BERICHT zu einer EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas

29.9.2016 - (2016/2059(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: András Gyürk


Verfahren : 2016/2059(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0278/2016
Eingereichte Texte :
A8-0278/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu einer EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas

(2016/2059(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Februar 2016 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas“ (COM(2016)0049),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015)0080) und ihre Anlagen,

–  unter Hinweis auf die Energiestrategie 2030, die in der Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2014 mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“ (COM(2014)0015) skizziert wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Juli 2014 mit dem Titel „Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (COM(2014)0520),

–  unter Hinweis auf den Beitrag der Arbeitsgruppe I zum fünften Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) mit dem Titel „Klimaänderung 2013: Physikalisch-wissenschaftliche Grundlagen“,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe[1],

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das im Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) geschlossen wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“ (COM(2011)0885),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (COM(2011)0112),

–  unter Hinweis auf das dritte Energiepaket,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Februar 2016 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Wärme-und Kälteerzeugung“(COM(2016)0051),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht 2015/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung durch die Entwicklung des Energiebinnenmarkts: Es bedarf größerer Anstrengungen“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2015 zu dem Thema „Wege zu einer europäischen Energieunion“[2],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8‑0278/2016),

A.  in der Erwägung, dass Gas in den nächsten Jahrzehnten im Energiesystem der EU in der industriellen Produktion, als Wärmequelle in Gebäuden und zur Unterstützung der erneuerbaren Energieträger wichtig sein kann, während die EU ihre ehrgeizigen Ziele in Bezug auf Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger erfüllt und den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen vollzieht, wobei Gas allmählich eine immer geringere und sauberen Energieträgern dafür eine immer größere Bedeutung zukommen wird;

B.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union verpflichtet hat, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu reduzieren;

C.  in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der EU von Gaseinfuhren in den nächsten Jahren zunehmen dürfte und in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen es keine oder wenige alternative Lieferanten und Versorgungswege gibt, bereits 100 % erreicht hat;

D.  in der Erwägung, dass Flüssigerdgas eine Chance für die EU ist, was sowohl die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit im Zuge eines Abwärtsdrucks auf die Erdgaspreise als auch die Erhöhung der Versorgungssicherheit anbelangt; in der Erwägung, dass Erdgas auch eine flexible Absicherung für erneuerbare Energiequellen bei der Stromerzeugung ist;

E.  in der Erwägung, dass die Verwendung von Erdgas (Druckgas und Flüssigerdgas) im Verkehr, wie in der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorgesehen, einen hohen Nutzen für die Umwelt hätte;

F.  in der Erwägung, dass die EU die Erschließung ihrer einheimischen konventionellen Erdgasvorkommen, etwa jener, die im Gebiet von Zypern entdeckt wurden, entschlossen vorantreiben sollte;

G.  in der Erwägung, dass die EU als weltweit zweitgrößter Einführer von Flüssigerdgas in der internationalen Energiediplomatie vorausschauender agieren sollte;

H.  in der Erwägung, dass ein umfassender Vorschlag für die Nutzung einheimischer Energiequellen, beispielsweise der Erdgasfelder in der zyprischen AWZ, vorangebracht werden sollte und dass die Errichtung eines Terminals für die Verflüssigung von Erdgas auf Zypern, das auch für die Erschließung der Erdgasvorkommen in angrenzenden Gebieten genutzt werden kann, unterstützt werden sollte;

I.  in der Erwägung, dass die EU die Vorteile eines integrierten Energiebinnenmarkts immer noch nicht uneingeschränkt nutzen kann, weil die Verbindungsleitungen nicht ausreichen, es an Geschlossenheit mangelt und das dritte Energiepaket bislang nur unvollständig umgesetzt wurde;

J.  in der Erwägung, dass in der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie fünf sich gegenseitig verstärkende und eng miteinander verknüpfte Dimensionen definiert werden, nämlich Sicherheit der Energieversorgung, ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt, Energieeffizienz, die Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit; in der Erwägung, dass in der Strategie zudem erschwingliche Energiepreise für alle gefördert werden sollten;

Einleitung

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „ Eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas“; ist der Ansicht, dass ein Energiebinnenmarkt, bei dem Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas voll integriert sind, für das Endziel einer krisenfesten Energieunion von wesentlicher Bedeutung sein wird;

2.  weist erneut darauf hin, dass die EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas eines der Elemente der Energieunion ist, an deren Beispiel konkret gezeigt werden soll, dass die EU bestrebt ist, rasch auf ein nachhaltiges, sicheres und wettbewerbsgeprägtes Energiesystem umzustellen, und mit der angestrebt wird, die Abhängigkeit von externen Gaslieferanten zu beenden; hebt hervor, dass eines der Ziele der Energieunion darin besteht, dass die EU im Bereich erneuerbare Energiequellen der weltweit führende Akteur wird;

3.  ist der Ansicht, dass Energieversorgungssicherheit am effizientesten durch eine bessere Koordinierung der einzelstaatlichen energiepolitischen Maßnahmen, die Schaffung einer wahren Energieunion mit einem Energiebinnenmarkt, eine gemeinsame Energiepolitik und die diesbezügliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Einklang mit den Grundsätzen der Solidarität und des Vertrauens erzielt werden kann; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die stärkere Vernetzung der Energiepolitik den Mitgliedstaaten zugutekommen, mit den Zielen und internationalen Verpflichtungen der EU und den erklärten Zielen im Einklang stehen und den Interessen der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger nicht zuwiderlaufen sollte; unterstützt die Bemühungen, einen gemeinsamen Standpunkt der EU in multilateralen Energieinstitutionen und energiepolitischen Rahmenvereinbarungen auszuarbeiten;

4.  ist der Ansicht, dass alle Unionsbürger Zugang zu einer sicheren und erschwinglichen Energieversorgung haben müssen; weist in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Entwicklungen auf den Weltmärkten für Flüssigerdgas hin, wo aufgrund eines Überangebots die Preise gesunken sind, sodass die Verbraucher in der EU durch vergleichsweise günstigere Gaslieferungen in den Genuss niedrigerer Energiekosten kommen könnten; betont, dass sichere, bezahlbare und nachhaltige Energie eine wesentliche Triebkraft für die Wirtschaft in der EU und ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Energiestrategie der Union der Beseitigung der Energiearmut Vorrang zu geben und im Wege des EU-weiten Austauschs bewährter Verfahren die Energieversorgung zu verbessern;

5.  betont, dass eine Strategie der EU für Flüssigerdgas mit der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion im Einklang stehen muss, um zur Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung, zur Verringerung der CO2-Emissionen, zur langfristigen Nachhaltigkeit der Wirtschaft und zu erschwinglichen und wettbewerbskonformen Energiepreisen beizutragen;

6.  stimmt der Einschätzung der Kommission zu, dass Mitgliedstaaten im Ostseeraum, in Mittel- und Südosteuropa und in Irland – trotz der beträchtlichen Bemühungen einiger Mitgliedstaaten um den Ausbau der Infrastruktur – immer noch sehr stark von einem einzigen Lieferanten abhängig und Versorgungsschocks und ‑unterbrechungen ausgesetzt sind;

7.  stellt fest, dass durch die Verfügbarkeit von Flüssigerdgas – einschließlich der dafür erforderlichen Fernleitungsinfrastruktur – in diesen Mitgliedstaaten die aktuelle Energieversorgungssicherheit nicht nur in materieller, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht verbessert werden könnte, da sie zu wettbewerbskonformeren Energiepreisen beitragen würde;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine effizientere und bessere Nutzung der bestehenden Infrastruktur, auch jener zur Speicherung von Gas, zu fördern und Anreize dafür zu schaffen;

9.  weist auf das Potenzial der Power-to-Gas-Technologie („Strom zu Gas“) hin, mit der Energie aus erneuerbaren Quellen gespeichert und in Form eines CO2-neutralen Gases für den Verkehr und die Wärme- und Stromerzeugung genutzt werden kann;

10.  hält es für notwendig, das Gasversorgungssystem der EU stärker zu diversifizieren und flexibler zu gestalten und so einen Beitrag zu dem zentralen Ziel der Energieunion, nämlich einer sicheren, krisenfesten und wettbewerbsfähigen Gasversorgung, zu leisten; fordert die Kommission auf, eine Strategie mit dem Ziel auszuarbeiten, die Abhängigkeit der EU von Gas auf lange Sicht zu verringern, und damit der Verpflichtung nachzukommen, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu verringern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Brennstoffen erheblich verringert werden könnte, wenn Energieeffizienz als übergeordneter Grundsatz gälte und die Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abgeschafft würden;

11.  weist darauf hin, dass es bereits mehrmals verbindliche klimaschutz- und energiepolitische Ziele für das Jahr 2030 – die Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU um mindestens 40 %, einen Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energiemix von mindestens 30 % und eine Steigerung der Energieeffizienz um 40 % – gefordert hat, die mittels einzelner nationaler Zielvorgaben zu erreichen sind;

12.  betont, dass darauf hingewirkt werden muss, dass die derzeit vorhandenen Flüssigerdgasterminals möglichst effizient – grenzüberschreitend – genutzt werden, bevor neue Rückvergasungsterminals gefördert werden, damit im Zusammenhang mit der Infrastruktur für fossile Brennstoffe keine Systembindung entsteht und keine Vermögenswerte verloren gehen und damit die Verbraucher nicht die Kosten für neue Projekte tragen müssen; ist der Ansicht, dass die Kommission ihre Analysen zur Gasnachfrage und ihre Risiko- und Bedarfsbewertungen sorgfältig überarbeiten muss;

Errichtung der fehlenden Infrastruktur

Flüssigerdgasinfrastruktur

13.  weist erneut darauf hin, dass es in der EU als Ganzes ausreichend Terminals für die Rückvergasung von Flüssigerdgas gibt, und stellt fest, dass die Auslastung mehrerer dieser Terminals gering ist, weil die Binnennachfrage nach Erdgas in den vergangenen Jahren schwach und der Weltmarktpreis für Flüssigerdgas verhältnismäßig hoch war; hebt hervor, dass alle Mitgliedstaaten, insbesondere jene, die von einem einzigen Lieferanten abhängig sind, entweder direkt oder indirekt über andere Mitgliedstaaten Zugang zu Flüssigerdgas haben sollten;

14.  betont, dass marktgestützte Lösungen und die Nutzung bestehender Flüssigerdgasinfrastruktur auf regionaler Ebene in den meisten Fällen Priorität haben sollten; stellt jedoch fest, dass entsprechende Lösungen je nach nationalen und marktspezifischen Besonderheiten – etwa dem Grad der Vernetzung, der Verfügbarkeit von Speicherlösungen sowie den Marktstrukturen – unterschiedlich aussehen können;

15.  betont, dass sich der Verlust von Vermögenswerten nur verhindern lässt, wenn eine sorgfältige Analyse der Alternativen und Optionen für die Versorgung mit Flüssigerdgas aus der Sicht der Regionen und der ökologischen Nachhaltigkeit durchgeführt wird, wobei vor Entscheidungen über neue Infrastruktur den klimaschutz- und energiepolitischen Zielen der Union und dem Grundsatz der räumlichen Ausgewogenheit Rechnung zu tragen ist, damit die Energieversorgungssicherheit gesteigert und die bestehende Infrastruktur möglichst effizient genutzt wird;

16.  erachtet die regionale Zusammenarbeit beim Bau neuer Flüssigerdgasterminals und ‑verbindungsleitungen als besonders wichtig und hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten mit Meereszugang eng mit den Binnenstaaten zusammenarbeiten sollten, damit keine übermäßigen Investitionen in unnötige oder unwirtschaftliche Projekte getätigt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass sich noch mehr Möglichkeiten für die Versorgung mit Flüssigerdgas ergäben, wenn die West-Ost- und Süd-Nord-Korridore – mit verbesserten Kapazitäten für den Umkehrfluss – noch besser genutzt würden; vertritt die Auffassung, dass Fachkompetenz und Informationen, beispielsweise in Bezug auf Energiespeicheranlagen und Ausschreibungsverfahren für Flüssigerdgas und Verbindungsleitungen, gemeinsam ausgebaut werden könnten; ist der festen Überzeugung, dass mithilfe der Strategie der EU sichergestellt werden muss, dass Flüssigerdgas in allen Regionen Europas verfügbar ist;

17.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien auszuarbeiten, mit denen Anlagen gefördert werden, die künftig für die Weiterleitung und Speicherung von Erdgas aus erneuerbaren Quellen genutzt werden können;

18.  betont, dass die Strategie auch vorsehen sollte, dass Flüssigerdgas als Alternative zum Ausbau der Infrastruktur für die Übertragung und Verteilung von Gas in Gebieten verwendet wird, in denen dieser Ausbau derzeit nicht kosteneffizient ist; betont, dass kleine Flüssigerdgasanlagen die optimale Infrastruktur bieten können, um Erdgas an Orten, an denen sich Investitionen in die Gasinfrastruktur nicht rentieren, stärker zu nutzen, was auch eine stärkere Verwendung von Gas zur Wärmeerzeugung und damit die Begrenzung der sogenannten Emissionen in geringer Höhe umfasst;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wesentliche Vorhaben von gemeinsamem Interesse vollständig umzusetzen und vor allem den wirtschaftlichsten und ökologisch effizientesten Vorhaben, die von den drei regionalen hochrangigen Gruppen ermittelt wurden, hohe Priorität zuzuweisen; betont, dass der Bau von Flüssigerdgasterminals, die benötigt werden, um die entsprechende Gasnachfrage zu decken, allein nicht ausreicht und dass eine unterstützende Fernleitungsinfrastruktur mit angemessenen Entgelten unbedingt erforderlich ist, damit außerhalb der Zielländer Gewinne erwirtschaftet werden können;

20.  begrüßt, dass wichtige Flüssigerdgasprojekte (z. B. der Nord-Süd-Korridor) als Vorhaben von gemeinsamen Interesse gelten; fordert die Kommission auf, die Balkanländer uneingeschränkt in die Planung des weiteren Ausbaus des Erdgasfernleitungsnetzes und des transeuropäischen Energienetzes einzubeziehen, damit die Energiebranche der EU eine zentrale Funktion in diesem Raum übernehmen kann;

21.  unterstützt den Vorschlag der Kommission, den sie bei der laufenden Überarbeitung der Verordnung über die Energieversorgungssicherheit vorgelegt hat und der vorsieht, die bestehenden Ausnahmeregelungen für Gastransporte in Umkehrflussrichtung der Verbindungsleitungen zu überprüfen, und begrüßt, dass die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) dabei mehr Aufgaben erhalten hat; weist darauf hin, dass die ACER unterbesetzt ist und dass es ihr an Ressourcen mangelt; betont, dass ihr die notwendigen Ressourcen, insbesondere ausreichend eigene Mitarbeiter, zur Verfügung gestellt werden müssen, damit sie die ihr durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann;

Speicherinfrastruktur

22.  weist erneut darauf hin, dass die geologischen Gegebenheiten bei der Erschließung neuer Gasspeicherstätten ein entscheidender Faktor sind, und stellt fest, dass die europäischen Gasspeicherstätten derzeit Überkapazitäten aufweisen; betont, dass durch regionale Zusammenarbeit, eine angemessene Anzahl an Gasverbindungsleitungen und die Beseitigung interner Engpässe die Auslastung bestehender Gasspeicher deutlich verbessert werden könnte; hebt hervor, dass bei der Planung, beim Bau und im Betrieb von Speicherinfrastruktur für Flüssigerdgas die strengsten Umweltnormen eingehalten werden müssen;

23.  weist erneut darauf hin, dass die grenzüberschreitende Zugänglichkeit von Gasspeicherstätten wesentlich dazu beizutragen hat, bei Gasmangel und in Not- und Krisensituationen den Grundsatz der Energiesolidarität umzusetzen;

24.  betont, dass eine Nutzung der Speicherkapazität der Ukraine in größerem Umfang als bisher nur möglich ist, wenn für einen angemessenen, stabilen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen und die Integrität der Versorgungsinfrastruktur in der Ukraine gesorgt werden kann und wenn Gasverbindungsleitungen in angemessenem Umfang bestehen, sodass der Energieträger ungehindert ohne physische Barrieren über Grenzen hinweg transportiert werden kann; betont darüber hinaus, dass sich die vom Gas abhängige Industrie der Ukraine schon bald erholen dürfte und daher zusätzliche Gaseinfuhren notwendig sein werden; vertritt die Auffassung, dass die EU die Ukraine dabei unterstützen sollte, sich von der Abhängigkeit von Erdgas aus Russland zu lösen und auf Flüssigerdgas umzusteigen;

Anbindung von Flüssigerdgasanlagen und -speichern an die Märkte

25.  betont, dass regionale hochrangige Gruppen – beispielsweise die hochrangige Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa (CESEC), der Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP) und die hochrangige Gruppe in Südwesteuropa – wichtige Arbeit leisten; ist der Ansicht, dass eine derartige, auf Freiwilligkeit beruhende regionale Abstimmung sehr effizient ist, und begrüßt die Vermittlerrolle der Kommission bei diesen Vereinbarungen; betont, dass die gebilligten Aktionspläne pragmatisch und rasch durchgeführt werden müssen, und fordert nachdrücklich, dass die Umsetzung genau verfolgt wird;

26.  betont, dass kosteneffiziente und ökologisch nachhaltige Optionen für die Energieversorgung gefunden werden müssen, um die Versorgungssicherheit der Iberischen Halbinsel, Mittel- und Südosteuropas, der baltischen Staaten und Irlands langfristig zu erhöhen, da sie allesamt unzureichend an den Energiebinnenmarkt angebunden bzw. unzureichend in ihn integriert sind und entsprechend dem Grundsatz der Solidarität die uneingeschränkte Unterstützung der Union verdienen; hebt hervor, dass die am schwächsten gestellten Länder, die nach wie vor Energieinseln sind, wie Zypern und Malta, unterstützt werden müssen, damit sie ihre Energiequellen und Versorgungswege diversifizieren können; betont in diesem Zusammenhang, dass mit Flüssigerdgas und der Speicherung von Gas dazu beigetragen werden muss, jeglicher energiewirtschaftlicher Isolation von Mitgliedstaaten und Regionen der EU schrittweise ein Ende zu bereiten;

27.  fordert, dass der Gasförderung im Mittelmeerraum, im Schwarzmeerraum und im Raum des Kaspischen Meeres Vorrang eingeräumt wird und dass Binnenstaaten in Mittel- und Südosteuropa mit diesen neuen Kapazitäten vernetzt werden, um die Versorgungsquellen in diesen Räumen zu diversifizieren; stellt fest, dass so Wettbewerb zwischen mehreren Gaslierferquellen geschaffen wird und im Rahmen erdölindexierter Verträge vorgesehene Einfuhren von Erdgasmengen ersetzt werden, sodass die Verhandlungsmacht der Mitgliedstaaten zunimmt; betont, dass keine einzelne Energiequelle je den vollständigen Energiebedarf der EU decken kann und daher eine Diversifizierung sowohl der heimischen Märkte als auch der Drittmärkte von entscheidender Bedeutung ist; vertritt daher die Auffassung, dass die im Gebiet Zyperns entdeckten heimischen konventionellen Gasvorkommen tatkräftig erschlossen werden sollten;

28.  unterstützt die Absicht der Kommission, Projektträgern mehr Informationen und Unterstützung in Bezug auf die einzelnen Optionen für die Projektfinanzierung wie den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die Fazilität „Connecting Europe“, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und diverse technische Lösungen zur Verfügung zu stellen;

29.  stellt fest, dass das Ermitteln kosteneffizienter und ökologisch nachhaltiger Lösungen ein Grundprinzip sein sollte, wenn es gilt, auf EU- und regionaler Ebene optimale Ergebnisse zu erzielen, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die nationalen Regulierungsbehörden auf, die begrenzten Ressourcen, die für den Aufbau entscheidender Infrastruktur zur Verfügung stehen, so einzusetzen, dass private Investitionen für die Flüssigerdgasinfrastruktur und die entsprechenden Verbindungsleitungen angezogen werden;

30.  hält es für besorgniserregend, dass 2015 7 % mehr Gas als 2014 aus Russland eingeführt wurde und dass 2015 41 % der Gaseinfuhren aus Drittländern aus Russland kamen; betont, dass Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas neben einer größeren Effizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energieträger von großer Bedeutung sind, wenn es gilt, die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern;

31.  erklärt sich besorgt über die geplante Verdoppelung der Kapazität der Nord-Stream-Erdgasfernleitung und die kontraproduktiven Auswirkungen, die diese Maßnahme auf die Versorgungssicherheit, die Diversifizierung der Versorgungsquellen und den Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten hätte; stellt fest, dass dieses Projekt geopolitische Konsequenzen hat, hebt die Grundsätze einer voll integrierten, verlässlichen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Energieunion hervor und betont, dass das Projekt daher durch finanzielle Unterstützung der EU oder Ausnahmeregelungen von EU-Rechtsvorschriften begünstigt werden sollte; hebt hervor, dass die Verdoppelung der Kapazität der Nord-Stream-Erdgasfernleitung einem Unternehmen eine beherrschende Stellung auf dem europäischen Gasmarkt verschaffen würde – eine Situation, die abgewendet werden sollte;

32.  ist der Ansicht, dass der Bau von Nord Stream 2 den Interessen der EU zuwiderliefe und dazu führen würde, dass die Zugänglichkeit der Flüssigerdgasterminals unbedingt sorgfältig geprüft und eine ausführliche Bestandsaufnahme des Nord-Süd-Gaskorridors vorgenommen werden muss;

Vollendung des Erdgasbinnenmarkts: kommerzielle, rechtliche und regulatorische Aspekte

Die EU – künftig ein attraktiver Markt für Flüssigerdgas

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das dritte Energiepaket und die Vorschriften über Gasnetze vollständig umzusetzen;

34.  hebt hervor, dass gut vernetzte Flüssiggas-Umschlagplätze auf den Gasmärkten wichtig sind, da sie eine Gewähr für einen integrierten Binnenmarkt bieten würden, auf dem Gas entsprechend den Preissignalen des Marktes ungehindert über Grenzen hinweg fließen kann;

35.  betont, dass die beträchtlichen Erdgasvorkommen in den Ländern Nordafrikas und die aktuellen entdeckten Vorkommen im östlichen Mittelmeerraum diesem Großraum die Möglichkeit bieten, sich zu einem aufstrebenden, dynamischen Schwerpunkt für die Beförderung von Gas nach Europa zu entwickeln; ist der Ansicht, dass neue Flüssigerdgaskapazitäten, die derzeit im Mittelmeerraum geschaffen werden, die Grundlage für einen Infrastrukturumschlagplatz bilden könnten;

36.  beharrt darauf, dass sich durch die Vollendung des Erdgasbinnenmarkts und die Beseitigung regulatorischer Hindernisse die Liquidität der Gasmärkte deutlich verbessern würde; fordert die Interessenträger auf, den Netzkodex mit seinen Vorschriften über harmonisierte Übertragungsentgeltstrukturen für Gas so schnell wie möglich fertigzustellen;

37.  weist darauf hin, dass eine kontinuierliche und konkrete Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den nationalen Regulierungsbehörden und den wesentlichen Interessenträgern erforderlich ist, wenn Investitionen in anderen Ländern getätigt werden sollen, wobei neben den nationalen Interessen auch stets der EU-Sichtweise Rechnung getragen werden muss;

Gasspeicherung im Binnenmarkt

38.  betont, dass harmonisierte Entgeltstrukturen in der EU ausgearbeitet werden müssen und für mehr Transparenz bei der Entgeltfestlegung gesorgt werden muss, damit bestehende Gasspeicheranlagen besser ausgelastet werden; ist der Ansicht, dass der Netzkodex mit seinen Vorschriften über harmonisierte Übertragungsentgeltstrukturen für Gas dem Harmonisierungsbedarf Rechnung tragen sollte;

39.  unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Einsatz von Biomethan und anderen Gasen aus erneuerbaren Quellen zu ermöglichen, die den einschlägigen EU-Qualitätsnormen für die Übertragung, Verteilung und Speicherung von Gas entsprechen; betont, dass die Industrie hierdurch nicht zusätzlich belastet werden sollte; empfiehlt in diesem Zusammenhang, technische Parameter, Gasqualität, Kosteneffizienz, Größenvorteile und mögliche lokale oder regionale Netzlösungen zu prüfen;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das dritte Energiepaket und insbesondere die Bestimmungen, wonach Biomethan Zugang zum Netz und zu Speicheranlagen erhalten sollte, vollständig umzusetzen; verweist in diesem Zusammenhang auf die Richtlinie 2009/73/EG, nach der die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der erforderlichen Qualitätsanforderungen sicherstellen sollten, dass Biogas, Gas aus Biomasse und andere Gasarten einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gasnetz erhalten, vorausgesetzt, dieser Zugang ist dauerhaft mit den einschlägigen technischen Vorschriften und Sicherheitsnormen vereinbar;

41.  legt den Betreibern von Flüssigerdgasanlagen und Speichern nahe, in Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden neue flexible Produkte und Dienstleistungen, die den geltenden Rechtsvorschriften der EU entsprechen, zu entwickeln, um die Flüssigerdgas-Rückvergasung und ‑Speicherung attraktiver zu gestalten und die Auslastung bestehender Flüssigerdgasanlagen und Speicheranlagen zu maximieren;

Optimierung der Aufgaben der Speicheranlagen bei der Sicherheit der Gasversorgung

42.  erachtet es als sehr wichtig, dass in bestimmten Mitgliedstaaten Gasspeicheranlagen sofortige Verfügbarkeit und hohe Flexibilität bieten, und weist darauf hin, dass Speicheranlagen bei einer Störung der Versorgung eine andere Bedeutung erlangen können als Flüssigerdgas, bei dem sich wegen der Logistik der Versorgungskette womöglich nicht dieselbe Reaktionsfähigkeit erreichen lässt;

43.  betont, dass die Beseitigung regulatorischer Hindernisse für die Aufstellung regionaler Speicherkonzepte wichtig ist; ist der Ansicht, dass bestimmte Speicheranlagen maßgeschneiderte internationale Dienstleistungen, d. h. Speicherung in Verbindung mit grenzüberschreitendem Transport, bieten könnten; schlägt vor, dass regionale hochrangige Gruppen in größerem Rahmen zusammenarbeiten, um innovative Lösungen dafür zu finden, wie strategisch wertvolle Vermögenswerte auf regionaler und europäischer Ebene wirkungsvoll genutzt werden können;

Die EU als Akteur auf internationalen Flüssigerdgasmärkten

44.  stellt fest, dass weltweit die Tendenz zu verzeichnen ist, die Verflüssigungskapazität zu erhöhen, und weist auf die damit verbundenen potenziellen Auswirkungen auf die europäischen Gasmärkte hin;

45.  ist der Ansicht, dass die EU dank ihres Aufstiegs zu einem wichtigen Markt zur Ausarbeitung eines Regelwerks für den Gashandel beitragen kann, damit die Gasweltmärkte flexibler werden und stärker konvergieren;

46.  unterstützt die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten in ihrem tatkräftigen Engagement in der Energiediplomatie, um einen Gasweltmarkt voranzubringen, der geregelt und transparent ist und gut funktioniert;

47.  hält es für sehr wichtig, die Abhängigkeit der EU von Erdgas- und Erdöleinfuhren aus Ländern mit autoritären Regimen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, zu verringern oder zu beenden, damit die Grundwerte der EU gewahrt werden und für die Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU gesorgt wird;

48.  fordert die Organe auf, ihre Vorgehensweise besser aufeinander abzustimmen und Synergieeffekte zu nutzen, wobei insbesondere vorrangige außenpolitische Ziele im Bereich Energieversorgungssicherheit stärker in die von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) verfolgte Politik einbezogen werden sollten und die Koordinierung zwischen ihr und den zuständigen Mitgliedern der Kommission verbessert werden sollte; fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, die bisherigen Wege der Zusammenarbeit im Energiebereich mit derzeitigen und möglichen Lieferanten, Transitstaaten und anderen wichtigen Akteuren zu festigen und neue Wege der Zusammenarbeit zu finden; fordert die VP/HR in diesem Zusammenhang auf, das Parlament regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsplans für die Energiediplomatie der EU zu unterrichten;

49.  betont, dass sämtliche Hemmnisse für den weltweiten Freihandel mit Flüssigerdgas, das auf nachhaltige Weise gewonnen werden muss, beseitigt werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang die politischen Entscheidungsträger in den USA auf, die Investitionssicherheit zu verbessern, indem sie klare Kriterien und Fristen im Genehmigungsverfahren für Gasausfuhren in Länder festlegen, mit denen kein Freihandelsabkommen besteht;

50.  betont, dass die Nutzung von Flüssigerdgas möglicherweise auch dazu führt, dass die Treibhausgasemissionen des See- und Straßenverkehrs abnehmen, sofern wirksame Maßnahmen dafür getroffen werden, dass der Methanschlupf während des gesamten Lebenszyklus des Kraftstoffs, d. h. bei der Herstellung, beim Vertrieb und während der Verbrennung, möglichst gering ist; fordert daher, dass in der gesamten Flüssigerdgaskette geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Methanschlupfs getroffen und zu diesem Zweck die beste verfügbare Technik eingesetzt und dafür gesorgt wird, dass für die entsprechende Forschung und Entwicklung auch Gelder in angemessener Höhe bereitgestellt werden;

51.  betont, dass der Handel von maßgeblicher Bedeutung für die Sicherheit der Energieversorgung ist und es sich bei starken Energiepartnerschaften um sehr wichtige Instrumente handelt, die dadurch weiter gestärkt werden sollten, dass in die Handelsabkommen der EU Kapitel zum Thema Energie aufgenommen werden; hält es für wesentlich, dass die Handelspolitik der EU die Energiediversifizierung der EU und der Mitgliedstaaten zunehmen und ihre Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus zu wenigen Lieferländern abnehmen lässt; betont, dass die EU sondieren sollte, welche neuen Partnerschaften sie eingehen kann, und die bereits bestehenden Partnerschaften überprüfen und mit anderen Partnern unter anderem – aber nicht ausschließlich – in Räumen wie Zentralasien, Nordafrika und Amerika gezielt energiewirtschaftliche Verhandlungen führen sollte; stellt fest, dass die EU in der internationalen Energiediplomatie stärker die Initiative ergreifen sollte; fordert mehr Kohärenz zwischen der Handels- und der Energiepolitik der EU; betont, dass die internationalen Verhandlungen über Flüssigerdgas transparenter werden müssen; vertritt die Ansicht, dass die aktuellen und auch die künftigen Verhandlungen mit Partnern wie den USA und Australien eine ausgeprägte Energiekomponente aufweisen sollten; betont, dass die EU mit ihren internationalen Partnern eng darauf hinarbeiten sollte, dass ein wettbewerbsgeprägter und transparenter Weltmarkt für Flüssigerdgas entsteht;

52.  weist darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten auch gemeinsame Maßnahmen auf internationaler Ebene treffen müssen, und zwar gestützt auf den derzeit geltenden Rechtsrahmen und multilaterale Abkommen, wenn die derzeitigen Herausforderungen bewältigt werden sollen und die EU ihre Ziele in den Bereichen Energie und Klimaschutz vor dem Hintergrund der weltweiten Zwänge, die diese Politikbereiche prägen, erreichen will, und dass zu diesem Zweck auf internationalen Handelsforen der Energieversorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit thematisiert werden müssen, auch mit Partnerländern, die von Gaseinfuhren abhängig sind; betont, dass die EU gleichzeitig auch die Energieeffizienz unterstützen und propagieren sollte;

53.  ist der Ansicht, dass eine Handelspolitik, mit der für die privaten und öffentlichen Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU bedeutende Möglichkeiten im Bereich sauberer, zuverlässiger und energieeffizienter Technologien geschaffen werden, besonders wichtig ist, gerade vor dem Hintergrund eines weltweit zunehmenden Energiebedarfs; fordert, dass im Rahmen der Initiative für umweltfreundliche Produkte die Zollsätze für saubere Technologien erheblich gesenkt werden und auch bei den Freihandelsabkommen der EU entsprechend vorgegangen wird, zumal in diesen Abkommen auch die nichttarifären Handelshemmnisse im Bereich Energiequellen beseitigt werden müssen;

54.  betont, dass das Kapitel über Energie und Rohstoffe in der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft von Bedeutung für die Energieversorgungssicherheit der EU ist; begrüßt die Arbeit der Kommission im Hinblick auf die Abschaffung der Beschränkungen der Ausfuhr von Gas aus den USA in die EU;

55.  vertritt die Auffassung, dass die zusätzlichen 12,2 Milliarden Kubikmeter pro Jahr, die dem Markt 2016 über das Sabine-Pass-Terminal für Flüssigerdgas an der Ostküste der USA zugeführt worden sind, und auch die weiteren Kapazitäten mit einem Volumen von 74 Milliarden Kubikmetern, die durch mehrere Projekte der USA bis 2020 hinzukommen können, eine bedeutende Chance für Europa dafür bieten, die Beziehungen zu den USA im Bereich Energiehandel zu vertiefen; ist der Ansicht, dass sich im Zuge des Abschlusses der Arbeiten am Kapitel Energie und Rohstoffe der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft deutlich mehr Optionen für die EU in Sachen Gasversorgung ergeben;

56.  vertritt die Auffassung, dass es keine Beschränkung für Unternehmen aus der EU geben sollte, auf den Energiemärkten von Drittländern unter denselben Bedingungen tätig zu sein wie einheimische Unternehmen; betont, dass Unternehmen aus Drittländern, die auf den Energiemärkten der EU tätig sind, sich an das Unionsrecht halten müssen; hebt hervor, dass solche Unternehmen eine transparente Struktur aufweisen müssen, damit ermittelt werden kann, wer die Anteilseigner sind.

57.  betont, dass sowohl bei der Planung von Projekten und Bauvorhaben im Zusammenhang mit Flüssigerdgas und bei dessen Verwendung als auch bei der Bewirtschaftung einheimischer Reserven und Quellen die strengsten Umweltnormen und auch die internationalen Arbeitsnormen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Anwendung kommen müssen; betont, dass für die ökologischen, klimatischen und sozialen Auswirkungen von Flüssigerdgaseinfuhren sensibilisiert werden muss; betont, dass die Bevölkerung vor Ort eingebunden werden muss, wobei man sich im Hinblick auf den Verbrauch – und die Planung neuer Infrastruktur, wenn sie denn gebaut wird – auf realistische Bewertungen stützen sollte; betont, dass die Umstellung auf Flüssigerdgas großes Potenzial birgt, wenn der Seeverkehr nicht länger von Kohle abhängen soll; fordert die EU auf, finanzielle Mittel zur Unterstützung von EU-Projekten für diesen Zweck bereitzustellen;

58.  weist darauf hin, dass diese Strategie aufgrund des im Laufe der nächsten Jahre zu erwartenden steigenden Angebots an Flüssigerdgas durch eine Bewertung des Bedarfs an Schiffen für den Transport von Flüssigerdgas und durch Maßnahmen ergänzt werden kann, die es den Schiffbauunternehmen der EU ermöglichen, diese Chance zu nutzen, wodurch dazu beigetragen wird, dass der Anteil der Industrie am BIP bis 2020 20 % erreicht; fordert, dass Sicherheitsvorschriften festgelegt werden, damit der Transport von Flüssigerdgas überwacht werden kann, und dass diese Vorschriften, falls notwendig, im Rahmen von Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus verschärft werden;

Nachhaltigkeit und Nutzung von Flüssigerdgas als alternativer Kraftstoff im Verkehr sowie als alternativer Brennstoff in der Wärme- und Stromerzeugung

59.  weist darauf hin, dass Flüssigerdgas im Straßen- und im Seeverkehr als alternativer Kraftstoff eingesetzt werden kann; betont, dass durch eine stärkere Nutzung von Flüssigerdgas im Gütertransport zur Senkung der weltweiten CO2-, SOx- und NOx-Emissionen beigetragen werden könnte, insbesondere wenn im Seeverkehr mehr flüssigerdgasbetriebene Motoren eingesetzt würden;

60.  hebt hervor, dass das Flüssigerdgastankstellennetz eine Voraussetzung für den umfassenden Einsatz von Flüssigerdgas als alternativer Kraftstoff im Verkehr ist; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2014/94/EU über alternative Kraftstoffe vollständig umzusetzen, auch durch die Errichtung von Flüssigerdgastankstellen entlang der TEN‑V-Korridore sowie in See- und Binnenhäfen anstelle von umweltschädlicheren konventionellen Kraftstoffen; betont jedoch, dass im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen zu handeln ist und Flüssigerdgas daher nicht an die Stelle erneuerbarer Energieträger treten sollte;

61  fordert den Ausbau von Seeverkehrsstrecken, insbesondere über die Azoren, die aufgrund ihrer geografischen Lage als zentrale Betankungsstelle für den Transatlantiktransport von Flüssigerdgas dienen könnten; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck finanzielle Mittel zur Unterstützung von EU-Projekten bereitzustellen;

62.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und ihren Regionen ein gemeinsames Projekt „LNG Blue Corridors for Islands“ für die Seeschifffahrt auszuarbeiten, das auch Häfen des TEN‑V-Gesamtnetzes umfasst, um die für Flüssigerdgas erforderliche Infrastruktur aufzubauen und dieses Netz an das TEN‑V-Kernnetz anzubinden;

63.  fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt wird, was die Errichtung von Druckgastankstellen angeht, damit entsprechend betriebene Kraftfahrzeuge in städtischen und vorstädtischen Ballungsräumen und anderen dicht besiedelten Gebieten und zumindest entlang des derzeitigen TEN‑V-Kernnetzes genutzt und derartige Kraftfahrzeuge mithin in der ganzen Union betrieben werden können;

64.  betont, dass in Bezug auf Flüssigerdgastankstellen für Seeschiffe, Binnenschiffe und Kraftfahrzeuge gemeinsame technische Spezifikationen gemäß der Richtlinie 2014/94/EU festgelegt werden müssen; fordert in der Union streng einheitliche Sicherheitsvorschriften und -schulungen für die Speicherung und das Bunkern von Flüssigerdgas und seine Verwendung an Bord, wobei auch der Frachtbetrieb bei gleichzeitigem Bunkern möglich sein sollte; stellt fest, dass diese Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) durchgeführt werden sollten;

65.  betont, dass für Forschung und Entwicklung Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden müssen, damit bessere Technologien für Binnenschiffe, Seeschiffe und Kraftfahrzeuge im Hinblick auf den raschen Übergang zu Flotten mit geringeren CO2-Emissionen sowie unbemannte Systeme für die Errichtung von Flüssigerdgastankstellen entwickelt werden können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, Anreize dafür zu schaffen, mit Flüssigerdgas betriebene Schiffe und Kraftfahrzeuge zu entwickeln oder mit herkömmlichen Kraftstoffen betriebene Schiffe und Kraftfahrzeuge entsprechend nachzurüsten;

66.  fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, Anreize zum Flüssigerdgastransport auf der Schiene zu schaffen, da so einerseits der Straßenverkehr entlastet und andererseits zum umweltfreundlichen und sicheren Transport eines nachhaltigen und schadstoffarmen Energieträgers und Kraftstoffs beigetragen wird;

67.  fordert die Kommission auf, nach Konsultation der Interessenträger die Möglichkeit zu prüfen, in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 443/2009, in der für neue Personenkraftwagen Normen für CO2‑Emissionen festgesetzt wurden, ein CO2‑Äquivalent für Kohlenwasserstoffemissionen einzuführen, gerade auch zwecks Information der Verbraucher;

68.  stellt fest, dass die kleinmaßstäbliche Nutzung von Flüssigerdgastechnologie in bestimmten Bereichen wie Langstreckentransport oder industrielle Hochleistungsanwendungen nicht nur zu den Klimaschutzzielen beitragen, sondern auch beträchtlichen wirtschaftliche Vorteile haben könnte;

69.  weist darauf hin, dass Flüssigerdgas – und insbesondere Druckgas – auch eine tragfähige Lösung für den öffentlichen Verkehr wäre, die bereits verfügbar ist und Luftverschmutzung und Lärmbelastung senken helfen könnte, wodurch sich die Lebensbedingungen insbesondere in städtischen Ballungsgebieten verbessern dürften;

70.  stellt fest, dass Flüssigerdgas und Druckgas zwar eine tragfähige Übergangslösung bieten könnten, wenn es gilt, die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt zu verringern, die damit einhergehenden langfristigen Vorteile allerdings nur zum Tragen kommen werden, wenn gleichzeitig auch ein reibungsloser Übergang zur Nutzung von Flüssigbiogas und anderen Formen von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert wird, indem auch dafür gesorgt wird, dass die Systeme für Flüssigerdgas und Flüssigbiogas interoperabel sind;

71.  betont, dass ein effizientes Tankstellennetz eine Vorbedingung dafür ist, dass Flüssigerdgas in bedeutendem Maße als alternativer Kraftstoff im Verkehr zum Einsatz kommt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für den Aufbau einer solchen Infrastruktur zu schaffen, damit die derzeitigen Versorgungslücken geschlossen werden und ein flächendeckendes Versorgungsnetz entsteht;

72.  betont, dass die Flüssigerdgasinfrastruktur in See- und Binnenhäfen auch für die Förderung der Multimodalität von Bedeutung ist, da diese Infrastruktur von See- und Binnenschiffen wie auch von Nutzfahrzeugen für den Weitertransport des Kraftstoffs auf dem Landweg genutzt werden kann; fordert die nationalen und regionalen Akteure auf, eng zusammenzuarbeiten, um die Multifunktionalität und Nutzbarkeit dieser Infrastruktur auszubauen;

73.  vertritt die Auffassung, dass die Förderung der Nutzung von Erdgas als alternativer Kraftstoff im Verkehr eine wichtige weltweite Herausforderung ist, und fordert eine Verpflichtung zur Verringerung der Emissionen im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO);

74.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat und den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (14.7.2016)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas
(2016/2059(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Takis Hadjigeorgiou

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass die Energieversorgungssicherheit durch eine bessere Koordinierung der einzelstaatlichen energiepolitischen Maßnahmen, die Schaffung einer wahren Energieunion mit einem Energiebinnenmarkt, eine gemeinsame Energiepolitik und die diesbezügliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Einklang mit den Grundsätzen der Solidarität und des Vertrauens am effizientesten erzielt werden kann; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die stärkere Vernetzung der Energiepolitik den Mitgliedstaaten zugutekommen, mit den Zielen und internationalen Verpflichtungen der EU sowie den erklärten Zielen im Einklang stehen und den Interessen der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger nicht zuwiderlaufen sollte; unterstützt die Bemühungen, einen gemeinsamen Standpunkt der EU in multilateralen Energieinstitutionen und energiepolitischen Rahmenvereinbarungen auszuarbeiten;

2.  hebt hervor, dass die Energie ein grundlegendes Gut für die Menschheit ist und dass eine erschwingliche Energieversorgung, bei der niemand benachteiligt wird, sowie das Vorgehen gegen Energiearmut und Energiemonopole wesentliche Ziele der Energieunion sind; vertritt die Ansicht, dass die EU durch eine Zusammenarbeit bei energiepolitischen Themen in den Bereichen Verkehr, Versorgungssicherheit und Energieerzeugung dazu beitragen kann, in ihren Partnerländern Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern und zu stärken; weist darauf hin, dass die Klimadiplomatie ein wesentlicher Bestandteil der Außenpolitik der EU ist, fordert in diesem Zusammenhang, dass der Klimapolitik der EU in der EU-Energiepolitik in vollem Umfang Rechnung getragen wird, und fordert eine umfassende Strategie für eine wirksame Umsetzung dieser Vernetzung; betont, dass Gasversorger die internationalen Menschenrechtsnormen und die Umweltnormen der EU einhalten müssen;

3.  betont, dass es für das Funktionieren der Energieunion überaus bedeutsam ist, dass genügend Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, was sowohl für Rohrleitungen als auch für Stromnetze gilt; ist der Ansicht, dass sich nur hierdurch von Lieferanten verursachte ungünstige Auswirkungen minimieren lassen;

4.  fordert eine stärkere Vernetzung der Energie- und Klimapolitik; weist nachdrücklich darauf hin, dass eine neuerliche Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verhindert werden muss und dass die Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber den Werten von 1990 um 80 bis 95 % verringert werden müssen;

5.  betont, dass Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas besonders wichtig sind, um im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit eine Abhängigkeit von einem einzigen Energieversorger zu verhindern; weist auf die Entscheidung der Vereinigten Staaten, in die EU zu exportieren, hin; fordert in diesem Zusammenhang, dass in Mittel- und Südosteuropa sowie an den Küsten der Ostsee und des Mittelmeers neue Knotenpunkte für Erdgas, Fernleitungskorridore und Speicheranlagen für Flüssigerdgas gefördert und ausgebaut werden und dass die Nutzung bestehender Speicheranlagen für Flüssigerdgas ausgebaut wird; vertritt die Ansicht, dass derartige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit beitragen könnten, wobei die sinkende Nachfrage nach Gas in ganz Europa, die Gefahr verlorener Vermögenswerte und die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und 2050 berücksichtigt werden sollten; betont, dass die Kommission bei künftigen Gaslieferverträgen berücksichtigen sollte, dass die Erzeugung von „künstlichem Erdgas“ in Zukunft eine große Rolle spielen dürfte;

6.  betont, wie wichtig es ist, die Abhängigkeit der EU von Gas- und Öleinfuhren aus Ländern mit autoritären Regimen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, zu verringern bzw. zu beenden, damit die Grundwerte der EU gewahrt werden und für die Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU gesorgt wird;

7.  weist auf den für die nächsten Jahre erwarteten drastischen Anstieg (um 50 %) des weltweiten Angebots an Flüssigerdgas und die damit verbundenen Preissenkungen hin; weist darauf hin, dass sich für die EU daraus große Chancen ergeben, vor allem in Bezug auf die Sicherheit und Krisenfestigkeit der Gasversorgung;

8.  vertritt die Auffassung, dass Flüssigerdgas, Verbindungsleitungen und die Speicherung von Gas wichtige Bestandteile der Energieunion sind und dass dadurch dazu beigetragen werden sollte, jedwede energiewirtschaftliche Isolation der Mitgliedstaaten und Regionen zu beenden; betont, dass die wirtschaftlich schwächsten Länder dabei unterstützt werden müssen, ihre Energiequellen und Versorgungswege zu diversifizieren; vertritt die Auffassung, dass dies erfolgen sollte, indem neue Flüssigerdgas-Terminals, Verteilungssysteme und Gasverbindungsleitungen mit Umkehrflusskapazitäten errichtet werden (insbesondere in den entlegeneren bzw. schlechter angebundenen Mitgliedstaaten wie Griechenland, Bulgarien, den baltischen Staaten und Spanien), für die Sicherheit der Seeschifffahrtsversorgungswege gesorgt wird und die Energieversorgungssicherheit der Mitgliedstaaten erhöht wird, indem die Nachfrage durch Effizienzmaßnahmen verringert wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Mitgliedstaaten durch die Förderung der Nutzung von Flüssigerdgas in geringerem Ausmaß von anderen Einfuhren abhängig wären, da die Gaseinfuhren in die EU bei einer Steigerung der Energieeffizienz um jeweils 1 % um jeweils 2,6 % sinken;

9.  ist besorgt über den Vorschlag, die derzeitige Kapazität der Gasfernleitung Nord Stream zu verdoppeln, betont, dass dieses Vorhaben den grundlegenden Prinzipien einer vollständig integrierten, sicheren, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Energieunion zuwiderläuft, und äußert ernste Bedenken über die Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit dem Energiebinnenmarkt und insbesondere dem dritten Energiepaket; betont, dass die Umsetzung von Nord Stream 2 einem Verstoß gegen die Grundsätze der Solidarität und des Vertrauens unter den Mitgliedstaaten gleichkäme und dass dadurch die bisherigen Bemühungen um eine Diversifizierung der Versorgungsquellen (insbesondere in Mittel- und Südosteuropa) untergraben und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Effizienz der bestehenden und zukünftigen Flüssigerdgas-Terminals beeinträchtigt würden;

10.  weist darauf hin, dass diese Strategie aufgrund des im Laufe der nächsten Jahre zu erwartenden steigenden Angebots an Flüssigerdgas durch eine Bewertung des Bedarfs an Schiffen für den Transport von Flüssigerdgas sowie durch Maßnahmen ergänzt werden kann, die es der Schiffbauindustrie der EU ermöglichen, diese Chance zu nutzen und so dazu beizutragen, dass der Industriebereich bis 2020 20 % des BIP erreicht; fordert, dass die Sicherheitsvorschriften für den Transport von Flüssigerdgas überwacht und gegebenenfalls im Rahmen der Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus verschärft werden;

11.  fordert die Organe auf, ihre Vorgehensweisen besser aufeinander abzustimmen und Synergieeffekte zu nutzen, wobei insbesondere vorrangige außenpolitische Ziele im Bereich Energieversorgungssicherheit stärker in die von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) verfolgte Politik einbezogen und die Koordinierung zwischen ihr und den zuständigen Mitgliedern der Kommission verbessert werden sollten; fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit im Energiebereich mit derzeitigen und möglichen Versorgern, Transitstaaten und anderen wichtigen Akteuren zu verstärken und neue Wege der Zusammenarbeit zu finden; ersucht die VP/HR in diesem Zusammenhang darum, das Parlament regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsplans für die Energiediplomatie der EU zu unterrichten;

12.  ist der Auffassung, dass die EU eng mit ihren internationalen Partnern zusammenarbeiten und in internationalen Gremien mitwirken sollte, um für einen freien, liquiden und transparenten weltweiten Markt für Flüssigerdgas zu sorgen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

60

5

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Mark Demesmaeker, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Vincent Peillon, Alojz Peterle, Tonino Picula, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jacek Saryusz-Wolski, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Ivo Vajgl, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Marek Jurek, Soraya Post, Tokia Saïfi, Igor Šoltes, Eleni Theocharous, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Janusz Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Beatriz Becerra Basterrechea, Therese Comodini Cachia, Edouard Ferrand, Liliana Rodrigues

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (31.8.2016)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas
(2016/2059(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Stelios Kouloglou

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass alle Unionsbürger Zugang zu einer sicheren und erschwinglichen Energieversorgung haben müssen; weist in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Entwicklungen auf den globalen Märkten für Flüssigerdgas hin, wo aufgrund eines Überangebots die Preise gesunken sind, sodass die Verbraucher in der EU durch vergleichsweise günstigere Gaslieferungen in den Genuss niedrigerer Energiekosten kommen könnten; betont, dass sichere, bezahlbare und nachhaltige Energie ein wesentlicher Motor für die europäische Wirtschaft und ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ist; fordert die EU und die Mitgliedstaaten im Rahmen der Energiestrategie der Union auf, der Beseitigung der Energiearmut Vorrang zu geben und zu diesem Zweck Ziele auf der Ebene der Mitgliedstaaten festzulegen und über den Austausch bewährter Verfahren auf der Ebene der EU die Energieversorgung auszubauen;

2.  betont, dass der Handel für die Sicherheit der Energieversorgung eine maßgebliche Rolle spielt und es sich bei starken Partnerschaften im Bereich Energie um unentbehrliche Instrumente handelt, die dadurch weiter gestärkt werden sollten, dass in die Handelsabkommen der EU Kapitel zum Thema Energie aufgenommen werden; hält es für wesentlich, dass im Zuge der Handelspolitik der EU die Energiediversifizierung der EU und der Mitgliedstaaten gefördert und dafür gesorgt wird, dass ihre Abhängigkeit von Energieeinfuhren abnimmt, zumal daran zu wenige Versorger beteiligt sind; betont, dass die EU sondieren sollte, welche neuen Partnerschaften sie eingehen könnte, und die bereits bestehenden Partnerschaften überprüfen sollte und mit anderen Partnern unter anderem – aber nicht ausschließlich – in Regionen wie Zentralasien, Nordafrika und Amerika konkrete Gespräche zum Thema Energie führen sollte; stellt fest, dass die EU in der internationalen Energiediplomatie stärker die Initiative ergreifen sollte; fordert mehr Kohärenz zwischen der Handels- und der Energiepolitik der Europäischen Union; betont, dass die internationalen Verhandlungen über Flüssigerdgas transparenter werden müssen; vertritt die Ansicht, dass die aktuellen und auch die künftigen Verhandlungen mit Partnern wie den USA und Australien eine ausgeprägte Energiekomponente aufweisen sollten; betont, dass die EU eng mit ihren internationalen Partnern darauf hinarbeiten sollte, dass ein wettbewerbsfähiger, transparenter globaler Markt für Flüssigerdgas entsteht;

3.  betont, dass sich die Sicherheit der Gasversorgung in den Mitgliedstaaten erhöhen dürfte, wenn ihre Versorgungsquellen stärker diversifiziert werden, was sich ja durch einen internationalen Handel mit Flüssigerdgas und eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Energieflüsse erreichen lässt; betont, dass die Mitgliedstaaten die Priorität auf eine Diversifizierung der Versorgung legen sollten, wenn eine Abhängigkeit von einem einzigen Versorgungspunkt besteht;

4.  weist darauf hin, dass der Handel zwar zur Entwicklung des Gasmarktes auf globaler Ebene beiträgt, der Fokus jedoch unter anderem auf Prioritäten wie dem Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur liegen muss, wobei dies auch für die Speicherung und die Kapazitäten zur Verflüssigung gilt, wenn die Versorgungssicherheit erhöht und dem Risiko der Abhängigkeit von einer oder wenigen Quellen entgegengetreten werden soll;

5.  ist der Ansicht, dass die EU dank ihres Aufstiegs zu einem wichtigen Markt zur Entwicklung eines Regelwerks für den Gashandel beitragen kann, damit die globalen Gasmärkte flexibler werden und stärker konvergieren;

6.  ist der Ansicht, dass die Entwicklung einer Strategie der EU für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas mit der Arbeit an dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 einhergehen sollte, der im Februar 2016 vorgelegt wurde, zumal es bei einer Gasversorgungskrise Sofortlösungen geben muss, und zwar mit Flüssigerdgas und der Speicherung von Gas;

7.  betont, dass der globale Markt für Flüssigerdgas für Mitgliedstaaten, die in hohem Maße von nur einem Versorger abhängig sind, eine bedeutende Chance darstellt, ihre Energieabhängigkeit zu reduzieren; weist auf das Beispiel Polen hin, wo sich durch das neue Terminal für Flüssigerdgas die Versorgungsoptionen in hohem Maße diversifizieren dürften, da es 4,9 Milliarden Kubikmeter pro Jahr liefern wird – was einem Drittel des Jahresverbrauchs in Polen entspricht – und somit die Abhängigkeit von Einfuhren über Gasleitungen aus Russland um die Hälfte reduziert wird;

8.  weist erneut darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten auch gemeinsame Maßnahmen auf internationaler Ebene treffen müssen, und zwar gestützt auf den derzeit geltenden Rechtsrahmen und multilaterale Abkommen, wenn die derzeitigen Herausforderungen bewältigt werden sollen und die EU ihre Ziele in den Bereichen Energie und Klimawandel vor dem Hintergrund der globalen Zwänge, die diese Politikbereiche prägen, erreichen will, und dass zu diesem Zweck in den internationalen Handelsforen die noch ausstehenden Fragen im Zusammenhang mit der Energieversorgungssicherheit und Nachhaltigkeit thematisiert werden müssen, unter anderem auch mit Partnerländern, die von Gaseinfuhren abhängig sind; betont, dass die EU gleichzeitig auch die Energieeffizienz unterstützen und fördern sollte;

9.  betont, dass sowohl bei der Planung von Projekten und Bauvorhaben im Zusammenhang mit Flüssigerdgas und bei dessen Verwendung als auch bei der Bewirtschaftung einheimischer Vorkommen und Quellen die striktesten Umweltnormen und auch die internationalen Arbeitsnormen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Anwendung kommen müssen; betont, dass eine stärkere Sensibilisierung für die ökologischen, klimatischen und sozialen Auswirkungen von Flüssigerdgaseinfuhren erfolgen muss; betont, dass die Bevölkerung vor Ort entsprechend eingebunden werden muss, wobei man sich im Hinblick auf den Verbrauch – und die Planung neuer Infrastrukturen, wenn sie denn gebaut werden – auf realistische Bewertungen stützen sollte; betont, dass die Umstellung auf Flüssigerdgas großes Potenzial birgt, wenn der Seeverkehr nicht länger von Kohle abhängen soll; fordert die EU auf, zu diesem Zweck finanzielle Mittel zur Unterstützung europäischer Projekte bereitzustellen;

10.  weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten langfristig ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und mittelfristig von Kohle zu Gas als Basis der Stromerzeugung übergehen müssen, wenn der Übergang zu einer Gesellschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß gefördert werden soll; stellt fest, dass die Stromerzeugung auf Gasbasis gegenüber Kohlestrom aufgrund der niedrigen Gaspreise im Jahr 2015 wettbewerbsfähiger geworden ist;

11.  ist der Ansicht, dass Gas der Brennstoff für den Übergang von einem Energiesystem, das auf fossilen Brennstoffen beruht, zu einem auf erneuerbaren Energien beruhenden System sein sollte, zumal dieser Übergang langfristig ein zwingendes Ziel darstellt, wenn es gilt, die Folgen des Klimawandels einzudämmen;

12.  betont, dass der Brennstoff Flüssigerdgas im Transportwesen als Alternative zu herkömmlichen Brennstoffen, die mehr Schadstoffe enthalten, großes Potenzial aufweist;

13.  weist darauf hin, dass die Gaseinfuhren in die EU schätzungsweise bis 2030 selbst dann zunehmen werden, wenn der Gasbedarf in der EU gleichzeitig stagniert oder zurückgeht; betont, dass die Abhängigkeit von Energieeinfuhren am besten dadurch verringert werden kann, dass der Energiebedarf gesenkt wird und effiziente erneuerbare, lokale Energiequellen gefördert werden; weist erneut darauf hin, dass die EU bei Flüssigerdgas insgesamt große Einfuhrüberschusskapazitäten aufweist, diese Kapazitäten allerdings geografisch nicht funktionell verteilt sind;

  a)  betont, dass Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas dazu beitragen sollen, jede Form von Isolation im Bereich der Energie in den Mitgliedstaaten der EU und in den Regionen zu beenden, indem die entlegeneren und/oder schlechter angebundenen Mitgliedstaaten und Regionen bei der Diversifizierung ihrer Energiequellen und Versorgungswege durch den Bau neuer Terminals für Flüssigerdgas, Verteilungssysteme und Gasverbindungsleitungen mit Umkehrflusskapazitäten unterstützt werden;

  b)  betont, dass die einheimische Gaserzeugung in Europa abnimmt und das Ergebnis in der EU im Jahr 2015 mit 119 Milliarden Kubikmetern 9 % unter dem Niveau von 2014 lag; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es erhöhter Einfuhren bedarf, und fordert die Kommission auf, auch weiterhin neue Handelsmöglichkeiten auszuloten;

14.  ist der Ansicht, dass eine Handelspolitik, mit der für die privaten und öffentlichen Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU bedeutende Möglichkeiten im Bereich sauberer, sicherer und effizienter Technologien geschaffen werden, wichtig ist, insbesondere vor dem Hintergrund eines zunehmenden globalen Energiebedarfs; fordert, dass im Rahmen der Initiative für umweltfreundliche Produkte die Zollsätze für saubere Technologien erheblich gesenkt werden und auch bei den Freihandelsabkommen der EU entsprechend vorgegangen wird, zumal über Letztere auch die nichttarifären Handelshemmnisse im Bereich Energiequellen beseitigt werden müssen;

15.  fordert daher, dass die Rückvergasungskapazität der EU voll ausgeschöpft wird und die Terminals ausreichend in die Gasnetzwerke der EU integriert werden; betont, dass die strategische Bedeutung der Gasspeicherung zunimmt, als ausschlaggebender Faktor dafür, dass der Gasmarkt in der EU gut funktioniert und die Energieversorgungssicherheit steigt;

16.  betont, dass die EU Investitionen in Flüssigerdgas unterstützen sollte und dabei die Priorität auf entlegeneren und bzw. oder schlechter angebundenen Mitgliedstaaten und Regionen liegen sollte, und zwar durch Finanzinstrumente der EU wie den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und die Fazilität „Connecting Europe“, damit globales Investitionskapital in die EU fließt;

17.  betont, dass der derzeitige und auch der künftige Bedarf an Infrastruktur zur Speicherung und Rückvergasung in der EU sowie die Art der entsprechenden Anlagen bewertet werden müssen;

18.  hält es für bedauerlich, dass die Gaseinfuhren aus Russland 2015 7 % höher waren als 2014 und dass 2015 41 % der Gaseinfuhren aus Drittländern aus Russland kamen; betont, dass Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas neben einer größeren Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien von großer Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren;

19.  betont, dass die Energieversorgungssicherheit der EU für das Kapitel über Energie der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft von Bedeutung ist; begrüßt die Arbeit der Kommission im Hinblick auf die Abschaffung der Ausfuhrbeschränkungen von Gas aus den USA in die EU;

20.  ist der Auffassung, dass die zusätzlichen 12,2 Milliarden Kubikmeter pro Jahr, die dem Markt 2016 über das Sabine-Pass-Terminal für Flüssigerdgas an der Ostküste der USA zugeführt worden sind, wie auch potenzielle weitere Kapazitäten in Höhe von 74 Milliarden Kubikmeter durch verschiedene US-Projekte bis 2020 eine bedeutende Chance für Europa dafür darstellen, die Beziehungen zu den USA im Bereich Energiehandel zu vertiefen; vertritt die Ansicht, dass die Optionen der EU im Hinblick auf die Gasversorgung im Zuge des Abschlusses der Arbeiten am Kapitel Energie und Rohstoffe der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft deutlich zunehmen werden;

21.  ist der Auffassung, dass ein vollständiger, wettbewerbsfähiger und gut funktionierender Gasbinnenmarkt mit strategischen Versorgungspunkten zum Erhalt von Flüssigerdgaseinfuhren aus Quellen in Drittländern von entscheidender Bedeutung für die Energieversorgungssicherheit sowie dafür ist, dass Energie für die Unionsbürger erschwinglich ist; weist in diesem Zusammenhang auf die Liste der Union über Vorhaben von gemeinsamem Interesse entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2016/89 der Kommission hin und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, darauf hinzuarbeiten, dass die 77 Gasprojekte möglichst bald abgeschlossen werden;

22.  weist darauf hin, dass die internationalen Handelspreise für Flüssigerdgas fallen und auch die Preisunterschiede zwischen Einfuhren über Fernleitungen und Flüssigerdgas abnehmen; ist der Ansicht, dass auch im Bereich Flüssigerdgas langfristige Verträge gefördert werden müssen, damit die Marktkrisen und die Finanzrisiken begrenzt und Investitionen in Infrastrukturen begünstigt werden; weist darauf hin, dass die Entwicklung neuer Terminals für Flüssigerdgas und die Diversifizierung von Versorgungsquellen, insbesondere im Mittelmeerraum und in der Schwarzmeerregion sowie in der Region des Kaspischen Meeres einen Wettbewerb auf dem Erdgasmarkt ermöglichen und die Einfuhr von Erdgas, das mengenmäßig per Vertrag an den Ölpreis gekoppelt ist, ersetzen werden, was die Verhandlungsposition der EU stärken wird;

23.  unterstützt die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten in ihrem aktiven Engagement im Bereich der Energiediplomatie zur Förderung eines globalen Gasmarktes, der transparent ist, gut funktioniert und genau geregelt ist;

24.  betont, dass sichere und zugängliche Speicherkapazitäten für Flüssigerdgas unbedingt erforderlich sind, damit die gemeinsam genutzte Infrastruktur flexibler und bei möglichen Versorgungsschwankungen einfacher anpassbar ist, woraus sich eine deutlich geringere Energieabhängigkeit ergeben würde;

25.  weist darauf hin, dass es keine Beschränkung für europäische Unternehmen geben sollte, auf den Energiemärkten von Drittstaaten unter denselben Bedingungen tätig zu sein wie einheimische Unternehmen; weist darauf hin, dass Unternehmen aus Drittstaaten, die auf europäischen Energiemärkten tätig sind, sich an das Unionsrecht halten müssen; weist darauf hin, dass solche Unternehmen eine transparente Struktur aufweisen müssen, sodass es möglich ist, nachzuvollziehen, wer die Anteilseigner sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.8.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

5

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laima Liucija Andrikienė, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Santiago Fisas Ayxelà, Christofer Fjellner, Karoline Graswander-Hainz, Yannick Jadot, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Edouard Ferrand, Seán Kelly, Stelios Kouloglou, Georg Mayer, Bolesław G. Piecha, Jarosław Wałęsa

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (8.9.2016)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas
(2016/2059(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Carlos Zorrinho

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  verweist darauf, dass die EU-Strategie für Flüssigerdgas (LNG) und die Speicherung von Gas eines der Elemente der Energieunion darstellt, die darauf abzielt, das Bestreben der EU zum Ausdruck zu bringen, den raschen Übergang zu einem nachhaltigen, sicheren und wettbewerbsorientierten Energiesystem zu vollziehen, sowie darauf, die Abhängigkeit gegenüber externen Gaslieferanten zu beenden; hebt hervor, dass eines der Ziele der Energieunion darin besteht, dass die EU im Bereich der erneuerbaren Energiequellen weltweit die führende Rolle übernimmt;

2.  weist darauf hin, dass die bestehende LNG-Infrastruktur in der EU in viel zu geringem Maße ausgenutzt wird (2014 wurden 46 % der Fernleitungen für den Gasimport und 32 % der LNG-Terminals genutzt) und dass die Gasnachfrage in der EU durchgängig überschätzt wird; betont daher, dass bei den Plänen zur Gasinfrastruktur von einer sinkenden Gasnachfrage ausgegangen werden sollte;

3.  weist erneut darauf hin, dass Energiearmut zu schwerwiegenden Gesundheitsfolgen führt und dass davon ausgegangen wird, dass über 10 % der Bevölkerung der EU betroffen sind;

4.  hebt hervor, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den Schwerpunkt in erster Linie auf ihre erneuerbaren Ressourcen und die Verbesserung ihrer Energieeffizienz legen und ihre Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zur Gänze ausschöpfen sollten, indem sie die Investitionen in diesen Bereichen vorantreiben; weist auf das Potenzial der Power-to-Gas-Technologie („Strom zu Gas“) hin, mit der erneuerbare Energiequellen gespeichert und in Form eines CO2-neutralen Gases für Transport, Beheizung und Stromerzeugung nutzbar gemacht werden können;

5.  unterstreicht, dass dies kein Hindernis für die Gewinnung eines Mehrwerts aus anderen Segmenten der Energiemärkte, wie etwa dem LNG-Sektor, darstellen sollte, sofern dabei auf Nachhaltigkeit geachtet wird und die Grundsätze des Umweltschutzes der EU, insbesondere im Zusammenhang mit Wasser-, Grundwasser- und Meeres- und Naturschutzzielen, und das Übereinkommen von Paris umfassend eingehalten und Methanemissionen möglichst gering gehalten werden;

6.  unterstreicht, dass auf eine Interoperabilität zwischen der LNG-Infrastruktur und der Lieferkette für Biogas und aus Biomasse gewonnenes Gas hingearbeitet werden muss, sofern der Zugang dauerhaft mit den entsprechenden technischen Vorschriften und Sicherheitsstandards in Einklang steht; ruft die Mitgliedstaaten auf, die lokale Erzeugung von Biogas umfassend auszunutzen;

7.  betont die Bedeutung umweltfreundlicher und sozial nachhaltiger Methoden der LNG-Gewinnung;

8.  weist darauf hin, dass die EU-interne Erzeugung in den kommenden Jahrzehnten weiter abnehmen und eine stärkere Diversifizierung in der Versorgung der EU mit Erdgas daher weiterhin ein Kernziel bleiben wird, um den Verbraucherländern mehr Sicherheit zu bieten, hebt jedoch auch hervor, dass dies unter Berücksichtigung der Zusage der EU, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen, nur eine kurz- und mittelfristige Lösung darstellen kann und als Ergänzung zu und Unterstützung von erneuerbaren Energiequellen bzw. der Energieeffizienz zu sehen ist; ist der Ansicht, dass Erdgas nur eine Übergangslösung sein kann und dass die schrittweise Abschaffung der Subventionierung fossiler Brennstoffe und eine umfassende Umstellung von Gas auf erneuerbare Energiequellen mittelfristig erforderlich sind;

9.  weist darauf hin, dass die Gasnachfrage in der EU in den letzten Jahren ganz erheblich zurückgegangen ist, was zum Teil auf die Wirtschaftskrise, jedoch auch auf eine strukturelle Verlagerung der Gasnachfrage dank der erfolgreichen Umsetzung von Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Förderung erneuerbarer Energiequellen zurückzuführen ist;

10.  betont, dass Folgenabschätzungen in Bezug auf den Mehrwert, den der Bau neuer Infrastruktur für den Transport und die Speicherung von LNG bringen würde, durchgeführt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine effizientere und sicherere Nutzung der bestehenden Speicherinfrastruktur, einschließlich der Speicherung von Gas, zu fördern und entsprechende Anreize zu schaffen; unterstreicht, dass bei neuen Investitionen der Schwerpunkt auf Gebiete mit unzureichenden Verbindungsleitungen oder auf die Versorgung der am schwächsten positionierten Mitgliedstaaten gelegt werden muss; weist erneut auf das Potenzial hin, das in der Erzeugung erneuerbaren Erdgases durch anaerobe Gärung liegt, wobei der Erzeugung aus Klärschlamm, landwirtschaftlichem Abfall und Bioabfall der Vorrang zu geben ist; betont, dass neue Entscheidungen über Investitionen in die Gasinfrastruktur nicht zu einer starren Festlegung auf eine Infrastruktur für fossile Brennstoffe führen sollten und verlorene Vermögenswerte („stranded assets“) vermieden werden sollten;

11.  betont, dass eine engere Zusammenarbeit auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene erforderlich ist, damit die Multifunktionalität, der Nutzen und die Effizienz der LNG-Infrastruktur gesteigert und Überkapazitäten vermieden werden können; fordert, dass die Nachfrage erneut überprüft wird, und merkt an, dass mit Stromverbindungsleitungen oder durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen dasselbe Ergebnis erzielt werden kann wie mit neuen Projekten im Bereich der LNG-Infrastruktur;

12.  weist angesichts der Klimakrise erneut darauf hin, dass die EU nach Wegen suchen muss, um den Erdölverbrauch zu verringern; vertritt die Ansicht, dass die EU, bevor sie das Ziel erreichen kann, zu 100 % erneuerbare Energiequellen einzusetzen, auch Erdgas als eine Alternative zu Kohle und Öl betrachten sollte, mit der Europa seine Klimaziele erreichen kann; hebt hervor, dass zwar andere Brennstoffe und Technologien während des Übergangs zu erneuerbaren Energiequellen eine gewisse Rolle spielen können, die EU sich aber auch dafür einsetzen muss, dass der Übergang in naher Zukunft erfolgt; betont jedoch, dass die Gefahren einer übermäßigen Abhängigkeit von Erdgas nur dann gebannt werden können, wenn die Nutzung erneuerbarer Energiequellen ausgebaut wird; weist darauf hin, dass die stärkere Nutzung von Erdgas in den meisten Fällen eine Konkurrenz für die Investitionen in erneuerbare Energiequellen bedeutet;

13.  betont, dass Vorhaben von gemeinsamem Interesse, mit denen die Lücken in der Infrastruktur beseitigt werden, Priorität eingeräumt werden muss, um eine Isolation im Energiebereich und eine Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten zu beenden; weist darauf hin, dass es geografische Schwerpunktgebiete gibt, wie etwa den Ostseeraum, die iberische Halbinsel und Südosteuropa sowie andere Inselregionen; betont, dass der Schwerpunkt im Rahmen von EU-Finanzinstrumenten, wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der Fazilität „Connecting Europe“ und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, sowie der EIB-Finanzierung auf solchen Vorhaben von gemeinsamem Interesse liegen sollte;

14.  hebt hervor, dass Anlagen für eine geologische Speicherung von Gas anhand eines transparenten Verfahrens und unter Beteiligung der Bevölkerung vor Ort bewertet werden müssen;

15.  weist darauf hin, dass bei einer mangelnden Ausnutzung von LNG-Übernahme- und ‑Speicherkapazitäten Investitionen in grenzübergreifende Verbindungsleitungen, mit denen eine optimale Ausnutzung erreicht werden kann, Priorität eingeräumt werden sollte und dass regulatorische und steuerliche Hindernisse beseitigt werden sollten, bevor Investitionen in den Kapazitätsausbau in benachbarten Mitgliedstaaten gefördert werden;

16.  verweist auf die irreversiblen Umweltschäden, die durch erdölbasierte Schiffskraftstoffe und deren Einleitung in die Ozeane bzw. deren Emission in den Polargebieten und der Arktis entstehen, und hebt das Potenzial von LNG im Vergleich zu derzeit gängigen Brennstoffen im Hinblick auf die Dekarbonisierung des Seeverkehrs sowie schwerer Nutzfahrzeuge hervor, betont jedoch auch, dass eine umfassendere Nutzung von LNG im Gütertransport zur Senkung der globalen CO2-Emissionen beitragen könnte; stellt fest, dass bei einer Bewertung des Potenzials von Treibhausgaseinsparungen und der allgemeinen Umweltfolgen dem gesamten Lebenszyklus, darunter das Austreten von Methan im Vorfeld und die Auswirkungen des Förderungsverfahrens, Rechnung zu tragen ist; unterstützt in diesem Zusammenhang die Ziele der Richtlinie 2014/94/EU und die Schaffung eines harmonisierten Regulierungs- und Normungsrahmens, wodurch die stärkere Nutzung von LNG in der Schifffahrt und bei schweren Nutzfahrzeugen gefördert wird; betont, dass es wichtig ist, die Fahrzeugflotte zu erneuern, damit eine Energiewende hin zur Nutzung von LNG und erneuerbaren Energiequellen erreicht werden kann; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu diesem Zweck finanzielle Mittel zur Unterstützung europäischer Projekte bereitzustellen;

17.  fordert den Ausbau maritimer Routen, insbesondere über die Azoren, die aufgrund ihrer geografischen Lage als zentrale Betankungsstelle für den transatlantischen Transport von LNG dienen könnten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu diesem Zweck finanzielle Mittel zur Unterstützung europäischer Projekte bereitzustellen;

18.  verweist darauf, dass die Gewinnung von Schiefergas durch Fracking schwerwiegende Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die öffentliche Gesundheit hat, insbesondere im dichtbesiedelten Europa, und dass diese Auswirkungen länderübergreifend sind; betont, dass darauf geachtet werden muss, dass dieselben Standards, die in der EU gelten, ebenso für importiertes LNG gelten; stellt jedoch fest, dass die Gewinnung von Schiefergas in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt; betont in diesem Zusammenhang, dass ein harmonisierter EU-Rahmen für den Einsatz von Fracking erforderlich ist;

19.  weist darauf hin, dass die Speicherung von LNG und Erdgas modernen Sicherheitsanforderungen genügen muss, was unter anderem bedeutet, dass die Luft über den Speicheranlagen und – bei unterirdischer Speicherung – der Untergrund von den unter der Bodenoberfläche gelegenen Schichten bis in den tiefen Untergrund ständig überwacht werden; vertritt die Auffassung, dass dies zu einer nachhaltigen und sicheren Speicherung beitragen sollte;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Strategien zu erarbeiten, mit denen Anlagen gefördert werden, die künftig für die Weiterleitung und Speicherung erneuerbaren Erdgases genutzt werden können.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.9.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Pilar Ayuso, Catherine Bearder, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Bas Eickhout, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Andrzej Grzyb, Anneli Jäätteenmäki, Benedek Jávor, Josu Juaristi Abaunz, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Pavel Poc, Michèle Rivasi, Tibor Szanyi, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Nils Torvalds, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Mark Demesmaeker, Christofer Fjellner, Monika Flašíková Beňová, Elisabeth Köstinger, Gesine Meissner, Ulrike Müller, Younous Omarjee, Gabriele Preuß, Christel Schaldemose, Jasenko Selimovic, Bart Staes, Mihai Ţurcanu, Carlos Zorrinho, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Rikke Karlsson, Carolina Punset, Jean-Luc Schaffhauser, Annie Schreijer-Pierik, Jana Žitňanská

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (7.9.2016)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas
(2016/2059(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Cláudia Monteiro de Aguiar

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Strategie der Kommission zur Förderung der Nutzung von Flüssigerdgas (LNG) als alternativer Kraftstoff im Bereich Verkehr, wo es herkömmliche Kraftstoffe ersetzt, die für die Umwelt stärker belastend sind, allerdings auch keine Energieträger aus erneuerbaren Quellen verdrängt, sofern das LNG nachhaltig gewonnen wird und zu dem Ziel beiträgt, den CO2‑Ausstoß des Verkehrssektors zu verringern; betont, dass die Mischung von LNG, das im Verkehr genutzt wird, mit nachhaltigem flüssigem Biomethan, das aus Abfall- und Reststoffen gewonnen wird, ökologische Vorteile mit sich bringt;

2.  betont, dass die LNG-Strategie der EU mit der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion im Einklang stehen muss und zur Energieversorgungssicherheit, zur Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen, zur langfristigen Nachhaltigkeit der Wirtschaft und zu erschwinglichen, wettbewerbsfähigen Energiepreisen für die Verbraucher beitragen muss; betont darüber hinaus, dass sich diese Strategie in den größeren Rahmen der europäischen Ziele und Prioritäten für den Bereich Klima und Energie einfügen und dem auf der 21. Konferenz der Vertragsstaaten (COP21) getroffenen Übereinkommen Rechnung tragen muss, indem der Schwerpunkt auf die Senkung des Bedarfs, auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die schrittweise Abschaffung der Verwendung fossiler Kraftstoffe gelegt wird;

3.  weist darauf hin, dass die Emissionen diverser Schadstoffe (NOx, SOx und Partikelemissionen) im Zuge der Nutzung von LNG für schwere Nutzfahrzeuge und See- sowie Binnenschiffe reduziert werden könnten und im Falle der Schifffahrt auch erreicht werden könnte, dass die Branche die im Rahmen der internationalen Umweltvorschriften bestehenden Anforderungen erfüllt, da so der Schwefel- und Stickstoffgehalt von Schiffskraftstoffen in den Emissionsüberwachungsgebieten und auch in deren Umfeld sinken würde;

4.  betont, dass die Nutzung von LNG möglicherweise auch dazu führt, dass die Treibhausgasemissionen des See- und Straßenverkehrs abnehmen, sofern wirksame Maßnahmen dahingehend getroffen werden, dass der Methanschlupf während des gesamten Lebenszyklus des Kraftstoffs, d. h. bei der Herstellung, beim Vertrieb und während der Verbrennungsphase, möglichst gering ist; fordert daher, dass für die gesamte LNG-Kette angemessene Maßnahmen zur Reduzierung des Methanschlupfs getroffen und zu diesem Zweck die besten verfügbaren Techniken eingesetzt werden und dafür gesorgt wird, dass für die entsprechende Forschung und Entwicklung auch Gelder in angemessener Höhe bereitgestellt werden;

5.  weist erneut darauf hin, dass das Parlament bereits wiederholt verbindliche Ziele für die Bereiche Klima und Energie für das Jahr 2030 gefordert hat, d. h. eine Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU um mindestens 40 %, eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energieträgern um 30 % und eine Steigerung der Energieeffizienz um 40 %, wobei diese Ziele über individuelle nationale Ziele erreicht werden sollen;

6.  weist darauf hin, dass LNG – und insbesondere auch komprimiertes Erdgas (CNG) – auch eine tragfähige Lösung für den öffentlichen Verkehr wäre, zumal es bereits verfügbar ist und so die Luft- und Lärmverschmutzung gesenkt werden könnte, wodurch sich die Lebensbedingungen insbesondere in städtischen Ballungsgebieten verbessern dürften;

7.  stellt fest, dass LNG und CNG zwar eine tragfähige Übergangslösung darstellen könnten, um die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt zu verringern, die damit einhergehenden langfristigen Vorteile allerdings nur zum Tragen kommen werden, wenn gleichzeitig auch ein reibungsloser Übergang zur Nutzung von Flüssigbiogas (LBG) und anderen Formen von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert wird, indem auch dafür gesorgt wird, dass die Systeme für LNG und LBG kompatibel sind;

8.  betont, dass ein effizientes Tankstellennetz eine Vorbedingung dafür darstellt, dass LNG in bedeutendem Maße als alternativer Kraftstoff im Verkehrswesen zum Einsatz kommen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Entwicklung einer solchen Infrastruktur zu schaffen, damit die derzeitigen Versorgungslücken geschlossen werden und ein flächendeckendes Versorgungsnetz entsteht;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe fristgerecht umzusetzen, und zwar insbesondere im Hinblick darauf, dass zumindest entlang des aktuellen TEN-V-Kernnetzes LNG-Tankstellen eingerichtet werden, damit schwere Nutzfahrzeuge, die mit LNG betrieben werden, in der ganzen Union verkehren können, sowie auch an See- und Binnenhäfen, damit Binnen- und Seeschiffe, die mit LNG betrieben werden, im gesamten TEN-V-Kernnetz verkehren können; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihres einzelstaatlichen politischen Rahmens in enger Zusammenarbeit mit ihren regionalen und lokalen Behörden bewerten sollten, ob Bedarf daran besteht, an Häfen, die nicht zum TEN-V-Kernnetz gehören, LNG-Tankstellen einzurichten, und betont, dass im Rahmen dieser Bewertung auch eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden sollte; fordert die Kommission darüber hinaus auf, zu bewerten, ob die derzeit verfügbaren Finanzierungsinstrumente angemessen sind, was die Förderung des Baus von LNG-Tankstellen in Häfen, die nicht zum TEN-V-Kernnetz gehören, angeht;

10.  fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt wird, was die Einrichtung von CNG-Tankstellen angeht, damit entsprechend betriebene Kraftfahrzeuge in städtischen/vorstädtischen Ballungsräumen und anderen dicht besiedelten Gebieten genutzt werden können, d. h. zumindest entlang des derzeitigen TEN-V-Kernnetzes, damit diese Kraftfahrzeuge in der ganzen Union genutzt werden können;

11.  betont, dass für LNG-Tankstellen für Seeschiffe, Binnenschiffe und Kraftfahrzeuge gemeinsame technische Spezifikationen gemäß der Richtlinie 2014/94/EU festgelegt werden müssen; fordert strikt einheitliche Sicherheitsvorschriften und -schulungen für die Speicherung, das Bunkern und die Verwendung an Bord von LNG in der Union, wobei allerdings der Frachtbetrieb bei gleichzeitigem Bunkern möglich sein sollte; stellt fest, dass diese Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) durchgeführt werden sollten;

12.  betont, dass für die Forschung und Entwicklung im Hinblick auf bessere Technologien für Binnenschiffe, Seeschiffe und Kraftfahrzeuge Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden müssen, damit der Übergang zu einer Flotte mit geringerem CO2-Ausstoß rasch vonstattengeht, sowie auch für die Entwicklung unbemannter Systeme für die Einrichtung von LNG-Tankstellen; fordert darüber hinaus die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Entwicklung von Schiffen und Kraftfahrzeugen zu schaffen, die mit LNG betrieben werden können, oder auch für die entsprechende Aufrüstung von Schiffen bzw. Fahrzeugen, die mit herkömmlichen Kraftstoffen betrieben werden;

13.  fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, Anreize für den Transport von LNG auf der Schiene zu schaffen, da somit einerseits der Straßenverkehr entlastet und andererseits dazu beigetragen würde, dass ein nachhaltiger, schadstoffarmer Kraftstoff auch umweltverträglich transportiert wird;

14.  fordert die Kommission auf, die Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge zu überarbeiten, um die Anreize für öffentliche und private Auftraggeber und bestimmte Betreiber dahingehend zu erhöhen, dass beim Erwerb von Straßenfahrzeugen die energetischen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigt werden, womit unter anderem die Fuhrparkerneuerung gefördert werden soll, indem Anreize für die vermehrte Nutzung alternativer Kraftstoffe – also Beispielsweise von LNG und Biogas – geschaffen werden;

15.  fordert die Kommission auf, in Bezug auf die Kraftstoffqualitätsrichtlinie ein neues Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionsintensität im Lebenszyklus von Kraftstoffen für Verkehrsträger festzulegen, um insbesondere LNG und Biogas zu fördern, da deren CO2-Intensität im Lebenszyklus niedriger ist als jene herkömmlicher Kraftstoffe;

16.  fordert die Kommission auf, nach Konsultation der Interessenträger die Möglichkeit zu prüfen, in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 443/2009, in der für neue Personenkraftwagen Normen für CO2-Emissionen festgesetzt wurden, ein CO2-Äquivalent für Kohlenwasserstoffemissionen einzuführen, und zwar nicht zuletzt zum Zwecke der Verbraucherinformation;

17.  weist darauf hin, dass sich aus dem für die nächsten Jahren zu erwartenden drastischen Anstieg des weltweiten LNG-Angebots (um ungefähr 50 %) und den damit verbundenen Preissenkungen für die EU vor allem in Bezug auf die Sicherheit und Krisenfestigkeit der Gasversorgung große Chancen ergeben dürften;

18.  fordert die EU auf, den Gasbinnenmarkt zu vollenden, damit die richtigen Preissignale ausgesendet werden – um erstens das LNG dahin zu lenken, wo es benötigt wird, und zweitens die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen;

19.  fordert die EU auf, ihre Bemühungen um eine enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu verstärken, um so die Entstehung freier, liquider und transparenter globaler LNG-Märkte zu fördern;

20.  betont, dass der Zugang zu LNG auch grenzüberschreitend ermöglicht werden muss und deshalb die LNG-Speicherung auf einer transparenten, diskriminierungsfreien und zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmten Tarifstruktur basieren muss;

21.  betont, dass LNG-Tankstellen an See- und Binnenhäfen von Bedeutung sind, um Multimodalität zu fördern, da sie für See- und Binnenschiffe sowie auch für Nutzfahrzeuge relevant sind, mit denen der Weitertransport auf dem Landweg erfolgt; fordert die nationalen und regionalen Akteure auf, eng zusammenzuarbeiten, um die Multifunktionalität und die Nutzung der Infrastruktur auszubauen;

22.  stellt fest, dass die derzeit vorhandenen LNG-Terminals EU-weit nicht optimal verteilt sind; betont, dass Seehäfen als LNG-Hubs von besonderer Bedeutung sind, wenn es gilt, das Vertriebsnetz für LNG in der Union zu optimieren; fordert, dass ein langfristiger, solider Finanzrahmen ausgearbeitet wird und im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der Fazilität „Connecting Europe“ und ihrer Synergien mit dem Verkehrswesen und dem Bereich Energie, des Projekts „Meeresautobahnen“ und auch im Rahmen von Horizont 2020 und der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie seitens der Europäischen Investitionsbank entsprechende – auf Dauer angelegte – Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen werden;

23.  betont, dass die TEN-E-Verordnung im Verbund mit der Fazilität „Connecting Europe“ einen stabilen europäischen Politikrahmen darstellt, der auch dazu dient, die Gasinfrastruktur der EU – darunter auch Fernleitungen, LNG-Terminals und Speicher – zu fördern, was die Ermittlung der in der EU erforderlichen Projekte und deren Umsetzung erheblich erleichtert;

24.  fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu bewerten, welche Gasspeicheranlagen von regionaler Bedeutung sind, und für finanzielle Unterstützung zu sorgen, um einen möglichst effizienten Bau von entsprechender Infrastruktur bzw. deren möglichst effiziente Nutzung zu fördern oder auch dafür zu sorgen, dass die bereits vorhandenen Kapazitäten rasch verbessert werden;

25.  ist der Ansicht, dass bei der Auswahl der künftigen Standorte von neuen LNG-Terminals oder der Auswahl von bestehenden Terminals für eine Modernisierung bzw. Steigerung der Kapazitäten der Grundsatz des geografischen Gleichgewichts berücksichtigt werden sollte, wenn für die Maßnahme EU-Gelder bereitgestellt werden; betont, dass im Hinblick auf neue Terminals alle wirtschaftlichen Aspekte geprüft werden sollten und die Wahl auf die kosteneffizientesten Lösungen fallen sollte, wenn erreicht werden soll, dass alle Mitgliedstaaten vom Zugang zu den internationalen LNG-Märkten profitieren – sei es auf direktem Wege oder über andere Mitgliedstaaten;

26.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, kostenwirksame, ökologisch nachhaltige Lösungen für den Vertrieb und die Speicherung von LNG in der Union und insbesondere in den Gebieten in äußerster Randlage vorzulegen und dafür auch Finanzmittel in angemessener Höhe vorzusehen, damit dafür gesorgt ist, dass die Preise für die Endkunden erschwinglich sind; betont, dass alle aktuell vorhandenen Lösungen für die Speicherung und den Vertrieb von LNG geprüft werden müssen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Inselregionen – darunter auch virtuelle Fernleitungen, klein angelegte Infrastrukturen oder auch der Transport von LNG per Schiff –, und dass dabei auch berücksichtigt werden muss, dass die Nachfrage nach diesem Kraftstoff möglicherweise steigen wird;

27.  betont, dass im Rahmen der Strategie auch vorgesehen werden sollte, dass LNG als Alternative zum Ausbau der Infrastruktur für die Übertragung und Verteilung von Gas verwendet wird, wo dieser Ausbau derzeit nicht kosteneffizient wäre; betont, dass kleine LNG-Anlagen die optimale Infrastruktur bieten können, damit Erdgas an Orten, an denen sich Investitionen in die Gasinfrastruktur nicht rentieren, stärker genutzt wird, was auch eine stärkere Nutzung von Gas zur Wärmeerzeugung und damit die Begrenzung der sogenannten Emissionen in geringer Höhe umfasst;

28.  betont, dass es im Zuge der Investitionen in die Infrastruktur für LNG bzw. Gas nicht zu dem Risiko einer Abhängigkeit von bestimmten Technologien und auch nicht dazu kommen darf, dass Investitionen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen an Wert verlieren („gestrandete Vermögenswerte“); betont, dass in Bezug auf die LNG-Versorgung Alternativen, regionale Optionen und umweltgerechte, nachhaltige Lösungen geprüft werden müssen und eine möglichst effiziente Nutzung der vorhandenen LNG-Terminals – auch grenzübergreifend – gefördert werden muss; betont, dass marktbasierten Lösungen, die dem wirklichen Bedarf an Gas entsprechen, der Vorzug gegeben werden sollte sowie auch der weiteren Entwicklung/dem Ausbau der Verbindungsleitungen;

29.  betont, dass beim Bau neuer LNG-Terminals die regionale Zusammenarbeit von Bedeutung ist, und hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten mit Zugang zur See eng mit den Binnenstaaten zusammenarbeiten sollten; betont, dass in diesem Zusammenhang durch eine optimale Nutzung des West-Ost-Korridors und des Süd-Nord Korridors mit verbesserter Kapazität für den Umkehrfluss LNG in Länder geleitet werden könnte, die keinen direkten Zugang zu einem Rückvergasungsterminal haben;

30.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und ihren Regionen ein gemeinsames Projekt „LNG Blue Corridors for Islands“ für die Seeschifffahrt auszuarbeiten, das auch Häfen des TEN-V-Gesamtnetzes umfasst, um die für LNG erforderliche Infrastruktur aufzubauen und dieses Netz an das TEN-V-Kernnetz anzubinden;

31.  fordert, dass die zentralen Vorhaben von gemeinsamen Interesse, die bereits beschlossen worden sind, auch zügig umgesetzt werden, und zwar insbesondere die Vorhaben, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass der Gasmarkt der Iberischen Halbinsel an das restliche Europa angebunden wird;

32.  begrüßt, dass wichtige LNG-Projekte (z. B. der Nord-Süd-Korridor) als Vorhaben von gemeinsamen Interesse gelten; fordert die Kommission auf, die Balkanländer uneingeschränkt in die Planung weiterer Gasfernleitungen und den Ausbau des TEN-E-Netzes einzubeziehen, damit der EU eine zentrale Rolle im Energiesektor der Region zukommt;

33.  betont, dass in den Mitgliedstaaten der Schwarzmeerregion für Versorgungssicherheit gesorgt sein muss, zumal dort zunehmend Potenzial für die Durchführung weiterer LNG-Vorhaben besteht, wobei das Ziel darin besteht, Erdgas vom Kaspischen Raum nach Europa zu transportieren;

34.  betont, dass die Infrastruktur für die Gasversorgung über den Gaskorridor im östlichen Mittelmeerraum weiter ausgebaut und auch geprüft werden muss, ob es möglich ist, seine Kapazitäten so auszubauen, dass er als LNG-Hub-Terminal im Mittelmeerraum fungieren kann.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.9.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Andor Deli, Karima Delli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Cláudia Monteiro de Aguiar, Jens Nilsson, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Gabriele Preuß, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Claudia Țapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, István Ujhelyi, Wim van de Camp, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ivo Belet, Michael Gahler, Karoline Graswander-Hainz, Werner Kuhn, Jozo Radoš, Henna Virkkunen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Urszula Krupa

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.9.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

10

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nicolas Bay, Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, David Borrelli, Jerzy Buzek, Angelo Ciocca, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, András Gyürk, Hans-Olaf Henkel, Eva Kaili, Kaja Kallas, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Miapetra Kumpula-Natri, Janusz Lewandowski, Ernest Maragall, Edouard Martin, Angelika Mlinar, Dan Nica, Angelika Niebler, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Carolina Punset, Michel Reimon, Paul Rübig, Sergei Stanishev, Neoklis Sylikiotis, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Henna Virkkunen, Martina Werner, Lieve Wierinck, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michał Boni, Soledad Cabezón Ruiz, David Coburn, Eugen Freund, Françoise Grossetête, Massimiliano Salini, Maria Spyraki

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Isabella Adinolfi, Andor Deli, Salvatore Domenico Pogliese

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

33

+

ENF

Barbara Kappel

PPE

Bendt Bendtsen, Michał Boni, Jerzy Buzek, Andor Deli, Christian Ehler, Françoise Grossetête, András Gyürk, Krišjānis Kariņš, Janusz Lewandowski, Angelika Niebler, Salvatore Domenico Pogliese, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Maria Spyraki, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Adina-Ioana Vălean, Anna Záborská, Pilar del Castillo Vera

S&D

José Blanco López, Soledad Cabezón Ruiz, Eugen Freund, Eva Kaili, Miapetra Kumpula-Natri, Edouard Martin, Dan Nica, Miroslav Poche, Sergei Stanishev, Patrizia Toia, Martina Werner, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

10

-

ECR

Hans-Olaf Henkel, Evžen Tošenovský

EFDD

Isabella Adinolfi, David Borrelli, David Coburn

ENF

Nicolas Bay, Angelo Ciocca

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga

VERTS/ALE

Ernest Maragall, Michel Reimon

6

0

ALDE

Kaja Kallas, Angelika Mlinar, Morten Helveg Petersen, Carolina Punset, Lieve Wierinck

GUE/NGL

Neoklis Sylikiotis

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung