EMPFEHLUNG für den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls

30.1.2017 - (07592/2016 – C8-0431/2016 – 2016/0077(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: João Ferreira

Verfahren : 2016/0077(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0010/2017
Eingereichte Texte :
A8-0010/2017
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls

(07592/2016 – C8-0431/2016 – 2016/0077(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07592/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (07594/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0431/2016),

–  unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 14. Februar 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates,[1]

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8-0010/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung der Cookinseln zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0000.

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Cookinseln sind eine Inselgruppe im Pazifik mit etwa 15 000 Einwohnern (Daten von 2011). Die Inselgruppe besteht aus 15 Inseln, die in zwei Gruppen unterteilt sind. Die Cookinseln stehen in einem besonderen Verhältnis zu Neuseeland, wodurch eine gemeinsame Währung gewährleistet und allen Bewohnern der Cookinseln die neuseeländische Nationalität garantiert ist. Die Fischerei macht weniger als 3 % des BIP des Landes aus und ist im Zeitraum von 2007 bis 2011 stabil geblieben, wobei das BIP um 34 % angestiegen ist (sodass sie in der örtlichen Wirtschaft relativ gesehen an Gewicht verloren hat). Die Exporte von Fischereierzeugnissen entsprachen 2011 einem Wert von 1,35 Millionen Euro.

Zwischen 2007 und 2010 lag die Menge des von der heimischen Fangflotte gefangenen Thunfischs unter 3000 Tonnen, wobei es sich hauptsächlich um Gelbflossenthunfisch handelte. Es gibt 19 Langleiner unter der Flagge der Cookinseln; im Übrigen wird dort die handwerkliche Fischerei betrieben. 2011 stieg die Fangmenge auf 3 984 Tonnen an, wobei Zuwächse bei dem Gelbflossenthunfisch und dem Großaugenthun zu verzeichnen waren. Der Großteil des in den Gewässern der Cookinseln gefangen Thunfischs wird ausgeführt (die am Hafen Avatiu auf Rarotonga angelandete Menge – bis zu 250 Tonnen jährlich – deckt die interne Nachfrage sowie den Bedarf für die Ausfuhren nach Neuseeland und Japan).

Die ausschließliche Wirtschaftszone der Cookinseln (AWZ) grenzt an Kiribati, Tokelau, Französisch-Polynesien, Amerikanisch-Samoa, Niue sowie an Gebiete auf hoher See an und erstreckt sich über eine Fläche von mehr als 1,98 Millionen km2. Einerseits birgt das große wirtschaftliche Chancen für die Fischerei, andererseits führt das auch dazu, dass sich die Beaufsichtigung und Kontrolle schwierig gestaltet, da es angesichts der großen Fläche des Gebiets und der zur Verfügung stehenden Mittel schwierig ist, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei zu bekämpfen.

Die Cookinseln genehmigen Fischfangschiffen anderer Länder für gewöhnlich den Zugang zu ihrer AWZ. Bei den jeweiligen Vereinbarungen handelt es sich jedoch ausschließlich um privatrechtliche Vereinbarungen, die rein geschäftlicher Natur sind. Dadurch wird die Vertiefung von Beziehungen, die auf einem nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen beruhen, erschwert – mit schwerwiegenden Folgen für einige Thunfischarten und die Bewohner der Küstenregionen.

2011 haben die Fangschiffe der Länder, die in der AWZ der Cookinseln im Fischfang tätig sind, die folgenden Fangmengen erzielt: US-amerikanische Wadenfänger (die einzige Wadenfängerflotte auf dem Gebiet der Cookinseln) erzielten eine Menge von 1 516 Tonnen; vermutlich ist die Fangmenge jedoch im Jahr 2012 (keine genauen Angaben verfügbar) aufgrund der Wanderung des Biomassebestands an Echtem Bonito infolge des El-Niño-Phänomens und aufgrund der Wiedereröffnung einer Konservenfabrik in Amerikanisch-Samoa, durch die sich neue wirtschaftliche Möglichkeiten in der Region eröffnet haben, auf über 12 000 Tonnen angestiegen. Die mit Langleinern erzielte Fangmenge stieg 2011 auf 6 696 Tonnen an. Unter den Genehmigungsinhabern für den Fischfang mit Langleinern (31) dominieren Schiffe aus China (16) und Vanuatu (9). Die Gebühren einer einjährigen Fanggenehmigung für den Fang mit Langleinern betrugen im Jahr 2012 weniger als 5000 Euro für zwei heimische Schiffe mit Sitz vor Ort, und sie variierten zwischen 25 718 Euro für ausländische Fischfangschiffe von unter 40 m Länge und 48 222 Euro für ausländische Fischfangschiffe von über 40 m Länge. Die USA verfügen über 39 Fanggenehmigungen für Wadenfischereiboote in der Region, von denen im Jahr 2012 nur 16 in den Gewässern der Cookinseln eingesetzt wurden und für die der gesamte finanzielle Beitrag (Zugangskosten und Entwicklungshilfe) 7 875 USD (6 406 EUR) pro Tag beträgt.

In den Gewässern der Cookinseln sind derzeit keine Fischfangschiffe der EU im Einsatz. Die Flotte der EU in der Region besteht aus Wadenfängern. Angesichts der Tatsache, dass die historische Fangverteilung für Langleiner der EU in den gemäßigteren Gewässern südlich der Cookinseln zu verorten ist und angesichts der Anforderungen der Vorschrift über den Erhalt von Haifischen im Gebiet der Cookinseln, hat die Ex-ante-Bewertung ergeben, dass künftig kein Interesse an einer Fangtätigkeit für Langleiner der EU in der AWZ der Cookinseln besteht.

Der Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der

Regierung der Cookinseln eröffnet Unionsschiffen Fangmöglichkeiten auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, wobei die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Kommission für die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) und die Grenzen des verfügbaren Überschusses berücksichtigt werden. Die Entscheidung zu einem Abkommen in diesem Bereich stützt sich auf die bereits genannte Ex-ante-Bewertung, die im Juni 2013 von externen Sachverständigen durchgeführt wurde. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Erstellung eines Protokolls angesichts der direkten Verhandlungen zwischen Fischfangschiffen und den Behörden der Cookinseln langfristig die beste Lösung ist, um den nachhaltigen Umgang mit den Fischereiressourcen, die Achtung der Arbeitnehmerrechte und die Entwicklung der Fischerei für beide Parteien sicherzustellen.

In dem Protokoll sind Fangmöglichkeiten für vier Thunfischwadenfänger vorgesehen. Angesichts der Vorschriften aus Abkommen, die im westlichen und mittleren Pazifik (Kiribati, Salomonen) gelten, stellt der Abschluss dieses Abkommens sicher, dass die Flotte der EU‑Mitgliedstaaten in diesem Umfeld aufrechterhalten wird und dass ein Netz aus Fangmöglichkeiten entsteht, das sich innerhalb des geltenden Zeitraums positiv auswirken kann.

In dem Abkommen ist vorgesehen, dass sich die jährliche finanzielle Gegenleistung im ersten und zweiten Jahr auf 735 000 EUR und im dritten und vierten Jahr auf 700 000 EUR beläuft und wie folgt zusammensetzt:

(a) eine Referenzfangmenge von 7000 Tonnen, für die ein Beitrag für den Zugang zu den Ressourcen in Höhe von 385 000 EUR im ersten und zweiten Jahr und 350 000 EUR im dritten und vierten Jahr festgesetzt wurde, und

(b) ein Beitrag zur Entwicklung der Fischereipolitik der Cookinseln in Höhe von 350 000 EUR für das erste, zweite, dritte und vierte Jahr; das entspricht den Zielen der nationalen Fischereipolitik und insbesondere dem Bedarf der Cookinseln in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, handwerkliche Fischerei und Fischereiüberwachung und ‑kontrolle sowie Bekämpfung der illegalen Fischerei.

Diesbezüglich betont der Berichterstatter, dass die Beiträge, mit denen die Entwicklung der Fischereipolitik der Cookinseln unterstützt werden soll und die zwischen 47,6 % bis 50 % der gesamten übertragenen Mittel betragen, prozentuell gesehen beachtlich sind. Der eigentliche Beitrag zur Nachhaltigkeit eines Partnerlandes wird durch die Förderung der sektoralen Entwicklung geleistet, da durch diese die funktionale Unabhängigkeit des Landes gefördert wird und so seine Entwicklungsstrategie untermauert und seine Souveränität sichergestellt wird. Dieser Ansatz steht im Gegensatz zu einer neokolonialen Haltung nach dem Motto „man bezahlt, um sich zu bedienen“ – eine Haltung, die häufig die tatsächliche Partnerschaft in den mit Drittländern abgeschlossenen Abkommen bestimmt und in deren Zusammenhang die Ressourcen und die örtlichen Gemeinschaften bis zur Grenze ausgebeutet werden.

Bei der Bewertung der Anwendung des Protokolls sollte die Kommission stets berücksichtigen, dass die Cookinseln im Rahmen einer klar definierten politischen Strategie die folgenden Ziele verfolgen: den Ausbau ihrer Kapazitäten für die Überwachung und Kontrolle der Fischereiressourcen der Cookinseln und der Fangtätigkeiten in ihren Gewässern – wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Bekämpfung der IUUF liegt –, eine Verbesserung der verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisse über den Zustand der lokalen Meeresökosysteme und die Entwicklung der Fischereiressourcen in den Gewässern der Cookinseln sowie die Entwicklung der örtlichen handwerklichen Fischerei und der davon abhängigen Gemeinden, um ihren Beitrag zur lokalen Wirtschaft zu erhöhen, zu mehr Sicherheit an Bord und einem höheren Einkommen für die Fischer beizutragen und die Entwicklung der lokalen Infrastrukturen für die Fischverarbeitung und -vermarktung – sowohl für die Versorgung des inländischen Handels als auch für die Ausfuhr – zu unterstützen.

Der Berichterstatter empfiehlt dem Europäischen Parlament, dem Abschluss des Protokolls zuzustimmen, da dieses von großer Bedeutung für die Cookinseln sowie für die Fischfangflotte der EU ist, die so die Möglichkeit erhält, in den Gewässern der Cookinseln Fischfang zu betreiben.

Der Berichterstatter hält es jedoch für notwendig, das Abkommen und seine Zukunftsperspektiven genauer zu bewerten und zu prüfen. Unter Berücksichtigung der Rolle und der Befugnisse des Europäischen Parlaments auf diesem Gebiet hält es der Berichterstatter für zweckmäßig und notwendig, eine nichtlegislative Entschließung zu diesem Abkommen anzunehmen, die an die Kommission gerichtete Erwägungen und Empfehlungen für die gesamte Gültigkeitsdauer dieses Protokolls sowie für eventuelle Neuverhandlungen enthält.

Der Berichterstatter hebt einige Punkte hervor, denen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist:

–  Bei dem Abschluss des Abkommens muss stets den Interessen beider Parteien Rechnung getragen werden – so sollte der Bereitstellung von Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in den Fischereizonen der Cookinseln die gleiche Bedeutung eingeräumt werden wie den anderen Zielen. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Cookinseln gefördert werden, um eine nachhaltige Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Fanggebiet der Cookinseln sowie der damit zusammenhängenden Wirtschaftszweige und Aktivitäten voranzutreiben, wobei die strategische Entwicklungspolitik des Landes zu berücksichtigen ist, damit das Land einen größeren Mehrwert aus der Bewirtschaftung seiner natürlichen Ressourcen ziehen kann.

–  Es sollten Synergien zwischen der sektoralen Unterstützung, die im Rahmen des Fischereiabkommens geleistet wird, und den verfügbaren Instrumenten zur Unterstützung der Entwicklung und der Zusammenarbeit in der Region gefördert werden, um ihre eigenständige Entwicklung zu unterstützen.

–  Die Menge und Verlässlichkeit der Angaben zu den Fängen und allgemein zum Erhaltungszustand der Fischereiressourcen muss verbessert werden, und die Einrichtung eines Gemischten Wissenschaftlichen Ausschusses, der die Fischereiverbände einbezieht, muss vorangetrieben werden.

–  Betroffene Parteien einschließlich der örtlichen Gemeinschaften sollten in alle Aktivitäten zur Festlegung und Bewertung der politischen Maßnahmen so weit wie möglich einbezogen werden.

–  Sollten die Fischpreise steigen und infolgedessen die Zugangskosten in der Region erhöht werden, wird es für die EU nicht möglich sein, Kosten für den Zugang der Unionsschiffe auszuhandeln, die den Gebühren ähneln, die vormals in der Region galten.

Abschließend hebt der Berichterstatter hervor, dass das Parlament unverzüglich und umfassend in allen Phasen des Verfahrens in Bezug auf das Protokoll oder auf seine Erneuerung unterrichtet werden muss. Dem Parlament und dem Rat sollte alljährlich ein Bericht über die Ergebnisse des mehrjährigen sektoralen Programms im Sinne von Artikel 3 des Protokolls vorgelegt werden.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (1.9.2016)

für den Fischereiausschuss

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
(COM(2016)0146 – C8-0000/2016 – 2016/0077(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Maurice Ponga

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Cookinseln sind eine Inselgruppe im südlichen Pazifik, die aus neun Inseln besteht und rund 18 000 Einwohner hat. Im Jahr 2014 wurden sie mit einem BIP von rund 12 000 EUR als Land mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie eingestuft. Die Wirtschaft der Cookinseln ist jedoch insbesondere aufgrund der Entfernung zu Auslandsmärkten, einer geringen Bevölkerungsdichte, von begrenzten natürlichen Ressourcen und schlechter Infrastruktur instabil und anfällig für externe Schocks. Der Anteil des Tourismus am BIP beträgt 60 %, wohingegen die Fischerei lediglich mit 2 % zum BIP beiträgt.

Das ausgehandelte Abkommen, das am 21. Oktober 2015 paraphiert wurde, ist ein Novum im Rahmen der Beziehungen zwischen den Cookinseln und der EU. Mit diesem Abkommen soll eine nachhaltige Fischereipolitik auf der Grundlage einer verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen gefördert werden.

Das Abkommen wird für einen Zeitraum von acht Jahren geschlossen, und das dazugehörige Durchführungsprotokoll sieht eine verlängerbare Laufzeit von vier Jahren vor. Im Protokoll sind Fangmöglichkeiten für vier europäische Thunfischwadenfänger vorgesehen. Die Referenzfangmenge liegt für weit wandernde Arten bei 7 000 Tonnen pro Jahr.

Die jährliche finanzielle Gegenleistung der EU beläuft sich in den beiden ersten Jahren auf 735 000 EUR und in den beiden darauf folgenden Jahren auf 700 000 EUR. Jährlich werden Mittel in Höhe von 350 000 EUR zugewiesen, um die Entwicklung der Fischereipolitik der Cookinseln zu fördern. Zu diesem jährlichen Beitrag der EU kommen die von den europäischen Reedern für die Zugangsrechte geleisteten Zahlungen hinzu.

Der Verfasser der Stellungnahme möchte angesichts der zugewiesenen Beträge die Bedeutung dieses Abkommens für die Cookinseln hervorheben. Der Betrag der jährlich bereitgestellten sektorbezogenen Mittel ist höher als der des elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) – 200 000 EUR über sieben Jahre. Darüber hinaus könnte die EU mit diesem Abkommen die Grundsätze einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei im pazifischen Raum fördern.

Der Verfasser der Stellungnahme ist der Ansicht, dass das Abkommen und das dazugehörige Durchführungsprotokoll alle im Rahmen der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) erforderlichen Kriterien erfüllen, insbesondere in Bezug auf den Schutz der natürlichen Ressourcen, die verantwortungsvolle und nachhaltige Fischerei, die Bekämpfung der IUU-Fischerei, die Achtung der Menschenrechte, der Grundsätze der Demokratie sowie der Rechtstaatlichkeit und hinsichtlich der Transparenz. Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, die Zustimmung zu dem Abkommen und dem dazugehörigen Durchführungsprotokoll zu erteilen.

*******

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls zu empfehlen.

VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2016)01462016/0077(NLE)

Federführender Ausschuss

 

PECH

 

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

Datum der Benennung

Maurice Ponga

3.5.2016

Prüfung im Ausschuss

11.7.2016

 

 

 

Datum der Annahme

31.8.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Louis Aliot, Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Manuel dos Santos, Doru-Claudian Frunzulică, Nathan Gill, Enrique Guerrero Salom, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Cristian Dan Preda, Lola Sánchez Caldentey, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Rainer Wieland, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brian Hayes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Liliana Rodrigues

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (11.10.2016)

für den Fischereiausschuss

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
(COM(2016)0146 – C8-0000/2016 – 2016/0077(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Indrek Tarand

KURZE BEGRÜNDUNG

Auf der Grundlage der einschlägigen Verhandlungsleitlinien hat die Kommission mit der Regierung der Cookinseln Verhandlungen über den Abschluss eines neuen partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls geführt.

Im Anschluss an diese Verhandlungen wurden am 21. Oktober 2015 ein neues Abkommen und ein neues Protokoll paraphiert. Das Abkommen und das Protokoll gelten für einen Zeitraum von acht bzw. vier Jahren ab dem Beginn der vorläufigen Anwendung, d. h. ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung.

Das neue Abkommen bietet im Hinblick auf eine strategische Fischereipartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Cookinseln einen Rahmen, der die Prioritäten der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik und ihrer externen Dimension einbezieht.

Hauptziel des neuen Protokolls ist es, auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und unter Beachtung der Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) abhängig vom verfügbaren Überschuss Unionsschiffen in der Fischereizone der Cookinseln Fangmöglichkeiten zu eröffnen.

Ziel ist es ferner, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Cookinseln zur Förderung einer nachhaltigen Fischereipolitik und der verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Cookinseln im Interesse beider Parteien zu vertiefen.

Die finanzielle Gegenleistung beläuft sich für die Laufzeit des Protokolls insgesamt auf 2 870 000 EUR. Dieser Gesamtbetrag setzt sich aus zwei voneinander unabhängigen Elementen zusammen:

•  einem Jahresbetrag für den Zugang zu den Fanggebieten der Cookinseln in Höhe von 385 000 EUR für das erste und zweite Jahr und in Höhe von 350 000 EUR für das dritte und vierte Jahr, was zugleich eine Gegenleistung für eine Referenzfangmenge von 7000 Tonnen pro Jahr darstellt, und

•  einem jährlichen Sonderbeitrag zur Unterstützung und Umsetzung der Fischereipolitik der Cookinseln in Höhe von 350 000 EUR.

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls zu empfehlen.

Der Haushaltsausschuss schlägt dem Fischereiausschuss vor, einen entsprechenden nichtlegislativen Entschließungsantrag anzunehmen, der folgende Ziffer enthält:

•  fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat vor Ablauf des Protokolls bzw. vor Aufnahme der Verhandlungen über ein mögliches Nachfolgeabkommen eine Ex-post-Bewertung des Protokolls einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen.

VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2016)01462016/0077(NLE)

Federführender Ausschuss

 

PECH

 

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

Datum der Benennung

Indrek Tarand

26.5.2016

Prüfung im Ausschuss

31.8.2016

 

 

 

Datum der Annahme

11.10.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Afzal Khan, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Daniela Aiuto, Edouard Ferrand

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

07592/2016 – C8-0431/2016 – COM(2016)01462016/0077(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

20.10.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH

27.10.2016

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

27.10.2016

BUDG

27.10.2016

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

João Ferreira

27.4.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

15.6.2016

11.10.2016

5.12.2016

 

Datum der Annahme

26.1.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, Mike Hookem, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Liadh Ní Riada, Ulrike Rodust, Annie Schreijer-Pierik, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Ruža Tomašić, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ian Duncan, Verónica Lope Fontagné

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

João Pimenta Lopes

Datum der Einreichung

30.1.2017