BERICHT über virtuelle Währungen

3.5.2016 - (2016/2007(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Jakob von Weizsäcker

Verfahren : 2016/2007(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0168/2016
Eingereichte Texte :
A8-0168/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Thema „virtuelle Währungen“

(2016/2007(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Internationalen Bank für Zahlungsausgleich vom November 2015 zum Thema „digitale Währungen“[1],

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Bank of England zum Thema „Economics of digital currencies“ [Ökonomie der digitalen Währungen] (Q3/2014)[2],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom Juni 2014 zu virtuellen Währungen[3],

–  unter Hinweis auf die von der Europäischen Zentralbank im Februar 2015 durchgeführte Analyse zu virtuellen Währungssystemen[4],

–  unter Hinweis auf den am 2. Februar 2016 von der Kommission vorgestellten Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung[5],

–  unter Hinweis auf die Studie der Kommission vom Mai 2015 zum Ausmaß der Mehrwertsteuerlücke in der EU[6],

–  unter Hinweis auf die Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission zur digitalen Agenda für virtuelle Währungen[7],

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) für einen risikobasierten Ansatz in Bezug auf virtuelle Währungen mit Stand von Juni 2015,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Februar 2016 zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung[8],

–  unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-264/14 bezüglich der mehrwertsteuerlichen Behandlung des Umtauschs einer virtuellen Währung[9] sowie auf die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 16. Juli 2015[10],

–  unter Hinweis auf die von der ESMA im Juli 2015 durchgeführte Konsultation zu Investitionen, bei denen virtuelle Währungen oder dezentrale Transaktionsnetzwerke (Distributed Ledgers) zum Einsatz kommen[11],

–  unter Hinweis auf sein EPRS-Briefing zum Bitcoin-Markt, zur Bitcoin-Wirtschaft und zur Bitcoin-Regulierung[12],

–  unter Hinweis auf den Bericht von Europol vom 18. Januar 2016 mit dem Titel ‘Changes in modus operandi of Islamic State terrorist attacks’ [Geänderte Vorgehensweise bei den Terroranschlägen des Islamischen Staats][13],

–  unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) vom Juni 2014 zu virtuellen Währungen[14],

–  unter Hinweis auf die OECD-Studie „The Bitcoin Question - currency versus trust-less transfer technology“ [Die Bitcoin-Frage: Währung oder Übertragungstechnologie, der man nicht trauen kann?][15],

–  unter Hinweis auf das interne Diskussionspapier des IWF vom Januar 2016 zu „Virtual Currencies and Beyond“ [Virtuelle Währungen und darüber hinausgehende Fragen][16],

–  unter Hinweis auf den Bericht des Obersten Wissenschaftlichen Beraters der Wissenschaftsbehörde des Vereinigten Königreichs aus dem Jahr 2016 mit dem Titel „Distributed Ledger Technology: beyond block chain“, [Dezentrale Transaktionsnetzwerke: über die Blockketten-Technologie hinaus][17],

–  unter Hinweis auf die am 25. Januar 2016 im Ausschuss für Wirtschaft und Währung abgehaltene Anhörung zum Thema virtuelle Währungen,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0168/2016),

A.  in der Erwägung, dass noch keine allgemein gültige Begriffsbestimmung festgelegt wurde, aber virtuelle Währungen manchmal als digitales Bargeld bezeichnet werden und die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) sie als digitale Darstellung eines Werts betrachtet, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde und an keine traditionelle Währung geknüpft ist, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Zahlungsmittel akzeptiert wird und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann; in der Erwägung, dass virtuelle Währungen in erster Linie auf der Technologie der dezentralen Transaktionsnetzwerke (Distributed Ledger Technology, DLT) beruhen, die die technologische Grundlage für mehr als 600 virtuelle Währungen[18] bildet, von denen derzeit Bitcoin die bekannteste ist; in der Erwägung, dass der Bitcoin 2009 eingeführt wurde und derzeit unter den DLT-basierten virtuellen Währungen auf einen Marktanteil von nahezu 90 % kommt, wobei der Marktwert der im Umlauf befindlichen Bitcoins etwa 5 Milliarden Euro entspricht[19] und somit noch keine systemrelevante Dimension erreicht wurde;

B.  in der Erwägung, dass DLT Datenbanken mit unterschiedlichen Vertrauens- und Resistenzstufen umfasst, die eine hohe Anzahl von Transaktionen schnell verarbeiten können und eine Transformationskapazität im Bereich der virtuellen Währungen und generell im Bereich der Finanztechnologie („Fintech“) aufweisen, wobei als Anwendungen in erster Linie Clearing- und Abwicklungsdienste in Betracht kommen sowie, über den Finanzbereich hinaus, insbesondere der Nachweis der Identität und der Berechtigung als Eigentümer;

C.  in der Erwägung, dass die Investitionen in DLT einen integralen Bestandteil des laufenden finanztechnologischen Innovationszyklus darstellen und sich derzeit auf insgesamt über 1 Milliarde EUR belaufen, die sowohl von Wagniskapitalgebern als auch von Unternehmen stammen[20];

Chancen und Risiken von virtuellen Währungen und DLT in einem sich schnell entwickelnden technologischen Umfeld für Zahlungen

1.  hebt hervor, dass virtuelle Währungen und DLT das Potenzial besitzen, einen positiven Beitrag zum Wohlergehen der Bürger und zur wirtschaftlichen Entwicklung, etwa im Finanzsektor, zu leisten, indem sie

a)  die Transaktionskosten und operativen Kosten für Zahlungen und insbesondere für grenzüberschreitende Überweisungen senken werden, nämlich wahrscheinlich auf unter 1 % gegenüber den üblichen 2 % - 4 % bei Online-Zahlungssystemen[21] und um durchschnittlich mehr als 7 % bei grenzüberschreitenden Überweisungen[22], wodurch sich nach optimistischen Schätzungen die Gesamtkosten für Auslandsüberweisungen um bis zu 20 Milliarden EUR verringern könnten;

b)  ganz allgemein die Kosten des Zugangs zu Finanzmitteln senken, selbst wenn kein klassisches Bankkonto vorhanden ist, wodurch sie einen Beitrag zur finanziellen Inklusion und zur Verwirklichung des 5x5-Ziels der G-20 und G-8 leisten könnten[23];

c)  die Belastbarkeit und je nach Architektur des Systems die Geschwindigkeit der Zahlungssysteme und den Handel mit Waren und Dienstleistungen mithilfe der inhärent dezentralen Architektur der DLT verbessern, die selbst dann weiterhin verlässlich funktionieren könnte, wenn Teile des Netzwerks ausfallen oder gehackt werden sollten;

d)  Systeme ermöglichen, die einfach zu bedienen sind, geringe Transaktionskosten und operative Kosten verursachen und ein hohes Maß an Schutz der Privatsphäre garantieren, jedoch keine völlige Anonymität, so dass Transaktionen im Falle böswilligen Handelns bis zu einem gewissen Maße zurückverfolgt werden können und die Transparenz für die Marktteilnehmer im Allgemeinen erhöht werden kann;

e)  solche Systeme verwenden, um sichere Online-Lösungen für Mikrozahlungen zu entwickeln, die die Privatsphäre der Nutzer wahren und möglicherweise einige der bestehenden Online-Geschäftsmodelle ersetzen könnten, die eine erhebliche Gefahr für die Privatsphäre der Bürger darstellen;

f)  es ermöglichen könnten, unterschiedliche Arten von traditionellen und innovativen Zahlungsmechanismen, von Kreditkarten bis zu mobilen Lösungen, in einer einzigen sicheren und nutzerfreundlichen Anwendung zusammenzuführen, die einige Aspekte des elektronischen Handels in Europa voranbringen und den Binnenmarkt vertiefen könnte;

2.  weist darauf hin, dass virtuelle Währungen und DLT-Systeme mit Risiken einhergehen, auf die angemessen eingegangen werden muss, um ihre Vertrauenswürdigkeit zu stärken, auch angesichts der aktuellen Umstände:

a)  das Fehlen flexibler und zugleich belastbarer und verlässlicher Governance-Strukturen oder einer Definition solcher Strukturen, insbesondere bei einigen DLT-Anwendungen wie Bitcoin, was zu Unsicherheit und Problemen beim Schutz der Verbraucher oder generell beim Schutz der Nutzer führt, insbesondere im Falle von Schwierigkeiten, die von den Entwicklern der Original-Software nicht vorhergesehen wurden;

b)  die hohe Volatilität von virtuellen Währungen und die Gefahr spekulativer Blasen sowie das Fehlen traditioneller Formen der Aufsicht, der Sicherungen und des Schutzes, was für die Verbraucher eine besondere Herausforderung darstellt;

c)  die zum Teil begrenzten Kapazitäten der Regulierungsbehörden auf dem Gebiet der neuen Technologien, die ihnen möglicherweise Schwierigkeit bereiten, rechtzeitig geeignete Sicherungen festzulegen, welche die ordnungsgemäße und verlässliche Funktionsweise der DLT-Anwendungen gewährleisten, wenn oder bevor diese so groß werden, dass sie als systemrelevant gelten;

d)  die rechtliche Unsicherheit im Zusammenhang mit neuen DLT-Anwendungen;

e)  der Energieverbrauch für die Bereitstellung bestimmter virtueller Währungen, der im Falle von Bitcoin laut einem Bericht des obersten wissenschaftlichen Beraters der britischen Regierung auf über 1 GW geschätzt wurde, was Investitionen in die Erforschung und Förderung effizienterer Mechanismen zur Überprüfung der Transaktionen erforderlich machen würde;

f)  das Fehlen einer hinreichend transparenten und leicht zugänglichen technischen Dokumentation über die Funktionsweise spezifischer virtueller Währungen und anderer DLT-Systeme;

g)  potenzielle Quellen für finanzielle Instabilität im Zusammenhang mit Derivateprodukten, die auf schlecht verstandenen Merkmalen von virtuellen Währungen basieren;

h)  die potenziellen langfristigen künftigen Beschränkungen der Wirksamkeit der Geldpolitik, falls privat verwaltete virtuelle Währungen in großem Umfang als Ersatz für die offiziellen Fiat-Währungen verwendet werden;

i)  das Risiko von „Schwarzmarkt-Transaktionen“, der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung[24], des Steuerbetrugs, der Steuerhinterziehung und sonstiger strafbarer Handlungen auf der Grundlage von „Pseudonymität“ und der „Kombination von Diensten“, die einige dieser Dienstleister ermöglichen, sowie die dezentrale Struktur einiger virtueller Währungen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass die Rückverfolgbarkeit bei Bargeld-Transaktionen in der Regel immer noch wesentlich schwieriger ist;

3.  weist darauf hin, dass eine Berücksichtigung dieser Risiken eine Aufstockung der Kapazitäten und der technischen Kenntnisse der Regulierungsbehörden erforderlich machen wird sowie die Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens, der mit der Innovation Schritt hält und eine rechtzeitige und verhältnismäßige Reaktion sicherstellt, falls die Nutzung einiger DLT-Anwendungen systemrelevant werden sollte;

4.  weist jedoch darauf hin, dass eine verfrühte Regulierung in dieser sich noch im Wandel befindlichen Situation möglicherweise nicht angebracht ist, da sie der Öffentlichkeit in Bezug auf die Vorteile oder die Sicherheit virtueller Währungen ein falsches Bild vermitteln könnte;

Einsatz von DLT über den Zahlungsbereich hinaus

5.  weist darauf hin, dass das Potenzial von DLT, datengesteuerte Prozesse zu geringeren Kosten zu beschleunigen, zu automatisieren und zu standardisieren, das Potenzial besitzt, die Art und Weise, in der Vermögenswerte übertragen und Aufzeichnungen aufbewahrt werden, grundlegend zu verändern, was sich auf den privaten und öffentlichen Sektor auswirkt, wobei letzterer in dreierlei Hinsicht betroffen ist: als Dienstleister, als Aufseher und als Gesetzgeber;

6.  weist darauf hin, dass das Clearing, die Abwicklung und andere dem Handel nachgelagerte Managementprozesse die globale Finanzbranche gegenwärtig weit mehr als 50 Milliarden EUR im Jahr kosten[25] und dass dies und die Verfahren der Banken zum Kontenabgleich Bereiche sind, in denen der Einsatz von DLT Veränderungen ermöglichen könnte, was Effizienz, Geschwindigkeit und Widerstandsfähigkeit betrifft, wodurch aber auch neue regulatorische Herausforderungen entstehen würden;

7.  betont, dass diesbezüglich von Akteuren des Privatsektors mehrere Initiativen eingeleitet wurden, und ruft die zuständigen Behörden auf europäischer und nationaler Ebene auf, diese Initiativen im Auge zu behalten;

8.  weist ferner darauf hin, dass DLT eingesetzt werden könnte, um den Austausch von Daten, die Transparenz und das Vertrauen nicht nur zwischen Regierungen und Bürgern sondern auch zwischen Akteuren des Privatsektors und Kunden zu verbessern;

9.  erkennt an, dass sich das Potenzial der DLT noch entfaltet und weit über den Finanzsektor hinausreicht, etwa in Bereiche wie „Crypto-equity Crowdfunding“ (Schwarmfinanzierung mit „Krypto-Kapital“), Streitschlichtungsdienste, insbesondere im Finanzsektor und im Justizwesen, intelligente Verträge in Verbindung mit digitalen Unterschriften, Anwendungen, die einen erhöhten Datenschutz und Synergien mit der Entwicklung des Internets der Dinge ermöglichen;

10.  unterstreicht die Dynamik, die die Blockkettentechnologie in der Unternehmenswelt in Gang setzt, sowie ihr Potenzial, langfristig eine Transformation in der Realwirtschaft herbeizuführen;

11.  erkennt an, dass DLT den Regierungen dabei helfen kann, Geldwäsche, Betrug und Korruption zurückzudrängen;

12.  fordert staatliche Stellen auf, nach Durchführung ordnungsgemäßer Folgenbewertungen DLT-Systeme zu testen, um die Bereitstellung von Diensten für die Bürger und Lösungen für elektronische Behördendienste unter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften zu verbessern; fordert die staatlichen Stellen auf, „Knebeleffekten“ vorzubeugen, die im Zusammenhang mit herstellereigenen DLT-Systemen auftreten könnten; erkennt insbesondere an, dass DLT zu Verbesserungen im Bereich des Grundbuchwesens führen kann;

13.  spricht sich dafür aus, dass staatliche Stellen und für die Analyse großer Datenmengen zuständige Behörden im Rahmen einer RegTech-Agenda im Finanzbereich und anderen Bereichen den Einsatz von auf Echtzeit-DLT beruhenden Aufsichts- und Meldeinstrumenten erkunden sollten, auch um wenigstens die beträchtliche Mehrwertsteuerlücke in der EU zu verringern[26];

Intelligente Regulierung zur Förderung von Innovationen und zur Gewährleistung der Integrität

14.  verlangt einen verhältnismäßigen regulatorischen Ansatz auf EU-Ebene, damit Innovationen nicht im Keim erstickt werden und in dieser frühen Phase keine unnötigen Kosten entstehen; fordert zugleich eine ernsthafte Befassung mit den regulatorischen Herausforderungen, die sich aus der umfassenden Verwendung von virtuellen Währungen und DLT ergeben könnten;

15.  betont die Ähnlichkeiten zwischen der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die aus einer Reihe von Knotenpunkten besteht, die an einem System beteiligt sind und eine gemeinsame Datenbank nutzen, und dem World Wide Web, das als globales Netz von Ressourcen definiert wird, die durch Hyperlinks logisch miteinander verknüpft sind; weist darauf hin, dass sowohl die DLT als auch das World Wide Web auf dem Internet basieren, also einem globalen System aus untereinander vernetzten Großrechnern, PCs und drahtlosen Computernetzwerken;

16.  erinnert daran, dass das Internet trotz der Versuche, einen alle Interessenträger umfassenden Ansatz zu verfolgen, immer noch von der National Telecommunications and Information Administration, einer Agentur des US-Handelsministeriums verwaltet wird;

17.  begrüßt die Bildung einer dynamischen Koalition für Blockkettentechnologien im Rahmen des Internet Governance Forums, und fordert die Kommission auf, eine gemeinsame und inklusive Governance der DLT zu fördern, damit die in der Vergangenheit bei der Entwicklung des Internets aufgetretenen Probleme vermieden werden können;

18.  hebt hervor, dass wichtige EU-Rechtsvorschriften wie die Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur (EMIR), die Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR), die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen (SFD), die Richtlinie und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID/MiFIR), die OGAW-Richtlinie und die AIFM-Richtlinie, je nach ausgeübter Tätigkeit, aber unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie einen Regulierungsrahmen bilden könnten, und zwar selbst dann, wenn virtuelle Währungen und DLT-basierte Anwendungen sich auf neue Märkte ausdehnen und ihre Aktivitäten ausweiten; weist jedoch darauf hin, dass speziellere Rechtsvorschriften notwendig werden könnten;

19.  begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Einbeziehung von Plattformen zum Tausch von virtuellen Währungen in die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD), damit der mit solchen Plattformen verbundenen Anonymität ein Ende bereitet werden kann; erwartet, dass jeder diesbezügliche Vorschlag zielgerichtet sein wird und auf einer umfassenden Analyse der mit virtuellen Währungen verbundenen Risiken und einer gründlichen Folgenbewertung beruhen wird;

20.  empfiehlt der Kommission eine umfassende Untersuchung zu virtuellen Währungen durchzuführen und auf Grundlage dieser Bewertung gegebenenfalls eine Überarbeitung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften über Zahlungen, etwa der Richtlinie über Zahlungskonten (PAD), der Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD) und der E-Geld-Richtlinie (EMD), in Erwägung zu ziehen, und zwar unter Berücksichtigung der neuen Möglichkeiten, die neue technologische Entwicklungen wie virtuelle Währungen und DLT bieten, um den Wettbewerb weiter zu stärken und die Transaktionskosten weiter zu senken, etwa im Wege einer verbesserten Interoperabilität und möglicherweise auch im Wege der Förderung einer universellen, nicht herstellergebundenen elektronischen Geldbörse;

21.  weist darauf hin, dass in Europa nicht zuletzt als Reaktion auf die Finanzkrise und die damit zusammenhängende Kreditklemme mehrere virtuelle Währungen auf lokaler Ebene geschaffen wurden; fordert dazu auf, dass bei der Festlegung einer Definition für virtuelle Währungen im Rahmen künftiger Gesetzgebungsakte sorgfältig darauf geachtet wird, der Existenz von lokalen Währungen Rechnung zu tragen, die nicht gewinnorientiert sind, oft eine begrenzte Funktionalität besitzen und bedeutende soziale und ökologische Vorteile bieten, und eine unverhältnismäßige Regulierung in diesem Bereich zu vermeiden, sofern dabei keine Steuern vermieden oder umgangen werden;

22.  verlangt die Einrichtung einer horizontalen Task Force DLT (TF DLT), die von der Kommission geleitet wird, sich aus technischen Experten und Regulierungsexperten zusammensetzt und sich mit Folgendem befasst:

i)  Bereitstellung des erforderlichen technischen und regulatorischen Fachwissens in den verschiedenen Sektoren der einschlägigen DLT-Anwendungen, Einbeziehung interessierter Akteure und Unterstützung der relevanten öffentlichen Akteure auf EU-Ebene und nationaler Ebene in ihren Bemühungen, die Verwendung von DLT auf europäischer Ebene und weltweit zu überwachen;

ii)  Entwicklung eines Bewusstseins für DLT-Anwendungen und Analyse der damit verbundenen Vorteile und Risiken – einschließlich für Endnutzer – , damit ihr Potenzial optimal genutzt werden kann, etwa durch Ermittlung der wesentlichen Merkmale von DLT-Systemen, die dem allgemeinen Interesse dienen, wie nicht herstellergebundene offene Standards, oder durch Ermittlung von Standards für bewährte Praktiken, wenn sich solche Standards herausbilden;

iii) Unterstützung einer rechtzeitigen, fundierten und verhältnismäßigen Antwort auf die neuen Chancen und Herausforderungen, die sich aus der Einführung von bedeutenden DLT-Anwendungen ergeben, etwa mithilfe eines Fahrplans für künftige Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene, der eine Bewertung bestehender EU-Rechtsvorschriften enthalten würde, damit diese als Reaktion auf eine bedeutende und systemische DLT-Verwendung gegebenenfalls aktualisiert werden können, wobei auch auf den Verbraucherschutz und systemische Herausforderungen einzugehen wäre;

iv) Ausarbeitung von Stresstests für alle relevanten Aspekte von virtuellen Währungen und sonstigen DLT-Systemen, die einen solchen Grad der Nutzung erreichen, dass sie im Hinblick auf die Stabilität als systemrelevant zu betrachten wären;

23.  betont, wie wichtig Verbraucherbewusstsein, Transparenz und Vertrauen für die Nutzung virtueller Währungen sind; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Branche für virtuelle Währungen Leitlinien auszuarbeiten, mit denen gewährleistet wird, dass bestehende und künftige Nutzer virtueller Währungen korrekt, eindeutig und umfassend informiert werden, sodass sie eine sachkundige Entscheidung treffen können, wodurch die Transparenz von virtuellen Währungen in Bezug darauf, wie sie organisiert und betrieben werden und wodurch sie sich hinsichtlich des Verbraucherschutzes von regulierten und beaufsichtigten Zahlungssystemen unterscheiden, verbessert wird;

24.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Sieben Jahre nach Einführung des Bitcoin, der ersten und bekanntesten virtuellen Währung, ist offensichtlich geworden, dass sich die zugrunde liegende Innovation, die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) erheblich auf den Finanzsektor und andere Bereiche auswirken wird. Diese Technologie ermöglicht grundsätzlich eine dezentrale, schnelle, widerstandsfähige und relativ sichere Methode zur Aufzeichnung von Transaktionen jeder Art sowie eine Aufzeichnung der zurückliegenden Transaktionen in einem dezentralen Transaktionsbuch („distributed ledger“). Die Investitionen in DLT steigen rapide an und einzelne Anwendungen könnten bald systemrelevant werden. Es gibt zwar noch Fragen in Bezug auf das Ausmaß dieses technologischen Wandels, aber angesichts der beträchtlichen Chancen und der nicht zu übersehenden Risiken kommt dieser Bericht des Europäischen Parlaments über virtuelle Währungen und DLT zur richtigen Zeit.

Ein sich schnell entwickelndes technologisches Umfeld

Die wichtigsten Chancen, die virtuelle Währungen und DLT im Bereich der Zahlungen bieten, beziehen sich auf die Verringerung der Transaktionskosten und die leichte Bedienbarkeit, während zugleich für Widerstandsfähigkeit und verschiedene Stufen des Schutzes der Privatsphäre gesorgt wird. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Transaktionskosten bei Zahlungen immer noch erstaunlich hoch sind. So belaufen sich die Überweisungskosten bei grenzüberschreitenden Überweisungen im Schnitt auf über 7 %, wobei sich die G-20 und die G-8 verpflichtet haben, diese Kosten deutlich zu verringern. Aber auch im Binnenmarkt können konkurrenzfähigere Transaktionskosten erzielt werden. Mittelfristig könnte der Wettbewerb durch Einführung einer nicht herstellergebundenen, interoperablen einheitlichen Geldbörse gestärkt werden.

Das DLT-Potenzial dürfte sich jedoch größtenteils außerhalb des Zahlungssektors entfalten. Das dem Handel nachgelagerte Management wird im Bericht als ein Beispiel genannt, bei dem die Nutzung von DLT im Privatsektor auf der Hand liegt. Generell lässt sich sagen, dass entsprechende Anwendungen vor allem in Bereichen entwickelt werden dürften, in denen es auf Verlässlichkeit, Identitäts- und Berechtigungsnachweise und Standardisierung ankommt: intelligente Verträge, Übertragungen von Immaterialgüterrechten, Management von Lieferketten und verschiedene öffentliche Dienste. So sollte im Rahmen einer RegTech-Agenda untersucht werden, wie die Mehrwertsteuerlücke, die sich gegenwärtig auf 168 Milliarden Euro beläuft, mithilfe von DLT verringert werden kann[1].

Wie die Chancen werden auch die Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und DLT in dem Maße zu Tage treten, wie sich ihre Nutzung weiter ausbreitet. Einige erhebliche Risiken sind jedoch schon erkennbar, wie zum Beispiel der Missbrauch bestimmter Anwendungen für kriminelle Handlungen, darunter Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung[2]. Zudem sollte die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit und Widerstandsfähigkeit solcher Systeme auf der Grundlage von soliden Governance- und Aufsichtsstrukturen gewährleistet werden, da die DLT voraussichtlich in einigen systemrelevanten Bereichen zum Einsatz kommen wird. Auch Fragen des Verbraucherschutzes dürften bei einer Reihe von Anwendungen eine wichtige Rolle spielen.

Intelligente Regulierung für DLT

Um in einem derart dynamischen Innovationsumfeld eine intelligente Regulierung zu ermöglichen, kommt es entscheidend darauf an, dass die Regulierungsbehörden ausreichende Kapazitäten, einschließlich des technischen Fachwissens, aufbauen. Präventive und strenge Vorschriften, die das Wachstum hemmen würden, können und sollten vermieden werden. Eine solche intelligente Regulierung, die auf analytischer Exzellenz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beruht, darf jedoch nicht mit einer lockeren Regulierung verwechselt werden: Das Instrumentarium sollte schnelle und effektive Regulierungsmaßnahmen umfassen, damit Risiken angegangen werden können, bevor sie systemrelevant werden und wann immer erforderlich. Um die für diesen Ansatz erforderlichen regulatorischen Kapazitäten zu gewährleisten, schlägt der Berichterstatter die Schaffung einer horizontalen Task Force DLT vor, die unter der Federführung der Kommission einzusetzen ist.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (21.4.2016)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu virtuellen Währungen
(2016/2007(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Ulrike Trebesius

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Industrie und die Technologie virtueller Währungen noch ganz am Anfang stehen;

2.  weist darauf hin, dass es sich bei der Branche und Technologie virtueller Währungen um innovative Technologien handelt, die nicht auf der Grundlage einer bestehenden Infrastruktur entwickelt werden;

3.  erkennt die für Verbraucher, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände und die Wirtschaft insgesamt mit virtuellen Währungen und der zugehörigen Technologie verbundenen potenziellen Vorteile an, zu denen eine höhere Geschwindigkeit und Effizienz sowie geringere Kosten für Zahlungen und Überweisungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen, und möglicherweise eine Verbesserung der finanziellen Inklusion sowie ein besserer Zugang von Wirtschaft und KMU zu Finanzierungen und Finanzmitteln gehören; weist ferner darauf hin, dass die Verwendung von virtuellen Währungen und Arten der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) Mikrozahlungen für Einkäufe von Gütern im Internet gefördert und erleichtert hat;

4.  weist darauf hin, dass virtuelle Währungen neben Bargeld das einzige Zahlungsmittel sind, mit denen eine Abrechnung in Echtzeit (Empfänger erhält zum Zeitpunkt der Zahlung die Mittel zu 100 %) möglich ist;

5.  betont, wie wichtig es ist, gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu schaffen, damit das wertvolle Potenzial von DLT entfaltet und ausgeschöpft werden kann, die in vielen innovativen Bereichen sowie einer breiten Palette von Branchen und Dienstleistungen wie „intelligente Verträge“, „Crypto-equity Crowdfunding“ (Schwarmfinanzierung mit „Krypto-Kapital“) und Streitschlichtungsdienste genutzt werden kann, was insbesondere für den Finanzsektor und das Justizwesen gilt; legt öffentlichen Stellen darüber hinaus nahe, die Vorteile zu prüfen und die Möglichkeiten der Nutzung solcher innovativen Technologien in anderen Bereichen zu erkunden, damit den EU-Bürgern bessere, schnellere und effizientere Dienstleistungen angeboten werden können,

6.  stellt fest, dass virtuelle Währungen möglicherweise Risiken in Verbindung mit kriminellen Tätigkeiten wie der Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie andere potenzielle illegale Tätigkeiten und Herausforderungen mit sich bringen; weist jedoch darauf hin, dass es kaum Anzeichen dafür gibt, dass virtuelle Währungen in großem Umfang als Zahlungsmittel für kriminelle Tätigkeiten genutzt wurden, und dass Bargeld in der Regel viel schwieriger zurückzuverfolgen ist als virtuelle Währungen;

7.  weist darauf hin, dass Besitzer virtueller Währungen anfällig für illegale Tätigkeiten und Herausforderungen sind, wozu Betrug, der Diebstahl virtueller Währungen, Cyberverbrechen, Hackerangriffe, Fehlfunktionen von Software/Hardware, betrügerische Machenschaften, die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder falsche Angaben gehören; ersucht die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass es ein angemessenes Maß an Schutzmechanismen und wirksamen Abhilfemaßnahmen für Verbraucher gibt, die einigen der vorstehenden Risiken der Nutzung virtueller Währungen ausgesetzt sein könnten;

8.  erkennt an, dass eine Verwendung von virtuellen Währungen, die keine nationale oder ausländische Währung sind, als Alternative zu Fiat-Währungen potenzielle Risiken für das Finanzsystem birgt, was die Regulierung, Marktüberwachung und Sicherheit anbelangt, und Risiken und Bedrohungen für die Integrität des Finanzsystems und eine effektive Regulierung des Finanzsektors darstellen können; betont, dass sich die Risiken für die Finanzstabilität erhöhen könnten, wenn die Verbreitung virtueller Währungen zunimmt;

9.  stellt fest, dass Personen, die ihr Vermögen erhalten möchten, in Zeiten geringer Zinsen oder als sichere Anlage in Zeiten wirtschaftlicher Instabilität virtuelle Währungen wie Bitcoin verwenden können;

10.  macht auf die beträchtlichen Wechselkursschwankungen bei einigen virtuellen Währungen in der Vergangenheit sowie auf die möglichen Risiken, die sich aus der Verwendung von virtuellen Währungen für die Verbraucher ergeben, aufmerksam; betont, dass es in der EU keine gesonderten Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern vor finanziellem Schaden gibt, wenn eine Plattform, die virtuelle Währungen tauscht oder besitzt, Konkurs anmeldet oder ihre Tätigkeit einstellt; stellt fest, dass virtuelle Währungen mit zugrunde liegenden Vermögenswerten besichert werden können; weist darauf hin, dass bei der Nutzung virtueller Währungen für Verbraucherschutz gesorgt werden muss, was die Internetsicherheit, die verwendeten Algorithmen, Kontaktpersonen und Kontaktadressen im Falle von Fragen oder Problemen sowie einfach verständliche Geschäftsbedingungen anbelangt, darunter eindeutige Angaben über die Risiken und der Hinweis darauf, dass virtuelle Währungen und ihr Gegenwert nicht unbedingt von einer Bank oder einem Land abgesichert werden; betont, dass diese potenziellen Probleme den Unternehmen in der Branche der virtuellen Währungen deutlich gemacht werden sollten;

11.  weist darauf hin, dass es schwierig und mit Unsicherheiten verbunden ist, die Entwicklung von virtuellen Währungen vorherzusehen oder mögliche angemessene längerfristige politische Maßnahmen zu ermitteln, ohne Innovation zu bremsen; fordert die Kommission auf, eine schlüssige und umfassende Strategie auf EU-Ebene zu entwickeln, deren Ziel es ist, die Vorteile und Risiken von virtuellen Währungen und den Technologien virtueller Währungen sowie angemessene längerfristige politische Maßnahmen zu ermitteln sowie der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Fragmentierung und Verzerrung des Binnenmarkts verhindert werden muss, dem Grundsatz besserer Rechtsetzung und der Notwendigkeit, finanzielle und technologische Innovationen zu fördern und mit einschlägigen Interessenträgern und Unternehmen im Bereich virtuelle Währungen zusammenzuarbeiten, damit die EU als Standort für FuE und den Betrieb dieser Technologien attraktiv bleibt; betont, dass die Art und Weise, wie sich virtuelle Währungen weiter entwickeln, und die politischen Herausforderungen, die sich daraus ergeben, laufend beobachtet und analysiert werden müssen; schlägt vor, dass eine Task Force unter Leitung der Kommission die einschlägigen öffentlichen und privaten Akteure unterstützt, während sie alle potenziellen Entwicklungspfade der Technologien virtueller Währungen und DLT-Anwendungen bewertet und analysiert; fordert die Kommission auf, den bei virtuellen Währungen verwendeten Algorithmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und ihre Sicherheit zu bewerten;

12.  fordert die Kommission auf, den Beitrag virtueller Währungen und von DLT für alle Sektoren in Erwägung zu ziehen, einschließlich ihrer Rolle für die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts, um dafür zu sorgen, dass legitime Unternehmen im Bereich virtuelle Währungen florieren können;

13.  stellt fest, dass sich die Entwicklung von wirksamen regulatorischen Antworten auf das Aufkommen virtueller Währungen noch in einem sensiblen Anfangsstadium befindet; betont, dass die Regulierungsbehörden auf manchen Gebieten beträchtliche Fortschritte bei der Entwicklung wirksamer Maßnahmen erzielt haben; stellt gleichwohl fest, dass noch viel getan werden muss, damit wirksame Regulierungsrahmen für virtuelle Währungen geschaffen werden, die einerseits einen Schutz vor den Risiken bieten und anderseits Innovationen auf dem Gebiet der Finanzen und Technologien nicht bremsen;

14.  betont, wie wichtig Verbraucherbewusstsein, Transparenz und Vertrauen für die Nutzung virtueller Währungen sind; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Branche für virtuelle Währungen Leitlinien auszuarbeiten, durch die sichergestellt wird, dass bestehende und künftige Nutzer virtueller Währungen korrekt, eindeutig und umfassend informiert werden, sodass sie eine sachkundige Entscheidung treffen können, wodurch die Transparenz der Systeme für virtuelle Währungen in Bezug darauf, wie sie organisiert und betrieben werden und wodurch sie sich hinsichtlich des Verbraucherschutzes von regulierten und beaufsichtigten Zahlungssystemen unterscheiden, verbessert wird; fordert die Industrie virtueller Währungen auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten die Anwendung einschlägiger Anforderungen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß internationalen Standards auf Tauschstellen konvertibler virtueller Währungen und alle anderen Einrichtungen zu erwägen, die als Schnittstellen von Aktivitäten unter Verwendung von konvertiblen virtuellen Währungen mit dem regulierten Finanzsystem für Fiat-Währungen dienen, und fordert die Kommission auf, zu bewerten und zu prüfen, ob der Umfang der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche auf Plattformen zum Tausch virtueller Währungen ausgedehnt werden soll;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.4.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Carlos Coelho, Sergio Gaetano Cofferati, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Nicola Danti, Dennis de Jong, Vicky Ford, Ildikó Gáll-Pelcz, Evelyne Gebhardt, Antanas Guoga, Sergio Gutiérrez Prieto, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Philippe Juvin, Antonio López-Istúriz White, Marlene Mizzi, Robert Rochefort, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Mylène Troszczynski, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lucy Anderson, Birgit Collin-Langen, Edward Czesak, João Pimenta Lopes, Julia Reda, Ulrike Trebesius, Lambert van Nistelrooij, Sabine Verheyen, Kerstin Westphal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Georg Mayer

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.4.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Hugues Bayet, Pervenche Berès, Esther de Lange, Markus Ferber, Jonás Fernández, Elisa Ferreira, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Othmar Karas, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Philippe Lamberts, Werner Langen, Sander Loones, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Fulvio Martusciello, Bernard Monot, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Sirpa Pietikäinen, Dariusz Rosati, Pirkko Ruohonen-Lerner, Alfred Sant, Molly Scott Cato, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Paul Tang, Ramon Tremosa i Balcells, Ernest Urtasun, Marco Valli, Cora van Nieuwenhuizen, Jakob von Weizsäcker, Pablo Zalba Bidegain, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Matt Carthy, Philippe De Backer, Mady Delvaux, Ashley Fox, Marian Harkin, Ian Hudghton, Sophia in ‘t Veld, Syed Kamall, Krišjānis Kariņš, Paloma López Bermejo, Emmanuel Maurel, Siôn Simon, Romana Tomc

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Daniela Aiuto, Virginie Rozière