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Verfahren : 1999/2177(COS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0026/2000

Eingereichte Texte :

A5-0026/2000

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2000)0046

Angenommene Texte
Dienstag, 15. Februar 2000 - Straßburg
Dauerhafte Städteentwicklung (URBAN)
P5_TA(2000)0046A5-0026/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative für die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtviertel zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung (URBAN) (KOM(1999) 477 - C5-0242/1999 - 1999/2177(COS) )

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf den Entwurf einer Mitteilung der Kommission (KOM(1999) 477 - C5-0242/1999 ),

-  unter Hinweis auf Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1) ,

-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. November 1998(2) und seinen Beschluß vom 6. Mai 1999(3) zu den allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds,

-  unter Hinweis auf Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 1999 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(4) ,

-  unter Hinweis auf den Verhaltenskodex, auf den sich das Europäische Parlament und die Kommission für die Durchführung der Strukturpolitiken durch die Kommission am 6. Mai 1999 geeinigt haben(5) ,

-  unter Hinweis auf die geänderten Verordnungen über die bis zum Jahre 1999 geltenden Durchführungsbestimmungen und Finanzvorschriften für die Strukturfonds, und insbesondere unter Hinweis auf Verordnung (EWG) Nr. 2083/1993 vom 20. Juli 1993 über die Reform des EFRE(6) ,

-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 1993 zu der Zukunft der Gemeinschaftsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds(7) ,

-  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 3. Mai 1994 zu städtischen Gebieten (URBAN)(8) und vom 28. März 1996(9) zur Verwendung der Reserven in Verbindung mit Gemeinschaftsinitiativen für städtische Gebiete (URBAN, etc.),

-  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 4. Mai 1999 zur nachhaltigen Stadtentwicklung(10) und vom 2. Juli 1998 zu "Wegen zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union”(11) ,

-  unter Hinweis auf Artikel 160 seiner Geschäftsordnung,

-  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit und des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0026/2000 ),

1.  begrüßt die Weiterführung der Gemeinschaftsinitiative URBAN zur Bewältigung des Problems der Stadterneuerung;

2.  betont die Notwendigkeit, einen integrierten Ansatz für die Städtepolitik zu schaffen, da dieser derzeit die einzige Möglichkeit zu sein scheint, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme in städtischen Gebieten zu bewältigen;

3.  begrüßt den in den Leitlinien enthaltenen Vorschlag zur Verbesserung der Koordinierung zwischen den Strukturfonds und den Finanzinstrumenten der Gemeinschaft in den förderfähigen städtischen Gebieten; betont, daß eine solche Koordinierung dazu dienen soll, Maßnahmen zur integrierten und nachhaltigen Entwicklung zwischen diesen städtischen Gebieten und der jeweiligen Region zu fördern;

4.  fordert die Kommission angesichts der Tatsache, daß für Initiativen im städtischen Bereich im Vergleich zu den anderen Gemeinschaftsinitiativen wie LEADER, EQUAL und INTERREG weniger umfangreiche Haushaltsmittel bereitgestellt werden, dazu auf, den Mitgliedstaaten dringend nahezulegen, der Initiative URBAN mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und die Möglichkeiten privater Finanzierung optimal zu nutzen; vertritt die Ansicht, daß die finanziellen Mittel konzentriert und effizient eingesetzt werden müssen;

5.  weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, daß die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN bereitgestellten Mittel nur als Katalysator für die in den förderfähigen Gebieten erforderlichen Maßnahmen dienen können, und unterstreicht die Notwendigkeit, daß sich die zuständigen lokalen Gebietskörperschaften nach zusätzlichen Mitteln, wie Darlehen und Risikokapital umsehen, um der Initiative Nachdruck zu verleihen;

6.  begrüßt die zahlenmäßige Beschränkung der Programme für die neue Initiative URBAN, um eine kritische Masse im Rahmen konzentrierter Bemühungen zu erzielen, vertritt aber die Ansicht, daß die willkürlich festgelegte Obergrenze von 50 Vorhaben erhöht werden sollte, um regionale und lokale Faktoren zu berücksichtigen und gleichzeitig die Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten beizubehalten; stellt fest, daß wegen der Konzentration auf wenige Projekte die Veröffentlichung und Verbreitung der Resultate der neuen Gemeinschaftsinitiative URBAN von besonderer Bedeutung zur Erzielung eines Multiplikatoreffekts sind;

7.  fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit den Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur neuen URBAN-Initiative nach Möglichkeiten der technischen Hilfestellung und des Abbaus bürokratischer Hemmnisse zu suchen;

8.  ist der Ansicht, daß der Mindestbetrag von 500 Euro pro Einwohner kein mechanisches Ziel sein, sondern nach Maßgabe der Verhältnisse in dem betroffenen Gebiet eingesetzt werden sollte;

9.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, daß bei den Auswahlverfahren für die Initiative URBAN den Grundprinzipien Langzeiteffekt und Übertragbarkeit der Modelle höchste Priorität eingeräumt wird;

10.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, daß bei den Auswahlverfahren für die Initiative URBAN einerseits Synergieeffekte anderer Programme, die auf den städtischen Kontext abzielen, berücksichtigt, andererseits aber die Duplizität von Projekten und Doppelfinanzierungen vermieden werden;

11.  unterstreicht, daß die frühzeitige Beteiligung lokaler Partner an der Gestaltung und Durchführung des Programms eine Voraussetzung für dessen Auswahl sein sollte, um die Rolle des nichtstaatlichen Sektors in der Stadtentwicklung zu stärken und so neue partnerschaftliche Ansätze für die Stadterneuerung zu nutzen; unterstreicht die Notwendigkeit, den kommunalen Stellen mehr Autonomie bei der Verwaltung der durch diese Initiative finanzierten Vorhaben einzuräumen;

12.  stellt fest, daß es aufgrund des knappen zeitlichen Rahmens für die Vorlage der Programme nicht möglich ist, Partnerschaften und Kapazitäten aufzubauen und qualitativ hochwertige Programme zu entwickeln, und fordert daher die Erweiterung dieses zeitlichen Rahmens auf ein realistisches Maß;

13.  ersucht die Kommission um eine flexible Auslegung der geltenden Regelungen zur Vereinfachung einiger Verfahren, um z.B. den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, zusammen in einem einzigen Dokument das Initiativprogramm der Gemeinschaft (CIP) und die Ergänzung zur Programmplanung vorzulegen;

14.  weist darauf hin, daß Einwanderer, Flüchtlinge und ethnische Minderheiten oftmals in besonderem Maße von sozialer Ausgrenzung betroffen sind und fordert die Kommission auf, in den entsprechenden Programmen dafür Sorge zu tragen, dass der gleichberechtigte Zugang dieser Gruppen zu Arbeit, Ausbildung, Wohnung, sozialen Angeboten und kulturellen Aktivitäten ermöglicht wird, so daß eine aktive Integration in das städtische Umfeld erreicht wird;

15.  vertritt die Ansicht, daß bei der Auswahl von förderfähigen Gebieten zusätzliche Kriterien für die lokalen Mißstände herangezogen werden müssen, beispielsweise spezifische Probleme im Zusammenhang mit schlecht bezahlten oder ungesicherten Beschäftigungsstrukturen, Armut und sozialer Ausgrenzung, einem schlechten Gesundheitszustand und Wohnungsbestand sowie der Abhängigkeit von Drogen;

16.  unterstreicht die Bedeutung der Erarbeitung integrierter Modelle im Rahmen der Initiative URBAN zur Prävention und Bekämpfung städtischer Alltagskriminalität sowie der besonderen Problematik der Drogenbeschaffungskriminalität auf lokaler Ebene als zentrale Aufgabe zur Steigerung der urbanen Lebensqualität;

17.  ist der Ansicht, daß förderfähige Maßnahmen zur Verbrechensverhütung Teil einer integrierten Strategie der Bekämpfung von Ausgrenzung und Verfall in den städtischen Gebieten sein müssen; weist darauf hin, daß innovative, wirksame Aktionen zur Verbrechensbekämpfung und Verhütung auf lokaler Ebene ein ganzes Spektrum von Maßnahmen erfordern, beispielsweise die Einbeziehung der Verbrechensverhütung in die Städteplanung, Maßnahmen zur Verhütung von Jugendkriminalität, die Resozialisierung von Straftätern und Modelle für eine wirksame lokale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Parteien (Polizei, Gerichten, sozialen Einrichtungen usw.);

18.  vertritt die Ansicht, daß die Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung auf die Bereiche Gesundheit und Bekämpfung der Diskriminierung im Einklang mit Artikel 152 und 13 des EG-Vertrags ausgeweitet werden sollen;

19.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, daß im Auswahlverfahren Projekte berücksichtigt werden, die neben sozialen und ökonomischen Aspekten auch den Bereich der Umweltsicherung umfassen;

20.  vertritt die Ansicht, daß in Betracht kommende Frauenorganisationen in einem frühen Planungsstadium einbezogen werden sollten; vertritt die Ansicht, daß die Gemeinschaftsinitiative auch Schulungskurse für Frauen vorsehen sollte;

21.  vertritt die Ansicht, daß Maßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze, die eine Vereinbarung häuslicher und beruflicher Pflichten ermöglichen, vordringlich sind; vertritt ferner die Auffassung, daß berufsqualifizierende Maßnahmen für Frauen zu fördern sind;

22.  betont, daß dafür Sorge zu tragen ist, daß eine auf die Erfordernisse der Gleichstellung und frauenspezifische Gegebenheiten abgestellte Auswertung der geförderten Projekte vorzunehmen ist; vertritt die Ansicht, daß ein Erfahrungsaustausch stattfinden sollte und erfolgreiche Projekte verbreitet werden sollten, um der Gemeinschaftsinitiative nach Möglichkeit einen Nachahmungseffekt zu verschaffen;

23.  vertritt die Ansicht, daß mit der neuen Initiative URBAN das Ziel des Zusammenwirkens mehrerer Stellen sowie ein integrierter Ansatz zur Bewältigung der vielfältigen Probleme in den förderfähigen Gebieten verfolgt werden sollen, und nicht - wie dies die Leitlinien vorsehen - eine einzige Lösung für jedes Problem angeboten werden soll;

24.  fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, die Durchführung einer umfassenden Informations- und Werbekampagne für die neue Initiative URBAN sicherzustellen;

25.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, vollständige und transparente Informationen über die Auswahlverfahren und die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN angewandten Methoden bereitzustellen sowie es regelmäßig über die Durchführung von URBAN zu unterrichten;

26.  begrüßt die Schaffung eines horizontalen Mechanismus im Rahmen dieses Fonds, um den Austausch von Informationen über vorbildliche Verfahren zu ermöglichen und innovative Ansätze für die Stadterneuerung in den Vordergrund zu stellen;

27.  fordert die Kommission auf, es gemäß dem Verhaltenskodex darüber in Kenntnis zu setzen, welche Agenturen an diesen Tätigkeiten beteiligt sein werden;

28.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.
(2) ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 164.
(3) ABl. C 279 vom 1.10.1999, S. 292.
(4) ABl. L 213 vom 13.8.1999, S. 1.
(5) ABl. C 279 vom 1.10.1999, S. 488.
(6) ABl. L 193 vom 31.7.1993, S. 34.
(7) ABl. C 315 vom 22.11.1993, S. 245.
(8) ABl. C 205 vom 25.7.1994, S. 111.
(9) ABl. C 117 vom 22.4.1996, S. 70.
(10) ABl. C 279 vom 1.10.1999, S. 44
(11) ABl. C 226 vom 20.7.1998, S. 36

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