BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021–2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“

27.11.2018 - (COM(2018)0437 – C8-0380/2018 – 2018/0226(NLE)) - *

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Miapetra Kumpula-Natri


Verfahren : 2018/0226(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0406/2018
Eingereichte Texte :
A8-0406/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021–2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“

(COM(2018)0437 – C8-0380/2018 – 2018/0226(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2018)0437),

–  gestützt auf Artikel 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C8‑0380/2018),

–  gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8‑0406/2018),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag    1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1a)  Das Europäische Parlament sollte bei allen relevanten Schritten der Umsetzung und Evaluierung des Programms konsultiert werden. Der Rat ersuchte das Europäische Parlament um eine Stellungnahme zu dem Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung für den Zeitraum 2021–2025. Da aber gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nicht zur Anwendung kommt, gelten das Europäische Parlament und der Rat bei der Annahme von Rechtsvorschriften im Hinblick auf Kernenergie nicht als einander gleichgestellte Mitgesetzgeber. In Haushaltsangelegenheiten hingegen fungiert das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber, und da eine kohärente Gestaltung und Umsetzung des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation sichergestellt werden muss, sollte das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden.

Änderungsantrag    2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2)  Die Forschung im Nuklearbereich kann zu sozialem Wohlergehen, wirtschaftlichem Wohlstand und ökologischer Nachhaltigkeit beitragen, indem nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr im Nuklearbereich und Strahlenschutz verbessert werden. Die Forschung im Bereich des Strahlenschutzes hat zu Verbesserungen in der Medizintechnik geführt, von denen viele Bürger profitieren; sie kann nun auch Verbesserungen in anderen Sektoren wie Industrie, Landwirtschaft, Umwelt und Sicherheit bewirken. Ebenso wichtig ist der potenzielle Beitrag der Nuklearforschung zur langfristigen sicheren und effizienten Dekarbonisierung des Energiesystems.

(2)  Die Forschung im Nuklearbereich kann zu sozialem Wohlergehen und wirtschaftlichem Wohlstand beitragen, indem nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr im Nuklearbereich und Strahlenschutz verbessert werden. Durch die Forschung im Nuklearbereich wird ein wichtiger Beitrag zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet, indem die Abhängigkeit der Union von Energieeinfuhren verringert wird, und die Forschung im Bereich des Strahlenschutzes hat zu Verbesserungen in der Medizintechnik geführt, von denen viele Bürger profitieren, sodass dadurch nun auch Verbesserungen in anderen Wirtschaftszweigen wie Industrie, Landwirtschaft, Umwelt und Sicherheit bewirkt werden können. Ebenso wichtig ist der potenzielle Beitrag der Nuklearforschung zur langfristigen sicheren und effizienten Dekarbonisierung des Energiesystems.

Änderungsantrag    3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4)  Der Bericht der Kommission über die Zwischenbewertung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung 2014-2018 (COM(2017) 697 final) enthält eine Reihe von Grundsätzen für das Programm. Zu diesen gehören: die weitere Unterstützung der Nuklearforschung mit den Schwerpunkten nukleare Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen, Gefahrenabwehr, Abfallentsorgung, Strahlenschutz und Entwicklung der Fusionsenergie; die weitere Verbesserung der Organisation und Verwaltung der europäischen gemeinsamen Programme im Nuklearbereich, zusammen mit den Begünstigten; die Fortführung und Verstärkung der Euratom-Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung einschlägiger Kompetenzen, die alle Aspekte der nuklearen Sicherheit, der Gefahrenabwehr und des Strahlenschutzes unterstützen; eine verstärkte Nutzung der Synergien zwischen dem Euratom-Programm und anderen thematischen Bereichen des Rahmenprogramms der Union sowie eine verstärkte Nutzung der Synergien zwischen direkten und indirekten Maßnahmen des Euratom-Programms.

(4)  Der Bericht der Kommission über die Zwischenbewertung des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung 20142018 (COM(2017) 697 final) enthält eine Reihe von Grundsätzen für das Programm. Zu diesen gehören: die weitere Unterstützung der Nuklearforschung mit den Schwerpunkten nukleare Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Sicherungsmaßnahmen, Gefahrenabwehr, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Strahlenschutz und Entwicklung der Fusionsenergie; die weitere Verbesserung der Organisation und Verwaltung der europäischen gemeinsamen Programme im Nuklearbereich, zusammen mit den Begünstigten; die Fortführung und Verstärkung der Euratom-Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung einschlägiger Kompetenzen als Grundlage aller Aspekte der nuklearen Sicherheit, der Gefahrenabwehr und des Strahlenschutzes, damit insbesondere bei der neuen Generation von Ingenieuren ein hohes Qualifikationsniveau sichergestellt ist; eine verstärkte Nutzung der Synergieeffekte zwischen dem Euratom-Programm und anderen thematischen Bereichen des Rahmenprogramms der Union sowie eine verstärkte Nutzung der Synergieeffekte zwischen direkten und indirekten Maßnahmen des Euratom-Programms, um zur Wahrung der Kohärenz und Wirksamkeit des gesamten Euratom-Programms beizutragen.

Änderungsantrag    4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(4a)  Die Euratom-Projekte zur Abfallentsorgung tragen zu einem besseren Verständnis der Probleme im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Union bei, beispielsweise im Hinblick auf die Sicherheit von zukünftigen geologischen Endlagerstätten, die Aufbereitung radioaktiver Abfälle oder das langfristige Verhalten abgebrannter Brennelemente in Lagerstätten.

Änderungsantrag    5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5)  Die Konzipierung und Ausgestaltung des Programms berücksichtigt auch die Notwendigkeit, eine kritische Masse von geförderten Tätigkeiten zu erreichen. Erreicht wird dies durch die Festlegung einer begrenzten Anzahl von Einzelzielen, deren Schwerpunkte auf der sicheren Nutzung der Kernspaltung für die Stromerzeugung und für Anwendungen außerhalb der Stromerzeugung, der Aufrechterhaltung und dem Ausbau des notwendigen Fachwissens, der Förderung der Fusionsenergie und der Unterstützung der Politik der Union in den Bereichen nukleare Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr liegt.

(5)  Bei der Konzipierung und Ausgestaltung des Programms wurde auch berücksichtigt, dass eine kritische Masse von geförderten Tätigkeiten erreicht werden muss. Erreicht wird dies durch die Festlegung einer begrenzten Anzahl von Einzelzielen, deren Schwerpunkte auf der sicheren Nutzung der Kernspaltung für die Stromerzeugung und für Anwendungen außerhalb der Stromerzeugung, der Aufrechterhaltung und dem Ausbau des notwendigen Fachwissens, der Förderung der Fusionsenergie und der Unterstützung der Politik der Union in den Bereichen nukleare Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr liegen, einschließlich des Erwerbs von Kenntnissen über die sichere, wirksame und kosteneffiziente Stilllegung von Anlagen am Ende ihrer Lebensdauer – also in einem Bereich, in dem es bislang an entsprechenden Bestimmungen und Investitionen mangelt.

Änderungsantrag    6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5a)  Das Programm ist ein entscheidender Teil der Bemühungen der Union um die Aufrechterhaltung und den Ausbau ihrer Führungsposition in Wissenschaft und Industrie im Bereich Energietechnologien. Die Kernspaltungsforschung sollte auch künftig fest in das Euratom-Programm integriert bleiben, damit ein Beitrag zum sicheren Betrieb der bestehenden Kernspaltungsanlagen geleistet und die Dekarbonisierung des Energiesystems vorangebracht wird.

Änderungsantrag    7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5b)  Die sichere Nutzung der Kernenergie und der Anwendungen ionisierender Strahlung außerhalb der Stromerzeugung sowie die nukleare Sicherheit und die Stilllegung sollten durch strukturelle länderübergreifende Kontrollen und den Austausch von Kenntnissen und bewährten Verfahren bezüglich der Sicherheit der derzeitigen Reaktorsysteme und Brennstoffkreisläufe gefördert werden, insbesondere bei kerntechnischen Anlagen, die sich in der Nähe einer oder mehrerer Grenzen zwischen Mitgliedstaaten befinden.

Änderungsantrag    8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7)  Durch die Unterstützung der Nuklearforschung sollte das Programm zu den Zielen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (im Folgenden „Horizont Europa“) beitragen, das mit der Verordnung (EU) Nr. […] des Europäischen Parlaments und des Rates20 eingerichtet wird, und die Umsetzung der „Strategie Europa 2030“ sowie die Stärkung des Europäischen Forschungsraums erleichtern.

(7)  Durch die Unterstützung der Nuklearforschung sollte das Programm insbesondere durch die Förderung von Spitzenleistungen und offener Wissenschaft zu den Zielen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (im Folgenden „Horizont Europa“) beitragen, das mit der Verordnung (EU) Nr. […] des Europäischen Parlaments und des Rates20 eingerichtet wird, und die Umsetzung der „Strategie Europa 2030“ sowie die Stärkung des Europäischen Forschungsraums erleichtern.

__________________

__________________

20 Verordnung (EU) Nr. […] des Europäischen Parlaments und des Rates vom […] über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021–2027) (RP9 der EU), zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. […]).

20 Verordnung (EU) Nr. […] des Europäischen Parlaments und des Rates vom […] über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021–2027) (RP9 der EU), zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. […]).

Änderungsantrag    9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8)  Im Rahmen des Programms sollten Synergien mit Horizont Europa und anderen Programmen der Union angestrebt werden; dies reicht von der Konzipierung und strategischen Planung über die Projektauswahl, Verwaltung, Kommunikation, Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse bis hin zum Monitoring, zur Rechnungsprüfung und zur Governance. Um Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden und die Hebelwirkung der EU-Mittel zu verstärken, können Mittel aus anderen Unionsprogrammen für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa übertragen werden. In solchen Fällen sind die im Rahmen von Horizont Europa geltenden Regeln einzuhalten.

(8)  Im Rahmen des Programms sollten Synergieeffekte und eine stärkere Harmonisierung mit Horizont Europa und anderen Programmen der Union angestrebt werden; dies reicht von der Konzipierung und strategischen Planung über die Projektauswahl, Verwaltung, Kommunikation, Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse bis hin zum Monitoring, zur Rechnungsprüfung und zur Governance. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass in allen Programmen die zentralen Grundsätze für Spitzenleistungen und offene Wissenschaft gewahrt werden. Damit keine Überschneidungen auftreten, keine Doppelarbeit entsteht und die Hebelwirkung der EU-Mittel verstärkt wird, können Mittel aus anderen Unionsprogrammen für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa übertragen werden. In solchen Fällen sind die im Rahmen von Horizont Europa geltenden Regeln einzuhalten.

Änderungsantrag    10

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 17 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(17a)  Die JRC unterstützt die Normung, den freien Zugang von Wissenschaftlern der Union zu einzelnen kerntechnischen Anlagen und Schulungen in den Bereichen Sicherungsmaßnahmen, Forensik und Stilllegungen.

Änderungsantrag    11

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b)  potenzieller Beitrag zur langfristigen sicheren und effizienten Dekarbonisierung des Energiesystems;

(b)  Beitrag zur langfristigen sicheren und effizienten Dekarbonisierung des Energiesystems;

Änderungsantrag    12

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a)  Verbesserung der sicheren Nutzung der Kernenergie und der Anwendungen ionisierender Strahlung außerhalb der Stromerzeugung, einschließlich der Aspekte nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr, Sicherungsmaßnahmen, Strahlenschutz, sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie Stilllegung;

(a)  Verbesserung der sicheren und effizienten Nutzung der Kernenergie und der Anwendungen ionisierender Strahlung außerhalb der Stromerzeugung, einschließlich der Aspekte nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr, Sicherungsmaßnahmen, Strahlenschutz, sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie Stilllegung;

Änderungsantrag    13

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(d)  Unterstützung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich.

(d)  Unterstützung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich, einschließlich des Erwerbs von Kenntnissen über die sichere, wirksame und kosteneffiziente Stilllegung von Anlagen am Ende ihrer Lebensdauer.

Änderungsantrag    14

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.  Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms wird auf 1 675 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen festgesetzt.

1.  Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms wird auf 1 516 000 000 EUR zu Preisen von 2018 (1 675 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen) festgesetzt.

Änderungsantrag    15

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Der in Absatz 1 genannte Betrag wird vorläufig wie folgt aufgeteilt:

Der in Absatz 1 genannte Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

Änderungsantrag    16

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a)  724 563 000 EUR für die Fusionsforschung und -entwicklung;

(a)  43 % für die Fusionsforschung und -entwicklung;

Änderungsantrag    17

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b)  330 930 000 EUR für Kernspaltung, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz;

(b)  25 % für Kernspaltung, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz;

Änderungsantrag    18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c)  619 507 000 EUR für die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle.

(c)  32 % für die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle.

Änderungsantrag    19

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2 – Unterabsatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission darf im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens nicht von dem in Absatz 2 Buchstabe c genannten Betrag abweichen.

Die Kommission darf im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens um höchstens 10 % von den in Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten Beträgen abweichen.

Änderungsantrag    20

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 – Buchstabe c – Spiegelstrich 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

  Wahrung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.

Änderungsantrag    21

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.  Die Empfänger von Fördermitteln des Programms machen deren Herkunft durch kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter der Medien und der Öffentlichkeit, bekannt und stellen sicher, dass die Förderung durch die Gemeinschaft Sichtbarkeit erhält (insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Maßnahmen und deren Ergebnissen).

1.  Die Empfänger von Fördermitteln des Programms weisen durch kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter der Medien und der Öffentlichkeit, auf die Herkunft der Fördermittel aus der Union hin, um diese Tatsache besser bekannt zu machen (insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Maßnahmen und deren Ergebnissen).

Änderungsantrag    22

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.  Die Kommission führt Informations- und Kommunikationstätigkeiten zur Bekanntmachung des Programms und seiner Maßnahmen und Ergebnisse durch. Mit den dem Programm zugewiesenen Mitteln werden auch Kommunikationsmaßnahmen der Kommission über die politischen Prioritäten der Gemeinschaft gefördert, insofern sie die in Artikel 3 genannten Ziele betreffen.

2.  Die Kommission führt Informations- und Kommunikationstätigkeiten zur Bekanntmachung des Programms und seiner Maßnahmen und Ergebnisse sowohl bei Sachverständigen als auch in der Öffentlichkeit durch. Mit den dem Programm zugewiesenen Mitteln werden auch Kommunikationsmaßnahmen der Kommission über die politischen Prioritäten der Gemeinschaft gefördert, insofern sie die in Artikel 3 genannten Ziele betreffen.

Änderungsantrag    23

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.  Die Evaluierungen werden so frühzeitig durchgeführt, dass ihre Ergebnisse in die Entscheidungsfindung bezüglich des Programms, seines Nachfolgeprogramms und anderer für Forschung und Innovation relevanter Initiativen einfließen können.

1.  Die Evaluierungen werden alle zwei Jahre durchgeführt, sodass ihre Ergebnisse in die Entscheidungsfindung bezüglich des Programms, seines Nachfolgeprogramms und anderer für Forschung und Innovation relevanter Initiativen einfließen können.

Änderungsantrag    24

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2.  Die Zwischenevaluierung des Programms wird durchgeführt, sobald ausreichende Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, spätestens aber drei Jahre nach Beginn der Programmdurchführung. Sie enthält eine Bewertung der langfristigen Auswirkungen der vorhergehenden Euratom-Programme und bildet die Grundlage für eine möglicherweise notwendige Anpassung der Programmdurchführung.

2.  Die erste Evaluierung des Programms wird durchgeführt, sobald ausreichende Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, spätestens aber zwei Jahre nach Beginn der Programmdurchführung. Sie enthält eine Bewertung der langfristigen Auswirkungen der vorhergehenden Euratom-Programme und bildet die Grundlage für eine möglicherweise notwendige Anpassung der Programmerweiterung und ‑durchführung.

Änderungsantrag    25

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3.  Am Ende der Durchführung des Programms, spätestens aber vier Jahre nach Ablauf des in Artikel 1 genannten Zeitraums, nimmt die Kommission eine abschließende Evaluierung des Programms vor. Diese enthält eine Bewertung der langfristigen Auswirkungen vorhergehender Programme.

3.  Am Ende der Durchführung des Programms, spätestens aber zwei Jahre nach Ablauf des in Artikel 1 genannten Zeitraums, nimmt die Kommission eine abschließende Evaluierung des Programms vor. Diese Evaluierung enthält eine Bewertung der langfristigen Auswirkungen vorhergehender Programme.

Änderungsantrag    26

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zur Verwirklichung der Einzelziele werden im Rahmen des Programms bereichsübergreifende Tätigkeiten unterstützt, die sicherstellen, dass bei den Forschungsanstrengungen zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen Synergien genutzt werden. Mit Horizont Europa werden geeignete Verbindungen und Schnittstellen (z. B. gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen) geschaffen. Einschlägige Forschungs- und Innovationstätigkeiten können auch durch die unter die [Dachverordnung] fallenden Fonds finanziell unterstützt werden, soweit dies im Einklang mit den Vorschriften und Zielen der jeweiligen Fonds steht.

Zur Verwirklichung der Einzelziele werden im Rahmen des Programms bereichsübergreifende Tätigkeiten unterstützt, damit bei den Forschungsanstrengungen zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen Synergieeffekte genutzt werden. Mit Horizont Europa werden geeignete Verbindungen und Schnittstellen (z. B. gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen) geschaffen. Einschlägige Forschungs- und Innovationstätigkeiten können auch durch die unter die [Dachverordnung] fallenden Fonds oder andere Programme und Finanzierungsinstrumente der Union finanziell unterstützt werden, soweit sie mit den Vorschriften und Zielen der jeweiligen Fonds, Programme und Instrumente im Einklang stehen.

Änderungsantrag    27

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Prioritäten der Arbeitsprogramme werden von der Kommission auf der Grundlage ihrer politischen Prioritäten, der Beiträge der nationalen Behörden und der Beiträge der Interessenträger in der Nuklearforschung festgelegt; Letztere sind zusammengeschlossen in Einrichtungen oder Strukturen wie europäischen Technologieplattformen, Vereinigungen, Initiativen und technischen Foren (für Nuklearsysteme und nukleare Sicherheit, die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente und den Strahlenschutz/das Risiko niedriger Strahlendosen, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr, die Fusionsforschung) oder in anderen relevanten Organisationen oder Foren für Interessenträger im Nuklearbereich.

Die Prioritäten der Arbeitsprogramme werden von der Kommission auf der Grundlage ihrer politischen Prioritäten, der Beiträge der nationalen Behörden und der Beiträge der Interessenträger in der Nuklearforschung festgelegt; Letztere sind zusammengeschlossen in Einrichtungen oder Strukturen wie europäischen Technologieplattformen, Vereinigungen, Initiativen und technischen Foren (für gegenwärtige und künftige Nuklearsysteme und nukleare Sicherheit, die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente und den Strahlenschutz/das Risiko niedriger Strahlendosen, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr, die Fusionsforschung) oder in anderen relevanten Organisationen oder Foren für einschlägige. Interessenträger

Änderungsantrag    28

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Absatz 5 – Buchstabe a – Nummer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1)  Nukleare Sicherheit: Sicherheit der Reaktorsysteme und Brennstoffkreisläufe, die in der Gemeinschaft eingesetzt werden, oder, soweit zum Erhalt eines breiten Fachwissens auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit in der Gemeinschaft erforderlich, der Reaktortypen und Brennstoffkreisläufe, die in Zukunft eingesetzt werden könnten, wobei ausschließlich Sicherheitsaspekte behandelt werden, einschließlich aller Aspekte des Brennstoffkreislaufs wie Trennung und Transmutation.

(1)  Nukleare Sicherheit: Sicherheit der Reaktorsysteme und Brennstoffkreisläufe, die in der Gemeinschaft eingesetzt werden, oder, soweit zur Erhaltung und Erweiterung breiten Fachwissens auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit in der Gemeinschaft erforderlich, der Reaktortypen und Brennstoffkreisläufe, die in Zukunft eingesetzt werden könnten, wobei ausschließlich Sicherheitsaspekte behandelt werden, einschließlich aller Aspekte des Brennstoffkreislaufs wie Trennung und Transmutation. Unterstützung für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren bezüglich der Sicherheit der derzeitigen Reaktorsysteme und Brennstoffkreisläufe, insbesondere im Fall von kerntechnischen Anlagen, die sich in der Nähe einer oder mehrerer Grenzen zwischen Mitgliedstaaten befinden.

Änderungsantrag    29

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Absatz 5 – Buchstabe a – Nummer 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3)  Stilllegung: Forschung zur Entwicklung und Evaluierung von Technologien für die Stilllegung und ökologische Sanierung kerntechnischer Anlagen; Unterstützung für den Austausch von bewährten Praktiken und Wissen über die Stilllegung.

(3)  Stilllegung: Forschung zur Entwicklung und Evaluierung von Technologien für die Stilllegung und ökologische Sanierung kerntechnischer Anlagen; Unterstützung für den Austausch von bewährten Verfahren und Wissen über die Stilllegung, auch durch Wissensaustausch im Fall von kerntechnischen Anlagen, die sich in der Nähe einer oder mehrerer Grenzen zwischen Mitgliedstaaten befinden, und durch die Zusammenführung von Ressourcen und Personal in Spitzenleistungszentren.

Änderungsantrag    30

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II – Zwischenüberschrift 4 – Tabelle

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Indikatoren für innovationsbezogene Wirkungspfade

Indikatoren für innovationsbezogene Wirkungspfade

Fortschritte der EU im Hinblick auf das Ziel der 3 % des BIP aufgrund des Euratom-Programms

Fortschritte der EU im Hinblick auf das Ziel, aufgrund des Euratom-Programms 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung (FuE) aufzuwenden

BEGRÜNDUNG

Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung 2021–2025 ist zu befürworten. Der eingeschlagene Weg früherer Programme wird beibehalten, aber die Kommission geht auch auf einige der wichtigsten Anliegen des Europäische Parlaments aus der Vergangenheit ein, nämlich auf die Vereinfachung des Programms und eine bessere Harmonisierung mit dem breiter angelegten Forschungsprogramm Horizont Europa.

Die Weiterentwicklung der Sicherheit des Betriebs kerntechnischer Anlagen ist von entscheidender Bedeutung, um gleichzeitig die Vorteile dieser Technologie zu nutzen und die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Aufgrund der Alterung der kerntechnischen Anlagen in der EU ist es nicht nur notwendig, die Forschung im Bereich der Stilllegung zu intensivieren, sondern auch im Hinblick auf neue, sicherere und effizientere Möglichkeiten des Betriebs und der Wartung vorhandener Reaktoren.

Die Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris lassen sich nur verwirklichen, wenn die EU alle sicheren und nachhaltigen Technologien und Innovationen tatsächlich nutzt. Die Kernenergie ist als Energiequelle mit geringen CO2-Emissionen in einigen Mitgliedstaaten ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes und bietet die Möglichkeit, zur Dekarbonisierung des gesamten EU-Energiesystems beizutragen. Dafür sind jedoch der sichere Betrieb der bestehenden Reaktormodelle und die Vorbereitung auf die Nutzung neuer Technologien von wesentlicher Bedeutung.

Europa ist in den Bereichen Nuklearforschung und nukleare Sicherheit sowie Sicherheit von Kernmaterial und Nuklearabfällen weltweit führend. Hier gilt es, auch künftig in die Spitzenforschung in diesen Bereichen zu investieren, damit die für den sicheren Betrieb kerntechnischer Anlagen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten bleiben. Zudem sind Investitionen in die Weiterentwicklung der Fusionstechnologien und die entschiedene Vollendung des Fahrplans für die Kernfusion notwendig. Der größte Anteil der Mittel im Rahmen dieses Programms sollte auch künftig in die Fusionsforschung fließen.

Da es unter den Euratom-Vertrag fällt, bleibt das Programm nach wie vor von den allgemeinen Rahmenprogrammen der EU für Wissenschaft und Forschung getrennt. Diese Trennung ist rein willkürlich, und es könnten größere Synergieeffekte und bessere wissenschaftliche Ergebnisse erzielt werden, wenn die beiden Programme zusammengeführt würden. Es wäre außerordentlich wichtig, die Kontrolle und die Legislativbefugnisse des Europäischen Parlaments auf das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung auszuweiten, da dies der Funktion des Parlaments als Mitgesetzgeber in Haushaltsangelegenheiten entspricht.

Dennoch geht der Vorschlag in die richtige Richtung, da faktisch eine Angleichung an die Regeln und Vorschriften für das Programm Horizont Europa vorgenommen wird. Neben der technischen Harmonisierung ist es überdies sehr wichtig, dass in beiden Programmen dieselben Grundsätze für Spitzenleistungen und offene Wissenschaft gelten.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021–2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2018)0437 – C8-0380/2018 – 2018/0226(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

16.7.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

10.9.2018

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

10.9.2018

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

BUDG

28.6.2018

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Miapetra Kumpula-Natri

13.6.2018

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

9.10.2018

 

 

 

Datum der Annahme

21.11.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

12

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zigmantas Balčytis, Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, David Borrelli, Jonathan Bullock, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Edward Czesak, Jakop Dalunde, Christian Ehler, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Igor Gräzin, Theresa Griffin, András Gyürk, Rebecca Harms, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Jaromír Kohlíček, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Miapetra Kumpula-Natri, Christelle Lechevalier, Janusz Lewandowski, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Tilly Metz, Angelika Mlinar, Csaba Molnár, Nadine Morano, Dan Nica, Angelika Niebler, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Carolina Punset, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Lieve Wierinck, Hermann Winkler, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Amjad Bashir, Soledad Cabezón Ruiz, Françoise Grossetête, Olle Ludvigsson, Marian-Jean Marinescu, Clare Moody, Dennis Radtke, Davor Škrlec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Michael Detjen, John Procter, Bronis Ropė

Datum der Einreichung

27.11.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

43

+

ALDE

Fredrick Federley, Morten Helveg Petersen, Lieve Wierinck

ECR

Edward Czesak, Zdzisław Krasnodębski, Evžen Tošenovský

ENF

Christelle Lechevalier

GUE/NGL

Jaromír Kohlíček

PPE

Bendt Bendtsen, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Christian Ehler, Françoise Grossetête, András Gyürk, Krišjānis Kariņš, Janusz Lewandowski, Marian-Jean Marinescu, Nadine Morano, Angelika Niebler, Dennis Radtke, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Hermann Winkler, Anna Záborská

S&D

Zigmantas Balčytis, Soledad Cabezón Ruiz, Michael Detjen, Adam Gierek, Theresa Griffin, Peter Kouroumbashev, Miapetra Kumpula-Natri, Olle Ludvigsson, Edouard Martin, Csaba Molnár, Clare Moody, Dan Nica, Miroslav Poche, Patrizia Toia, Kathleen Van Brempt, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

12

EFDD

Jonathan Bullock, Dario Tamburrano

ENF

Barbara Kappel

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga, Paloma López Bermejo, Neoklis Sylikiotis

NI

David Borrelli

VERTS/ALE

Jakop Dalunde, Rebecca Harms, Tilly Metz, Bronis Ropė, Davor Škrlec

7

0

ALDE

Igor Gräzin, Angelika Mlinar, Carolina Punset

ECR

Amjad Bashir, Ashley Fox, John Procter

PPE

Paul Rübig

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

–  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 3. Januar 2019
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