TITEL
VI
: BEZIEHUNGEN ZU DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
Artikel
144
: Konferenz von Parlamenten
Die Konferenz der Präsidenten benennt die Mitglieder der Delegation des Parlaments für eine Konferenz oder ein ähnliches Gremium, dem Vertreter von Parlamenten angehören, und erteilt der Delegation ein Mandat, das mit den einschlägigen Entschließungen des Parlaments in Einklang steht. Die Delegation wählt ihren Vorsitz und gegebenenfalls einen oder mehrere stellvertretende Vorsitze.