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Verfahren : 2007/2275(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0029/2008

Eingereichte Texte :

A6-0029/2008

Aussprachen :

PV 19/02/2008 - 11
CRE 19/02/2008 - 11

Abstimmungen :

PV 20/02/2008 - 4.4
CRE 20/02/2008 - 4.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0058

Angenommene Texte
PDF 451kWORD 127k
Mittwoch, 20. Februar 2008 - Straßburg
Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)
P6_TA(2008)0058A6-0029/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010) (KOM(2007)08032007/2275(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010) (KOM(2007)0803, Teil V),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung durch die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, 2007-2013 (KOM(2007)0798),

–   in Kenntnis der von den Mitgliedstaaten im Zuge des Lissabon-Prozesses vorgelegten 27 nationalen Reformprogramme (NRP),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates im März 2000, im März 2001 und im März 2005,

–   in Kenntnis der Integrierten Leitlinien der Kommission für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (KOM(2005)0141) (Integrierte Leitlinien),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)" (KOM (2007)0803),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung(1),

–   gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf die Artikel 107 und 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0029/2008),

A.   in der Erwägung, dass die makroökonomische Stabilität durch einen gesunden Mix aus einer Reihe von wirtschaftspolitischen Maßnahmen sichergestellt wird; in der Erwägung, dass Herausforderungen für die Stabilität nicht nur mit Hilfe makroökonomischer Maßnahmen angegangen werden sollten, sondern auch mit Hilfe der Durchführung von Strukturreformen auf den Waren-, Arbeits- und Kapitalmärkten,

B.   unter Hinweis darauf, dass noch mehr unternommen werden muss, um die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf die Globalisierung vorzubereiten und die Grundlagen für den wirtschaftlichen Erfolg und mehr sozialen Zusammenhalt auf mittlere bis längere Sicht zu stärken,

C.   unter Hinweis darauf, dass es für jedermann eine Chance gibt, Nutzen aus der Dynamik des einzigartigen Wettbewerbsvorteils infolge der Erweiterungen der Europäischen Union und ihrer weiteren Integration zu ziehen,

D.   unter Hinweis darauf, dass eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Währungspolitik eine zusätzliche Dimension für eine Integration der Volkswirtschaften und die Koordinierung der politischen Strategien bieten, die die Rolle des Euroraums bei der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen für die gesamte Europäische Union stärken könnten,

E.   unter Hinweis darauf, dass die Integrierten Leitlinien ein zentrales Instrument der makroökonomischen Politik der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung sind und sich auf einen mittelfristigen Zeitraum von drei Jahren konzentrieren,

F.   unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sowohl makroökonomische als auch mikroökonomische Politiken durchführen müssen, um Europa zu einem attraktiveren Standort für Investitionen und Arbeit zu machen und Wissen und Innovation im Dienste des Wachstums Impulse zu geben,

G.   in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2007 verpflichtet hat, quantitative Zielvorgaben für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen und eine Erhöhung des Anteils an erneuerbarern Energien bis 2020 zu verwirklichen,

H.   unter Hinweis darauf, dass Finanzdienstleitungen besonders wichtig sind, da dieser Sektor insofern eine Schlüsselrolle spielt, als er die Entwicklung zahlreicher Bereiche der Wirtschaftstätigkeit ermöglicht,

I.   in der Erwägung, dass Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitionen in das Wissen und die Humanressourcen zu erhöhen, sowie Maßnahmen, die die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union stärken, Kernstück der Lissabon- Strategie für Wachstum und Beschäftigung sind,

J.   unter Hinweis darauf, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umwandlung der kreativen Energie der Menschen in innovative wirtschaftliche Ergebnisse, z.B. neue Ideen, Hightech-Unternehmen und regionale Entwicklung, unzureichend entwickelt sind und weiterhin zersplittert bleiben,

K.   in der Erwägung, dass im Kontext einer beschleunigten Globalisierung eine verbesserte internationale Konsistenz von Legislativvorschriften einschließlich einer Verpflichtung auf hohe Umwelt- und Sozialstandards von ausschlaggebender Bedeutung ist,

L.   in der Erwägung, dass die Stabilität der Europäischen Union und Vertrauen in die Europäische Union nur mit Hilfe des gemeinsamen Verständnisses von Gesetzen und Vorschriften, die die Realität angemessen widerspiegeln, sichergestellt werden können,

M.   unter Hinweis darauf, dass es nicht möglich ist, ohne die aktive Einbeziehung aller Bürger der Europäischen Union wesentliche Fortschritte bei der Schaffung einer wissensgestützten Gesellschaft zu erzielen,

Wirtschaftlicher Rahmen
Gewährleistung von Wachstum und makroökonomischer Stabilität

1.   begrüßt den Strategiebericht der Kommission, in dem die Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung bewertet wird, einschließlich der aktualisierten Integrierten Leitlinien; unterstützt die Auffassung des Rates, dass die erneuerte Strategie auf Gemeinschaftsebene einen Zusatznutzen erbringen muss, um die Kohärenz der Reformen zu verbessern und die positiven Spillover-Effekte zu maximieren und zu gewährleisten, dass die Reformagenden von Lissabon effektiv zu mehr und besseren Arbeitsplätzen überall in der Europäischen Union führen;

2.   verweist erneut auf die Wichtigkeit einer konsequenten Umsetzung der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien und betont die Wechselwirkung zwischen Fortschritten in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt bei der Schaffung einer dynamischen und innovativen nachhaltigen Wirtschaft;

3.   ist der Auffassung, dass zunehmende Ungleichgewichte, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und ein weltweiter Inflationsdruck angesichts der anhaltenden Unsicherheit auf den Finanzmärkten zu einer beträchtlichen Herausforderung für die Geldpolitik werden können; unterstreicht, dass ein gesundes und stabiles makroökonomisches Umfeld öffentliche Finanzen von hoher Qualität mit weiter konsolidierten Haushalten verlangt, ebenso wie eine intelligente private und öffentliche Investitionspolitik, die zukunftsorientierte Infrastruktur bereitstellt und die Märkte von morgen schon heute erschließt; fordert koordinierte Maßnahmen, um die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu erhöhen;

4.   vertritt die Auffassung, dass eine gesunde Wirtschaftspolitik dazu beitragen würde, das Vertrauen zu stärken und die Verunsicherungen angesichts der derzeitigen finanziellen Turbulenzen zu verringern; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union im Jahre 2008 ihr Wachstumspotenzial steigern muss, um zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Lage zu sein, insbesondere im Lichte ihrer Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten;

5.   verweist darauf, dass im Interesse makroökonomischer Stabilität die Zunahme der Produktivität mit einer gerechteren Verteilung der Früchte des Wachstums und einer Stärkung des sozialen Zusammenhalts einhergehen muss; erinnert in diesem Zusammenhang an die Forderung, dass die Anhebung der Einkommen mit dem mittelfristigen Produktivitätswachstum Schritt halten sollte;

6.   unterstreicht, dass zunehmende finanzielle Ungleichgewichte und übermäßige Schwankungen bei den Wechselkursen sowie die Verknappung des Kreditangebots und die anhaltende Unsicherheit auf den Finanzmärkten eine beträchtliche Herausforderung für die Entscheidungsträger auf dem Gebiet der makroökonomischen Politik und der Geldpolitik im Besonderen darstellen;

7.   weist darauf hin, dass man größeren Synergien zwischen der Haushaltspolitik, den Löhnen und dem Produktivitätswachstum verstärkte Aufmerksamkeit widmen und gleichzeitig auch die Auswirkungen der Haushaltspolitik auf die makroökonomischen Entwicklungen berücksichtigen sollte;

8.   ist besorgt über den hohen Euro-Wechselkurs, der der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft Schaden zufügt und auf dieser Höhe den Handlungsspielraum für die Geldpolitik einschränkt; verteidigt die Unabhängigkeit der europäischen Zentralbank bei der Festlegung der Geldpolitik und unterstreicht, dass die Aufwertung des Euro das Ergebnis zunehmender Ungleichgewichte in Drittländern und einer schleppenden Binnennachfrage im Euroraum ist;

9.   unterstreicht die Notwendigkeit einer gesunden Fiskalpolitik als Voraussetzung für anhaltendes Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in jedem Mitgliedstaat entsprechend den einschlägigen Vertragsbestimmungen als gemeinsame Verantwortung der Europäischen Union; unterstreicht die große Bedeutung von Effizienz bei den öffentlichen Finanzen und vertritt die Auffassung, dass die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in den meisten Ländern dabei helfen könnte, die langfristige fiskalische Nachhaltigkeit zu wahren; unterstreicht die Bedeutung einer Modernisierung der öffentlichen Verwaltung als Mittel zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität der öffentlichen Finanzen;

Gesunde Finanzmärkte

10.   weist daraufhin, dass ein gut integriertes Finanzsystem die Effizienz der Geldpolitik steigern könnte, insbesondere im Euroraum; glaubt, dass die Finanzmärkte einen wesentlichen Beitrag zur makroökonomischen und fiskalischen Nachhaltigkeit leisten können; regt an, spezifische Finanzmarktleitlinien zu prüfen, die mit einem verbesserten Verständnis möglicher weiterer Finanzkrisen und einer verbesserten Transparenz, Verantwortung und Aufsicht für Investoren, Märkte und Regulierungsbehörden einhergehen;

11.   stellt fest, dass der risikogestützte Ansatz bei Kapitalanforderungen grenzüberschreitende Kapitalströme erleichtert, hinter denen spezifische Unternehmensstrategien in großen Finanzgruppen stehen, und eine makroökonomische Herausforderung für kleinere Mitgliedstaaten darstellt; ist zutiefst davon überzeugt, dass eine effektive Finanzaufsicht und die Transparenz von wesentlicher Bedeutung sind, um makroökonomische Ungleichgewichte einzudämmen;

12.   betont die Interdependenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, vor allem im Euroraum; ist der Auffassung, dass mit den Integrierten Leitlinien ein breiter Rahmen für eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung zur Angleichung der NRP festgelegt werden sollte; empfiehlt, dass dabei ein sensiblerer Ansatz hin zur Konvergenz, der die wirtschaftliche Vielfalt und unterschiedliche Traditionen widerspiegelt, gewahrt wird, um die breite Unterstützung für das gemeinsame EU-Projekt zu stärken;

13.   vertritt die Auffassung, dass die Stimulierung privater Investitionen und gemeinsame Initiativen im Bereich der privaten und öffentlichen Zusammenarbeit unter Achtung der Konsolidierung der Finanzen wichtige Synergieeffekte entfalten und die Fähigkeit Europas verbessern können, sich den bestehenden Herausforderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Kommunikation, Energie und ökologische Nachhaltigkeit zu stellen, und die effiziente Ressourcenallokation in Europa unterstützen wird;

Gestaltung der externen Agenda

14.   unterstreicht, dass sich ein dereguliertes globales Finanzsystem dem direkten Einfluss der EU-Politiken entzieht und ein Risiko der finanziellen Instabilität übertragen kann; betont, dass ein homogener und in sich schlüssiger Ansatz von Regulierungs- und Rechtsetzungsbehörden eine notwendige Vorbedingung ist, um ein Gegengewicht zur grenzüberschreitenden Verbreitung des Risikos zu schaffen; hält es für notwendig, die Auswirkungen des Geschäftsmodells und die Rolle multinationaler Finanzgruppen auf den globalen Finanzmärkten einer Neubewertung zu unterziehen;

15.   weist darauf hin, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verantwortung tragen, sich der Herausforderungen, Chancen und Unsicherheiten anzunehmen, mit denen die Bürger infolge der Globalisierung konfrontiert sind; ist davon überzeugt, dass zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Welt die externe Dimension des Binnenmarktes weiterentwickelt werden muss; verweist darauf, dass sich die Europäische Union nicht lediglich passiv auf die Globalisierung einstellen, sondern im Gegenteil die Globalisierung gestalten wird; unterstreicht die Bedeutung einer verstärkten strategischen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere über die transatlantischen Beziehungen, und einer Zusammenarbeit innerhalb stärkerer multilateraler Organisationen bei gleichzeitiger Förderung der Kerngrundsätze der Europäischen Union – Solidarität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte;

16.   fordert, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Protektionismus innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union ergriffen werden; unterstreicht, dass der Protektionismus die Rechte von Verbrauchern und Bürgern eher untergräbt als schützt;

Wiederherstellung der unternehmerischen Dynamik
Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung

17.   ist der Auffassung, dass die Europäische Union im Verlauf der multilateralen Runden verschiedener multilateraler Verhandlungen wie beispielsweise der in der WTO geführten Verhandlungen den gemeinsamen Standpunkt zum Ausdruck bringen sollte, der wirklich die Interessen jedes einzelnen Mitgliedstaates repräsentiert;

Schwerpunktsetzung auf prioritäre Bereiche

18.   fordert die Kommission dringend auf, eine in sich schlüssige integrierte Politik zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung zu konzipieren; glaubt, dass der nachhaltige Einsatz von Ressourcen und eine Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum sowie eine Verbesserung der Innovationsleistung durch Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von umweltfreundlichen Technologien und die ökologische Ausrichtung des öffentlichen Beschaffungswesens unter besonderer Berücksichtigung der KMU erreicht werden können;

19.   unterstreicht die Rolle von marktgestützten Instrumenten zur Verwirklichung der auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 festgelegten Zielvorgaben, Europa zu einer energieeffizienten und auf den Einsatz erneuerbarer Energiequellen gestützten Wirtschaft umzugestalten; ist der Auffassung, dass der anhaltende Aufwärtsdruck bei den Energiepreisen und die zunehmenden Bedrohungen für das Klima bedeuten, dass es wichtig ist, Verbesserungen bei der Energieeffizienz als Beitrag sowohl zu Wachstum als auch zu nachhaltiger Entwicklung zu fördern; weist darauf hin, dass EU-Unternehmen bei der technologischen Entwicklung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie zur Weltspitze zählen;

20.   begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine "fünfte Freiheit", und zwar Forschung und Innovation – die Freiheit des Wissens –, einzuführen, die die vier Freiheiten des Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs ergänzt;

21.   ist der Auffassung, dass im Kontext des Preisanstiegs bei Lebensmitteln, der dauerhaft und weniger konjunkturbedingt zu sein scheint, die Mechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die das Angebot einschränken, überarbeitet werden sollten; glaubt, dass die GAP eine wichtige Rolle für die Stabilisierung der Lebensmittelpreise spielen kann;

22.   bekräftigt seine Ansicht, dass es Vorzüge bringt, die Steuerlast von der Arbeit auf die Verschlechterung der Umwelt zu verlagern, und glaubt, dass es sich hier um ein effektives Instrument handelt, um sowohl Umwelt- als auch Beschäftigungsprobleme anzugehen; vertritt die Auffassung, dass die Belastung der Arbeit verringert werden muss, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen;

Förderung des Binnenmarktes

23.   weist darauf hin, dass die Produktivität der Europäischen Union aufgrund des Unvermögens, den Binnenmarkt zu vollenden, hinter ihrem Potenzial bleibt und nicht die volle Ausschöpfung der Chancen des globalen Marktes gestattet; ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt für Waren zwar relativ gut integriert ist, dass aber die Dienstleistungsmärkte – einschließlich der Finanzdienstleistungen – weiterhin eher fragmentiert sind; fordert eine beschleunigte Integration des Dienstleistungsmarktes durch die entschiedene und in sich schlüssige Umsetzung und Inkraftsetzung der vereinbarten Regeln und die Beseitigung von Hindernissen für den Wettbewerb und den Marktzugang; stellt fest, dass die Erbringung von effektiven Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erschwinglichen Preisen eine wichtige Rolle in einer wettbewerbsfähigen und dynamischen Wirtschaft zu erfüllen hat;

24.   unterstreicht, dass die Umsetzung der vier Freiheiten überall in der Europäischen Union auf die gleiche Weise und im gleichen Umfang durchgeführt und ihre Funktionsweise ständig überwacht werden sollte;

25.   unterstreicht die Notwendigkeit, die Netzindustrien für den Wettbewerb zu öffnen, indem gleiche Ausgangsbedingungen und ein effektiver Wettbewerb auf europaweit integrierten Märkten gewährleistet werden; ist in diesem Sinne der Auffassung, dass öffentliches Eigentum auf den Strom- und Gasmärkten einer der Hauptfaktoren für das Entstehen von Verzerrungen auf europäischer Ebene ist und dass die Anreize für mehr Wettbewerb auf diesen Märkten weiter verbessert werden müssen; ist davon überzeugt, dass die Ausweitung, Verbesserung und Vernetzung europäischer Infrastrukturen – mit besonderer Schwerpunktsetzung auf grenzüberschreitenden Projekten und Verbundnetzen zwischen dem alten und dem neuen Europa – dabei helfen sollten, angemessene Bedingungen für eine beachtliche Verbesserung der Produktivität in den Bereichen Verkehr, Energie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie zu entwickeln;

Beitrag der Steuerpolitik zur Lissabonner Agenda

26.   verweist auf die Notwendigkeit eines koordinierten steuerrechtlichen Rahmens , der für Unternehmen und insbesondere KMU günstig ausgelegt und so ausgerichtet sein sollte, dass das Wachstum wieder angekurbelt wird und Arbeitsplätze geschaffen werden;

27.   weist darauf hin, dass die Europäische Union im Hinblick auf die staatliche Finanzierung Steuersysteme fördern muss, um die Schaffung von neuen Unternehmen und technologische Innovation zu fördern; stellt fest, dass dies unter anderem eine Senkung von für die Effizienz und die Schaffung von Arbeitsplätzen schädlichen Steuern bedingen könnte, insbesondere in Bezug auf bestimmte soziale Gruppen wie Frauen, Langzeitarbeitslose und ältere Menschen;

Investitionen in die Menschen und Modernisierung der Arbeitsmärkte
Unternehmertum und Kreativität

28.   ist davon überzeugt, dass es für die Förderung einer Unternehmenskultur und die Schaffung eines für KMU günstigen Umfelds wesentlich ist, dass das Governance-System eines institutionellen Rahmens für die Innovation gestrafft und durch ein effizientes Finanzierungssystem abgestützt wird, das die Finanzierung auf sämtlichen Stufen des Innovationsprozesses – von der Entwicklung einer Idee bis zu ihrer Umsetzung auf Unternehmensebene – sicherstellt; weist darauf hin, dass die Strukturpolitik auf flexible Weise ausgearbeitet werden muss, um der kreativen Selbstentfaltung entgegenzukommen und eine rentable Nutzung von kreativen Ideen zu erleichtern;

29.   ist zutiefst davon überzeugt, dass eine bessere Rechtsetzung und die Verwirklichung von ehrgeizigen Zielen bei der Verringerung der Belastung durch neue Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu einem wettbewerbsfähigeren Unternehmensumfeld beitragen und private Initiativen fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, gleichermaßen ehrgeizige Zielvorgaben festzulegen, die sich auf sämtliche Ebenen der nationalen Gesetzgebung beziehen; weist darauf hin, dass der Stärkung der Effizienz der institutionellen und administrativen Kapazität der Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

Lebenszyklus-Ansatz

30.   ist der Auffassung, dass bei einer aktiven Arbeitsmarktpolitik am Grundsatz der "Flexicurity" orientierte Maßnahmen mit neuen Formen der Sicherheit verknüpft werden sollten, einschließlich der Motivation, sich aktiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sowie einer besseren Abschätzung und positiven Bewältigung des Wandels, einschließlich der wirtschaftlichen Umstrukturierung, um die soziale Ausgrenzung auf ein Minimum zu senken und die Anpassungsfähigkeit zu fördern; ist davon überzeugt, dass Wegen und Mitteln, effektiver auf die Bürger einzugehen und ihre Erwartungen und Bedürfnisse aufzugreifen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

31.   ist der Auffassung, dass der Lebenszyklus-Ansatz weiterentwickelt werden sollte, um dem demographischen Wandel – einschließlich der Modernisierung der Rentensysteme – aktiv zu begegnen, damit die finanzielle, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit sichergestellt wird;

32.   glaubt, dass Bildung eine Schlüsselkomponente des langfristigen Wachstumspotenzials und ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung ist und die Menschen zur Verbesserung ihres Lebensstandards befähigt; empfiehlt effektivere Maßnahmen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten mit Blick auf mehr Investitionen in die Bildung und die Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Ausbildung für alle;

33.   ist der Auffassung, dass mit Blick auf eine verstärkte Teilnahme an Maßnahmen der ständigen Weiterbildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz während des gesamten Lebenszyklus – vor allem für niedrig qualifizierte und ältere Arbeitnehmer – effiziente Strategien des lebenslangen Lernens den negativen Auswirkungen der Alterung der Arbeitnehmer in der Europäischen Union entgegenwirken können; ist jedoch der Ansicht, dass entschiedene Bemühungen unternommen werden müssen, um die grundlegenden Fertigkeiten von jungen Menschen zu verbessern, die Zahl der Schulabbrecher drastisch zu verringern, der Unterentwicklung von Fertigkeiten generell entgegenzuwirken und die Integration von Migranten und behinderten Menschen in das soziale Gefüge und den Arbeitsmarkt insbesondere durch Förderung der Entwicklung von Fertigkeiten zu verstärken;

Einwanderungspolitik

34.   ist zutiefst davon überzeugt, dass eine effektive Einwanderungspolitik im Lichte des Mangels an Fertigkeiten und der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes gesehen werden sollte; glaubt, dass die Weiterentwicklung einer umfassenden europäischen Migrationspolitik, die die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt, weiterhin eine grundlegende Priorität darstellt, um den Herausforderungen zu begegnen und die Chancen zu nutzen, die die Migration in einer neuen Ära der Globalisierung bietet;

35.   ist der Auffassung, dass die Förderung des Wachstums und die Zusammenarbeit mit Drittländern sowie eine weitere wirtschaftliche Öffnung der Europäischen Union zum Zwecke optimal gelenkter Migrationsströme und zur Bekämpfung der Ursachen der illegalen Einwanderung und der sie fördernden Faktoren weiterhin von wesentlicher Bedeutung sind; gesteht ein, dass die Europäische Union dringend eine in sich schlüssige Politik für eine legale (z.B. wirtschaftliche) Migration braucht;

Verbesserung der wirtschaftlichen Governance

36.   begrüßt die von der Kommission erstellten Länderberichte; fordert jedoch einen systematischeren Ansatz, bei dem Erfolge wie Defizite herausgestellt werden; unterstützt den Vorschlag der Kommission, besondere "zu beachtende Punkte" als Teil der multilateralen Überwachung sowie als Chance für die Verbesserung der nationalen Antworten einzuführen; erkennt an, dass die Rolle der regionalen Ebene bei der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen gestärkt werden sollte, wie dies bei der neuen Generation von Programmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 anerkannt wird;

37.   bedauert die noch immer schwache Sichtbarkeit der Lissabon-Strategie in den nationalen Politiken vieler Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass die Mobilisierung aller wirtschaftlichen Akteure wesentlich ist, um ihre effektive Umsetzung sicherzustellen; ist insbesondere der Auffassung, dass eine bessere Einbindung der Sozialpartner, der nationalen Parlamente, der regionalen und lokalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft die Ergebnisse der Lissabon-Strategie verbessern und die öffentliche Debatte über zweckmäßige Reformen intensivieren wird; unterstützt den von der Kommission an die Mitgliedstaaten gerichteten Vorschlag, die Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Parlamenten zu vertiefen und gleichzeitig jährliche Debatten über die Umsetzung ihrer NRP vorzusehen;

38.   fordert den Rat auf, den folgenden Änderungsvorschlägen Rechnung zu tragen:

Empfehlung der Kommission   Änderungsvorschläge des Parlaments
Änderungsvorschlag 1
Leitlinie 1
Leitlinie 1. Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum
Leitlinie 1. Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum, soziale Integration und Ausweitung der Beschäftigung im weltweiten Umfeld
1.  Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten die Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Haushaltsziele einhalten. Solange der Haushalt noch nicht konsolidiert ist, sollten sie alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen treffen. Dabei sollten sie eine prozyklische Finanzpolitik vermeiden. Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Defizit besteht, müssen außerdem wirksame Maßnahmen zu dessen umgehender Korrektur ergreifen.
1.  Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten die Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Haushaltsziele einhalten. Solange der Haushalt noch nicht konsolidiert ist, sollten sie alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen treffen und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sowie die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherstellen. Dabei sollten sie eine prozyklische Finanzpolitik vermeiden. Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Defizit besteht, müssen außerdem wirksame Maßnahmen zu dessen umgehender Korrektur ergreifen.
2.  Mitgliedstaaten mit potenziell nicht nachhaltigen Leistungsbilanzdefiziten sollten diese Situation durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und gegebenenfalls durch finanzpolitische Maßnahmen korrigieren.
2.  Mitgliedstaaten mit potenziell nicht nachhaltigen Leistungsbilanzdefiziten sollten diese Situation durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und gegebenenfalls durch finanzpolitische Maßnahmen sowie durch die Konsolidierung der Ergebnisse des wirtschaftlichen Wachstums und die Berücksichtigung von besseren Synergien zwischen Haushaltspolitik und Produktivitätswachstum korrigieren.
2a.  Im Interesse der Stabilität sollten die Mitgliedstaaten nicht der Geldpolitik allein die gesamte Verantwortung für die Bekämpfung des Inflationsrisikos überlassen, was insbesondere für die gegenwärtige Situation hoher Wechselkurse gilt. Die Mitgliedstaaten sollten alle sonstigen Maßnahmen treffen, die dabei helfen können, das Inflationsrisiko zu bekämpfen.
2b.  Die Mitgliedstaaten sollten die Widerstandskraft der Wirtschaft der EU erhöhen, indem sie die externe Dimension des Binnenmarktes entwickeln mit dem Ziel, die Fragen in Verbindung mit zunehmenden weltweiten Ungleichgewichten anzugehen.
2c.  Im Anschluss an die jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten sollten die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer Kreditkrise und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Investitionsbedarf von öffentlichen und privaten Akteuren gedeckt wird.
Änderungsvorschlag 2
Leitlinie 2
Leitlinie 2. Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage für mehr Arbeitsplätze
Leitlinie 2. Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage für verbesserte Wachstumsaussichten
Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung sollten die Mitgliedstaaten
Angesichts der prognostizierten künftigen demografischen Herausforderungen sollten die Mitgliedstaaten
1. durch ein ausreichendes Tempo des Staatsschuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken;
1. die Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme so reformieren und stärken, dass sie finanziell tragfähig und nachhaltig und dabei sozial angemessen und zugänglich sind;
2. die Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme so reformieren und stärken, dass sie finanziell tragfähig und dabei sozial angemessen und zugänglich sind;
2. durch ein ausreichendes Tempo des Staatsschuldenabbaus und eine gleichzeitige Verbesserung des Schuldenmanagements die öffentlichen Finanzen stärken;
3.  Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot insbesondere bei Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen, und einen lebenszyklusorientierten Ansatz für das Arbeitsleben fördern, um die beruflich geleistete Arbeitszeit zu erhöhen.
3.  Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot insbesondere bei Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen, und einen lebenszyklusorientierten Ansatz für das Arbeitsleben fördern, um die beruflich geleistete Arbeitszeit zu erhöhen und
3a. die "fünfte Freiheit" des Wissens umsetzen und neue Fertigkeiten fördern, lebenslanges Lernen für alle sicherstellen und die Infrastrukturen für die Forschung sowie die Bildungs- und Ausbildungssysteme modernisieren.
Änderungsvorschlag 3
Leitlinie 3
Leitlinie 3. Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation
Leitlinie 3. Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation und Stärkung des Vertrauens in die Wirtschaft
Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Lissabon-Strategie die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben in Einklang stehen und die Reformpakete in sich kohärent sind.
Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Lissabon-Strategie die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken, produktivitätsgestütztes Wachstum fördern und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben wie qualitativ hochwertigen Investitionen entsprechend den Zielvorgaben von Lissabon in Einklang stehen und die Reformpakete in sich kohärent sind.
Änderungsvorschlag 4
Leitlinie 4
Leitlinie 4. Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum
Leitlinie 4. Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum
Zu diesem Zweck und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme schaffen und so anstreben, dass Erhöhungen der nominalen Löhne und der Arbeitskosten mit der Preisstabilität und der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen, wobei den Unterschieden bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen Rechnung zu tragen ist.
Zu diesem Zweck und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme schaffen und so anstreben, dass Erhöhungen der nominalen Löhne und der Arbeitskosten mit der Preisstabilität und der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen, wobei insbesondere die auf dem Finanzmarkt tätigen Berufsgruppen und die Unterschiede bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen zu berücksichtigen sind.
Änderungsvorschlag 5
Leitlinie 5
Leitlinie 5. Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik
Leitlinie 5. Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik
Die Mitgliedstaaten sollten:
1. die wirtschaftspolitische Koordinierung zur Angleichung ihrer nationalen Reformagenden bei gleichzeitiger Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vielfalt und unterschiedlicher Traditionen verbessern;
Die Mitgliedstaaten sollten Reformen der Arbeits- und Produktmärkte durchführen, die zugleich das Wachstumspotenzial fördern und die makroökonomischen Rahmenbedingungen durch mehr Flexibilität, Mobilität und Anpassungsfähigkeit dieser Märkte stützen, um auf Globalisierung, technologischen Fortschritt, Nachfrageverschiebungen und Konjunkturschwankungen reagieren zu können. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere die Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme neu anstoßen, damit größere Anreize geboten werden und dafür gesorgt wird, dass Arbeit sich lohnt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte erhöhen und dabei Flexibilität mit Sicherheit verbinden sowie die Beschäftigungsfähigkeit durch Investitionen in Humankapital verbessern.
2.  Reformen der Arbeits- und Produktmärkte durchführen, die zugleich das Wachstumspotenzial fördern und die makroökonomischen Rahmenbedingungen durch Gewährleistung von Flexibilität mithilfe neuer Formen der Sicherheit, Mobilität und Anpassungsfähigkeit dieser Märkte stützen, um auf Globalisierung, technologischen Fortschritt, Nachfrageverschiebungen und Konjunkturschwankungen reagieren zu können. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere die Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme neu anstoßen, damit größere Anreize geboten werden und dafür gesorgt wird, dass Arbeit sich lohnt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte erhöhen und dabei Flexibilität mit Sicherheit verbinden sowie die Beschäftigungsfähigkeit durch Investitionen in Humankapital verbessern;
3. der Stärkung der institutionellen und administrativen Effizienz besondere Aufmerksamkeit widmen und
4. zur Entwicklung einer umfassenden EU-Einwanderungspolitik beitragen, einschließlich von Kriterien und Verfahren für die wirtschaftliche Migration entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes.
Änderungsvorschlag 6
Leitlinie 6
Leitlinie 6. Verbesserung von Dynamik und Funktionieren der WWU – Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik sicherstellen und insbesondere
Leitlinie 6. Verbesserung von Dynamik und Funktionieren der WWU – Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik sicherstellen und insbesondere
-1. die positiven Spillover-Effekte von Reformen maximieren, da eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Geldpolitik eine zusätzliche Dimension für die Koordinierung bieten;
1. darauf achten, dass ihre öffentlichen Finanzen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt finanzpolitisch tragfähig sind;
1. darauf achten, dass ihre öffentlichen Finanzen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt finanzpolitisch tragfähig sind;
2. zu einem Policy-Mix beitragen, der den wirtschaftlichen Aufschwung fördert und mit Preisstabilität vereinbar ist und somit das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher kurzfristig stärkt, aber auch mit einem langfristig nachhaltigen Wachstum vereinbar ist;
2. zu einem Policy-Mix beitragen, der den wirtschaftlichen Aufschwung fördert und mit Preisstabilität vereinbar ist und somit das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher kurzfristig stärkt, aber auch mit einem langfristig nachhaltigen Wachstum vereinbar ist;
3.  Strukturreformen vorantreiben, die das langfristige Wachstumspotenzial des Eurogebiets stärken und dessen Produktivität, dessen Wettbewerbsfähigkeit und dessen Fähigkeit zur wirtschaftlichen Anpassung bei asymmetrischen Schocks verbessern, und dabei besonders der Beschäftigungspolitik Beachtung schenken und
3.  Strukturreformen vorantreiben und Investitionsprioritäten in Übereinstimmung mit den Zielvorgaben von Lissabon verfolgen, die das langfristige Wachstumspotenzial des Eurogebiets stärken und dessen Produktivität, dessen Wettbewerbsfähigkeit und dessen Fähigkeit zur wirtschaftlichen Anpassung bei asymmetrischen Schocks verbessern, und dabei besonders der Beschäftigungspolitik Beachtung schenken und
4. sicherstellen, dass der Einfluss des Eurogebiets im Weltwirtschaftssystem seinem wirtschaftlichen Gewicht entspricht.
4. sicherstellen, dass der Einfluss der EU und des Eurogebiets im Weltwirtschaftssystem ihrem wirtschaftlichen Gewicht entspricht.
Änderungsvorschlag 7
Leitlinie 7 Einleitung und Nummern 1, 2 und 3
Leitlinie 7. Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor – Das allgemeine Ziel eines Investitionsniveaus von 3 % des BIP im Jahr 2010 wird bestätigt und dabei Ausgewogenheit zwischen den privaten und öffentlichen Investitionen angestrebt. Auf nationaler Ebene soll jeweils ein spezifisches Zwischenniveau festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten das Maßnahmen-Paket zur Förderung von FuE-Investitionen, vor allem seitens der Wirtschaft, durch folgende Maßnahmen optimieren:
Leitlinie 7. Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor – Das allgemeine Ziel eines Investitionsniveaus von 3 % des BIP im Jahr 2010 wird bestätigt und dabei Ausgewogenheit zwischen den privaten und öffentlichen Investitionen angestrebt; außerdem sollen eine Unternehmenskultur gefördert und die Privatinitiative ermutigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten das Maßnahmen-Paket zur Förderung der Modernisierung der Wirtschaft und sämtlicher Formen der Innovation optimieren durch die
1.  Verbesserung der Rahmenbedingungen und Gewährleistung, dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten und attraktiven Umfeld agieren;
1.  Entwicklung von marktorientierten Institutionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen, um zu gewährleisten, dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten Unternehmensumfeld agieren und Nutzen aus der Umsetzung von Innovationen ziehen;
2. wirksamere und effizientere öffentliche FuE-Investitionen und Ausbau von ÖPP;
3.  Ausbau und Stärkung von Spitzenkompetenzzentren der Bildungs- und Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls Gründung neuer Zentren und verbesserte Zusammenarbeit und besserer Technologietransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Privatunternehmen;
3a.  Förderung der Dezentralisierung von industriellen Forschungszentren mit Blick auf ihren weiteren Verbund mit Bildungszentren, Sondierung der Vielfalt unterschiedlicher Forschungskulturen;
Änderungsvorschlag 8
Leitlinie 11 Nummern 4 a und 4 b (neu)
4a. den Zusagen nachkommen, die sie auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 im Hinblick auf die Bewältigung der Herausforderung in den Bereichen Energie und Umwelt abgegeben haben, und
4b. im Kontext des Anstiegs der Lebensmittelpreise, der offensichtlich nicht konjunkturbedingt ist, sondern von Dauer sein wird, die Mechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik überarbeiten, die das Angebot einschränken.
Änderungsvorschlag 9
Leitlinie 12
Leitlinie 12. Ausbau und Vertiefung des Binnenmarkts ‐ Die Mitgliedstaaten sollten
Leitlinie 12. Ausbau und Vertiefung des Binnenmarkts sowie Gewährleistung offener und wettbewerbsfähiger Märkte ‐ Die Mitgliedstaaten sollten
1. die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien beschleunigen;
2. das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen;
3. noch bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten abbauen;
4. die EU-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizient anwenden;
5. einen voll funktionsfähigen Dienstleistungsbinnenmarkt unter Wahrung des europäischen Sozialmodells fördern;
1. die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien beschleunigen und verbleibende Hindernisse für die grenzüberschreitende Tätigkeit beseitigen;
2. das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen;
3. noch bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten abbauen;
4. die EU-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizient anwenden;
5. unter Wahrung des europäischen Sozialmodells einen voll funktionsfähigen Dienstleistungsbinnenmarkt fördern und universale, zugängliche und nachhaltige öffentliche Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und mit hohen Qualitätsstandards für alle gewährleisten;
6. die Finanzmarktintegration durch eine konsequente und kohärente Umsetzung und Durchführung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen stärker vorantreiben.
6. die Integration des Dienstleistungsmarktes einschließlich der Finanzdienstleistungen durch eine kohärente Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt und die Durchführung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen stärker vorantreiben, während gleichzeitig die Transparenz, die Verantwortung und die Aufsicht für Investoren, Märkte und Regulierungsbehörden im Hinblick auf alternative wie nicht alternative Investitionstätigkeiten auf den Finanzmärkten verbessert werden;
6a. zur Entwicklung eines ausgewogenen Ansatzes bei der Regulierung der grenzüberschreitenden Verbreitung von finanziellen Risiken beitragen;
6b. angemessene Voraussetzungen für die Steigerung der Ressourceneffizienz bei den Verkehrs- und Energieinfrastrukturen entwickeln, mit Schwerpunktsetzung auf grenzüberschreitende Abschnitte, Randregionen und den Verbund zwischen "alten" und "neuen" Mitgliedstaaten, und
6c. auf internationaler Ebene eine führende Rolle im Hinblick auf Fragen des Krisenmanagements und die Verbesserung der gegenwärtigen weltweiten Aufsichtsregelungen übernehmen.
Änderungsvorschlag 10
Leitlinie 13 Nummer 6 a (neu)
6a. einen transatlantischen Markt vollenden;

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o   o

39.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0533.

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