BERICHT über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur 72. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

9.6.2017 - (2017/2041(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Andrey Kovatchev


Verfahren : 2017/2041(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0216/2017
Eingereichte Texte :
A8-0216/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

an den Rat zur 72. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

(2017/2041(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 21, 34 und 36,

–  unter Hinweis auf die 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000), 1820 (2009), 1888 (2009), 1889 (2010), 1960 (2011), 2106 (2013), 2122 (2013) und 2242 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. März 2017 zu den Prioritäten der EU für die Tagungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Jahr 2017[1],

–  unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zum Thema „Anschläge auf Krankenhäuser und Schulen als Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht“[2],

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 7. Juli 2016 zur 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen[3],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2016 zu den Prioritäten der EU für die 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Teilnahme der Europäischen Union an der Arbeit der Vereinten Nationen, in der der EU das Recht eingeräumt wird, in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu intervenieren, mündliche Vorschläge und Änderungsanträge einzubringen, über die auf Antrag eines Mitgliedstaats abgestimmt wird, und das Recht auf Antwort auszuüben,

–  unter Hinweis auf die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten vom 19. September 2016,

–  unter Hinweis auf die Resolution A/71/L.48 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 2016 zur Einrichtung eines internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlung gegen die und strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen für die nach dem Völkerrecht schwersten Verbrechen, die seit März 2011 in der Arabischen Republik Syrien begangen wurden,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2016 zu dem vom sogenannten IS verübten systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2016 zur Lage im Nordirak und in Mossul[5],

–  gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0216/2017),

A.  in der Erwägung, dass das Engagement der EU für einen wirksamen Multilateralismus und eine verantwortungsvolle Weltordnungspolitik, in deren Zentrum die Vereinten Nationen stehen, ein integraler Bestandteil der Außenpolitik der EU ist und auf der Überzeugung beruht, dass ein multilaterales und auf allgemeingültige Regeln und Werte gestütztes System am besten geeignet ist, wenn es darum geht, weltweite Krisen, Herausforderungen und Bedrohungen zu meistern;

B.  in der Erwägung, dass die auf Zusammenarbeit, Dialog, freiem und fairem Handel und Menschenrechten beruhende Weltordnung weltweit von diversen nationalistischen und protektionistischen Bewegungen infrage gestellt wird;

C.  in der Erwägung, dass die EU eine aktive Rolle dabei spielen sollte, die Vereinten Nationen so zu gestalten, dass sie wirksam zu weltweiten Lösungen, Frieden und Sicherheit, den Menschenrechten, Entwicklung, Demokratie und einer auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden Weltordnung beitragen können; in der Erwägung, dass sich die EU-Mitgliedstaaten nach Kräften darum bemühen müssen, ihre Maßnahmen in den Organen und Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen gemäß dem in Artikel 34 Absatz 1 EUV enthaltenen Mandat noch stärker zu koordinieren und zusammenzuführen;

D.  in der Erwägung, dass die Tatsache, dass Frankreich zukünftig der einzige EU-Mitgliedstaat mit einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sein wird, dem Land die Möglichkeit eröffnen kann, sich als Verfechter eines gemeinsamen europäischen Ansatzes hervorzutun;

E.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten insofern gemeinsam nach wie vor den größten finanziellen Beitrag zu den Vereinten Nationen leisten, als sie für fast 50 % aller Beiträge zu den Vereinten Nationen aufkommen, wobei sich der Beitrag der EU-Mitgliedstaaten auf etwa 40 % des ordentlichen Haushalts der Vereinten Nationen beläuft; in der Erwägung, dass die Beiträge der EU zu den Vereinten Nationen deutlicher in Erscheinung treten sollten;

F.  in der Erwägung, dass die EU insbesondere bei der Bekämpfung des Klimawandels auf ökologische Nachhaltigkeit hinarbeitet, indem sie internationale Maßnahmen und Aktivitäten zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt und zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen fördert;

G.  in der Erwägung, dass die EU zu den engagiertesten Verfechtern und Förderern der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der kulturellen Werte und der kulturellen Vielfalt, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gehört;

H.  in der Erwägung, dass das Sicherheitsumfeld der EU aufgrund zahlreicher seit Langem bestehender oder neu aufkommender Herausforderungen immer instabiler und unbeständiger wird und dass zu diesen Herausforderungen auch gewaltsame Konflikte, Terrorismus, organisierte Kriminalität, Propaganda und Cyberkriegsführung, Flüchtlingsströme eines beispiellosen Ausmaßes, Migrationsdruck und Auswirkungen auf den Klimawandel zählen, wobei diese Herausforderungen auf einzelstaatlicher Ebene nicht zu bewältigen sind und sie eine Reaktion auf regionaler und internationaler Ebene sowie eine aktive und konstruktive Zusammenarbeit erfordern;

I.  in der Erwägung, dass die EU und die Vereinten Nationen – im Interesse der Armutsbekämpfung und der Schaffung kollektiven Wohlstands, der Beseitigung von Ungleichheiten, der Schaffung einer sichereren und gerechteren Welt, der Bekämpfung des Klimawandels und des Schutzes der natürlichen Lebensräume – bei der Umsetzung der Entwicklungsagenda 2030 eine zentrale Rolle einnehmen sollten; in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen hat, die Bemühungen der Organisation in Bezug auf die Umsetzung der neuen Entwicklungsagenda zu intensivieren;

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

Frieden und Sicherheit

a)  empfiehlt, auch künftig die uneingeschränkte Achtung der Souveränität, der international anerkannten Grenzen und der territorialen Unversehrtheit der osteuropäischen Länder und der Länder des Südkaukasus, darunter Georgien, Moldau und die Ukraine, zu fordern, da in diesen Gebieten Verstöße gegen das Völkerrecht zu verzeichnen sind; empfiehlt, die diplomatischen Bemühungen um eine friedliche und dauerhafte Beilegung dieser anhaltenden und langwierigen Konflikte, zu denen auch der Konflikt in der Region Bergkarabach gehört, und um die Achtung der Menschenrechte vor Ort zu unterstützen und neu zu beleben; empfiehlt, die internationale Gemeinschaft nachdrücklich aufzufordern, die Politik, die rechtswidrige Annexion der Krim nicht anzuerkennen, uneingeschränkt umzusetzen; empfiehlt, den Druck auf Russland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu erhöhen, um den Konflikt in der Ukraine im Einklang mit den Minsker Vereinbarungen zu lösen und eine Lösung im Hinblick auf die Besetzung der georgischen Regionen Abchasien und Südossetien herbeizuführen; empfiehlt, ein geopolitisches Gleichgewicht zu finden, bei dem alle Bestrebungen nach ausschließlichen Einflusssphären abgelehnt werden;

b)  empfiehlt, alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit Nachdruck aufzufordern, alle finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um bei bewaffneten Konflikten der Bevölkerung vor Ort und den Flüchtlingen zu helfen; empfiehlt ferner, alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nachdrücklich aufzufordern, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, die sie gegenüber den Vereinten Nationen eingegangen sind;

c)  empfiehlt, das Nuklearabkommen zwischen dem Iran und den Mitgliedern des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie Deutschland als wichtigen Erfolg der internationalen Diplomatie und insbesondere der EU-Diplomatie zu wahren und weiterhin Druck auf die Vereinigten Staaten dahingehend auszuüben, dass sie es in der Praxis umsetzen;

d)  empfiehlt, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu verbessern; empfiehlt, die Bemühungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz hinsichtlich der Schaffung eines effektiven Mechanismus zur Stärkung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu unterstützen;

e)  empfiehlt, ein stärkeres multilaterales Engagement dafür zu fordern, dass dauerhafte, tragfähige politische und friedliche Lösungen für die derzeitigen Konflikte im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika gefunden werden, insbesondere in Syrien, im Irak, im Jemen und in Libyen; empfiehlt, die diplomatischen Bemühungen, die festgefahrenen Konflikte in allen Teilen der Welt zu lösen, neu zu beleben; empfiehlt, die Bemühungen, Maßnahmen und Initiativen der Sondergesandten der Vereinten Nationen, die auf eine Lösung dieser Konflikte abzielen, auch künftig zu unterstützen; empfiehlt, die internationale Gemeinschaft zu anhaltender humanitärer, finanzieller und politischer Unterstützung aufzurufen, um die humanitäre Lage zu verbessern, sowie auf ein umgehendes Ende der Gewalt hinzuwirken; empfiehlt, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen, unter anderem gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur und die Zivilbevölkerung, zu verhindern und entsprechende Verstöße in Syrien aufs Schärfste zu verurteilen; empfiehlt, alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit Nachdruck aufzufordern, alle finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um der Bevölkerung in Konfliktgebieten zu helfen; empfiehlt, die Bemühungen der Vereinten Nationen um eine dauerhafte Lösung des Konflikts in Syrien und im Irak zu unterstützen und auch künftig für die Rolle der EU im humanitären Bereich sowie die regionale Initiative der EU einzutreten; empfiehlt, die internationale Gemeinschaft mit Nachdruck aufzufordern, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit die Personen, die für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Zuge des Konflikts in Syrien verantwortlich sind, zu harten Strafen verurteilt werden, und zwar entweder im Rahmen der nationalen Rechtssysteme, vor internationalen Gerichten oder vor Ad-hoc-Gerichten; empfiehlt, die Initiative der Vereinten Nationen für einen Friedensplan im Jemen zu unterstützen und die anhaltende humanitäre Krise unverzüglich zu bewältigen; empfiehlt, alle Parteien aufzufordern, die Menschenrechte und die Freiheiten aller Bürger im Jemen zu achten, und zu betonen, dass die Sicherheit sämtlicher Personen, die dort im Rahmen von Friedenseinsätzen und humanitären Einsätzen tätig sind, verbessert werden muss; empfiehlt, eine Politik der Annäherung zwischen dem Iran und Saudi-Arabien zu fördern, zumal sie wesentlich ist, um die regionalen Spannungen zu entschärfen, und durch sie der Weg für eine Lösung der Konflikte im Jemen und andernorts geebnet würde; empfiehlt, ein solches Vorgehen stärker zu fördern, um die eigentlichen Ursachen von Terrorismus und Extremismus, die eine Gefahr für die internationale Sicherheit und die regionale Stabilität darstellen, zu bekämpfen; empfiehlt, eine stärkere Unterstützung für die von den Vereinten Nationen unterstützte Regierung in Libyen zu fordern und eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung Libyens und dem Erhalt der Einheit und territorialen Unversehrtheit des Landes im Rahmen des politischen Abkommens der lybischen Konfliktparteien einzunehmen; empfiehlt, zu bekräftigen, dass unverzüglich – wie im Abkommen der lybischen Konfliktparteien vorgesehen – alle Streitkräfte unter der Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung vereint werden müssen; empfiehlt, die Unterstützung der Bemühungen des Sonderkoordinators der Vereinten Nationen für den Nahost-Friedensprozess und des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Westsahara, diese seit Langem anhaltenden Konflikte zu lösen, zu bekräftigen; empfiehlt, die Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Nahen und Mittleren Osten zu fordern;

f)  empfiehlt, die auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen geführten innersyrischen Gespräche zu unterstützen; empfiehlt, hervorzuheben, dass die Konfliktparteien auf ein Rahmenabkommen mit einem politischen Paket hinarbeiten sollten, damit ein ausgehandelter politischer Übergangsprozess in Übereinstimmung mit den in der Resolution 2254 (2015) festgelegten klaren Vorgaben in Bezug auf den Ablauf und den Zeitplan umgesetzt werden kann; empfiehlt, zu unterstreichen, dass zur Verwirklichung dieses Ziels eine klare, aus vier Komponenten bestehende Agenda geschaffen wurde; empfiehlt, die Sorge darüber zum Ausdruck zu bringen, dass die anhaltenden Gefechte in Syrien den Waffenstillstand, der am 30. Dezember 2016 in Kraft trat, untergraben und schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Sicherheit der syrischen Zivilbevölkerung, den Zugang für die humanitäre Hilfe und die Dynamik des politischen Prozesses haben; empfiehlt, die Aufforderung des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Syrien an die Staaten, die für den Waffenstillstand in Syrien sorgen wollen, zu unterstützen, in der diese aufgefordert werden, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um den Waffenstillstand aufrechtzuerhalten;

g)  empfiehlt, entsprechend der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Westsahara zu handeln und die Bemühungen der Vereinten Nationen zu unterstützen, für eine faire und dauerhafte Lösung des Konflikts in der Westsahara zu sorgen, und zwar auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts des saharauischen Volkes und im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen; empfiehlt, sich dafür einzusetzen, dass der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara (MINURSO) wie allen anderen Friedensmissionen der Vereinten Nationen ein Menschenrechtsmandat erteilt wird und dass dem gesamten Personal der MINURSO gestattet wird, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen;

h)  empfiehlt, sicherzustellen, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der EU und den Vereinigten Staaten alle Instrumente zur Verfügung stellt, um dafür zu sorgen, dass eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, bei der ein sicherer Staat Israel mit sicheren und anerkannten Grenzen und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite bestehen, von Dauer und wirkungsvoll ist;

i)  empfiehlt, zu fordern, dass die irakischen Institutionen stärker unterstützt und sie zur Selbstbestimmung befähigt werden und Bemühungen um eine stärker inklusive Gesellschaft und um die Reintegration aller ethnischer und religiöser Minderheiten, die vertrieben wurden, unternommen werden, unter anderem im Nordirak und – nach Ende des Militäreinsatzes – in und um Mossul, wo eine friedliche und alle einbeziehende Lösung für die Konfliktfolgezeit gefunden werden muss; empfiehlt, zu bekräftigen, dass bei der Umsetzung von Militärstrategien im Irak ein dauerhafter Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts von entscheidender Bedeutung sind;

j)  empfiehlt, weiterhin auf die erheblichen Sicherheitsbedrohungen im Sahel, in der Sahara-Region, der Tschadsee-Region, der Region der Großen Seen und am Horn von Afrika zu reagieren, um die Terrorgefahr abzuwenden, die von Ablegern des IS und des Al-Qaida-Netzes sowie von Boko Haram oder anderen ihnen angeschlossenen terroristischen Gruppierungen ausgeht;

k)  empfiehlt, sich mit der gesamten internationalen Gemeinschaft darum zu bemühen, humanitäre Krisen und Sicherheitskrisen, die eine Bedrohung für den afrikanischen Kontinent darstellen, zu bewältigen, insbesondere in Somalia, im Südsudan, im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik sowie in Mali, Nigeria, Burundi und der Region der Großen Seen im Allgemeinen; empfiehlt, den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, die Unterstützung für die Stärkung der Rolle der Afrikanischen Union und für den Ausbau ihrer Fähigkeiten in den Bereichen Vermittlung und Krisenbewältigung zu erhöhen und gleichzeitig Komplementarität mit den Bemühungen des Büros der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung anzustreben; empfiehlt, für eine rasche Anpassung der MONUSCO im Einklang mit ihrem neuen Mandat zu sorgen und insbesondere die Umsetzung der Vereinbarung vom 31. Dezember 2016 sicherzustellen;

l)  empfiehlt, die internationale Gemeinschaft aufzufordern, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeitige politische Krise in der Demokratischen Republik Kongo zu bewältigen und den Staatskollaps in dem Land zu verhindern;

m)  empfiehlt, zu betonen, dass mehr in die Konfliktverhütung investiert werden muss, wobei Faktoren wie die politisch oder religiös motivierte Radikalisierung, Gewalt im Zusammenhang mit Wahlen, Vertreibung oder der Klimawandel zu berücksichtigen sind;

n)  empfiehlt, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und insbesondere die Mitglieder des Sicherheitsrates darauf aufmerksam zu machen, dass zwischen einigen Ländern des westlichen Balkans die Spannungen zugenommen haben; empfiehlt, die führenden Politiker dieser Länder nachdrücklich aufzufordern, bei ihrer Regionalpolitik Zurückhaltung zu üben, und an die EU und die Vereinten Nationen zu appellieren, sich weiterhin uneingeschränkt dafür zu engagieren, dass dauerhafte Lösungen für bilaterale Meinungsverschiedenheiten gefunden werden, unter anderem indem sie, sofern erforderlich, eine Vermittlerrolle übernehmen; empfiehlt, die Maßnahmen Russlands im westlichen Balkan, die den fragilen Reformprozess in den Ländern der Region zu destabilisieren drohen und ihre Ambitionen im Zusammenhang mit der Europäischen Union und der NATO untergraben, zu verurteilen;

o)  empfiehlt, die Vereinten Nationen weiterhin in ihren Bemühungen zu bestärken, Frieden in Afghanistan zu schaffen und das instabile Sicherheitsumfeld in dem Land zu verbessern;

p)  empfiehlt, die Handlungen der nordkoreanischen Führung nachdrücklich zu verurteilen, da sie den Frieden und die Sicherheit auf der koreanischen Halbinsel und darüber hinaus gefährden; empfiehlt, China als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen darin zu bestärken, weiterhin Druck auf das Regime Nordkoreas dahingehend auszuüben, dass es sein aggressives Handeln, das die regionale und internationale Sicherheit gefährdet, mäßigt; empfiehlt, eine starke Maßnahme zu erarbeiten und umzusetzen, die durch einen breiten und hinreichend starken internationalen Konsens unterstützt wird, um das Regime Nordkoreas davon abzuhalten, weiterhin Nuklearwaffen zu entwickeln und extraterritoriale Hinrichtungen, Angriffe und Entführungen durchzuführen;

q)  empfiehlt, die Generalversammlung und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Nachdruck aufzufordern, sich mit den Spannungen im Südchinesischen Meer auseinanderzusetzen, und zwar mit dem Ziel, alle betroffenen Parteien zu vereinen, um die Verhandlungen über einen Verhaltenskodex abzuschließen;

r)  empfiehlt, die Annahme der Resolution 2307 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu begrüßen und die Regierung und die Bevölkerung Kolumbiens für ihre Bemühungen um Frieden zu beglückwünschen;

s)  empfiehlt, die von den Mitgliedstaaten geleistete Unterstützung für Friedenssicherungs- und Friedenskonsolidierungseinsätze der Vereinten Nationen, die eine Menschenrechtskomponente und klare Ausstiegsstrategien umfassen, insbesondere durch das Stellen von Personal und Ausrüstung erheblich auszubauen und die diesbezügliche vermittelnde Rolle der EU zu stärken; empfiehlt, für eine bessere Bekanntheit dieser Unterstützung und dieser Beiträge zu sorgen; empfiehlt, die Verfahren für den Rückgriff auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zur Unterstützung von Einsätzen der Vereinten Nationen weiterzuentwickeln und gleichzeitig den verschiedenen Aspekten eines komplexen Krisenmanagements, zu denen die Menschenrechte, eine nachhaltige Entwicklung und die Ursachen der Massenmigration gehören, ausreichend Rechnung zu tragen; empfiehlt, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bei der Reform der Nutzung seines Vetorechts im Hinblick auf Fälle, in denen Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen, zu unterstützen;

t)  empfiehlt, den Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinen Bemühungen zu unterstützen, die Beteiligung der Vereinten Nationen an Friedensverhandlungen zu erhöhen;

u)  empfiehlt, die uneingeschränkte Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit zu unterstützen; empfiehlt, die Förderung der gleichberechtigten und uneingeschränkten Teilhabe von Frauen als aktive Akteure zu fordern; empfiehlt, für eine aktive Beteiligung von Frauen an Konfliktverhütung und -lösung sowie bei der Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus einzutreten; empfiehlt, erneut darauf hinzuweisen, dass sexuelle Gewalt wie zum Beispiel Vergewaltigung als Kriegstaktik eingesetzt wird und eine Kriegsverbrechen ist; empfiehlt, für eine sichere medizinische Versorgung für Opfer von Vergewaltigung im Zuge von Kriegen zu sorgen; empfiehlt, zu fordern, dass der Schutz von Frauen und Mädchen in Konfliktsituationen gestärkt wird, insbesondere vor sexueller Gewalt, und internationale Bemühungen im Rahmen der Vereinten Nationen, dem Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten eine Ende zu setzen, zu unterstützten und zu stärken sowie eine geschlechtsspezifische Analyse und die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter und der Menschenrechte in alle Tätigkeiten der Vereinten Nationen sicherzustellen; empfiehlt, Indikatoren zur Messung des Fortschritts in Bezug auf die Teilhabe von Frauen an friedens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen zu erarbeiten;

v)  empfiehlt, sich unverzüglich mit allen Aspekten des Evaluierungsberichts der Vereinten Nationen vom 15. Mai 2015 über Bemühungen um Durchsetzung und um Hilfe für Opfer sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs durch Bedienstete der Vereinten Nationen und zugehöriges Personal bei Friedenssicherungseinsätzen auseinanderzusetzen und funktionierende und transparente Mechanismen zur Kontrolle und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstößen einzurichten; empfiehlt, umgehend gegen Militärangehörige und zivile Bedienstete, die Akte sexueller Gewalt begangen haben, zu ermitteln und diese unverzüglich strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen;

w)  empfiehlt, die Rolle der Schutzverantwortung als wichtigen Grundsatz der Arbeit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in den Bereichen Konfliktlösung, Menschenrechte und Entwicklung weiter zu stärken; empfiehlt, die Bemühungen um eine weitere praktische Verwirklichung des Prinzips der Schutzverantwortung fortzusetzen und den Vereinten Nationen dabei zu helfen, auch weiterhin eine entscheidende Rolle zu spielen, wenn es darum geht, Staaten bei der Umsetzung dieses Prinzips zu unterstützen, damit die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und das humanitäre Völkerrecht geachtet werden; empfiehlt, sich für eine weit gefasste Definition des Konzepts der menschlichen Sicherheit und des Prinzips der Schutzverantwortung einzusetzen;

x)  empfiehlt, allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

y)  empfiehlt, eine umfassende öffentliche Debatte mit allen Mitgliedern der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Bedeutung der Wahrung verfassungsrechtlicher Beschränkungen für Amtszeiten von Präsidenten weltweit zu führen;

Bekämpfung des Terrorismus

z)  empfiehlt, zu bekräftigen, dass er Terrorismus unmissverständlich verurteilt und Maßnahmen zur Zerschlagung und Beseitigung terroristischer Vereinigungen uneingeschränkt unterstützt, wobei dies insbesondere für den IS gilt, der eine klare Bedrohung für die regionale und internationale Sicherheit darstellt; empfiehlt, zu fordern, dass alle im Kampf gegen den Terrorismus ergriffenen Maßnahmen uneingeschränkt im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen stehen;

aa)  empfiehlt, die Vereinten Nationen im Einklang mit dem Engagement der EU im Bereich der Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus dabei zu unterstützen, die Bekämpfung des Terrorismus zu einem zentralen Aspekt ihrer Präventionsagenda zu machen; empfiehlt, die gemeinsamen Bemühungen der EU und der Vereinten Nationen in den Bereichen Bewältigung der Ursachen extremer Gewalt und des Terrorismus, Bekämpfung hybrider Bedrohungen, Ausbau der Forschung und Aufbau der Kapazitäten auf dem Gebiet der Cyberabwehr zu stärken; empfiehlt, Bildung als Instrument zur Prävention von gewalttätigem Extremismus zu fördern und die bestehenden, von lokalen Akteuren eingeleiteten Initiativen zu nutzen, um Konzepte für die Bekämpfung der Radikalisierung und der Anwerbung für den Terrorismus zu erarbeiten, umzusetzen und weiterzuentwickeln, und Maßnahmen auf internationaler Ebene voranzubringen, die darauf abzielen, die Personen, die für die Gewalt verantwortlich sind, vor Gericht zu stellen; empfiehlt, einen verstärkten Beitrag der EU zu den Initiativen der Vereinten Nationen im Bereich des Kapazitätsaufbaus hinsichtlich der Bekämpfung ausländischer Kämpfer und des gewalttätigen Extremismus zu unterstützen;

ab)  empfiehlt, sich verstärkt um ein rigoroses Vorgehen gegen Rekrutierung und die Bekämpfung terroristischer Propaganda zu bemühen, die über die Plattformen sozialer Medien sowie über die Netzwerke radikalisierter Hassprediger verbreitet wird; empfiehlt, Maßnahmen zu unterstützen, mit denen die Widerstandsfähigkeit von Bevölkerungsgruppen gestärkt wird, auf die die extremistische Propaganda abzielt und die für die Radikalisierung anfällig sind, und zu diesem Zweck unter anderem gegen die entsprechenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Ursachen vorzugehen; empfiehlt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung und zur Deradikalisierung im Sinne des Aktionsplans der Vereinten Nationen zur Verhütung des gewalttätigen Extremismus zu unterstützen; empfiehlt, erneut darauf hinzuweisen, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit wesentliche Elemente der Politik zur Terrorismusbekämpfung sind;

ac)  empfiehlt, bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung mit der Generalversammlung der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten sowie Mechanismen zur Ermittlung von Terroristen und terroristischen Vereinigungen zu schaffen und weltweit die Mechanismen zum Einfrieren von Vermögenswerten zu stärken, wobei die internationalen Normen im Bereich der ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren und der Rechtsstaatlichkeit zu achten sind;

ad)  empfiehlt, die Wirksamkeit der internationalen polizeilichen, rechtlichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität zu stärken; empfiehlt, unter diesem Aspekt die Resolution 2322 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu begrüßen, und empfiehlt, zu betonen, dass die Verfahren der internationalen justiziellen Zusammenarbeit beschleunigt und die bestehenden Mechanismen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit gestärkt werden müssen und das Netz der Kontakte zwischen Zentral- und Justizbehörden aktualisiert werden muss;

Nichtverbreitung und Abrüstung

ae)  empfiehlt, die Bemühungen der Vereinten Nationen zu unterstützen, mit denen verhindert werden soll, dass nichtstaatliche Akteure und terroristische Gruppierungen Massenvernichtungswaffen und entsprechende Trägersysteme entwickeln, herstellen, erwerben oder weitergeben; empfiehlt, die lückenlose Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, des Chemiewaffenübereinkommens und des B-Waffen-Übereinkommens zu verlangen und aktiv Maßnahmen für eine weltweite Abrüstung zu ergreifen;

af)  empfiehlt, für die uneingeschränkte Anwendung des Vertrags über den Waffenhandel einzutreten und allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, ihn zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

ag)  empfiehlt, auf wirksamere Maßnahmen gegen die Umlenkung von und den illegalen Handel mit Waffen und Munition, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, hinzuarbeiten, wobei hierzu insbesondere die Entwicklung eines Systems zur Rückverfolgung von Waffen gehört; empfiehlt, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, aktiv Maßnahmen für eine weltweite Abrüstung zu ergreifen;

ah)  empfiehlt, dem technologischen Fortschritt auf dem Gebiet der Umwandlung von Robotertechnik in Waffen und insbesondere im Bereich Kampfroboter und -drohnen und ihrer Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht besondere Aufmerksamkeit zu widmen; empfiehlt, einen Rechtsrahmen zu Drohnen und Kampfrobotern im Einklang mit dem bestehenden humanitären Völkerrecht zu schaffen, um zu verhindern, dass diese Technologie von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren für illegale Zwecke missbraucht wird;

Migration

ai)  empfiehlt, zu fordern, dass die weltweite Reaktion auf die Migration gestärkt wird, indem auf dem erfolgreichen hochrangigen Treffen der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrationsströme vom 19. September 2016 aufgebaut wird und die durch Aspekte der illegalen Migration hervorgerufenen Herausforderungen und Sicherheitsbedenken wie beispielsweise die Schleuserkriminalität und der Menschenhandel bewältigt werden, und zu fordern, dass Anstrengungen zur Schaffung legaler Migrationsmöglichkeiten unternommen werden; empfiehlt, die wirksame und umgehende Verpflichtung einzufordern, dass die Ursachen der humanitären Krise und der beispiellosen Migrations- und Flüchtlingsströme behoben werden;

aj)  empfiehlt, für eine stärkere Unterstützung der Arbeit des UNHCR bei der Umsetzung seines internationalen Mandats zum Schutz von Flüchtlingen, einschließlich schutzbedürftiger Gruppen wie Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen, einzutreten; empfiehlt, nachdrücklich auf die erhebliche Finanzierungslücke zwischen dem Mittelbedarf des UNHCR und den bereitgestellten Mitteln hinzuweisen und mehr internationale Solidarität zu verlangen; empfiehlt, zu fordern, dass im ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen mehr Mittel für die Kernaufgaben des UNHCR bereitgestellt werden, um dessen Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten; empfiehlt, politisches Engagement, finanzielle Mittel und konkretes solidarisches Handeln zur Unterstützung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten zu fordern;

ak)  empfiehlt, für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) einzutreten und ihre Rechte zu schützen; empfiehlt, in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Aufhebung von Rechtsvorschriften, die Menschen aufgrund ihrer Sexualität oder geschlechtlichen Identität als kriminell einstufen, zu fordern und internationale Maßnahmen zur Bekämpfung von homophoben und transphoben Hassverbrechen voranzubringen;

al)  empfiehlt, die Grundsätze der Meinungsfreiheit und freien Meinungsäußerung gemäß Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu fördern und zu achten und die Bedeutung einer freien Presse in einer gesunden Gesellschaft sowie die Rolle eines jeden Bürgers in dieser Gesellschaft zu betonen;

am)  empfiehlt, die Stärkung von Systemen zum Schutz des Kindes zu fordern und konkrete Maßnahmen für das Wohl minderjähriger Flüchtlinge und Migranten auf der Grundlage des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zu unterstützen;

an)  empfiehlt, größere Anstrengungen zur Unterbindung irregulärer Migration sowie zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu fordern, insbesondere indem durch den rechtzeitigen und effektiven Austausch relevanter nachrichtendienstlicher Erkenntnisse gegen kriminelle Netze vorgegangen wird; empfiehlt, die Methoden zur Ermittlung und zum Schutz von Opfern zu verbessern und die Zusammenarbeit mit Drittländern zu intensivieren, um die Erlöse aus kriminellen Aktivitäten in diesem Bereich zurückzuverfolgen, zu beschlagnahmen und zurückzuerhalten; empfiehlt, auf der Ebene der Vereinten Nationen mit Nachdruck darauf zu verweisen, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg und das dazugehörige Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, ratifiziert und uneingeschränkt umgesetzt werden müssen;

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

ao)  empfiehlt, eindeutig und entschieden zu bekräftigen, dass alle im Rahmen der Übereinkommen der Vereinten Nationen vereinbarten Menschenrechte allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass die Achtung dieser Rechte durchgesetzt werden muss; empfiehlt, einen besseren Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in allen ihren Ausprägungen –auch im Kontext der neuen Technologien – zu fordern; empfiehlt, auch künftig allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, die verschiedenen Menschenrechtsübereinkommen zu unterzeichnen, zu ratifizieren und umzusetzen und ihren Berichtspflichten im Rahmen dieser Instrumente nachzukommen; empfiehlt, die Verteidigung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu fordern; empfiehlt, den Stellenwert freier Medien hervorzuheben;

ap)  empfiehlt, alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, die Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz umsetzen; empfiehlt, dass Maßnahmen zur Unterstützung der Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert, gestärkt und durchgängig berücksichtigt werden; empfiehlt, die weitere Befähigung zur Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen und die Stärkung der Führungsrolle und der Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen der Beschlussfassung zu fordern, wozu auch gehört, dass die Inklusion von Frauen, die Minderheiten angehören, besonders wichtig genommen wird; empfiehlt, zu fordern, dass jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie ihre Diskriminierung beseitigt werden, indem auch der Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität oder des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit Rechnung getragen wird; empfiehlt, die Rechte des Kindes zu fördern, indem insbesondere ihr Zugang zu Bildung und die Resozialisierung und Wiedereingliederung von Kindern, die von bewaffneten Gruppierungen rekrutiert wurden, sichergestellt werden und Kinderarbeit, Folter, Hexereibezichtigungen, Menschenhandel, Kinderehen und sexueller Ausbeutung ein Ende gesetzt wird; empfiehlt, aktiv für die Unterstützung weiterer Maßnahmen gegen die Verletzung der Rechte von LGBTI-Personen einzutreten; empfiehlt, die genaue Beobachtung der Situation von LGBTI-Personen und Personen, die für die Menschenrechte von LGBTI-Personen eintreten, in Ländern mit gegen LGBTI-Personen gerichteten Gesetzen zu unterstützen;

aq)  empfiehlt, weiterhin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzutreten; empfiehlt, größere Anstrengungen zum Schutz der Rechte religiöser und sonstiger Minderheiten zu verlangen; empfiehlt, zu fordern, dass religiöse und ethnische Minderheiten stärker vor Verfolgung und Gewalt geschützt werden; empfiehlt, die Aufhebung von Gesetzen zu verlangen, die Blasphemie oder Abfall vom Glauben unter Strafe stellen und als Vorwand für die Verfolgung religiöser Minderheiten und Nichtgläubiger dienen; empfiehlt, die Arbeit des Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu unterstützen; empfiehlt, aktiv dafür einzutreten, dass die Vereinten Nationen den vom IS begangenen Völkermord an religiösen, ethnischen und anderen Minderheiten anerkennen und dass mutmaßliche Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen werden; empfiehlt, die Arbeit der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Massenhinrichtungen und Hinrichtungen, auch wegen Drogendelikten, zu unterstützen;

ar)  empfiehlt, jegliche Belästigung, Einschüchterung oder Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, Hinweisgebern, Journalisten oder Bloggern und jede gegen sie gerichtete Gewalt erneut unmissverständlich zu verurteilen;

as)  empfiehlt, erneut auf die Pflicht der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu verweisen, bei der Wahl der Mitglieder des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu berücksichtigen, ob die Bewerber die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie achten; empfiehlt, für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eindeutige, auf der Menschenrechtsbilanz beruhende Kriterien festzulegen;

at)  empfiehlt, die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs und des internationalen Strafrechtssystems auszubauen, um die Rechenschaftspflicht zu stärken und der Straflosigkeit ein Ende zu setzen; empfiehlt, alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten, indem sie das Römische Statut ratifizieren, und die Ratifizierung der Änderungen von Kampala zu fordern; empfiehlt, den Internationalen Strafgerichtshof diplomatisch, politisch und finanziell stark zu unterstützen;

au)  empfiehlt, erneut auf die Nulltoleranz der EU gegenüber der Todesstrafe hinzuweisen; empfiehlt, sich weiterhin entschieden dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird; empfiehlt, ein Moratorium für die Todesstrafe zu fordern und weiter auf ihre allgemeine Abschaffung hinzuwirken; empfiehlt, eine Initiative ins Leben zu rufen, mit der die Erarbeitung eines internationalen Rahmens für die Bekämpfung von Folterwerkzeugen und der Todesstrafe gefördert wird, und sich dabei auf die Erfahrungen mit der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates zu diesem Thema zu stützen;

av)  empfiehlt, auf ein stärkeres Engagement in Bezug auf die Förderung der Rechtsstaatlichkeit hinzuwirken, bei der es sich um ein Querschnittsthema handelt, das die drei Säulen der Vereinten Nationen – Frieden und Sicherheit, Menschenrechte und Entwicklung – verbindet; empfiehlt, mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zusammenzuarbeiten, um die staatlichen Stellen Venezuelas nachdrücklich aufzufordern, alle politischen Gefangenen freizulassen und die Gewaltenteilung zu achten;

aw)  empfiehlt, die Bemühungen der Vereinten Nationen zu unterstützen, einen internationalen Rahmen für Sport und Menschenrechte zu schaffen, der die Prävention, Überwachung und Bereitstellung von Rechtsbehelfen bei Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit großen Sportveranstaltungen ermöglicht;

ax)  empfiehlt, die Bemühungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte um Verbesserung der Rechenschaftspflicht und des Zugangs von Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit Unternehmen zu Rechtsbehelfen weiterhin zu unterstützen, um zu einem fairen und wirksameren System innerstaatlicher Rechtsbehelfe beizutragen, insbesondere in Fällen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in der Geschäftswelt; empfiehlt, alle Staaten aufzufordern, dass sie bei Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Unternehmen in Bezug auf die Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte und des Zugangs zur Justiz für Opfer, die beim Zugang zu Rechtsbehelfen auf nationaler oder internationaler Ebene sowohl auf praktische als auch auf rechtliche Probleme stoßen, ihre Pflicht tun;

Entwicklung

ay)  empfiehlt, die führende Rolle der EU in dem Prozess hervorzuheben, der im September 2015 in der Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen mündete; empfiehlt, konkrete Schritte zu unternehmen, um für die effiziente Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung zu sorgen, zumal sie wichtige Instrumente für die Prävention und eine nachhaltige Entwicklung sind; empfiehlt, darauf hinzuarbeiten, die Lebensbedingungen künftiger Generationen zu verbessern, und die Länder darin zu bestärken und dabei zu unterstützen, Eigenverantwortung zu übernehmen und nationale Rahmen für die Verwirklichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung zu schaffen; empfiehlt, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, ihren Zusagen im Bereich der Ausgaben für Entwicklungshilfe nachzukommen, und zu fordern, dass ein solider Rahmen von Indikatoren sowie die Verwendung von statistischen Daten eingeführt werden, damit die Fortschritte beobachtet werden können und die Rechenschaftspflicht für die Bewertung der Lage in den Entwicklungsländern sichergestellt wird; empfiehlt, zu betonen, dass für eine genauere Bestandsaufnahme der Gegebenheiten in den Entwicklungsländern sowie ein wirkungsvolles Vorgehen bei der Bekämpfung der Armut und der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere in den Ländern mit mittlerem Einkommen, neben dem BIP noch weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen; empfiehlt, EU-weite Initiativen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Frauen zu fordern; empfiehlt, dass die Aktionsplattform von Beijing, das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und die Politikkohärenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung vollständig umgesetzt werden;

az)  empfiehlt, weiterhin darauf hinzuarbeiten, die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in allen Politikbereichen der EU umzusetzen, was von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist, und sich auch auf der Ebene der Vereinten Nationen für eine stärkere Politikkohärenz gemäß dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 17.14 einzusetzen; empfiehlt, die Forderung der Vereinten Nationen nach verstärkten Bemühungen, eine integrierte und koordinierte politische Unterstützung für die Umsetzung der Agenda 2030 bereitzustellen, zu unterstützen, und daher für die Schaffung eines Entwicklungssystems der Vereinten Nationen einzutreten, das integrativer ausgerichtet ist, eine stärkere behördenübergreifende Zusammenarbeit und die gemeinsame Durchführung von Projekten vorsieht und insbesondere den Zusammenhang zwischen Entwicklung und Sicherheit stärkt; empfiehlt, die Vereinten Nationen aufzufordern, den Aufbau von Kapazitäten und die verantwortungsvolle Staatsführung systematisch in ihre langfristigen Entwicklungsstrategien aufzunehmen, damit Armut und Hunger beseitigt und Konflikte verhütet werden sowie wirkungsvoll Widerstandsfähigkeit aufgebaut wird, und empfiehlt, eine ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltige Entwicklung zu fördern, soziale Ungleichheiten zu bekämpfen und humanitäre Hilfe zu leisten; empfiehlt, zu betonen, dass der Zugang zu einer sicheren, zuverlässigen und erschwinglichen Wasserversorgung sowie einer angemessenen Abwasserentsorgung eine Verbesserung des Lebensstandards und ein Wachstum der lokalen Volkswirtschaften bewirken sowie die Schaffung von menschenwürdigeren Arbeitsplätzen fördern;

ba)  empfiehlt, mit Nachdruck zu fordern, dass das hochrangige politische Forum für nachhaltige Entwicklung zum wichtigsten beschlussfassenden Gremium mit der Zuständigkeit für die Sicherstellung einer kohärenten, effizienten und alle einbeziehenden Weiterverfolgung und Überprüfung der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung wird; empfiehlt, die wichtige Rolle anzuerkennen, die Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Akteuren bei der erfolgreichen Umsetzung der Agenda 2030 und der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zukommt; empfiehlt, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung erheblich zum internationalen Frieden und zur internationalen Sicherheit beitragen und sich erheblich darauf auswirken;

Klimawandel

bb)  empfiehlt, sicherzustellen, dass die EU auch künftig eine führende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel einnimmt und in diesem Bereich auch weiterhin mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet; empfiehlt, alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzufordern, das Übereinkommen von Paris einzuhalten und für eine zügige Umsetzung der Beschlüsse zu sorgen, die auf der Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen von 2015 gefasst wurden;

bc)  empfiehlt, eng mit kleinen Inselstaaten und weiteren Ländern, die am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass ihre Stimmen gehört und ihre Bedürfnisse in den unterschiedlichen Gremien der Vereinten Nationen berücksichtigt werden;

Die EU und die Reform des Systems der Vereinten Nationen

bd)  empfiehlt, die EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, ihr Handeln stärker in den Organen und Einrichtungen der Vereinten Nationen zu koordinieren, und empfiehlt, sich weiter dafür einzusetzen, den Beobachterstatus der EU in bestimmten Unterorganisationen der Vereinten Nationen zu stärken; empfiehlt, die Kommunikation zu stärken und dafür zu sorgen, dass die Standpunkte der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene besser koordiniert werden; empfiehlt, anzustreben, dass sich Bewerberländer, Partnerstaaten und weitere gleichgesinnte Staaten an die Standpunkte der EU anschließen;

be)  empfiehlt, auf eine Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich hinzuarbeiten und die Einsetzung eines internationalen Steuergremiums im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen zu unterstützen; empfiehlt, gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorzugehen, und zwar durch den weltweiten automatischen Austausch von Informationen in Steuerfragen und die Einführung einer gemeinsamen weltweiten schwarzen Liste der Steueroasen;

bf)  empfiehlt, eine umfassende Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der ein breiter Konsens zugrunde liegt, aktiv zu unterstützen, wobei das Ziel darin besteht, der neuen Weltlage stärker Rechnung zu tragen und wirksamer für aktuelle und zukünftige Sicherheitsherausforderungen gerüstet zu sein; empfiehlt, sich für das langfristige Ziel der EU, über einen Sitz in einem reformierten Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu verfügen, einzusetzen; empfiehlt, die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nachdrücklich aufzufordern, von der Nutzung ihres Vetorechts in Fällen, in denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen, abzusehen; empfiehlt, sich für die Wiederbelebung der Arbeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie eine verbesserte Koordinierung und Kohärenz bei den Maßnahmen aller Einrichtungen der Vereinten Nationen auszusprechen, wodurch sich die Effizienz, Wirksamkeit, Legitimität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Leistungsfähigkeit und repräsentative Eigenschaft des Systems verbessern dürften, sodass weltweite Herausforderungen rascher in Angriff genommen werden könnten;

bg)  empfiehlt, die Reformagenda des neu gewählten Generalsekretärs der Vereinten Nationen mit Nachdruck zu unterstützen; empfiehlt, den Impuls für eine Reform der Friedens- und Sicherheitsstruktur der Vereinten Nationen und der Funktionsweise und Aufbaustruktur des Sekretariats durch Vereinfachung, Dezentralisierung und Flexibilität und durch die Vereinfachung der finanziellen Organisation zu fördern; empfiehlt die Einrichtung eines wirksamen Systems zum Schutz von Hinweisgebern bei den Vereinten Nationen;

bh)  empfiehlt, die Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, den Frauenanteil in der Führungsebene des Hauptsitzes der Vereinten Nationen zu erhöhen, aktiv zu unterstützen;

bi)  empfiehlt, eine Debatte über die Rolle der Parlamente und regionalen Versammlungen im System der Vereinten Nationen sowie über die Einrichtung einer parlamentarischen Versammlung der Vereinten Nationen voranzutreiben, um das demokratische Profil und den internen demokratischen Prozess der Organisation zu stärken und es der globalen Zivilgesellschaft zu ermöglichen, unmittelbar in die Beschlussfassung einbezogen zu werden;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Kommission sowie – zur Information – der Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

4

9

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Tamás Meszerics, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Alojz Peterle, Tonino Picula, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, Miguel Urbán Crespo, Elena Valenciano, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Ana Gomes, Marek Jurek, Antonio López-Istúriz White, David Martin, Norica Nicolai, Urmas Paet, Soraya Post, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Igor Šoltes, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Željana Zovko

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

45

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Iveta Grigule, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Norica Nicolai, Urmas Paet, Jozo Radoš, Marietje Schaake

PPE

Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Ramona Nicole Mănescu, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Željana Zovko, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica

S&D

Nikos Androulakis, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Ana Gomes, Andrejs Mamikins, David Martin, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Soraya Post, Elena Valenciano, Boris Zala

Verts/ALE

Klaus Buchner, Tamás Meszerics, Jordi Solé, Bodil Valero, Igor Šoltes

4

-

EFDD

James Carver

ENF

Mario Borghezio

NI

Georgios Epitideios, Janusz Korwin-Mikke

9

0

ECR

Anna Elżbieta Fotyga, Marek Jurek, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Helmut Scholz, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung