BERICHT über die Aufgaben der EU im Rahmen der internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien

17.3.2016 - (2015/2060(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Sylvie Goulard

Verfahren : 2015/2060(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0027/2016
Eingereichte Texte :
A8-0027/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Aufgaben der EU im Rahmen der internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien

(2015/2060(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, der in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankert ist,

–  gestützt auf die Artikel 121 und 138 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 14 zum AEUV betreffend die Euro-Gruppe,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 mit Empfehlungen an die Kommission zur Verbesserung der Economic Governance und des Stabilitätsrahmens in der Union, vor allem im Euroraum[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zu dem Thema „Die EU als globaler Akteur: ihre Rolle in multilateralen Organisationen“[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der globalen wirtschaftlichen Ordnungspolitik[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2015 zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu der Schaffung einer Kapitalmarktunion[5],

–  unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Expertengruppe zur Finanzaufsicht in der Europäischen Union (den Bericht de Larosière) vom 25. Februar 2009,

–  unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom Juni 2015, in dem eine Zusammenlegung der Außenvertretung des Euro-Währungsgebiets gefordert wird,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8-0027/2016),

A.  in der Erwägung, dass die Stabilität des Finanzsystems – eine Voraussetzung für eine angemessene Ressourcenzuweisung im Interesse von Wachstum und Beschäftigung – ein weltweites Kollektivgut ist;

B.  in der Erwägung, dass es aufgrund der zunehmenden wechselseitigen Abhängigkeit der Volkswirtschaften der Welt erforderlich ist, verstärkt auf Formen der wirtschaftspolitischen Steuerung zurückzugreifen, die in immer größerem Maße weltweit konzipiert sind;

C.  in der Erwägung, dass alle Vertreter der EU sich zumindest untereinander abstimmen sollten, wenn es gilt, die weltweite wirtschaftspolitische Steuerung nach Maßgabe der in den EU-Verträgen verankerten Ziele und Werte auszugestalten, wenn die EU schon nicht in der Lage ist, in internationalen Institutionen und Gremien geschlossen aufzutreten;

D.  in der Erwägung, dass die EU dazu beitragen sollte, einen demokratischen Rahmen zu schaffen, in dem sich die weltweiten Herausforderungen bewältigen lassen;

E.  in der Erwägung, dass die weltweite Zusammenarbeit dazu führen kann, dass auf Kosten der Demokratie Verantwortlichkeiten verwässert werden und die Rechenschaftspflicht nicht erfüllt wird; in der Erwägung, dass die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament nicht zu reinen Ratifizierungsorganen gemacht werden dürfen, sondern aktiv und vollumfänglich in den gesamten Entscheidungsprozess eingebunden werden müssen;

F.  in der Erwägung, dass die vorhandenen internationalen Institutionen und Gremien mit ihren unterschiedlichen Lenkungsstrukturen und Tätigkeitsbereichen historisch gesehen als Reaktion auf eine jeweils konkrete Situation gegründet wurden; in der Erwägung, dass auf diese Weise ein komplexes System entstanden ist, in dem bestimmte Aufgaben zuweilen doppelt angegangen werden, das möglicherweise undurchsichtig ist und in dem es generell an Koordinierung fehlt;

G.  in der Erwägung, dass Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001[6], in denen geregelt ist, dass Unionsbürger ein Recht auf Zugang zu Dokumenten haben, auch für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gelten sollten, die in internationalen Institutionen und Gremien mitwirken;

H.  in der Erwägung, dass gemäß den Verträgen die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union haben, und zwar unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger (Artikel 42 der Charta der Grundrechte); in der Erwägung, dass dasselbe Maß an Transparenz auch für die Mitwirkung von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in internationalen Organisationen oder Foren gelten sollte, insbesondere bei der Festlegung von Vorschriften, die sich auf die EU-Bürger auswirken;

I.  in der Erwägung, dass eine generelle Überwachung aufgrund der Vielfalt der rechtlichen Strukturen und der finanziellen und betrieblichen Verfahren in den im Bereich Wirtschaft tätigen internationalen Institutionen und Gremien[7] schwierig ist, obwohl Kohärenz bei finanziellen und betrieblichen Verfahren von grundlegender Bedeutung ist, wenn es um die Wahrung weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen geht; in der Erwägung, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wirklich internationale Organisationen sind, die im Wege von Übereinkommen gegründet wurden und deren Aufgabenbereich und Zusammensetzung breit angelegt sind, während die G20, der Finanzstabilitätsrat und der Basler Ausschuss informelle öffentliche Gremien sind, in denen nur wenige Staaten vertreten sind und von denen einige infolge der Krise an Bedeutung gewonnen haben, und dass die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS), die Internationale Vereinigung der Pensionsfondsaufseher (IOPS) und das International Accounting Standards Board (IASB) privatrechtliche Fach- und Branchenverbände darstellen, in denen die betroffenen Branchen in mehr oder minder großem Umfang vertreten sind;

J.  in der Erwägung, dass zwischen dem Europäischen Parlament und manchen dieser Organisationen und Gremien zwar bereits ein informeller Austausch stattfindet, aber nicht systematisch betrieben wird;

K.  in der Erwägung, dass Transparenz für die Demokratie wichtig ist, wobei gleichzeitig dem Schutz marktsensibler Daten ordnungsgemäß Rechnung zu tragen ist;

L.  in der Erwägung, dass sich die G20 durch die Krise dazu veranlasst sah, eine globale Agenda vorzugeben, in der es hauptsächlich um eine konkrete Reihe spezifischer Reformen ging, ihre Legitimität langfristig aber nur in einem echten multilateralen und demokratischen Rahmen gewahrt bleiben kann;

M.  in der Erwägung, dass die Banken und Märkte bei der Finanzierung der Wirtschaft von Land zu Land eine andere Rolle spielen;

N.  in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise, die 2008 ihren Anfang nahm, mehr als deutlich gezeigt hat, dass es an einer wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerung auf internationaler Ebene mangelt; in der Erwägung, dass in der Makroökonomie viele Bereiche einer stärkeren Koordinierung bedürfen, insbesondere der Bereich Steuern: in der Erwägung, dass es daher das gemeinsame Ziel aller Interessenträger sein sollte, einen umfassenden Rahmen für Finanzstabilität zu konzipieren und für Kohärenz zwischen der globalen und der lokalen Ebene zu sorgen;

O.  in der Erwägung, dass die Einrichtung neuer EU-Aufsichtsgremien nicht automatisch eine Aufstockung der Zahl der Vertreter der EU nach sich ziehen sollte, da eine solche Aufstockung mit undemokratischen Auswirkungen einhergehen könnte, beispielsweise einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass Sperrminoritäten zustande kommen, was bei den Partnern der EU für Unbehagen sorgen könnte;

P.  in der Erwägung, dass der IWF beschlossen hat, den Renminbi in den Währungskorb für die IWF-Sonderziehungsrechte aufzunehmen; in der Erwägung, dass infolgedessen EUR und GBP schwächer gewichtet werden, aber die Gewichtung des USD sich nicht ändert; in der Erwägung, dass auch daran nochmals sehr deutlich wird, dass die EU geschlossener auftreten sollte;

1.  bekräftigt, dass es einer besseren weltweiten Zusammenarbeit in Regulierungsangelegenheiten und der intensiven Mitwirkung des Europäischen Parlaments bedarf;

2.  ist besorgt darüber, dass es an Kohärenz mangelt, da die zahlreichen Organisationen und Gremien zersplittert und sehr unterschiedlich sind, und darüber, dass sich die Umsetzung der auf internationaler Ebene vereinbarten Regeln und Leitlinien verzögert;

3.  fordert Klarstellungen dazu, wofür die einzelnen Organisationen und Gremien zuständig sind, wie sie arbeiten und wie sie – auch im Hinblick auf freiwillige Beiträge, Schenkungen und Spenden – finanziert werden, damit es nicht zu Interessenkonflikten kommt und ihre Beschlüsse rechtmäßig sind;

4.  fordert, dass die Politik in den globalen Institutionen kohärenter gestaltet und besser koordiniert wird, indem umfassende Standards in den Bereichen demokratische Legitimität, Transparenz, Erfüllung der Rechenschaftspflicht und Integrität eingeführt werden; ist der Ansicht, dass sich diese Standards unter anderem auf folgende Sachverhalte beziehen sollten:

– die Beziehungen zur Öffentlichkeit (beispielsweise den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, einen offenen Dialog mit unterschiedlichen Interessenträgern, die Einführung verbindlicher Transparenzregister und Regeln über die Transparenz von Treffen mit Lobbyisten);

– interne Regelungen (beispielsweise über die Auswahl von Personal aufgrund der Qualifikationen, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Verhütung von Interessenkonflikten);

5.  ist der Ansicht, dass durch die unterproportionale Vertretung der am wenigsten entwickelten Länder in den meisten internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien ein Ungleichgewicht entsteht und folglich Probleme im Zusammenhang mit Ungleichheiten oder der Finanzierung der ärmsten Länder nicht vernünftig angegangen werden;

6.  vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Vertretung nicht nur ein geografisches Ungleichgewicht besteht, sondern im Rahmen der internationalen Diskussionen über Finanz-, Währungs- und Regulierungsgremien auch bestimmte Gruppen – vor allem die Zivilgesellschaft, KMU, Verbraucher- und Arbeitnehmervertreter – besser in die Konsultationen eingebunden werden könnten; hält es für die Pflicht und Schuldigkeit der beteiligten Gremien und Gruppen, hier Abhilfe zu schaffen;

7.  ist der Ansicht, dass die EU ihre Vertretung in allen multilateralen Organisationen und Gremien optimieren und entsprechende Bestimmungen festlegen sollte, damit sich Transparenz, Integrität und Erfüllung der Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Beteiligung der Union in diesen Organisationen und Gremien verbessern, ihr Einfluss steigt und ihre demokratisch herbeigeführten legislativen Beschlüsse stärker beachtet werden; vertritt überdies die Auffassung, dass die EU als globaler Akteur vorausschauender handeln sollte, indem sie dafür sorgt, dass die künftigen Aufgaben der G20 auf die Tagesordnung der jeweils zuständigen globalen Institution gesetzt werden, beispielsweise die Umgestaltung des Schattenbankwesens, die Umsetzung der Reformen des außerbörslichen Derivatemarkts, die Bewältigung von Systemrisiken und Risiken, die sich in Bezug auf die Weltwirtschaft abzeichnen;

8.  fordert die EU-Akteure auf, sich bei der Politikgestaltung auf europäischer und internationaler Ebene in stärkerem Maße auch der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzwirtschaft zu widmen;

9.  weist darauf hin, dass die EU die Vollmitgliedschaft in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen anstreben sollte, in denen ihr eine derartige Mitgliedschaft noch nicht gewährt wurde, aber zweckmäßig ist (etwa im Fall der OECD und des IWF); fordert, dass die einschlägigen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen an ihren Satzungen alle Änderungen vornehmen, die notwendig sind, damit der EU die Vollmitgliedschaft gewährt werden kann;

10.  ist der Ansicht, dass es der Union zum Nachteil gereicht, wenn ein Vertreter eines Mitgliedstaats oder einer nationalen Behörde in einer internationalen Organisation oder einem internationalen Gremium Standpunkte vertritt, die im Widerspruch zu legislativen oder regulatorischen Beschlüssen der EU stehen, die demokratisch nach dem Mehrheitsprinzip gefasst wurden; fordert dementsprechend, dass sich diese Vertreter besser und effizienter abstimmen, beispielsweise durch Mechanismen mit stärker bindender Wirkung;

11  betont, dass die Kommission den Bürgern gegenüber direkter rechenschaftspflichtig sein sollte, wenn sie die gesamte Union in einem internationalen Gremium oder einer internationalen Organisation vertritt oder ein privatrechtliches Sachverständigengremium beaufsichtigt; betont, dass das Europäische Parlament dabei eine sehr wichtige Aufgabe hat;

12.  vertritt die Auffassung, dass geklärt und förmlich niedergelegt werden muss, welche Prioritäten die Organisationen und ihre einschlägigen Arbeitsgruppen verfolgen; ist der Ansicht, dass der systematische Rückgriff auf das Konsensprinzip das Risiko birgt, dass sich die Beratungen verlangsamen und die Empfehlungen inhaltlich an Wirkung verlieren, und dass in der Zusammensetzung der Organisationen auch die vielfältige Art und Weise zum Ausdruck kommen muss, in der die einzelnen Volkswirtschaften finanziert werden und die Aufsicht ausgeübt wird;

13.  betont, dass Ex-ante-Bewertungen durchgeführt werden müssen, wenn auf globaler Ebene regulatorische, aufsichtliche und andere Maßnahmen, die die Finanzbranche betreffen, ausgearbeitet werden; ist der Ansicht, dass derartige Bewertungen die politischen Vorrechte der Mitgesetzgeber unberührt lassen;

14.  ist der Ansicht, dass die einzelnen beteiligten Länder die Empfehlungen noch nicht in dem Maße umsetzen, das notwendig wäre, um zur Schaffung weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen beizutragen;

15.  nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzstabilitätsrat inzwischen Standards für die Versicherungswirtschaft ausarbeitet; stellt fest, dass die IAIS in der weltweiten Versicherungspolitik eine wichtige Rolle spielt, betont aber, dass eine Einbeziehung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) den Vorteil böte, den versicherungsspezifischen europäischen Sachverstand stärker zur Geltung zu bringen, und dass damit dafür gesorgt würde, dass auf globaler Ebene ausgearbeitete Standards nicht im Widerspruch zu der zuvor erstmals in der EU ausgearbeiteten Logik stehen;

16.  begrüßt die Arbeit der OECD in Steuerangelegenheiten, insbesondere das Projekt der OECD und der G20 betreffend die Erosion der Besteuerungsgrundlagen und Verlagerung von Gewinnen (BEPS); vertritt die Auffassung, dass die Überwachung der Umsetzung eine neue Herausforderung ist, die es zu bewältigen gilt; betont, dass die Abstimmung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) sind, verbessert werden sollte, damit die Standpunkte der EU Gehör finden;

17.  begrüßt, dass der Präsident der EZB willens ist, auch künftig mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, was die Aufgaben der EZB in Bankfragen angeht, insbesondere in Gremien, die globale Standards festlegen, etwa im Finanzstabilitätsrat;

18.  begrüßt, dass sich die Länder des Euro-Währungsgebiets, die Mitglied der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank sind, organisatorisch darauf verständigt haben, im Gouverneursrat dieser Bank einen einzigen Sitz einzunehmen und sich so dort gemeinsam vertreten zu lassen;

19.  unterbreitet daher folgende Vorschläge:

  fordert die Kommission auf, nach dem Vorbild der bewährten Verfahren auf europäischer und nationaler Ebene einen EU-Verhaltenskodex über Transparenz, Integrität und die Erfüllung der Rechenschaftspflicht auszuarbeiten, von dem sich die EU-Vertreter in internationalen Organisationen leiten lassen sollen; fordert, dass das Europäische Parlament eng in die Ausarbeitung dieses Kodex eingebunden wird;

  betont insbesondere, dass es im Hinblick auf die Satzung, die Finanzierung und die Arbeitsweise dieser Organisationen und Gremien, ihre Interaktion mit staatlichen Stellen, Interessenträgern und der Öffentlichkeit, ihre Kommunikation sowie den Zugang zu ihren Dokumenten Bedenken hegt; hält es für dringend geboten, für einen fairen Interessenausgleich Sorge zu tragen, auch in Bezug auf nichtstaatliche Organisationen mit geeignetem Fachwissen und Finanzmittel, damit der Zivilgesellschaft mehr Gehör verschafft wird;

  fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und auch die Mitgliedstaaten auf, die Rechenschaftspflicht jedes einzelnen EU-Vertreters gegenüber demokratisch gewählten Gremien einzufordern;

  fordert die Annahme einer interinstitutionellen Vereinbarung, die darauf abzielt, einen förmlichen „Finanzdialog“ einzuführen, der unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments veranstaltet wird und dazu dient, im Vorfeld wichtiger internationaler Verhandlungen Leitlinien für die Annahme und Stimmigkeit der Standpunkte der EU festzulegen, wobei sicherzustellen ist, dass diese Standpunkte erörtert werden und vorab bekannt sind und auch für eine entsprechende Weiterverfolgung gesorgt wird, indem die Kommission regelmäßig darüber Bericht erstattet, wie diese Leitlinien in der Praxis angewandt wurden und wie ihre Anwendung überwacht wurde; regt an, dass zu diesem Dialog die Institutionen der EU, die Mitgliedstaaten und, falls angezeigt, die Leiter der einschlägigen internationalen Organisationen eingeladen werden; vertritt die Auffassung, dass die Häufigkeit und das Format dieses Dialogs (in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung) dem konkreten Bedarf entsprechen sollten; hält es außerdem für notwendig, dass die nationalen Parlamente auf ihren jeweils zuständigen Ebenen aktiv eingebunden werden und die Kontrolle über die Standpunkte der Vertreter des jeweiligen Mitgliedstaats ausüben;

  ist der Ansicht, dass diese detaillierteren Leitlinien um Entschließungen auf der Grundlage eines Initiativberichts mit Empfehlungscharakter ergänzt werden könnten, die vom Parlament regelmäßig und in angemessenem zeitlichem Abstand angenommen werden und in denen es seine Ansichten zur allgemeinen Ausrichtung der Politik darlegt;

  stellt fest, dass dieser Dialog in Angelegenheiten, in denen das Europäische Parlament und der Rat Mitgesetzgeber sind, dazu dienen könnte, ein Verhandlungsmandat festzulegen, in dem die EU-Standpunkte nach Maßgabe der mit Mehrheit gefassten legislativen Beschlüsse zusammengeführt werden und Unstimmigkeiten in Bezug auf Rechtsvorschriften, deren Erlass ansteht, ausgeräumt werden;

  fordert die EU-Vertreter auf, in internationalen Verhandlungen besonders darauf zu achten, dass die internationalen Anforderungen und Standards und verbindliche, bereits erlassene EU-Rechtsvorschriften stimmig und miteinander vereinbar sind und dass diese Bestimmungen auch eingehalten werden, damit wirklich weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden;

  fordert eine Ausweitung der Rechenschaftspflicht der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament, indem das Verfahren optimiert wird, nach dem die Standpunkte der EU in G20-Sitzungen in Politikbereichen im Zusammenhang mit Beschäftigung, Energie, Handel, Entwicklung und Korruptionsbekämpfung festgelegt werden;

  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Bestimmungen über die loyale Zusammenarbeit umgehend einzuhalten;

  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vertretung der Bankenunion im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht durch den einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu akzeptieren;

  fordert die Kommission auf, die externe Dimension der Wirtschafts- und Finanzvorschriften in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen, also auf die Arbeit einzugehen, die voraussichtlich in den internationalen Finanzinstitutionen zu leisten ist, und im Interesse größerer innenpolitischer Kohärenz eine Arbeitsgruppe für die globale wirtschaftspolitische Steuerung und die Finanzinstitutionen einzurichten;

  nimmt die Initiative der Kommission zur Kenntnis, die einheitliche Vertretung des Euro-Währungsgebiets beim IWF voranzubringen; vertritt die Auffassung, dass diese Initiative unbeschadet des langfristigen Ziels der Zusammenlegung der Stimmrechte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden sollte;

  weist darauf hin, dass gemäß dem Protokoll Nr. 14 zum AEUV die verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der Euro-Gruppe obliegt, die ein provisorisches und informelles Gremium bleibt, bis der Euro die Währung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden ist; ist der Ansicht, dass die Transparenz und die Erfüllung der Rechenschaftspflicht der Euro-Gruppe verbessert werden könnten; spricht sich dafür aus, dass im Sinne des Berichts Thyssen vom 20. November 2012[8], in dem Empfehlungen für die nächsten Schritte zur Verwirklichung der Bankenunion, der Wirtschaftsunion, der Fiskalunion und der politischen Union formuliert werden, eine formellere und stärker auf Dauer angelegte Lösung gefunden werden sollte; weist erneut darauf hin, dass die Unabhängigkeit des Kommissionsmitglieds mit Zuständigkeit für Wirtschaft und Währung gestärkt werden muss, wobei zugleich starke Mechanismen zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament und dem Rat zu schaffen sind;

  vertritt die Auffassung, dass über den Einzelfall IWF hinaus in den nächsten Jahren die Vertretung der EU schrittweise optimiert werden sollte, zunächst durch bessere Koordinierung und dann – im Anschluss an eine Bewertung – durch die Zusammenlegung der Stimmrechte; ist der Ansicht, dass die Mitgliedschaft in diesen Organisationen und Gremien gemäß den jeweiligen Zuständigkeiten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und der jeweiligen europäischen Aufsichtsbehörde sowie des Rates, der Euro-Gruppe und der nationalen Stellen vergeben werden sollte; vertritt die Auffassung, dass die EU parallel dazu auf eine Änderung der Arbeitsweise dieser Organisationen und Gremien hinwirken sollte, sodass vom Konsensprinzip auf ein System der gewichteten Mehrheit umgestellt wird;

  betont, dass es Aufgabe der Kommission, des Rates oder, wo nötig, der Euro-Gruppe ist, die Koordinierung durch Vorbereitungstreffen zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass bei Bedarf neue Ad-hoc-Arbeitsgruppen des Rates gebildet werden sollten, etwa wie der Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA), die Arbeitsgruppe für IWF-Angelegenheiten, die Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ und der Ausschuss für Wirtschaftspolitik;

  fordert, dass der Sachverhalt, dass der Vorsitz des Europäischen Rates und die Kommissionspräsidentschaft auf G20‑Tagungen derzeit zwei getrennte Sitze einnehmen, sorgfältig geprüft wird, um so zu ermitteln, in welchem Maße die außenpolitische Glaubwürdigkeit der EU durch diese Struktur geschwächt wird, zumal es den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen bereits gibt; hält zahlreiche Verbesserungen für denkbar, um ein einheitliches Handeln der einzeln vertretenen Mitgliedstaaten zu fördern, und ist der Ansicht, dass diese Verbesserungen dazu beitragen sollten, eine effiziente Koordinierung im Vorfeld von Sitzungen zu erreichen und in den Sitzungen wirklich geschlossen als EU aufzutreten;

  fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und die Mitgliedstaaten auf, einen Fahrplan voranzubringen, nach dem gemäß den Vorschlägen im Bericht de Larosière auf der Grundlage eines Vertrags eine Weltfinanzorganisation mit einem weit gefassten Aufgabengebiet geschaffen wird, die befugt wäre, Empfehlungen auszusprechen, verbindliche Mindeststandards auszuhandeln, auf multilaterale Streitbeilegungsmechanismen zurückzugreifen und, falls notwendig, Sanktionen zu verhängen; ist der Ansicht, dass bei der Einrichtung dieser multilateralen Streitbeilegungsmechanismen vor allem auf die Erfahrungen der WTO im Bereich Handel zurückgegriffen werden könnte; betont, dass die vorgeschlagene Organisation den höchsten Vorgaben in den Bereichen Transparenz und Rechenschaftspflicht unterliegen sollte;

  ist der Ansicht, dass die Kommission mit einem ausdrücklichen Mandat ausgestattet werden sollte, der Förderung des Multilateralismus in der internationalen Zusammenarbeit in Finanz-, Währungs- und Regulierungsangelegenheiten neuen Schwung zu verleihen;

  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass EU-Legislativvorschläge für Finanzvorschriften und entsprechende Maßnahmen auf Weltebene einander ergänzen;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Wer entscheidet? Wer legt fest, welche Regeln für die Tätigkeiten der Finanzbranche gelten? Haben die Parlamente und Regierungen noch das letzte Wort, wenn Sachverständige und private Interessen im Spiel sind? Wie vertreten die Europäische Union und das Euro-Währungsgebiet ihre strategischen Interessen? Diese einfachen und überaus berechtigten Fragen können die EU-Organe und die Regierungen der Mitgliedstaaten nur mit Mühe beantworten. Mit diesem Bericht soll dazu beigetragen werden, Antworten auf diese Fragen zu finden. Zu diesem Zweck wird das Handeln der EU in knapp einem Dutzend Organisationen[9] untersucht, die politisch und/oder fachlich tätig sind.

Dieser Bericht beruht auf drei Thesen.

Dank des freien Kapitalverkehrs hängt die für Investitionen und Wachstum entscheidende Stabilität des Finanzsystems davon ab, ob auf supranationaler Ebene Vorschriften und Verhaltensregeln ausgearbeitet und durchgesetzt werden können.

Die unbedingt notwendige Verlagerung auf eine höhere Ebene darf keinesfalls dazu führen, dass Verantwortlichkeiten auf Kosten der Demokratie verwässert werden. Insbesondere dürfen die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament nicht zu reinen Ratifizierungsorganen gemacht werden. Zwar ist eine unabhängige Einschätzung der privaten Interessen und des politischen Spiels von wesentlicher Bedeutung, doch muss es auch wieder zu einem Dialog zwischen Sachverständigen und gewählten Volksvertretern kommen. Dieses Problem wird an dem folgenden aktuellen Beispiel deutlich: Kann eine Bewertung der Umsetzung der Basel-III-Vorschriften (Eigenkapitalanforderungen für Banken) unabhängig davon durchgeführt werden, dass sich KMU in der EU hauptsächlich über die Banken und nicht über die Märkte finanzieren? Dieser Umstand wirkt sich bekanntlich erheblich auf das Wachstum aus, und deshalb wurde er vom EU-Gesetzgeber in den Texten zur vierten Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV)[10] so und nicht anders bewertet.

Die EU und das Euro-Währungsgebiet müssen in der Lage sein, ihre strategischen Interessen zu verteidigen. Die Vertretung der EU in den genannten Organisationen ist, gelinde gesagt, unkoordiniert. Es wäre bedauerlich, sich damit einfach abzufinden, wo sich doch so große Herausforderungen für die Finanzstabilität, vor allem aber auch für Wachstum und Beschäftigung stellen. Wenn pragmatisch Fortschritte erzielt werden sollen, muss stets berücksichtigt werden, dass die EU in puncto Finanzkraft zwar nach wie vor führend ist, ihr demografisches Gewicht in der Welt jedoch relativ gesehen abnimmt. Die Europäische Union könnte einen nützlichen Beitrag zu einer ausgewogeneren multilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen leisten.

1.  Transparenz

Weltweit sind immer mehr Einrichtungen in der Finanzwelt tätig. Das ist das Ergebnis einer historischen Entwicklung, die zugleich die Vielschichtigkeit der in sich ebenfalls komplexen Finanzwelt veranschaulicht. Eine Gesamtbeurteilung der Lage ist daher schwierig.

IWF

Der Fonds wacht über die Stabilität des internationalen Währungssystems und leistet bei Bedarf fachliche und finanzielle Unterstützung.

OECD

Die Organisation erstellt Studien mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum zu fördern. Im Bereich Fiskalpolitik spielt sie eine immer wichtigere Rolle.

G20

In diesem informellen politischen Gremium sind die 19 größten Volkswirtschaften der Welt sowie die EU vertreten. Es befasst sich mit allgemeinen Angelegenheiten.

Finanzstabilitätsrat („Financial Stability Board“ – „FSB“)

Dieses Gremium ist seit der Finanzkrise 2009 im Namen der G20 für eine bessere Koordinierung der internationalen Finanzvorschriften zuständig.

Basler Ausschuss

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht arbeitet auf eine möglichst einheitliche Bankenaufsicht hin und arbeitet für diese Branche aufsichtsrechtliche Standards aus (beispielsweise für die Eigenkapitalquote).

IOSCO

Die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden hat zum Ziel, die Vorschriften für Wertpapiere zu vereinheitlichen, um die Märkte effizienter und transparenter zu gestalten.

IAIS

Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher setzt sich für eine wirkungsvolle und effiziente internationale Versicherungsaufsicht ein und erfüllt seit 2013 neue Aufgaben im Bereich der Ausarbeitung internationaler Kapitalvorschriften für Versicherungsunternehmen.

IOPS

Die Internationale Vereinigung der Pensionsfondsaufseher setzt sich für die Ausarbeitung von Vorschriften und die internationale Zusammenarbeit im Bereich Pensionsfonds ein, und zwar durch den Austausch bewährter Verfahren und mehr und mehr auch durch Regeln.

IASB

Diese Organisation widmet sich der Einführung eines einheitlichen Systems der Rechnungslegungsstandards, sodass Investoren hilfreiche Finanzinformationen erhalten können.

Über bestimmte grundlegende Entscheidungen wird kaum diskutiert. Privatrechtlich organisierten Gremien dürfte es nicht immer gelungen sein, das Interesse der Allgemeinheit in den Vordergrund zu stellen. Dies zeigt das paradoxe Beispiel der Rechnungslegungsvorschriften IFRS, die von einer weltweit und nach dem Recht der USA tätigen, aber von den USA nicht anerkannten Einrichtung ausgearbeitet wurden. Auch bei Gremien öffentlichen Rechts ist nicht immer ein logisches Handeln erkennbar: Kurz nachdem der EU-Gesetzgeber Rechtsvorschriften über die Bankenabwicklung (die BRRD und die MRU) erlassen hat, leitet der Finanzstabilitätsrat – also ein Gremium, in dem die Mitgliedstaaten und die EZB vertreten sind – das weltweite Projekt TLAC (Total Loss-Absorbing Capacity, Verlustabsorptionsfähigkeit) ein, das einer anderen Logik folgt. Ist das sinnvoll? Und welchen Sinn hat es, wenn sich dieses Gremium Themen im Zusammenhang mit Versicherungen annimmt, beispielsweise der Ermittlung systemrelevanter Versicherungsunternehmen, wo doch die EZB vertragsgemäß nicht an der Versicherungsaufsicht beteiligt sein darf?

Die fehlende Transparenz kaschiert auch, dass der Aktionsradius der einzelnen Organisationen sehr verschieden ist. So kommen beispielsweise in der IOSCO Mitglieder aus aller Welt zusammen, während in anderen Organisationen weit weniger Länder vertreten sind. Dabei geht es nicht nur um grundsätzliche, sondern auch grundlegende Fragen, denn die unterproportionale Vertretung Afrikas oder auch Südamerikas kann wohl kaum als gerecht bezeichnet werden und könnte letztlich dazu führen, dass die Probleme im Zusammenhang mit Ungleichheiten oder der Finanzierung der ärmsten Länder verschwiegen werden.

Die Empfehlungen, die von bestimmten Organisationen herausgegeben werden, sind zwar als Ratschläge oder fachliche Unterstützung gedacht, doch damit allein lässt sich die teilweise herrschende Intransparenz nicht rechtfertigen. Einige Wirtschaftsakteure unterwerfen sich manchmal spontan derartigen Empfehlungen, damit sie von Rating-Agenturen nicht herabgestuft werden (Banken bei Eigenkapitalanforderungen) oder damit sich ihre Finanzierungsmöglichkeiten verbessern (Unternehmen bei Rechnungslegungsvorschriften).

Natürlich ist es in erster Linie Aufgabe der politisch Verantwortlichen, den Bürgern die Herausforderungen und die entsprechenden Lösungen besser zu vermitteln. Auf der Fachebene jedoch müssten auch die Akteure der Zentralbanken, der Kommission oder anderer EU-Stellen bestrebt sein, über die Medien, die Wissenschaft oder die Praxis systematischer an die Öffentlichkeit heranzutreten. Einige tun das bereits, andere eher nicht.

Die Überprüfung der Einhaltung gegebener Zusagen („Compliance“) verdient besondere Aufmerksamkeit. Es ist doch irgendwo ein Widerspruch, wenn so sehr betont wird, dass weltweit Maßnahmen zur Förderung der Stabilität getroffen werden müssen, oder wenn aufsehenerregende Treffen der wichtigsten Politiker der Welt (wie G20-Gipfeltreffen) anberaumt werden, man sich dann aber doch mit enttäuschenden Durchführungsverfahren zufrieden gibt. Müsste man nicht auf diese Diskrepanz, die ja dem Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit weiter Vorschub leistet, eingehen und strengere Verfahren konzipieren?

2. Rechenschaftspflicht

Als herausragender Ort der öffentlichen Debatte im Rahmen des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen kann das Europäische Parlament je nach Zuständigkeit in dreierlei Weise einen Beitrag leisten:

– Wenn es um von allen 28 Mitgliedstaaten beschlossene EU-Rechtsvorschriften geht, kann es ein verbindliches Verhandlungsmandat nach Maßgabe der mit Mehrheit gefassten Beschlüsse erteilen.

– Es kann im Vorfeld wichtiger Verhandlungen auf weltweiter Ebene (beispielsweise G20‑Tagungen) den Standpunkt der EU klären und bekannt geben.

– Es kann darauf achten, dass die gegebenen Zusagen eingehalten werden („Compliance“).

Die Öffentlichkeit erwartet von den politisch Verantwortlichen, dass sie erläutern, worüber verhandelt wird. Die Zeiten der Geheimdiplomatie sind vorbei. Es liegt im Interesse der Partner der EU, dass auf weltweiter Ebene gegebene Zusagen auch von der Bevölkerung angenommen werden. Für die Unterhändler der EU ist es nicht unbedingt schlecht, mit einem Europäischen Parlament konfrontiert zu sein, das hohe Ansprüche stellt, denn dies kann die Position der Unterhändler sogar stärken.

Inzwischen findet zwischen dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments und bestimmten Verantwortlichen weltweiter Organisationen ein Meinungsaustausch statt, doch er ist stets zu kurz und zu oberflächlich. Das Europäische Parlament müsste bestrebt sein, diesen Dialog eingehender und regelmäßiger zu führen.

3. Vertretung der EU und des Euro-Währungsgebiets

In welchem Maße Einfluss genommen wird, lässt sich stets nur ungenau bemessen, doch derzeit ist klar, dass das Europäische Parlament seinen Einfluss nicht immer so stark geltend macht, wie es könnte. Die EU ist in so vielen Formen vertreten, dass sie kaum noch greifbar ist. Die Kommission ist zuweilen auf eine Rolle beschränkt, die sie gar nicht spielen sollte: Sie vertritt oft nicht etwa die gesamte EU, sondern bloß die Länder mit der geringsten Bevölkerungszahl in der EU, da diese Länder in den entsprechenden Organisationen nicht eigenständig vertreten sind.

Diese Zersplitterung ist umso bedauerlicher, als die Mitgliedstaaten der EU in bestimmten Organisationen zusammen genommen einen Großteil des Haushalts finanzieren (z. B. in der OECD). Zudem müssen das geografische Gleichgewicht und die Gerechtigkeit bei der Verteilung von Ämtern überprüft werden.

Die Mängel bei der Vertretung der EU wirken sich unterschiedlich aus, je nachdem, ob die Organisationen eine eher beratende Funktion haben (OECD), Krisenmanagement betreiben (G20 und Finanzstabilitätsrat) oder technische Normen ausarbeiten.

Globale Organisationen dürfen es nicht zulassen, dass sich die Regierungen, Zentralbanken oder Aufsichtsbehörden von Mitgliedstaaten der EU, die im Legislativverfahren der Union überstimmt wurden, auf Umwegen an den Partnern „rächen“, von denen sie überstimmt wurden. Dies würde dem in den Verträgen verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zuwiderlaufen.

Die EU muss unbedingt effizientere Mechanismen schaffen, um ihr Auftreten nach außen mit dem Anspruch einer einheitlichen Vertretung zu harmonisieren – ein Ziel, das sich zwar nicht von heute auf morgen verwirklichen lässt, aber nicht vernachlässigt werden darf.

Eine pragmatische Lösung könnte darin bestehen, im Vorfeld Koordinierungsverfahren mit stärker bindender Wirkung zu schaffen, und zwar im Wege eines „finanziellen Dialogs“ zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen.

Hinsichtlich des Euro-Währungsgebiets sei auf Artikel 138 AEUV verwiesen, auf den auch im „Bericht der fünf Präsidenten“[11] Bezug genommen wird und der sinngemäß besagt, die Vertretung nach außen solle gestärkt werden und schrittweise in eine einheitliche Vertretung münden. Seitdem der IWF im Euro-Währungsgebiet tätig ist, vor allem in Anbetracht der Rolle, die er in Griechenland gespielt hat, stellt sich diese Frage mit noch größerer Dringlichkeit.

Die EU könnte dabei noch ehrgeiziger vorgehen. David Wright, Generalsekretär der IOSCO, hat als Privatperson die Idee eines globalen institutionellen Rahmens geäußert, der wahrscheinlich durch ein internationales Übereinkommen zu schaffen wäre. Dessen Gremien müssten bei einem Fehlverhalten der beteiligten Staaten befugt sein, die Umsetzung der von ihnen vorgelegten Empfehlungen durchzusetzen, und sie müssten verbindliche Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten befolgen und Sanktionen verhängen dürfen[12].

Fazit

Da die Kapitalströme und Tätigkeiten in der Finanzbranche längst globalisiert sind, ist eine Regulierung der Finanzwelt illusorisch, solange sich der Maßstab des öffentlichen Handelns nicht ändert.

Für diese Herausforderung ist die EU allerdings gut gerüstet: Sie hat einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen im Weltmaßstab geschaffen, der durch die Kapitalmarktunion bald einen neuen Aufschwung erleben dürfte. In der EU gibt es anerkannte Finanzplätze, den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und drei Behörden, deren Einrichtung sich schon nach kurzer Zeit als richtig erwiesen hat. Der Euro ist eine Weltwährung. Das Euro-Währungsgebiet hat in der Krise neue Hilfsmechanismen sowie Aufsichts- und Bankenabwicklungsgremien eingerichtet. Die EU verfügt außerdem über außergewöhnliches Know-how, was supranationale Demokratie und die Kontrolle von Staaten angeht, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Ihre anspruchsvollen Vorschriften in den Bereichen Transparenz und Zugang zu Verwaltungsdokumenten können weltweit tätigen Organisationen als Vorbild dienen.

Aufgrund der strategischen Bedeutung der Finanzbranche für Wachstum und Beschäftigung muss die globale multilaterale Zusammenarbeit neu durchdacht und der Einfluss der EU und des Euro-Währungsgebiets erhöht werden.

MINDERHEITENANSICHT

eingereicht gemäß Artikel 56 Absatz 3 der Geschäftsordnung

Miguel Viegas, Matt Carthy, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Rina Ronja Kari, Marisa Matias, Miguel Urbán und Dimitris Papadimoulis

Zwar enthält dieser Bericht beispielsweise die Feststellung, dass es einer weltweiten Zusammenarbeit in Regulierungsangelegenheiten bedarf, oder auch Bedenken im Hinblick darauf, dass infolge der weltweiten Zusammenarbeit Verantwortlichkeiten auf Kosten der Demokratie verwässert werden, also einige durchaus begrüßenswerte Elemente, aber er beruht doch auf einer Vorstellung, die wir strikt ablehnen, denn würden die Befugnisse supranationaler Gremien tatsächlich ausgeweitet, würde sich auch der Graben zwischen den Mächtigen in der Politik und der Bevölkerung weiter vertiefen.

Was stößt auf unsere uneingeschränkte Ablehnung?

– Eine EU, in der die Zusammenarbeit und Solidarität der Mitgliedstaaten und ihre nationale Souveränität beeinträchtigt werden;

– die Vorstellung, ein Peer-Review ermögliche eine bessere Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Volk als das traditionelle förmliche Modell der demokratischen Rechenschaftspflicht auf der Grundlage stellvertretenden Handelns;

– der Verzicht der Mitgliedstaaten darauf, sich in internationalen Finanzinstitutionen selbst zu vertreten, zugunsten einer vereinfachten Vertretung mit nur einer Stimme für alle Staaten der Union;

– das Aufzwingen eines Verhaltenskodex, mit dem in das individuelle Handeln der Mitgliedstaaten eingegriffen werden soll;

– die Gründung einer Weltfinanzorganisation.

Welche Standpunkte vertreten wir nachdrücklich?

– Mehr demokratische Legitimität und eine bessere Erfüllung der Rechenschaftspflicht lassen sich nicht erreichen, wenn weitere Vorschriften auf supranationaler Ebene erlassen werden.

– Die Mitgliedstaaten sollten in internationalen Foren nicht darauf verzichten, sich selbst zu vertreten.

– Die weltweite Zusammenarbeit in Regulierungsangelegenheiten muss auf der internationalen Solidarität beruhen, nicht aber auf der Verteidigung wichtiger Wirtschafts- und Finanzinteressen.

20.11.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu Aufgaben der EU im Rahmen der internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien

(2015/2060(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Paulo Rangel

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist davon überzeugt, dass die EU im Prozess der weltwirtschaftlichen Steuerung durch ihren Beitritt zu internationalen Gremien eine aktivere und herausgehobenere Rolle spielen sollte, wobei ihrer besonderen Rechtsnatur als überstaatlicher Organisation, der derzeitigen großen gegenseitigen Abhängigkeit zwischen den Ländern und dem veränderten Kräftegleichgewicht Rechnung zu tragen ist; betont, dass institutionelle Reformen notwendig sind, um die EU kohärent zu vertreten und in internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien mit einer starken europäischen Stimme zu sprechen;

2.  vertritt die Auffassung, dass die EU als Mitglied internationaler Foren die Reform des Prozesses der internationalen und wirtschaftlichen Steuerung gemäß ihren Grundsätzen, insbesondere jenen in den Artikeln 2, 3 und 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), voranbringen sollte;

3.  fordert die EU auf, internationalen Foren beizutreten, in denen die Weltwirtschaft reguliert und beeinflusst wird; vertritt allerdings die Auffassung, dass die EU die Rechtsstellung der Beschlüsse klären sollte, die von den informellen Gremien an der Spitze der Währungsunion gefasst werden;

4.  betont, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise, die 2008 ihren Anfang nahm, deutlich gezeigt hat, dass die wirtschaftspolitische Steuerung auf internationaler Ebene gestärkt und supranationale Gremien mit Interventionsmöglichkeiten und Verfahrensregeln eingerichtet werden müssen, die dazu diesen, für eine bessere Koordinierung der nationalen wirtschaftspolitischen Beschlüsse zu sorgen;

5.  fordert angesichts der erheblichen gegenseitigen Abhängigkeit zwischen den Volkswirtschaften der Welt, die von der Bedeutung des internationalen Handels für die Weltwirtschaftsordnung bestimmt wird, dass ein kohärenter und besser strukturierter Mechanismus zur Vorabkoordinierung eingerichtet wird, sodass eine gemeinsame Haltung der EU konzipiert und verwirklicht werden kann, um die Ziele und die Politik der EU, beispielsweise gemäß den Artikeln 2, 3 und 6 EUV und den Artikeln 8, 9, 10, 11 und 12 AEUV, innerhalb der internationalen Wirtschaftsforen wirksamer zur Geltung zu bringen;

6.  betont, dass innerhalb all dieser Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und ‑gremien eine konzertierte Strategie der EU entwickelt werden sollte, damit die Union in die Lage versetzt wird, einen abgestimmten Standpunkt festzulegen und ihren Einfluss auf den Beschlussfassungsprozess zu erhöhen;

7.  betont, dass es wichtig ist, dass die Europäische Union in internationalen Institutionen und Gremien mit einer Stimme spricht, und fordert die Kommission auf, auf der Grundlage bisheriger bewährter Verfahren einen europäischen Verhaltenskodex für Transparenz und Rechenschaftspflicht vorzulegen, der das Handeln der europäischen Vertreter in internationalen Organisationen leiten soll; ist der Auffassung, dass dieser Verhaltenskodex sämtlichen internationalen Institutionen und Gremien im Lauf der Zeit bei der Erstellung ihrer eigenen Verhaltenskodizes als Beispiel dienen könnte;

8.  weist darauf hin, dass in Institutionen, in denen sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten vertreten sind, der in Artikel 4 Absatz 3 EUV vorgesehene „Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit“ uneingeschränkt geachtet werden sollte und dass die Mitgliedstaaten „alle Maßnahmen [unterlassen sollten], die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten“;

9.  befürwortet, dass die Union sich für einen einheitlichen und inklusiven europäischen Ansatz einsetzt, damit ihre Politik und ihre Maßnahmen kohärent, wirkungsvoll und beständig sind und bei der Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts den Interessen und den Beiträgen der nicht in den vorstehend erwähnten Institutionen oder Gremien vertretenen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird;

10.  ist der Auffassung, dass dieser einheitliche und inklusive europäische Ansatz im Rahmen eines regelmäßigen und formellen „Finanzdialogs“ innerhalb des Parlaments besser verwirklicht werden könnte, um Leitlinien für die Verabschiedung von europäischen Standpunkten im Vorfeld bedeutender internationaler Verhandlungen festzulegen und sicherzustellen, dass diese Standpunkte bekannt sind und eine Weiterbearbeitung stattfindet; ist der Ansicht, dass die Organe der EU, die Mitgliedstaaten und bei Bedarf die Leiter der jeweiligen internationalen Organisationen zur Teilnahme an diesem Dialog eingeladen werden sollten, wobei dessen Format (öffentliche oder nicht öffentliche Sitzungen) und die Zeitabstände von praktischen Erfordernissen abhängig sein sollten;

11.  ist der Auffassung, dass dieser Dialog dazu dienen würde, das Verhandlungsmandat in Bereichen festzulegen, in denen das Parlament zusammen mit dem Rat als Mitgesetzgeber auftritt, um europäische Standpunkte zu Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen, die mit Mehrheitsbeschluss angenommen werden, und um Widersprüche mit noch zu erlassenden Rechtsvorschriften zu vermeiden;

12.  fordert die Union mit Nachdruck auf, ihrer Charta der Grundrechte im Rahmen ihrer Organe uneingeschränkt Rechnung zu tragen und die dort festgelegten unüberschreitbaren Grenzen für das Handeln in allen Bereichen, einschließlich der Wirtschaft, die das Leben ihrer Bürger spürbar beeinflussen kann, zu achten;

13.  weist darauf hin, dass die EU die Vollmitgliedschaft in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen anstreben sollte, in denen ihr diese noch nicht gewährt wurde und dies angemessen ist (etwa im Fall der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Internationalen Währungsfonds (IWF)); fordert, dass die einschlägigen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sämtliche erforderlichen Änderungen an ihren Satzungen vornehmen, um eine Vollmitgliedschaft der EU zu ermöglichen;

14.  ist der Überzeugung, dass in Zukunft die Einführung einer einheitlichen Außenvertretung der Union innerhalb des IWF und anderer internationaler Wirtschaftsforen sichergestellt werden sollte, um der Union zu ermöglichen, ihr Potenzial vollständig auszuschöpfen, die Umsetzung ihrer Ziele voranzubringen, ihre eigenen und die Interessen all ihrer Mitgliedstaaten zu schützen und ihre Bedeutung und ihren Einfluss innerhalb der weltweiten Wirtschafts- und Finanzarchitektur zu stärken, wobei die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und die mit Blick auf die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielten Fortschritte gebührend beachtet werden müssen; hält es für dringend geboten, dass diese einheitliche Vertretung unbeschadet der langfristigen Bildung eines einzigen Wahlkreises für die EU mit Fortschritten im Hinblick auf die einheitliche Vertretung des Euro-Währungsgebietes innerhalb des IWF beginnt;

15.  betont, dass eine echte Reform der Unionspolitik vonnöten ist, um innere wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern und Umschuldungsprozesse zu ermöglichen;

16.  bedauert, dass die internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien sowie die EU-Beteiligung an ihnen zu wenig demokratische Rechenschaftspflicht und Transparenz bei den Beschlussfassungsprozessen aufweisen;

17.  ist der Ansicht, dass bei den G20-Treffen die Einführung eines gemeinsamen Sitzes für den Ratsvorsitz und die Kommissionspräsidentschaft in Erwägung gezogen werden sollte, da die Glaubwürdigkeit Europas nach außen durch die beiden getrennten Sitze, die gegenwärtig bestehen, geschwächt wird;

18.  betont, dass die vollständige Transparenz, die demokratische Rechenschaftspflicht und die Legitimität der Beteiligung der Union an den bestehenden Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sichergestellt werden müssen;

19.  betont, dass die Vertreter der Union in der Lage sein sollten, den turnusmäßig wechselnden Vorsitz der G-20 zu übernehmen;

20.  plädiert dafür, dass die Union in den laufenden Verhandlungen zwischen den EU-Organen und den vorstehend genannten internationalen Institutionen ein System der vollständigen Lobbytransparenz einrichtet;

21.  ist der Ansicht, dass das Parlament über die Aktivitäten und Standpunkte der Union in den bestehenden Wirtschafts- und Finanzinstitutionen ordnungsgemäß und regelmäßig unterrichtet werden sollte; ist der Überzeugung, dass dem Parlament das Recht zustehen sollte, seinen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen, und dass es eine Überwachungsfunktion hinsichtlich der Arbeit der EU-Vertreter in diesen Institutionen ausüben sollte, um die Rechenschaftspflicht sicherzustellen und die demokratische Legitimität zu stärken;

22.  fordert die Einrichtung von interinstitutionellen Arbeitsgruppen, die vor den offiziellen Treffen von internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien zusammenkämen und dem Parlament die Möglichkeit gäben, seinen Standpunkt zu Themen zum Ausdruck zu bringen, die bei den bevorstehenden Treffen besprochen werden; ist der Ansicht, dass ein Mechanismus geschaffen werden sollte, um den Standpunkten des Parlaments zu solchen Themen Rechnung zu tragen;

23.  betont, dass das Parlament Einsicht in die von den Wirtschafts- und Finanzinstitutionen herausgegebenen einschlägigen Dokumente erhalten sollte, dass ein Mechanismus angemessene, offene, regelmäßige und effiziente Berichterstattung konzipiert werden sollte und dass die EU-Teilnehmer dem Parlament systematisch Rückmeldung über die in diesen Foren gefassten Beschlüsse erstatten sollten;

24.  vertritt die Auffassung, dass die EU bei der Förderung der Reform der internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen eine führende, aktivere Rolle spielen sollte, um deren Arbeitsweise demokratischer, transparenter und rechenschaftspflichtiger werden zu lassen und sie dadurch näher an die Bürger heranzuführen;

25.  hält es für empfehlenswert, dass sich die EU in allen internationalen Wirtschaftsforen für die Koordinierung und Stärkung der weltweiten wirtschaftspolitischen Steuerung, das europäische Sozialmodell, die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten und eine Kultur der Nachhaltigkeit von Unternehmen einsetzt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.11.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mercedes Bresso, Elmar Brok, Richard Corbett, Pascal Durand, Danuta Maria Hübner, Ramón Jáuregui Atondo, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Paulo Rangel, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Barbara Spinelli, Josep-Maria Terricabras, Kazimierz Michał Ujazdowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Isabella Adinolfi, Max Andersson, Enrique Guerrero Salom, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Andrej Plenković

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Sofia Ribeiro

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.2.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

18

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Burkhard Balz, Udo Bullmann, Esther de Lange, Fabio De Masi, Markus Ferber, Jonás Fernández, Elisa Ferreira, Sven Giegold, Neena Gill, Sylvie Goulard, Roberto Gualtieri, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Diane James, Othmar Karas, Georgios Kyrtsos, Werner Langen, Sander Loones, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Notis Marias, Fulvio Martusciello, Marisa Matias, Costas Mavrides, Bernard Monot, Stanisław Ożóg, Sirpa Pietikäinen, Pirkko Ruohonen-Lerner, Molly Scott Cato, Peter Simon, Paul Tang, Ramon Tremosa i Balcells, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Miguel Viegas, Jakob von Weizsäcker, Pablo Zalba Bidegain, Marco Zanni, Sotirios Zarianopoulos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Enrique Calvet Chambon, Mady Delvaux, Bas Eickhout, Marian Harkin, Ramón Jáuregui Atondo, Rina Ronja Kari, Thomas Mann, Eva Paunova, Michel Reimon, Antonio Tajani, Beatrix von Storch

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Lucy Anderson, Andrey Kovatchev, Adam Szejnfeld

  • [1]  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0377.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0229.
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0457.
  • [4]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0238.
  • [5]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0268.
  • [6]  Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.
  • [7]  Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) und die Welthandelsorganisation (WTO) können auch Vorschriften erlassen; die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) spielt eine gewichtige Rolle bei der weltweiten wirtschaftspolitischen Steuerung; die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB), die Karibische Entwicklungsbank (CDB), die Westafrikanische Entwicklungsbank (BOAD), die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB), die Interamerikanische Investment-Gesellschaft (IIC), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Rat der Entwicklungsbank des Europarates (CEB), die Weltbank-Gruppe, die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), die Internationale Finanz-Corporation (IFC) und die Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (MIGA) unterstützen die Finanzierung in der Entwicklungszusammenarbeit.
  • [8]  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“.
  • [9]  Mit diesem hauptsächlich auf bestimmte spezifische Bereiche ausgerichteten Bericht kann natürlich kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Er betrifft ganz bewusst nur die Zuständigkeitsbereiche des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, diesbezüglich allerdings die wesentlichen Probleme im Zusammenhang mit der Transparenz, der Erfüllung der Rechenschaftspflicht und der strategischen Verteidigung der Interessen der EU. Dank gilt den Verfassern der im Hinblick auf diesen Bericht erstellten Studien. Diese Studien sind über die Website des Europäischen Parlaments in der Rubrik Think Tank verfügbar.
  • [10]  REACTION TO THE OPINION OF THE BASEL COMMITTEE ON CRD 4 (CAPITAL REQUIREMENTS DIRECTIVE FOR BANKS), Pressemitteilung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 5.12.2014 [URL: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20141205IPR82904/html/REACTION-TO-THE-OPINION-OF-THE-BASEL-COMMITTEE-ON-CRD-4].
  • [11]  „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“, Bericht, vorgelegt von Jean-Claude Juncker in enger Zusammenarbeit mit Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem, Mario Draghi und Martin Schulz [URL: http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf].
  • [12]  Anmerkungen von David Wright, Generalsekretär der IOSCO, The Atlantic Council, Washington, DC, 10. Dezember 2012 [URL: https://www.iosco.org/library/speeches/pdf/20121210-Wright-David.pdf].