BERICHT über den EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020
2.5.2017 - (2016/2273(INI))
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatterin: Sabine Verheyen
Verfasser der Stellungnahmen (*):
Angelika Mlinar, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Pavel Svoboda, Rechtsausschuss
(*) Assoziierte Ausschüsse – Artikel 54 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Open-Data-Charta der G8-Staaten,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 – Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden“ (COM(2010)0743),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu der Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste[1],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 – Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ (COM(2016)0179),
– unter Hinweis auf den Bericht 2016 der Kommission über das eGovernment,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2015)0100),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“[2],
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2015/2240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Einrichtung eines Programms über Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (Programm ISA2) als Mittel zur Modernisierung des öffentlichen Sektors,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ (COM(2016)0358),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. März 2011 mit dem Titel „Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen – Ergebnisse und nächste Schritte: der Weg zur globalen Netzsicherheit“ (COM(2011)0163),
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft“ (COM(2014)0442),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2016 zu dem Thema „Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft“ [3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt – Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ (COM(2016)0587) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0300),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (COM(2016)0590) und die dazugehörigen Anhänge 1 bis 11 sowie die Folgenabschätzung (SWD(2016)0303), die Zusammenfassung der Folgenabschätzung (SWD(2016)0304) und die Bewertung und Zusammenfassung (SWD(2016)0305),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen (COM(2016)0589),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union,
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2013 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 10. Januar 2017 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen (COM(2016)0824),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2017 mit dem Titel „Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt“ (COM(2017)0007),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2017 mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ (COM(2017)0009),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 10. Januar 2017 für eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation) (COM(2017)0010),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 10. Januar 2017 für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (COM(2017)0008),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Europäische Cloud-Initiative – Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa“ (COM(2016)0178),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016)0381/2),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Rechtsausschusses (A8-0178/2017),
A. in der Erwägung, dass die Strategien für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung an das sich verändernde Umfeld angepasst werden müssen, um den Übergang zu digitalen Behördendiensten zu erleichtern;
B. in der Erwägung, dass die Digitalisierung von Behördendiensten dazu beitragen sollte, das Potenzial des Binnenmarktes vollständig auszuschöpfen, eine bessere Wahrnehmung der Bürgerrechte zu fördern, die Lebensqualität der Bürger und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Regionen zu verbessern, ein besseres Verständnis der Bürger von öffentlichen Diensten sowie ihre stärkere Einbeziehung bei diesen Diensten zu erreichen, die Effizienz und Kostenwirksamkeit der öffentlichen Dienste zu verbessern und durch einen verbesserten Dialog zwischen Bürgern und Behörden und größere Transparenz die politische Beteiligung zu stärken; in der Erwägung, dass die EU den Austausch bewährter Verfahren und Technologien zwischen den Mitgliedstaaten fördern sollte;
C. in der Erwägung, dass die IKT-Branche aufgerufen ist, diesen Transformationsprozess zu unterstützen und anforderungsspezifische Lösungen für die öffentliche Verwaltung bereitzustellen;
D. in der Erwägung, dass der Übergang zur digitalen Verwaltung auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingeleitet werden muss;
E. in der Erwägung, dass das Potenzial einer digitalen öffentlichen Verwaltung nur vollständig ausgeschöpft werden kann, wenn die Bürger und Unternehmen den angebotenen Diensten uneingeschränkt vertrauen können;
F. in der Erwägung, dass das Europäische Justizportal ein wesentliches Instrument für den Zugang zu Informationen und zur Justiz ist und einen wichtigen Schritt hin zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung der EU darstellt;
G. in der Erwägung, dass ein besserer Zugang zu Informationen und die stärkere Nutzung verbesserter digitaler Instrumente für unternehmensrechtliche Formalitäten im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen die Rechtssicherheit verbessern und die Kosten für Unternehmen senken dürften;
H. in der Erwägung, dass nach wie vor daran gearbeitet wird, die elektronischen Unternehmens- und Insolvenzregister in der gesamten Union zu vernetzen, was wichtig für die Transparenz und die Rechtssicherheit im Binnenmarkt ist;
I. in der Erwägung, dass auf diese Register aufgrund von Unterschieden bei den technischen Standards in den Mitgliedstaaten noch nicht zentral über das Europäische Justizportal zugegriffen werden kann; in der Erwägung, dass weitere Bemühungen unternommen werden müssen, um der Öffentlichkeit in der EU zugängliche, interoperable und nutzerfreundliche Instrumente im Bereich der elektronischen Behördendienste anbieten zu können; in der Erwägung, dass das Maß an Sicherheit und Schutz der Daten bei der Datenverarbeitung eine Grundvoraussetzung für den elektronischen Rechtsverkehr ist, wenn man bedenkt, um welche Art von Daten es sich dabei handelt;
1. ist der Ansicht, dass der Ausbau der elektronischen Behördendienste ein wesentlicher Aspekt des digitalen Binnenmarktes ist, und fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem Aktionsplan konkrete und messbare Ziele festzulegen, die auf Leistungsindikatoren beruhen, sowie die Fortschritte bei ihrer Umsetzung zu beobachten und dem Parlament jedes Jahr entsprechend Bericht zu erstatten; betont, dass der eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 sowohl auf EU-Ebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene zu positiven Ergebnissen geführt hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch die Bedürfnisse der Verbraucher im Hinblick auf eine stärkere Nutzung elektronischer Dienstleistungen zu bewerten;
Auf dem Weg zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
2. vertritt die Auffassung, dass die öffentlichen Verwaltungen bis 2022 offene, transparente, effiziente und allen offenstehende Einrichtungen werden sollten, die grenzübergreifende, personalisierte, nutzerfreundliche, zugängliche und – über alle Abläufe hinweg – vollständig digitale öffentliche Dienste für Bürger und Unternehmen anbieten, um auf diese Weise für die Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU, Kosten zu senken, Hindernisse abzubauen und Verwaltungsaufwand zu verringern und so alle Vorteile der digitalen Revolution zu erschließen; ist jedoch der Ansicht, dass dies mit einer fairen Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung vereinbar sein sollte;
3. unterstützt das Vorhaben, dass zukünftige Initiativen auf dem Grundsatz „standardmäßig digital“ beruhen, und betont, dass der Grundsatz der einmaligen Erfassung umgesetzt werden muss, da dadurch die Interaktion der Bürger und Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung einfacher wird, indem unnötige und zeitaufwendige Prozesse in der Verwaltung verhindert werden und die Weiterverwendung bereits bereitgestellter Informationen in anderen Anwendungen erleichtert wird; betont, dass Studien der Kommission zufolge durch die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung auf EU-Ebene bis 2017 jährlich voraussichtlich Einsparungen in Höhe von etwa 5 Mrd. EUR ermöglicht werden; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament über die Ergebnisse des großangelegten Pilotprojekts zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei Unternehmen Bericht zu erstatten und bis Ende 2017 ein großangelegtes Pilotprojekt zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei Bürgern einzuleiten;
4. begrüßt die Absicht der Kommission, so bald wie möglich ein zentrales digitales Zugangstor zu schaffen, über das den Bürgern und Unternehmen ein kohärentes Paket miteinander verknüpfter Binnenmarkt-Online-Dienste sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene bereitgestellt würde, das Informationen über EU-Vorschriften und nationale Vorschriften sowie Hilfestellungsdienste umfassen würde, wobei über dieses Zugangstor die wichtigsten Vorgänge für Bürger und Unternehmen in grenzübergreifenden Situationen abgeschlossen werden könnten und mit ihm dazu beigetragen würde, dass der Grundsatz der einmaligen Erfassung in der EU umgesetzt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass es zügig und uneingeschränkt eingeführt wird, und alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit es effizient funktioniert und interoperabel ist, um sicherzustellen, dass sein Potenzial und seine Vorteile voll ausgeschöpft werden; betont, dass bestehende bewährte Verfahren, die in einigen Mitgliedstaaten bereits angewandt werden, gefördert werden sollten; vertritt die Auffassung, dass mit dieser Initiative dafür gesorgt werden sollte, dass alle Mitgliedstaaten ein zentrales amtliches Portal für elektronische Dienstleistungen bereitstellen, über das auf alle ihre Online-Dienste und die zur Verfügung stehenden interoperablen EU-Dienste zugegriffen werden kann; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für die zügige und uneingeschränkte Bereitstellung der Portale der zentralen Ansprechpartner zu sorgen;
5. fordert die Kommission auf, weitere Wege dafür zu prüfen, digitale Lösungen für Formalitäten im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen, die elektronische Ablage von Unternehmensunterlagen und die Bereitstellung von grenzübergreifenden und sonstigen Informationen für Unternehmensregister zu fördern; weist darauf hin, dass Rechtsvorschriften in diesem Bereich möglicherweise der einzige Weg zur Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens für unionsweite digitale Lösungen sind;
6. ist der Ansicht, dass die Bemühungen um die elektronische Vernetzung der Unternehmens- und Insolvenzregister der Mitgliedstaaten verstärkt werden sollten, und hebt den Stellenwert dieser Vernetzung für den Binnenmarkt hervor; betont, dass alle bereitzustellenden Informationen einem gemeinsamen europäischen Muster oder Rahmen folgen sollten;
7. betont, dass Inklusion, Barrierefreiheit und der allgemeine Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten sichergestellt werden müssen, und weist darauf hin, dass sie ein wesentlicher Faktor sind, um die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die neue Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zugutekommen wird, uneingeschränkt umzusetzen und anzuwenden;
8. hebt den Stellenwert des Konzepts „offene Daten“ hervor, bei dem die freie Verfügbarkeit bestimmter Daten der öffentlichen Verwaltung zur Nutzung und Weiterverwendung, auch durch Dritte, in und zwischen öffentlichen Einrichtungen vorgesehen ist; betont, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, durch die die Achtung von Urheberrechten und der Datenschutz sichergestellt werden; bekräftigt, dass der offene und niemanden ausgrenzende freie Datenverkehr es ermöglichen würde, neue innovative Lösungen zu konzipieren und weiterzuentwickeln, und er zu mehr Effizienz und Transparenz führen würde; betont, dass auf diese Art von Daten und öffentlichen Informationen daher wenn möglich zugegriffen werden können sollte, damit neue Möglichkeiten für den Wissensgewinn gefördert werden und ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Stärkung einer offenen Gesellschaft geleistet wird; weist erneut darauf hin, dass die Informationen der öffentlichen Verwaltungen, wenn möglich, zugänglich sein sollten, insbesondere wenn der generierte Datenbestand sehr umfangreich ist, wie etwa bei dem Programm INSPIRE; vertritt die Auffassung, dass größere Anstrengungen unternommen werden sollten, um koordinierte Datenstrategien sowohl in den EU-Institutionen als auch den Mitgliedstaaten einzuführen, die eine umfangreichere und zügigere Freigabe von Daten für die Öffentlichkeit, die Sicherstellung einer besseren Datenqualität und eines leichten Zugriffs auf Daten sowie die Bereitstellung elektronischer Rechtsvorschriften in maschinenlesbaren Formaten umfassen sollten;
9. weist auf die Vorteile der elektronischen Beteiligung hin und betont, dass die Mitgliedstaaten verstärkt elektronische Mittel bei der Konsultation, Information und Beschlussfassung einsetzen sollten; betont, dass die elektronische Beteiligung, insbesondere im Hinblick auf die elektronische Beschlussfassung, mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt im Einklang stehen muss, um zu verhindern, dass die Systeme missbräuchlich verwendet werden, und auch im Interesse der Rechenschaftspflicht und Transparenz;
10. begrüßt die Initiativen der EU-Institutionen zur Verbesserung der Mechanismen für die elektronische Beteiligung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten und fordert die Kommission auf, digitale Instrumente wie Systeme zur elektronischen Stimmabgabe oder elektronische Petitionen zu fördern und weiter auszubauen, mit denen die Beteiligung von Bürgern und Unternehmen an der Politikgestaltung der EU verbessert und gefördert werden soll;
11. weist darauf hin, dass die Nutzung mobiler Geräte in den letzten fünf Jahren erheblich zugenommen hat, aber nur ein Drittel der öffentlichen Websites für mobile Geräte optimiert sind; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Möglichkeiten der Entwicklung mobiler Lösungen für elektronische Behördendienste zu bewerten und dafür zu sorgen, dass diese nutzerfreundlich und für alle zugänglich sind; betont, dass die Websites und Instrumente der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich moderner Technologien und sich ständig ändernder Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen, damit die Zugänglichkeit der elektronischen Behördendienste zukunftssicher ist;
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen oder bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge zu fördern und einzusetzen, um so dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Ausgaben transparenter und effizienter werden, und um gleichzeitig Kosten zu sparen und Bürokratie abzubauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, auch die Nutzung von Auftragsregistern und interoperablen elektronischen Signaturen in ihren öffentlichen Einrichtungen zu erhöhen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Transparenz der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen, wobei die Informationen allen Teilnehmern in Echtzeit zur Verfügung stehen müssen; fordert die Kommission unter diesem Aspekt auf, den Austausch bewährter Verfahren über die Anwendung der Innovationskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern und dabei insbesondere dafür zu sorgen, dass in den Ausschreibungen keine Lösungen vorweggenommen werden, sondern für die Bieter genug Raum bleibt, innovative und offene Lösungen vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung von Normen für die elektronische Rechnungsstellung, Angebotseinreichung und Benachrichtigung fortzusetzen und die Verwendung des elektronischen Identitätsnachweises in den internen Systemen der öffentlichen Verwaltungen im Interesse der stärkeren Rechenschaftspflicht und besseren Rückverfolgbarkeit im Hinblick auf sämtliche Vorgänge in diesen Systemen zu fördern;
13. betont, dass sichere, zuverlässige und interoperable grenzübergreifende öffentliche Dienste entwickelt werden müssen, damit die Fragmentierung nicht zunimmt und die Mobilität gefördert wird; betont, dass Interoperabilität und Standardisierung zentrale Voraussetzungen für die Einführung von Strukturen im Bereich der elektronischen Behördendienste sind, und begrüßt daher die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ und – unter diesem Aspekt – die Überarbeitung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens; unterstreicht, dass die Verwendung offener Standards eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Unionsbürger an öffentlichen Plattformen teilhaben können, und betont, dass Standards den Interessen der Gesellschaft insgesamt dienen müssen und es erforderlich ist, dass sie alle einschließend, gerecht und zukunftssicher sind und auf offene und transparente Weise entwickelt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, bei der Entwicklung öffentlicher digitaler Lösungen offene Standards zu fördern und ein stärkeres Augenmerk auf Interoperabilität und die Vorteile zu legen, die durch den wirkungsvollen Einsatz digitaler Technologien entstehen können;
14. bedauert, dass 2015 nur 28 % der europäischen Privathaushalte in ländlichen Gebieten einen schnellen Festnetz-Internetanschluss hatten und durchschnittlich nur 36 % der EU-Haushalte in ländlichen Gebieten über Zugang zum 4G-Mobilfunk verfügten, während der EU-Durchschnitt bei 86 % lag, und weist darauf hin, dass eine weitere Unterstützung des Breitbandausbaus insbesondere in ländlichen Gebieten dringend erforderlich ist, da ein Breitbandanschluss, der eine hohe Geschwindigkeit bei der Datenübertragung ermöglicht, unerlässlich ist, um elektronische Behördendienste nutzen und von ihren Vorteilen profitieren zu können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die angemessene Finanzierung von Breitbandausbau, Infrastrukturen für digitale Dienste und grenzübergreifender Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung über das Jahr 2020 hinaus – entweder im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ oder anderer geeigneter EU-Programme – fortzuführen und dadurch die langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen; fordert die Betreiber unter diesem Aspekt auf, stärker in die Infrastruktur zu investieren, um die Internetanbindung in ländlichen Gebieten zu verbessern, und dafür zu sorgen, dass auch in ländlichen Gebieten Netze mit sehr hoher Kapazität in Form von 5G-Technik zur Verfügung stehen, da sie ein wichtiger Baustein der digitalen Gesellschaft sind;
15. betont, dass die flächendeckende Bereitstellung einer sicheren, geeigneten, widerstandsfähigen, verlässlichen und leistungsstarken Infrastruktur, etwa durch ultraschnelle Breitband- und Telekommunikationsnetze, von entscheidender Bedeutung ist, wenn die elektronischen Behördendienste funktionieren sollen; fordert daher, dass der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation rasch angenommen wird, damit die strategischen Ziele, die auf europäischer Ebene verfolgt werden, auch erreicht werden; hält es für wesentlich, dass die öffentliche Verwaltung stets auf den neuesten Stand gebracht wird, was die technologische Entwicklung angeht, und dass sie über ausreichende Kapazitäten verfügt, damit innovative Technologien, etwa Big-Data-Technologien und das Internet der Dinge oder auch mobile Dienste wie 5G, genutzt werden können, da mit diesen Technologien dem Bedarf der Nutzer entsprochen werden kann;
16. ist der Ansicht, dass die technischen Bausteine der Fazilität „Connecting Europe“ unbedingt im öffentlichen und im privaten Sektor wiederverwendet werden müssen, wenn die Infrastruktur für digitale Dienste funktionieren soll; betont, dass gewährleistet sein muss, dass die technischen Bausteine der Fazilität „Connecting Europe“ sowie auch die Ergebnisse der großangelegten Pilotprojekte und des Programms ISA2 langfristig, d. h. über das Jahr 2020 hinaus, tragfähig sind; betont, dass die Initiative Wifi4EU großes Potenzial aufweist, was die Förderung eines universellen Zugangs zu den Hochgeschwindigkeitsnetzen angeht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, eine langfristig angelegte Verwaltungsstruktur aufzubauen, damit die Ziele des digitalen Binnenmarktes verwirklicht werden können, wobei die Priorität darauf liegen sollte, dem Bedarf der Bürger und Unternehmen zu entsprechen, und darauf hingearbeitet werden sollte, dass möglichst gemeinsame Normen umgesetzt werden;
17. stellt fest, dass innovative Lösungen für datenintensive öffentliche Dienstleistungen, beispielsweise die Nutzung von Cloud-Diensten, nach wie vor nur langsam und nur von einzelnen Akteuren angenommen werden; weist erneut darauf hin, dass bei Diensten wie INSPIRE große Datenmengen erzeugt werden, für die höhere Rechenkapazitäten benötigt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Europäische Cloud-Initiative der Kommission und vertritt die Ansicht, dass die Nutzerbasis der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet werden sollte;
18. fordert die Kommission auf, für die Bedeutung des Europäischen Justizportals und dessen Nutzungsmöglichkeiten zu sensibilisieren und es zur zentralen Anlaufstelle für alle einschlägigen rechtlichen Informationen und den Zugang zur Justiz in den Mitgliedstaaten zu machen; weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Beteiligten an Verfahren über den gleichen Zugang und die erforderlichen Fertigkeiten für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien verfügen, was mit einer Beschränkung ihres Zugangs zur Justiz einhergehen könnte; betont, dass vor allem darauf geachtet werden sollte, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zum Europäischen Justizportal erhalten;
19. begrüßt das Projekt e-CODEX, mit dem die Bürger und Gerichte in allen Mitgliedstaaten direkt miteinander kommunizieren können, da dies ein wichtiger Schritt hin zu einem einfacheren grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen Diensten ist;
20. beglückwünscht den Rat und die Kommission zu ihrem Beitrag zur Einführung des Europäischen Urteilsidentifikators (ECLI), der von großem Nutzen für die juristische Forschung und den justiziellen Dialog ist, und begrüßt die Einrichtung der ECLI-Suchmaschine, mit der sich der Zugang zu rechtlichen Informationen in der gesamten Union einfacher gestalten dürfte;
21. weist erneut darauf hin, dass die digitalen Kompetenzen des Verwaltungspersonals sowie aller Bürger und Unternehmen verbessert werden müssen, indem Schulungsangebote auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene entwickelt und gefördert werden, um die Gefahr der digitalen Ausgrenzung zu minimieren, und dass besondere Schulungen zu elektronischen Behördendiensten für Bedienstete im öffentlichen Dienst und Entscheidungsträger eingeführt werden müssen; betont, dass digitale Kompetenzen eine unerlässliche Voraussetzung für die Nutzung von elektronischen Behördendiensten sind; legt nahe, dass Lehrpläne im Bereich IKT-gestütztes Lernen erarbeitet werden, die im Rahmen des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) anerkannt sind; hält es für wesentlich, dass im Zuge des Ausbaus der elektronischen Behördendienste auch die digitalen Kompetenzen stetig ausgebaut werden; betont, dass digitale Spaltungen zwischen verschiedenen geografischen Gebieten, zwischen Menschen mit unterschiedlichem soziökonomischem Hintergrund sowie zwischen den Generationen überwunden und verhindert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorschläge aus dem e‑Government-Aktionsplan umzusetzen, um insbesondere den jungen Menschen eine Kommunikation mit der Verwaltung zu ermöglichen, die ihren sonstigen Kommunikationsgewohnheiten entspricht, und betont, dass die Vermittlung digitaler Kompetenzen bei älteren Menschen, denen es bei der Nutzung elektronischer Dienste häufig an Kompetenzen oder Vertrauen mangelt, besonders wichtig ist; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten lebenslanges Lernen fördern und Kommunikations- und Aufklärungskampagnen erleichtern sollten, wozu auch die Schaffung von Netzen für die Vermittlung der Medienkompetenz gehört, damit die Unionsbürger die Möglichkeiten der neuen Portale und Dienste im Bereich der elektronischen Verwaltung voll ausschöpfen können;
22. betont, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Quote des digitalen Analphabetismus und der Tatsache, dass mehr als 22 % der Europäer, insbesondere ältere Menschen, bei Behördengängen vorzugsweise keine Online-Dienste nutzen, ein alle einbeziehender, dualer Online- und Offline-Ansatz erforderlich ist, um Ausgrenzung zu verhindern; betont, dass die Ablehnung von Online-Diensten verschiedene Gründe haben und an unterschiedlichen Hindernissen liegen kann, zum Beispiel fehlendes Bewusstsein über diese Dienste, fehlende Kompetenzen, mangelndes Vertrauen und falsche Vorstellungen, und dass sichergestellt werden muss, dass diese Gründe nicht mehr bestehen, und dass diese Hindernisse beseitigt werden müssen; ist der Ansicht, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Bürger, die im ländlichen Raum, in Bergregionen und abgelegenen Gebieten leben, Zugang zu gut funktionierenden elektronischen Behördendiensten haben, wenn es nicht zum digitalen Ausschluss oder dazu kommen soll, dass die digitale Kluft tiefer wird;
23. betont, dass Behörden durch Digitalisierung Kosten senken können; ist der Ansicht, dass die Digitalisierung und weitere Herausforderungen im Rahmen der Modernisierungspakete oft vor dem Hintergrund von Haushaltszwängen angegangen werden und dass insbesondere die regionalen und lokalen Behörden in den kommenden Jahren noch sehr viel Arbeit vor sich haben und es daher nicht nur erforderlich ist, auf offenen Standards beruhende digitale Lösungen einzuführen, um so die Wartungskosten zu senken und Innovationen zu stärken, sondern auch, öffentlich-private Partnerschaften zu fördern; betont, dass Investitionen in die Digitalisierung dazu beitragen werden, in der Zukunft Verwaltungskosten zu senken, und daher mit der Zeit Kostenwirksamkeit erreicht werden wird; betont, dass in der Zwischenzeit ein Online- und Offline-Ansatz verfolgt werden muss;
24. weist darauf hin, dass bei der Erwägung der Digitalisierung einzelner Verwaltungsverfahren Einwände wegen des vorrangigen öffentlichen Interesses berücksichtigt werden müssen;
Grenzübergreifende elektronische Behördendienste auf allen Verwaltungsebenen
25. betont, dass es wichtig ist, eine tragfähige grenzübergreifende Infrastruktur für elektronische Behördendienste zu schaffen, um den Zugang zu den und die Ausübung der vier Grundfreiheiten zu vereinfachen;
26. betont, dass grenzübergreifende elektronische Behördendienste für das tägliche Leben der Bürger wichtig sind, und hebt die Vorteile hervor, die ein weiterer Ausbau des Systems für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) und des europäischen Portals zur beruflichen Mobilität (EURES-Portal) sowie der grenzübergreifenden elektronischen Gesundheitsdienste mit sich bringt;
27. begrüßt die unterschiedlichen Initiativen der Kommission zur Entwicklung grenzübergreifender digitaler Rezepte, insbesondere im Hinblick auf Interoperabilität und Standardisierung; betont jedoch, dass die Verbreitung dieser Lösungen viel zu langsam vonstattengeht, wenn man den Wert und die Bedeutung dieser Dienste für die EU-Bürger bedenkt; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das geeignete Rahmenwerk vorhanden ist – und zwar für sämtliche wesentliche Bereiche, vom Datenschutz über die Sicherheit des Datenaustauschs bis hin zur Einführung der erforderlichen digitalen Infrastruktur und Dienste –, um das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Entwicklung grenzübergreifender elektronischer Rezepte zu beschleunigen;
28. fordert die Kommission auf, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES-Portal) weiter auszubauen und seine Nutzung weiter zu fördern, und zwar durch eine stärkere Integration und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen und dem EURES-Portal, um die Mobilität von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern in der Europäischen Union zu erleichtern und zu stärken;
29. betont, dass durch elektronische Gesundheitsdienste die Lebensqualität der Bürger deutlich verbessert werden kann, da die Gesundheitsversorgung für die Bürger besser zugänglich, kostenwirksamer und effizienter wird;
30. ist der Ansicht, dass Sprachhindernisse überwunden werden müssen, damit grenzübergreifende elektronische Behördendienste uneingeschränkt funktionieren können, und dass öffentliche Verwaltungen, insbesondere in Grenzregionen, ihre Informationen und Dienstleistungen in den Sprachen ihres Landes, aber auch in anderen relevanten europäischen Sprachen bereitstellen sollten;
31. weist darauf hin, dass bewährte Verfahren, Projektbeispiele und Projekterfahrungen zwischen allen Ebenen der Verwaltung in und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden müssen; stellt fest, dass mit den von der EU finanzierten großangelegten Pilotprojekten wie eSENSE, eCODEX und TOOP ein beträchtlicher Beitrag zur Verbesserung der grenzübergreifenden Dienste in Europa geleistet wird;
32. ist der Auffassung, dass durch eine umfassende Überwachung der Leistungsfähigkeit von elektronischen Behördendiensten in den Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollte, dass nationale Besonderheiten bei den Methoden für die Messung der Leistungsfähigkeit angemessen berücksichtigt werden; hebt den Nutzen einer verlässlichen Messung der Leistungsfähigkeit in den Mitgliedstaaten für politische Entscheidungsträger und die öffentliche Meinung hervor;
33. stellt fest, dass Interoperabilität, offene Standards und offene Daten nicht nur im grenzübergreifenden Rahmen von wesentlicher Bedeutung sind, sondern auch auf den nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungsebenen jedes Mitgliedstaats sichergestellt sein müssen, und dass gleichzeitig auch der erforderliche Datenschutz bei der Übermittlung von Informationen berücksichtigt werden muss;
34. fordert die Kommission und die anderen EU-Institutionen auf, im Bereich von elektronischen Behördendienste mit gutem Beispiel voranzugehen und für Bürger und Unternehmen ein transparentes, nutzerfreundliches Zugangstor sowie – über alle Abläufe hinweg – vollständig digitale Dienste, insbesondere für die Beantragung von EU-Mitteln und die Vergabe öffentlicher Aufträge, anzubieten, und fordert die Kommission auf, auch ihre Bemühungen zu verstärken, ihre Websites in alle Amtssprachen der EU zu übersetzen und auf bewährte Verfahren hinzuweisen;
Datenschutz und -sicherheit
35. betont, dass das Vertrauen der Bürger in den Schutz personenbezogener Daten von wesentlicher Bedeutung ist, um den Erfolg des eGovernment-Aktionsplans 2016–2020 sicherzustellen, und hebt hervor, dass personenbezogene Daten von den öffentlichen Verwaltungen sicher und uneingeschränkt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den EU-Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre behandelt werden müssen, wodurch das Vertrauen in digitale Dienste erhöht wird;
36. betont, dass im Zusammenhang mit dem eGovernment-Aktionsplan auch ein Plan auf dem Gebiet der elektronischen Gesundheitsdienste erwogen werden sollte, da dieser Bereich ein wichtiger Teil des eGovernment ist; vertritt die Auffassung, dass die Erhebung und Übertragung von Daten verbessert werden sollten und dass in bestimmten Fällen die grenzüberschreitende Datenübertragung erforderlichenfalls möglich sein sollte, da dadurch die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für alle EU-Bürger erleichtert würde;
37. weist darauf hin, dass gleichzeitig die Rechtsvorschriften über den Datenschutz nicht als Hindernis, sondern vielmehr als Ausgangspunkt für die Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich der elektronischen Behördendienste erachtet werden sollten, und betont daher, dass eine wirkungsvolle Orientierungshilfe für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sowie ein ständiger Austausch mit den Interessenträgern notwendig sind;
38. weist darauf hin, dass nur 15 % der Europäer angeben, sie hätten die vollständige Kontrolle über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten; vertritt die Ansicht, dass es wichtig ist, den Grundsatz des Dateneigentums eingehender zu untersuchen, und vertraut darauf, dass sich künftige Maßnahmen auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ und andere Vorschläge in diesem Bereich stützen können;
39. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die eIDAS-Verordnung rasch und in vollem Umfang umzusetzen, da elektronische Signatur, Identifizierung und Authentifizierung die Grundsteine für grenzübergreifende digitale öffentliche Dienste sind; betont, dass es wichtig ist, die Nutzung notifizierter elektronischer Identifizierungssysteme im Sinne der eIDAS-Verordnung durch Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu fördern; betont unter diesem Aspekt, dass die Schaffung dieser Grundvoraussetzungen sowohl für den privaten Sektor als auch für den öffentlichen Sektor beim Ausbau digitaler Dienste Priorität haben sollte; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentlich-private Zusammenarbeit bei der grenz- und sektorübergreifenden Nutzung der elektronischen Identifizierung und elektronischer Signaturen zu fördern; begrüßt das Programm ISA2, das alle Strategien der EU umfasst, bei denen die Interoperabilität von Systemen, die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten betrieben werden, erforderlich ist;
40. betont, dass der Schutz von Verwaltungsbehörden vor Cyberangriffen und ihre Widerstandsfähigkeit im Falle eines Cyberangriffs von großer Bedeutung sind und ausgebaut werden müssen; betont, dass hierfür ein europäischer Ansatz erforderlich ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Grundsatz der einmaligen Erfassung, der Teil des eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 ist, den Austausch von Bürgerdaten zwischen europäischen Verwaltungsbehörden voraussetzt;
41. betont, dass die Datensicherheit bereits bei der Konzeption moderner und nutzerfreundlicher Anwendungen und effizienter Verwaltungsverfahren einbezogen werden sollte („security by design“ – eingebaute Sicherheit), damit die Bürger und Unternehmen die Vorteile der modernen Technologien voll ausschöpfen können;
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42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 64.
- [2] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0009.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0089.
BEGRÜNDUNG
Die Berichterstatterin begrüßt den von der Kommission vorgelegten eGovernment-Aktionsplan, in dem ambitionierte Ziele für die kommenden Jahre festgelegt sind. Im Unterschied zum Aktionsplan für den Zeitraum 2011–2015 sind die aktuellen Maßnahmen in einen breiteren Kontext eingebettet und Teil der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt. Damit räumt die Kommission ein, dass es nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Sektor digitale Barrieren gibt, die zur Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts führen.
In der Tat ist der Übergang zu einer digitalen Gesellschaft für alle Sektoren mit großen Herausforderungen verbunden. Das Tempo, in dem sich dieser Übergang vollzieht, ist erstaunlich, und die technologischen Mittel, die bereits verfügbar oder bald einsatzbereit sind, scheinen bislang nicht gekannte Möglichkeiten zu bieten. Die öffentlichen Verwaltungen müssen bereit sein, an diesem Transformationsprozess aktiv mitzuwirken und ihre Dienste zukunftsfähig zu machen.
Auf dem Weg zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
Die Behörden müssen in der Lage sein, das Potenzial der Digitalisierung optimal zu nutzen. Dieses Potenzial bezieht sich sowohl auf die internen als auch externen Arbeitsabläufe der Verwaltung, denn was die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit und die Bürger und Unternehmen bei ihren Behördengängen erwarten, ist eine digitale Umgebung auf dem neuesten technischen Stand.
Eine digitale Verwaltung muss offen, effizient und alle einschließend sein und grenzübergreifende, personalisierte, nutzerfreundliche und – über alle Abläufe hinweg – vollständig digitale öffentliche Dienste für Bürger und Unternehmen anbieten. Als Voraussetzung müssen öffentliche Dienste, wo immer möglich, digital bereitgestellt werden („standardmäßig digital“). Gleichzeitig sollte von Bürgern und Unternehmen nicht verlangt werden, dieselben Informationen mehrmals einreichen zu müssen (Grundsatz der einmaligen Erfassung). Die mehrmalige Bereitstellung derselben Informationen würde nicht nur zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten bedeuten, sondern gleichzeitig auch darauf hindeuten, dass die öffentliche Verwaltung das Potenzial digitaler Lösungen nicht optimal nutzt und folglich unnötigerweise interne Prozesse mehrfach durchführt.
In den künftigen Strategien geht es jedoch nicht nur um die Bereitstellung von Daten, sondern auch um deren Zugänglichkeit. Aus der Perspektive der Union betrifft dies in erster Linie Informationen über den Binnenmarkt, wie die Kommission zu Recht feststellt. Mit der Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors dürfte der Zugang zu Informationen für Bürger und Unternehmen zweifellos erleichtert werden.
Allerdings hat die Union bereits weitere Meilensteine auf dem Gebiet der Zugänglichkeit erreicht: Mit der neuen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen[1] haben die EU-Rechtssetzungsinstanzen die Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Online-Diensten gestärkt. Die Mitgliedstaaten sind jetzt verpflichtet, Websites nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern letztlich für alle Nutzer nutzerfreundlicher zu gestalten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass heute mehr als 83 % der europäischen Haushalte Zugang zum Internet haben und sich der Trend zum vermehrten Einsatz mobiler Geräte fortsetzt. Gleichzeitig ist nur ein Drittel der öffentlichen Websites für mobile Geräte optimiert. Dies führt zu dem Schluss, dass erhebliches Potenzial für den Ausbau mobiler Lösungen für elektronische Behördendienste besteht.
Die Nutzer können auch von offenen Daten profitieren. Sowohl öffentliche als auch private Daten können als die neue Ressource des 21. Jahrhunderts erachtet werden. Es ist wichtig, dass den Bürgern und Unternehmen durch Open-Data-Strategien der freie Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors ermöglicht wird. Durch die Ermöglichung der freien Nutzung solcher Daten würden innovative Lösungen gefördert, die Effizienz und Transparenz gesteigert und letztlich der Wandel zu einer wirklich wissensbasierten Gesellschaft unterstützt. Einige Mitgliedstaaten wie Estland mit seinem offenen Datenportal (opendata.riik.ee) sind hier bereits weiter als andere. Ein weiteres Beispiel ist Deutschland, wo die Bundesregierung derzeit ein Pilotprojekt unter govdata.de durchführt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, einschlägige Informationen, wo dies möglich ist, auszutauschen, um auf diesem Gebiet weitere Fortschritte zu erzielen.
Auch hier ist Zugänglichkeit Grundvoraussetzung für eine Beteiligung am öffentlichen Entscheidungsprozess. Durch elektronischen Beteiligung ist es den Bürgern möglich, sich auf einfache Weise aktiv in die Politikgestaltung einzubringen, und die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeiten von elektronischer Konsultation, Information und Beschlussfassung stärker nutzen.
Die Kommission kündigt richtigerweise an, dass die Mitgliedstaaten weiterhin Unterstützung bei der vollen Umsetzung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge und der Ausarbeitung von Normen für die elektronische Rechnungsstellung, Angebotseinreichung und Benachrichtigung erhalten sollen. Der festgelegte Zeitplan ist ambitioniert (2018: elektronische Einreichung von Angeboten, 2019: Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung), aber machbar, wenn die Kommission und die Mitgliedstaaten in den kommenden zwei Jahren eng zusammenarbeiten.
Der Transformationsprozess sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich erfolgt vor dem Hintergrund zu hoher Analphabetenzahlen in Europa[2] und des Widerstands von Teilen der Bevölkerung, gerade auch Älteren, die für Behördengänge keine Online-Dienste nutzen wollen. Für den öffentlichen Bereich gilt jedoch noch mehr als für den privaten Sektor die Forderung: Kein Bürger darf zurückgelassen werden. Die Berichterstatterin ist deshalb der Ansicht, dass eine Kombination von Online- und Offline-Initiativen notwendig ist, um den Bürgern und Unternehmen Dienstleistungen hoher Qualität zu bieten und die Ausgrenzung von Teilen der Gesellschaft zu verhindern.
Der erfolgreiche Übergang in die digitale Zukunft muss durch Normen auf dem neuesten technischen Stand unterstützt werden, mit denen nicht nur sichergestellt wird, dass der Investitionsrahmen vorhersehbar und stabil ist, sondern auch der Weg zur Verbesserung von Qualität, Sicherheit, Transparenz und Interoperabilität von Waren und Dienstleistungen geebnet wird. Der IMCO-Ausschuss arbeitet derzeit an einem Initiativbericht[3] über die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“[4]. Gleichermaßen wichtig sind weitere Initiativen, die von der Kommission bereits eingeleitet wurden oder demnächst geplant sind, wie zum Beispiel die Absicht der Kommission, den Europäischen Interoperabilitätsrahmen zu überarbeiten.
Wenn keine angemessene Konnektivität gegeben ist, besteht die Gefahr, dass Lösungen für elektronische Behördendienste unbemerkt bleiben. Neben Maßnahmen wie beispielsweise der 5G-Abdeckung ist vor allem der Breitbandausbau entscheidend, um den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten insbesondere in ländlichen Gebieten zu ermöglichen. Ohne angemessene öffentliche Finanzierung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten wird der Breitbandausbau nicht verwirklicht werden. Entscheidend ist deshalb, dass die Investitionen durch die Fazilität „Connecting Europe“ oder andere geeignete EU-Programme unterstützt werden.
Auch in eine adäquate Schulung des Verwaltungspersonals, der Bürger und Unternehmen müssen mehr Mittel fließen. Auch hier ist eine Kofinanzierung durch die Union und die Mitgliedstaaten notwendig, um ambitionierte Fortbildungsprogramme zu entwickeln, die helfen, die Gefahr der digitalen Ausgrenzung zu minimieren.
Die Berichterstatterin sieht jedoch trotz allem Optimismus auch, dass die Digitalisierung ihre Grenzen hat. Für den überwiegenden Teil der öffentlichen Dienste birgt die Digitalisierung tatsächlich das Potenzial, die Qualität und Effizienz zu verbessern. Doch manche Dienstleistungen werden weiterhin durch speziell geschultes Personal erbracht werden müssen. Zum Beispiel können moderne Technologien für die öffentliche Wirtschaftsaufsicht zweifellos von Nutzen sein, wenn es darum geht, die Finanzmärkte zu regulieren. Die Effizienzgewinne sind jedoch beschränkt, wenn zum Beispiel Hygienestandards in Restaurants kontrolliert werden müssen; hier sind Inspektionen vor Ort derzeit noch unverzichtbar.
Folglich dürfen Modernisierungsmaßnahmen nicht nur durch IT-Lösungen oder wirtschaftliche Überlegungen angetrieben werden, sondern müssen auch darauf ausgerichtet sein, dass die Behörden effiziente, wirksame und bürgerfreundliche Dienstleistungen durch gut ausgebildetes Personal bereitstellen, das weiterhin am Schalter verfügbar ist, um auf Anfragen der Bürger einzugehen.
Grenzübergreifende elektronische Behördendienste auf allen Verwaltungsebenen
Alle Mitgliedstaaten und die Union sowie alle Verwaltungsebenen sind von der Digitalisierung betroffen. Der Verwaltung der Union obliegt es, beim Transformationsprozess mit gutem Beispiel voranzugehen. Um ein einfaches Beispiel anzuführen: Viele Bürger beklagen, dass es nicht immer einfach ist, die relevanten Informationen auf den Websites der Kommission zu finden. Ein offener und transparenter Zugang zu Informationen ist nicht nur wichtig, um die europäische Integration voranzubringen, sondern ist auch Teil der Dienstleistungsmentalität einer modernen Verwaltung.
Dieses Momentum muss genutzt werden, um grenzübergreifende Dienste bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Dies ist in erster Linie wichtig, um die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes in die Realität umzusetzen (z. B. Unterstützung und Verbesserung der Mobilität von Bürgern und Unternehmen). Für den öffentlichen Sektor gilt auch: Die Bürger und Unternehmen in Europa erwarten, dass sie die Vorteile der digitalen Technologie auch in anderen Mitgliedstaaten außerhalb des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz bzw. ihre Niederlassung haben, nutzen können. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass das System für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES-Portal) sowie grenzübergreifende elektronische Gesundheitsdienste weiter ausgebaut werden.
Insbesondere in Grenzregionen zeigt sich, dass Sprachbarrieren ein wichtiges Thema sind. Es genügt nicht, von den Bürgern zu verlangen, ihre Sprachkompetenzen zu verbessern. Vielmehr ist es erforderlich, mit gutem Beispiel voranzugehen und Dienstleistungen wo immer möglich neben der Amtssprache des Wohnsitz- bzw. Niederlassungsstaats in einer oder mehreren weiteren Sprachen anzubieten, wenn ein tatsächlicher Bedarf für diese Sprache besteht.
Datenschutz und -sicherheit
Datenschutz und -sicherheit sind ein Bereich, in dem die öffentlichen Verwaltungen sehr gut eine Vorreiterrolle übernehmen und dem privaten Sektor zeigen können, wie diese Grundsätze bei der Entwicklung einer neuen technologischen Architektur eingehalten werden können.
Datenschutz ist ein Grundrecht, und die Union hat vor Kurzem ihre Rechtsvorschriften in einer neuen Datenschutz-Grundverordnung aktualisiert[5], die ab Mai 2018 gelten wird. Die Kommission hat außerdem gerade ihren Vorschlag für die Angleichung der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutzvorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung bei der Verarbeitung der Daten durch die EU-Institutionen[6] und einen Vorschlag für eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation) vorgelegt[7]. Mit dem neuen Paket übernimmt die Union eine Vorreiterrolle beim sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Die nationalen Behörden, insbesondere auf lokaler Ebene, benötigen jedoch eine wirkungsvolle Orientierungshilfe für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Orientierungshilfe sollte sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene bereitgestellt und bei Bedarf aktualisiert werden. Insbesondere aus dem Meinungsaustausch mit Interessenträgern lassen sich wichtige Erkenntnisse gewinnen, wie das richtige Gleichgewicht zwischen Achtung des Grundrechts auf Datenschutz und Unterstützung der Entwicklung innovativer Lösungen für elektronische Behördendienste gewahrt werden kann.
Bei diesen Lösungen sollte auch die Frage des Dateneigentums berücksichtigt werden. Entsprechende Diskussionen – sie betreffen insbesondere den privaten Sektor – wurden vor Kurzem von der Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ angestoßen[8]. Die darin vorgestellten Maßnahmen zum Dateneigentum und andere Maßnahmen wie der Zugang zu und die Übertragung von Daten werden auch eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, den geeigneten politischen Rahmen für die öffentliche Verwaltung zu schaffen. Im dazugehörigen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen ist genauer ausgeführt, wie diese Frage in der Zukunft angegangen werden könnte[9].
Sicherheit und Vertrauen sind zwei zusätzliche Pfeiler moderner Strategien für elektronische Behördendienste. Alle Initiativen müssen sich auf sichere Maßnahmen stützen, denn dadurch wird wiederum das Vertrauen der Bürger und Unternehmen gestärkt, das Voraussetzung ist, damit digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung angenommen und genutzt werden. Was die Datensicherheit betrifft, liegen die Maßnahmen der Union bereits fertig auf dem Tisch. So ist zum Beispiel in der eIDAS-Verordnung bereits ein regulatorisches Umfeld für öffentliche Behörden, Bürger und Unternehmen vorgesehen, das sichere elektronische Interaktionen über elektronische Identifizierungssysteme ermöglicht. Elektronische Signatur, Identifikation und Authentifizierung sind wichtige Vertrauensdienste, die von der öffentlichen Verwaltung in Zukunft angewandt werden müssen.
Schließlich muss das Prinzip der eingebauten Sicherheit („security by design“) bei jeder Digitalisierungsstrategie auch im Bereich der elektronischen Behördendienste angewandt werden. Leider wurde die Aufnahme der öffentlichen Verwaltung in die Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit von den Mitgliedstaaten blockiert[10]. Die Kommission hat ihre politischen Grundsätze zur Cybersicherheit in ihrer Mitteilung von 2016 mit dem Titel „Stärkung der Abwehrfähigkeit Europas im Bereich der Cybersicherheit und Förderung einer wettbewerbsfähigen und innovativen Cybersicherheitsbranche“ (COM(2016)0410, 5.7.2016) präzisiert und darin den Grundsatz der eingebauten Sicherheit bei allen größeren Infrastrukturinvestitionen bekräftigt. Nun ist es an der Zeit, dafür zu sorgen, dass dieser Grundsatz in der Konzeptionsphase aller Initiativen für elektronische Behördendienste tatsächlich befolgt wird.
- [1] Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1.
- [2] Siehe zum Beispiel den Abschlussbericht der EU-Gruppe hochrangiger Sachverständiger für Alphabetisierung vom September 2012.
- [3] 2016/2274(INI) Europäische Normen – Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012.
- [4] COM(2016)0358 vom 1.6.2016.
- [5] Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.
- [6] Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG.
- [7] Vorschlag der Kommission vom 10. Januar 2017 für eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation) (COM(2017)0010) 2017/0003(COD).
- [8] Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2017 mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ (COM(2017)0009).
- [9] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zum freien Datenverkehr und neuen Fragen der europäischen Datenwirtschaft, Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ (SWD(2017)0002).
- [10] Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom 19.7.2016, S. 1).
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (28.2.2017)
für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
zum EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020
(2016/2273(INI))
Verfasserin der Stellungnahme (*): Angelika Mlinar
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist der Ansicht, dass der Ausbau der elektronischen Behördendienste ein wesentliches Element des digitalen Binnenmarkts darstellt; begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020“; unterstützt die Grundsätze, auf denen der Aktionsplan beruht, und ist der Ansicht, dass die Behörden durch diesen Plan einheitlicher, inklusiver, vertrauenswürdiger, effizienter und transparenter arbeiten werden, da sie in seinem Rahmen offene, interoperable und vernetzte nutzerorientierte digitale Dienste anbieten werden, wodurch die Bürgerteilhabe gestärkt wird; begrüßt, dass der Verwaltungsaufwand durch den Grundsatz der einmaligen Erfassung abnehmen wird und auch die entsprechenden Kosten sinken werden; weist erneut darauf hin, dass auf der Ebene der EU Netto-Einsparungen von 5 Mrd. EUR pro Jahr erzielt werden könnten, wenn der Grundsatz der einmaligen Erfassung umgesetzt würde; begrüßt das Projekt zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (Once-Only Principle Project – TOOP) zur Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung im grenzübergreifenden Kontext, und fordert die Kommission auf, die lokalen Behörden der Grenzregionen in dieses Projekt einzubeziehen;
2. betont, dass inklusive, barrierefreie elektronische Behördendienste ein wesentlicher Faktor sind, um die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen; betont, dass das Potenzial der digitalen Technologien genutzt werden sollte, damit der öffentliche Sektor leistungsstärker und effizienter wird und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand abgebaut werden kann und erreicht wird, dass vermehrt partizipative Instrumente genutzt werden und die effizienten Formen der Rückmeldung genutzt werden, die es auf digitalen Plattformen gibt, damit die elektronischen Behördendienste auch den Anforderungen der im Wandel befindlichen Gesellschaft entsprechen; weist darauf hin, dass mit digitalen Entwicklungen unter anderem die Zahlungsverzögerungen gegenüber Lieferanten reduziert und die Beitreibung von Steuern sowie die Gesundheitssysteme verbessert werden können und die Effizienz des Justizwesens erhöht werden kann, indem etwa Unternehmens- und Insolvenzregister miteinander verknüpft werden; fordert die Kommission auf, die industrielle Forschung zu fördern, damit Erzeugnisse, Dienstleistungen und Verfahren, die noch nicht auf dem Markt sind, entstehen, die innovative Lösungen bieten, die den Leistungs- und Funktionsanforderungen des öffentlichen Sektors entsprechen;
3. legt der Kommission nahe, den Aufwand, der aufgrund der unterschiedlichen MwSt-Regelungen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden elektronischen Handel entsteht, auf ein Mindestmaß zu reduzieren und sich dabei an den Erfahrungen mit der Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle (MOSS) zu orientieren, damit dafür gesorgt ist, dass die Vorschriften besser eingehalten werden und für alle Unternehmen in der EU einheitliche Wettbewerbsbedingungen gelten;
4. betont, dass die Bürger auf die bereits verfügbaren elektronischen Behördendienste und die entsprechenden Anwendungen aufmerksam gemacht werden müssen; ist der Ansicht, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Bürger, die im ländlichen Raum, in Bergregionen und abgelegenen Gebieten leben, einen gut funktionierenden Zugang zu elektronischen Behördendiensten haben, wenn es nicht zu digitaler Exklusion oder dazu kommen soll, dass die digitale Kluft tiefer wird; fordert, dass im Rahmen der Ausarbeitung des eGovernment-Aktionsplans ein inklusives Konzept gefördert wird, was ältere Bürger, benachteiligte Gruppen, Menschen mit begrenzten Kenntnissen oder auch Menschen angeht, die eine Behinderung haben, aufgrund deren sie die allgemein verfügbaren Systeme und Schnittstellen nicht nutzen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, ein globales, umfassendes Konzept für elektronische Behördendienste anzunehmen, damit für eine reibungslose Koordinierung zwischen online und offline erbrachten Verwaltungsdiensten gesorgt ist;
5. betont, dass Bürger ohne digitale Kompetenzen oder Bürger, die nicht über die entsprechenden Geräte verfügen, auch weiterhin Zugang zu allen Behördendiensten haben sollten, und zwar über die Standardformulare und -verfahren, wozu auch gehört, dass sie die Behörden persönlich aufsuchen können;
6. betont, dass der eGovernment-Aktionsplan der EU für Grenzregionen von Bedeutung ist, damit sich der Alltag der Bürger und der KMU vereinfacht, die ständig grenzüberschreitend tätig sind;
7. fordert, dass der Elektronische Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) rasch eingeführt wird, weil so der Sozialversicherungsschutz mobiler Bürger gestärkt wird und für eine entsprechende Überwachung gesorgt ist;
8. betont, dass ein sicherer Datenzugang und -austausch möglich sein muss; betont, dass die Konzeption elektronischer Behördendienste auf Informationssicherheit und den Schutz personenbezogener Daten abzielen und dabei dem Unionsrecht Rechnung getragen werden muss; ist der Ansicht, dass neue, innovative Technologien entwickelt werden sollten, damit diese Dienste so gestaltet werden können, dass für Cyber-Sicherheit gesorgt ist; weist darauf hin, dass das Vertrauen in digitale Dienste zunehmen wird und diese auch vermehrt genutzt werden, wenn diese Bedingungen erfüllt werden;
9. betont, dass die flächendeckende Bereitstellung einer sicheren, geeigneten, resilienten, soliden und leistungsstarken Infrastruktur, etwa durch ultraschnelle Breitband- und Telekommunikationsnetze, von entscheidender Bedeutung ist, wenn die elektronischen Behördendienste funktionieren sollen; fordert daher, dass der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) rasch angenommen wird, damit die strategischen Ziele, die auf europäischer Ebene verfolgt werden, auch erreicht werden; hält es für wesentlich, dass die öffentliche Verwaltung stets auf den neuesten Stand gebracht wird, was die technologische Entwicklung angeht, und dass sie über ausreichende Kapazitäten verfügt, damit innovative Technologien, etwa Big-Data-Technologien und das Internet der Dinge oder auch mobile Dienste wie 5G, genutzt werden können, da mit diesen Technologien dem Bedarf der Nutzer entsprochen werden kann;
10. begrüßt, dass im Rahmen des Aktionsplans ein dynamischer, flexibler Ansatz verfolgt wird; fordert den Lenkungsausschuss auf, laufend konkrete, realistische und messbare Ziele festzulegen, die auf Leistungsindikatoren beruhen, die der Innovationsförderung dienlich sind, und fordert ihn auf, zu überwachen, inwiefern diese Ziele erreicht werden, und entsprechend Bericht zu erstatten; ist der Ansicht, dass sich aus den elektronischen Behördendiensten noch mehr Vorteile ergeben werden, wenn möglichst intensiv darüber informiert wird, wie effizient diese Dienste sind, da somit das Vertrauen der Öffentlichkeit gestärkt wird, was deren Nutzung angeht;
11. betont, dass sichere, zuverlässige und interoperable grenzübergreifende öffentliche Dienste entwickelt werden müssen, damit die Fragmentierung nicht zunimmt und die Mobilität im Binnenmarkt gefördert wird, wofür allerdings bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, also etwa flächendeckend eine hochsichere elektronische Identifizierung und elektronische Signaturen eingeführt werden müssen; weist darauf hin, dass verschiedene Behördendienste der Mitgliedstaaten auf der Ebene der EU sowie auf nationaler und lokaler Ebene nach wie vor nicht interoperabel sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Überarbeitung der Europäischen Interoperabilitätsstrategie und des Interoperabilitätsrahmens und empfiehlt, dass weitere Unterstützung geleistet wird, was bewährte Verfahren angeht, also etwa die Nutzung offener Standards und quelloffener Software, und fordert, dass die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) rasch durchgeführt wird; fordert die Kommission insbesondere auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft auf die Entwicklung grenzübergreifender digitaler Dienste hinzuarbeiten, die alle Abläufe umfassen und bei denen eine notifizierte elektronische Identifizierung und entsprechende elektronische Signaturen zur Anwendung kommen, und somit dafür zu sorgen, dass sowohl digitale Dienste als auch die elektronische Identifizierung wirklich genutzt werden, bis die eIDAS-Verordnung vollständig umgesetzt ist;
12. begrüßt das Programm ISA2, das alle Strategien der EU umfasst, bei denen die Interoperabilität von Systemen, die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten betrieben werden, erforderlich ist, wodurch den Bürgern, Unternehmen und einzelstaatlichen Behörden gesamteuropäische elektronische Dienste angeboten werden können;
13. ist der Ansicht, dass die technischen Bausteine der Fazilität „Connecting Europe“ unbedingt im öffentlichen und privaten Sektor wiederverwendet werden müssen, wenn die Infrastruktur für digitale Dienste funktionieren soll; betont, dass gewährleistet sein muss, dass die technischen Bausteine der Fazilität „Connecting Europe“ sowie auch die Ergebnisse der großangelegten Pilotprojekte und des Programms ISA2 langfristig, d. h. über das Jahr 2020 hinaus, tragfähig sind; betont, dass die Initiative Wifi4EU großes Potenzial aufweist, was die Förderung eines universellen Zugangs zu den Hochgeschwindigkeitsnetzen angeht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, eine langfristig angelegte Verwaltungsstruktur aufzubauen, damit die Ziele des digitalen Binnenmarkt verwirklicht werden können, wobei die Priorität darauf liegen sollte, dem Bedarf der Bürger und der Unternehmen zu entsprechen und darauf hinzuarbeiten, dass möglichst gemeinsame Normen umgesetzt werden;
14. erinnert daran, dass die Datenbestände der Behörden möglichst standardmäßig frei zugänglich sein sollten, was insbesondere gilt, wenn das generierte Datenvolumen sehr groß ist, wie etwa bei dem Programm INSPIRE; betont, dass Daten unbedingt sicher gespeichert und für die Weiterverwendung durch Dritte verfügbar sein müssen, dabei allerdings dem Rechtsrahmen der EU und der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden muss; betont, dass öffentlich-private Partnerschaften und die Privatwirtschaft eine entscheidende Rolle spielen können, wenn es gilt, neue, innovative Dienste und Lösungen zu entwickeln;
15. stellt fest, dass innovative Lösungen für datenintensive öffentliche Dienstleistungen, beispielsweise die Nutzung von Cloud-Diensten, nach wie vor nur langsam und nur von einzelnen Akteuren angenommen werden; weist erneut darauf hin, dass bei Diensten wie INSPIRE große Datenmengen erzeugt werden, für die höhere Rechenkapazitäten benötigt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Europäische Cloud-Initiative der Kommission und vertritt die Ansicht, dass die Nutzerbasis der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet werden sollte;
16. betont, dass es die Grundlage moderner elektronischer Behördendienste ist, öffentliche Daten offen zugänglich zu machen und ihre ungehinderte Nutzung zu ermöglichen, womit zur Weiterentwicklung und Stärkung einer offenen Gesellschaft beigetragen wird;
17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass für Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, Schulungsprogramme vorgesehen werden, in deren Rahmen diese sich die erforderlichen digitalen Kompetenzen aneignen können, und fordert sie ferner auf, dafür zu sorgen, dass die Bürger und die Unternehmen im Zuge von Informationskampagnen über die Verwendung und Verfügbarkeit neuer elektronischer Dienste informiert werden;
18. ist der Ansicht, dass die Kommission eine Führungsrolle einnehmen kann, was die Ausarbeitung eines offeneren, inklusiveren Konzepts für elektronische Behördendienste angeht, das auf die Bürger und deren Bedürfnisse ausgerichtet ist; fordert die Kommission daher auf, ihre Bemühungen zu beschleunigen und mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie insbesondere ihre Websites in die EU-Sprachen übersetzt und auf bewährte Verfahren hinweist, notifizierte elektronische Identifizierungen und digitale Signaturen im Einklang mit der eIDAS-Verordnung umfassend anerkennt und standardmäßig digitale Verfahren einführt, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Beantragung von EU-Mitteln und die Vergabe öffentlicher Aufträge, und fordert die anderen Institutionen der EU auf, es ihr zügig gleichzutun; ist der Ansicht, dass die Annahme der Bestimmungen über die Bausteine der Fazilität „Connecting Europe“ durch die Kommission förderlich sein könnte, was das Vertrauen in digitale Behördendienste und einen kulturellen Wandel hin zur wirklichen Nutzung solcher Dienste angeht;
19. hält es für wesentlich, dass im Zuge des Ausbaus der elektronischen Behördendienste auch die digitalen Kompetenzen stetig ausgebaut werden, wodurch die Nachfrage nach verschiedenen digitalen Dienstleistungen stark zunehmen wird;
20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Ausstrahlungseffekte auf die Privatwirtschaft und dementsprechend die Verbreitung von Lösungen, die im Rahmen der elektronischen Behördendienste Anwendung finden, in der Privatwirtschaft zu fördern.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.2.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 1 6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nicolas Bay, Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, Cristian-Silviu Buşoi, Reinhard Bütikofer, Angelo Ciocca, Edward Czesak, Jakop Dalunde, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Theresa Griffin, Hans-Olaf Henkel, Kaja Kallas, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Jaromír Kohlíček, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Miapetra Kumpula-Natri, Janusz Lewandowski, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Angelika Mlinar, Nadine Morano, Dan Nica, Angelika Niebler, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Michel Reimon, Herbert Reul, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Patrizia Toia, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Lieve Wierinck, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Olle Ludvigsson, Notis Marias, Anne Sander, Maria Spyraki |
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STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (2.3.2017)
für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
zum EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020
(2016/2273(INI))
Verfasser der Stellungnahme (*): Pavel Svoboda
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass das Europäische Justizportal ein wesentliches Instrument für den Zugang zu Informationen und zur Justiz ist und einen wichtigen Schritt hin zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung der EU darstellt;
B. in der Erwägung, dass ein besserer Zugang zu Informationen und die stärkere Nutzung verbesserter digitaler Instrumente für unternehmensrechtliche Formalitäten im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen die Rechtssicherheit verbessern und die Kosten für Unternehmen senken dürften;
C. in der Erwägung, dass nach wie vor daran gearbeitet wird, die elektronischen Gesellschafts- und Insolvenzregister in der gesamten Union zu vernetzen, was wichtig für die Transparenz und die Rechtssicherheit auf dem Binnenmarkt ist;
D. in der Erwägung, dass auf diese Register aufgrund von Unterschieden bei den technischen Standards in den Mitgliedstaaten noch nicht einheitlich über das Europäische Justizportal zugegriffen werden kann; in der Erwägung, dass weitere Bemühungen unternommen werden müssen, um der Öffentlichkeit in der EU zugängliche, interoperable und nutzerfreundliche eGovernment-Instrumente anbieten zu können; in der Erwägung, dass das Maß an Sicherheit und Schutz der Daten bei der Datenverarbeitung eine Grundvoraussetzung für die Nutzung des Europäischen Justizportals ist, wenn man bedenkt, um was für Daten es sich dabei handelt;
E. in der Erwägung, dass fortwährend daran gearbeitet wird, die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten durch die Vereinfachung und die Digitalisierung bestimmter Verwaltungsdienste zu verbessern;
F. in der Erwägung, dass die Verwendung offener Standards eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Unionsbürger an Regierungsplattformen teilhaben können und nicht auf anbieterspezifische Programme zurückgreifen müssen, um mit ihrer Regierung zu kommunizieren;
G. in der Erwägung, dass die Schlüsseltechnologien zur Erleichterung der Digitalisierung als Grundlage für sämtliche Anstrengungen zur Modernisierung der öffentlichen Dienstleistungen und Stärkung ihrer Effizienz herangezogen werden müssen, um schnelle und hochwertige Dienste anzubieten, damit die Mobilität der Bürger gesteigert wird und grenzüberschreitende öffentliche Verwaltungsstrukturen zugunsten von Unternehmen eingerichtet werden, sodass zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit beigetragen und die EU auf diese Weise mit Blick auf Investitionen und Lebensqualität attraktiver gestaltet wird;
H. in der Erwägung, dass derzeit daran gearbeitet wird, den Übergang der öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten zur vollständig elektronischen Auftragsvergabe sowie zur Nutzung von Auftragsregistern und interoperablen elektronischen Signaturen zu fördern;
1. fordert die Kommission auf, für die Bedeutung des Europäischen Justizportals und dessen Nutzungsmöglichkeiten zu sensibilisieren und es zur zentralen Anlaufstelle für alle einschlägigen rechtlichen Informationen und den Zugang zur Justiz in den Mitgliedstaaten zu machen; weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Beteiligten an dem Verfahren über den gleichen Zugang und die erforderlichen Fertigkeiten für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien verfügen, was zu einer Beschränkung ihres Zugangs zur Justiz führen könnte; betont, dass vor allem darauf geachtet werden sollte, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zum Europäischen Justizportal erhalten;
2. fordert die Kommission auf, das Europäische Justizportal, Unternehmen, die digitale Technologien nutzen, und den öffentlichen Sektor als Ganzes zu fördern und zusätzliche Maßnahmen diesbezüglich zu ergreifen, um die grenz- und sektorübergreifende Nutzung der elektronischen Identifizierung (eID), einschließlich der mobilen Identifizierung und der Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Dienste[1], insbesondere die elektronische Signatur, die Website-Authentifizierung und die Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben) zu beschleunigen;
3. betont, dass bei der Digitalisierung der Dienste eine menschliche Dimension beibehalten werden muss, damit die Bürger Nutzen aus personalisierter Beratung und personalisierten Lösungen ziehen können;
4. begrüßt die Einführung des e-CODEX, mit dem die Bürger und Gerichte in allen Mitgliedstaaten direkt miteinander kommunizieren können, da dies ein großer Schritt hin zu einem einfacheren grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen Diensten ist; fordert ferner vernetzte Datenbanken auf Unionsebene, um die Interoperabilität zwischen den Justizbehörden in der EU weiter zu erleichtern; weist jedoch darauf hin, dass es sich bei der Sicherheit der Unterlagen, der Identität und der Netze nach wie vor um ein zentrales Anliegen handelt; weist darauf hin, dass es wichtig ist, bei der Umsetzung digitaler Dienste den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätze wie das Recht auf Privatsphäre zu wahren;
5. beglückwünscht den Rat und die Kommission zu ihrem Beitrag zur Einführung des Europäischen Urteilsidentifikators (ECLI), der von großem Nutzen für die juristische Forschung und den justiziellen Dialog ist, und begrüßt die Einrichtung der ECLI-Suchmaschine, mit der sich der Zugang zu rechtlichen Informationen in der gesamten Union einfacher gestalten dürfte;
6. fordert die Kommission auf, weitere Wege dafür zu prüfen, digitale Lösungen für Formalitäten im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen, die elektronische Ablage von Unternehmensunterlagen und die Bereitstellung von grenzüberschreitenden und sonstigen Informationen für Gesellschaftsregister zu fördern; weist darauf hin, dass sich Rechtsvorschriften in diesem Bereich als der einzige Weg zur Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens für unionsweite digitale Lösungen erweisen könnten;
7. betont, dass E-Governance für kleine und mittlere Unternehmen von besonderer Bedeutung ist, da deren Personal und verfügbare Mittel begrenzt sind;
8. fordert, dass der Erwerb und die Umsetzung von eGovernment-Lösungen auf Unionsebene koordiniert werden, damit der Datenaustausch weiter erleichtert wird;
9. ist der Ansicht, dass für die reibungslose Umsetzung des Aktionsplans klare Fristen sowie klare Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands erforderlich sind;
10. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten für Beamte und Entscheidungsträger Fachlehrgänge zum Thema eGovernment-Dienste einführen sollten, damit der Aktionsplan unionsweit rechtzeitig umgesetzt werden kann;
11. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Kommunikations- und Aufklärungskampagnen erleichtern sollten, damit die Unionsbürger die Möglichkeiten der neuen eGovernment-Portale und -Dienste voll ausschöpfen können;
12. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung zentraler automatischer Mechanismen zu unterstützen, die die zeitnahe Ermittlung aller natürlichen oder juristischen Personen erleichtern, die in ihrem Hoheitsgebiet Land und Gebäude innehaben oder kontrollieren, damit das Finanzsystem nicht zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung missbraucht wird; ist der Ansicht, dass diese Informationen auf einzelstaatlicher Ebene den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU) und den zuständigen Behörden direkt zugänglich sein sollten und dass die Zentralstellen anderer Mitgliedstaaten auf diese Informationen zugreifen und sie mithilfe der zentralen Mechanismen durchsuchen können sollten;
13. ist der Ansicht, dass die Bemühungen um die elektronische Vernetzung der mitgliedstaatlichen Gesellschafts- und Insolvenzregister verstärkt werden sollten, und betont die Bedeutung dieser Vernetzung für den Binnenmarkt; betont, dass alle bereitzustellenden Informationen einem gemeinsamen europäischen Muster oder Rahmen folgen sollten;
14. befürwortet die Öffnung der Daten und Dienste des öffentlichen Sektors, da sich dadurch neue Möglichkeiten für den Wissensgewinn sowie für Wachstum und Beschäftigung eröffnen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Entwicklung öffentlicher digitaler Lösungen offene Standards zu fördern;
15. fordert die Kommission auf, ein Maßnahmenpaket aufzulegen und umzusetzen, durch das den Unternehmen die Möglichkeit geboten wird, überall in der EU an elektronischen öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen, wobei die Entwicklung der nationalen Systeme für die elektronische Auftragsvergabe, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, das Online-Dokumentenarchiv (e-Certis) und die elektronische Rechnungsstellung im Mittelpunkt stehen sollen;
16. hält die Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaaten bei der Entwicklung eines Prototyps für einen Europäischen Katalog von IKT-Normen für die öffentliche Auftragsvergabe in diesem Zusammenhang für wesentlich, der die Interoperabilität bei der Beschaffung digitaler Lösungen unterstützen wird, da er es ermöglicht, in öffentliche Ausschreibungen Verweise auf gemeinsame IKT-Normen und Profile aufzunehmen;
17. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihres Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) ein stärkeres Augenmerk auf Interoperabilität und die Vorteile zu legen, die durch den wirksamen Einsatz digitaler Technologien im Zuge der Überarbeitung bestehender Binnenmarktvorschriften und der Ausarbeitung neuer Vorschläge entstehen können.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.2.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 2 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Max Andersson, Joëlle Bergeron, Marie-Christine Boutonnet, Jean-Marie Cavada, Kostas Chrysogonos, Therese Comodini Cachia, Mady Delvaux, Laura Ferrara, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Gilles Lebreton, António Marinho e Pinto, Jiří Maštálka, Emil Radev, Julia Reda, Evelyn Regner, Pavel Svoboda, Axel Voss, Tadeusz Zwiefka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Daniel Buda, Evelyne Gebhardt, Virginie Rozière, Tiemo Wölken |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Pál Csáky |
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- [1] Ein Katalog von Normen für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im europäischen Binnenmarkt, der in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG festgelegt wurde.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
25.4.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 2 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Dita Charanzová, Carlos Coelho, Sergio Gaetano Cofferati, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Dennis de Jong, Pascal Durand, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Morten Løkkegaard, Eva Maydell, Marlene Mizzi, Marcus Pretzell, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Jasenko Selimovic, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Pascal Arimont, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Antanas Guoga, Franz Obermayr, Ulrike Trebesius, Sabine Verheyen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
David Coburn, Pál Csáky, Andor Deli, Dieter-Lebrecht Koch |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
32 |
+ |
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ALDE |
Dita Charanzová, Morten Løkkegaard, Jasenko Selimovic |
|
ECR |
Daniel Dalton, Ulrike Trebesius, Anneleen Van Bossuyt |
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EFDD |
Marco Zullo |
|
PPE |
Pascal Arimont, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Pál Csáky, Andor Deli, Antanas Guoga, Dieter-Lebrecht Koch, Eva Maydell, Andreas Schwab, Ivan Štefanec, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Sabine Verheyen |
|
S&D |
Sergio Gaetano Cofferati, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Maria Grapini, Liisa Jaakonsaari, Marlene Mizzi, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Catherine Stihler |
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VERTS/ALE |
Pascal Durand, Igor Šoltes |
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2 |
- |
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EFDD |
David Coburn |
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GUE/NGL |
Dennis de Jong |
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3 |
0 |
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EFDD |
Robert Jarosław Iwaszkiewicz |
|
ENF |
Franz Obermayr, Marcus Pretzell |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung