BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

4.10.2018 - (COM(2018)0334 – C8-0269/2018 – 2018/0173(CNS)) - *

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Miguel Viegas
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung)


Verfahren : 2018/0173(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0307/2018
Eingereichte Texte :
A8-0307/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

(COM(2018)0334 – C8-0269/2018 – 2018/0173(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2018)0334),

–  gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8‑0269/2018),

–  gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8‑0307/2018),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Richtlinie 92/83/EWG zur Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke enthält die gemeinsamen Vorschriften über die Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke, darunter Bier und Wein. In dieser Richtlinie werden die verschiedenen Arten von Alkohol und alkoholischen Getränken entsprechend ihren Eigenschaften definiert und klassifiziert. Zudem wird ein Rechtsrahmen für ermäßigte Steuersätze, Steuerbefreiungen und Ausnahmeregelungen in bestimmten Bereichen geschaffen, beispielsweise für Zwischenerzeugnisse bei der Weinerzeugung in bestimmten Regionen des Königreichs Spanien.

Seit dem Erlass der Richtlinie im Jahr 1992 wurde 2014 mit der ersten und bislang einzigen Bewertung begonnen. Daher wurde die Richtlinie von der Kommission im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (Regulatory Fitness and Performance Programme – REFIT) zur Bewertung ausgewählt.

Es ist festzustellen, dass die Richtlinie mit den Herausforderungen und Möglichkeiten, die durch neue Technologien und Entwicklungen in der Alkoholindustrie entstanden sind, nicht Schritt gehalten hat. Einige Probleme wurden ermittelt, und es bestehen nach wie vor Ineffizienzen, die zu Wettbewerbungsverzerrungen im Binnenmarkt führen können. Die sehr unterschiedlichen Steuersätze in den einzelnen Mitgliedstaaten, die einen starken Anreiz zur Steuerhinterziehung bieten, und weitere Schwächen der Steuerstruktur machen aufwendige Verwaltungsverfahren nötig, und zwar sowohl für die Steuerbehörden als auch für die Wirtschaftsbeteiligten. Durch diese unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Befolgungskosten der Wirtschaftsbeteiligten wird die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen am unionsinternen Handel mit Alkohol und alkoholischen Getränken eingeschränkt. Da die Ziele dieses Vorschlags von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit tätig werden.

In der Studie und der Folgenabschätzung wurden hauptsächlich folgende Sachverhalte behandelt:

1)  Dysfunktionen bei der Anwendung von Befreiungen für denaturierten Alkohol. Mit dem Vorschlag wird angestrebt, durch Klarstellungen der einschlägigen Artikel der Richtlinie für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

2)  Dysfunktionen bei der Klassifizierung bestimmter alkoholischer Getränke. Es wird vorgeschlagen, die bestehende Kategorie „andere gegorene Getränke“ in zwei Unterkategorien aufzuteilen. Für die erste Unterkategorie wird die derzeitige Regelung beibehalten, während in der zweiten Unterkategorie traditionelle andere gegorene Getränke getrennt definiert und geregelt werden.

3)  Dysfunktionale Anwendung der ermäßigten Steuersätze bei Kleinerzeugern und alkoholischen Getränken mit niedrigem Alkoholgehalt. Es wird vorgeschlagen, die Anwendung ermäßigter Steuersätze auf kleine Mosterzeuger auszuweiten und den Schwellenwert für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze auf Bier zu erhöhen. Des Weiteren wird die Entwicklung einer EU-weit einheitlichen Bescheinigung für kleine unabhängige Brauereien und Mosterzeuger vorgeschlagen.

4)  Unklare Vorschriften zur Messung von Grad Plato bei gesüßtem oder aromatisiertem Bier. Mit dem Vorschlag wird angestrebt, durch Klarstellungen der einschlägigen Artikel für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2018)0334 – C8-0269/2018 – 2018/0173(CNS)

Datum der Anhörung des EP

13.6.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

2.7.2018

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Miguel Viegas

20.6.2018

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

1.10.2018

Prüfung im Ausschuss

1.10.2018

 

 

 

Datum der Annahme

1.10.2018

 

 

 

Datum der Einreichung

4.10.2018

Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2018
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen