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Verfahren : 2008/2523(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0543/2008

Aussprachen :

PV 21/10/2008 - 7
CRE 21/10/2008 - 7

Abstimmungen :

PV 22/10/2008 - 4.2
CRE 22/10/2008 - 4.2

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0506

Angenommene Texte
PDF 150kWORD 61k
Mittwoch, 22. Oktober 2008 - Straßburg
Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008
P6_TA(2008)0506RC-B6-0543/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zur Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an den Europäischen Rat vom 15. und 16. Oktober 2008,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Rates und die Erklärung der Kommission zum Europäischen Rat vom 15. und 16. Oktober 2008,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2008 zum Finanzaufsichtsrahmen der EU und zu den Regelungen für die Finanzmarktstabilität, sowie auf die Schlussfolgerungen, die der Rat zu verwandten Themen am 3. Juni 2008, 4. Dezember 2007 und 9. Oktober 2007 angenommen hat,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass sich die Europäische Union in Bezug auf die Finanzkrise, die Herausforderungen des Klimawandels und die Notwendigkeit einer klaren institutionellen Regelung in einer kritischen Lage befindet,

B.   in der Erwägung, dass sich die aktuelle Finanzkrise, die durch zweitklassige Hypotheken in den USA ausgelöst wurde und deren Ursprünge in Jahren übermäßiger Expansionsfinanzpolitik der amerikanischen Notenbank, in einem Mangel an Transparenz auf den Finanzmärkten, in übermäßigen Kreditvergaben der Finanzinstitute, in mangelhafter Überwachung der Finanzmärkte, in schlechten Bewertungen und falschen Annahmen über die Entwicklung der Immobilienpreise liegen, aufgrund der immer stärkeren Integration der Märkte weltweit ausgebreitet hat,

C.   in der Erwägung, dass Finanzmarktinnovationen zwar nützlich sein können, dass Finanzprodukte jedoch reguliert werden und transparent sein müssen, damit das richtige Gleichgewicht zwischen Effizienz und Stabilität sichergestellt wird, und in der Erwägung, dass die Finanzmärkte der realen Wirtschaft dienen sollten,

D.   in der Erwägung, dass die verfügbaren Instrumente nicht in der Lage waren, die Auswirkungen der Finanzkrise zu beschränken und die kollektiven Kosten zu minimieren sowie Schäden zu vermeiden, und in der Erwägung, dass für die immer stärker integrierten europäischen Finanzmärkte eine kohärente Aufsicht auf EU-Ebene sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass für finanzielle Stabilität und Krisenmanagement jedoch ein breiteres Spektrum von Akteuren als lediglich die Aufsichtsbehörden beteiligt werden muss,

E.   in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes in Bezug auf die Finanzkrise ein Verweis auf das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber bei der Umsetzung seiner Entscheidungen fehlt,

F.   in der Erwägung, dass die parlamentarischen Verfahren für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon in 24 Mitgliedstaaten abgeschlossen worden sind, und in der Erwägung, dass die im Vertrag von Lissabon enthaltenen institutionellen Reformen unbedingt notwendig sind um sicherzustellen, dass die Europäische Union reibungslos und in ausgewogener Weise mit umfassender demokratischer Kontrolle funktioniert,

G.   in der Erwägung, dass für die wichtigen politischen Ereignisse des Jahres 2009, insbesondere die Europawahlen und die Einsetzung einer neuen Kommission, Klarheit über die künftig geltenden institutionellen Bestimmungen erforderlich ist,

H.   in der Erwägung, dass die EU sowohl durch ihre führende Rolle bei internationalen Verhandlungen als auch durch die erheblichen Emissionsverringerungen, zu denen sie sich in den 27 Mitgliedstaaten verpflichtet hat, in Bezug auf die Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle auf der Weltbühne spielt; in der Erwägung, dass sich der Europäische Rat vom 8. und 9. März 2007 in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet hat, eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % bis 2020 und im Falle eines umfassenden internationalen Abkommens um 30 % zu erzielen,

I.   in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Frage und Zielsetzung für die Europäische Union darstellt und mit einem umfassenden flexiblen Konzept auf internationaler Ebene angegangen werden sollte,

J.   in der Erwägung, dass zur Erreichung der Ziele der Strategie von Lissabon und Göteborg und des Klimawandel- und Energie-Pakets langfristige Investitionen erforderlich sind und dass in diesem Zusammenhang die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) zusätzlich gestärkt werden muss,

Makroökonomische Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf die reale Wirtschaft

1.   unterstreicht nachdrücklich, dass es wichtig ist, in zügiger und gut aufeinander abgestimmter Art und Weise mit europäischen makroökonomischen Maßnahmen zu reagieren, um das weltweite Wirtschaftswachstum wieder anzukurbeln; stellt jedoch fest, dass die Grundsätze des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht unterlaufen werden dürfen und dass die Mitgliedstaaten eine Haushaltskonsolidierung anstreben sollten;

2.   ist tief besorgt über die Lage der Finanzmärkte und fordert eine weitere Stärkung abgestimmter Maßnahmen, um das Vertrauen in die Märkte wieder herzustellen;

3.   begrüßt die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Übernahme der von der Eurogruppe am 12. Oktober 2008 angenommenen Maßnahmen als einen ersten wichtigen Schritt, mit dem das Vertrauen in die Märkte wiederhergestellt, Interbanken-Kredite angekurbelt und die Eigenmittel der Banken aufgestockt werden sollen, so dass diese weiterhin Kredite an Unternehmen und Haushalte vergeben können; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen notwendig waren, um die derzeitige Finanzkrise einzudämmen;

4.   hält es für wesentlich, dass die Mitgliedstaaten großes Engagement und die Fähigkeit zu einem effizienten Krisenmanagement beweisen, um wieder stabile Marktbedingungen herzustellen, da dies der Schlüssel für die Wiederherstellung von Vertrauen ist; vertritt die Ansicht, dass das allererste Treffen der Staats- und Regierungschefs der Länder der Eurozone, auf dem Beschlüsse in dieser Eigenschaft gefasst wurden, der Weiterentwicklung bedarf;

5.   weist darauf hin, dass sich diese Krise über die Finanzmärkte hinaus auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die Rentabilität von Unternehmen, die Beschäftigung, private Finanzen und KMU; weist zudem darauf hin, dass die Folgen unvorhersehbar gewesen wären, wenn die nationalen Regierungen, die Europäische Zentralbank (EZB) und andere Zentralbanken nicht Maßnahmen eingeleitet hätten, um das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen;

6.   betont, dass Maßnahmen hinsichtlich der Finanzstabilität und der systembedingten Risiken nötig sind; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die Lissabonner Agenda mit neuem Leben zu erfüllen und die nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten in dieser Zeit wirtschaftlicher Turbulenzen bis zum Jahresende anzupassen, um die Arbeitsplätze und Einkommen der EU-Bürger zu schützen;

7.   hält ein nachhaltiges und wachstumsorientiertes makroökonomisches Umfeld für unbedingt erforderlich; erinnert daran, dass ein ununterbrochener Zugang der Bürger und KMU zu Krediten und Investitionen in EU-Infrastrukturen von größter Bedeutung sind, wenn ein dramatischer Rückgang des Wirtschaftwachstums und der Beschäftigung verhindert werden soll; unterstreicht die Rolle, die der EIB in diesem Zusammenhang zukommen kann;

Strategie für einen Ausweg aus der Finanzkrise

8.   ist entschlossen, sämtliche Maßnahmen zu unterstützen, die dazu führen können, dass die Märkte wieder über Liquidität verfügen, so dass Unternehmen und Privatpersonen wieder Kreditfazilitäten zur Verfügung gestellt werden können; ist sich der Notwendigkeit bewusst, dass den Steuerzahlern versichert werden muss, dass alle ergriffenen Maßnahmen ihren Anliegen Rechnung tragen; weist darauf hin, dass eine Wiederherstellung der Finanzstabilität von entscheidender Bedeutung für zukünftiges Wirtschaftswachstum ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Funktionsweise des derzeitigen Finanzsystems von Grund auf zu überdenken, wenn sie es mit der Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte ernst meinen und die Finanzkrise weltweit angehen wollen;

9.   begrüßt nachdrücklich die rasche und umfassende Reaktion der Kommission im Bereich der Anwendung der Subventionsregelungen auf Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Finanzinstituten ergriffen werden; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der strengen Überwachung von Notfallmaßnahmen ein interdisziplinäres Team einzusetzen, dem auch Fachleute der GD Wettbewerb, der Aufsichtsbehörden der 3L3-Ausschüsse und des Europäischen Systems der Zentralbanken angehören sollten, um Wissen und Know-how zu bündeln und sicherzustellen, dass es ausgewogene, unparteiische und hochwertige Einschätzungen in allen Mitgliedstaaten gibt;

10.   begrüßt, dass die Kommission eine hochrangige Gruppe zur Entwicklung einer tragfähigen und dauerhaften Aufsichtsarchitektur einsetzen will, die eine bessere sektorübergreifende und grenzüberschreitende Integration und Koordinierung vorsieht; hebt hervor, dass der Gruppe kurzfristig ein klarer Auftrag erteilt werden muss und dass die Gruppe dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament Bericht erstatten muss;

11.   billigt die Schaffung eines "Krisenstabs für Finanzfragen" und fordert den Rat auf, sich in kürzester Zeit auf die Modalitäten seiner Funktionsweise und seiner Zusammenarbeit mit der neu gegründeten hochrangigen Gruppe zu einigen; übt scharfe Kritik daran, dass das Parlament an diesem Krisenstab nicht beteiligt wird; unterstützt die Schaffung eines schlagkräftigeren Frühwarnsystems, das von der Kommission und der EZB betrieben werden soll und mit Koordinierungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet ist, und an dem auch die 3L3-Ausschüsse beteiligt werden sollten;

12.   begrüßt die Entscheidung des Rates, die Rolle der EIB als Kreditgeber und -nehmer zu stärken;

13.   ist besorgt über die Versuchungen angesichts des scheinbaren Wegfalls eines Risikos auf den Finanzmärkten, die durch die Größe der staatlichen Rettungspakete verursacht wurden und hält es für erforderlich, dass im Interesse der Steuerzahler und der Haushalte der Mitgliedstaaten jedes Mal, wenn öffentliche Gelder zur Rettung eines Finanzinstituts ausgegeben werden, dies einhergehen sollte mit staatlichen Kontrollen, Verbesserungen der Unternehmensführungsstrukturen, Begrenzungen der Bezüge, strengen Rechenschaftspflichten gegenüber den staatlichen Stellen und Investitionsstrategien für die reale Wirtschaft;

Verbesserung der Regulierung

14.   fordert den Rat auf, gemeinsam mit dem Parlament zu handeln, und fordert die Kommission auf, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen und Maßnahmen zur Stärkung der Aufsichts- und Regulierungsbestimmungen der Europäischen Union und des Krisenmanagements auf EU-Regulierungsebene vorzuschlagen;

15.   betont, dass die Ursachen für die gegenwärtige Finanzkrise eingehend untersucht werden müssen, insbesondere die Frage, ob eine angemessene Aufsicht stattgefunden hat und ob die bestehenden Regelungen eingehalten wurden; bekräftigt seine Forderung nach legislativen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Folgendes: Bankenregulierung und -aufsicht, Rolle der Rating-Agenturen, Besicherung und Überwachung der Besicherung, Hedge-Fonds und andere Arten von neuen Institutionen, Rolle von Kreditaufnahmen, Transparenzanforderungen, Liquidationsregeln, Abwicklung und Verrechnung auf den Märkten für Geschäfte mit abgeleiteten Instrumenten des Freiverkehrs (OTC) und Mechanismen der Krisenprävention; begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Mindestbetrag für den Schutz von Bankeinlagen zu erhöhen, und bekräftigt seine Zusage, diesen Vorschlag schnellstmöglich zu erörtern;

16.   hält es nach wie vor für notwendig, den Lamfalussy-Prozess – wie es auch in seiner Entschließung vom 9.Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur(1) gefordert wird – zu stärken, einschließlich der Aufsicht über die größten grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen durch Kollegien und der Festlegung eines klaren rechtlichen Status und verstärkter Befugnisse der 3L3-Ausschüsse, um die Aufsicht in der Europäischen Union zu verbessern und den internationalen Dialog und die Koordinierung von Maßnahmen in diesem Bereich zu unterstützen;

17.   weist darauf hin, dass eine Krise, die über die nationalen Rechtsordnungen hinausgeht, nicht von den nationalen Behörden allein bewältigt werden kann, und dass im Falle grenzübergreifender Krisen die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Aufsichtsbehörden von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Kommission und die zuständigen nationalen Behörden nachdrücklich auf, gemeinsam geeignete Vorschläge für ein wirksames Krisenmanagement auszuarbeiten und diese dem Parlament zur weiteren Prüfung zu unterbreiten; weist darauf hin, dass eine starke Koordinierung auf EU-Ebene bei G8-Gipfeltreffen von großer Bedeutung ist, und glaubt fest an globale Antworten auf diese Krise, durch die die Herausbildung einer neuen internationalen Finanzordnung mit der Reform der Bretton-Woods-Institutionen gefördert werden würde;

18.   begrüßt die Initiative, mit der so bald wie möglich eine internationale Konferenz einberufen werden soll, um die Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu erörtern, die als Reaktion auf die gegenwärtige Krise ergriffen werden müssen; ist davon überzeugt, dass die Europäischen Union eine führende Rolle bei der Erörterung der Zukunft der internationalen Finanzordnung einnehmen muss; fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, das Parlament an diesem Prozess zu beteiligen;

19.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich ihren Vorschlag zur Überprüfung der Ricthlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen(2) vorzulegen;

Vertrag von Lissabon

20.   bekräftigt, dass es das Ergebnis des irischen Referendums und die Ergebnisse der Ratifizierungsverfahren in den übrigen Mitgliedstaaten respektiert, und vertritt die Ansicht, dass es möglich ist, den vom irischen Volk geäußerten Anliegen Rechnung zu tragen, um so zu gewährleisten, dass vor den Wahlen zum Europäischen Parlament eine für alle Parteien akzeptable Lösung gefunden wird; ist bereit, der Regierung und dem Parlament Irlands jegliche von ihnen geforderte Unterstützung zukommen zu lassen, um ein Paket von Vorschlägen auszuarbeiten, mit dem ein breiter, auf fundierten Informationen beruhender Konsens in der irischen Öffentlichkeit über die Zukunft Irlands in einer reformierten und gestärkten Europäischen Union gefunden werden kann, der auch für die EU-Partner Irlands eine annehmbare Lösung darstellt;

21.   fordert den Europäischen Rat auf, auf seiner nächsten Tagung eine Methode und einen Zeitplan festzulegen, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann;

Energie und Klimawandel

22.   ist der Ansicht, dass die EU-Klimaschutzziele für die Zeit nach 2012 nicht wegen der gegenwärtig vorherrschenden internationalen Finanzkrise in Frage gestellt werden sollten; sagt zu, eng mit Rat und Kommission zusammenzuarbeiten, um in kürzestmöglicher Zeit eine wirksame und praktikable Vereinbarung zum Thema Klimawandel und über das Energiepaket zu finden; betont jedoch, dass es für die EU-Industrie, ihre Beschäftigten und die Verbraucher von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele eingehend auf ihre Auswirkungen auf die sektorspezifische und allgemeine Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen geprüft werden; erinnert den Rat daran, dass hier das Mitentscheidungsverfahren Anwendung findet, bei dem eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist;

23.   fordert den Rat auf, an den vorgeschlagenen ehrgeizigen Zielen festzuhalten, die darin bestehen, dass Energie aus nachhaltigen erneuerbaren Energiequellen bis 2020 einen verbindlichen Anteil von 20 % am Gesamtenergieverbrauch der Gemeinschaft und einen verbindlichen Anteil von 10 % am Verkehrssektor eines jeden Mitgliedstaats ausmachen soll;

24.   verweist auf die Entschlossenheit des Europäischen Rates, im Falle des Abschlusses eines internationalen Abkommens eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 30 % anzustreben, sofern sich andere entwickelte Länder zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Betrag leisten;

25.   und weist erneut darauf hin, dass es für die EU-Industrie von entscheidender Bedeutung ist, dass für die Sektoren, die der Gefahr der Verlagerung von Emissionsquellen und des Rückgangs der Wettbewerbsfähigkeit am stärksten ausgesetzt sind, die erforderlichen Flexibilitäts-Maßnahmen ergriffen werden;

26.   weist darauf hin, dass das Potenzial der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung in Bezug auf die erhebliche Verringerung des CO2-Ausstoßes der Energieindustrie und industrieller Anlagen unter anderem durch den Intergovernmental Panel on Climate Change anerkannt wurde; fordert den Rat daher auf sicherzustellen, dass angemessene finanzielle Mittel bereitgestellt werden, so dass die von ihm geforderten 12 Demonstrationsanlagen bis 2015 in Betrieb genommen werden können;

27.   weist erneut darauf hin, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (COM(2007)0856) als einer der Legislativvorschläge in das Gesamtpaket betreffend den Klimawandel und die Energie eingefügt werden muss;

Energieversorgungssicherheit

28.   fordert ein starkes politisches Engagement für den Übergang zu einer EU-Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß, bei verstärkter Nutzung heimischer Energiequellen, dezentraler Energieerzeugung und Energiesparmaßnahmen, um erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz und andere Energieträger mit geringem CO2-Ausstoß zu fördern und die Diversifizierung der Energieversorgung und die Verringerung der Abhängigkeit vom Import fossiler Brennstoffe zu forcieren, da eine solche Reaktion auf die gestiegenen Ölpreise in höchstem Maße logisch ist; ist davon überzeugt, dass auf diese strategischen Maßnahmen umfangreiche finanzielle Zusagen für Forschung und Entwicklung folgen sollten;

29.   fordert den Rat auf, den Empfehlungen des Parlaments bezüglich der Annahme einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik mit Entschlossenheit zu folgen, insbesondere durch die Förderung der Einigkeit der Europäischen Union bei Verhandlungen mit Energieversorgern und Transitländern, die Verteidigung von EU-Interessen im Allgemeinen, die Entwicklung einer effizienten Energiediplomatie, die Annahme wirksamerer Krisenreaktionsmechanismen und durch die Sicherstellung der Diversifizierung der Energielieferanten; weist auf die Notwendigkeit hin, diesbezüglich eine Strategie anzunehmen, die mit den erforderlichen Instrumenten ausgestattet wird, um ihre Ziele zu erfüllen; fordert, dass der notwendigen Verknüpfung der Netze, die insbesondere im östlichen Teil Europas fehlt, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;

30.   begrüßt den Aufruf des Rates, wesentliche Infrastrukturen zu verstärken und auszubauen; fordert die Kommission auf, die transeuropäischen Energienetze zu verwirklichen und einen Plan für prioritäre Verbünde zu erarbeiten, dabei aber auch die Infrastrukturen für die Abnahme bzw. Wiedervergasung von Flüssiggas und die Speicheranlagen zu berücksichtigen; begrüßt die besondere Aufmerksamkeit, die den abgelegenen Regionen der Europäischen Union zuteil wird; betont, wie wichtig es ist, die europäische Verbund- und Netzinfrastruktur weiter auszubauen, um Windenergie aus Offshore-Parks in zunehmendem Maß auf die Märkte zu bringen; stellt fest, dass grenzüberschreitende Kuppelstellen besondere Maßnahmen erfordern werden, zum Beispiel Vorzugsfinanzierungen und Steuerbefreiungen; stellt fest, dass die Schließung der Lücken in den transeuropäischen Energienetzen die Versorgungssicherheit verbessern und zur Vollendung des Binnenmarktes beitragen wird;

31.   hält eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten der Schwarzmeerregion in einer institutionellen und multilateralen Struktur für dringend geboten, die Themen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Energieversorgung und -transit und Transparenz des Funktionierens der Märkte umfassen sollte;

32.   betont, dass die Energieversorgungssicherheit eine Priorität der Europäischen Union ist; betont in diesem Zusammenhang, dass die Entwicklung gemeinsamer Projekte der Europäischen Union mit erneuerbaren Energien eine Schlüsselrolle bei der Energieversorgungssicherheit spielen muss, wobei sicherzustellen ist, dass die Ziele von Lissabon und Göteborg eingehalten werden;

33.   betont, dass die Erhöhung der Energieeffizienz nicht nur die kostengünstigste Art und Weise der Verringerung von Treibhausgasemissionen ist, sondern auch direkte positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat, zum Beispiel durch geringere Kraftstoffkosten und eine höhere Kaufkraft der Verbraucher bei anderen Waren und Dienstleistungen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung von bestehenden Rechtvorschriften und von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu beschleunigen;

34.   hält einen voll funktionsfähigen Binnenmarkt für ausschlaggebend für die Energieversorgungssicherheit; stellt fest, dass der EU-Energiemarkt immer noch nicht ganz vollendet ist und dass eine vollständige Verwirklichung unbedingt notwendig ist; begrüßt die Forderung, das Gesetzespaket zum Energiebinnenmarkt vor Ende der Wahlperiode zum Abschluss zu bringen; fordert den Rat auf, in Verhandlungen mit dem Parlament über dieses Paket auf der Grundlage der am 10. Oktober 2008 im Rat "Energie" erzielten politischen Einigung einzutreten;

Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl

35.   begrüßt die Initiative des französischen Ratsvorsitzes zum Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl, sofern dieser einen kohärenten und ausgewogenen Ansatz in Bezug auf die Einwanderung im Rahmen seiner doppelten Zielsetzung, nämlich der Eröffnung von Möglichkeiten einer legalen Einwanderung bei gleichzeitiger Bekämpfung der illegalen Einwanderung, verfolgt; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass eine gemeinsame Einwanderungspolitik von der Annahme ausgehen sollte, dass Migranten individuelle Mitglieder der Gesellschaft und potenzielle Bürger sind; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten zudem versuchen sollten, klare und wirksame politische Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und Integration zu ergreifen; ist daher der Ansicht, dass der Pakt von konkreten Legislativvorschlägen begleitet werden muss;

36.   meint wie der Rat, dass der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl einen Rahmen für Maßnahmen künftiger Ratsvorsitze bieten sollte;

Maßnahmen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 1. September 2008

37.   vertritt die Auffassung, dass es keine militärische Lösung der Konflikte im Kaukasus geben kann, und verurteilt scharf all diejenigen, die Zwang und Gewalt angewendet haben, um die Lage in den abtrünnigen georgischen Gebieten Südossetien und Abchasien zu ändern;

38.   erinnert an das unverhältnismäßige militärische Vorgehen Russlands in Georgien Anfang August 2008, das tief ins Landesinnere vorgedrungen ist, sowie an die einseitige Entscheidung Russlands, die Unabhängigkeit von Abchasien und Südossetien anzuerkennen;

39.   fordert Russland auf, die Souveränität und territoriale Integrität von Georgien sowie die Unverletzlichkeit seiner durch alle EU-Mitgliedstaaten anerkannten Grenzen zu achten;

40.   betont, dass die Europäische Union ihre Politik gegenüber Russland überprüfen muss, sollte Russland seinen Verpflichtungen gemäß den Abkommen vom 12. August und vom 8. September 2008 nicht nachkommen;

41.   begrüßt die Haltung des Rates zur Lage in Georgien; erinnert an die Verpflichtungen der Vereinbarungen vom 12. August und 8. September 2008; betont, dass der Rückzug der russischen Truppen aus den an Südossetien und Abchasien angrenzenden Gebieten ein wichtiger zusätzlicher Schritt ist; fordert eine sichere und rasche Rückkehr der Flüchtlinge, die von der Entsendung von EU-Beobachtern vor Ort begleitet werden muss; bedauert das Scheitern der Gespräche zwischen Russland und Georgien vom 15. Oktober 2008 in Genf;

42.   bedauert zudem, dass es der Beobachtermission der Europäischen Union (EUMM) in Georgien nicht gestattet ist, die zwei abtrünnigen Gebiete zu betreten, in denen Russland plant, reguläre Streitkräfte in der Stärke von 7 600 Mann zu stationieren und dadurch das kleine Kontingent russischer Friedenstruppen, die in beiden Gebieten nach den Waffenstillstandsvereinbarungen von 1992 bis 1994 stationiert wurden, zu ersetzen;

43.   sieht den Schlussfolgerungen der internationalen Geberkonferenz für Georgien, vom 22. Oktober 2008 erwartungsvoll entgegen; begrüßt das Engagement der Kommission, Georgien große politische, finanzielle und praktische Unterstützung zu leisten; fordert die Kommission auf, rasch Maßnahmen für den Wiederaufbau in den Konfliktgebieten vorzulegen und diese auch schnell umzusetzen und die humanitäre Hilfe aufzustocken, damit die vom Krieg heimgesuchten Menschen wieder an ihre Wohnorte zurückkehren können und vor dem Winter eine Unterkunft haben;

44.   weist darauf hin, dass alle offenen Fragen auf der internationalen Konferenz in Genf geklärt werden müssen, insbesondere die Zukunft Südossetiens und Abchasiens sowie die Lage in diesen Gebieten und vor allem die anhaltende militärische Präsenz Russlands in Achalgori und Perevi in Südossetien und im Kodori-Tal in Abchasien; weist zudem darauf hin, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland bis zur Klärung dieser Fragen nicht vollständig normalisiert werden können;

45.   erinnert die russischen Behörden daran, dass es wichtig ist sicherzustellen, dass Personen und nichtstaatlichen Organisationen, die sich für den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte einsetzen, gemäß den Zusagen Russlands gegenüber dem Europarat ihrer Tätigkeit nachgehen können ohne Einschüchterungen ausgesetzt zu sein;

46.   fordert den Rat und die Kommission auf, eine selektive Anwendung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte auf Belarus in Erwägung zu ziehen, indem sie die belarussische Zivilgesellschaft stärker unterstützen; betont, dass die demokratische Opposition von Belarus in vollem Umfang in den Dialog zwischen der Europäischen Union und Belarus einbezogen werden muss;

47.   fordert den Rat und die Kommission auf, in einen echten Dialog mit den belarussischen Behörden auf der Grundlage eines an Bedingungen geknüpften abgestuften Ansatzes zusammen mit Benchmarks, Zeitplänen, Revisionsklauseln und angemessenen Finanzmitteln einzutreten;

48.   begrüßt, dass der Europäische Rat die gegenwärtig von der Kommission geplante "Östliche Partnerschaft" unterstützt, mit der die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren östlichen Nachbarn gestärkt werden sollen; unterstreicht, dass diese Partnerschaft durch konkrete und greifbare Inhalte gekennzeichnet sein muss, insbesondere im Hinblick auf die Freizügigkeit und den freien Handel, und auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln aus dem EU-Haushalt ausgestattet werden muss;

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49.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0476.
(2) ABl. L 157 vom 26.6.2003, S. 38.

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