BERICHT über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016

20.10.2016 - (2016/2101(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Alfred Sant
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Sofia Ribeiro, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2016/2101(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0309/2016
Eingereichte Texte :
A8-0309/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016

(2016/2101(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 136,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2016 zu den länderspezifischen Empfehlungen 2016 (COM(2016)0321),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 2016 (EUCO 26/16),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2016 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2016[1],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. April 2016 mit dem Titel „Europäisches Semester 2016: Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen und bei der Verhinderung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011“ (COM(2016)0095),

–  unter Hinweis auf die Berichte der Kommission mit den Titeln „Jahreswachstumsbericht 2016“, „Warnmechanismusbericht 2016“ und „Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts“, auf die Empfehlung der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets und auf den Vorschlag der Kommission vom 26. November 2015 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017–2020,

–  unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2015 zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2011 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung[3],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts‑ und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen[4],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

–  unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 18. Februar 2015 mit dem Titel „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ (COM(2015)0063),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Juni 2015 mit dem Titel „Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union – Fünf Aktionsschwerpunkte“ (COM(2015)0302),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. Februar 2013[5] und vom 15. September 2016[6] zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8‑0309/2016),

A.  in der Erwägung, dass in der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission für 2016 von voraussichtlichen Wachstumsraten von 1,6 % im Euro-Währungsgebiet und 1,8 % in der EU ausgegangen wird;

B.  in der Erwägung, dass in Europa nach wie vor ein großes Investitionsdefizit besteht und die Binnennachfrage angekurbelt, makroökonomische Ungleichheiten ausgeglichen und die Investitionen in der EU gleichzeitig weiter erhöht werden müssen;

C.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit im Allgemeinen (und die strukturelle Arbeitslosigkeit im Besonderen) in der EU nach wie vor eines der größten Probleme der Mitgliedstaaten darstellt, da die Arbeitslosenzahlen zurzeit sehr hoch sind (10,5 Millionen Langzeitarbeitslose in der EU); in der Erwägung, dass sich die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren zwar leicht verbessert haben, dass jedoch die Jugendarbeitslosigkeits- und Arbeitslosigkeitsquoten in den Ländern am Rande der Europäischen Union nach wie vor deutlich höher sind als im EU-Durchschnitt;

D.  in der Erwägung, dass der fallende Ölpreis und das langsame Wirtschaftswachstum zu Beginn des Jahres 2016 anscheinend weitere Faktoren dafür sind, dass die Inflationsrate unter null sinkt;

E.  in der Erwägung, dass Investitionen durch politische Entwicklungen wie das Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich, die Beziehungen zu Russland und Unwägbarkeiten der globalen Wirtschaftsentwicklung zusätzlich gehemmt wurden;

F.  in der Erwägung, dass die Investitionen in den Mitgliedstaaten durch den Zustrom von Flüchtlingen in die Mitgliedstaaten zusätzlich belastet wurden;

G.  in der Erwägung, dass die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters eine ähnliche Reaktionsquote aufweisen wie die unilateralen Empfehlungen der OECD (29 % gegenüber 30 % im Jahr 2014);

H.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung zu dem Jahreswachstumsbericht 2016 betonte, dass besonderes Augenmerk auf das Euro-Währungsgebiet gelegt werden sollte, und gleichzeitig den verbesserten Policy-Mix begrüßte; in der Erwägung, dass es außerdem betonte, wie wichtig verstärkte Investitionen, tragfähige Reformen und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik sind, mit denen stärkeres Wachstum und der Aufschwung in Europa verstärkt gefördert werden sollen;

Europas Herausforderung im Kontext des weltweiten Konjunkturrückgangs

1.  stellt mit Besorgnis fest, dass das Wachstum der EU-Wirtschaft geringer ausfallen wird als erwartet, da gemäß der Frühjahrprognose 2016 für die europäische Wirtschaft das BIP im Euro-Währungsgebiet nur um 1,6 % steigen und im Jahr 2017 1,8 % erreichen wird;

2.  betont, dass die Probleme in der EU mit der Verschlechterung des internationalen Umfelds, der fehlenden Umsetzung tragfähiger Reformen und den EU-weiten Unterschieden bei der wirtschaftlichen und sozialen Leistungsfähigkeit zusammenhängen; hebt hervor, dass Wachstum, Zusammenhalt, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden müssen; vertritt die Ansicht, dass das Fehlen nachhaltiger Investitionen und Defizite bei der Vollendung des Binnenmarktes dazu führen, dass das Wachstumspotenzial der EU nicht voll ausgeschöpft werden kann;

3.  begrüßt, dass die Kommission in ihren länderspezifischen Empfehlungen 2016 den Schwerpunkt auf die drei folgenden Prioritäten gelegt hat, um das Wirtschaftswachstum weiter anzukurbeln: Förderung von Investitionen in Innovationen, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, sozial ausgewogene Strukturreformen sowie Förderung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik; betont jedoch, dass sich die Kommission im Einklang mit ihrer Mitteilung vom 13. Januar 2015 (COM(2015)0012) und gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt stärker dafür einsetzen sollte, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu fördern, und dass sie gleichzeitig die Flexibilitätsklauseln des Stabilitäts- und Wachstumspakts voll ausschöpfen sollte;

4.  würdigt die Bedeutung der Kohärenz zwischen den Instrumenten der Kohäsionspolitik und dem Gesamtrahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung, damit die auf wirtschaftliche Erholung abzielenden Bemühungen unterstützt werden, die erforderlich sind, damit die Regeln des Europäischen Semesters eingehalten werden; hebt jedoch hervor, dass sich die Legitimität der Kohäsionspolitik aus den Verträgen ergibt und dass in dieser Politik die europäische Solidarität zum Ausdruck kommt, da ihre wichtigsten Ziele die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU durch die Verringerung des Gefälles beim Entwicklungsstand der Regionen, die Finanzierung von Investitionen in Verbindung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 und das Ziel, die Union ihren Bürgern näher zu bringen, sind; vertritt deshalb die Auffassung, dass Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung mit Umsicht, in ausgewogener Weise und nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten und dass über die Wirkung der Maßnahmen Bericht erstattet werden sollte; weist außerdem darauf hin, dass solche Maßnahmen durchweg gerechtfertigt und transparent sein sollten und dass die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten in dem jeweiligen Mitgliedstaat berücksichtigt werden sollten, damit keine Einschränkungen für regionale und lokale Investitionstätigkeiten entstehen, die für die Wirtschaft der Mitgliedstaaten und vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unentbehrlich sind, da durch sie – gerade in Zeiten eines starken Drucks auf die öffentlichen Ausgaben – das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in höchstem Maße gefördert und der Wettbewerb und die Produktivität angeregt werden; weist in Bezug auf die zwei Mitgliedstaaten, die von den Beschlüssen des Rates vom 12. Juli 2016 betroffen waren, durch die Sanktionen im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fällig wurden, auf den Vorschlag der Kommission vom 27. Juli 2016 und den anschließenden Beschluss des Rates vom 8. August hin, durch die die möglichen Geldstrafen nach Berücksichtigung der begründeten Anträge der Mitgliedstaaten, der schwierigen wirtschaftlichen Lage, der Reformbemühungen beider Länder und ihrer Zusage, die Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einzuhalten, aufgehoben wurden; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass dem Standpunkt des Parlaments, der im Zuge des Strukturierten Dialogs abgegeben wird, in dem Vorschlag Rechnung getragen werden sollte, einen Teil der Mittelbindungen für die ESI-Fonds für 2017 im Rahmen der Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen ihrer Wirksamkeit und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung auszusetzen;

5.  begrüßt den von der Kommission verfolgten Ansatz, die Anzahl der Empfehlungen zu begrenzen, und ihre Bemühungen, das Semester zu optimieren, indem bei der Festlegung der politischen Ziele der nächsten 18 Monate hauptsächlich Schwerpunktthemen von makroökonomischer und sozialer Tragweite einbezogen werden; betont erneut, dass dadurch die Umsetzung von Empfehlungen auf der Grundlage der umfassenden und sinnvollen Bandbreite der bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Richtwerte gefördert wird; hebt hervor, dass die Verringerung der Anzahl der Empfehlungen auch zu einem stärkeren thematischen Schwerpunkt führen dürfte; hebt hervor, dass das wirtschaftliche Gefälle unter den Mitgliedstaaten verringert und aufwärts gerichtete Konvergenz erreicht werden muss;

6.  unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen um die Gewährleistung einer stärkeren nationalen Eigenverantwortung bei der Ausarbeitung und Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reformprozesses; ist der Auffassung, dass die länderspezifischen Empfehlungen auf der Grundlage klar definierter und strukturierter Prioritäten auf europäischer Ebene zu formulieren sind und dass die nationalen Parlamente sowie die regionalen und lokalen Behörden gegebenenfalls einbezogen werden sollten, damit die nationale Eigenverantwortung gestärkt wird und die länderspezifischen Empfehlungen wirksamer umgesetzt werden, da mehr als die Hälfte der länderspezifischen Empfehlungen von regionalen und lokalen Behörden umzusetzen sind; betont nachdrücklich, dass sich die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen angesichts der Verteilung der Befugnisse und Zuständigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten verbessern könnte, wenn sich die lokalen und regionalen Behörden aktiv beteiligen, und unterstützt daher den Vorschlag des Ausschusses der Regionen für einen Verhaltenskodex zur Beteiligung lokaler und regionaler Behörden im Europäischen Semester; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Reformprogramme in ihren jeweiligen nationalen Parlamenten einer ordnungsgemäßen demokratischen Kontrolle unterliegen;

7.  betont, dass anhand der langanhaltenden Wirtschaftskrise in Europa deutlich geworden ist, dass Investitionen in Bereiche wie Bildung, Innovationen, Forschung und Entwicklung unbedingt erleichtert werden müssen und dass gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden muss, indem tragfähige Strukturreformen umgesetzt werden, damit mehr hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, und indem eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik verfolgt wird, damit ein besseres Umfeld für Arbeitsplätze, Unternehmen (insbesondere KMU) und Investitionen geschaffen wird; weist darauf hin, wie sich der Europäische Fonds für strategische Innovationen (EFSI) nach einjähriger Laufzeit ausgewirkt hat; betont, dass der EFSI in weniger entwickelten Gebieten und Übergangsregionen stärker in Anspruch genommen werden muss, und weist nachdrücklich darauf hin, dass die in seinem Rahmen getätigten Investitionen tatsächlich zusätzlich sind und dass gleichzeitig die Bemühungen intensiviert werden müssen, unter anderem auf regionaler Ebene Investitionsplattformen einzurichten;

8.  betont, dass anhand der nach wie vor zu hohen Arbeitslosenzahlen und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit deutlich wird, dass die Möglichkeiten, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor begrenzt sind, und hebt hervor, dass in Konsultation mit den Sozialpartnern und im Einklang mit nationalen Vorgaben weitere Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Investitionen in Kompetenzen anzukurbeln, die Arbeitsmärkte integrativer zu gestalten, soziale Ausgrenzung und wachsende Einkommens- und Vermögensunterschiede zu verringern und gleichzeitig weiterhin für die wirtschaftliche Haushaltsführung zu sorgen; stellt fest, dass insbesondere für KMU Unterstützungsmaßnahmen für den leichteren Zugang zu Finanzmitteln erforderlich sind, um wirksam gegen die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten vorzugehen;

9.  betont, dass es aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, bei der ein Liquiditätsüberschuss, Zinssätze, die sich der Untergrenze von null Prozent nähern, schwache Aussichten für die Nachfrage sowie eingeschränkte Investitionen und Ausgaben von Haushalten und Unternehmen zusammenkommen, erforderlich ist, den von der Kommission vorgelegten, überarbeiteten Policy-Mix umzusetzen, um für Wachstum zu sorgen; weist darauf hin, dass die Währungspolitik alleine nicht ausreicht, um das Wachstum anzukurbeln, wenn es gleichzeitig weder Investitionen noch tragfähige Strukturreformen gibt;

Schwerpunkte und Ziele der Empfehlungen von 2016

10.  hebt die Empfehlung der Kommission hervor, die Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits (VÜD) für drei Mitgliedstaaten einzustellen; unterstützt die Kommission in der Ansicht, dass die hohen und anhaltenden Leistungsbilanzüberschüsse darauf hinweisen, dass Nachfrage und – insbesondere langfristige – Investitionen gefördert werden müssen, damit die künftigen Herausforderungen in den Bereichen Verkehr, Kommunikation, digitale Wirtschaft, Bildung, Innovationen und Forschung, Klimawandel, Energie und Umweltschutz sowie im Hinblick auf die Alterung der Bevölkerung bewältigt werden können; fordert die Kommission auf, weiterhin eine verantwortungsvolle und tragfähige Haushaltspolitik, die für das Wachstum und den wirtschaftlichen Aufschwung in allen Mitgliedstaaten förderlich ist, zu unterstützen, und zwar indem sie verstärkt einen Schwerpunkt auf Investitionen und effiziente öffentliche Ausgaben legt und sich für nachhaltige und sozial ausgewogene Strukturreformen einsetzt;

11.  weist darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für KMU auszubauen und notleidende Kredite im Euro-Währungsgebiet unter Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zu verringern, damit die Bilanzen der Banken auf eine solidere Basis gestellt werden und um auf diese Weise die Fähigkeit der Banken, Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben, zu steigern; betont, dass die Bankenunion schrittweise vollendet und umgesetzt werden und eine Kapitalmarktunion entwickelt werden muss, um ein stabiles Umfeld für Investitionen und Wachstum zu schaffen und eine Fragmentierung des Finanzmarktes im Euro-Währungsgebiet zu verhindern;

12.  betont, dass Investitionen bisher verzögert getätigt wurden und nicht zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum in der EU geführt oder zu einer Verbesserung des Geschäftsumfelds beigetragen haben; ist der Auffassung, dass die Geldpolitik mit einer angemessenen Haushaltspolitik einhergehen muss, die gemäß den Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts, einschließlich seiner Flexibilitätsklauseln, auf die Stärkung des Wachstums in der EU abzielt; stellt fest, dass Investitionen unterhalb der Staatsebene in den vergangenen Jahren stark abgenommen haben, jedoch immer noch etwa 60 Prozent der öffentlichen Investitionen in der EU ausmachen; betont, dass investitionspolitische Instrumente wie der EFSI und die ESI-Fonds eine ausgewogene Mischfinanzierung erfordern und zueinander komplementär sein müssen, damit zusätzliche Mittel privater Investoren angezogen werden und dadurch der Mehrwert der Ausgaben der Union erhöht wird; betont daher, dass das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen lokale und regionale Behörden bei der Erstellung des betreffenden Strukturreformprojekts einbeziehen sollte;

Politische Maßnahmen und Schlussfolgerungen

13.  betont, dass insgesamt die Fähigkeit der EU verbessert werden muss, zu wachsen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und somit gegen die hohen Arbeitslosenquoten vorzugehen, indem ein Regelungsrahmen geschaffen wird, der wachstumsfördernd wirkt; ist der Auffassung, dass die Migration – abhängig von der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zu einer verbesserten Nutzung der Kompetenzen von Migranten und zu einer Gestaltung der Systeme zur Steuerung der Arbeitsmigration entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes – beim Ausgleich der negativen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung eine Rolle spielen könnte;

14.  betont, wie wichtig inklusive Bildungssysteme, insbesondere auch in der beruflichen Ausbildung, sind, die Innovation und Kreativität fördern und in deren Rahmen Kompetenzen vermittelt werden, die für den Arbeitsmarkt relevant sind; weist darauf hin, dass im Einklang mit den EU-Grundsätzen der Solidarität und der Subsidiarität und unter Vermeidung eines Wettlaufs nach den niedrigsten Löhnen und Beschäftigungsnormen ein angemessenes Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und humanen Kosten gewahrt und gleichzeitig ein Schwerpunkt auf Investitionen in Humankapital, Forschung und Entwicklung, die Verbesserung der Bildungssysteme und der beruflichen Ausbildung, einschließlich des lebenslangen Lernens, gelegt werden sollte; ist der Auffassung, dass gut durchdachte politische Strategien erforderlich sind, mit denen Innovation, Forschung und Entwicklung gefördert werden, um die Produktivität zu fördern, ein stetiges, nachhaltiges Wachstum zu schaffen und derzeitige Strukturprobleme zu beseitigen und so die Innovationslücke zu schließen, die im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften besteht;

15.  fordert die Kommission auf, jenen Maßnahmen größeres Gewicht beizumessen, mit denen Investitions- und Handelshemmnisse, welche auf EU-Ebene durch einen Mangel an Klarheit bei den zu verfolgenden Strategien verursacht werden, beseitigt werden können, und zwar insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Kommunikation und digitale Wirtschaft; weist auf die Folgen für die Kreditvergabe der Banken hin, die durch die Einführung der Bankenunion entstehen sowie – auf der Ebene der Mitgliedstaaten – durch sperrige innerstaatliche Rechtsordnungen, Korruption, mangelnde Transparenz im Finanzsektor, veraltete Verwaltungen, mangelnde Digitalisierung des öffentlichen Dienstes, die Fehlallokation von Ressourcen, die bestehenden Binnenmarkthemmnisse im Banken- und Versicherungssektor und Bildungssysteme, die nicht auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes und die Vollendung des Binnenmarktes zugeschnitten sind;

16.  bedauert zutiefst, dass im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 – das erste EU-Programm, das die Bekämpfung der Armut umfasste – das Ziel, die Armut in Europa zu verringern, nicht erreicht werden wird; ist der Ansicht, dass das Ziel der Bekämpfung der Armut von Anfang an in die politischen Strategien der EU eingebunden werden sollte;

17.  betont, dass die übermäßige steuerliche Belastung des Faktors Arbeit vermieden werden muss, da durch übermäßige Besteuerung Nichterwerbstätigen, Arbeitslosen, Zweitverdienern und Arbeitnehmern mit niedrigem Lohn oder Gehalt weniger Anreize geboten werden, erneut eine Beschäftigung aufzunehmen;

18.  nimmt die laufenden Gespräche zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über das Berechnungsverfahren für die Produktionslücke zur Kenntnis;

19.  weist darauf hin, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um die verbleibenden Investitionshemmnisse in den Mitgliedstaaten auszuräumen und eine geeignetere Kombination von Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums und mit einem wirklichen Ausgabenschwerpunkt auf Forschung und Entwicklung zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass die öffentliche und die private Unterstützung von Forschungseinrichtungen und Hochschulen von entscheidender Bedeutung für eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft in Europa sind und dass Infrastrukturdefizite bzw. das Fehlen dieser Infrastruktur einen gewaltigen Nachteil für bestimmte Länder darstellen; hebt hervor, dass es kein Patentrezept für die Innovationspolitik in der EU gibt, sondern dass – um die Kluft bei der Innovationsfähigkeit in der EU zu schließen – eine hinreichend differenzierte Innovationspolitik in den Mitgliedstaaten zu empfehlen ist, die auf bereits erzielten Erfolgen aufbaut;

20.  begrüßt das Übereinkommen von Paris, das bei der dortigen Klimakonferenz (COP21) im Dezember 2015 abgeschlossen wurde, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dieses umzusetzen;

Sektorale Beiträge zum Europäischen Semester 2016

Beschäftigungs- und Sozialpolitik

21.  ist der Ansicht, dass der Rat und die Kommission darauf hinarbeiten sollten, dass die Prozesse der Haushaltskonsolidierung durch Maßnahmen begleitet werden, die zur Verringerung der Ungleichheiten beitragen, und betont, dass der Prozess des Europäischen Semesters dazu verhelfen sollte, Antworten auf die bestehenden und sich abzeichnenden sozialen Herausforderungen zu liefern, sodass für eine effektivere Wirtschaft gesorgt wird; weist darauf hin, dass soziale Investitionen in Humankapital wesentliche ergänzende Maßnahmen darstellen müssen, da Humankapital einer der Faktoren für Wachstum und ein Motor für Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung ist; fordert, dass die in den länderspezifischen Empfehlungen geforderten umfassenden Strukturreformen von einer Abschätzung ihrer kurz-, mittel- und langfristigen sozialen Folgen begleitet werden, um so deren soziale, wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Auswirkungen, insbesondere auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum, besser zu verstehen;

22.  betont, dass die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit noch immer ein vordringliches Problem für die europäischen Gesellschaften darstellen und dass der allmähliche Rückgang der Arbeitslosigkeit den Berichten der Kommission zufolge zwar anhält, die Arbeitslosigkeit mit 21,2 Millionen Arbeitslosen im April 2016 jedoch nach wie vor über dem Stand von 2008 liegt, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt; betont, dass die geschaffenen Arbeitsplätze qualitativ und quantitativ bewertet werden müssen, um eine Zunahme der Erwerbstätigenquote zu vermeiden, die lediglich als Folge prekärer Arbeitsverhältnisse oder eines Rückgangs der Zahl der Arbeitskräfte auftritt; merkt an, dass die Bildungs- und Ausbildungssysteme einiger Mitgliedstaaten zwar Ergebnisse in Bezug auf Kompetenzen und Kenntnisse liefern, jedoch auf internationaler Ebene nicht gut abschneiden und ein wachsender Fachkräftemangel herrscht, was dazu beiträgt, dass 39 % der Unternehmen weiterhin Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter mit den gewünschten Kompetenzen zu finden; besteht darauf, dass der Überwindung struktureller Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich der Langzeitarbeitslosigkeit und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage, im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen größere Priorität eingeräumt werden sollte, und betont, dass weiterhin in die Bildungs- und Ausbildungssysteme investiert und diese entwickelt werden müssen, damit der Gesellschaft die Mittel und Fähigkeiten zur Verfügung gestellt werden, um sich den sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen;

23.  weist darauf hin, dass die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU zwischen 2008 und 2014 um 4,2 Millionen gestiegen ist und sich mittlerweile auf insgesamt mehr als 22 Millionen (22,3 %) beläuft; merkt an, dass sich Erklärungen der Kommission zufolge „die meisten Mitgliedstaaten nach wie vor mit den akuten sozialen Folgen der Krise konfrontiert“ sehen; fordert größere Anstrengungen vonseiten der Kommission und der Mitgliedstaaten, um Armut, soziale Ausgrenzung und wachsende Ungleichheiten zu verringern, damit die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Gesellschaften abgebaut werden; ist der Auffassung, dass der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie der Verringerung von Ungleichheiten im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen Priorität eingeräumt werden sollte, zumal dies von grundlegender Bedeutung ist, um für dauerhaftes Wirtschaftswachstum und einen sozialverträglichen Umsetzungsrhythmus zu sorgen;

24.  betont, dass sozialverträgliche Reformen, wie vom Parlament herausgestellt, auf Solidarität, Integration, sozialer Gerechtigkeit und einer gerechten Verteilung des Wohlstands beruhen müssen – einem Modell, mit dem Gleichberechtigung und Sozialschutz sichergestellt, benachteiligte Gruppen geschützt und die Lebensbedingungen aller Bürger verbessert werden;

25.  vertritt die Auffassung, dass durch das Wirtschaftswachstum positive soziale Auswirkungen sichergestellt werden sollten; begrüßt die Einführung von drei neuen Beschäftigungsindikatoren im makroökonomischen Anzeiger; fordert erneut, dass diese den bestehenden Wirtschaftsindikatoren gleichgesetzt werden, sodass eine bessere Bewertung der internen Ungleichgewichte und die Verbesserung der Wirksamkeit der Strukturreformen sichergestellt werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass es zwecks Verhinderung einer selektiven Anwendung mithilfe dieser Indikatoren möglich wird, vertiefte Analysen durchzuführen, und dass der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung zwischen den Politikfeldern und Maßnahmen besser verstanden wird; schlägt vor, dass ein Verfahren bei einem sozialen Ungleichgewicht bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen eingeführt wird, um einen Wettlauf um die niedrigsten Sozialstandards zu verhindern, und zwar auf der Grundlage einer wirksamen Verwendung von Sozial- und Beschäftigungsindikatoren bei der makroökonomischen Überwachung; ist der Ansicht, dass eine Gleichsetzung von Beschäftigungs- und Wirtschaftsindikatoren mit einer Aufwertung der Rolle des EPSCO-Rates im Europäischen Semester einhergehen sollte;

26.  vertritt die Auffassung, dass durch die Einführung der drei Beschäftigungsindikatoren deutlich wird, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie, einschließlich der Beschäftigungsleitlinien, eine wichtige Rolle im Prozess der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU spielt, dass jedoch weitere Anstrengungen notwendig sind, insbesondere durch die Einführung von Sozialindikatoren;

27.  erkennt an, dass die Kommission die Arbeit an der Schaffung einer europäischen Säule der sozialen Rechte aufgenommen hat, weist allerdings auf die Notwendigkeit hin, die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens bereitzustellen und neue wirksame Schritte einzuleiten, mit denen die EU vertieft und gerechter gestaltet werden soll und denen eine wichtige Rolle dabei zukommen sollte, Ungleichheiten zu beheben; hebt in diesem Zusammenhang den Bericht der fünf Präsidenten hervor, in dem eine verstärkte wirtschaftliche und soziale Konvergenz gefordert wird, räumt jedoch ein, dass es keine Patentlösungen gibt; vertritt in diesem Sinne die Auffassung, dass jegliche gemeinsame Politik an die einzelnen Mitgliedstaaten angepasst werden sollte; ist der Ansicht, dass sich europäische Maßnahmen zudem mit den Ungleichheiten und Einkommensunterschieden innerhalb der Mitgliedstaaten befassen sollten und mehr getan werden muss, als sich einfach um die am meisten Bedürftigen zu kümmern;

28.  erkennt an, dass beim Europäischen Semester nunmehr ein größerer Schwerpunkt auf Beschäftigung und Soziales gelegt wurde; fordert die Mitgliedstaaten unter Achtung ihrer Zuständigkeiten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um für menschenwürdige Arbeit mit existenzsichernden Löhnen, den Zugang zu einem angemessenen Mindesteinkommen und sozialen Schutz (wodurch sich die Armutsquote bereits von 26,1 % auf 17,2 % verringert hat) sowie hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu sorgen, und plädiert für die Entwicklung und Einführung eines wirklich nachhaltigen Sozialversichersicherungssystems; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu unterstützen und mit ihnen bewährte Verfahren auszutauschen, um die Verwaltungskapazität auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern, zumal es sich dabei um eine zentrale Herausforderung handelt, wenn langfristige Investitionen wieder angekurbelt und Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum sichergestellt werden sollen;

29.  betont, dass die Bereitstellung und Verwaltung von Systemen der sozialen Sicherheit in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt und dass diese Systeme von der Union koordiniert, aber nicht harmonisiert werden;

30.  stellt fest, dass die Festlegung von Löhnen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt und dies im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip zu achten ist;

31.  nimmt zur Kenntnis, dass die Jugendarbeitslosigkeit zurückgegangen ist, weist jedoch darauf hin, dass sie mit mehr als 4 Millionen Menschen im Alter von unter 25 Jahren in der EU, die keine Arbeit haben, darunter 2,885 Millionen innerhalb des Euro-Währungsgebietes, noch immer unglaublich hoch ist; bedauert, dass die Ergebnisse der Umsetzung der Jugendgarantie mehr als drei Jahre nach der Einführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen derart unterschiedlich und bisweilen wirkungslos sind; fordert die Kommission auf, im Oktober eine gründliche Analyse ihrer Umsetzung vorzulegen, die als Grundlage für die Fortführung des Programms fungieren kann;

32.  weist darauf hin, dass die Leistungen bei Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten – unter anderem infolge von Langzeitarbeitslosigkeit – Jahr für Jahr zurückgehen, wodurch sich die Anzahl der Menschen erhöht, die unterhalb der Schwelle für Armut und soziale Ausgrenzung leben; fordert, dass angemessene Leistungen bei Arbeitslosigkeit garantiert werden, damit die Menschen in Würde leben können, und dass Maßnahmen sichergestellt werden, um die betroffenen Personen reibungslos in den Arbeitsmarkt zu integrieren;

33.  betont, dass die Ungleichgewichte bei den Rentensystemen im Grunde eine Folge von Arbeitslosigkeit, Lohnabwertung und Prekarisierung der Arbeit sind; fordert daher Reformen, durch die eine angemessene Finanzierung einer starken ersten Säule der Altersvorsorge gewährleistet wird, in deren Rahmen für menschenwürdige Renten gesorgt wird, die zumindest oberhalb der Armutsschwelle liegen;

34.  weist erneut darauf hin, dass der freie Personenverkehr von grundlegender Bedeutung ist, um die Konvergenz und Integration zwischen den europäischen Ländern zu stärken;

35.  nimmt die Zunahme der Anzahl der Empfehlungen (an fünf Mitgliedstaaten) zu Mindesteinkommensregelungen zur Kenntnis; fordert jedoch angesichts der Tatsache, dass durch umfassende Einkommensunterschiede nicht nur der soziale Zusammenhalt, sondern auch das nachhaltige Wirtschaftswachstum gefährdet werden (wie sowohl der IWF als auch die OECD unlängst erklärt haben), die Kommission auf, dem Versprechen von Präsident Juncker nachzukommen, der in seiner Antrittsrede angekündigt hatte, dass für alle Europäer mittels eines europäischen Rahmens für ein Mindesteinkommen zur Deckung grundlegender Lebenshaltungskosten ein angemessenes Einkommen bereitgestellt wird, wobei nationale Verfahren und das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt werden;

36.  ist besorgt angesichts der zunehmenden Einkommensunterschiede, die zum Teil mit ineffizienten Arbeitsmarktreformen zusammenhängen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze umzusetzen, damit der Arbeitsmarkt nicht mehr so stark segmentiert ist, und gleichzeitig Maßnahmen umzusetzen, mit denen das Mindesteinkommen auf ein angemessenes Niveau angehoben, mehr Gewicht auf Tarifverhandlungen gelegt und die Stellung der Arbeitnehmer in den Lohnfestsetzungssystemen gestärkt wird, sodass die Lohnstreuung verringert wird; weist warnend darauf hin, dass die Unternehmensführungen in den vergangenen Jahrzehnten einen immer größeren Gewinnanteil für sich beanspruchen, während die Gehälter der Arbeitnehmer stagnierten oder gekürzt wurden; ist der Auffassung, dass durch diese übermäßige Lohnstreuung die Ungleichheit verstärkt und die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet werden;

37.  ist besorgt darüber, dass die Langzeitarbeitslosigkeit mit 10,5 Millionen Betroffenen in der EU weiterhin hoch ist, und weist darauf hin, dass die Integration der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme und auch für das Selbstwertgefühl der Betroffenen ist; bedauert daher die Untätigkeit der Mitgliedstaaten bezüglich der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt; wiederholt seine Forderung an die Kommission, Bemühungen um die Schaffung inklusiver Angebote des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende jeden Alters zu unterstützen und schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, damit der Zugang zu EU-Mitteln verbessert wird und gegebenenfalls zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden;

38.  ist der Ansicht, dass Sozialschutzsysteme, einschließlich Renten und Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Langzeitpflege, unverzichtbar bleiben, wenn es um ein ausgewogenes und integratives Wachstum, einen längeren Verbleib im Erwerbsleben, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verringerung der Ungleichheiten geht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, Strategien zu fördern, mit denen die Tragfähigkeit, Angemessenheit, Effizienz und Qualität der Sozialschutzsysteme während des gesamten Lebenszyklus eines Menschen gewährleistet werden, ein menschenwürdiges Leben garantiert wird, Ungleichheiten bekämpft werden und die Inklusion mit dem Ziel gefördert wird, die Armut zu beseitigen, und zwar insbesondere für die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen und die am stärksten gefährdeten Gruppen;

39.  weist sowohl auf die physischen als auch auf die digitalen Hindernisse und Barrieren hin, die Menschen mit Behinderungen auch heutzutage noch vorfinden; hofft, dass die von der Kommission initiierte Behindertenstrategie zügig umgesetzt und in erster Linie wirksam auf konkrete Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und des Zugangs ausgerichtet wird;

Binnenmarkt

40.  begrüßt die große Zahl der länderspezifischen Empfehlungen, die einen reibungslos funktionierenden und integrierten Binnenmarkt fördern und unter anderem Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten umfassen, mit denen Unternehmen und insbesondere KMU unterstützt werden und ein Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum E-Government, zum öffentlichen Beschaffungswesen und zur gegenseitigen Anerkennung – unter anderem von Qualifikationen – geleistet wird; betont, dass nur dann Auswirkungen in den genannten Politikbereichen wahrnehmbar sein werden, wenn die Empfehlungen auch umgesetzt werden; hält es in diesem Zusammenhang für unabdingbar, dass die Kommission bei den länderspezifischen Empfehlungen vorrangig auf die Einführung von auf lange Sicht ausgelegten Reformen achtet, die insbesondere im Bereich der sozialen Investitionen, der Beschäftigung und der Ausbildung spürbare Ergebnisse zeitigen;

41.  stellt fest, dass der Binnenmarkt ein Eckpfeiler der Wirtschaft der EU ist, und betont, dass ein inklusiver Binnenmarkt mit einer verbesserten Steuerung, die eine bessere Regulierung und den Wettbewerb begünstigt, ein wichtiges Instrument ist, um das Wachstum, den Zusammenhalt, die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und das Vertrauen der Wirtschaft und der Verbraucher zu wahren; fordert die Kommission daher auf, die Fortschritte der Mitgliedstaaten zu überwachen, und bekräftigt die große Bedeutung der formellen Aufnahme der Binnenmarktsäule in das Europäische Semester, damit die Binnenmarktindikatoren kontinuierlich überwacht werden können, was die systematische Weiterverfolgung und Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei den länderspezifischen Empfehlungen ermöglicht;

42.  begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, die fehlende steuerpolitische Koordinierung in der EU und insbesondere die Schwierigkeiten anzugehen, denen sich KMU aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen nationalen Mehrwertsteuerbestimmungen gegenübersehen; fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit einer verstärkten Koordinierung zu prüfen und insbesondere der Frage nachzugehen, ob im digitalen Binnenmarkt ein vereinfachter Mehrwertsteueransatz möglich ist;

43.  verurteilt die nach wie vor bestehenden oder neu geschaffenen Hindernisse für einen reibungslos funktionierenden und integrierten Binnenmarkt; weist insbesondere darauf hin, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die Dienstleistungsrichtlinie nur teilweise umsetzen und anwenden, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die von den Mitgliedstaaten im Bereich des EU-Rechts eingegangenen Verpflichtungen wirksamer umgesetzt werden; erinnert an die Zusage der Kommission, gegebenenfalls auf Vertragsverletzungsverfahren zurückzugreifen, damit die Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt für Waren, Dienstleistungen und im digitalen Umfeld vollständig umgesetzt werden;

44.  weist darauf hin, dass dem System zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen die Grundsätze des gegenseitigen Vertrauens in die Rechtssysteme und der gegenseitigen Prüfung der Qualität der Qualifikationen zugrunde liegen; stellt fest, dass noch mehr für die bessere Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen getan werden muss; betont, dass ordnungsgemäße Durchsetzung und bessere Rechtsetzung angesichts der Fragmentierung des Binnenmarkts, die die Wirtschaftstätigkeit und die Auswahl der Verbraucher einschränkt, ausschlaggebende Bedeutung haben und sich auf alle Wirtschaftszweige erstrecken und auf gegenwärtige wie auch künftige Rechtsvorschriften angewandt werden sollten; begrüßt, dass die geregelten Abschlüsse und Berufe erfasst und aufgelistet werden, da hierdurch eine interaktive, öffentlich zugängliche Datenbank geschaffen werden wird, die den Mitgliedstaaten bei ihren nationalen Aktionsplänen von Nutzen sein kann;

45.  bedauert, dass die länderspezifischen Empfehlungen nach wie vor auf Unzulänglichkeiten im öffentlichen Beschaffungswesen wie zum Beispiel einen Mangel an Wettbewerb und Transparenz hinweisen und dass 21 Mitgliedstaaten die entsprechenden Rechtsvorschriften noch nicht vollständig umgesetzt haben, wodurch es zu Marktverzerrungen kommt; fordert die Kommission auf, durch die Einleitung der erforderlichen Vertragsverletzungsverfahren zügig dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen; fordert die Kommission auf, systematisch, wirksam und transparent darauf zu achten, dass Verwaltungsverfahren keinen übermäßigen Aufwand für die Wirtschaft verursachen oder KMU davon abhalten, an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge teilzunehmen;

46.  unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Modernisierung öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen insbesondere im Wege des E-Government und fordert, dass die öffentlichen Verwaltungen zum Wohle aller Unternehmen und Bürger besser grenzübergreifend zusammenarbeiten und die Verwaltungsverfahren vereinfachen und besser aufeinander abstimmen; fordert außerdem die Kommission auf, sich immer dann, wenn die Digitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen aus dem EU-Haushalt finanziert wird, um eine wirksamere Kontrolle der angemessenen Verwendung der Mittel zu bemühen;

47.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Präsidenten des Rates, der Kommission, der Eurogruppe und der EZB sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten(*) (28.9.2016)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016
(2016/2101(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Sofia Ribeiro(*)

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum nach Angaben der Kommission[1] weiterhin relativ verhalten ausfällt und die Erholung nach wie vor uneinheitlich verläuft, wobei einige Länder vierteljährlich Einbrüche verzeichnen;

B.  in der Erwägung, dass aus den Länderberichten[2] hervorgeht, dass das Geschlechtergefälle noch immer beträchtlich ist und weiterhin eines der größten Hindernisse für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und eine nicht hinnehmbare Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung darstellt, und in der Erwägung, dass dringend Anstrengungen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Gefälles bei der Beschäftigungsquote unternommen werden müssen;

1.  merkt an, dass durch die länderspezifischen Empfehlungen die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede im Rahmen des Europäischen Semesters aufgezeigt werden und deutlich wird, dass eine soziale und wirtschaftliche Angleichung nach oben notwendig ist; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten weiterhin den Reformen Priorität einräumen sollten, die auf ihre jeweiligen politischen Engpässe zugeschnitten sind und durch die deren soziale und wirtschaftliche Erholung und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden sowie hochwertige Beschäftigung geschaffen und der soziale Zusammenhalt gefördert wird; weist dementsprechend darauf hin, dass es notwendig ist, die öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen, sozialverträgliche Strukturreformen zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten umzusetzen und eine verantwortungsvolle Fiskal- und Haushaltspolitik zu verfolgen, indem erforderlichenfalls die bestehenden Flexibilitätsspielräume bestmöglich genutzt werden, um sie mit Wirtschaftswachstum und hochwertiger Beschäftigung in Einklang zu bringen; ist der Auffassung, dass die Sozialpartner gegebenenfalls eng in den Prozess der Ausarbeitung und Umsetzung der Strukturreformen eingebunden werden müssen, um die unzulängliche Umsetzung der Reform zu verbessern; weist darauf hin, dass diese Reformen dazu beitragen müssen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die fünf Ziele der Strategie Europa 2020 erreichen können, und betont, dass der Schutz der Arbeitnehmer und der KMU durch diese Reformen nicht geschwächt werden darf;

2.  ist der Ansicht, dass der Rat und die Kommission darauf hinarbeiten sollten, dass die Prozesse der Haushaltskonsolidierung durch Maßnahmen begleitet werden, die zur Verringerung der Ungleichheiten beitragen, und betont, dass der Prozess des Europäischen Semesters dazu verhelfen sollte, Antworten auf die bestehenden und sich abzeichnenden sozialen Herausforderungen zu liefern, sodass für eine effektivere Wirtschaft gesorgt wird; weist darauf hin, dass soziale Investitionen in Humankapital wesentliche ergänzende Maßnahmen darstellen müssen, da Humankapital einer der Faktoren für Wachstum und ein Motor für Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung ist; fordert, dass die in den länderspezifischen Empfehlungen geforderten umfassenden Strukturreformen von einer Abschätzung ihrer kurz-, mittel- und langfristigen sozialen Folgen begleitet werden, um so deren soziale, wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Auswirkungen, insbesondere auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum, besser zu verstehen;

3.  betont, dass die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit noch immer ein vordringliches Problem für die europäischen Gesellschaften darstellen und die Arbeitslosigkeit den Berichten der Kommission zufolge weiterhin allmählich zurückgegangen ist, allerdings mit 21,2 Millionen Arbeitslosen im April 2016 nach wie vor über dem Stand von 2008 liegt, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt; betont, dass die geschaffenen Arbeitsplätze qualitativ und quantitativ bewertet werden müssen, um eine Zunahme der Erwerbstätigenquote zu vermeiden, die lediglich als Folge prekärer Arbeitsverhältnisse oder eines Rückgangs der Zahl der Arbeitskräfte auftritt; merkt an, dass die Bildungs- und Ausbildungssysteme einiger Mitgliedstaaten zwar Ergebnisse in Bezug auf Kompetenzen und Kenntnisse liefern, jedoch auf internationaler Ebene nicht gut abschneiden und ein wachsender Fachkräftemangel herrscht, was dazu beiträgt, dass 39 % der Unternehmen weiterhin Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter mit den gewünschten Kompetenzen zu finden; besteht darauf, dass der Überwindung struktureller Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich der Langzeitarbeitslosigkeit und der Qualifikationsinadäquanz, im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen größere Priorität eingeräumt wird, und betont, dass weiterhin in die Bildungs- und Ausbildungssysteme investiert und diese entwickelt werden müssen, damit der Gesellschaft die Mittel und Fähigkeiten zur Verfügung gestellt werden, um sich an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen;

4.  hebt die Bedeutung von privaten Investitionen hervor, vertritt jedoch die Auffassung, dass auch öffentliche Ausgaben auf effiziente und wirksame Weise gefördert werden sollten; erachtet es als grundlegend, den Mitgliedstaaten bei Investitionen in hochwertige Berufsausbildung und Bildung sowie bei der Sicherstellung eines diesbezüglichen gleichberechtigten Zugangs einen großen Spielraum einzuräumen, angefangen bei mehr nationalen Freiheiten im Bereich der Kofinanzierung zur Unterstützung der wichtigsten EU-Projekte in diesen Bereichen; vertritt die Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten auf Ausgabenquellen konzentrieren sollten, durch die die künftige Produktionskapazität erhöht und starke positive Ausstrahlungseffekte auf die Wirtschaft als Ganzes entfaltet werden, insbesondere durch Bildung und Ausbildung (sowohl im akademischen als auch im beruflichen Bereich), Forschung und Entwicklung sowie Infrastruktur (Verkehr, Energie und Kommunikation);

5.  weist darauf hin, dass die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU zwischen 2008 und 2014 um 4,2 Millionen gestiegen ist und sich mittlerweile auf insgesamt mehr als 22 Millionen Menschen (22,3 %) beläuft; merkt an, dass sich Erklärungen der Kommission zufolge „die meisten Mitgliedstaaten nach wie vor mit den akuten sozialen Folgen der Krise konfrontiert“ sehen; fordert größere Anstrengungen vonseiten der Kommission und der Mitgliedstaaten, um Armut, soziale Ausgrenzung und wachsende Ungleichheiten zu verringern, damit die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Gesellschaften abgebaut werden; ist der Auffassung, dass der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie der Verringerung von Ungleichheiten im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen Priorität eingeräumt werden sollte, zumal dies von grundlegender Bedeutung ist, um für dauerhaftes Wirtschaftswachstum und einen sozialverträglichen Umsetzungsrhythmus zu sorgen;

6.  betont, dass sozialverträgliche Reformen, wie vom Parlament herausgestellt, auf Solidarität, Integration, sozialer Gerechtigkeit und einer gerechten Verteilung des Wohlstands beruhen müssen – einem Modell, mit dem Gleichberechtigung und Sozialschutz sichergestellt, benachteiligte Gruppen geschützt und die Lebensbedingungen aller Bürger verbessert werden;

7.  fordert die Vollendung des europäischen Binnenmarkts, zumal es sich dabei um das wirkmächtigste Instrument handelt, für Wachstum zu sorgen und die Arbeitslosigkeit in der EU zu bekämpfen, und die Rechtsdurchsetzung und Einhaltung der Vorschriften gleichzeitig kontrolliert werden können;

8.  weist darauf hin, dass die in der Strategie Europa 2020 skizzierte längerfristige Vision einen soliden ersten Schritt darstellt, ist allerdings der Auffassung, dass diese Ziele an die Gegebenheiten und Anforderungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten angepasst werden sollten, wobei den Mitgliedstaaten ausreichend politischer Spielraum gewährt werden sollte, um in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren ihren eigenen, auf den jeweiligen Kontext abgestimmten Reformkurs zu finden, wobei sicherzustellen ist, dass die Strategie Europa 2020 weiterhin im Mittelpunkt ihrer Ziele steht;

9.  weist auf die Forderung des Europäischen Rates[3] hin, die Jahresberichte zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter“ im Kontext des Europäischen Semesters zur Verbesserung des Gender Mainstreamings heranzuziehen;

10.  bedauert, dass Gender Mainstreaming in der Strategie Europa 2020 unberücksichtigt bleibt, und fordert die Kommission und den Rat auf, in der Strategie die Gleichstellung der Geschlechter als Pfeiler und zudem ein übergreifendes auf die Gleichstellung der Geschlechter bezogenes Ziel vorzusehen;

11.  vertritt die Auffassung, dass durch das Wirtschaftswachstum positive soziale Auswirkungen gewährleistet werden sollten; begrüßt die Einführung von drei neuen Schlüsselindikatoren für Beschäftigung im makroökonomischen Anzeiger; fordert erneut, dass diese den bestehenden Wirtschaftsindikatoren gleichgesetzt werden, sodass eine bessere Bewertung der internen Ungleichgewichte und die Verbesserung der Wirksamkeit der Strukturreformen gewährleistet werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass es zwecks Verhinderung einer selektiven Anwendung mithilfe dieser Indikatoren möglich wird, vertiefte Analysen durchzuführen, und dass der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung zwischen den Politikfeldern und Maßnahmen besser verstanden wird; schlägt vor, dass ein Verfahren bei einem sozialen Ungleichgewicht bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen eingeführt wird, um einen Wettlauf um die niedrigsten Sozialstandards zu verhindern, und zwar auf der Grundlage einer wirksamen Verwendung von Sozial- und Beschäftigungsindikatoren bei der makroökonomischen Überwachung; ist der Ansicht, dass eine Gleichsetzung von Beschäftigungs- und Wirtschaftsindikatoren mit einer Aufwertung der Rolle des EPSCO-Rates im Europäischen Semester einhergehen sollte;

12.  vertritt die Auffassung, dass durch die Einführung der drei Beschäftigungsindikatoren deutlich wird, dass die europäische Beschäftigungsstrategie, einschließlich der Beschäftigungsleitlinien, eine wichtige Rolle im Prozess der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU spielt, dass jedoch weitere Anstrengungen notwendig sind, insbesondere durch die Einführung von Sozialindikatoren;

13.  erkennt an, dass die Kommission die Arbeit an der Schaffung einer europäischen Säule der sozialen Rechte aufgenommen hat, weist allerdings auf die Notwendigkeit hin, die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens bereitzustellen und neue wirksame Schritte einzuleiten, mit denen die EU vertieft und gerechter gestaltet werden soll und denen eine wichtige Rolle dabei zukommen sollte, Ungleichheiten zu beheben; hebt in diesem Zusammenhang den Bericht der fünf Präsidenten hervor, in dem eine verstärkte wirtschaftliche und soziale Konvergenz gefordert wird, räumt jedoch ein, dass es keine Patentlösungen gibt; vertritt in diesem Sinne die Auffassung, dass jegliche gemeinsame Politik an die einzelnen Mitgliedstaaten angepasst werden sollte; ist der Ansicht, dass sich europäische Maßnahmen zudem mit den Ungleichheiten und Einkommensunterschieden innerhalb der Mitgliedstaaten befassen sollten und mehr getan werden muss, als sich einfach um die am meisten Bedürftigen zu kümmern;

14.  erkennt an, dass beim Europäischen Semester nunmehr ein größerer Schwerpunkt auf Beschäftigung und Soziales gelegt wurde; fordert die Mitgliedstaaten unter Achtung ihrer Zuständigkeiten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um für menschenwürdige Arbeit mit existenzsichernden Löhnen, den Zugang zu einem angemessenen Mindesteinkommen und sozialen Schutz (wodurch sich die Armutsquote bereits von 26,1 % auf 17,2 % verringert hat) sowie hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu sorgen, und plädiert für die Entwicklung und Einführung eines wirklich nachhaltigen Sozialversichersicherungssystems; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu unterstützen und mit ihnen bewährte Verfahren auszutauschen, um die Verwaltungskapazität auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern, zumal es sich dabei um eine zentrale Herausforderung handelt, wenn langfristige Investitionen wieder angekurbelt und Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum sichergestellt werden sollen;

15.  stellt fest, dass Sozialschutzsysteme, einschließlich Renten und Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Langzeitpflege, in den länderspezifischen Empfehlungen 2016[4] als unverzichtbar für ein ausgewogenes und integratives Wachstum bezeichnet werden und dazu beitragen können, die Beschäftigungsquote zu erhöhen und das Geschlechtergefälle zu verringern;

16.  betont, dass die Bereitstellung und Verwaltung von Systemen der sozialen Sicherheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und dass diese Systeme von der Union koordiniert, aber nicht harmonisiert werden;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Dimension und den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen in ihre Nationalen Reformprogramme und Stabilitäts- und Konvergenzprogramme aufzunehmen, indem sie qualitative Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung anhaltender Geschlechtergefälle festlegen;

18.  stellt fest, dass die Festlegung von Löhnen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt und dies im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip zu achten ist;

19.  erkennt an, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) entwickelt wurde, damit er bei der Mobilisierung von Investitionen und der Förderung von Wachstum und Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle spielt; fordert die Kommission auf, sich entschlossen dafür einzusetzen, den EFSI und die Verwendung der ihm zugewiesenen Mittel in den europäischen Gebieten, die von gravierender Arbeitslosigkeit besonders betroffen sind und in denen dieser nur zögernd oder überhaupt nicht angenommen wird, zu fördern; fordert die Kommission auf, die Investitionen im Rahmen des Juncker-Plans sorgfältig zu beobachten und zu kontrollieren, um die realen Auswirkungen der Investitionen auf Wirtschaft und Beschäftigung zu bewerten und parallel dazu eine Analyse der aufgetretenen Hindernisse vorzunehmen, insbesondere in Bezug auf KMU, für die der Plan nicht nur eine neue Finanzierungsquelle darstellt, sondern auch eine technische Hilfe und Beratung bietet; fordert die Kommission gleichzeitig auf, ihre Bemühungen um eine Verbesserung des Unternehmensumfelds und der Finanzierungsbedingungen der Unternehmen fortzusetzen; spricht sich für eine Erhöhung der Sozial- und Umweltinvestitionen und Unterstützung für die Teilnahme sozialer Akteure an der Arbeit des Fonds aus; betont ferner, dass sichergestellt werden muss, dass die Vorschriften für die aus dem EFSI finanzierten Programme uneingeschränkt eingehalten werden; ist der Auffassung, dass sich die Projekte, wie vom Parlament gefordert, auf qualitative Aspekte und zusätzlich darauf konzentrieren sollten, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und eine soziale Angleichung nach oben zu fördern; bekräftigt die Bedeutung, die Investitionen in Humankapital und anderen sozialen Investitionen sowie der Notwendigkeit, das Sozialinvestitionspaket wirksam umzusetzen, beigemessen werden;

20.  betont, dass der Juncker-Plan (EFSI) bislang nicht die angestrebten Ergebnisse erzielt hat, da die dadurch finanzierten Projekte ausschließlich den großen Infrastrukturen gewidmet sind, die keine nachhaltige und dauerhafte Beschäftigung schaffen; hebt ferner hervor, dass Maßnahmen und Investitionen zugunsten der bestehenden, mittlerweile veralteten Infrastrukturen notwendig sind, die der Sicherung und Modernisierung bedürfen;

21.  bedauert, dass die Sozialwirtschaft in dem Bewertungs-/Empfehlungspaket der Kommission keine Berücksichtigung fand; weist darauf hin, dass dieser Sektor 2 Millionen Unternehmen umfasst, in denen über 14 Millionen Menschen beschäftigt sind, und somit dazu beiträgt, die 2020-Ziele zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen der Sozialwirtschaft zu einer stärkeren Anerkennung und höheren Sichtbarkeit zu verhelfen; ist der Auffassung, dass diese fehlende Anerkennung deren Zugang zu Finanzierungsmitteln nachteilig beeinflusst; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein europäisches Statut für Genossenschaften, Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften vorzulegen;

22.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren finanzpolitischen Spielraum zu nutzen und die öffentlichen Investitionen in wachstumsfördernden Bereichen wie Infrastruktur, Bildung und Forschung zu erhöhen;

23.  erkennt die von mehreren Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Strukturreformen erzielten Fortschritte an, um die Produktivität zu steigern, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und das Geschäftsumfeld zu verbessern; weist darauf hin, dass durch die Umsetzung der Reformen in einigen Mitgliedstaaten die Flexibilität zulasten der Sicherheit begünstigt wurde, und fordert daher nachdrücklich, dass der allgemeine Ansatz wieder ausgewogener gestaltet wird, damit neue, sozialverträgliche Reformen umgesetzt werden, die auf das Wohlbefinden der Bürger abzielen und effizientes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit den Sozialnormen der EU in Einklang bringen; ist allerdings der Ansicht, dass weitere Fortschritte notwendig sind, und zwar vor allem bei Ineffizienz und bei Mitgliedstaaten mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen, die insbesondere Maßnahmen umsetzen sollten, um überschüssige Ersparnisse in die heimische Wirtschaft zu leiten und somit inländische Investitionen zu fördern; weist darauf hin, dass mit Blick auf die Förderung von starkem und nachhaltigem Wachstum und einer aufwärts gerichteten sozialen Konvergenz zahlreiche weitere Strukturreformen anhängig sind, etwa in Bereichen wie Steuer-, Energie- und Industriepolitik und Reformen im Zusammenhang mit Renten- und Gesundheitssystemen, öffentlichen Ausgaben und sozialen Investitionen sowie mit der Verlagerung der Besteuerung weg vom Faktor Arbeit, sodass die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Anreize für Unternehmertum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden;

24.  nimmt zur Kenntnis, dass die Jugendarbeitslosigkeit zurückgegangen ist, weist jedoch darauf hin, dass sie mit mehr als 4 Millionen Menschen (im Alter von unter 25 Jahren) ohne Arbeit in der EU, von denen 2,885 Millionen im Euro-Währungsgebiet leben, noch immer unglaublich hoch ist; bedauert, dass die Ergebnisse der Umsetzung der Jugendgarantie mehr als drei Jahre nach der Einführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen derart unterschiedlich und bisweilen wirkungslos sind; fordert die Kommission auf, im Oktober eine gründliche Analyse ihrer Umsetzung vorzulegen, die als Grundlage für die Fortführung des Programms fungieren kann;

25.  weist darauf hin, dass die Leistungen bei Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten – unter anderem infolge von Langzeitarbeitslosigkeit – Jahr für Jahr zurückgehen, wodurch sich die Anzahl der Menschen erhöht, die unterhalb der Schwelle für Armut und soziale Ausgrenzung leben; fordert, dass angemessene Leistungen bei Arbeitslosigkeit garantiert werden, damit Menschen in Würde leben können, und dass Maßnahmen sichergestellt werden, um diese Menschen reibungslos in den Arbeitsmarkt zu integrieren;

26.  weist darauf hin, dass die Transparenz in der öffentlichen Veraltung systematisch überwacht werden muss, da Transparenz eine Grundvoraussetzung für mehr Vertrauen in Europa ist und da sie einen positiven Wachstums- und Investitionsprozess befördern kann;

27.  ist der festen Überzeugung, dass mit einem unternehmer- und beschäftigungsfreundlicheren Regelungsumfeld mehr private Investitionen, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert würden;

28.  betont, dass die Ungleichgewichte bei den Rentensystemen im Grunde eine Folge von Arbeitslosigkeit, Lohnabwertung und Prekarisierung der Arbeit sind; fordert daher Reformen, durch die eine angemessene Finanzierung einer starken ersten Säule der Altersvorsorge gewährleistet wird, in deren Rahmen für menschenwürdige Renten gesorgt wird, die zumindest oberhalb der Armutsschwelle liegen;

29.  weist erneut darauf hin, dass der freie Personenverkehr von grundlegender Bedeutung ist, um die Konvergenz und Integration zwischen den europäischen Ländern zu stärken;

30.  nimmt die Zunahme der Anzahl der Empfehlungen (an fünf Mitgliedstaaten) zu Mindesteinkommensregelungen zur Kenntnis; fordert jedoch angesichts der Tatsache, dass durch umfassende Einkommensunterschiede nicht nur der soziale Zusammenhalt, sondern auch das nachhaltige Wirtschaftswachstum gefährdet werden (wie sowohl der IWF als auch die OECD unlängst erklärt haben), die Kommission auf, dem Versprechen von Präsident Juncker nachzukommen, der in seiner Antrittsrede angekündigt hatte, dass für alle Europäer mittels eines europäischen Rahmens für ein Mindesteinkommen zur Deckung grundlegender Lebenshaltungskosten ein angemessenes Einkommen bereitgestellt wird, wobei nationale Verfahren und das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt werden;

31.  ist besorgt angesichts der zunehmenden Einkommensunterschiede, die zum Teil mit ineffizienten Arbeitsmarktreformen zusammenhängen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze umzusetzen, damit der Arbeitsmarkt nicht mehr so stark segmentiert ist, und gleichzeitig Maßnahmen umzusetzen, mit denen das Mindesteinkommen auf ein angemessenes Niveau angehoben, mehr Gewicht auf Tarifverhandlungen gelegt und die Stellung der Arbeitnehmer in den Lohnfestsetzungssystemen gestärkt wird, sodass die Lohnstreuung zurückgeführt wird; weist warnend darauf hin, dass die Unternehmensführungen in den vergangenen Jahrzehnten einen immer größeren Gewinnanteil für sich beanspruchen, während die Gehälter der Arbeitnehmer stagnierten oder gekürzt wurden; ist der Auffassung, dass durch diese übermäßige Lohnstreuung die Ungleichheit verstärkt und die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet wird;

32.  ist besorgt darüber, dass die Langzeitarbeitslosigkeit mit 10,5 Millionen Betroffenen in der EU weiterhin hoch ist, und weist darauf hin, dass die Integration der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme und auch für das Selbstwertgefühl dieser Menschen ist; bedauert daher die Untätigkeit der Mitgliedstaaten bezüglich der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt; wiederholt seine Forderung an die Kommission, Bemühungen um die Schaffung inklusiver Angebote des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende jeden Alters zu unterstützen und schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, damit der Zugang zu EU-Mitteln verbessert wird und gegebenenfalls zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden;

33.  ist der Ansicht, dass Sozialschutzsysteme, einschließlich Renten und Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Langzeitpflege, unverzichtbar bleiben, wenn es um ein ausgewogenes und integratives Wachstum, einen längeren Verbleib im Erwerbsleben, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verringerung der Ungleichheiten geht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, Strategien zu fördern, mit denen die Tragfähigkeit, Angemessenheit, Effizienz und Qualität der Sozialschutzsysteme während des gesamten Lebenszyklus eines Menschen gewährleistet werden, ein menschenwürdiges Leben garantiert wird, Ungleichheiten bekämpft werden und die Inklusion mit dem Ziel gefördert wird, die Armut zu beseitigen, und zwar insbesondere für die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen und die am stärksten gefährdeten Gruppen;

34.  bedauert, dass die Kommission in ihrem Empfehlungspaket die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer verstärkten Anwendung von Artikel 349 AEUV, insbesondere durch die Ergreifung von spezifischen Maßnahmen mit Blick auf eine verbesserte Integration der Gebiete in äußerster Randlage in die EU, unberücksichtigt ließ; merkt an, dass diese Regionen besondere Eigenschaften und Einschränkungen aufweisen und Arbeitslosenquoten von über 30 % verzeichnen; betont, dass differenzierte Maßnahmen und Programme umgesetzt werden müssen, um die Schieflagen zu verringern und den sozialen Zusammenhalt in der EU zu maximieren; fordert die Kommission auf, weiteren ländlichen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die vor zahlreichen wirtschaftlichen, ökologischen, demografischen und sozialen Herausforderungen stehen; vertritt die Auffassung, dass auch allen Regionen Vorrang eingeräumt werden sollte, in denen die Langzeitarbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit noch immer hoch sind und das Produktivitätswachstum weiterhin gering ist, was sich auf den Lebensstandard und die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, für ihre Unterregionen, deren Arbeitslosenquote 30 % überschreitet, spezielle Investitionsprogramme aufzulegen; fordert die Kommission erneut auf, die Mitgliedstaaten wie vereinbart bei der Gestaltung und Finanzierung dieser Investitionsprogramme innerhalb des MFR zu unterstützen;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, größere Verpflichtungen bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik im Kampf gegen die demografischen Herausforderungen gemäß Artikel 174 AEUV einzugehen, insbesondere in Gebieten mit schwerwiegenden und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen; ist der Auffassung, dass im Rahmen des Europäischen Semesters die Schwerpunktlegung auf demografische Probleme ausgeweitet werden sollte, sodass weitere Aspekte aufgenommen werden, die über die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die nationalen Haushalte hinaus gehen; vertritt die Ansicht, dass diese Punkte in die länderspezifischen Empfehlungen aufgenommen werden sollten, sodass deutlich wird, dass nicht nur einzelstaatliche, sondern auch regionale und lokale Belange berücksichtigt werden; bekräftigt, dass der territoriale Zusammenhalt mittels strategischer Investitionen in Gebiete mit erheblichen demografischen Problemen gestärkt werden muss, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, die Industriestruktur und den territorialen Zusammenhalt zu verbessern und letztlich die Bevölkerungsabwanderung zu vermeiden;

36.  vertritt die Auffassung, dass es für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung ist, dass der Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Unternehmen, insbesondere für KMU, gesenkt und überflüssige Rechtsvorschriften aufgehoben werden und dass gleichzeitig weiterhin für hohe Verbraucher-, Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards gesorgt wird;

37.  betont, dass die sich seit 2015 in der EU abzeichnenden Herausforderungen wie die Notwendigkeit der Aufnahme von Flüchtlingen, der Terrorismusbekämpfung und der Verstärkung der Sicherheit, die anhaltende wirtschaftliche und soziale Krise, die Landwirtschaftskrise und die Identitätskrise der Europäischen Union selbst ernsthafte Anpassungsbemühungen und sorgfältige Abwägungen erfordern, was die Verhängung von Sanktionen gegenüber den Mitgliedstaaten anbelangt, die ein übermäßiges Defizit aufweisen; weist auf die ernsthaften Anstrengungen hin, die unternommen wurden, um sich an diese neuen Gegebenheiten anzupassen; merkt an, dass es wichtig ist, dass die Kommission die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts konsequent und einheitlich anwendet; fordert die Kommission und den Rat auf, in Anbetracht der derzeitigen Lage in Erwägung zu ziehen, 2016 keine Kürzungen beim ESF in Form von Sanktionen gegenüber Mitgliedstaaten vorzunehmen, und zu berücksichtigen, dass ein solches Vorgehen eine Aussetzung dieses Fonds in den von Sanktionen betroffenen Ländern zu einem Zeitpunkt mit sich bringen würde, in dem diese Länder die Mittel am dringendsten benötigen;

38.  betont, dass sich die Defizite der Mitgliedstaaten womöglich erhöhen, da sie von den ESI-Fonds finanzierte Projekte mitfinanzieren müssen; merkt an, dass viele benachteiligte Regionen angesichts von Haushaltszwängen weniger Möglichkeiten haben, Nutzen aus den ESI-Fonds zu ziehen; fordert die Kommission auf, die Forderungen nach einer Kofinanzierung in Gebieten, deren Schuldenstand oder Defizit dramatische Ausmaße angenommen hat, zu überarbeiten;

39.  bedauert, dass über den Standpunkt des Europäischen Parlaments nach dessen Annahme im Plenum nur wenige Möglichkeiten mehr bestehen werden, Einfluss auf die zu erörternden länderspezifischen Empfehlungen zu nehmen oder diese tatsächlich zu ändern; fordert sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene eine Stärkung der demokratischen Komponente beim Verfahren des Europäischen Semesters; fordert eine Agenda, bei der der Standpunkt des Europäischen Parlaments gestärkt und vor der Beschlussfassung im Rat berücksichtigt wird;

40.  bedauert, dass die Einbeziehung der Interessenträger im Rahmen des Europäischen Semesters auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene weiterhin unzureichend und von zu geringer Qualität ist und nicht angemessen überwacht wird; fordert die Kommission und den Rat auf, eindringliche Empfehlungen insbesondere zur Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Rahmen eines hochwertigen strukturierten Dialogs auf Augenhöhe mit den Sozialpartnern auszustellen, um für Sichtbarkeit, Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern zu sorgen, was für die demokratische Mitbestimmung und das gesellschaftliche Verständnis der Rolle des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung ist;

41.  weist sowohl auf die physischen als auch auf die digitalen Hindernisse und Barrieren hin, die Menschen mit Behinderungen auch heutzutage noch vorfinden; hofft, dass die von der Kommission herausgegebene Behindertenstrategie zügig umgesetzt und in erster Linie wirksam auf konkrete Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und des Zugangs ausgerichtet wird;

42.  betont, dass es wichtig ist, dass die Anliegen der gesellschaftlichen und demokratischen Vertretungen angehört werden, die sich in den letzten Jahren mehrheitlich für eine Überarbeitung des Verfahrens des Europäischen Semesters ausgesprochen haben, damit in erster Linie Investitionen, die Qualität der Sozialausgaben und außerordentliche Maßnahmen für Beschäftigung und Ausbildung gefördert werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.9.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

12

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Tim Aker, Guillaume Balas, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Thomas Händel, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Jan Keller, Ádám Kósa, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Morten Løkkegaard, Dominique Martin, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Maria João Rodrigues, Anne Sander, Jutta Steinruck, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Rosa D’Amato, Rosa Estaràs Ferragut, Tania González Peñas, Sergio Gutiérrez Prieto, Eduard Kukan, Flavio Zanonato, Gabriele Zimmer

  • [1]  Kommission, „Entwicklungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales in Europa“, Quartalsbericht, Sommer 2016 (Juni 2016).
  • [2]  COM(2016)0095 final/2.
  • [3]  Schlussfolgerungen des Rates zur Gleichstellung der Geschlechter 337/16.
  • [4]  COM(2016) 321 final.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (27.9.2016)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016
(2016/2101(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Catherine Stihler

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bekräftigt die große Bedeutung eines reibungslos funktionierenden, für den Wettbewerb gerüsteten und integrierten Binnenmarkts für die Erholung der europäischen Wirtschaft nach der Finanzkrise; unterstützt die Aufnahme länderspezifischer Empfehlungen, die über die fiskalischen und makroökonomischen Zielvorgaben hinausgehen und die einen ausgewogeneren Maßnahmenmix ermöglichen, dem das Potenzial für ein nachhaltiges Wachstum innewohnt, mit dem die Stabilität erhöht, Wirtschaftswachstum, Umweltschutz und Beschäftigung gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden können, ohne die eine ausgewogene Erholung unmöglich ist; begrüßt diese Neupositionierung und die gestraffte Struktur der länderspezifischen Empfehlungen; betont, dass die Fragmentierung des Binnenmarkts eines der größten Hemmnisse für ein höheres strukturelles Wirtschaftswachstum ist; fordert, dass die Bemühungen um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerflucht verstärkt werden;

2.  begrüßt die große Zahl der länderspezifischen Empfehlungen, die einen reibungslos funktionierenden und integrierten Binnenmarkt fördern und unter anderem Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten umfassen, mit denen Unternehmen und insbesondere KMU unterstützt werden und ein Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum E-Government, zum öffentlichen Beschaffungswesen und zur gegenseitigen Anerkennung – unter anderem von Qualifikationen – geleistet wird; betont, dass nur dann Auswirkungen in den genannten Politikbereichen wahrnehmbar sein werden, wenn die Empfehlungen auch umgesetzt werden; hält es in diesem Zusammenhang für unabdingbar, dass die Kommission bei den länderspezifischen Empfehlungen vorrangig auf die Einführung von auf lange Sicht ausgelegten Reformen achtet, die insbesondere im Bereich der sozialen Investitionen, der Beschäftigung und der Ausbildung spürbare Ergebnisse zeitigen;

3.  stellt fest, dass der Binnenmarkt ein Eckpfeiler der Wirtschaft der EU ist, und betont, dass ein inklusiver Binnenmarkt mit einer verbesserten Steuerung, die eine bessere Regulierung und den Wettbewerb begünstigt, ein wichtiges Instrument ist, um das Wachstum, den Zusammenhalt, die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und das Vertrauen der Wirtschaft und der Verbraucher zu wahren; fordert die Kommission deshalb auf, die Fortschritte der Mitgliedstaaten zu überwachen, und bekräftigt die große Bedeutung der formellen Aufnahme der Binnenmarktsäule in das Europäische Semester, damit die Binnenmarktindikatoren kontinuierlich überwacht werden können, was die systematische Weiterverfolgung und Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei den länderspezifischen Empfehlungen ermöglicht;

4.  stellt fest, dass die Mitgliedstaaten einen wesentlichen Beitrag zur verantwortungsbewussten Steuerung und zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts leisten und dass sie deshalb gemeinsam proaktiv Verantwortung übernehmen und den Binnenmarkt lenken müssen, sodass sie mit konsolidierten Berichten über den Zustand des Binnenmarkts und durch die formelle Einbeziehung des Binnenmarkts als Eckpfeiler für die Steuerung im Europäischen Semester eine neue politische Dynamik entfalten;

5.  weist auf die neue Struktur der länderspezifischen Empfehlungen für 2016 hin, mit der die wichtigsten ermittelten Herausforderungen gezielter angegangen werden können; betont jedoch, dass der Fortschritt der Mitgliedstaaten bei allen anderen länderspezifischen Empfehlungen nicht übersehen werden sollte und dass bestehende Probleme bei der Umsetzung sorgfältig analysiert werden sollten;

6.  hält es für geboten, dass für Kohärenz zwischen den laufenden und künftigen Binnenmarktinitiativen der Kommission und dem Prozess des Europäischen Semesters gesorgt wird, wobei besonderes Augenmerk auf die Initiativen im Bereich der Strategien des Binnenmarkts, des digitalen Binnenmarkts, des Energiebinnenmarkts, der Kapitalmarktunion und von Europa 2020 zu richten ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Strategien des digitalen und des allgemeinen Binnenmarkts umfassend zusammenzuarbeiten und den weiteren Ausbau der Share Economy zu fördern;

7.  fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen künftigen politischen Strategien beispielsweise im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion und dem digitalen Binnenmarkt Rechnung zu tragen und auf die konkrete Situation der einzelnen Länder einzugehen, damit die Mitgliedstaaten schon im Vorfeld entsprechend gerüstet sind und die jeweiligen Strategien dann auch reibungslos umsetzen können;

8.  hebt hervor, dass es eines inklusiven und transparenten Prozesses bedarf, der die einschlägigen und erforderlichen Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters nach sich zieht; betont die große Bedeutung eines dauerhaften Dialogs mit allen einschlägigen Interessenträgern, damit das Verfahren des Semesters gestärkt wird;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alles Erdenkliche zu unternehmen, um durch die weitere Verringerung des Verwaltungsaufwands, eine effizientere Verwaltung und eine bessere Rechtsetzung sowie im Wege von Investitionen, Innovation, Energieeffizienz, FuE und Digitalisierung ein zuträgliches Unternehmensumfeld zu fördern, sodass – insbesondere von Kleinstunternehmen, Start-ups und KMU und im elektronischen Handel – Arbeitsplätze geschaffen werden;

10.  begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, die fehlende steuerpolitische Koordinierung in der EU und insbesondere die Schwierigkeiten anzugehen, denen sich KMU aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen nationalen Mehrwertsteuerbestimmungen gegenübersehen; fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit einer verstärkten Koordinierung zu prüfen und insbesondere der Frage nachzugehen, ob im digitalen Binnenmarkt ein vereinfachter Mehrwertsteueransatz möglich ist;

11.  verurteilt die nach wie vor bestehenden oder neu geschaffenen Hindernisse für einen reibungslos funktionierenden und integrierten Binnenmarkt; weist insbesondere darauf hin, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die Dienstleistungsrichtlinie nur teilweise umsetzen und anwenden, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen im Bereich des EU-Rechts wirksamer umgesetzt werden; erinnert an die Zusage der Kommission, gegebenenfalls auf Vertragsverletzungsverfahren zurückzugreifen, damit die Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt für Waren, Dienstleistungen und im digitalen Umfeld vollständig umgesetzt werden;

12.  weist im Rahmen der nach wie vor bestehenden Hindernisse insbesondere auf die Probleme hin, die verhindern, dass Menschen mit Behinderungen in den uneingeschränkten Genuss der Vorteile des Binnenmarkts kommen; hofft, dass die von der Kommission herausgegebene Behindertenstrategie zügig umgesetzt und in erster Linie wirksam auf konkrete Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und des Zugangs ausgerichtet werden kann;

13.  weist darauf hin, dass dem System der Anerkennung beruflicher Qualifikationen die Grundsätze des gegenseitigen Vertrauens in die Rechtssysteme und der gegenseitigen Prüfung der Qualität der Qualifikationen zugrunde liegen; stellt fest, dass noch mehr für die bessere Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen getan werden muss; betont, dass ordnungsgemäße Durchsetzung und bessere Rechtsetzung angesichts der Fragmentierung des Binnenmarkts, die die Wirtschaftstätigkeit und die Auswahl der Verbraucher einschränkt, entscheidende Bedeutung haben und sich auf alle Wirtschaftszweige erstrecken und auf gegenwärtige wie auch künftige Rechtsvorschriften angewandt werden sollten; begrüßt, dass die geregelten Abschlüsse und Berufe erfasst und aufgelistet werden, da hierdurch eine interaktive, öffentlich zugängliche Datenbank geschaffen werden wird, die den Mitgliedstaaten bei ihren nationalen Aktionsplänen von Nutzen sein kann;

14.  bedauert, dass die länderspezifischen Empfehlungen nach wie vor auf Unzulänglichkeiten im öffentlichen Beschaffungswesen wie zum Beispiel einen Mangel an Wettbewerb und Transparenz hinweisen und dass 21 Mitgliedstaaten die entsprechenden Rechtsvorschriften noch nicht vollständig umgesetzt haben, wodurch es zu Marktverzerrungen kommt; fordert die Kommission auf, durch die Einleitung der erforderlichen Vertragsverletzungsverfahren zügig dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen; fordert die Kommission auf, systematisch, wirksam und transparent darauf zu achten, dass Verwaltungsverfahren keinen übermäßigen Aufwand für die Wirtschaft verursachen oder KMU davon abhalten, an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge teilzunehmen;

15.  unterstützt die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Modernisierung öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen insbesondere im Wege des E-Government und fordert, dass die öffentlichen Verwaltungen zum Wohle aller Unternehmen und Bürger besser grenzübergreifend zusammenarbeiten und die Verwaltungsverfahren vereinfachen und besser aufeinander abstimmen; fordert außerdem die Kommission auf, sich immer dann, wenn die Digitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen aus dem EU-Haushalt finanziert wird, um eine wirksamere Kontrolle der angemessenen Verwendung der Mittel zu bemühen;

16.  stellt fest, dass mehrere länderspezifische Empfehlungen auf Kompetenzen und Arbeitsmärkte abheben; betont, dass es ohne die richtigen Kompetenzen und Investitionen in eine gute Erstausbildung und lebensbegleitende Weiterbildung keine Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit und kein Wirtschaftswachstum geben kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unbedingt Programme für digitales und lebensbegleitendes Lernen zu verfolgen, umzusetzen und zu vertiefen; hält es außerdem für geboten, dass sowohl Studierende als auch Auszubildende die Möglichkeit erhalten und dazu ermutigt werden, während ihrer Ausbildung eine Lehre, ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt im Ausland zu absolvieren;

17.  begrüßt, dass in den Länderberichten inzwischen mehr Gewicht auf die Arbeitsmärkte gelegt wird und dabei schwerwiegende strukturelle Probleme wie etwa Langzeitarbeitslosigkeit oder auch die mangelhafte Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen angesprochen werden; betont, dass für viele der beanstandeten Probleme keine gezielten Empfehlungen ausgesprochen wurden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.9.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Sergio Gaetano Cofferati, Daniel Dalton, Nicola Danti, Vicky Ford, Evelyne Gebhardt, Sergio Gutiérrez Prieto, Liisa Jaakonsaari, Philippe Juvin, Eva Paunova, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Richard Sulík, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Birgit Collin-Langen, Roberta Metsola, Julia Reda, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tim Aker, Franc Bogovič, Albert Deß, Sofia Ribeiro

1

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (13.9.2016)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016
(2016/2101(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Fernando Ruas

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Dezember 2015 mit dem Titel „Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa“ (15071/15),

1.  würdigt die verbesserte Kohärenz des neu integrierten Europäischen Semesters, das mehr Gelegenheit bietet, die Mitgliedstaaten und die Interessenträger auf allen Ebenen zu befassen und mit ihnen zu kommunizieren, mit dem nationale Eigenverantwortung verstärkt wird und weniger Empfehlungen abgegeben werden und das auf drei wesentliche Prioritäten als stabilisierende Elemente konzentriert ist – Förderung von Investitionen, Strukturreformen und Beibehaltung einer verantwortbaren Haushaltspolitik –, damit das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bildungs- und Berufsausbildungsmöglichkeiten sowie Forschung und Innovation einen Aufschwung erfahren; weist darauf hin, dass die Stärkung der Sozialwirtschaft durch Projekte, mit denen Wachstum und Sozialunternehmen gefördert werden, Beschäftigung und Wohlstand für die Regionen bewirken könnte; vertritt die Auffassung, dass die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften noch verbessert werden muss, und empfiehlt die Einführung eines Verhaltenskodex zur Beteiligung der Gebietskörperschaften am Europäischen Semester ähnlich wie im Fall der Partnerschaft in der Kohäsionspolitik;

2.  stellt fest, dass einzelne Mitgliedstaaten noch immer eine hohe Arbeitslosigkeit und vor allem eine hohe Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit aufweisen; betont, dass die Fähigkeit zur Stützung der Arbeitsmärkte in vielen Mitgliedstaaten noch begrenzt bleibt und dass die für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittel mitunter noch die wichtigste Finanzierungsquelle für Investitionen in Wachstum, Entwicklung, Beschäftigung und Bildung sind; hebt unter diesem Aspekt die bestehenden Möglichkeiten hervor, im Europäischen Semester Instrumente und Mechanismen zu sondieren, mit denen die durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt ermöglichte Flexibilität in strategischen Investitionsbereichen zugunsten von Wachstum und dauerhafter Beschäftigung genutzt werden kann; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, ihren haushaltspolitischen Spielraum ganz zur Förderung produktiver Investitionen zu nutzen, und weist darauf hin, dass die Vorteile von Strukturreformen langfristig offenbar werden; vertritt die Auffassung, dass erwogen werden sollte, die Begünstigten der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 2014–2020 an der Bewertung des laufenden Europäischen Semesters zu beteiligen;

3.  betont den entscheidenden Beitrag, den sozialwirtschaftliche Unternehmen durch ihr vielfältiges Spektrum von Geschäftsmodellen mit sozialen und ökologischen Zielsetzungen zur Schaffung einer in hohem Maße dem Wettbewerb ausgesetzten und gerechteren regionalen Entwicklung leisten; hebt hervor, dass die Sichtbarkeit der bestehenden Partnerschaften zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Organisationen der Sozialwirtschaft in den Mitgliedstaaten erhöht werden muss; fordert die Kommission auf, einen EU-Aktionsplan für sozialwirtschaftliche Unternehmen vorzulegen, um das ganze Potenzial für ein nachhaltiges Wachstum auszuschöpfen;

4.  erklärt sich besorgt über die sich anhäufenden Investitionsdefizite, die langfristig das nachhaltige Wachstum und die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen beeinträchtigen, und beklagt in diesem Zusammenhang die verspätete Verabschiedung der operationellen Programme zur Kohäsionspolitik im derzeitigen Planungszeitraum; betrachtet deswegen eine zügige und konsequente Durchführung der Programme, koordiniert mit anderen von der Union finanzierten Programmen und Initiativen, als wichtig; weist unter diesem Aspekt darauf hin, dass die Mittel des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) so eingesetzt werden müssen, dass sie zu denen der ESI-Fonds hinzu kommen und sie ergänzen, damit das ganze Potenzial für öffentliche und private Investitionen mobilisiert werden kann und sich die geografische Ausgewogenheit verbessert; bekräftigt allgemein, dass Synergien und Komplementaritäten zwischen den Fonds, Programmen und Initiativen der EU (auch dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und Horizont 2020) und nationalen Investitionen ausgenutzt werden müssen, um die geplanten Investitionen zu voller Wirkung zu bringen, territoriale Gefälle zu verringern und die Europa-2020-Ziele leichter zu erreichen; betont, dass staatliches Handeln auf mehreren Ebenen intensiviert und die Qualität der Verwaltung insgesamt horizontal wie auch vertikal verbessert werden muss, und zwar mit besonderem Schwerpunkt auf der Verwaltungskapazität sowie der Stärkung der Vorschriften über öffentliche Aufträge, der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Bekämpfung von Korruption;

5.  würdigt die Bedeutung der Kohärenz zwischen den Instrumenten der Kohäsionspolitik und dem Gesamtrahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung im Hinblick auf die Unterstützung der auf wirtschaftliche Erholung abzielenden Bemühungen, die erforderlich sind, damit die Regeln des Europäischen Semesters eingehalten werden; hebt jedoch hervor, dass sich die Legitimität der Kohäsionspolitik aus den Verträgen ergibt und dass in dieser Politik die europäische Solidarität zum Ausdruck kommt, da ihre wichtigsten Ziele die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU durch die Verringerung des Gefälles beim Entwicklungsstand der Regionen, die Finanzierung von Investitionen in Verbindung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 und das Ziel, die Union ihren Bürgern näher zu bringen, sind; vertritt deswegen die Auffassung, dass Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung mit Umsicht, in ausgewogener Weise und nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten und dass über die Wirkung der Maßnahmen Bericht erstattet werden sollte; weist darauf hin, dass solche Maßnahmen durchweg gerechtfertigt und transparent sein sollten und dass die besonderen sozioökonomischen Gegebenheiten in dem jeweiligen Mitgliedstaat berücksichtigt werden sollten, damit keine Einschränkungen für regionale und lokale Investitionstätigkeit entstehen, die für die Wirtschaft der Mitgliedstaaten und vor allem die KMU unentbehrlich ist, da durch sie – gerade in Zeiten eines starken Drucks auf die öffentlichen Ausgaben – das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in höchstem Maße gefördert wird und der Wettbewerb und die Produktivitätssteigerung angeregt werden;

6.  hebt in Bezug auf die zwei Mitgliedstaaten, die von den Beschlüssen des Rates vom 12. Juli 2016 betroffen waren, durch die Sanktionen im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fällig wurden, den Vorschlag der Kommission vom 27. Juli 2016 und den anschließenden Beschluss des Rates vom 8. August hervor, durch die die möglichen Geldstrafen nach Berücksichtigung der begründeten Anträge der Mitgliedstaaten, der schwierigen Wirtschaftsentwicklung, der Reformbemühungen beider Länder und ihrer Zusage, die Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einzuhalten, aufgehoben wurden; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass der Vorschlag, einen Teil der Mittelbindungen für die ESI-Fonds für 2017 im Rahmen der Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen ihrer Wirksamkeit und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung auszusetzen, der Stellungnahme des Parlaments Rechnung tragen sollte, die im Zuge des Strukturierten Dialogs abgegeben wird;

7.  fordert die Kommission auf, der Strategie Europa 2020 besser Rechnung zu tragen und ihre Kernziele angemessen zur Geltung zu bringen, indem sie ihre Umsetzung verbessert, eine Analyse der Strategie im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester durchführt und Maßnahmen und Methoden für die bessere Überwachung der Ausgaben aus EU-Fonds in Verbindung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 empfiehlt; ist der Ansicht, dass die anstehende Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Gelegenheit bieten wird, den Mehrwert von und die Unterstützung aus ESI-Fonds zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, die in einer mittelbaren Beziehung zu den Prozessen des Europäischen Semesters stehen, zu analysieren, zu beurteilen und nötigenfalls zu verbessern;

8.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, die wirtschaftlichen Asymmetrien wieder auszugleichen, die durch die unterschiedliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet und außerhalb entstanden sind, wenn es gilt, die Ziele im Bereich des territorialen Zusammenhalts zu erreichen;

9.  vertritt die Auffassung, dass es entscheidend auf Transparenz und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben ankommt, wenn für das Wachstum günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen; vertritt die Auffassung, dass die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren energischer verfolgt werden sollte, wobei das Ziel hauptsächlich darin liegen sollte, Verwaltungslasten zu verringern; begrüßt es, dass mehrere Mitgliedstaaten in der Lage gewesen sind, die länderspezifischen Empfehlungen in ihren operationellen Programmen durch gezielte Investitionen oder Reformen im Kontext der Ex-ante-Konditionalitäten zur Geltung zu bringen; weist darauf hin, dass die länderspezifischen Empfehlungen ein wirksames Mittel zur Bekanntmachung von Investitionsmöglichkeiten sein und gemeinsam mit den Ex-ante-Konditionalitäten in der Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle spielen könnten, weil sie wichtige positive Nebeneffekte auf die Rahmenbedingungen für Investitionen mit sich bringen; stellt fest, dass die Investitionen aus den ESI-Fonds schon heute zur Verwirklichung von Strukturreformen beitragen und die Gesamtwirtschaftsleistung in den Mitgliedstaaten heben, wie in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen angeregt wurde, wobei sie zur Verwirklichung der strategischen Ziele der Union beitragen – Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze und nachhaltige Entwicklung in der gesamten Union, auch in Regionen oder Gebieten mit natürlich oder geografisch bedingten Nachteilen;

10.  vertritt die Auffassung, dass das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen auf der Basis der Freiwilligkeit punktuelle, gezielte Unterstützung leisten sollte, damit den Mitgliedstaaten bei der Konzipierung und Durchführung institutioneller, struktureller und administrativer Reformen geholfen wird, wobei es als zusätzliche Stütze wirken und zugleich sicherstellen sollte, dass es zu keiner Überschneidung bzw. Doppelfinanzierung mit anderen Instrumenten der Union oder mit schon bestehender andersartiger technischer Unterstützung kommt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ein einziges Strategiepapier herauszugeben, in dem die Prioritäten und Kriterien für die Heranziehung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen in Abstimmung mit anderen EU-Maßnahmen zum Kapazitätenaufbau festgesetzt sind; betont, dass die vorgeschlagene, auf der Initiative der Kommission beruhende Übertragung von Haushaltsmitteln der technischen Unterstützung im Rahmen der Kohäsionspolitik auf das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen nicht als Präzedenzfall für künftige Vorschläge dienen sollte;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.9.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Steeve Briois, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Michela Giuffrida, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Marc Joulaud, Constanze Krehl, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Fernando Ruas, Monika Smolková, Maria Spyraki, Ramón Luis Valcárcel Siso, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Czesław Hoc, Karol Karski, Julia Reda, Tatjana Ždanoka

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (28.9.2016)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016
(2016/2101(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Bogdan Andrzej Zdrojewski

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erkennt in der Jugendarbeitslosigkeit ein Dauerproblem für Europa; stellt fest, dass es bei der Beschäftigungslage erhebliche Unterschiede in der EU gibt; stellt fest, dass junge Menschen, die den Roma oder sonstigen Minderheiten angehören, einen Migrationshintergrund oder eine Behinderung haben, auf den Arbeitsmärkten der meisten Mitgliedstaaten in einer kritischen Lage sind; weist daher darauf hin, dass Arbeitsmarktreformen nottun, die dem Umstand Rechnung tragen, dass Bildung ein jedem Bürger zustehendes Recht und die wichtigste Grundvoraussetzung für Integration, soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung ist;

2.  hält außerdem Reformen für dringend geboten, mit denen in duale Bildungs- und Ausbildungsprojekte investiert wird und mit denen die Kompetenzen junger Menschen an die derzeitigen und künftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts angepasst werden können, und betont, dass zugleich in Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 entschlossen gegen Diskriminierung und Ungleichheiten vorgegangen werden muss; weist darauf hin, dass die Kommission kürzlich die neue europäische Kompetenzagenda annahm; betont in diesem Zusammenhang, dass es die zur Jugendgarantie gehörende Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als Instrument, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung maßgeschneiderter Förderung für junge Menschen unterstützt werden, weiterhin unterstützt; fordert, dass sich die EU weiterhin zum Erasmus-Programm bekennt;

3.  betont, dass in Einklang mit den in der Strategie Europa 2020 gesetzten Zielen weiter darauf hingewirkt werden muss, die Schulabbrecherquote zu verringern und die Bildung benachteiligter junger Menschen zu fördern; erkennt in den Ergebnissen des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung 2015 einen Beleg dafür, dass zwar einige Fortschritte in Richtung der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 erzielt wurden, zugleich aber die Gefahr zunimmt, das Ungleichheitsgefälle zu vertiefen, indem die schutzbedürftigsten Personen, zu denen junge Menschen mit verschiedenem sozioökonomischem Hintergrund und benachteiligte Gruppen gehören, außen vor gelassen werden; weist darauf hin, dass junge Frauen, insbesondere aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehrende Frauen und alleinerziehende Mütter, ebenso stärker am Arbeitsmarkt teilhaben müssen wie Migranten, Geringqualifizierte, junge Menschen mit Behinderungen und alle jungen Menschen, die von Ausgrenzung bedroht sind;

4.  betont, dass die Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen und die Abstimmung der Kompetenzen im Hinblick auf Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Besonderen darauf abzielen müssen, im Einklang mit der Agenda der IAO für menschenwürdige Arbeit hochwertige und sichere Arbeitsplätze zu schaffen und zu fördern; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen dazu beitragen müssen, Phänomene wie prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Null-Stunden-Verträge und unbezahlte Praktika einzudämmen;

5.  begrüßt die Initiative der Kommission, Konsultationen zur Einrichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte einzuleiten; hält es für unverzichtbar, dass die Initiative für mehr Flexibilität bei der Entwicklung von Fertigkeiten und Kompetenzen, Maßnahmen für lebensbegleitendes Lernen und aktive Unterstützung hochwertiger Arbeitsplätze sorgen kann;

6.  hebt hervor, dass das soziale Unternehmertum ein wachsender Bereich ist, der die Wirtschaft beflügeln und gleichzeitig Benachteiligung, soziale Ausgrenzung und andere gesellschaftliche Probleme lindern kann; ist daher der Ansicht, dass die unternehmerische Bildung soziale Aspekte umfassen sollte und Themen wie fairer Handel, soziales Unternehmertum und alternative Geschäftsmodelle wie Genossenschaften behandelt werden sollten, um auf eine sozialere, inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft hinzuarbeiten;

7.  fordert Maßnahmen, mit denen jungen Menschen der Übergang von der Bildung in die Berufstätigkeit erleichtert wird, indem für hochwertige Praktika und Ausbildungen gesorgt wird, in deren Rahmen jungen Menschen eindeutig definierte Rechte zustehen, einschließlich des Zugangs zu sozialer Sicherung, verbindlicher schriftlicher Verträge und einer angemessenen Entlohnung, damit sie nicht diskriminiert werden, wenn sie in die Arbeitswelt eintreten;

8.  weist erneut darauf hin, dass im Vergleich zu der Zeit vor der Krise in allen Mitgliedstaaten nach wie vor verhältnismäßig wenig Finanzmittel in die Bildung fließen, und fordert, dass mittels aller verfügbaren Finanzierungsinstrumente der EU und insbesondere der Strukturfonds (EFRE und ESF) und des EFSI stärker in die Infrastruktur investiert wird und Qualität und Relevanz des Bildungs- und Ausbildungswesens sichergestellt werden; bekräftigt, dass durch zukunftsträchtige Investitionen in Bildung und Kultur die Vermittelbarkeit verbessert und zu nachhaltigem Wachstum und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der EU beigetragen werden kann; fordert überdies die Mitgliedstaaten auf, in inklusive Bildung zu investieren, die den gesellschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf gleichen Zugang und gleiche Chancen für alle gerecht wird, indem unter anderem frühkindliche und Erwachsenenbildung ausgebaut und jungen Menschen, die das System der allgemeinen Bildung verlassen haben, die Wiederaufnahme von Bildungs- und Ausbildungsgängen ermöglicht wird;

9.  betont, dass Strukturreformen und die Modernisierung der Schulbildungs- und Ausbildungssysteme in den Mitgliedstaaten erforderlich sind, wozu zählt, dass ein ganzheitliches politisches Lern- und Unterrichtskonzept zum Tragen kommt, dass Innovationen, Kreativität und der Einsatz von Digitaltechnik gefördert werden; betont ferner, dass das bessere Zusammenwirken der EU mit den Mitgliedstaaten gefördert und der Austausch von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden muss;

10.  hebt hervor, dass die Synergien zwischen Kultur und Bildung ausgebaut werden müssen und dass die Kunsterziehung als unverzichtbares Mittel für die Entwicklung kritischen Denkens, kreativer und übertragbarer Fertigkeiten und Kompetenzen sowie bürgerlicher Wertvorstellungen, die es den Lernenden ermöglichen, aktive, verantwortungsbewusste und weltoffene Mitglieder der Gesellschaft zu werden, gefördert werden muss; ist der Ansicht, dass die öffentlichen Investitionen unbedingt verstärkt werden müssen, damit die Qualität der Gesundheits- und Bildungssysteme sowie die Qualität der Dienste für die Bürger aufrechterhalten und gehoben und günstige Bedingungen für die Wirtschaftsentwicklung geschaffen werden können;

11.  betont, dass an den nach wie vor zu hohen Arbeitslosenzahlen deutlich wird, dass die Möglichkeiten, Arbeitsplätze zu schaffen, in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin begrenzt sind; betont, dass in Konsultation mit den Sozialpartnern weitere Maßnahmen im Einklang mit einzelstaatlichen Vorgaben durchgeführt werden müssen, um die Arbeitsmärkte insgesamt integrativer zu gestalten; ist besorgt darüber, dass es sich bei den meisten neuen Arbeitsplätzen um geringwertige Arbeitsplätze handelt, die durch niedrige Löhne und prekäre Bedingungen gekennzeichnet sind und daher Konsum und Binnennachfrage nicht wesentlich anregen können;

12.  weist erneut auf die tragende Rolle hin, die nichtformale Bildung und informelles Lernen dabei spielen können, Kompetenzen zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, die junge Menschen benötigen, um vermittelbar zu sein, etwa Unternehmergeist, Führungsqualitäten und Kapazitätsaufbau, was insbesondere für Randgruppen gilt;

13.  betont, dass die Gesamtkapazität der EU, was die Schaffung und Erhaltung hochwertiger Arbeitsplätze betrifft, verbessert und so gegen die hohen Arbeitslosenquoten vorgegangen werden muss, und zwar unter Berücksichtigung des Umstands, dass Zuwanderung eine wichtige Rolle spielen könnte, was Bildungsprogramme und – ergänzend dazu – effiziente öffentliche Ausgaben umfasst, mit Blick auf hochwertige, sozial und ökologisch nachhaltige Investitionen, mit denen Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden und die Arbeitslosigkeit gesenkt wird;

14.  betont, dass die besonderen Bildungsbedürfnisse junger Menschen, die Minderheiten angehören, eingewandert sind oder eine Behinderung haben, in Betracht zu ziehen sind und dass dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt der EU gebührend berücksichtigt werden muss;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme und Studiengänge im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) attraktiver zu machen, um dem bestehenden Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken und zudem den Ausbau von digitalen Kompetenzen und Medienkompetenz auf allen Bildungsebenen zu verstärken;

16.  betont, dass Bildungs- und Ausbildungsreformen erwiesenermaßen erfolgreich waren, wenn die Sozialpartner bei den Konsultationen im Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen wurden;

17.  begrüßt den Beitrag von Erasmus+ zur Förderung der Mobilität und des Kulturaustauschs in der gesamten EU und zwischen der EU und Drittstaaten; fordert, dass die europäischen Instrumente für Transparenz, Mobilität und die europaweite Anerkennung der erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen besser beworben und in Anspruch genommen werden, damit jungen Menschen, die die Mobilität nutzen, um ihre Möglichkeiten des Lernens und der Integration in die Arbeitswelt zu mehren, bessere Garantien und Sicherheiten für die berufliche und soziale Integration gegeben werden können; weist erneut darauf hin, dass auch für Mobilitätsangebote für die berufliche Bildung, benachteiligte junge Menschen und verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzte Personen gesorgt werden muss;

18.  hebt hervor, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Rates vom 20. Dezember 2012 dafür gesorgt werden sollte, dass durch informelles, nichtformales und lebensbegleitendes Lernen erworbene Kompetenzen, Qualifikationen und Kenntnisse bis 2018 validiert werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anerkennung wesentlich dafür ist, den Zugang zu formaler Bildung und neuen beruflichen Möglichkeiten zu verbessern und zugleich Selbstwertgefühl und Lernmotivation zu heben; hebt hervor, dass in manchen Ländern deutliche Fortschritte bei der Ausarbeitung einschlägiger Rechtsrahmen erzielt wurden, andere Länder hingegen noch mit Schwierigkeiten bei der Einrichtung umfassender Validierungsstrategien zu kämpfen haben; hält es aus diesem Grund für dringend geboten, dass umfassende Strategien für eine offizielle Anerkennung ausgearbeitet werden;

19.  betont, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft beträchtlich zur Jugendbeschäftigung beiträgt, da in ihr im Durchschnitt mehr junge Menschen als in allen anderen Wirtschaftszweigen beschäftigt sind; weist darauf hin, dass mehr als sechs Millionen Menschen in der EU im Kulturbereich tätig sind; hebt hervor, dass sich die weitere Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und weitere Investitionen in diesem Bereich positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit auswirken werden, und fordert, dass der Einsatz von EU-Finanzierungsprogrammen und insbesondere von Horizont 2020 und dem EFSI ausgebaut wird; betont in diesem Zusammenhang, dass Spitzentechnologien, kreative Medien und IKT für junge Menschen von besonderem Interesse sind;

20.  bekräftigt, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ als einziges Programm der EU eigens für die Förderung der aktiven Unionsbürgerschaft gedacht ist und dass mit ihm der soziale Zusammenhalt gestärkt wird und durch die Schaffung von länderübergreifenden Partnerschaften, Städtepartnerschaften und Städtenetzen wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnet werden;

21.  hebt die zentrale Bedeutung hervor, die Forschung und Wissenschaft bei der Schaffung nachhaltigen Wirtschaftswachstums und dem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit zukommt; empfiehlt daher, auch weiterhin in Hochschulbildung und Forschung zu investieren, und zwar im Rahmen des Programms Horizont 2020, um das in der Strategie Europa 2020 vorgegebene Ziel von 3 % für Forschung und Entwicklung zu erreichen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.9.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, María Teresa Giménez Barbat, Petra Kammerevert, Andrew Lewer, Stefano Maullu, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ernest Maragall, Emma McClarkin, Martina Michels

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.10.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

14

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Esther de Lange, Fabio De Masi, Anneliese Dodds, Markus Ferber, Jonás Fernández, Sven Giegold, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Petr Ježek, Barbara Kappel, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Philippe Lamberts, Werner Langen, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Fulvio Martusciello, Marisa Matias, Costas Mavrides, Bernard Monot, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Sirpa Pietikäinen, Alfred Sant, Molly Scott Cato, Pedro Silva Pereira, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Michael Theurer, Ramon Tremosa i Balcells, Ernest Urtasun, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Cora van Nieuwenhuizen, Miguel Viegas, Beatrix von Storch, Jakob von Weizsäcker, Pablo Zalba Bidegain, Sotirios Zarianopoulos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Alain Cadec, Ashley Fox, Sophia in ‘t Veld, Thomas Mann, Emmanuel Maurel, Siôn Simon, Joachim Starbatty, Tibor Szanyi, Romana Tomc