Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2008 zur Billigung der Neufestlegung der Zuständigkeiten des Vizepräsidenten der Kommission Jacques Barrot
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 217 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf Nummer 5 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission(1),
– in Kenntnis des Vorschlags vom 9. Mai 2008, die Zuständigkeiten des Vizepräsidenten der Kommission Jacques Barrot neu festzulegen,
– unter Hinweis auf die Anhörung des Vizepräsidenten vor dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss am 16. Juni 2008,
– gestützt auf Artikel 99 seiner Geschäftsordnung,
1. stimmt der Neufestlegung der Zuständigkeiten des Vizepräsidenten Jacques Barrot für die verbleibende Amtszeit der Kommission bis 31. Oktober 2009 zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.