BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistungen für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal

3.4.2017 - (COM(2017)0045 – C8-0022/2017 – 2017/2017(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes

Verfahren : 2017/2017(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0154/2017
Eingereichte Texte :
A8-0154/2017
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistungen für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal

(COM(2017)0045 – C8-0022/2017 – 2017/2017(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0045 – C8-0022/2017),

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[1],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[2], insbesondere auf Artikel 10,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3], insbesondere auf Nummer 11,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0154/2017),

1.  begrüßt den Beschluss als ein Zeichen der Solidarität der Union mit ihren Bürgern und den Regionen, die von Naturkatastrophen betroffen sind;

2.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.
  • [2]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [3]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistungen für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[1], insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 11,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)  Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) soll die Union in die Lage versetzen, rasch, wirksam und flexibel auf Notsituationen zu reagieren und sich mit der Bevölkerung in den von Naturkatastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.

(2)  Wie in Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates[3] festgelegt, darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

(3)  Am 26. Februar 2016 reichte das Vereinigte Königreich infolge der Überschwemmungen, von denen im Zeitraum von Dezember 2015 bis Januar 2016 elf Regionen betroffen waren[4], einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds ein. Die britischen Behörden betonten in ihrem Antrag, dass die Schäden noch nicht vollständig bewertet worden seien und die entsprechenden Zahlen lediglich vorläufig seien. Der endgültige Antrag wurde am 22. September abgeschlossen.

(4)  Am 5. September 2016 reichte Zypern infolge der extremen Dürre, von der das Land seit Oktober 2015 betroffen war, und der Flächenbrände am 18. und 19. Juni 2016 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds ein.

(5)  Am 21. September 2016 reichte Portugal infolge der Flächenbrände auf der Insel Madeira zwischen dem 8. und 13. August 2016 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds ein.

(6)  Die Anträge des Vereinigten Königreichs, Zyperns und Portugals erfüllen die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 festgelegten Bedingungen für die Inanspruchnahme eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.

(7)  Daher sollte der Fonds in Anspruch genommen werden, um dem Vereinigten Königreich, Zypern und Portugal einen Finanzbeitrag bereitzustellen.

(8)  Damit der Fonds möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten.

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, damit Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in folgender Höhe bereitgestellt werden können:

(a) dem Vereinigten Königreich werden Mittel in Höhe von 60 301 050 EUR bereitgestellt;

(b) Zypern werden Mittel in Höhe von 7 298 760 EUR bereitgestellt;

(c) Portugal werden Mittel in Höhe von 3 925 000 EUR bereitgestellt;

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem ... [Datum der Annahme dieses Beschlusses]**.

[5]Geschehen zu [Brüssel] am

Im Namen des Europäischen Parlaments  Im Namen des Rates

Der Präsident  Der Präsident

  • [1]   ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.
  • [2]   ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [3]   Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
  • [4]   UKC2-Northumberland, UKD1-Cumbria, UKD3-Great Manchester, UKD4-Lancashire, UKE2-North Yorkshire, UKE4-West Yorkshire, UKL1-West Wales and the Valleys, UKM2-Eastern Scotland, UKM3-South Western Scotland, UKM5-North Eastern Scotland and UKN0-Northern Ireland.
  • [5] ** Das Datum ist vom Europäischen Parlament vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union einzutragen.

BEGRÜNDUNG

Die Kommission schlägt vor, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) in Anspruch zu nehmen, um im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Vereinigten Königreich, der Dürre und den Bränden in Zypern sowie den Bränden in Portugal finanzielle Unterstützung zu leisten.

Vereinigtes Königreich – Überschwemmungen im Jahr 2016

Zwischen Dezember 2015 und Januar 2016 waren elf Regionen des Vereinigten Königreichs[1] von schweren Regenfällen und starken Stürmen betroffen, die zu Überschwemmungen führten und Schäden an der Infrastruktur verursachten. Die Schäden betrafen öffentliche und private Infrastruktur, Wohnhäuser sowie die Landwirtschaft.

Die britischen Behörden schätzten in ihrem Antrag, der am 26. Februar 2016 bei der Kommission einging, jedoch erst am 22. September 2016 abgeschlossen wurde, den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 2 412 042 000 EUR. Da dieser Betrag 5,77 % des durchschnittlichen gewichteten BIP der von der Katastrophe betroffenen Regionen (41 784 000 000 EUR auf der Grundlage der Zahlen von 2014) entspricht und über dem Schwellenwert von 1,5 % des regionalen BIP liegt, ist die Katastrophe eine „regionale Naturkatastrophe“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der EUSF-Verordnung.

Die Kosten der gemäß Artikel 3 der Verordnung förderfähigen wesentlichen Sofortmaßnahmen werden von den britischen Behörden mit 408 232 000 EUR veranschlagt, von denen über 338 000 000 EUR das Verkehrswesen und über 32 000 000 EUR Maßnahmen zur Sicherung der Schutzeinrichtungen betreffen.

Die betroffenen Regionen fallen in die Kategorien der „weniger entwickelten Regionen“, „Übergangsregionen“ und „stärker entwickelte Regionen“ gemäß den Regelungen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2014–2020). Die britischen Behörden gaben an, dass der Beitrag aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums dafür verwendet wird, Landwirte auf Antragsbasis bei der Behebung der Schäden zu unterstützen.

Das Vereinigte Königreich hat keine Vorauszahlung beantragt.

Im Einklang mit der bisherigen Praxis schlägt die Kommission vor, einen Satz von 2,5 % des gesamten unmittelbaren Schadens anzuwenden, da er unterhalb des britischen Schwellenwerts für „Katastrophen größeren Ausmaßes“ liegt. Der Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung beläuft sich somit auf 60 301 050 EUR.

Zypern – Dürre und Brände im Jahr 2016

Im Zeitraum zwischen Oktober 2015 und Juni 2016 war Zypern von äußerst geringen Niederschlägen und sehr hohen Temperaturen betroffen, was zu einer schweren Dürre mit schwerwiegenden Ernteausfällen sowie zu Wald- und Vegetationsbränden und Wasserknappheit führte. Bei zwei schweren Flächenbränden im Juni 2016 verbrannten staatliche Wälder auf einer Fläche von 2 600 Hektar.

Die zyprischen Behörden schätzten in ihrem Antrag, der am 5. September 2016 bei der Kommission einging, den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 180 803 000 EUR. Da dieser Betrag 1,78 % des zyprischen BNE entspricht und über dem Schwellenwert von 0,6 % des BNE (100 412 000 EUR) liegt, ist die Katastrophe eine „Katastrophe größeren Ausmaßes“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der EUSF-Verordnung.

Die Kosten der gemäß Artikel 3 der Verordnung förderfähigen wesentlichen Sofortmaßnahmen werden von den zyprischen Behörden mit 49 000 000 EUR veranschlagt. Über 46 082 000 EUR betreffen die Kosten für das Eingreifen der Notfalldienste gegen die Flächenbrände; 2 484 000 EUR betreffen die unverzügliche Wiederherstellung der betroffenen Naturräume, mit der die unmittelbaren Auswirkungen der Bodenerosion vermieden werden sollen.

Die betroffene Region fällt im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2014–2020) in die Kategorie der „stärker entwickelten Regionen“. Die zyprischen Behörden haben der Kommission nicht signalisiert, dass sie beabsichtigen, Mittel aus dem ESI-Fonds-Programm für Hilfsmaßnahmen umzuwidmen.

Zypern hat eine Vorauszahlung beantragt, die am 17. November 2016 von der Kommission geleistet wurde; der Betrag belief sich auf 729 876 EUR und wurde in voller Höhe ausgezahlt.

Im Einklang mit der bisherigen Praxis schlägt die Kommission vor, einen Satz von 2,5 % des gesamten unmittelbaren Schadens auf Schäden, die unterhalb des Schwellenwerts für „Katastrophen größeren Ausmaßes“ liegen, und einen Satz von 6 % auf Schäden, die über diesem Schwellenwert liegen, anzuwenden. Der Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung beläuft sich somit auf 7 298 760 EUR.

Portugal – Brände auf der Insel Madeira im Jahr 2016

Zwischen dem 8. und dem 13. August 2016 war die portugiesische Insel Madeira von schweren Flächenbränden betroffen, bei denen ein Gebiet von 6 000 Hektar verbrannte. Die Schäden betrafen wesentliche öffentliche Infrastruktur, öffentliche Gebäude, Wohnhäuser, Unternehmen und die Landwirtschaft.

Die portugiesischen Behörden schätzten in ihrem Antrag, der am 21. September 2016 bei der Kommission einging, den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 157 000 000 EUR. Da dieser Betrag 3,84 % des regionalen BIP der Insel Madeira (PT30 – Região Autónoma da Madeira) entspricht und über dem Schwellenwert von 1 % liegt, ist die Katastrophe eine „regionale Naturkatastrophe“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der EUSF-Verordnung.

Die Kosten der gemäß Artikel 3 der Verordnung förderfähigen wesentlichen Sofortmaßnahmen werden von den portugiesischen Behörden mit 7 347 000 EUR veranschlagt, von denen über 1 816 000 EUR die Kosten für Notunterkünfte und 1 756 000 EUR Aufräumarbeiten betreffen.

Die betroffene Region fällt im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2014–2020) in die Kategorie der „weniger entwickelten Regionen“. Die portugiesischen Behörden haben der Kommission signalisiert, dass sie beabsichtigen, Mittel aus dem ESI-Fonds-Programm für Hilfsmaßnahmen umzuwidmen.

Portugal hat eine Vorauszahlung beantragt, die am 9. November 2016 von der Kommission geleistet wurde; der Betrag belief sich auf 392 500 EUR und wurde in voller Höhe ausgezahlt.

Im Einklang mit der bisherigen Praxis schlägt die Kommission vor, einen Satz von 2,5 % des gesamten unmittelbaren Schadens anzuwenden, da er unterhalb des portugiesischen Schwellenwerts für „Katastrophen größeren Ausmaßes“ liegt. Der Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung beläuft sich somit auf 3 925 000 EUR.

Fazit

Die vorgeschlagene Inanspruchnahme erfordert eine Änderung des Haushaltsplans 2017 und den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans (Nr. 1/2017) zur Aufstockung der Mittel des Haushaltsartikels 13 06 01 „Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft“ um 71 524 810 EUR sowohl bei den Verpflichtungsermächtigungen als auch den Zahlungsermächtigungen.

Dies ist der erste Beschluss über die Inanspruchnahme des Fonds im Jahr 2017, und der Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung steht im Einklang mit den Bestimmungen über die jährliche Obergrenze für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union für das Jahr 2017, die in der MFR-Verordnung auf 563 081 210 EUR (d. h. 500 Mio. EUR zu Preisen von 2011) festgesetzt wurde. Da für 2016 veranschlagte Mittel in Höhe von 552 040 402 EUR nicht ausgegeben und für ein Jahr auf 2017 übertragen wurden, belaufen sich die noch nicht ausgegebenen Mittel des Solidaritätsfonds der EU derzeit auf 1 115 121 612 EUR.

Der Berichterstatter empfiehlt, als Zeichen der Solidarität mit den betroffenen Regionen den diesem Bericht beigefügten Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zügig zu billigen.

  • [1]    UKC2-Northumberland, UKD1-Cumbria, UKD3-Great Manchester, UKD4-Lancashire, UKE2-North Yorkshire, UKE4-West Yorkshire, UKL1-West Wales and the Valleys, UKM2-Eastern Scotland, UKM3-South Western Scotland, UKM5-North Eastern Scotland and UKN0-Northern Ireland.

ANLAGE – SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

Sehr geehrter Herr Arthuis,

die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament ihren Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal (COM(2017)0045) auf der Grundlage von Anträgen des Vereinigten Königreichs, Zyperns und Portugals übermittelt, den Fonds im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Vereinigten Königreich sowie der Dürre und den Bränden auf Zypern und Madeira (Portugal), die sämtlich 2016 verzeichnet wurden, zu mobilisieren.

Die Kommission schlägt die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union vor und schätzt die durch die Katastrophen verursachten Schäden wie folgt ein:

Katastrophe

Direkte Schäden insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

(in Mio. EUR)

Schwellenwert für regionale Katastrophen

 

 

 

 

 

 

 

 

(in Mio. EUR)

Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes

 

 

 

 

 

 

(in Mio. EUR)

2,5 % des gesamten direkten Schadens bis zum Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes

 

(in EUR)

6 % des gesamten direkten Schadens über dem Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes

 

(in EUR)

Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung

 

 

 

 

 

 

 

 

(in EUR)

Vereinigtes Königreich – Überschwemmungen 2016 (regionale Katastrophe)

2 412,042

626,764

k. A.

60 301 050

-

60 301 050

Zypern – Dürre und Brände 2016 (Katastrophe größeren Ausmaßes)

180,803

k. A.

101,412

2 535 300

4 763 460

7 298 760

Portugal – Brände auf Madeira 2016 (regionale Katastrophe)

157,000

40,850

k. A.

3 925 000

-

3 925 000

GESAMT

71 524 810

Die Kommission schlägt ferner einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 1/2017 (COM(2017)0046 final) vor, um die oben erwähnte vorgeschlagene Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu finanzieren, indem der Haushaltsartikel 13 06 01 (Solidaritätsfonds der Europäischen Union für die Mitgliedstaaten) sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen als auch bei den Mitteln für Zahlungen um 71 524 810 EUR aufgestockt wird.

Die Koordinatoren des Ausschusses haben diese Vorschläge geprüft und mich gebeten, Ihnen per Schreiben mitzuteilen, dass der Ausschuss in diesem Fall mehrheitlich keine Einwände gegen die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU zum Zweck der Bereitstellung des vorgenannten, von der Kommission vorgeschlagenen Betrags hat und den entsprechenden EBH Nr. 1/2017 gemäß dem Vorschlag der Kommission unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen,

Iskra MIHAYLOVA

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.4.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Pina Picierno, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Monika Vana, Daniele Viotti, Marco Zanni, Stanisław Żółtek

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nicola Caputo, Ivana Maletić, Andrey Novakov, Marco Valli, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Othmar Karas, Bernd Lucke

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

35

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Gérard Deprez

ECR

Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Bernd Lucke

EFDD

Marco Valli

ENF

Marco Zanni

GUE/NGL

Liadh Ní Riada, Younous Omarjee

NI

Eleftherios Synadinos

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Ingeborg Gräßle, Othmar Karas, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Tomáš Zdechovský

S&D

Nicola Caputo, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Iris Hoffmann, Clare Moody, Victor Negrescu, Pina Picierno, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Manuel dos Santos

Verts/ALE

Jordi Solé, Indrek Tarand, Monika Vana

1

-

ENF

Stanisław Żółtek

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung