sich die Systeme der dualen Ausbildung und des betriebsbegleitenden Studiums in den Mitgliedsstaaten, in denen diese angewandt werden, als Schlüsselsysteme in der Vermittlung von Kernkompetenzen des Unternehmertums bewährt haben;

16.    unterstützt die uneingeschränkte Mitwirkung und Zusammenarbeit aller Interessengruppen und insbesondere der örtlichen Unternehmerverbände, Unternehmen und Bildungseinrichtungen beim Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen und zur Verbesserung der unternehmerischen Fähigkeiten und der Bildung junger Menschen in allen Mitgliedstaaten;

17.    betont nachdrücklich, dass eine enge Verknüpfung von betrieblicher und schulischer Bildung ein Erfolgsmodell ist, welches europaweit und grenzüberschreitend gestärkt und gefördert werden sollte;

18.    fordert eine engere Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und den Sozialpartnern, damit beispielsweise durch ein strukturelles Engagement im Wege von Einrichtungen für Innovation und den Austausch von Ideen ein wagemutiges, unternehmerisches und innovatives Denken herangebildet wird;

19.    ist deshalb davon überzeugt, dass der erfolgreiche Einsatz unternehmerischer Kompetenzen immer stärker vom gleichzeitigen Vorhandensein medialer und digitaler Kompetenzen abhängt und diese wechselseitige Beziehung in Bildung und Ausbildung stärker berücksichtigt werden sollte; betont, wie wichtig es ist, alle jungen Menschen mit IKT-Kompetenzen, bereichsübergreifenden und unternehmerischen Fähigkeiten auszustatten, die es ihnen ermöglichen, das Potenzial der digitalen Welt voll auszuschöpfen, und ihnen dabei helfen, neue Formen der Entwicklung, der Vermittlung und der Förderung des Unternehmertums zu schaffen, wodurch sie besser in die Lage versetzt werden, erfolgreicher um Arbeitsplätze zu konkurrieren, sich selbstständig zu machen, das Verhalten und die Bedürfnisse ihrer künftigen Arbeitgeber besser zu verstehen und zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitgeberorganisationen beizutragen;

20.    betont, dass die unternehmerische Kompetenz mithilfe eines lebenslangen Ansatzes weiterentwickelt und verbessert werden sollte, auch durch Arbeitserfahrungen und durch nicht-formales und informelles Lernen, und dass ihre Bewertung angesichts ihres Beitrags zum beruflichen Fortkommen verbessert und unterstützt werden sollte;

21.    erkennt an, dass eine angemessene Ausbildung des Lehrpersonals und insbesondere die dringend notwendige Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung entscheidende Bestandteile der unternehmerischen Bildung darstellen, wenn es darum geht, einen authentischen Bildungsprozess zu gewährleisten;

22.    fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen die Hindernisse für junge Unternehmer mit Behinderungen vorzugehen, indem sie Schulungsmaßnahmen für Dienstleister anbieten, zu deren Aufgaben der Beistand für Menschen mit Behinderungen gehört, und indem sie die Räumlichkeiten, in denen die Unterstützung geleistet wird, für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich machen;

23.    stellt fest, dass mit einer Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Sekundarstufe und den Hochschulen ein verstärkter Dialog zwischen den Jugendlichen ermöglicht und Innovation gefördert würde;

24.    unterstreicht, dass unternehmerisches Denken im Rahmen der Hochschulbildung verbessert werden muss, indem die Gründung neuer Unternehmen durch junge Menschen auf der Grundlage akademischer Forschung (Spin-offs) gefördert und erleichtert wird, der Verwaltungsaufwand, der mit der Gründung solcher Unternehmen einhergeht, verringert wird und ein klarer und vorteilhafter Regulierungsrahmen für studentische Unternehmer geschaffen wird; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Schulen und die Hochschulen die Zeit, den Raum und die Anerkennung für Initiativen junger Menschen aufbringen sollten, um ihnen das Vertrauen zu vermitteln, das für die Inangriffnahme neuer Projekte erforderlich ist, die sich im Lauf der Zeit als nützliche Basis für die Gründung eines unabhängigen Unternehmens erweisen können; begrüßt die Initiativen, mit denen junge Menschen für erfolgreiche Unternehmungen ausgezeichnet werden (zum Beispiel die Initiative „The Best Student Company of the Year“ (Bestes studentisches Unternehmen des Jahres); betont außerdem, dass Unternehmen jungen Menschen die Möglichkeit einräumen müssen, ihre erste unmittelbare praktische Erfahrung vor Ort zu machen, und weist erneut darauf hin, dass zu diesem Zweck Praktikumsregelungen gefördert werden müssen, damit junge Menschen einen Überblick über die Unternehmenswelt erhalten;

25.    unterstreicht, dass der Geschäftswelt eine Schlüsselrolle bei der Unterweisung in unternehmerischen Fragen und entsprechenden Schulungen zukommt, indem sie ergänzend zur theoretischen Ausbildung junger Menschen erfahrungsbasierte Lernangebote bereitstellt;

26.    weist im Interesse des Aufbaus des Unternehmergeists bei jungen Menschen auf die wichtige Rolle verschiedener Vereinigungen von Jungunternehmern hin, die den jungen Menschen die Möglichkeit bieten, innovative Projekte aufzubauen und unternehmerische Erfahrung zu sammeln, und ihnen die Instrumente und das Vertrauen vermitteln, die erforderlich sind, damit diese jungen Menschen selbst unternehmerisch tätig werden;

Rolle der EU-Institutionen – Koordinierung, Methodik und Finanzinstrumente

27.    fordert den Rat und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und unter voller Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität methodische Unterstützung und Hilfsmittel zu entwickeln, die für die nationalen Bildungssysteme im Bereich unternehmerische Bildung und Ausbildung, einschließlich soziales Unternehmertum, zur Verfügung gestellt werden müssen, und einen koordinierteren Ansatz zu verfolgen, der die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten dazu auffordert, enger mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, um die entscheidenden Faktoren zur Stärkung von Unternehmertum zu ermitteln; ruft die Kommission auf, im Rahmen europäischer Struktur- und Investitionsfonds die Unterstützungsbeträge für junge Unternehmern zu erhöhen;

28.    fordert den Rat und die Kommission auf, im Hinblick auf Methodik, Kommunikation und Finanzinstrumente eine Geschlechterperspektive anzuwenden, mit der eine größere Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen am Unternehmertum angeregt wird;

29.    fordert die Kommission zur Einrichtung und Förderung von Praktikums- und Austauschprogrammen zu Unternehmertätigkeiten auf, um jungen Menschen praktische Erfahrungen zu ermöglichen und den Austausch von Wissen und Erfahrung zu fördern;

30.    fordert die Kommission auf, auf allen Ebenen und für alle Arten von Bildung und Ausbildung eine umfassende Strategie für die Entwicklung bereichsübergreifender Fähigkeiten, darunter kritisches Denken, Problemlösungskompetenz, Initiativgeist, partnerschaftliches Verhalten, selbstständige Zusammenarbeit, Planung, Führungsqualitäten und Teamentwicklung, auszuarbeiten, da diese Fähigkeiten für eine große Bandbreite von Berufen und Wirtschaftszweigen von Nutzen sind;

31.    fordert die Kommission auf, beim Programm Erasmus+ den Schwerpunkt stärker auf eine bessere Entwicklung und Bewertung von Querschnittskompetenzen, einschließlich unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, zu legen, wobei hervorzuheben ist, dass dieses Programm nicht einseitig auf beschäftigungspolitische Erwägungen ausgerichtet sein sollte und dass ein niedrigschwelliger Zugang zu unternehmerischen Aktivitäten vor allem auch im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung erhalten bleiben sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang ferner auf, bildungspolitische Reformen in den Mitgliedstaaten zu fördern, mit denen kohärente politische Rahmenbedingungen für die Mitgliedstaaten und die EU geschaffen werden;

32.    fordert die Kommission auf, die Überwachung von IKT-Kompetenzen, Problemlösungskompetenzen und Finanzkompetenz zu unterstützen; fordert die Kommission auf, Längsschnittuntersuchungen in diesem Bereich durchzuführen;

33.    fordert die Kommission auf, Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen dadurch zu unterstützen, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen und insbesondere der Europäische Sozialfonds zur Unterstützung des Lernens am Arbeitsplatz in Unternehmen und zur Förderung von unternehmerischen Kompetenzen auf nationaler und lokaler Ebene eingesetzt werden;

34.    fordert die Kommission auf, ein europäisches Bildungsnetzwerk für Unternehmertum zu unterstützen – wie das im Mai 2015 eingerichtete Europäische Bildungsnetzwerk für Unternehmertum (EE-HUB), das von europäischen Verbänden und sonstigen Akteuren auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene sowie von nationalen Bildungsbehörden unterstützt wird –, das gute Verfahrensweisen sammeln und austauschen wird, die von Bildungseinrichtungen, Bildungsorganisationen, Einrichtungen der beruflichen Bildung, Unternehmen, Behörden und Sozialpartnern genutzt werden können;

35.    fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der umfassenderen EU-Strategie für lebenslanges Lernen, den globalen EU-Strategien und dem Plan der Juncker-Kommission für eine kohärente und effektive Koordinierung im Bereich der unternehmerischen Erziehung zu sorgen;

36.    schlägt vor, dass die Kommission die unternehmerische Erziehung und Ausbildung als eines der Ziele eines zukünftigen Programms Erasmus+ im nächsten Finanzierungszeitraum (nach 2020) bei allen diesbezüglichen Aktionen, auch jenen im Bereich Mobilität, beibehalten sollte, wobei die folgenden Elemente enthalten sein sollten:

(i)     sorgfältige Bewertung der Auswirkungen bestehender Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums durch Bildung und Ausbildung und gegebenenfalls ihre Anpassung, wobei besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen gerichtet wird,

(ii)     Förderung von genauer festgelegten Lerninhalten und Instrumenten für die formelle und nicht-formale Bildung für alle Schüler und Studenten – sowohl theoretische Module als auch praktische Module wie studentische Unternehmensprojekte,

(iii     Unterstützung bei der Grundqualifizierung von Lehrern, Pädagogen, Jugendbetreuern, Trainern und Erziehungsführern und deren beruflicher Weiterentwicklung und Selbstbefähigung im Bereich unternehmerische Bildung,

(iv)    Förderung von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen, regionalen und kommunalen Behörden und nicht-formalen Bildungsträgern, um passende Kurse zu konzipieren und Schülern die erforderlichen praktischen Erfahrungen und Modelle zu bieten,

(v)    Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen unternehmerische Verfahren, Finanzkompetenz, IKT-Kompetenz und -Fertigkeiten, kreatives Denken, Kreativität und kreative Nützlichkeit, Problemlösung und Innovationsgeist, Selbstvertrauen, Vertrauen in die eigenen Ideen, Anpassungsfähigkeit, Team-Building, Projekt-Management, Risikoabschätzung, Eingehen von Risiken sowie spezifische unternehmerische Fertigkeiten und Kenntnisse;

(vi)    Beseitigung aller physischen und digitalen Barrieren, die nach wie vor für Menschen mit Behinderungen bestehen, deren vollständige Integration in den Arbeitsmarkt eine wesentliche Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen und durch Zusammenhalt gekennzeichneten Unternehmenskultur spielen kann;

(vii)   Hervorhebung, dass nicht-formales und informelles Lernen ein besonders günstiges Umfeld für den Erwerb unternehmerischer Kompetenzen schafft;

37.    fordert die Kommission zur Untersuchung und Beseitigung der Faktoren auf, die Frauen davon abhalten, von der Option des Unternehmertums Gebrauch zu machen, und zugleich gezielt den Zugang zu Finanzierung und Unterstützungsdiensten für junge Unternehmerinnen zu fördern;

38.    ruft die Kommission auf, den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren und zu fördern;

39.    fordert die Kommission auf, zwischen den Mitgliedstaaten, die unternehmerische Bildung bereits in ihre Lehrpläne integriert und bei der Förderung des Jugendunternehmertums größere Fortschritte erzielt haben, und den Mitgliedstaaten, die in diesem Prozess noch am Anfang stehen, eine bessere Zusammenarbeit und den verstärkten Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

40.    fordert die Kommission auf, bis Ende 2017 bewährte Verfahren zur Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten und der Förderung des Jungunternehmertums in den Mitgliedstaaten zu ermitteln, dem Europäischen Parlament einen entsprechenden Bericht hierüber vorzulegen und die Ergebnisse dieser Arbeit bei der Evaluierung eigener Förderpraktiken zu berücksichtigen;

41.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Unterweisung in unternehmerischen Fragen als Möglichkeit zur Förderung bereichsübergreifender Kompetenzen, die einer besseren Koordinierung des Privat- und Berufslebens der Lernenden dienen, zu unterstützen;

42.    fordert die Kommission auf, die von den Mitgliedstaaten umgesetzten konkreten Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums bei jungen Menschen genau zu überwachen, besonderes Augenmerk auf die Verbreitung und die Veröffentlichung von Informationen über Ergebnisse zu richten und die Institutionen und Organisationen beim Austausch von bewährten Verfahren, Ideen, Kenntnissen und Erfahrungen zu fördern und sektorenübergreifende strategische Partnerschaften zu schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Benchmarks, Modelle, gemeinsame Instrumente und Projekte zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen auszuarbeiten;

43.    fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer mit keiner von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen beeinträchtigt wird und dass die jungen Menschen, die sich für eine unternehmerische Tätigkeit entschieden haben, dieser Tätigkeit an dem von ihnen gewünschten Ort innerhalb der Europäischen Union nachgehen können;

Aufgaben der Mitgliedstaaten

44.    fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die Ausarbeitung von Schulungen für Unternehmensneugründungen zu fördern, darunter Experten-Mentoring, Gründerzentren und Beschleuniger, soziale Unternehmensprojekte, die mit lokalen Gemeinschaften zusammenarbeiten, und sämtliche unternehmensfreundlichen Rahmenbedingungen, die jungen Menschen die Unternehmensgründung erleichtern und eine schnelle Erholung nach Schulabbruch oder anfänglichen Fehlschlägen ermöglichen, wodurch eine positive Unternehmenskultur gefördert, eine negative Wahrnehmung des unternehmerischen Scheiterns vermieden und zu einem Neuversuch ermuntert wird, wobei besonders darauf geachtet werden sollte, dass benachteiligte junge Menschen erreicht werden;

45.    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass junge Unternehmer Zugang zu den benötigten Finanzmitteln erhalten und in jeder Phase unterstützt werden;

46.    fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die Mittel der EU-Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, optimal zu nutzen, um die Unterweisung in unternehmerischen Fragen und entsprechende Schulungen und die Entwicklung digitaler Kompetenzen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern;

47.    fordert die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit den regionalen und lokalen Behörden alle auf EU-Ebene bestehenden Finanzierungsquellen zu nutzen, wie etwa den Europäischen Sozialfonds, die Europäische Jugendbeschäftigungsinitiative, das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), das Erasmus-Programm für junge Unternehmer und das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (COSME), und Initiativen zu fördern und zu unterstützen, die auf effektivere und zielgenauere Verknüpfungen zwischen den Unternehmen und dem Bildungssektor abzielen;

48.    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren, inländische und grenzübergreifende Partnerschaften, junge Unternehmen und die Arbeit einschlägiger Netzwerke für kleine und mittlere Unternehmen und Entwicklungsagenturen zu fördern;

49.    ruft die Mitgliedstaaten auf, spezielle innovative Methoden für Schulungen für Lehrkräfte und Mentoren im Bereich Unternehmertum anzubieten, die sie zur Förderung und Stimulierung unternehmerischer Fähigkeiten befähigen, und die Möglichkeit der Aufnahme unternehmerischer Aspekte in den Lehrplan zu prüfen;

50.    fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Systeme zur Anerkennung und Validierung der durch nicht-formales und informelles Lernen erworbenen Kompetenzen weiterzuentwickeln und damit ihre Zusage für 2018 zu erfüllen, was dazu dient, Einzelpersonen die Möglichkeit zur Neuorientierung und eine zweite Chance zu gewähren und Selbsterkenntnis und weiteres Lernen zu fördern;

51.    fordert die Mitgliedstaaten auf, private Partner dafür zu gewinnen, sich durch finanzielle Beiträge oder Schulungsangebote an der Unterweisung in unternehmerischen Fragen zu beteiligen und so ihrer sozialen Verantwortung als Unternehmen gerecht zu werden;

52.    fordert die Mitgliedstaaten auf, bürokratische Hindernisse im Hinblick auf die Verwirklichung von Unternehmensplänen junger Menschen zu beseitigen und Steuererleichterungen und Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um für junge Menschen einen Anreiz zu schaffen, ihre eigenen Geschäftsideen zu entwickeln; betont die Notwendigkeit, ein Sicherheitsnetz für scheiternde Startup-Unternehmen einzuführen;

53.    hebt die Notwendigkeit hervor, die finanziellen Schwierigkeiten, denen junge Unternehmer ausgesetzt sind, anzugehen, ihren Zugang zu gesonderten Darlehen und besonderen Zuschüssen zu erleichtern und den bestehenden administrativen Aufwand zu verringern, und ein regulatorisches Umfeld und steuerliche Anreize zu schaffen, mit denen die Weiterentwicklung von Initiativen für junge Unternehmer und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden, damit die Gründungsphase und die Stabilisierung der Geschäftsprojekte von jungen Unternehmen erleichtert werden;

54.    fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Unternehmen – insbesondere KMU und soziale Unternehmen – proaktiv zu sein und die Qualität der Beschäftigungspraktiken solcher Unternehmen zu fördern und zu überwachen; weist darauf hin, dass mit der Sozial- und Solidarwirtschaft dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden können, ein Beitrag zur Gemeinschaftsentwicklung geleistet, ein tragfähiges Umfeld gefördert und in Krisenzeiten für soziale Stabilität gesorgt werden kann;

55.    fordert eine proaktive Rolle der Sozialbehörden bei der Unterstützung und Beratung von Unternehmen und insbesondere von Jungunternehmern;

56.    fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, innovativen Studenten einen verbesserten Zugang zu Stipendien bzw. Kleinstdarlehen zu bieten, und zwar gemeinsam mit Unterstützung, Information, Mentoring, multidisziplinärer Assistenz und „Peer-to-Peer“-Evaluierungsplattformen, um es ihnen zu ermöglichen, ihre eigenen Unternehmungen oder Vorhaben in Angriff zu nehmen, wie beispielsweise derjenigen, die im Rahmen des Unterprogramms „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“ des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation gefördert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Darlehen und deren Rückzahlung zu erleichtern, die Nutzung der Schwarmfinanzierung zu fördern, den Aufbau von Partnerschaften zwischen der lokalen Wirtschaft, Unternehmen und Universitäten zu entwickeln, die Rolle der Unternehmen bei der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu stärken und den „Entrepreneurial Skills Pass“ (ENP) in den einzelnen Phasen der schulischen und universitären Bildung und insbesondere in Zusammenarbeit mit den KMU zu konsolidieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Gründerzentren an Universitäten zu unterstützen, die der nachhaltigen Entwicklung und zukunftsträchtigen Branchen gewidmet sind;

57.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren für einen nichtbetrügerischen Ausstieg zu vereinfachen und im Falle eines Ausstiegs Unterstützung zu leisten und so jungen Menschen deutlich zu signalisieren, dass ein Misserfolg kein Rückschlag mit lebenslangen Folgen sein muss;

58.    fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen für das Unternehmertum zu begeistern, indem sie projektbasierte Studien in verschiedenen Fächern im Bildungswesen und in Zusammenarbeit mit Unternehmen ermöglichen;

59.    fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Berufsberatung in der Sekundarstufe bzw. an Hochschulen für das Unternehmertum als gewinnbringende Karriereoption zu werben und dem negativen Bild, das dem Unternehmertum als Karriereoption in manchen EU-Mitgliedstaaten anhaftet, entgegenzuwirken;

60.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kenntnisse junger Menschen mit Behinderungen über Selbständigkeit und Unternehmensgründung zu verbessern, indem sie beispielsweise die berufliche Laufbahn von bereits in den Arbeitsmarkt integrierten Menschen mit Behinderungen fördern und Unternehmer mit Behinderungen öffentlich würdigen;

Folgemaßnahmen

61.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Arbeit an dem Programm „Entrepreneurship360“ (Schulen, Berufsschulen und Weiterbildungseinrichtungen) und dem Instrument HEInnovate (Hochschulen) weiterzuverfolgen und weiterzuentwickeln;

62.    fordert die Kommission auf, in die Indikatoren zur Bewertung im Rahmen des Europäischen Semesters ab 2016 Maßnahmen im Bereich Unterweisung in unternehmerischen Fragen einzubeziehen;

63.    fordert die Kommission auf, bis Ende der Wahlperiode dem Parlament einen Evaluierungsbericht über den erzielten Fortschritt bei der Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch allgemeine und berufliche Bildung vorzulegen, der auch darauf eingeht, inwieweit es gelungen ist, die Mitglieder gefährdeter Gesellschaftsgruppen zu erreichen;

64.    fordert die Kommission auf, bei der systematischen Bewertung von Programmen und Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen für Koordinierung und Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu sorgen und so die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, beispielsweise Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Erscheinungsformen des Jungunternehmertums und den Merkmalen junger Unternehmer hinsichtlich soziodemografischer Faktoren wie Alter, Geschlecht und Bildungsniveau;

65.    fordert die Kommission auf, die EU-weite Zusammenarbeit zu politischen Strategien zu fördern und die Mitgliedstaaten zum Austausch bewährter Verfahren anzuhalten;

66.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten und der EWR-Staaten sowie dem Europarat zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 17 vom 20.1.2015, S. 2.
  • [2]  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 18.
  • [3]  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
  • [4]  ABl. C 199 vom 17.12.2011, S. 1.
  • [5]  ABl. C 311 vom 22.1.2009, S. 1.
  • [6]  ABl. L 394 vom 8.12.2006, S. 10.
  • [7]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0107.
  • [8]  ABl. C 353 E vom 3.12.2013, S. 56.
  • [9]  ABl. C 165 E vom 11.6.2013, S. 7.
  • [10]  ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 89.
  • [11]  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 8.
  • [12]  ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 33.
  • [13]  Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im Jahr 2013 (SWD(2014)0142), Veröffentlichung der Kommission zu statistischen Daten über Unternehmerinnen in Europa, September 2014.
  • [14]  Schlussfolgerungen aus den Symposien der Europäischen Stiftung für Berufsbildung in Budapest und Istanbul.
  • [15]  Kommission: Eurobarometer FL354 „Unternehmertum in der EU und darüber hinaus“, 9. Januar 2013.

BEGRÜNDUNG

Förderung des Unternehmergeistes junger Menschen durch allgemeine und berufliche Bildung

Der Unternehmergeist junger Menschen und die damit zusammenhängende „unternehmerische Bildung” gehören zu den Themen, die das Europäische Parlament gewählt hat, um wegen ihrer Bedeutung und der unzureichenden Wertschätzung ausdrücklich auf sie aufmerksam zu machen und weitere erforderliche Schritte vorzuschlagen. Mit diesem Bericht möchte das Europäische Parlament zur Erfüllung der gemeinschaftlichen europäischen Ziele in dem angegebenen Bereich beitragen, und zwar durch die Beobachtung der Bildungsqualität, die Aufforderung zur schnelleren Verbreitung von Innovationen, die auf unternehmerische Fertigkeiten ausgerichtet sind, und die Betonung der Notwendigkeit der methodischen und finanziellen Förderung im Rahmen von EU-Programmen.

Unternehmerische Bildung – ein Mittel zur Förderung von Beschäftigung

Das Europäische Parlament fasst in diesem Bericht die bisherigen Aktivitäten auf dem Gebiet der unternehmerischen Bildung zusammen. Zudem erinnert es an die Bildungsziele und an die Notwendigkeit, die praktische Anwendung und die Beschäftigung von jungen Menschen bei der Bildungspolitik in den Vordergrund zu stellen. Das Hauptaugenmerk liegt in diesem Bericht auf Vorschlägen/Empfehlungen für die weitere Entwicklung der unternehmerischen Bildung und ihre Förderung durch die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten. Das Parlament ist sich der Einschränkungen seines Zuständigkeitsbereichs im Bereich der Bildungspolitik, für die ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind und bei der der EU lediglich eine koordinierende Rolle zukommt, bewusst.

Der Bericht basiert auf den aktuellen sozioökonomischen Daten, die zeigen, dass sich die soziale und wirtschaftliche Lage der EU-Bürger nicht erheblich verbessert hat. Das Hauptproblem in diesem Zusammenhang bleibt die hohe Arbeitslosenquote bei Jugendlichen, die in der EU bei durchschnittlich 22 % liegt und in einigen Ländern und Regionen 50 % übersteigt[1]. Wachstum und Beschäftigung sind die höchste Priorität der europäischen Politik und Hauptaufgabe für die Mitgliedstaaten[2]. Bildung wird allgemein als Schlüsselinstrument zur Erfüllung der individuellen Bedürfnisse der Bürger und als Weg zur Verbesserung ihrer Lebenssituation angesehen.

Wichtigste Referenzdokumente für die Förderung der unternehmerischen Bildung

In dem Bericht wird von der Umsetzung der offiziellen Dokumente des Rates, der Kommission und des Parlaments ausgegangen, die den strategischen, legislativen und finanziellen Rahmen für die Koordinierung und Durchführung der Bildungsmaßnahmen in der EU bilden. Es wird als notwendig erachtet, daran zu erinnern, wie Bildung im Allgemeinen und unternehmerische Bildung im Besonderen in den aktuellen Dokumenten dargestellt werden und welche Rolle sie spielen. In der Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Europa 2020) wird die Stärkung von Wissen und Innovation als Stimulus für künftiges Wachstum betrachtet, und es wird eine Verbesserung der Bildungsqualität gefordert. Die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020”) enthalten detaillierte Informationen zu den unterstützten Zielen. Das Grundprinzip dieses Rahmens ist das lebenslange Lernen, das in unterschiedlicher Art und Weise – als formales, nichtformales oder informelles Lernen – auf allen Ebenen erfolgt: von der Bildung im frühen Kindesalter über die Hochschulbildung und die allgemeine und berufliche Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Die strategischen Ziele sind: 1) Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität; 2) Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung; 3) Förderung von Chancengleichheit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgersinn; 4) Förderung von Innovation und Kreativität, einschließlich unternehmerischen Denkens, auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Das neueste Dokument, das im Dezember 2014 vom Rat angenommen wurde, sind die Schlussfolgerungen des Rates zur unternehmerischen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung (2015/C 17/02). Mit diesem komplexen Dokument wird in höchstmöglichem Maße an vorausgegangene Arbeiten angeknüpft, und es werden konkrete Empfehlungen für die Kommission und die Mitgliedstaaten vorgelegt. Der Rat geht von der Definition der unternehmerischen Kompetenz aus, die in der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen aus dem Jahr 2006[3] verwendet wurde. Er betont die Notwendigkeit, die unternehmerischen Fähigkeiten aller Schüler, Studierenden und Auszubildenden zu schulen, um sie so mit dem nötigen unternehmerischen Denken und mit den erforderlichen unternehmerischen Fähigkeiten auszustatten. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, die Einbeziehung unternehmerischer Fähigkeiten in die Bildungsprogramme zu fördern, ehemalige Absolventen, die mittlerweile Unternehmer sind, für die Vermittlung von Erfahrungen an Studierende und Lehrkräfte dafür zu gewinnen, die Effizienz der unternehmerischen Bildung zu beurteilen, Start-up-Unternehmen und Gründerzentren zu fördern und weitere Maßnahmen durchzuführen. Der vorliegende Bericht des Parlaments geht außerdem von den Erkenntnissen der letzten Studie der Kommission mit dem Titel „Entrepreneurship Education: A Road to Success“ (Unternehmerische Bildung: der Weg zum Erfolg)[4], aus. In der Studie werden Erkenntnisse, die aus dem Vergleich von 91 Fallbeispielen unternehmerischer Bildung in 23 Ländern gezogen wurden, vorgestellt. Die grundlegende Feststellung ist, dass die unternehmerische Bildung funktioniert. Niemand wird als Unternehmer geboren, auch wenn unternehmerische Kompetenz zu den Begabungen gehört. Die Untersuchungen zeigen, dass unternehmerische Fähigkeiten im Laufe der Ausbildung auch erlernt werden können. Die unternehmerische Bildung hat nachweislich positive Auswirkungen auf den Einzelnen: sie hilft ihm dabei, seine beruflichen Ziele zu erweitern, führt zu höherer Beschäftigung, fördert die unternehmerischen Fähigkeiten und Verhaltensweisen, führt zu einer Veränderung des Verhaltens im Sinne eines größeren Interesses an unternehmerischer Tätigkeit und kreativem Denken, führt zu einem größeren Interesse daran, sich auf eine unternehmerische Tätigkeit einzulassen und die Sekundarbildung abzuschließen. Auf der Ebene der Institutionen führt die unternehmerische Bildung zu einer Stärkung der Unternehmenskultur, zu einer Steigerung der Aktivität der Lehrkräfte und zu einer größeren Einbeziehung von Interessenvertretern. Zu den positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft zählen die Erhöhung der Anzahl von Start-up-Unternehmen, die erhöhten Raten des längerfristigen Fortbestands und die Entwicklung von Unternehmen, die Steigerung innovativer Aktivitäten von Absolventenfirmen und die höhere Beschäftigung. Zu den Auswirkungen auf die Gesellschaft gehören der bessere Schutz Einzelner gegen Ausgrenzung und der Rückfluss von Investitionen, die die Gesellschaft in Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Bildung investiert hat.

Schwerpunkt liegt auf systematischem Zugang und Verwendung verfügbarer Instrumente

Das Parlament ergänzt die oben ausgeführten Feststellungen und Empfehlungen und legt den Schwerpunkt auf den systematischen Zugang zur unternehmerischen Bildung und die Förderung des unternehmerischen Denkens von Jugendlichen durch allgemeine und berufliche Bildung. Das Parlament fordert die systematische Schaffung eines europäischen Netzwerks, um Fallbeispiele guter Praxis zu verbreiten, von denen es auf diesem Gebiet eine ganze Reihe gibt, einschließlich des international anerkannten und etablierten Netzwerks nationaler Zentren, Junior Achievement. Das Parlament wendet sich vor allem an die Kommission, damit sie 1) eine methodische Unterstützung in Form von Bildungsstandards der unternehmerischen Bildung und Förderung von Schulungen für die Qualitätsverbesserung der Lehrkräfte für die Mitgliedstaaten zur Einbeziehung der unternehmerischen Bildung in die Bildungsprogramme vorbereitet und damit sie 2) zu diesem Zweck konkrete finanzielle Mittel im Rahmen des Programms ERASMUS+ bereitstellt, sofern dies bereits in diesem Zeitraum möglich ist, und einen legislativen und finanziellen Rahmen für den Zeitraum nach dem Jahr 2020 vorbereitet. Das Parlament fordert die systematische Beobachtung und Beurteilung der Ergebnisse der bisherigen und künftigen Aktivitäten auf dem Gebiet der unternehmerischen Bildung, ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich der Nutzung von OECD-Studien. Das Parlament fordert ebenso einen Bericht der Kommission für den Zeitraum 2014-2019 über die Erfüllung der Ziele von ET 2020 insbesondere im Bereich der Förderung der unternehmerischen Bildung. Das Parlament wendet sich ebenfalls an die Mitgliedstaaten, damit sie sich um eine effektive Einbeziehung der unternehmerischen Bildung in die Bildungsprogramme bemühen und die für diesen Zweck verfügbaren finanziellen Mittel, beispielsweise EU-Strukturfonds, nutzen.

Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten auf allen Bildungsebenen

In Bericht wird auf die Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten auf allen Bildungsebenen eingegangen, und es werden die Besonderheiten der einzelnen Ebenen beschrieben. Die Ebene der Primar- und Sekundarbildung ist grundlegend für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen und den Abschluss der Sekundarbildung sowie die grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwendung auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich einer unternehmerischen Tätigkeit. Auf der Ebene der Tertiärbildung existiert ein sehr breiter Raum für die Entwicklung unternehmerischer Aktivitäten von Studierenden und Absolventen. Unternehmerische Aktivitäten von Studierenden und Absolventen werden auch auf institutioneller Ebene entfaltet; sie sind Bestandteil langfristiger Vorhaben zur Entwicklung einzelner Universitäten, und es handelt sich um fachspezifische Aktivitäten, die das Forschungs-, Innovations- und Kreativpotential der Universitäten nutzen.

Unternehmerische Bildung auf allen Ebenen kann ein äußerst wirksames Instrument zur Motivierung und Entscheidungsfindung junger Menschen sein, den Weg einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit einzuschlagen und in dieser Laufbahn auch Erfolg zu haben. Heute ist es in Europa erforderlich, einen Ansatz zu verfolgen, durch den unter anderem die Kreativität junger Menschen, deren Fähigkeit, ein Risiko einzugehen, einen Misserfolg zu bewältigen und verantwortungsvoll zu handeln, gefördert wird.

  • [1]  Siehe Daten von Eurostat vom Januar 2015 – http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6454659/3-07012015-AP-EN.pdf/f4d2866e-0562-49f5-8f29-67e1be16f50a.
  • [2]  Siehe z. B. Prioritäten der Juncker-Kommission – http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/index_en.htm.
  • [3]  http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/lifelong_learning/c11090_cs.htm
  • [4]  http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8056&lang=de.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (24.6.2015)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu der Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch Bildung und Ausbildung
(2015/2006(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Jana Žitňanská

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Jugendbeschäftigungszahlen in der EU alarmierend sind, wobei gewisse Mitgliedstaaten eine Jugendarbeitslosigkeit von über 50 % aufweisen; in der Erwägung, dass die Bildung eine entscheidende Rolle für die soziale und berufliche Inklusion junger Menschen spielt und dass der Unternehmergeist als übergreifende Kompetenz und als zusätzliche Option für die Gründung neuer Unternehmen, und in erster Linie für bessere Beschäftigungschancen betrachtet werden sollte, wodurch die Jugendarbeitslosigkeit verringert und die Vermittelbarkeit von jungen Menschen verbessert werden kann;

B.  in der Erwägung, dass junge Menschen von unternehmerischer Ausbildung und Schulung und von unternehmerischen Erfahrungen profitieren, was zur Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen und Begabungen, zur Entwicklung ihres Selbstbewusstseins, zur Gründung neuer Unternehmen, zur Vermittelbarkeit und zu Innovationen beiträgt; in der Erwägung, dass die Selbständigkeit eine Option darstellt, die von vielen jungen Menschen mit Behinderungen zu wenig genutzt wird;

C. in der Erwägung, dass aus den Auswertungen und Ergebnissen von Programmen zur unternehmerischen Bildung hervorgeht, dass die Absolventen solcher Programme nach Abschluss ihrer Ausbildung schneller einen Arbeitsplatz finden;

D. in der Erwägung, dass das Unternehmertum eine der Alternativen ist, mit denen jungen Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und einem geregelten Einkommen geholfen werden kann;

E.  in der Erwägung, dass mit der Strategie Europa 2020 eine Volkswirtschaft angestrebt wird, die auf einem hohen Beschäftigungsniveau beruht und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt fördert; in der Erwägung, dass hierzu eine ausgeprägte Sozialwirtschaft gehört;

F.  in der Erwägung, dass Genossenschaften hochwertige Arbeitsplätze bereitstellen, die nicht verlagert werden können, jedem offenstehen und krisenfest sind; in der Erwägung, dass solche Unternehmen dank ihres genossenschaftlichen Modells während der Krise eine Steigerung ihrer Umsatz- und Wachstumszahlen verzeichnen konnten und in geringerem Maße als andere Unternehmen von Insolvenzen und Entlassungen betroffen waren;

G. in der Erwägung, dass soziale und inklusive Unternehmen aktiv an innovativem und nachhaltigem Wachstum beteiligt sind, einen stärkeren Zusammenhalt in der Gesellschaft und den Gemeinschaften vor Ort fördern und Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen schaffen können, und zwar auch für diejenigen, die sozial benachteiligt sind und auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer vermittelbar sind;

H. in der Erwägung, dass erfahrene Unternehmer, die in Bildungseinrichtungen lehren, ein positives Bild des Unternehmertums vermitteln und den Schritt hin zum Unternehmertum erleichtern;

I.   in der Erwägung, dass sich junge Unternehmer zahlreichen Herausforderungen und Schwierigkeiten – beispielsweise einem Mangel an Erfahrung und den erforderlichen Kompetenzen sowie dem fehlenden Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu Infrastruktur – gegenübergestellt sehen;

J.   in der Erwägung, dass es in unserer Zeit eine neue Form des Analphabetismus bedeutet, wenn Informations- und Kommunikationstechnologien nicht beherrscht werden;

K. in der Erwägung, dass die Möglichkeit eines unkomplizierten und nichtbetrügerischen Ausstiegs Investoren und Unternehmern ermöglicht, Unternehmen erfolgreicher neu aufzubauen und mehr Arbeitnehmer zu beschäftigen, und außerdem niedrigere Ausfallraten bewirkt;

L.  in der Erwägung, dass die Beherrschung von Fremdsprachen junge Menschen besser zur unternehmerischen Betätigung auf staatenübergreifender Ebene rüstet;

1.  fordert die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit den regionalen und lokalen Behörden alle auf EU-Ebene bestehenden Finanzierungsquellen zu nutzen, wie etwa den Europäischen Sozialfonds, die Europäische Jugendbeschäftigungsinitiative, das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), das Erasmus-Programm für junge Unternehmer und das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (COSME), und Initiativen zu fördern und zu unterstützen, die auf effektivere und zielgenauere Verknüpfungen zwischen den Unternehmen und dem Bildungssektor abzielen, die ungeachtet des soziökonomischen Hintergrunds oder des Geschlechts eine unternehmerische Kultur unter jungen Menschen fördern, so dass sie darin ermutigt werden, Kreativität, Initiative und Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln und dem Eindruck entgegengewirkt wird, das Unternehmertum sei lediglich eine untergeordnete Karriereoption; fordert die Kommission auf, die tatsächliche Verwendung dieser Mittel zu prüfen und für einen einfachen Zugang zur diesen Mitteln zu sorgen; unterstreicht, dass Investitionen in Bildung und Infrastrukturen getätigt werden müssen, damit die digitale Kluft in der EU angegangen wird;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alles Erdenkliche zu unternehmen, um junge Menschen für die Chancen einer Unternehmensgründung zu sensibilisieren, indem ihnen geeignete Schulungs- und Ausbildungsprogrammen angeboten werden, deren Schwerpunkt auf der unternehmerischen Betätigung liegt, und indem individuelle Fähigkeiten, insbesondere digitale Fähigkeiten und Führungskompetenzen im digitalen Bereich gefördert werden, da diese Fähigkeiten in der heutigen Wirtschaft und dem aktuellen Unternehmensumfeld grundlegende Instrumente für Unternehmer sind; weist erneut darauf hin, dass junge und erfahrene Arbeitskräfte mit den geeigneten Kompetenzen von größter Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Union sind, damit in allen Ländern der EU der auf der Schaffung von Arbeitsplätzen beruhende wirtschaftliche Aufschwung beschleunigt werden kann;

3.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse für das Unternehmertum beharrlich zu beseitigen, damit junge Menschen bei der Umwandlung ihrer kreativen Ideen in erfolgreiche Geschäftspläne unterstützt werden;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen die Hindernisse für junge Unternehmer mit Behinderungen vorzugehen, indem sie Schulungsmaßnahmen für Dienstleister anbieten, zu deren Aufgaben der Beistand für Menschen mit Behinderungen gehört, und indem sie die Räumlichkeiten, in denen die Unterstützung geleistet wird, für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich machen;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Unternehmen – insbesondere KMU und soziale Unternehmen – proaktiv zu sein und die Qualität der Beschäftigungspraktiken solcher Unternehmen zu fördern und zu überwachen; weist darauf hin, dass mit der Sozial- und Solidarwirtschaft dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden können, ein Beitrag zur Gemeinschaftsentwicklung geleistet, ein tragfähiges Umfeld gefördert und in Krisenzeiten für soziale Stabilität gesorgt werden kann;

6.  fordert eine proaktive Rolle der Sozialbehörden bei der Unterstützung und Beratung von Unternehmen und insbesondere von Jungunternehmern;

7.  hebt die Notwendigkeit hervor, die finanziellen Schwierigkeiten, denen junge Unternehmer ausgesetzt sind, anzugehen, ihren Zugang zu gesonderten Darlehen und besonderen Zuschüssen zu erleichtern und den bestehenden administrativen Aufwand zu verringern, und ein regulatorisches Umfeld und steuerliche Anreize zu schaffen, mit denen die Weiterentwicklung von Initiativen für junge Unternehmer und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden, damit die Gründungsphase und die Stabilisierung der Geschäftsprojekte von jungen Unternehmen erleichtert werden;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das Modell des genossenschaftlichen Unternehmertums, das auf einer demokratischen Beschlussfassung beruht und einen Beitrag dazu leisten kann, dass junge Menschen zu Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmern und verantwortungsvollen Verbrauchern werden, zu fördern; weist erneut darauf hin, dass Genossenschaften und andere Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft Teil des europäischen Sozialmodells und des Binnenmarkts sind und daher, wie in den Verfassungen einiger Mitgliedstaaten und in mehreren grundlegenden Dokumenten der Europäischen Union vorgesehen, uneingeschränkt anerkannt und unterstützt werden sollten;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ökologische und nachhaltige unternehmerische Vorhaben zu unterstützen;

10. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, innovativen Studenten einen verbesserten Zugang zu und die Verfügbarkeit von Stipendien bzw. Kleinstdarlehen zu gewähren, und zwar gemeinsam mit Unterstützung, Information, Mentoring, multidisziplinärer Assistenz und "Peer-to-Peer"-Evaluierungsplattformen, um es ihnen zu ermöglichen, ihre eigenen Unternehmungen oder Vorhaben in Angriff zu nehmen, wie beispielsweise derjenigen, die im Rahmen des Unterprogramms „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“ des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation gefördert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Darlehen und deren Rückzahlung zu erleichtern, die Nutzung der Crowdfinanzierung zu fördern, den Aufbau von Partnerschaften zwischen der lokalen Wirtschaft, Unternehmen und Universitäten zu entwickeln, die Rolle der Unternehmen bei der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu stärken und den "Entrepreneurial Skills Pass" (ENP) in den einzelnen Phasen der schulischen und universitären Bildung und insbesondere in Zusammenarbeit mit den KMU zu konsolidieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Gründerzentren an Universitäten zu unterstützen, die der nachhaltigen Entwicklung und zukunftsträchtigen Branchen gewidmet sind;

11. unterstreicht, dass unternehmerisches Denken im Rahmen der Hochschulbildung verbessert werden muss, indem die Gründung neuer Unternehmen durch junge Menschen auf der Grundlage akademischer Forschung (Spin-offs) gefördert und erleichtert wird, der Verwaltungsaufwand, der mit der Gründung solcher Unternehmen einhergeht, verringert wird und ein klarer und vorteilhafter Regulierungsrahmen für studentische Unternehmer geschaffen wird; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Schulen und die Hochschulen die Zeit, den Raum und die Anerkennung für Initiativen junger Menschen aufbringen sollten, um ihnen das Vertrauen zu vermitteln, das für die Inangriffnahme neuer Projekte erforderlich ist, die sich im Lauf der Zeit als nützliche Basis für die Gründung eines unabhängigen Unternehmens erweisen können; begrüßt die Initiativen, mit denen junge Menschen für erfolgreiche Unternehmungen ausgezeichnet werden (zum Beispiel die Initiative „The Best Student Company of the Year“ (Bestes studentisches Unternehmen des Jahres); betont außerdem, dass Unternehmen jungen Menschen die Möglichkeit einräumen müssen, ihre erste unmittelbare praktische Erfahrung vor Ort zu machen, und weist erneut darauf hin, dass zu diesem Zweck Praktikumsregelungen gefördert werden müssen, damit junge Menschen einen Überblick über die Unternehmenswelt erhalten;

12. fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass ihre Bildungssysteme und ihre beruflichen Ausbildungsgänge mehr Augenmerk auf die Entwicklung von fächerübergreifenden Unternehmenskompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen richten, insbesondere durch die Vermittlung von IKT-Fertigkeiten und das Erlernen von Fremdsprachen in den ersten Schuljahren und die Förderung eines Lernens in der sekundären und der tertiären Bildung, das die Kompetenzen festigt und entwickelt, die man braucht, um Unternehmer zu werden, wie etwa Kreativität, Kommunikationsfähigkeiten, Geschäftsmanagement, Buchhaltung und Rechnungswesen, und die effektiv durch praktische Erfahrungen im echten Leben vermittelt werden; unterstreicht die wichtige Rolle von Lehrenden bei der Förderung des Unternehmergeists junger Menschen und bei der Vermittlung der geeigneten Fähigkeiten und Kompetenzen und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass fachbezogene und auf Erfahrung beruhende Schulungen für Lehrende konzipiert und bereitgestellt werden;

13. fordert die Kommission auf, die von den Mitgliedstaaten umgesetzten konkreten Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums bei jungen Menschen genau zu überwachen, besonderes Augenmerk auf die Verbreitung und die Veröffentlichung von Informationen über Ergebnisse zu richten und die Institutionen und Organisationen beim Austausch von bewährten Verfahren, Ideen, Kenntnissen und Erfahrungen zu fördern und sektorenübergreifende strategische Partnerschaften zu schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Benchmarks, Modelle, gemeinsame Instrumente und Projekte zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen auszuarbeiten; begrüßt die Programme Erasmus+ und Erasmus für junge Unternehmer, die jungen Menschen die Chance bieten, im Ausland zu studieren und zu lernen und in anderen Mitgliedstaaten unternehmerische Erfahrung zu erwerben; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Unternehmen die auf diese Programme anwendbaren Vorschriften einhalten, mit denen die Rechte der Teilnehmer gewahrt werden, und fordert ferner, dass in Sekundar-, Berufs- und Hochschulen für solche Programme geworben wird;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren für einen nichtbetrügerischen Ausstieg zu vereinfachen und im Falle eines Ausstiegs Unterstützung zu leisten und so jungen Menschen deutlich zu signalisieren, dass ein Misserfolg kein Rückschlag mit lebenslangen Folgen sein muss;

15. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Berufsberatung in der Sekundarstufe bzw. an Hochschulen für das Unternehmertum als gewinnbringende Karriereoption zu werben und dem negativen Bild, das dem Unternehmertum als Karriereoption in manchen EU-Mitgliedstaaten anhaftet, entgegenzuwirken;

16. fordert die Kommission auf, die von den Mitgliedstaaten ergriffenen konkreten Maßnahmen eingehend zu überwachen, damit die jungen Menschen, die sich für eine unternehmerische Tätigkeit entschieden haben, in den Genuss der gleichen Rechte mit Blick auf den sozialen Schutz (gemäß der Empfehlung 202 der Internationalen Arbeitsorganisation[1]) sowie auf den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz kommen;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kenntnisse junger Menschen mit Behinderungen über Selbständigkeit und Unternehmensgründung zu verbessern, indem sie beispielsweise die berufliche Laufbahn von bereits in den Arbeitsmarkt integrierten Menschen mit Behinderungen fördern und Unternehmer mit Behinderungen öffentlich würdigen;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, Patenschaften zu fördern, damit junge Unternehmer in den Genuss der Erfahrung und der Unterstützung bewanderterer Kollegen kommen;

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen für das Unternehmertum zu begeistern, indem sie projektbasierte Studien in verschiedenen Fächern im Bildungswesen und in Zusammenarbeit mit Unternehmen ermöglichen;

20. fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer mit keiner von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen beeinträchtigt wird und dass die jungen Menschen, die sich für eine unternehmerische Tätigkeit entschieden haben, dieser Tätigkeit an dem von ihnen gewünschten Ort innerhalb der Europäischen Union nachgehen können;

21. weist im Interesse des Aufbaus des Unternehmergeists bei jungen Menschen auf die wichtige Rolle einer ganzen Anzahl von Vereinigungen von Jungunternehmern hin, die den jungen Menschen die Möglichkeit bieten, innovative Projekte aufzubauen und unternehmerische Erfahrung zu sammeln und ihnen die Instrumente und das Vertrauen vermitteln, die erforderlich sind, damit diese jungen Menschen selbst unternehmerisch tätig werden;

22. fordert eine engere Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und den Sozialpartnern, damit beispielsweise durch ein strukturelles Engagement im Wege von Einrichtungen für Innovation und den Austausch von Ideen ein wagemutiges, unternehmerisches und innovatives Denken herangebildet wird;

23. stellt fest, dass mit einer Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Sekundarstufe und den Hochschulen ein verstärkter Dialog zwischen den Jugendlichen ermöglicht und Innovation gefördert würde;

24. fordert die Kommission auf, die Faktoren zu analysieren, die Frauen davon abhalten, unternehmerisch tätig zu werden, und dafür zu sorgen, dass die Gleichstellung der Geschlechter sowohl in den Bildungssystemen als auch bei allen damit verbundenen Maßnahmen und Tätigkeiten aktiv angestrebt wird;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

2

10

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, David Casa, Ole Christensen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Marian Harkin, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Kostadinka Kuneva, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Yana Toom, Ulla Tørnæs, Marita Ulvskog, Renate Weber, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria Arena, Georges Bach, Heinz K. Becker, Paloma López Bermejo, António Marinho e Pinto, Edouard Martin, Tamás Meszerics, Csaba Sógor, Helga Stevens, Monika Vana, Tom Vandenkendelaere

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Flavio Zanonato, Branislav Škripek

  • [1]  Internationale Arbeitsorganisation (IAO), Empfehlung betreffend den innerstaatlichen sozialen Basisschutz, 2012 (Nr. 202).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.7.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

7

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Silvia Costa, Damian Drăghici, Angel Dzhambazki, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Rikke Karlsson, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Fernando Maura Barandiarán, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

György Hölvényi, Ilhan Kyuchyuk, Ernest Maragall, Martina Michels, Marlene Mizzi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tim Aker