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Verfahren : 2008/2056(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0272/2008

Eingereichte Texte :

A6-0272/2008

Aussprachen :

PV 22/09/2008 - 25
CRE 22/09/2008 - 25

Abstimmungen :

Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0421

Angenommene Texte
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Dienstag, 23. September 2008 - Brüssel
Binnenmarktanzeiger
P6_TA(2008)0421A6-0272/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Binnenmarktanzeiger (2008/2056(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Binnenmarktanzeigers Nr. 16 bis vom 14. Februar 2008 (SEK(2008)0076),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2007 zum Thema "Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung"(1),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2007 mit dem Titel "Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts" (KOM(2007)0724),

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung "Bessere Rechtsetzung"(2),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2008 mit dem Titel "Zweite Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union" (KOM(2008)0032),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 8. und 9. März 2007, in denen das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union unterstützt und das Ziel formuliert wurde, die Verwaltungslasten in der Europäischen Union um 25 % zu reduzieren, sowie die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, entsprechende Ziele auf nationaler Ebene festzulegen,

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 20. November 2007 über die Umsetzung einer neuen Verfahrensweise zur Beobachtung von Produktmärkten und Sektoren und die Ergebnisse eines ersten Screenings der Sektoren (Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts") (SEK(2007)1517),

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 20. November 2007 über die Instrumente für eine modernisierte Binnenmarktpolitik (Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts") (SEK(2007)1518),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2008 mit dem Titel "Überwachung von verbraucherrelevanten Ergebnissen im Binnenmarkt: das Verbraucherbarometer" (KOM(2008)0031),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit - Binnenmarkt, Industrie und Forschung) vom 25. Februar 2008 über einen Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6-0272/2008),

A.   in der Erwägung, dass es die Veröffentlichung des Binnenmarktanzeigers als ein Mittel begrüßt, das zur Reduzierung des Umsetzungsdefizits beiträgt,

B.   in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle Binnenmarktrichtlinien innerhalb der festgesetzten Fristen umzusetzen,

C.   in der Erwägung, dass der Binnenmarktanzeiger in erster Linie darauf abzielt, die Mitgliedstaaten zu einer fristgerechten Umsetzung anzuhalten,

D.   in der Erwägung, dass das aktuelle Defizit 1,2 % beträgt und damit das von den Staats- und Regierungschefs 2007 vereinbarte künftige Ziel von 1,0 % noch nicht erreicht wurde,

E.   in der Erwägung, dass der "Fragmentierungsfaktor" 8,0 % beträgt, was bedeutet, dass 124 Richtlinien in zumindest einem Mitgliedstaat bislang nicht umgesetzt wurden,

F.   in der Erwägung, dass es Unterschiede zwischen den in den verschiedenen Mitgliedstaaten verzeichneten Umsetzungsniveaus gibt,

G.   in der Erwägung, dass eine Richtlinie nicht voll wirksam sein kann, obwohl sie rasch und ordnungsgemäß umgesetzt wurde, insbesondere, wenn ihre Umsetzung Situationen der Rechtsunsicherheit schafft, die zu Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) führen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern,

H.   in der Erwägung, dass die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren sich nach wie vor auf sehr hohem Niveau bewegt und dass dies zu einem großen Teil auf eine ausbleibende oder fehlerhafte Umsetzung zurückzuführen ist,

I.   in der Erwägung, dass durch die Umgehung bestimmter Richtlinien und durch eine ausbleibende oder fehlerhafte Umsetzung ein unrechtmäßiger Vorteil erlangt werden kann,

J.   in der Erwägung, dass die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien eine entscheidende Bedeutung für die Umsetzung der Lissabon-Strategie und der Göteborger Strategie für die nachhaltige Entwicklung hat,

K.   in der Erwägung, dass es im Durchschnitt über 20 Monate dauert, bis ein Vertragsverletzungsverfahren vor den EuGH gebracht wird,

L.   in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten die Urteile des EuGH zu Vertragsverletzungsverfahren nicht beachten und dass dies für das Funktionieren des Binnenmarkts von weiterem Nachteil ist,

M.   in der Erwägung, dass der Verwaltungsaufwand in den Mitgliedstaaten zu hoch ist und dass dies ein Ergebnis sowohl der nationalen Gesetzgebung als auch der Gemeinschaftsgesetzgebung ist,

Umsetzung – die Grundlage des Binnenmarkts

1.   betont, dass die rechtzeitige Umsetzung und die korrekte Anwendung der Binnenmarktrichtlinien eine Grundvoraussetzung für das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts sind und Auswirkungen auch auf die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht in der Europäischen Union haben;

2.   betont, wie wichtig ein aktives Engagement für den Binnenmarkt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist; hebt die Rolle der Kommission hervor, im Hinblick darauf Partnerschaften in dem damit verbundenen politischen Entscheidungsprozess zu gründen;

3.   weist darauf hin, dass das Umsetzungsdefizit ab 2009 1,0 % nicht überschreiten darf; fordert die Mitgliedstaaten auf, die zur Umsetzung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen einzuleiten;

4.   fordert die Mitgliedstaaten mit einem besonders hohen Defizit auf, unverzüglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten; fordert die Kommission auf, eng mit den betreffenden Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Situation zusammenzuarbeiten; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten gezeigt haben, dass es möglich ist, bestehende Defizite in kurzer Zeit maßgeblich zu verringern;

5.   fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, umgehend Maßnahmen zur Reduzierung des hohen "Fragmentierungsfaktors" zu ergreifen;

6.   bedauert, dass die Mitgliedstaaten manchmal zusätzliche Erfordernisse hinzufügen, wenn sie Richtlinien in nationales Recht umsetzen; vertritt die Auffassung, dass diese so genannte "Vergoldung" das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts behindert;

7.   vertritt die Auffassung, dass ein leistungsfähiger, offener und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt ein wesentlicher Bestandteil der Antworten Europas auf die Herausforderungen der Globalisierung ist, da durch ihn die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt wird, Anreize für ausländische Investitionen geschaffen werden und die Verbraucherrechte in Europa gewährleistet werden; fordert die Kommission deshalb auf, im Rahmen der neuen Binnenmarktinitiativen auch die externe Dimension zu berücksichtigen;

8.   weist darauf hin, dass für einen offenen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt zielgenauere und zwingendere Mittel benötigt werden, um die Bekämpfung von Fälschung und Piraterie zu verbessern;

9.   fordert die Mitgliedstaaten auf, umgehend Schritte zur korrekten Umsetzung und Anwendung der Binnenmarktrichtlinien zu unternehmen und dabei bestehende Leitlinien zu beachten und auf bewährte Praktiken zurückzugreifen; fordert die Entwicklung genauerer Instrumente zum Abbau der bestehenden Defizite;

10.   fordert die Kommission auf, den Prozess zur Beilegung von Streitigkeiten in einem frühen Stadium zu beschleunigen und die Verstöße mit den schwerwiegendsten Auswirkungen für die europäischen Bürger hervorzuheben; fordert die Kommission ferner auf, ein Verzeichnis der vor den EuGH gebrachten Vertragsverletzungsverfahren zu erstellen, um ausführliche Informationen über den fraglichen Verstoß vorzulegen;

11.   fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH nachzukommen;

Entwicklung des Binnenmarktanzeigers als Instrument der Politikgestaltung

12.   vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarktanzeiger in erster Linie zur rechtzeitigen und korrekten Umsetzung beitragen sollte, gleichzeitig aber auch zu einem Hilfsmittel zur Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern weiterentwickelt werden könnte, indem auf Hemmnisse und Hindernisse hingewiesen sowie aufgezeigt wird, wo neue Initiativen erforderlich sind; fordert die Kommission auf, die im Binnenmarktanzeiger enthaltenen Informationen und Indikatoren auszuweiten und zu vertiefen, unter anderem die Qualität, die sozialen Bedingungen der Arbeitnehmer und die Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel;

13.   fordert die Kommission auf, den künftigen Binnenmarktanzeigern eine leicht verständliche Zusammenfassung hinzuzufügen, um die Zugänglichkeit für Bürger und andere Akteure zu vergrößern; ermutigt die zuständigen EU- und nationalen Gremien, den Binnenmarktanzeiger auf ihren Internet-Seiten zu veröffentlichen und die Bemühungen, das Interesse der Medien für den Binnenmarktanzeiger zu fördern, zu verstärken;

14.   bedauert, dass der Binnenmarktanzeiger keine Informationen darüber liefert, bei welchen Richtlinien Umsetzungsdefizite bestehen; vertritt die Auffassung, dass bestimmte Richtlinien, z. B. die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt(3), für das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts von besonderer Bedeutung sind; fordert die Kommission zur Berücksichtigung von Indikatoren auf, die die tatsächliche Bedeutung der jeweiligen Richtlinien für die Bürger und Unternehmen in den verschiedenen Sektoren besser widerspiegeln; ist der Ansicht, dass die Folgenabschätzungen der Kommission in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein können;

15.   weist darauf hin, dass die Qualität der Gemeinschaftsgesetzgebung und deren Umsetzung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts von erstrangiger Bedeutung sind und dass die Zahl der beim EuGH wegen unklarer Vorschriften und fehlerhafter Umsetzung von Sekundärrecht anhängigen Fälle zeigt, dass die Gemeinschaftsrechtsakte präziser formuliert werden müssen; fordert die Kommission deshalb auf, entsprechende Indikatoren in den Binnenmarktanzeiger aufzunehmen, die über die Zahl der Verfahren Auskunft geben, die beim EuGH wegen der Qualität des Sekundärrechts sowie dessen fehlerhafter Umsetzung anhängig sind;

16.   begrüßt die Absicht der Kommission, bei der Beobachtung der zentralen Märkte für Waren und Dienstleistungen künftig einen systematischeren Ansatz zu verfolgen, damit Fälle von Marktversagen schneller festgestellt und wirksamere politische Instrumente gefördert werden können; spricht sich deshalb dafür aus, dass in den Binnenmarktanzeiger noch mehr spezifische Informationen über die verschiedenen Sektoren und Mitgliedstaaten sowie genaue Informationen aufgenommen werden; fordert ferner die Berücksichtigung von Indikatoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Aspekten des öffentlichen Beschaffungswesens;

17.   fordert die Kommission auf, im Einklang mit Nummer 34 der Interinstitutionellen Vereinbarung "Bessere Rechtsetzung" sicherzustellen, dass alle ihre Richtlinienvorschläge eine spezifische Bestimmung enthalten, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Aufstellungen vorzunehmen, aus denen die Entsprechungen zwischen dem fraglichen Rechtsakt und den Umsetzungsmaßnahmen zu entnehmen sind, und diese Aufstellungen der Kommission mitzuteilen; bedauert diesbezüglich, dass die Mitgliedstaaten die Bemühungen der Kommission und des Parlaments um Transparenz dadurch verwässern, dass sie die Klausel ablehnen oder sie zu einer nicht bindenden Erwägung machen;

18.   vertritt die Auffassung, dass die Verwirklichung der Lissabon-Strategie und der Göteborger Strategie für die nachhaltige Entwicklung ein zentrales politisches Anliegen ist und verweist insbesondere auf die Bedeutung der Umsetzung derjenigen Richtlinien, die hierfür erforderlich sind; fordert den Rat auf, Fragen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt im Rahmen der überarbeiteten Strategie für den Zeitraum ab 2010 eine zentrale Bedeutung beizumessen;

19.   begrüßt die Absicht der Kommission, Instrumente zur Verbesserung der Binnenmarktpolitik und -programme zu entwickeln, indem die Binnenmarktpolitik verstärkt faktengestützt, zielorientiert und dezentral ausgerichtet wird und der Zugang und die Vermittlung der jeweiligen Anliegen verbessert werden;

20.   fordert die Kommission auf, mit Hilfe von Sektorenstudien, Wirtschaftsübersichten, Verbraucherumfragen und anderen Mitteln die Qualität und Kohärenz der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu bewerten, um eine wirksame Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten;

21.   verweist insbesondere auf die Tatsache, dass es durch verspätete und fehlerhafte Umsetzung zu Verletzungen der Rechte der Verbraucher und Unternehmen kommt, die europäische Wirtschaft Schaden nimmt und das Vertrauen in den Binnenmarkt untergraben wird; fordert die Kommission zur Entwicklung von Indikatoren auf, mit denen die Kosten beziffert werden können, die Bürgern und Unternehmen infolge verspäteter oder fehlerhafter Umsetzung entstehen; fordert des Weiteren die Kommission auf, Indikatoren zu entwickeln, die die Beziehungen zwischen Umsetzungsleistung und gegen die Mitgliedstaaten eingeleitete Verletzungsverfahren widerspiegeln;

22.   begrüßt die Absicht der Kommission, weitere Initiativen zur besseren Rechtsetzung vorzulegen, insbesondere zur Verbesserung der Folgenabschätzungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, da dies zum wirksameren Funktionieren des Binnenmarkts beitragen wird; vertritt die Auffassung, dass die Arbeit zu diesen Themen miteinander verbunden ist und auf kohärente Weise angegangen werden muss;

23.   begrüßt das Ziel, den Verwaltungsaufwand innerhalb der Europäischen Union bis 2012 um 25 % zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarktanzeiger die Bemühungen und die Fortschritte in diesem Zusammenhang auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene messen sollte; fordert daher die Kommission auf, zu überlegen, ob in diesem Zusammenhang ein Kapitel in den Binnenmarktanzeiger aufgenommen werden sollte;

24.   bedauert, dass die Bürger in Bezug auf die Freizügigkeit innerhalb des Binnenmarkts immer noch zahlreichen Hindernissen gegenüberstehen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass 15 % der 2007 behandelten SOLVIT-Fälle die Freizügigkeit von Personen und die Unionsbürgerschaft betrafen; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Bemühungen zur Gewährleistung der Freizügigkeit von Personen zu steigern; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, zentrale Anlaufstellen einzurichten, die die Bürger in allen rechtlichen und praktischen Angelegenheiten unterstützen, wenn sie innerhalb des Binnenmarkts von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen; fordert die Kommission des Weiteren auf, Indikatoren zu entwickeln, die in den Binnenmarktanzeiger aufgenommen werden, um die Hindernisse für die Freizügigkeit von Personen aufzuzeigen;

25.   verweist noch einmal auf die Zielsetzung, die praktische Anwendung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass die Verbesserung der Umsetzung auch von der Entwicklung der praktischen Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen den einzelnen Verwaltungen abhängt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Systeme des Austauschs bewährter Verfahren weiter zu entwickeln; betont, dass angesichts der Zahl der Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene die Verwaltungszusammenarbeit und -vereinfachung aktiv gefördert und unterstützt werden muss; weist darauf hin, dass das Binnenmarkt-Informationssystem in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle spielen könnte;

26.   fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Binnenmarktzentren zur Förderung der Koordinierung, Vereinfachung und der politischen Wahrnehmbarkeit ihrer Bemühungen zum Funktionieren des Binnenmarkts einzurichten; betont, dass derartige Zentren innerhalb bestehender Einrichtungen, z. B. zusammen mit den nationalen zentralen Anlaufstellen, eingerichtet werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, verbesserte praktische Kenntnisse des EU-Rechts auf allen Ebenen der nationalen Verwaltung sicherzustellen, um so zu garantieren, dass Bürger und Unternehmen keinen unnötigen Belastungen und Hindernissen infolge mangelnden Verständnisses der Vorschriften gegenüberstehen;

27.   begrüßt die praktischen Bemühungen der Kommission, im Rahmen des Umsetzungsprozesses Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten zu entwickeln, indem Arbeitsgruppen, sektorenspezifische Netzwerke, Treffen mit nationalen Sachverständigen und die Ausarbeitung von Leitlinien für die Umsetzung gefördert werden; vertritt die Auffassung, dass die Tätigkeit der Kommission im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG ein Erfolg sein wird, der künftig beispielgebend wirkt; betont, dass das Parlament regelmäßig über die laufenden Umsetzungsprozesse informiert werden sollte;

28.   weist insbesondere darauf hin, dass Probleme bei der Umsetzung oft durch das SOLVIT-Netzwerk erkannt werden; stellt fest, dass die SOLVIT-Stellen oft unter Personalmangel leiden und im Durchschnitt mehr als zehn Wochen für die Bearbeitung eines Falles erforderlich sind; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass diesen Stellen ausreichendes Personal zur Verfügung steht; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner auf, die Effizienz der Verwaltung zu verbessern, um so die Bearbeitungsdauer erheblich zu verkürzen; fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, größere Anstrengungen zur Förderung der Dienste des SOLVIT-Netzwerks durch geeignete Informationskanäle zu unternehmen, um das Bewusstsein der Bürger und Unternehmen für SOLVIT zu stärken;

29.   begrüßt die Absicht der Kommission, das Filtern von Nachfragen und Beschwerden von Unternehmen und Bürgern durch SOLVIT und andere Binnenmarkt-Unterstützungsdienste zu verbessern, damit gewährleistet wird, dass sie unabhängig davon, von welchem Netzwerk sie vorgelegt werden, unverzüglich an das richtige Verwaltungsgremium gerichtet werden; betont, dass die Erfahrungen aus SOLVIT in die nationale und die EU-Politikgestaltung einfließen sollten, was gegebenenfalls zu strukturellen oder regelungstechnischen Veränderungen führen kann;

30.   fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Parlament und dem Vorsitz im Rat jährlich ein Forum zum Binnenmarkt abzuhalten, an dem auch die Mitgliedstaaten und interessierte Kreise beteiligt werden, um auf klare Zusagen zur rechtzeitigen Umsetzung hinzuwirken und einen Rahmen für den Leistungsvergleich und den Austausch bewährter Praktiken zu schaffen;

31.   fordert den Rat auf, den Fragen des Binnenmarkts eine höhere Priorität einzuräumen, entweder durch die Einrichtung einer neuen Ratsformation, die diese Fragen behandelt, oder indem diesen Fragen höchste Priorität auf der Tagesordnung des bestehenden Rates "Wettbewerbsfähigkeit" eingeräumt wird;

32.   verweist nochmals auf seine genannte Entschließung zur Überprüfung des Binnenmarkts, in der die Kommission zur Schaffung eines Binnenmarkttests aufgefordert wird; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Schritte zur Einführung eines solches Tests einzuleiten;

Binnenmarktanzeiger und Verbraucherbarometer

33.   vertritt die Auffassung, dass sowohl der Binnenmarktanzeiger als auch das Verbraucherbarometer dazu dienen, zum Wohle der Bürger und Verbraucher einen verbesserten Binnenmarkt zu fördern;

34.   begrüßt die Vorhaben der Kommission zur Verbesserung der Kommunikation über den Binnenmarkt und vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarktanzeiger und das Verbraucherbarometer in diesem Zusammenhang wichtige Schritte sind;

35.   weist darauf hin, dass der Binnenmarktanzeiger und das Verbraucherbarometer miteinander vernetzt sind und dass deshalb ihre kohärente Entwicklung gefördert werden muss, dass sich jedoch beide an verschiedene Zielgruppen wenden und sie deshalb nebeneinander bestehen und unterschiedliche Indikatoren berücksichtigen sollten;

36.   vertritt die Auffassung, dass regelmäßig eine Übersicht über die Indikatoren sowie die Beziehungen zwischen dem Binnenmarktanzeiger und dem Verbraucherbarometer erstellt werden sollte, um diese der Entwicklung des Binnenmarkts anzupassen;

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37.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 187 E vom 24.7.2008, S. 80.
(2) ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.
(3) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

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