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Verfahren : 2005/2550(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0295/2005

Eingereichte Texte :

B6-0295/2005

Aussprachen :

PV 11/05/2005 - 4

Abstimmungen :

PV 12/05/2005 - 5.4

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0179

Angenommene Texte
PDF 119kWORD 36k
Donnerstag, 12. Mai 2005 - Straßburg
Lage in Kirgisistan und Zentralasien
P6_TA(2005)0179B6-0295/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage in Kirgisistan und Zentralasien

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, die Kirgisistan und die zentralasiatischen Republiken betreffen,

–   unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kirgisistan, Kasachstan und Usbekistan, die bereits in Kraft getreten sind,

–   unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Tadschikistan und Turkmenistan, die unterzeichnet worden, aber noch nicht in Kraft getreten sind,

–   unter Hinweis auf das Strategiepapier 2002-2006 der Kommission für Zentralasien,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zur Lage der Menschenrechte in der Welt 2004(1),

–   in Kenntnis der Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 4. März 2005 zu den Parlamentswahlen in Kirgisistan,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Hohen Vertreters der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, vom 21. und vom 25. März 2005 zur Lage in Kirgisistan,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 30. März 2005 zur Lage in Kirgisistan,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der OSZE zur Lage in Kirgisistan,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   unter Hinweis darauf, dass in einigen zentralasiatischen Republiken in letzter Zeit umstrittene Wahlen stattgefunden haben, wobei die Berichte der internationalen Beobachter klar aussagen, dass die Wahlen nicht internationalen Maßstäben entsprachen,

B.   unter Hinweis darauf, dass die massiven Proteste in Kirgisistan nach den beiden Runden der allgemeinen Wahlen vom 27. Februar und vom 13. März 2005 Präsident Askar Akajew zu Fall gebracht haben, der am 4. April 2005 nach seiner Flucht nach Moskau eine Rücktrittserklärung unterzeichnet hat,

C.   unter Hinweis darauf, dass das neu gewählte Parlament von Kirgisistan, das von der Zentralen Wahlkommission bestätigt wurde, am 11. April 2005 beschlossen hat, den Rücktritt von Präsident Akajew zu akzeptieren,

D.   unter Hinweis auf die Entscheidung, am 10. Juli 2005 Präsidentschaftswahlen abzuhalten,

E.   zutiefst besorgt über die instabile Sicherheitslage, trotz des relativ friedlichen Verlaufs der Demonstrationen vom März 2005, die hauptsächlich auf eine extrem verschlechterte wirtschaftliche und soziale Lage zurückzuführen waren,

F.   unter Hinweis darauf, dass der Wahlprozess in Kirgisistan einen Testfall darstellt, der im Fall des Erfolgs den Weg für die notwendigen demokratischen Veränderungen und institutionellen und wirtschaftlichen Reformen in allen übrigen Staaten Zentralasiens bereiten könnte,

G.   in Würdigung der Anstrengungen der OSZE im Zusammenhang mit der Vermittlung zwischen den politischen Kräften und mit den Parlamentswahlen vom Februar und März 2005 sowie der Vorlage eines Aktionsplans für die Stabilität und Sicherheit Kirgisistans während des Wahlkampfes und darüber hinaus durch die OSZE,

H.   in der Erwägung, dass in den meisten zentralasiatischen Staaten Menschenrechtsverletzungen vorkommen, besonders deswegen, weil es an einer geeigneten Justiz fehlt und weil die Oppositionsparteien, die unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft und die Freiheit der Medien Beschränkungen unterliegen,

I.   zutiefst besorgt über die Reaktionen auf die Ereignisse in Kirgisistan seitens der Regierungen der übrigen zentralasiatischen Republiken, die bemüht sind, die Gesetze zu verschärfen, um ähnliche Ereignisse in ihren Ländern zu verhindern,

J.   in der Erwägung, dass die zentralasiatischen Republiken als wichtige Verbündete im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, den Drogenhandel und den religiösen Fundamentalismus angesehen werden und dass ihnen energiepolitisch eine wesentliche Rolle zukommt,

1.   erklärt seine Absicht, tatkräftig Unterstützung zu leisten für den derzeitigen Übergang Kirgisistans zur Demokratie, die wirksame Ausübung der Freiheiten – besonders die Wahrung der Grundrechte, der Meinungsfreiheit, der Freiheit zur politischen Opposition und der Pressefreiheit – sowie für echte und transparente Wahlen;

2.   würdigt die Bemühungen der Zivilgesellschaft in Kirgisistan als Reaktion auf jahrelange Unterdrückung und auf die Notwendigkeit eines echten Wandels; ist der Ansicht, dass ähnliche Erwartungen auch in den Zivilgesellschaften anderer Länder dieser Region bestehen;

3.   ist der Ansicht, dass ein echter Demokratisierungsprozess in Kirgisistan ein ausgezeichnetes Vorbild für die anderen zentralasiatischen Länder sein könnte;

4.   fordert den Rat und die Kommission auf, mit der OSZE und den neu eingesetzten Staatsorganen Kirgisistans zusammenzuarbeiten und sie erforderlichenfalls bei den schwierigen Bemühungen zu unterstützen, die Grundvoraussetzungen dafür zu schaffen, dass die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen frei und fair durchgeführt werden;

5.   fordert die Interim-Regierung Kirgisistans auf, einen demokratischen Kurs zu verfolgen, indem sie eine Politik des Dialogs und der nationalen Aussöhnung einleitet, und für die öffentliche Sicherheit Sorge zu tragen;

6.   fordert die Staatsorgane Kirgisistans auf, alles dafür zu tun, einen wirklichen Prozess der Demokratisierung des Landes einzuleiten, der auf einem echten Mehrparteiensystem und der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einleitung eines umfassenden Prozesses der konstitutionellen Reform mit dem Ziel, dass die vorherigen Machtstrukturen von Grund auf geändert werden;

7.   weist die Staatsorgane Kirgisistans darauf hin, dass gute Beziehungen unter den nationalen Minderheiten des Landes aufrechterhalten werden müssen;

8.   fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zu finden, um das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kirgisistan aufzuwerten und an die neue Situation anzupassen, wobei Maßstäbe für Demokratie und Wirtschaftspolitik festzulegen sind, die die Verbesserung der Beziehungen bewirken;

9.   fordert den Rat und die Kommission auf, eine gemeinsame Strategie in Bezug auf die zentralasiatischen Republiken festzulegen und zu beschließen, um ein umfassendes und kohärentes Konzept für die kurz- und mittelfristige Politik in dieser gesamten Region zu schaffen;

10.   fordert die Kommission auf, die TACIS-Programme für Demokratie in Zentralasien auszubauen, um die Zivilgesellschaft zu stärken und einen offenen und transparenten Prozess der Schaffung von Institutionen zu fördern;

11.   fordert die Kommission auf, die zentralasiatischen Republiken im Rahmen der europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte vorrangig zu behandeln und dabei der Freilassung politischer Häftlinge und der Unabhängigkeit der Medien besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

12.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Kirgisistan sowie der OSZE zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.

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