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Mittwoch, 5. Mai 2010 - Brüssel
Bekämpfung von Brustkrebs in der Europäischen Union
P7_TA(2010)0146P7_DCL(2009)0071

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 zur Bekämpfung von Brustkrebs in der Europäischen Union

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass jährlich bei 331 392 Frauen in der Europäischen Union Brustkrebs diagnostiziert wird,

B.   in der Erwägung, dass Brustkrebs bei Frauen zwischen 35 und 59 Jahren die häufigste Todesursache darstellt und jährlich 89 674 Frauen in der EU an Brustkrebs sterben,

C.   in der Erwägung, dass die Brustkrebssterblichkeit bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren durch Mammographie-Screening um bis zu 35 % gesenkt werden kann,

1.   fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechend den EU-Leitlinien flächendeckend Mammographie-Screening einzuführen;

2.   fordert die Kommission auf, alle zwei Jahre einen Fortschrittbericht über den Stand der Umsetzung von Mammographie-Screening-Programmen in allen Mitgliedstaaten vorzulegen;

3.   fordert die Kommission auf, wissenschaftliche Studien zur Nützlichkeit von Screening für Frauen, die älter als 69 oder jünger als 50 Jahre sind, zu unterstützen;

4.   fordert die Mitgliedstaaten auf, bis 2016 interdisziplinäre Brustzentren nach EU-Leitlinien einzurichten, und fordert die Kommission auf, hierzu regelmäßig einen Fortschrittbericht vorzulegen;

5.   fordert die Kommission auf, aktuelle und verlässliche Statistiken zum Thema Brustkrebs vorzulegen und die Einrichtung nationaler Krebsregister zu unterstützen;

6.   fordert die Kommission auf, bis 2011 ein den EU-Leitlinien entsprechendes Zertifizierungsprotokoll für Brustzentren zu erstellen und dafür angemessene Finanzmittel bereitzustellen;

7.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner(1) den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 5. Mai 2010 veröffentlicht (P7_PV(2010)05-05(ANN1)).

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