Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zur Proklamierung eines europäischen Konsens zur humanitären Hilfe
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Konsens, der im Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" am 19. und 20. November 2007 über eine "Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission über den europäischen Konsens zur humanitären Hilfe" erzielt wurde,
– unter Hinweis auf den auf der Tagung des Europäischen Rates am 18. und 19. Oktober 2007 vereinbarten Entwurf des Vertrags von Lissabon, in dem die humanitäre Hilfe als eigenständiges Politikfeld der Europäischen Union anerkannt wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2007 zu einem europäischen Konsens zur humanitären Hilfe(1),
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
1. begrüßt die Tatsache, dass der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, das Europäischen Parlament und die Kommission sich erstmals darauf geeinigt haben, eine gemeinsame Vision, politische Ziele sowie gemeinsame Grundsätze für die Bereitstellung einer effizienteren humanitären Hilfe der Europäischen Union in Drittländern festzulegen;
2. billigt daher die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die humanitäre Hilfe der Europäischen Union: den europäischen Konsens zur humanitären Hilfe;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.