BERICHT über den Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017: Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels

30.11.2017 - (2017/2069(INI))

Petitionsausschuss
Berichterstatterin: Beatriz Becerra Basterrechea
Verfasser der Stellungnahme (*):
Csaba Sógor, Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2017/2069(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0385/2017
Eingereichte Texte :
A8-0385/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017: Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels

(2017/2069(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 24. Januar 2017 mit dem Titel „Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels – Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017“ (COM(2017)0030),

–  unter Hinweis auf den gemäß Artikel 25 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erstellten Bericht über Fortschritte auf dem Weg zu einer echten Unionsbürgerschaft 2013-2016,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft von 2015 und die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen von 2015 zu Wahlrecht und Staatsbürgerschaft,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  gestützt auf die Artikel 2, 6 und 9 bis 12 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), auf die Artikel 18 bis 25 AEUV und auf die Artikel 11, 21 und 39 bis 46 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die in Artikel 2 EUV verankerte Achtung der Rechtsstaatlichkeit,

–  gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 EUV, in dem das Recht auf freien Personenverkehr verankert ist,

–  unter Hinweis auf das in Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Petitionsrecht,

–  unter Hinweis auf Artikel 165 EUV,

–  unter Hinweis auf das in Artikel 227 AEUV verankerte Petitionsrecht,

–  unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 1) zum AEUV über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 2) zum AEUV über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. Februar 2016 zur Binnenmarktstrategie[1] und insbesondere auf das Dokument zu den Ergebnissen der informellen Tagung der SOLVIT-Stellen vom 18. September 2015 in Lissabon[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2014 zu dem „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 – Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU“[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2016 zum Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2016 zur Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts: Jahresbericht 2014[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 mit Empfehlungen an die Kommission zur grenzübergreifenden Anerkennung von Adoptionen[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. März 2017 zur Durchführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“[7],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Neufassung) (COM(2016)0411),

–  unter Hinweis auf seinen Bericht über die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe zum Wohlergehen von Kindern, insbesondere auf die Schlussfolgerungen[8],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2016 zu der Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2015[9],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Petitionsausschusses vom 23. Februar 2017[10] und die Stellungnahme des Ausschuss für konstitutionelle Fragen vom 1. Juni 2017[11] zum Bericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2015,

–  unter Hinweis auf die vom Petitionsausschuss organisierten Anhörungen in den Jahren 2016 und 2017, insbesondere auf die gemeinsame öffentliche Anhörung der Ausschüsse LIBE, PETI und EMPL vom 11. Mai 2017 zu dem Thema „Lage und Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich“, die öffentliche Anhörung vom 11. Oktober 2016 zum Thema „Hürden, die EU-Bürger daran hindern, sich innerhalb des Binnenmarktes frei zu bewegen und zu arbeiten“, die öffentliche Anhörung vom 4. Mai 2017 zu dem Thema „Bekämpfung von Diskriminierung und Schutz von Minderheiten“, die gemeinsame öffentliche Anhörung der Kommission (Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz) und des Europäischen Parlaments (Ausschüsse LIBE, PETI, AFCO und JURI) vom 15. März 2016 zu dem Thema „Die Unionsbürgerschaft in der Praxis“ und die gemeinsame Anhörung der Ausschüsse LIBE und PETI vom 29. Juni 2017 zu dem Thema „Staatenlosigkeit“,

–  unter Hinweis auf die Anhörung des Petitionsausschusses vom 22. Februar 2016 zu dem Thema „Bürgerbedenken ernstgenommen: Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Artikel 51 der EU-Grundrechtecharta?“, auf die Anhörung vom 21. Juni 2016 zu dem Thema „Transparenz und Informationsfreiheit in Institutionen der EU“, auf die Anhörung vom 22. Juni 2017 zu dem Thema „Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in das europäische Projekt“, die zusammen mit dem vorangegangenen Anhörungen in dieser Wahlperiode vom 23. Juni 2015 zu dem Thema „Petitionsrecht“ und vom 26. Februar 2015 zu dem Thema „Die Europäische Bürgerinitiative“ zu sehen sind,

–  unter Hinweis auf die 2016 und 2017 von der Fachabteilung C des Europäischen Parlaments auf Antrag des Petitionsausschusses in Auftrag gegebenen Studien mit den Titeln „Hürden, die EU-Bürger und deren Familien daran hindern, sich innerhalb des Binnenmarktes frei zu bewegen und aufzuhalten“, „Diskriminierung(en), wie sie den eingegangenen Petitionen zu entnehmen sind“, „Auswirkungen des Brexit auf das Petitionsrecht und die Befugnisse, Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Petitionsausschusses“ und „Die Schutzfunktion des Petitionsausschusses im Kontext der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses und die Stellungnahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0385/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte erstmals im Jahr 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt und durch den Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft trat, sowie durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erweitert wurden;

B.  in der Erwägung, dass die Ausübung der Staatsbürgerschaft eine vorherige Garantie und Wahrnehmung sämtlicher Menschenrechte, insbesondere der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, erforderlich macht;

C.  in der Erwägung, dass ein ganzheitlicher Ansatz im Hinblick auf die Verwirklichung der in den EU-Verträgen festgelegten Ziele wie Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt unabdingbar ist, damit die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und Freiheiten tatsächlich wahrgenommen werden dürfen;

D.  in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft durch die in der nationalen Gesetzgebung geregelte Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats erlangt wird; in der Erwägung, dass sich aus dieser Institution gleichzeitig Rechte und Pflichten ergeben, die durch Rechtsvorschriften der EU geregelt werden und unabhängig von den Mitgliedstaaten gelten; in der Erwägung, dass es aus dem vorstehenden Grund ebenfalls zutrifft, dass diese Rechte und Pflichten nicht in einer ungerechtfertigten Weise durch die Mitgliedstaaten – oder deren nachgeordnete staatliche Stellen – eingeschränkt werden können; in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Zugang zur Staatsbürgerschaft an die Grundsätze des EU-Rechts halten sollten wie die der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung, die beide in der Rechtsprechung des EuGH ausführlich erläutert sind; in der Erwägung, dass gemäß den Verträgen allen Unionsbürgern das gleiche Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe zuteilwerden muss;

E.  in der Erwägung, dass die Unionsbürger darauf vertrauen, dass die Mitgliedstaaten und deren nachgeordnete staatliche Stellen sowohl das Unionsrecht als auch ihre nationalen Rechtsvorschriften anwenden, was eine Voraussetzung für die wirksame Ausübung sämtlicher Rechte darstellt, die sich aus der ihnen verliehenen Unionsbürgerschaft ergeben;

F.  in der Erwägung, dass die Aufwertung der Unionsbürgerschaft mit der Steigerung der Qualität der Demokratie auf Unionsebene, der konkreten Wahrnehmung der Grundrechte und Grundfreiheiten und der jedem Bürger zugestandenen Möglichkeit, sich am demokratischen Leben der Union zu beteiligen, korreliert;

G.  in der Erwägung, dass jede einseitige Veränderung der Grenze eines Mitgliedstaates zumindest Artikel 2, Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2 EUV verletzt und ferner den Genuss sämtlicher Rechte, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben, gefährdet;

H.  in der Erwägung, dass die unveräußerlichen Rechte und Garantien der Unionsbürgerschaft, etwa die Freiheit, in einen anderen Mitgliedstaat zu reisen und dort zu arbeiten und zu studieren, das Recht zur Teilnahme am politischen Leben Europas, die Förderung der Gleichstellung und die Achtung der Vielfalt sowie der Schutz vor Diskriminierung, insbesondere auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, mit dem Vertrag von Lissabon konsolidiert wurden; in der Erwägung, dass die in den letzten Jahrzehnten zunehmende Ausübung des Rechts, sich frei in der EU zu bewegen, zur Bildung gemischter Familien mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten geführt hat, was häufig auch die Kinder betrifft; in der Erwägung, dass dies zwar ein positiver Trend im Hinblick auf die Festigung der Unionsbürgerschaft als eigenständiger Begriff ist, der aber auch spezifische Anforderungen und verschiedenartige Herausforderungen, darunter auch rechtlicher Art, mit sich bringt;

I.  in der Erwägung, dass durch die Aussicht auf den Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit) der Stellenwert der Rechte der Unionsbürgerschaft und die enorme Bedeutung, die sie für den Alltag von Millionen Bürgern der EU haben, in den Mittelpunkt gerückt werden und dass in der EU Besorgnis angesichts des möglichen Verlusts von Rechten entstanden ist, der sich durch den Brexit auf beiden Seiten ergeben könnte, insbesondere mit Blick auf die drei Millionen EU-Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, und die 1,2 Millionen britischen Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz in der EU haben;

J.  in der Erwägung, dass infolge der letzten Ereignisse im Vereinigten Königreich, der humanitären Krise im Zusammenhang mit den Flüchtlingen, der verheerenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Sparpolitik, der hohen Arbeitslosen- und Armutsquote und des Anstiegs von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in der Europäischen Union das Vertrauen in das System und in das europäische Aufbauwerk als Ganzes infrage gestellt werden;

K.  in der Erwägung, dass das Recht auf Freizügigkeit und seine Ausübung von zentraler Bedeutung für die Unionsbürgerschaft ist und die anderen Freiheiten des EU-Binnenmarkts ergänzt; in der Erwägung, dass junge Menschen in Europa insbesondere die Freizügigkeit schätzen, die von den Unionsbürgern in Bezug auf Bekanntheit und Beliebtheit nach dem Frieden als die positivste Errungenschaft der EU betrachtet wird;

L.  in der Erwägung, dass – wie aus mehreren eingegangenen Petitionen hervorgeht – die Freizügigkeit und deren Ausübung von mehreren Mitgliedstaaten, die Unionsbürger aus ihrem Hoheitsgebiet ausgewiesen oder dies angedroht haben, verletzt worden sind;

M.  in der Erwägung, dass an die Kommission und die SOLVIT-Stellen gerichtete Petitionen und Beschwerden gezeigt haben, dass die Unionsbürger erheblichen Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten begegnen, was an schwerwiegenden wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Problemen, verstärkt durch den Erlass von Sparmaßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, sowie an Verwaltungslasten und Bürokratie in den Mitgliedstaaten und an schlechten Informationen bzw. mangelnder Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten liegt;

N.  in der Erwägung, dass der in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Ansichten, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ein Hauptmerkmal der Unionsbürgerschaft ist; in der Erwägung, dass dieser Grundsatz auch von wesentlicher Bedeutung für die erfolgreiche Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit ist, wie den Petitionen zu entnehmen ist;

O.  in der Erwägung, dass die Wahrung der Rechte von Personen, die einer Minderheit angehören, einer der in den Verträgen verankerten Grundwerte der EU ist; in der Erwägung, dass etwa 8 % der Unionsbürger einer nationalen Minderheit angehören und etwa 10 % eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen; in der Erwägung, dass der wirksame Schutz von Minderheiten ausgebaut werden muss;

P.  in der Erwägung, dass die Stärkung der Bürgerrechte und der demokratischen Institutionen in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung auch die Bekämpfung der Diskriminierung und der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten umfasst;

Q.  in der Erwägung, dass durch die Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen, insbesondere in der Politik und in den Leitungsgremien der Unternehmen, Frauen in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten behindert und ihre Teilhabe am demokratischen Leben der EU geschwächt wird;

R.  in der Erwägung, dass die Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen und die Übernahme entsprechender Führungspositionen noch immer durch zahlreiche Hindernisse wie dem Fortbestehen geschlechtsspezifischer Stereotype und den Folgen der jüngsten Wirtschaftskrise in Verbindung mit deren negativen Auswirkungen auf Gleichstellungsfragen beeinträchtigt werden;

S.  in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Hinblick auf den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Fällen von grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten immer noch große Unterschiede bestehen;

T.  in der Erwägung, dass die Diskriminierung, die Frauen in der gesamten EU erfahren, die Gleichstellung behindert; in der Erwägung, dass Frauen sowohl in der Wählerschaft als auch in Führungspositionen – in gewählten Ämtern ebenso wie im öffentlichen Dienst, in der Wissenschaft, den Medien und in der Privatwirtschaft – nach wie vor unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Frauen durch ihre weitverbreitete Mehrfachdiskriminierung und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Frauen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, daran gehindert werden, ihre Bürgerrechte uneingeschränkt auszuüben;

U.  in der Erwägung, dass das in den Artikeln 20 und 227 AEUV und in Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, eine der Säulen der Unionsbürgerschaft ist, mit Blick auf die Bekanntheit der Unionsbürgerrechte an zweiter Stelle rangiert und durch ein zwingend offenes, demokratisches und transparentes Verfahren eine Schnittstelle zwischen den EU-Organen und den Bürgern bilden muss;

V.  in der Erwägung, dass die Grundrechte von Unionsbürgern über einen neuen Ansatz mit Blick auf die Auslegung des Artikels 51 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert werden könnten;

W.  in der Erwägung, dass die Unionsbürger im Europäischen Parlament direkt vertreten werden und ein demokratisches aktives und passives Wahlrecht bei Europawahlen haben, auch wenn sie in einem anderen als ihrem eigenen Mitgliedsstaat leben; in der Erwägung, dass das Wahlrecht für Europa- und Kommunalwahlen von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ermöglicht und gefördert wird; in der Erwägung, dass in vielen Petitionen auf bürokratische Hürden und Unzulänglichkeiten administrativer oder sonstiger Natur hingewiesen wird, die für diejenigen bestehen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und ihr Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausüben möchten; in der Erwägung, dass einigen Unionsbürgern dieses demokratische Recht verweigert wird, so zum Beispiel Menschen mit Behinderungen in Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwar ratifiziert haben, ihrer Pflicht zu einer Änderung der Wahlgesetze dahingehend, diesen Menschen die Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen, jedoch nicht nachgekommen sind;

X.  in der Erwägung, dass die Bürger das Recht haben, gemeinsam mit anderen Unionsbürgern aus allen Mitgliedstaaten eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu gründen oder zu unterstützen, wodurch sie in der Lage sein sollten, auf die Gesetzgebung der EU Einfluss zu nehmen; in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerinitiative ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie ist, das es den Bürgern ermöglicht, sich aktiv in die Gestaltung der politischen Maßnahmen auf Unionsebene und der EU-Rechtsvorschriften einzubringen; in der Erwägung, dass dieses Instrument transparent und wirksam sein sollte; in der Erwägung, dass die Ausübung dieses Rechts bisher nicht zufriedenstellend ist;

Y.  in der Erwägung, dass die Schaffung des Schengen-Raums und die Integration des Schengen-Besitzstands in den EU-Rahmen die Freizügigkeit in der EU deutlich verbessert haben und zu den wichtigsten Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses zählen; in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union in seinen Schlussfolgerungen Nr. 9166/3/11 und 9167/3/11 vom 9. Juni 2011 den erfolgreichen Abschluss des Bewertungsverfahrens und die technische Bereitschaft Bulgariens und Rumäniens, dem Schengen-Raum beizutreten, bestätigte;

Z.  in der Erwägung, dass Sicherheit eines der wichtigsten Anliegen der Unionsbürger ist; in der Erwägung, dass die EU ihren Bürgern das Gefühl geben sollte, dass ihre Freiheit geschützt wird und für ihre Sicherheit gesorgt ist, und zwar in der gesamten EU, und dass sie dafür sorgen sollte, dass ihre Freiheiten und ihre Rechte gleichermaßen geachtet und geschützt werden; in der Erwägung, dass der Terrorismus eine weltweite Bedrohung darstellt, die auf wirksame Weise auf lokaler, einzelstaatlicher und europäischer Ebene angegangen werden muss, damit für die Sicherheit der Unionsbürger gesorgt ist;

AA.  in der Erwägung, dass laut der Folgenabschätzung der Kommission zu der Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates vom 20. April 2017 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern[12] fast sieben Millionen Unionsbürger an Orte außerhalb der EU, an denen ihr Land keine Botschaft oder konsularische Vertretung hat, reisen bzw. dort leben; in der Erwägung, dass die Anzahl der nicht vertretenen Unionsbürger bis 2020 voraussichtlich auf mindestens 10 Millionen steigen wird; in der Erwägung, dass Unionsbürger, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Drittlands haben, in dem ihr eigener Mitgliedstaat keine Vertretung unterhält, seitens der diplomatischen und konsularischen Behörden jedes anderen dort vertretenen Mitgliedstaats den gleichen Schutz wie die Staatsangehörigen dieses Staates genießen;

1.  nimmt den Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2017 zur Kenntnis, in dem die neuen Prioritäten für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche für die kommenden Jahre aufgeführt werden; weist erneut darauf hin, dass die korrekte Anwendung des EU-Rechts in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten und der Organe der EU liegt; hebt in diesem Zusammenhang die überaus wichtige Aufgabe der Kommission hervor, die sie als Hüterin der Verträge bei der Umsetzung der Artikel 258 bis 260 AEUV hat; weist darauf hin, dass es eine vorrangige Aufgabe sein muss, die Anliegen der Bürger wirksam zu beantworten sowie eindeutige und konkrete Zusagen für die nächsten drei Jahre zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Politik zur Durchsetzung des EU-Rechts unter Verwendung aller verfügbaren Instrumente zu beschleunigen;

2.  stellt fest, dass das Petitionsrecht, das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, und das Recht auf Zugang zu Dokumenten wesentliche und konkrete Elemente der Unionsbürgerschaft sind, mit denen die Entscheidungsfindung transparenter wird; bringt daher seinen Wunsch zum Ausdruck, dass diese Rechte als zentrale Elemente des Kommissionsberichts über die Unionsbürgerschaft herausgestellt werden und darin angemessene Berücksichtigung finden;

3.  weist darauf hin, dass es dank der verbesserten Bearbeitung der Petitionen im Europäischen Parlament und dank der Einführung des Portals des Petitionsausschusses Ende 2014 leichter geworden ist, das Petitionsrecht wirksam auszuüben, da nunmehr Petitionen unkompliziert eingereicht und effizienter verwaltet werden können, worauf auch in den entsprechenden Jahresberichten des Petitionsausschusses eingegangen wurde; fordert, dass die Umsetzung der geplanten nächsten Projektphasen unverzüglich abgeschlossen werden, damit die Petenten und die Unterstützer der Petition die Möglichkeit erhalten, die Petition sehr viel interaktiver nachzuverfolgen;

4.  weist darauf hin, dass die Voraussetzung für eine erfolgreiche Wahrnehmung der Bürgerrechte ist, dass sämtliche in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte von den Mitgliedstaaten geachtet werden; weist darauf hin, dass die Einführung einer auf Demokratie und Teilhabe gestützten Regierungsführung, ein höchstmögliches Maß an Transparenz und die direkte Beteiligung aller Bürger an den Entscheidungsprozessen letztendlich die Unionsbürgerschaft stärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Unionsbürger besser über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und für gleichen Zugang zu diesen Rechten und deren gleiche Achtung sowohl in ihrem Herkunftsland als auch in anderen Mitgliedstaaten zu sorgen; weist auf bestehende Opt-Outs einiger Mitgliedstaaten aus Teilen der EU-Verträge hin, durch die de facto Unterschiede in Bezug auf die Rechte der Bürger geschaffen werden;

5.  bedauert außerordentlich, dass seit fast einem Jahrzehnt keine wesentlichen Fortschritte bei der Annahme der EU-weiten Antidiskriminierungsrichtlinie gemacht wurden; fordert alle Organe der EU und die Mitgliedstaaten dazu auf, die entsprechenden Verhandlungen als äußerst vorrangige Angelegenheit wiederaufzunehmen; nimmt die Bemühungen der Kommission zur Kenntnis, den Abschluss der Verhandlungen aktiv zu unterstützen;

6.  bedauert den langanhaltenden Mangel an Fortschritten im Hinblick auf den Vorschlag von 2008 für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung; bekräftigt seine Forderung an den Rat, die vorgeschlagene Richtlinie so rasch wie möglich zu verabschieden;

7.  vertritt die Ansicht, dass die Wirksamkeit der politischen Strategien der EU im Bereich der Antidiskriminierung ausgebaut und verbleibende Hindernisse beseitigt werden müssen; empfiehlt, dass die Kommission die ersten beiden Antidiskriminierungsrichtlinien (Richtlinie 2000/43/EG des Rates und Richtlinie 2000/78/EG des Rates) aktualisiert, um sie mit den geltenden Fassungen der Verträge und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Einklang zu bringen;

8.  fordert die Einführung eines wirksamen Regelungsrahmens und von Koordinierungsmaßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, um ein hohes Sozialschutzniveau sowie sichere Arbeitsplätze mit angemessener Entlohnung sicherzustellen; ist der Ansicht, dass eine solche Vorgehensweise entscheidend ist, um die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Grundrechte und Grundfreiheiten zu stärken;

9.  betont, dass die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erlassenen Sparmaßnahmen die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten verschärft haben, wodurch die konkrete Wahrnehmung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Grundrechte und Grundfreiheiten erheblich beeinträchtigt wird;

10.  erinnert an seine Entschließung und den Vorschlag der Kommission für eine umfassende Richtlinie über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Anforderung der Zugänglichkeit von Waren und Dienstleistungen, darunter auch der verschiedenen Verkehrsmittel; empfiehlt, dass die Gesetzgeber ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Annahme eines Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit intensivieren; begrüßt, dass eine interinstitutionelle Einigung darüber erzielt wurde, den Vertrag von Marrakesch in die Rechtsvorschriften der EU über das Urheberrecht aufzunehmen, wofür sich der Petitionsausschuss seit 2011 eingesetzt hat, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten erneut auf, den Vertrag von Marrakesch rasch zu ratifizieren; fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) zu ratifizieren und das dazugehörige Protokoll zu unterzeichnen; unterstützt die Initiative, dass der wechselseitig anerkannte EU-Behindertenausweis in möglichst vielen Mitgliedstaaten verwendet wird; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Mobilität von Menschen mit Behinderungen bzw. mit funktionellen Einschränkungen in der EU zu erleichtern; betont, dass die Zugänglichkeit von EU-Websites für Personen mit Behinderungen verbessert werden muss;

11.  fordert die Kommission auf, aktivere Schritte gegen die Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI-Personen) zu unternehmen und Homophobie zu bekämpfen, indem sie konkrete Maßnahmen festlegt, die auf nationaler und europäischer Ebene zu ergreifen sind; fordert gleichzeitig die EU-Organe auf, die Rechte dieser Personen genau zu überwachen und die Anerkennung grenzübergreifender Rechte von LGBTI-Personen und ihren Familien in der EU zu fördern;

12.  weist darauf hin, dass der Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen nur umgesetzt werden kann, wenn er in allen Politikbereichen der EU auf strategische Weise durchgängig berücksichtigt wird, so auch mithilfe seines „Strategischen Engagements für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019“; fordert die Kommission auf, den uneingeschränkten Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheitsfürsorge in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, mit denen in der EU der Diskriminierung von Frauen Einhalt geboten wird und gegen Frauen gerichtete diskriminierende Äußerungen und solche, die geschlechtsspezifische Stereotypen propagieren, bekämpft werden; bekräftigt, dass in ganz Europa in die bürgerschaftliche, politische und gleichstellungsorientierte Bildung investiert werden muss; weist auf das in der EU bestehende geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle hin, das Millionen von Frauen die Möglichkeit einer wirklichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit nimmt; betont, wie wichtig die politische Teilhabe junger Menschen und insbesondere von Frauen und Mädchen ist, und fordert mehr Maßnahmen von der Kommission und den Mitgliedstaaten zur Förderung von deren Teilhabe;

13.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul zu unterzeichnen und abzuschließen; bedauert allerdings, dass die Beschränkung auf zwei Bereiche – nämlich Angelegenheiten im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie Asyl und Nichtzurückweisung – zu rechtlicher Unsicherheit hinsichtlich des Umfangs des Beitritts der EU führt; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Verhandlungen über die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul zu beschleunigen; fordert von allen Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, dies umgehend zu tun, und fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorzulegen; begrüßt, dass die Kommission ein Paket zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben vorgelegt hat, und fordert alle Organe auf, diese Maßnahmen so bald wie möglich umzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen beim Zugang zu und der Bekleidung von Führungspositionen zu fördern sowie eigens Maßnahmen zum Beispiel in Form entsprechender Strategien zu ergreifen, die den Bedürfnissen schutzbedürftiger Bürger gerecht werden, die von sich überschneidender Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, damit sie ihre mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte wahrnehmen können; fordert den Rat auf, sich verstärkt um Fortschritte im Hinblick auf die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten zu bemühen; fordert die Kommission erneut auf, ihr strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2016–2019 in einer Mitteilung festzuhalten;

14.  weist darauf hin, dass autochthone Minderheiten in Europa seit Jahrhunderten Seite an Seite mit den Mehrheitsgesellschaften leben; betont, dass die EU-Organe eine aktivere Rolle beim Schutz von Minderheiten spielen müssen, indem sie zum Beispiel Treffen, Seminare und Entschließungen zur Sensibilisierung fördern oder konkrete administrative Maßnahmen in den EU-Organen ergreifen; vertritt die Auffassung, dass die EU strenge Normen für den Schutz von Minderheiten festlegen sollte, wobei sie mit den Normen beginnen sollte, die in den Instrumenten des Völkerrechts wie denen des Europarates verankert sind, und dass diese Normen fest in einen Rechtsrahmen integriert werden sollten, mit dem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in der gesamten EU sichergestellt werden; fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ohne weitere Verzögerungen uneingeschränkt zu ratifizieren sowie die Verträge nach Treu und Glauben umzusetzen; erinnert ferner an die Notwendigkeit, die im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) entwickelten Grundsätze umzusetzen; verurteilt jedwede populistische Rhetorik, die zu Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit anstiftet; bestärkt die nationalen Regierungen darin, dauerhafte Lösungen zu finden und eine Kultur der sprachlichen Vielfalt in den Mitgliedstaaten und der EU als Ganzes über die EU-Amtssprachen hinaus zu fördern, zumal sowohl in den Verträgen als auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf den Schutz nationaler Minderheiten und auf Diskriminierung aufgrund der Sprache hingewiesen wird;

15.  bringt seine tiefe Sorge darüber zum Ausdruck,, dass zahlreiche Roma in Europa bei der Eintragung in das Geburtenregister diskriminiert werden, daher nicht über Ausweispapiere verfügen, keinen Zugang zu wesentlichen Grundleistungen in ihren Wohnsitzländern erhalten und somit auch keinen Zugang zu Rechten in der EU haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, damit sichergestellt ist, dass die Betroffenen ihre grundlegenden Menschenrechte und alle durch die Unionsbürgerschaft gewährten Rechte wahrnehmen können; fordert die Kommission auf, die Lage in den Mitgliedstaaten zu bewerten und zu überwachen und rechtsverbindliche Vorschriften über die Identifizierung und den Schutz von Menschen auf den Weg zu bringen, deren Staatsbürgerschaft nicht anerkannt wird und die keinen Zugang zu Ausweispapieren haben;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 15. März 2017 zu Hürden, die EU-Bürger daran hindern, sich innerhalb des Binnenmarktes frei zu bewegen und zu arbeiten[13] und vom 28. April 2016 zum Schutz des Kindeswohls in der EU auf der Grundlage der an das Europäische Parlament übermittelten Petitionen[14] besondere Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen Hindernisse für die Freizügigkeit abgebaut werden können;

17.  fordert die Kommission auf, die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG in den Mitgliedstaaten regelmäßig zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen; begrüßt das E-Learning-Instrument zur Freizügigkeit der Unionsbürger, das den lokalen Behörden dabei helfen soll, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Freizügigkeit besser zu verstehen;

18.  nimmt die Bemühungen der Kommission zur Kenntnis, verschiedene Anlaufstellen zur Information und Unterstützung in Bezug auf die EU und die Rechte, die sie ihren Bürgern gewährt, wie das Europe-Direct-Netz, das Ihr-Europa-Portal und das Europäische Justizportal einzurichten und besser zugänglich zu machen, damit die Menschen besser über die Wahrnehmung ihrer Rechte als Unionsbürger aufgeklärt werden; nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, ein zentrales digitales Zugangstor einzurichten, um für die Bürger einen einfachen Online-Zugang zu Informationen und Hilfs- und Problemlösungsdiensten im Hinblick auf die Ausübung ihrer Rechte im Binnenmarkt bereitzustellen;

19.  fordert die Kommission auf, das SOLVIT-Netz zu stärken, indem sie die Interaktion zwischen ihren Dienststellen und den nationalen SOLVIT-Stellen verbessert, um für eine bessere Weiterverfolgung von ungelösten und wiederholten Fällen und eine engere Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Instrumenten zur Durchsetzung des EU-Rechts wie EU-PILOT und CHAP zu sorgen; fordert gleichzeitig die Mitgliedstaaten auf, bei den Unionsbürgern für das SOLVIT-Netz und seine Dienstleistungen sowie für andere Rechtsbehelfs- und Bürgerbeteiligungsmechanismen zu werben, die auf EU-Ebene (z. B. in Form des Petitionsausschusses, des Europäischen Bürgerbeauftragten und der Europäischen Bürgerinitiative) und auf nationaler Ebene (z. B. als regionale oder lokale Bürgerbeauftragte, Petitionsausschüsse oder Gesetzesinitiativen durch Bürger) zur Verfügung stehen;

20.  unterstützt die von der Kommission im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017 gegebene Zusage, eine EU-weite Informations- und Sensibilisierungskampagne zu den mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechten durchzuführen, um die Bürger dabei zu unterstützen, ihre Rechte besser zu verstehen; macht darauf aufmerksam, dass die Bürger Zugang zu allen Informationen haben sollten, die für eine echte Stärkung der Unionsbürgerschaft vonnöten sind, wobei diese Informationen klar und verständlich vermittelt werden sollten, damit die Bürger sachkundige Entscheidungen in Fragen der Ausübung ihrer in den Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte treffen können; bedauert in diesem Zusammenhang die mangelnde Klarheit und Transparenz in den Verhandlungen über Abkommen, die – wie die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) oder das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) – grundlegende Elemente der Ausübung der Bürgerschaft betreffen; empfiehlt die Förderung von Transparenz und proaktiver konsularischer Unterstützung als beste Mittel zu diesem Zweck sowie die angemessene Veröffentlichung der Informationen, die erforderlich sind, um es Neuankömmlingen zu erleichtern, sich in einem anderen Land niederzulassen;

21.  weist darauf hin, dass die Unionsbürger beim Zugang zum Gesundheitswesen, der Koordinierung von Systemen der sozialen Sicherheit und der Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen Mitgliedstaaten oft mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, und fordert von der Kommission eine konsequente Durchsetzung, damit in Bezug auf diese Mängel Abhilfe geschaffen wird;

22.  äußert sich besorgt angesichts der steigenden Politikverdrossenheit in der Öffentlichkeit, was eine Folge der Sparpolitik und der Einschränkung von Rechten und Freiheiten ist; betont, dass der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und Hetze, deren Zunahme unter anderem auf diese Sparpolitik und die Einschränkung von Rechten und Freiheiten zurückzuführen ist, Vorrang einzuräumen ist;

23.  stellt fest, dass Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei der Europawahl in der gemeinsamen Verantwortung der EU und der Mitgliedstaaten liegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung am demokratischen Leben zu fördern, indem die Bürger besser über ihr aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und der Europawahl unterrichtet werden, und zwar auf verschiedenen Wegen und in verständlicher Sprache, und indem sämtliche Hindernisse für ihre Beteiligung wie beispielsweise Diskriminierung aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen oder aus Gründen der Sprache, ungerechte Praktiken oder Korruption beseitigt werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Einschränkungen der Barrierefreiheit für Bürger mit Behinderungen abzuschaffen und die Teilnahme an allen Wahlen für die Bürger, die weit von ihrem Wahlkreis entfernt leben, arbeiten oder studieren, zu vereinfachen, etwa indem elektronische Identifizierungs- und Abstimmungsmöglichkeiten eingeführt werden;

24.  vertritt die Auffassung, dass die Reform des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen eine Gelegenheit für die Union sein könnte, demokratischer zu werden; betont, dass tausende von Europäern diese Ansicht teilen; verweist darauf, dass die Beteiligung an der Europawahl gefördert werden muss, indem die Sichtbarkeit der politischen Parteien auf europäischer Ebene erhöht wird, und dass die Stärkung des europäischen Charakters der Wahl zum Europäischen Parlament in der gemeinsamen Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten liegt; fordert den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass in die Überarbeitung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen auch Kandidatenlisten mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis einzubeziehen, bei denen die Gleichstellung der Geschlechter durchgehend berücksichtigt wird; fordert die Kommission auf, auf Beschwerden bezüglich der Wahrnehmung des Wahlrechts bei der Europawahl und bei Kommunalwahlen zu reagieren und so bald wie möglich einen konkreten Aktionsplan zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe auszuarbeiten sowie dafür zu sorgen, dass dieses System allen Unionsbürgern zur Verfügung gestellt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen und die dauerhaft in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, so weit wie möglich nahezulegen, die Staatsangehörigkeit des entsprechenden Mitgliedstaats anzunehmen, damit sie alle Rechte als Unionsbürger genießen können; ist der Ansicht, dass Unionsbürger, die in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen und dort leben, ihr Wahlrecht bei Parlamentswahlen in ihrem Herkunftsland wahrnehmen können sollten; fordert, dass die Mitgliedstaaten, die ihren Staatsangehörigen, die längere Zeit in einem anderen Mitgliedstaat leben, das Wahlrecht aberkennen, die Bedingungen, unter denen diese ihr Wahlrecht für Parlamentswahlen behalten können, zu lockern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um es Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ihr Wahlrecht ohne jede Form der Diskriminierung auszuüben; unterstützt die Möglichkeit der Einführung eines europäischen Personalausweises zusätzlich zu nationalen Ausweispapieren;

25.  fordert die politischen Parteien auf europäischer Ebene auf, die Probleme der sinkenden Wahlbeteiligung und der wachsenden Kluft zwischen den Bürgern und den EU-Organen wirksam zu bewältigen; ist der Ansicht, dass die Einführung von transnationalen Listen für die Wahl zwecks Verteilung eines Teils der Sitze im Europäischen Parlament ein positiver Beitrag zur Stärkung des Konzepts der Unionsbürgerschaft wäre; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit Blick auf die Europawahl 2019 einen konkreten Maßnahmenplan zur Einführung der elektronischen Abstimmung zu erarbeiten; ist der Ansicht, dass die Nominierung europaweiter Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission durch die europäischen Parteien ein wichtiger Schritt hin zum Aufbau eines wirklichen öffentlichen Raums in Europa ist, und ist gleichwohl der Überzeugung, dass das Ziel einer Europäisierung der Wahlkampagne nur durch gesamteuropäische Aktivitäten und Netzwerke aus lokalen und nationalen Medien, insbesondere öffentlichen Medien (Radio, Fernsehen, Seminare und Internet), erreicht werden kann;

26.  nimmt die jüngste Mitteilung der Kommission (COM(2017)0482) über die Europäische Bürgerinitiative zur Kenntnis, in der sie vorschlägt, die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 vom 16. Februar 2011 zu überarbeiten und dadurch die Funktionsweise der Europäischen Bürgerinitiative zu verbessern; ist der Hoffnung, dass mit der Überarbeitung der Verordnung erreicht wird, dass die Bürgerinitiative transparenter, wirksamer und benutzerfreundlicher wird und dadurch eine demokratische und breitere Beteiligung der Bürger an der europäischen Debatte und der Festlegung der europäischen Agenda stattfindet; betont, dass das Parlament eine wesentliche Rolle als Gesetzgeber spielen wird, und hebt hervor, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Überarbeitung der Verordnung ist; fordert die Kommission auf, Bestimmungen aufzunehmen, die darauf abzielen, die Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit und die Anforderungen in Bezug auf die Registrierung und die Verfahren zur Prüfung einer Europäischen Bürgerinitiative zu überarbeiten;

27.  ist der Auffassung, dass die Kommission im Interesse der Unionsbürgerschaft die kulturelle Dimension Europas stärken muss; spricht sich dafür aus, dass im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ mehr innovative Projekte mit potenziell systemischen Auswirkungen finanziert werden; schlägt vor, parallel und als Ergänzung zu dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ein Programm zum Thema „Europa kennenlernen“ zu entwickeln;

28.  schlägt vor, dass die Kommission mit Blick auf die Stärkung der Unionsbürgerschaft und deren Ausübung den lokalen Gebietskörperschaften nahelegt, Stadt- bzw. Gemeinderäte zu bestimmen, die für europäische Angelegenheiten verantwortlich sind, da auf kommunaler Ebene am meisten Bürgernähe gegeben ist;

29.  empfiehlt, dass die Kommission an all ihren Arbeitsorten und auch in den Vertretungen in den Mitgliedstaaten ein Eingangsregister einrichtet, damit sich die Bürger schriftlich oder persönlich an jedes EU-Organ mit den entsprechenden Garantien wenden können;

30.  empfiehlt, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Postdienstleistern, die mit dem Universaldienst beauftragt sind, ein Benachrichtigungssystem einführt, bei dem neben Datum und Absender auch der Inhalt bestätigt wird, damit sich die Bürgerinnen und Bürger schriftlich – d. h. ohne persönlich vorstellig zu werden – an die EU-Organe wenden und einen entsprechenden Nachweis darüber erhalten können;

31.  bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass das in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sowie freie Medien und der Zugang zu Meinungspluralismus in der Gesellschaft und in den Medien ein unabdingbarer Teil einer gesunden Demokratie sind und dass sie daher gemäß Artikel 2 und Artikel 6 EUV eine verfassungsmäßige Grundlage der EU-Mitgliedschaft sind; betont, dass eine eindeutig festgelegte EU-Politik zur Bekämpfung antieuropäischer Propaganda und falscher Informationen erforderlich ist und für eine größere Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien von den Staaten gesorgt werden muss; schlägt vor, dass in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkmedien in allen Mitgliedstaaten eine Mindestzeit festgelegt wird, die Inhalten im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich der EU vorbehalten ist; schlägt vor, dass die EU-Organe mit der Schaffung europäischer Fernsehsender fortfahren, deren Programme in allen Mitgliedstaaten und in allen EU-Amtssprachen ausgestrahlt werden, sowie dass die EU-Organe auch weiterhin den Bürgern ab einem frühen Alter Medienkompetenz vermitteln; unterstützt die Verbreitung von Pressematerialien und Multimedia-Produktionen in allen Amtssprachen der EU; betont unter diesem Aspekt, dass weitere Maßnahmen für die Sensibilisierung europäischer Journalisten vonnöten sind;

32.  ist der Auffassung, dass die sprachliche Vielfalt und die Transparenz eine entscheidende Rolle spielen, wenn es gilt, die Bürger näher an die EU heranzuführen und sie stärker an deren Tätigkeiten zu beteiligen; weist darauf hin, dass 30 % der im Jahr 2016 von der Europäischen Bürgerbeauftragen abgeschlossenen Untersuchungen den Zugang zu Dokumenten betrafen, und empfiehlt daher, das Recht auf Zugang zu Dokumenten zu fördern und so viele Dokumente wie möglich in alle EU-Amtssprachen zu übersetzen; unterstützt die Intensivierung des Dialogs mit den Bürgern und öffentliche Debatten, um das Verständnis der Bürger in Bezug auf die Auswirkungen zu verbessern, die die EU auf ihren Alltag hat, und um es ihnen zu ermöglichen, über Fernsehsendungen mit festen Sendeterminen, die an ein bestimmtes Publikum gerichtet sind, an einem Austausch von Meinungen teilzunehmen; fordert eine horizontale Richtlinie über die Meldung von Missständen, in der geeignete Kanäle und Verfahren für die Meldung von Fällen dargelegt werden;

33.  unterstützt die Förderung einer öffentlichen Dienstleistungskultur zwischen den EU-Organen und den nationalen Stellen und ist der Ansicht, dass die EU beispielhaft mit den höchsten Verwaltungs- und Transparenzstandards vorangehen sollte, und zwar im Einklang mit Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; schlägt vor, dass lokale Büros der EU in den Mitgliedstaaten in Anlaufstellen umgewandelt werden, die den EU-Bürgern umfassende Dienstleistungen anbieten, um Bürokratie abzubauen und die Hindernisse, die sich durch die Bürokratie für die Ausübung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte ergeben, zu beseitigen; hebt den Stellenwert des Grundsatzes der einmaligen Erfassung hervor, durch den unnötige Lasten für europäische Unternehmen, die dieselben Daten und Dokumente bei grenzüberschreitenden Transaktionen wiederholt vorlegen müssen, beseitigt werden sollen;

34.  betont, dass der allen offenstehenden Bildung eine wesentliche Rolle zukommt, wenn es darum geht, künftige Unionsbürger zu informieren; betont, wie wichtig es ist, im Rahmen des Programms Erasmus+ die Entwicklung übertragbarer Kompetenzen zu fördern, die das interkulturelle Verständnis sowie die aktive Teilhabe an unterschiedlichen Gesellschaften stärken; legt den Mitgliedstaaten nahe, der politischen Bildung mit einem besonderen Augenmerk auf der Unionsbürgerschaft sowie auf EU-Angelegenheiten mehr Raum in den Schullehrplänen einzuräumen und die Aus- und Weiterbildung der Lehrer entsprechend anzupassen; verweist darauf, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dabei unterstützt werden sollten, Informationen über EU-Rechte und Unionsbürgerschaft in ihren Unterricht aufzunehmen; betont in diesem Zusammenhang, dass Online-Plattformen weiterhin gefördert und weiterentwickelt werden müssen, damit pädagogische Fachkräfte auf innovatives, mehrsprachiges Unterrichtsmaterial zugreifen können, die sie dabei unterstützen, die Schüler zum Erwerb von Kenntnissen über die EU anzuregen und zu motivieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Strategie für die Erziehung zur Unionsbürgerschaft in die Wege zu leiten, die auf vorgeschlagene Leitlinien zur Entwicklung eines Lehrplans zurückgreift, zu dem Schulausflüge zu den EU-Organen gehören könnten;

35.  erinnert daran, dass nach geltendem EU-Recht der Austritt eines Mitgliedstaats aus der Europäischen Union gleichbedeutend mit dem Verlust der Unionsbürgerschaft für dessen Bürger ist; bedauert, dass mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum ersten Mal in der Geschichte den Bürgern ihre durch die EU-Verträge erworbenen Rechte aberkannt werden; betont, dass dieser Verlust an Rechten voraussichtlich schwerwiegende Auswirkungen auf ihr tägliches Leben haben wird; betont außerdem, dass eine Vereinbarung auf den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Symmetrie, fairen Behandlung, Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung sowie der uneingeschränkten Achtung der Integrität des EU-Rechts, darunter auch der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihres Durchsetzungsrahmens, beruhen sollte; fordert beide Verhandlungsparteien nachdrücklich auf, sich vorrangig um alle betroffenen Bürger zu kümmern und ihre Rechte zu schützen; fordert die Verhandlungsparteien auf, alle abgeleiteten sozialen, wirtschaftlichen und familienbezogenen Rechte, insbesondere die Rechte in Bezug auf die Gesundheitsversorgung, so weit wie möglich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU beizubehalten;

36.  schlägt vor, den 9. Mai als gemeinsamen europäischen Feiertag einzurichten, damit in Europa das Gefühl der Zugehörigkeit zur europäischen Familie gestärkt wird;

37.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, zu gewährleisten, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften ausreichend klar und ausführlich sind, sodass das Recht der Bürger und ihrer Familien auf Freizügigkeit geachtet wird; fordert sie ferner auf, diesbezüglich mit der ordnungsgemäßen Schulung der zuständigen nationalen Behörden fortzufahren und Interessierten zutreffende Informationen in präziser Form zur Verfügung zu stellen sowie eine gute Zusammenarbeit und einen schnellen Informationsaustausch mit den staatlichen Stellen anderer Mitgliedstaaten zu befördern, insbesondere, was grenzübergreifende Versicherungsfragen und Ruhegehälter anbelangt; fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen Aufnahmemitgliedstaaten und den betreffenden Konsulaten, durch die für ein angemessenes Netz für die Unterstützung und faire Behandlung in grenzübergreifenden Fällen gesorgt wird, insbesondere wenn es dabei um das Sorgerecht für Kinder geht; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Legislativvorschlag über die grenzübergreifende Anerkennung von Adoptionsentscheidungen vorzulegen;

38.  fordert den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Rat auf, allen Ländern, die die notwendigen technischen Kriterien erfüllen, die Mitgliedschaft im Schengen-Raum zu gewähren und es so allen Unionsbürgern zu ermöglichen, sich frei zu bewegen, ohne durch Grenzkontrollen behindert zu werden;

39.  weist erneut darauf hin, dass die Rechtsvorschriften der EU im Bereich Sicherheit hinsichtlich der Verhinderung und Aufdeckung von sich entwickelnden Sicherheitsbedrohungen und der Reaktion auf sie auf dem neuesten Stand, wirkungsvoll und effizient sein sollten; fordert, dass die Europäische Sicherheitsagenda unverzüglich umgesetzt wird, sowie Rechtsinstrumente der EU, die in diesem Bereich bestehen, besser umgesetzt werden und ein effizienterer Informationsaustausch und eine effizientere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen stattfindet; begrüßt die Initiativen der Kommission zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit; betont, dass bei der Terrorismusbekämpfung die Grundrechte uneingeschränkt geachtet werden müssen; betont, dass eine Harmonisierung interner und externer Maßnahmen der EU im Bereich der Sicherheit für den wirksamen Schutz der Unionsbürger wesentlich ist;

40.  fordert die Organe und Mitgliedstaaten der EU auf, sich stärker darum zu bemühen, eine echte und wirkungsvolle Sicherheitsunion zu schaffen, in der sämtliche Aspekte der Bedrohung durch den Terrorismus berücksichtigt werden;

41.  ist der Ansicht, dass die Deradikalisierung und die Prävention von Radikalisierung für die EU absolute Priorität haben müssen, und spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass besondere bereichsübergreifende Programme im Bereich der Bildung, freiwillige und kulturelle Tätigkeiten und Jugendarbeit sowie Programme zur Deradikalisierung in Institutionen, lokalen Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften und regionalen Behörden gestärkt werden; vertritt die Auffassung, dass eine umfassende Politik in diesem Bereich mit langfristig angelegten, bereits im Vorfeld greifenden Deradikalisierungsverfahren im justiziellen Bereich einhergehen sollten; betont, dass Strategien zur sozialen Inklusion und politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung erarbeitet werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Radikalisierung ganzheitlich zu bekämpfen und die Expertise des Aufklärungsnetzwerkes gegen Radikalisierung zu nutzen, das auf Initiative der Kommission eingerichtet wurde; betont, dass die Prävention von Radikalisierung auch durch Maßnahmen unterstützt werden kann, die aus EU-Instrumenten wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem Programm „Horizont 2020“ oder dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finanziert werden;

42.  fordert, dass die Richtlinie (EU) 2015/637 uneingeschränkt und wirkungsvoll umgesetzt wird, damit in Drittländern, in denen der jeweilige Mitgliedstaat nicht vertreten ist, für den konsularischen Schutz von Unionsbürgern gesorgt ist;

43.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein neues und sichereres Format des EU-Rückkehrausweises für in Drittländern nicht vertretene Unionsbürger vorzulegen, die ihren Pass verloren haben oder deren Pass gestohlen oder zerstört wurde oder vorübergehend nicht zur Verfügung steht, damit sichergestellt ist, dass sie sicher nach Hause zurückkehren können;

44.  betont, dass für Opfer von Verbrechen und Terrorismus in der gesamten EU ein angemessenes Maß an Rechten sichergestellt werden muss, und zwar ohne Diskriminierung, und dass sie mit Achtung und Würde behandelt und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und den Bedürfnissen ihrer Familienangehörigen angemessen unterstützt werden sollten; betont, dass immer mehr Unionsbürger Terroranschläge in Ländern erleben, die nicht ihre Heimatländer sind, und fordert daher nachdrücklich, dass in den Mitgliedstaaten im Einklang mit der Richtlinie 2015/0281/EU zur Terrorismusbekämpfung Protokolle eingeführt werden, durch die Europäer aus anderen Mitgliedstaaten im Fall von Terroranschlägen unterstützt werden; betont, dass eine spezifische Richtlinie über den Schutz der Opfer des Terrorismus erforderlich ist;

45.  bedauert, dass oft Hürden bestehen, wenn zivile oder soziale Angelegenheiten – die etwa das Familienrecht oder Renten betreffen − grenzübergreifender Natur sind, wodurch viele Bürger ihre Unionsbürgerschaft nicht uneingeschränkt wahrnehmen können;

46.  bedauert, dass Eltern und Kindern bei Trennung oder Scheidung nicht in jedem Mitgliedstaat dieselben Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, weswegen hunderte von Eltern in Europa den Petitionsausschuss angerufen haben, damit er trotz der sehr wenigen Befugnisse, über die er in diesem Bereich verfügt, aktiver wird;

47.  fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass in Fällen von grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten das Kindeswohl berücksichtigt wird;

48.  begrüßt, dass das Europäische Solidaritätskorps für junge Unionsbürger eingerichtet wurde, und fordert, dass die Initiative mit Finanzmitteln in angemessener Höhe ausgestattet wird, sodass hochwertige Arbeitsplätze nicht durch unbezahlte Freiwilligentätigkeit ersetzt werden;

49.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zu ergreifen, um die Probleme der Doppelbesteuerung und Steuerdiskriminierung im grenzübergreifenden Kontext wirksam zu bewältigen und der Realität der grenzüberschreitenden Arbeitnehmermobilität besser gerecht zu werden; ist der Auffassung, dass die Probleme der Doppelbesteuerung derzeit nur unzureichend bewältigt werden, da dies mittels bestehender bilateraler Besteuerungsabkommen oder einseitiger Maßnahmen von Mitgliedstaaten geschieht, und dass ein konzertiertes rasches Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich ist;

50.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Der mit einigen Monaten Verspätung veröffentlichte dritte Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft erscheint zum 25. Jubiläum der Verankerung der Unionsbürgerschaft im Vertrag von Maastricht von 1992. Er fällt auch zusammen mit einer nie dagewesenen Herausforderung: Infolge des britischen Referendums vom 23. Juni 2016 wird sich der Austritt eines Mitgliedstaats auf die Unionsbürgerrechte auswirken. Durch diese beiden historischen Ereignisse wird die EU daran erinnert, dass die Zeit für eine gründliche Bewertung der wichtigsten Errungenschaften und der bevorstehenden Herausforderungen gekommen ist. Es ist an der Zeit, die Bereiche zu ermitteln, in denen noch etwas getan werden muss, und sich auf eine für den Alltag geltende tatsächliche Bedeutung der Unionsbürgerschaft zu einigen, damit die Bürger ihre damit einhergehenden Rechte und Privilegien voll ausschöpfen können, und zwar als Ergänzung zu ihrer nationalen Staatsbürgerschaft und gelegentlich in Überschneidung mit Rechten, die durch nationale Vorschriften geschützt werden.

Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017[1] stellt einen Ausblick in die Zukunft dar, in dem die Prioritäten der Kommission für 2017–2019 festgelegt werden, und folgt auf die Berichte von 2010 und 2013, die vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments als Antwort auf die entsprechenden Berichte der Kommission angefertigt wurden. Im Vorfeld dieses Berichts hat die Kommission die Zivilgesellschaft zu Rate gezogen, indem sie eine Befragung und zwei Erhebungen zur Unionsbürgerschaft sowie mehrere Veranstaltungen mit den wichtigsten Beteiligten organisiert hat, darunter eine gemeinsame öffentliche Anhörung mit den Ausschüssen PETI, AFCO und JURI des Europäischen Parlaments am 15. März 2016.

Das Ziel der Politik zur Unionsbürgerschaft ist es, dass sich alle Unionsbürger überall in der EU zu Hause fühlen und ihren Status als Bürger Europas genießen können, auch wenn sie in ihrem eigenen Land bleiben (nach einer ECAS-Studie profitieren nur rund 20 % der Menschen in Europa von grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU und dem Genuss dieser Rechte). Das bedeutet, dass die Rechte der Unionsbürger gestärkt werden müssen und dass dafür gesorgt werden muss, dass sie ihre Rechte auch wirklich in ihrem Alltag wahrnehmen können. Es bedeutet auch, die gemeinsamen Werte der EU zu fördern: Gleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie die Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der EU; darüber hinaus muss ein öffentlicher europäischer Raum der Sicherheit, des Friedens und des dauerhaften Wohlstands geschaffen werden, in dem die Bürger ihre Sorgen und Ideen zur Weiterentwicklung der EU zum Ausdruck bringen können.

Im vorliegenden Entwurf eines Berichts werden die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen aus der Perspektive der beim Petitionsausschuss eingegangenen Petitionen im Referenzzeitraum 2014 bis 2016 betrachtet. Mit den Petitionen erhält man Rückmeldungen der Bürger zur Umsetzung der Politik in verschiedenen Bereichen aus erster Hand. Sie stellen einen verlässlichen Gradmesser im Hinblick auf die Zufriedenheit mit der Europäischen Union dar und werden deshalb von der Kommission bei der Überwachung der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten genutzt.

Erkenntnissen der Kommission zufolge ist das Bewusstsein der Unionsbürger in Bezug auf ihre Bürgerrechte in den letzten Jahren gewachsen. Das Petitionsrecht, das im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte verankert ist, ist eines dieser Bürgerrechte, und den Umfrageergebnissen nach zu urteilen ist es neben dem Recht auf Freizügigkeit eines der bekanntesten.

Fälle von Diskriminierung jeder Art sind ein häufig wiederkehrendes Thema von Petitionen: Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Staatsangehörigkeit, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, der Sprache, der ethnischen Herkunft. Die Themen Gleichstellung der Geschlechter und Schutz von Minderheitenrechten (Verlust der Staatsbürgerschaft, Bildung, Sprache, Ausübung des Wahlrechts) sind hier besonders hervorzuheben. Ein weiteres Thema stellen die Probleme dar, die LGBTI-Paare haben, wenn sie zwischen Mitgliedstaaten hin und her reisen, da immer noch die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob sie gleichgeschlechtliche Beziehungen auf ihrem Staatsgebiet rechtlich anerkennen (und insbesondere ob sie die Ehe bzw. eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare erlauben), und bestimmen können, welche (finanziellen und anderen) Konsequenzen sich aus solchen Beziehungen ergeben, insbesondere wenn es um Elternschaft geht. Der Petitionsausschuss hat zahlreiche Petitionen erhalten, in denen es um Diskriminierung in Bezug auf die Schwierigkeiten geht, denen Menschen mit Behinderungen bei allen Aspekten des Alltags begegnen: am Arbeitsplatz, in Fragen der Mobilität (unter anderem beim Zugang zu Verkehrsmitteln und Gebäuden, Fahrgastrechte), bei der Gesundheitsversorgung, beim Zugang zu Bildung, bei der Deinstitutionalisierung, der Anerkennung ihres Status, bei Renten, Parkerlaubnissen, beim EU-Behindertenausweis (der sich momentan noch in der Pilotphase befindet), bei Sozialleistungen, beim Wahlrecht, beim Zugang zu Beschäftigung und bei der Durchsetzung der Bestimmungen des Vertrags von Marrakesch in der EU. Die stagnierende horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie scheint überall in der EU dringend benötigt zu werden. Außerdem muss Artikel 51 der Charta der Grundrechte überarbeitet werden, um eine angemessene Behandlung von Petitionen zu dem Thema Grundrechte durch den Ausschuss zu gewährleisten.

Besonders im Hinblick auf Minderheiten muss die EU viel mehr tun, um den effektiven Schutz dieser Werte in Bezug auf Minderheiten sicherzustellen. So ist die EU beispielsweise im Fall von alteingesessenen nationalen Minderheiten nicht in der Lage, diskriminierende Praktiken, die negative Auswirkungen auf die Sprache und Kultur der zu diesen Gruppen gehörenden Personen haben, zu sanktionieren oder zu verhindern. Obwohl die Rechte solcher Minderheiten hauptsächlich von den Mitgliedstaaten zu wahren sind, erwarten die Unionsbürger, dass auf europäischer Ebene mehr getan wird, was sich unter anderem in mehreren Petitionen, die diesbezüglich an das Europäische Parlament gerichtet wurden, widerspiegelt.

In Anbetracht der Tatsache, dass nach geltendem EU-Recht ein Austritt gleichbedeutend mit dem Verlust der Unionsbürgerschaft ist und dass Teile des Vereinigten Königreichs nicht separat über ihren Verbleib in der EU verhandeln können, da die Verhandlungen den gesamten Mitgliedstaat betreffen, wird es umso deutlicher, dass der Brexit eine gewaltige Herausforderung für die Bürgerrechte darstellt. Die EU-Organe müssen diese Herausforderung annehmen und die Brexit-Verhandlungen so führen, dass die beste Lösung für die Unionsbürger gefunden wird. Beim Petitionsausschuss ist eine große Zahl von Petitionen zum Thema Brexit eingegangen (147 Petitionen zwischen Januar 2016 und Juni 2017), in denen es um die Situation von Unionsbürgern im Vereinigten Königreich, von Briten in der EU und von Briten im Vereinigten Königreich, die ihre vertraglichen Rechte behalten wollen, geht. In der großen Mehrheit dieser Petitionen geht es um die Unionsbürgerschaft: Der mögliche unfreiwillige Verlust von Rechten wird beklagt, Sorgen über praktische negative Auswirkungen durch den Brexit auf Familien, die im Vereinigten Königreich oder in der EU leben, sowie auf Rentner werden zum Ausdruck gebracht, und es wird sogar die Beibehaltung der Unionsbürgerschaft und der damit verbundenen Rechte für britische Staatsbürger nach dem Austritt oder eine Sonderregelung in der EU für diese Bürger vorgeschlagen.

Die Beteiligung am demokratischen Leben der EU und die Wahrnehmung des Wahlrechts von Unionsbürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, sind ein häufiges Thema von Petitionen, nicht zuletzt, weil es sich dabei um einen Bereich handelt, in dem eine gemeinsame Anstrengung europäischer und lokaler Behörden notwendig ist, um diese Rechte durchzusetzen. Gleichzeitig handelt es sich bei den Problemen, von denen in den Petitionen berichtet wird, um Fälle von Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, um Schwierigkeiten mit dem Verfahren, nach dem Mitgliedstaaten es ihren Bürgern gestattet haben, im Ausland zu wählen, und um die Komplexität der Gesetzgebung in Aufnahmemitgliedstaaten, die zusätzliche Formalitäten oder Bedingungen für Unionsbürger, die an Wahlen vor Ort teilnehmen wollen, auferlegen. Das Problem der Benachteiligung von Bürgern durch einige Mitgliedstaaten wurde wiederholt in Sitzungen des Petitionsausschusses diskutiert und mit anderen Ausschüssen besprochen, die sich um eine Erneuerung des Wahlrechts in Mitgliedstaaten bemühen, wenn Europawahlen betroffen sind. Die europäische Bürgerinitiative, ein wichtiges Instrument der EU, mit dem die Bürger aktiv am institutionellen Leben Europas teilnehmen können, wurde wiederholt missachtet und wird derzeit nach mehreren Entscheidungen des Gerichtshofs von der Kommission überarbeitet.

Im Fallrecht des Gerichtshofs wird der Unionsbürgerschaft vermehrt Gewicht eingeräumt und die Freizügigkeit an vorderste Stelle gerückt, als ein Grundrecht, von dem viele weitere wesentliche Rechte abzuleiten sind. Die Freizügigkeit ist eine der am meisten gewürdigten Errungenschaften der EU, eines der beliebtesten und bekanntesten Rechte, da sie den Unionsbürgern die Möglichkeit gibt, in andere EU-Länder zu reisen, dort zu studieren, Geschäften nachzugehen, zu arbeiten und zu leben. Im Laufe der letzten Jahre ist die Zahl der Petitionen gestiegen, in denen es um Probleme der Unionsbürger geht, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben wollen. Statistiken zeigen, dass Probleme mit der Freizügigkeit etwa 25 % der insgesamt eingegangenen Petitionen ausmachen. Die wichtigsten Bereiche, zu denen in Petitionen Besorgnis geäußert wird, sind soziale Rechte und die Erweiterung der Haftung von Arbeitnehmern in der EU; Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt, in dem europäische Verbraucher bei grenzüberschreitenden Online-Einkäufen in der EU in Bezug auf Lieferung, Betrug und Gewährleistung noch immer Schwierigkeiten haben, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Übertragbarkeit von Sozialleistungen und sozialen Rechten von Arbeitnehmern innerhalb der EU in Theorie und Praxis und Hindernisse beim Zugang zu Sozialleistungen als Unionsbürger (Subventionen, kumulierte Vergütungen, Recht auf grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen). Für viele Menschen in Europa gestaltet es sich noch immer schwierig, in ein anderes EU-Land zu ziehen oder dort zu leben, hauptsächlich aufgrund langwieriger oder unklarer Verwaltungsverfahren, Mangel an Informationen und Schwierigkeiten beim Zugang zu privaten Dienstleistungen. Die Bürger haben auch Schwierigkeiten bei der Planung grenzüberschreitender Reisen, bei denen mehr als ein Transportmittel eingesetzt wird (multimodales Reisen), beim Kontakt mit Behörden und beim Zugang zu grenzüberschreitender medizinischer Versorgung.

In Anbetracht der zuvor genannten Aspekte kann nicht genug betont werden, wie wichtig es ist, so schnell wie möglich Lösungen für diese Probleme zu finden, da es nicht nur um die Ausübung von Rechten geht, die in den Verträgen und der Charta der Grundrechte verankert sind, sondern auch darum, dass diese Rechte direkt mit dem Image der EU, ihrer Beliebtheit und der Akzeptanz bei den Bürgern verknüpft sind, weil sie den Kern ihrer Interessen und sehr häufig auch den Kern ihres alltäglichen Lebens berühren. Letztendlich geht es darum, ihr Vertrauen in das europäische Projekt wiederherzustellen, ein Gefühl, das in den letzten Jahren zu schwinden droht, wie an den Wahlergebnissen auf dem ganzen Kontinent zu sehen ist.

Als Fazit ist zu sagen, dass der Bericht eine lange Liste von Problemen enthält, mit denen sich die Kommission beschäftigt; es mangelt jedoch an realistischen Diagnosen und konkreten, ausgewogenen Zielen, die mit Hilfe von gut definierten Verpflichtungen in den nächsten drei Jahren erreicht werden könnten. Zwar besteht durchaus Grund, die bisherigen Errungenschaften zu würdigen und Hoffnung in zukünftige Schritte zu setzen, es ist jedoch auch anzumerken, dass der Text des Berichts durch die Aufzählung von Projekten der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft sowie von politischen Prioritäten das Gefühl vermittelt, dass eine Handlungsbereitschaft vorhanden ist, bei der der Wille der Bürgerinnen und Bürger der EU nicht unbedingt berücksichtigt wird. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, könnte es zuträglicher sein, diese Aufzählung durch effiziente und effektive konkrete Maßnahmen zu ersetzen.

  • [1]  „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017 – Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels“, COM(2017)0030.

ANHANG: LISTE DER ORGANISATIONEN ODER PERSONEN, VON DENEN DIE BERICHTERSTATTERIN INFORMATIONEN ERHALTEN HAT

Organisation und/oder Person

Aktionsdienst Europäische Bürger (ECAS)

 

Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

 

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (9.11.2017)

für den Petitionsausschuss

zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017: Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels
(2017/2069(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Csaba Sógor

(*)  Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Petitionsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. Januar 2017 mit dem Titel „Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels – Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017“ (COM(2017)0030),

–  unter Hinweis auf die Charta zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der von der Kommission im Jahr 2015 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft und die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen von 2015 zu Wahlrecht und Staatsbürgerschaft,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Grundrechtecharta“),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2014 bis 2020,

  unter Hinweis auf die Kopenhagener Kriterien und den Bestand an EU-Regelungen, die ein Bewerberland erfüllen muss, wenn es der EU beitreten will (den Besitzstand),

–  unter Hinweis auf die vom Petitionsausschuss in den Jahren 2016 und 2017 organisierten Anhörungen, und zwar auf die gemeinsame öffentliche Anhörung mit den Ausschüssen LIBE und EMPL vom 11. Mai 2017 zu dem Thema „Lage und Rechte der Unionsbürger im Vereinigten Königreich“, die öffentliche Anhörung vom 11. Oktober 2016 zu dem Thema „Einschränkungen der Freiheit von Unionsbürgern bei der Wahl des Wohnortes und des Arbeitsplatzes im Binnenmarkt“, die öffentliche Anhörung vom 4. Mai 2017 zu dem Thema „Bekämpfung von Diskriminierung und Schutz von Minderheiten“ und die gemeinsame öffentliche Anhörung mit der Kommission (Generaldirektion Justiz und Verbraucher) und den Ausschüssen LIBE, AFCO und JURI vom 15. März 2016 zu dem Thema „Die Unionsbürgerschaft in der Praxis: unsere gemeinsamen Werte, unsere Rechte und unsere demokratische Teilhabe“,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

–  unter Hinweis auf die in den Jahren 2016 und 2017 von der Fachabteilung C des Europäischen Parlaments auf Antrag der Ausschüsse LIBE und PETI in Auftrag gegebenen Studien mit dem Titel „Obstacles to the right of free movement and residence for EU citizens and their families“ (Hürden, die Unionsbürger und ihre Familienangehörigen daran hindern, ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit wahrzunehmen),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen Nr. 9166/3/11 und 9167/3/11 des Rates der Europäischen Union vom 9. Juni 2011 zum Abschluss des Bewertungsverfahrens und zur technischen Bereitschaft Bulgariens und Rumäniens, dem Schengen-Raum beizutreten,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Premierministerin des Vereinigten Königreichs vom 29. März 2017 an den Europäischen Rat gemäß Artikel 50 Absatz 2 EUV,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. April 2017 zu den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich nach seiner Mitteilung, dass es beabsichtige, aus der Europäischen Union auszutreten[1],

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen,

–  unter Hinweis auf die im Jahr 2016 von der Fachabteilung C des Europäischen Parlaments auf Antrag des LIBE-Ausschusses in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Towards a Comprehensive EU Protection System for Minorities“ (Entwicklung eines umfassenden Systems der EU zum Schutz von Minderheiten),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul),

–  unter Hinweis auf das am 13. Dezember 2006 in New York angenommene und am 23. Dezember 2010 von der Europäischen Union ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. November 2010 mit dem Titel „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (COM(2010)0636),

–  unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission zur Integration der Roma (COM(2010)0133, COM(2012)0226, COM(2013)0454, COM(2015)0299 und COM(2016)0424), zu denen auch die Mitteilung mit dem Titel „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (COM(2011)0173) gehört,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2016 mit dem Titel „Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion“ (COM(2016)0230),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2015/637 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG,

A.  in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon große Fortschritte für die Unionsbürger mit sich brachte, da die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte und Garantien konsolidiert wurden, der Charta der Grundrechte Rechtswirkung verliehen wurde und der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in den legislativen Bereich der EU aufgenommen wurde;

B.  in der Erwägung, dass die Union ihren Bürgerinnen und Bürgern gemäß dem Vertrag über die Europäische Union einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bietet;

C.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 21 der Grundrechtecharta jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten ist;

D.  in der Erwägung, dass die Europäische Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen darauf abzielt, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen; in der Erwägung, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung der wichtigste Ausdruck der Unionsbürgerschaft ist;

E.  in der Erwägung, dass das Recht auf Gleichbehandlung eines der Grundprinzipien der Europäischen Union und ein Grundrecht aller Menschen ist; in der Erwägung, dass in Artikel 9 EUV im Rahmen der Definition der Unionsbürgerschaft ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Union den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger achtet, denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zuteilwird; in der Erwägung, dass etwa 8 % der Unionsbürger einer nationalen Minderheit angehören und etwa 10 % eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen; in der Erwägung, dass es keinen EU-Rechtsrahmen gibt, der ihre Rechte als Angehörige einer Minderheit garantiert, und ihre Behandlung abhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie leben, unterschiedlich sein kann; in der Erwägung, dass zwischen dem Schutz von Minderheiten und Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung ein Unterschied besteht; in der Erwägung, dass Gleichbehandlung kein Privileg, sondern ein Grundrecht aller Bürger ist;

F.  in der Erwägung, dass dem Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2017 zufolge die Zahl der Menschen, die angeben, dass sie eine Form der Diskriminierung erfahren haben, seit 2012 gestiegen ist;

G.  in der Erwägung, dass Gleichbehandlungsstellen eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, Diskriminierung zu bekämpfen und die wirksame Durchführung der Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichbehandlung sicherzustellen; in der Erwägung, dass es an EU-Standards für die nationalen Gleichbehandlungsstellen mangelt, mit denen sichergestellt wird, dass die Gleichbehandlungsstellen über ein ausreichend umfassendes Mandat und die finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit verfügen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist;

H.  in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzutritt, sie aber nicht ersetzt; in der Erwägung, dass gemäß Artikel 20 AEUV Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, und dass Unionsbürger die in den Verträgen und der Grundrechtecharta vorgesehenen Rechte haben;

I.  in der Erwägung, dass die Freizügigkeit zu den vier Grundfreiheiten der EU gehört und als ein Grundpfeiler der europäischen Integration in den Verträgen verankert ist, wobei es sich bei ihr um eines der Rechte der Unionsbürger handelt, die am meisten geschätzt werden;

J.  in der Erwägung, dass das Recht auf Freizügigkeit und seine Wahrnehmung zentrale Aspekte der Unionsbürgerschaft sind; in der Erwägung, dass sich die Unionsbürger immer noch einer Reihe anhaltender oder neuer Hürden in Bezug auf die Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt gegenübersehen können, wie beispielsweise übermäßigen Dokumentationsanforderungen, aufwendigen Verfahren im Zusammenhang mit der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, Schwierigkeiten beim Zugang zu Gesundheitsdiensten oder langwierigen Verfahren, was den Zugang zu Arbeit oder die Anerkennung beruflicher Qualifikationen betrifft; in der Erwägung, dass einige Unionsbürger aus der EU ausgewiesen wurden oder Ausweisungsverfügungen gegen sie erlassen wurden;

K.  in der Erwägung, dass die Schaffung des Schengen-Raums und die Integration des Schengen-Besitzstands in den EU-Rahmen die Freizügigkeit in der EU deutlich verbessert haben und zu den wichtigsten Erfolgen des europäischen Integrationsprozesses zählen; in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union in seinen Schlussfolgerungen Nr. 9166/3/11 und 9167/3/11 vom 9. Juni 2011 den erfolgreichen Abschluss des Bewertungsverfahrens und die technische Bereitschaft Bulgariens und Rumäniens, dem Schengen-Raum beizutreten, bestätigte;

L.  in der Erwägung, dass Sicherheit eines der wichtigsten Anliegen der Unionsbürger ist; in der Erwägung, dass die EU ihren Bürgern das Gefühl geben sollte, dass ihre Freiheit geschützt wird und für ihre Sicherheit gesorgt ist, und zwar in der gesamten EU, und dass sie gleichzeitig dafür sorgen sollte, dass die Freiheiten und Rechte der Unionsbürger ebenfalls geachtet und geschützt werden; in der Erwägung, dass der Terrorismus eine weltweite Bedrohung ist, die auf lokaler, einzelstaatlicher und europäischer Ebene wirkungsvoll angegangen werden muss, damit für die Sicherheit der Unionsbürger gesorgt ist;

M.  in der Erwägung, dass der Folgenabschätzung der Kommission zu der Richtlinie (EU) 2015/637 zufolge fast 7 Millionen Unionsbürger an Orte außerhalb der EU, an denen ihr Land keine Botschaft oder konsularische Vertretung hat, reisen bzw. dort leben; in der Erwägung, dass die Anzahl der nicht vertretenen Unionsbürger bis 2020 voraussichtlich auf mindestens 10 Millionen steigen wird; weist darauf hin, dass Unionsbürger, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Drittlands haben, in dem ihr eigener Mitgliedstaat keine Vertretung unterhält, seitens der diplomatischen und konsularischen Behörden jedes anderen dort vertretenen Mitgliedstaats den gleichen Schutz wie die Staatsangehörigen dieses Staates genießen;

N.  in der Erwägung, dass durch den Vertrag von Lissabon die Unionsbürgerschaft verbessert wurde, indem unter anderem die europäische Bürgerinitiative eingeführt wurde, anhand der die Bürger Maßnahmen der EU fordern können; in der Erwägung, dass die europäische Bürgerinitiative die Organisatoren bisher vor praktische und rechtliche Herausforderungen stellt und die Erwartungen in Bezug auf die legislativen Auswirkungen nicht erfüllt hat;

O.  in der Erwägung, dass die Erfahrungen gezeigt haben, dass Heranführungsländer bereit sind, die Kopenhagener Kriterien in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu erfüllen und die Lage von Minderheiten zu verbessern; in der Erwägung, dass es derzeit keinen angemessenen Rahmen gibt, mit dem sichergestellt werden kann, dass diese Kriterien auch nach dem Beitritt noch erfüllt werden, und mit dem somit die Unionsbürger vor den Auswirkungen geschützt werden können, die ein Verstoß gegen die Kopenhagener Kriterien nach sich ziehen würde;

P.  in der Erwägung, dass die EU zur Bekämpfung systematischer und institutioneller Ausprägungen von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gegenüber Minderheiten in den EU-Mitgliedstaaten abgesehen von Vertragsverletzungsverfahren derzeit lediglich über Instrumente mit begrenzter Wirksamkeit verfügt; in der Erwägung, dass Vertragsverletzungsverfahren nicht bei Bedrohungen eingeleitet werden können, die nicht in den Geltungsbereich des Sekundärrechts der EU fallen;

Q.  in der Erwägung, dass die Roma die größte und schutzbedürftigste Minderheit in der EU sind; in der Erwägung, dass Roma in der Union auf mehreren Ebenen diskriminiert und sozial ausgegrenzt werden; in der Erwägung, dass die nicht zwingenden Maßnahmen der EU, wie der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma, nur in begrenztem Maße dazu beigetragen haben, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Achtung der grundlegenden Menschenrechtsnormen zum Schutz von Minderheiten erfüllen und institutionelle Ausprägungen von Diskriminierung bekämpft werden;

R.  in der Erwägung, dass Unionsbürger mit Behinderungen immer noch zahlreiche Hindernisse überwinden müssen, um Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu erhalten, stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind als Menschen ohne Behinderungen und Schwierigkeiten haben, ohne Einschränkungen an der Gesellschaft teilzunehmen und ihre Rechte wahrzunehmen;

S.  in der Erwägung, dass es in der EU immer noch häufig zu Gewalt gegen Frauen kommt; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Rechte aller Frauen zu fördern und zu schützen;

T.  in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 25 der Grundrechtecharta das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben anerkennt und achtet;

U.  in der Erwägung, dass die Gefahr, dass Bürgern, die von ihrem Herkunftsland in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, das Wahlrecht entzogen wird, die Unionsbürger davon abhalten kann, ihr Recht, in einen anderen Mitgliedstaaten zu ziehen und sich dort aufzuhalten, wahrzunehmen;

V.  in der Erwägung, dass jeder Staat innerhalb der Grenzen des Völkerrechts hoheitlich beschließen kann, wer zu seinen Staatsbürgern zählt; in der Erwägung, dass Staatenlose häufig von Inhaftierung und Armut bedroht sind; in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft und die Staatenlosigkeit eng miteinander verknüpft sind, da Staatenlose, die in einem Mitgliedstaat leben, die Unionsbürgerschaft erhalten oder verlieren können, indem ihnen die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats verliehen oder entzogen wird;

W.  in der Erwägung, dass einige der größten Auswirkungen des voraussichtlichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union den rechtlichen Status und die Rechte und Pflichten von britischen Staatsangehörigen, die in der Europäischen Union leben, und von Unionsbürgern, die im Vereinigten Königreich leben, betreffen, und zwar ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Austritts;

X.  in der Erwägung, dass Millionen von Bürgern, die das Recht wahrgenommen haben, im Vereinigten Königreich und in der EU-27 zu leben, eine Familie zu gründen, zu arbeiten, zu studieren und ihren Ruhestand zu verbringen, und aufgrund dieses Rechts wesentliche Entscheidungen in ihrem Leben getroffen haben, nun große Ungewissheit und Angst in Bezug auf ihre Zukunft verspüren;

1.  fordert den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Rat auf, allen Ländern, die die notwendigen technischen Kriterien erfüllen, die Mitgliedschaft im Schengen-Raum zu gewähren und es so allen Unionsbürgern zu ermöglichen, sich frei zu bewegen, ohne durch Grenzkontrollen behindert zu werden;

2.  fordert die Kommission auf, die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG in den Mitgliedstaaten regelmäßig zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen; begrüßt das E-Learning-Tool zur Freizügigkeit der Unionsbürger, das den lokalen Behörden dabei helfen soll, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Freizügigkeit besser zu verstehen;

3.  weist erneut darauf hin, dass die Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Sicherheit hinsichtlich der Verhinderung und Aufdeckung von sich entwickelnden Sicherheitsbedrohungen und der Reaktion auf diese Bedrohungen auf dem neuesten Stand, wirkungsvoll und effizient sein sollten; fordert, dass die Europäische Sicherheitsagenda unverzüglich umgesetzt wird, sowie Rechtsinstrumente der EU, die in diesem Bereich bestehen, besser umgesetzt werden und ein effizienterer Informationsaustausch und eine effizientere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen stattfindet; begrüßt die Initiativen der Kommission zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit und unterstützt uneingeschränkt den effizienteren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen; betont, dass bei der Terrorismusbekämpfung die Grundrechte uneingeschränkt geachtet werden müssen; betont, dass die Harmonisierung interner und externer Maßnahmen der EU im Bereich der Sicherheit wesentlich für den wirksamen Schutz der Unionsbürger ist;

4.  fordert die Organe und Mitgliedstaaten der EU auf, sich stärker darum zu bemühen, eine echte und wirkungsvolle Sicherheitsunion zu schaffen, in der sämtliche Aspekte der Bedrohung durch den Terrorismus berücksichtigt werden;

5.  ist der Ansicht, dass die Deradikalisierung und die Prävention von Radikalisierung für die EU absolute Priorität haben müssen, und spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass besondere bereichsübergreifende Programme im Bereich der Bildung, freiwillige und kulturelle Tätigkeiten, Jugendarbeit und Programme zur Deradikalisierung in Institutionen, lokalen Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften und regionalen Behörden gestärkt werden; vertritt die Auffassung, dass eine umfassende Politik in diesem Bereich mit langfristig angelegten, bereits im Vorfeld greifenden Deradikalisierungsverfahren im justiziellen Bereich einhergehen sollten; betont, dass Strategien zur sozialen Inklusion und politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung erarbeitet werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Radikalisierung ganzheitlich zu bekämpfen und die Expertise des Aufklärungsnetzwerkes gegen Radikalisierung zu nutzen, das auf Initiative der Kommission eingerichtet wurde; betont, dass die Prävention von Radikalisierung auch durch Maßnahmen unterstützt werden kann, die aus EU-Instrumenten wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem Programm „Horizont 2020“ oder dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finanziert werden;

6.  betont, dass der Schutz der Grundrechte eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass die Unionsbürger uneingeschränkt am demokratischen Leben der Union teilhaben können; weist erneut auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2016 hin, in der die Einrichtung eines umfassenden EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte[2] als ein zusätzliches Instrument vorgeschlagen wird, mit dem der Schutz und die Förderung der Menschenrechte – zu denen auch die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte gehören – verbessert werden und das Vertrauen der Bürger in die EU-Organe gestärkt werden kann;

7.  weist darauf hin, dass die Unionsbürger berechtigt sind, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, und dass dies eines der wichtigsten Rechte ist, die mit der Unionsbürgerschaft einhergehen;

8.  verweist darauf, dass sich die Mehrzahl der zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 30. Juni 2016 bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingegangenen Beschwerden – wie die Kommission in ihrem Bericht vom 24. Januar 2017 über Fortschritte auf dem Weg zu einer echten Unionsbürgerschaft 2013–2016 (COM(2017)0032) hervorhebt – auf einen vermeintlichen Mangel an Transparenz bezog; ist überzeugt, dass die Transparenz und Integrität der EU-Organe eine wesentliche Voraussetzung dafür sind, dass das Vertrauen der Unionsbürger aufgebaut wird, eine Annäherung der Bürger an die EU gelingt, sie in die Tätigkeiten der EU einbezogen werden und es ihnen ermöglicht wird, ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte uneingeschränkt wahrzunehmen und auszuüben; weist darauf hin, dass die Unionsbürger Zugang zu allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Informationen haben sollten und dass diese Informationen möglichst klar und verständlich darzustellen sind; fordert alle Organe und Einrichtungen der EU auf, die unter anderem bei den Bestimmungen von Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 3 EUV, Artikel 15 AEUV und Artikel 41 und 42 der Grundrechtecharta immer noch bestehenden Mängel zu beheben;

9.  weist darauf hin, dass die Bürger durch politische Bildung und interkulturellen Dialog ein besseres Verständnis für die Bedeutung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe entwickeln und sie durch Bildung im Bereich der Menschenrechte für die eigenen Rechte sensibilisiert werden und lernen, die Rechte anderer zu achten; legt den Mitgliedstaaten nahe, die demokratiepolitische Bildung und die Bildung im Bereich der Menschenrechte in die Schullehrpläne aufzunehmen, und zwar nicht nur, um den Lernenden Wissen, Verständnis und Kompetenzen zu vermitteln, sondern auch, um sie darauf vorzubereiten, in der Gesellschaft Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen und zu fördern;

10.  fordert, dass die Richtlinie (EU) 2015/637 uneingeschränkt und wirkungsvoll umgesetzt wird, damit in Drittländern, in denen der jeweilige Mitgliedstaat nicht vertreten ist, für den konsularischen Schutz von Unionsbürgern gesorgt ist;

11.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein neues und sichereres Format für den Rückkehrausweis der EU für nicht vertretene Unionsbürger in Drittländern vorzulegen, die ihren Pass verloren haben oder deren Pass gestohlen oder zerstört wurde oder vorübergehend nicht zur Verfügung steht, damit sichergestellt ist, dass sie nach Hause zurückkehren können;

12.  betont, dass die europäische Bürgerinitiative ein innovatives Instrument für die partizipative Demokratie in der Europäischen Union ist, in dessen Rahmen die Bürger ihre Hoffnungen zum Ausdruck bringen und die Entwicklung der Politik der EU mitgestalten können; weist jedoch darauf hin, dass es erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Bürgerinitiative gibt, die behoben werden müssen, damit sie wirksamer wird; ist besorgt darüber, wie die Kommission erfolgreiche Initiativen weiterverfolgt;

13.  betont, dass für Opfer von Verbrechen und Terrorismus in der gesamten EU ein angemessenes Maß an Rechten sichergestellt werden muss, und zwar ohne Diskriminierung, und dass sie mit Achtung und Würde behandelt und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und den Bedürfnissen ihrer Familienangehörigen angemessen unterstützt werden sollten; betont, dass immer mehr Unionsbürger Terroranschläge in Ländern erleben, die nicht ihre Heimatländer sind, und fordert daher nachdrücklich, dass in den Mitgliedstaaten im Einklang mit der Richtlinie 2015/0281/EU zur Terrorismusbekämpfung Protokolle eingeführt werden, durch die Europäer aus anderen Mitgliedstaaten im Fall von Terroranschlägen unterstützt werden; betont, dass eine spezifische Richtlinie über den Schutz der Opfer des Terrorismus erforderlich ist;

14.  ist der Ansicht, dass sich die EU stärker um die Sicherstellung des Schutzes der Gründungswerte der EU sowie der Rechte von Minderheiten bemühen muss, damit die Verweise auf die Minderheiten und die Gleichheit aller Unionsbürger in Artikel 2 bzw. Artikel 9 EUV Substanz erhalten und das Potenzial der Unionsbürgerschaft ausgeschöpft wird;

15.  betont, dass nationale, ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten in Europa seit Jahrhunderten zusammen mit den Mehrheitsgesellschaften oder neben ihnen leben; ist der Ansicht, dass die Verbindung zwischen den Bürgern und dem europäischen Projekt erheblich gestärkt würde, wenn die EU die Bestimmungen des EUV einhielte, wonach die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der EU sowohl zwischen als auch in den Mitgliedstaaten zu achten, zu schützen und zu fördern ist; vertritt die Auffassung, dass die EU strenge Normen für den Schutz von Minderheiten festlegen sollte, wobei sie mit den Normen beginnen sollte, die in den Instrumenten des Völkerrechts wie denen des Europarates verankert sind, und dass diese Normen fest in einen Rechtsrahmen integriert werden sollten, mit dem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in der gesamten EU sichergestellt werden; fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ohne weitere Verzögerungen uneingeschränkt zu ratifizieren sowie die Verträge nach Treu und Glauben umzusetzen; weist des Weiteren darauf hin, dass die im Rahmen der OSZE ausgearbeiteten Grundsätze angewendet werden müssen;

16.  bedauert den langanhaltenden Mangel an Fortschritten im Hinblick auf den Vorschlag von 2008 für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung; fordert den Rat erneut auf, die vorgeschlagene Richtlinie so rasch wie möglich zu verabschieden;

17.  weist darauf hin, dass in der EU-Verordnung zur Einrichtung des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehen ist, dass mit dem Programm die Rechte des Kindes gefördert und geschützt werden, damit das Ziel nach Artikel 3 Absatz 3 EUV verwirklicht wird;

18.  ist der Ansicht, dass die systematische Diskriminierung der Roma in ihren Heimatländern sowie ihre Vertreibung und Ausweisung, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen und dort zu leben, im Widerspruch zu dem Grundrecht der Nichtdiskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und dem Recht, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen und dort zu leben, steht und dadurch das Fundament der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte auf die Probe stellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Beurkundung der Geburt nicht zu diskriminieren und unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um für die Identifizierung aller ihrer Bürger zu sorgen, damit verhindert wird, dass den Roma der Zugang zu den grundlegenden Dienstleistungen verwehrt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer lokalen Behörden aktiv darauf hinzuarbeiten, dass jedes Kind in das Geburtenregister eingetragen wird; fordert die Kommission auf, die Lage in den Mitgliedstaaten zu bewerten und zu überwachen, bewährte Verfahren für die Identifizierung und den Schutz von Menschen auszutauschen, deren Staatsbürgerschaft nicht anerkannt wurde und die keinen Zugang zu Ausweispapieren haben, und Aufklärungskampagnen über die Bedeutung der Beurkundung der Geburt auf den Weg zu bringen;

19.  begrüßt, dass im Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2017 hervorgehoben wird, dass die Stärkung und Verbesserung der Teilhabe der Bürger eine vorrangige Angelegenheit sein muss; weist jedoch mit Bedauern darauf hin, dass der Bericht keine Verweise auf das Petitionsrecht, das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, oder das Recht auf Zugang zu Dokumenten oder auf die Möglichkeiten zur Stärkung dieser Rechte enthält;

20.  verurteilt alle Formen der Diskriminierung und der Gewalt gegen lesbische und schwule sowie bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI); fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Gesetze zu erlassen und politische Maßnahmen zu ergreifen, mit denen Homophobie und Transphobie bekämpft werden; fordert die Kommission auf, eine Agenda zu erarbeiten, mit der für gleiche Rechte und Chancengleichheit unabhängig von der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität gesorgt wird, und zwar unter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten;

21.  erklärt, dass freie Medien und der freie Zugang zu einem offenen Internet wesentliche Aspekte der Demokratie sind;

22.  begrüßt die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch die EU am 13. Juni 2017; bedauert allerdings, dass die Beschränkung auf zwei Bereiche – nämlich Angelegenheiten im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie Asyl und Nichtzurückweisung – zu rechtlicher Unsicherheit hinsichtlich des Umfangs des Beitritts der EU führt; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Verhandlungen über die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul zu beschleunigen; betont, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Unabhängigkeit von Frauen einhergehen müssen, damit sie wirksamer sind; fordert die Kommission auf, verstärkt gegen geschlechtsbezogene wirtschaftliche Ungleichheiten vorzugehen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern;

23.  stellt fest, dass das EU-Recht im Bereich der Gleichbehandlung die Schaffung von nationalen Gleichbehandlungsstellen vorsieht; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien vorzuschlagen, in denen dargelegt wird, wie diese Stellen arbeiten sollten und wie die Unabhängigkeit, Wirksamkeit, Befugnisse und Ressourcen – unter anderem im Rahmen des Europäischen Netzes nationaler Gleichbehandlungsstellen (EQUINET) – sichergestellt werden können, die diese Stellen für die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Gleichbehandlung benötigen; fordert die nationalen Gleichbehandlungsstellen sowie das EQUINET auf, ihre Aufgaben zu erfüllen und in den Bereichen der Bekämpfung von Diskriminierung und der Förderung der Gleichbehandlung verstärkt zusammenzuarbeiten; weist erneut darauf hin, dass das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 von großer Bedeutung ist, wenn es darum geht, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung auf lokaler Ebene weiterhin praktisch zu unterstützen; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über ihr strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter im Zeitraum 2016–2019 anzunehmen; weist darauf hin, dass die EU auf dem Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen beruht und dass dieser Grundsatz nur umgesetzt werden kann, wenn er in allen Politikbereichen der EU durchgängig berücksichtigt wird; weist auf die unverhältnismäßigen Auswirkungen der Mehrfachdiskriminierung auf Frauen hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit den regionalen und lokalen Behörden, Strafverfolgungsbehörden, nationalen Gleichbehandlungsstellen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um die Überschneidung verschiedener Gründe von Diskriminierung verstärkt in den Blick zu nehmen;

24.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, als Unterzeichner des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den EU-Rechtsvorschriften Aspekte der Barrierefreiheit, der Teilhabe, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung zu berücksichtigen, damit Unionsbürger mit Behinderungen ihre Grundrechte gleichberechtigt mit ihren Mitbürgern wahrnehmen können;

25.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Finanzierungs-, Legislativ- und Unterstützungsinstrumente zu nutzen, um eine altersfreundliche Gesellschaft und Gesundheit im Alter für die Unionsbürger zu fördern, und zwar unter anderem durch integrative Arbeitsmärkte, innovative und flexible Arbeitsregelungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, die Verfügbarkeit einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und die Einführung von elektronischen Gesundheitsprodukten und -diensten;

26.  nimmt die Initiative für ein Europäisches Solidaritätskorps zur Kenntnis, mit dem junge Menschen die Gelegenheit erhalten, in ihrem eigenen Land oder im Ausland bei Projekten freiwillig tätig zu sein oder mitzuarbeiten, und begrüßt die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe, die es Europäern ermöglicht, sich weltweit an Programmen der humanitären Hilfe zu beteiligen;

27.  ist der Ansicht, dass Bürger, die in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen und dort leben, ihr Wahlrecht bei Parlamentswahlen in ihrem Herkunftsland wahrnehmen können sollten; fordert, dass die Mitgliedstaaten, die ihren Staatsangehörigen, die längere Zeit in einem anderen Mitgliedstaat leben, das Wahlrecht aberkennen, die Bedingungen, unter denen diese ihr Wahlrecht für Parlamentswahlen behalten können, zu lockern;

28.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Schutz der Rechte und Interessen der Bürger der EU-27, die im Vereinigten Königreich leben oder gelebt haben, und von britischen Staatsangehörigen, die in der EU-27 leben oder gelebt haben, in den Verhandlungen über das Austrittsabkommen höchste Priorität haben muss; ist außerdem der Ansicht, dass die entsprechenden Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs und der EU auf Gegenseitigkeit, Gerechtigkeit, Symmetrie, Nichtdiskriminierung, fairer Behandlung und der uneingeschränkten Achtung der Integrität des Unionsrechts, darunter auch der Grundrechtecharta und ihres Durchsetzungsrahmens, beruhen müssen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

6

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ahmedov Ademov, Gerard Batten, Monika Beňová, Malin Björk, Michał Boni, Daniel Dalton, Rachida Dati, Raymond Finch, Kinga Gál, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Monica Macovei, Roberta Metsola, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Kristina Winberg, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Pál Csáky, Miriam Dalli, Gérard Deprez, Marek Jurek, Jeroen Lenaers, Elly Schlein, Barbara Spinelli, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Max Andersson, André Elissen, György Hölvényi, Karin Kadenbach, Peter Kouroumbashev, Julia Reda, Sofia Ribeiro, Bart Staes, Julie Ward, Wim van de Camp

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

44

+

ALDE

Gérard Deprez, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Cecilia Wikström

ECR

Helga Stevens

GUE/NGL

Malin Björk, Barbara Spinelli, Marie-Christine Vergiat

PPE

Asim Ahmedov Ademov, Michał Boni, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Pál Csáky, Rachida Dati, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, György Hölvényi, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, Sofia Ribeiro, Csaba Sógor, Traian Ungureanu, Wim van de Camp, Axel Voss

S&D

Monika Beňová, Miriam Dalli, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Karin Kadenbach, Dietmar Köster, Peter Kouroumbashev, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Elly Schlein, Birgit Sippel, Julie Ward, Josef Weidenholzer

VERTS/ALE

Max Andersson, Julia Reda, Judith Sargentini, Bart Staes

6

-

EFDD

Gerard Batten, Raymond Finch, Kristina Winberg

ENF

André Elissen, Auke Zijlstra

NI

Udo Voigt

3

0

ECR

Daniel Dalton, Marek Jurek, Monica Macovei

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (23.10.2017)

für den Petitionsausschuss

zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017: Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels
(2017/2069(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Krystyna Łybacka

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Petitionsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont die Rolle von Bildung, Ausbildung, Kultur und Sport im Hinblick auf die Förderung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte, der aktiven Bürgerschaft und der Solidarität sowie im Hinblick auf die Stärkung unserer gemeinsamen europäischen Werte auf der Grundlage von Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 9 der Vertrags über die Europäische Union; stellt fest, dass EU-Programme wie Erasmus+, „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und „Kreatives Europa“ durch Zusammenarbeit und Austausch auf transnationaler und interkultureller Ebene einen Beitrag zu den oben genannten Zielsetzungen leisten;

2.  betont, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ein besseres Verständnis der Rechte und Pflichten der EU-Bürger fördert; empfiehlt daher, dass die nächste Generation des Programms mit einer Rechtsgrundlage, die die Einbeziehung des Parlaments als Rechtsetzungsinstanz gleichberechtigt mit dem Rat erlaubt, angenommen und mit mehr Humanressourcen und Finanzmitteln ausgestattet wird, damit die Anzahl der geförderten Projekte gesteigert wird;

3.  betont, wie wichtig es ist, im Rahmen des Programms Erasmus+ die Entwicklung übertragbarer Kompetenzen zu fördern, die das interkulturelle Verständnis sowie die aktive Teilhabe an einer vielfältigen Gesellschaft stärken;

4.  verweist darauf, dass es kontinuierlicher Anstrengungen bedarf, um das Bewusstsein der EU-Bürger für ihre Rechte zu erhöhen und sicherzustellen, dass diese Rechte in der gesamten EU einheitlich durchgesetzt werden, wobei besonders die Chancen hervorzuheben sind, die sich aus einer EU-Mitgliedschaft ergeben; unterstreicht die Rolle der Bildungseinrichtungen im Hinblick auf die Sensibilisierung junger Menschen für ihre Rechte als EU-Bürger und im Hinblick auf die Förderung der aktiven Bürgerschaft; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen gemeinsamen Rahmen für die Vermittlung von Kenntnissen über die EU an Schulen vorzulegen und legt den Mitgliedstaaten nahe, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen solchen Rahmen wirksam in die Lehrpläne zu integrieren; teilt zudem die Auffassung der Kommission, dass die Förderung des Bewusstseins über die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfordert; betont daher, dass auf allen Ebenen, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene, geeignete und spezielle Schulungen durchgeführt werden sollten;

5.  ist der Auffassung, dass die Bildungssysteme im Interesse einer wirksamen Sicherstellung gleicher Rechte für alle EU-Bürger erschwinglich und inklusiv sein sollten – insbesondere was die am meisten benachteiligten und schutzbedürftigen Personengruppen betrifft – sowie hochwertige Bildung anbieten sollten, die aktive Bürgerschaft und lebenslanges Lernen, bei dem der wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedarf berücksichtigt werden, fördern;

6.  verweist darauf, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dabei unterstützt werden sollten, Informationen über EU-Rechte und Unionsbürgerschaft in ihren Unterricht aufzunehmen; betont in diesem Zusammenhang, dass Online-Plattformen wie „School Education Gateway“, „Teacher Academy“ und „Open Education Europe“ weiterhin gefördert und weiterentwickelt werden müssen, damit pädagogische Fachkräfte auf innovative, mehrsprachige Unterrichtsmaterialien zugreifen können – unter anderem solche, die an Schüler mit besonderen Bedürfnissen angepasst sind –, die sie dabei unterstützen, die Schüler zum Erwerb von Kenntnissen über die EU anzuregen und zu motivieren;

7.  hebt die Rolle hervor, die der Mobilität für die persönliche Entwicklung junger Menschen zukommt, zumal sie den Kenntniserwerb und den kulturellen Austausch fördert und so das Verständnis der aktiven Bürgerschaft und ihrer Praxis verbessert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, EU-Programme zu unterstützen, mit denen die Mobilität gefördert wird;

8.  würdigt die Bedeutung von Kunst, Kultur und Wissenschaft als integrale Bestandteile einer aktiven Unionsbürgerschaft; betont deren Rolle für die Stärkung des Gefühls der Zugehörigkeit zur Union, das deren Bürger teilen, sowie für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und für die Anregung eines interkulturellen Dialogs;

9.  fordert, dass Lernende aller Altersstufen in der EU mithilfe der formalen, nicht formalen und informellen Bildung für europäische Werte und Bürgerrechte sensibilisiert werden, damit das interkulturelle Verständnis und die Solidarität in Europa verbessert werden;

10.  hält es für wichtig, bei Migranten im Interesse der Erleichterung von deren Integration ein Verständnis der europäischen Kultur und der europäischen Werte zu fördern und durch die Förderung der Ursprungskulturen der Migranten und die Erweiterung von deren wichtigsten bürgerschaftsbezogenen Kompetenzen den interkulturellen Dialog zu stärken;

11.  begrüßt die Absicht der Kommission, die politische Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der EU auszubauen; fordert, dass die demokratische Teilhabe gefördert wird, indem die Bürgerdialoge intensiviert werden und das Verständnis der Bürger für die Rolle der EU-Rechtsvorschriften in deren täglichem Leben erhöht und ihr aktives und passives Stimmrecht bei Wahlen auf lokaler und europäischer Ebene, das sie unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnort innerhalb der EU innehaben, hervorgehoben wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, soziale Medien und digitale Instrumente zu nutzen, insbesondere im Hinblick darauf, die Teilhabe junger Menschen und von Menschen mit Behinderungen zu steigern; fordert die Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten der E-Demokratie wie etwa Online-Plattformen, um die Bürger unmittelbarer am demokratischen Leben in der EU teilhaben zu lassen und so ihr Engagement zu stärken;

12.  verweist darauf, wie wichtig es ist, den strukturierten Dialog mit den Bürgern über ihre Rechte zu erweitern und zu vertiefen und so die Hindernisse zu ermitteln, auf die die Bürger bei der Ausübung dieser Rechte stoßen, und die Kontrolle und Wirksamkeit von EU-Programmen und -Initiativen auf diesem Gebiet zu verbessern;

13.  weist auf die wichtige Rolle der Medien und Dienste der Informationsgesellschaft hin und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem die Pluralität und Unabhängigkeit der Medien und der Zugang der Bürger zu objektiven Informationen unterstützt werden;

14.  fordert die Kommission auf, spezifische Kriterien, insbesondere in Bezug auf pädagogische Aspekte, auszuarbeiten, um die Umsetzung und Leistung der europäischen Programme zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft zu bewerten;

15.  betont, dass sichergestellt werden muss, dass Bürger mit Behinderungen und schutzbedürftige Bürger die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte und Möglichkeiten uneingeschränkt in Anspruch nehmen können; fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, einen EU-Behindertenausweis einzuführen, um die Mobilität für Personen mit Behinderungen in der EU zu erleichtern; betont, dass die Zugänglichkeit von EU-Websites für Personen mit Behinderungen verbessert werden muss;

16.  unterstützt die Überarbeitung der Europäischen Bürgerinitiative mit dem Ziel, deren Zugänglichkeit zu erhöhen und deren Nutzung zu erleichtern; betont, dass die Funktionsweise der Europäischen Bürgerinitiative verbessert und ein erhöhtes Bewusstsein für die Initiative in der Öffentlichkeit geschaffen werden muss, damit deren Potenzial im Hinblick auf die Förderung einer aktiven Bürgerschaft und einer demokratischen Debatte vollständig ausgeschöpft werden kann;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den EU-Arbeitsplan für die Jugend (2016-2018) umzusetzen und den Schwerpunkt dabei auf die Förderung der aktiven Bürgerschaft sowie der sozialen Eingliederung junger Menschen und deren Teilhabe am demokratischen und bürgerschaftlichen Leben in der EU zu legen;

18.  betont, dass die hohe Jugendarbeitslosigkeit und Unsicherheit in Bezug auf Möglichkeiten für die Zukunft der Jugend Europas nach wie vor große Sorgen bereiten; verweist in diesem Zusammenhang auf die Erklärung und den Fahrplan von Bratislava mit dem Ziel der „Schaffung einer aussichtsreichen wirtschaftlichen Zukunft für alle Bürger, [der] Bewahrung unserer Lebensweise und [der] Verbesserung der Chancen für junge Menschen“; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Unterstützung junger Menschen fortzusetzen, indem sie ihnen neue Möglichkeiten im Bereich Bildung, Ausbildung und Beschäftigung eröffnet;

19.  hebt die Rolle von Praktika und Ausbildungsplätzen hervor, wenn es darum geht, Studierende und Hochschulabsolventen dabei zu unterstützen, praktische Kenntnisse zu erwerben und Berufserfahrung zu erlangen; unterstützt in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer einzigen, zentralen Plattform für grenzüberschreitende Praktika und Ausbildungsplätze, die auch im Zuge der öffentlichen Konsultation vorgeschlagen wurde;

20.  betont die Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit als wesentlicher Bestandteil von Programmen, die die aktive Bürgerschaft fördern; fordert die Ausarbeitung von Lehrplänen, die sowohl Bildungsinhalte als auch bürgerschaftliches Engagement umfassen, sowie die Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit als „anrechnungsfähige“ Tätigkeit;

21.  betont, dass ehrenamtliche Arbeit eine vergütete Beschäftigung nicht ersetzen kann, und unterstreicht den grundlegenden Gedanken, dass eine vergütete Beschäftigung das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft schafft und die Einbeziehung in das öffentliche Leben und die Teilhabe daran und dadurch letztendlich bürgerschaftliches Engagement sicherstellt;

22.  betont die Rolle, die dem Sport, insbesondere auf der Ebene des Breitensports, zukommt, wenn es darum geht, einen Beitrag zu aktiver Bürgerschaft zu leisten, indem gegenseitiges Verständnis und Respekt unterstützt und zugleich die Werte und Grundsätze der EU gefördert werden; fordert die Kommission auf, weiterhin Initiativen im Bereich des Sports zu fördern, die die Praxis der aktiven Bürgerschaft sowie die bürgerschaftlichen Werte unterstützen und so ein gemeinsames Gefühl der Zugehörigkeit entwickeln.

23.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen und Initiativen zur Förderung der Bürgerrechte und der aktiven Bürgerschaft weiterhin zu unterstützen; betont, dass neue Initiativen in diesem Bereich die bereits bestehenden ergänzen und sich nicht auf die Haushalte der bestehenden Programme auswirken sollten;

24.  begrüßt die Initiative der Kommission zur Einführung eines E-Learning-Tools für lokale und regionale Behörden, das für ein besseres Verständnis und die ordnungsgemäße Umsetzung der Freizügigkeitsbestimmungen sorgen soll, sowie zur Schaffung eines „zentralen digitalen Zugangstors“, über das Bürgern und Unternehmen im EU-Binnenmarkt Informationen bereitgestellt werden; weist darauf hin, dass diese Instrumente kohärente und nutzerfreundliche Informationen in Bezug auf die Bürgerrechte in der EU und deren praktische Umsetzung liefern sollten; weist darauf hin, dass diese Instrumente mit den bestehenden Instrumenten in diesem Bereich, wie etwa „Europe Direct“ oder „Ihr Europa“, verknüpft werden sollten;

25.  betont, wie wichtig der Austausch und die Verbreitung bewährter Verfahren sind, um das Wissen über die Rechte der EU-Bürger und deren Teilhabe am bürgerschaftlichen und politischen Leben in der gesamten EU zu erhöhen;

26.  betont, wie wichtig es ist, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments und sonstige bekannte Persönlichkeiten Europas insbesondere bei den jungen Menschen ein Bewusstsein für die Rechte der EU-Bürger schaffen;

27.  unterstützt die Erstellung und Verbreitung von Pressematerialien und Multimedia-Produktionen in allen Amtssprachen der EU, um das Bewusstsein der EU-Bürger für ihre Rechte zu steigern und ihre Fähigkeit, diese Rechte wirksam durchzusetzen, zu stärken;

28.  stellt fest, dass die EU-Bürgerschaft zur Steigerung des Zusammenhalts in der europäischen Gesellschaft beiträgt und so das gegenseitige Verständnis, den interkulturellen Dialog und die transnationale Zusammenarbeit fördert;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.10.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Damian Drăghici, Angel Dzhambazki, María Teresa Giménez Barbat, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Rupert Matthews, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michel Reimon, Remo Sernagiotto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Miltiadis Kyrkos, Jarosław Wałęsa, Patricija Šulin

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

24

+

ALDE

Mircea Diaconu, María Teresa Giménez Barbat

ECR

Angel Dzhambazki, Remo Sernagiotto

EFDD

Isabella Adinolfi

GUE/NGL

Nikolaos Chountis, Curzio Maltese

PPE

Andrea Bocskor, Svetoslav Hristov Malinov, Michaela Šojdrová, Patricija Šulin, Sabine Verheyen, Jarosław Wałęsa, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski

S&D

Silvia Costa, Damian Drăghici, Miltiadis Kyrkos, Krystyna Łybacka, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Julie Ward

Verts/ALE

Michel Reimon, Helga Trüpel

2

-

ECR

Rupert Matthews

ENF

Dominique Bilde

0

0

 

 

Key to symbols:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (16.11.2017)

für den Petitionsausschuss

zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017: Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels
(2017/2069(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Cristian Dan Preda

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Petitionsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die kontinuierlichen Anstrengungen der Kommission, um sicherzustellen, dass die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte geachtet werden, und fordert, dass diese mittels der Umsetzung der Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der einschlägigen Bestimmungen der EU-Verträge noch besser geschützt werden; verweist darauf, dass eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, gemäß Artikel 9 EUV und Artikel 20 AEUV Unionsbürger ist; ist davon überzeugt, dass die EU-Bürger ihre Rechte nur dann uneingeschränkt ausüben können, wenn sie diese kennen und sich die Mitgliedstaaten und Organe der EU entschlossen dafür einsetzen, diese Rechte zu schützen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu fördern und Kampagnen und Tätigkeiten durchzuführen, die auf die Sensibilisierung für die Bürgerrechte und für die Instrumente, die für deren Ausübung zur Verfügung stehen, abzielen;

2.  verpflichtet sich zur Stärkung der demokratischen Dimension der Europawahlen durch eine Reform des geltenden europäischen Wahlrechts mit dem Ziel, die Teilhabe der Bürger am demokratischen System der EU und deren Vertrauen in dasselbe zu erhöhen; ist der Auffassung, dass die Entwicklung eines wirklichen öffentlichen Raums in Europa durch erhöhte Transparenz und erhöhtes Bewusstsein, einen wirksamen und nicht diskriminierenden Zugang zu Informationen sowie durch eine Erneuerung im Hinblick auf die demokratische Praxis, neue Abstimmungssysteme, einschließlich Instrumente der E-Demokratie, und den Abbau der digitalen Kluft, die im Bereich der digitalen Infrastruktur zwischen den Mitgliedstaaten besteht, gefördert werden wird; ist davon überzeugt, dass durch bessere und gezieltere Informationen über die europäische Politik und über die Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften auf das tägliche Leben der Bürger die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen erhöht würde; verweist darauf, dass die Beteiligung an den Europawahlen gefördert werden muss, indem die Sichtbarkeit der politischen Parteien auf europäischer Ebene erhöht wird, und dass die Stärkung des europäischen Charakters der Wahlen zum Europäischen Parlament in der gemeinsamen Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten liegt;

3.  warnt davor, dass durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Rechte der im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürger und die Rechte der in der EU lebenden Bürger des Vereinigten Königreichs entstehen könnte; ist der Auffassung, dass der Schutz aller unteilbaren Rechte im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und im Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Vorrang eingeräumt werden sollte und dass umgehend ein Abkommen über diese und andere Rechte, etwa das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung, abgeschlossen werden sollte; betont, dass jegliche Abkommen auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung basieren sollten; verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 5. April 2017 zu den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich nach seiner Mitteilung, dass es beabsichtige, aus der Europäischen Union auszutreten[1];

4.  verweist darauf, dass sich die Mehrzahl der zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 30. Juni 2016 bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingegangenen Beschwerden – wie die Kommission in ihrem Bericht vom 24. Januar 2017 über Fortschritte auf dem Weg zu einer echten Unionsbürgerschaft 2013–2016[2] hervorhebt – auf einen angeblichen Mangel an Transparenz bezog; ist davon überzeugt, dass die vollständige Transparenz und Integrität der EU-Organe eine wesentliche Voraussetzung dafür sind, dass die EU-Bürger Vertrauen aufbauen und es ihnen ermöglicht wird, ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte uneingeschränkt zu nutzen und auszuüben; fordert alle Organe und Einrichtungen der EU auf, die nach wie vor bei den Bestimmungen von Artikel 9 sowie Artikel 10 Absatz 3 EUV, Artikel 15 AEUV sowie Artikel 41 und 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestehenden Mängel anzugehen;

5.  weist auf den Vorschlag der Kommission hin, die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative zu überarbeiten, um deren Anwendung zu verbessern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, neben den erforderlichen technischen Änderungen auch Bestimmungen aufzunehmen, die darauf abzielen, die Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit und die Anforderungen in Bezug auf die Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative sowie die Verfahren ihrer Prüfung zu überarbeiten und hierfür als Ausgangspunkt die Urteile des Gerichts in den Rechtssachen „Minority Safe Pack“ (T-646/13) und „Stop TTIP“ (T-754/14) heranzuziehen; unterstützt die Verordnung entschieden, da sie ein bedeutendes Werkzeug für die partizipative Demokratie darstellt, das – sofern man das Potenzial voll ausschöpft – das Vertrauen der Bürger in die EU-Organe erhöhen und zum Aufbau einer inklusiveren Europäischen Union beitragen könnte;

6.  ist der Auffassung, dass die EU-Organe angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Online-Universums und der sozialen Netzwerke auf das Leben der Bürger neue Mechanismen und öffentliche Maßnahmen entwickeln müssen, die auf den Schutz der Grundrechte der Bürger im digitalen Umfeld abzielen, und dabei besonderes Augenmerk auf den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Privatsphäre sowie des Rechts auf Schutz der Ehre und auf den Datenschutz sowie den Schutz des Ansehens, insbesondere bei Minderjährigen, zu legen haben;

7.  ist der Auffassung, dass die Sicherheit der EU-Bürger und die Bekämpfung des Terrorismus für die EU eine der obersten Prioritäten darstellen sollten; begrüßt die Schritte der EU zur Stärkung der Sicherheitsunion; fordert, dass die Interoperabilität der Informationssysteme der EU in den Bereichen Sicherheit, Migration und Grenzmanagement, die allesamt den Datenschutzgrundsätzen der EU entsprechen sollten, rasch verwirklicht wird; verweist darauf, dass ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und dem Schutz der Grundrechte gefunden werden muss; betont, dass die Koordinierung interner und externer Maßnahmen der EU im Bereich der Sicherheit wesentlich für den wirksamen Schutz der EU-Bürger sowie für deren Vertrauen in die Fähigkeit der Europäischen Union ist, als Garant für Sicherheit zu fungieren; verweist darauf, dass der konsularische Schutz ein zentrales Element ist, wenn es darum geht, diesen Schutz auch im Ausland sicherzustellen, und ist der Auffassung, dass in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kommission weitere Schritte in Richtung einer Harmonisierung und Modernisierung der Vorschriften über Rückkehrausweise erforderlich sind;

8.  fordert die Kommission erneut auf, den Prozess des Beitritts der EU zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte in Überstimmung mit den Verpflichtungen nach Artikel 6 EUV wiederaufzunehmen, indem Lösungsansätze im Hinblick auf die vom Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Gutachten vom 18. Dezember 2014 erhobenen Einwände ausgelotet werden; ist der Auffassung, dass ein Beitritt der EU zu dieser Konvention eine wesentliche Verbesserung für den Schutz der Grundrechte der EU-Bürger darstellen und dazu beitragen würde, ein kohärentes System für den Schutz der Menschenrechte in Europa zu verwirklichen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.9.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michał Boni, Mercedes Bresso, Elmar Brok, Pascal Durand, Danuta Maria Hübner, Diane James, Ramón Jáuregui Atondo, Alain Lamassoure, Morten Messerschmidt, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Markus Pieper, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Barbara Spinelli, Claudia Țapardel

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gerolf Annemans, Pervenche Berès, Jérôme Lavrilleux, Cristian Dan Preda, Jasenko Selimovic, Rainer Wieland

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

14

+

ALDE

Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jasenko Selimovic

PPE

Michał Boni, Elmar Brok, Danuta Maria Hübner, Alain Lamassoure, Jérôme Lavrilleux, Markus Pieper, Cristian Dan Preda, György Schöpflin

S&D

Mercedes Bresso, Ramón Jáuregui Atondo, Pedro Silva Pereira, Claudia Țapardel

5

-

ECR

Morten Messerschmidt

ENF

Gerolf Annemans

GUE/NGL

Barbara Spinelli

NI

Diane James

VERTS/ALE

Pascal Durand

0

0

 

 

Anmerkung: Pervenche Berès (S&D) teilte mit, sie habe ebenfalls für den Entwurf einer Stellungnahme gestimmt.

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

STANDPUNKT IN FORM VON ÄNDERUNGSANTRÄGEN des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (26.9.2017)

für den Petitionsausschuss

zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017: Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels

(2017/2069(INI))

Verfasserin: Ángela Vallina

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Petitionsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:

Änderungsantrag    1

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 6 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Neufassung) (COM(2016)0411),

Änderungsantrag    2

Entschließungsantrag

Erwägung A a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Aa. in der Erwägung, dass die Stärkung der Bürgerrechte und der demokratischen Institutionen in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung auch die Bekämpfung der Diskriminierung und der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten umfasst;

Änderungsantrag    3

Entschließungsantrag

Erwägung H a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ha. in der Erwägung, dass durch die Unterrepräsentation von Frauen in Entscheidungspositionen, insbesondere in der Politik und in den Leitungsgremien der Unternehmen, die Entwicklung von Fähigkeiten behindert und die Teilhabe von Frauen am demokratischen Leben der EU geschwächt wird;

Änderungsantrag    4

Entschließungsantrag

Erwägung H b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Hb. in der Erwägung, dass die Teilhabe an und Führungspositionen von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen immer noch durch zahlreiche Hindernisse wie dem Weiterbestehen geschlechtsspezifischer Stereotype und den Folgen der jüngsten Wirtschaftskrise in Verbindung mit deren negativen Auswirkungen auf Gleichstellungsfragen beeinträchtigt werden;

Änderungsantrag    5

Entschließungsantrag

Erwägung H d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Hd. in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Hinblick auf den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Fällen von grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten immer noch große Unterschiede bestehen;

Änderungsantrag    6

Entschließungsantrag

Erwägung J a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ja. in der Erwägung, dass die Diskriminierung von Frauen in der gesamten EU die Gleichstellung behindert; in der Erwägung, dass Frauen sowohl in der Wählerschaft als auch in Führungspositionen – in gewählten Ämtern ebenso wie im öffentlichen Dienst, in der Wissenschaft, den Medien und in der Privatwirtschaft – nach wie vor unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Frauen in der uneingeschränkten Ausübung ihrer Bürgerrechte durch deren weitverbreitete Mehrfachdiskriminierung und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Frauen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, eingeschränkt werden;

Änderungsantrag    7

Entschließungsantrag

Ziffer 1

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

1. nimmt den Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2017 zur Kenntnis, der Prioritäten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen enthält; bezweifelt, dass diese Prioritäten die richtigen Antworten auf die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sind; bedauert den Mangel an klaren und konkreten Zusagen für die nächsten drei Jahre;

1. nimmt den Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2017 zur Kenntnis, der Prioritäten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen enthält; bezweifelt, dass diese Prioritäten die richtigen Antworten auf die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sind; bedauert den Mangel an klaren und konkreten Zusagen für die nächsten drei Jahre; ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei den Prioritäten nicht ausreichend berücksichtigt wurde, da diese lediglich als ein zweitrangiger Punkt im abschließenden Kapitel mit dem Titel „Stärkung der Sicherheit und Förderung der Gleichberechtigung“ behandelt wird;

Änderungsantrag    8

Entschließungsantrag

Ziffer 4

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

4. bedauert, dass seit fast einem Jahrzehnt nur wenige Fortschritte bei der Annahme der EU-weiten Antidiskriminierungsrichtlinie gemacht werden; ruft alle Organe der EU dazu auf, die entsprechenden Verhandlungen so bald wie möglich abzuschließen;

4. bedauert, dass seit fast einem Jahrzehnt nur wenige Fortschritte bei der Annahme der EU-weiten Antidiskriminierungsrichtlinie gemacht werden; ruft alle Organe der EU dazu auf, die entsprechenden Verhandlungen so bald wie möglich abzuschließen und dabei die Aufnahme der Geschlechterdimension gebührend zu berücksichtigen;

Änderungsantrag    9

Entschließungsantrag

Ziffer 6 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6b. begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul zu unterzeichnen und abzuschließen, und bekräftigt seine weitgehende und vorbehaltlose Unterstützung des Beitritts der EU zum Übereinkommen von Istanbul; fordert, dass die Erhebung von aufgeschlüsselten Daten zu allen Formen von Gewalt, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens von Istanbul fallen, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) verbessert wird, damit eine gemeinsame Methodik zum Vergleich von Datenbanken und Analysen ausgearbeitet werden kann; fordert alle Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, auf, dies umgehend zu tun; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie über Gewalt gegen Frauen vorzulegen;

Änderungsantrag    10

Entschließungsantrag

Ziffer 6 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6c. fordert den Rat auf, sich verstärkt um Fortschritte im Hinblick auf die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten zu bemühen;

Änderungsantrag    11

Entschließungsantrag

Ziffer 6 d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6d. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Bedürfnissen schutzbedürftiger Bürger, die von sich überschneidender Mehrfachdiskriminierung betroffen sind und dadurch an der Ausübung ihrer Rechte oder an der uneingeschränkten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden – etwa Frauen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten, Immigrantinnen und weibliche Flüchtlinge oder Personen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind – mittels konkreter Maßnahmen Rechnung zu tragen;

Änderungsantrag    12

Entschließungsantrag

Ziffer 6 e (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6e. bekräftigt, dass es eines ganzheitlichen Ansatzes mit gezielten Strategien wie der Erhebung bereichsübergreifender Daten, Bildungsprogrammen und Maßnahmen zur sozialen Eingliederung bedarf, damit sichergestellt werden kann, dass Personen, die von sich überschneidender Mehrfachdiskriminierung betroffen sind – etwa Frauen und Mädchen mit Behinderungen – ihre Bürgerrechte ausüben können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien zur Bekämpfung von sich überschneidender Diskriminierung auszuarbeiten und vorzulegen;

Änderungsantrag    13

Entschließungsantrag

Ziffer 6 f (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6f. betont, dass geschlechtsspezifische Gewalt, der Frauen, Mädchen und LGBTI-Personen in der Politik und in der weiteren Öffentlichkeit ausgesetzt sind, einschließlich Belästigung und Einschüchterung im Internet, bekämpft werden müssen;

Änderungsantrag    14

Entschließungsantrag

Ziffer 6 g (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6g. fordert die Kommission erneut auf, ihr strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter im Zeitraum 2016–2019 in einer Mitteilung festzuhalten; weist darauf hin, dass die EU auf dem Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen beruht und dass dieser Grundsatz nur umgesetzt werden kann, wenn er in allen Politikbereichen der EU auf strategische Weise durchgängig berücksichtigt wird;

Änderungsantrag    15

Entschließungsantrag

Ziffer 6 h (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6h. begrüßt, dass die Kommission ein Paket zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben vorgelegt hat, und fordert alle Organe auf, diese Maßnahmen so bald wie möglich umzusetzen;

Änderungsantrag    16

Entschließungsantrag

Ziffer 6 j (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6j. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Fällen, in denen Arbeitnehmer in mehreren EU-Mitgliedstaaten Leistungen erhalten und Beiträge zahlen, eine engere Zusammenarbeit zu fördern, indem sie den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Sozialversicherungsträgern verstärken, sodass bei der Berechnung von Rentenansprüchen alle Beiträge angemessen berücksichtigt werden können; weist auf das in der EU nach wie vor bestehende geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle hin, das in Verbindung mit Sparmaßnahmen und Kürzungen im öffentlichen Sektor Millionen von Frauen die Möglichkeit einer wirklichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit nimmt;

Änderungsantrag    17

Entschließungsantrag

Ziffer 6 k (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6k. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel der EU aktiv als Instrumente für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu nutzen; fordert insbesondere, dass der Gleichstellungsaspekt in der GAP und in den Strategien der Kohäsionspolitik im ländlichen Raum durchgängig berücksichtigt wird;

Änderungsantrag    18

Entschließungsantrag

Ziffer 6 l (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6l. fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Gleichstellungsaspekt weiterhin durchgängig in allen Strategien der EU zu berücksichtigen, indem sie bei Rechtsvorschriften und Strategien besonderes Augenmerk auf Folgenabschätzungen und Ex-post-Bewertungen legt;

Änderungsantrag    19

Entschließungsantrag

Ziffer 9 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

9a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vertretung von Frauen in Führungspositionen, insbesondere in politischen Beschlussfasssungsprozessen und in den Leitungsgremien der Unternehmen, dauerhaft zu fördern und den Zugang zu Führungspositionen für Frauen zu erleichtern, indem in Verbindung mit weiteren politischen Instrumenten – etwa im Bereich Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben – geschlechtsspezifische Stereotype abgebaut werden und die Weiterbildung von Frauen am Arbeitsplatz gefördert wird, damit Frauen in die Lage versetzt werden, ihre sich aus der EU-Bürgerschaft ergebenden Rechte uneingeschränkt auszuüben;

Änderungsantrag    20

Entschließungsantrag

Ziffer 9 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

9b. betont, dass hochwertige bürgerschaftliche Bildung für alle Altersgruppen und unabhängig davon, ob diese in formaler, informeller oder nicht formaler Form erfolgt, für die selbstbewusste Ausübung der demokratischen Bürgerrechte und das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft sowie für die Überwindung von Diskriminierung und Vorurteilen sowie der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten von grundlegender Bedeutung ist; bekräftigt, dass in ganz Europa in die bürgerschaftliche, die politische sowie in die gleichstellungsorientierte Bildung investiert werden muss;

Änderungsantrag    21

Entschließungsantrag

Ziffer 9 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

9c. betont, wie wichtig die politische Teilhabe von Kindern und jungen Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen, ist; fordert mehr Maßnahmen seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Sicherstellung der Kinderrechte und die Förderung der Teilhabe von Kindern;

Änderungsantrag    22

Entschließungsantrag

Ziffer 10 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

10a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen zur Sicherstellung des gerechten und gleichberechtigten Zugangs von Frauen zu allen politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bereichen als eine unabdingbare Voraussetzung für die wirksame Ausübung der Bürgerrechte in der EU zu fördern;

Änderungsantrag    23

Entschließungsantrag

Ziffer 11

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

11. ist der Überzeugung, dass die Reform des Wahlgesetzes auf Grundlage der Gesetzgebungsinitiative des Parlaments eine nicht zu verpassende Gelegenheit für die Union darstellt, demokratischer zu werden; betont die Tatsache, dass tausende von Europäerinnen und Europäern diese Ansicht teilen, wie durch die europäische Bürgerinitiative „Let me Vote“ deutlich wird, die das Ziel hat, dass die Bürgerinnen und Bürger an ihrem Wohnsitz wählen können; lobt die Kommission für die Auslotung der Möglichkeiten für nicht einheimische EU-Bürgerinnen und -Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, an nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland teilnehmen zu können; bittet die Kommission dringend, mit Blick auf die Europawahl 2019 einen konkreten Maßnahmenplan zur Einführung der elektronischen Abstimmung zu erarbeiten;

11. ist der Überzeugung, dass die Reform des Wahlgesetzes auf Grundlage der Gesetzgebungsinitiative des Parlaments eine nicht zu verpassende Gelegenheit für die Union darstellt, demokratischer zu werden; betont die Tatsache, dass tausende von Europäerinnen und Europäern diese Ansicht teilen, wie durch die europäische Bürgerinitiative „Let me Vote“ deutlich wird, die das Ziel hat, dass die Bürgerinnen und Bürger an ihrem Wohnsitz wählen können; lobt die Kommission für die Auslotung der Möglichkeiten für nicht einheimische EU-Bürgerinnen und -Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, an nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland teilnehmen zu können; fordert den Rat auf, bei der nächsten Überarbeitung des europäischen Wahlrechts Kandidatenlisten mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis und abwechselnd weiblichen und männlichen Kandidaten vorzusehen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit Blick auf die Europawahl 2019 einen konkreten Aktionsplan zur Einführung der elektronischen Abstimmung zu erarbeiten;

Änderungsantrag    24

Entschließungsantrag

Ziffer 12

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

12. bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass freie Medien und Zugang zu einer Vielfalt von Stimmen in der Gesellschaft und in den Medien einen unverzichtbaren Teil einer gesunden Demokratie darstellen; betont die Notwendigkeit einer definierten EU-Politik zur Bekämpfung anti-europäischer Propaganda und falscher Informationen; schlägt vor, dass die Organe der EU mit der Schaffung eines europäischen Fernsehsenders fortfahren, der in allen Mitgliedstaaten empfangbar ist;

12. bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass freie Medien und Zugang zu einer Vielfalt von Stimmen in der Gesellschaft und in den Medien einen unverzichtbaren Teil einer gesunden Demokratie darstellen und dass Medienkompetenz von grundlegender Bedeutung ist und ab einem frühen Alter entwickelt werden sollte; betont die Notwendigkeit einer definierten EU-Politik zur Bekämpfung anti-europäischer Propaganda und falscher Informationen; schlägt vor, dass die Organe der EU mit der Schaffung eines europäischen Fernsehsenders fortfahren, der in allen Mitgliedstaaten empfangbar ist;

Änderungsantrag    25

Entschließungsantrag

Ziffer 12 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

12a.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung von diskriminierenden Äußerungen gegenüber Frauen sowie von geschlechtsspezifischen Stereotypen zu fördern;

Änderungsantrag    26

Entschließungsantrag

Ziffer 15 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Instrumente für das Gender Mainstreaming auszuarbeiten, bei der Verhinderung und Untersuchung von Vergewaltigungen eng mit den lokalen Behörden und Gemeinschaften zusammenzuarbeiten und Frauen, die sexuell ausgebeutet, diskriminiert und auf dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt wurden, die notwendige Betreuung und Unterstützung bereitzustellen;

Änderungsantrag    27

Entschließungsantrag

Ziffer 15 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15b. fordert verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt sicherzustellen und in Fällen von grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten das Kindeswohl zu berücksichtigen;

Änderungsantrag    28

Entschließungsantrag

Ziffer 15 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15c. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um für Frauen und Mädchen die Möglichkeiten zur Teilnahme an EU-Programmen, die die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden umfassen, zu erhöhen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.9.2017

 

 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marina Albiol Guzmán, Margrete Auken, Beatriz Becerra Basterrechea, Heinz K. Becker, Andrea Cozzolino, Pál Csáky, Eleonora Evi, Peter Jahr, Rikke Karlsson, Jude Kirton-Darling, Svetoslav Hristov Malinov, Notis Marias, Marlene Mizzi, Cristian Dan Preda, Gabriele Preuß, Laurenţiu Rebega, Virginie Rozière, Yana Toom, Jarosław Wałęsa, Cecilia Wikström, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michela Giuffrida, Demetris Papadakis, Julia Pitera, Sven Schulze, Igor Šoltes, Ángela Vallina

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Martina Anderson, Inés Ayala Sender

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

23

+

ALDE

ECR

PPE

 

S&D

 

VERTS/ALE

Beatriz Becerra Basterrechea, Yana Toom, Cecilia Wikström

Rikke Karlsson

Heinz K. Becker, Pál Csáky, Peter Jahr, Svetoslav Hristov Malinov, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Sven Schulze, Jarosław Wałęsa

Inés Ayala Sender, Andrea Cozzolino, Michela Giuffrida, Jude Kirton-Darling, Marlene Mizzi, Demetris Papadakis, Gabriele Preuß, Virginie Rozière

Margrete Auken, Igor Šoltes, Tatjana Ždanoka

2

-

ECR

ENF

Notis Marias

Laurenţiu Rebega

4

0

EFDD

GUE/NGL

Eleonora Evi

Marina Albiol Guzmán, Martina Anderson, Ángela Vallina

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen