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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Juli 2018
EPUB 191kPDF 1065k
INHALT
ANHANG
SACHREGISTER
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL II : LEGISLATIVVERFAHREN, HAUSHALTSVERFAHREN, ENTLASTUNG UND SONSTIGE VERFAHREN
KAPITEL 9 : SONSTIGE VERFAHREN

Artikel 100 : Verfahren der Stellungnahme zu Ausnahmeregelungen bezüglich der Einführung des Euro

1.   Wird das Parlament um seine Stellungnahme gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ersucht, legt der zuständige Ausschuss dem Parlament einen Bericht über die Annahme oder Ablehnung des vorgeschlagenen Rechtsakts vor, auf dessen Grundlage das Parlament berät.

2.   Das Parlament stimmt in einer einzigen Abstimmung über den vorgeschlagenen Rechtsakt ab, wobei keine Änderungsanträge eingereicht werden können.

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen