EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

3.2.2017 - (12852/2016 – C8-0515/2016 – 2016/0247(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Josef Weidenholzer

Verfahren : 2016/0247(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0025/2017
Eingereichte Texte :
A8-0025/2017
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

(12852/2016 – C8-0515/2016 – 2016/0247(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12852/2016),

–  unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 (12881/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0515/2016),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 sowie Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0025/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Fürstentums Liechtenstein zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

2014 nahmen das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa (ISF – Grenzen und Visa) für den Zeitraum 2014 bis 2020 an (Verordnung (EU) 515/2014).

Mit ISF – Grenzen und Visa soll vor allem ein hohes Maß an Sicherheit in der Union herbeigeführt und gleichzeitig der legale Reiseverkehr mittels einer einheitlichen und intensiven Kontrolle der Außengrenzen und der effektiven Bearbeitung von Schengen-Visa erleichtert werden. Die Finanzmittel in Höhe von etwa 2,8 Mrd. EUR sollen – vor allem im Rahmen nationaler Programme – für den Bau von Infrastrukturen, die an Grenzübergangsstellen und zur Überwachung zwischen Grenzübergangsstellen erforderlich sind, genutzt werden, für die Finanzierung des für das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) erforderlichen IT-Systeme sowie für Maßnahmen, mit denen eine effiziente Steuerung von Migrationsströmen, die Bearbeitung von Visumanträgen und die konsularische Zusammenarbeit erleichtert werden sollen.

Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 sieht vor, dass sich die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands assoziierten Länder entsprechend der vorgenannten Verordnung an dem Instrument beteiligen und dass Vereinbarungen über die Finanzbeiträge dieser Länder und die für eine solche Beteiligung erforderlichen zusätzlichen Regeln geschlossen werden. Mit dem vorliegenden Vorschlag, dem Entwurf des Abkommens mit Liechtenstein, sollen genau diese Vorkehrungen getroffen werden, damit die Kommission die Zuständigkeit für die Ausführung des Haushaltsplans des Instruments in diesem assoziierten Land übernehmen und den Finanzbeitrag Liechtensteins zum Haushalt der Union bezüglich dieses Instruments festzusetzen kann (ca. 200 000 EUR pro Jahr).

Dieser Vorschlag ist zu unterstützen. Mit dem ISF – Grenzen und Visa wird ein Solidaritätsmechanismus geschaffen, der die teilnehmenden Staaten auf dieselben europäischen Vorschriften zur Kontrolle der Außengrenzen im gegenseitigen Interesse und füreinander verpflichtet. Der Vorschlag dient dazu, eine wesentliche Zielvorgabe des Schengen-Besitzstands zu verwirklichen, indem gemeinsam die Verantwortung zur Gewährleistung effizienter Grenzkontrollen mit hohem und einheitlichem Standard an den Außengrenzen getragen wird, im Einklang mit dem Engagement der Union für die Grundfreiheiten und die Menschenrechte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Titel

Abkommen zwischen der EU und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

12852/2016 – C8-0515/2016 – COM(2016)05042016/0247(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

9.12.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

15.12.2016

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

15.12.2016

DEVE

15.12.2016

BUDG

15.12.2016

EMPL

15.12.2016

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

        Datum des Beschlusses

AFET

13.12.2016

DEVE

31.1.2017

BUDG

31.8.2016

EMPL

1.9.2016

Berichterstatter

        Datum der Benennung

Josef Weidenholzer

13.9.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

12.1.2017

31.1.2017

 

 

Datum der Annahme

31.1.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

2

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Heinz K. Becker, Malin Björk, Caterina Chinnici, Daniel Dalton, Frank Engel, Cornelia Ernst, Raymond Finch, Monika Flašíková Beňová, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Eva Joly, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Monica Macovei, Roberta Metsola, Claude Moraes, Alessandra Mussolini, Péter Niedermüller, Soraya Post, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Kostas Chrysogonos, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jean Lambert, Jeroen Lenaers, Artis Pabriks, Morten Helveg Petersen, Salvatore Domenico Pogliese, Josep-Maria Terricabras, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein

Datum der Einreichung

3.2.2017

ERGEBNISSE DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

42

+

ALDE

Filiz Hyusmenova, Morten Helveg Petersen, Cecilia Wikström, Sophia in 't Veld

ECR

Daniel Dalton, Jussi Halla-aho, Monica Macovei, Helga Stevens

PPE

Heinz K. Becker, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Frank Engel, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, Alessandra Mussolini, Artis Pabriks, Salvatore Domenico Pogliese, Csaba Sógor, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Traian Ungureanu, Tomáš Zdechovský

S&D

Caterina Chinnici, Monika Flašíková Beňová, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Cécile Kashetu Kyenge, Dietmar Köster, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Soraya Post, Birgit Sippel, Josef Weidenholzer

Verts/ALE

Eva Joly, Jean Lambert, Josep-Maria Terricabras, Bodil Valero

2

-

EFDD

Raymond Finch

NI

Udo Voigt

5

0

EFDD

Kristina Winberg

GUE/NGL

Malin Björk, Kostas Chrysogonos, Cornelia Ernst, Marie-Christine Vergiat

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung