BERICHT über den Jahresbericht über die Kontrolle der Finanztätigkeit der EIB für 2015
5.4.2017 - (2016/2098(INI))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Nedzhmi Ali
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Jahresbericht über die Kontrolle der Finanztätigkeit der EIB für 2015
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2015,
– unter Hinweis auf den Finanzbericht 2015 und den Statistischen Bericht 2015 der Europäischen Investitionsbank,
– unter Hinweis auf den Nachhaltigkeitsbericht 2015, den Bericht über die 3-Säulen-Bewertung von EIB-Operationen in der EU für 2015 und den Bericht über die Ergebnisse von Operationen außerhalb der EU für 2015 der Europäischen Investitionsbank,
– unter Hinweis auf die Jahresberichte des Prüfungsausschusses für das Jahr 2015,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank-Gruppe über Betrugsbekämpfungsmaßnahmen 2015,
– unter Hinweis auf den Bericht über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB im Jahr 2015 und den Corporate-Governance-Bericht 2015,
– unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2015 der Direktion Compliance der EIB,
– unter Hinweis auf die operativen Pläne der EIB-Gruppe 2014–2016, 2015–2017, 2016–2018 und den operativen Gesamtplan des EIF 2014–2016,
– gestützt auf die Artikel 3 und 9 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– unter Hinweis auf die Artikel 15, 126, 174, 175, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Protokoll (Nr. 5) über die Satzung der EIB sowie auf dessen Protokoll (Nr. 28) über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,
– unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 1) zum AEUV über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Geschäftsordnung der Europäischen Investitionsbank,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 11. März 2014 zur Europäischen Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2012[1], vom 30. April 2015 zur Europäischen Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2013[2] und vom 28. April 2016 zur Europäischen Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2014[3],
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über das externe Mandat der EIB 2007–2013[4] und den Beschluss Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 670/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013) sowie die Verordnung (EG) Nr. 680/2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze[6] (betreffend die Pilotphase für die Europa-2020-Projektanleiheninitiative),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen[7],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Juli 2015 mit dem Titel „Gemeinsam für Beschäftigung und Wachstum: Die Rolle der nationalen Förderbanken im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2015)0361),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europa investiert wieder – Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2016)0359),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14. September 2016 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung (COM(2016)0597), (SWD(2016)0297) und (SWD(2016)0298),
– unter Hinweis auf die im September 2016 erfolgten Operationen der EIB zur Evaluierung der Funktionsweise des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme Nr. 2/2016 des Europäischen Rechnungshofs zum Vorschlag für eine Verordnung zur Verbesserung und Verlängerung der Laufzeit des EFSI,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 19/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu ziehende Lehren“,
– unter Hinweis auf das Ad-hoc-Audit von Ernst & Young vom 8. November 2016 betreffend die Anwendung der Verordnung (EU) 2015/1017 („EFSI-Verordnung“),
– unter Hinweis auf die Drei-Parteien-Vereinbarung vom September 2016 zwischen der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank,
– unter Hinweis auf das Schreiben der Europäischen Bürgerbeauftragten an den Präsidenten der Europäischen Investitionsbank vom 22. Juli 2016,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0161/2017),
A. in der Erwägung, dass die EIB vertraglich dazu verpflichtet ist, durch spezifische Investitionsinstrumente wie Darlehen, Beteiligungspapiere, Bürgschaften, Fazilitäten für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis und Beratungsdienstleistungen einen Beitrag zur Integration, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie zur regionalen Entwicklung der Union zu leisten;
B. in der Erwägung, dass die EIB als weltweit größter öffentlicher Kreditgeber an den internationalen Kapitalmärkten tätig ist und Kunden konkurrenzfähige Angebote und günstige Bedingungen zur Unterstützung von Maßnahmen und Projekten der EU unterbreitet;
C. in der Erwägung, dass der Europäische Investitionsfonds (EIF) und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) als spezialisierte Instrumente der EU für Risikokapital und Bürgschaften, die in erster Linie darauf abzielen, KMU, die europäische Integration und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu unterstützen, eine Schlüsselrolle spielen sollten, wenn es darum geht, die Maßnahmen der EIB zu ergänzen;
D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament zur Tätigkeit der EIB drei verschiedene Berichte erstellt hat: einen Bericht über die Finanztätigkeit der EIB (ausgearbeitet vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung und vom Haushaltsausschuss), einen Bericht über die Kontrolle der Finanztätigkeit der EIB (ausgearbeitet vom Haushaltskontrollausschuss) und einen Bericht über die Umsetzung des EFSI (ausgearbeitet vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung und vom Haushaltsausschuss);
Ε. in der Erwägung, dass die Schutzbestimmungen gegen Betrug, darunter Steuerhinterziehung und Geldwäsche, und für die Finanzierung der Risiken von Terrorismus in den Vertragsbestimmungen der EIB enthalten sind, die in die zwischen der EIB-Gruppe und ihren Gegenparteien unterzeichneten Verträge aufgenommen wurden; in der Erwägung, dass die EIB ihre Gegenparteien dazu verpflichten muss, alle geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten; in der Erwägung, dass zusätzliche Vertragsbestimmungen, die sich mit bestimmten Themen im Zusammenhang mit Transparenz und Integrität befassen, von der EIB anhand der Ergebnisse von Due-Diligence-Prüfungen auferlegt werden sollten;
F. in der Erwägung, dass die EIB als ausführendes Organ der Strategie Europa 2020 und der EU-Leitinitiativen agiert, indem sie sicherstellt, dass als Kompensation bei oder als Behebung von Finanzmarktlücken auf öffentliche Investitionen zurückgegriffen wird, und indem sie neue Dynamiken in der EU für Wachstum und Beschäftigung in Bewegung setzt;
G. in der Erwägung, dass der Katalysatoreffekt der Geldbeschaffung durch die EIB ein Schlüsselelement ist, wenn es darum geht, den Mehrwert der EU zu bestimmen und sicherzustellen, dass Europa ein weltweit führender Akteur bleibt und alle Eigenschaften einer Wirtschaft von Weltrang vorweist, was Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Infrastruktur und Anziehungskraft anbelangt;
H. in der Erwägung, dass die Investitionen der EIB ein Paket für ökologische Anreize darstellen, um die EU weitaus besser dafür zu wappnen, auch künftig ein Raum der Chancen zu sein und die Herausforderungen des globalisierten Wirtschaftswettbewerbs zu bewältigen;
I. in der Erwägung, dass die Investitionsoffensive für Europa Teil einer umfassenderen Strategie ist, die darauf abzielt, die bei den öffentlichen und privaten Investitionen beobachtete negative Tendenz umzukehren, indem neue finanzielle Liquidität aus privater Hand mobilisiert wird, die der Realwirtschaft zugeführt werden soll, um langfristige strategische und nachhaltige Investitionen unionsweit zu fördern;
J. in der Erwägung, dass es derzeit immer mehr Finanzierungsinstrumente gibt, die von der EIB gestaltet und gefördert werden und von ÖPP bis hin zur Verbriefung reichen; in der Erwägung, dass mit solchen Instrumenten womöglich das Risiko einhergeht, dass Verluste auf die Allgemeinheit abgewälzt und Gewinne privatisiert werden;
K. in der Erwägung, dass mit der EIB-Finanzierung von Operationen außerhalb der EU in erster Linie die außenpolitischen Ziele der Union unterstützt und zugleich deren Sichtbarkeit und Werte gestärkt bzw. verbreitet werden sowie ein Beitrag zur Wahrung der Stabilität von Drittstaaten geleistet wird;
L. in der Erwägung, dass kontinuierliche Aufmerksamkeit auf die Entwicklung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Leistungspolitik und Verwaltung der EIB sowie auf verantwortungsvolle Verwaltung und Transparenz gerichtet werden sollte;
M. in der Erwägung, dass die EIB die Bonitätsstufe „Triple A“ als grundlegenden Wert ihres Geschäftsmodells sowie ein hochwertiges und solides Vermögensportfolio samt wirtschaftlicher Investitionsvorhaben bei der Umsetzung des EFSI beibehalten sollte;
N. in der Erwägung, dass die EIB noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Empfehlungen und Aufforderungen in den Entschließungen des Parlaments zu den Jahresberichten der EIB der letzten Jahre umzusetzen;
Verbesserung der Nachhaltigkeit der Investitionspolitik der EIB
1. stellt fest, dass im Jahr 2015 Operationen im Umfang 77,5 Mrd. EUR (gegenüber 77 Mrd. EUR im Jahr 2014) abgesegnet wurden, wovon 69,7 Mrd. EUR an EU-Mitgliedstaaten und 7,8 Mrd. EUR an Drittstaaten geflossen sind;
2. begrüßt die Jahresberichte der EIB für 2015 und die darin dargelegten Erfolge sowie die Anstrengungen mit Blick auf eine bessere Präsentation und Berichterstattung über den Beitrag (oder die Zusätzlichkeit) und die Ergebnisse der EIB;
3. verweist auf die Forderung des Parlaments, einen umfassenderen und einheitlicheren Jahresbericht vorzulegen, damit die Gesamttätigkeit und die Kreditvergabeprioritäten der EIB qualitativ besser überblickt und bewertet werden können; betont, dass die EIB die Informationen über die konkret erzielten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen und den Mehrwert ihrer Operationen in den Mitgliedstaaten und außerhalb der EU bereitstellen und weiter präzisieren muss;
4. betont, dass jede von der EIB finanzierte Tätigkeit ein Teil der allgemeinen Strategie und der politischen Schwerpunktbereiche der EU sein und beständig mit ihnen im Einklang stehen muss, wie sie in der Strategie Europa 2020, der Fazilität für Wachstum und Beschäftigung und dem Pakt für Wachstum und Beschäftigung festgelegt wurden, während bei der Projektauswahl auch die Kriterien für wirtschaftliche, soziale und finanzielle Effizienz sowie im Zusammenhang mit den Umweltauswirkungen anzuwenden sind, wodurch die konsequente Umsetzung der EU-Politik sichergestellt wird;
5. betont, dass konkrete und präzise Ergebnisse vorgelegt werden müssen, aus denen hervorgeht, wie die Auslandsinvestitionen der EIB dazu beigetragen haben, dass die Prioritäten der EU verwirklicht und Kapazitäten in den Regionen aufgebaut wurden;
6. legt der EIB eindringlich nahe, mit ihren Anstrengungen fortzufahren, um die Schwachstellen im Zusammenhang mit Investitionen, dem Markt und den einzelnen Bereichen zu überwinden, und in Projekte und Operationen mit wirklichem Mehrwert zu investieren, damit ein besserer wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt in der EU, ein stärkeres Investitionsumfeld, höhere Beschäftigung und die Rückkehr zu nachhaltigem Wachstum EU-weit erreicht werden können;
7. weist darauf hin, dass es sich bei der Unterstützung des Wirtschaftsaufschwungs, des nachhaltigen Wachstums und eines stärkeren Zusammenhalts um ein übergeordnetes Ziel handelt und dass die EIB strukturelle Herausforderungen besser vorhersehen sollte, insbesondere die im Zusammenhang mit der Reindustrialisierung Europas und der wissensbasierten und digitalen Wirtschaft, damit im Einklang mit den Zielen der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik neue wirtschaftliche Möglichkeiten und Innovationen generiert werden, die Kreislaufwirtschaft ausgebaut wird und erneuerbare Energieträger effizienter zum Einsatz kommen; betont, dass der Reindustrialisierungsprozess durchgeführt werden muss und dass dabei einerseits der Notwendigkeit der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und andererseits den unterschiedlichen, für die europäische Wirtschaft charakteristischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist, wobei es gilt, den Umweltschutz und den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Bürger unter allen Umständen angemessen zu berücksichtigen;
8. ist der Ansicht, dass die EIB bei der Festlegung von Investitionsmaßnahmen und ihrer Finanzierungsbeschlüsse die mittel- und langfristigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen, insbesondere unter Beachtung der grenzübergreifenden Aspekte, systematisch berücksichtigen sollte; hält es für notwendig, dass die EIB in nachhaltige Projekte von großer und kleiner Reichweite investiert, die langfristig von systemischer Bedeutung sind und einen Mehrwert auf regionaler Ebene und auf EU-Ebene schaffen;
9. betont, dass die Solidität der finanzierten Projekte definitionsgemäß nicht nur mit Blick auf die wirtschaftliche Relevanz, sondern mit einem ebenso großen Augenmerk auf die ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie auf die grenzübergreifende oder regionale politische Bedeutung solcher Projekte bewertet werden sollte; weist darauf hin, dass bei der Darlehenstätigkeit der EIB weiterhin die Schwerpunktsetzung auf Projekten mit eindeutig festgelegten und nachhaltigen Zielen, die sich auf Wachstum und Beschäftigung auswirken, der maßgebliche Leitgrundsatz sein muss;
10. erkennt an, dass die EIB ein maßgeblicher Akteur ist, der für die Neubelebung der EU-Wirtschaft, die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, die Ankurbelung des Wachstums in den Mitgliedstaaten und die Maximierung der Wirksamkeit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der verfügbaren Finanzierungsmittel notwendig ist, wobei sie revolvierende Instrumente einsetzt, und zwar mithilfe eines Multiplikatoreffekts von Garantiefonds und Hebelfinanzierungen;
11. ist davon überzeugt, dass es eine robuste, nachhaltige und stabile EU-Finanzierungsstrategie geben muss, um den Wirtschaftsaufschwung zu beschleunigen, die Beschäftigung zu fördern und bestimmte Wirtschaftsbranchen und weniger entwickelte Regionen dabei zu unterstützen, Defizite aufzuholen; weist darauf hin, dass ein Schwerpunkt auf – insbesondere langfristig – relevante produktive Investitionen gelegt werden muss und dass der Primärsektor, die Forschung, die Infrastruktur und die Beschäftigung gestärkt werden müssen; ist der Überzeugung, dass Projekte anhand ihrer jeweiligen Vorzüge und ihres Potenzials, Mehrwert für die EU insgesamt zu generieren, sowie ihrer konkreten Zusätzlichkeit ausgewählt werden sollten, wobei sie auch ein höheres Risikoprofil aufweisen können;
12. fordert in diesem Zusammenhang, dass mehr Informationen über die genaue Art der einzelnen Projekte bekannt gemacht werden, die direkt oder indirekt über die Darlehenstätigkeit der EIB finanziert werden, insbesondere was deren Mehrwert und voraussichtliche Auswirkungen auf die jeweiligen Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten betrifft;
13. bekräftigt die Bedenken des Parlaments bezüglich der Festlegung einer ausgewogenen Strategie mit einer dynamischen, fairen und transparenten geografischen Verteilung der Projekte und Investitionen auf die Mitgliedstaaten, wobei die besondere Schwerpunktlegung auf den weniger entwickelten Ländern und Regionen im Blick behalten werden muss; stellt fest, dass 73 % des Gesamtumfangs der EIB-Darlehen im Jahr 2015 (51 Mrd. EUR) auf sechs Mitgliedstaaten konzentriert sind, was darauf hinweist, dass nicht alle Mitgliedstaaten oder Regionen die Investitionsmöglichkeiten gleichermaßen nutzen können;
14. unterstützt die Initiativen der EIB, vor Ort gemeinsame technische Hilfe für die Verwaltungsbehörden und Finanzintermediäre zu leisten, darunter auch gezielte Schulungen über den Fi-Compass;
15. empfiehlt der EIB, ihre Kommunikationsmaßnahmen gegenüber potenziellen Interessenträgern und privaten Investoren hinsichtlich der verfügbaren Finanzierungsquellen und -instrumente und gegenüber den Bürgern hinsichtlich der erzielten Ergebnisse zu intensivieren;
16. fordert die EIB und die Kommission auf, die von ihnen angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten sowie ihre Unterstützung und Beratung verstärkt bekannt zu machen, die Finanzierung von Projekten lokaler und regionaler Behörden und von KMU auszuweiten sowie den Zugang zu EIB-Finanzierungen zu erleichtern und die Kombination von Finanzhilfen mit Darlehen und Finanzierungsinstrumenten zu vereinfachen; fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung von Schulungsprogrammen für potenzielle Begünstigte zu unterstützen, indem sie den Verwaltungsbehörden bei der Bereitstellung von Informationen, Orientierungshilfen und Beratung für die Endbegünstigten eine wichtigere Rolle zugesteht;
17. hält es für grundlegend, dass die EIB ihre Bonitätsstufe „Triple A“ beibehält, um ihren Zugang zu internationalen Kapitalmärkten unter den besten Kreditkonditionen zu wahren und die Vorteile ihrer Investitionsstrategie und Darlehenskonditionen weiterzugeben; fordert die EIB auf, ihre Risikokultur zu entwickeln, um ihre Wirksamkeit sowie die Komplementarität und die Synergien zwischen ihren Maßnahmen und verschiedenen EU-Strategien zu verbessern;
18. hält es für höchst bedenklich, dass – wie vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) in seinem Sonderbericht Nr. 19/2016 mit dem Titel „Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 zu ziehende Lehren“ festgestellt – die Kosten und Gebühren für die von der EIB und dem EIF verwalteten Fonds, die zur Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten unter geteilter Mittelverwaltung dienen, allgemein höher ausfallen, und fordert den Rechnungshof auf, für die laufende Periode eine ähnliche Prüfung durchzuführen;
Beobachtung des Einflusses der EIB bei der Umsetzung von Schlüsselbereichen der staatlichen Politik
19. weist auf den Bericht über die Ergebnisse und Auswirkungen der Operationen der EIB in der EU im Jahr 2015 hin, der sich auf die Bewertungsmethode der drei Säulen stützt, um die erwarteten Ergebnisse zu bewerten, die derzeitigen Ergebnisse zu beobachten und die Wirkung der vier Schlüsselziele der staatlichen Politik zu messen, nämlich Innovation und Kompetenzen (22,7 % der EIB-Unterzeichnungen im Jahr 2015, was einen Betrag von 15,8 Mrd. EUR ausmacht), die Finanzierungen für KMU und Midcap-Unternehmen (28,5 % der Unterzeichnungen oder 19,8 Mrd. EUR), Infrastruktur (24,5 % oder 17,1 Mrd. EUR) und Umwelt (24,3 % oder 16,9 Mrd. EUR); stellt fest, dass eine Auswahl von Outputs und Resultaten für die neu unterzeichneten Operationen aufgenommen werden, um die erwarteten Ergebnisse zu veranschaulichen, aber dass im Bericht weder Informationen über die derzeit beobachteten Ergebnisse noch über die erzielte Wirkung enthalten sind;
20. bedauert, dass der Jahresbericht 2015 über die Operationen der EIB in der EU keine Informationen über die erwarteten und erzielten Ergebnisse der Bankoperationen in Bezug auf ihre beiden politischen Querschnittsziele – Klimapolitik und Kohäsion – enthält, und ist besorgt darüber, dass die EIB im Jahr 2015 bei den Investitionen für die Kohäsion nicht das angestrebte Niveau von 30 % erreicht hat (innerhalb der EU wurden 25,2 % erreicht) und dass auch die voraussichtliche Ausführung im Jahr 2016 (27 %) unterhalb des Ziels von 30 % liegt; fordert die EIB nachdrücklich auf, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt wieder als zentrales öffentliches politisches Ziel festzulegen und künftig detailliert über seine Umsetzung Bericht zu erstatten;
21. bedauert zudem, dass die Aktualisierung der 3-Säulen-Methode, die vorgenommen wurde, um sie an die Anforderungen der EFSI-Verordnung anzupassen, weder dazu geführt hat, dass die Berichterstattung der EIB über Operationen innerhalb der EU mit der Berichterstattung über Operationen außerhalb der EU harmonisiert wurde, noch dazu, dass analytische und umfassende Informationen über die in der EU erzielten konkreten Ergebnisse einbezogen wurden; fordert, dass mehr Informationen auf Projektebene offengelegt werden, indem die Projektbewertung und die Beurteilungsbögen der 3-Säulen-Bewertung und des Rahmens für die Ergebnismessung öffentlich zugänglich gemacht werden;
22. betont, dass eine ehrgeizige Investitionsstrategie mit klaren Instrumenten der Beobachtung und Berichterstattung verbunden werden muss, durch die Leistungsmanagement gewährleistet wird;
23. fordert die EIB auf, kontinuierlich einen Schwerpunkt auf ihre Leistungskontrolle mithilfe von Leistungsbewertungen und der nachgewiesenen Wirkung zu legen; empfiehlt der EIB, ihre Kontrollindikatoren auch künftig festzulegen, konkret die Indikatoren für Zusätzlichkeit, um die Auswirkungen so früh wie möglich in der Phase der Projekterstellung zu bewerten und dem Verwaltungsrat ausreichend Informationen über die erwarteten Auswirkungen bereitzustellen, insbesondere was den Beitrag zur EU-Politik anbelangt;
24. erkennt an, dass die Kontrolle eines wachsenden Portfolios und eines unterschiedlichen Projektbestands und infolgedessen die gesamte Verwaltung der Indikatoren komplex sind; fordert die EIB auf, sich stärker für eine angemessene Überwachung einzusetzen;
25. legt der EIB nahe, vorausschauender gegenüber den Mitgliedstaaten zu agieren, um Dienstleistungen zum Aufbau von Kapazitäten und zur Beratung bei der Vorbereitung von großen Investitionsvorhaben direkt für die Begünstigten bereitzustellen, indem sie besser mit den einschlägigen nationalen oder dezentralisierten Behörden oder den nationalen Förderbanken zusammenarbeitet;
Finanzierungsprogramme für KMU
26. weist darauf hin, dass die EIB weltweit Verantwortung trägt, wenn es darum geht, die Anziehungskraft der EU auf der Weltbühne sicherzustellen, indem sie ein günstiges Investitionsklima für Geschäfte und Unternehmen fördert;
27. erkennt die zentrale Rolle der KMU und Midcap-Unternehmen bei der Förderung von Beschäftigung und Wirtschaftswachstum in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten an; befürwortet die Bemühungen der EIB, ihre Unterstützung für alle Arten von KMU (Startkapital, Start-up-Unternehmen, Kleinstunternehmen, mittlere Unternehmen und Unternehmenscluster) zu intensivieren, wobei ein Schwerpunkt auf neuen Geschäftsmodellen mit hohem Potenzial für die Beschäftigungschancen junger Menschen liegen soll; fordert die EIB auf, in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um eine vollständige Umsetzung des Initiativprogramms für KMU sicherzustellen;
28. nimmt zur Kenntnis, dass die Unterstützung der EIB für KMU etwa 36,6 % ihrer Finanzierung im Jahr 2015 ausmachte, wodurch bei der KMU-Finanzierung eine Hebelwirkung von 39,7 Mrd. EUR erzielt wurde und 5 Millionen Arbeitsplätze gestützt wurden;
29. begrüßt die Bemühungen des EIF, die KMU-Initiative in derzeit sechs Ländern (Spanien, Italien, Bulgarien, Finnland, Rumänien und Malta) anzustoßen, denen voraussichtlich neue KMU-Darlehen in Höhe von etwa 8,5 Mrd. EUR zu günstigen Bedingungen zugutekommen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die KMU-Initiative, durch die das Risiko für Finanzintermediäre verringert werden kann, in einem größeren Maßstab umzusetzen; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, die KMU-Initiative bis 2020 zu verlängern; betont jedoch, dass die KMU-Initiative eine wichtigere Rolle spielen sollte, da die Finanzierung von KMU insbesondere in der Zeit nach der Wirtschafts- und Finanzkrise für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU von entscheidender Bedeutung ist; fordert die EIB auf, den Rückgriff auf das Instrument der Verbriefung zu überwachen und zu verbessern; fordert ferner, dass die Kommunikationsstrategie der EIB und die Verwaltungsbedingungen der KMU-Initiative verbessert werden; fordert den EIF auf, einen ausführlichen Bericht über die Erfolge und Misserfolge des Programms zu veröffentlichen;
30. begrüßt, dass sich die EIB und die Kommission auf die Einführung neuer Instrumente geeinigt haben, wie das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz und die Finanzierungsinstrumente für die KMU-Initiative und das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), die zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen dürften; weist auf die Tätigkeit des EIF hin, insbesondere auf die COSME-Finanzierungsinstrumente (für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen) und InnovFin, die 2015 Nutzen aus dem EFSI gezogen haben, indem der Betrag der in diesem Rahmen gewährten Garantien verdoppelt wurde;
31. fordert die EIB auf, das Risikoprofil bei ihren Maßnahmen zu erhöhen, insbesondere bei der Unterstützung von KMU, die Risiken übernehmen oder in wirtschaftlich benachteiligten bzw. noch nicht stabilisierten Regionen entstehen; vertritt zudem die Auffassung, dass die KMU-Branche und ihr Zugang zu Finanzierung ein immer wiederkehrendes und langlebiges Ziel darstellt, das verfolgt und weiterhin gestärkt werden muss;
Innovation
32. unterstützt sämtliche Anreize für marktorientierte Innovationen, soziale Entwicklung und Umweltschutz, wodurch zugleich nachhaltiges Wachstum und ein schonender Umgang mit Ressourcen aufrechterhalten werden; unterstützt Anreize, die die Ambitionen der EU, sich zu einer wissensbasierten und digitalen Kreislaufwirtschaft zu entwickeln, voranbringen und die EU-Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten;
33. merkt an, dass die EIB bereits Investitionen in FuE finanziert, die von Sicherheitsunternehmen der EU im Zusammenhang mit ziviler und doppelt einsetzbarer Technologie vorgenommen werden; ist der Ansicht, dass die EIB bei doppelt einsetzbarer Technologie in erster Linie diejenigen Investitionen unterstützen sollte, die durch eine Vermarktung zu zivilen Zwecken begründet werden – Beispiele von EIB-Projekten dieser Art umfassen bereits FuE-Investitionen bei Lieferungen für Luft- und Raumfahrzeuge, bei Radarsystemen, der Cyber- und Cloud-Sicherheit sowie bei Mikroelektronik und Impfungen;
34. stellt fest, dass bei Darlehen für innovative Projekte im Jahr 2015 eine Rekordsumme von 18,7 Mrd. EUR erreicht wurde, und begrüßt, dass die EIB immer mehr Gewicht auf Investitionen in Innovationen legt;
35. merkt an, dass die EIB durch ihre anhaltende Förderung ziviler und doppelt einsetzbarer Technologie den EU-Sicherheitssektor innerhalb seines bestehenden Rechtsrahmens verstärkt unterstützen könnte; weist darauf hin, dass dies auch Operationen umfasst, die im Rahmen des EFSI gefördert werden;
Infrastruktur
36. fordert die EIB auf, weiterhin eine Infrastrukturagenda zu unterstützen, die auf effizienten Projekten von gemeinsamem Interesse in der Verkehrs- und Energiebranche basiert, und zwar sowohl durch eigene Mittel als auch indem sie Fremdfinanzierungsinstrumente im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ anwendet, wobei auf deren Vereinbarkeit mit den umwelt- und klimapolitischen Zielen und der regionalen Entwicklung zu achten ist; fordert die EIB auf, neue Finanzierungsinstrumente zum Aufbau von Infrastrukturen und zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen von makroregionalen Strategien auszuarbeiten;
37. begrüßt den Finanzierungsumfang für die Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (17 634 Mrd. EUR) sowie der ländlichen Erneuerung und Städtesanierung (5 467 Mrd. EUR) und befürwortet dessen Beibehaltung; weist darauf hin, dass diese Gelder eine unerlässliche Ergänzung zur Kohäsionspolitik und zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) darstellen; betont, wie wichtig es ist, einen regelmäßigen Dialog mit den Verwaltungsbehörden zu führen, um für Synergieeffekte und Komplementarität zwischen den beiden Instrumenten zu sorgen;
38. fordert die EIB, die Kommission, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden wie auch die nationalen Förderbanken und ‑institute auf, verstärkt zusammenzuarbeiten, um mehr Synergieeffekte zwischen den ESI-Fonds und den Finanzierungsinstrumenten und Darlehen der EIB zu erzielen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Verfahren zu vereinfachen, die Verwaltungskapazität zu verbessern, die territoriale Entwicklung und den territorialen Zusammenhalt voranzutreiben und dazu beizutragen, dass die ESI-Fonds und die EIB-Finanzierungen besser verstanden werden; ist der Ansicht, dass hinsichtlich der Mischfinanzierungsaktivitäten der EIB bei Projekten und Programmen im Rahmen der Kohäsionspolitik nur wenige Informationen zur Verfügung stehen; fordert die EIB auf, ihrer Rolle als öffentliche Einrichtung gerecht zu werden und sich nach besten Kräften um Rechenschaftspflicht, Transparenz und Bekanntheit zu bemühen, um Unklarheit zu verhindern; ersucht die EIB, mit Blick auf ihre – auch beratenden – Aktivitäten eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln, damit sämtliche öffentlichen Stellen und alle Empfänger auf ihre Programme zugreifen können;
39. betont, dass das Europäische Parlament die Aktivitäten der EIB aufgrund der zunehmenden Verwendung von Finanzierungsinstrumenten in der Kohäsionspolitik stärker kontrollieren muss, auch um eine bessere Bewertung der Auswirkungen und Folgen der Tätigkeiten der EIB zu ermöglichen;
40. fordert die Mitgliedstaaten auf, von den ihnen aus den ESI-Fonds zugeteilten Mitteln und der Möglichkeit der Zusätzlichkeit in vollem Umfang Gebrauch zu machen und somit die Darlehen und Finanzierungsinstrumente der EIB zu ergänzen; fordert darüber hinaus, dass Finanzhilfen verstärkt und besser mit EIB-Finanzierungen kombiniert werden, damit der Hebeleffekt der ESI-Fonds besser genutzt werden kann; fordert die EIB auf, den Prozess anzuführen, weil sie über den entsprechenden Sachverstand verfügt und gegenüber den Anteilseignern rechenschaftspflichtig ist, was ihr dabei helfen wird, ihre Investitionen rentabel zu gestalten;
41. fordert die EIB auf, ihre Finanzierung im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Stadtentwicklungsziele auszubauen und gleichzeitig traditionelle und innovative Wirtschaftszweige in der EU weiterhin zu fördern; fordert darüber hinaus, dass spezielle Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Umsetzung von makroregionalen Aktionsplänen und Strategien in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt werden;
Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz
42. legt der EIB nahe, den Schwerpunkt bei ihren Klimamaßnahmen auf die Nachhaltigkeit bereichsübergreifender Projekte im Kontext der COP-21-Ziele zu legen und die Ausweitung der erneuerbaren Energieträger und des Grundsatzes der Ressourceneffizienz zu unterstützen; merkt an, dass erneuerbare Energieträger nunmehr im Umfang von 3,4 Mrd. EUR finanziert werden;
43. fordert die EIB auf, ihre vor allem auf Projekte im Bereich der Erdgasinfrastruktur gerichtete Aufmerksamkeit zu überdenken, zumal insbesondere die Nachfrage nach Erdgas in Europa im Sinken begriffen ist und gleichzeitig Großprojekte für den Bau neuer Pipelines und LNG-Terminals ausgearbeitet werden; erklärt sich besorgt, dass sich die Investitionen der EIB in die Erdgasinfrastruktur als Investitionen in verlorene Vermögenswerte herausstellen könnten;
44. hält es für notwendig, weiterhin einen Markt für nachhaltige ökologische Projekte zu entwickeln und in erster Linie die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft zu fördern, insbesondere mithilfe eines Marktes für grüne Anleihen;
Beitrag der EIB zur Verwaltung globaler Angelegenheiten
45. nimmt die Aufstockung des EIB-Außenmandats von 10 Mrd. auf 27 Mrd. EUR zur Kenntnis, wozu auch ein zusätzlicher optionaler Betrag im Umfang von 3 Mrd. EUR gehört; weist darauf hin, dass die Kohärenz dieses Mandats mit den Zielen der EU-Außenpolitik kontinuierlich gewahrt werden muss, insbesondere in Bezug auf die Achtung der Bürgerrechte in denjenigen Ländern, die Finanzierungsmittel erhalten; bekräftigt seine Forderung an den EuRH, einen Sonderbericht auszuarbeiten, wie die externe Darlehenstätigkeit der EIB und deren Ergebnisse auf die Strategien der EU abgestimmt sind;
46. begrüßt, dass sich die EIB rasch an internationale Herausforderungen anpassen kann; fordert die EIB auf, die außenpolitischen Maßnahmen der EU und die Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit der globalen Herausforderung der Migration weiterhin zu unterstützen, indem der Entwicklungsaspekt berücksichtigt und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit gefördert wird;
Kontrolle des Mehrwerts und der Zusätzlichkeit des EFSI
47. merkt an, dass mit dem EFSI im Rahmen der EIB zusätzliche Investitionen und neue Projekte in der Realwirtschaft im Umfang von insgesamt 315 Mrd. EUR bis 2018 mobilisiert werden sollen; nimmt zur Kenntnis, dass 97 Infrastruktur- und Innovationsvorhaben und 192 Vereinbarungen zur Finanzierung von KMU genehmigt wurden, was ein erwartetes Gesamtinvestitionsvolumen von 115,7 Mrd. EUR ausmacht;
48. erkennt an, dass sich das Profil und das Geschäftsmodell der EIB in Bezug auf die Verfahren und die Kontrolle von Unterzeichnungen und Verträgen im Zuge der Umsetzung des EFSI rasch gewandelt haben;
49. merkt an, dass die EIB-Gruppe zur vollständigen Ausschöpfung der zusätzlichen Risikotragfähigkeit gerade verschiedene neue Produkte entwickelt, durch die höhere Risiken übernommen werden können (etwa nachrangige Verbindlichkeiten, Kapitalbeteiligung, Risikoteilung mit Banken), und ihre Kreditrisikopolitik sowie ihre Kriterien für die Förderfähigkeit überarbeitet hat, um eine erhöhte Flexibilität zu ermöglichen; stellt fest, dass die EIB ihre Unterstützung für innovative Unternehmen und für Infrastrukturvorhaben mithilfe des EFSI verstärkt; merkt an, dass die EIB eine größere Anzahl solcher riskanter Projekte unterstützen kann, ohne von den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Mittelverwaltung abzuweichen;
50. weist darauf hin, dass das Ziel des EFSI im Vergleich zu dem anderer bestehender EIB-Finanzierungsinstrumente darin liegt, unterschiedliche, wirklich innovative und riskantere Projektprofile mit neuen Geschäftspartnern aus dem privaten Sektor zu ermitteln und zugleich bei der Umsetzung der ausgewählten Projekte einen erheblichen grenzüberschreitenden europäischen Mehrwert zu erzielen und einen wirksamen Beitrag zu den bestehenden gemeinsamen politischen Zielen der EU zu leisten;
51. erkennt an, dass es sich beim EFSI um ein marktbasiertes Instrument handelt; weist dennoch darauf hin, dass alle Mitgliedstaaten angemessene Kapazitäten für seine Anwendung entwickeln müssen;
52. merkt an, dass bei der Umsetzung des Projektbestands des EFSI eine möglichst breite geografische Ausdehnung in Erwägung gezogen werden sollte, um die Ziele im Bereich der Kohäsion und Nachhaltigkeit voranzubringen; fordert die EIB auf, die derzeitige geografische Unausgewogenheit innerhalb der Union und die sektorale Konzentration des EFSI-Portfolios zu korrigieren, insbesondere im Rahmen der Finanzierungsfenster „Infrastruktur und Innovation“ und „Kleine und mittlere Unternehmen“, indem sie ihre Beratungstätigkeit für die Entwicklung von Projekten in den Mitgliedstaaten und die technische Unterstützung im Rahmen der europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) verstärkt, eine Ausweitung der Anzahl der Bereiche, die für eine Finanzierung aus dem EFSI in Frage kommen, erwägt oder die Art und den Umfang der Projekte besser an die Erfordernisse der Märkte in den Mitgliedstaaten anpasst;
53. fordert die EIB auf, beim Auswahlverfahren parallel zum Umfang des Multiplikatoreffekts auch sorgfältig auf eine wirkliche Zusätzlichkeit und neue Dynamiken zu achten, die zwischen den Projekten variieren könnten, insbesondere in Bereichen, in denen sich die EIB und der EIF noch nicht beteiligten, bei Marktversagen oder bei suboptimalen Investitionsgegebenheiten;
54. merkt an, dass die Hebelwirkung zwischen Projekten variiert, und zwar hauptsächlich aufgrund ihres Umfangs, ihrer Komplexität und der Korrelation zwischen wichtigen sektorspezifischen Herausforderungen und den Erwartungen der Endbegünstigten in einem Kontext, in dem öffentliche Mittel knapp sind; ist der Auffassung, dass die Annahme, dass sich die durchschnittliche Hebelwirkung mit dem Multiplikationsfaktor 15 errechnen lässt, erst am Ende des Investitionszyklus gemessen werden kann, wobei den Besonderheiten des Sektors Rechnung getragen werden muss; ist ebenfalls der Auffassung, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht nur in Bezug auf das Potenzial der Finanzierungsinstrumente, sondern auch in Bezug auf die messbaren Ergebnisse bewertet wird;
55. fordert die EIB auf, dem Grundsatz der Zusätzlichkeit besonderes Augenmerk zu widmen und die einschlägigen Informationen über das Qualitätsmanagement bei der Umsetzung der im Rahmen des EFSI festgelegten Ziele bereitzustellen, sodass deren konkrete Zusätzlichkeit und Wirkung im Vergleich zu den Referenzwerten aufgezeigt wird, aber auch mit Blick auf die Verlängerung der Laufzeit des EFSI über 2017 hinaus;
56. hält es zwecks Mobilisierung von privatem Kapital für wichtig, dass die EIB Investoren einige Risiken abnimmt, die mit möglichen Projekten einhergehen; fordert die EIB überdies auf, sowohl die Anziehungskraft als auch die Sichtbarkeit des EFSI in den Investitionsleitlinien und den zu finanzierenden Projekten zu verbessern, indem sie eine wirksamere Politik zur Sensibilisierung möglicher Privatinvestoren weiterentwickelt;
57. merkt an, dass der EFSI (über das Finanzierungsfenster „Kleine und mittlere Unternehmen“) ein wichtiges Instrument für die zusätzliche Finanzierung von KMU ist, nämlich bis zu einem Betrag von 75 Mrd. EUR der vom EFSI in drei Jahren katalysierten Gesamtinvestitionen, parallel zu den Darlehenskapazitäten der EIB und des EIF;
58. fordert die Kommission auf, unter dem Dach des EFSI eine ständige europäische Plattform für Garantien einzurichten, um KMU den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und die Entwicklung von Garantien und Kreditprodukten auf der Grundlage europäischer Garantien zu verbessern;
59. fordert die EIB auf, die durch den EFSI entstandene Möglichkeit zu nutzen, um die Finanzierung für kleinere, nicht ans Netz angeschlossene dezentrale Projekte im Bereich der erneuerbaren Energieträger zu erhöhen, an denen Bürger und Gemeinschaften beteiligt sind und die auf Schwierigkeiten stoßen, wenn sie Finanzmittel aus anderen Quellen beantragen;
60. nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Sondertätigkeit der EIB in Bezug auf das Volumen aus dem ersten Jahr der Umsetzung des EFSI zugenommen hat, was eine Weiterentwicklung der EIB-Kultur des umsichtigen Risikos sowie ihrer Darlehenspolitik zum Ausdruck bringt;
61. besteht zwecks Rechenschaftspflicht auf der Entwicklung ergebnisorientierter Investitionen, die vom Investitionsausschuss mithilfe des Scoreboards der Indikatoren regelmäßig bewertet werden sollen, um Projekte zu ermitteln, die in Bezug auf ihren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung maßgeschneidert sind, und um einen objektiven Überblick über ihre Zusätzlichkeit, ihren Mehrwert und ihre Kohärenz mit der Unionspolitik oder weiteren klassischen EIB-Operationen zu erlangen; fordert die EIB auf, Informationen darüber offenzulegen, wie Projekte, die durch die EFSI-Garantie gefördert werden, bei einer Bewertung mit dem EFSI-Scoreboard der Indikatoren abschneiden;
62. nimmt zur Kenntnis, dass die EIB auch künftig bereit ist, mit den Dienststellen des Parlaments über die weiteren Vereinbarungen zu beraten, die ins Auge gefasst werden könnten, damit dem Dialog zwischen dem Parlament und der EIB ein strukturierterer, weniger fragmentierter Ansatz zugrundeliegt; weist darauf hin, dass die EIB und das Parlament derzeit daran arbeiten, die förmliche Vereinbarung über den EFSI zügig abzuschließen, in der Bestimmungen über sämtlichen Informationsaustausch festgelegt werden, einschließlich was den Jahresbericht über den EFSI an den Rat und das Parlament betrifft;
Vertiefung der Transparenz, Rechenschaftspflicht, Integrität und internen Kontrolle der EIB als Voraussetzung für eine verbesserte Corporate Governance
63. vertritt die Auffassung, dass die stärkere wirtschaftliche Rolle der EIB, ihre verbesserte Investitionskapazität und die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln zur Gewährleistung ihrer Operationen mit einer stärkeren Transparenz und umfassenderen Rechenschaftspflicht einhergehen müssen, um eine wirkliche öffentliche Kontrolle über ihre Tätigkeit, Projektauswahl und Finanzierungsprioritäten sicherzustellen;
64. fordert die EIB auf, ihre Risikokarte der Tätigkeiten regelmäßig zu aktualisieren und ihre Risikokultur an ihr aktuelles Geschäftsmodell und das steigende Volumen ihres Portfolios im Zusammenhang mit der Umsetzung neuer Instrumente im Rahmen des EFSI sowie verschiedener Fazilitäten, Investitionsplattformen und Risikoteilungsinstrumente anzupassen; fordert die EIB in diesem Zusammenhang ebenfalls auf, nicht finanzielle Aspekte wie den sozialen und/oder ökologischen Mehrwert in ihre Risikokarte aufzunehmen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Umsetzung des EIB-Rahmens der Neigung zu umsichtigem Risiko, um die Beobachtung der Risiken und den Überblick über deren Herkunft, Aneignung und Verwaltung zu verbessern; weist darauf hin, dass ein einheitlicher und homogener Kontrollrahmen entwickelt werden muss;
65. begrüßt die Hochwertigkeit des Darlehensportfolios der EIB, wobei sich die Quote an wertgeminderten Darlehen auf 0,3 % des gesamten Darlehensportfolios der EIB beläuft, sodass die EIB-Politik der umsichtigen Risikoverwaltung durchgängig bestätigt wird und sie ihre hohe Bonität an den internationalen Finanzmärkten beibehält;
66. begrüßt, dass die Transparenzpolitik der EIB auf einer Offenlegungsvermutung basiert und dass der Zugang zu den Dokumenten und Informationen der EIB allen offensteht; weist auf seine Empfehlung hin, nicht vertrauliche Dokumente auf der EIB-Website zu veröffentlichen, zu denen beispielsweise die operativen Gesamtpläne der Vorjahre, interinstitutionelle Vereinbarungen und Absichtserklärungen gehören, und fordert, dass die EIB es nicht darauf beruhen lässt, sondern beständig nach Wegen sucht, die Standards zu verbessern und zu erhöhen;
67. begrüßt den Bericht über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe für das Jahr 2015 und die bevorstehende Überarbeitung der EIB-Politik zur Meldung von Missständen;
68. weist darauf hin, dass Transparenz bei der Umsetzung der Politik der EU nicht nur zur Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit der EIB führt und einen klaren Überblick über die Finanzintermediäre und Endbegünstigten verschafft, sondern auch zur Steigerung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der finanzierten Projekte beiträgt und mit einer Haltung der Nulltoleranz gegenüber Betrug und Korruption in ihrem Darlehensportfolio einhergeht; fordert, dass sich die EIB dem neuen von der Kommission geplanten Früherkennungs- und Ausschlusssystem anschließt;
69. stellt mit Besorgnis fest, dass die EIB, obwohl ihre bereitgestellte Finanzierung dreimal so umfangreich wie diejenige der Weltbank ist, nur drei Rechtssubjekte auf ihrer schwarzen Liste führt, während dies bei der Weltbank bei 820 Rechtssubjekten der Fall ist; fordert, dass sich die EIB in Bezug auf die Erstellung von schwarzen Listen dem Netz anderer öffentlicher Banken, dem die Weltbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) angehören, anschließt, damit dieser Umstand geändert werden kann;
70. bekräftigt seine Forderung, die Transparenz der EIB-Maßnahmen bei der Arbeit mit Finanzintermediären und Begünstigten zu verbessern, um zu verhindern, dass Geschäftspartner negative Bilanzen vorweisen, auf einer schwarzen Liste oder womöglich in Verbindung mit nicht transparenten und nicht kooperationsbereiten Hoheitsgebieten, Offshore-Tätigkeiten oder organisierter Kriminalität stehen; ist der Ansicht, dass die Heranziehung von Kriterien bei der Auswahl der Finanzintermediäre und der Besitz von aktualisierten Informationen über das wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens, einschließlich Treuhandfonds, Stiftungen und Steueroasen, bewährte Verfahren sind, denen beständig Folge zu leisten ist; fordert die EIB auf, ihre Vertragsbedingungen noch strenger zu gestalten, indem sie eine Klausel für oder einen Hinweis auf verantwortungsvolle Verwaltung aufnimmt, um die Integritäts- und Reputationsrisiken einzudämmen;
71. empfiehlt, dass die EIB dem Beispiel der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) der Weltbankgruppe folgen und damit beginnen sollte, Informationen über Teilprojekte mit hohem Risikoprofil offenzulegen, die sie über Geschäftsbanken (die wichtigsten von der EIB herangezogenen Intermediäre/Finanzvehikel zur Förderung von KMU) finanziert;
72. begrüßt die regelmäßigen Treffen mit der Zivilgesellschaft und die öffentlichen Anhörungen über die Entwicklung der Politik der EIB;
73. fordert, dass in der Offenlegungspolitik der EIB ein immer höheres Maß an Transparenz hinsichtlich ihrer Leitungsgremien sichergestellt wird, insbesondere durch die Offenlegung der Protokolle der Sitzungen der Verwaltungsräte der EIB und des EIF oder des EFSI-Investitionsausschusses im Zusammenhang mit Projekten von öffentlichem Interesse, die aus der EU-Haushaltsgarantie Nutzen ziehen und Auswirkungen auf die Gebiete und Bürger der EU haben; erachtet die Offenlegung des Scoreboards der Indikatoren als bewährtes Verfahren für jede Operation sowie für die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen auf der Ebene der Projekte oder Teilprojekte;
74. fordert erneut, dass Informationen zur Auftragsvergabe und Unterauftragsvergabe veröffentlicht und leicht zugänglich gemacht werden und dass der Zugang des Parlaments zu entsprechenden Finanzinformationen und Finanzunterlagen in allen Fällen sichergestellt wird;
75. begrüßt den vorausschauenden Ansatz, den die Europäische Bürgerbeauftragte bei der öffentlichen Kontrolle der EIB verfolgt; hält die festgestellten Mängel in den bestehenden Mechanismen der EIB, durch die etwaige Interessenkonflikte innerhalb ihrer Leitungsgremien verhindert werden sollen, für höchst bedenklich; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zu berücksichtigen und ihren Verhaltenskodex möglichst bald zu überarbeiten, um Interessenkonflikte in ihren Leitungsgremien sowie potenzielle Drehtüreffekte besser zu unterbinden;
76. vertritt die Ansicht, dass die Vizepräsidenten der EIB künftig nicht mehr für Projekte in ihren Heimatländern zuständig sein sollten, da dies eindeutig zu Interessenkonflikten führen kann und nur wenige Mitgliedstaaten einen eigenen Vizepräsidenten stellen;
77. begrüßt die Überarbeitung der Vorschriften der Abteilung Beschwerdeverfahren und die Erneuerung der Absichtserklärung zwischen der Europäischen Bürgerbeauftragten und der EIB; fordert, dass die EIB erläutert, weswegen sich der Beginn einer öffentlichen Anhörung zur Überarbeitung der Maßnahmen und Verfahren, die in ihren Beschwerdeverfahren angewandt werden, verzögert; weist darauf hin, dass ein solcher Überarbeitungsprozess die Möglichkeit bietet, die Unabhängigkeit und Effizienz des Beschwerdeverfahrens weiter zu verbessern, um auch einen Mechanismus für einen systematischen und direkten Informationsfluss zwischen der Abteilung Beschwerdeverfahren und den Direktoren einzurichten; betont, dass das Direktorium der EIB der Bürgerbeauftragten und dem Parlament jährlich darüber Bericht erstatten sollte, wie die Empfehlungen, die im Rahmen ihrer Beschwerdeverfahren eingegangen sind, in die Maßnahmen und Vorgehensweisen der Bank Eingang gefunden haben; betont darüber hinaus, dass der Leiter der Abteilung Beschwerdeverfahren in seinem Tätigkeitsbericht und seiner Bewertung dem Parlament einmal jährlich darlegen sollte, wie die Bank den Empfehlungen dieser Abteilung nachkommt;
78. fordert die EIB auf, in ihrem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Steuerumgehung, unvorschriftsmäßige Tätigkeiten und Geldwäsche alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, und zwar mittels ihrer Politik in Bezug auf nicht transparente und nicht kooperationsbereite Hoheitsgebiete und des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT);
79. legt der EIB zudem nahe, weiterhin regelmäßig mit anderen internationalen Finanzinstitutionen zusammenzuarbeiten, und zwar im Rahmen des Informationsaustauschs über die Ergebnisse ihrer Sorgfaltsprüfung in den Bereichen Unternehmen oder Steuern oder der Überarbeitung der Feststellung der Kundenidentität, und dem Parlament und der Öffentlichkeit jährlich darüber Bericht zu erstatten, wie sie ihre Politik in Bezug auf nicht transparente und nicht kooperationsbereite Hoheitsgebiete umsetzt;
80. ist der Ansicht, dass die externe umsichtige Aufsicht der EIB aufmerksam geprüft werden sollte, wie es auch vom Parlament in seinen früheren Entschließungen dargelegt wurde;
81. nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der EIB, der Kommission und dem EuRH im September 2016 eine aktualisierte Drei-Parteien-Vereinbarung abgeschlossen wurde, und fordert den EuRH auf, Wirtschaftlichkeitsprüfungen hinsichtlich der Operationen der EIB in unterschiedlichen Bereichen durchzuführen, wenn diese mit der Verwendung von EU-Haushaltsmitteln im Zusammenhang stehen, und dabei ihre Wirksamkeit und Effizienz zu prüfen;
82. fordert die Kommission auf, ab 2018 bis spätestens Juni jeden Jahres einen jährlichen Bericht über die Umsetzung ab dem Beginn des laufenden MFR und über den aktuellen Stand der Dinge – einschließlich der erzielten Ergebnisse – vorzulegen, in dem auf alle Finanzierungsinstrumente eingegangen wird, die von der EIB-Gruppe verwaltet und umgesetzt und durch EU-Haushaltsmittel finanziert werden, um ihn im Rahmen des Entlastungsverfahrens verwenden zu können;
83. fordert das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf, in seinen Jahresbericht Informationen über Fälle aufzunehmen, die mit der EIB in Verbindung stehen;
Weiterverfolgung der Empfehlungen des Parlaments
84. fordert die EIB auf, über den Sachstand und den Status früherer Empfehlungen zu berichten, die das Parlament in seinen jährlichen Entschließungen unterbreitet hat, insbesondere was die Auswirkungen ihrer Darlehenstätigkeit angeht;
85. fordert die EIB auf, ihre Politik zur Bekämpfung und Verhinderung rechtswidriger Handlungen bei ihrer eigenen Tätigkeit zu überarbeiten und in ihr eindeutig festzulegen, dass sie die Finanzierung und/oder Genehmigung weiterer Darlehensauszahlungen an Projekte beenden muss, die Gegenstand einer laufenden nationalen Untersuchung oder einer OLAF-Untersuchung von Korruption oder Betrug sind;
o
o
86. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Europäischen Investitionsbank und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA (2014)0201.
- [2] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0183.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0200.
- [4] ABl. L 280 vom 27.10.2011, S. 1.
- [5] ABl. L 135 vom 8.5.2014, S. 1.
- [6] ABl. L 204 vom 31.7.2012, S. 1.
- [7] ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (7.2.2017)
für den Haushaltskontrollausschuss
zum Jahresbericht über die Kontrolle der Finanztätigkeit der EIB für 2015
(2016/2098(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Ivan Jakovčić
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. nimmt zur Kenntnis, dass die EIB im Jahr 2015 77,5 Mrd. EUR (davon 69,7 Mrd. innerhalb und 7,8 Mrd. außerhalb der Union) für neue Tätigkeiten in den Bereichen Innovation, KMU, Infrastruktur und Umwelt sowie als Unterstützung für Flüchtlingsunterkünfte und Investitionen in von der Flüchtlingskrise betroffenen Regionen abgesegnet hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass durch den EFSI im Jahr 2015 126 Projekte mit Mitteln in Höhe von 7,5 Mrd. EUR finanziert wurden, wodurch Investitionen im Umfang von 50 Mrd. EUR mobilisiert wurden;
2. weist auf die große Bedeutung der Investitionen der EIB in Zeiten einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise hin, die gravierende Auswirkungen auf die traditionellen Kreditvergabesysteme nach sich zieht;
3. fordert die EIB und die Kommission auf, vermehrt technische Unterstützung bereitzustellen, um ihre Bemühungen in den Bereichen Verwaltungskapazität und Projektverwaltung fortzuführen und dadurch den Zugang zu Finanzmitteln und die Umsetzung von Investitionen in den verschiedenen Regionen der Europäischen Union zu erleichtern; nimmt die Bedeutung derjenigen Mitgliedstaaten, die die größten Anteilseigner der EIB sind, zur Kenntnis, fordert aber auch, dass jenen Mitgliedstaaten, die einen geringeren Anteil an der Finanzierung der EIB haben, insbesondere in den Bereichen Beratungs- und Analysedienste, Projektverwaltung und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau Unterstützung zukommen gelassen wird, um für eine geografisch ausgewogene Vergabe von Finanzmitteln zu sorgen, damit eine Verschärfung des Gefälles zwischen den Regionen verhindert und gleichzeitig eine leistungsabhängige Antragsprüfung aufrechterhalten werden kann;
4. begrüßt den Finanzierungsumfang für die Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (17 634 Mrd. EUR) sowie der ländlichen Erneuerung und Städtesanierung (5 467 Mrd. EUR) und befürwortet dessen Beibehaltung; weist darauf hin, dass diese Gelder eine unerlässliche Ergänzung zur Kohäsionspolitik und zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) darstellen; betont, wie wichtig es ist, einen regelmäßigen Dialog mit den Verwaltungsbehörden zu führen, um für Synergieeffekte und Komplementarität zwischen den beiden Instrumenten zu sorgen;
5. stellt fest, dass die Qualität des Darlehensbestands dank der umsichtigen Risikomanagementpolitik nach wie vor hoch ist; fordert die EIB jedoch auf, ihre Risikobereitschaft zu erhöhen, dadurch in breiterem Umfang und effizienter auf die Wirtschaft einzuwirken und gleichzeitig ein hohes Niveaus beim Darlehensbestand aufrechtzuerhalten, indem sie sich unter anderem immer enger mit den Stellen abstimmt, die auf der Ebene der Einzelstaaten Darlehen zu vergünstigten Bedingungen im Rahmen von Investitionsprogrammen absichern, die im Einklang mit den Entwicklungszielen der EIB stehen; weist darauf hin, dass Finanzhilfen nicht durch Finanzierungsinstrumente, einschließlich Darlehen, ersetzt werden dürfen;
6. fordert die EIB, die Kommission, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden wie auch die nationalen Förderbanken und -institute auf, verstärkt zusammenzuarbeiten, um mehr Synergieeffekte zwischen den ESI-Fonds und den Finanzierungsinstrumenten und Darlehen der EIB zu erzielen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Verfahren zu vereinfachen, die Verwaltungskapazität zu verbessern, die territoriale Entwicklung und den territorialen Zusammenhalt voranzutreiben und dazu beizutragen, dass die ESI-Fonds und die EIB-Finanzierungen besser verstanden werden; ist der Ansicht, dass hinsichtlich der Mischfinanzierungsaktivitäten der EIB bei Projekten und Programmen im Rahmen der Kohäsionspolitik nur wenige Informationen zur Verfügung stehen; fordert die EIB auf, ihrer Rolle als öffentliche Einrichtung gerecht zu werden und sich nach besten Kräften um Rechenschaftspflicht, Transparenz und Bekanntheit zu bemühen, um Unklarheit zu verhindern; ersucht die EIB, mit Blick auf ihre – auch beratenden – Aktivitäten eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln, damit sämtliche öffentlichen Stellen und alle Empfänger auf ihre Programme zugreifen können;
7. betont, dass das Europäische Parlament die Aktivitäten der EIB aufgrund der zunehmenden Verwendung von Finanzierungsinstrumenten in der Kohäsionspolitik stärker kontrollieren muss, auch um eine bessere Bewertung der Auswirkungen und Folgen der Tätigkeiten der EIB zu ermöglichen;
8. begrüßt die Bemühungen des EIF, der KMU-Initiative in derzeit sechs Ländern (Spanien, Italien, Bulgarien, Finnland, Rumänien und Malta), denen voraussichtlich neue KMU-Darlehen in Höhe von etwa 8,5 Mrd. EUR zu günstigen Bedingungen zugutekommen werden, zum Erfolg zu verhelfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die KMU-Initiative, durch die das Risiko für Finanzintermediäre verringert werden kann, in einem größeren Maßstab umzusetzen; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, die KMU-Initiative bis 2020 zu verlängern; betont jedoch, dass die KMU-Initiative eine wichtigere Rolle spielen sollte, da die Finanzierung von KMU insbesondere in der Zeit nach der Wirtschafts- und Finanzkrise für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU von entscheidender Bedeutung ist; fordert die EIB auf, den Rückgriff auf das Instrument der Verbriefung zu überwachen und zu verbessern; fordert ferner, dass die Kommunikationsstrategie der EIB und die Verwaltungsbedingungen der KMU-Initiative verbessert werden; fordert den EIF auf, einen ausführlichen Bericht über die Erfolge und Misserfolge des Programms zu veröffentlichen;
9. fordert die Mitgliedstaaten auf, von den ihnen aus den ESI-Fonds zugeteilten Mitteln und der Möglichkeit der Zusätzlichkeit in vollem Umfang Gebrauch zu machen und somit die Darlehen und Finanzierungsinstrumente der EIB zu ergänzen; fordert darüber hinaus, dass Finanzhilfen verstärkt und besser mit EIB-Finanzierungen kombiniert werden, damit der Hebeleffekt der ESI-Fonds besser genutzt werden kann; fordert die EIB auf, den Prozess anzuführen, weil sie über den entsprechenden Sachverstand verfügt und gegenüber den Anteilseignern rechenschaftspflichtig ist, was ihr dabei helfen wird, ihre Investitionen rentabel zu gestalten;
10. fordert die Kommission auf, unter dem Dach des EFSI eine ständige europäische Plattform für Garantien einzurichten, um KMU den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und die Entwicklung von Garantien und Kreditprodukten auf der Grundlage europäischer Garantien zu verbessern;
11. fordert die EIB auf, ihre Finanzierungsaktivität im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Stadtentwicklungsziele auszubauen und gleichzeitig traditionelle und innovative Wirtschaftszweige in der EU weiterhin zu fördern; fordert darüber hinaus, dass spezielle Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Umsetzung von makroregionalen Aktionsplänen und Strategien in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt werden;
12. fordert die EIB und die Kommission auf, die von ihnen angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten verstärkt bekanntzumachen sowie mehr Unterstützung und Beratung anzubieten, um die Finanzierung von Vorhaben lokaler und regionaler Behörden und von KMU auszuweiten, sowie den Zugang zu EIB-Finanzierungen zu erleichtern und die Kombination von Finanzhilfen mit Darlehen und Finanzierungsinstrumenten zu vereinfachen; fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung von Schulungsprogrammen für potenzielle Begünstigte zu unterstützen, indem sie den Verwaltungsbehörden bei der Bereitstellung von Informationen, Orientierungshilfen und Beratung für die Endbegünstigten eine wichtigere Rolle zugesteht;
13. bedauert, dass sich die Zahl der wertgeminderten Darlehensverträge zwischen 2014 und 2015 erhöht hat, wobei die Risikoposition von 455 Mio. EUR auf 1,41 Mrd. EUR angestiegen ist; fordert die Kommission auf, ihre Verfahren für das Risikomanagement und die Sorgfaltsprüfung von Projekten zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass dieses zunehmende Problem wirksam angegangen wird, und das Europäische Parlament im Jahr 2017 über die Fortschritte zu unterrichten.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.2.2017 |
|
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 1 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pascal Arimont, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Rosa D’Amato, Michela Giuffrida, Krzysztof Hetman, Constanze Krehl, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Monika Smolková, Maria Spyraki, Ramón Luis Valcárcel Siso, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Joachim Zeller |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Petras Auštrevičius, Andor Deli, Maurice Ponga, Bronis Ropė, Branislav Škripek, Hannu Takkula, Julie Ward |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Sofia Ribeiro |
||||
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.3.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
16 1 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Joachim Zeller |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Benedek Jávor, Marian-Jean Marinescu, Julia Pitera |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Arndt Kohn, Barbara Kudrycka, Lieve Wierinck |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
16 |
+ |
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ALDE PPE S&D Greens |
Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Lieve Wierinck Ingeborg Gräßle, Barbara Kudrycka, Marian-Jean Marinescu, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Claudia Schmidt, Joachim Zeller Cătălin Sorin Ivan, Arndt Kohn, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski Benedek Jávor, Bart Staes |
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1 |
- |
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EFDD |
Marco Valli |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung