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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Januar 2017
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INHALT
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HINWEIS FÜR DIE LESER

ANLAGE V  : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS (1)
XI.    Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

Der Ausschuss ist zuständig für

1.    die Ausarbeitung einer gemeinsamen Politik für die Bereiche Eisenbahn- und Straßenverkehr sowie Binnen- und Seeschifffahrt und Luftfahrt, insbesondere

a)    gemeinsame Vorschriften für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union,
b)    den Auf- und Ausbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur,
c)    die Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen und die Beziehungen zu Drittländern im Verkehrssektor,
d)    die Verkehrssicherheit,
e)    die Beziehungen zu internationalen Verkehrsorganisationen,
f)    die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Europäische Eisenbahnagentur, die Europäische Agentur für Flugsicherheit und das gemeinsame Unternehmen SESAR,

2.    die Postdienste,

3.    den Fremdenverkehr.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
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