BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019

11.10.2018 - (11737/2018 – C8-0410/2018 – 2018/2046(BUD))

Teil 1: Entschließungsantrag
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Daniele Viotti (Einzelplan III – Kommission)
Paul Rübig (sonstige Einzelpläne)


Verfahren : 2018/2046(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0313/2018
Eingereichte Texte :
A8-0313/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (11737/2018 – C8-0410/2018 – 2018/2046(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[1],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[2],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[4] (MFR-Verordnung),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2018 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. April 2018 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019[7],

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 21. Juni 2018 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (COM(2018)0600),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, der vom Rat am 4. September 2018 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 13. September 2018 zugeleitet wurde (11737/2018 – C8-0410/2018),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2018 zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2019[8],

–  gestützt auf Artikel 88 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A8-0313/2018),

Einzelplan III

Allgemeiner Überblick

1.  betont, dass die politischen Prioritäten, die in den zuvor genannten Entschließungen vom 15. März 2018 zu den allgemeinen Leitlinien und vom 5. Juli 2018 zum Mandat für den Trilog mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurden, in der Lesung des Haushaltsplans 2019 im Parlament voll und ganz zum Ausdruck kommen; weist darauf hin, dass nachhaltiges Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, die Bekämpfung der Ursachen der Flüchtlings- und Migrationsströme, die Steuerung der Flüchtlings- und Migrationsströme, die Bekämpfung des Klimawandels und der Übergang zu erneuerbarer Energie sowie ein besonderer Fokus auf jungen Menschen den Kern dieser Prioritäten bilden;

2.  hebt hervor, dass die Union im Vorfeld des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union die erforderlichen Finanzmittel benötigt, um den Erwartungen der Unionsbürger gerecht zu werden, damit die Union auf die zahlreichen vorstehend genannten Prioritäten und Herausforderungen wirksam reagieren und das tägliche Leben ihrer Bürger verbessern kann;

3.  weist darauf hin, dass die Bürger Europas erwarten, dass die Union alle Anstrengungen unternimmt, um in allen ihren Regionen gleichermaßen für Wirtschaftswachstum zu sorgen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern; erinnert daran, dass Investitionen in Forschung und Innovation, Digitalisierung, Bildung, Infrastruktur und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie in die Förderung der Beschäftigung, vor allem junger Menschen in Europa, notwendig sind, um diese Erwartungen zu erfüllen; missbilligt, dass der Rat erneut Kürzungen bei genau den Programmen vorschlägt, mit denen dazu beigetragen werden soll, die Wirtschaft der Union wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen; betont darüber hinaus, dass viele dieser Programme, wie z.B. Horizont 2020, deutlich überzeichnet werden, was eine schlechte Mittelverwendung darstellt und bedeutet, dass viele ausgezeichnete Projekte keine Mittel erhalten; weist ferner darauf hin, dass Programme wie Erasmus+, Horizont 2020 und das Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) anschaulich belegen, welche Vorteile eine unionsweite Zusammenarbeit mit sich bringt, und dazu beitragen, ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu schaffen; beschließt daher, Erasmus+ erheblich zu stärken und Programme zu unterstützen, die zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, einschließlich Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“ und COSME;

4.   wiederholt seine Zusagen, die bei den Verhandlungen über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) gemacht wurden, nämlich die Auswirkungen von Kürzungen im Zusammenhang mit dem EFSI auf Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zu minimieren; schlägt daher vor, einen Ausgleich für diese Kürzungen zu schaffen, indem das ursprüngliche Jahresprofil dieser beiden Programme wiederhergestellt wird, damit mit ihnen die im Zuge der Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften vereinbarten Ziele vollständig verwirklicht werden können; 

5.  hebt hervor, dass die Jugendarbeitslosigkeit niedriger ist als in den letzten Jahren, jedoch in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in wirtschaftlich rückständigen Regionen, weiterhin inakzeptabel hoch ist und dass die Lage junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sowie die Lage von Langzeitarbeitslosen besonders besorgniserregend ist; betont, dass junge Menschen die am meisten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Gruppe sind; beschließt daher, die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen über das von der Kommission vorgeschlagene Maß hinaus aufzustocken; betont, dass eine entsprechende Mittelaufstockung keinesfalls als eine vorgezogene Bereitstellung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen verstanden werden sollte, die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR gebilligt wurde; unterstreicht jedoch, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen weiter verbessert und wirkungsvoller gestaltet werden sollte, damit ein größerer europäischer Mehrwert für die Beschäftigungspolitik für junge Menschen in den Mitgliedstaaten erzielt wird, indem insbesondere sichergestellt wird, dass sie die Finanzierung früherer einzelstaatlicher Maßnahmen nicht ersetzt;

6.  weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik von zentraler Bedeutung für Entwicklung und Wachstum in der EU und die Konvergenz zwischen Mitgliedstaaten und Regionen ist; unterstreicht die Zusage des Parlaments, für eine angemessene Mittelausstattung für diese Programme zu sorgen, die zu den zentralen politischen Maßnahmen der EU gehören;

7.   bedauert, dass den aktuellen Vorausschätzungen zufolge nur 19,3 % des Unionshaushalts für 2014–2020 für Klimaschutzmaßnahmen aufgewandt werden sollen und dass das vor dem Klimaschutzübereinkommen von Paris festgelegte Ziel von 20 % somit nicht erreicht wird; ist der Meinung, dass dies vor allem auf Verzögerungen bei Programmen in den Bereichen Kohäsionspolitik und Entwicklung des ländlichen Raums zurückzuführen ist; drängt die Mitgliedstaaten, die diese Programme verwalten, deren Umsetzung zu beschleunigen und den Fokus hierbei auf Aufwendungen zugunsten des Klimaschutzes zu richten, um einen Ausgleich für die geringeren Mittelzuweisungen zu schaffen, die während der ersten Jahre des MFR erfolgt sind; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan innerhalb von Programmen auszuarbeiten, die großes Potenzial haben, zur Erreichung des Ausgabenziels für Klimaschutzmaßnahmen beizutragen; fordert ferner eine solide, jährliche Konsolidierung, um im Hinblick auf das Ziel der systematischen Einbeziehung des Klimaschutzaspekte voranzukommen, mit konkreten und kohärenten Garantien, durch die gewährleistet ist, dass klimaschutzgerechte Haushaltsbeschlüsse mit den Verpflichtungen der Union aus dem Pariser Übereinkommen in Einklang stehen, mit einer umfassenden Berichterstattung, damit Maßnahmen ergriffen werden können, wenn die Ziele nicht erreicht werden;

8.  betont, dass die Rubrik 3 in den letzten Jahren umfassend mobilisiert wurde, um der Migrations- und Flüchtlingsproblematik zu begegnen, und dass diese Maßnahmen so lange weitergeführt und verstärkt werden sollten, wie erforderlich ist; fordert die Kommission auf, aktiv zu überwachen, ob die Mittelzuweisungen in Rubrik 3 angemessen sind, und alle verfügbaren Instrumente uneingeschränkt zu nutzen, um zeitnah auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren, die zusätzliche Mittel im Bereich Migration erforderlich machen könnten, unter besonderer Berücksichtigung der Inselregionen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen; beschließt, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds aufzustocken, um den Bedarf der Union im Bereich Migration vollständig zu decken und insbesondere die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Maßnahmen und Verfahren zur Integration von Asylsuchenden und Migranten sowie der Stärkung der Solidarität und der Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und fairer und wirksamer Rückführungsstrategien zu unterstützen; stellt erneut fest, dass die Obergrenze der Rubrik 3 nicht angemessen ist, um genügend Mittel für die innenpolitische Dimension dieser Prioritäten sowie für andere prioritäre Programme, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Sicherheit, Justiz, Unionsbürgerschaft und Kultur, zur Verfügung zu stellen; ist der Auffassung, dass die Bereitschaft lokaler Behörden, das Neuansiedlungsprogramm der Union zu unterstützen, weiter mittels der der direkten Mittelverwaltung unterliegenden Komponente des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds gefördert werden sollte;

9.  beharrt darauf, dass angesichts der jüngsten Sicherheitsbedenken, die unionsweit bestehen, bei Finanzierungen in Rubrik 3 auch besonderes Augenmerk auf Maßnahmen gelegt werden sollte, mit denen die Sicherheit der Unionsbürger verbessert wird; beschließt daher, die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres wie die Agentur der Europäischen Union für Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung (EUROPOL), die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) und die neue Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) zu stärken, die in den letzten Jahren wegen höherer Arbeitsbelastung und zusätzlicher Aufgaben mit Personalmangel und finanziellen Engpässen zu kämpfen hatten;

10.  weist erneut darauf hin, dass ein Teil der Lösung für die Migrations- und Flüchtlingsproblematik und die Sicherheitsbedenken der Unionsbürger darin besteht, die Ursachen der Migration anzugehen und ausreichend finanzielle Mittel für interne und externe Instrumente bereitzustellen, mit denen Probleme wie Armut, fehlende Arbeitsplätze, mangelnde Bildungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Möglichkeiten, Instabilität, Konflikte und Klimawandel in der Nachbarschaft der EU und in Afrika bewältigt werden sollen; ist der Ansicht, dass die Union die finanziellen Mittel in Rubrik 4 optimal verwenden sollte, die sich als unzureichend erwiesen haben, um alle externen Herausforderungen gleichermaßen anzugehen;

11.  erkennt an, vor welche Herausforderungen sich einige Mitgliedstaaten durch den starken Zustrom von Migranten und Asylbewerbern gestellt sehen; bedauert, dass alle Bemühungen um die Festlegung einer fairen und humanen Regelung für die Migranten auf Unionsebene bisher erfolglos geblieben sind;

12.  bedauert, dass das Parlament nicht ordnungsgemäß in die Debatten über die Ausweitung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei einbezogen wurde; bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass neue Initiativen nicht zulasten bestehender Projekte der Union in Drittstaaten finanziert werden dürfen; weist noch einmal darauf hin, dass es die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei weiterhin unterstützt, hält jedoch gleichzeitig daran fest, dass angesichts der angespannten Situation in Rubrik 4 bezüglich der Bewältigung externer Herausforderungen, einschließlich Migration, ein Beitrag aus dem Unionshaushalt zur Finanzierung der zweiten Tranche in Höhe desselben Anteils wie bei der ersten Tranche, d. h. 1 Mrd. EUR, geleistet werden sollte, während die Mitgliedstaaten 2 Mrd. EUR zu ihrer Finanzierung beitragen sollten;

13.  macht alle Kürzungen am Entwurf des Haushaltsplans 2019 (HE 2019), die vom Rat in sämtlichen Rubriken – mit begrenzten Ausnahmen in Rubrik 4 und Teilrubrik 1b – vorgeschlagen wurden, wieder rückgängig; lehnt die vorgeschlagenen Kürzungen an Programmen mit dem höchsten europäischen Mehrwert, beispielsweise bei Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ – zwei Programmen, die bereits von Umschichtungen zugunsten des EFSI betroffen sind –, sowie die Mehrzahl der Kürzungen in den externen Politikbereichen ab; betont, dass die den Kürzungen durch den Rat zugrundeliegende Logik nicht durch tatsächliche Zahlen bezüglich der Ausführung gestützt wird und dass der unterschiedliche Ausführungsstand bestimmter Programme dabei nicht berücksichtigt wird;

14.  kommt zu dem Schluss, dass zum Zwecke einer angemessenen Finanzierung aller dringlichen Bedürfnisse und in Anbetracht der sehr engen oder nicht vorhandenen Margen in bestimmten Rubriken im Jahr 2019 alle Mittel, die der MFR-Verordnung zufolge flexibel verfügbar sind, bereitgestellt werden müssen; erwartet, dass sich der Rat dieser Einschätzung anschließt und im Vermittlungsverfahren schnell eine Einigung erzielt wird, auf deren Grundlage sich die Union der Lage gewachsen zeigen und angemessen auf die bevorstehenden Herausforderungen reagieren kann, zumal das diesjährige Vermittlungsverfahren das letzte vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 ist;

15.  setzt die Gesamtsumme der Mittel für Verpflichtungen für 2019 auf 166 340 415 936 EUR und die der Mittel für Zahlungen auf 149 349 039 470 EUR fest, was eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 721 061 034 EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2019 bedeutet;

Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

16.  lehnt die nicht gerechtfertigten Kürzungen um 794 Mio. EUR ab, die der Rat in Teilrubrik 1a vorgenommen hat und die knapp über die Hälfte aller Kürzungen des Rates bei den Verpflichtungen in den Rubriken des MFR ausmachen; stellt fest, dass diese Kürzungen im Widerspruch zu den vom Rat erklärten politischen Prioritäten stehen; befürchtet ferner, dass die Kürzungen die Umsetzung von Programmen, die entscheidend für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für das Wachstum sind, beeinträchtigen und sich somit negativ auf die Wirtschaft auswirken könnten;

17.  verweist in diesem Zusammenhang auf Programme wie Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ sowie die Leitprogramme der EU im Bereich der Raumfahrt, wie Copernicus, die einen hohen europäischen Mehrwert haben; bedauert, dass der Rat beträchtliche Kürzungen beim Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vorsieht, die verheerende Auswirkungen auf Horizont 2020 haben werden, und bedauert insbesondere die Kürzungen in entsprechenden Haushaltslinien wie „Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien“ und „Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen“; stellt außerdem fest, dass viele dieser Programme einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, und ist der Meinung, dass dieser Beitrag gestärkt werden sollte; beschließt daher, alle vom Rat vorgenommenen Kürzungen rückgängig zu machen und darüber hinaus das ursprüngliche Profil der Haushaltslinien für Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ wiederherzustellen, die zugunsten der Mittelausstattung des EFSI-Garantiefonds gekürzt wurden;

18.  weist darauf hin, dass Erasmus+ nach wie vor ein hochgeschätztes und sehr beliebtes Programm zur Förderung der Lernmobilität und der Berufsausbildung junger Menschen ist, wie die Zahl der eingegangenen Anträge zeigt, die die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem übersteigen, und stellt ferner fest, dass das Programm auch dazu beiträgt, das Gefühl einer europäischen Identität zu intensivieren und junge Menschen anzuregen, die europäische Demokratie zu leben; bedauert zutiefst, dass der Haushaltsentwurf 2019 für Erasmus+ weit hinter den Erwartungen des Parlaments zurückliegt und nicht über die geplanten Beträge des gegenwärtigen MFR hinausgeht; erachtet es daher als wesentlich, die Erasmus+-Komponenten allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zu stärken, da es sich hierbei um eine logische Konsequenz aus der Stärkung der Jugendbeschäftigungsinitiative in Teilrubrik 1b handelt;

19.  weist darauf hin, dass die umfangreichen Synergien zwischen den Bereichen „Verkehr“ und „Digital“ der Fazilität „Connecting Europe“ gefördert werden müssen, um die finanzielle Hebelwirkung für Projekte zu maximieren, deren Ziel die Förderung der Digitalisierung der TEN-V-Korridore ist;

20.  betont noch einmal, dass KMU ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft der Union sind und europaweit eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen; ist der Überzeugung, dass ein KMU-freundliches Geschäftsumfeld geschaffen werden muss und KMU-Cluster und ‑Netzwerke unterstützt werden müssen, die auch Genossenschaftsunternehmen zugutekommen, die sozialen, solidarischen und ethischen Grundsätzen folgen; nimmt jedoch zutiefst besorgt zur Kenntnis, dass der Rat Kürzungen beim KMU-Instrument vorgenommen hat und damit ein Signal an die Unternehmen in der Union sendet, das dem widerspricht; ist der Auffassung, dass der Unionshaushalt und die dadurch gedeckten Kapitalaufnahmemöglichkeiten sowie Startup- und Kleinstunternehmen entscheidend dazu beitragen können, KMU wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen und den Unternehmergeist in der Union zu stärken; verweist in diesem Zusammenhang auf COSME und Horizont 2020;

21.  beschließt aus diesem Grund, über den Entwurf des Haushaltsplans 2019 und die Profile vor dem EFSI hinaus diejenigen Programme stärker zu unterstützen, die ausschlaggebend sind, wenn es gilt, Wachstum, Beschäftigung und Klimaschutz zu fördern, und die im Einklang mit Prioritäten der Union stehen, über die weitgehend Einvernehmen herrscht, d. h. Erasmus+, Horizont 2020 (einschließlich Marie Curie, führende Stellung im Bereich der Weltraumtechnologien, Europäischer Forschungsrat, KMU-Instrument), COSME, Fazilität „Connecting Europe“ und EaSI;

22.  erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen in Teilrubrik 1a um 566 773 112 EUR über den Entwurf des Haushaltsplans 2019 hinaus (ohne Wiederherstellung des Zustands vor dem EFSI, Ausgleich für den Vorschlag für die Europäische Arbeitsbehörde, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen), die innerhalb der verfügbaren Margen und durch eine weitere Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen aufgebracht werden sollen;

23.  begrüßt die Zusage für eine neue Verteidigungsagenda der EU und insbesondere die Vereinbarung über ein Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP); bringt seine Absicht zum Ausdruck, besonders aufmerksam beobachten zu wollen, wie die Kommission die Abkommen im Zusammenhang mit dem EDIDP und dem Europäischen Solidaritätskorps umsetzen wird, was die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben, das sie im Oktober 2018 veröffentlichen dürfte, darlegen sollte;

Teilrubrik 1b – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

24.  begrüßt, dass die Jugendarbeitslosigkeitsquote unionsweit mit 14,8 % (Stand: 1. Oktober 2018) rückläufig ist; bedauert jedoch, dass sie in einigen Mitgliedstaaten immer noch inakzeptabel hoch ist; betont, dass eine angemessene Finanzierung der Jugendgarantie-Programme durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sichergestellt werden muss, wenn dieses Problem bewältigt werden soll; begrüßt, dass Einigkeit darüber herrscht, dass neue Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden müssen, und dass im Entwurf des Haushaltsplans 2019 entsprechende Mittelzuweisungen vorgesehen sind; ist jedoch der Ansicht, dass der Initiative angesichts der Herausforderungen und Risiken, die von der Jugendarbeitslosigkeit ausgehen, mehr Mittel zugewiesen werden sollten, und beschließt daher, die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen für 2019 auf 580 Mio. EUR aufzustocken; ist der Auffassung, dass diese Erhöhung zusätzlich zu dem Betrag vorzusehen ist, der derzeit für den Zeitraum 2014–2020 für die Initiative vorgesehen ist;

25.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der Kohäsionspolitikprogramme beschleunigt wird, um Verzögerungen auszugleichen; stellt fest, dass der Rat die Höhe der Mittel für Zahlungen, die von der Kommission vorgeschlagen wurde, zwar nicht in Frage gestellt hat, das Parlament jedoch die aktualisierten Vorausschätzungen der Kommission sorgfältig prüfen wird, um die Mittel für Zahlungen an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, damit es zum Ende des derzeitigen MFR nicht wieder zu einem Zahlungsrückstand kommt;

26.  stimmt im Einklang mit der Vereinbarung über die Überprüfung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen der Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 40 Mio. EUR und von Mitteln für Zahlungen in Höhe von 17,2 Mio. EUR von Teilrubrik 1b auf Rubrik 2 zu;

Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

27.  weist darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission, die Mittel für die Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) aufzustocken, in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass für 2019 von deutlich weniger zweckgebundenen Einnahmen ausgegangen wird;

28.  stellt fest, dass der Rat Kürzungen bei den Mitteln für Verpflichtungen um 310 Mio. EUR (–0,52 % gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans 2019) und bei den Mitteln für Zahlungen um 328,13 Mio. EUR (–0,57 % gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans 2019) vorgenommen hat, vertritt aber die Auffassung, dass das Berichtigungsschreiben der Kommission weiterhin als Grundlage für eine zuverlässige Überprüfung der EGFL-Mittel dienen sollte, und setzt entsprechend die Mittelansätze aus dem Entwurf des Haushaltsplans 2019 wieder ein, solange die Prüfung dieses Berichtigungsschreibens im Vermittlungsverfahren noch aussteht;

29.   beschließt, die Mittel für die Soforthilfe aufzustocken, angesichts der Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest vor allem zugunsten von Schweinefleisch, um die negativen Auswirkungen auf Landwirte und Arbeitnehmer in den am stärksten von der Krankheit betroffenen Regionen abzufedern; beschließt, seine deutliche Unterstützung der Landwirtschaft in der Union zum Ausdruck zu bringen, indem die Mittel zugunsten von Obst und Gemüse aufgestockt werden, um den Folgen der Krise in der Branche und des russischen Embargos entgegenzuwirken und um Maßnahmen zu fördern, mit denen die Folgen des Befalls durch Xylella fastidiosa und die Schwankungen beim Olivenölpreis ausgeglichen werden sollen;

30.  weist darauf hin, dass die dezentralen Agenturen der Union in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit maßgeblich dazu beitragen, dass die Union und die Mitgliedstaaten auf Sachkenntnis und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entscheidungen über die Verbesserung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes treffen können und die Mitgliedstaaten zugleich besser zusammenarbeiten, um den Anliegen der Unionsbürger Rechnung zu tragen;

31.  beschließt, eine Aufstockung der Mittel für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) um 20 Mio. EUR gegenüber dem Mittelansatz im Entwurf des Haushaltsplans 2019 vorzuschlagen, um Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft zu fördern und die Rentabilität und Nachhaltigkeit dieser existenzsichernden Branchen in Zukunft zu sichern;

32.  beschließt, gemäß seinen Zielen im Rahmen der Strategie Europa 2020 und seinen internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz eine Aufstockung der Mittel für Klimaschutzmaßnahmen um 15,6 Mio. EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans 2019 vorzuschlagen; weist darüber hinaus auf die Zusagen der Union hin, den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten und umzukehren, und hebt hervor, dass diese Mittelerhöhung auch zum Schutz der Artenvielfalt beiträgt;

33.  beschließt, angesichts des erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen über die Überarbeitung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen die vom Rat aus den von der Teilrubrik 1b übertragenen Mitteln gebildete Reserve freizugeben;

34.  macht auf die Folgen der extremen Dürre aufmerksam, von der die Mitgliedstaaten in den letzten Monaten betroffen waren und die erhebliche Verluste in der Landwirtschaft verursacht hat und damit zahlreiche Betriebe gefährdet, und hält es daher für erforderlich, Hilfsmaßnahmen zugunsten besonders stark betroffener Landwirte zuzusichern;

35.  beschließt, für die POSEI-Programme den in der einschlägigen Verordnung[9] vorgesehenen Höchstbetrag einzusetzen, zumal diese Programme für die Krisenfestigkeit der landwirtschaftlichen Erzeuger von großer Bedeutung sind, und weist auf die prekäre Wirtschaftslage in den Gebieten in äußerster Randlage hin;

36.   erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen um 154,1 Mio. EUR – ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen –, so dass unter der Obergrenze für Verpflichtungen in Rubrik 2 noch ein Spielraum von 190,8 Mio. EUR bleibt;

Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

37.  bringt nochmals seine seit langem vertretene Überzeugung zum Ausdruck, dass sich die Obergrenze für Rubrik 3 als völlig unzureichend erwiesen hat, um die interne Dimension der wesentlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit und dem Schutz der Bürger zum einen und den Flüchtlingen und Migranten zum anderen angemessen zu finanzieren;

38.  erwartet, dass der Druck auf die Migrations- und Asylsysteme einiger Mitgliedstaaten und an deren Grenzen 2019 und in den folgenden Jahren hoch bleibt, und vertritt deshalb die Meinung, dass zusätzliche Mittel im Bereich Flüchtlinge und Migration notwendig sind, zumal sich der künftige Finanzierungsbedarf in diesem Bereich nicht zuverlässig vorhersehen lässt; stockt daher den AMIF in Bezug auf die Unterstützung der legalen Migration in die Union und die Förderung der effektiven Integration von Drittstaatsangehörigen sowie die Verbesserung fairer und wirksamer Rückkehrstrategien auf, um vor allem die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge und Migranten, insbesondere für Kinder und unbegleitete Minderjährige, zu verbessern;

39.  begrüßt die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen zugunsten des AMIF, um die neue Dublin-II-Gesetzgebung zu finanzieren (sofern diese bis Ende 2018 angenommen wird), und lehnt den Beschluss des Rates ab, die entsprechenden Mittel in eine Reserve einzustellen;

40.  betont, dass die innere Sicherheit eine der obersten Prioritäten der Union bleiben muss, und hebt die Rolle des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) als wichtiges Finanzinstrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit, einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung, der schweren und organisierten Kriminalität sowie der Cyberkriminalität, hervor; beschließt daher, die Mittel für den ISF zu erhöhen, auch um die Grenzverwaltung zu stärken und Hilfe für die Opfer von Terroranschlägen zur Verfügung zu stellen;

41.  betont, dass den Agenturen der EU im Bereich Justiz und Inneres wesentliche Bedeutung dabei zukommt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, wenn es gilt, auf Anliegen der Unionsbürger zu reagieren; beschließt, die Mittel- und Personalausstattung von Europol, CEPOL, eu-LISA, Eurojust und die EUStA zu erhöhen;

42.  hält es in diesem Zusammenhang für geboten, dass die EUStA mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird; stellt fest, dass sich der diesbezügliche Beitrag der Union im HE 2019 auf insgesamt 4 911 000 EUR beläuft; weist darauf hin, dass diese Mittel zur Deckung der Personalausgaben, der Infrastrukturausgaben und sonstiger Verwaltungs- und Betriebsausgaben der EUStA bestimmt sind; nimmt zur Kenntnis, dass lediglich 35 Planstellen vorgesehen sind, was bedeutet, dass nach Abzug der 23 für Europäische Staatsanwälte vorgesehenen Stellen nur 12 Planstellen für administrative Aufgaben übrig bleiben; ist der Ansicht, dass dies nicht realistisch ist, insbesondere im Hinblick darauf, dass zwei weitere Mitgliedstaaten kürzlich beschlossen haben, sich an der EUStA zu beteiligen; beschließt daher, für die für 2020 vorgesehene Aufstockung des Personals frühzeitig Mittel bereitzustellen und die Einstufung des Generalstaatsanwalts und der Europäischen Staatsanwälte an die der Managementebene von OLAF und Europol anzupassen;

43.  bedauert, dass der Rat die Mittel für Verpflichtungen für zahlreiche Programme in den Bereichen Kultur, Unionsbürgerschaft, Justiz und öffentliche Gesundheit willkürlich um mehr als 35 Mio. EUR gekürzt hat, ohne zu berücksichtigen, dass diese Programme hervorragende Vollzugsquoten aufweisen, und die Mittel ohnehin bereits unzureichend sind, weshalb viele hochwertige Projekte keine Finanzierung erhalten; setzt in allen Haushaltslinien wieder die Mittelansätze des Entwurfs des Haushaltsplans ein und schlägt gleichzeitig vor, die betreffenden Haushaltslinien zusätzlich aufzustocken;

44.  unterstreicht, dass das Programm „Kreatives Europa“ einen wertvollen Beitrag zum Bereich audiovisuelle Medien und zur Kulturwirtschaft der EU leistet, und besteht darauf, dass die Höhe der bereitgestellten Mittel im Einklang mit den Zielen des Programms steht; fordert eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen für die MEDIA- und Kultur-Unterprogramme, um unter anderem die niedrigen Bewilligungsraten zu verbessern; erhöht außerdem die Mittel für multimediale Aktionen und für die Stärkung der Finanzkapazitäten von KMU im europäischen Kultur- und Kreativsektor;

45.  bekräftigt seine Unterstützung für die Programme in den Bereichen Rechte, Gleichstellung, Unionsbürgerschaft und Justiz; beschließt, die Mittel für Verpflichtungen für Instrumente zu erhöhen, die sich mit Nichtdiskriminierung und Gleichheit im Allgemeinen befassen, insbesondere das Daphne-Programm, und auf die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Durchsetzung der Rechte von Frauen und LGBTQI+-Rechten abzielen;

46  weist darauf hin, dass Kultur- und Bildungsprojekte durch eine Reihe von Unionsprogrammen und ‑instrumenten gefördert werden, wobei hierzu insbesondere die ESI-Fonds, der EFSI und Horizont 2020 zählen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine Verbesserung der programmübergreifenden Synergieeffekte zu sorgen, um eine effiziente Mittelverwendung zu gewährleisten; fordert die Kommission insbesondere auf, mögliche Synergieeffekte, die zwischen verschiedenen EU-Programmen – wie etwa Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus+, dem EaSI, Kreatives Europa und COSME, dem EFSI und den ESI-Fonds – bestehen, voll und ganz auszuschöpfen, damit im Bereich Kultur und Kreativwirtschaft mehr Projekte unterstützt werden können;

47.  erhöht gegenüber dem Haushaltsentwurf die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 3 um 127,75 Mio. EUR – ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen – und schlägt vor, diese Aufstockungen zu finanzieren, indem spezielle Instrumente stärker in Anspruch genommen werden;

Rubrik 4 – Europa in der Welt

48.  betont, dass die EU angesichts der komplexen geopolitischen Herausforderungen, denen sie sich gegenübersieht, mehr außenpolitische Präsenz zeigen muss; betont, dass das auswärtige Handeln der Union nur dann glaubwürdig sein kann, wenn es durch ausreichende finanzielle Mittel untermauert wird; weist darauf hin, dass der Mittelbedarf die derzeitige Ausstattung der Rubrik 4 deutlich übersteigt, und fordert einen ausreichenden Spielraum für den Fall unvorhergesehener externer Krisen;

49.  weist darauf hin, dass die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowohl in den internen als auch in den externen EU-Politikbereichen sichergestellt werden muss, während ein besonderer Schwerpunkt auf der Bereitstellung hochwertiger Lebensmittel, sauberen Wassers und der Errichtung weiterer Abwasserentsorgungsanlagen liegen sollte, um Ziel 2 und Ziel 6 zu verwirklichen; weist ferner auf den Umfang und die Auswirkungen der Energiearmut in den Entwicklungsländern hin und fordert zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut im Einklang mit dem Ziel 7, insbesondere in entlegenen ländlichen Gebieten in netzfernen Regionen;

50.  bekräftigt diesbezüglich im Einklang mit seinem Standpunkt, der in der vorstehend genannten Entschließung vom 5. Juli 2018 zum Ausdruck gebracht wurde, dass das derzeitige Verhältnis der Beiträge für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (1 Mrd. EUR aus dem Unionshaushalt, 2 Mrd. EUR aus den Mitgliedstaaten) beibehalten werden sollte, um die zweite Tranche dieser Fazilität zu finanzieren; beschließt daher, die Beiträge aus dem Unionshaushalt von 1,45 Mrd. EUR auf 450 Mio. EUR zu senken; ist der Überzeugung, dass die Differenz stattdessen durch die bilateralen Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert werden sollte;

51.  ist der Ansicht, dass die Förderung von Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit in Entwicklungsländern für die EU von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Ursachen der Migration und damit verbundene humanitäre Herausforderungen in der südlichen Nachbarschaft, wie zum Beispiel in Libyen, zu bewältigen; betont, dass gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und lebendige Zivilgesellschaften unbedingt unterstützt werden müssen, damit Armut langfristig bekämpft und die Herausforderungen, die der Klimawandel für die Entwicklungsländer mit sich bringt, bewältigt werden können; beschließt daher, die Mittel für das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die südliche Dimension des Europäischen Nachbarschaftsinstruments im Rahmen seiner verschiedenen Komponenten zu erhöhen, um auch dem erheblichen Druck Rechnung zu tragen, dem das Europäische Nachbarschaftsinstrument 2019 weiterhin ausgesetzt sein wird;

52.   erinnert daran, dass sich die EU verpflichtet hat, im Rahmen ihrer Außenpolitik die Rechte von Kindern, Mädchen und Frauen sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen umfassend zu schützen und zu fördern; betont, dass die Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes in der Europäischen Union, der EU-Aktionsplan für die Gleichstellung und die Europäische Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Außenbeziehungen eingehalten werden müssen; hält es daher für angemessen, 10 % der im Rahmen der humanitären Hilfe verfügbaren Mittel für den Zugang zu Bildung in Krisenregionen zu verwenden;

53.   erachtet es als strategisch sehr bedeutsam, die Westbalkanstaaten mit Mitteln in ausreichender Höhe auszustatten, um sie auf ihrem Weg zum Beitritt zu unterstützen; kann den Vorschlag des Rates nicht nachvollziehen, die Mittel für politische Reformen zu kürzen, da solche Reformen eine Grundvoraussetzung für jede demokratische Transformation sind; betont, dass der Aktionsplan 2018–2020 der Strategie für die Westbalkanstaaten unbedingt mit ausreichenden finanziellen Mitteln untermauert werden muss, und beschließt daher, die Mittelausstattung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) für die Region zu erhöhen;

54.  hebt hervor, dass die Lage in den Ländern der östlichen Nachbarschaft ebenfalls eine erhebliche Herausforderung für die Union darstellt; ist der Überzeugung, dass unbedingt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Reformanstrengungen dieser Nachbarstaaten zu unterstützen, zu vermehrter Resilienz beizutragen und Frieden zu fördern sowie das Alltagsleben der Bürger dieser Länder zu verbessern;

55.  fordert, dass die Union das UNRWA im Einklang mit seiner Entschließung vom 8. Februar 2018[10] stärker unterstützt, zumal sich die Lage vor Ort verschlechtert und die Vereinigten Staaten beschlossen haben, ihren jährlichen Beitrag zur Agentur nicht mehr zu zahlen; fügt hinzu, dass die vorgeschlagene Aufstockung ausschließlich für das UNRWA bestimmt ist, um den genannten Zahlungsausfall auszugleichen;

56.  ist von dem Potenzial überzeugt, das zwischenmenschliche Kontakte und Jugendmobilität als eine der Schlüsselstrategien bergen, mit denen die Wirkung der außenpolitischen Maßnahmen der Union und ihre Öffentlichkeitswirksamkeit in den Partnerländern verbessert werden sollen; beschließt daher, die Beiträge aus den Finanzierungsinstrumenten DCI, ENI, IPA II und dem Partnerschaftsinstrument an Erasmus+ zu erhöhen;

57.  spricht sich im Einklang mit dem Grundsatz der Konditionalität für eine Kürzung der in allen Haushaltslinien für die Türkei vorgesehenen Beträge aus, da das Land in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte immer weiter zurückfällt; hält es gleichzeitig für notwendig, die direkte Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie zwischenmenschliche Kontakte weiter zu stärken;

58.  erachtet es für notwendig, die Mittel für die türkisch-zyprische Gemeinschaft zu erhöhen und so entscheidend dazu beizutragen, dass der Ausschuss für die Vermissten in Zypern seine Arbeit fortsetzen und ausweiten kann, sowie zum Wohlergehen der Maroniten, die sich wieder ansiedeln wollen, und zum Wohlergehen aller in Enklaven lebenden Personen wie im Dritten Wiener Übereinkommen vereinbart beizutragen, sowie den bikommunalen Technischen Ausschuss für das kulturelle Erbe zu unterstützen und damit die Vertrauensbildung und Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften zu fördern;

59.  nimmt die von der Kommission vorgeschlagene moderate Erhöhung der Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zur Kenntnis und stellt zugleich fest, dass die Mittelausstattung der GASP nach wie vor unter starkem Druck steht, zumal aufgrund der Ausweitung einer Reihe von Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) die Gefahr besteht, dass sich dieses Problem 2019 noch verschärft; macht die vom Rat vorgeschlagene Kürzung bei anderen Krisenbewältigungsmaßnahmen und -operationen rückgängig, da sie zu einer geringeren Flexibilität bei der Bewältigung unerwarteter Krisen führen würde;

60.  beschließt daher, fast alle vom Rat vorgenommenen Kürzungen rückgängig zu machen, die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 über den HE 2019 hinaus um 425,4 Mio. EUR zu erhöhen (ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen) und gleichzeitig die die Fazilität für die Türkei und die Türkei betreffenden Haushaltslinien zu senken und die Kürzungen des Rats im Umfang von insgesamt 1,24 Mrd. EUR nicht rückgängig zu machen, was zu einer Nettodifferenz von -819,1 Mio. EUR gegenüber dem HE 2019 in Rubrik 4 führt;

Rubrik 5 – Verwaltung; andere Rubriken – Verwaltungsausgaben und Unterstützungsausgaben für die Forschung

61.  vertritt die Ansicht, dass die vom Rat vorgenommenen Kürzungen nicht gerechtfertigt und nicht mit dem tatsächlichen Bedarf vereinbar sind; setzt daher die im HE 2019 für sämtliche Verwaltungsausgaben der Kommission veranschlagten Mittel wieder ein, darunter auch die Verwaltungsausgaben und die Unterstützungsausgaben für die Forschung in den Rubriken 1 bis 4;

Dezentrale Agenturen und Einrichtungen

62.  stimmt dem von der Kommission veranschlagten Mittelbedarf der Agenturen generell zu; ist daher der Ansicht, dass sämtliche vom Rat vorgeschlagenen weiteren Kürzungen möglicherweise die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Agenturen gefährden und es ihnen nicht gestatten würden, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen; nimmt mit besonderer Verärgerung die willkürliche Kürzung um gerade mal 10 000 EUR bei der CEPOL zur Kenntnis und ersucht den Rat, dem Parlament detailliert darzulegen, warum er eine solche Kürzung für notwendig und angebracht hält;

63.  weist darauf hin, dass durch die Gebührenfinanzierung der Agenturen der EU-Haushalt um jährlich 1 Milliarde EUR entlastet wird; hebt hervor, dass öffentliche Aufgaben, etwa in den Bereichen Gesundheit, Umwelt oder auch Sicherheit und Justiz, immer aus dem EU-Haushalt bestritten werden sollten; ist zudem der Ansicht, dass die Kommission das Risiko von Interessenkonflikten, die bei gebührenfinanzierten Agenturen auftreten können, weiterhin im Auge behalten und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung solcher Konflikte ergreifen sollte;

64.  weist darauf hin, wie wichtig es im Hinblick auf Wachstum und Arbeitsplätze ist, dass sich die EU auf Wettbewerbsfähigkeit konzentriert; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal für die Agentur für das Europäische GNSS (GSA) und die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) benötigt werden; nimmt die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zur Kenntnis und betont, dass dafür neue Ressourcen bereitgestellt werden müssen; macht die erheblichen Kürzungen des Rates bei den Mitteln für die Europäischen Aufsichtsbehörden rückgängig, wobei ein Teil dieser Mittel solange in die Reserve eingestellt wird, bis weitere Fortschritte bei der Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden erzielt werden;

65.  beschließt mit Blick auf die Herausforderungen, mit denen die Union bezüglich Sicherheit immer noch konfrontiert ist, sowie angesichts dessen, dass es einer koordinierten Reaktion auf europäischer Ebene bedarf, die Mittel für Europol, eu-LISA, die CEPOL, EUROJUST, die EUStA und die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) aufzustocken;

66.  erwartet, dass der Druck auf die Migrations- und Asylsysteme einiger Mitgliedstaaten und an deren Grenzen 2019 hoch bleiben und möglicherweise noch zunehmen wird; betont, dass der künftige operative und personelle Bedarf der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) genau beobachtet und möglicherweise für den Haushalt 2019 aktualisiert werden muss; erwartet daher ein Berichtigungsschreiben der Kommission; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die bei diesen Agenturen vorgeschlagenen Reformen so bald wie möglich einen Überblick über den Mittelbedarf im Haushaltsplan 2019 zu geben;

67.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Ziel des Personalabbaus um 5 % erfolgreich verwirklicht wurde; erklärt seine Absicht, eine gemeinsame Erklärung aller Organe aufzunehmen, mit der der Abschluss dieser einmaligen Maßnahme bestätigt wird; vertritt die Auffassung, dass die neuen Stellen, die in seinem Standpunkt angenommen wurden, benötigt werden, um durch jüngste politische Entwicklungen und neue Rechtsvorschriften entstandene zusätzliche Aufgaben zu erfüllen;

68.  weist erneut darauf hin, dass die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe zu den Ressourcen der dezentralen Agenturen 2 ihre Arbeit mit der Annahme von Empfehlungen zu den Lehren aus dem Konzept zur Erzielung des Ziels eines Personalabbaus um 5 %, der Umsetzung neuer Aufgaben, den Bewertungen von Agenturen, der gemeinsamen Nutzung von Agenturen, der Bewertung von Agenturen mit mehreren Standorten und dem Modell für die Finanzierung von Agenturen durch Gebühren abgeschlossen hat; begrüßt die Ratifizierung dieser Empfehlungen durch die Organe; erklärt seine Absicht, die Arbeit der Kommission an diesen Empfehlungen auch künftig weiter zu überwachen;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

69.  weist darauf hin, dass den Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen bei der Festlegung politischer Prioritäten und der Einführung neuer Initiativen, die in dauerhafte Unionsmaßnahmen und -programme münden könnten, eine große Bedeutung zukommt; beschließt nach eingehender Prüfung aller eingereichten Vorschläge und unter Berücksichtigung der Bewertung, die die Kommission bezüglich deren Erfüllung rechtlicher Bestimmungen und Durchführbarkeit vornimmt, ein ausgewogenes Paket aus Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen anzunehmen, das die politischen Prioritäten des Parlaments widerspiegelt;

70.  begrüßt die Verteilung der 15 000 Interrail-Tickets „DiscoverEU“ für achtzehnjährige Europäer im Jahr 2018 sowie den Vorschlag der Kommission, im MFR 2021–2027 700 Mio. EUR bereitzustellen, was dem Vorhaben der Union entspricht, die Lernmobilität, aktives bürgerschaftliches Engagement, soziale Inklusion und Solidarität bei allen jungen Menschen zu fördern; beschließt, die einschlägigen vorbereitenden Maßnahmen 2019 fortzusetzen, und ist entschlossen, sie auch 2020 fortzusetzen;

Besondere Instrumente

71.  weist darauf hin, dass besondere Instrumente hilfreich sind, um Flexibilität über die äußerst engen Obergrenzen des derzeitigen MFR hinaus zu bieten, und begrüßt die Verbesserungen, die im Zuge der Halbzeitüberprüfung der MFR-Verordnung erzielt wurden; fordert, dass das Flexibilitätsinstrument und der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen im Haushaltsplan 2019 umfassend genutzt werden, um die zahlreichen neuen Herausforderungen und zusätzlichen Aufgaben zu finanzieren, vor denen der Unionshaushalt steht; verweist außerdem auf den Stellenwert des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), der Soforthilfereserve und des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF);

Zahlungsverkehr

72.  wiederholt, dass in letzter Zeit zwar Rückstände aufgeholt wurden, die unvollständige Ausschöpfung von Zahlungen aber nie beträchtlicher war als in den vergangenen drei Jahren, vor allem in Teilrubrik 1b; bedauert, dass solche Verzögerungen dazu führen, dass Unionsprioritäten und -projekte ihr volles Potenzial zugunsten der Bürger nicht rechtzeitig entfalten können; weist darauf hin, dass dem Entwurf des Haushaltsplans 2019 zufolge mit 19,3 Mrd. EUR eine so hohe Marge unter der Zahlungsobergrenze verbleibt wie nie zuvor; stockt die Mittel für Zahlungen für die Haushaltslinien auf, in denen die Mittel für Verpflichtungen geändert wurden;

Andere Einzelpläne

Einzelplan I – Europäisches Parlament

73.  behält im Einklang mit seiner Entschließung vom 19. April 2018 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019[11] das Gesamtniveau des Haushaltsplans für 2019 bei, das sich auf 1 999 144 000 EUR beläuft; nimmt haushaltsneutrale technische Anpassungen vor, um aktuellen Informationen Rechnung zu tragen, die früher in diesem Jahr noch nicht zur Verfügung standen;

74.  stellt fest, dass sich der Haushaltsvoranschlag für 2019 auf 18,53 % beläuft, damit unter dem Volumen von 2018 (18,85 %) liegt und den niedrigsten Anteil an Rubrik V seit über fünfzehn Jahren darstellt;

75.  stellt fest, dass die Ausgaben aufgrund der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 in einigen Bereichen – vor allem im Zusammenhang mit den Mitgliedern, die nicht wiedergewählt werden, und ihren Assistenten – höher sein werden, in anderen Bereichen hingegen infolge des niedrigeren Arbeitsaufwands im Parlament in einem Wahljahr Einsparungen erzielt werden, wenn auch nicht in demselben Maße;

76.  begrüßt, dass der Haushaltsplan 2019 weitere Tranchen von umfangreichen Investitionen enthalten wird, die 2016 ihren Anfang nahmen und einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit im Parlament dienen; weist darauf hin, dass diese Projekte verschiedene Bereiche betreffen, und zwar hauptsächlich die Gebäude – d. h. erhöhte Sicherheitsmaßnahmen an den Eingängen –, die Ausrüstung und die Bediensteten, aber auch Verbesserungen in den Bereichen Cybersicherheit und sichere Kommunikation;

77.  nimmt die Entscheidung des Präsidiums zur Kenntnis, das für die Erneuerung des PHS-Gebäudes zwei Optionen, nämlich Renovierung oder Umgestaltung, ausgewählt hat. fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, der Haushaltsbehörde für jede dieser Optionen neben allen technischen Spezifikationen einen ausführlichen Finanzplan vorzulegen;

78.  kürzt den Stellenplan seines Generalsekretariats für 2019 gemäß der mit dem Rat am 14. November 2015 erzielten Einigung über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der zufolge die jährlichen Maßnahmen zum Personalabbau im Parlament bis 2019 fortgesetzt werden, um 59 Stellen (Ziel des Personalabbaus um 1 %);

79.  nimmt die Entscheidung des Gerichts vom 25. September 2018 zur Kenntnis, mit der die Weigerung des Parlaments bestätigt wurde, Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Tagesgeldern, Reisekosten und Entschädigungen der Mitglieder für parlamentarische Assistenz zu gewähren (Urteil in den Rechtssachen T-639/15 bis T-666/15, Maria Psara u. a./Parlament, und T-94/16, Gavin Sheridan/Parlament);

80.  weist darauf hin, dass es am 23. Oktober in seiner Entschließung zum Gesamthaushaltsplan für 1998 das Präsidium aufgefordert hat, den Rechnungshof aufzufordern, den freiwilligen Pensionsfonds des Parlaments zu prüfen, was zur Veröffentlichung der Stellungnahme Nr. 5/99 des Rechnungshofs vom 16. Juni 1999 zum Pensionsfonds und zur Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments geführt hat; fordert nun das Präsidium auf, den Rechnungshof dringend zu ersuchen, eine weitere Stellungnahme zur Ruhegehaltsregelung und zum Pensionsfonds 2019 zu veröffentlichen;

81.  weist darauf hin, dass der Generalsekretär in einer Mitteilung an das Präsidium vom 8. März 2018 akzeptiert hat, dass der mit der freiwilligen Ruhegehaltsregelung der Mitglieder verknüpfte Pensionsfonds sein Kapital schon weit vor dem Ende der Rentenverpflichtungen, möglicherweise bis 2024, erschöpft haben werde; fordert daher den Generalsekretär und das Präsidium auf, unter uneingeschränkter Achtung des Abgeordnetenstatuts dringend einen klaren Plan bezüglich des Pensionsfonds aufzustellen, mit dem das Parlament seine Verpflichtungen und Verantwortung für die freiwillige Ruhegehaltsregelung der Mitglieder sofort nach der Wahl 2019 anerkennt und übernimmt;

82.  fordert, dass die Union die parlamentarische Dimension der WTO verstärkt unterstützt, insbesondere durch mehr finanzielle und personelle Hilfe für das zuständige Sekretariat;

83.  fordert, dass das europäische Wissenschaftsmedienzentrum, das im Haushaltsplan für 2018 beschlossen wurde, ausgebaut wird, und fordert eine Zusammenarbeit mit Fernsehsendern, sozialen Medien und weiteren Partnern, damit Schulungsmöglichkeiten für junge Journalisten – vor allem in Bezug auf neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen und faktenbasierte, gesicherte Nachrichten – entstehen;

84.  verweist auf die Analyse des Rechnungshofs aus dem Jahr 2014, in der die Kosten der geografischen Verteilung des Parlaments auf verschiedene Standorte auf 114 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt wurden; verweist darüber hinaus auf die Erkenntnisse seiner Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union[12], wonach 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments eine direkte Folge seiner geografischen Verteilung sind; hebt hervor, dass sich dem Bericht zufolge durch die geografische Verteilung auch Auswirkungen auf die Umwelt in Form von schätzungsweise 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen ergeben; betont erneut, dass diese Verteilung auf verschiedene Standorte von der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen wird, und fordert daher die Ausarbeitung eines Fahrplans für einen einzigen Sitz und eine Kürzung bei den einschlägigen Haushaltslinien;

85.  legt dem Generalsekretär nahe, detaillierte Vorkehrungen zu treffen, damit Backoffice-Funktionen und -Dienste vom Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss verstärkt gemeinsam genutzt werden;

Einzelplan IV – Gerichtshof

86.  setzt die im Haushaltsentwurf 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte und die für den Betrieb des Gerichtshofs wesentlich sind, und setzt die veranschlagten Mittel für zwei Haushaltsposten wieder ein, damit der Gerichtshof den wachsenden Übersetzungsbedarf besser bewältigen kann;

87.  macht, um etwaige Engpässe zu vermeiden, die der Produktivität der Gerichte im Zusammenhang mit den vom Gerichtshof übernommenen neuen Tätigkeiten und der andauernd ansteigenden Arbeitsbelastung entgegenstehen könnten, die von der Kommission im Haushaltsentwurf 2019 vorgenommene Kürzung um 16 Stellen und die damit verbundenen Mittel rückgängig; ist der Auffassung, dass die Schaffung von 16 neuen Dauerplanstellen für Unterstützungsdienste, die ursprünglich vom Gerichtshof vorgeschlagen und dann von der Kommission abgelehnt wurden, gewährt werden sollten;

Einzelplan V – Rechnungshof

88.  setzt die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte, damit das Arbeitsprogramm des Rechnungshofs umgesetzt werden kann und die geplanten Prüfberichte abgegeben werden können;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

89.  setzt die im Haushaltsentwurf 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte;

90.  stockt im Einklang mit den Voranschlägen des Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses die Mittel einer Reihe von Haushaltslinien über die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs 2019 hinaus auf;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

91.  setzt die im Haushaltsentwurf 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte;

92.  stockt im Einklang mit den Voranschlägen des Ausschusses der Regionen die Mittel einer Reihe von Haushaltslinien über die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs 2019 hinaus auf;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

93.  behält das Gesamtniveau des Haushaltsplans für den Europäischen Bürgerbeauftragten für 2019, wie von der Kommission im Entwurf für den Haushaltsplan 2019 vorgeschlagen, unverändert bei;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

94.  beschließt, den Entwurf für den Haushaltsplan 2019 in der vom Rat gekürzten Haushaltslinie nicht wiederherzustellen, da die Gesamtmittelausstattung im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht wurde;

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

95.  setzt die im Haushaltsentwurf 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltslinien wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte;

96.  stockt im Einklang mit den Voranschlägen des EAD die Mittel einer Reihe von Haushaltslinien über die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs 2019 hinaus auf;

97.  verleiht erneut seiner Unterstützung für die Kapazität für strategische Kommunikation Ausdruck und verstärkt diese, um eine besser koordinierte Reaktion der Union auf die Herausforderung der Desinformation zu erzielen;

98.  macht die vom Rat vorgenommene Kürzung um 28+5 Stellen und die damit verbundenen Mittelzuweisungen rückgängig, da es sich um eine moderate Aufstockung des Personals handelt, die aufgrund der beträchtlichen neuen Aufgaben des EAD insbesondere in Zusammenhang mit dem Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union (nämlich die Schaffung einer neuen EU-Delegation in London und einer neuen Abteilung in der Zentrale) und der Verabschiedung einer Reihe von Initiativen im Bereich der Sicherheit und Verteidigung in den letzten Monaten gerechtfertigt ist;

o

o  o

99.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
  • [2]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [3]  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [4]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [5]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [6]  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0089.
  • [7]  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0182.
  • [8]  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0311.
  • [9]  Verordnung (EU) Nr. 228/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates (ABl. L 78 vom 20.3.2013, S. 23).
  • [10]  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0042.
  • [11] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0182.
  • [12] ABl. C 436 vom 24.11.2016, S. 2.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (31.8.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Brando Benifei

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 aufgestockt wurden, obgleich der größte Anteil dieser Aufstockung auf den erhöhten Beitrag für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zurückzuführen ist; hebt hervor, dass das auswärtige Handeln der EU angesichts der zahlreichen Herausforderungen, mit denen sie auf internationaler Ebene konfrontiert ist, nur dann glaubwürdig sein kann, wenn ausreichend Mittel bereitgestellt werden;

2.  ist besorgt darüber, dass im Entwurf des Haushaltsplans die Margen für Rubrik 4 vollständig erschöpft sind, weshalb der Union bei unvorhergesehenen externen Krisen nur sehr wenig Handlungsspielraum verbleibt;

3.  erachtet es als strategisch sehr bedeutsam, die in einem Raum von höchster Priorität für die EU gelegenen Westbalkanstaaten mit Mitteln in ausreichender Höhe auszustatten, um sie auf ihrem Weg zum Beitritt zu unterstützen, und bedauert in diesem Zusammenhang, dass vorgeschlagen wurde, die Bereitstellung von Mitteln für politische Reformen in den Westbalkanstaaten um 10 Mio. EUR zu kürzen; fordert diesbezüglich eine Kehrtwende, da politische Reformen das Rückgrat der demokratischen Transformation und implizit auch des EU-Beitrittsprozesses sind; betont, dass für die Umsetzung des Aktionsplans 2018–2020 der Strategie für die Westbalkanstaaten ausreichende Finanzmittel notwendig sind, wobei der Unterstützung für Rechtsstaatlichkeit und regionale Integration Priorität einzuräumen ist; fordert, die Mittel im IPA II für Erasmus+ wie in der Strategie vorgesehen zu verdoppeln;

4.  unterstützt im Einklang mit dem Grundsatz der Konditionalität die Kürzung des der Türkei zugewiesenen Betrags in allen Haushaltslinien, da das Land beständige Rückschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte verzeichnet; ist der Ansicht, dass es gleichzeitig gilt, im Zusammenhang mit der zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft in der Türkei und den nach dem Putschversuch von den Staatsorganen ergriffenen Maßnahmen gegen die Grundrechte und -freiheiten und gegen Menschenrechtsverfechter die direkte Unterstützung der Zivilgesellschaft und zwischenmenschliche Kontakte zu intensivieren; vertritt die Auffassung, dass in dieser Hinsicht der Medienfreiheit und den Rechten von LGBTI-Personen besondere Aufmerksamkeit gelten sollte;

5.  ist der Ansicht, dass das derzeitige Verhältnis der Beiträge für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (1 Mrd. EUR aus dem Unionshaushalt, 2 Mrd. EUR aus den Mitgliedstaaten) beibehalten werden sollte; fordert, dass der für 2019 vorgeschlagene Beitrag der EU für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments angepasst wird, den es in seiner Entschließung vom 5. Juli 2018 zu dem Haushaltplan – Mandat für den Trilog 2019[1] zum Ausdruck gebracht hat; ist der Ansicht, dass darüber hinaus sichergestellt werden muss, dass Beiträge für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei aus Rubrik 4 nicht zu einer Kürzung der für die bestehenden Programme verfügbaren Mittel führen; beharrt überdies darauf, dass genau überwacht werden muss, ob die Mittel aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ordnungsgemäß in Projekte für Flüchtlinge fließen und nicht für andere Zwecke verwendet werden; fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde regelmäßig über die Vereinbarkeit der finanzierten Maßnahmen mit der jeweiligen Rechtsgrundlage Bericht zu erstatten;

6.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Mittelausstattung des Finanzhilfeinstruments zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns gekürzt wurde; fordert, dass die Mittel in der aktuellen Höhe ungekürzt wiedereingesetzt werden;

7.  betont, dass die nahe östliche und südliche Nachbarschaft der EU von strategischer Bedeutung sind; hebt hervor, dass die Lage in der Nachbarschaft nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für die Union darstellt; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) auch 2019 unter erheblichem Druck stehen wird, der noch dadurch verstärkt wird, dass für die Finanzierung der Zusagen im Zusammenhang mit der Krise in Syrien und von Projekten im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika auf ENI-Mittel zurückgegriffen wird; fordert, dass diese neuen Verpflichtungen vollständig durch Mittelaufstockungen ausgeglichen werden; begrüßt, dass die Mittel für Verpflichtungen, die für die Vertrauensbildung, die Sicherheit und die Verhütung und Beilegung von Konflikten in den Mittelmeeranrainerstaaten vorgesehen sind, aufgestockt wurden; betont in diesem Zusammenhang, dass gefährdete Gruppen – insbesondere (unbegleitete) Kinder, Frauen und Opfer sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten und darüber hinaus – angemessen unterstützt werden müssen;

8.  begrüßt die Absicht der Kommission, verstärkte Unterstützung für die Ukraine, insbesondere im Hinblick auf den fortbestehenden Konflikt im Osten des Landes, und für Tunesien, insbesondere für Maßnahmen des Landes gegen Armut und Jugendarbeitslosigkeit, bereitzustellen; fordert in Anbetracht der politischen Entwicklungen vor Ort, dass mehr Mittel zur Stabilisierung Libyens bereitgestellt werden, auch im Hinblick auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Wahrung der Menschenrechtsnormen und des Völkerrechts; ist der Ansicht, dass in diesem Sinne besonders darauf geachtet werden sollte, dass aus den EU-Mitteln für Libyen keine willkürlichen Inhaftierungen und – im Einklang mit den EU-Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes – keine Inhaftierungen schutzbedürftiger Personen, insbesondere von Kindern, finanziert werden und dass Migranten unter uneingeschränkter Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen behandelt werden; stellt fest, dass die Stabilisierung Libyens nur ein erster Schritt sein kann und weitere Anstrengungen für den Wiederaufbau und Reformen erforderlich sein werden; fordert, die Unterstützung für politische Reformen und demokratische Prozesse in Georgien und der Republik Moldau aufzustocken; beharrt darauf, dass die Umsetzung und die Reformfortschritte in den jeweiligen Partnerländern auch angemessen überwacht werden müssen;

9.  fordert, dass im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte mehr Mittel für den Schutz gefährdeter Menschenrechtsverfechter bereitgestellt werden, auch im Rahmen des Mechanismus der EU für Menschenrechtsverteidiger (ProtectDefenders.eu), da in einer Reihe von Ländern verstärkt gegen diese Personen vorgegangen wird; fordert außerdem, dass ausreichend Mittel für EU-Wahlbeobachtungsmissionen bereitgestellt werden müssen, da so zur Stärkung der demokratischen Institutionen und zum Aufbau von Vertrauen der Öffentlichkeit in das Wahlverfahren beigetragen wird, wodurch Stabilität gefördert und die Verwirklichung anderer außenpolitischer Ziele vorangebracht wird;

10.  bedauert, dass der EU-Beitrag zum Europäischen Interuniversitären Zentrum für Menschenrechte und Demokratisierung (EIUC) und dessen Globalen Campus der Menschenrechte gekürzt wurde, wodurch das Funktionieren dieses EU-Vorzeigeprogramms für Akademiker erheblich beeinträchtigt wird; fordert die Kommission auf, ihre Mittelzuweisung an das EIUC im Vergleich zu früheren Beiträgen auf einem einheitlichen Niveau zu halten;

11.  fordert, dass die Union den Friedensprozess im Nahen Osten, die Palästinensische Autonomiebehörde und das UNRWA im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2018 zur Situation des UNRWA[2] stärker unterstützt, zumal sich die Lage vor Ort verschlechtert und die Vereinigten Staaten beschlossen haben, ihr Engagement drastisch zu verringern; ist nach wie vor besorgt über die Zerstörung und Beschlagnahme von EU-finanzierten humanitären Hilfsmitteln im Westjordanland;

12.  nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) maßvoll aufgestockt wurden, während festzustellen ist, dass im Zusammenhang mit der Mittelausstattung der GASP nach wie vor starker Druck ausgeübt wird, wo doch durch die Ausweitung einer Reihe von Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) die Gefahr droht, dass sich dieses Problem 2019 noch verschärft; fordert, die vom Rat vorgeschlagene Kürzung für andere Krisenbewältigungsmaßnahmen und -operationen, die zu einer geringeren Flexibilität bei der Bewältigung unerwarteter Krisen führen würde, rückgängig zu machen und die Mittelausstattung der GASP entsprechend aufzustocken;

13.  fordert, die Mittel für das Stabilitäts- und Friedensinstrument (IcSP) aufzustocken, da es im Zusammenhang mit Krisenreaktion, Krisenvorsorge, Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung sehr wichtig ist; betont, dass der Zusammenhang zwischen Entwicklung und Sicherheit im Rahmen des IcSP unverändert beibehalten wird, und fordert, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, die im Rahmen der bestehenden IcSP-Komponenten auszuführen sind;

14.  hält es für sehr wichtig, dass die gemeinsame Verteidigungspolitik der EU schrittweise ausgestaltet wird, und ist der Ansicht, dass weitere Mittel für ihre Umsetzung bereitgestellt werden müssen;

15.  begrüßt, dass unlängst das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) angenommen wurde, mit dem die europäische Zusammenarbeit und Innovation im Verteidigungsbereich unterstützt werden soll, und dass es in den Entwurf des Haushaltsplans 2019 aufgenommen wurde; ist der Ansicht, dass mit diesem Programm zusammen mit der laufenden vorbereitenden Maßnahme der EU im Bereich Verteidigungsforschung dazu beigetragen wird, eine europäische Verteidigungsindustrie aufzubauen; betont, dass die länderübergreifende Mitwirkung von KMU und mittelgroßen Unternehmen wichtig ist;

16.  fordert, dass nach Maßgabe der Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag und im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2016 zur nuklearen Sicherheit und Nichtverbreitung von Kernwaffen Nichtverbreitung und Abrüstung verstärkt unterstützt werden[3];

17.  fordert, dass die Erasmus+-Beiträge aus allen Finanzierungsinstrumenten im Bereich der Außenbeziehungen erhöht werden, da zwischenmenschliche Kontakte und Jugendmobilität zu den Schlüsselstrategien gehören, mit denen die Wirkung der außenpolitischen Maßnahmen der EU und ihre Öffentlichkeitswirksamkeit in den Partnerländern verbessert werden sollen;

18.  weist erneut darauf hin, dass sich die Folgen des Klimawandels merklich auf mehrere Lebensbereiche des Menschen auswirken und in den Entwicklungsländern zunehmend spürbar sind; fordert, dass mehr Mittel für den Klimaschutz bereitgestellt werden, zumal dies dem starken Bekenntnis der EU zur Klimadiplomatie und ihrem stärkeren diesbezüglichen Engagement besser entspricht.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

5

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Bas Belder, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Arnaud Danjean, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Wajid Khan, Andrey Kovatchev, Ilhan Kyuchyuk, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Alojz Peterle, Tonino Picula, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Dobromir Sośnierz, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Ivo Vajgl, Elena Valenciano, Geoffrey Van Orden, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Asim Ademov, Brando Benifei, Andrea Bocskor, Tanja Fajon, Neena Gill, Ana Gomes, Liisa Jaakonsaari, Jo Leinen, Miroslav Poche, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

43

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Iveta Grigule-Pēterse, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Jozo Radoš, Ivo Vajgl

EFDD

Fabio Massimo Castaldo

PPE

Asim Ademov, Michèle Alliot-Marie, Andrea Bocskor, Elmar Brok, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, László Tőkés

S&D

Nikos Androulakis, Brando Benifei, Tanja Fajon, Eugen Freund, Neena Gill, Ana Gomes, Liisa Jaakonsaari, Wajid Khan, Jo Leinen, Andrejs Mamikins, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Miroslav Poche, Elena Valenciano, Boris Zala

5

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa

NI

James Carver, Dobromir Sośnierz

8

0

ECR

Amjad Bashir, Bas Belder, Anna Elżbieta Fotyga, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

–  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (6.9.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Arne Lietz

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere Ziel 3 zu Gesundheit, Ziel 4 zu Bildung, Ziel 5 zur Gleichstellung der Geschlechter und Ziel 13 zum Klimaschutz, eine angemessene Unterstützung der Union erfordern sowie im Haushaltsplan der Union für 2019 Berücksichtigung finden müssen, wodurch deutlich gemacht würde, dass der Schwerpunkt auf langfristige Bemühungen um die in Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgeschriebene Beseitigung der Armut gelegt wird; weist erneut darauf hin, dass ihre Umsetzung sowohl die internen als auch die externen Politikbereiche der Union einbeziehen sowie ausgewogen und kohärent die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung integrieren und dabei den Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Zielen für nachhaltige Entwicklung Rechnung tragen muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu einer strategischen Priorität zu erklären und ihr im Haushaltsplan der Union Rechnung zu tragen;

2.  weist erneut darauf hin, dass sich die Union verpflichtet hat, die Rechte des Kindes gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes in ihrer Außenpolitik umfassend zu schützen und zu fördern; betont, dass die Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes in den Außenbeziehungen der Union umgesetzt werden müssen; fordert die Kommission auf, die Fortschritte in Bezug auf die Rechte des Kindes im Rahmen der Programme der EU im Bereich der Außenbeziehungen zu überwachen und entsprechend Bericht zu erstatten;

3.  bekräftigt seine strikte Ablehnung der Verwendung von Mitteln für Entwicklungshilfe für Ziele, bei denen es sich nicht um entwicklungspolitische Ziele handelt, wie das Grenzmanagement oder den Aufbau militärischer Kapazitäten, und unterstreicht, dass Finanzmittel, die die Kriterien für die öffentliche Entwicklungshilfe nicht erfüllen, vollständig aus anderen Quellen als dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) oder dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) stammen müssen; bekräftigt, dass unter den Maßnahmen, die die Kriterien für die öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen, diejenigen bevorzugt werden sollten, mit denen die tiefgreifenden Ursachen der Armut behoben werden, damit im Einklang mit Artikel 208 AEUV Armut wirksam bekämpft wird; spricht sich erneut für die Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan aus und betont, dass die für die Regionen in Afrika sowie im karibischen und pazifischen Raum vorgesehenen Mittel jeweils gekürzt werden müssen;

4.  betont, dass die Flexibilität und die Schnelligkeit, mit der die jeweiligen Summen eingesetzt werden können, zwar einen Vorteil im Hinblick auf die wirksame Verwendung der Mittel darstellen, dass mit diesen Vorteilen jedoch keinesfalls gerechtfertigt werden darf, dass für die Entwicklung vorgesehene Mittel zweckentfremdet, die Kontrollbefugnisse des Parlaments – des einzigen demokratisch gewählten Organs – eingeschränkt oder langfristige Maßnahmen systematisch geplant werden; fordert daher, dass die Einrichtung außerordentlicher Instrumente wie Treuhandfonds auf ein Minimum reduziert und diesen Grundsätzen beim Aufbau des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Rechnung getragen wird;

5.  betont, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten ihre 2015 bestätigte gemeinsame Verpflichtung erfüllen müssen, ihre öffentliche Entwicklungshilfe bis 2030 auf 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen; weist auf die Zusage der EU hin, gemeinsam für die am wenigsten entwickelten Länder kurzfristig zwischen 0,15 % und 0,20 % des BNE an öffentlicher Entwicklungshilfe bereitzustellen; betont, dass die gemeinsam von der EU bereitgestellte öffentliche Entwicklungshilfe im Jahr 2017 gegenüber 2016 um 2,4 % zurückgegangen ist; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die EU, sofern der für die öffentliche Entwicklungshilfe bereitgestellte Anteil des BNE im Jahr 2016 weiterhin 0,11 % beträgt, nicht in der Lage sein wird, ihren Zusagen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder nachzukommen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen plausiblen Zeitplan für eine solche schrittweise Erhöhung auf dieses Niveau zu erstellen und vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die in den Geberländern anfallenden Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen nicht in die Berechnung der öffentlichen Entwicklungshilfe einzubeziehen; weist erneut auf die Zusage der Kommission hin, mindestens 20 % ihrer gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe für die menschliche Entwicklung und soziale Inklusion aufzuwenden; fordert, dass sie 2019 einen größeren Anteil ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe für Gesundheit, Bildung und Sozialschutz bereitstellt, damit sie ihrer Zusage bis zum Ende des laufenden MFR nachkommen kann; betont insbesondere, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte gefördert und geschützt werden müssen, zumal dadurch der von der Regierung der Vereinigten Staaten wieder in Kraft gesetzten „Global Gag Rule“ entgegengewirkt wird; betont, dass die Entwicklungshilfegelder der Union wirksamer eingesetzt werden sollten und dass die öffentliche Entwicklungshilfe in die Bereiche fließen sollte, in denen sie am nötigsten ist, nämlich in den Kapazitätsaufbau, die verantwortungsvolle Staatsführung, in Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft, Wasserversorgung und Kanalisation sowie Energie; betont, dass Unterstützung bei der Wartung geleistet werden muss und hierfür ausreichender Zugang zu Ersatzteilen sowie der Einsatz vor Ort ausgebildeter technischer Experten sichergestellt werden müssen;

6.  fordert angesichts der wichtigen Rolle, die dem Vereinigten Königreich bei der Entwicklung zukommt, dass nach dessen Austritt aus der Europäischen Union enge Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufrechterhalten werden, damit die daraus resultierenden Schäden begrenzt werden;

7.  räumt ein, dass kein Land jemals eine Entwicklung verzeichnet hat, ohne weiterreichende Handelsbeziehungen zu seinen Nachbarländern und der restlichen Welt zu knüpfen; regt ferner die Finanzierung von Maßnahmen zur Handelshilfe an, damit die Entwicklungsländer künftig in weit höherem Maße an den globalen Wertschöpfungsketten teilhaben können; betont in diesem Zusammenhang die zunehmende Bedeutung der digitalen Vernetzung, wenn es darum geht, eine ausgewogenere Verteilung der Vorteile der Globalisierung zugunsten der Entwicklungsländer zu erreichen;

8.  betont, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen unbedingt unterstützt werden müssen, und fordert insbesondere, dass lokale Lösungen für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln gefunden werden und Darlehens- und Garantiesysteme für Mikrofinanzierungen weiter gestärkt werden;

9.  fordert eine Ausweitung des Programms „Erasmus für Jungunternehmer“ über Europa hinaus, insbesondere auf Entwicklungsländer, unter Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel;

10.  befürwortet die Einrichtung von Institutionen für die duale Berufsausbildung, in denen junge Menschen, während sie eine Berufsausbildung mit Schwerpunkt auf den praktischen Aspekten eines Berufs absolvieren, auch Theorieunterricht in spezialisierten Berufsschulen besuchen;

11.  verlangt vor dem Hintergrund der dramatischen Lage im Bereich der humanitären Hilfe, dass der derzeitige weltweite humanitäre Bedarf Berücksichtigung findet, indem die Haushaltslinien für humanitäre Hilfe erheblich aufgestockt werden und die Mittel leicht in Anspruch genommen werden können; weist erneut darauf hin, dass der Bildung sowohl von Jungen als auch von Mädchen eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, von Menschen verursachten humanitären Krisen vorzubeugen, indem Konflikte verhindert und Kinder geschützt werden und eine Perspektive erhalten; begrüßt, dass bereits ein beträchtlicher Betrag an humanitärer Hilfe für Bildung in Notsituationen ausgegeben wird; fordert jedoch, dass der Anteil angemessen erhöht und die Haushaltslinie „Erasmus+ – Beitrag aus Mitteln des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)“ stärker unterstützt wird, da Bildung in und vor allem nach Notlagen von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Bevölkerung ist, wobei darauf hinzuweisen ist, dass derartige Notlagen manchmal mehrere Jahre andauern können;

12.  stellt fest, dass die Spielräume und Flexibilitätsmechanismen im Haushaltsplan der Union und im Rahmen ihres auswärtigen Handelns erschöpft sind, zumal sie häufig genutzt werden, um zusätzliche Mittel zur Deckung unvorhergesehener Ausgaben, unter anderem aufgrund humanitärer Krisen, zu mobilisieren; lehnt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission zur Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ab, durch die in Rubrik IV und bei den besonderen Instrumenten des MFR keine ausreichenden Spielräume für unvorhergesehene humanitäre Krisen geblieben sind, da die Mitgliedstaaten ihre Zusage nicht eingehalten haben, sich mit 2 Mrd. EUR in Form von bilateralen Beiträgen an der Fazilität zu beteiligen; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die EEF-Reserve fortwährend in Anspruch genommen wird, um die Beiträge zum EU-Treuhandfonds für Afrika aufzustocken, was zuletzt in Höhe von 500 Mio. EUR erfolgte; betont, dass durch diese Mittelübertragung Mittel für die Verwirklichung der Ziele des EEF, die Armut zu überwinden und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, abgezweigt und für die Steuerung der Migration bereitgestellt werden und darüber hinaus die Möglichkeit der Inanspruchnahme zusätzlicher Mittel für künftige humanitäre Krisen in den Regionen in Afrika sowie im karibischen und pazifischen Raum in den kommenden Jahren stark eingeschränkt wird; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, ihre Beiträge zur Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und zum EU-Treuhandfonds für Afrika aufzustocken, für die bislang 3 Mrd. EUR (vor den zusätzlichen 500 Mio. EUR) aus dem Haushalt der Union und dem EEF, jedoch lediglich 430 Mio. EUR von den EU-Mitgliedstaaten und weiteren Gebern zugesagt wurden;

13.  ist der Ansicht, dass die Förderung von Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit in den Entwicklungsländern für die EU von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Ursachen der Migration zu bewältigen; stellt fest, dass die im Bereich der Sicherheit getätigten Ausgaben im Rahmen der derzeitigen Bemühungen, die Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe umfassend in Angriff zu nehmen und Ziel 16 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, von besonderer Bedeutung sind;

14.  hebt hervor, dass mehr Mittel zur Unterstützung der verantwortungsvollen Staatsführung und von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Entwicklungsländern zugewiesen werden müssen, um rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen zu fördern, den Kapazitätsaufbau zu begünstigen und eine partizipative Entscheidungsfindung und den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen voranzutreiben;

15.  weist erneut darauf hin, dass unmittelbar mit der Verwirklichung der politischen Ziele im Bereich der humanitären Hilfe verbundene Ausgaben, unter anderem Ausgaben für fachliche und administrative Hilfe, unterstützt werden müssen;

16.  betont, dass die Mittel für Zahlungen im Kapitel humanitäre Hilfe mindestens auf demselben Niveau wie die Mittel für Verpflichtungen gehalten werden müssen, um zu vermeiden, dass ein erheblicher und konstanter Mangel an verfügbaren Mitteln zur Begleichung von Rechnungen besteht, unverzüglich durchzuführende komplexe Interventionen erforderlich sind und nicht beglichene Rechnungen sich anhäufen – mit negativen Folgen auch für die an der Durchführung beteiligten Partner;

17.  unterstreicht, wie wichtig die Versorgung mit sauberem Wasser und die Errichtung weiterer Abwasserentsorgungsanlagen sind;

18.  weist auf das Ausmaß und die Auswirkungen von Energiearmut in Entwicklungsländern und die starke Beteiligung der EU an den Bemühungen zur Bekämpfung dieser Armut hin; betont, dass in den betroffenen Ländern wirkungsvolle und konzertierte Bemühungen seitens der Regierungen und Akteure erforderlich sind, um die Energiearmut zu reduzieren und Ziel 7 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf abgelegene ländliche Gebiete in netzfernen Regionen;

19.  fordert, dass ausreichende Finanzmittel für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten bereitgestellt werden, damit eine kontinuierliche Unterstützung für die palästinensischen Flüchtlinge in der Region sichergestellt wird;

20.  begrüßt, dass die Mittel für die Unterstützung von Entwicklungsinitiativen in den Entwicklungsländern, die von Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden bzw. für sie durchgeführt werden, aufgestockt wurden; verweist die Kommission und den Rat im Zusammenhang mit der humanitären Hilfe auf die in der umfassenden Vereinbarung („Grand Bargain“) eingegangene Verpflichtung zu einer lokalen Gestaltung der humanitären Hilfe, wonach mindestens ein Viertel aller Mittel für humanitäre Hilfe so direkt wie möglich an lokale und nationale Akteure gezahlt werden müssen, und fordert daher eine Überarbeitung der geltenden Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates[1] (aus dem Jahr 1996), damit die künftige Finanzierung der humanitären Hilfe weiterhin auf dem Bedarf beruht und mit dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe im Einklang steht sowie an sich wandelnde Rahmenbedingungen angepasst und wirkungsvoller wird, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe und den Beitrag zur Umsetzung der auf dem Weltgipfel für humanitäre Hilfe 2016 und der im Rahmen der umfassenden Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen;

21.  bekräftigt, dass der Schwerpunkt auf die schwersten humanitären Krisen, einschließlich vergessener humanitärer Krisen, gelegt werden muss; fordert, dass für die folgenden Krisen humanitäre Hilfe sichergestellt wird: die Krise im Jemen (22 Millionen Menschen, die humanitäre Hilfe benötigen), die Krise in Syrien und den Nachbarländern (über 13 Millionen Menschen, die humanitäre Hilfe innerhalb Syriens benötigen) sowie vergessene humanitäre Krisen wie zum Beispiel die Krise in der Sahelzone (1,6 Millionen Kinder, die von schwerer akuter Unterernährung bedroht sind, und 6,8 Millionen Menschen, die von Ernährungsunsicherheit betroffen sind) und die Krise in der Demokratischen Republik Kongo (13 Millionen hilfsbedürftige Menschen und über 2 Millionen Kinder, die unter schwerer akuter Unterernährung leiden);

22.  betont, dass humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe für die Sahelzone sichergestellt werden müssen; betont, dass chronische Armut, der Klimawandel, die Verschärfung von Konflikten und eine nahezu magere Jahreszeit in diesem Jahr dazu geführt haben, dass in einer Region mit strukturellen Schwächen, durch die der Zugang zu grundlegenden sozialen Diensten eingeschränkt wird, 6,8 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen; fordert daher, dass die für die Region bereitgestellte humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe aufgestockt werden, damit sowohl die Ausgaben für lebensrettende Maßnahmen als auch für längerfristige Bemühungen um die Bekämpfung der Ursachen der Anfälligkeit für Ernährungs- und Nahrungsmittelunsicherheit und um die Stärkung der grundlegenden sozialen Dienste gedeckt sind;

23.  betont, dass die Notwendigkeit, humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe zu verknüpfen, im Haushaltsplan der Union für 2019 zum Ausdruck kommen sollte, indem der Schwerpunkt auf zentrale Bereiche wie Ernährung gelegt wird; fordert daher die Kommission und insbesondere die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe und die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung auf, die Lücken bei der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe zu schließen, indem sie im Haushaltsplan der Union für 2019 sowohl Mittel für humanitäre Hilfe als auch Mittel für eine längerfristige Finanzierung der Ernährung bereitstellen und es Kindern mit schwerer akuter Unterernährung so ermöglichen, in allen Situationen – in Notsituationen genauso wie im Fall des Entwicklungsrückstands – behandelt zu werden;

24.  weist erneut darauf hin, dass sich die Folgen des Klimawandels merklich auf mehrere Lebensbereiche des Menschen auswirken und in den Entwicklungsländern zunehmend spürbar sind; fordert, dass weitere Mittel aus anderen Instrumenten als dem DCI und/oder dem EEF für den Klimaschutz bereitgestellt werden, zumal dies dem starken Bekenntnis zur und dem stärkeren Engagement in der Klimadiplomatie entspricht, wobei insbesondere der Bereich der erneuerbaren Energien gefördert wird, um den Klimawandel zu bekämpfen; weist darauf hin, dass der Zugang zu Trinkwasser ein entscheidender Faktor für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung ist, da er die Armutslinderung sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglicht; fordert die Mitgliedstaaten und anderen Länder auf, sich an ihre Verpflichtungen zu halten, die sie im Bereich der Bekämpfung der Erderwärmung und des Klimawandels eingegangen sind; betont, dass die Mittel aus anderen Quellen als Mitteln der Entwicklungshilfe stammen müssen;

25.  weist erneut darauf hin, dass es vor dem Hintergrund des Klimawandels und der erforderlichen Anpassung an den Klimawandel von entscheidender Bedeutung ist, dass im Rahmen von Entwicklungsprogrammen Investitionen in die Reduzierung des Katastrophenrisikos und die Katastrophenvorsorge getätigt werden, um menschliches Leid und den Verlust von Menschenleben zu verhindern, die Ergebnisse der Entwicklungszusammenarbeit in den Partnerländern aufrechtzuerhalten und die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen zu verringern;

26.  bedauert, dass die Kommission das Ziel, 20 % der öffentlichen Entwicklungshilfe für die menschliche Entwicklung und soziale Inklusion aufzuwenden, nicht erreicht hat und die entsprechende Haushaltslinie sogar gekürzt hat; fordert daher eine erhebliche Aufstockung dieser Mittel;

27.  weist auf den Stellenwert von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hin; fordert, dass laufende und neue Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen weiterhin unterstützt werden;

28.  betont, dass nach dem Brexit eine möglichst enge Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aufrechterhalten werden muss;

29.  stellt fest, dass vorgeschlagen wird, die Haushaltslinie für die Zusammenarbeit mit dem Nahen Osten um 134 % und die Haushaltslinie für Migration und Asyl um 6 % aufzustocken; bedauert, dass die Kommission die beiden Aufstockungen in einem Kontext, in dem die Migrationsströme nach Europa stark zurückgegangen sind, nicht erläutert; schlägt daher vor, die entsprechenden Mittel zu kürzen, um die notwendige Aufstockung der Haushaltslinie für die menschliche Entwicklung zu finanzieren.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Mireille D’Ornano, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Lola Sánchez Caldentey, Jean-Luc Schaffhauser, Mirja Vehkaperä, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Frank Engel, Cécile Kashetu Kyenge, Paul Rübig, Kathleen Van Brempt

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

16

+

ALDE

Beatriz Becerra Basterrechea, Mirja Vehkaperä

EFDD

Ignazio Corrao, Mireille D’Ornano

GUE/NGL

Stelios Kouloglou, Lola Sánchez Caldentey

PPE

Frank Engel, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Paul Rübig, Bogdan Brunon Wenta

S&D

Cécile Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Kathleen Van Brempt

VERTS/ALE

Maria Heubuch

1

-

ENF

Jean-Luc Schaffhauser

2

0

PPE

Joachim Zeller, Anna Záborská

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (29.8.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: William (The Earl of) Dartmouth

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass die Union, wie in der Strategie „Handel für alle“ dargelegt, eine immer ehrgeizigere Handelsagenda verfolgt; hebt hervor, dass Handelsabkommen nur mit der erforderlichen politischen und administrativen Unterstützung innerhalb angemessener Fristen vereinbart werden können; betont, dass die Mittel für Initiativen für Handelshilfe erhöht und der GD Handel der Kommission ausreichende Mittel zugewiesen werden sollten, damit sie die wachsende Zahl von Tätigkeiten bewältigen kann, insbesondere damit die in den bilateralen und multilateralen Abkommen enthaltenen Bestimmungen umgesetzt und durchgesetzt werden können; hebt hervor, dass vor, während und nach dem Abschluss derartiger Abkommen Bewertungen durchgeführt werden müssen, damit eine stärker inklusive Strategie ausgearbeitet werden kann; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es nach Geschlechtern aufgeschlüsselter Daten bedarf; bekräftigt, dass die Umsetzung von handelspolitischen Schutzinstrumenten (TDI) ausreichend finanziert werden muss, um zügige Untersuchungen zu fördern und dafür zu sorgen, dass sie rasch angenommen werden können; hebt hervor, dass sichergestellt werden muss, dass für die Zusammenarbeit mit bzw. die Unterstützung von Drittländern ausreichend Mittel bereitgestellt werden, damit sie dabei gefördert und unterstützt werden können, die Bestimmungen der bilateralen und multilateralen Handelsinitiativen und -abkommen – etwa des Wassenaar-Arrangements, des Kimberley-Prozesses und der internationalen Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen – einzuhalten; fordert, dass bei der handelsbezogenen Hilfe der Union ein größerer Schwerpunkt darauf gelegt wird, den Ausbau des lokalen und intraregionalen Handels in unseren Partnerländern und ‑regionen zu fördern und dadurch das eigenständige und anhaltende nationale Wirtschaftswachstum der betreffenden Länder zu stärken; fordert die Kommission darüber hinaus auf, ihre Umsetzung zu koordinieren, damit die größtmögliche Wirksamkeit erzielt werden kann;

2.  betont, dass der internationale Handel ein entscheidendes Instrument der Außenpolitik der Union ist, das – sofern hinreichend Finanzmittel dafür bereitgestellt werden und seine Durchführung auf kohärenten Strategien beruht – insbesondere in Entwicklungsländern zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen kann; ist der Ansicht, dass es sich bei der gemeinsamen Handelspolitik um eines der wirkmächtigsten Instrumente für die Bekämpfung von Migrationsursachen handelt;

3.  betont, dass der Unionshaushalt und seine Struktur im Rahmen der Überprüfung des nächsten MFR und im Hinblick auf die Handelsagenda grundlegend neu organisiert werden müssen, was auch eine ehrgeizigere und maßgeblichere Rolle des Europäischen Parlaments miteinschließt, und fordert die Kommission auf, gegenüber dem Rat und dem Europäischen Parlament entsprechend aktiv zu werden;

4.  fordert die Kommission auf, die bestehenden Instrumente, mit denen die Internationalisierung von KMU gefördert werden soll, mit Blick auf die Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten der Union für KMU und mit Blick auf die Subsidiarität, die Vermeidung von Überschneidungen und die Komplementarität im Zusammenhang mit den Programmen der Mitgliedstaaten zu überprüfen; fordert die Kommission auf, weiterhin Programme für die Internationalisierung von KMU zu finanzieren und darauf hinzuarbeiten, dass ein auf KMU zugeschnittener Ursprungsregel-Rechner eingerichtet wird, der KMU die Inanspruchnahme der Präferenzen im Rahmen geltender Abkommen ermöglicht und somit zur Erhöhung der Präferenznutzungsrate beiträgt;

5.  stellt fest, dass es sich positiv auf die Legitimität und die Wirksamkeit der gemeinsamen Handelspolitik auswirken kann, wenn die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner bei der Umsetzung der Handelsabkommen miteinbezogen werden; stellt ferner fest, dass die Unionsbürger darauf dringen, besser über die Handelspolitik der Union informiert und stärker an ihr beteiligt zu werden, und dass die Kommission dieses Interesse der Bürger zur Priorität erhoben hat; erachtet es als entscheidend, hinreichend Mittel bereitzustellen, damit sich die Bürger aktiv an der Gestaltung der Handelspolitik der Union beteiligen können und deren Vorteile den Unionsbürgern stärker bewusst gemacht werden; fordert, dass die internen Beratungsgruppen und gemeinsamen Plattformen, die derzeit unterfinanziert sind, in den Bürgerdialog einbezogen werden, da sie die wichtigsten Instrumente im Hinblick auf eine tatsächliche Mitwirkung der Zivilgesellschaft an der Durchsetzung und Überwachung der Kapitel über nachhaltigen Handel in den Handelsabkommen sind; fordert die Entwicklung zentraler Leistungsindikatoren, mit deren Hilfe die Leistung der Zollbehörden auf nationaler Ebene und auf Ebene der Union bewertet werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine aktivere Rolle bei der Vermittlung des Mehrwerts der Handelspolitik der Union zu übernehmen, da es die Mitgliedstaaten sind, die die Verhandlungsmandate formulieren;

6.  hebt hervor, dass die handelsbezogene technische Unterstützung und Wirtschaftshilfe, die den im Osten gelegenen Partnerländern der Union und den Ländern, in denen der Arabische Frühling stattfand, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik zukommen, einen wichtigen Beitrag zur Stabilität in diesen Regionen leisten;

7.  fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, bei der untersucht wird, inwiefern die Handelspolitik der Union dazu beiträgt, dass die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung erreicht werden, und die Empfehlungen umfasst, wie die Handelspolitik in Einklang mit der Agenda 2030 gebracht werden kann.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

3

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Christofer Fjellner, Karoline Graswander-Hainz, Yannick Jadot, France Jamet, Elsi Katainen, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, David Martin, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Franck Proust, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Bendt Bendtsen, Seán Kelly, Sander Loones, Bolesław G. Piecha, Fernando Ruas, Paul Rübig, Lola Sánchez Caldentey, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Nessa Childers

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

25

+

ALDE

Elsi Katainen

ECR

Sander Loones, Emma McClarkin, Bolesław G. Piecha, Joachim Starbatty

EFDD

William (The Earl of) Dartmouth

PPE

Laima Liucija Andrikienė, Bendt Bendtsen, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Christofer Fjellner, Seán Kelly, Sorin Moisă, Franck Proust, Fernando Ruas, Paul Rübig, Jarosław Wałęsa

S&D

Maria Arena, Nessa Childers, Karoline Graswander-Hainz, Bernd Lange, David Martin, Alessia Maria Mosca, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster

3

-

ENF

France Jamet, Danilo Oscar Lancini

GUE/NGL

Anne-Marie Mineur

3

0

GUE/NGL

Lola Sánchez Caldentey, Helmut Scholz

VERTS/ALE

Yannick Jadot

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (28.9.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Joachim Zeller

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Haushaltsplans der Union für 2019 166 Milliarden EUR an Mitteln für Verpflichtungen aufweist – was einer Erhöhung um 3 % gegenüber 2018 entspricht –, die in eine stärkere und weniger anfällige europäische Wirtschaft und in Solidarität und Sicherheit in der Union und darüber hinaus investiert werden sollen;

B.  in der Erwägung, dass mit diesem Entwurf des Haushaltsplans nicht nur bereits bestehende Bemühungen weitergeführt, sondern auch neue Initiativen unterstützt werden, nämlich das Europäische Solidaritätskorps, die Europäische Arbeitsbehörde, die Ausweitung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen, die Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich, eine unionsweite Kapazitätsreserve für den Katastrophenschutz und die Errichtung der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA);

Darstellung des Haushaltsplans der Union

1.  weist darauf hin, dass der Haushaltsplan der Union nach Einzelplänen aufgestellt ist, die den Tätigkeiten der Organe entsprechen (tätigkeitsbezogene Aufstellung des Haushaltsplans); vertritt die Auffassung, dass mit dieser Darstellung nicht gewährleistet wird, dass die angestrebten Ziele eindeutig und rasch erkannt werden; stellt fest, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) hingegen nach Rubriken dargestellt ist, die den Politikbereichen entsprechen;

2.  stellt fest, dass die dem Entwurf des Haushaltsplans beigefügten Programmabrisse der operativen Ausgaben die einzelnen Haushaltslinien mit den angestrebten politischen Zielen verknüpfen;

3.  fordert die Kommission auf, den Haushaltsplan der Union entsprechend den politischen Zielen des MFR aufzustellen;

Programmabrisse der operativen Ausgaben in der Anlage zum Haushaltsplan 2019

4.  begrüßt die dem Haushaltsplan 2019 beigefügten Programmabrisse der operativen Ausgaben, die gemäß Artikel 38 der Haushaltsordnung für jedes Ausgabenprogramm Informationen zu folgenden Punkten umfassen:

–  Begründung und EU-Mehrwert für jedes Programm;

–  Überblick über die (laufende und künftige) Umsetzung;

–  bei den Programmen erzielte Fortschritte (Ziele, Indikatoren, Meilensteine und Vorgaben) und Beitrag zu den übergreifenden Strategien und Zielen der Union;

5.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Kommission zur Ermittlung der Wirksamkeit der Haushaltsführung zwei Gruppen von Zielen und Indikatoren heranzieht: Zum einen evaluieren die Generaldirektoren der Kommission in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten die Verwirklichung der in ihrem Managementplan aufgeführten Ziele, und zum anderen ermittelt die Kommission die Wirksamkeit der Ausgabenprogramme anhand der Programmabrisse der operativen Ausgaben, wobei kaum Querverweise gemacht werden; hierdurch wird die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Ergebnisdokumenten erschwert;

6.  weist insbesondere darauf hin, dass die Generaldirektoren in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten über die Verwirklichung allgemeiner und spezifischer Ziele berichten, aber die entsprechenden Ausgaben nicht aufführen; fordert die Kommission deshalb auf, den Grundsatz der ergebnisorientierten Haushaltsplanung bei der Planung und der Ausführung des Haushalts sowie bei der Berichterstattung uneingeschränkt anzuwenden, da dies eine Ex-post-Berichterstattung über die für die Verwirklichung der Ziele aufgewandten Finanzmittel ermöglicht;

7.  ruft in Erinnerung, dass der derzeitige Leistungsrahmen der Programme, auf die sich die Programmabrisse beziehen, aus 716 verschiedenen Indikatoren besteht, mit denen die Ergebnisse in Bezug auf 61 allgemeine und 228 spezifische Ziele ermittelt werden;

8.  begrüßt, dass die tatsächlichen Errungenschaften beim jetzigen Stand der Umsetzung für annähernd 90 % der Indikatoren bereits gemeldet (oder teilweise gemeldet) wurden; weist darauf hin, dass dies gegenüber früheren Jahren (60 % der Programmabrisse im Jahr 2017 und 80 % der Programmabrisse im Jahr 2018) eine konstante Steigerung darstellt; stellt fest, dass die Programmabrisse Daten zu den tatsächlichen Ergebnissen für 2014 bis 2016 oder 2017 umfassen;

9.  fordert die Kommission auf,

(a)  die Leistungsberichterstattung zu straffen, indem sie

–  die Zahl der für ihre verschiedenen Leistungsberichte verwendeten Ziele und Indikatoren weiter verringert und sich auf diejenigen konzentriert, mit denen sich die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Ergebnisse des Haushalts der Union am besten messen lassen, wobei eine Einheitslösung jedoch vermieden werden sollte;

–  Finanzinformationen so darstellt, dass sie mit Leistungsinformationen vergleichbar sind und der Bezug zwischen Ausgaben und Leistung somit klar ist;

–  erläutert, wie die zwei Gruppen von Zielen und Indikatoren für Programme zum einen und Generaldirektionen zum anderen insgesamt zusammenhängen, und hier Verbesserungen vornimmt;

(b)  die Leistungsberichterstattung ausgewogener zu gestalten, indem sie klar angibt, welche großen Herausforderungen noch angegangen werden müssen;

10.  begrüßt, dass die Programmabrisse für 2019 auf die Verwirklichung übergreifender politischer Ziele wie etwa die Bekämpfung des Klimawandels, die biologische Vielfalt und Gleichstellungsfragen eingehen; würdigt, dass die Kommission außerdem die maßgeblichen Ausgabenprogramme, die zur Verwirklichung der zehn Prioritäten der Juncker-Kommission beitragen sollen, vorstellt und die aktuellen und einschlägigen Initiativen hervorhebt, die einen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung leisten, auch wenn dieser Beitrag häufig indirekt und nicht quantifizierbar ist;

11.  fordert den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments auf, in Abstimmung mit den Fachausschüssen des Parlaments eine wirklich ergebnisorientierte Kultur zu fördern, die auf eine Optimierung der Verwendung der Finanzmittel abzielt, und die Umwidmung von Mitteln von Programmen, die unzureichende Ergebnisse erzielen, in Erwägung zu ziehen;

Strategie Europa 2020

12.  betont, dass die Strategie Europa 2020 vorrangige Ziele und Vorgaben für den aktuellen Programmplanungszeitraum enthält und der Haushaltsplan der Union daher ein wesentliches Instrument für die Verwirklichung der beabsichtigten Ziele und Ergebnisse der Strategie ist; äußert jedoch seine Besorgnis darüber, dass diese Ziele und Ergebnisse wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Indikatoren zufolge in der Union noch nicht verwirklicht wurden und es in der Union und in ihren Mitgliedstaaten nach wie vor Ungleichheit und Unterschiede gibt, weswegen das gesamte europäische Projekt in Gefahr ist;

13.  stellt fest, dass der Beitrag des Gesamthaushaltsplans 2019 zur Strategie Europa 2020 der Kommission zufolge auf 66,2 % (106 958,3 Mio. EUR) geschätzt wird und somit auf dem Niveau der Vorjahre verbleibt; betont, dass die Kommission angesichts der Ressourcenknappheit alle denkbaren Anstrengungen unternehmen sollte, um die verfügbaren Mittel gezielter einzusetzen und für eine wirksamere Nutzung der bereitgestellten Mittel zu sorgen, damit die Umsetzung jener zentralen Ziele der Strategie Europa 2020 (Bekämpfung der Armut und Förderung der sozialen Inklusion), bei denen fehlender Fortschritt am besorgniserregendsten ist, deutlich verbessert wird;

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

14.  hebt die gegenwärtige Aufteilung der GAP-Ausgaben hervor, da 44,7 % aller landwirtschaftlichen Betriebe der Union über ein Jahreseinkommen von weniger als 4 000 EUR verfügten und im Jahr 2016 im Durchschnitt auf 10 % der größten Empfänger von GAP-Direktzahlungen rund 60 % der Zahlungen entfielen; weist darauf hin, dass die Verteilung der Direktzahlungen im Großen und Ganzen die Konzentration des Landbesitzes widerspiegelt, da 80 % des Bodens 20 % der Landwirte gehören, wobei es zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten Unterschiede gibt;

15.  fordert die Kommission auf, die Ursachen für den Gesamtrückgang des Einkommens von Landwirten seit 2013 insbesondere im Hinblick auf das Kosten-Gewinn-Verhältnis der verschiedenen Elemente entlang der Lebensmittelversorgungskette (Erzeuger, Verarbeiter, Transport, Einzelhandel usw. – dadurch sollte klar werden, wohin der Großteil der Gewinne fließt) sorgfältig zu analysieren, eine Bedarfsermittlung vorzunehmen und ein neues zentrales Leistungsziel samt Ergebnis- und Wirkungsindikatoren festzulegen, damit die Einkommensunterschiede zwischen den Landwirten ausgeglichen werden;

Förderung der Kohäsionspolitik

16.  ist besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten mehr als drei Jahre nach Beginn des Zeitraums 2014–2020 erst 77 % der für die Fonds der Kohäsionspolitik zuständigen Programmbehörden benannt haben, dass die bei der Kommission eingegangenen endgültigen Abrechnungen über die Ausgaben zum 1. März 2017 lediglich 0,7 % der Haushaltsmittel, die für den gesamten Programmplanungszeitraum zugewiesen wurden, abdeckten und dass die Verzögerungen beim Haushaltsvollzug Mitte 2017 größer waren als zum gleichen Zeitpunkt im Zeitraum 2007–2013; weist darauf hin, dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen am Ende des laufenden Finanzierungszeitraums folglich sogar noch höher ausfallen könnten als im vorangegangenen Finanzierungszeitraum;

17.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Programme der Kohäsionspolitik zu beschleunigen, die damit zusammenhängenden Zahlungen zügiger abzuwickeln und die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen einzusetzen, um die Mitgliedstaaten beim Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten zu unterstützen, damit der Umsetzungszeitraum im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen verkürzt wird, und zwar so, dass er im Jahr n+2 endet;

Europäisches Semester

18.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kohäsion, wirtschaftspolitische Steuerung und das Europäische Semester besser aufeinander abzustimmen, um eine größere Ausgewogenheit des Semesters zu erzielen und sicherzustellen, dass Strategien zur Förderung von mehr sozialer Gerechtigkeit und Kohäsion vorrangig behandelt werden;

Migration

19.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission davon ausgeht, dass 2019 in der Rubrik 3 „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ insgesamt 2,3 Milliarden EUR für die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration und Sicherheit benötigt werden, bedauert jedoch, dass der Rechnungshof in seinem jüngsten Jahresbericht festgestellt hat, dass „das Gesamtvolumen der zur Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise bereitgestellten Mittel […] von der Kommission […] nicht angegeben [wurde] und […] schwer einzuschätzen [ist]“ (Jahresbericht 2016 des Rechnungshofs, Ziffer 2.28); befürchtet, dass dies für den Entwurf des Haushaltsplans für 2019 immer noch der Fall ist, wodurch die Ermittlung eines potenziellen neuen Bedarfs erschwert werden könnte; begrüßt, dass die Kommission derzeit einen umfassenden Überblick über Daten zur Migration fertigstellt;

20.  ruft in Erinnerung, dass die Kommission die Abschätzung des Betrags, der pro Land für jeden Migranten/Asylsuchenden aufgewendet werden muss, für schwierig oder gar für unmöglich hält, da die Steuerung der Migrationsströme viele verschiedene Tätigkeiten umfasst;[1]

Finanzierungsinstrumente und Treuhandfonds

21.  bedauert, dass 2016 6,7 % (900 Mio. EUR) der Gesamtzahlungen für die jeweiligen Finanzierungsinstrumente in Verwaltungskosten und -gebühren geflossen sind; hält diesen Betrag für unangemessen hoch; fordert die Kommission erneut nachdrücklich auf, die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten transparenter zu gestalten, regelmäßig über Hebelwirkungen, Verluste und Risiken Bericht zu erstatten und eine Kosten-Nutzen-Analyse von Finanzierungsinstrumenten im Vergleich zu direkteren Formen der Projektfinanzierung vorzulegen;

22.  betont, dass Treuhandfonds nur dann eingerichtet werden sollten, wenn ihre Nutzung gerechtfertigt ist und die erforderlichen Maßnahmen nicht über andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten abgewickelt werden können; fordert die Kommission ferner auf, in Erwägung zu ziehen, Treuhandfonds abzuschaffen, die keinen erheblichen Beitrag von anderen Gebern mobilisieren können oder im Vergleich zu den „traditionellen“ Außenfinanzierungsinstrumenten der Union keinen Mehrwert bieten; hält es für inakzeptabel, dass die Möglichkeit des Parlaments, die Ausgaben der Union zu überwachen, durch die Einbindung des EEF in die Treuhandfonds weiter eingeschränkt wird;

EUStA

23.  hält es für geboten, dass die EUStA mit angemessen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird; stellt fest, dass sich der diesbezügliche Beitrag der Union im Haushaltsentwurf 2019 auf insgesamt 4 911 000 EUR beläuft; weist darauf hin, dass diese Mittel zur Deckung der Personalausgaben der EUStA, der Infrastruktur- und Betriebsausgaben sowie der operativen Ausgaben für die Entwicklungsphase des Fallbearbeitungssystems der EUStA bestimmt sind;

24.  bedauert, dass lediglich 35 Planstellen vorgesehen sind, was bedeutet, dass nach Abzug der 23 für stellvertretende Staatsanwälte vorgesehenen Stellen nur 12 Planstellen für administrative Aufgaben übrig bleiben; ist der Ansicht, dass diese Kalkulation nicht realistisch ist.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Jonathan Bullock, Tamás Deutsch, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Wolf Klinz, Arndt Kohn, Bogusław Liberadzki, Monica Macovei, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Claudia Schmidt, Bart Staes, Indrek Tarand, Joachim Zeller, Dennis de Jong

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Richard Ashworth, Karin Kadenbach

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

19

+

ALDE

Wolf Klinz

ECR

Monica Macovei

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan, Dennis de Jong

NI

Cătălin Sorin Ivan

PPE

Richard Ashworth, Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Claudia Schmidt, Joachim Zeller

S&D

Inés Ayala Sender, Karin Kadenbach, Arndt Kohn, Bogusław Liberadzki, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski

VERTS/ALE

Bart Staes, Indrek Tarand

1

-

EFDD

Jonathan Bullock

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]    Antwort auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Nr. 23 – Anhörung des Kommissionsmitglieds Avramopoulos vom 29. November 2016 im CONT-Ausschuss.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (31.8.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Luděk Niedermayer

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert, dass sich der Haushaltsplan für 2019 auf die im Europäischen Semester und in den Entschließungen des Europäischen Parlaments aufgeführten Prioritäten und auf die Bewältigung der wichtigsten Anliegen der EU-Bürger konzentriert, die ganz oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, wobei die dringlichsten Themen gemäß dem Eurobarometer 2018 insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung liegen;

2.  hebt hervor, dass die Förderung einer sozial ausgewogenen und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und eines ebensolchen Wachstums, die Durchführung von Strukturreformen zur Modernisierung der europäischen Volkswirtschaften, die Unterstützung der Konvergenz zwischen den Regionen der EU und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, aber auch die Eindämmung des Klimawandels, der Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt, der Abbau von Ungleichheiten und die Finanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Migration, Asyl und Flucht zu den Themengebieten gehören, in denen dringend gehandelt werden muss; hebt die große Bedeutung der Ziele für nachhaltige Entwicklung für die Lösung dieser Probleme hervor;

3.  weist erneut darauf hin, dass der Haushalt der Union in erster Linie ein Investitionshaushalt ist;

4.  hält es für geboten, dass ausreichende Ressourcen für die Abstimmung und Überwachung der makroökonomischen Maßnahmen bereitgestellt werden; hebt hervor, dass mit Blick auf die Zukunft der WWU und des Euro auch künftig für transparente Kommunikation und den Kontakt mit Bürgern und Interessenträgern gesorgt werden sollte;

5.  betont, dass die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden eine wichtige Rolle spielen, wenn es gilt, eine wirklich europäische Vorgehensweise bei der Finanzaufsicht zu stärken, die Kohärenz bei der Aufsicht und bei der Anwendung des Unionsrechts zu fördern, die Abstimmung zwischen den einzelstaatlichen Behörden zu verbessern, die Finanzstabilität zu gewährleisten, das Funktionieren der Finanzmärkte voranzubringen und für den Schutz von Kleinanlegern und Verbrauchern zu sorgen; fordert den Haushaltsausschuss auf, dafür Sorge zu tragen, dass Mittel in angemessener Höhe zugewiesen werden, mit denen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden nach einer umfassenden Rationalisierung über eine angemessene Personalausstattung und sichere und effiziente IT-Systeme verfügen könnten, wobei der Tatsache, dass diesen Behörden nach und nach immer mehr Aufgaben übertragen werden, angemessen Rechnung getragen werden sollte;

6.  hebt hervor, dass die Tätigkeit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) nicht vom Brexit und von ihrem Standortwechsel in Mitleidenschaft gezogen werden sollte; hält es für geboten, dass die entsprechenden Rechtsvorschriften schnellstmöglich fertiggestellt werden, damit genügend Zeit für einen kostenwirksamen Umzug bleibt; betont, dass die Rolle des Europäischen Parlaments in den Verfahren für etwaige künftige Errichtungen und Standortwechsel von europäischen Agenturen in den anstehenden einschlägigen Rechtsvorschriften umfassend berücksichtigt werden sollte;

7.  nimmt zur Kenntnis, dass die potenziell deutliche Erhöhung der Haushaltsvoranschläge der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden für 2019 in erster Linie daher rührt, dass bei der Bewertung der Behörden und im Rahmen anderer derzeit ausgehandelter legislativer Dossiers neue Aufgaben für die Behörden vorgeschlagen wurden, besteht jedoch darauf, dass bei der Aufteilung dieser zusätzlichen Mittel umfassende Transparenz an den Tag gelegt wird; ist der Ansicht, dass die Haushaltslinien, mit denen die Kosten der neuen Aufgaben gedeckt werden sollen, unter Vorbehalt eingeführt und erst nach dem Erlass der Rechtsvorschriften aktiviert werden sollten; weist darauf hin, dass diese Art der Finanzierung so lange gilt, bis ein neuer Finanzierungsmechanismus angenommen und eingeführt wird;

8.  hält es für geboten, dass die Überarbeitung der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden noch vor dem Abschluss der achten Wahlperiode des Europäischen Parlaments fertiggestellt wird, damit im Einklang mit der Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs der institutsspezifischen Aufsicht die Möglichkeit geschaffen wird, angemessene und verhältnismäßig abgestimmte Gebühren für Marktteilnehmer einzuführen, die die Beiträge der einzelstaatlichen zuständigen Behörden teilweise ersetzen, ohne dass jedoch die Unabhängigkeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden eingeschränkt wird;

9.  betont, dass die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden kontinuierlich eine Effizienzverbesserung anstreben, dabei aber die Qualität ihrer Tätigkeit aufrechterhalten sollten und hierbei in erster Linie ihre Arbeitsmethoden, den Wissenstransfer und andere Formen der gegenseitigen Unterstützung zwischen diesen Behörden laufend einer Bewertung unterziehen und ihre personellen und finanziellen Mittel wirksam einsetzen sollten; ruft in Erinnerung, dass sich die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden strikt auf das ihnen von den Rechtsetzungsinstanzen der Union übertragene Mandat beschränken müssen und nicht versuchen dürfen, dieses de facto auszuweiten;

10.  vertritt die Auffassung, dass aus dem Haushalt 2019 mehr Mittel für die Aufnahme und Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten aufgewandt werden sollten, die insbesondere denjenigen Mitgliedstaaten, die sich am südlichen oder östlichen Rand der Union befinden, und denjenigen, die ihre diesbezüglichen Verpflichtungen erfüllen, zugutekommen sollten;

11.  hält es für geboten, dass angemessene Ressourcen für die Unterstützung der Maßnahmen der Union zur Bekämpfung von aggressiver Steuerplanung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bereitgestellt werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

6

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Hugues Bayet, Pervenche Berès, David Coburn, Thierry Cornillet, Markus Ferber, Jonás Fernández, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Danuta Maria Hübner, Petr Ježek, Barbara Kappel, Wolf Klinz, Georgios Kyrtsos, Philippe Lamberts, Sander Loones, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Gabriel Mato, Costas Mavrides, Alex Mayer, Caroline Nagtegaal, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Dariusz Rosati, Pirkko Ruohonen-Lerner, Anne Sander, Alfred Sant, Martin Schirdewan, Peter Simon, Paul Tang, Ramon Tremosa i Balcells, Ernest Urtasun, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Miguel Viegas, Jakob von Weizsäcker, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Simona Bonafè, Andrea Cozzolino, Ashley Fox, Ramón Jáuregui Atondo, Danuta Jazłowiecka, Rina Ronja Kari, Thomas Mann, Siegfried Mureşan, Andreas Schwab, Tibor Szanyi

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

42

+

ALDE

Thierry Cornillet, Petr Ježek, Wolf Klinz, Caroline Nagtegaal, Ramon Tremosa i Balcells

ECR

Ashley Fox, Sander Loones, Bernd Lucke, Stanisław Ożóg, Pirkko Ruohonen-Lerner

PPE

Markus Ferber, Brian Hayes, Danuta Maria Hübner, Danuta Jazłowiecka, Georgios Kyrtsos, Ivana Maletić, Thomas Mann, Gabriel Mato, Siegfried Mureşan, Luděk Niedermayer, Dariusz Rosati, Anne Sander, Andreas Schwab, Tom Vandenkendelaere

S&D

Hugues Bayet, Pervenche Berès, Simona Bonafè, Andrea Cozzolino, Jonás Fernández, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Ramón Jáuregui Atondo, Olle Ludvigsson, Costas Mavrides, Alex Mayer, Alfred Sant, Peter Simon, Tibor Szanyi, Paul Tang, Jakob von Weizsäcker

VERTS/ALE

Philippe Lamberts, Ernest Urtasun

6

-

EFDD

David Coburn

ENF

Marco Zanni

GUE/NGL

Rina Ronja Kari, Dimitrios Papadimoulis, Martin Schirdewan, Miguel Viegas

2

0

EFDD

Marco Valli

ENF

Barbara Kappel

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (30.8.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Marita Ulvskog

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass nachhaltiges Wachstum und Investitionen unverzichtbar sind, wenn es darum geht, menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen, die zu hochwertiger Beschäftigung und zu mehr gemeinsamem Wohlstand für alle führen; ist der Auffassung, dass die Strukturfonds und Investitionen wirksamer auf die Förderung von integrativem Wachstum, den Abbau von Ungleichheiten und die Verbesserung der sozialen Konvergenz ausgerichtet werden müssen;

2.  hebt hervor, dass der Haushaltsplan 2019 einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 im sozial- und beschäftigungspolitischen Bereich und zur Umsetzung der Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte leisten sollte – und zwar insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, der zunehmenden Ungleichheit, der sozialen Ausgrenzung und der Armut, allem voran der Kinderarmut; unterstreicht, dass die Inklusion von Migranten weiterhin unterstützt werden muss;

3.  betont, dass der Haushaltsplan 2019 nicht außerhalb des Kontexts des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 zu sehen ist; unterstreicht, dass mit der Planung des Einsatzes von Mitteln im sozial- und beschäftigungspolitischen Bereich Synergien geschaffen werden müssen, um dazu beizutragen, dass soziale Unterschiede und Ungleichheiten, die durch die Krise verstärkt wurden, abgebaut werden; weist warnend darauf hin, dass Mittelkürzungen in diesen Bereichen nur die Wirksamkeit der einschlägigen Maßnahmen beeinträchtigen und zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung der entsprechenden Ziele führen werden; weist jedoch darauf hin, dass vor dem Hintergrund anhaltender Haushaltszwänge allen künftigen Ausgaben der Grundsatz des europäischen Mehrwerts zugrunde liegen sollte, und dass eine effiziente und wirksame Mittelverwendung ebenso wichtig ist wie die Gesamtobergrenzen im Haushaltsplan;

4.  lehnt es ab, die Mittelzuweisungen für die Haushaltslinien für Beschäftigung, Soziales und Integration zu kürzen, weist darauf hin, dass die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen, damit diese Politikbereiche ihr Potenzial voll entfalten können; ist besonders besorgt über die vom Rat in diesen Bereichen vorgenommenen Kürzungen, weil dies die EU daran hindern könnte, den Erwartungen der Bürger gerecht zu werden;

5.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission vorschlägt, die Mittel in Rubrik 1 – Intelligentes und integratives Wachstum – gegenüber dem Vorjahr insgesamt zu erhöhen (die Mittel für Verpflichtungen um 3,1 % und die Mittel für Zahlungen um 1,3 %);

6.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission vorschlägt, die Mittel in Rubrik 1b – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt – leicht aufzustocken (die Mittel für Verpflichtungen um 2,8 % und die Mittel für Zahlungen um 1,1 %);

7.  fordert nachdrücklich, dass für den ESF im Haushaltsplan 2019 ausreichende Mittel, insbesondere ausreichende Mittel für Zahlungen, vorgesehen werden, zumal dem ESF eine Zeit intensiver Inanspruchnahme bevorsteht und sich die Auszahlungsanträge aus den Mitgliedstaaten häufen werden, und bedauert daher, dass die Mittel für Zahlungen gekürzt werden sollen (um 2,6 %);

8.  begrüßt den Vorschlag, die Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen und den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung aufzustocken (jeweils um 2 %); stellt mit Besorgnis fest, dass die Mittel für Zahlungen für den EGF (um 60 %) sowie die Mittel für Verpflichtungen (um 1,5 %) und die Mittel für Zahlungen für das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (um 0,4%) gekürzt werden sollen; betont, dass die Mittel für Verpflichtungen für „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“ auf ambitionierter Höhe beibehalten werden müssen;

9.  ruft in Erinnerung, dass die EU derzeit von einer Stagnation nicht mehr weit entfernt ist und die Lohnentwicklung in einigen Mitgliedstaaten[1] nicht zufriedenstellend ist, und dass sowohl die Kommission als auch die EZB empfehlen, die Löhne generell anzuheben und die Qualität der Beschäftigung zu verbessern; betont ferner, dass die Haushaltslinien für die Unterstützung des europäischen sozialen Dialogs und auf die Sozialpartner ausgerichtete Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Beteiligung der Sozialpartner, beispielsweise am Europäischen Semester und an der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, zu stärken; räumt ein, dass die Mittel für Zahlungen leicht (um 6,4 %) angehoben werden sollen, bedauert jedoch, dass die Kommission vorschlägt, die Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und dem sozialen Dialog zu kürzen (um 21,8 %); unterstreicht, dass sich gut funktionierende Systeme im Bereich der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern im Hinblick auf die Produktivität, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, die Qualität der Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne positiv auswirken;

10.  hebt hervor, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der Union in einigen Mitgliedstaaten weiterhin inakzeptabel hoch ist und dass die Lage junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, und Langzeitarbeitsloser besonders besorgniserregend ist; betont, dass junge Menschen die am meisten von Armut und sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung bedrohte Gruppe sind; unterstreicht, dass die Jugendgarantie unbedingt weiterhin, umfassender und rechtzeitig mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanziert werden muss, und dass Maßnahmen für die Bekämpfung von Ungleichheiten, auch über die Beschäftigungspolitik hinaus, mit dem Europäischen Sozialfonds ausreichend unterstützt werden müssen, um diese Probleme in Angriff zu nehmen;

11.  nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2019 um 233,3 Mio. EUR aufzustocken; ist jedoch der Ansicht, dass das Gesamtbudget der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach wie vor nicht ausreicht, um die Ziele der Jugendgarantie zu verwirklichen, und fordert daher, dass die Mittel für Verpflichtungen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2019 in derselben Höhe wie für 2018 (350 Mio. EUR) beibehalten werden;

12.  weist darauf hin, dass die Agenturen einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es darum geht, unterschiedlichste Probleme in den Bereichen Beschäftigung und Soziales zu lösen; betont in diesem Zusammenhang, dass den Agenturen stetig mehr Aufgaben übertragen werden und dass sie folglich die Ressourcen erhalten müssen, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und im Hinblick auf die Unterstützung der legislativen und politischen Ziele der EU die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen; missbilligt daher den Vorschlag, die Mittel für das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung zu senken (sowohl die Mittel für Verpflichtungen als auch die Mittel für Zahlungen um 5,8 %); äußert sich erneut besorgt über die negativen Haushaltsauswirkungen des steigenden irischen Länderkoeffizienten, von dem zunehmend die Gefahr ausgeht, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Erfüllung ihres Mandats beeinträchtigt wird; erwartet, dass die Organe der Union Maßnahmen ergreifen, um diese Auswirkungen auszugleichen, wie es im Bericht 2016 über die Entlastung der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen dargelegt wurde; betont, dass es zusätzlicher Finanzmittel bedarf, damit die Forschungsarbeit der Agentur im derzeitigen Umfang fortgeführt werden kann und damit insbesondere die Arbeit an den gesamteuropäischen Erhebungen gesichert ist;

13.  begrüßt die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde, die ihre Arbeit 2019 aufnehmen soll; hebt hervor, dass den in der künftigen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde festgeschriebenen Aufgaben entsprechende Mittel vorgesehen werden müssen, damit für ihre Errichtung ausreichende finanzielle Ressourcen bereitstehen; stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Mittel (11 Mio. EUR; die Haushaltsmittel so lange in die Reserve eingestellt werden müssen, bis der Basisrechtsakt vom Gesetzgeber verabschiedet worden ist) geringer sind als die Mittel anderer im Bereich Beschäftigung und Soziales tätiger Agenturen der EU; besteht darauf, dass diese Finanzierung nicht im Wege einer Umschichtung von Mitteln erfolgen darf, die für die anderen im Bereich Beschäftigung und Soziales tätigen Agenturen bestimmt sind;

14  weist darauf hin, dass das EURES-Portal in den Jahren 2019 und 2020 schrittweise in den Zuständigkeitsbereich der ELA übergehen wird, und fordert, dass sichergestellt wird, dass die Übertragung der Tätigkeiten nicht zu Kürzungen des Haushalts von EURES oder zu Beeinträchtigungen der Funktionsweise des Portals führt;

15.  erklärt erneut, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen sehr wertvolle Instrumente sind, um neue Tätigkeiten und Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung und soziale Inklusion anzustoßen, und dass im Rahmen der bisherigen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen mehrere Vorschläge des EMPL-Ausschusses erfolgreich umgesetzt wurden; spricht sich dafür aus, dass die Spielräume in jeder Rubrik voll ausgeschöpft werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

10

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Guillaume Balas, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Michael Detjen, Geoffroy Didier, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Miroslavs Mitrofanovs, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Dennis Radtke, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Siôn Simon, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Heinz K. Becker, Paloma López Bermejo, António Marinho e Pinto, Edouard Martin, Rory Palmer, Evelyn Regner, Jasenko Selimovic, Birgit Sippel, Michaela Šojdrová, Helga Stevens, Neoklis Sylikiotis

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

32

+

ALDE

Marian Harkin, António Marinho e Pinto, Jasenko Selimovic, Renate Weber

PPE

Georges Bach, Heinz K. Becker, Geoffroy Didier, Danuta Jazłowiecka, Ádám Kósa, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Dennis Radtke, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Michaela Šojdrová, Romana Tomc

S&D

Guillaume Balas, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Michael Detjen, Elena Gentile, Jan Keller, Edouard Martin, Rory Palmer, Georgi Pirinski, Evelyn Regner, Siôn Simon, Birgit Sippel, Marita Ulvskog

VERTS/ALE

Jean Lambert, Miroslavs Mitrofanovs, Terry Reintke

10

-

ECR

Arne Gericke, Anthea McIntyre, Helga Stevens, Ulrike Trebesius

ENF

Dominique Martin

GUE/NGL

Rina Ronja Kari, Patrick Le Hyaric, João Pimenta Lopes, Neoklis Sylikiotis

NI

Lampros Fountoulis

1

0

GUE/NGL

Paloma López Bermejo

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (30.8.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Adina-Ioana Vălean

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass 20,1 % der gesamten Mittel für Verpflichtungen im Entwurf des Haushaltsplans 2019 (HE 2019) mit der Klimapolitik zusammenhängen; bedauert, dass trotz des Ziels, 20 % des Unionshaushalts für Ausgaben in Verbindung mit der Bekämpfung des Klimawandels aufzuwenden, dieser Anteil im Zeitraum des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nur 19,3 % beträgt, wenn sich die derzeitige Entwicklung des Unionshaushalts so fortsetzt; betont, dass alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden sollten, um das 20 %-Ziel zu erreichen; betont, dass eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen unabdingbar ist;

2.  stellt fest, dass 8,2 % der gesamten Mittel für Verpflichtungen mit der Umkehr des Rückgangs an biologischer Vielfalt zusammenhängen; fordert, dass ausreichende Mittel für den Schutz der biologischen Vielfalt zugewiesen werden; weist erneut darauf hin, dass gemäß der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Haushalt für Europa 2020“ für die Finanzierung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 und ihr Ziel, den Rückgang der biologischen Vielfalt in der Union einzudämmen und umzukehren, die Einbindung der biologischen Vielfalt in den gesamten EU-Haushalt erforderlich ist;

3.  stellt fest, dass die Mittel für Verpflichtungen für das Programm LIFE um 31,3 Mio. EUR (+6 %) aufgestockt wurden; hält es für bedauerlich, dass lediglich 0,3 % des HE 2019 auf das Programm LIFE entfallen;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass für den Bereich Gesundheit 68,3 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (+2,9 %) und 61,3 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (+9,6 %) veranschlagt wurden; hält es für bedauerlich, dass dieser Betrag lediglich 0,04 % des HE 2019 und 1,8 % der Rubrik 3 (in Mitteln für Verpflichtungen) entspricht;

5.  ist der Ansicht, dass die für den Bereich Gesundheit, insbesondere für die Erforschung psychischer Krankheiten, vorgesehenen Mittel aufgestockt werden müssen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Programme sie umsetzen könnte, um die für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich vorgesehenen Mittel im Hinblick auf den nächsten MFR-Zeitraum aufzustocken, und das Parlament darüber zu unterrichten;

6.  nimmt zur Kenntnis, dass für den Bereich Lebens- und Futtermittel 297,7 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (+6,3 %) und 245,8 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (‑1 %) veranschlagt wurden; hält es für bedauerlich, dass dieser Betrag lediglich 0,18 % des HE 2019 und 8 % der Rubrik 3 (in Mitteln für Verpflichtungen) entspricht;

7.  stellt fest, dass die Mittel für Verpflichtungen für das Katastrophenschutzverfahren der Union – einen Eckstein der Solidarität in der Union – aufgestockt wurden (149,6 Mio. EUR, +350 %); hebt hervor, dass diese Aufstockung notwendig ist, da sich die Auswirkungen des Vorschlags der Kommission zur Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union im HE 2019 niederschlagen;

8.  stellt fest, dass die Anzahl der Dauerplanstellen und der Planstellen auf Zeit im HE 2019 im Vergleich zum Haushaltsplan 2018 für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die Europäische Umweltagentur (EUA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) unverändert geblieben ist, während die Zahl der Stellen für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (+1)[1] und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) (+3) aufgestockt wurde; hebt hervor, dass diese Agenturen bei Bedarf mehr finanzielle und personelle Mittel erhalten müssen, damit sie ihr Mandat erfüllen und ihre Aufgaben wahrnehmen können und ein wissenschaftlich fundierter Ansatz in der Union gefördert wird;

9.  stellt fest, dass die Anzahl der im Rahmen des HE 2019 für die ECHA genehmigten Planstellen auf Zeit um drei aufgestockt werden soll; weist darauf hin, dass durch diese Aufstockung die Ressourcen der ECHA im Bereich Biozide näher an das ursprünglich vorgesehene Niveau gebracht werden sollen und der Mangel an Ressourcen 2018 ausgeglichen werden soll; weist jedoch darauf hin, dass der ECHA im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[2] (Abfallrahmenrichtlinie) zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, für die im HE 2019 derzeit weder Stellen noch Finanzmittel vorgesehen sind; stellt außerdem fest, dass auch in der anhängigen Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates[3] über persistente organische Schadstoffe und dem System der EU-Giftinformationszentren neue Aufgaben für die ECHA vorgesehen sind, und fordert, der ECHA ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit sie diese neuen Tätigkeiten übernehmen kann;

10.  hebt hervor, dass nicht nur der Umfang der bestehenden Aufgaben der EUA beträchtlich zugenommen hat, sondern ihr auch neue Verantwortlichkeiten übertragen wurden, die dazu führen, dass der Bedarf der EUA an Finanzmitteln und Personal gestiegen ist, während gleichzeitig die Ziele des Personalabbaus und der Haushaltsstabilisierung zu beachten sind; betont, dass ohne eine Aufstockung im Stellenplan der EUA die Gefahr besteht, dass ihre Fähigkeit, die Entwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten zu unterstützen, wesentlich beeinträchtigt wird;

11.  stellt fest, dass die EMA im Jahr 2019 infolge der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, mit einem höheren Arbeitsvolumen konfrontiert sein und auch mehr Mittel benötigen wird; ist der Ansicht, dass für einen begrenzten Zeitraum zusätzliche finanzielle und personelle Mittel genehmigt werden sollten, sodass die EMA die kritischen Kenntnisse und Fertigkeiten weitergeben und bewahren kann, die benötigt werden, damit sie ihre Aufgaben auch in Zukunft wirksam wahrzunehmen und derzeit aufgeschobene Tätigkeiten wiederaufnehmen kann;

12.  fordert die Kommission auf, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen im Bereich Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit rasch umzusetzen;

13.  weist erneut darauf hin, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen im Bereich Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit während ihrer gesamten Laufzeit eine angemessene Mittelausstattung erhalten sollten, damit ihr Potenzial vollständig ausgeschöpft werden kann;

14.  weist erneut auf den Grundsatz der Rechenschaftspflicht gegenüber den Steuerzahlern und Verbrauchern hin und fordert deshalb nachdrücklich eine starke jährliche Haushaltsdisziplin, um der finanziellen Belastung der Bürger Rechnung zu tragen; betont, dass die Kostenwirksamkeit der aktuellen Strategien, Programme und Maßnahmen jährlich überprüft werden sollte und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollten.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

6

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Pilar Ayuso, Ivo Belet, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Miriam Dalli, Angélique Delahaye, Mark Demesmaeker, Stefan Eck, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Arne Gericke, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Urszula Krupa, Giovanni La Via, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Rory Palmer, Massimo Paolucci, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, John Procter, Michèle Rivasi, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Guillaume Balas, Cristian-Silviu Buşoi, Elena Gentile, Anja Hazekamp, Norbert Lins, Younous Omarjee, Christel Schaldemose, Bart Staes, Keith Taylor, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Olle Ludvigsson

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

40

+

EFDD

Piernicola Pedicini

GUE/NGL

Stefan Eck, Anja Hazekamp

PPE

Pilar Ayuso, Ivo Belet, Cristian-Silviu Buşoi, Birgit Collin-Langen, Angélique Delahaye, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Giovanni La Via, Norbert Lins, Miroslav Mikolášik, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Adina-Ioana Vălean

S&D

Guillaume Balas, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Miriam Dalli, Elena Gentile, Karin Kadenbach, Olle Ludvigsson, Susanne Melior, Rory Palmer, Massimo Paolucci, Pavel Poc, Christel Schaldemose, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Damiano Zoffoli, Carlos Zorrinho

VERTS/ALE

Margrete Auken, Benedek Jávor, Michèle Rivasi, Bart Staes, Keith Taylor

6

-

ECR

Mark Demesmaeker, Arne Gericke, Urszula Krupa, Bolesław G. Piecha, John Procter, Jadwiga Wiśniewska

1

0

GUE/NGL

Younous Omarjee

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]    Die EFSA hat eine zusätzliche Stelle beantragt, um die Position des Leiters des Unterstützungsbüros für die EU-Agenturen in Brüssel zu besetzen. Die Finanzierung dieses Postens wird von den EU-Agenturen gemeinsam übernommen, sodass diesbezüglich keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind.
  • [2]    Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3) in der kürzlich durch die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 109) geänderten Fassung.
  • [3]    Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 7).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (25.9.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Jens Geier

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  lehnt die vom Rat gegenüber dem Vorschlag der Kommission vorgenommenen Kürzungen ab, die bei den Mitteln für Verpflichtungen 3,61 % und bei den Mitteln für Zahlungen 0,22 % betragen und die Teilrubrik 1a des Unionshaushaltsplans 2019 in den Haushaltslinien im Zusammenhang mit Ausgaben im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie betreffen; stellt fest, dass in der Teilrubrik 1a des Gesamthaushaltsplans der Union in den Haushaltslinien im Zusammenhang mit Ausgaben im Zuständigkeitsbereich des ITRE-Ausschusses im Vorschlag der Kommission im Vergleich zu 2018 die Mittel für Verpflichtungen um 3,9 % und die Mittel für Zahlungen um 1,8 % aufgestockt wurden; begrüßt, dass der Schwerpunkt des Haushaltsplans 2019 auf Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Klimawandel und dem Übergang zu einer in hohem Maße energieeffizienten und auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Wirtschaft im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris sowie auf dem Erfolg junger Forscherinnen und Unternehmerinnen liegt;

2.  ist der Auffassung, dass Forschung, KMU und Wettbewerbsfähigkeit auch künftig einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Sicherung von Wachstum unionsweit leisten; ist der Ansicht, dass im Jahr 2019 genügend Haushaltsmittel für die erfolgreichen Programme Horizont 2020 und COSME bereitgestellten werden sollten, damit diese weitergeführt werden können;

3.  betont, dass eine Führungsrolle bei der Innovation und der Entwicklung bahnbrechender Technologien eingenommen werden muss; bedauert daher die beträchtlichen Kürzungen des Rates in Höhe von 0,3 Mrd. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und in Höhe von 18 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, was verheerende Auswirkungen auf Horizont 2020 hat, und bedauert insbesondere Kürzungen in einschlägigen Haushaltslinien wie „Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien“ und „Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen“, die darauf abzielen, den Lebensstandard zu erhöhen, den Zugang zu Wissen zu verbessern und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern; nimmt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für Horizont 2020 um 8,5 % im Vorschlag der Kommission für den Gesamthaushaltsplan 2019 zur Kenntnis; erinnert daran, dass Horizont 2020 im MFR 2014–2020 stark unterfinanziert war, sodass die Erfolgsquote (11,6 % und bei einigen Programmen nur 3 %) bei den Förderanträgen geringer war als im vorhergehenden MFR-Zeitraum, was bedeutet, dass weniger hochwertige Projekte im Bereich Forschung und Innovation mit Unionsmitteln gefördert werden; bekräftigt daher seine tiefe Besorgnis über die unambitionierte Mittelausstattung für Horizont Europa, die von der Kommission für den nächsten MFR vorgeschlagen wurde, und beabsichtigt, in den anstehenden Verhandlungen über den MFR 2021–2027 mindestens 120 Mrd. EUR in Preisen von 2018 für dieses Programm zu sichern, und hebt seinen Standpunkt hervor, dass die Ausgaben in Verbindung mit der Klimapolitik infolge des Übereinkommens von Paris gegenüber dem derzeitigen MFR beträchtlich aufgestockt werden sollten;

4.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen des EU-Haushalts für 2019 alle zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit relevanten Instrumente gestärkt werden sollten, insbesondere in wirtschaftlich rückständigen Regionen der EU, wobei der Förderung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen besondere Aufmerksamkeit einzuräumen ist;

5.  erkennt die Bedeutung und den Erfolg des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) an; bedauert, dass die Mittel für Horizont 2020 gekürzt werden mussten, um zusätzliche Mittel für den EFSI bereitzustellen; betont, dass neue Initiativen nicht über den Gesamthaushalt der Union finanziert werden sollten, wenn dies zulasten bestehender Unionsprogramme und -maßnahmen geht; beabsichtigt, die vom Parlament während der Verhandlungen über den EFSI gemachten Zusagen einzuhalten, um die Auswirkungen auf dieses Programm soweit wie möglich zu verringern und die Mittelzuweisungen für die betroffenen Haushaltslinien für 2019 aufzustocken;

6.  weist darauf hin, wie wichtig es ist, umfangreiche Synergien zwischen der CEF „Verkehr“ und der CEF „Digital“ zu fördern, um die finanzielle Hebelwirkung für Projekte zu maximieren, deren Ziel die Förderung der Digitalisierung der TEN-V-Korridore ist;

7.  betont, wie wichtig es ist, die Energieunion zu vollenden und gleichzeitig die Klimaschutzziele der EU zu verwirklichen, indem das Übereinkommen von Paris und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung umgesetzt werden; weist auf die im Bericht über die schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie (2017/2084 (INI)) enthaltenen Forderungen des Europäischen Parlaments hin, was eine größere Kohärenz zwischen den Verpflichtungen der Union gemäß dem Übereinkommen von Paris und ihrer Finanzierungspolitik für die fünf einander stützenden Dimensionen der Energieunion betrifft; erinnert in diesem Zusammenhang an den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sowie an das Ziel der Union, die Führungsposition im Bereich erneuerbare Energien zu übernehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die notwendigen Finanzmittel für Investitionen in diesen Bereichen sowie für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung zu stellen, sich für die Bekämpfung der Energiearmut und einen gerechten Übergang einzusetzen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Industrie zu gewährleisten, die sich im Übergang hin zu umweltfreundlicheren Produktionsverfahren befindet, damit im Jahr 2050 das Ziel einer kohlenstofffreien Wirtschaft erreicht wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schätzungen der Kommission, dass auf Ausgaben in Verbindung mit dem Klimaschutz im Haushaltsplan 2019 20,1 % entfallen werden, bekräftigt allerdings, dass mit diesem Vorschlag lediglich 19,3 % des Unionshaushalts 2014–2020 für klimabezogene Maßnahmen bereitgestellt werden; ist der Ansicht, dass zur Verwirklichung dieser Ziele die notwendigen Mittel für die CEF beibehalten werden sollten; ist besorgt über die beträchtlichen Kürzungen des Rates bei den Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen für die CEF „Energie“;

8.  ist sich bewusst, dass die Haushaltslinien für gesellschaftliche Herausforderungen und insbesondere die Haushaltslinie für die Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens überaus wichtig sind, wenn es gilt, den Lebensstandard in der Union zu erhöhen; legt der Kommission nahe, weiterhin ausreichende Mittel für diese Zwecke vorzusehen, und bedauert, dass der Rat hier Kürzungen vorgeschlagen hat;

9.  betont, wie wichtig die Verwirklichung der Ziele des digitalen Binnenmarkts ist, um die Digitalisierung der Union und die digitale Inklusion der europäischen Wirtschaft, des staatlichen Sektors und der Bürger voranzubringen; erkennt in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Initiativen wie WIFI4EU an; bedauert, dass der Rat die Mittel für diese Initiative gekürzt hat;

10.  betont, dass KMU ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft der EU sind, da sie viele Arbeitsplätze in der EU bereitstellen, und hält es für erforderlich, ein KMU-freundliches Geschäftsumfeld zu schaffen und Verbünde und Netze von KMU zu unterstützen; nimmt die Kürzungen des Rates beim KMU-Instrument, die ein widersprüchliches Signal an die europäischen Unternehmen senden, jedoch zutiefst besorgt zur Kenntnis;

11.  nimmt das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) zur Kenntnis; betont, dass wegen der erheblichen Auswirkungen dieses Programms auf den Unionshaushalt für eine derartige Tätigkeit neue Mittel bereitgestellt werden sollten; ist besorgt über die Kürzungen des Rates bezüglich der CEF und europäischer Weltraumprogramme wie „Stärkung der führenden Stellung Europas im Bereich der Weltraumtechnologien“ und „Copernicus“ zugunsten der Finanzierung des EDIDP, da keine Finanzmittel von zivilen Programmen abgezogen werden sollten, um Programme im Bereich Verteidigung zu unterstützen;

12.  betont, dass der europäische Mobilitätssektor überarbeitet werden muss, damit der Verkehr in der Union nachhaltig, sauber und wettbewerbsfähig wird, die Automobilindustrie der Union für die Zukunft gerüstet ist und die Klimaschutzziele der Union verwirklicht werden; betont daher, dass ausreichende Finanzmittel für Programme bereitgestellt werden müssen, die diese Ziele unterstützen, beispielsweise die CEF „Verkehr“ und das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“; ist daher besorgt darüber, dass der Rat Kürzungen bei diesen Programmen vorgenommen hat;

13.  betont, wie wichtig es ist, dass alle Agenturen im Zuständigkeitsbereich des ITRE-Ausschusses über eine angemessene Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen verfügen, damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können; betont, dass die Verringerung des Personalbestands um 5 % und der Umschichtungspool mit diesem Gesamthaushaltsplan enden, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, in Zukunft von ähnlichen Maßnahmen abzusehen; fordert nachdrücklich, dass Ressourcen im Einklang mit der Zunahme der Aufgaben der betreffenden Agenturen aufgestockt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufstockung des Personals für die ENISA und die GSA; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass diese Aufstockungen nicht ausreichen, und fordert zudem, dass das Personal der ACER aufgestockt wird, damit diese Agenturen ihr Mandat ausüben und der Notwendigkeit gerecht werden können, hoch spezialisierte Sachverständige einzustellen und zu halten und für zukünftige Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu planen;

14.  betont, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union voraussichtlich keine direkten Auswirkungen auf Programme im Zuständigkeitsbereich des ITRE-Ausschusses haben wird, da das Vereinigte Königreich zugesagt hat, zu den Haushalten 2019 und 2020 beizutragen;

15.  betont, dass die Verlässlichkeit der EU erheblichen Schaden nehmen und das Vertrauen darauf, dass die Unionsorgane ihren Aufgaben gerecht werden können, stark beeinträchtigt würde, wenn die Union ihren rechtlichen und politischen Verpflichtungen bezüglich der Mittel für Zahlungen nicht gerecht wird; betont, dass dieser Aspekt noch dadurch verstärkt wird, dass sich die Union dem Ende des derzeitigen MFR nähert, und dass die Umsetzung der mehrjährigen Programme daher rasch vorangebracht werden muss.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.9.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

5

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bendt Bendtsen, José Blanco López, Jonathan Bullock, Jerzy Buzek, Cristian-Silviu Buşoi, Angelo Ciocca, Jakop Dalunde, Igor Gräzin, Rebecca Harms, Barbara Kappel, Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Christelle Lechevalier, Janusz Lewandowski, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Tilly Metz, Nadine Morano, Dan Nica, Morten Helveg Petersen, Carolina Punset, Julia Reda, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Evžen Tošenovský, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Martina Werner, Lieve Wierinck, Hermann Winkler, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho, Anna Záborská, Pilar del Castillo Vera

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Amjad Bashir, Michał Boni, Françoise Grossetête, Benedek Jávor, Werner Langen, Olle Ludvigsson, Marisa Matias, Gesine Meissner, Pavel Telička

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Bernd Kölmel

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

39

+

ALDE

Igor Gräzin, Gesine Meissner, Morten Helveg Petersen, Carolina Punset, Pavel Telička, Lieve Wierinck

ECR

Bernd Kölmel, Zdzisław Krasnodębski, Evžen Tošenovský

EFDD

Dario Tamburrano

PPE

Bendt Bendtsen, Michał Boni, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Pilar del Castillo Vera, Françoise Grossetête, Werner Langen, Janusz Lewandowski, Nadine Morano, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Hermann Winkler, Anna Záborská

S&D

Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Olle Ludvigsson, Edouard Martin, Dan Nica, Martina Werner, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

VERTS/ALE

Jakop Dalunde, Rebecca Harms, Benedek Jávor, Tilly Metz, Julia Reda

5

-

ECR

Amjad Bashir

EFDD

Jonathan Bullock

ENF

Angelo Ciocca, Christelle Lechevalier

S&D

José Blanco López

4

0

ENF

Barbara Kappel

GUE/NGL

Paloma López Bermejo, Marisa Matias, Neoklis Sylikiotis

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (12.7.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Jasenko Selimovic

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass sich die Zuständigkeit des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Haushaltsverfahren auf Haushaltslinien der Titel 2 (Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU), 14 (Steuern und Zollunion) und 33 (Justiz und Verbraucher) erstreckt;

2.  hebt hervor, dass eine der größten Errungenschaften Europas der Binnenmarkt ist, der einen freieren Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital in der Union ermöglicht, das Bruttoinlandsprodukt der EU um 1,7 % in die Höhe getrieben und seit 1990 3,6 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen hat, und vertritt daher die Auffassung, dass an der Vollendung des Binnenmarkts als einer der Prioritäten im Haushaltsplan 2019 festgehalten werden muss, da sie unerlässlich dafür ist, in der Union eine wettbewerbsfähigere und dynamischere wissensbasierte Wirtschaft zu schaffen, die sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen in der Union zum Vorteil gereicht; betont in diesem Zusammenhang, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden muss, und fordert eine Zuweisung der Haushaltsmittel dahingehend, dass der digitale Wandel unterstützt wird;

3.  weist erneut darauf hin, dass ein günstiges Umfeld für mündige Verbraucher ein ausschlaggebender Faktor für die Vollendung des Binnenmarkts und das Wirtschaftswachstum in ganz Europa ist, und hebt hervor, dass die Rechtsvorschriften der Union über den Verbraucherschutz den Bürgern und den Unternehmen in vielen Bereichen wie den Fahr- und Fluggastrechten, den Verbraucherrechten und der Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken und Vertragsbestimmungen die erforderliche Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit verschafft haben;

4.  stellt zugleich fest, dass sich im Zuge mehrerer vor Kurzem aufgedeckter Skandale gezeigt hat, dass es auf dem Unionsmarkt noch immer unsichere und nicht konforme Erzeugnisse gibt, wodurch deutlich wird, dass die Marktaufsicht durch Haushaltsmittel effizienter gestaltet und besser koordiniert und die Sicherheit der Verbraucher verbessert werden muss;

5.  begrüßt, dass die obersten Prioritäten des IMCO-Ausschusses in den Bereichen Funktionieren der Zollunion, Verbraucherschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen in dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (Entwurf des Haushaltsplans 2019) gebührend berücksichtigt und ihnen in angemessener Höhe Mittel für Verpflichtungen zugewiesen wurden, und ersucht den Rat, diese Mittel zu bestätigen;

6.  betont, dass der Binnenmarktpolitik im Rahmen der Maßnahmen für eine bessere Verwendung der Haushaltsmittel Vorrang eingeräumt werden sollte und dass entsprechende Einsparungen in anderen Bereichen vorgenommen werden sollten, um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen;

7.  begrüßt, dass mehr Mittel für Verpflichtungen für die Modernisierung der Zollunion bereitgestellt werden, mit der die Umsetzung des Zollkodexes der Union (Kodex) und die Entwicklung der elektronischen Zollsysteme unterstützt werden sollen, zumal die uneingeschränkte und einheitliche Umsetzung des Kodexes maßgeblich dafür ist, die Bürger und die finanziellen Interessen der Union besser zu schützen, und da das elektronische Zollsystem in den kommenden Jahren die größte Herausforderung sein wird, wenn es gilt, für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu sorgen; betont darüber hinaus, dass die Vereinfachung der Zollverfahren und die wirksame Durchsetzung der Zollsysteme für die Betrugsbekämpfung und die Förderung des Wettbewerbs grundlegend sind;

8.  weist nachdrücklich darauf hin, dass es nach wie vor Probleme beim Schutz der Verbraucher in der Union gibt, insbesondere was die digitale Wirtschaft und die Entwicklung des grenzüberschreitenden Einzelhandels in der Union anbelangt, und nimmt daher mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Mittel, die dem Verbraucherprogramm im Entwurf des Haushaltsplans 2019 zugewiesen werden, nicht ausreichen; fordert deshalb eine angemessene Finanzausstattung für das Verbraucherprogramm, damit die Umsetzung eines wirklichen europäischen digitalen Binnenmarkts vollendet wird, die Verbraucher, insbesondere diejenigen, die Schutz benötigen, tatsächlich umfassend geschützt werden und neue Herausforderungen für die Verbraucherschutzpolitik in geeigneter Weise angegangen werden;

9.  betont, dass Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts wichtig sind, damit für die ordnungsgemäße Anwendung der Unionsvorschriften einerseits und für die bessere Information und Unterstützung der Verbraucher und der Unternehmen andererseits gesorgt wird, und empfiehlt, dass die Kommission Informationsprogramme über deren Rechte und über die Vorgehensweise unterstützt, wenn gegen diese Rechte verstoßen wird; fordert daher eine Aufstockung der entsprechenden Haushaltslinie 02 03 04, damit für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts und insbesondere der Informations- und Hilfsdienste gesorgt ist;

10.  stellt fest, dass 91,6 % der Bürger und Unternehmen sich des Vorhandenseins von Informations- und Hilfsdiensten auf der europäischen Ebene nicht bewusst sind[1]; ist der Ansicht, dass Kunden und Unternehmen unbedingt über die Informations- und Hilfsdienste, insbesondere das Portal „Ihr Europa“ und das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren, informiert sein und erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit dieses Bewusstsein gesteigert wird; erwartet daher eine deutliche Aufstockung der Mittelzuweisungen;

11.  weist darauf hin, dass die Organe der Union bereits eine informelle Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten erzielt haben; erwartet, dass für die Vorbereitung des Zugangstors bereits 2019 entsprechende Mittel zugewiesen werden;

12.  erinnert die Kommission im Zusammenhang mit dem am 3. Dezember 2018 erfolgten Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates[2] daran, dass sie sich dazu verpflichtet hat, bis März 2020 eingehend zu prüfen, ob der Geltungsrahmen der Verordnung dahingehend erweitert werden kann, dass sie urheberrechtlich geschützte, auf elektronischem Wege bereitgestellte Dienste, einschließlich audiovisueller Dienste, vollständig abdeckt; fordert daher, dass für diesen Zweck bereits 2019 ausreichende Mittel zugewiesen werden;

13.  weist erneut darauf hin, dass das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) ein entscheidendes Instrument dafür ist, eine Unternehmenskultur zu fördern, bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen und deren Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Wachstum zu gewährleisten, ihnen dabei zu helfen, am digitalen Wandel teilzuhaben, sowie die Wissensgesellschaft voranzubringen, und geht davon aus, dass der einzige Grund für die Kürzung bei den Mitteln für Zahlungen für das Programm COSME im Entwurf des Haushaltsplans 2019 eine genaue Berechnung ausstehender Beträge durch die Kommission ist, da es von allergrößter Bedeutung ist, Engpässe bei der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Programms COSME zu vermeiden;

14.  begrüßt die Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen im Rahmen der Haushaltslinie 02 02 01 (Förderung unternehmerischer Initiative und Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang der Unternehmen der Union), die im Entwurf des Haushaltsplans 2019 vorgesehen ist, hält jedoch den Umfang der veranschlagten Mittel für Zahlungen weiterhin für bedenklich, zumal es sich bei der Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln nach wie vor um eine der obersten Prioritäten des IMCO-Ausschusses für den Haushaltsplan 2019 handelt;

15.  begrüßt die Erhöhung der Mittel im Rahmen der Haushaltslinie 33 04 01 (Wahrung des Verbraucherinteresses und Verbesserung der Sicherheit und des Informationsstands von Verbrauchern), die im Entwurf des Haushaltsplans 2019 vorgesehen ist; weist darauf hin, dass eine höhere Bildung und die Sensibilisierung des Durchschnittsverbrauchers im Rahmen des digitalen Binnenmarkts von überragender Bedeutung sind; fordert, dass die Binnenmarktinstrumente ausgebaut werden, zumal durch sie das Bewusstsein für die Binnenmarktvorschriften geschärft wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Mittelzuweisungen für SOLVIT, das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren und Fin-Net fortgeführt werden sollten;

16.  betont, dass Normen für die Wettbewerbsfähigkeit des Unionsmarktes wichtig sind; weist darauf hin, dass die Tätigkeit der europäischen Normungsorganisationen ausreichend finanziell unterstützt werden muss;

17.  fordert, dass alle vom IMCO-Ausschuss gebilligten Pilotprojekte finanziert werden, insbesondere das Programm zur Überwachung einer etwaigen unlauteren Erstellung von Verbraucherprofilen und etwaiger unlauterer Preisänderungen durch Fluggesellschaften, in dessen Rahmen untersucht wird, ob Fluggesellschaften Verbraucherprofile erstellen, um die Flugpreise anzupassen, das Programm „Standardmäßige Anwendung der Anforderungen für einen barrierefreien Webzugang in Web-Entwicklungswerkzeugen und ‑plattformen“, in dessen Rahmen die Übernahme der maßgeblichen Anforderungen für einen barrierefreien Zugang der europäischen Norm EN 301 549 v1.1.2 durch die Vergabe von Finanzhilfen an Unternehmen gefördert wird, und das Programm „Bewertung angeblicher Qualitätsunterschiede bei im Binnenmarkt vertriebenen Erzeugnissen“, in dessen Rahmen einschlägige verbraucher- und marktbezogene Forschungsarbeiten zu angeblichen Qualitätsunterschieden von Erzeugnissen auf dem Binnenmarkt weiter vorangetrieben werden;

18.  fordert die Kommission mit Blick auf das Pilotprojekt „Bewertung angeblicher Qualitätsunterschiede bei im Binnenmarkt vertriebenen Erzeugnissen“ auf, sicherzustellen, dass die Mitglieder des IMCO-Ausschusses umfassend an der Planung und Beaufsichtigung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Pilotprojekt beteiligt werden; weist erneut darauf hin, dass die Mitglieder bei der Information der breiten Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Schlussberichts eine tragende Rolle spielen sollten;

19.  betont, dass sämtliche Programme für den Binnenmarkt mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates[3] verknüpft werden müssen;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Pascal Arimont, Dita Charanzová, Carlos Coelho, Sergio Gaetano Cofferati, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Dennis de Jong, Pascal Durand, Maria Grapini, Liisa Jaakonsaari, Eva Maydell, Marlene Mizzi, Jiří Pospíšil, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Jasenko Selimovic, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Richard Sulík, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Mihai Ţurcanu, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Biljana Borzan, Birgit Collin-Langen, Julia Reda, Marc Tarabella, Matthijs van Miltenburg, Sabine Verheyen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Asim Ademov, Isabella De Monte, Sylvie Goddyn, Nosheena Mobarik

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

34

+

ALDE

Dita Charanzová, Jasenko Selimovic, Matthijs van Miltenburg

ECR

Daniel Dalton, Nosheena Mobarik, Richard Sulík, Anneleen Van Bossuyt

EFDD

Marco Zullo

GUE/NGL

Dennis de Jong

PPE

Asim Ademov, Pascal Arimont, Carlos Coelho, Birgit Collin-Langen, Anna Maria Corazza-Bildt, Eva Maydell, Jiří Pospíšil, Andreas Schwab, Ivan Stefanec, Róża Gräfin von Thun und Hoheinstein, Mihai Turcanu, Sabine Verheyen

S&D

Biljana Borzan, Sergio Gaetano Cofferati, Nicola Danti, Isabella De Monte, Maria Grapini, Liisa Jaakonsaari, Marlene Mizzi, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Catherine Stihler, Marc Tarabella

Verts/ALE

Pascal Durand, Julia Reda

3

-

EFDD

John Stuart Agnew

Verts/ALE

Sylvie Goddyn, Mylène Troszczynski

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]    Vergl.: Studie von 2017 „Study on information and assistance needs of businesses operating cross‑border within the EU, including gap and cost analysis“ (erforderliche Informationen und Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind, einschließlich Lücken- und Kostenanalyse), S. 30.
  • [2]    Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 60 I vom 2.3.2018, S. 1).
  • [3]    Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (30.8.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Pavel Telička

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt Kenntnis von dem Haushaltsplanvorentwurf für die EU-Verkehrspolitik in Rubrik 1a, Titel 6 „Mobilität und Verkehr“; unterstreicht, dass die Verkehrspolitik der Union für den freien Personen- und Warenverkehr, für die globale europäische Integration, für den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union und für die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit wesentlich ist; betont daher, dass diese Politik einen ehrgeizigen Haushalt für den Verkehrssektor erfordert, um die Glaubwürdigkeit der laufenden Projekte aufrechtzuerhalten sowie ein angemessenes Infrastrukturnetz zu gewährleisten und für dessen korrekte Funktionsweise sowie dessen Sicherheit zu sorgen, langfristige Investitionen zu sichern, die die europäischen Unternehmen begünstigen, und ergänzende private Finanzmittel zu mobilisieren;

2.  ist der Ansicht, dass die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ein äußerst wichtiges Instrument ist, das im Hinblick auf die Optimierung des Verkehrsnetzes in der gesamten Union einen beachtlichen europäischen Mehrwert bietet, etwa indem neue und alte Verkehrsinfrastrukturen miteinander verbunden bzw. modernisiert werden; unterstreicht die wesentliche Rolle der CEF im Verkehrssektor für die Vollendung des TEN-V-Kernnetzes und des TEN-V-Gesamtnetzes und weist darauf hin, dass die CEF für eine langfristige Planung eine solide und angemessene Finanzierung erfordert; bedauert, dass in der Vergangenheit Haushaltskürzungen zulasten der CEF vorgenommen wurden, und hebt hervor, dass weitere Kürzungen bei diesem Programm inakzeptabel sind; stellt fest, dass die Kommission für die CEF im Verkehrssektor eine Anhebung der Mittel für Verpflichtungen bzw. für Zahlungen um 39,4 % bzw. 5,3 % vorschlägt, und ist der Ansicht, dass die betreffenden Beträge unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 2019 das erste Jahr des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens ist, in dem zusätzliche Finanzmittel für Projekte beantragt werden können, die zwischen 2014 und 2016 eingeleitet wurden, ein Minimum darstellen;

3.  begrüßt die Umschichtung eines Betrags von 1,7 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds auf das Verkehrsprogramm der CEF im Jahr 2019; weist darauf hin, dass diese Mittel ausschließlich „TEN-V“-Infrastrukturvorhaben von Mitgliedstaaten vorbehalten sind, die den Kohäsionsfonds in Anspruch nehmen können;

4.  betont, dass das auf der europäischen Spurweite beruhende Eisenbahnprojekt „Rail Baltica“ zwar eines der wichtigsten derartigen Projekte in der Union ist, dass jedoch die vorgeschlagene Finanzierung nicht ausreicht; fordert daher die Kommission auf, Finanzmittel der Union auf gleichbleibend stabilem Niveau zu garantieren;

5.  begrüßt, dass im Mai 2018 eine neue CEF-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Verkehrsbereich erging, um die strategischen Ausrichtungen des 3. Pakets für saubere Mobilität zu unterstützen, und dass 2019 weitere Aufforderungen ergehen werden; verweist auf den Erfolg der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Mischfinanzierungsprojekte aus dem Jahr 2017 und fordert die Kommission auf, eine entsprechende Aufforderung 2019 zu wiederholen; betont auch in diesem Jahr, dass die Komplementarität zwischen der CEF und anderen Fonds, insbesondere dem EFSI, für Projekte, die Erträge generieren, sichergestellt werden muss, um den EU-Mehrwert bei der Projektfinanzierung zu optimieren und zusätzliche private Investitionen in groß angelegte Innovationsvorhaben wie das ERTMS und Verbesserungen im digitalen Bereich zu mobilisieren; weist gleichzeitig darauf hin, dass im Verkehrsbereich der CEF Finanzhilfen das Hauptinstrument zur Finanzierung von nachhaltigen Infrastruktur- und grenzüberschreitenden Projekten entlang der TEN-V-Korridore bleiben;

6.  verweist auf die Verpflichtungen des Pariser Abkommens; weist darauf hin, dass Europa in naher Zukunft mit zunehmenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Verkehrswesen konfrontiert werden wird, darunter der Eindämmung des Klimawandels und der steigenden Nachfrage im Güterverkehr, was die Energiewende und neue Formen von Mobilität einschließen muss, und weist darauf hin, dass die entsprechenden Herausforderungen ausreichende Finanzmittel erfordern werden, damit Europa inklusiv und wettbewerbsfähig bleibt; hebt daher hervor, dass es von grundlegender Bedeutung ist, angemessene Finanzmittel zu unterstützen und bereitzustellen für die Verkehrsverlagerung, für die Verwirklichung eines emissionsarmen einheitlichen Eisenbahnraums, etwa durch die Einrichtung des ERTMS, den Schienengüterverkehr, ein Hochgeschwindigkeitsbahnnetz, grenzüberschreitende Bahnnetze, für die Förderung von Meeresautobahnen und Binnenschifffahrtswegen, einschließlich emissionsarmer Fähren, um die Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu gewährleisten; hebt darüber hinaus hervor, dass mit einem effizienten umweltfreundlichen Logistikmanagement für alle Verkehrsmittel in der Union wesentlich zur Entlastung des Verkehrs und der Verringerung des CO2-Ausstoßes beigetragen werden kann, und legt der Kommission nahe, die Digitalisierung der Logistik zu fördern;

7.  weist darauf hin, wie wichtig es ist, umfangreiche Synergien zwischen der CEF im Verkehrssektor und der CEF im digitalen Bereich zu fördern, um die finanzielle Hebelwirkung für Projekte zu optimieren, deren Ziel die Förderung der Digitalisierung der TEN-V-Korridore ist;

8.  ist der Ansicht, dass der Beitrag des EU-Haushalts für die Agenturen im Verkehrssektor deren Aufgaben entsprechen sollte; stellt fest, dass gegenüber dem Haushaltsplan des Vorjahres die für die EASA zugewiesenen Haushaltsmittel stabil sind, die Haushaltsmittel für die EMSA geringfügig erhöht und die für die ERA zugewiesenen Haushaltsmittel leider verringert wurden; weist darauf hin, dass der Zuständigkeitsbereich der ERA, der EASA und der EMSA kürzlich ausgeweitet wurde, was eine angemessene Finanzierung und Personalausstattung erfordert, um eine erfolgreiche Übernahme ihrer neuen Verantwortlichkeiten sicherzustellen; verweist in diesem Zusammenhang auf die sehr bedeutsame Entwicklung des Mandats der EASA aufgrund der kürzlich erfolgten Annahme ihrer überarbeiteten Grundverordnung mit neuen Zuständigkeiten, z. B. für Drohnen, ATM/ANS, Umwelt, Cybersicherheit, Forschung und internationale Präsenz, weshalb der Haushaltsplanentwurf für die EASA in Bezug auf personelle und finanzielle Mittel erhöht werden sollte, damit sie angemessen ausgestattet ist, um für die Unionsbürger ein hohes Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten;

9.  weist darauf hin, dass die Raumfahrt ein strategischer Sektor für die Union ist sowie dass Galileo und EGNOS im Verkehrssektor umfassend genutzt werden und dass EGNOS seit 2011 zugunsten aller Verkehrsträger uneingeschränkt funktioniert; betont, dass Galileo vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert wird und dass sein vollständiger Einsatz erhebliche Vorteile für die EU-Wirtschaft bringen wird, indem reale Dienstleistungen für ihre Unternehmen und Bürger erbracht werden; stellt fest, dass Galileo derzeit mit 22 Satelliten betrieben wird und dass sein vollständiger Einsatz spätestens 2020 erreicht werden sollte, sobald seine 30 Satelliten sich in der Umlaufbahn befinden werden; hält es daher unter Berücksichtigung der drängenden Herausforderung der Cybersicherheit für äußerst wichtig, dass angemessene Haushaltsmittel zugewiesen werden, um die nächsten Satellitenstarts sicherzustellen; verweist auf die zentralen Aufgaben der Agentur für das Europäische globale Satellitennavigationssystem (GSA) im Hinblick auf Galileo und die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS); vertritt die Ansicht, dass die GSA mit ausreichend Personal ausgestattet werden muss, um sicherzustellen, dass die Programme des europäischen globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) ordnungsgemäß funktionieren und nutzbringend angewendet werden können;

10.  ist der Ansicht, dass die Verbesserung der Effizienz des Verkehrssektors und die Verringerung seines Emissionsumfangs interdependente Ziele sind, die zu erreichen Forschung und Innovation in Verbindung mit den zuständigen EU-Agenturen einen großen Beitrag leisten können; vermerkt die vorgeschlagene Stabilität der im Rahmen des Programms Horizont 2020 für SESAR 2 (sowohl für F&E als auch für die Umsetzung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems (ATM)), Shift2Rail, Clean Sky 2 und die gemeinsamen Unternehmen Brennstoffzellen und Wasserstoff zugewiesenen Haushaltsmittel, und betont, wie wichtig im Hinblick auf den Erfolg dieser Programme eine angemessene Finanzierung ist;

11.  ist der Ansicht, dass die Union bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen folgende Aspekte berücksichtigen sollte:

– die Vernetzung zwischen den Korridoren und dem Gesamtnetz sowie grenzüberschreitende Verbindungen,

– die Intermodalität als eine Grundlage für Beschlüsse über Projekte,

–  die Interoperabilität als eine Bedingung für die Kofinanzierung von Verkehrsvorhaben,

– die Qualität der kofinanzierten Projekte statt deren Anzahl oder Umfang,

– die Teilhabe der Bürger an einer transparenten Beschlussfassung und Überwachung der Entwicklung umfangreicher Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 1 Mrd. EUR;

12.  bedauert, dass die Union bei der Kommunikation der unmittelbaren Wirkung ihrer Strategien und finanziellen Programme nicht immer erfolgreich ist, einschließlich einer fehlenden Bewertung dieser Wirkung; weist darauf hin, dass in Bezug auf den Verkehrssektor das allgemein fehlende Bewusstsein hinsichtlich der Rechte von Passagieren in der Union sehr beunruhigend ist, und bedauert, dass die betreffenden Regelungen, insbesondere im Luftverkehrssektor und im Eisenbahnsektor, in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht immer kohärent angewandt werden; betont, dass in einer Zeit, in der Desinformationskampagnen einfach eingeleitet werden können, diesbezüglich mehr Unterstützung gewährt werden muss;

13.  hebt hervor, dass Pilotprojekte und Vorbereitende Maßnahmen dem Parlament sinnvolle Gelegenheiten bieten, direkte finanzielle Anreize für Initiativen zu schaffen, die seine Gesetzgebungstätigkeit unterstützen und für die die Kommission unmittelbar rechenschaftspflichtig ist; bedauert, dass die Ergebnisse dieser Projekte und Maßnahmen nicht immer konsequent übermittelt werden, und fordert die Kommission auf, bei Mandatsende eine gründliche Analyse der in dieser Wahlperiode finanzierten Projekte sowie Leitlinien, in denen nicht nur die Ziele, sondern auch ihre Auswahlmethode erläutert werden, vorzulegen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Markus Pieper, Gabriele Preuß, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Claudia Schmidt, Keith Taylor, Pavel Telička, István Ujhelyi, Wim van de Camp, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Janusz Zemke, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jakop Dalunde, Markus Ferber, Maria Grapini, Karoline Graswander-Hainz, Matthijs van Miltenburg, Henna Virkkunen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Anna Hedh

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

33

+

ALDE

Izaskun Bilbao Barandica, Matthijs van Miltenburg, Dominique Riquet, Pavel Telička

ECR

Kosma Złotowski

ENF

Georg Mayer

PPE

Georges Bach, Wim van de Camp, Deirdre Clune, Markus Ferber, Dieter-Lebrecht Koch, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Markus Pieper, Massimiliano Salini, Claudia Schmidt, Henna Virkkunen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi

S&D

Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Ismail Ertug, Maria Grapini, Karoline Graswander-Hainz, Anna Hedh, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Gabriele Preuß, Christine Revault d'Allonnes Bonnefoy, István Ujhelyi, Janusz Zemke

VERTS/ALE

Michael Cramer, Jakop Dalunde, Keith Taylor

0

-

 

 

3

0

ECR

Jacqueline Foster, Peter Lundgren

EFDD

Daniela Aiuto

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (4.9.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Derek Vaughan

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass die Kohäsionspolitik von großer Bedeutung ist, zumal es sich dabei um die wichtigste Investitionsmaßnahme der Union handelt, mit der zur Verringerung wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Ungleichheiten zwischen den und innerhalb der Regionen der EU beigetragen wird, verhindert wird, dass Regionen abgehängt werden, zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wirtschaftswachstum beigetragen wird, neue Arbeitsplätze geschaffen werden und gegen Arbeitslosigkeit vorgegangen wird, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und der Zugang zu den Weltmärkten verbessert wird, Innovationen in städtischen und ländlichen Gebieten gefördert und den örtlichen und regionalen Behörden Anreize geboten werden, den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zu bewältigen; weist darauf hin, dass jeder Euro, der in die Kohäsionspolitik investiert wird, erwiesenermaßen eine Kapitalrendite von 174 % bringt[1], und dass weniger Investitionen weniger Wachstum und weniger Arbeitsplätze für die Bürger bedeuten würden; unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik für alle Mitgliedstaaten von Vorteil ist; fordert, dass der Stellenwert der Mittel aus dem Kohäsionsfonds als wichtigste Investitionsmaßnahme der Union mit einem Haushalt beibehalten wird, der den ehrgeizigen Zielen der Kohäsionspolitik gerecht wird;

2.  ruft in Erinnerung, dass die Kohäsionspolitik eines der bedeutendsten Instrumente ist, wenn es darum geht, die wichtigsten Prioritäten im von der Kommission vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans für 2019 – nämlich die europäische Wirtschaft stärker und krisenfester zu machen, die Ungleichheiten innerhalb der Union abzubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und für Solidarität und Sicherheit innerhalb und außerhalb der Grenzen der EU sowie für einen ordnungsgemäßen Vollzug des EU-Haushalts zu sorgen – in Angriff zu nehmen; betont in dieser Hinsicht die Bedeutung der Zusagen im Rahmen des Übereinkommens von Paris und der Verwirklichung der Klimaschutz- und Energieziele der EU; betont, dass die Fördermittel der EU sichtbarer gemacht und die im Rahmen der Kohäsionspolitik erzielten Ergebnisse besser vermittelt werden müssen; hält die Kommission dazu an, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das Bewusstsein für die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten, die die EU bietet, zu schärfen, innovative Projekte vorzustellen und bewährte Verfahren weiterzugeben;

3.  begrüßt, dass die derzeitigen Programme, deren Mittel in den Anfangsjahren des Zeitraums 2014–2020 nicht ausgeschöpft wurden, inzwischen gut angelaufen sind und die Ausführungsquote bei den entsprechenden Mitteln für Zahlungen und die Projektauswahlquote verbessert wurden; weist darauf hin, dass die zu Beginn des Programmplanungszeitraums verzeichneten Verzögerungen zu einem Rückstand bei den Auszahlungsanträgen im Jahr 2019 führen können; nimmt die Anstrengungen zur Kenntnis, die die Kommission unternommen hat, um einen unnötigen Rückstau zu verhindern; fordert in diesem Zusammenhang, dass für eine zügige Umsetzung Mittel für Zahlungen in ausreichender Höhe bereitgestellt werden; fordert, dass die Kommission in Anbetracht aktueller Berichte über nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Auszahlungen, denen zufolge einige Mitgliedstaaten hinsichtlich der Auszahlung der Mittel verhältnismäßig weit im Rückstand sind, die Schwachstellen ermittelt und Maßnahmen ergreift, damit die Mittel der ESI-Fonds besser ausgeschöpft werden;

4.  stellt fest, dass im Entwurf des Haushaltsplans für 2019 vorgeschlagen wird, die Mittel für Zahlungen im Vergleich zum vorangegangenen Haushalt um 1,1 % aufzustocken, wobei jene für den Kohäsionsfonds und die europäische territoriale Zusammenarbeit jeweils um 8,9 % bzw. 3,6 % gekürzt werden sollen, und die Mittel für Verpflichtungen in der Rubrik 1b um 2,8 % aufzustocken; fürchtet, dass diese Beträge nicht ausreichen, um dem Umsetzungstempo der Programme dieser Rubrik zu entsprechen und zu vermeiden, dass es erneut zu einem Rückstand bei unbeglichenen Forderungen kommt, der die Glaubwürdigkeit der Kohäsionspolitik untergraben würde; hebt daher hervor, dass mehr Mittel für Zahlungen erforderlich sind, um aufzuzeigen, dass die EU in der Lage ist, ihren Zusagen nachzukommen, und somit ihre Glaubwürdigkeit zu stärken;

5.  weist die Kommission erneut darauf hin, dass es bei der Benennung der nationalen Verwaltungsbehörden zu Verzögerungen gekommen ist; hebt hervor, dass zum 31. Mai 2018 noch die nationalen Verwaltungsbehörden für 16 Programme zu benennen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, aktiv zusammenzuarbeiten, um das Benennungsverfahren so bald wie möglich abzuschließen und sicherzustellen, dass die aktuellen Programme reibungslos durchgeführt werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, Anstrengungen zu unternehmen, um die Absorptionskapazität zu stärken und die Umsetzung der Projekte zu beschleunigen, damit die Verzögerungen aufgrund der nicht abgeschlossenen Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds im laufenden Haushaltsjahr abgebaut werden; betont erneut, dass die Umsetzung der Finanzierung verbessert und der Verwaltungsaufwand verringert werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf eine bessere Umsetzung enger mit der Arbeitsgruppe der Kommission zusammenzuarbeiten, damit die Kapazität für die Verwaltung der Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds gestärkt wird;

6.  nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, die Mittel für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) für den Zeitraum 2019–2020 um 80 Mio. EUR und somit den Entwurf des Haushaltsplans für 2019 um 40 Mio. EUR aufzustocken, sodass sich das Gesamtvolumen des SRSP auf 222,8 Mio. EUR beläuft; weist warnend darauf hin, dass die Erhöhungen durch die Inanspruchnahme des besonderen Instruments und nicht auf Kosten der Kohäsionspolitik finanziert werden sollten; fordert die Kommission auf, nach weiteren Synergien mit den ESI-Fonds und anderen Programmen der EU mit Bezug zu Wissenschaft, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, wie zum Beispiel Horizont, sowie nach Möglichkeiten zu suchen, diese Maßnahmen zu ergänzen, um Innovationen und die Digitalisierung in ländlichen Gebieten und der ländlichen Wirtschaft zu fördern;

7.  begrüßt, dass sich der Kohäsionsfonds in Konfliktgebieten – etwa in Form des PEACE-Programms für Nordirland – überaus positiv ausgewirkt hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Friedensprozess durch die Fortsetzung der Finanzierung bestimmter spezifischer Programme wie des PEACE-Programms unter noch festzulegenden Voraussetzungen und unbeschadet der laufenden Verhandlungen weiterhin zu unterstützen; betont, dass sich die Mittel der Programme der europäischen territorialen Zusammenarbeit und insbesondere diejenigen, die für die länderübergreifende Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union bereitgestellt werden, auch positiv auf die Erweiterungspolitik auswirken können.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.9.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Mercedes Bresso, Aleksander Gabelic, Michela Giuffrida, Ivan Jakovčić, Louis-Joseph Manscour, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Mirosław Piotrowski, Liliana Rodrigues, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Buda, Raffaele Fitto, Elsi Katainen, Tonino Picula, Maria Gabriela Zoană

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

23

+

ALDE

Ivan Jakovčić, Elsi Katainen, Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg

ECR

Raffaele Fitto, Mirosław Piotrowski, Ruža Tomašić

GUE/NGL

Younous Omarjee

PPE

Pascal Arimont, Daniel Buda, Lambert van Nistelrooij, Andrey Novakov, Ramón Luis Valcárcel Siso

S&D

Mercedes Bresso, Aleksander Gabelic, Michela Giuffrida, Louis-Joseph Manscour, Tonino Picula, Liliana Rodrigues, Derek Vaughan, Kerstin Westphal, Maria Gabriela Zoană

VERTS/ALE

Monika Vana

0

-

 

 

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 19. September 2016 zur Ex-post-Bewertung des EFRE und des Kohäsionsfonds 2007–2013 (SWD(2016)0318).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (30.8.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Ramón Luis Valcárcel Siso

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt, dass die Kommission im Entwurf des Haushaltsplans (HE) 2019 für die Rubrik 2 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 60 Mrd. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 57,8 Mrd. EUR vorschlägt, was eine Aufstockung um 1,2 % bzw. 3,0 % gegenüber dem Haushaltsplan 2018 bedeutet. stellt jedoch fest, dass diese Aufstockung, was den EGFL anbelangt, damit zu erklären ist, dass im HE 2019 voraussichtlich weniger zweckgebundene Einnahmen für den Fonds zur Verfügung stehen werden als im Haushaltsplan 2018; empfiehlt, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass Rückstande bei den Zahlungen für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (2021–2027) (MFR) angehäuft werden;

2.  fordert, dass Mittel bereitgestellt werden, um die wirtschaftlichen Verluste auszugleichen, die den Landwirten durch Marktkrisen und sanitäre oder phytosanitäre Krisen wie Xylella fastidiosa entstehen, und bekräftigt, dass die in Rubrik 2 und Rubrik 3 verfügbaren Spielräume dafür genutzt werden müssen; unterstreicht, dass sich die Ausgleichszahlungen für die Ausrottung auch auf die Sanierung der Agro-Ökosysteme einschließlich des Bodens, die Herstellung einer stabilen biologischen Vielfalt und insbesondere die Sicherstellung der genetischen Vielfalt des Pflanzenbestandes, bei der im Idealfall für Resistenz oder zumindest Toleranz gegenüber der Krankheit oder Seuche gesorgt wird, erstrecken sollten; ist der Ansicht, dass eines der Ziele der Unterstützung sein sollte, für ausgewogene, biologisch vielfältige Agro-Ökosysteme und Landschaften zu sorgen, die gegenüber zukünftigen Angriffen widerstandsfähiger sind;

3.  besteht darauf, dass alle aus zweckgebundenen Einnahmen oder Rückzahlungen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten in der Landwirtschaft in vorangegangenen Jahren stammenden Einnahmen für den Unionshaushalt in Rubrik 2 verbleiben;

4.  fordert, dass zusätzliche Mittel für den Olivenzucht- und -ölsektor bereitgestellt werden, um die Landwirte zu entschädigen, deren Olivenbäume von Xylella fastidiosa befallen sind, die präventiven Maßnahmen in Europa zu verstärken sowie den Sektor umzustrukturieren und die wissenschaftliche Erforschung des Erregers und seines Überträgers voranzutreiben;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Preisschwankungen bei Agrarerzeugnissen, die sich nachteilig auf das Einkommen von Landwirten auswirken, zeitnah zu beobachten und erforderlichenfalls rasch und wirksam zu reagieren;

6.  hält es für dringend geboten, dass die für die Forschung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft vorgesehenen Finanzmittel – insbesondere aus dem Haushalt von Horizont 2020 – ebenso wie die Mittel der Fazilität „Connecting Europe“ für die Breitbandversorgung des ländlichen Raums als solche weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen, damit Innovationen und intelligente Lösungen in der Landwirtschaft und bei der Entwicklung des ländlichen Raums gefördert und gestärkt werden können; unterstreicht, wie wichtig die praktische Umsetzbarkeit der Ergebnisse in den landwirtschaftlichen Betrieben ist, und hebt die Bedeutung des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes hervor; weist darauf hin, dass integrierte „intelligente“ Lösungen wie intelligente Dörfer, die Präzisionslandwirtschaft, Digitalisierung, die kollaborative Wirtschaft, die Kreislaufwirtschaft und soziale Initiativen zum Fortschritt in der Landwirtschaft und zum allgemeinen Wohlbefinden in ländlichen Gebieten beitragen können; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, vor dem Hintergrund der GAP-Reform und der Cork‑2.0‑Erklärung eine Finanzierung für „intelligente“ Strategien einzuplanen; hebt hervor, dass mit diesen „intelligenten“ Lösungen die Übereinstimmung mit den politischen Zielen in den Bereichen Umwelt, Klima und Artenvielfalt aufrechterhalten und eine enge Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern aus allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollte; hält es für geboten, in die Präzisionslandwirtschaft zu investieren, damit Produktionsmethoden rationalisiert und Verluste gemindert werden, und um Initiativen zu unterstützen und zu fördern, die auf die Bedürfnisse von Kleinbetrieben abgestimmt sind, die über keine Größenvorteile verfügen, sodass auch sie einen Nutzen aus den neuen Technologien ziehen können;

7.  betont, dass sich Lagerprogramme in Krisenzeiten als wirksames Instrument erwiesen haben und dass es kontraproduktiv wäre, die vorgesehenen finanziellen Mittel im Planungsprozess zu kürzen;

8.  bedauert die in den Vorschlägen der Kommission für den MFR angekündigten Kürzungen des GAP-Haushalts; weist insbesondere darauf hin, dass die Agrarpolitik ein gemeinsamer Politikbereich ist und dass jedwede Kürzungen im GAP-Haushalt unverhältnismäßige Auswirkungen nach sich ziehen würden, da diese Mittel aufgrund der Vorschriften über staatliche Beihilfen nicht durch Mittel der Einzelstaaten ersetzt werden dürfen;

9.  begrüßt, dass die Kommission vorschlägt, die Mittel für Erzeugerorganisationen im Wirtschaftsbereich Obst und Gemüse aufzustocken, und hebt hervor, dass diese Organisationen zunehmend dazu beitragen, das Gleichgewicht der Verhandlungspositionen in der Lebensmittelversorgungskette wiederherzustellen; betont weiterhin, dass Maßnahmen finanziert werden müssen, die darauf abzielen, den Organisationsgrad landwirtschaftlicher Erzeuger zu erhöhen;

10.  betont, wie wichtig es ist, dass Unterstützungsmaßnahmen ermittelt werden, um die Rolle der Landwirte in der Versorgungskette zu stärken, und dass neue Möglichkeiten ermittelt werden, um Bauernverbände zu fördern;

11.  bedauert, dass die Unterstützungsmaßnahmen im Hinblick auf das russische Embargo nicht fortgesetzt wurden, obwohl nach wie vor zahlreiche Erzeuger in der EU – insbesondere in den Wirtschaftsbereichen Milch, Obst und Gemüse – unverschuldet unter dessen negativen Auswirkungen leiden, zumal sie nicht für die diplomatische Politik der Union verantwortlich gemacht werden können; hält daher dazu an, die Unterstützungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeuger im derzeitigen Umfang fortzusetzen, wenn dieser Wirtschaftsbereich weiterhin durch das russische Embargo beeinträchtigt ist, fordert die Schaffung einer neuen Krisenreserve, deren Finanzierung sich nicht auf einen jährlichen Mechanismus für Haushaltsdisziplin stützt, sodass frühzeitig auf aufkommende Krisen reagiert werden kann; räumt ein, dass einige Mitgliedstaaten, die keine Handelsbeziehungen zu Russland unterhielten, von dem Embargo indirekt betroffen waren, und besteht darauf, dass die Unterstützung auch die Verluste abdeckt, die aufgrund der Überflutung der Märkte mit für den russischen Markt bestimmten Erzeugnissen entstanden;

12.  begrüßt, dass die Kommission vorschlägt, die Mittel für Fördermaßnahmen anzuheben und stellt fest, dass die im Zuge der letzten Reform erzielten Verbesserungen somit Wirkung zeigen; ist der Ansicht, dass Fördermaßnahmen von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, den Anteil der Ausfuhren aus der EU auf den Märkten weltweit anzuheben und Einschränkungen, die bestimmte Drittländer im Hinblick auf Erzeugnisse aus der EU beschlossen haben – etwa das russische Embargo oder die kürzlich von der Regierung der USA getroffene Entscheidung, auf reife Oliven, die aus Spanien importiert werden, Antidumping- und Ausgleichszölle zu erheben – zu bewältigen;

13.  macht auf die Folgen der außerordentlichen Dürre aufmerksam, von der ein Teil der Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten betroffen war und die erhebliche Verluste in der Landwirtschaft verursacht und damit die wirtschaftliche Stabilität zahlreicher Betriebe gefährdet hat, und hält es daher für erforderlich, spezielle Hilfsmaßnahmen zugunsten der am stärksten betroffenen Landwirte zuzusichern;

14.  begrüßt, dass sich die Kommission verpflichtet hat, die Mittel für die Bienenzuchtwirtschaft auf ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten, weil dies von wesentlicher Bedeutung ist, um die Ausgaben für nationale Programme zu decken;

15.  begrüßt, dass die Zuweisungen für Forschung und Entwicklung im Hinblick auf die Landwirtschaft im Rahmen von Horizont 2020 aufgestockt wurden;

16.  weist warnend darauf hin, dass viele europäische Erzeuger unter noch größeren finanziellen Druck geraten werden, wenn ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten keinen ausreichenden Schutz für gefährdete Bereiche der Landwirtschaft der Union bietet;

17.  ist der Überzeugung, dass die Union wesentlich dazu beitragen kann, auf der Grundlage von nachhaltiger Erzeugung insbesondere bei Kindern gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern, und ist daher der Meinung, dass die in der geltenden Verordnung für Schulprogramme der Union vorgesehenen Obergrenzen unbedingt ausgeschöpft werden müssen; hält die Mitgliedstaaten daher dazu an, ihre nationalen Programme zu stärken und dafür zu sorgen, dass der Höchstbetrag an verfügbaren Mitteln (250 Mio. EUR für die EU) ausgeschöpft wird;

18.  nimmt die kürzlich vorgenommenen Übertragungen von Säule I auf Säule II, die Frankreich, Litauen und die Niederlande beschlossen haben und durch die die Mittel für Direktzahlungen im HE 2019 verringert wurden, zur Kenntnis;

19.  bekräftigt, dass dem Schulobst- und ‑gemüseprogramm entscheidende Bedeutung zukommt, und unterstreicht, wie wichtig dieses Programm angesichts des derzeitigen Ausmaßes der Mangelernährung von Kindern in der Union ist; fordert die Kommission daher auf, die mit diesem System einhergehende Bürokratie abzubauen, und betont, dass bei Kindern gesunde Ernährungsgewohnheiten und der Verzehr von biologischem Obst und Gemüse gefördert werden müssen;

20.  bedauert, dass die Ausführungsquote bei den für Junglandwirte vorgesehenen Mitteln für Zahlungen in den vergangenen Jahren zu niedrig war, und hält die Mitgliedstaaten dazu an, die Nutzung dieser Mittel im kommenden Jahr zu fördern, um den Generationswechsel zu unterstützen und Landkonzentration und Landnahmen zu verhindern; weist darauf hin, dass der Mangel an Arbeitnehmern in der Landwirtschaft einen Faktor darstellt, durch den die Entwicklung in der Agrarbranche eingeschränkt wird, und betont, dass Unterstützungsmaßnahmen zur Gewinnung von Arbeitnehmern im landwirtschaftlichen Bereich durchgeführt werden müssen;

21.  betont, dass die Verpflichtungen und die Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums und deren Potenzial für die Schaffung von Wirtschaftstätigkeit und Arbeitsplätzen insbesondere in Randregionen, in denen vor allem viele junge Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, von großer Bedeutung sind; fordert mit Nachdruck, dass die Initiativen und regionalen Programme für junge Landwirte, die Innovation und den dringend erforderlichen Generationenwechsel fördern, weitergeführt werden; ist der Ansicht, dass sich die Unterstützung für junge Menschen auf deren gegenwärtige Erfordernisse konzentrieren sollte und sie nicht dazu anhalten darf, sich übermäßig zu verschulden;

22.  merkt an, dass der Zugang zu Instrumenten der Finanzierung zur Unterstützung von Investitionen in Betrieben besser an den Investitionsbedarf und an das höhere Risikoprofil von Neulandwirten angepasst werden sollte;

23.  fordert, dass die Mittel für POSEI-Programme auf dem in der EU-Verordnung vorgesehenen Höchstbetrag gehalten werden, zumal diese Programme für die Krisenfestigkeit der landwirtschaftlichen Erzeuger von hoher Bedeutung sind, hebt hervor, dass die Wirtschaftslage in den Gebieten in äußerster Randlage, die nach wie vor unter der Krise leiden, unsicher ist und betont die in Artikel 349 TFEU genannten strukturbedingten Nachteile (Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, schwierige Relief- und Klimabedingungen und wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen);

24.  unterstreicht die Bedeutung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen für Innovationen in der Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums; fordert, dass laufende und neue Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahme weiterhin unterstützt werden;

25.  bekundet seine tiefe Besorgnis über die im Vorschlag der Kommission für 2021–2027 vorgesehenen Kürzungen der GAP-Mittel, insbesondere für die Gebiete in äußerster Randlage und das POSEI;

26.  bedauert, dass die Haushaltslinie, der die fakultative gekoppelte Stützung zuzuordnen ist, erheblich gekürzt werden soll, zumal gekoppelte Beihilfen als Instrument für die Bewahrung von Anbaupflanzen, die für die Landwirtschaft und die Umwelt in mehrerer Hinsicht von Vorteil sind, von wesentlicher Bedeutung sind;

27.  bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass die für die Bekämpfung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten vorgesehenen Mittel um 25 % aufgestockt werden sollen, zumal die Union mit erheblichen Risiken und vermehrten Ausbrüchen konfrontiert ist.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Daniel Buda, Jacques Colombier, Michel Dantin, Albert Deß, Jørn Dohrmann, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Karine Gloanec Maurin, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Esther Herranz García, Jan Huitema, Ivan Jakovčić, Jarosław Kalinowski, Zbigniew Kuźmiuk, Norbert Lins, Philippe Loiseau, Mairead McGuinness, Giulia Moi, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Marijana Petir, Laurenţiu Rebega, Bronis Ropė, Maria Lidia Senra Rodríguez, Ricardo Serrão Santos, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Maria Gabriela Zoană, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Franc Bogovič, Michela Giuffrida, Karin Kadenbach, Elsi Katainen, Momchil Nekov, Annie Schreijer-Pierik, Ramón Luis Valcárcel Siso

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

36

+

ALDE

Ivan Jakovčić, Elsi Katainen, Ulrike Müller

ECR

Jørn Dohrmann, Zbigniew Kuźmiuk, James Nicholson, Laurenţiu Rebega

EFDD

Giulia Moi, Marco Zullo

ENF

Jacques Colombier, Philippe Loiseau

PPE

Franc Bogovič, Daniel Buda, Michel Dantin, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Esther Herranz García, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Mairead McGuinness, Marijana Petir, Annie Schreijer-Pierik, Czesław Adam Siekierski, Ramón Luis Valcárcel Siso

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Michela Giuffrida, Karine Gloanec Maurin, Karin Kadenbach, Momchil Nekov, Maria Noichl, Ricardo Serrão Santos, Tibor Szanyi, Maria Gabriela Zoană

Verts/ALE

Martin Häusling, Bronis Ropė

2

-

EFDD

John Stuart Agnew

GUE/NGL

Anja Hazekamp

3

0

ALDE

Jan Huitema

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan, Maria Lidia Senra Rodríguez

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (31.8.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Alain Cadec

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. Die Finanzmittel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und die obligatorischen Beiträge zu regionalen Fischereiorganisationen und anderen internationalen Organisationen sowie zu Abkommen über nachhaltige Fischerei sind in Einzelplan III und Titel 11 „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)“ konzentriert.

B. Das grundlegende Ziel der GFP besteht darin, eine ausgewogene Rentabilität eines für die EU strategischen Wirtschaftssektors sicherzustellen, der zur Nahrungsmittelversorgung, zur Beschäftigung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Küstenregionen und der Regionen in äußerster Randlage der EU beiträgt, und die Meeresökosysteme durch die Entwicklung einer wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Fischerei zu erhalten.

1.  besteht darauf, dass im EU-Haushaltsplan für 2019 Mittel für Zahlungen und Verpflichtungen in angemessener Höhe veranschlagt werden müssen, um den Finanzierungsbedarf der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) abzudecken; ist der Auffassung, dass genügend sofort abrufbare Finanzmittel für langfristige Investitionen bereitgestellt werden müssen, damit die GFP vollständig umgesetzt und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der europäischen Aquakultur und Fischerei gewährleistet werden können;

2.  hebt hervor, dass sich der Fischereisektor der EU auf einige in hohem Maße von der Fischerei abhängige Regionen konzentriert und die Fischerei, insbesondere die lokale Küstenfischerei, in vielen Küstenregionen, Regionen in äußerster Randlage und Inselregionen zur Stärkung des sozioökonomischen und kulturellen Gewebes beiträgt;

3.  stellt fest, dass mehr als 60 % der in der EU verbrauchten Fischereierzeugnisse aus internationalen Gewässern und ausschließlichen Wirtschaftszonen von Drittländern stammen und dass daher im Haushaltsplan 2019 ausreichende Mittelzuweisungen veranschlagt werden sollten, insbesondere mit Blick auf die für dieses Jahr vorgesehene Verlängerung der mit Mauretanien und Senegal geschlossenen Protokolle;

4.  vertritt die Auffassung, dass die externe Dimension der GFP realistische Haushaltsvorausschätzungen erfordert, damit die mit Drittländern geschlossenen partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei finanziert werden können;

5.  hebt hervor, dass der Stand der Durchführung des EMFF im Zeitraum 2014–2020 vier Jahre nach seiner Verabschiedung immer noch unzureichend ist, wobei die Haushaltsvollzugsquote derzeit bei lediglich 4,5 % liegt (was den Teil des EMFF in geteilter Mittelverwaltung betrifft); hofft, dass sich die Haushaltsvollzugsquote des EMFF mit der Zeit verbessern wird, und betont, dass die geringe Vollzugsquote zum Teil auf bürokratische Zwänge auf nationaler und auf EU-Ebene zurückzuführen ist und dass die Mitgliedstaaten nicht ehrgeizig genug sind, vor allem wenn es darum geht, eine vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Anlandepflicht sicherzustellen; weist darauf hin, dass im Rahmen der Einführung der Anlandepflicht Mittel zur Unterstützung des Fischereisektors benötigt werden;

6.  betont, dass weiterhin genügend finanzielle Mittel für kofinanzierte Tätigkeiten bereitgestellt werden müssen, damit Küstenfischerei, handwerkliche Fischerei und Freizeitfischerei Finanzmittel erhalten können; hält es überdies für besonders wichtig, dass genügend Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Fischereiinfrastruktur zu verbessern; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des durch den EMFF vorgegebenen allgemeinen Rahmens ihre Finanzierungsprioritäten so festlegen müssen, dass sie auf die spezifischen Probleme dieser Sektoren reagieren können;

7.  verweist auf die große Bedeutung der sozialen und wirtschaftlichen Dimension der Fischerei für lokale Gemeinschaften und für bestimmte maritime Regionen und Küstengebiete; ist der Ansicht, dass es auch weiterhin genügend Gelder bereitgestellt werden müssen, damit die Küstenfischerei und die handwerkliche und kleine Fischerei Zugang zu Mitteln haben;

8.  betont, dass wissenschaftliche Daten für ein besseres Verständnis der Funktionsweise der marinen Ökosysteme unerlässlich sind und eine Voraussetzung für die Erzielung des höchstmöglichen Dauerertrags aus den Fischereiressourcen bilden; weist darauf hin, dass die Erhebung wissenschaftlicher Daten verbessert werden muss, und dass die Zusammenarbeit und der Austausch wissenschaftlicher Daten zwischen dem Meeres- und Fischereisektor einerseits und der Wissenschaft andererseits gefördert werden muss; weist darauf hin, dass zu den Auswirkungen der Freizeitfischerei auf die Fischbestände wissenschaftliche Daten erhoben werden müssen;

9.  bekräftigt die Bedeutung strenger und unabhängiger wissenschaftlicher Gutachten, um den Zustand der Fischbestände zu beurteilen und Bewirtschaftungsbeschlüsse zu fassen, mit denen sich der höchstmögliche Dauerertrag erreichen lässt; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die EMFF-Mittel für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zu nutzen, da diese von erheblicher Bedeutung sind, um vernünftige und wissenschaftlich fundierte Entscheidungen in der Fischereipolitik treffen zu können;

10.  unterstreicht die Bedeutung der Kontrolle der Fangtätigkeiten, die eine der Säulen der GFP darstellt; ist der Auffassung, dass für Kontrollen auch weiterhin EU-Mittel zur Verfügung stehen sollten und dass die Mitgliedstaaten sich stärker darum bemühen sollten, diese Mittel in Anspruch zu nehmen;

11.  betont, wie wichtig es ist, das derzeitige Finanzierungsniveau der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur beizubehalten, um die ordnungsgemäße Ausführung ihres Mandats für die Inspektion und Überwachung des Fischereisektors zu gewährleisten; fordert, dass die Rolle der Agentur gestärkt wird, damit die Ziele der GFP verwirklicht werden können und die Agentur ihre Tätigkeiten mit Blick auf die Überwachung der Fischereiflotten und die Beaufsichtigung der Kontrollen konsolidieren kann;

12.  weist darauf hin, dass der Generationenwechsel eine der Herausforderungen für den Fischereisektor darstellt und dass dieser vor allem durch besondere politische Maßnahmen und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen sichergestellt werden muss, damit junge Menschen ermutigt werden, in diesem Sektor zu arbeiten und ihnen ähnliche Bedingungen wie in anderen Wirtschaftssektoren, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage, geboten werden können;

13.  betont, dass der Zugang junger Menschen zu Arbeitsplätzen in der Fischerei mithilfe des EMFF und weiterer Finanzierungsinstrumente der Union erleichtert werden muss;

14.  hebt hervor, dass der Brexit nicht als Vorwand für eine Kürzung der Haushaltmittel dienen darf; ist der Auffassung, dass die EU die notwendigen Mittel finden sollte, um eine solide finanzielle Unterstützung der GFP zu gewährleisten.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, João Ferreira, Mike Hookem, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Annie Schreijer-Pierik, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ole Christensen, Rosa D’Amato, Seán Kelly, Francisco José Millán Mon, Nosheena Mobarik

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

16

+

ALDE

António Marinho e Pinto

GUE

João Ferreira

PPE

Alain Cadec, Carlos Iturgaiz, Seán Kelly, Werner Kuhn, Gabriel Mato, Annie Schreijer-Pierik, Jarosław Wałęsa

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Ole Christensen, Richard Corbett, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas

VERTS/ALE

Ian Hudghton

1

-

EFDD

Mike Hookem

3

0

ECR

Nosheena Mobarik, Remo Sernagiotto, Peter van Dalen

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (4.9.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Morten Løkkegaard

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass Erasmus+ nach wie vor ein hochgeschätztes und sehr beliebtes Programm zur Förderung der Lernmobilität junger Menschen ist, wie die Zahl der eingegangenen Anträge zeigt, die die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt; bedauert zutiefst, dass der Haushaltsentwurf 2019 für Erasmus+ weit hinter den Erwartungen des Parlaments zurückliegt und nicht über die geplanten Beträge aus dem gegenwärtigen MFR hinausgeht, auch was die Bereitstellung des verfügbaren Restbetrags der im Rahmen der Überarbeitung des MFR vereinbarten Aufstockungsmittel für das Programm betrifft; fordert daher, dass die Mittelausstattung aller vier Haushaltslinien für Erasmus+ gegenüber dem Haushaltsentwurf 2019 (HE 2019) um 20 % aufgestockt wird, um dem aktuellen Bedarf Rechnung zu tragen, die Erwartungen der Bürger an das Programm zu erfüllen und den jungen Europäern die Zukunft zu ermöglichen, die sie von der EU erwarten; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für eine Verdreifachung der für Erasmus+ im nächsten MFR bereitgestellten Mittel und seine Absicht, sich vehement für diese Aufstockung einzusetzen;

2.  bekräftigt seine Besorgnis über die Art und Weise, wie das Europäische Solidaritätskorps ursprünglich ohne Rechtsgrundlage und ohne eigene Haushaltslinie eingerichtet wurde; ist ferner beunruhigt darüber, dass die endgültige Entscheidung über Finanzierungsquellen für das Korps – mit Ausnahme der Bestimmung über Erasmus+ – im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens erfolgt; bestätigt, dass es das Berichtigungsschreiben der Kommission sehr sorgfältig prüfen wird, damit die im Trilog erzielte Einigung vollständig eingehalten wird;

3.  unterstreicht, dass das Programm „Kreatives Europa“ einen wertvollen Beitrag zum Bereich audiovisuelle Medien und zur Kulturwirtschaft der EU leistet, und besteht darauf, dass die Höhe der bereitgestellten Mittel im Einklang mit den Zielen des Programms steht; stellt mit Blick auf das Unterprogramm MEDIA fest, dass die Haushaltsmittel um rund 44 % aufgestockt werden müssten, wenn alle hochwertigen Projekte finanziert werden sollen; fordert daher eine deutliche Aufstockung der Mittel gegenüber dem HE 2019 um 22 % mit dem Ziel, den geringen Erfolgsquoten bei den Anträgen entgegenzuwirken, die Unterstützung für Netze europäischer Kinobetreiber zu verstärken und die erfolgreiche vorbereitende Maßnahme zur Untertitelung von Kulturinhalten zu berücksichtigen und zu finanzieren, ohne dass dadurch die Finanzierung von Kernaufgaben gefährdet wird; bekräftigt, dass sowohl das Unterprogramm Kultur als auch der branchenübergreifende Aktionsbereich nach wie vor chronisch unterfinanziert sind, und fordert, dass die Mittel beider Haushaltslinien gegenüber dem HE 2019 um mindestens 10 % aufgestockt werden; schlägt mit Blick auf das Unterprogramm Kultur vor, dass die im HE 2019 vorgesehenen Mittel zusätzlich zu der Aufstockung um 10 % um weitere 3 Mio. EUR erhöht werden, damit die bereits erfolgreiche, aber derzeit nur eingeschränkt durchführbare Testmaßnahme für die individuelle Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden vorbereitend für die nächste Auflage des Programms „Kreatives Europa“ ausgeweitet werden kann;

4.  begrüßt, dass mit dem neuen Vorschlag für das Programm „Kreatives Europa“ über den branchenübergreifenden Aktionsbereich zu Medienpluralismus, Medienfreiheit und Medienkompetenz beigetragen wird; fordert indessen, dass die Haushaltslinie für digitale Inhalte sowie audiovisuelle und andere Medien (09 02 05) aufgestockt wird, damit die Anstrengungen zur Bekämpfung von Falschmeldungen durch verbesserte Arbeit im Bereich Medienkompetenz verstärkt und Organisationen, die die Medienfreiheit und den Medienpluralismus überwachen und fördern, direkt unterstütz werden können;

5.  begrüßt, dass im Rahmen des neuen Programms „Kreatives Europa“ auch die Musikbranche unterstützt werden soll; weist darauf hin, dass dies auf dem Erfolg der Pilotinitiative bei der Kommission sowie der vom Ausschuss vorgeschlagenen vorbereitenden Maßnahme „Music Moves Europe“ beruht;

6.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine umfassende Überprüfung aller unter die Haushaltslinie für Multimedia-Aktionen fallenden Tätigkeiten vorzunehmen, damit deren Kernziele erreicht werden, und die Ergebnisse der Überprüfung dem Parlament zu übermitteln; fordert, dass 2019 zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 4,2 Mio. EUR bereitgestellt werden, mit denen der wichtige weitere Betrieb von Euranet Plus für die Restlaufzeit des MFR gesichert wird; weist erneut darauf hin, dass der gegenwärtige Zustand, in dem das Netzwerk „von der Hand in den Mund“ lebt, untragbar ist und eine langfristige Lösung herbeigeführt werden muss; weist darauf hin, dass das Finanzierungsziel für Euranet Plus ab 2020 bei 8,4 Mio. EUR jährlich liegt;

7.  betont, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ einen wertvollen Beitrag dazu leistet, dass die Bürger die EU besser verstehen und ein Gefühl der Zugehörigkeit entwickeln; fordert nachdrücklich, dass die geplanten Kürzungen an dem Programm, die der Finanzierung der umgestalteten Europäischen Bürgerinitiative dienen, rückgängig gemacht werden; bedauert, dass die haushalterischen Auswirkungen auf das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ im Legislativvorschlag für die neue Europäische Bürgerinitiative nicht genau angegeben sind und den Rechtsetzungsinstanzen somit wichtige Informationen vorenthalten wurden; fordert über die Wiedereinsetzung dieser Mittel in die Haushaltslinie hinaus, dass die Mittel – beruhend auf den im Rahmen des MFR gegenwärtig geplanten Beträgen – gegenüber dem HE 2019 um 10 % aufgestockt werden, um die erforderliche Mindestaufstockung für ein Programm zu gewähren, das dauerhaft unterfinanziert ist und geringe Erfolgsquoten bei den Projekten verzeichnet und somit die Bewerber in ihren Erwartungen enttäuscht;

8.  weist erneut darauf hin, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union insbesondere die Europaschulen vor große Herausforderungen stellt, vor allem angesichts der Größe der englischen Sprachsektion (etwa 21 % aller Schüler) und des Umstands, dass Englisch bei einem Großteil der Schüler (61 % aller Schüler im Schuljahr 2016/2017) zweite Sprache war; ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit der langfristigen Bereitstellung erstklassigen Englischunterrichts und der weiteren Anerkennung der europäischen Abiturprüfung im Vereinigten Königreich – unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 120 des Entwurfs eines Austrittsabkommens – nach wie vor wichtige haushalts- und bildungspolitische Fragen bestehen, die es zu klären gilt; fordert die Kommission und den Obersten Rat nachdrücklich auf, dem Ausschuss für Kultur und Bildung über ihre langfristigen Pläne zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem Brexit bestehenden Probleme Bericht zu erstatten;

9.  weist darauf hin, dass Kultur- und Bildungsprojekte durch eine Reihe von Unionsprogrammen und ‑instrumenten gefördert werden, wobei hierzu insbesondere die ESI-Fonds, der EFSI und Horizont 2020 zählen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine Verbesserung der programmübergreifenden Synergieeffekte zu sorgen, um eine effiziente Mittelverwendung zu gewährleisten; fordert die Kommission insbesondere auf, mögliche Synergieeffekte, die zwischen verschiedenen EU-Programmen – wie etwa Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus+, dem EaSI, Kreatives Europa und COSME, dem EFSI und den ESI-Fonds – bestehen, voll und ganz auszuschöpfen, damit im Bereich Kultur und Kreativwirtschaft mehr Projekte unterstützt werden können;

10.  weist erneut darauf hin, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen großes Potential bergen, wenn es gilt, in den Politikbereichen der Union bestimmte Maßnahmen zu testen und neue, innovative Initiativen einzuführen, die zu dauerhaften EU-Maßnahmen werden könnten; betont, dass sich etliche Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, die in der laufenden Wahlperiode vom Ausschuss vorgeschlagen wurden, als überaus erfolgreich erwiesen haben und den Weg für die Ausgestaltung von Bildungs- und Kulturprogrammen der neuen Generation ebnen; bedauert, dass die Vorabbewertung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen durch die Kommission den mitberatenden Ausschüssen im Parlament sehr wenig Zeit lässt, auf die Klassifizierungen und Anmerkungen einzugehen; bedauert ferner, dass die Klassifizierungen und Anmerkungen der Kommission in einigen Fällen nicht ganz objektiv sind und den Anschein erwecken, als seien sie durch Präferenzen des Organs oder persönliche Präferenzen beeinflusst; weist darauf hin, dass der Umstand, dass ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahmen innerhalb der Kommission nicht beschlossen werden kann, niemals Grund für eine geringe Bewertungsstufe sein kann;

11.  fordert den Haushaltsausschuss nachdrücklich auf, das Verfahren für die Behandlung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen und für die entsprechende Beschlussfassung angesichts der Tatsache, dass es nicht transparent genug ist und den einzelnen mitberatenden Ausschüssen nicht genug Raum lässt, die politischen Prioritäten für die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen zu gestalten, zu überprüfen; fordert den Haushaltsausschuss auf, die einzelnen mitberatenden Ausschüsse vor seiner Abstimmung über das Paket von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen aktiver einzubeziehen und zu prüfen, wie den mitberatenden Ausschüssen – etwa durch Gewährung einer unter anderem auf den Prioritäten des Parlaments und den im jeweiligen Politikbereich in der Vergangenheit getätigten Ausgaben beruhenden unverbindlichen Finanzausstattung für jeden Ausschuss – mehr Verantwortung übertragen werden könnte, wenn es um die Annahme der von ihnen als vorrangig erachteten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen geht; ist der Ansicht, dass mit einer entsprechenden Vorgehensweise der von der Kommission geäußerten Kritik bezüglich der in den vergangenen Jahren stetig gewachsenen Zahl von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen begegnet werden könnte, indem in den Ausschüssen eine gezieltere und stärker auf Prioritäten ausgerichtete Methode gefördert wird.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.9.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Silvia Costa, Giorgos Grammatikakis, Svetoslav Hristov Malinov, Stefano Maullu, Morten Messerschmidt, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Norbert Erdős, Dietmar Köster, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Michel Reimon, Remo Sernagiotto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Mark Demesmaeker

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

17

+

ALDE

Morten Løkkegaard

PPE

Andrea Bocskor, Norbert Erdős, Svetoslav Hristov Malinov, Stefano Maullu, Michaela Šojdrová, Bogdan Brunon Wenta, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

S&D

Silvia Costa, Giorgos Grammatikakis, Dietmar Köster, Krystyna Łybacka, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Julie Ward

VERTS/ALE

Michel Reimon

5

-

ECR

Mark Demesmaeker, Emma McClarkin, Morten Messerschmidt, Remo Sernagiotto

ENF

Dominique Bilde

-

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (4.9.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Kostas Chrysogonos

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Erhöhung (+6,7 % gegenüber 2018) der Mittel für Verpflichtungen für Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) von 3,49 Mrd. EUR im Jahr 2018 auf 3,73 Mrd. EUR im Jahr 2019; betont, dass diese Aufstockung eine Anhebung der Obergrenze der Rubrik 3 um mehr als 25 % erfordert, für die 2019 zusätzlich 927,5 Mio. EUR bereitgestellt werden (+10 % gegenüber 2018); stellt fest, dass dies das fünfte Jahr in Folge ist, in dem das Flexibilitätsinstrument zur Unterstützung von Maßnahmen in Anspruch genommen wird, die seit 2015 durchgeführt werden; fordert die Kommission daher auf, im Rahmen des neuen MFR für die Zeit nach 2020 einen dauerhaften und nachhaltigen Mechanismus zur Finanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Migration und Sicherheit einzurichten und sich nur zur Finanzierung echter unvorhergesehener Krisen auf Flexibilitätsmechanismen zu stützen;

2.  betont, dass die innere Sicherheit nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten der Union sein muss, und hebt die Rolle des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) als wichtiges Finanzinstrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit, einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung, der schweren und organisierten Kriminalität sowie der Cyberkriminalität, hervor; stellt jedoch fest, dass die Mittel für Verpflichtungen zwischen dem ISF und dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) nach den Ergebnissen der Halbzeitüberprüfung der beiden Fonds zugunsten des AMIF neu gewichtet wurden; begrüßt die sehr deutliche Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen des AMIF um 401,7 Mio. EUR (+56 % gegenüber 2018) zur Finanzierung der neuen Dublin-Verordnung (vorausgesetzt, sie wird bis Ende 2018 angenommen); fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in jedem Fall den Umsiedlungen im Jahr 2019 Priorität einzuräumen; begrüßt ferner die Bereitstellung von 175 Mio. EUR, die für Griechenland beantragt wurden, nachdem das Instrument zur Bereitstellung humanitärer Soforthilfe am 1. Januar 2019 ausläuft;

3.  fordert die Kommission auf, die Zahl der Haushaltslinien des AMIF zu erhöhen, um eine bessere Lesbarkeit und Transparenz dahingehend zu erleichtern, wie die für verschiedene Ziele und somit für diese Haushaltslinien zugewiesenen Finanzmittel ausgegeben werden sollen; fordert insbesondere die Kommission auf, in allen künftigen Entwürfen des Haushaltsplans die Ausgaben für den Ausbau fairer Rückführungsstrategien von den Ausgaben für die legale Zuwanderung und die Förderung der effektiven Integration von Drittstaatsangehörigen zu trennen; vertritt die Ansicht, dass der Schwerpunkt beim AMIF auf Projekte gelegt werden sollte, mit denen Asylbewerber unterstützt werden und die Integration von Migranten und Flüchtlingen gefördert wird; nimmt den positiven Beitrag zur Kenntnis, den regionale und lokale Behörden sowie die Zivilgesellschaft in diesem Zusammenhang leisten; hebt insbesondere hervor, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft eine bedeutende Rolle dabei spielen, Migranten und Asylsuchenden an den Außengrenzen das Leben zu retten und ihre Rechte zu schützen, zu fördern und durchzusetzen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten daher auf, die Zivilgesellschaft und die Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu unterstützen, indem sie ihnen unter anderem direkten Zugang zum AMIF gewähren;

4.  begrüßt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 4,9 Mio. EUR für die Europäische Staatsanwaltschaft, die für die Verfolgung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die den finanziellen Interessen der Union schadet, zuständig sein wird; bedauert die kontraproduktive Kürzung der Mittel für Verpflichtungen für das Programm „Justiz“ um 2,5 Mio. EUR (-5,4 % gegenüber 2018); äußert seine Besorgnis angesichts der Tatsache, dass eine solche Mittelkürzung mit Blick auf das operative Wachstum und die politischen Prioritäten im Bereich Sicherheit und Recht, auch im Bereich des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, unhaltbar ist;

5.  bedauert die vorgeschlagene Kürzung im Haushalts- und Stellenplan von Eurojust im Gegensatz zu anderen Agenturen im Bereich Justiz und Inneres, was bedeutet, dass die EU ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der derzeitigen Sicherheitsbedrohungen auf halbem Wege einstellt, da sie keine wirkungsvollen Folgemaßnahmen der Justiz erlaubt; weist darauf hin, dass Eurojust die einzige Stelle der EU ist, die dies im Wege der Abstimmung und der Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung von Terrorismus, Cyberkriminalität, Schleuserkriminalität und organisierter Kriminalität gewährleisten kann; betont, dass die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für Eurojust eine wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Agentur und für die Entwicklung ihrer gesamten strategischen und operativen Tätigkeiten ist, damit sie ihr zunehmendes Arbeitsaufkommen und ihre Koordinierungstätigkeiten bewältigen kann und negative Auswirkungen auf ihre Tätigkeit vermieden werden; fordert deshalb nachdrücklich, Eurojust 2019 mit einem Budget von 41,2 Mio. EUR zu stärken und der Agentur insgesamt 217 Stellen zur Verfügung zu stellen; betont, dass sich der Finanzbedarf von Eurojust in einer realistischen Prognose im MFR für die Zeit nach 2020 widerspiegeln muss – gemäß dem Standpunkt des Parlaments, dass die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres im MFR für die Zeit nach 2020 mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden müssen, damit nicht jedes Jahr regelmäßig auf die Flexibilitätsbestimmungen des MFR zurückgegriffen werden muss;

6.  begrüßt, dass der vorgeschlagene Mittelansatz für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen der ursprünglichen Forderung der Agentur an die Kommission entspricht; erwartet, dass die Kommission einen Berichtigungshaushaltsplan vorlegt, um die Finanzmittel für den Betrieb aufzustocken, wenn die Forderungen der Mitgliedstaaten nach operativer Unterstützung im Jahr 2019 zunehmen;

7.  weist darauf hin, dass 2019 für die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) angesichts der erheblichen Zunahme ihrer Aufgaben und der ihr zugewiesenen Haushaltsmittel ein äußerst schwieriges Jahr sein wird und dass sie eine angemessene Aufstockung ihrer Ressourcen benötigen wird, um ihrem neuen Mandat gerecht zu werden; bekundet daher seine Besorgnis angesichts der vorgeschlagenen unzureichenden Finanzierung und Personalausstattung für die eu-LISA mit Blick auf die zunehmende Komplexität ihrer Aufgaben, einschließlich der Aktualisierung bestehender Datenbanken (Schengener Informationssystem (SIS), Eurodac und Visa-Informationssystem) und der Implementierung und des Betriebs anderer IT-Großsysteme im Bereich Justiz und Inneres; hebt hervor, dass Mittel für Verpflichtungen für die eu-LISA erforderlich sind, insbesondere für die Durchführung ihrer für 2019 geplanten Tätigkeiten, einschließlich der zweiten Phase des automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystems (AFIS) und des SIS; betont, dass die Ressourcen für die eu-LISA aufgestockt und ihr 25 zusätzliche Vertragsbedienstete zur Verfügung gestellt werden müssen, damit die Agentur ihre Aufgaben erfüllen kann;

8.  begrüßt die Erhöhung der Mittel (+16 % gegenüber 2018) für die Verwaltungsausgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Bewältigung seiner neuen Aufgaben für das Sekretariat des Europäischen Datenschutzausschusses, zur Deckung seines zusätzlichen Bedarfs im Zusammenhang mit den neuen Datenschutzvorschriften in den EU-Organen und zur Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Agenturen der ehemaligen dritten Säule;

9.  fordert eine Aufstockung der AD-Stellen für den Grundrechtsbeauftragten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), damit die Agentur ein fundiertes Fachwissen zum Thema Grundrechte aufbauen und der Grundrechtsbeauftragte seine zusätzlichen Aufgaben bewältigen kann;

10.  bedauert, dass der Haushalt der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) nicht aufgestockt wurde, da erwartet wird, dass die FRA 2019 mit neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten konfrontiert sein wird, da die Grundrechte nach wie vor unter Druck stehen; betont, dass die FRA seit 2015 angesichts des wachsenden Zustroms von Flüchtlingen, Migranten und Asylbewerbern deutlich mehr zusätzliche Aufgaben bewältigen muss; ist darüber besorgt, dass die FRA in ihrer Rolle als Förderer der Grundrechte nach wie vor durch ihr Mandat eingeschränkt ist; unterstreicht, dass die FRA die Möglichkeit haben sollte, auf eigene Initiative Stellungnahmen zu Legislativvorschlägen abzugeben, und dass sich ihr Aufgabenbereich auf alle im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Bereiche des Rechts wie zum Beispiel Fragen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit erstrecken sollte; schlägt daher vor, die finanzielle und personelle Ausstattung der FRA entsprechend aufzustocken, damit sie ihren neuen Aufgaben im Zusammenhang mit Ersuchen der EU-Organe, der Mitgliedstaaten und anderer EU-Agenturen entsprechend nachkommen kann; weist erneut darauf hin, dass sich die Kommission – insbesondere angesichts der Rückschritte in der demokratischen Entwicklung einiger Mitgliedstaaten der EU – weiterhin schwerpunktmäßig Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte widmen und dafür auch effektivere Überwachungs- und Rechtsbehelfsmechanismen vorschlagen sollte;

11.  weist darauf hin, dass mehr personelle und finanzielle Ressourcen benötigt werden, damit die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) ihrer im Jahr 2015 überarbeiteten Rechtsgrundlage voll gerecht werden kann, mit der ihre Zielgruppe von hochrangigen Polizeibeamten auf Bedienstete der Strafverfolgungsbehörden in der EU und in ihrer Nachbarschaft ausgeweitet wurde; vertritt die Ansicht, dass sich dadurch erreichen ließe, Ausbildungslücken, die verhindern, dass die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten die Instrumente und Systeme der Zusammenarbeit auf Unionsebene in den Bereichen organisierte Kriminalität und Terrorismus in vollem Umfang nutzen, zu schließen und die Grundrechte bei der Ausbildung im Bereich der Strafverfolgung als Querschnittsthema zu behandeln;

12.  verweist auf den sehr deutlichen Anstieg der Mittel für Verpflichtungen von 10 Mrd. EUR im Jahr 2018 auf 11,38 Mrd. EUR im Jahr 2019 (+13,1 %) sowie der Mittel für Zahlungen (+17,0 %) für Rubrik 4 (Globales Europa); begrüßt die vorgeschlagene vollständige Inanspruchnahme des verbleibenden Spielraums in Rubrik 4 für 2019 sowie die Verwendung von 1 116,2 Mio. EUR aus dem Gesamtspielraum für die Mittel für Verpflichtungen zur Stärkung der humanitären Hilfe und des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI), damit die auf der Syrien-Konferenz 2018 gegebenen Zusagen eingehalten werden können; stellt fest, dass im EU-Haushalt 1,45 Mrd. EUR für die Finanzierung der „Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei II“ (FRT II) veranschlagt wurden und dass 560 Mio. EUR für die Bewältigung der Syrien-Krise veranschlagt wurden; hebt hervor, dass der Beitrag der EU zum Budget der FRT II sehr stark erhöht wurde; fordert die Kommission auf, die ordnungsgemäße Zuweisung und konkrete Verwendung dieser Mittel angesichts der anhaltenden Verschlechterung bezüglich der Grundrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit sowie der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei wirksam zu überwachen;

13.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Katastrophenschutzverfahren der Union zu überarbeiten, um den allgemeinen Ansatz für das Katastrophenmanagement zu stärken; betont, dass die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen (+46,1 %) und der Mittel für Zahlungen (+33,6 %) des Katastrophenschutzverfahrens der Union im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 der erwarteten Zunahme der Maßnahmen in Drittländern entspricht; hält es für begrüßenswert, dass bei den Mitteln für die humanitäre Hilfe 2019 hinsichtlich der Finanzplanung Aufstockungen um 120 Mio. EUR bzw. 3,2 Mio. EUR zur Verstärkung des Katastrophenmanagements vorgesehen sind;

14.  legt der Kommission nahe, den investigativen Journalismus, auch den grenzüberschreitenden investigativen Journalismus, und die Medienfreiheit stärker zu unterstützen, indem sie dafür eigens Mittel zur Verfügung stellt und damit auch zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Sensibilisierung der Unionsbürger beiträgt.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.8.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

8

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Heinz K. Becker, Monika Beňová, Daniel Dalton, Rachida Dati, Frank Engel, Tanja Fajon, Romeo Franz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Sophia in ‘t Veld, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Claude Moraes, Ivari Padar, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Kristina Winberg, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Carlos Coelho, Gérard Deprez, Anna Hedh, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Jean Lambert, Andrejs Mamikins, Ana Miranda, Angelika Mlinar, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Barbara Spinelli, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jonathan Bullock, Kostadinka Kuneva, Luigi Morgano, Gabriele Preuß

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

35

+

ALDE

Gérard Deprez, Nathalie Griesbeck, Sophia in 't Veld, Angelika Mlinar, Maite Pagazaurtundúa Ruiz

GUE/NGL

Kostadinka Kuneva, Barbara Spinelli, Marie-Christine Vergiat

PPE

Asim Ademov, Heinz K. Becker, Carlos Coelho, Rachida Dati, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Kudrycka, Traian Ungureanu, Axel Voss

S&D

Monika Beňová, Tanja Fajon, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Cécile Kashetu Kyenge, Andrejs Mamikins, Claude Moraes, Luigi Morgano, Ivari Padar, Gabriele Preuß, Christine Revault d'Allonnes Bonnefoy, Birgit Sippel, Josef Weidenholzer

VERTS/ALE

Romeo Franz, Jean Lambert, Ana Miranda, Judith Sargentini

8

-

ECR

Daniel Dalton, Branislav Škripek, Helga Stevens, Kristina Winberg

EFDD

Jonathan Bullock

ENF

Auke Zijlstra

NI

Udo Voigt

PPE

Frank Engel

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (4.7.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Danuta Maria Hübner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass 2019 das Jahr der Europawahl und des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU sein wird;

1.  begrüßt, dass vorgeschlagen wird, die Mittel für Verpflichtungen für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gegenüber dem Haushalt 2018 um 4,1 % und die dafür vorgesehenen Mittel für Zahlungen um 2,1 % und die Mittel für Verpflichtungen für das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ um 3,7 % und die dafür vorgesehenen Mittel für Zahlungen um 24,4 % aufzustocken, weil mit diesen Programmen dazu beigetragen wird, die allgemeine Beteiligung der Bürger an der Unionspolitik und die Ausübung der aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte zu fördern;

2.  vertritt die Auffassung, dass eine Stärkung der EU-Institutionen aus verfassungsrechtlicher Sicht notwendig ist und dass der Haushalt für das Jahr 2019 aufgrund der länderübergreifenden Herausforderungen, zu denen unter anderem der Klimawandel und die Einwanderung gehören, real höher sein muss als der Haushalt 2018;

3.  fordert in Anbetracht der Ergebnisse der Halbzeitbewertung der Durchführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“[1], aus der hervorgeht, dass eine beträchtliche Zahl von Projekten, mit deren Hilfe eine größere Programmwirkung hätte erzielt werden können, nicht gefördert werden konnte, dass die Finanzausstattung des Programms um 10 % aufgestockt wird;

4.  vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollten, um das Wissen über die Europäische Union zu verbessern, vor allem – aber nicht nur – indem Ressourcen verfügbar gemacht werden, mit denen die Ausarbeitung gemeinsamer Lehrinhalte zur politischen Bildung finanziert wird;

5.  begrüßt, dass die Mittel für Verpflichtungen für die Europäische Bürgerinitiative gegenüber dem Haushalt 2018 um 46 % aufgestockt werden, und bedauert, dass die Mittel für Zahlungen für dieses Programm um 3 % gekürzt werden;

6.  begrüßt, dass die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen zur Finanzierung der europäischen politischen Parteien im Einklang mit den durch die Verordnung (EU, Euratom) 2018/673 des Europäischen Parlaments und des Rates[2] über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen unlängst eingeführten Änderungen um jeweils 35 % angehoben werden;

7.  nimmt die Aufstockung der Mittel für Kommunikationsmaßnahmen um 5,3 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 2,3 % bei den Mitteln für Zahlungen zur Kenntnis und bedauert, dass die Aufstockung nicht höher ausfällt – insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass 2019 die Europawahl stattfindet;

8.  ist der Ansicht, dass das Potenzial der europäischen öffentlichen Räume, die Bürger über die im Rahmen der Europawahl relevanten Themen zu informieren und sie in die Debatte über die Zukunft Europas einzubeziehen, nicht ausgeschöpft wird; ist daher der Ansicht, dass das Netz der europäischen öffentlichen Räume auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden sollte; bedauert, dass dieses Ziel für die Europawahl 2019 nicht erreicht werden konnte, weil es bislang nur 18 europäische öffentliche Räume gibt, obwohl sich ihre Zahl gemäß der Finanzplanung bis 2019 auf 21 hätte belaufen sollen;

9.   vertritt die Auffassung, dass über den Haushalt 2019 zusätzliche Finanzmittel für Programme zur Unterstützung und Integration von Einwanderern und Flüchtlingen insbesondere in den EU-Grenzstaaten bereitgestellt werden sollten, damit unter anderem ihre vollständige Eingliederung in die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft sichergestellt wird;

10.  hält es für bedenklich, dass die Kommission fortwährend Gelder aus bestehenden Haushaltslinien verwendet, um neu eingerichtete Fonds zu finanzieren, die nicht zum Unionshaushalt gehören und daher nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliegen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.7.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Mercedes Bresso, Elmar Brok, Richard Corbett, Pascal Durand, Esteban González Pons, Danuta Maria Hübner, Ramón Jáuregui Atondo, Alain Lamassoure, Jo Leinen, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Markus Pieper, Paulo Rangel, Helmut Scholz, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Barbara Spinelli, Josep-Maria Terricabras, Kazimierz Michał Ujazdowski, Guy Verhofstadt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ashley Fox, Jérôme Lavrilleux, David McAllister, Cristian Dan Preda

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Daniela Aiuto, Jonás Fernández, Birgit Sippel

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

21

+

ALDE

Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Guy Verhofstadt

GUE/NGL

Helmut Scholz, Barbara Spinelli

NI

Kazimierz Michał Ujazdowski

PPE

Elmar Brok, Esteban González Pons, Danuta Maria Hübner, Alain Lamassoure, Jérôme Lavrilleux, Markus Pieper, Paulo Rangel, György Schöpflin

S&D

Mercedes Bresso, Richard Corbett, Jonás Fernández, Jo Leinen, Pedro Silva Pereira, Birgit Sippel

VERTS/ALE

Pascal Durand, Josep Maria Terricabras

3

-

ECR

Ashley Fox

EFDD

Daniela Aiuto

ENF

Gerolf Annemans

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  COM(2018)0170.
  • [2]  Verordnung (EU, Euratom) 2018/673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 114I vom 4.5.2018, S. 1).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (28.9.2018)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019
(2018/2046(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Malin Björk

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter einer der Werte ist, auf denen die Europäische Union aufbaut, dass es gemäß Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein wichtiger Grundsatz der EU ist, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, und dass der Gleichstellungsaspekt demzufolge durch Gender Mainstreaming und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in alle ihre Politikbereiche und Tätigkeiten einbezogen sowie auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens berücksichtigt werden muss;

B.  in der Erwägung, dass die Ungleichheit ein zunehmendes Problem in der Union ist, wie anhand der gegenwärtigen Rückschläge mit Blick auf die Rechte der Frau und die Gleichstellung deutlich wurde, und dass der Haushaltsplan zunehmend darauf ausgerichtet werden muss, wesentlich zum Schutz und zur Entwicklung der sozialen Rechte sowie zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter und der Lage der Frauen beizutragen;

C.  in der Erwägung, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung eine Anwendung des Gender Mainstreaming im Haushaltsverfahren ist und eine geschlechtsspezifische Bewertung der Haushaltspläne bedeutet, bei der die Geschlechterperspektive auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens berücksichtigt wird und die Einnahmen und Ausgaben umstrukturiert werden, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;[1]

D.  in der Erwägung, dass Frauen mehr Zeit als Männer für unbezahlte Pflegearbeit aufwenden, was einer der Hauptgründe dafür ist, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass die Nachfrage nach hochwertiger, zugänglicher und erschwinglicher Kinderbetreuung und Langzeitpflege höher als das derzeitige Angebot ist und dass sich manche Familien aus benachteiligten Verhältnissen private Pflegedienste kaum leisten können;

E.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament mehrfach gefordert hat, für das spezifische Ziel „Daphne“ im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ ausreichende Mittel vorzusehen und für das Programm weiterhin eine möglichst große Öffentlichkeitswirkung anzustreben, damit Frauen und Mädchen vor Gewalt geschützt werden;

F.  in der Erwägung, dass geschlechtergerechte Haushaltspläne und damit zusammenhängende Maßnahmen, die zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen sollen, zu mehr nachhaltigem und integrativem Wachstum und Beschäftigung führen und die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den öffentlichen Ausgaben erhöhen;

G.  in der Erwägung, dass zu den Hauptzielen des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 strategische Investitionen und nachhaltiges Wachstum zählen, wodurch der wirtschaftliche Zusammenhalt gefördert und – insbesondere für junge Menschen – Arbeitsplätze geschaffen werden sollen; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang der Schwerpunkt auch unbedingt darauf gelegt werden muss, das Potenzial von Frauen in allen Wirtschaftszweigen zu stärken, darunter auch in der digitalisierten Wirtschaft, in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT); in der Erwägung, dass es unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Belange in diesen Bereichen erforderlich ist, die großen geschlechtsspezifischen Diskrepanzen und das EU-weite Kompetenzdefizit in den IKT- und MINT-Branchen zu beseitigen;

H.  in der Erwägung, dass internationale Organisationen wie der IWF eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung als Standardinstrument für eine verantwortungsvolle Staatsführung in der öffentlichen Finanzverwaltung nachdrücklich fördern und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung als gute Haushaltsführung betrachten; in der Erwägung, dass die OECD die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung als Schlüsselinstrument für die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der öffentlichen Finanzen anerkennt; in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission in ihrer gemeinsamen dem MFR 20114–2020 beigefügten Erklärung dazu verpflichten, geschlechtergerechte Elemente gegebenenfalls in den EU-Haushalt einzufügen, wobei die Kommission allerdings in ihrem „Strategischen Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter (2016–2020)“ festgestellt hat, dass „Gender Budgeting (...) nicht systematisch auf den EU‑Gesamthaushaltsplan angewandt“ wird;

I.  in der Erwägung, dass sich die EU für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit einsetzt und dass Frauen und Männer daher gleichermaßen von öffentlichen Mitteln und Dienstleistungen profitieren sollten; in der Erwägung, dass trotz der politischen Verpflichtungen der EU auf hoher Ebene zur Gleichstellung der Geschlechter und zum Gender Mainstreaming bei den Ausgabenentscheidungen jedoch nicht in allen Politikbereichen die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt wird;

J.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen über 50 % der gesamten weltweiten Entwicklungshilfe stellen und somit der weltweit größte Geldgeber in diesem Bereich sind; in der Erwägung, dass andere Geber ihre Hilfe in den Bereichen der Sexual- und Fortpflanzungsgesundheit und der damit verbundenen Rechte und der reproduktiven Gesundheit von Frauen zurückgeschraubt haben und dass die Union daher ihre gegenwärtig bereitgestellten Mittel, insbesondere in Bereichen mit besonderer geschlechtsspezifischer Dimension, aufstocken muss;

K.  in der Erwägung, dass sich die EU in der Gemeinsamen Erklärung zum Thema Handel und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau verpflichtet hat, ihre Handels- und Entwicklungspolitik geschlechtergerechter zu gestalten und darüber im Jahr 2019 Bericht zu erstatten; in der Erwägung, dass das Parlament eine Entschließung zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen der EU angenommen hat, in der mehrere neue Maßnahmen im Bereich Geschlechtergleichstellung und Handel gefordert werden, die erhebliche haushaltspolitische und politische Verpflichtungen erfordern;

L.  in der Erwägung, dass Menschenhandel ein furchtbares Verbrechen ist, das die am stärksten benachteiligten Teile der Gesellschaft, vor allem Frauen und Mädchen, bedroht, die im Prostitutionsgewerbe ausgebeutet werden;

1.  fordert die Kommission und den Rat auf, bei der Haushaltsplanung von allen öffentlichen Ausgaben – unter anderem bei der Aushandlung und konkreten Ausgestaltung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – den Gleichstellungsaspekt systematisch zu berücksichtigen, um auf diesem Gebiet dieser Fragestellung Rechnung zu tragen und um zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beizutragen, indem das Ziel 5 der nachhaltigen Entwicklung „Gleichstellung der Geschlechter“ und das Gender Mainstreaming bei allen Zielen für nachhaltige Entwicklung gefördert und umgesetzt werden;

2.  setzt sich für die Förderung und den Schutz der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte von Frauen und Mädchen im Haushaltsverfahren 2019 ein; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Gleichstellungsaspekt bei den Haushaltsverfahren für alle Haushaltslinien zu berücksichtigen und nicht nur bei Programmen, in denen eine geschlechtsspezifische Wirkung ganz offensichtlich ist, damit mit den Haushaltseinnahmen und -ausgaben die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen vorangebracht werden;

3.  ist besorgt darüber, dass trotz entschiedener interinstitutioneller und politischer Erklärungen die Ziele der Gleichstellung der Geschlechter in den EU-Haushaltsdokumenten weder ausdrücklich genannt noch in allen Phasen des Haushaltsverfahrens berücksichtigt werden und dass in den letzten Jahren die Verfolgung der Mittelbindungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter wegen der Streichung eigener Haushaltslinien für die Gleichstellung der Geschlechter unmöglich geworden ist; betont, dass die Gleichstellungsziele mit zweckbestimmten Mittelzuweisungen verknüpft werden müssen; fügt hinzu, dass diese Mittelzuweisungen sowohl dem Gender Mainstreaming als auch gezielten Maßnahmen dienen sollten, da der duale Ansatz von entscheidender Bedeutung für eine positive Wirkung mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter ist; 

4.  weist erneut darauf hin, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung ein Bestandteil einer umfassenderen Gender-Mainstreaming-Strategie ist, und weist darauf hin, wie wichtig die Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen Phasen des Politikzyklus ist; weist darauf hin, dass es bei der Gestaltung neuer politischer Maßnahmen und Gremien ganz eindeutig eine Chance für die ordnungsgemäße Umsetzung des Gender Mainstreaming gibt;

5.  betont, dass „ein moderner, zielgerichteter EU-Haushalt“ nicht ohne eine klare und umfassende Geschlechterperspektive erreicht werden kann, die eine bessere und stärker auf Fakten beruhende Entscheidungsfindung erst ermöglicht, was wiederum dazu beiträgt, für einen wirksamen Einsatz der öffentlichen Mittel und einen EU-Mehrwert bei allen Maßnahmen der EU zu sorgen;

6.  fordert einen ganzheitlichen Ansatz bei der Gestaltung der neuen Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), indem in die ELA-Verordnung eine Verpflichtung zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung aufgenommen und eine eigene Haushaltslinie im Haushalt 2019 zur Umsetzung des Gender Mainstreaming im Rahmen der Befugnisse der ELA vorgesehen wird;

7.  fordert erneut, dass mehr Mittel, unter anderem aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und dem Kohäsionsfonds der EU, bereitgestellt werden, um die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Frauen, insbesondere durch Maßnahmen im Bereich der Frauenbeschäftigung und Investitionen in hochwertige und erschwingliche öffentliche Betreuungsdienste, zu wahren und die geschlechtsspezifische Ungleichheit, etwa durch die Nutzung vorhandener Instrumente auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten und durch eine Haushaltslinie eigens zu diesem Zweck, abzubauen;

8.  fordert, dass Mittel bereitgestellt werden, mit denen das Unternehmertum von Frauen unterstützt und ihr Zugang zu Darlehen und Eigenkapitalfinanzierung im Wege von Programmen und Fonds der EU – darunter COSME, Horizont 2020 und der Europäische Sozialfonds – sichergestellt und gefördert wird;

9.  fordert, dass die gleichberechtigte Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen an den Maßnahmen, die unter die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen fallen, sichergestellt und ein besonderer Fokus darauf gelegt wird, ihnen hochwertige Fortbildungen und Beschäftigungen anzubieten, darunter auch in der digitalisierten Wirtschaft sowie in den IKT- und MINT-Branchen;

10.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für gut strukturierte Initiativen zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zu sorgen, mit denen die Gleichstellung durch Bildungsangebote und Gesundheitsdienste – diese sollten insbesondere auf die umfassende sexuelle Aufklärung und die Gewährleistung von Diensten für Sexual- und Fortpflanzungsgesundheit und damit verbundene Rechte abstellen – gefördert wird;

11.  weist erneut darauf hin, dass für eine tatsächliche Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung unter anderem unabhängige Haushaltslinien für die in einem Programm festgelegten Gleichstellungsziele vonnöten sind; betont, dass mehr Mittel für die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen LGBTQI-Personen bereitgestellt werden müssen, unter anderem indem eine unabhängige Haushaltslinie für das Daphne-Programm vorgesehen wird und im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2014–2020 mit Ausgaben mindestens in der Höhe von 2011 die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert und das Gender Mainstreaming vorangebracht wird, und betont ferner, dass im Hinblick auf die Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens für diese spezifische Zielsetzung eine gesonderte Haushaltslinie eingerichtet werden muss; fordert, dass für eine nachhaltige und ausreichende Finanzierung für Aktionen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul gesorgt wird, wobei den laufenden Schulungsmaßnahmen für Angehörige der Rechtsberufe und anderer Berufe, die sich mit Beschwerden wegen sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt befassen, besondere Beachtung zu schenken ist;

12.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen und angemessene finanzielle Mittel bereitzustellen, damit Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpft und für den Schutz von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen sowie Frauen ohne geregelten Aufenthaltsstatus vor Gewalt gesorgt wird; besteht auf gezielten Investitionen, um die Rechte und die Sicherheit von Frauen im gesamten Asylverfahren zu gewährleisten;

13.  weist darauf hin, dass eine sehr erhebliche Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die in der EU ankommen, Frauen und Kinder sind; betont, dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter auch zu den Grundprinzipien des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gehört, und wiederholt seine Forderung, dass die Geschlechterdimension auch bei der Migrations- und Asylpolitik berücksichtigt wird, indem eigens Mittel bereitgestellt werden, mit denen geschlechtsspezifische Gewalt verhindert und für den Zugang zu Gesundheitsversorgung auch im Bereich der reproduktiven Gesundheit und der entsprechenden Rechte gesorgt wird;

14.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Beseitigung des Frauen- und Mädchenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung durch angemessene Mittelbindungen in der gesamten EU zu intensivieren und verstärkt in die Rechte und den Schutz von Opfern sowie in Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage nach Frauen und Mädchen, die Opfer von Menschenhandel sind, zu investieren; 

15.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, mittels EU-Entwicklungshilfe Frauenrechtsorganisationen, die Selbstbestimmung von Mädchen und die Beteiligung von Frauen an der Beschlussfassung zu fördern; weist erneut darauf hin, dass die EU-Mittel für Sexual- und Fortpflanzungsgesundheit und die damit verbundenen Rechte dringend aufgestockt werden müssen, um die Auswirkungen der von den Vereinigten Staaten durch die Wiedereinführung und Ausweitung der sogenannten „Global Gag Rule“ hinterlassenen Finanzlücke aufzufangen;

16.  betont, dass dem schrumpfenden Raum für die Zivilgesellschaft entgegengewirkt werden muss, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, Investitionen zur Unterstützung und zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, insbesondere von sich engagierenden Frauen, die bei ihrer Arbeit mit besonderen geschlechtsspezifischen Hindernissen und Bedrohungen konfrontiert sind, Vorrang einzuräumen, indem sie ihnen sichtbare politische Unterstützung und Anerkennung gewährt, insbesondere durch Notfallzuschüsse im Rahmen des EIDHR-Notfonds für gefährdete Menschenrechtsverteidiger;

17.  ist der Auffassung, dass die Kommission im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Verwirklichung des Ziels 5 für nachhaltige Entwicklung und vor allem des dazugehörigen Ziels, den allgemeinen Zugang zu Sexual- und Fortpflanzungsgesundheit und den damit verbundenen Rechten zu gewährleisten, zweckgebundene Mittel für diesen Bereich, einschließlich der Familienplanung, über eine ausdrücklich für diese Problematik vorgesehene Haushaltslinie oder durch die Benennung der Sexual- und Fortpflanzungsgesundheit und der damit verbundenen Rechten als Ziel im Rahmen ihrer verschiedenen Haushaltslinien wie Gesundheit, Bildung, Jugendförderung, Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung einführen sollte;

18.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte von Mädchen und Frauen in den Partnerländern stärker zu unterstützen; fordert in diesem Zusammenhang alle Beteiligten auf, die Umsetzung von GAP II auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresberichte zu verbessern;

19.  weist erneut auf die wichtige Rolle des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen hin und fordert, dass der Haushaltsplan des Instituts und sein Stellenplan beibehalten werden und seine Unabhängigkeit weiterhin gewahrt wird;

20.  fordert die EU auf, die Entwicklung neuer Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter, der Menschenrechte von Frauen und deren wirtschaftliche Stärkung in ihrer Handelspolitik zu unterstützen und angemessene Finanzmittel für diese Verpflichtungen bereitzustellen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Beatriz Becerra Basterrechea, Malin Björk, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Maria Corazza Bildt, André Elissen, Iratxe García Pérez, Mary Honeyball, Angelika Mlinar, Maria Noichl, Marijana Petir, Pina Picierno, Ernest Urtasun, Jadwiga Wiśniewska, Michaela Šojdrová

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Stefan Eck, José Inácio Faria, Kostadinka Kuneva, Jérôme Lavrilleux, Jordi Solé

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Marek Plura, Damiano Zoffoli

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

18

+

ALDE

Beatriz Becerra Basterrechea, Angelika Mlinar

EFDD

Daniela Aiuto

GUE/NGL

Malin Björk, Stefan Eck, Kostadinka Kuneva

PPE

Anna Maria Corazza Bildt, José Inácio Faria, Jérôme Lavrilleux, Marek Plura

S&D

Vilija Blinkevičiūtė, Iratxe García Pérez, Mary Honeyball, Maria Noichl, Pina Picierno, Damiano Zoffoli

VERTS/ALE

Jordi Solé, Ernest Urtasun

3

-

ECR

Jadwiga Wiśniewska

ENF

André Elissen

PPE

Marijana Petir

1

0

PPE

Michaela Šojdrová

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

5

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Răzvan Popa, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Monika Vana, Daniele Viotti, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andrey Novakov

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Eleonora Evi, Auke Zijlstra

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

27

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Gérard Deprez

ECR

Zbigniew Kuźmiuk

PPE

Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Inese Vaidere

S&D

Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Iris Hoffmann, John Howarth, Vladimír Maňka, Răzvan Popa, Manuel dos Santos, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Tiemo Wölken

5

-

ECR

Bernd Kölmel

EFDD

Eleonora Evi

ENF

Auke Zijlstra

GUE/NGL

Younous Omarjee

NI

Eleftherios Synadinos

2

0

VERTS/ALE

Jordi Solé, Monika Vana

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2018
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