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Verfahren : 2008/2664(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0582/2008

Eingereichte Texte :

B6-0582/2008

Aussprachen :

PV 19/11/2008 - 12
CRE 19/11/2008 - 12

Abstimmungen :

PV 20/11/2008 - 6.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0564

Angenommene Texte
PDF 136kWORD 49k
Donnerstag, 20. November 2008 - Straßburg
Europäische Raumfahrtpolitik
P6_TA(2008)0564B6-0582/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zur Europäischen Raumfahrtpolitik: den Weltraum der Erde näher bringen

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 26. September 2008 mit dem Titel "Weiterentwicklung der europäischen Raumfahrtpolitik"(1),

–   unter Hinweis auf den UN-Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Resolution 2222 (XXI), "Weltraumvertrag"),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 10. Juli 2008 zu Weltraum und Sicherheit(2) und vom 29. Januar 2004 zum Aktionsplan für die Durchführung der Europäischen Raumfahrtpolitik(3) sowie unter Hinweis auf die bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie vom 16. Juli 2007 geäußerten Überlegungen,

–   in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 21. Mai 2007 zur Europäischen Raumfahrtpolitik(4),

–   in Kenntnis des Kommissionsdokuments vom 11. September 2008 mit dem Titel "Europäische Raumfahrtspolitik – Fortschrittsbericht" (KOM(2008)0561),

–   in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation,

–   unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und den Vertrag über die Europäische Union (EUV) in der Fassung des Vertrags von Lissabon sowie auf die einschlägigen Bestimmungen zur Europäischen Raumfahrtpolitik (Artikel 189 AEUV),

–   gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass der Weltraum ein strategisches Gut von grundlegender Bedeutung für Europas Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand ist und dass der Rat und das Europäische Parlament bei der Durchsetzung politischer Entwicklungen gemeinsam eine führende Rolle einnehmen müssen,

B.   in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und viele ihrer Mitgliedstaaten seit über 30 Jahren an der Finanzierung und Entwicklung der Raumfahrttechnologie und -forschung beteiligen, was zur Entstehung einer Vision für die Europäische Raumfahrtpolitik geführt hat, und in Anerkennung der fruchtbaren Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA),

C.   in Anbetracht des zunehmenden Interesses an einer starken Führungsrolle der Europäischen Union innerhalb der Europäischen Raumfahrtpolitik, mit der Lösungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Forschung, Verteidigung und Sicherheit gefunden und unterstützt werden sollen,

D.   in der Erwägung, dass eine starke Europäische Raumfahrtpolitik, insbesondere in Bezug auf Anwendungen, Dienste und die damit zusammenhängenden Infrastrukturen, den gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Einfluss der Europäischen Union stärken, die Entwicklung ihres industriellen und wissenschaftlichen Potentials unterstützen, zu Wachstum und Beschäftigung beitragen und ihre politische und technologische Eigenständigkeit auf kohärente und realistische Art und Weise sicherstellen wird,

E.   in der Erwägung, dass alle europäischen Raumfahrtaktivitäten getreu dem Grundsatz durchgeführt werden, dass die Erforschung und Nutzung des Weltraums zum Vorteil und im Interesse aller Länder ist und dass der Weltraum als Wirkungsfeld der gesamten Menschheit betrachtet wird, das ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden soll,

F.   in der Erwägung, dass die Europäische Union bestrebt ist, die internationale Zusammenarbeit bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums zu fördern; unter Zustimmung zur Einschätzung des Rates, wonach die europäischen Maßnahmen im Bereich der Erforschung des Weltraums im Rahmen eines weltweiten Programms durchgeführt werden sollten,

G.   in der Erwägung, wie wichtig ein größeres Verständnis und eine stärkere Unterstützung der Öffentlichkeit für die Entwicklung von Raumfahrttechnologien für die Weiterentwicklung der Europäischen Raumfahrtpolitik ist, wobei die Komplementarität der Maßnahmen gewährleistet sein muss und Synergien mit Entwicklungen außerhalb der Raumfahrt möglichst umfassend zu nutzen sind,

H.   in der Erwägung, dass Europa aus strategischen Gründen die Kontinuität eines unabhängigen, zuverlässigen, nachhaltigen und kosteneffizienten Zugangs zur Raumfahrt auf der Grundlage geeigneter und wettbewerbsfähiger Startkapazitäten von Weltrang sowie eines einsatzfähigen europäischen Weltraumzentrums gewährleisten muss,

I.   in der Erwägung, dass angemessene Instrumente und Finanzierungssysteme der Europäischen Union für die Europäische Raumfahrtpolitik gefunden werden müssen, um die Mittelzuweisungen aus dem 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) zu ergänzen und somit den verschiedenen wirtschaftlichen Akteuren zu ermöglichen, ihre Maßnahmen mittel- und langfristig zu planen,

J.   in Erwägung der Tatsache, dass eine angemessene Struktur für das Vorgehen im Bereich der Raumfahrtpolitik und der Raumfahrtaktivitäten sowie ein geeigneter Regulierungsrahmen zur Förderung der raschen Entwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger nachgelagerter Dienste – insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung des dauerhaften Zugangs zu Frequenzen für alle weltraumgestützten Anwendungen – wesentlich sind, um sicherzustellen, dass die Europäische Raumfahrtpolitik zu den erwarteten Ergebnissen führt und den ehrgeizigen Bestrebungen der Europäischen Union, der ESA und ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten entspricht,

K.   in der Erwägung, dass ein genauer Zeitplan für die Erfüllung der Ziele von Galileo, EGNOS und des in "Kopernikus" neubenannten Programms zur Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) festgelegt und ein Fahrplan für die verschiedenen Einrichtungen, die bei der Durchführung dieser Programme eine Rolle spielen, aufgestellt werden muss,

L.   in der Erwägung, dass der Weltraum ein einzigartiges Instrument zur sofortigen Erfassung und weltweiten Übertragung von großen Datenmengen in der heutigen Gesellschaft darstellt und ein wichtiges Instrument für das Verständnis und die Überwachung des weltweiten Klimawandels ist – ein Bereich, in dem Europa eine führende Rolle einnimmt; unter Aufforderung der anderen internationalen Akteure zu einer verantwortungsvolleren Einstellung gegenüber zukünftigen Generationen,

M.   in der Erwägung, dass im Hinblick auf Sicherheitsaspekte im Weltraum wichtige Durchbrüche, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Überwachung und Erdbeobachtung, erzielt werden können,

N.   in der Erwägung, dass in der auf der 4. Tagung des Rates "Weltraum" (gemeinsame Tagung des Rates der Europäischen Union und des Rates der ESA) am 22. Mai 2007 angenommenen Entschließung eine Optimierung des Entscheidungsprozesses auf dem Gebiet der Raumfahrt im Rat der Europäischen Union sowie in den anderen EU-Organen gefordert wird,

O.   in der Erwägung, dass im nächsten Finanzrahmen angemessene EU-Instrumente und Finanzierungssysteme in Betracht gezogen werden sollten, um langfristige Gemeinschaftsinvestitionen in die raumfahrtbezogene Forschung und den Einsatz nachhaltiger weltraumgestützter Anwendungen zum Nutzen Europas und seiner Bürger zu ermöglichen,

P.   in der Erwägung, dass die Europäische Union die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern verstärken muss,

1.   begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. September 2008 als eine hilfreiche politische Zusage im Sinne der Entwicklung der Europäischen Raumfahrtpolitik, die in erheblichem Maße zur europäischen Identität beiträgt, und bekräftigt seine Absicht, konstruktiv mitzuarbeiten und sich uneingeschränkt an der Umsetzung dieser Politik zu beteiligen, und zwar so, als ob der Vertrag von Lissabon bereits in Kraft wäre;

2.   teilt die Ansicht des Rates, dass die gegenwärtigen Prioritäten in der rechtzeitigen Umsetzung der Programme Galileo und EGNOS sowie GMES/Kopernikus (globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung) liegen;

3.   begrüßt insbesondere die Einsetzung des Interinstitutionellen Galileo-Ausschusses, der als Modell für die Entwicklung der Europäischen Raumfahrtpolitik dienen könnte;

4.   fordert die Kommission und den Rat auf, einen genauen Zeitplan für die Schaffung effizienter Verwaltungsstrukturen für das Programm GMES/Kopernikus aufzustellen und einen eindeutigen Fahrplan für dieses Programm auszuarbeiten, um dessen Effizienz zu verbessern und seine Mittelausstattung detailliert festzulegen;

5.   betont, dass das Programm GMES/Kopernikus als nutzerorientierte Initiative, die aufgrund des wesentlichen Beitrags der erd- und weltraumgestützten In-situ-Beobachtungsinfrastrukturen umgesetzt werden konnte, eine entscheidende Rolle spielt; betont, dass die ununterbrochene Bereitstellung von Daten und Diensten unverzichtbar ist; ist insbesondere der Ansicht, dass die Kommission in einem ersten Schritt die Erstellung einer Folgenabschätzung in Bezug auf mögliche Vorteile, die voraussichtlichen Kosten und die langfristige Entwicklung von GMES/Kopernikus in Auftrag geben und danach dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Aktionsplan vorlegen sollte, der unter anderem die folgenden Aspekte abdeckt:

   rechtlicher Rahmen des Programms GMES/Kopernikus,
   Verwaltungsstruktur des Programms GMES/Kopernikus, einschließlich der Rolle der Europäischen Union und der Einrichtungen, die keine EU-Einrichtungen sind,
   Finanzierung des Programms GMES/Kopernikus,
   Durchführungsplan,
   Rolle ähnlicher, aber ergänzender zwischenstaatlicher und multilateraler Initiativen,
   internationale Aspekte des Programms GMES/Kopernikus und somit erforderliche Zusammenarbeit;

6.   bedauert, dass trotz klarer Empfehlungen der Nutzergemeinschaft nach der Außerbetriebnahme des bereits im Orbit befindlichen Satelliten Jason 2 die weitere Verfügbarkeit von Höhendaten, die von Satelliten mit geringer Bahnneigung gewonnen werden, nicht mehr sichergestellt ist, und fordert die Kommission auf, die Finanzierungsprobleme von Jason 3 in Angriff zu nehmen, da diese kurzfristig die Nachhaltigkeit des Kopernikus-Dienstes gefährden könnten, und die diesbezüglich getroffenen Entscheidungen dem Parlament mitzuteilen;

7.   empfiehlt, dass ein strukturierter Dialog zwischen den europäischen institutionellen Akteuren und den zwischenstaatlichen Akteuren eingerichtet wird, durch den sichergestellt wird, dass alle Mitgliedstaaten einen freien und gleichberechtigten Zugang zu den Vorteilen der Europäischen Raumfahrtpolitik haben;

8.   fordert den Rat und die Kommission auf, Synergien zwischen zivilen und sicherheitspolitischen Entwicklungen im Bereich der Raumfahrt zu fördern; weist darauf hin, dass die europäischen Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten unter anderem von der Verfügbarkeit satellitengestützter Systeme abhängen und der Zugang zu diesen Systemen für die Europäische Union von entscheidender Bedeutung ist;

9.   fordert den Rat und die Kommission auf, im Bereich der internationalen Beziehungen, und hier vor allem beim Wettbewerb auf den internationalen Handels- und öffentlichen Beschaffungsmärkten voranzukommen, damit sichergestellt werden kann, dass Europa mit einer Stimme spricht und eine abgestimmte Strategie verfolgt;

10.  stimmt mit dem Rat darin überein, dass die internationale Zusammenarbeit im Weltraum den Interessen Europas dienen muss und im Hinblick auf dieses Ziel zu globalen Initiativen beitragen sollte; hält es für überaus wichtig, Europas politische, technologische und operationelle Eigenständigkeit sicherzustellen;

11.   erinnert den Rat und die Kommission an die von ihnen geäußerte Absicht, dem Europäischen Parlament im Zusammenhang mit dem Durchführungsplan der Europäischen Raumfahrtpolitik konkrete Empfehlungen oder Vorschläge vorzulegen, die die folgenden vier vorrangigen Bereiche betreffen:

   Weltraum und Klimawandel,
   Beitrag der Europäischen Raumfahrtpolitik zur Lissabon-Strategie,
   Weltraum und Sicherheit, ausgehend von seiner Entschließung vom 10. Juli 2008,
   Erforschung des Weltraums, einschließlich der Präsenz des Menschen und der bemannten Raumfahrt;

12.  hält die Entwicklung einer raumfahrtbezogenen Industriepolitik für wichtig, bei der sowohl der raumfahrtbezogene rechtliche Rahmen als auch das Standardisierungsprogramm, das zur Herausbildung neuer nachgelagerter Märkte in Europa beiträgt, eine wesentliche Rolle spielen; weist darauf hin, dass in der Galileo-Verordnung Kriterien für die Einbeziehung von KMU in die raumfahrtbezogene Industriepolitik auf EU-Ebene festgelegt wurden;

13.  erkennt den einzigartigen Beitrag von Weltraumprogrammen an, die eine weltweite und langfristige Abdeckung ermöglichen, wichtige Daten für die Erforschung des Klimawandels beisteuern und die Fakten liefern, die die Grundlage für anstehende Schlüsselentscheidungen in der Umweltpolitik bilden;

14.  weist darauf hin, dass der Weltraum dazu betragen kann, die Ziele von Lissabon zu erreichen, d. h. die Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Soziales und Umwelt zu erreichen und die Erwartungen der EU-Bürger zu erfüllen;

15.  hält es für erforderlich, dass die Europäische Union praktische Maßnahmen ergreift, mit denen die Abhängigkeit Europas im Hinblick auf ausgewählte kritische Raumfahrttechnologien, -komponenten und -operationen weiter verringert wird;

16.  ist der Auffassung, dass Europa eine gemeinsame Vision und einen langfristigen strategischen Plan für die Erforschung des Weltraums entwickeln sollte, um in internationalen Programmen für die bemannte und unbemannte Erforschung des Weltraums (wie der Globalen Erforschungsstrategie), einschließlich der Möglichkeit einer künftigen bemannten Marsexpedition, eine Rolle zu spielen;

17.   fordert nachdrücklich, die Einführung eines möglichen neuen eigenständigen Kapitels im EU-Haushaltsplan für die Europäische Raumfahrtpolitik in Erwägung zu ziehen, um in dem Fall, dass die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon über die Raumfahrtpolitik in Kraft treten, das entschiedene Engagement der Europäischen Union für die Europäische Raumfahrtpolitik widerzuspiegeln und die Übersichtlichkeit und Transparenz dieser Politik zu erhöhen;

18.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in raumfahrtbezogene Forschung und Technologie zu fördern;

19.   fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung des Weltraums zur Datenerfassung und -übertragung weiter auszubauen, und weist nachdrücklich darauf hin, dass die technologische Entwicklung im Bereich der Weltraumüberwachung und -beobachtung gefördert werden muss;

20.  fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verschmutzung des Weltraums zu vermeiden;

21.  fordert die Kommission auf, eine Studie über die Auswirkungen des Weltraumtourismus und den für die Sicherheit erforderlichen rechtlichen Rahmen auszuarbeiten;

22.   fordert den Rat und die Kommission auf, alle erdenklichen Bemühungen zu unternehmen, um Überlegungen über die Erforschung des Weltraums einzuleiten, und eine Vision zu entwickeln, welche Stellung Europa bei künftigen weltweiten Forschungsvorhaben einnehmen und welche Mittel es dafür zur Verfügung stellen soll; äußert in diesem Zusammenhang den Wunsch, in die bevorstehende von der Kommission vorgeschlagene hochrangige Konferenz über die Erforschung des Weltraums eingebunden zu werden;

23.  betont, wie wichtig die Erforschung des Weltraums dafür ist, dass junge Europäer sich für eine Laufbahn in Wissenschaft und Technik entscheiden und die wissenschaftlichen Kapazitäten in Europa stärken;

24.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Weltraumorganisation, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) ABl. C 268 vom 23.10.2008, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0365.
(3) ABl. C 96 E vom 21.4.2004, S. 136.
(4) ABl. C 136 vom 20.6.2007, S. 1.

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