BERICHT über die Umsetzung und Überarbeitung der Zentralasienstrategie der EU

8.3.2016 - (2015/2220(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Tamás Meszerics


Verfahren : 2015/2220(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0051/2016
Eingereichte Texte :
A8-0051/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Umsetzung und Überarbeitung der Zentralasienstrategie der EU

(2015/2220(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den vierten Fortschrittsbericht vom 13. Januar 2015über die Umsetzung der im Jahr 2007 angenommenen EU-Strategie für Zentralasien,

  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Strategie der EU für Zentralasien, die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 22. Juni 2015 angenommen hat,

–  unter Hinweis auf die auf dem Ministertreffen zwischen der EU und Zentralasien vom 20. November 2013 in Brüssel angekündigten Zusagen,

–   unter Hinweis auf die 5. Konferenz auf hoher Ebene zwischen der EU und Zentralasien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Wasser, die am 12./13. Oktober 2015 in Mailand stattfand,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse des OSZE-Implementierungstreffens zur menschlichen Dimension vom 21. September bis 2. Oktober 2015 in Warschau,

–   unter Hinweis auf den Prozess von Istanbul zur regionalen Sicherheit und Zusammenarbeit für ein sicheres und stabiles Afghanistan, der 2011 in der Türkei eingeleitet wurde, und die zur Stärkung dieses Prozesses am 14. Juni 2012 in Kabul ausgerichtete Ministerkonferenz mit dem Titel „Im Herzen Asiens“,

–   unter Hinweis auf die Unterstützung und positive Bewertung vonseiten des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten im Hinblick auf den neu ernannten EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien, Peter Burian, in der Anhörung vom 1. Juni 2015,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dieser Region, insbesondere die Entschließungen vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien[1] und vom 15. Dezember 2011 zum Stand der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2015 zu den Sonderberichten des Rechnungshofs über die Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2013, insbesondere Teil II zum Sonderbericht Nr. 13/2013 des Rechnungshofs mit dem Titel „EU-Entwicklungshilfe für Zentralasien“[3],

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 29. April 2015 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, insbesondere auf dessen Ziffer 240[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2012 zur Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zur Rolle der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei klimabedingten Krisen und Naturkatastrophen[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2014 zu den Prioritäten der EU für die 25. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen[7],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zur Überprüfung der EU-Menschenrechtsstrategie[8],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2011 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[9],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 über Maßnahmen der EU zugunsten von Menschenrechtsverteidigern[10],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zu dem Thema „Menschenrechte und Technologie: die Auswirkungen von Systemen zur Ausspähung und Überwachung auf die Menschenrechte in Drittstaaten“[11],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU[12],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zu „Stärkung der OSZE – Rolle der Europäischen Union“[13],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 mit seinen Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst für die Verhandlungen über ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Kasachstan[14],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 zu Kasachstan[15],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. April 2013 zur Menschenrechtslage in Kasachstan[16],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2015 zu Kirgisistan und dem Gesetz über homosexuelle Propaganda[17],

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 22. Oktober 2013 zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik[18],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Lage in Kirgisistan[19],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2010 zur Lage in Kirgisistan[20],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2009 zum Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits[21],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2014 zu den Menschenrechten in Usbekistan[22],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens[23],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zu den Beziehungen zwischen der EU und China[24],

–   unter Hinweis auf den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019), den der Rat am 20. Juli 2015 angenommen hat,

–   unter Hinweis auf die Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline, die vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 12. Mai 2014 angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/53/144 „Declaration on the Right and Responsibility of Individuals, Groups and Organs of Society to Promote and Protect Universally Recognized Human Rights and Fundamental Freedoms“, besser bekannt als „Erklärung über Menschenrechtsverteidiger“,

–   unter Hinweis auf die laufende Überprüfung der globalen Strategie der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Nachbarschaftspolitik,

–   unter Hinweis auf Artikel 21 EUV,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0051/2016),

A.   in der Erwägung, dass die EU-Strategie für Zentralasien in einem Umfeld wachsender Bedeutung der Region und eines zunehmenden Engagements der EU im Nachbarland Afghanistan, der Ausweitung der europäischen Nachbarschaftspolitik auf die Kaspische Region, der laufenden Unterstützung der EU für Reformen und die Modernisierung der postsowjetischen Gesellschaft und der Interessen der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit beschlossen wurde; in der Erwägung, dass dabei auch den Sicherheitsbedrohungen und -herausforderungen Rechnung getragen wurde, die eine Zusammenarbeit zwischen Zentralasien und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten erfordern; in der Erwägung, dass diese Strategie seit nahezu acht Jahren verfolgt wird;

B.   in der Erwägung, dass Zentralasien trotz der gemeinsamen Geschichte eine heterogene Region mit vielen unterschiedlichen Ethnien und Religionsgemeinschaften ist; in der Erwägung, dass fehlendes gegenseitiges Vertrauen und die anhaltenden Spannungen wegen der Nutzung und Aufteilung von natürlichen Ressourcen bislang einer wirklichen regionalen Zusammenarbeit im Wege standen;

C.   in der Erwägung, dass die Achtung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten eine wesentliche Bedingung für eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der EU und den fünf Ländern Zentralasiens in Bereichen von gemeinsamem Interesse ist, in der ureigenen Bedeutung des in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen festgeschriebenen Begriffs „Partnerschaft“; in der Erwägung, dass die Lage der Demokratie und der Menschenrechte in der Region insgesamt weiterhin in unterschiedlichem Maße schlecht und bedenklich ist;

D.   in der Erwägung, dass schwerwiegende Defizite auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten die Chancen der zentralasiatischen Länder auf nachhaltige Entwicklung und eine verantwortungsvolle Regierungsführung schmälern, worunter die jeweiligen Gesellschaften zu leiden haben;

E.   in der Erwägung, dass sich die Handels- und Energiekontakte positiv auf die Beziehungen zwischen der EU und Zentralasien auswirken und dadurch gemeinsame Werte wie Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte befördert werden; in der Erwägung, dass das Ziel der APS-Regelung die Diversifizierung der Volkswirtschaften in Zentralasien ist;

F.   in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten bilaterale Beziehungen mit einigen der zentralasiatischen Länder aufgebaut und vertieft haben; in der Erwägung, dass ein kohärenter und konsequenter Ansatz der EU in Bezug auf die Region erforderlich ist, um Überschneidungen oder das Aussenden uneinheitlicher und verwirrender Signale zu verhindern;

G.   in der Erwägung, dass die Entwicklungshilfe der EU für Zentralasien hauptsächlich im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) auf 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 aufgestockt worden ist, d.h. gegenüber dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 um 56 % erhöht worden ist;

H.   in der Erwägung, dass das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wichtiges Finanzierungsinstrument zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Demokratisierung darstellt;

I.  in der Erwägung, dass die Region in zunehmenden Maße von religiösem Fanatismus betroffen ist, der sich in Unterstützung für den IS bzw. Da‘esh, Al-Kaida in Afghanistan und Hizb-ut-Tahrir ausdrückt, und dass sich eine Vielzahl von Menschen von dort aufgemacht hat, um sich dem IS bzw. Da‘esh in Syrien und im Irak anzuschließen;

J.   in der Erwägung, dass die Region eine bedeutende Route für den Drogentransit von Afghanistan nach Russland ist und dass sich bestimmte örtliche Clans mit diesem lukrativen Geschäft befassen, das ihnen die Möglichkeit bietet, durch Korruption und Interessenkonflikte großen politischen Einfluss auszuüben;

K.   in der Erwägung, dass Bildung bei der Förderung einer stabilen, sicheren und nachhaltigen Entwicklung der Region eine wesentliche Rolle spielt;

L.  in der Erwägung, dass der Rat für auswärtige Angelegenheiten im Juni 2015 sein Engagement zur Förderung der Rechte der Frau bekräftigt und die Schlussfolgerung gezogen hat, dass die Stärkung der Rolle der Frau in der Region ein wesentlicher Faktor für langfristige Stabilität und verantwortliches Regierungshandeln ist;

M.   in der Erwägung, dass die zentralasiatischen Länder die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bezüglich ihrer Asylpolitik verbessern müssen und dass regionale Konsultationsprozesse wie der vom UNHCR und der IOM koordinierte Prozess von Almaty dazu beitragen können;

N.   in der Erwägung, dass die Folgen der globalen Erwärmung für Zentralasien noch größtenteils unbekannt sind, mittlerweile jedoch klar ist, dass sich die Probleme bei der Wasserversorgung in den tiefgelegenen Ländern noch zuspitzen werden;

O.   in der Erwägung, dass Russland und China enge Verbindungen zu der Region und einen großen Einfluss dort haben, die EU aber dennoch ihre Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit zentralasiatischen Ländern noch erheblich verstärken kann;

P.  in der Erwägung, dass verschiedene regionale Partnerschaften wie die Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS), die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) und die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) bestehen, zu deren Mitgliedern auch verschiedene Länder Zentralasiens gehören und die von Russland bzw. China dominiert werden;

Q.   in der Erwägung, dass die Region in die Initiative der „Neuen Seidenstraße“ („One Belt, One Road“) insbesondere im Hinblick auf den Wirtschaftsgürtel entlang der Seidenstraße aufgenommen wurde, wodurch sich deren strategische Bedeutung erhöht hat;

R.   in der Erwägung, dass die Region Zentralasien zwar die zentralasiatischen Republiken der ehemaligen Sowjetunion umfasst, aber auch in wesentlichem Maße von Russland, China, der Mongolei, dem Iran und Afghanistan beeinflusst wird;

Allgemeine Bestimmungen zu Mittelzusagen der EU

1.   betont das starke strategische, politische und wirtschaftliche Interesse der EU an der Intensivierung ihrer bilateralen und multilateralen Beziehungen mit allen Ländern Zentralasiens auf der Grundlage gemeinsamer und geteilter Werte, wie sie in den bestehenden Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan und in dem Abkommen mit Turkmenistan, das noch nicht in Kraft ist, festgelegt sind;

2.   bekräftigt das große Interesse der EU an einem prosperierenden, friedlichen, demokratischen, stabilen und inklusiven Zentralasien als einer wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Region, wie es schon in der Strategie von 2007 hieß;

3.   weist darauf hin, dass sich der bisherige strategische Ansatz der Ausgestaltung der Beziehungen mit den zentralasiatischen Ländern nur begrenzt als tragfähig und erfolgreich erwiesen hat; stellt fest, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den Zielländern der Zentralasien-Strategie keinen relevanten Ausbau erfahren haben, die angestrebte Förderung der regionalen Kooperation und Integration der zentralasiatischen Länder im Wege eines Erfahrungs- und Normentransfers seitens der EU stagniert und die EU bisher auch keinen relevanten Beitrag zur Lösung der gravierenden sozialökonomischen Probleme und Umweltprobleme sowie zur Modernisierung der zentralasiatischen Gesellschaften ausgehend von den Werten und gesellschaftlichen Modellen und Konzepten der EU leisten konnte;

4.   ist der Auffassung, dass wesentliche Fortschritte in den in dem vorliegenden Bericht genannten Bereichen noch auf sich warten lassen, ist jedoch der Hoffnung, dass die beteiligten Parteien, das heißt sowohl die EU und ihre Mitgliedstaaten als auch die fünf zentralasiatischen Länder, ernsthafte Anstrengungen unternehmen werden, um die in den offiziellen Dokumenten und Verträgen vereinbarten Ziele zu erreichen, die die Rechtsgrundlage für die bilateralen und multilateralen Beziehungen der Union mit Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan bilden;

5.   begrüßt die vom EAD, von der Kommission und vom Rat 2015 vorgenommene Überarbeitung der EU-Strategie für Zentralasien; vertritt gleichwohl die Ansicht, dass die Prioritäten, Zielsetzungen und Ziele zielgenauer auf die Interessen, Erfordernisse und Rahmenbedingungen der zentralasiatischen Partnerstaaten zugeschnitten und dabei die Unterschiede zwischen den Ländern in der Region und ihre jeweiligen Besonderheiten berücksichtigt werden sollten, und dass sie daher durch auf jedes einzelne Land zugeschnittene Aktionspläne präziser definiert und mit Richtwerten und Indikatoren in einem glaubwürdigen Zeitrahmen versehen werden sollten, um diese Aktionspläne baldmöglichst flexibler an die Rahmenbedingungen in der Region anpassen zu können;

6.   stimmt darin überein, dass die 2007 beschlossene Strategie und die darin festgelegten langfristigen prioritären Bereiche (Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und Demokratisierung, Jugend und Bildung, wirtschaftliche Entwicklung, Handel und Investitionen, Energie und Verkehr, ökologische Nachhaltigkeit und Wasser, gemeinsame Sicherheitsbedrohungen und -herausforderungen, und interkultureller Dialog) weiterhin relevant und für ein konkretes Engagement der EU in der Region in Einklang mit den in der EU-Strategie festgelegten Zielsetzungen notwendig sind; begrüßt gleichwohl den stärker zielgerichteten Ansatz der Überprüfung der Strategie;

7.   begrüßt es, dass die Überarbeitung der Strategie recht anspruchsvoll ist und mit dem Umstand übereinstimmt, dass der Rat die Region als strategisch wichtig eingestuft hat, und hält es dementsprechend für geboten, die wirksame Zusammenarbeit hinsichtlich der politischen, diplomatischen und handelspolitischen Beziehungen zu stärken und einen wirklichen demokratischen Wandel zu unterstützen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Entwicklungshilfe der EU für die Region im Zeitraum 2014-2020 gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum um 56 % erhöht und gezielter eingesetzt wurde;

8.   begrüßt, dass die Überarbeitung auf dem Ministertreffen EU-Zentralasien am 21. Dezember 2015 in Astana diskutiert wurde; befürwortet die Ausrichtung eines Gipfeltreffens EU-Zentralasien, damit die Ziele der EU in der Region gefördert, Anliegen zur Sprache gebracht und Fragen der Zusammenarbeit erörtert werden;

9.   teilt die Auffassung, dass ein differenzierter, an Bedingungen geknüpfter und mit Anreizen verbundener Ansatz verfolgt werden sollte, um sowohl auf bilateraler als auch auf regionaler Ebene bessere Ergebnisse zu erzielen; vertritt die Ansicht, dass regionale Programme wie die Programme für Grenzmanagement, Bekämpfung von Drogenhandel und illegalem Handel sowie Verkehr und Energie gezielt auf die Beteiligten zugeschnitten werden sollten, auch auf Länder aus der Region im weiteren Sinne wie Afghanistan, den Iran, die Mongolei und Aserbaidschan;

10.   fordert die EU auf, punktuell intensiver mit denjenigen zentralasiatischen Ländern zusammenzuarbeiten, die über die Zentralasienstrategie der EU hinausgehen wollen;

11.   betont, dass eine verbesserte regionale Zusammenarbeit der Wirtschafts- und Sicherheitslage in der Region zugutekäme; fordert angesichts der Tatsache, dass interregionale Kontakte in Zentralasien nur schwach ausgebildet sind, den EAD und die Kommission auf, Projekte zu entwickeln, mit denen Kooperationen bei den Ländern gefördert werden, denen es an verbesserten Kontakten gelegen ist;

12.   betont, dass die Auszahlung von EU-Mitteln klar an Anreize und Leistungen geknüpft werden sollte, wobei die Ergebnisse hinsichtlich einer Reihe von Richtwerten honoriert werden, die für jedes einzelne Land festgelegt werden und von messbaren Fortschritten insbesondere in den Bereichen Demokratisierung, Verhütung und Bekämpfung von Korruption, freie und faire Wahlen, Menschenrechte, Eindämmung des Drogenhandels, Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, Entwicklung, menschliche Sicherheit und gutnachbarliche Beziehungen abhängig gemacht werden sollten;

13.   teilt die Auffassung, dass ein konkretes und konstruktives Engagement sowie die Durchführung demokratischer Reformen und von Regierungsprogrammen auch als Indikatoren für die in vielen Bereichen erzielten Erfolge herangezogen werden können; fordert die Kommission und den EAD gleichwohl nachdrücklich auf, ihre Bewertungen auf konkrete vor Ort festgestellte Gegebenheiten zu gründen;

14.   weist erneut darauf hin, dass die EU ihre politische Sichtbarkeit in der Region Zentralasien erhöhen muss; legt der EU und ihren Mitgliedstaaten nahe, ohne bilaterale Verhandlungen, bei denen häufig die Anforderungen bezüglich der Menschenrechte abgeschwächt werden, mit einer Stimme zu sprechen und die Kohärenz und Koordinierung der außenpolitischen Maßnahmen in dieser Region zu fördern und zusammen eine gemeinsame Planung der Hilfe und der Projekte zusammen mit den Mitgliedstaaten einzuführen, um eine durchschlagende Wirkung und Synergieeffekte zu erzielen; fordert den Rat, den EAD und die Kommission nachdrücklich auf, einen konkreten Aktionsplan mit messbaren Richtwerten zu beschließen, der künftig eine ordentliche Bewertung der erzielten Fortschritte ermöglicht; begrüßt die stärkere Einbeziehung und aktive Einflussnahme der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Strategie;

15.   begrüßt es, dass die Stelle des EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien nach jahrelanger Unterbrechung wieder besetzt wurde, und erwartet von dem neu ernannten Sonderbeauftragten, dass er einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Strategie und zurGestaltung der Beziehungen zu den zentralasiatischen Ländern leistet, indem er für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union in der Region sorgt und der politischen Führung und der Gesellschaft in den Ländern Zentralasiens die Standpunkte der EU vermittelt;

16.   fordert den EU-Sonderbeauftragten auf, sich auf die folgenden Aufgaben zu konzentrieren: Festigung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Beförderung des Dialogs sowie der friedlichen Beilegung ausstehender Streitpunkte, Knüpfen von Kontakten nicht nur mit Regierungen und Parlamenten, sondern auch mit der Zivilgesellschaft und den Medien, Unterstützung der Konfliktprävention und Förderung der regionalen Sicherheit, Förderung einer intakten Umwelt und Bewältigung des Klimawandels insbesondere im Hinblick auf Wasser- und Kohlenwasserstoffressourcen; fordert den EU-Sonderbeauftragten auf, gemäß Artikel 36 des Vertrags und seinem Mandat dem Parlament über wesentliche Herausforderungen in mündlicher und schriftlicher Form Bericht zu erstatten;

17.   fordert den EAD, die Kommission und den EU-Sonderbeauftragten auf, dafür zu sorgen, dass die EU mehr Präsenz in Zentralasien zeigt und ihre Sichtbarkeit bei den Bürgern, der Zivilgesellschaft, den lokalen Medien sowie den Wirtschafts- und Hochschulkreisen erhöht wird; fordert den EAD nachdrücklich auf, die stille Diplomatie um vermehrte öffentliche Diplomatie zu ergänzen;

18.   fordert den EAD auf, regelmäßig Analysen zu Zentralasien zu erstellen, bei denen die unterschiedlichen Nachbarregionen berücksichtigt werden, darunter auch Fragen zur Integration von Afghanistan und dem Iran und hinsichtlich der Ausarbeitung eines umfassenden Ansatzes in Bezug auf das Kaspische Meer;

19.   fordert die Kommission auf, bei den von internationalen Organisationen wie der OECD, dem VN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführten Maßnahmen sowie bei den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten der EU im Außenbereich in dieser Region, wie dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), dem Instrument für Stabilität und Frieden (ISP), dem EIDHR und dem Partnerschaftsinstrument (PI) für Synergien, Kohärenz und Einheitlichkeit zu sorgen und die Koordinierung mit der EBWE und der EIB zu intensivieren;

20.  fordert die EU auf, in den Bereichen Umwelt, Bildung und Klimapolitik mit den Hilfs- und Entwicklungsprojekten der Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten, um einen höheren Wirkungsgrad zu erzielen und gemeinsam ein breiteres Publikum zu erreichen;

21.   fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der OSZE in Bezug auf Zentralasien, vor allem in den Bereichen Menschenrechte, Demokratisierung und Sicherheit, damit deren Anstrengungen in der Region gebündelt und gegebenenfalls ergänzt werden können;

22.   legt den EU-Delegationen in Zentralasien nahe, ihr Potenzial voll auszuschöpfen, was ihren Beitrag zur Umsetzung der EU-Strategie insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Kontakte mit ihr anbelangt;

23.   unterstützt die Fortführung der interparlamentarischen Zusammenarbeit und weist auf die Bedeutung ihrer ständigen Delegation für die Beziehungen zu dieser Region hin, was die Überwachung und Umsetzung der mit den Ländern aus dieser Region abgeschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen betrifft;

Demokratisierung, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit

24.   legt dem Rat, dem EAD und der Kommission nahe, der Förderung und Stärkung der Demokratie, der Durchsetzung der bürgerlichen und politischen Rechte sowie der Menschenrechte, unter anderem der im Sozialpakt der VN kodifizierten sozialen Rechte, dem Aufbau von Rechtstaatlichkeit sowie einem verantwortungsvollen Regierungs- und Verwaltungshandeln in den zentralasiatischen Ländern einen hohen Stellenwert einzuräumen und hiermit auch die Grundlagen für Sicherheit und Stabilität, für den Aufbau offener Gesellschaften in den betreffenden Ländern und in der Konsequenz für die Zurverfügungstellung von bewährten Verfahren zur Bewältigung von externen und internen politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu schaffen;

25.   unterstreicht, dass die Achtung der Menschenrechte und Demokratie der Kern der EU-Strategie in Bezug auf den Umfang der in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehenen Zusammenarbeit unter Anwendung der Menschenrechts- und Demokratieklausel sein muss; bedauert, dass die mit den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verbundenen rechtlichen Verpflichtungen zur Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden, mit Ausnahme einiger in Kirgisistan erzielten Fortschritte;

26.   bedauert, dass die Achtung der demokratischen Standards, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten generell immer noch nicht ausreichend ist; bedauert, dass die Lage der Menschenrechte insgesamt weiter beunruhigend ist, unterstreicht jedoch, dass in einigen Ländern der Region begrenzte positive Entwicklungen zu verzeichnen sind, unter anderem legislative Reformen, zunehmende Bemühungen zur Verhütung von Folter und Schritte zur vollständigen Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit;

27.   unterstreicht den Mehrwert und das weitere Potenzial der Rechtsstaatlichkeitsplattform, die von Deutschland und Frankreich mit aktiver Unterstützung Finnlands und Lettlands koordiniert wird und in deren Rahmen mehrere Veranstaltungen zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht und zur Weiterbildung von Richtern organisiert wurden; legt anderen Mitgliedstaaten nahe, eine proaktivere Rolle in dieser Hinsicht einzunehmen; fordert jedoch nachdrücklich, dass diese Plattform verbessert wird, sodass dort auch tatsächliche Fragen bezüglich der Demokratisierung und Menschenrechte erörtert werden; fordert die umfassende Beteiligung und eine engere Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf dieser Plattform; fordert die Botschaften der EU und der Mitgliedstaaten auf, wirklich unabhängige nichtstaatliche Partner zu unterstützen;

28.   weist auf die bestehende Diskrepanz zwischen der Verabschiedung von Gesetzen und deren Umsetzung in die Praxis hin, was zu einer falschen Bewertung der Fortschritte führt; fordert den EAD und die Kommission nachdrücklich auf, Fortschritte anhand tatsächlicher praktischer Resultate und nicht anhand von auf Gesetzen oder Erklärungen beruhenden Bewertungen zu bemessen;

29.   empfiehlt, dass die EU ihre Menschenrechtspolitik und externen Finanzierungsinstrumente so zuschneidet, dass konsequente langfristige demokratische Reformen stärker als Richtschnur dienen;

30.   verurteilt nachdrücklich die anhaltende Verfolgung von Menschenrechtsverfechtern, Oppositionspolitikern und Journalisten in Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und Kirgisistan, und fordert den EAD auf, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen und rechtzeitig zu ihrem Schutz tätig zu werden;

31.   verurteilt das Vorgehen von einigen der zentralasiatischen Regime gegen Vertreter der Opposition im Exil, wozu Morde und der Missbrauch von Auslieferungsverfahren mit Hilfe von Interpol gehören; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihnen besseren Schutz zu gewähren und sie gemäß dem Grundsatz der Nichtzurückweisung nicht auszuweisen, wonach kein wirkliches Opfer von Verfolgung an seine Verfolger ausgeliefert werden darf;

32.   fordert den EAD daher nachdrücklich auf, repressive Maßnahmen, die von den zentralasiatischen Regimen unter Verweis auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ergriffen wurden, in freimütigen Erklärungen zu verurteilen und gleichzeitig legitime Sicherheitsanliegen anzuerkennen;

33.   fordert den Rat, den EAD und die Kommission auf, bei der weiteren Ausgestaltung der Beziehungen darauf zu drängen, dass die zentralasiatischen Partnerstaaten baldmöglichst das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifizieren und die Kernnormen und weitere noch offene Normen der ILO annehmen und implementieren;

34.   ist sich dessen bewusst, welche Gefahren für die Sicherheit mit der Rückkehr der „Foreign Fighters“ verbunden sind, die aufgebrochen sind, um in den Reihen des „Islamischen Staates“ zu kämpfen, bekundet jedoch seine große Besorgnis über das zunehmend härtere Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und Oppositionsparteien unter dem Vorwand von Sicherheit und Stabilität , das seiner Ansicht nach auf keinen Fall eine angemessene Reaktion darstellt, unter anderem mittels dubioser Anklagen wegen terroristischer Handlungen oder vager Anschuldigungen bezüglich des Schürens von sozialem Hass, der Verabschiedung sogenannter Gesetze zu ausländischen Agenten, mit denen die Tätigkeiten legitimer nichtstaatlicher Organisationen, die aus dem Ausland Finanzmittel erhalten, stigmatisiert werden, sowie des vermehrten Einsatzes von Technologien zur Überwachung, Observierung, Zensur und Filterung von Informationen; erinnert die Partnerländer daran, dass in einer voll funktionsfähigen parlamentarischen Demokratie das Recht auf freie Meinungsäußerung und Medienpluralität gewahrt werden muss; betont in diesem Zusammenhang, dass die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung in keiner Weise zu einer nachhaltigen inneren Stabilität beiträgt; unterstreicht, dass die entsprechenden EU-Instrumente wie die Durchführung regelmäßiger Seminare mit der breiten Öffentlichkeit und ein verstärkter Austausch zur Stärkung der Position der Öffentlichkeit beitragen sollten, und dass viele der betroffenen Gemeinschaften derzeit eher auf Wechselbeziehungen von Gruppen, Klans oder Netzwerken fußen, welche von den herrschenden Eliten kontrolliert werden;

35.  fordert die Länder der Region auf, die Anwesenheit internationaler nichtstaatlicher Organisationen nicht als eine Bedrohung, sondern als eine Bereicherung der Gesellschaft zu betrachten und ihnen uneingeschränkt Zugang zu Haftanstalten zu gewähren, damit der Strafvollzug transparenter wird, was insbesondere die Zusammenarbeit mit sämtlichen Einrichtungen der Vereinten Nationen und dem Internationalen Roten Kreuz betrifft;

36.   ist besorgt über die wachsende Zahl an Gesetzen, mit denen in den Ländern der Region die Freiheit der Medien sowie die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beschnitten werden und die gegen die Finanzierung der Zivilgesellschaft (die „Gesetze über ausländische Agenten“) und die LGBTI-Gemeinschaft (die so genannten „LGBTI-Propaganda-Gesetze“) gerichtet sind; vertritt die Ansicht, dass die EU in diesem Sinne unter ihre Prioritäten nicht nur die Förderung der erwähnten Freiheiten, sondern auch der Religions- und Glaubensfreiheit und der Rechte von Frauen, Minderjährigen und Minderheiten aufnehmen muss;

37.   fordert die staatlichen Instanzen auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um ethnische und religiöse Minderheiten und lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen in den zentralasiatischen Ländern zu schützen, ihrer Diskriminierung ein Ende zu setzen und den Rechten schutzbedürftiger Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, Geltung zu verschaffen;

38.   erinnert daran, dass der Schutz und die Förderung der Kinderrechte zu den wesentlichen Zielen der EU gehören, und fordert die Staatsorgane auf, deren Umsetzung im Einklang mit Völkerrechtsnormen, insbesondere dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, zu unterstützen;

39.   begrüßt die Einrichtung von Menschenrechtsdialogen mit allen fünf Ländern Zentralasiens; verweist jedoch auf die mangelnde Transparenz des Prozesses und fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, die Rolle, das Mandat, die Zielsetzungen und die Folgemaßnahmen der Menschenrechtsdialoge mit den Ländern der Region zu überprüfen und insbesondere alle Akteure – auch die politischen Kräfte des islamischen Reformismus, die dem Extremismus entgegentreten – einzubinden und Mechanismen zur systematischen Überwachung der Menschenrechtslage sowie – falls diese Mechanismen schwerwiegende Mängel aufweisen sollten – Notfallpläne zur Verbesserung der Wirksamkeit dieser Mechanismen einzuführen; stellt fest, dass die Menschenrechtsdialoge für die EU wichtige Instrumente für die Pflege der Beziehungen mit den zentralasiatischen Ländern sind, da mit ihrer Hilfe intelligente Strategien umgesetzt werden können, weshalb ausreichend Gebrauch von ihnen gemacht werden sollte; fordert, dass diese Dialoge Bestandteil eines umfassenden Menschenrechtsengagements in der Region werden; fordert in diesem Sinne, dass Menschenrechtsanliegen auf allen Ebenen einschließlich der Ebene der Staats- und Regierungschefs zur Sprache gebracht und übermittelt werden; fordert die EU nachdrücklich auf, konkrete Einzelfälle konsequent und in der Öffentlichkeit anzusprechen;

40.  hebt hervor, wie wichtig der Mechanismus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ist, um den Schutz der Menschenrechte, den Demokratisierungsprozess und den Rechtsstaat in Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und Kirgisistan wirksam umzusetzen;

41.   erinnert die zentralasiatischen Regierungen an ihre Verpflichtungen im Rahmen der menschlichen Dimension der OSZE;

42.   begrüßt die Worte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, der während seines Besuchs der Region im Juni 2015 vor einem Schrumpfen des demokratischen Freiraums gewarnt hat;

43.   stellt fest, dass es praktisch keine Abstimmung zwischen der EU und den USA bei den Maßnahmen in Bezug auf Zentralasien gibt; spricht sich für die Einrichtung stärker praxisbezogener Verbindungen der Zusammenarbeit aus; ist der Auffassung, dass ein gemeinsames Vorgehen insbesondere in Bereichen wie Sicherheit der Menschen und Menschenrechtsförderung von Nutzen sein kann;

Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter

44.  erkennt an, dass Usbekistan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan zwar mit jeweils unterschiedlichen Herausforderungen bei der Förderung der Menschenrechte konfrontiert sind, dass die Region sich allerdings gemeinsamen Herausforderungen stellen muss, wenn es darum geht, die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in Angriff zu nehmen und voranzubringen;

45.  merkt an, dass zwar alle fünf zentralasiatischen Länder das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert haben, dass ihre Kultur allerdings weiterhin patriarchal und von Männern geprägt ist, dass in vielen Bereichen, darunter beim Zugang zu höherer Bildung, in Teilen des Arbeitsmarktes sowie beim Zugang zu Rechtsschutz und Rechten, erhebliche Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen fortbestehen und dass Gewalt gegen Frauen in vielen Teilen Zentralasiens nach wie vor weit verbreitet ist und sich in unterschiedlichen Formen manifestiert, einschließlich häuslicher Gewalt, Brautraub, Menschenhandel, Frühverheiratung und körperlicher Misshandlung; fordert die fünf Länder auf, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vollständig umzusetzen; bekräftigt, dass die von der EU gewährte Unterstützung konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen umfassen muss;

46.  stellt fest, dass Frauen in der Agrarproduktion und in der Landwirtschaft in allen zentralasiatischen Ländern eine eigenständige und zentrale Rolle spielen, wobei der durchschnittliche Anteil der in der Landwirtschaft beschäftigten Frauen bei 58 % liegt[25]; fordert alle zentralasiatischen Länder auf, die Beschäftigung von Frauen und weibliches Unternehmertum, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu fördern; fordert, dass die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie die Stärkung der Position von Mädchen und Frauen als Schlüsselziel der EU-Außenbeziehungen mit der Region gefördert und überwacht werden;

47.  erkennt die von einzelnen zentralasiatischen Ländern unternommenen Schritte zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter an, etwa die Änderungen der Artikel 154 und 155 im Strafgesetzbuch Kirgisistans, die im Februar 2014 in Kraft traten und durch die die Strafen für die in weiten Teilen praktizierte Gewohnheit des Brautraubs verschärft werden; stellt jedoch fest, dass der Schutz der Rechte der Frau und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter überall in der Region weiterhin eine Herausforderung darstellen; fordert die Kommission auf, die zentralasiatischen Länder weiterhin dabei zu unterstützen, ihre jeweilige Agenda für die Rechte der Frau fortzuentwickeln, damit bei der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte erzielt und diese verwirklicht werden können sowie sichergestellt werden kann, dass alle – auch die schutzbedürftigsten – Mitglieder der Gesellschaft in den uneingeschränkten Genuss ihrer Menschenrechte kommen;

48.  begrüßt die Strategie Kasachstans für die Gleichstellung der Geschlechter und die darin enthaltenen 45 politischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen; fordert die Kommission auf, die zentralasiatischen Länder weiterhin dabei zu unterstützen, ihre jeweilige Agenda für die Rechte der Frau fortzuentwickeln, und fordert eine wirksamere Umsetzung dieser Strategie; bedauert, dass Frauen in den öffentlichen Entscheidungsgremien in Kasachstan unterrepräsentiert sind, obgleich in politischen Einrichtungen eine Quote von 30 % gesetzlich vorgeschrieben ist;

49.  fordert den EAD auf, im Rahmen der Überarbeitung seiner Strategie für Zentralasien und gemäß seinen Prioritäten für den Zeitraum 2016–2020 sowie unter Berücksichtigung der von den zentralasiatischen Ländern bereits erzielten Erfolge einen umfassenden Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich konkreter Maßnahmen zur Stärkung der Rechte der Frau und zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen, festzulegen; ist der Ansicht, dass jedem zentralasiatischen Land nahegelegt werden sollte, Rechtsvorschriften zu erlassen, in denen alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Diskriminierung von Frauen ausdrücklich verboten werden, darunter sexueller, körperlicher, physiologischer und wirtschaftlicher Missbrauch und andere Taktiken der Isolation, mit denen den Opfern die Aufnahme einer Arbeit und der Zugang zu Bankkonten, Kreditkarten oder zu Verkehrsmitteln verwehrt wird; weist darauf hin, dass finanzielle Sicherheit der beste Hinweis dafür ist, ob ein Opfer von häuslicher Gewalt ausbrechen und von weiterem Missbrauch verschont werden wird; fordert die zentralasiatischen Länder auf, Gewalt gegen Frauen als Straftatbestand einzustufen, alle gemeldeten Fälle ordnungsgemäß zu untersuchen und Maßnahmen umzusetzen, durch die für die Opfer Schutz, Unterstützung und der Zugang zur Justiz gewährleistet werden, einschließlich Mechanismen zur Sicherstellung der Strafverfolgung; stellt fest, dass der Branche der Ehevermittlungsagenturen in Zentralasien eine verhältnismäßig hohe Bedeutung zukommt, und fordert die Länder in der Region auf, in Erwägung ziehen, diese Agenturen zu regulieren, um benachteiligte Frauen besser vor Ausbeutung schützen zu können; fordert die zentralasiatischen Länder auf, Bildungskampagnen über das Recht auf ein Leben ohne Gewalt sowie Sensibilisierungsinitiativen auszuarbeiten, die sich an die Gesamtgesellschaft und insbesondere an religiöse Führungspersonen richten und in deren Rahmen auf die zwingende Voraussetzung hingewiesen wird, dass eine Eheschließung einvernehmlich erfolgen muss;

50.  stellt fest, dass es eine Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit gibt, und dass die Rechtsordnungen einiger Länder zwar vorsehen, dass bei der Aufteilung von Gütern die gleichen Rechte zu gewährleisten sind, es aber nach wie vor zu Diskriminierung zugunsten männlicher Erben kommt; ist besorgt darüber, dass die unzureichende rechtliche Registrierung von Ehen in Tadschikistan dazu führt, dass sich Frauen nach einer Scheidung in einer besonders benachteiligten Lage befinden, da einer OSZE-Studie zufolge bei einer Scheidung 80 % der Frauen aus diesem Grund Eigentumsrechte und Unterhaltszahlungen für Kinder verwehrt werden;

51.  fordert die EU mit Nachdruck auf, zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Ländern Zentralasiens einsetzen, und aktiv mit internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern zusammenzuarbeiten, etwa der ILO, der OECD und den Vereinten Nationen, um Synergien mit Blick auf die Stärkung der Rolle der Frau zu schaffen;

52.  stellt fest, dass Frauen in den Kabinetten schwach vertreten sind, wobei deren Anteil im Jahr 2015 in Kirgisistan bei 15 % und in Turkmenistan bei 5,7 % gelegen hat[26]; legt den zentralasiatischen Ländern und der Kommission nahe, ebenfalls einen Schwerpunkt auf die Einbindung von Frauen in die Beschlussfassung, insbesondere in der Politik, zu legen, und empfiehlt die Einführung eines Quotensystems, um die Beteiligung von Frauen zu fördern, vor allem wenn es um die Aufstellung als Kandidatinnen geht;

53.  fordert die zentralasiatischen Länder auf, einen gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern, um das Potenzial von Frauen zur Stimulierung von Wachstum im Rahmen der lokalen und globalen Wirtschaft sicherzustellen;

54.  empfiehlt, dass das juristische Personal für geschlechtsspezifische Fragen sensibilisiert bzw. darin geschult wird, und weist darauf hin, dass Personen, von denen geschlechtsspezifische Gewalt ausgeht, bestraft werden müssen;

55.  betont, dass für Strafverfolgungsbeamte, Staatsanwälte und Justizpersonal Ausbildungslehrgänge im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel entwickelt sowie zugängliche Zentren und Unterkünfte eingerichtet werden müssen, in denen die Opfer psychologisch betreut und rechtlich unterstützt werden;

56.  betont, wie wichtig es ist, dass die mit der Umsetzung der Gleichstellungspolitik beauftragten Einrichtungen und Stellen angemessen finanziert werden und dass für die Unabhängigkeit und die Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen gesorgt wird, die sich für die Rechte der Frau einsetzen;

Bildung und Jugend – direkte Kontakte zwischen den Menschen

57.   betont, dass Bildung langfristig einer der Schlüsselbereiche der Tätigkeit der EU in Zentralasien ist; betrachtet Bildung als einen wesentlichen Pfeiler der Integration, mit der eine demokratische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung aller Länder Zentralasiens ermöglicht wird; unterstützt die Arbeit, die die zentralasiatische Bildungsplattform in Form von institutionellen Programmen und Bildungsprogrammen mit technischer Unterstützung und Gesprächen in Seminaren (wie 2014 in Bischkek) durchgeführt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative Lettlands, das erste Ministertreffen zu Bildung zwischen der EU und Zentralasien zu organisieren, sowie die Zusage von Lettland und Polen, eine Führungsrolle beim regionalen Bildungsprogramm zu übernehmen, nachdem eine enttäuschend lange Zeit kein Mitgliedstaat dazu bereit gewesen war; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der entsprechenden Ziele zu leisten, die während des lettischen Ratsvorsitzes in der ersten Hälfte des Jahres 2015 vorgestellt wurden; hält Investitionen in eine inklusive und hochwertige Bildung für den besten Weg, die sozioökonomische Lage in der Region zu verbessern;

58.   legt der Kommission nahe, sich der erkannten Defizite der Bildungsplattform EU-Zentralasien anzunehmen, wie etwa in Bezug auf den fairen Zugang zu Bildung, Probleme im Zusammenhang mit dem „Braindrain“ und die Ausbildung für benachteiligte und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, wie Mädchen, Kinder mit Behinderungen und Kinder, die Minderheiten angehören;

59.   fordert die EU nachdrücklich auf, der Förderung von hochwertiger Bildung für junge Menschen in den zentralasiatischen Ländern angesichts der positiven Auswirkungen auf die soziale Inklusion, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die gesellschaftliche Stabilität, und auf den Aufbau nachhaltiger demokratischer Gesellschaften, sowie als beste Maßnahme zur Verhinderung von gewaltsamem Extremismus und von Radikalisierung junger Menschen in der Region mehr Aufmerksamkeit zu schenken; betrachtet dies angesichts der demografischen Herausforderung des „Jugendüberschusses“, wo doch 25-35% der Bevölkerung nicht älter als 14 Jahre sind, als eine vorrangige Aufgabe; fordert, dass mehr Augenmerk auf grenzüberschreitende Projekte für die interkulturelle Aussöhnung und Entwicklung im Ferghanabecken gerichtet wird;

60.   begrüßt, dass die Zahl der Schüler in der Grund- und Sekundarschulbildung zugenommen hat, und hebt hervor, wie wichtig es ist, in dieser Richtung weiterzugehen; begrüßt, dass fast genauso viele Frauen die Grundschule und die Sekundarstufe abschließen wie Männer; betont, wie wichtig der Zugang von Frauen zur Berufs- und Hochschulbildung ist, insbesondere in Usbekistan und Tadschikistan, wo bei den weiterführenden Studien immer noch eine beträchtliche Kluft zwischen Frauen und Männern besteht;

61.  betont, wie wichtig der Zugang von Frauen zur Berufs- und Hochschulbildung ist, einschließlich eines größeren Grades der Ausschöpfung in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, und fordert den EU-Sonderbeauftragten mit Nachdruck auf, Anreize in diesem Bereich zu fördern; ist der Ansicht, dass die EU ihre Maßnahmen in diesem Bereich intensivieren sollte, insbesondere indem sie Ausbildungslehrgänge für Lehrer veranstaltet und Unterrichtsmaterialien bereitstellt; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um das öffentliche Bildungswesen zu modernisieren, den internationalen akademischen Austausch zu fördern und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass Ausbildungslehrgänge für Geschlechtergleichstellung konzipiert werden sollten, die sich an das Lehrpersonal richten;

62.   vertritt die Auffassung, dass die positive Rolle der EU in der Region mittels Bildung und zwischenmenschlicher Kontakte verstärkt werden sollte; weist darauf hin, wie wichtig die internationalen Austauschprogramme der EU wie Erasmus +, Erasmus Mundus und Erasmus Tempus für die Förderung einer positiven Mobilität und des interkulturellen Dialogs zwischen der EU und Zentralasien und für die Eröffnung neuer Chancen der Qualifizierung von Studenten sind, die sich an diesen Programmen beteiligen, da sich so die beiden Kulturen einander annähern; begrüßt es, dass die EU 115 Mio. EUR an Haushaltsmitteln für das Bildungskooperationsprogramm Erasmus+ in der Region bereitgestellt hat; fordert alle relevanten Akteure auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Mechanismen der Studien- und Stipendienprogramme und des Austausches von jungen Berufstätigen zwischen der EU und der Region Zentralasien zu bewerten und weiterzuentwickeln, insbesondere in den technischen Fächern und den angewandten Naturwissenschaften;

63.   begrüßt es, dass alle fünf zentralasiatischen Länder den Bologna-Prozess aufmerksam verfolgen, der zahlreiche nationale Reformen in den vergangenen Jahren vorangetrieben hat;

64.   fordert die Kommission auf, die Beteiligung von Wissenschaftlern, Instituten und Unternehmen aus Zentralasien an gemeinschaftlichen Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahmen des Programms Horizont 2020 zu fördern;

Wirtschaftliche Integration, Handel und nachhaltige Entwicklung

65.  verweist auf die gemeinsamen Merkmale, die sich aus der älteren Geschichte ergeben, etwa die Seidenstraßen, die Kolonialisierung durch die türkischen Stämme und die Islamisierung; stellt außerdem fest, dass die fünf Länder der Region unterschiedliche Entwicklungsstufen erreicht haben: Kasachstan entwickelt sich zu einem der wichtigsten Akteure der Region, und in seinen Beziehungen zur EU sind stetige Fortschritte zu verzeichnen; Kirgisistan und Tadschikistan sind weitaus ärmer, jedoch relativ offen, mit einem gewissen Maß an zivilgesellschaftlichem Engagement; die Beziehungen der EU zu Usbekistan entwickeln sich ebenfalls weiter; Turkmenistan bleibt jedoch das am stärksten abgeschottete Land der Region ohne eine wirkliche unabhängige Zivilgesellschaft;

66.  weist darauf hin, dass es ebenfalls eine bemerkenswerte Vielfalt in der Region gibt, nicht zuletzt, was natürliche Ressourcen wie fossile Brennstoffe und landwirtschaftliche Nutzflächen betrifft, und – zum Teil infolge dieser Gegebenheiten – in Bezug auf den aktuellen Grad der menschlichen und wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder; hält es für äußerst wichtig, einerseits den kulturellen Unterschieden innerhalb der Region und andererseits der gegenseitigen Abhängigkeit der Länder in der Region Rechnung zu tragen;

67.   erkennt die möglichen positiven Auswirkungen eines neuen Impulses in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Zentralasien für die Modernisierung und Demokratisierung in der Region an;

68.  ist der Auffassung, dass eine wirtschaftliche Diversifizierung in der Region einen Mehrwert schafft, nämlich bei der regionalen Entwicklung sowie bei Stabilität und Sicherheit, wenn das soziale, das wirtschaftliche und das ökologische Gleichgewicht dabei berücksichtigt werden; hält es für wesentlich, die Infrastrukturen in den Bereichen Inlandsverkehr und Energie, insbesondere in den ländlichen Gebieten, zu modernisieren und nachhaltig auszubauen, den Zugang zum Hochgeschwindigkeitsinternet zu verbessern und die Entwicklung der interregionalen Anbindung zu fördern; ist der Auffassung, dass ökologische Sanierung und nachhaltige Entwicklung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Region gleich wichtig sein sollten, und weist darauf hin, wie wichtig der Handel zur Förderung dieser beiden Aspekte ist; spricht sich dafür aus, dass die EU sich noch starker für die Ressourcenbewirtschaftung in den Ländern Zentralasiens einsetzt und sie zur gegenseitigen grenzübergreifenden Zusammenarbeit anhält;

69.   ist besorgt über die mangelnde sozioökonomische Entwicklung, die stagniert und ungleichmäßig verläuft, den Mangel an Transparenz im Staat und die daraus resultierende Korruption, schlechte Regierungsführung, einen schwach ausgeprägten institutionellen Rahmen, mangelnde Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die geringe Beteiligung der Zivilgesellschaft, wodurch dem Klientelismus Vorschub geleistet wird und sich die Probleme der Korruption und der mangelnden Effizienz des Staates noch verschlimmern;

70.   betont, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Zentralasien immer wichtiger werden und dass die EU inzwischen der größte Handelspartner in der Region ist; betont, dass die EU die Handels- und Investitionsbeziehungen mit den zentralasiatischen Ländern weiter intensivieren muss; weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die zentralasiatischen Länder ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption und zur Förderung eines stabilen Umfelds verstärken müssen, damit sie für ausländische Investitionen attraktiv werden;

71.   vertritt die Ansicht, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu den Ländern Zentralasiens mit der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte und Grundfreiheiten einhergehen müssen und nie auf deren Kosten gehen dürfen; erinnert zu diesem Zweck daran, wie wichtig es ist, die in den einschlägigen Klauseln der mit der EU geschlossenen Handelsabkommen festgelegten Bestimmungen anzuwenden, wenn die andere Vertragspartei die Menschenrechte verletzt;

72.   weist darauf hin, dass eine inklusive und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu den wichtigsten Prioritäten der Strategie gehört; betont, dass die zentralasiatischen Länder eine aktive Politik der Armutsbekämpfung und gegen gesellschaftliche Ausgrenzung betreiben müssen; stellt fest, dass der wirtschaftliche Abschwung in Russland und China sowie die fortlaufenden geopolitischen Spannungen und der Konflikt in der Ukraine erhebliche negative Auswirkungen auf die Region haben; betont in diesem Zusammenhang, dass die sich verschlechternde wirtschaftliche Entwicklung infolge sinkender Rohstoffpreise, der Abwertung des Rubels und des Rückgangs der Überweisungen von in Russland lebenden Migranten, von denen nun viele in ihre Heimat zurückkehren und dort keine Arbeit finden, ernste sozioökonomische Herausforderungen für die Region darstellt; stellt fest, dass vor diesem Hintergrund davon ausgegangen wird, dass die Wachstumsrate in der Region seit 2014 bei ungefähr der Hälfte des Durchschnitts des vergangenen Jahrzehnts liegen wird;

73.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, Programme zu entwickeln, mit denen die Wiedereingliederung und Beschäftigung von Rückkehrern aus dem Ausland sowie ein intensiverer Dialog über Migration und Mobilität befördert werden;

74.  unterstreicht, dass eine Zentralasienstrategie der EU erforderlich ist, die nicht auf geostrategischen Interessen beruht, sondern darauf abzielt, eine partizipative und demokratische Gesellschaft aufzubauen, in der Vereinigungsfreiheit für die Gewerkschaften besteht und eine aktive Zivilgesellschaft existiert, und die Gleichstellung der Geschlechter und die Rolle der Frauen insbesondere in ländlichen Gebieten zu stärken;

75.  unterstreicht, dass die Region trotz eines raschen Wirtschaftswachstums in den vergangenen Jahren unter hohen Armutsquoten, erheblichen Einkommensunterschieden und einer sinkenden Lebenserwartung insbesondere in den ländlichen Gebieten leidet, in denen 80-90 % der Bevölkerung leben; betont, dass die Bergregionen beim Privatisierungsprozess während des wirtschaftlichen Umschwungs in erheblichem Maße zurückgeblieben sind; hebt hervor, dass in diesen Regionen Frauen besonders betroffen sind, da viele Männer auf der Suche nach Arbeit in die Städte abwandern und die Frauen zurücklassen, die die gesamte Last der Arbeit in Landwirtschaft und Familie zu tragen haben;

76.   betont, wie wichtig es ist, dass die Strategie mit globalen Zusagen, insbesondere der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, im Einklang steht, wie sie am 25. September 2015 auf dem Gipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung angenommen wurde;

77.   spricht sich dafür aus, dass die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung als zentraler Bestandteil in die Entwicklungsagenda der EU für die Region aufgenommen werden; bekräftigt, dass dies zu einer umfassenderen nachhaltigen Entwicklung in der Region Zentralasien führen wird;

78.  unterstreicht, dass die EU die Möglichkeit nutzen sollte, die die Entwicklungszusammenarbeit bietet, um die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu erreichen, mit dem Ziel, das Volumen des Handels und der Investitionen in allen Ländern der Region zu steigern und die Rolle und die Aktivitäten der Sozialpartner als Akteure der Zivilgesellschaft wesentlich zu stärken;

79.   vertritt die Ansicht, dass die Entwicklungshilfe nur in Ländern ausgezahlt werden sollte, die ein wirkliches Interesse an der Linderung der Armut und an einem gleichberechtigten und nachhaltigen sozioökonomischen Fortschritt und der Achtung der Menschenrechte haben, und dass diese Länder nachweisen müssen, dass sie wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption ergreifen und der EU eine Überwachung der Umsetzung der entsprechenden Anstrengungen ermöglichen müssen; bezweifelt diesbezüglich die Beweggründe und die Kosteneffizienz der Hilfen für Turkmenistan und für Usbekistan; fordert, dass die politischen Maßnahmen überprüft werden, falls Verbesserungen zu verzeichnen sind; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, zur Förderung der Fortschritte in diesem Bereich beizutragen; bedauert es, dass die Verwendungsrate von Hilfsleistungen aufgrund der grassierenden Korruption und der ineffektiven Bürokratie sehr niedrig ist und die positiven Wirkungen daher sehr begrenzt sind;

80.   stellt fest, dass die gegenwärtige Überprüfung absichtlich von der 2014 abgeschlossenen Programmplanung des Instruments der Entwicklungszusammenarbeit mit Zentralasien für den Zeitraum 2014 bis 2020 abgekoppelt wurde, um keine Verwirrung zu stiften oder Überlappungen zu vermeiden und gleichzeitig die Kohärenz der EU-Maßnahmen in der Region zu bewahren;

81.   fordert mit Nachdruck, dass bei der Entwicklungshilfe der Schwerpunkt auf die ländliche Entwicklung und nachhaltige Landwirtschaft gelegt wird, um insbesondere von Monokulturen wie dem Anbau von Baumwolle abzurücken;

82.   fordert die EU auf, die Wirksamkeit ihrer technischen und finanziellen Unterstützung der Reformierung des öffentlichen Sektors in den Ländern Zentralasiens zu überprüfen;

83.  fordert, dass die entwicklungspolitischen Strategien der EU in der Region mit den Aktivitäten der Mitgliedstaaten koordiniert werden; fordert eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungspolitik mit den Vereinigten Staaten im Rahmen der Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung; fordert, dass bei der Entwicklung der Region Zentralasien auch mit China und Russland zusammengearbeitet wird;

84.  berücksichtigt das zielstrebige Vorgehen Chinas in der Region und den Wandel der Rolle Chinas von einem externen Handelspartner zu einem Mittler bei der regionalen wirtschaftspolitischen Steuerung, wozu auch die Bereitstellung von kollektiven Gütern in der Region gehört;

85.   vertritt die Ansicht, dass Synergien zwischen dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und Chinas Seidenstraßen-Initiative („One Belt, One Road“) ein wichtiges Instrument für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region sein werden;

86.   stellt zudem fest, dass mit Kasachstan und Kirgisistan zwei Länder der neuen von Russland initiierten Eurasischen Wirtschaftsunion beigetreten sind;

87.  fordert eine enge Zusammenarbeit der EU mit den Fonds und den Agenturen der Vereinten Nationen und mit der Weltbank;

88.   nimmt die fortgesetzte sektorbezogene Budgethilfe in Kirgisistan und Tadschikistan zur Kenntnis, und fordert die Kommission und den EAD auf, belastbare und objektiv nachprüfbare Bedingungen insbesondere für fortgeführte Budgethilfeprogramme festzulegen und anzuwenden; betont jedoch, dass dies an strengere Bedingungen gebunden sein muss, einschließlich einer konsequenten Reformagenda und wirksamerer Maßnahmen gegen die Korruption; weist darauf hin, dass die EU-Budgethilfe nicht für die direkte Finanzierung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen (wie Grund- und Sekundarschulbildung, medizinische Grundversorgung und grundlegende Infrastruktur) verwendet werden sollte, die primär in der Zuständigkeit der staatlichen Organe liegt; ist vielmehr der Ansicht, dass die EU-Budgethilfe mit der Leistungsfähigkeit der Staatsorgane in diesem Bereich in Verbindung stehen und den Aufbau weitergehender öffentlicher Dienstleistungen wie zum Beispiel Forschung, Innovation, Hochschulbildung oder eine innovative Infrastruktur unterstützen sollte;

89.  begrüßt die Aufstockung der Makrofinanzhilfe und fordert, dass dieses Instrument nach stringenten Kosten-Nutzen-Kriterien sowie auf der Grundlage präziser Folgenabschätzungen, die den Spillover-Effekten Rechnung tragen, zum Einsatz gelangt; hebt unter Berücksichtigung der wichtigsten Punkte der Fortschrittsberichte hervor, wie wichtig es ist, dass sich die Mitgliedstaaten an der Umsetzung der EU-Hilfe beteiligen, damit diese mehr Wirkung und bessere Ergebnisse zeitigt;

90.  begrüßt den Antrag Kirgisistans auf Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS+) und hofft, dass auch Tadschikistan und Usbekistan diesem Beispiel folgen;

91.   hält es für wichtig, dass alle Länder Zentralasiens die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) einhalten und der WTO beitreten;

92.  erkennt im Zusammenhang mit den Schlussfolgerungen der OECD die besondere Bedeutung der „FDI-SME business linkage programmes“ (BLPs) (Programme zur Vernetzung von KMU und ausländischen Direktinvestitionen) als Instrument zur Diversifizierung und zur Maximierung des Spillover-Effekts von Investitionen an, da die zentralasiatischen Länder dadurch besser in der Lage sind, die ausländischen Direktinvestitionen enger in ihre heimischen Volkswirtschaften einzubinden, wodurch ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird und sie gleichzeitig Zugang zu internationalen Märkten, Finanzen, Technologie erhalten und Führungskompetenzen erwerben; fordert die Regierungen der zentralasiatischen Staaten daher auf, solche Programme auf den Weg zu bringen und die bereits an bestehenden Vernetzungsprogrammen Beteiligten noch stärker einzubeziehen; weist darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden müssen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Schulungsprogrammen, mit denen KMU die Fertigkeiten ihrer Mitarbeiter verbessern können oder bei der Einhaltung international anerkannter Qualitätsstandards unterstützt werden, wenn gewährleistet werden soll, dass die Produktion vor Ort den internationalen Qualitätsstandards genügt;

93.  betont, dass es für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in der Region von grundlegender Bedeutung ist, die regionale Integration zu vertiefen, den Handel innerhalb der Region auszubauen, den Schwerpunkt auf Verkehrsnetze und Logistikdienstleistungen zu legen sowie das Geschäftsklima und den legislativen und regulatorischen Rahmen insbesondere für KMU zu verbessern;

94.  weist auf die zahlreichen Fälle von infektiöser Tuberkulose in der Region Zentralasien hin; betont, dass in den Schwellenländern, die von der EU keine bilaterale Unterstützung mehr erhalten, angesichts der Tatsache, dass bestimmte Tuberkulosestämme Resistenzen gegenüber Arzneimitteln entwickeln, auch weiterhin Arzneimittel zur Tuberkulosebehandlung bereitgestellt werden müssen;

Energie, Umwelt, Wasser und Verkehr

95.   betont die Notwendigkeit eines intensiveren Dialogs über die Entwicklung der Infrastruktur einschließlich Energie- und Verkehrsnetzen sowie leistungsfähiger Internetverbindungen;

96.   erkennt an, dass die Zusammenarbeit im Energiesektor ein wesentlicher Aspekt der Beziehungen zwischen der EU und Zentralasien ist; betrachtet die Region als eine weitere mögliche Quelle der Energieversorgungssicherheit für die EU, was insbesondere für das Potenzial einer stärkeren Zusammenarbeit mit Kasachstan und Turkmenistan gilt; betont, wie wichtig eine sichere, stabile und erschwingliche Energieversorgung für die EU ist, sowohl im Hinblick auf ihre Energieunion als auch wegen der Bedeutung für die gesamte Sicherheitslage der Union; betont daher, dass Energieversorgung und Diversifizierung wesentliche Bestandteile der EU-Strategie für Zentralasien sein müssen, und fordert die EU auf, die Anstrengungen zur Integration des Energiemarkts zu intensivieren, was zur Verwirklichung der Energiediversifizierung im beiderseitigen Interesse liegt; fordert zu diesem Zweck dazu auf, noch mehr Anstrengungen zur Verwirklichung der geplanten Ausweitung des südlichen Gaskorridors nach Zentralasien und der Transkaspischen Erdgaspipeline zu unternehmen; betont, dass Energieabkommen und -dialoge jedoch gewichtige Menschenrechtselemente enthalten müssen;

97.   nimmt die Unterstützung der EU für Energieprojekte zur Kenntnis, mit denen der südliche Erdgaskorridor unter anderem über das Kaspische Meer oder möglicherweise auch über den Iran erweitert werden könnte; fordert die EU gleichwohl auf, umfassende Machbarkeitsstudien für diese Vorhaben durchzuführen, wozu auch Abschätzungen der ökologischen und sozialen Folgen gehören;

98.   unterstützt die EU-Förderung von erneuerbaren Energieträgern, der Energieeffizienz und der Integration der Energiemärkte in Zentralasien mit den Energiemärkten der Nachbarländer und der EU;

99.   bekräftigt seine Ansicht, dass die Reinvestierung der Einnahmen aus den Bodenschätzen für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung von wesentlicher Bedeutung ist;

100.  spricht sich für eine bessere Koordinierung und intensivere Anstrengungen im Rahmen der so wichtigen regionalen Wasser- und Umweltplattform unter der Führung Italiens und Rumäniens aus;

101.   spricht sich für eine verbesserte proaktive Rolle der EU im Hinblick auf eine ökologisch nachhaltige Entwicklung aus; betont in dem Zusammenhang, wie wichtig die Grundsätze der ökologischen Nachhaltigkeit für die Gewinnung bzw. Verarbeitung von natürlichen Ressourcen in der Region sind, wie sie durch die Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) gefördert werden; stellt fest, dass sich in der Region nur Kasachstan und Kirgisistan an die EITI halten, wohingegen Tadschikistans Kandidatenstatus 2015 vorübergehend aufgehoben wurde;

102.   stellt mit Besorgnis fest, dass abgesehen von den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels weiterhin vielfältige ökologische Herausforderungen bestehen, die ein Erbe der Sowjetzeit sind, wie etwa in Zusammenhang mit der seit Jahrzehnten anhaltenden unkontrollierten atomaren Verseuchung und der dringend notwendigen Sanierung von Versuchsstandorten von Kernkraftwerken, Industrietätigkeiten und Bergbau, der nicht nachhaltigen Ausbeutung von natürlichen Ressourcen, der Bodenverschlechterung und der Verschlechterung des Zustands der Ökosysteme, der Luftverschmutzung, der Wüstenbildung und vor allem dem immer noch katastrophal falschen Umgang mit Wasserressourcen; fordert die Kommission diesbezüglich nachdrücklich auf, die technische Hilfe zu verstärken, bei der Mobilisierung von Ressourcen behilflich zu sein und europäisches Know-how und bewährte Verfahren zur Bewältigung dieser Probleme zur Verfügung zu stellen;

103.   fordert die EU nachdrücklich auf, weiterhin technische und finanzielle Unterstützung zu gewähren und sich mit den Fragen der Gesundheit, humanitären Lage, Umwelt, Wirtschaft und Aufklärung in Zusammenhang mit den Konsequenzen der früheren Atomversuche der UdSSR auf dem Atomtestgelände von Semipalatinsk im Nordosten von Kasachstan nahe der Stadt Semei (vormals Semipalatinsk) zu befassen;

104.   begrüßt und befürwortet weitere Anstrengungen bei der Anpassung an und dem Wappnen gegen den Klimawandel und fordert die zentralasiatischen Länder nachdrücklich auf, einen konstruktiven Beitrag für einen erfolgreichen Abschluss der Pariser Klimakonferenz 2015 zu leisten;

105.   fordert die EU auf, ihre Programme zur Minderung des Katastrophenrisikos und zum Aufbau der Widerstandsfähigkeit in Zentralasien auszuweiten, einer Region, die für Naturkatastrophen besonders anfällig und ernsten Gefahren im Zusammenhang mit Umweltkatastrophen und dem Klimawandel ausgesetzt ist;

106.   zeigt sich zutiefst besorgt angesichts des massiven Sterbens der Herden der kasachischen Taiga-Antilope im Mai 2015; fordert die EU nachdrücklich auf, mit Forschungs- und Umweltmaßnahmen dazu beizutragen, dass mögliche künftige Ereignisse dieser Art verhindert werden;

107.   fordert die EU auf, ihre Anstrengungen zur Beförderung der Zusammenarbeit zwischen den zentralasiatischen Staaten bei der Wasserbewirtschaftung zu verstärken;

108.   legt der EU nahe, ihre „Diplomatie in Sachen Wassermanagement“ vorrangig dafür einzusetzen, dass eine bessere grenzübergreifende Wasserbewirtschaftung gefördert wird, und als Vermittlerin bei der Beilegung von Streitigkeiten aufzutreten, und dabei auch einen offenen und effizienten Rahmen zu fördern, insbesondere im Falle des Rogun-Staudamms; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, den Beitritt zu internationalen Übereinkommen und die Einhaltung der Rechtsgrundsätze in Verbindung mit gemeinsamen Wasserressourcen zu befördern und zu beschleunigen;

109.  fordert die Länder der Region auf, mit Blick auf Streitigkeiten um Wasser die Espoo- und die Aarhus-Konvention der Vereinten Nationen zu unterzeichnen und zu ratifizieren, sofern dies nicht bereits geschehen ist, und die Zivilgesellschaft stärker an der Umsetzung dieser Konventionen zu beteiligen;

110.   fordert erneute Anstrengungen, um die dramatischen Konsequenzen der Umweltkatastrophe des Austrocknens des Aralsees zu bewältigen und ihnen entgegenzuwirken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für den Internationalen Fonds für den Aralsee zu erhöhen, und fordert den EAD auf, diese Frage als vordringlichen Punkt in seine regelmäßigen Kontakte mit Usbekistan aufzunehmen;

111.  weist darauf hin, dass der Aufbau einer modernen, interoperablen strategischen Straßen- und Eisenbahninfrastruktur entlang der Seidenstraße im zentralen Interesse Chinas, der EU und Russlands liegt und dass die erfolgreiche Integration dieser Region mittels einer modernen und verlässlichen Infrastruktur eine enorme Chance wäre, nicht nur für eine stärkere regionale Integration der Wirtschaft, sondern auch für die Förderung der Mobilität von Personen und des multikulturellen Austauschs, was wiederum die Bedingungen verbessern würde, um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie voranzutreiben;

112.   bekräftigt die Bereitschaft der EU, ihre Erfahrung und ihr Wissen zur Verfügung zu stellen, um die Annahme und Durchsetzung hoher Sicherheits- und Umweltschutznormen bei allen Beförderungsarten zu fördern und Vernetzungen entlang des Verkehrskorridors Europa-Kaukasus-Zentralasien zu erleichtern; unterstützt insbesondere die anhaltenden Bemühungen der EU um die Entwicklung eines sicheren Luft- und Seeverkehrs in Zentralasien;

113.   spricht sich für eine weitergehende Abstimmung der EU mit der Verkehrspolitik Chinas in der Region aus;

Regionale Zusammenarbeit, Sicherheitsgefährdungen und Grenzmanagement

114.   legt der EU nahe, ihren Dialog über Zentralasien mit relevanten regionalen und internationalen Organisationen sowie mit den Nachbarstaaten der zentralasiatischen Länder und anderen in der Region aktiven Staaten zu intensivieren;

115.   legt der EU nahe, die gegenseitigen Kontakte zu verbessern, indem zusammen mit den zentralasiatischen Ländern Gebiete der intensivierten Zusammenarbeit mit einem besonderen Augenmerk auf Verkehr und Energie bestimmt werden; betont, dass der Integration der zentralasiatischen Länder unter- und miteinander sowie in internationale Märkte und Korridore Vorrang eingeräumt werden sollte;

116.  ist der Auffassung, dass die EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zwar weiterhin die spezifische regionale Integration sowie vertrauensschaffende Maßnahmen fördern sollte, gleichzeitig jedoch die positiven Maßnahmen der einzelnen zentralasiatischen Länder oder Gruppen von Ländern durch eine verstärkte Zusammenarbeit belohnen sollte; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen der EU auf den Bedarf und die Besonderheiten der einzelnen Länder ausgerichtet sein sollten; hält es für dringend notwendig, dass der politische Dialog intensiver geführt wird und vertrauensschaffende Maßnahmen zwischen den einzelnen Staaten in der Region gefördert werden;

117.   betrachtet die Vertiefung der regionalen wirtschaftlichen Integration als einen wichtigen Aspekt der regionalen Stabilität und Friedensstiftung;

118.   betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen der OSZE und den Vereinten Nationen in allen Politikbereichen ist;

119.  fordert die EU auf, auch die Mongolei punktuell in bestimmte Aspekte der Zentralasienstrategie der EU einzubeziehen;

120.   stellt fest, dass die in der Strategie für Zentralasien ermittelten wesentlichen Bedrohungen und Herausforderungen weiterhin relevant sind;

121.   ist der Überzeugung, dass die EU die regionale Zusammenarbeit insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Fragen und Herausforderungen befördern sollte und dass gemeinsame Interessen gegenüber der Heterogenität der betreffenden Länder in den Vordergrund gerückt werden sollten;

122.   stellt fest, dass ungelöste ethnische Probleme, fehlende Perspektiven für eine geordnete Nachfolge und eine nicht alle Akteure einbeziehende Regierungsführung in den Ländern Zentralasiens Quellen von potenzieller Instabilität und Extremismus sind und damit die erfolgreiche Umsetzung von mit der Zentralasienstrategie verfolgten zentralen Interessen der EU stark in Frage gestellt ist;

123.   unterstützt das langfristige Ziel der EU, den im Entstehen begriffenen Sicherheitsdialog auf hoher Ebene zwischen der EU und Zentralasien in ein wirkliches Kooperationsforum umzuwandeln, das sich mit gemeinsamen sicherheitspolitischen Herausforderungen in der Region und darüber hinaus befasst, wie die grenzübergreifenden Auswirkungen des Kriegs in Afghanistan, darunter die Bedrohung durch den „Islamischen Staat“, Drogenschmuggel, Menschenhandel, gewaltbereiter Extremismus und Terrorismus sowie chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen; betont die Bedeutung und die positiven Auswirkungen von regionalen Kooperationsprogrammen, auch der Programme zur Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Grenzsicherheit, wie des Grenzschutzprogramms der EU für Zentralasien (BOMCA) und des Drogenaktionsprogramms für Zentralasien (CADAP); ist der Überzeugung, dass die Hinwendung zur menschlichen Sicherheit und nicht nur zur staatlichen Sicherheit in den Dialog aufgenommen werden muss; bekräftigt die Entschlossenheit der EU, die regionalen und bilateralen Sicherheitsdialoge mit den zentralasiatischen Ländern weiterzuentwickeln und zusammen mit den betroffenen regionalen Partnern, insbesondere dem Regionalen Zentrum der Vereinten Nationen für präventive Diplomatie (UNRCCA), für eine stärkere Mitwirkung Afghanistans zu sorgen;

124.  nimmt die Annahme des Drogenaktionsplans für Zentralasien für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zur Kenntnis; ist gleichwohl zutiefst besorgt angesichts des Rekordumfangs des Opiumanbaus und des damit verbundenen Drogenschmuggels zwischen Afghanistan und Zentralasien; fordert den EAD und die Kommission auf, sich der Beteiligung der organisierten Kriminalität und der Eliten an dem Drogenschmuggel sowie der negativen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit in der Region anzunehmen;

125.  empfiehlt erneut, das Grenzschutzprogramm der EU für Zentralasien und das Drogenaktionsprogramm für Zentralasien im Rahmen des Instruments für Stabilität und Frieden und nicht des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit anzusiedeln;

126.   fordert die EU nachdrücklich auf, mit ihren regionalen Förderprogrammen zur Konfliktprävention und zur Friedensschaffung unter anderem durch die Förderung der Versöhnung zwischen Gemeinschaften und Volksgruppen fortzufahren und auch die durch das ISP finanzierte Festlegung der Grenzverläufe in Zentralasien fortzusetzen;

127.   begrüßt das Vorhaben der „grenzübergreifenden Zusammenarbeit für einen tragfähigen Frieden und eine nachhaltige Entwicklung“ unter der Schirmherrschaft der Schweiz und des UNDP, dessen Ziel es ist, bessere Rahmenbedingungen für einen tragfähigen Frieden und eine nachhaltige Entwicklung in den Grenzgebieten zwischen Kirgisistan und Tadschikistan zu schaffen;

128.   weist auf die Rolle des seit 2007 bestehenden Regionalen Zentrum der Vereinten Nationen für präventive Diplomatie für Zentralasien (UNRCCA) mit Sitz in Aschgabat sowie der OSZE im Hinblick auf die Konfliktprävention in der Region hin;

129.  fordert die EU auf, die Initiativen des UNRCCA zu unterstützen, unter seiner Aufsicht den Schwerpunkt auf die Wasserproblematik zu legen und zwischen den fünf Ländern einen Dialog über den Umgang mit grenzüberschreitender Verschmutzung in Gang zu setzen;

130.  fordert die Kommission auf, Überlegungen über die ungünstigen Auswirkungen anzustellen, die der Zugang zu Wasserressourcen auf die Stabilität und die Sicherheit in Zentralasien haben kann, und sämtliche Entwicklungen eingehend zu beobachten;

131.  stellt mit Besorgnis fest, dass im US-Jahresbericht über Menschenhandel 2015[27] Turkmenistan und Usbekistan in der „Überwachungsliste“ aufgeführt werden, was bedeutet, dass die Anzahl der Opfer des Menschenhandels zunimmt; fordert den EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels auf, Turkmenistan und Usbekistan dabei zu unterstützen, den Menschenhandel zu bekämpfen, der eine Verletzung der Menschenwürde darstellt, häufig psychisches Leid und physische Gewalt mit sich bringt und daher ausgemerzt werden muss; fordert, dass die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu den genannten Ländern diese wichtige Angelegenheit hervorheben;

132.   hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die EU und die Länder Zentralasiens bei der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus zusammenarbeiten; ist zutiefst besorgt über die Aktivitäten der extremistischen Organisation „Islamischer Staat“ (IS), die eine wachsende Zahl von Bürgern aus Zentralasien rekrutiert, die sich zum Teil aufgrund politischer Marginalisierung und düsterer wirtschaftlicher Perspektiven in den Nahen Osten begeben, um dort für den IS, die Al-Nusra-Front oder andere terroristische und extremistische Organisationen zu kämpfen bzw. diese anderweitig zu unterstützen; ist sich dessen bewusst, dass im Falle einer Rückkehr eines beträchtlichen Anteils der radikalisierten Bürger aus Zentralasien in ihre Heimatländer die Gefahr besteht, dass dies die Sicherheit und Stabilität in ganz Zentralasien, Afghanistan, Iran, Russland, China und Indien vor Herausforderungen stellen wird;

133.   legt der EU nahe, mit den zentralasiatischen Regierungen die gemeinsamen Herausforderungen der Anwerbung von Kämpfern und Anhängern durch den IS anzugehen, indem man sich auf Defizite in Politik und Verwaltung konzentriert und zum Beispiel die Religionsfreiheit fördert und gleichzeitig die säkularen Verfassungen bewahrt, diskriminierende Gesetze und politische Maßnahmen überarbeitet, Förderprogramme für Männer und Frauen auflegt, den Schwerpunkt auf Beschäftigung und benachteiligte junge Menschen legt, der Polizeireform Vorrang einräumt und für eine bessere Koordinierung der Sicherheitskräfte sorgt sowie von europäischen bzw. asiatischen Erfahrungen bei der Resozialisierung und Wiedereingliederung radikaler Islamisten lernt;

134.   ist der Ansicht, dass eine internationale Zusammenarbeit, auch mit Russland und China, von grundlegender Bedeutung ist, wenn es darum geht, der wachsenden Bedrohung durch eine islamistische Radikalisierung in Zentralasien zu begegnen; fordert alle einflussreichen internationalen Akteure in der Region auf, den zentralasiatischen Staaten nahezulegen, konzertierte Anstrengungen für eine bessere Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen ihren Sicherheitskräften zu unternehmen, wozu auch der Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse gehört; betont, dass eine derartige Zusammenarbeit mit deren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen im Einklang stehen sollte;

135.   ist sehr besorgt über die sich verschlechternde Sicherheitslage im Norden Afghanistans und die drohenden Auswirkungen auf die militärische und politische Stabilität der Region; begrüßt die Verbesserungen bei der Kohärenz zwischen den jeweiligen Strategien der EU für Afghanistan bzw. Zentralasien; betont jedoch, dass der Ansatz der EU in Bezug auf Zentralasien stärker mit Afghanistan verknüpft werden muss und dass die bestehenden politischen Maßnahmen an die Strategie für Afghanistan für die Zeit nach 2014 angepasst werden müssen; spricht sich für eine Beteiligung Afghanistans an Programmen für die Stabilität und Sicherheit in der Region aus; legt den Regierungen der zentralasiatischen Länder nahe, eine proaktivere Rolle einzunehmen und sich auf eine weiter gefasste Zusammenarbeit im Interesse der Stabilität in Afghanistan einzulassen; betont die Notwendigkeit einer regionalen Koordinierung der Strategien für menschliche Sicherheit, zur Bekämpfung des Terrorismus sowie in Bezug auf Einwanderung und die Bekämpfung des Drogenschmuggels;

136.   fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, bei ihren Beziehungen mit den zentralasiatischen Ländern der Reform des Sicherheitsapparats Vorrang einzuräumen, unter anderem durch eine bessere Finanzierung und Ausbildung, die Förderung religiöser Freiheiten im Rahmen der säkularen Verfassungen, präventive Aspekte der Terrorismusbekämpfung sowie durch Bemühungen zur Resozialisierung ehemaliger Dschihadisten als Teil einer umfassenden Strategie zur Bewältigung der Herausforderung des radikalen Islamismus; bedauert, dass die EU trotz der dringend notwendigen Reform des Sicherheitssektors in den zentralasiatischen Ländern nicht in der Lage war, sie in ihre Strategie zu integrieren; begrüßt diesbezüglich die Fortschritte, die in Kasachstan als Ausgangspunkt für eine Reform auf regionaler Ebene erzielt wurden; fordert die EU auf, spezifische Programme im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors für Kirgisistan und eventuell auch für Tadschikistan zu entwickeln, deren Schwerpunkt auf der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsnormen im Strafrecht sowie der zivilen Polizeiarbeit liegt;

137.  stellt fest, dass die fünf zentralasiatischen Länder die kernwaffenfreie Zone in Zentralasien weiterhin umsetzen;

138.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die im gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenexportkontrollen von 2008 festgelegten acht Kriterien einheitlicher auszulegen und umzusetzen und strikt einzuhalten; äußert sich diesbezüglich besorgt über die Umgehung dieser gemeinsamen Position durch einige europäische Unternehmen nach dem Abschluss bilateraler Abkommen durch bestimmte Mitgliedstaaten;

139.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausfuhr von gebrauchsfertigen, stark eingreifenden Überwachungstechnologien in die Länder der Region einzustellen, wenn es hinreichend Gründe für die Annahme gibt, dass diese Technik gegen Journalisten, Politiker oder Menschenrechtsverteidiger eingesetzt werden soll; fordert die Kommission auf, das europäische Ausfuhrkontrollsystem zu überarbeiten, um zu verhindern, dass diese stark eingreifenden Technologien in falsche Hände geraten;

Länderspezifische Merkmale

140.  betont, dass in den nachfolgenden länderspezifischen Abschnitten lediglich prioritäre Fragen behandelt werden und dass darin deshalb nicht alle Aspekte abgedeckt sind;

Kasachstan

141.   betont, dass engere politische und wirtschaftliche Beziehungen auf geteilten Werten beruhen sollten; stellt fest, dass Kasachstan der erste zentralasiatische Partner ist, mit dem die EU ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ausgehandelt und unterzeichnet hat; erwartet gleichzeitig mit der Festlegung dieses Abkommens eine aktive und konkrete Verpflichtung Kasachstans zu politischen und demokratischen Reformen, die sich aus ihren internationalen Verpflichtungen und Zusagen ergeben; erkennt an, dass das „Programm der 100 Schritte“ ein Versuch ist, dringende Reformen in dem Land in Angriff zu nehmen;

142.   verweist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen des Parlaments zu den Verhandlungen über ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (EPCA) zwischen der EU und Kasachstan vom 22. November 2012[28], die für die Zustimmung des Parlaments zum Abschluss des neuen EPCA und für die künftige Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan von grundlegender Bedeutung sind;

143.   ist zutiefst besorgt über die zunehmende Verschlechterung in den Bereichen Freiheit der Medien sowie Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit; bekräftigt und betont, dass konkrete und handfeste Fortschritte bei den politischen Reformen mit Fortschritten bei den Verhandlungen über das neue EPCA verknüpft waren; fordert Kasachstan auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit seine Rechtsvorschriften an die Normen des Europarats angeglichen werden und damit die Grundfreiheiten ohne auferlegte Selbstbeschränkungen in vollem Maße gewährleistet sind; fordert die kasachischen Staatsorgane auf, konkrete und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen zu ergreifen, die vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen hinsichtlich der Freiheit der friedlichen Versammlung und der Vereinigungsfreiheit in seinem Ergebnisbericht über seinen Besuch in Kasachstan im Januar 2015 formuliert wurden; legt Kasachstan in diesem Zusammenhang nahe, seine neuen Strafgesetze in Bezug auf den Straftatbestand der Verleumdung zu überarbeiten, da mit ihnen Grundfreiheiten untergraben werden; reagiert mit großer Sorge auf das Gesetz über gemeinnützige Organisationen, mit dem die Unabhängigkeit nichtstaatlicher Organisationen in Kasachstan untergraben und deren Existenz gefährdet wird, und fordert die Überarbeitung dieses Gesetzes;

144.   erinnert Kasachstan an seine Zusagen gegenüber der OSZE in Bezug auf demokratische Reformen und fordert Kasachstan nachdrücklich auf, seine außenpolitischen Ambitionen als Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum von 2013 bis 2015, als Ausrichter der Weltausstellung 2017 und als Kandidat für einen nicht ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Zeitraum von 2017 bis 2018 mit tiefgreifenden innenpolitischen Reformen zu verknüpfen;

145.   fordert, dass alle Empfehlungen des BDIMR der OSZE vor den nächsten Parlamentswahlen, die Ende 2016 oder im Januar 2017 abgehalten werden sollen, vollständig umgesetzt werden;

146.   fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen, darunter des Führers der Oppositionspartei Alga!, Wladimir Koslow;

147.   verweist auf die positive Rolle, die Kasachstan als Gastgeber und Förderer der E3+3-Verhandlungen mit dem Iran über dessen Atomprogramm im Jahr 2013 gespielt hat, sowie auf den Beitrag des Landes zu globalen Initiativen der atomaren Sicherheit, darunter als Gastland der Internationalen Kernbrennstoffbank der IAEO, die ihren Betrieb 2017 aufnehmen wird, auf die vorsichtigen Vermittlungsversuche zwischen Russland und der Ukraine und auf die konstruktiven diplomatischen Bemühungen in Bezug auf die Konsultationen zwischen der syrischen Opposition;

148.  begrüßt es, dass Kasachstan 2015 die letzte Stufe seines WTO-Beitrittsprozesses erreicht hat;

Kirgisistan

149.   bedauert die Rückschritte in Kirgisistan, dem Land, auf das die EU ihre größten Hoffnungen in der Region in Bezug auf die Verfolgung demokratischer Ambitionen gesetzt hat;

150.   hebt die Fortschritte in Kirgisistan lobend hervor, wie sie in der jüngsten Parlamentswahl deutlich geworden sind; verweist auf den friedlichen Verlauf der Wahlen und die wesentlich verbesserte Transparenz; begrüßt die Erkenntnisse der Wahlbeobachtungsmission der OSZE bezüglich der Parlamentswahl vom 4. Oktober in Kirgisistan, wonach die Wähler sehr viel Auswahl hatten und ein durch Wettbewerb geprägter Wahlkampf geführt wurde; reagiert jedoch mit Besorgnis auf die zwingend vorgeschriebene Registrierung biometrischer Daten als Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl, was zu erheblichen Problemen hinsichtlich der Vollständigkeit der Wählerliste führte; betont, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um eine voll und ganz funktionierende parlamentarische Demokratie zu entwickeln, trotz anfänglicher ermutigender Signale seitens Kirgisistans – einem der Pilotländer für die Unterstützung der Demokratie durch die EU – hinsichtlich demokratischer Reformen und eines Übergangs zu einem wirklichen Mehrparteiensystem;

151.   begrüßt es, dass Kirgisistan die restriktiven Gesetzentwürfe zu ausländischen Agenten und LGBTI-Personen zurückgezogen hat, und fordert Kirgisistan auf, von sämtlichen Rechtsvorschriften Abstand zu nehmen, mit denen LGBTI diskriminiert werden und die die Zivilgesellschaft ins Visier nehmen;

152.   begrüßt, dass Kirgisistan für den Zeitraum von 2016 bis 2018 in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt worden ist, und fordert das Land auf, seine künftige Mitgliedschaft konstruktiv zu nutzen, um sich der Menschenrechtsfragen anzunehmen;

153.   fordert die Kommission und den EAD nachdrücklich auf, Kirgisistan dabei zu unterstützen, dass den Opfern der ethnischen Zusammenstöße von 2010 Gerechtigkeit widerfährt;

Tadschikistan

154.  fordert Tadschikistan nachdrücklich auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu erfüllen sowie die Versammlungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Rechtsberufe zu schützen; verweist auf die problematische Situation der Medien, nachdem der Präsident eine neue Verordnung unterzeichnet hat, der zufolge alle Informationen über offizielle Veranstaltungen über die staatliche Nachrichtenagentur laufen müssen, wodurch der Zugang für andere Medien beschränkt wird; fordert Tadschikistan auf, nicht in ungebührlicher Weise in die Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen einzugreifen und die kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften zu deren Finanzierung nicht umzusetzen;

155.   bekundet seine Besorgnis über die Entscheidung, die Partei der Islamischen Wiedergeburt in Tadschikistan zu verbieten, womit an eine beunruhigende Tendenz angeknüpft wird, aus Gründen der Sicherheit rechtmäßige politische Kräfte zu unterdrücken und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen; fordert die tadschikische Regierung auf, die im Friedensabkommen von 1997 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Meinungsfreiheit, Pluralismus und ein freies und offenes politisches Umfeld zu gewährleisten;

156.   verweist auf die Schlussfolgerungen der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR der OSZE zur Parlamentswahl vom 1. März 2015 in Tadschikistan, wonach „die Wahl in einem begrenzten politischen Rahmen stattfand und es keine gleichen Ausgangsbedingungen für die Kandidaten gab“;

157.  ist nach wie vor über die Ineffizienz der EU-Entwicklungshilfe in dem Land besorgt; fordert den EAD und die Kommission nachdrücklich auf, Programme zur Prävention von Folter in Haftanstalten und die Medienfreiheit in Tadschikistan vorrangig zu behandeln;

158.   begrüßt den WTO-Beitritt Tadschikistans im März 2013;

Turkmenistan

159.   unterstreicht, dass Turkmenistan Vertragspartei der meisten wichtigen internationalen Übereinkommen ist und daher verpflichtet ist, die Menschenrechte unter allen Umständen zu achten und zu schützen; bringt seine Bereitschaft zum Ausdruck, die Unterstützung der EU im Bereich Demokratieprinzipien und Menschenrechte aufzustocken, insbesondere durch volle Ausschöpfung des EIDHR und anderer Mittel zur Förderung des Reformprozesses in dem Land;

160.   bedauert es, dass im Berichtszeitraum insbesondere die Lage in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten trotz gewisser legislativer Bemühungen im Bereich der Justiz, Wirtschaft, Gesellschaft und Bildung praktisch unverändert blieb; ist der Auffassung, dass die neuen Rechtsvorschriften von internationalen Fachleuten im Hinblick auf internationale Menschenrechtsverpflichtungen überprüft werden sollten;

161.   fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die Kommission auf, mit der turkmenischen Regierung in Kontakt zu treten und gemäß Artikel 21 EUV konkrete Schritte zur Verbesserung der Lage der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu verlangen; fordert ferner, dass über den laufenden Menschenrechtsdialog hinaus weiterhin auf allen Ebenen Menschenrechtsfragen zur Sprache gebracht werden; wiederholt seine Aufforderung an den EAD, das Verbindungsbüro in Aschgabat so rasch wie möglich zu einer vollwertigen EU-Delegation in Turkmenistan aufzuwerten, das unter anderem mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet und die Lage der Menschenrechte beobachtet;

162.   betont, wie wichtig ein anhaltender Menschenrechtsdialog insbesondere im Hinblick auf den fortgesetzten Druck ist, mit dem erreicht werden soll, dass aus politisch motivierten Gründen inhaftierte Personen freigelassen werden und dass das Schicksal der im Gefängnis verschwundenen Personen aufgeklärt wird;

163.   ist sich dessen bewusst, dass das Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Turkmenistan dazu beitragen würde, das ganze Potenzial der Beziehungen zu diesem Land zu erschließen;

164.   fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, die mit ihrer Vorgängerin geschlossene Vereinbarung über einen Überwachungsmechanismus einzuhalten, der zufolge das Parlament vom EAD angemessen über die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens nach dessen Inkrafttreten unterrichtet werden soll;

165.   begrüßt die in jüngster Zeit verstärkten Kontakte Turkmenistans mit der EU in Bereichen von beiderseitigem Interesse; stellt fest, dass Turkmenistan am OSZE-Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension im Jahr 2015 teilgenommen hat sowie mit einer hochrangigen Delegation bei der 15. jährlichen gemeinsamen Ausschusssitzung im Oktober 2015 gemäß dem Interimshandelsabkommen vertreten war;

166.   fordert Turkmenistan auf, die laufende Kampagne der Entfernung von Satellitenschüsseln und der Blockierung bestimmter Internetseiten sowie die Einschüchterung und Drangsalierung unabhängiger Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft einzustellen;

Usbekistan

167.   bedauert, dass die EU die Demokratisierung in Usbekistan nicht wirksam verfolgt, und betont erneut, dass es erwartet, dass die EU dieses Ziel in dem Land aktiv weiterverfolgt; stellt fest, dass sich die Regierung einschneidenden Reformen verweigert; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, eine Politik eines kritischen, konstruktiven, an Bedingungen geknüpften und konsequenten Engagements der EU in Usbekistan entwickelt;

168.   beklagt, dass trotz der Verabschiedung verbesserter diesbezüglicher Gesetze und der Ratifizierung internationaler Menschenrechtsabkommen die Grundrechte und Grundfreiheiten systematisch und routinemäßig verletzt werden; fordert die usbekischen Staatsorgane nachdrücklich auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mit denen diese Anliegen umfassend verfolgt sowie alle Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Folter, des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen Folter und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen tatsächlich umgesetzt werden;

169.   besteht darauf, dass die usbekischen Staatsorgane alle Personen freilassen, die wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden, und weist darauf hin, dass Fälle von Folter in der Haft verhindert bzw. untersucht werden müssen; weist mit Sorge auf die willkürliche Verlängerung von Haftstrafen hin; fordert die usbekischen Staatsorgane auf, die ungehinderte Tätigkeit unabhängiger nichtstaatlicher Menschenrechtsorganisationen zu gestatten;

170.   begrüßt, dass das Land gewisse Fortschritte bei der Abschaffung der Kinderarbeit erzielt, und begrüßt insbesondere, dass die Regierung ein entsprechendes Verbot ausgesprochen hat; weist darauf hin, wie wichtig eine unabhängige und objektive Überwachung der Umsetzung dieses Verbots ist; betont erneut, dass Zwangsarbeit während der jährlichen Baumwollernte abgeschafft werden muss, und legt der Regierung gleichzeitig nahe, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen und konkrete Maßnahmen wie einen Aktionsplan zu ergreifen, um Zwangsarbeit gemäß den Empfehlungen der IAO und der Weltbank ein Ende zu setzen;

171.  weist darauf hin, dass es beschlossen hat, seine Zustimmung zu dem Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Usbekistan zur Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens über den bilateralen Handel mit Textilwaren erst dann zu erteilen, wenn bestätigt wird, dass konkrete Reformen durchgeführt und substanzielle Ergebnisse erzielt wurden, damit Zwangsarbeit und Kinderarbeit in Usbekistan auch definitiv abgeschafft werden;

172.   ist in dem Zusammenhang der Auffassung, dass ein Teil der früheren Entwicklungshilfe der EU an Usbekistan, darunter für den Aufbau von Kapazitäten durch sein Parlament, fehlgeleitet war und stattdessen sinnvolleren Bereichen wie der ländlichen Entwicklung oder dem Umweltmanagement und der Wasserwirtschaft zugutekommen sollte;

173.   bringt seine tiefe Besorgnis über die Aktivitäten der Islamischen Bewegung Usbekistans zum Ausdruck, die im August 2015 dem „Islamischen Staat“ Treue geschworen hat und Tausende von Dschihadisten in Zentralasien in ihren Reihen vereinigt;

174.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem EAD, dem EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien und den Regierungen und Parlamenten von Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan zu übermitteln.

3.12.2015

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur Umsetzung und Überarbeitung der Strategie der EU für Zentralasien

(2015/2220(INI))

Verfasser der Stellungnahme: György Schöpflin

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die Strategie für Zentralasien aus dem Jahre 2007 überprüft werden muss, damit den neuen Entwicklungen und der Verpflichtung der EU auf ihre Grundwerte Rechnung getragen wird; weist darauf hin, dass der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu befolgen ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die Menschenrechte der Bewohner Zentralasiens und die Verwirklichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung durch keine Strategie der EU, insbesondere was die Bereiche Handel und Investitionen betrifft, untergraben werden; weist darauf hin, dass die Region Zentralasien durch Klima, Geographie, Trockenheit der Böden und das Fehlen eines Zugangs zum Meer sowie durch die sowjetische Dominanz und ihre alten Verwaltungsstrukturen, die in oligarchisch strukturierte, an Clans oder Familien gebundene Bürokratien umgewandelt wurden, tiefgehend geprägt wird; weist darauf hin, dass die EU in der Region Zentralasien eine vergleichsweise geringe Rolle spielt und dass sie trotz des geringen Handelsvolumens ein wichtiger Handelspartner für sämtliche Länder der Region ist;

2.  betont die Bedeutung der Region Zentralasien für die EU im Hinblick auf wirtschaftliches Potenzial, Differenzierung der Energieversorgung und geostrategische und Sicherheitsinteressen;

3.  verweist auf die gemeinsamen Merkmale, die sich aus einer älteren Vergangenheit ergeben, etwa die Seidenstraßen, die Kolonialisierung durch die türkischen Stämme und die Islamisierung; weist außerdem darauf hin, dass die fünf Staaten der Region unterschiedliche Entwicklungsstufen erreicht haben: weist darauf hin, dass Kasachstan sich zu einem der wichtigsten Akteure der Region entwickelt und in seinen Beziehungen zur EU stetige Fortschritte zu verzeichnen sind; weist darauf hin, dass Kirgisistan und Tadschikistan weitaus ärmer, jedoch relativ offen sind, mit einem gewissen Maß an zivilgesellschaftlichem Engagement; stellt fest, dass die Beziehungen der EU zu Usbekistan ebenfalls enger werden, während Turkmenistan das am stärksten abgeschottete Land der Region ohne echte unabhängige Zivilgesellschaft bleibt;

4.  weist darauf hin, dass es ebenfalls eine bemerkenswerte Vielfalt in der Region gibt, nicht zuletzt, was natürliche Ressourcen wie fossile Brennstoffe und landwirtschaftliche Nutzflächen betrifft, und – zum Teil infolge dieser Gegebenheiten – in Bezug auf den aktuellen Grad der menschlichen und wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder; hält es für äußerst wichtig, einerseits den kulturellen Unterschieden innerhalb der Region und andererseits der gegenseitigen Abhängigkeit der Länder in der Region Rechnung zu tragen;

5.  weist darauf hin, dass zwischen den zentralasiatischen Staaten traditionelle Bande der Zusammenarbeit bestehen, und fordert, diese Netzwerke der regionalen Zusammenarbeit zu stärken;

6.  fordert, dass die entwicklungspolitischen Strategien der EU in der Region mit den Aktivitäten der Mitgliedstaaten koordiniert werden; fordert eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungspolitik mit den Vereinigten Staaten im Rahmen der Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung; fordert, bei der Entwicklung der Region Zentralasien auch mit China und Russland zu kooperieren;

7.  fordert eine enge Zusammenarbeit der EU mit den Fonds und den Agenturen der Vereinten Nationen und mit der Weltbank;

8.  weist auf die Schwächen der politischen Systeme in den Ländern Zentralasiens und auf die fehlende Teilhabe der Bevölkerung an der Politik hin: macht auf die zunehmenden Ungleichheiten unter der Bevölkerung aufmerksam, die trotz der enormen Reserven an natürlichen Ressourcen bestehen; verweist darauf, dass der Bürgerkrieg in Tadschikistan in den 1990er Jahren, das unzureichende Engagement in Sachen menschliche Entwicklung und die geringe Bereitschaft zur regionalen Zusammenarbeit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel verlangsamt und in einigen Fällen sogar umgekehrt haben; hält die Abhängigkeit Tadschikistans, Kirgisistans und – wenn auch in geringerem Umfang – Usbekistans von Überweisungen von Wanderarbeitnehmern aus Russland, Kasachstan und Europa für problematisch; stellt ebenfalls fest, dass die Abhängigkeit der Region von China und anderen Schwellenländern rasch zunimmt;

9.  betont, dass die Länder Zentralasiens externen Schocks ausgesetzt sind, insbesondere dem wirtschaftlichen Abschwung in Russland und China, und außerdem unter fortlaufenden geopolitischen Spannungen und dem Konflikt in der Ukraine leiden; hebt außerdem hervor, dass die ölexportierenden Länder in der Region von den fallenden Rohstoffpreisen betroffen sind; weist darauf hin, dass vor diesem Hintergrund davon ausgegangen wird, dass die Wachstumsrate in der Region seit 2014 bei ungefähr der Hälfte des Durchschnitts des vergangenen Jahrzehnts liegen wird;

10.  unterstreicht, dass die Region trotz eines raschen Wirtschaftswachstums in den vergangenen Jahren unter hohen Armutsquoten, drastischen Einkommensunterschieden und einer sinkenden Lebenserwartung insbesondere in den ländlichen Gebieten leidet, in denen 80-90 % der Bevölkerung leben; betont, dass die Bergregionen beim Privatisierungsprozess während des wirtschaftlichen Umschwungs in erheblichem Maße abgehängt wurden; hebt hervor, dass in diesen Regionen Frauen besonders betroffen sind, da viele Männer auf der Suche nach Arbeit in die Städte abwandern und die Frauen zurücklassen, die die gesamte Last der Arbeit in Landwirtschaft und Familie zu tragen haben;

11.  betont, dass es von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in der Region ist, die regionale Integration zu vertiefen und den Handel innerhalb der Region auszubauen, den Schwerpunkt auf Verkehrsnetze und Logistikdienstleistungen zu legen sowie das Geschäftsklima und den legislativen und regulatorischen Rahmen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern;

12.  unterstreicht, dass die EU die Möglichkeit nutzen sollte, die die Entwicklungszusammenarbeit bietet, um die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu erreichen, mit dem Ziel, das Volumen des Handels und der Investitionen in allen Ländern der Region zu steigern und die Rolle und die Aktivitäten der Sozialpartner als Akteure der Zivilgesellschaft wesentlich zu stärken;

13.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Region Zentralasien verschiedenen Naturgefahren ausgesetzt ist, und dass Erdbeben die größte Bedrohung darstellen, da die Region eine der Zonen mit der weltweit stärksten seismischen Aktivität ist, und dass der Klimawandel eine ökologische Herausforderung darstellt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bewohner der Region darin geschult und darauf vorbereitet werden müssen, die Notsituationen zu beherrschen, die durch Katastrophen entstehen, die durch den Klimawandel ausgelöst werden, der zu großen Bedrohungen führt, und dass außerdem durchaus wahrscheinlich ist, dass es im Südosten Zentralasiens zu größerer seismischer Aktivität kommt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Klimawandel zu großen Bedrohungen führt, durch die die Ungleichheiten verstärkt und die Menschen zur Migration gezwungen werden könnten;

14.  erkennt an, dass es viele Probleme in der Region gibt, die nicht zuletzt auf die überall herrschende Verquickung von Wirtschaft und Politik, die Korruption, die Entschlossenheit der usbekischen und der turkmenischen Regierung, die politischen Aktivitäten zu kontrollieren, die mangelnde Umverteilung von Wohlstand und Ressourcen, die unzureichende Einhaltung der Arbeitsnormen und die schlechten Beziehungen zwischen einigen Ländern zurückzuführen sind und die die Fortschritte bei der regionalen Zusammenarbeit behindern, und spricht sich dafür aus, dass örtliche Konfliktlösungsmechanismen konzipiert werden, insbesondere, damit der Zugang der Bevölkerung zu den Wasserressourcen der Region gesichert wird und ein allgemeiner und kostenloser Zugang zu Wasser für alle Bewohner gewährleistet ist; vertritt die Auffassung, dass die EU in ihren Entwicklungsprogrammen auch die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft, einer nachhaltigen Landwirtschaft und einer öffentlichen Wasserbewirtschaftung fördern muss; fordert, dass die Unterstützungsmaßnahmen der EU und die Zuweisung von EU-Mitteln diesen Bedingungen besser angepasst wird;

15.  weist auf die zahlreichen Fälle von infektiöser Tuberkulose in der Region Zentralasien hin; betont, dass in den Schwellenländern, die von der EU keine bilaterale Unterstützung mehr erhalten, angesichts der Tatsache, dass bestimmte Tuberkulosestämme Resistenzen gegenüber Arzneimitteln entwickeln, auch weiterhin Arzneimittel zur Tuberkulosebehandlung bereitgestellt werden müssen;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam und in Abstimmung mit China, Russland und Indien den Kampf gegen den Drogenschmuggel aufzunehmen, um seine Ursachen aufzudecken und geeignete Maßnahmen zu seiner Unterbindung festzulegen;

17.  weist darauf hin, dass erhebliches Potenzial für die Steigerung der Energieeffizienz und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen vorhanden ist; weist darauf hin, dass sehr viel für die Verbesserung der Zusammenarbeit in diesen Bereichen spricht, da die EU erhebliche politische Kompetenz erworben und eine starke und nachhaltige Energieindustrie entwickelt hat und das Ziel verfolgt werden sollte, die Zusammenarbeit in der Region auszubauen, um für größere Transparenz bei den Staatseinnahmen aus Energierohstoffen zu sorgen und die Rolle der Zivilgesellschaft zu stärken;

18.  weist darauf hin, dass der Aufbau einer modernen, interoperablen strategischen Straßen- und Eisenbahninfrastruktur entlang der Seidenstraße im zentralen Interesse Chinas, der EU und Russlands liegt; weist ferner darauf hin, dass die erfolgreiche Integration dieser Region mittels einer modernen und verlässlichen Infrastruktur eine enorme Chance wäre, nicht nur für eine stärkere regionale Integration der Wirtschaft, sondern auch für die Förderung der Mobilität von Personen und des multikulturellen Austauschs, was wiederum die Bedingungen verbessern würde, um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie voranzutreiben;

19.  hebt hervor. dass ein kohärenter und konsequenter Ansatz der EU in Bezug auf die Region erforderlich ist, um Überschneidungen oder das Aussenden uneinheitlicher und verwirrender Signale zu verhindern; fordert in einem Kontext, in dem autoritäre Regierungssysteme weit verbreitet sind, dass die Kontakte der EU mit Organisationen der Zivilgesellschaft ausgebaut werden und die Unterstützung für diese Organisationen ausgeweitet wird, um die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit als Grundlage der Entwicklung voranzubringen;

20.  betont, dass eine hochwertige Bildung erforderlich ist, da sie die Grundlage für den Aufbau nachhaltiger demokratischer Gesellschaften bildet und ein Mittel ist, um gewalttätigem Extremismus entgegenzuwirken; fordert die EU nachdrücklich auf, dies aufgrund des großen Anteils junger Menschen an der Bevölkerung Zentralasiens als eine Priorität zu betrachten;

21.  hält die starke Verbreitung von Monokulturen wie Baumwolle für ausgesprochen problematisch und fordert die EU nachdrücklich auf, sich in ihren Entwicklungsprogrammen auf die ländliche Entwicklung und die nachhaltige Landwirtschaft zu konzentrieren;

22.  ist der Ansicht, dass die fortgesetzte sektorbezogene Budgethilfe in Kirgisistan und Tadschikistan an strengere Bedingungen gebunden sein muss, einschließlich einer konsequenten Reformagenda und Maßnahmen gegen die Korruption;

23.  hebt das Potenzial einer verstärkten Zusammenarbeit mit Kasachstan und Turkmenistan im Bereich der Energieversorgungssicherheit hervor; betont, dass Energieabkommen und -dialoge jedoch gewichtige Menschenrechtselemente enthalten müssen; fordert die EU auf, umfassende Durchführbarkeitsstudien, einschließlich Abschätzungen der ökologischen und sozialen Folgen, von Energieprojekten zu erstellen, die eine Erweiterung des südlichen Gaskorridors zum Ziel haben;

24.  fordert die EU auf, ihre Programme zur Minderung des Katastrophenrisikos in Zentralasien, einer Region, die regelmäßig von Naturkatastrophen getroffen wird, auszuweiten;

25.  fordert die EU auf, die ökologisch nachhaltige Entwicklung und ihre Entwicklungsprogramme für die Region in den Vordergrund zu stellen; unterstreicht die wichtige Rolle, die die Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) dabei spielen kann, in der Region eine umweltfreundliche Gewinnung und Verarbeitung von natürlichen Ressourcen zu fördern, und fordert die EU auf, die Einhaltung der Vorschriften in der Region zu fördern; hebt außerdem die Probleme im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung hervor, die durch den Klimawandel voraussichtlich noch verschärft werden;

26.  empfiehlt erneut, das Grenzschutzprogramm der EU für Zentralasien und das Drogenaktionsprogramm für Zentralasien im Rahmen des Instruments für Stabilität und Frieden und nicht des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit anzusiedeln;

27.  ist besorgt darüber, dass es in der Region regelmäßig zu Kinderzwangsarbeit kommt; fordert die EU auf, darauf hinzuwirken, dass sämtliche zentralasiatischen Staaten ihre internationalen Verpflichtungen erfüllen, vor allem im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und des Übereinkommens der IAO zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit;

28.  fordert, eine EU-Initiative einzuleiten, um damit einen Beitrag zur Verwirklichung bestimmter Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und zur wirksamen Sicherung der Menschenrechte, der international vereinbarten Sozial- und Umweltstandards und der Menschenwürde in der Region zu leisten

29.  unterstreicht, dass eine Zentralasienstrategie der EU erforderlich ist, die nicht auf geostrategischen Interessen beruht, sondern darauf abzielt, eine partizipative und demokratische Gesellschaft aufzubauen, in der Vereinigungsfreiheit für die Gewerkschaften besteht und eine aktive Zivilgesellschaft existiert, und die Gleichstellung der Geschlechter und die Rolle der Frauen insbesondere in ländlichen Gebieten zu stärken; fordert außerdem, dass die Strategie der EU für Zentralasien im Einklang mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung und den Wünschen der jeweiligen Bevölkerung umgesetzt wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.12.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Beatriz Becerra Basterrechea, Doru-Claudian Frunzulică, Heidi Hautala, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Davor Ivo Stier, Bogdan Brunon Wenta, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Pál Csáky, José Inácio Faria, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández

10.12.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur Umsetzung und Überarbeitung der Strategie der EU für Zentralasien

(2015/2220(INI))

Verfasser der Stellungnahme: David Borrelli

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  misst engeren strategischen Beziehungen zwischen der Region Zentralasien und der EU große Bedeutung bei und fordert eindringlich, die Handelsverbindungen und den Handel zwischen beiden Regionen auf der Grundlage der in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verankerten gemeinsamen Werte zu vertiefen; weist darauf hin, dass die EU für die zentralasiatischen Länder der zweitgrößter Handelspartner ist; fordert, dass die EU sich für einen fairen und freien Handel, offene und diversifizierte soziale Marktwirtschaften, die WTO-Standards und die Grundsätze des internationalen Handels einsetzt; fordert, dass die EU angesichts des zunehmenden Einflusses Russlands und Chinas in der Region verstärkt die Initiative ergreifen muss;

2.  hält den Abschluss des vertieften Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Kasachstan für wichtig und fordert die Kommission auf, die bilateralen Beziehungen mit anderen Ländern in der Region zu stärken; spricht sich nachdrücklich für einen umfassenden Ansatz aus, der nicht nur die Stärkung der handelspolitischen und wirtschaftlichen Beziehungen beinhaltet, sondern darüber hinaus auch einen intensiven Dialog über politische Rechte und Menschenrechte umfasst; bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Fortschritte bei den Verhandlungen von den Fortschritten bei den politischen Reformen sowie der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit abhängen; ist der Auffassung, dass diesbezüglich auch die Mitgliedschaft in der WTO ebenso wie die Mitgliedschaft in der IAO und anderen UN-Agenturen in dieser Hinsicht positiv sind, und fordert Usbekistan und Turkmenistan auf, dem Beispiel der anderen zentralasiatischen Staaten zu folgen;

3.  empfiehlt der Kommission, die politischen und diplomatischen Beziehungen zu Turkmenistan zu intensivieren, und plädiert für einen raschen Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens sowie die Einrichtung einer EU-Delegation in Aschgabat;

4.  unterstreicht, dass Zentralasien für die EU bei ihrem Bestreben, die Quellen ihrer Energieversorgung zu diversifizieren und ihre Energieversorgung sicherzustellen, ein strategischer Partner ist; ist der Auffassung, dass die künftige Strategie der EU für Zentralasien nicht nur den Bereich Energie im Blick haben, sondern auch Länder wie Aserbaidschan und Iran und sogar die Mongolei ins Visier nehmen sollte, zumal die EU damit nicht nur ihren Verpflichtungen zu nachhaltiger Entwicklung und zur Reduzierung der CO2-Emissionen nachkäme, sondern auch die Abhängigkeit von der Ausfuhr fossiler Brennstoffe und anderer natürlicher Ressourcen verringern und die Wirtschaft weiter diversifizieren könnte; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die EU einen Beitrag dazu leisten sollte, Konflikte im Zusammenhang mit dem Kaspischen Meer zu lösen, damit dessen Energiepotenzial genutzt werden kann und der Bau neuer Energieinfrastrukturen zur Anbindung Zentralasiens an andere Regionen ermöglicht wird;

5.  ist der Auffassung, dass eine wirtschaftliche Diversifizierung in der Region einen Mehrwert schafft, nämlich bei der regionalen Entwicklung sowie bei Stabilität und Sicherheit, wenn das soziale, das wirtschaftliche und das ökologische Gleichgewicht dabei berücksichtigt werden; hält es für unbedingt erforderlich, die Strukturen in den Bereichen Inlandsverkehr und Energie, insbesondere in den ländlichen Gebieten, zu modernisieren und nachhaltig auszubauen, den Zugang zum Hochgeschwindigkeitsbreitbandinternet zu verbessern und die Entwicklung der interregionalen Anbindung zu fördern; ist der Auffassung, dass ökologische Sanierung und nachhaltige Entwicklung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Region gleich wichtig sein sollten, und weist darauf hin, wie wichtig der Handel zur Förderung dieser beiden Aspekte ist; spricht sich dafür aus, dass die EU sich noch starker für die Entwicklung erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Ressourcenbewirtschaftung in den Ländern Zentralasiens einsetzt und sie zur gegenseitigen grenzübergreifenden Zusammenarbeit anhält;

6.  weist darauf hin, dass ein erheblicher Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften in der Region besteht, was sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt und die Möglichkeiten für Auslandsinvestitionen einschränkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, mehr Gewicht darauf zu legen, dass die Hochschulreformen im Land Fortschritte machen, wobei die Bildung stärker auf den Arbeitsmarkt abgestimmt werden soll, und die Berufsausbildung, der Austausch zwischen Studierenden, Stipendien, sowie Schulungen und die Weitergabe von Fachwissen besonders berücksichtigt werden sollen, insbesondere in Bezug auf die jüngere Generation; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Bildung und Ausbildung für den sozialen und demokratischen Fortschritt der Region Zentralasien und ihrer Bürgerinnen und Bürger ebenso von wesentlicher Bedeutung sind wie Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung; ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit Europa in diesem Bereich im Rahmen eines zielgerichteten und bewährten Instruments wie etwa Erasmus Plus fortgeführt werden muss;

7.  begrüßt den Antrag Kirgisistans auf Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS+) und wünscht, dass auch Tadschikistan und Usbekistan diesem Beispiel folgen können;

8.  ruft zu weiteren Anstrengungen auf, die Modernisierung der Wirtschaft dieser Länder zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, ein günstiges Umfeld für Auslandsinvestitionen zu schaffen, indem die Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte, der Grundrechte und der Minderheitenrechte und die effiziente Inanspruchnahme der Nichterfüllungsklausel gestärkt, der Verwaltungsaufwand und die staatliche Einmischung in Unternehmen verringert werden, das Wirtschaftsklima verbessert wird, die Hemmnisse für den grenzübergreifenden Handel beseitig werden und das Justizsystem reformiert wird; hält es für unbedingt notwendig, dass die Eigentumsrechte und die Auslandsinvestitionen umfassend geschützt werden und die Korruption bekämpft wird, und qualifiziertes Personal ausgebildet wird; weist darauf hin, dass Korruption nach wie vor eines der wichtigsten Hemmnisse für Auslandsinvestitionen in der Region darstellt;

9.  begrüßt die Aufstockung der Makrofinanzhilfe und fordert, dass dieses Instrument nach stringenten Kriterien in Bezug auf Kosten-Nutzen-Analyse sowie auf der Grundlage präziser Folgenabschätzungen, die den Spillover-Auswirkungen auf die Empfängerländer Rechnung tragen, zum Einsatz gelangt; hebt unter Berücksichtigung der wichtigsten Punkte der Fortschrittsberichte hervor, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten sich an der Umsetzung der der EU-Hilfe beteiligen, damit diese mehr Wirkung und bessere Ergebnisse zeitigt;

10.  erkennt im Zusammenhang mit den Schlussfolgerungen der OECD die besondere Bedeutung von FDI-SME business linkage programmes – BLPs (Programme zur Vernetzung von KMU und ausländischen Direktinvestitionen) als Instrument zur Diversifizierung und zur Maximierung des Multiplikatoreffekts (Spillover) von Investitionen, da die zentralasiatischen Länder dadurch besser in der Lage sind, die ausländischen Direktinvestitionen enger in ihre heimischen Volkswirtschaften einzubinden, wodurch ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird und sie Zugang zu internationalen Märkten, Finanzen, Technologie erhalten und Führungskompetenzen erwerben; fordert die Regierungen der zentralasiatischen Staaten daher auf, solche Programme auf den Weg zu bringen und die bereits an bestehenden Vernetzungsprogrammen Beteiligten noch stärker einzubeziehen; weist darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden müssen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Schulungsprogrammen, mit denen KMU die Fertigkeiten ihrer Mitarbeiter verbessern können, oder bei der Einhaltung international anerkannter Qualitätsstandards unterstützt werden, wenn gewährleistet werden soll, dass die Produktion vor Ort den internationalen Qualitätsstandards genügt;

11.  ist der Auffassung, dass die EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zwar weiterhin die spezifische regionale Integration sowie vertrauensschaffende Maßnahmen fördern sollte, gleichzeitig jedoch die positiven Maßnahmen der einzelnen zentralasiatischen Länder oder Gruppen von Ländern durch eine verstärkte Zusammenarbeit belohnen sollte; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen der EU auf den Bedarf und die Besonderheiten der einzelnen Länder ausgerichtet sein und diesen Rechnung tragen sollten; hält es für dringend notwendig, dass der politische Dialog intensiver geführt wird und vertrauensschaffende Maßnahmen zwischen den einzelnen Staaten in der Region gefördert werden;

12.  erkennt an, dass die Zusammenarbeit Usbekistans mit der IAO gute Fortschritte macht, und dass ebenfalls Fortschritte bei der Frage der systematischen Kinderarbeit erzielt wurden; stellt jedoch fest, dass es erwiesenermaßen noch Raum für Verbesserungen gibt, etwa bei der Zwangsarbeit, sowie was die Frage betrifft, dass nichtstaatliche Menschenrechtsgruppen und Gruppen, die sich für Arbeitnehmerrechte einsetzen, eingeschüchtert werden und Druck auf sie ausgeübt wird, was zum Beispiel bei der Baumwollernte 2015 der Fall war, als die Ernte überwacht wurde;

13.  weist darauf hin, dass das Parlament beschlossen hat, seine Zustimmung zu dem Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Ausweitung des Abkommens über den bilateralen Handel mit Textilwaren erst dann zu erteilen, wenn bestätigt wird, dass konkrete Reformen durchgeführt und substanzielle Ergebnisse erzielt wurden, damit Zwangsarbeit und Kinderarbeit in Usbekistan definitiv abgeschafft werden;

ERGEBNIS DER

SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.12.2015

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Arena, David Borrelli, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Santiago Fisas Ayxelà, Karoline Graswander-Hainz, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Gabrielius Landsbergis, Bernd Lange, Emmanuel Maurel, Emma McClarkin, Artis Pabriks, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Klaus Buchner, Dita Charanzová, Nicola Danti, Sander Loones, Lola Sánchez Caldentey, Ramon Tremosa i Balcells, Marita Ulvskog, Wim van de Camp, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Edward Czesak, Eleonora Evi, Maurice Ponga, Dario Tamburrano, Derek Vaughan, Flavio Zanonato

3.12.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur Umsetzung und Überarbeitung der Zentralasienstrategie der EU

(2015/2220(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Julie Girling

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–  unter Hinweis auf das gemeinsame Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Gender Equality and Women’s Empowerment: Transforming the lives of Girls and Women through EU External relations 2016-2020“ (Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen),

A.  in der Erwägung, dass der Rat für auswärtige Angelegenheiten im Juni 2015 sein Engagement zur Förderung der Rechte der Frau bekräftigt und die Schlussfolgerung gezogen hat, dass die Stärkung der Rolle der Frau in der Region ein wesentlicher Bestandteil für langfristige Stabilität und verantwortliches Regierungshandeln ist;

B.  in der Erwägung, dass das Erreichen einer Verständigung über die Begriffe Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte eine wesentliche Voraussetzung für eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der EU und den fünf Ländern Zentralasiens ist; in der Erwägung, dass zu den Prioritäten der EU die Achtung der Vereinigungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Förderung der Rechte von Frauen, Kindern und Angehörigen von Minderheiten gehören; in der Erwägung, dass Defizite bei der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Grundfreiheiten in den Ländern Zentralasiens weiterhin bestehen, und in der Erwägung, dass die Gesamtsituation der Frauen in der Region nach wie vor besorgniserregend ist, wenn es um die Diskriminierung beim Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung sowie zu wirtschaftlichen und kulturellen Angeboten geht; in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit der EU Verbesserungen in diesen Bereichen ermöglichen wird;

C.  in der Erwägung, dass der EU-Sonderbeauftragte für Zentralasien, Peter Burian, Verantwortung dafür trägt, die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;

D.  in der Erwägung, dass sich die Lage der Frauen in Zentralasien allmählich verbessert, was die Müttersterblichkeitsrate, Schwangerschaftsraten bei Mädchen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren, ein annähernd ausgeglichenes Verhältnis in der Anzahl von Mädchen und Jungen, die die Grundschule und die Sekundarstufe abschließen, und die Beschäftigungsquote bei Frauen und Männern betrifft[29]; in der Erwägung, dass weiterhin eine erhebliche Kluft zwischen der Anzahl von Frauen und Männern besteht, die in Usbekistan und Tadschikistan an Hochschulen immatrikuliert sind, im Gegensatz zur Situation in Kasachstan, wo mehr Frauen als Männer an Hochschulen immatrikuliert sind[30];

E.  in der Erwägung, dass durch eine Erhöhung des allgemeinen Bildungsstands dazu beigetragen wird, einer etwaigen Radikalisierung junger Menschen entgegenzuwirken und geschlechtsspezifische Gewalt zu verringern;

F.  in der Erwägung, dass es bedeutende Unterschiede in den Erfahrungen von Frauen in ländlichen Gebieten und in Städten gibt; in der Erwägung, dass es schwierig ist, zwischen diesen Gruppen zu verallgemeinern, wobei Frauen in ländlichen Gebieten mehr für den Zugang zu ihren Rechten im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften kämpfen müssen;

G.  in der Erwägung, dass die EU dringend eine geschlechtsspezifische Außenpolitik verfolgen muss, um die Gleichstellungsagenda nach 2015 weltweit zu fördern;

H.  in der Erwägung, dass in Kasachstan zwar die Gleichstellungsstrategie 2006–2016 verabschiedet wurde, die Lage der Frauen sich Berichten der Institutionen der Vereinten Nationen zufolge allerdings kaum verändert hat; in der Erwägung, dass Frauen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind und weiterhin leicht zu Opfern von Menschenhandel –insbesondere zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung – werden;

I.  in der Erwägung, dass verschiedene Formen von Gewalt gegen Frauen weiterhin ein weit verbreitetes Problem darstellen – in Usbekistan, das über keine Rechtsvorschriften über ein Verbot häuslicher Gewalt verfügt, in Tadschikistan, wo Menschenhandel, darunter zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung und zu Arbeitszwecken, Anlass zu besonderer Besorgnis gibt, und in Kirgisistan, wo es Berichten zufolge immer noch zu Brautraub, Vergewaltigung in der Ehe und häuslicher Gewalt kommt;

J.  in der Erwägung, dass die Datenerhebung zu den Rechten der Frau in Turkmenistan spärlich ist und Themen wie Zwangsheirat, Diskriminierung von getrennt lebenden und geschiedenen Frauen, häusliche Gewalt sowie Frauen- und Mädchenhandel nach wie vor akut sind;

1.  erkennt an, dass Usbekistan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan zwar mit jeweils unterschiedlichen Herausforderungen bei der Förderung der Menschenrechte konfrontiert sind, dass die Region sich allerdings gemeinsamen Herausforderungen stellen muss, wenn es darum geht, die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in Angriff zu nehmen und voranzubringen;

2.  merkt an, dass zwar alle fünf zentralasiatischen Länder das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert haben, dass ihre Kultur allerdings weiterhin patriarchal und von Männern geprägt ist, dass in vielen Bereichen, darunter beim Zugang zu höherer Bildung, in Teilen des Arbeitsmarktes sowie beim Zugang zu Rechtsschutz und Rechten, erhebliche Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen fortbestehen und dass Gewalt gegen Frauen in vielen Teilen Zentralasiens nach wie vor weit verbreitet ist und sich in unterschiedlichen Formen manifestiert, einschließlich häuslicher Gewalt, Brautraub, Menschenhandel, Frühverheiratung und körperlicher Misshandlung; fordert die fünf Länder auf, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vollständig umzusetzen; bekräftigt, dass die von der EU gewährte Unterstützung konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen umfassen muss;

3.  empfiehlt, dass das juristische Personal für geschlechtsspezifische Fragen sensibilisiert bzw. darin geschult wird, und weist darauf hin, dass Personen, von denen geschlechtsspezifische Gewalt ausgeht, bestraft werden müssen;

4.  merkt an, dass Frauen in der Agrarproduktion und in der Landwirtschaft in allen zentralasiatischen Ländern eine eigenständige und zentrale Rolle spielen, wobei der durchschnittliche Anteil der in der Landwirtschaft beschäftigten Frauen bei 58 %[31] liegt, bedauert jedoch, dass die Praxis der Zwangsarbeit in der Landwirtschaft weiterhin angewandt wird, insbesondere in der Baumwollindustrie in Usbekistan; fordert alle zentralasiatischen Länder auf, die Beschäftigung von Frauen und weibliches Unternehmertum, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu fördern; fordert, dass die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie die Stärkung der Position von Mädchen und Frauen als Schlüsselziel der EU-Außenbeziehungen mit der Region gefördert und überwacht werden;

5.  betont, dass Investitionsprogrammen Vorrang eingeräumt werden sollte, die eine größere Wirkung auf die Entwicklung der Region entfalten können, insbesondere in den Bereichen Bildung, Jugend und Gleichstellung der Geschlechter;

6.  betont, wie wichtig der Zugang von Frauen zur Berufs- und Hochschulbildung ist, einschließlich eines größeren Grades der Ausschöpfung in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, und fordert den EU-Sonderbeauftragten mit Nachdruck auf, Investitionen in diesem Bereich zu fördern; ist der Ansicht, dass die EU ihre Maßnahmen in diesem Bereich intensivieren sollte, insbesondere indem sie Ausbildungslehrgänge für Lehrer veranstaltet und Unterrichtsmaterialien bereitstellt; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um das öffentliche Bildungswesen zu modernisieren, den internationalen akademischen Austausch zu fördern und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass Ausbildungslehrgänge für Geschlechtergleichstellung konzipiert werden sollten, die sich an das Lehrpersonal richten;

7.  erkennt die von den einzelnen zentralasiatischen Ländern unternommenen Schritte zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter an, etwa die Änderungen der Artikel 154 und 155 im Strafgesetzbuch Kirgisistans, die im Februar 2014 in Kraft traten und durch die die Strafen für die in weiten Teilen praktizierte Gewohnheit des Brautraubs verschärft werden; merkt jedoch an, dass der Schutz der Rechte der Frau und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter überall in der Region weiterhin eine Herausforderung darstellen; fordert die Kommission auf, die zentralasiatischen Länder weiterhin dabei zu unterstützen, ihre jeweilige Agenda für die Rechte der Frau fortzuentwickeln, damit bei der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte erzielt werden können und diese verwirklicht sowie sichergestellt werden kann, dass alle – auch die schutzbedürftigsten – Mitglieder der Gesellschaft in den uneingeschränkten Genuss ihrer Menschenrechte kommen;

8.  begrüßt die Strategie Kasachstans für die Gleichstellung der Geschlechter und die darin enthaltenen 45 politischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen; fordert die Kommission auf, die zentralasiatischen Länder weiterhin dabei zu unterstützen, ihre jeweilige Agenda für die Rechte der Frau fortzuentwickeln, und fordert eine wirksamere Umsetzung dieser Strategie; bedauert, dass Frauen in den öffentlichen Entscheidungsgremien in Kasachstan unterrepräsentiert sind, obgleich in politischen Einrichtungen eine Quote von 30 % gesetzlich vorgeschrieben ist;

9.  fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, im Rahmen der Überarbeitung seiner Strategie für Zentralasien und gemäß seinen Prioritäten für den Zeitraum 2016–2020 sowie unter Berücksichtigung der bereits von den zentralasiatischen Ländern erzielten Erfolge einen umfassenden Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich konkreter Maßnahmen zur Stärkung der Rechte der Frau und zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen, festzulegen; ist der Ansicht, dass jedem zentralasiatischen Land nahegelegt werden sollte, Rechtsvorschriften zu erlassen, in denen alle Formen von Gewalt gegen Frauen ausdrücklich verboten werden, darunter sexueller, körperlicher, physiologischer und wirtschaftlicher Missbrauch und Taktiken der Isolation, zu denen unter anderem gehört, Opfern die Aufnahme einer Arbeit und den Zugang zu Bankkonten, Kreditkarten oder zu Verkehrsmitteln zu verwehren; weist darauf hin, dass finanzielle Sicherheit der beste Hinweis dafür ist, ob ein Opfer von häuslicher Gewalt ausbrechen und frei von Missbrauch leben können wird; fordert die zentralasiatischen Länder auf, Gewalt gegen Frauen als Straftatbestand einzustufen, alle gemeldeten Fälle ordnungsgemäß zu untersuchen und Maßnahmen umzusetzen, durch die für die Opfer Schutz, Unterstützung und der Zugang zur Justiz gewährleistet werden, einschließlich Mechanismen zur Sicherstellung der Strafverfolgung; merkt an, dass der Branche der Ehevermittlungsagenturen in Zentralasien eine verhältnismäßig hohe Bedeutung zukommt, und fordert die Länder in der Region auf, in Erwägung ziehen, diese Agenturen zu regulieren, um benachteiligte Frauen besser vor Ausbeutung schützen zu können; fordert die zentralasiatischen Länder auf, Bildungskampagnen über das Recht auf ein Leben ohne Gewalt sowie Sensibilisierungsinitiativen auszuarbeiten, die sich an die Gesamtgesellschaft und insbesondere an religiöse Führungspersonen richten und in deren Rahmen auf die zwingende Voraussetzung hingewiesen wird, dass eine Eheschließung einvernehmlich erfolgen muss;

10.  merkt an, dass es eine Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit gibt und dass einige Länder zwar ein Gesetzbuch haben, nach dessen Maßgabe bei der Aufteilung von Gütern die gleichen Rechte zu gewährleisten sind, dass es aber nach wie vor zu Diskriminierung zugunsten männlicher Erben kommt; ist besorgt darüber, dass die unzureichende rechtliche Registrierung von Ehen in Tadschikistan dazu führt, dass sich Frauen nach einer Scheidung in einer besonders benachteiligten Lage befinden, da einer OSZE-Studie zufolge bei einer Scheidung 80 % der Frauen aus diesem Grund Eigentumsrechte und Unterhaltszahlungen für Kinder verwehrt werden;

11.  fordert die EU mit Nachdruck auf, zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Ländern Zentralasiens einsetzen, und aktiv mit internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern zusammenzuarbeiten, etwa der IAO, der OECD und der UNO, um Synergien mit Blick auf die Stärkung der Rolle der Frau zu schaffen;

12.  stellt fest, dass Frauen in den Kabinetten schwach vertreten sind, wobei deren Anteil im Jahr 2015 in Kirgisistan bei 15 % und in Turkmenistan bei 5,7 % gelegen hat[32]; legt den zentralasiatischen Ländern und der Kommission nahe, ebenfalls einen Schwerpunkt auf die Einbindung von Frauen in die Beschlussfassung – insbesondere in die politische Beschlussfassung – zu legen, und empfiehlt die Einführung eines Quotensystems, um die Beteiligung von Frauen zu fördern, insbesondere wenn es um die Aufstellung als Kandidatinnen geht;

13.  verurteilt jegliche Rechtsvorschriften, Regelungen oder die Ausübung von Druck durch Regierungen, durch die die Meinungsfreiheit, insbesondere der Frauen und anderer Genderkategorien, unangemessen eingeschränkt wird;

14.  hält fest, dass die Beteiligung der EU und die Haushaltsunterstützung von messbaren Fortschritten in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Grundfreiheiten in den Ländern Zentralasiens abhängig gemacht werden sollten;

15.  stellt mit Besorgnis fest, dass im Jahresbericht über Menschenhandel 2015[33] Turkmenistan und Usbekistan in der „Überwachungsliste“ aufgeführt werden, was bedeutet, dass die Anzahl der Opfer des Menschenhandels zunimmt; fordert den EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels auf, Turkmenistan und Usbekistan dabei zu unterstützen, den Menschenhandel zu bekämpfen, der eine Verletzung der Menschenwürde darstellt, häufig psychisches Leid und physische Gewalt mit sich bringt und daher ausgemerzt werden muss; fordert überdies, dass die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu den genannten Ländern diese wichtige Angelegenheit hervorheben;

16.  fordert die zentralasiatischen Länder auf, einen gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern, um das Wachstumspotenzial von Frauen im Rahmen der lokalen und globalen Wirtschaft sicherzustellen;

17.  betont, dass für Strafverfolgungsbeamte, Staatsanwälte und Justizpersonal Ausbildungslehrgänge im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel entwickelt sowie zugängliche Zentren und Unterkünfte eingerichtet werden müssen, in denen die Opfer psychologisch betreut und rechtlich unterstützt werden;

18.  betont, wie wichtig es ist, dass die mit der Umsetzung der Gleichstellungspolitik beauftragten Einrichtungen und Stellen angemessen finanziert werden und dass den zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Rechte der Frau einsetzen, Unabhängigkeit zugestanden wird und diese finanziert werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.12.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Maria Arena, Catherine Bearder, Malin Björk, Anna Maria Corazza Bildt, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Mary Honeyball, Elisabeth Köstinger, Angelika Mlinar, Maria Noichl, Terry Reintke, Jordi Sebastià, Beatrix von Storch, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Izaskun Bilbao Barandica, Eleonora Forenza, Mariya Gabriel, Julie Girling, Kostadinka Kuneva, Constance Le Grip, Dubravka Šuica, Julie Ward

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Claudiu Ciprian Tănăsescu, Kristina Winberg

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.2.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

4

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Goffredo Maria Bettini, Klaus Buchner, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Mark Demesmaeker, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Tamás Meszerics, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Vincent Peillon, Tonino Picula, Andrej Plenković, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Alyn Smith, Jaromír Štětina, Charles Tannock, László Tőkés

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Luis de Grandes Pascual, Neena Gill, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Mike Hookem, Juan Fernando López Aguilar, Norica Nicolai, Marietje Schaake, Jean-Luc Schaffhauser, Dubravka Šuica, Janusz Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Werner Kuhn, Jeroen Lenaers