BERICHT über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Aufnahme des automatisierten Austauschs daktyloskopischer Daten in Dänemark

14.10.2016 - (11220/2016 – C8-0341/2016 – 2016/0814(CNS)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Claude Moraes
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2016/0814(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0288/2016
Eingereichte Texte :
A8-0288/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Aufnahme des automatisierten Austauschs daktyloskopischer Daten in Dänemark

(11220/2016 – C8-0341/2016 – 2016/0814(CNS))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (11220/2016),

–  gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8‑0341/2016),

–  gestützt auf den Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität[1], insbesondere auf Artikel 33,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Oktober 2013 zu dem Thema „Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in der EU durch Umsetzung des Beschlusses zum Prümer Vertrag und das Europäische Modell für den Informationsaustausch“[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu der Europäischen Sicherheitsagenda[3],

–  gestützt auf Artikel 59 und Artikel 50 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0288/2016),

1.  billigt den Entwurf des Rates;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Automatisierter Austausch daktyloskopischer Daten in Dänemark

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

11220/2016 – C8-0341/2016 – 2016/0814(CNS)

Datum der Anhörung des EP

19.8.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

12.9.2016

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Claude Moraes

26.9.2016

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses

26.9.2016

Datum der Einreichung

14.10.2016