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Verfahren : 2009/2215(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0133/2010

Eingereichte Texte :

A7-0133/2010

Aussprachen :

PV 20/05/2010 - 3
CRE 20/05/2010 - 3

Abstimmungen :

PV 20/05/2010 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0192

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 89k
Donnerstag, 20. Mai 2010 - Straßburg
Union für den Mittelmeerraum
P7_TA(2010)0192A7-0133/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister vom 27. und 28. November 1995 angenommene Erklärung von Barcelona, durch die eine Europa-Mittelmeer-Partnerschaft begründet wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat unter dem Titel „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (KOM(2008)0319),

–  unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13. und 14. März 2008 in Brüssel der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ zugestimmt hat,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Pariser Mittelmeergipfels vom 13. Juli 2008,

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Treffens der Außenminister der Union für den Mittelmeerraum, das am 3. und 4. November 2008 in Marseille stattgefunden hat,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) von Paris (12. Juli 2008), Kairo (22. November 2009) und Rabat (22. Januar 2010),

–  unter Hinweis auf die konstituierende Sitzung der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) vom 21. Januar 2010 in Barcelona,

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Gipfeltreffens Europa-Mittelmeer der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbaren Institutionen vom 19. Oktober 2009 in Alexandria,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Mittelmeerpolitik der Europäischen Union, insbesondere auf jene vom 15. März 2007(1) und vom 5. Juni 2008(2) sowie seine Entschließung vom 19. Februar 2009(3) zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der zweiten Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz zur Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft vom 11./12. November 2009 in Marrakesch,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik(4),

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen der Ausschüsse der PVEM, die auf der sechsten Plenartagung vom 13. und 14. März 2010 in Amman angenommen wurden,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der PVEM vom 13. Oktober 2008 in Jordanien, die an das erste Treffen der Außenminister des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum in Marseille übermittelt wurde,

–  unter Hinweis auf die Satzung des Generalsekretariats der Union für den Mittelmeerraum vom 3. März 2010,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0133/2010),

A.  in der Erwägung, dass der Mittelmeerraum für die EU von zentraler Bedeutung ist und dass in einer multipolaren und durch Verflechtung geprägten Welt integrierte große regionale Einheiten am ehesten in der Lage sein werden, die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen, demografischen, politischen und die Sicherheit betreffenden Herausforderungen zu bewältigen,

B.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union eine strategische Vision zu Eigen machen muss, die all diesen Herausforderungen in den Beziehungen zu ihren südlichen Nachbarn Rechnung trägt, wobei der sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung der Region Vorrang einzuräumen ist,

C.  in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 8 EUV besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft entwickelt, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet,

D.  in der Erwägung, dass es die Union für den Mittelmeerraum (UfM) gestattet, die regionale und multilaterale Dimension der Beziehungen zwischen Europa und den Mittelmeerländern weiter zu stärken und die Aussicht auf die Errichtung eines Raums des Friedens, der Sicherheit und des Wohlstands für 800 Millionen Bewohner wiederzubeleben, und den idealen Rahmen bietet, um die sozioökonomischen Herausforderungen zu bewältigen, die regionale Integration zu fördern und die gemeinsame Entwicklung der Partnerstaaten zu gewährleisten,

E.  in der Erwägung, dass die Nachbarschaftspolitik aufgrund der vorrangigen Orientierung auf differenzierte bilaterale Beziehungen alleine nicht geeignet ist, zu einem gemeinsamen und umfassenden Reform- und Integrationsprozess in der Region beizutragen, in Erwägung der sich in diesem Rahmen durch die Gründung der UfM bietenden Gelegenheit, die Komplementarität zwischen den bilateralen Kooperationsmaßnahmen einerseits und den regionalen Maßnahmen andererseits zu verstärken, um die Ziele der Zusammenarbeit zwischen Europa und dem Mittelmeerraum, die auf der wechselseitigen Anerkennung gemeinsamer Werte wie der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte beruhen, wirksamer umzusetzen, und in der Erwägung, dass es angebracht ist, darauf zu beharren, dass sich die Mitgliedstaaten verpflichten, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) gemäß Artikel 8 des EUV kohärent und glaubwürdig zu verfolgen,

F.  in der Erwägung, dass vom Besitzstand des Barcelona-Prozesses ausgegangen werden muss, dessen Ziele und Erfolge gemäß der Pariser Erklärung vom 13. Juli 2008 durch die UfM verstärkt werden müssen, und dass die vorhandenen politischen Instrumente und institutionellen Ebenen weder ausgeweitet noch zusammengelegt werden dürfen, damit die Effektivität und Kohärenz der zahlreichen Instrumente der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer gewahrt wird,

G.  in der Erwägung, dass die Mittelmeerländer seit rund fünfzehn Jahren eine rasche Diversifizierung ihrer Handels- und Wirtschaftsbeziehungen (z. B. mit Russland, China, Brasilien und den Golfstaaten) erleben und dass ihre Gesellschaften wesentliche Veränderungen (Konsumverhalten, Mobilität, demografischer Übergang usw.) durchlaufen, die nicht ohne Folge für das innere Gleichgewicht, insbesondere das territoriale Gleichgewicht, bleiben,

H.  in der Erwägung, dass der begrenzte kulturelle Austausch allein die Völker des Mittelmeers einander nicht näherbringen kann und dass Europa in kultureller Hinsicht für seine Mittelmeerpartner allmählich an Bedeutung einbüßt,

I.  in Erwägung der erheblichen zunehmenden Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Drittländern des Mittelmeerraums sowie der beunruhigenden strukturellen Schwierigkeiten sozioökonomischer und institutioneller Art, die im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten der UfM nach entschlossenen gemeinsamen Antworten verlangen; in der Erwägung, dass das wirtschaftliche Wachstumspotenzial der Drittländer des Mittelmeerraums in dieser Hinsicht ermutigt; in Erwägung der Notwendigkeit einer besseren regionalen Süd-Süd-Integration,

J.  in der Erwägung, dass der regionale Kontext, in dem sich die UfM gestaltet, von Konflikten und politischen Spannungen gekennzeichnet bleibt, die ein Vorankommen seit dem Gipfel von Paris vom Juli 2008 untergraben und verzögert haben, in der Erwägung, dass der Friedensprozess im Nahen Osten zum Stillstand gekommen ist,

K.  in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise die in den Partnerländern bereits bestehenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Problem der Arbeitslosigkeit, verstärkt haben; in der Erwägung, dass es im gemeinsamen Interesse dieser Länder und der EU liegt, die Arbeitslosenraten in der Region zu verringern und ihrer Bevölkerung, insbesondere den Frauen, jungen Menschen und der ländlichen Bevölkerung, Hoffnung für die Zukunft zu vermitteln,

L.  in der Erwägung, dass die Wiederaufnahme des Friedensprozesses im Nahen Osten und die konkreten Aussichten auf eine dauerhafte umfassende Lösung für die Entwicklung der Beziehungen zwischen Europa und dem Mittelmeerraum sowie für das Funktionieren und die Umsetzung der Projekte der UfM von größter Bedeutung sind,

M.  in der Erwägung, dass die beiden wesentlichen Neuerungen der UfM – die institutionelle (Ko-Präsidentschaft, gemeinsamer ständiger Ausschuss, Sekretariat der UfM) und die operationelle Neuerung (Integrationsprojekte) – effizient und transparent funktionieren müssen, um die Lebensbedingungen der Bürger als der wichtigsten Nutznießer dieses Vorhabens zu verbessern,

N.  in der Erwägung, dass das Generalsekretariat zur treibenden Kraft des Instruments bestimmt ist, dass seine Effizienz von der Fähigkeit seines Personals, unabhängig zu arbeiten, abhängen wird und dass darüber hinaus die Anwesenheit eines hohen israelischen und eines hohen palästinensischen Beamten, die in einer internationalen Organisation auf regionaler Ebene zusammenarbeiten, beispiellos und Hoffnung versprechend ist,

O.  in der Erwägung, dass die Mittelmeerregionen von den transnationalen Herausforderungen, wie nachhaltige Entwicklung, Sicherheit der Energieversorgung, Migrationsströme sowie kultureller und touristischer Austausch, direkt betroffen sind und dass sie auch mit grenzübergreifenden Problematiken wie dem Wassermanagement und dem Zugang zum Wasser, der Umweltverschmutzung, der Entwicklung der Verkehrswege konfrontiert sind und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften daher als Schaltstellen fungieren, wenn es um die Herausbildung einer nachhaltigen und an die lokalen Besonderheiten angepassten Territorialpolitik und die Durchführung konkreter und integrativer Projekte geht,

P.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in den Mittelmeerländern aufgrund ihrer sozioökonomischen Bedeutung, ihrer Umweltauswirkungen und ihrer Folgen für das territoriale Gleichgewicht eine große Herausforderung darstellt,

Q.  in der Erwägung, dass sich auf den Süden des Mittelmeerbeckens und den Nahen Osten 60 % der an Wassermangel leidenden Weltbevölkerung konzentrieren und nach Berichten des UNDP über die arabische Welt und dem Aktionsplan für den Mittelmeerraum („Blue Plan“) 63 Millionen Menschen bis zum Jahr 2025 von Wasserknappheit betroffen sein könnten,

R.  unter Hinweis auf den Beschluss der Ministerkonferenz der UfM vom 4. November 2008 in Marseille, die digitale Kluft zwischen den beiden Seiten des Mittelmeers zu verringern, der zu dem Vorschlag für „BB-MED“ (Breitbanddienste für den Mittelmeerraum) führte,

S.  in der Erwägung, dass die im Rahmen der UfM angekündigten Projekte in diesem Stadium seit dem Gipfel von Paris an einer allgemeinen Unterfinanzierung leiden, die ihre Umsetzung zu verzögern droht,

T.  in Erwägung der großen Migrationsströme und der verschiedenen Herausforderungen, die sie in menschlicher, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht auf beiden Seiten des Mittelmeers mit sich bringen,

U.  in Erwägung der immensen Bedeutung der Geldströme, die von den Migranten durch Rücküberweisung zu den Bevölkerungen der Länder des südlichen Mittelmeerraums fließen,

V.  in Erwägung sowohl des kürzlichen Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und der damit verbundenen institutionellen Änderungen als auch der nach wie vor ungeklärten Fragen bezüglich der Arbeitsweise und Finanzierung der UfM, die das Europäische Parlament zum Anlass nimmt, die Entwicklungen der UfM eingehend zu verfolgen, um seinen Beitrag zum vollen Erfolg des Gipfels von Barcelona zu leisten,

1.  fordert die am 7. Juni 2010 in Barcelona zusammenkommenden Staats- und Regierungschefs der UfM auf, alles zu unternehmen, um dieses Treffen nach zwei schwierigen Jahren zu einem Erfolg für den Start der Institutionen der UfM, die Umsetzung der Großprojekte und für Fortschritte in allen Bereichen der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer zu machen;

2.  ist trotz der Schaffung der UfM nach wie vor besorgt angesichts des Fehlens einer klaren Definition der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union und einer langfristig angelegten strategischen Vision der Entwicklung und Stabilisierung dieser Region; betont, dass der Integrationsprozess Europa-Mittelmeer wieder eine Priorität der politischen Agenda der Europäischen Union werden muss;

3.  ermuntert die Regierungen der Mitgliedstaaten der UfM, den politischen Dialog eingehend zu überprüfen und zu verstärken; betont, dass Achtung und Verständnis auf beiden Seiten wesentliche Elemente dieses Dialogs sind, und weist darauf hin, dass die Förderung und die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, seien sie bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Art, sowie der kollektiven Rechte eindeutig zu den Zielen dieser neuen Initiative gehören müssen, wofür vor allem die bestehenden Mechanismen gestärkt werden müssen; beharrt in diesem Rahmen darauf, dass die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Gedanken- und Glaubensfreiheit gewahrt und die Rechte der Minderheiten einschließlich der religiösen Minderheiten, geschützt werden müssen; betont, dass den Frauenrechten, der Geschlechtergleichstellung und dem Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung besondere Aufmerksamkeit gebührt; bekräftigt seine Unterstützung für die demokratischen politischen Organisationen und die Organisationen der Zivilgesellschaft am südlichen Ufer des Mittelmeers und würdigt die wertvolle Arbeit der Frauenorganisationen;

4.  ist der Ansicht, dass die politischen Spannungen und regionalen Konflikte im Mittelmeerraum nicht die Möglichkeit behindern dürfen, konkrete Schritte in Richtung einer sektorbezogenen und multilateralen Zusammenarbeit zu unternehmen, und dass die UfM nur durch die Verwirklichung der großen Vorhaben im Bereich der Integration und eines offenen politischen Dialogs dazu beitragen kann, im Geist der Solidarität und des Friedens ein Klima des Vertrauens zu entwickeln, das sich gedeihlich auf die Ziele der Gerechtigkeit und der gemeinsamen Sicherheit auswirkt; unterstreicht jedoch, dass es ohne eine Beilegung der verschiedenen regionalen Konflikte unter Achtung des Völkerrechts, die aus dem Mittelmeerraum einen einheitlichen Raum des Friedens macht, keinen uneingeschränkten Erfolg der UfM geben kann;

5.  fordert nachdrücklich, zu einer gerechten und dauerhaften Lösung des Nahostkonflikts zu gelangen, und plädiert für ein entschlossenes Engagement der EU und aller Mitgliedstaaten der UfM in diesem Sinne; bekräftigt seine Forderung nach Wiederaufnahme substanzieller Verhandlungen im Rahmen des Friedensprozesses, um zur Koexistenz zweier Staaten – eines unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates und des Staates Israel, – die in Frieden, Sicherheit und international anerkannten Grenzen nebeneinander leben, zu gelangen; befürwortet den wichtigen Beitrag, den die UfM zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde unter anderem durch die Zusammenarbeit zwischen israelischen und palästinensischen Vertretern im Rahmen der UfM leisten kann;

6.  bedauert, dass der Prozess der Entkolonisierung der Westsahara immer noch nicht abgeschlossen ist;

7.  begrüßt die Ernennung des Generalsekretärs und die Annahme der Satzung des Sekretariats und empfiehlt mit Blick auf den Barcelona-Gipfel, die institutionelle und funktionelle Architektur der UfM anhand folgender Leitlinien abschließend festzulegen:

   angemessene Ausstattung des Sekretariats mit finanziellen und satzungsmäßigen Mitteln, die ihm ein wirksames und unabhängiges Arbeiten ermöglicht; beharrlicher Einsatz für die kurzfristige Erreichung uneingeschränkter Arbeitsfähigkeit des Sekretariats und für die Auswahl seines Personals nach dem Kriterium der Leistung, wobei der Grundsatz der geografischen Verteilung und eines ausgewogenen Verhältnisses von Frauen und Männern angemessen zu berücksichtigen ist;
   Klärung der Entscheidungs-, Finanzierungs- und Umsetzungskriterien für die großen Projekte, insbesondere die Festlegung der Prioritäten für die nächsten drei Jahre;
   Sicherung einer dem Vertrag von Lissabon entsprechenden gemeinsamen Vertretung der europäischen Beteiligten (Mitgliedstaaten, Rat und Kommission) bei gleichzeitiger Förderung des aktiven Mitwirkens aller Drittländer des Mittelmeerraums;
   Wahrung der demokratischen Legitimität der UfM durch Bestätigung der PVEM als Bestandteil des institutionellen Gefüges;
   Stärkere Koordinierung mit den Gemeinschaftsprojekten und -programmen, die durch die einschlägigen Ministerkonferenzen bestätigt wurden, unter besonderer Berücksichtigung von Synergiemöglichkeiten;
   Ermöglichung von Kooperationen in unterschiedlicher Konstellation und deren Öffnung für Länder und multilaterale Institutionen, die zusammen an Projekten von gemeinsamem Interesse arbeiten wollen;
   Gewährleistung einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Sekretariat und der Europäischen Kommission sowie einer klaren Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten; Aufforderung an die Kommission zur aktiven Mitarbeit in der UfM und zu größerer Klarheit in Bezug auf ihre Beteiligung an dieser neuen institutionellen Struktur;
   Entwicklung von Kommunikationsmaßnahmen, um die Tätigkeit der UfM öffentlichkeitswirksam zu gestalten; Unterrichtung der Bürger über die großen Vorhaben und die Fortschritte der UfM, insbesondere über eine umfassende und reichhaltige Internetsite;
   Wahrung der demokratischen Legitimität der UfM, indem die Entscheidungen transparent getroffen und das Europäische Parlament, die PVEM und die nationalen Parlamente in den Entscheidungsprozess einbezogen werden; Betonung des Standpunkts, dass die PVEM als Teil der UfM anerkannt werden sollte, der die parlamentarische Komponente verkörpert;
   Einbeziehung aller Akteure (Kommunalbehörden und Organisationen der Zivilgesellschaft) in den Entscheidungsprozess zu den wichtigsten Projekten und Dialog mit diesen Akteuren;

8.  erinnert daran, dass der Gipfel von Paris sechs große horizontale Strategiebereiche festgelegt hat (Zivilschutz, Meeresautobahnen und Autobahnen an Land, Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres, Solarprogramm für den Mittelmeerraum, Mittelmeer-Initiative für Unternehmensförderung und Europa-Mittelmeer-Universität), in denen in der Mehrzahl bereits Projekte im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer in Angriff genommen wurden; betont daher, dass im Rahmen der Partnerschaft zwischen Europa und dem Mittelmeerraum bereits durchgeführte Vorhaben und eingesetzte Mittel einer gründlichen Evaluierung unterzogen werden müssen, und wünscht, dass sich die Auswahl der im Rahmen der UfM finanzierten Vorhaben auf das Kriterium des Mehrwerts sowohl auf regionaler als auch auf lokaler Ebene stützt; fordert nachdrücklich die Umsetzung dieser vorrangigen Projekte;

9.  erachtet es für wesentlich, dass die Finanzierung der vorgesehenen Projekte durch Kombination öffentlicher und privater Mittel gewährleistet, erhöht und mobilisiert wird; in diesem Rahmen

   fordert es die Mitglieder der UfM auf, die Projekte mit Mitteln in der erforderlichen Höhe auszustatten, und erwartet von den Teilnehmern des Gipfels von Barcelona ein zukunftsweisendes Engagement;
   weist es darauf hin, dass jedwede finanzielle Unterstützung der Union während des Zeitraums vor dem Abschluss der Finanziellen Vorausschau 2007–2013 unbeschadet der laufenden oder geplanten regionalen Programme Europa-Mittelmeer erfolgen muss; unterstreicht es die Notwendigkeit einer erheblichen Aufstockung der Mittel, die in der neuen Finanziellen Vorausschau 2014–2020 der EU für die südliche Komponente der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie für die Beiträge der EU zu den Projekten der UfM bestimmt sind, allerdings unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise;
   begrüßt es das Wirken nationaler, europäischer (EIB-FEMIP, EBWE) und internationaler (Weltbank) Finanzinstitutionen, die in der Region bereits tätig sind; unterstreicht die Notwendigkeit, für die großen Projekte Synergien zu finden, und schlägt die Schaffung einer Investitions- und Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer vor, um den paritätischen Nord-Süd-Charakter der UfM zu stärken;
   weist es mit Nachdruck auf die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) hin, die die Koordinierung von drei der sechs vorrangigen Vorhaben (Umweltsanierung im Mittelmeerraum, Solarprogramm, Meeresautobahnen und Autobahnen an Land) sicherstellt;
   betont es die Notwendigkeit, die Bedingungen für eine stärkere Zusammenarbeit und eine bessere finanzielle und wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten der UfM, insbesondere zwischen den Staaten des südlichen Mittelmeerraums, zu schaffen;
   begrüßt es die kürzliche Auflegung von Investitionsfonds, die zur Finanzierung der Projekte der UfM bestimmt sind, darunter den für Infrastrukturprojekte vorgesehenen „InfraMed“-Fonds, und fordert die verschiedenen Beteiligten auf, die Entwicklung vergleichbarer Initiativen und die Zusammenarbeit zwischen Investoren, insbesondere zwischen Langzeitinvestoren, zu fördern;
   wünscht es die Auflegung von Investitionsfonds, die zur Finanzierung der Projekte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der nachhaltigen Entwicklung bestimmt sind;

10.  regt an, auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Drittländer hinzuwirken, insbesondere auf die Schaffung existenzfähiger und zuverlässiger subregionaler Finanzinstitutionen, die in der Lage sind, ausländische Investitionen anzuziehen; fordert gleichfalls

   durch die Einführung einer für die Drittländer des Mittelmeerraums gemeinsamen Investitionsschutzcharta den Schutz der Investitionen zu harmonisieren und zu verbessern und die Investitionstätigkeit zu fördern;
   die Schaffung eines Versicherungs- und Finanzgarantiesystems für Investoren, das sich am Vorbild der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur (MIGA) orientiert und dem Kontext Europa-Mittelmeer angepasst ist;
   Reformen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und insbesondere zur Verbesserung und Vereinfachung der Vertragsausführung;
   die Förderung einer schrittweisen und effektiven Harmonisierung des Arbeitsrechts unter Achtung der Arbeitnehmerrechte in den Mitgliedstaaten der UfM;
   die Verbesserung des Zugangs zu Krediten für KMU sowie des Angebots an Kredit- und Mikrokreditprodukten;

11.  strebt die Verbesserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Region an, die eine unverzichtbare Garantie für künftige Investitionen darstellen; betont die Bedeutung des Ziels der Entwicklung der Humanressourcen und der Beschäftigung entsprechend den Millenniums-Entwicklungszielen im Bereich der Bekämpfung der Armut; unterstreicht, dass die Erhaltung und der Ausbau starker öffentlicher Dienstleistungen eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung in der Region sind;

12.  vertritt die Auffassung, dass eine verstärkte bilaterale und multilaterale wirtschaftliche Süd-Süd-Zusammenarbeit konkrete Vorteile für die Bürger mit sich bringen und das politische Klima in der Region verbessern würde;

13.  weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, den Süd-Süd-Handel auszubauen, der bislang lediglich 6 % des Handelsverkehrs ausmacht, und damit zur Ausweitung des Agadir-Abkommens beizutragen; erinnert an das Interesse dieser Länder an einer Intensivierung ihrer Beziehungen und ihres Handels untereinander, um einen geeinten, starken und für Investoren attraktiven Wirtschaftsraum zu schaffen, der es ermöglicht, die Interessen der Region zu verteidigen und die Bemühungen um ihre Entwicklung zu verstärken; unterstreicht, dass die UfM eine einfachere Bescheidung von Anträgen auf technische und finanzielle Unterstützung ermöglichen muss, um die Süd-Süd-Wirtschaftsintegration zu fördern; ist der Ansicht, dass die Ausweitung der Vereinfachung der europaweiten Ursprungskumulierung dabei helfen könnte;

14.  betont die Wichtigkeit der derzeitigen Verhandlungen über die Freihandelszone Europa-Mittelmeerraum und ermutigt die Mitgliedstaaten der UfM zusammenzuarbeiten, um ihre Standpunkte im Rahmen der WTO-Verhandlungen einander anzunähern;

15.  fordert die Kommission auf, während der Aushandlung von Handelsabkommen die Ergebnisse der bestehenden Folgenabschätzungen zu berücksichtigen und die Auswirkungen des Liberalisierungsprozesse vor dem Hintergrund des Klimawandels und der wirtschaftlichen und sozialen Krise zu beurteilen sowie im Bedarfsfall eine schrittweise und asymmetrische Umsetzung zu ermöglichen, wobei auf beiden Seiten des Mittelmeers vergleichbare Produktionen geschützt werden, für die die Konkurrenz durch eine fortschreitende Liberalisierung die größte Gefahr in sich birgt; fordert die UfM auf, Projekte hauptsächlich entsprechend sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen und der Notwendigkeit der ökologischen Schadensbegrenzung auszuwählen;

16.  wünscht, dass die Assoziierungsabkommen unter Berücksichtigung der sich aus der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise und den Lebensmittel- und Energiekrisen ergebenden neuen Anforderungen überarbeitet werden; weist darauf hin, dass eines der wichtigsten Ziele der Errichtung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer auch weiterhin ein Handel im Dienste der Entwicklung und der Armutsverringerung sein muss, und hofft dass der am 9. Dezember 2009 vom Gipfel auf Ministerebene angenommene „Fahrplan“ die Verwirklichung dieses Ziels ermöglichen wird;

17.  bedauert, dass die sozioökonomischen, Handels- und Energieversorgungsaspekte wie z. B. ausländische Direktinvestitionen, Beschäftigung, Energieeffizienz, informelle Wirtschaft und Armutsbekämpfung, in der Pariser Erklärung vernachlässigt wurden, und verlangt, dass dies auf dem Barcelona-Gipfel korrigiert wird;

18.  weist darauf hin, dass die Migrationspolitik eine der Prioritäten der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft darstellt, und fordert die Staaten und Institutionen der UfM auf, der koordinierten Steuerung der Migrationsströme besondere Aufmerksamkeit zu schenken; betont, dass der Aufbau der UfM untrennbar mit einer Aufwertung der Humanressourcen und dem Austausch zwischen den Bevölkerungen des Mittelmeerbeckens verknüpft ist, und fordert dazu auf, neben der Regulierung der Migrationsströme und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung den freien Personenverkehrs zwischen beiden Seiten des Mittelmeers schrittweise zu erleichtern, die Mechanismen zur Integration von Einwanderern zu verstärken, aktive Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung auszuarbeiten und die Bedingungen für die Wahrnehmung des Asylrechts zu verbessern; ist der Auffassung, dass der am 19. November 2007 in Albufeira abgehaltenen Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz über Migration Kontinuität verliehen werden sollte;

19.  fordert die Mitglieder der UfM auf, die Rücküberweisung von Geldern der Migranten an die Bevölkerung der südlichen Mittelmeerländer zu erleichtern und insbesondere auf eine Verringerung der dabei anfallenden Kosten hinzuwirken;

20.  bekräftigt die Bedeutung des sogenannten vierten Kapitels (Migration, soziale Integration, Justiz und Sicherheit) der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer und betont, dass die UfM die Zusammenarbeit in diesen Bereichen fördern soll;

21.  unterstreicht die strategische Bedeutung, die den Problemen der Landwirtschaft, der Entwicklung des ländlichen Raums, der Anpassung an den Klimawandel und der rationellen Verwendung von Wasser und Energie in den Mittelmeerländern zukommt, und verlangt, die Zusammenarbeit im Agrarbereich zu einer politischen Priorität zu erheben; ermutigt die Staaten der UfM, im Rahmen der WTO-Verhandlungen eine möglichst weitgehende Angleichung ihrer Positionen anzustreben und vor allem im Hinblick auf die Einhaltung angemessener Standards in den Bereichen Soziales, Nahrungsmittelsicherheit, Pflanzenschutz und Umwelt sowie Produktqualität zu einer größeren Konvergenz der Agrarpolitiken im Europa-Mittelmeer-Raum zu gelangen; vertritt die Auffassung, dass diese Politiken die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung (einschließlich der Erhaltung der natürlichen Ressourcen) einbeziehen müssen, was mittelfristig das Entstehen regionaler Märkte ermöglicht, wobei der besonderen Lage und der Wettbewerbssituation der Landwirte des Mittelmeerraums sowie der notwendigen Bewahrung eines starken Agrarsektors Rechnung getragen werden muss;

22.  betont die Notwendigkeit einer regionalen Agrarpolitik im Sinne des Europa-Mittelmeer-Fahrplans für die Landwirtschaft, die die lokale Nahrungsmittelproduktion und die Ernährungssicherheit schützt und die Produktion, den Vertrieb und die Diversifizierung typischer Mittelmeererzeugnisse sowie die Entwicklung kleiner und mittlerer Betriebe fördert und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist; fordert die Kommission angesichts der zunehmenden Ernährungsunsicherheit in vielen Mittelmeerpartnerländern auf, Anträge der Partnerländer auf verlängerte Schutzmaßnahmen und Verfahren für eine schnelle Umsetzung in Zeiten von Lebensmittelkrisen zu akzeptieren;

23.  bekräftigt seine Unterstützung für die Umweltdimension der UfM und weist auf die Bedeutung der Europa-Mittelmeer-Initiative zur Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres hin; begrüßt in diesem Zusammenhang den Start der zweiten Phase des Investitionsprogramms für Problemgebiete des Mittelmeerraums – Fazilität zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten (MeHSIP PPIF); ist der Auffassung, dass es dringend erforderlich ist, Fortschritte im Bereich der Verhinderung der Meeresverschmutzung zu erzielen, und dass dem Mittelmeer als einem Binnenmeer besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; weist darauf hin, dass sämtliche UfM-Projekte im Einklang mit den bestehenden Programmen geplant und durchgeführt werden sollten, insbesondere was den Mittelmeer-Aktionsplan des UNEP betrifft, der im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona umgesetzt werden soll;

24.  fordert die Partnerstaaten auf, im Rahmen der Großprojekte der UfM im Bereich des Land- und Seeverkehrs die Infrastruktur zu verbessern, um den Personen- und Warenverkehr im Mittelmeerraum zu verbessern und eine Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung, der Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Energieeffizienz und der Intermodalität zu fördern; betont, dass diese Anstrengungen insbesondere in Verbindung mit der Umwelt-, der Industrie-, der Gesundheits- und der Raumordnungspolitik durchgeführt werden müssen; unterstreicht die Notwendigkeit, Projekte für den Bau von Meeresautobahnen zu entwickeln, um Verkehrsverlagerungen zu fördern und sichere, umweltverträgliche und nachhaltige Handelswasserstraßen zu schaffen;

25.  ist der Auffassung, dass der Ausbau der Infrastruktur der Seehäfen und des Landverkehrs einen Faktor für die Wirtschaftsentwicklung darstellen und den Handel zwischen den Euromed-Ländern fördern kann;

26.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit im Energiesektor zu verstärken, und fordert dazu auf, unverzüglich Entwicklungsprogramme auf den Weg zu bringen, mit denen die Diversifizierung der Energiequellen und -leitungen gefördert wird, womit ein entscheidender Beitrag für die Sicherheit der Energieversorgung im Mittelmeerraum geleistet würde;

27.  erinnert an das hohe Potenzial an erneuerbaren Energiequellen in der Region Europa-Mittelmeer, insbesondere was die Wind- und Solarenergie betrifft; unterstützt eine rasche und koordinierte Umsetzung des Mittelmeersolarplans, dessen Hauptziel die Schaffung von 20 GW an neuen Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie im Mittelmeerraum bis 2020 ist, und von Wirtschaftsinitiativen wie etwa DESERTEC sowie die Annahme einer Europa-Mittelmeer-Strategie für Energieeffizenz; wünscht, dass die Vorhaben vorrangig den Bedürfnissen der Lieferstaaten entsprechen, und betont diesbezüglich die Auswirkungen der Verstärkung der Netzstrukturen, insbesondere am südlichen Ufer, der schrittweisen Schaffung eines durch Verflechtung geprägten regionalen Marktes und der Schaffung eines neuen Industriezweigs, beispielsweise der Herstellung von Solarkomponenten, auf die Partnerländer im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung;

28.  fordert die weitere Förderung und Unterstützung der „Solar for Peace“-Initiative im Rahmen des „Euro-Mediterranean Energy Market Integration Project“ (MED-EMIP);

29.  empfiehlt, dass die Länder, die am Europa-Mittelmeer-Prozess teilnehmen, sich der im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie geplanten „Smart Cities“-Initiative anschließen;

30.  unterstützt die Förderung der Trans-Europa-Mittelmeer-Verbundnetze für Strom, Erdgas und Erdöl mit dem Ziel, die Sicherheit der Energieversorgung zu stärken; betont die Notwendigkeit, den Kreislauf der Stromversorgung im Mittelmeerraum zu schließen, und unterstützt die Entwicklung eines südlichen Erdgaskorridors; befürwortet die Nutzung der Leitungen in beiden Fließrichtungen in den Fällen, in denen dies sowohl sicher als auch kosteneffektiv und praktikabel ist;

31.  betont, dass die „20-20-20“-Klimaziele erhebliche Auswirkungen auf die Nachfrage nach Erdgas haben werden und dass die Ausarbeitung eines LNG-Aktionsplans für die Mitglieder der UfM die Diversifizierung und Sicherheit der Versorgung besonders für Länder, die auf einen einzigen Lieferanten angewiesen sind, verbessern würde;

32.  betont die Bedeutung von Fortschritten im Bereich der LNG-Technologie und von Investitionen in die Transportkapazität von LSG-Tankern und in LNG-Wiederverdampfungsterminals; stellt fest, dass neben der Infrastrukturentwicklung auch die Sicherheit im Seeverkehr eine Notwendigkeit ist;

33.  betont, dass eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes im Mittelmeerraum aufgebaut werden muss, um Naturkatastrophen, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbrände, zu bekämpfen; regt die Schaffung eines Europa-Mittelmeer-Instituts an, das sich mit der Waldbrandproblematik befasst;

34.  betont, dass es wichtig ist, im Rahmen der UfM neue Projekte für Bildung, Schüler- und Studentenaustausch und Forschung zu entwickeln, die einen Beitrag zur Annäherung zwischen den Völkern der beiden Seiten des Mittelmeers leisten können; erachtet die Schaffung eines echten Raums der Hochschulbildung, der Wissenschaft und der Forschung im Europa-Mittelmeer-Gebiet mit aktiver Einbindung der Zivilgesellschaft als vorrangig und in diesem Zusammenhang:

   begrüßt es die Vernetzung der Europa-Mittelmeer-Universität EMUNI und fordert die Partnerinstitutionen auf, ihr Engagement für den Ausbau ihrer Tätigkeiten zu intensivieren;
   fordert es eine Aufstockung der Studentenaustauschprogramme wie „Erasmus Mundus“ und eine bessere Information über die bestehenden Austauschprogramme; fordert es insbesondere dazu auf, die Erfahrungen mit dem europäischen Programm Averroës als Anregung zu nutzen;
   fordert es die Einrichtung eines ehrgeizigen Europa-Mittelmeer-Programms Erasmus Junior, das die Intensivierung des Schüleraustauschs zwischen den Mitgliedstaaten der UfM ermöglicht;
   fordert es eine stärker strukturierte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung und Forschung, um die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, die Einführung gemeinsamer Diplome und die Einrichtung gemeinsamer Doktorandenkollegs zu fördern, womit insbesondere die Mobilität der Forscher gesteigert werden soll, zusammen mit Maßnahmen gegen die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte;
   wünscht es, dass der Annäherung der Bildungs-, Forschungs- und Innovationstätigkeiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, wobei der Dialog zwischen Universitäten und Unternehmen sowie die öffentlich-privaten Forschungspartnerschaften besonders zu betonen sind;

35.  fordert, dass neue Initiativen zur Förderung des kulturellen Austauschs und des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Gesellschaften sehr rasch auf die Tagesordnung der UfM gesetzt werden, insbesondere durch Annahme einer Europa-Mittelmeer-Strategie auf dem Gebiet der Kultur und die Entwicklung des Dialogs zwischen den Kulturen und Religionen; ruft dazu auf, die Vorhaben der Ständigen Konferenz der Fernsehproduktion der Mittelmeerländer (COPEAM) umzusetzen, insbesondere das eines Fernsehkanals Europa-Mittelmeer sowie die Wiederbelebung gelungener Initiativen wie der Arabischen Woche und von EuroMedScola; begrüßt die Initiativen der Bibliothek von Alexandria, des Instituts der Arabischen Welt und der Anna-Lindh-Stiftung und insbesondere die von Letzterer veranstaltete Tagung des Forums für den Dialog zwischen den Kulturen im März 2010 in Barcelona; fordert die der UfM angehörenden Staaten und Institutionen auf, ihr Engagement im Rahmen der Allianz der Zivilisationen der Vereinten Nationen fortzusetzen;

36.  begrüßt es, dass mit Marseille-Provence eine Bewerberin zur Europäischen Kulturhauptstadt 2013 gekürt wurde, deren Konzept entschlossen auf eine euro-mediterrane Dimension ausgerichtet ist und die Völker auf beiden Seiten des Mittelmeers einander näherbringen soll; unterstreicht, dass im Rahmen dieses sehr symbolträchtigen Konzepts konkrete innovative Maßnahmen im Dienste des Dialogs der Kulturen Europas und des Mittelmeerraums durchgeführt werden sollen;

37.  betont die Notwendigkeit, industriepolitische Maßnahmen einzuführen, um mehr größenbedingte Kosteneinsparungen zu ermöglichen, und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen und Spitzentechnologiesektoren zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten und Institutionen der UfM auf, eine aktive Rolle bei der Unterstützung von KMU zu übernehmen und dabei ein besonderes Augenmerk auf wirksame Finanzdienstleistungen und technische und verwaltungstechnische Hilfe zu richten und so eine starke Unternehmensbasis besonders in Sektoren zu schaffen, die zum Wirtschaftswachstum in den Mittelmeerländern beitragen;

38.  betont, dass die PVEM dazu berufen ist, die demokratische parlamentarische Versammlung der UfM und Träger ihrer demokratischen Legitimität zu werden, und unterstützt den auf der sechsten Plenartagung der PVEM am 13. und 14. März 2010 in Amman angenommen Vorschlag, den Namen der PVEM in „Parlamentarische Versammlung – Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM)“ zu ändern;

39.  bekräftigt seine Befugnisse im Haushaltsverfahren der Europäischen Union und weist auf die gestiegene Verantwortung der PVEM in ihrer ab sofort wahrzunehmenden Rolle als Berater und demokratisches Kontrollorgan bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte, der Überwachung der in Angriff genommenen Projekte und im Haushaltsvollzug hin; legt eine regelmäßige Anhörung des Generalsekretärs und seiner Stellvertreter durch die verschiedenen zuständigen Ausschüsse der PVEM nahe; ist der Ansicht, dass diese Einbeziehung in die Verantwortung gleichwohl mit einer Verbesserung der Funktionsweise und der Arbeitsmethoden der PVEM, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Finanzausstattung, sowie einer besseren Abstimmung der Arbeit der PVEM mit derjenigen der anderen Organe der UfM einhergehen muss; begrüßt die entsprechenden Beschlüsse, die auf der sechsten Plenartagung der PVEM am 13. und 14. März 2010 in Amman angenommen wurden;

40.  begrüßt die kürzliche Schaffung der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) und verlangt eine gute Abstimmung zwischen der Tätigkeit der ARLEM und der PVEM, insbesondere durch gemeinsame Sitzungen und die Einladung der Mitglieder der Präsidien zu den jeweiligen Arbeitssitzungen; betont den Nutzen im Zusammenhang mit der Tatsache, dass diese Versammlungen gewählte Vertreter von beiden Seiten des Mittelmeers zusammenführen, die den Austausch bewährter Verfahren fördern;

41.  verweist darauf, dass die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner und die zahlreichen, im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer entstandenen professionellen und sozioprofessionellen Netze regelmäßig konsultiert und in die Aktivitäten und Projekte der UfM einbezogen werden müssen; und befürwortet

   die Versammlung Europa-Mittelmeer der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbaren Institutionen zur Prüfung der Einrichtung eines Wirtschafts- und Sozialrates Europa-Mittelmeer;
   die Entwicklung von Vorhaben zur Förderung von Geschäftsbeziehungen, Investitionen und Partnerschaften von Unternehmen zwischen beiden Seiten des Mittelmeers wie das Programm „Invest in Med“;
   die Vernetzung der Handelskammern und der Gewerkschaftsbünde und Arbeitgeberdachverbände Europas und der Mittelmeerstaaten;
   die Ausweitung der Gruppe zur industriellen Zusammenarbeit, deren Aufgabe es ist, die Europa-Mittelmeer-Charta für Unternehmen umzusetzen, auf Organisationen, die kleine und mittlere Unternehmen vertreten, um sie zu einem Instrument zur Beseitigung von Hindernissen für das Wachstum und die Entwicklung der KMU zu machen;

42.  begrüßt das anlässlich der zweiten Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz zur Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft (Marrakesch, 11. und 12. November 2009) bekräftigte Engagement, die Gleichstellung von Frauen und Männern de jure und de facto, die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und die Achtung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Frauen und Männern zu fördern; erwartet nachdrücklich konkrete Schritte in diese Richtung und empfiehlt die Annahme eines Projekts im Rahmen der UfM zugunsten der unternehmerischen Initiative von Frauen und für deren stärkere Einbeziehung ins öffentliche Leben; erinnert an seine unverbrüchliche Haltung, wonach die Achtung der Traditionen und Bräuche kein Vorwand für die Verletzung der Grundrechte von Frauen bilden darf;

43.  fordert den Rat, die Vizepräsidentin der Kommission/die Hohe Vertreterin der EU, die Europäische Kommission und den neuen Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Beteiligung der EU an der UfM kohärent zu gestalten und das Europäische Parlament in die Festlegung der europäischen Politik einzubeziehen;

44.  begrüßt die kürzlich erfolgte Aufnahme auch von Ländern des westlichen Balkans, die EU-Beitrittskandidaten sind, in die UfM;

45.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der Europäischen Union, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Ko-Präsidentschaft und dem Generalsekretär der UfM sowie den Regierungen und den Parlamenten der Partnerländer zu übermitteln.

(1) ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 210.
(2) ABl. C 285 E vom 26.11.2009, S. 39.
(3) ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 76.
(4) ABl C 282 E vom 6.11.2008, S. 443.

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