Zurück 
 Vor 
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Januar 2017
EPUB 165kPDF 958k
INHALT
SACHREGISTER
HINWEIS FÜR DIE LESER

TITEL II  : LEGISLATIVVERFAHREN, HAUSHALTSVERFAHREN, ENTLASTUNG UND SONSTIGE VERFAHREN
KAPITEL 6  : HAUSHALTSVERFAHREN

Artikel 86a  : Jährliches Haushaltsverfahren

Unter Beachtung des Anhangs der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) kann der zuständige Ausschuss beschließen, einen für angemessen erachteten Bericht über den Haushaltsplan auszuarbeiten.

Andere Ausschüsse können innerhalb der vom zuständigen Ausschuss festgelegten Frist eine Stellungnahme abgeben.

(1)ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen