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Verfahren : 2008/2107(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0241/2008

Eingereichte Texte :

A6-0241/2008

Aussprachen :

PV 09/07/2008 - 2
CRE 09/07/2008 - 2

Abstimmungen :

PV 09/07/2008 - 5.20
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0357

Angenommene Texte
PDF 140kWORD 53k
Mittwoch, 9. Juli 2008 - Straßburg
EZB-Jahresbericht 2007
P6_TA(2008)0357A6-0241/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 zu dem Jahresbericht der EZB für 2007 (2008/2107(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2007,

–   unter Hinweis auf Artikel 113 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf Artikel 15 des dem Vertrag beigefügten Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 1998 zur demokratischen Rechenschaftspflicht in der dritten Phase der WWU(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008–2010)(2),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion - Errungenschaften und Herausforderungen" (KOM(2008)0238),

–   in Kenntnis des Finanzstabilitätsberichts der EZB vom Dezember 2007 und ihres Berichts vom April 2008 über die Finanzintegration in Europa,

–   in Kenntnis der Frühjahrswirtschaftsprognose der Kommission für 2008-2009,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0241/2008),

A.   in der Erwägung, dass das BIP im Euroraum 2007 um 2,6 % stieg (gegenüber 2,7 % im Jahre 2006), obwohl die Finanzmarktturbulenzen in der zweiten Jahreshälfte eine erhöhte Unsicherheit hervorriefen,

B.   in der Erwägung, dass sich die Inflationsrate auf 2,1 % gegenüber 2,2 % im Jahre 2006 belief, obwohl das Wirtschaftsumfeld von einem starken Aufwärtsdruck auf die Preise geprägt war,

C.   in der Erwägung, dass die EZB die Zinssätze auch 2007 anhob, sodass sie im Juni bei 4,0 % - verglichen mit 3,5 % im Dezember 2006 - lagen, und sie im zweiten Halbjahr auf diesem Niveau beließ,

D.   unter Hinweis darauf, dass in Erklärungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein sehr vorsichtiger Ansatz bei der Anhebung der Zinssätze im Euroraum gefordert wird,

E.   in der Erwägung, dass der nominale effektive Wechselkurs des Euro 2007 um 6,3 % stieg und dass dieser Kursanstieg gegenüber dem US-Dollar besonders ausgeprägt war (11,8 %),

F.   in der Erwägung, dass finanzielle Turbulenzen und große weltweite Ungleichgewichte eine Gefahr für das weltweite Wirtschaftswachstum und die Wechselkursentwicklung darstellen,

G.   in der Erwägung, dass Projektionen zufolge die Inflation 2008 im Euroraum auf 2,0 % bis 3,0 % steigen wird, worin sich weitgehend der gegenwärtige Trend zu höheren Rohstoffpreisen widerspiegelt, ehe sie 2009 auf eine moderate Bandbreite von 1,2 % bis 2,4 % fallen wird,

H.   unter Hinweis darauf, dass das wichtigste Ziel der EZB und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) gemäß Artikel 105 des EG-Vertrags in der Gewährleistung der Preisstabilität bei gleichzeitiger Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft besteht; in Anerkennung der uneingeschränkten Unabhängigkeit der EZB und des ESZB in diesem Zusammenhang,

I.   in der Erwägung, dass sich die EZB mit dem Dilemma konfrontiert sieht, sich den Herausforderungen einer steigenden Inflation und den ersten Anzeichen einer rückläufigen konjunkturellen Entwicklung aufgrund der in den letzten Monaten auf den Finanzmärkten zu verzeichnenden Unruhen stellen zu müssen,

J.   unter Hinweis auf den Wunsch des Parlaments, zur Stärkung der Rolle und der internationalen Autorität der EZB und des Euroraums auf der internationalen Bühne beizutragen,

Die EZB heute

1.   begrüßt es, dass zehn Jahre nach dem Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sowohl die EZB als auch der Euro in der globalen Wirtschaft allgemein geachtet und akzeptiert werden, und weist darauf hin, dass sich der Euro zu einer Währung von internationalem Rang entwickelt hat, der dem des US-Dollar nahezu ebenbürtig ist;

2.   verweist darauf, dass im EG-Vertrag bei den Zielvorgaben der EZB ausdrücklich zwischen der Preisstabilität einerseits und der Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik andererseits unterschieden wird und dass deshalb diese beiden Zielvorgaben nicht einfach als austauschbar behandelt werden können; erkennt die uneingeschränkte Unabhängigkeit der EZB bei der Wahrnehmung dieses doppelten Auftrags an und begrüßt es, dass der Vertrag von Lissabon der EZB den Status eines EU-Organs mit Rechtspersönlichkeit zuerkennen soll, dessen politische und finanzielle Unabhängigkeit eindeutig festgeschrieben wäre; glaubt, dass die Anerkennung der EZB als EU-Organ die Verantwortung des Parlaments und insbesondere seines für Wirtschaft und Währung zuständigen Ausschusses als Einrichtung stärkt, der gegenüber die EZB im Hinblick auf ihre geldpolitischen Beschlüsse rechenschaftspflichtig ist;

3.   begrüßt Zypern und Malta in der WWU und nimmt ihren erfolgreichen Beitritt zur Kenntnis;

Finanzielle Stabilität

4.   erkennt die ausgezeichnete Arbeit der EZB bei der Bewältigung der Finanzmarktunruhen an, die durch die Krise auf dem Subprime-Hypothekenmarkt in den Vereinigten Staaten ausgelöst wurden, verweist dabei insbesondere auf die Operation vom 9. August 2007, durch die dem Markt in einem Mengentender zu einem Zinssatz von 4,00 % zusätzliche Liquidität in Höhe von 95 Mrd. EUR zugeführt wurde, wobei dasselbe Verfahren wie bei den normalen Finanzmarktoperationen der EZB zur Anwendung kam; stellt fest, dass dieser Schritt zusammen mit Feinsteuerungsoperationen und umfangreichen wöchentlichen Refinanzierungsgeschäften eine erfolgreiche Stabilisierung der sehr kurzfristigen Zinssätze bewirkte; ist der Auffassung, dass dies erneut den Wert der von der EZB verfolgten gemeinsamen Währungspolitik bestätigt, die die Wirtschaft in Zeiten der Instabilität wieder auf festen Boden stellt;

5.   teilt die Ansicht der EZB, dass die zunehmende Komplexität der Finanzinstrumente und die Undurchsichtigkeit des Engagements der Finanzinstitutionen zu zunehmender Ungewissheit in Bezug auf die Frage führen können, wie groß das Risiko ist, wer letztlich das Risiko trägt und welchen Umfang die potenziellen Verluste haben;

6.   unterstreicht die Notwendigkeit, einen EU-Rahmen für die Finanzaufsicht zu errichten; unterstreicht, dass der EZB im EG-Vertrag zwar keine direkte Verantwortung für die Aufsicht über Kreditinstitute und die Stabilität des Finanzsystems übertragen wird, aber dennoch die Notwendigkeit besteht, die EZB eng in die Aufsicht einzubeziehen;

7.   glaubt, dass die EZB aufgrund ihres erfolgreichen Umgangs mit den gegenwärtigen Finanzkrisen an Stärke gewonnen hat; begrüßt die gesteigerte Glaubwürdigkeit und internationale Anerkennung der EZB; fordert die Euro-Gruppe auf, dem Beispiel der EZB zu folgen und ihren Sachverstand und ihre Koordinierung in Fragen der Regulierung und der Aufsicht über die Finanzmärkte zu verbessern;

8.   unterstreicht die verstärkte Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken und den Aufsichtsbehörden mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Stabilität auf den Finanzmärkten, insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Integration der Finanzsysteme; ersucht die EZB um die Fortsetzung ihrer Bemühungen um eine bessere Integration und Kommunikation innerhalb der Europäischen Union sowie im Umgang mit anderen Zentralbanken und einschlägigen Institutionen, insbesondere was ihre Beziehungen zur Bank of England betrifft, da London das bedeutendste Finanzzentrum in der Europäischen Union ist; fordert die EZB zur aktiven Beteiligung an den verschiedenen Diskussionsforen zum Thema Aufsichtsreform auf, so z. B. am Lamfalussy-Verfahren;

9.   erkennt an, dass große Zentralbanken wie die EZB und die US Federal Reserve schon vor dem Platzen der IT-Blase von 2000/2001 und der Subprime-Krise von 2007 vor einer Unterschätzung der Gefahren für die Wirtschaft gewarnt hatten; weist darauf hin, dass die Finanzmärkte nicht mit der gebotenen Effektivität auf diese Warnungen reagierten; ersucht daher die EZB, die betreffende Reaktion zu analysieren und Vorschläge für eine Verbesserung der Marktreaktionen auf derartige Vorabwarnungen zu unterbreiten; fordert die EZB angesichts der jüngsten Finanzmarktunruhen auf, die Folgen der Finanzkrise zu analysieren und zu bewerten und zu prüfen, ob sie über ein ausreichendes Instrumentarium für die Bewältigung einer grenzübergreifenden europäischen Finanzkrise verfügt und welche Kompetenzen sie benötigt, um die Systemaufsicht im Euroraum verbessern zu können;

Wirtschaftliche und monetäre Entwicklung

10.   verweist auf die anhaltende Debatte über die Definition von Preisstabilität, in der von einigen Seiten eine direkte Inflationssteuerung befürwortet wird; vertritt jedoch die Auffassung, dass ein auf M3 beruhendes Zwei-Säulen-System die geeigneteste Methode zur Messung der Preisstabilität ist; fordert die EZB auf, Maßnahmen mit Blick auf eine kontinuierliche Verbesserung dieses Systems zu ergreifen; erkennt den Mehrwert der zusätzlichen Informationen, der frühzeitigen Warnung vor Inflationsrisiken und der operativen Ermessensspielräume an, die ein solches System bietet;

11.  betont, dass die Gefahr asymmetrischer wirtschaftlicher Entwicklungen im Euroraum mit steigender Mitgliederzahl zunehmen könnte, da die Unterschiede in der Größe und im Entwicklungsstand der Volkswirtschaften der Mitglieder zunehmen; fordert die EZB auf, dieser Situation besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die Risiken auf einer frühen Stufe anzugehen und sie den Mitgliedstaaten mitzuteilen;

12.   fordert alle Mitgliedstaaten des Euroraums sowie die Mitgliedstaaten, die sich für die Nichtteilnahme entschieden haben, und die Bewerbermitgliedstaaten auf, diese Herausforderungen zur Kenntnis zu nehmen und daher die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts uneingeschränkt zu achten und die Maastricht-Kriterien zu erfüllen, da dies zusammen mit der Haushaltskonsolidierung und einer Lohnpolitik im Einklang mit den Entwicklungen bei Wachstum und Produktivität den besten Schutz vor den Gefahren einer asymmetrischen Entwicklung bietet;

13.   unterstreicht, dass vor dem Hintergrund der jüngsten Korrektur der Wachstumserwartungen jede weitere Erhöhung der Zinssätze mit Vorsicht vorgenommen werden sollte, um das Wirtschaftswachstum nicht zu gefährden; verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten zur Unterstützung des Wirtschaftsaufschwungs sowohl die notwendigen Strukturreformen durchführen als auch Investitionen tätigen müssen;

14.   erwartet vom Rat, dass er alle Euro-Bewerberländer gleich behandelt und die Bewertung und die Empfehlungen der EZB hinsichtlich der Bereitschaft dieser Länder für den Beitritt zum Euroraum uneingeschränkt respektiert;

15.   nimmt die Aufwertung des Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar zur Kenntnis; unterstreicht das Ziel der Preisstabilität, erkennt jedoch an, dass starke und rasche Veränderungen des Euro-Wechselkurses die Fähigkeit der EZB zur Verfolgung ihrer Währungspolitik bei Konfrontation mit einer Inflationsursache oder schwierigen Wachstumsaussichten der exportabhängigen Länder nicht beeinträchtigen sollten; fordert die EZB auf, diese Entwicklung zu überwachen und einzugreifen, wenn sie es für erforderlich hält, und fordert die Euro-Gruppe, die Kommission und die EZB auf, die Koordinierung ihres Vorgehens im Bereich der Wechselkurspolitik zu intensivieren;

16.   erkennt den zunehmenden Inflationsdruck an, zu dem insbesondere Nahrungsmittel- und Energiepreise beitragen; fordert die EZB auf, ihren Dialog mit den nationalen Zentralbanken über das Thema zu verstärken, um eine starke Schwerpunktsetzung auf die Preisstabilität weltweit zu fördern;

Governance und effektive Entscheidungsfindung

17.   erinnert an die weiterhin bestehende Forderung nach mehr Transparenz in der EZB, die zu einer gesteigerten Glaubwürdigkeit und Vorhersehbarkeit führen würde, und würdigt Verbesserungen, die in diesem Bereich bereits herbeigeführt worden sind; erkennt in diesem Zusammenhang an, dass die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle des EZB-Rates mit Schwierigkeiten verbunden ist, da unterschiedliche individuelle Standpunkte so ausgelegt werden könnten, als seien sie Ausdruck nationaler Interessen, was dazu führen würde, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten die Mitglieder des EZB-Rates unter Druck setzen; fordert die EZB auf, dem Parlament und der Öffentlichkeit eine jährliche Zusammenfassung der Maßnahmen zu unterbreiten, die sie zur Verbesserung ihrer Leistung im Einklang mit dieser Entschließung ergriffen hat;

18.  ist der Auffassung, dass der währungspolitische Dialog zwischen dem Parlament und der EZB ein Erfolg gewesen ist, auf dem man noch stärker aufbauen sollte; unterstreicht, dass die Ex-post-Rechenschaftslegung der EZB von übergeordneter Bedeutung für das Vertrauen und damit die Stabilität auf den Finanzmärkten ist; hält es für die Geschlossenheit des Direktoriums der EZB und des EZB-Rates für wichtig, dass sie in ihrer öffentlichen Darstellung weiterhin Vertrauen vermitteln; unterstützt eine gezielte Informationspolitik seitens der EZB gegenüber dem Parlament, dem Rat, der Kommission und der Euro-Gruppe; ist enttäuscht über das geringe Maß an Engagement, das die EZB als Antwort auf die Entschließung des Parlaments vom 12. Juli 2007 zum Jahresbericht der EZB für 2006(3) gezeigt hat; unterstreicht mit Nachdruck, dass die Forderung nach Verbesserungen bei der Kommunikationspolitik der EZB ausschließlich im Kontext der gleichzeitigen Erhaltung der Unabhängigkeit der EZB und ihrer Organe gesehen werden muss;

19.   fordert die EZB auf, in den Erklärungen, die sie im Anschluss an Entscheidungen des EZB-Rates herausgibt, klar darzulegen, ob im Verlauf der Diskussionen problemlos ein Konsens erzielt werden konnte oder ob Meinungsunterschiede bestanden, da die Märkte dadurch mehr Informationen erhalten würden, ohne dass dies eine gemeinsame europäische Sichtweise bei den Entscheidungen des EZB-Rates behindern würde;

20.   fordert die EZB angesichts des Umstands, dass die Zahl der Präsidenten der nationalen Zentralbanken ab dem 1. Januar 2009 voraussichtlich über 15 liegen wird, auf, ihre Vorstellungen für die Änderung der Struktur des EZB-Rates zu unterbreiten; weist darauf hin, dass angesichts der Zunahme der Zahl der Euroraum-Länder erhöhter Reformbedarf bestehen wird; unterstützt den früheren Vorschlag der EZB, das wirtschaftliche Gewicht der teilnehmenden Mitgliedstaaten als wichtigsten Bestimmungsfaktor für die Rotation der Stimmrechte zu behandeln und die Zahl der Entscheidungsträger im Interesse der Effizienz gering zu halten;

21.   ist der Auffassung, dass sich die Unabhängigkeit der EZB – einschließlich des Verfahrens für die Ernennung der Mitglieder ihres Direktoriums – bewährt hat; betont, dass in Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b des EG-Vertrags vorgesehen ist, dass die Mitglieder des Direktoriums aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten ernannt werden, und unterstreicht, dass ihre Staatsangehörigkeit unerheblich sein sollte und dass sie weiterhin anhand der im EG-Vertrag dargelegten strengen Kriterien beurteilt werden müssen, z.B. des Kriteriums ihrer Qualifikationen; ist der Auffassung, dass die demokratische Ex-ante-Rechenschaftslegung und die Transparenz verbessert würden, wenn der Rat mehrere potenzielle Kandidaten beurteilen würde und wenn der vom Rat vorgeschlagene Kandidat sich anschließend einem Zustimmungsvotum des Parlaments stellen würde;

22.   glaubt, dass angesichts des künftigen Status der EZB gemäß dem Vertrag von Lissabon die Rolle des Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Direktoriums ausgeweitet werden sollte; unterstreicht seine Bereitschaft, zusammen mit den übrigen Organen mögliche Verbesserungen des Ernennungsverfahrens vor der nächsten Erneuerung des Direktoriums im Jahre 2010 zu sondieren;

23.   anerkennt den wachsenden Beitrag der Euro-Gruppe und ihres Präsidenten zur Festlegung eines Großteils der Wirtschaftsagenda in der Europäischen Union, insbesondere die in Artikel 136 des EG-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Lissabon vorgesehene formellere Struktur und die zentrale Bedeutung, die die wirtschaftspolitische Koordinierung in der Euro-Gruppe auch für die Nicht-Euro-Länder hat; ist dafür, dass der Euroraum künftig in internationalen Foren noch stärker mit einer Stimme spricht, wie dies in Artikel 138 des EG-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Lissabon vorgesehen ist, wobei der Präsident der Euro-Gruppe einbezogen wird;

24.   begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der EZB, der Kommission und der Finanzdienstleistungsbranche beim erfolgreichen Start der Initiativen SEPA (Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum) und STEP (kurzfristige Wertpapiere); sieht in diesen Initiativen positive Beiträge der Finanzdienstleistungsbranche zur Förderung der finanziellen Integration in der Europäischen Union;

25.   begrüßt den Start des Target 2-Systems und den Abschluss der Migration auf die gemeinsame Plattform; hält die Nutzung der gemeinsamen Plattform für einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur finanziellen Integration und zur Senkung der Abrechnungs- und Abwicklungskosten; hält es ferner für dringend notwendig, dass die EZB jetzt eine Governance-Struktur für Target 2-Wertpapiere vorschlägt;

Die externe Dimension des Euro

26.   stellt fest, dass sich der Euro immer stärker als internationale Währung etabliert; weist darauf hin, dass die Vertretung der Europäischen Union in internationalen Foren im Bereich Wirtschaft und Währung bei weitem nicht dem tatsächlichen wirtschaftlichen Gewicht des Euroraums entspricht und dass dies als Hindernis für eine verstärkte Einflussnahme auf die internationalen Finanzangelegenheiten angesehen werden kann; fordert daher konkrete Maßnahmen zugunsten einer einheitlichen Vertretung des Euroraums in internationalen Finanzinstitutionen wie dem IWF;

27.   ermutigt die EZB, weiter an der Stärkung ihrer Koordinierungsfunktion in der internationalen Finanzarena zu arbeiten; ist der Überzeugung, dass eine Stärkung des internationalen Gewichts des Euro Vorteile für den Euroraum nach sich ziehen wird, die die momentan nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten dazu bewegen werden, sich um die volle Mitgliedschaft zu bemühen;

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28.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Euro-Gruppe und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) ABl. C 138 vom 4.5.1998, S. 177.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0058.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0349.

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