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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - September 2016
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INHALT
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HINWEIS FÜR DIE LESER

TITEL I  : MITGLIEDER, ORGANE DES PARLAMENTS UND FRAKTIONEN
KAPITEL 2  : AMTSTRÄGER DES PARLAMENTS

Artikel 18  : Wahl der Quästoren

Nach der Wahl der Vizepräsidenten wählt das Parlament fünf Quästoren.

Die Quästoren werden nach denselben Regeln gewählt wie die Vizepräsidenten.

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