Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (PE&nbhy;CONS 3652/2002 – C5&nbhy;0469/2002 – 2000/0323(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs (PE&nbhy;CONS 3652/2002 – C5&nbhy;0469/2002),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag(2) der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2000) 816),
– in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2001) 692)(3),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung(4) zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates(5),
– in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2002) 479 – C5&nbhy;0391/2002),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 83 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A5&nbhy;0442/2002),
1. nimmt den gemeinsamen Entwurf an;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;
3. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veranlassen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.