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Verfahren : 2001/2093(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0331/2001

Eingereichte Texte :

A5-0331/2001

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2001)0574

Angenommene Texte
Donnerstag, 25. Oktober 2001 - Straßburg
Offenheit und Demokratie im Welthandel
P5_TA(2001)0574A5-0331/2001

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Offenheit und Demokratie im Welthandel (2001/2093(INI))

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 4. Mai 1999 zu multilateralen Handelsbeziehungen: die Europäische Union und die Entwicklungspartnerländer der Europäischen Union(1) , vom 18. November 1999 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über das Konzept der Europäischen Union für die WTO-Jahrtausendrunde (KOM(1999) 331 - C5-0155/1999 - 1999/2149(COS) )(2) , vom 15. Dezember 1999 zu dem Dritten Ministertreffen der Welthandelsorganisation in Seattle(3) und vom 13. März 2001 zu den Verhandlungen im Rahmen der WTO: "Built-in-Agenda”(4) ,

-  unter Hinweis darauf, dass am 26. Oktober 2000 im Europäischen Parlament eine Lenkungsgruppe "Parlamentarische Versammlung der WTO“ eingesetzt wurde; in Kenntnis der Tatsache, dass verschiedene Vorbereitungstreffen bereits stattgefunden haben und eine parlamentarische Konferenz in Doha (Katar) stattfinden wird; in Kenntnis dessen, dass die Lenkungsgruppe im Wesentlichen die Koordinierung für das Treffen in Doha übernimmt,

-  gestützt auf Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

-  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (A5-0331/2001 ),

A.  in der Erwägung, dass der internationale Handel in den Ländern, die davon profitiert haben, zur Schaffung von Wohlstand und Beschäftigung beigetragen hat; allerdings haben nicht alle gleichmäßig davon profitieren können; der Anteil der am wenigsten entwickelten Länder am Welthandel hat abgenommen, und viele Entwicklungsländer sind mit Exportproblemen konfrontiert, beispielsweise hohen Zöllen, Quoten und beschränkten Kapazitäten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien;

B.  in der Erwägung, dass ein freierer, aber gleichzeitig auch fairerer und nachhaltigerer Welthandel im Rahmen des multilateralen Systems und einer reformierten WTO konsolidiert werden muss, dass ein auf Regeln basierendes System die einzige Möglichkeit ist, auf friedliche und gerechte Weise sicherzustellen, dass alle Länder davon profitieren, und dass internationale Regeln und Institutionen notwendig sind, um die Beziehungen zwischen dem Handel und den übrigen Bereichen wie Umwelt, Gesundheit oder Sozialnormen zu regeln,

C.  in der Erwägung, dass das multilaterale Handelssystem auf den Regeln des 1947 geschaffenen GATT basiert, in dessen Präambel es heißt, dass "ihre Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf die Erhöhung des Lebensstandards, auf die Sicherung der Vollbeschäftigung …gerichtet sein“ sollen und dass in diesem Abkommen bekräftigt wird, dass die Verwirklichung dieser Ziele besonders für die am wenigsten entwickelten Vertragspartner vordringlich ist, sowie in der Erwägung, dass es in der Präambel des WTO-Abkommens von 1994 ferner heißt, dass diese Ziele "im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung“ stehen sollen, "in dem Bestreben, den Schutz und die Erhaltung der Umwelt … zu erreichen“,

D.  in der Erwägung, dass die Errichtung der WTO nach dem Abschluss der Uruguay-Runde im Jahr 1994 einen radikalen Wandel im internationalen Handelssystem darstellt, weil ihre Zuständigkeiten auf ein breites Spektrum neuer Themen ausgeweitet wurden und die einzelnen Disziplinen durch die Einführung effektiver Sanktionsmechanismen verstärkt wurden,

E.  in der Erwägung, dass die Beteiligung und der Einfluss der Gesetzgeber an der Arbeit internationaler Organisationen wie beispielsweise der WTO unbedingt verstärkt werden müssen,

F.  in der Erwägung, dass die Hauptaufgabe der WTO darin besteht, für ihre Mitglieder einen institutionellen Rahmen für Verhandlungen, die Beilegungen von Streitigkeiten und die Aushandlung von Handelsregeln - bilateral wie multilateral - zu schaffen,

G.  in der Erwägung, dass die WTO eine zwischenstaatliche Organisation ist, deren Leitung im Prinzip gänzlich durch ihre Mitgliedstaaten erfolgt, dass aber faktisch ein Teil dieser Mitgliedstaaten aufgrund von Arbeitsverfahren, die nicht alle Mitglieder einbeziehen, oder ihrer nicht vorhandenen oder schwachen Vertretung in Genf, die insbesondere auf unzureichende technische Unterstützung und unzulängliche finanzielle Mittel zurückzuführen ist, ins Abseits gedrängt wird,

H.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der Uruguay-Abkommen aufgrund der jeweiligen Bedingungen der Umsetzung der Abkommen durch die Industrieländer und die Entwicklungsländer, der Umsetzungskosten bestimmter Abkommen und der Nichtbeteiligung zahlreicher Entwicklungsländer an der Ausarbeitung der WTO-Beschlüsse zu großen Enttäuschungen in den Entwicklungsländern geführt hat,

I.  in Anbetracht der jüngsten Initiative des Generaldirektors der WTO, eine beratende Sachverständigengruppe einzusetzen, die mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen beauftragt werden soll,

J.  in der Erwägung, dass es in den ersten Jahren, nachdem die WTO ihre Tätigkeit aufgenommen hatte, in der Öffentlichkeit große Sorgen gegeben hat, ob in der Handelspolitik der Umweltschutz, das Vorsorgeprinzip, die Einhaltung der Sozialnormen, der Zugang zu Medikamenten für Aids-Kranke in den Entwicklungsländern oder die Grenzen der Vermarktung bzw. der Patentierbarkeit insbesondere von lebenden Organismen, berücksichtigt würden, sowie in der Erwägung, dass diese Sorgen auf der Konferenz von Seattle zum Ausdruck gebracht wurden,

K.  in Anbetracht des Vorschlags des Generaldirektors der IAO vom 11. Juni 2001, eine Kommission für die soziale Dimension der Globalisierung einzurichten, die nach einem endgültigen Beschluss der IAO im November 2001 gebildet werden soll,

L.  in der Erwägung, dass einige Klauseln des Übereinkommens über Dienstleistungen einer Präzisierung bedürfen, um klar zu stellen, dass die WTO-Bestimmungen nicht dem Recht der Mitgliedstaaten entgegenstehen, die Leistungen der Daseinsvorsorge zu regulieren und in diesem Bereich zu intervenieren;

M.  in der Erwägung, dass die Sorge zahlreicher Bürger zum Thema WTO Ausdruck der Befürchtung ist, dass ihre Regeln dazu führen, dass der Handel auf Kosten anderer legitimer Ziele der staatlichen Politik obsiegt und den demokratischen Prozess selbst untergräbt,

N.  in der Erwägung, dass die Europäische Union in Anbetracht von Artikel 177 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in dem auf die Solidarität mit den Ländern des Südens Bezug genommen wird, wirksam zur Festlegung der Grundzüge für Entscheidungsstrukturen für die Entwicklung, die rasche Reformen der WTO-Regeln mit einschließen, beitragen muss,

1.  stellt fest, dass das Welthandelssystem zur Zeit unter den ungleichen Teilnahmemöglichkeiten, der ungleichen Verteilung der Vorteile des Welthandels, der Ambiguität einiger seiner Regeln und ihrer Auswirkungen auf nicht handelsbezogene Fragen sowie der fehlenden internen und externen Transparenz und einer schwachen Einbindung der Parlamente und der Zivilgesellschaft in die Arbeiten der WTO leidet; fordert mit Nachdruck, dass umfassendere Reformen als bisher erfolgen;

2.  stellt fest, dass die WTO nicht der einzige Bestandteil des Welthandelssystems ist; vertritt die Auffassung, dass dieselben Grundsätze der Offenheit und Demokratie gleichermaßen auf multilaterale, regionale und bilaterale Abkommen angewandt werden sollten, und fordert die Kommission auf, diese Grundsätze bei all ihren bilateralen und internationalen Verhandlungen über den Handel zu beachten;

Legitimität, gleiche Teilnahmemöglichkeiten, interne Transparenz, Stärkung der Kapazitäten

3.  erinnert daran, dass die demokratische Legitimität der WTO als zwischenstaatliche Organisation zunächst grundsätzlich auf den gleichen Teilnahmemöglichkeiten aller Mitglieder an den Beschlüssen beruht; stellt jedoch fest, dass die 24 Entwicklungsländer, die der WTO angehören, keine ständige Vertretung am Sitz der WTO in Genf haben, und dass zahlreiche weitere Länder nur sehr kleine Delegationen haben, weshalb es ihnen nicht möglich ist, alle sie betreffenden Arbeiten zu verfolgen; hält es für unverzichtbar, diese Ausgrenzung zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder sich effektiv an der Arbeit und an der Entscheidungsfindung der WTO beteiligen;

4.  stellt ferner fest, dass verschiedene Verhandlungen im kleineren Kreis geführt werden, wovon die armen Länder de facto ausgeschlossen sind;

5.  ist besorgt über die Schwierigkeiten, denen sich die am wenigsten entwickelten Länder, die der WTO noch nicht angehören, im Zuge der Beitrittsverfahren gegenübersehen, sowie über den Umfang der Verpflichtungen, die ihnen abverlangt werden und die größer sind als die Verpflichtungen der Länder, die bereits Mitglied der WTO sind; fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag für ein beschleunigtes Beitrittsverfahren (fast track) wieder aufzugreifen;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die Bemühungen der Entwicklungsländer um die Schaffung ständiger gemeinsamer regionaler Vertretungen bei der WTO zu unterstützen und die diesbezügliche Unterstützung für die AKP-Länder und die entsprechenden Einrichtungen wie beispielsweise das "Advisory center on WTO law“ fortzusetzen;

7.  fordert die Kommission auf, in internationalen Organisationen und besonders im Rahmen der WTO, den Zusammenhang zwischen positiver wirtschaftlicher Entwicklung, Handelsregulierung und der Entwicklung sozialer Kompetenz auf staatlicher Ebene stärker zu betonen und ihm in diesem Zusammenhang im Frühjahr 2002 einen Bericht vorzulegen, der dem Zusammenhang zwischen der Handelstheorie und sozialer Kompetenz und Nachhaltigkeit im Handel nachgeht;

8.  fordert die Kommission auf, namens der Europäischen Union vorzuschlagen, die bestehende technische Unterstützung in Handelsfragen in die allgemeine Politik einzubeziehen, die Lücken für die Entwicklungsländer festzustellen und den WTO-Etat auf der Grundlage eines anteiligen Beitrags jedes Landes zum internationalen Handel aufzustocken, um allen WTO-Mitgliedern eine angemessene Vertretung in Genf zu ermöglichen und die für die technische Unterstützung für die Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder zur Verfügung stehenden Mittel aufzustocken;

9.  fordert die im Rahmen der WTO zusammentretenden führenden Politiker der Welt auf, koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, die Entwicklungsländern helfen, die Hindernisse, die einer Zunahme ihrer Handelstätigkeiten entgegenstehen, zu überwinden, und zwar in Bezug auf den Informationsfluss, den Schutz der Eigentumsrechte, das Vorhandensein von Institutionen für eine effiziente Rückzahlung von Darlehen, den Zugang zum Rechtswesen für Arme und Analphabeten, die Möglichkeit der Eröffnung von Bankkonten, die unbürokratische Registrierung von Unternehmen und Partnerschaften sowie in Bezug auf die Tatsache, dass auf der Ebene der Dörfer und Bezirke kleine Wirtschaftsclubs, die die Probleme parallel zu den Entscheidungsträgern auf nationaler Ebene lösen, fehlen;

10.  fordert, dass in Erwartung einer ständigen Vertretung aller Mitglieder in Genf das bestehende Frühwarnsystem gestärkt wird, das die nicht vertretenen Mitglieder rechtzeitig darüber informiert, dass neue Verhandlungen anstehen oder Beschlüsse vor eine Instanz gebracht werden, um sich entsprechend vorzubereiten, und dass die Planung der WTO-Sitzungen es allen Delegationen, auch den kleinsten, ermöglicht, daran teilzunehmen oder dort vertreten zu sein; fordert, dass alle Mitglieder rasch über die Protokolle der Sitzungen der Gremien (Räte, Ausschüsse, Arbeitsgruppen usw.), an denen sie nicht teilnehmen konnten, sowie über alle Informationen verfügen müssen, die es ihnen ermöglichen, die laufenden Arbeiten in den einzelnen Organen zu verfolgen;

11.  fordert, dass die Bestimmungen über die differenzierte Sonderbehandlung in den Handelsabkommen, die die Förderung bestimmter Interessen der Entwicklungsländer und die Bereitstellung einer technischen Hilfe für diese Länder betreffen, operativen und wirksamen Charakter erhalten;

12.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Programme für die technische Hilfe und zur Stärkung der Kapazitäten im "integrierten Rahmen” den am wenigsten entwickelten Ländern nicht nur Hilfestellung dabei leisten, die Abkommen umzusetzen, sondern sie auch in die Lage versetzen, unter dem Aspekt ihrer eigenen Entwicklungsstrategie ihre Interessen bei den Verhandlungen besser zu vertreten und ihr Gewicht bei der Formulierung der Handelspolitik in die Waagschale zu werfen; fordert, dass man sich vordringlich in der Anfangsphase neuer multilateraler Handelsverhandlungen auf die Stärkung der Analysekapazitäten konzentrieren sollte;

13.  stellt fest, dass das TRIPs-Übereinkommen das einzige WTO-Abkommen ist, das wesentliche Bestimmungen enthält, nach denen die Mitgliedstaaten der WTO im Sinne einer "Richtlinie” ausdrücklich gehalten sind, ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften in einem Bereich zu ändern, der in ihre nationale Zuständigkeit fällt;

14.  fordert die Kommission auf, für eine verstärkte Koordinierung zwischen den multilateralen und den bilateralen Gebern, insbesondere den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bei der technischen Hilfe für die Entwicklungsländer zu sorgen;

15.  hält das Streitbeilegungssystem der WTO für ein besonders sensibles Element des Handelssystems und der internationalen Beziehungen; ist besorgt angesichts der Zunahme der Verfahren und überzeugt, dass man die politischen Beziehungen zwischen den Ländern nicht gänzlich durch gerichtliche Beziehungen ersetzen kann, und fordert die Streitparteien auf, sich um politische Lösungen und Kompromisse zu bemühen; schlägt in diesem Zusammenhang die Revision von Artikel 7 der Vereinbarung über die Streitbeilegung vor, um auf zeitweiliger Grundlage basierende Ausgleichsregelungen zu begünstigen, vorzugsweise durch Rückgriff auf Sanktionen;

16.  unterstreicht die Tatsache, dass die Mitgliedsländer in Bezug auf den Sanktionsmechanismus gemäß dem Streitbeilegungssystem sehr unterschiedlich behandelt werden; schlägt daher vor, Artikel 7 der Vereinbarung über Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten zu revidieren, um durch den Einsatz finanzieller Ausgleichsregelungen einen Anreiz zu bieten, diese Ungleichheit zu beseitigen;

17.  hält die Vorschläge, die die Kommission am 26. Juli 2000 dem Allgemeinen Rat der WTO in Bezug auf die Verbesserung der Arbeitsweise und der Transparenz vorgelegt hat, für eine erste Grundlage, die mit Blick auf die Vierte Ministerkonferenz im November 2001 konsolidiert werden muss;

18.  ist beunruhigt darüber, dass die fehlende Klarheit in einigen Teilen der WTO-Abkommen dazu geführt hat, dass man sich zu sehr darauf verlässt, dass die Abkommen im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens ausgelegt und geklärt werden; fordert daher klarere Abkommen, mit denen das Streitbeilegungsverfahren verlässlicher auf der Grundlage von Texten, die von den Regierungen ausgehandelt und von den Parlamenten ratifiziert worden sind, funktioniert;

19.  fordert, dass die Europäische Union den übrigen Mitgliedern vorschlägt, klare Regeln über informelle Konsultationen aufzustellen: diese sollten durch den Präsidenten eines WTO-Gremiums bzw. seinen Generaldirektor eingeleitet werden und die Tagesordnung und die Teilnehmerliste sollten allen Mitgliedern mitgeteilt werden, kein Land dürfte ausgeschlossen werden, wenn es teilnehmen möchte; fordert, dass man allen Delegationen genügend Zeit lässt, um sich mit ihren jeweiligen Hauptstädten abzustimmen, und dass die Ergebnisse in einem förmlichen Bericht an die zuständigen WTO-Organe zusammengefasst und allen Mitgliedern mitgeteilt werden; dies wäre eine Verbesserung des Gleichgewichts zwischen Transparenz und Effizienz;

20.  hebt die Bedeutung eines Systems zum Schutz des geistigen Eigentums hervor, das den Technologietransfer in die Entwicklungsländer insbesondere im Zusammenhang mit der Wissensgesellschaft fördert; ist sich jedoch sehr wohl der Schwierigkeiten bewusst, mit denen die Entwicklungsländer bei der Durchführung des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs-Übereinkommen) konfrontiert sind, und wiederholt deshalb seine Forderung an die WTO und die Kommission, die technische Unterstützung in diesem Bereich zu verstärken; fordert ferner eine eingehende erneute Prüfung der Auswirkungen TRIPS-Übereinkommens auf die Entwicklungsländer, einschließlich seiner Auswirkungen auf den Technologietransfer, den Zugang zu Medikamenten und den Schutz des traditionellen Wissens, sowie seiner Vereinbarkeit mit dem Übereinkommen über die Artenvielfalt und dem Protokoll über die biologische Sicherheit;

Externe Transparenz und Öffnung

21.  ist der Auffassung, dass die Transparenz bei der Festlegung und Durchführung der Handelspolitik eine legitime Forderung der Gesellschaft, der Bürger und der Parlamentarier ist;

22.  unterstreicht, dass in der WTO Öffentlichkeit die allgemeine Regel sein sollte, d.h., dass die große Mehrheit der Dokumente freigegeben und auf der Website der WTO veröffentlicht werden sollte, und unterstützt die Kommission bei ihrem Vorschlag, dass die Dokumente, Protokolle und Beschlüsse veröffentlicht werden sollten;

23.  ist der Auffassung, dass die Sitzungen der WTO-Organe Beobachtern anderer multilateraler Organisationen und Vertretern der NRO offen stehen sollten, entsprechend den Akkreditierungsverfahren, wie sie bei anderen internationalen Organisationen üblich sind; ist der Auffassung, dass dabei auch Videokonferenzen eingesetzt werden könnten;

24.  ist der Auffassung, dass Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit erhalten sollten, den einzelnen Organen der WTO entsprechend im Einzelnen noch festzulegenden Modalitäten (Allgemeiner Rat, andere Räte, Ausschüsse usw.) schriftlich oder mündlich Analysen und Vorschlägen vorlegen zu können, wie dies auch bei anderen internationalen Organisationen praktiziert wird; fordert die Mitgliedstaaten der WTO deshalb auf, zu gewährleisten, dass eine ordnungsgemäße demokratische Rechenschaftspflicht garantiert wird;

25.  ist dafür, dass beim Streitschlichtungsverfahren die Basissitzungen der "Panels” und des Berufungsgremiums mit den einzelnen Parteien (substantive meetings with the parties) angesichts des rechtlichen Charakters des Verfahrens künftig öffentlich stattfinden, wie es bei Gerichtsverhandlungen üblich ist, und dass die Dokumente, vor allem die Mitteilungen der Verhandlungspartner oder der Sachverständigen, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, bis auf wenige begründete Ausnahmen; fordert die Einrichtung eines aus dem Haushalt der WTO finanzierten Büros für Rechtshilfe, um den Ländern mit den kleinsten Vertretungen beim Zugang zum Streitbeilegungsgremium zu helfen;

26.  spricht sich dafür aus, dass im Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten für die Panels ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen wird, so genannte "amicus curiae“ (amicus briefs, d.h. nicht offiziell angeforderte Gutachten) von Nichtregierungsorganisationen entgegenzunehmen, insbesondere zu sozialen oder zu Umweltfragen; derartige Vorlagen sollten aber in Bezug auf Länge, Status und Zulässigkeit sorgfältig definiert werden, damit die legitimen Rechte der Entwicklungsländer im Streitbeilegungsverfahren geschützt und die Verfahren nicht unnötig kompliziert werden, und es sollte gewährleistet werden, dass sich diese Vorlagen nicht zu einem Instrument zur Förderung privater kommerzieller Interessen entwickeln;

27.  betont mit Nachdruck, dass einige externe Gremien, beispielsweise der "Codex Alimentarius”, auf den sich die WTO als externen Ratgeber beruft, ebenfalls eine radikale Reform erfordern, um das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen und den Grundregeln der Offenheit zu entsprechen;

Parlamentarische und öffentliche Kontrolle und Parlamentarisches Forum

28.  schlägt erneut die Schaffung einer Parlamentarischen Versammlung mit beratender Funktion innerhalb der WTO vor und beauftragt seine Delegation bei der Ministerkonferenz der WTO in Doha, in enger Zusammenarbeit mit den übrigen parlamentarischen Organisationen ein Treffen der anwesenden Parlamentarier zu organisieren, um diese Initiative voranzutreiben;

29.  spricht sich dafür aus, dass die Versammlung regelmäßig schriftliche und mündliche Berichte der WTO entgegennehmen und dem Allgemeinen Rat oder anderen Organen der WTO Vorschläge vorlegen können sollte; diese Versammlung sollte ein Forum darstellen, in welchem die Handelspolitik sich einer umfassenderen Kontrolle und Debatte mit der breiten Öffentlichkeit stellen kann;

30.  fordert die WTO-Mitglieder und die WTO auf, ihren Parlamentariern ausreichende Unterstützung angedeihen zu lassen, damit sie an der Entwicklung der parlamentarischen Dimension der WTO mitwirken können; betont die Notwendigkeit einer provisorischen Infrastruktur für die Parlamentarische Versammlung, bis die WTO ihre diesbezügliche Verantwortung übernimmt und gleichzeitig die notwendigen zweckdienlichen Einrichtungen stellt;

31.  ist der Auffassung, dass im Interesse der Demokratie die wichtigste Maßnahme zum Aufbau von Kapazitäten darin besteht, den WTO-Mitgliedern dabei behilflich zu sein, einen demokratischen und pluralistischen Ansatz bei der Konzipierung der Handelspolitik und ihrer effektiven Überwachung zu entwickeln; fordert die Europäische Union auf, andere WTO-Mitglieder dazu zu ermuntern, sich an der Abfassung einer Grundsatzerklärung über Offenheit und Demokratie in der Handelspolitik anzuschließen; fordert das WTO-Sekretariat auf, Leitlinien für bewährte Methoden in Bezug auf Offenheit, Konsultation und Pluralismus bei der Konzipierung der Handelspolitik zu entwickeln und zu verbreiten;

32.  hält es ebenfalls für wichtig, auf der Ebene der nationalen Parlamente und der bestehenden Regionalversammlungen eine politische Debatte in Gang zu bringen, und betont daher die zentrale Bedeutung der Einbindung der Parlamentarier in den Beschlussfassungsprozess, um eine effektive demokratische Kontrolle auszuüben;

33.  stellt fest, dass es in der Europäischen Union im Bereich der Handelspolitik gemäß Artikel 133 des EG-Vertrags immer noch ein Demokratiedefizit gibt, weshalb das Europäische Parlament von der Festlegung und einer echten Kontrolle der gemeinsamen Handelspolitik ausgeschlossen bleibt;

34.  fordert deshalb die Mitgliedstaaten erneut auf, die Bestimmungen des EG-Vertrags über die gemeinsame Handelspolitik so abzuändern, dass die umfassende Beteiligung des Europäischen Parlaments in diesem Bereich gewährleistet wird, indem vorgesehen wird, dass es zu Verhandlungsmandaten, die der Kommission erteilt werden, konsultiert wird, dass der Ausschuss 133 seinen Vertretern offen steht und seine Zustimmung zu allen Handelsabkommen erforderlich ist;

35.  ist der Auffassung, dass der Mechanismus zur Prüfung der Handelspolitik in seiner derzeitigen Form nicht mehr den Erfordernissen einer sachkundigen öffentlichen Debatte entspricht; spricht sich für eine Reform dieses Mechanismus aus, die die Auswirkungen der Handelspolitik auf die Gesellschaft, die Umwelt und die Entwicklung beinhaltet sowie eine Bewertung dessen, wie Handelspolitik konzipiert und kontrolliert wird, einschließlich der Rolle der Parlamente und der Zivilgesellschaft; fordert die Beteiligung des Parlaments und der Zivilgesellschaft am Revisionsprozess;

36.  hält es auch für die Legitimität der WTO für unverzichtbar, dass ihre Regeln weder die Mitgliedstaaten daran hindern, in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Bereich Kultur und Bildung eine eigenständige und ehrgeizige Politik zu verfolgen, noch ihre Parlamente bei der freien und legitimen Gesetzgebung irgendwelchen Einschränkungen zu unterwerfen; diese Politiken dürfen aber nicht zur willkürlichen Errichtung von Handelshemmnissen führen, wenn sie nicht notwendig sind, um die Ziele der staatlichen Politik zu erreichen;

37.  fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich eine Revision des Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, die ausdrücklicher die Anwendung des Vorsorgeprinzips als Begründung für nichtdiskriminierende restriktive Maßnahmen zulässt, um bei Bestehen wissenschaftlicher Bedenken im Zusammenhang mit Lebensmitteln bzw. Produktionsmethoden Gefahren für die öffentliche Gesundheit auszuschließen;

38.  besteht auf einer Klärung in Bezug auf den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen, um zu gewährleisten, dass die öffentlichen und sozialen Dienstleistungen als legitime Anliegen der Regierungen weiterhin angemessen geschützt bleiben, und fordert die Kommission auf, eine politische Erklärung abzugeben, die eindeutig den Schutz der öffentlichen und sozialen Dienste unter regionaler Hoheit gewährleistet;

39.  ist beunruhigt über die unmittelbaren und schwer wiegenden Auswirkungen einiger Streitbeilegungsfälle auf private Dritte (insbesondere KMU und Konsumenten), da sich diesen Unternehmern aufgrund mangelnder unmittelbarer Anwendbarkeit von WTO-Recht zurzeit praktisch keine rechtliche Möglichkeit bietet, sich an durch das WTO-Streitbeilegungsverfahren nachweislich rechtswidrig handelnden Organen seines Staates (seiner Staatengemeinschaft) schadlos zu halten; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Ministerrat im Rahmen der WTO, aber auch EU-intern darauf hinzuwirken, diesen Mangel umgehend zu beheben;

40.  ist für eine Neufassung der Beschreibung der Qualifikationen für die Berufung der Mitglieder der Panels und des Berufungsorgans, um über ein breiteres Spektrum von Kompetenzen zu verfügen, insbesondere wenn auch nicht handelsbezogene Fragen berührt sind;

Kohärenz und neue internationale Architektur

41.  fordert, dass die Zusammenarbeit der WTO mit anderen multilateralen Organisationen verstärkt wird, insbesondere mit denen, die sich mit Sozial- und Umweltnormen befassen; diesen Organisationen sollte bei der WTO Beobachterstatus eingeräumt werden und es sollten die Modalitäten für deren Beteiligung an ihren Organen festgelegt werden; fordert die Aufstellung klarer Regeln über das Verhältnis zwischen WTO-Übereinkommen und multilateralen Umweltübereinkommen, damit die WTO-Regeln kein Hindernis für die Einhaltung der multilateralen Umweltübereinkommen darstellen;

42.  unterstreicht, wie wichtig die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen ist; fordert die IAO und ihre Mitgliedstaaten auf, bei Verstößen gegen diese Rechte ihre disziplinarischen Möglichkeiten stärker einzusetzen; stellt fest, dass die Satzung der IAO die Verhängung von Handelssanktionen zulässt; erinnert daran, dass allein die IAO die Befugnis hat, Handelssanktionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte zu verhängen, und fordert die WTO auf, klarzustellen, dass Handelssanktionen, die gemäß einem IAO-Beschluss über den Verstoß gegen Arbeitnehmerrechte verhängt werden, nicht als mit den WTO-Verträgen unvereinbar gelten dürfen; fordert ein multilaterales Abkommen innerhalb der WTO über Anreize zur Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte der IAO;

43.  fordert, dass das Verfahren zur Streitbeilegung reformiert wird, um in den Fällen, bei denen es um nicht handelsbezogene Fragen geht, die andere internationale Übereinkommen berühren, vorzusehen, dass die Panels oder das Berufungsorgan den Standpunkt zuständiger internationaler Organisationen zur Kenntnis nehmen und dass dieser Standpunkt veröffentlicht und dem Urteil beigefügt wird;

44.  fordert, dass bei der WTO und den Vereinten Nationen neue Beziehungen zwischen internationalen Organisationen geprüft werden, um für Kohärenz der internationalen Regulierungsabkommen und -konventionen zu sorgen ; betont folglich die Notwendigkeit, eine größere Ausgewogenheit der internationalen Normen festzulegen, und fordert, dass ein neues WTO-Abkommen über multilaterale Umweltübereinkommen abgeschlossen wird, mit dem legitime Handelsmaßnahmen, die in den MEAs verankert sind, vor der Anfechtung in den Streitbeilegungsgremien der WTO geschützt werden; fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen dem Streitbeilegungsverfahren der WTO auf der einen Seite und solchen Verfahren im Rahmen internationaler Übereinkommen auf der anderen Seite zum Gegenstand von Verhandlungen zu machen und dafür zu sorgen, dass im WTO-Streitbeilegungsverfahren andere Verpflichtungen, beispielsweise im Rahmen multilateraler Umweltübereinkommen, geltend gemacht werden dürfen;

45.  empfiehlt in diesem Zusammenhang die Stärkung der handelsbezogenen Zuständigkeiten anderer internationaler Gremien, wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der IAO, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Sekretariate der Multilateralen Umweltübereinkommen, damit insbesondere Handelsbelange und internationale Umwelt-, Gesundheits- und Sozialnormen besser miteinander in Einklang gebracht werden; fordert, dass das Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich integraler Bestandteil der WTO-Regeln wird;

46.  fordert, dass die Ziele Beseitigung der Armut, Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung sowie Umweltschutz bei der Vierten Ministerkonferenz in Doha in der Präambel des Übereinkommens zur Gründung der WTO ausdrücklich genannt werden;

47.  fordert die Kommission mit Blick auf die Vierte Ministerkonferenz der WTO in Doha auf, vorzuschlagen, dass in der WTO eine Arbeitsgruppe gebildet wird, die damit beauftragt ist, so bald wie möglich dem Allgemeinen Rat und den Mitgliedern Vorschläge für eine Reform der Arbeitsweise der WTO vorzulegen;

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48.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den auf der Vierten Ministerkonferenz von Doha versammelten WTO-Mitgliedern zu übermitteln.

(1) ABl. C 279 vom 1.10.1999, S. 34.
(2) ABl. C 189 vom 7.7.2000, S. 213.
(3) ABl. C 296 vom 18.10.2000, S. 121.
(4) Angenommene Texte Punkt 8.

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