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Verfahren : 2001/2616(RSP)
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RC-B5-0691/2001

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Angenommene Texte :

P5_TA(2001)0573

Angenommene Texte
Donnerstag, 25. Oktober 2001 - Straßburg
Fortschritte bei der Vorbereitung der 4. Ministerkonferenz im Rahmen der WTO
P5_TA(2001)0573RC-B5-0691/2001

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der vierten WTO-Ministerkonferenz

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. November 1999 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zum Konzept der Europäischen Union für die WTO-Jahrtausendrunde(1) , vom 15. Dezember 1999 zu dem 3. Ministertreffen der Welthandelsorganisation in Seattle(2) und vom 13. März 2001 zu den WTO-Verhandlungen im Rahmen der "built-in“-Agenda(3) ,

-  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des am 10./11. April 2001 in Brüssel veranstalteten Seminars zu dem Thema "Handel, Entwicklung und Demokratie - notwendige Reform der WTO“ und unter Hinweis auf die Tätigkeiten seines Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, die sich auf Transparenz und Demokratie bei der WTO beziehen,

1.  unterstützt das allgemeine Verhandlungskonzept für eine ehrgeizige Runde gemäß dem Mandat des Rates für die dritten WTO-Ministerkonferenz in Seattle; hält an seinen vor der dritten WTO-Ministerkonferenz erhobenen Forderungen fest bzw. bekräftigt sie; betont sein Eintreten für eine weitere Runde multilateraler Handelsverhandlungen mit einer umfassenden Tagesordnung, durch die ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum stimuliert, die geregelte Handelsordnung gestärkt. ausgebaut und reformiert und eine gerechte Verteilung seines Nutzens herbeigeführt wird;

2.  ist überzeugt, dass langfristig erhebliche Auswirkungen der Terroranschläge auf die Vereinigten Staaten zu verzeichnen sein werden; verurteilt alle Formen des internationalen Terrorismus; betont, dass die WTO-Mitgliedstaaten wie vorgesehen in Doha zusammenkommen sollten, um der Weltwirtschaft die nachdrückliche und klare Botschaft zu übermitteln, dass die Liberalisierung des Handels, die weltweit wesentlich ist für den wirtschaftlichen Aufschwung und die Durchführung der notwendigen Wirtschaftsreformen, fortgesetzt wird; ist der Ansicht, dass bei künftigen WTO-Tätigkeiten die zunehmende Wirkung des Handelsrechts auf verschiedenste Anliegen der Allgemeinheit berücksichtigt werden sollten, und dass deshalb das Ziel der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit und das Eintreten für die Eindämmung der Armut und die Menschenrechte in die Ziele und Tätigkeitsprogramme der WTO einbezogen werden sollten;

3.  stellt fest, dass die von den Bürgern der Europäischen Union und anderswo geäußerten Befürchtungen hinsichtlich der Rolle der WTO im Wesentlichen drei Probleme betreffen:

   a)
die Fairness des Welthandelssystems einschließlich seiner Auswirkungen auf die Entwicklungsländer und die Armut,
   b)
die Notwendigkeit einer institutionellen Reform, mit der gewährleistet wird, dass die WTO nicht die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten beeinträchtigt, demokratische politische Entscheidungen zu treffen und ihre Handelspolitik mit größtmöglicher Transparenz zu betreiben;
   c)
die Sorge, dass auch bei Zunahme der Bedeutung der WTO andere internationale Verpflichtungen geachtet werden sollten und dass für staatliche Politik, etwa Gesundheits- und Bildungspolitik, nicht unnötig Beschränkungen geschaffen werden sollten;

4.  ist der Auffassung, dass die Aufgabe der vierten Ministerkonferenz darin besteht, auf die Befürchtungen der Bürger einzugehen, dass es deshalb oberste Priorität sein muss, sich auf eine Verhandlungsagenda zu einigen, die diese Themen - Armut, Entwicklung, Demokratie und die Schnittstelle zwischen Handelsfragen und nicht handelsbezogenen Problemen - hinreichend behandelt, und dass es für die Bürger der Europäischen Union und das Europäische Parlament schwer zu ertragen wäre, wenn auf diese Themen nicht eingegangen würde;

Bedürfnisse der Entwicklungsländer

5.  ist der Überzeugung, dass die Bedürfnisse der Entwicklungsländer im internationalen Handelssystem unmittelbar Priorität haben müssen; erklärt sich stark beunruhigt darüber, dass viele Entwicklungsländer noch nicht ganz in den Genuss der bei früheren Runden erzielten Erfolge gekommen sind und häufig nicht in der Lage sind, die Ressourcen aufzubringen, um sich voll und ganz an den WTO-Verhandlungen zu beteiligen und in der WTO für ihre Rechte einzutreten;

6.  verlangt, dass alle Industriestaaten die Hemmnisse für Agrarausfuhren aus Entwicklungsländern entsprechend dem Entwicklungsstand dieser Länder wesentlich abbauen und dass befristete Schutzmaßnahmen für Entwicklungsländer zugelassen werden, damit diese ihre Ernährung sichern können;

7.  begrüßt die Aussage vieler führender Politiker der Welt, dass die nächste Handelsrunde eine Entwicklungsrunde sein muss, und fordert die WTO-Mitglieder auf, die Anliegen der Entwicklungsländer in Bezug auf die Umsetzung der Uruguay-Runde in Angriff zu nehmen, gerade in den Bereichen geistiges Eigentum, Gesundheitsvorschriften, technische Handelshemmnisse, Anti-Dumping-Vorschriften, Sicherungsmaßnahmen und Vorschriften bezüglich der Mobilität von Arbeitskräften aus Entwicklungsländern; dem Beispiel der Europäischen Union bei der Gewährung von zoll- und quotenfreiem Zugang für alle Produkte aus den am wenigsten entwickelten Ländern - außer Waffen - zu folgen; ihre Märkte zusätzlich für Güter und Dienstleistungen aus Entwicklungsländern zu öffnen, auch durch die Abschaffung von Spitzenzöllen und Zollprogression; Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Fähigkeiten zu intensivieren, damit die Entwicklungsländer unter gleichen Voraussetzungen in der Weltwirtschaft konkurrieren können; Bestimmungen über die besondere, differenzierte Behandlung zuzulassen, damit die Entwicklungsländer genug Zeit haben, sich je nach dem Stand ihrer Entwicklung für die Integration in die Weltwirtschaft zu rüsten;

8.  ist überzeugt, dass ein offenes, multilaterales Handelssystem, ergänzt durch technische Unterstützung, die Forderung der Entwicklungsländer nach einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung am besten erfüllt; hegt Verständnis für die mangelnde Neigung der Entwicklungsländer, weitere Verpflichtungen im Rahmen einer neuen Runde einzugehen; fordert daher die WTO auf, an einer Agenda für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und insbesondere an einem Arbeitsprogramm zu arbeiten, das die Fähigkeit der Entwicklungsländer erhöht, Nutzen aus dem internationalen Handel zu ziehen - einschließlich Maßnahmen im Bereich Gesundheit, Bildung und Schuldenproblematik -, sicherzustellen, dass die armutsbezogenen Zielwerte der OECD bis 2015 erreicht werden, die Infrastruktur anzukurbeln und den internationalen Waffenhandel zu begrenzen; befürwortet die Idee begrenzter "opt-out-Lösungen“ für Entwicklungsländer unter Verknüpfung ihres wirtschaftlichen Fortschritts mit der allmählichen Anwendung des neuen Pakets von WTO-Vorschriften über Investitionen und Wettbewerb;

Demokratie und Transparenz

9.  fordert die Ministerkonferenz auf, eine Tagesordnung mit hochgesteckten Zielen für die Stärkung der Demokratie und der Offenheit in der WTO festzulegen, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten sich wirkungsvoll beteiligen können und Zugang zu angemessenen Rechtsmitteln bei Streitfällen haben, dass die weitaus meisten Dokumente zügig im Internet veröffentlicht werden, dass die meisten Sitzungen sowie Verhandlungen von Streitbeilegungs- und Berufungsgremien öffentlich stattfinden, um dem rechtsähnlichen Charakter dieser Verfahren Rechnung zu tragen, dass die Organisation sich den Auffassungen anderer internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft stärker öffnet und dass die parlamentarische Kontrolle sowohl auf der Ebene der WTO-Mitgliedstaaten als auch durch die Schaffung einer parlamentarischen Versammlung der WTO gestärkt wird;

10.  bekräftigt seine Forderung nach einer beratenden Parlamentarischen Versammlung der WTO, bestehend aus Vertretern der Parlamente der WTO-Mitglieder, die für Handelspolitik zuständig sind; betont, dass die Parlamentarische Versammlung der WTO die demokratische Legitimität der WTO und ihre Transparenz erhöht, indem den Anliegen der Bürger Ausdruck verliehen und dazu beigetragen wird, dass sie eine erfolgreiche internationale Organisation wird; fordert die Parlamentarier, die an der vierten WTO-Ministerkonferenz teilnehmen, auf, eine ständige Arbeitsgruppe einzurichten, die eine Geschäftsordnung der Parlamentarischen Versammlung der WTO ausarbeiten soll, um sie beim nächsten parlamentarischen Treffen im Rahmen der fünften WTO-Ministerkonferenz 2003 vorzulegen;

11.  fordert die WTO-Mitglieder und die WTO auf, ihre Abgeordneten bei der Beteiligung an der Entwicklung der parlamentarischen Dimension der WTO ausreichend zu unterstützen; unterstreicht die Notwendigkeit einer vorläufigen Infrastruktur für die Parlamentarische Versammlung, bis die WTO ihren einschlägigen Verantwortlichkeiten gerecht wird; bietet die für diesen Zweck erforderlichen Einrichtungen an;

Handel und Entwicklung

12.  misst der Einbeziehung von Erfordernissen des Umweltschutzes in die WTO grundlegende Bedeutung bei und erklärt, dass zu den Ergebnissen einer neuen Runde wesentliche zusätzliche Bestimmungen zur Sicherung der Umweltverträglichkeit gehören müssen; stellt fest, dass dazu u.a. notwendig sind: Abschirmung von multilateralen Umweltschutzübereinkommen (MEA) gegenüber unbegründeter Anfechtung im Rahmen von WTO-Streitbeilegungsverfahren; neue Bestimmungen, die mit WTO-Vorschriften kompatible Umweltkennzeichnungssysteme begünstigen; engere Beziehungen zwischen der WTO und internationalen Umweltschutzgremien; mehr Mitspracherecht für Entwicklungsländer in internationalen Normungsgremien; finanzielle und technische Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen; zusätzliche Überlegungen darüber, wie die WTO-Vorschriften auf Verarbeitungs- und Produktionsmethoden angewandt werden, und darüber, in welcher Weise die Beweislast in Angelegenheiten des Umweltschutzes und der öffentlichen Sicherheit im WTO-Rahmen den Einfuhrstaaten zugewiesen wird;

Vorsorgeprinzip

13.  begrüßt insbesondere den Standpunkt der Europäischen Union, wonach das Vorsorgeprinzip im Regelwerk der WTO, insbesondere Artikel XX GATT, ausdrücklich verankert werden sollte;

14.  weist auf die Notwendigkeit hin, die Definition des Vorsorgeprinzips zu harmonisieren, um Missverständnisse oder unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden; stellt fest, dass die Definition des Vorsorgeprinzips, die auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio verabschiedet wurde, ein international akzeptiertes Modell werden könnte, und fordert die Anerkennung dieser Definition innerhalb der WTO; stellt fest, dass es nicht zusätzlichen Spielraum für protektionistische Maßnahmen, sondern mehr Klarheit darüber geben sollte, was mit WTO-Vorschriften in Einklang steht und was nicht;

Wettbewerb und Investitionen

15.  fordert in diesem Zusammenhang die Aufnahme der Wettbewerbspolitik in die Verhandlungsthemenliste; betont die potentiellen Vorteile verbindlicher Wettbewerbsregeln, speziell in den Bereichen Fusionskontrollen, Kartelle und Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen; vertritt die Auffassung, dass ein auf den Wettbewerb bezogenes Abkommen den Entwicklungsanliegen voll und ganz Rechnung tragen sollte, und weist darauf hin, dass die Entwicklungsländer in den Genuss der Vorteile des Abkommens kämen, auch wenn sie am Anfang nicht vollständig daran teilhaben;

16.  unterstützt die Schaffung eines multilateralen Rechtsrahmens für ausländische Direktinvestitionen, um ausländischen Investoren größere Rechtssicherheit zu bieten und den Empfängerländern Gelegenheit zu geben, ihre legitimen politischen Ziele einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik zu verfolgen; fordert daher, dass in diesem Rechtsrahmen erstens den Interessen der Entwicklungsländer gebührend Rechnung getragen und zweitens das Thema des Investitionsschutzes im wirtschaftlichen Kontext des Wettbewerbsrechts und der Kontrolle von Monopolen behandelt werden sollte;

Grundlegende arbeitsrechtliche Normen

17.  ist überzeugt, dass ein faires Weltwirtschaftssystem die soziale Entwicklung und die Grundrechte fördern sollte; würdigt in diesem Zusammenhang die Universalität der grundlegenden Arbeitsnormen, wenn es gilt, gegen die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung vorzugehen und eine gerechtere Verteilung des Nutzens aus dem Handel auf die Staaten und innerhalb von Staaten zu bewirken; ist nicht bestrebt, den komparativen Vorteil der Entwicklungsländer mit niedrigen Arbeitskosten in Frage zu stellen; betont, wie schwierig es ist, die Wechselwirkung zwischen Handels- und Sozialpolitik so anzugehen, dass den Interessen aller Parteien gebührend Rechnung getragen wird;

18.  begrüßt die Vorschläge der IAO zur Stärkung ihrer Mechanismen für die Gewährleistung der Beachtung der grundlegenden Arbeitsnormen; begrüßt die Vorschläge der IAO zur Einrichtung eines Ausschusses für die soziale Dimension der Globalisierung; vertritt die Auffassung, dass die IAO bei den WTO-Treffen Beobachterstatus haben sollte, und unterstützt mit Nachdruck den Vorschlag der Europäischen Union zur Schaffung eines Ständigen Forums von IAO und WTO für diese Angelegenheit;

Warenverkehr

19.  ist der Auffassung, dass eine weitere deutliche Reduzierung der Zölle auf Industrieerzeugnisse und die Abschaffung von Spitzenzöllen und der Zollprogression notwendig sind, um den dringend benötigten Anstoß für ein dauerhafteres Wachstum der Weltwirtschaft zu geben;

20.  erkennt an, dass die Europäische Union ihre Verpflichtung eingehalten hat, ihren Textilmarkt zu öffnen, die Quoten zu steigern und die Anwendung der GATT-Vorschriften auf diesen Sektor allmählich auszuweiten; unterstreicht, dass bestehende Vereinbarungen im Textil- und Bekleidungssektor von allen WTO-Mitgliedern angewandt werden sollten; fordert, dass im Rahmen der WTO alle Anstrengungen unternommen werden, um zusätzliche Marktöffnung zu erreichen;

Dienstleistungen

21.  ist der Auffassung, dass die GATS-Verhandlungen auf eine ständige Erweiterung des Marktzugangs abzielen und gleichzeitig die Ziele nationaler Politik respektiert und die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus der WTO-Mitglieder anerkannt werden sollten; ist der Überzeugung, dass auch auf anderen Gebieten Handelshemmnisse abgebaut werden sollten, ohne dass dies den Verbraucherschutz und das Erreichen von Zielen staatlicher Gesundheits-, Bildungs- und Kulturpolitik beeinträchtigt; weist erneut auf das Recht jedes Staates hin, in Dienstleistungen für die Allgemeinheit und, im weitesten Sinne, Dienstleistungen im öffentlichen Interesse einzugreifen und sie zu regulieren, und fordert eine Klärung der einschlägigen Bestimmungen des GATS, deren Wortlaut in dieser Hinsicht Anlass zu Befürchtungen gegeben hat;

22.  bekräftigt in Anbetracht des besonderen Beitrags des audiovisuellen Sektors in Europa zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt, einer gesunden Wirtschaft und der Meinungsfreiheit sein Eintreten für die in der Uruguay-Runde durchgesetzte Handlungsfreiheit in der Politik für audiovisuelle Medien; vertritt die Auffassung, dass die GATS-Regeln über die kulturbezogenen Dienstleistungen, gerade auf dem Sektor audiovisuelle Medien, nicht die kulturelle Vielfalt und Autonomie der WTO-Unterzeichnerstaaten gefährden dürfen;

Handel mit Agrarerzeugnissen

23.  betont, dass agrarpolitische Verhandlungen darauf abzielen müssen, Regeln zu schaffen, die nicht nur gerecht und marktorientiert sind, sondern zugleich mit dem Recht der WTO-Mitgliedstaaten in Einklang stehen, eine an die eigenen Bedürfnisse und Gegebenheiten angepasste Agrarpolitik zu verfolgen, wozu in der Europäischen Union die Multifunktionalität der Landwirtschaft gehört; stellt fest, dass Regeln über den Agrarhandel insbesondere in Einklang stehen müssen mit Nachhaltigkeit, Umweltschutz, biologischer Vielfalt, Sicherheit der Ernährung, Lebensmittelsicherheit und -qualität, ländlicher Entwicklung, Milderung der Armut und Tierschutz, wobei zugleich das Anliegen der Entwicklungsländer zu berücksichtigen ist, dass diese Dinge nicht Anlass zu neuen protektionistischen Maßnahmen geben dürfen;

24.  betont die wichtige Unterscheidung zwischen inländischer landwirtschaftlicher Unterstützung, die Erzeugung und Handel erheblich verzerrt, und den Subventionen, die keine oder zumindest minimale handelsverzerrende Effekte haben; fordert im Interesse der Transparenz, dass Einzelheiten aller direkten und indirekten Subventionen vorgelegt werden; erkennt an, dass der Schlüssel zum Reformprozess - je nach der Lage auf den einzelnen Sektoren - ein allmählicher Verzicht auf handelsverzerrende politische Maßnahmen ist; ist der Auffassung, dass ein disziplinierteres Konzept für die Beihilfen notwendig ist, die je nach Marktpreis variieren; schlägt daher vor, dass entsprechende Beihilfen für Erzeugnisse, die zu wesentlichen Teilen exportiert werden, den gleichen Abbauverpflichtungen unterliegen sollten wie Ausfuhrsubventionen; vertritt die Ansicht, dass die Kontrollen bezüglich nicht produktspezifischer inländischer Unterstützung weiter verstärkt und klar definiert werden sollten;

25.  tritt unter der Voraussetzung, dass Regeln für den Schutz der nicht handelsbezogenen Ziele der Europäischen Union sowie der Entwicklungsländer ausgehandelt werden können, für die schrittweise Umstellung der Agrarförderung auf nicht handelsverzerrende Formen ("Green Box“) und eine erhebliche Reduzierung aller Arten von Ausfuhrsubventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse in den kommenden Jahren, Hand in Hand mit einer Stärkung der Mechanismen zur Stabilisierung der Weltmärkte, ein; stellt fest, dass eine Verlängerung der Friedensklausel Voraussetzung für diese Anpassungen ist;

Schutz des geistigen Eigentums

26.  betont die Bedeutung eines wirksamen Schutzes des geistigen Eigentums für die wissensbasierte Gesellschaft; ist sich allerdings der Schwierigkeiten vieler Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Verpflichtungen bewusst, die aus den handelsbezogenen Aspekten der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPs) resultieren, und bekräftigt daher seine Forderung an die WTO und die Kommission, weiterhin umfassende technische Unterstützung und finanzielle Hilfe für Entwicklungsländer zu leisten, indem sie eine effektive Politik zum Schutz des geistigen Eigentums betreiben; unterstreicht die Bedeutung der Ursprungsregeln und Warenzeichen für Erzeuger und Verbraucher und fordert ihre Stärkung und die notwendigen Klarstellungen im Kontext der WTO-Vorschriften;

27.  fordert eine eingehende Überprüfung der Wirkungen des TRIPs-Übereinkommens, durch die der Transfer von Wissen in Entwicklungsländer erleichtert und der Zugang zu Arzneimitteln verbessert werden sollte; verlangt, die umfassende technische Unterstützung zu gewähren, die viele Entwicklungsländer brauchen, um die TRIPs umzusetzen; verlangt die Klarstellung der Bestimmungen über Zwangslizenzen und Parallelimporte, mit denen der Spielraum aufgrund des Übereinkommens bestätigt und die Reichweite dieses Spielraums dargelegt wird, damit in den Entwicklungsländern lebensrettende Medikamente zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen; verlangt, das traditionelle Wissen zu schützen und dafür zu sorgen, dass das Übereinkommen mit dem Übereinkommen über biologische Vielfalt und dem Protokoll über biologische Sicherheit im Einklang steht;

28.  befürwortet den Standpunkt der Europäischen Union zu der Überarbeitung von Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des TRIPs-Übereinkommens, demzufolge die Berücksichtigung der Anliegen der Entwicklungsländer dadurch erleichtert werden soll, dass geeignete internationale Rechtsinstrumente zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens über biologische Vielfalt konzipiert und Maßnahmen im System des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums ausgehandelt werden; befürwortet die Haltung der Europäischen Union, wonach im Rahmen des TRIPs-Rates die Beziehungen zwischen diesem Übereinkommen und dem Übereinkommen über biologische Vielfalt erörtert werden sollen; ist der Auffassung, dass in Anwendung von Artikel 66 Absatz 2 des TRIPs-Übereinkommens seriöse Anstrengungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten unternommen worden sind und weiter ausgebaut werden sollten, damit die europäische Wirtschaft Anreize zum Ausbau ihrer Direktinvestitionen und zur Weitergabe von Technologie an die am wenigsten entwickelten Länder erhält;

Interne institutionelle Aspekte

29.  fordert die Kommission auf, es vor und während der Ministerkonferenz in Katar und im Verlauf der Verhandlungen umfassend zu informieren und mit ihm regelmäßig auf der Grundlage der von ihm angenommenen Entschließungen die wesentlichen Elemente der Verhandlungsstrategie der Europäische Union zu erörtern; behält sich das Recht vor, im Rahmen der neuen Runde gegenüber der Kommission Empfehlungen gemäß Artikel 97 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung zu einzelnen Verhandlungspunkten abzugeben, und fordert die Kommission auf, derartige Empfehlungen gebührend zu berücksichtigen als Voraussetzung für eine Zustimmung des Parlaments zum Endergebnis der Verhandlungen; fordert, gemäß dem Zustimmungsverfahren nach Artikel 300 EGV zum Abschluss der Ergebnisse der neuen Runde konsultiert zu werden;

30.  fordert die Delegation der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten auf, während der Ministerkonferenz und im ganzen Verlauf der Verhandlungen Einigkeit zu wahren, damit die Kommission als Hauptverhandlungsführerin der Europäischen Union das Gewicht der Union in den Verhandlungen vollständig zur Geltung bringen kann;

31.  betont die Notwendigkeit eines höheren Maßes an Rechenschaftspflicht während des Verhandlungsprozesses gegenüber dem Parlament, das dadurch herbeizuführen ist, dass die Verhandlungsführer der Kommission regelmäßig der Kontrolle des Parlaments unterliegen, und verlangt besseren Zugang zu den Protokollen des Rates (besonders des so genannten Artikel-133-Ausschusses); betont, dass die institutionellen und verfahrensmäßigen Reformen der Gestaltung der EU-Handelspolitik seit der Ministerkonferenz von Seattle stagnieren; bedauert, dass die EU-Mitgliedstaaten auf der letzten Regierungskonferenz nicht die geeigneten Maßnahmen zur Änderung des Artikels 133 des Vertrags getroffen haben, damit das Europäische Parlament umfangreichere Befugnisse im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union erhält, wodurch die politische Legitimität der EU-Handelspolitik in der Öffentlichkeit größer würde;

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32.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generaldirektor der WTO zu übermitteln.

(1) ABl. C 189 vom 7.7.2000, S. 213.
(2) ABl. C 296 vom 18.10.2000, S. 121.
(3) Angenommene Texte Punkt 8.

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