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Verfahren : 2008/2236(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0037/2009

Eingereichte Texte :

A6-0037/2009

Aussprachen :

PV 18/02/2009 - 22
CRE 18/02/2009 - 22

Abstimmungen :

PV 19/02/2009 - 9.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0078

Angenommene Texte
PDF 241kWORD 71k
Donnerstag, 19. Februar 2009 - Brüssel
Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments
P6_TA(2009)0078A6-0037/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (2008/2236(INI))

Das Europäische Parlament,

-   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments(1) (ENPI),

-   unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf die Fortschrittsberichte der Kommission über deren Umsetzung,

-   unter Hinweis auf die Aktionspläne, die gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, dem Libanon, der Republik Moldau, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Tunesien und der Ukraine angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist, und auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen vom Dezember 2008 bezüglich des Abschlusses eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens,

-   unter Hinweis auf die Beschlüsse des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom September und Oktober 2008 zur Wiederaufnahme des Dialogs mit den belarussischen Behörden und zur Aussetzung der Reisebeschränkungen für führende Persönlichkeiten für einen Zeitraum von sechs Monaten als Reaktion auf die Freilassung politischer Gefangener und geringfügige Verbesserungen bei der Durchführung der Parlamentswahlen,

–   unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister am 27. und 28. November 1995 angenommenen Barcelona-Erklärung, mit der die Partnerschaft Europa-Mittelmeer begründet wurde,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2008 mit dem Titel "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" (KOM(2008)0319),

–   unter Hinweis auf die Zustimmung des Europäischen Rates vom 13. und 14. März 2008 zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Pariser Mittelmeergipfels vom 13. Juli 2008,

–   unter Hinweis auf die Erklärung über die Verwaltung, die Projekte und den regionalpolitischen Dialog, die auf der Ministerkonferenz zum Thema "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" am 3. und 4. November 2008 in Marseille angenommen wurde,

-   in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der ENP (KOM(2006)0726) und vom 5. Dezember 2007 mit dem Titel "Für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik" (KOM(2007)0774),

-   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. April 2007 zum Thema "Die Schwarzmeersynergie – Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit" (KOM(2007)0160) und der Mitteilung der Kommission vom 19. Juni 2008 (KOM(2008)0391) mit dem Titel "Bericht über das erste Umsetzungsjahr der Schwarzmeersynergie",

   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 mit dem Titel "Östliche Partnerschaft" (KOM(2008)0823),

–   in Kenntnis des Schreibens von Kommissionsmitglied Benita Ferrero-Waldner vom 26. April 2006 an den Ausschuss des Parlaments für auswärtige Angelegenheiten,

-   unter Hinweis auf seine Entschließungen zur ENP und zur Erweiterungsstrategie der Europäischen Union,

-   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Nachbarländern und Nachbarregionen der Europäischen Union,

-   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

-   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungsnahmen des Entwicklungsausschusses, des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0037/2009),

A.   in der Erwägung, dass die Reform der Finanzinstrumente von 2006 und das Abkommen über den neuen Rahmen für Außenhilfe die Verpflichtung der Kommission enthält, bis zu den Europawahlen 2009 eine Halbzeitbewertung zur Umsetzung der ENPI-Verordnung vorzunehmen, und dem Parlament stärkere Prüfbefugnisse in Bezug auf Gemeinschaftshilfen garantiert,

B.   in der Erwägung, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 2006 Arbeitsgruppen für das ENPI Süd und das ENPI Ost eingerichtet hat, um mit der Kommission einen strukturierten Dialog über die Dokumente zur Umsetzung des ENPI zu führen, in denen die politischen Rahmenvoraussetzungen für die Umsetzung der Hilfe im Rahmen des ENPI festgelegt werden,

C.   in der Erwägung, dass das ENPI seit Beginn der laufenden Finanziellen Vorausschau im Jahr 2007 darauf abzielt, die Umsetzung der ENP und insbesondere der ENP-Aktionspläne sowie der strategischen Partnerschaft mit der Russischen Föderation durch Förderung der Umsetzung der Fahrpläne für die vier gemeinsamen Räume zu unterstützen,

D.   in der Erwägung, dass das Hauptziel der ENP darin besteht, ein freundliches Umfeld in unmittelbarer Umgebung der Europäischen Union zu schaffen; in der Erwägung, dass die Nachbarländer auf natürliche Weise in zwei Gruppen unterteilt sind: die Länder im Süden und die Länder im Osten, mit jeweils unterschiedlichen Zielen und Herangehensweisen gegenüber der Europäischen Union; in der Erwägung, dass diese Unterteilung am Beispiel von zwei kürzlich vorgeschlagenen Initiativen deutlich wird, und zwar der Union für den Mittelmeerraum und der Östlichen Partnerschaft,

E.   in der Erwägung, dass das ENPI auch dazu dient, grenzüberschreitende Programme und Mehrländerprogramme im Bereich des ENPI zu finanzieren, um unter anderem Initiativen wie die Schwarzmeersynergie, die Union für den Mittelmeerraum und die Östliche Partnerschaft zu unterstützen,

F.   in der Erwägung, dass die ENP nach wie vor eine der obersten Prioritäten der Außenpolitik der Europäischen Union ist und für alle beteiligten Staaten eine Möglichkeit darstellt, sich enger an die Europäische Union anzubinden,

G.   in der Erwägung, dass die ENP unabhängig vom Beitrittsprozess besteht, diesen aber auch nicht ausschließt, und einen Schritt zur wirtschaftlichen und politischen Annäherung zwischen der Europäischen Union und den Nachbarländern darstellt,

H.   in der Erwägung, dass das starke Bevölkerungswachstum in den Nachbarstaaten der Europäischen Union, das zu einer wachsenden Verstädterung ihrer Bevölkerung führt, eine neue Herausforderung darstellt, auf die mit dem ENPI reagiert werden muss,

Allgemeine Bemerkungen

1.   ist der Auffassung, dass die Bestimmungen der ENPI-Verordnung dem Zweck der Zusammenarbeit mit Nachbarländern und anderen multilateralen Organisationen insgesamt angemessen und dafür geeignet sind;

2.   ruft die Kommission auf, gemeinsam mit den Partnerregierungen an der Weiterentwicklung von Mechanismen zur Konsultation der Zivilgesellschaft und der lokalen Gebietskörperschaften zu arbeiten, um diese stärker an der Gestaltung und Überwachung der Umsetzung des ENPI und der nationalen Reformprogramme zu beteiligen; fordert die Kommission auf, die Veröffentlichung der jährlichen Aktionsprogramme auf ihrer Website voranzutreiben und die Partnerregierungen dazu zu bewegen, ihre nationalen Programmplanungsdokumente der Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen zugänglich zu machen;

3.   fordert den Rat auf, mit dem Parlament ein flexibles und transparentes Informationsinstrument in diesem Bereich auszuarbeiten und dem Parlament die Protokolle über die angenommenen Beschlüsse umgehend zu übermitteln;

4.   fordert die Kommission und die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Städte- und Regionalpartnerschaften zu fördern und eine angemessene Unterstützung für diese Programme bereitzustellen, um die lokalen und regionalen Verwaltungskapazitäten in den Nachbarländern zu stärken sowie Austauschprogramme für die Zivilgesellschaft und Mikroprojekte zu fördern;

5.   begrüßt die Tatsache, dass die Kommission im Rahmen des ENPI das neue Programm für die Zusammenarbeit bei der städtischen Entwicklung und den Dialog (CIUDAD) auf den Weg gebracht hat, das die Förderung konkreter Projekte der Zusammenarbeit zwischen europäischen Städten und Städten des ENPI-Gebiets ermöglicht; weist nachdrücklich auf die Relevanz hin, die Initiativen dieser Art bei der Förderung des Dialogs und des Demokratisierungsprozesses haben; fordert daher, dass 2008/2009 anlässlich der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens mehr Finanzmittel bereitgestellt werden, um diese Initiativen zu stärken;

6.   ist der Auffassung, dass die Öffentlichkeitswirksamkeit der Gemeinschaftshilfen durch zielgerichtete Kommunikation mit den Beteiligten und der Öffentlichkeit verbessert werden muss, und empfiehlt in diesem Zusammenhang den Ausbau der Kontakte zur Zivilgesellschaft und zu den lokalen Gebietskörperschaften, die in Anbetracht ihrer Bürgernähe eine kompetente und effiziente Handlungsebene darstellen;

7.   fordert, die jährlichen Aktionsprogramme in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ehrgeiziger zu verfolgen, um eine erhebliche Allokationslücke zwischen den östlichen Partnern und den Mittelmeerpartnern zu vermeiden; ist der Ansicht, dass mehr getan werden sollte, um die Partnerregierungen zu einem verstärkten Engagement in diesen Bereichen zu bewegen;

8.   weist nachdrücklich darauf hin, dass in allen neuen ENP-Aktionsplänen, über die derzeit verhandelt wird, klare, konkrete und messbare Ziele festgelegt werden müssen; unterstreicht, dass alle Kapitel dieser Aktionspläne voneinander abhängig sein müssen, um in allen Kapiteln unterschiedslos Fortschritte zu erzielen; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer globalen Politik für Menschenrechte und Demokratie, die alle bestehenden Instrumente in diesem Bereich umfasst;

9.   ist der Meinung, dass die Verfahren und zeitlichen Rahmen des ENPI trotz der flexibleren und einfacheren Handhabung der gemeinschaftlichen Hilfsinstrumente, die insbesondere beim Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte(2) zutage tritt, weiterhin eine Belastung für die Organisationen der Zivilgesellschaft und die lokalen Gebietskörperschaften darstellen; ruft die Kommission auf, eine vergleichende Analyse der durch andere wichtige Geberländer angewandten Verfahren vornehmen zu lassen und die Ergebnisse dem Parlament mitzuteilen;

10.   ist der Auffassung, dass nur Regierungen, die in der Lage sind, das ENPI in transparenter, wirksamer und verantwortlicher Art und Weise umzusetzen, sektorbezogene und allgemeine Budgethilfe erhalten dürfen und dass diese nur dort gewährt werden sollte, wo sie einen wirklichen Anreiz darstellt; ruft die Kommission auf, die Angemessenheit der Budgethilfe für Länder zu überprüfen, die im Zusammenhang mit dem Haushaltsgebaren und mit Kontrollverfahren Probleme haben und ein hohes Maß an Korruption aufweisen; fordert die Kommission auf, bei der Auswahl, Durchführung und Überprüfung von ENPI-Programmen ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Transparenz herzustellen;

11.   betont die Notwendigkeit eines länderspezifischen Ansatzes mit Blick auf die politischen Auflagen, der unter anderem darauf abzielt, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolles Regieren, die Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenrechte sowie die Unabhängigkeit der Justiz zu fördern; ist daher der Ansicht, dass eine eingehende und gründliche Bewertung aller im Rahmen dieses Instruments finanzierten "Justiz"-Projekte öffentlich gemacht und dem Parlament vorgelegt werden sollte;

12.   begrüßt die Aufnahme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in den Anwendungsbereich der ENPI-Verordnung als ein strategisches Werkzeug zur Entwicklung gemeinsamer Projekte und zur Stärkung der Beziehungen zwischen den ENP-Ländern und den Mitgliedstaaten; besteht allerdings darauf, dass es nötig ist, spezifische Instrumente zu schaffen, um eine regelmäßige Überwachung der Verwaltung und des Prozesses der Durchführung gemeinsamer operationeller Programme auf beiden Seiten der EU-Grenze sicherzustellen;

13.   fordert die Kommission auf, eine detaillierte Übersicht über alle für den Zeitraum 2007-2013 genehmigten operationellen Programme zusammen mit einer Bewertung der Frage anzufertigen, inwieweit die Grundsätze der Transparenz, der Effizienz und der Partnerschaft bei der Durchführung der Projekte eingehalten wurden; ermuntert die Kommission, ein Verzeichnis der Probleme zu erstellen, mit denen die Verwaltungsbehörden sowohl in den Grenzregionen der Europäischen Union als auch in den ENP-Ländern am häufigsten konfrontiert sind, um geeignete Lösungen für sie für den nächsten Programmplanungszeitraum zu ermitteln;

14.   ermuntert die Kommission, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen ENP-Programmen und -Projekten und Maßnahmen zu erleichtern, die im Rahmen des Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" wie auch der bereits abgeschlossenen Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A gemacht bzw. ergriffen wurden; ist insbesondere der Überzeugung, dass Schulungsinitiativen, darunter Programme zum Erlernen der Sprache der benachbarten Länder, und Partnerschaftsinitiativen für Beamte gefördert werden sollten; schlägt in diesem Zusammenhang regelmäßige Analysen der Verbesserungen vor, die hinsichtlich Kapazität und Aufbau von Institutionen auf beiden Seiten der EU-Grenze erreicht wurden;

15.   unterstreicht die Bedeutung einer Klarstellung der Beziehung zwischen der ENP als Rahmenpolitik und den regionalen ENP-Initiativen wie der Schwarzmeersynergie, der Union für den Mittelmeerraum und der künftigen Östlichen Partnerschaft, und einer verbesserten Koordinierung und Komplementarität dieser Initiativen sowie der verschiedenen gemeinschaftlichen Hilfsinstrumente; fordert, die ENPI-Programme und die finanzielle Zusammenarbeit vonseiten der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen besser aufeinander abzustimmen;

16.   betont die Notwendigkeit einer verbesserten Zusammenarbeit der ENPI-Länder mit den EU-Agenturen und von mehr Gelegenheiten für die ENPI-Länder zur Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen, sofern die Ziele der ENP-Aktionspläne erreicht wurden; fordert die Kommission auf, wirksame Maßnahmen zur Verringerung der finanziellen Belastung von Drittstaaten, die an diesen Gemeinschaftsprogrammen teilnehmen möchten, zu treffen;

17.   betont, dass hinsichtlich der Zahlungen im Rahmen des ENPI Transparenz herrschen muss, und zwar nach Ländern, Regionen und vorrangigen Bereichen;

18.   fordert, der Förderung von Mobilität, vor allem durch Mobilitätspartnerschaften mit den ENPI-Ländern, und direkten persönlichen Kontakten, insbesondere in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Wirtschaft und politischer Dialog, größeres Gewicht beizumessen; unterstützt Dringlichkeitsmaßnahmen zur Senkung der Visagebühren für Angehörige und Einwohner aller ENPI-Länder, mit dem letztendlichen Ziel, die Visaerteilung zu liberalisieren;

19.   unterstützt den Ansatz der Kommission in der Frage der wirtschaftlichen Integration, der das Ziel umfasst, eine weitreichende und umfassende Freihandelszone zu errichten;

20.   stellt fest, dass, obwohl in einigen ENPI-Ländern Anstrengungen unternommen wurden, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und sich für eine stärkere Beteiligung der Frauen am politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben einzusetzen, diese Maßnahmen bisher weder in den Partnerländern des Mittelmeerraums noch in den östlichen Partnerländern zu einer signifikanten Verbesserung geführt haben; fordert die Kommission auf, sich bei der Programmplanung und der Umsetzung des ENPI systematischer mit geschlechtsbedingten Ungleichheiten auseinanderzusetzen;

21.   unterstützt den Ansatz der Kommission in der Frage der Energieversorgungssicherheit, der darauf ausgerichtet ist, mittelfristig zwischen der Europäischen Union und den Nachbarländern einen vernetzten und diversifizierten Energiemarkt zu schaffen, der von gegenseitigem Vorteil ist; betont jedoch, dass ebenso wie der fortschreitenden Harmonisierung der Energiepolitik und des Energierechts der Partnerländer mit der Praxis der Europäischen Union und dem gemeinschaftlichen Besitzstand auch der Modernisierung der Energieinfrastruktur in den Partnerländern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

22.   begrüßt die Tatsache, dass der Vorschlag der Kommission für die Östliche Partnerschaft die Schaffung thematischer Plattformen beinhaltet (Demokratie; verantwortungsvolle Regierungsführung und Stabilität; wirtschaftliche Integration und Konvergenz mit der EU-Politik; Energieversorgungssicherheit; Kontakte zwischen den Menschen), die den Hauptbereichen der Zusammenarbeit entsprechen;

23.   betont die Notwendigkeit einer Ausweitung des ENPI-Finanzrahmens, damit die immer ehrgeizigeren Ziele der ENP erreicht und ihre neuen regionalen Initiativen unterstützt werden können; fordert, dass davon sowohl die Mittelmeerländer als auch die osteuropäischen Länder profitieren können;

24.   fordert, die derzeitige Effizienz und den Erfolg der Ausgaben im größeren Kontext zu bewerten, etwa vor dem Hintergrund der Hilfsmaßnahmen von Drittstaaten;

25.   ruft die Kommission auf, eine Bewertung der Auswirkungen der Außenhilfe von Drittstaaten in ENP-Ländern, insbesondere von China und Russland, und der Auswirkung der Finanzkrise in allen ENPI-Ländern vorzunehmen;

26.   fordert die Kommission auf, die tatsächlichen Bedürfnisse der Länder, denen sie derzeit öffentliche Entwicklungshilfe und ähnliche Unterstützung gewährt, genau abzuschätzen, insbesondere mit Blick auf die Höhe des BIP und die wirtschaftlichen Wachstumsraten in den Empfängerstaaten;

27.   ruft die Mitgliedstaaten auf, weitere finanzielle Unterstützung für die in den ENP-Aktionsplänen festgelegte Reformagenda bereitzustellen, indem sie ihren finanziellen Beitrag zur Fazilität für Investitionen im Rahmen der Nachbarschaftspolitik und zu ähnlichen ENPI-Initiativen erhöhen und die bilaterale Hilfe aufstocken;

28.   erinnert daran, dass das Parlament während der Verhandlungen über die Rechtsgrundlage des ENPI berechtigte Bedenken äußerte, inwiefern mittel- und langfristige Strategiepapiere und Länderpapiere, in denen häufig vorläufige Beträge angegeben sind, der Kontrolle des Parlaments unterliegen würden; fordert, dass ausgewertet wird, wie diese vorläufig eingesetzten Beträge in den vergangenen zwei Jahren verwendet worden sind;

29.   äußert in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über die Höhe der Anträge auf Mittelübertragungen im Rahmen von Kapitel 19 08 des Haushaltsplans, die für 2007 und 2008 insgesamt bereits einen Anstieg um 410 Millionen Euro an Verpflichtungen und 635 Millionen Euro an Zahlungen aufweisen;

30.   stellt mit Genugtuung fest, dass die im Rahmen des ENPI unterstützten Länder Anspruch auf Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) haben(3) und EIB-Finanzierungen im Einklang mit der EU-Außenpolitik einschließlich spezifischer regionaler Ziele stehen und sie fördern sollten; weist darauf hin, dass der aktuelle Höchstbetrag der EIB-Finanzierungen für Länder, die im Rahmen des ENPI unterstützt werden, für den Zeitraum 2007-2013 12,4 Milliarden Euro beträgt, der sich aus zwei vorläufigen Beträgen von zusammen 8,7 Milliarden Euro für Mittelmeerländer und 3,7 Milliarden Euro für osteuropäische Länder und Russland zusammensetzt; fordert, dass in Zusammenarbeit mit der EIB die Verwendung solcher Darlehen ausgewertet wird;

31.   stellt mit Genugtuung fest, dass der Gerichtshof die ursprüngliche Rechtsgrundlage für solche Darlehen kürzlich aufgrund der Anfechtung des Parlaments für nichtig erklärt(4) und entschieden hat, dass in solchen Fällen das Mitentscheidungsverfahren nach den Artikeln 179 und 181a des EG-Vertrags anzuwenden sei; betont, dass die Überprüfung des ENPI und die Annahme einer Verordnung anstelle des aufgehobenen Beschlusses des Rates über die Garantieleistung der Gemeinschaft für EIB-Darlehen parallel stattfinden müssen, da sie ergänzende Instrumente der EU-Politik gegenüber Nachbarländern darstellen und es gilt, widersprüchliche und kontraproduktive Maßnahmen zu vermeiden;

32.   zeigt sich nach wie vor besorgt über mögliche Verantwortlichkeitsdefizite und das Risiko eventueller Unterschlagungen von Gemeinschaftsmitteln im Zuge der Verteilung von EU-Mitteln über von mehreren Gebern finanzierte Treuhandfonds; betont, wie wichtig ein solides öffentliches, auf Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht basierendes Finanzsystem ist; fordert die Kommission daher auf, eine Zuteilung von Mitteln über solche zwischengeschalteten Stellen so weit wie möglich, und sofern bessere und transparentere Methoden zur Zuteilung solcher Mittel bestehen, zu vermeiden;

Länder- und regionsspezifische Anmerkungen

33.   nimmt den im Rahmen der Initiative für eine Union für den Mittelmeerraum erreichten Fortschritt zur Kenntnis; betont jedoch, dass

   die ENPI-Förderung der ENP-Initiative für den Süden oder Osten nicht zum gegenseitigen Nachteil erfolgen darf,
   - das Parlament in angemessener Weise über die durch das ENPI finanzierten Projekte der Union für den Mittelmeerraum informiert werden muss,
   - die Transparenz anderer Quellen, einschließlich privater Finanzierung, im Falle einer Nutzung von ENPI-Mitteln von besonderer Bedeutung ist;

34.   erinnert daran, dass die ENP, was den Mittelmeerraum betrifft, eine Ergänzung zum Barcelona-Prozess darstellen sollte, und dass ihre Ziele präziser festgelegt werden sollten, um den Barcelona-Prozess durch die Förderung eines multilateralen regionalen Ansatzes zu stärken;

35.   vertritt die Auffassung, dass zur Verbesserung der Wirksamkeit der regionalen, multilateralen und grenzüberschreitenden Projekte im Rahmen des ENPI in Betracht gezogen werden sollte, die Teilnahme an diesen Programmen auf alle neuen Partner der Union für den Mittelmeerraum auszudehnen;

36.   ist der Ansicht, dass die jüngsten geopolitischen Entwicklungen in den östlichen Nachbarländern der Europäischen Union die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der ENP im Sinne einer besseren Anpassung an die Bedürfnisse der Partner, einschließlich eines verstärkten EU-Engagements in der Schwarzmeerregion und einer ehrgeizigen Östlichen Partnerschaft, deutlich machen; betont die Notwendigkeit, die Einrichtung einer Freihandelszone insbesondere unter Einbeziehung von Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und der Ukraine voranzutreiben, sobald die Partnerländer dafür bereit sind, die Notwendigkeit, so bald wie möglich die Maßnahmen für Visafreiheit mit der Europäischen Union zum Abschluss zu bringen, sowie die Notwendigkeit, die regionale Zusammenarbeit zu verbessern und Stabilität und Wohlstand in der Europäischen Nachbarschaft zu fördern;

37.   schlägt vor, analog zu der EUROMED- und der EUROLAT-Versammlung unter Beteiligung des Europäischen Parlaments eine Versammlung der östlichen Nachbarländer, "EUROEAST", zu gründen, die dazu dienen würde, das ENPI in den osteuropäischen Ländern, d. h. Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Ukraine und Belarus, umzusetzen;

38.   weist darauf hin, dass die festgefahrenen Konflikte, was den Südkaukasus anlangt, ein Hindernis für die vollständige Umsetzung der ENP darstellen, und fordert den Rat auf, sich aktiver für die Lösung der Konflikte einzusetzen;

39.   betont, dass ein stärkeres Engagement in der Schwarzmeerregion notwendig ist, wenn die Europäische Union zur Lösung einiger der nach wie vor bestehenden Konflikte und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region beitragen will; ist der Auffassung, dass verstärkte regionale Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion eine der Schlüsselprioritäten für die ENP sowie für verschiedene von der Europäischen Union ins Leben gerufene regionale Initiativen sein sollte; erwartet mit Interesse die weitere Umsetzung der Schwarzmeersynergie; fordert – aufgrund ihrer strategischen Bedeutung sowie der künftigen Rolle, die sie bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik spielen könnte – eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Türkei im Schwarzmeerraum sowie mit Russland und betont die Notwendigkeit der umfassenden Einbeziehung dieser Länder in die Lösung regionaler Konflikte und in die Förderung von Frieden und Stabilität in der europäischen Nachbarschaft; vertritt die Auffassung, dass in diesem Rahmen mehrere Projekte von gemeinsamem Interesse umgesetzt werden könnten;

40.   begrüßt die Tatsache, dass die Östliche Partnerschaft ehrgeizigen Partnerländern wie der Ukraine stärkere Anreize bietet; begrüßt insbesondere das neue umfassende Programm für den Institutionenaufbau, das die Verwaltungskapazität in allen für die Zusammenarbeit relevanten Bereichen verbessern soll;

41.   vertritt die Auffassung, dass die Östliche Partnerschaft der EU-Mitgliedschaft von Nachbarländern, die auf der Grundlage von Artikel 49 des EU-Vertrags einen Antrag stellen möchten, nicht im Weg stehen sollte;

42.   unterstützt den Vorschlag der Kommission, der davon ausgeht, dass neue Beziehungen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft auf der Grundlage von auf das jeweilige Land zugeschnittenen Assoziierungsabkommen errichtet werden, mit denen dem Wunsch der Partner nach engeren Verbindungen besser entsprochen werden kann;

43.   begrüßt die Tatsache, dass die Energieversorgungssicherheit Bestandteil des Vorschlags für die Beziehungen zu den östlichen Partnern im Rahmen der Östlichen Partnerschaft ist; unterstützt die wichtigsten Ziele der genannten Mitteilung vom 3. Dezember 2008, wie den raschen Abschluss der Verhandlungen über die Mitgliedschaft der Ukraine und der Republik Moldau in der Energiegemeinschaft und das verstärkte politische Engagement in Aserbaidschan, das auf die Annäherung Aserbaidschans an den EU-Energiemarkt und die Integration seiner Infrastrukturen abzielt; weist darauf hin, dass alle ENP-Länder in Maßnahmen zur Zusammenarbeit im Energiebereich einbezogen werden sollten;

44.   befürwortet das Wachstums- und Stabilisierungspaket im Rahmen des Gemeinschaftshaushalts, mit dem für den Zeitraum 2008-2010 bis zu 500 Mio. EUR für den Wiederaufbau Georgiens nach dem zerstörerischen Krieg und zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Rehabilitierung der Binnenvertriebenen bis zur Rückkehr in ihre Heimatorte und zu ihrem Grundbesitz bereitgestellt werden sollen; unterstreicht, dass die gemeinschaftliche Finanzierung angemessener Auflagen- und Überwachungsmechanismen bedarf, um zu garantieren, dass die Hilfe zur Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse Georgiens eingesetzt wird; betont, dass die Hilfe so ausgerichtet sein muss, dass sie die Reformagenda gemäß ENP-Aktionsplan und ENPI-Programmplanungsdokumenten, die ihren Zweck weiterhin vollauf erfüllen, unterstützt;

45.   unterstreicht, dass der Finanzrahmen für Belarus mit Blick auf die vom Rat im September 2008 initiierte Politik des erneuten Engagements geprüft werden muss, um festzustellen, inwieweit die Zusammenarbeit über die Bereiche Energie, Umweltschutz und Zuwanderung hinaus ausgedehnt werden kann; erinnert daran, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Belarus in sehr hohem Maße davon abhängen werden, inwieweit sich die belarussische Regierung für demokratische Werte einsetzt; betont, dass es einer wirksamen politischen Auflagenbindung bedarf und dass sichergestellt werden muss, dass die Hilfe sich unmittelbar zum Vorteil der Bürger auswirkt und nicht von den Behörden missbraucht wird, um politische Gegner zu bekämpfen; betont, dass die Europäische Union der Zivilgesellschaft und den politischen Parteien, die sich für Demokratie einsetzen, wirksamere Unterstützung zukommen lassen sollte;

46.   ist der Ansicht, dass die Europäische Union sich bei den Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland auf folgende Fragen konzentrieren sollte:

o
o   o

   - stärkere Kooperation der russischen Seite bei der Festlegung klarer Prioritäten der finanziellen Zusammenarbeit, die eine bessere Planung und Mehrjahresprogrammplanung der Hilfe ermöglichen würde;
   Garantien, dass jede Finanzhilfe für Russland zur Stärkung demokratischer Normen in der Russischen Föderation beiträgt;
   - Ausweitung des gemeinsamen Einsatzes für Projekte, für die eine Förderung vorgesehen ist;

47.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ENPI-Länder, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Parlamentarischen Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zu übermitteln.

(1) ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1).
(3) Beschluss 2006/1016/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 95).
(4) Rechtssache C-155/07: Urteil des Gerichtshofs vom 6. November 2008 ‐ Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union (ABl. C 327 vom 20.12.2008, S. 2).

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