BERICHT über die Verlängerung der Amtszeit des Vorsitzenden der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

1.12.2015 - (C8-0314/2015 – 2015/0904(NLE))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Roberto Gualtieri
PR_NLE_Members

Verfahren : 2015/0904(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0348/2015
Eingereichte Texte :
A8-0348/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Verlängerung der Amtszeit des Vorsitzenden der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

(C8-0314/2015 – 2015/0904(NLE))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag des Rates der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom 30. September 2015, die Amtszeit des Vorsitzenden der EIOPA um weitere 5 Jahre zu verlängern (C8-0314/2015),

–  unter Hinweis auf Artikel 48 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission[1],

–  gestützt auf seine Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0348/2015),

A.  in der Erwägung, dass der erste Vorsitzende der EIOPA im Einklang mit Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 vom Rat der Aufseher der EIOPA 2011 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wurde;

B.  in der Erwägung, dass in Artikel 48 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 festgelegt ist, dass der Rat der Aufseher der EIOPA unter Berücksichtigung der in dieser Bestimmung genannten Beurteilung die Amtszeit des Vorsitzenden der EIOPA vorbehaltlich der Bestätigung durch das Europäische Parlament einmal verlängern darf;

C.  in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der EIOPA am 30. September 2015 vorgeschlagen hat, die Amtszeit von Gabriel Bernardino, amtierender Vorsitzender der EIOPA, um weitere fünf Jahre zu verlängern, und das Europäische Parlament darüber unterrichtet hat;

D.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 17. November 2015 eine Anhörung von Gabriel Bernardino, amtierender Vorsitzender der EIOPA, durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.  billigt den Vorschlag für die Verlängerung der Amtszeit von Gabriel Bernardino als Vorsitzender der EIOPA um weitere fünf Jahre;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der EIOPA und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.12.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

6

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Esther de Lange, Fabio De Masi, Anneliese Dodds, Markus Ferber, Jonás Fernández, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Petr Ježek, Georgios Kyrtsos, Philippe Lamberts, Werner Langen, Sander Loones, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Costas Mavrides, Bernard Monot, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Sirpa Pietikäinen, Dariusz Rosati, Pirkko Ruohonen-Lerner, Alfred Sant, Molly Scott Cato, Peter Simon, Renato Soru, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Cora van Nieuwenhuizen, Jakob von Weizsäcker, Marco Zanni, Sotirios Zarianopoulos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Enrique Calvet Chambon, Philippe De Backer, Ashley Fox, Ildikó Gáll-Pelcz, Verónica Lope Fontagné, Paloma López Bermejo, Thomas Mann, Alessia Maria Mosca

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Agnes Jongerius, Igor Šoltes

  • [1]  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.