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Verfahren : 2010/2046(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0240/2010

Eingereichte Texte :

A7-0240/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 07/09/2010 - 6.5
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0295

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 32k
Dienstag, 7. September 2010 - Straßburg
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010: GEREK (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation)
P7_TA(2010)0295A7-0240/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. September 2010 zu dem Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III - Kommission (12583/2010 – C7-0194/2010 – 2010/2046(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der am 17. Dezember 2009 endgültig festgestellt wurde(2),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–  in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der von der Kommission am 19. März 2010 vorgelegt wurde (KOM(2010)0108),

–  in Kenntnis des Schreibens von Janusz Lewandowski, Mitglied der Kommission, an Präsident Buzek vom 9. Juli 2010,

–  in Kenntnis des Standpunkts des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010, der vom Rat am 26. Juli 2010 festgelegt wurde (12583/2010 – C7-0194/2010),

–  gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0240/2010),

A.  in der Erwägung, dass der Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010 den Stellenplan des Büros des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zum Gegenstand hat,

B.  in der Erwägung, dass der Zweck des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010 darin besteht, diese Haushaltsanpassung förmlich in den Haushaltsplan 2010 aufzunehmen,

C.  in der Erwägung, dass der Rat seinen Standpunkt am 26. Juli 2010 angenommen hat,

1.  nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010;

2.  billigt den Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2010 ohne Abänderungen und beauftragt seinen Präsidenten festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2010 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 64 vom 12.3.2010.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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