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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Juli 2016
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INHALT
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HINWEIS FÜR DIE LESER

TITEL II  : GESETZGEBUNG, HAUSHALT UND SONSTIGE VERFAHREN
KAPITEL 8  : HAUSHALTSVERFAHREN

Artikel 93  : Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans

Die Bestimmungen über das Durchführungsverfahren für den Beschluss über die Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans in Übereinstimmung mit den Finanzvorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Haushaltsordnung sind dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügt (1). Diese Anlage wird gemäß Artikel 227 Absatz 2 angenommen.

(1)Siehe Anlage V.
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