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Verfahren : 2009/2171(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0192/2010

Eingereichte Texte :

A7-0192/2010

Aussprachen :

PV 20/09/2010 - 24
CRE 20/09/2010 - 24

Abstimmungen :

PV 21/09/2010 - 5.9
CRE 21/09/2010 - 5.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0327

Angenommene Texte
PDF 274kWORD 81k
Dienstag, 21. September 2010 - Straßburg
Verringerung der Armut und Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern
P7_TA(2010)0327A7-0192/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. September 2010 zu dem Thema „Verringerung der Armut und Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern: Der Weg in die Zukunft“ (2009/2171(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam festgelegte Kriterien für die Beseitigung der Armut dargelegt sind,

–  unter Hinweis auf die 2005 auf dem G8-Gipfel in Gleneagles eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf den Umfang der Hilfe, die Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika und die Qualität der Hilfe,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit vom 2. März 2005 sowie die Ergebnisse des Hochrangigen Forums in Accra, das vom 2. bis 4. September 2008 stattfand und an diese Erklärung anknüpfte,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen“ (KOM(2006)0087),

–  unter Hinweis auf den UN-Bericht „Rethinking poverty: Report on the World Social Situation 2010“,

–  unter Hinweis auf die Jahresberichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Umsetzung der UN-Millenniumserklärung,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“(1), die am 20. Dezember 2005 unterzeichnet wurde,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit(2) („Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit“ – DCI),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der afrikanischen Staats- und Regierungschefs zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und anderen damit verbundenen Infektionskrankheiten vom 27. April 2001 in Abuja,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Juni 2007, die die Förderung der Beschäftigung durch EU-Entwicklungszusammenarbeit betreffen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern“ (KOM(2001)0252),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Armutsminderung in den Entwicklungsländern (COM(2002)0116),

–  unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 3. Dezember 2009 über die globale Governance und die Reform der internationalen Institutionen,

–  unter Hinweis auf die Agenda für menschenwürdige Arbeit sowie des Globalen Beschäftigungspaktes der IAO, die auf der Internationalen Arbeitskonferenz am 19. Juni 2009 durch allgemeinen Konsens beschlossen wurden,

–  unter Hinweis auf den im Dezember 2009 veröffentlichten IAO-Bericht zur globalen Beschäftigungskrise „World of Work Report 2009: The Global Jobs Crisis and Beyond“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu den Verträgen betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG)(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2006 zu der Wirksamkeit der Hilfe und die Korruption in Entwicklungsländern(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2009 zu einem Konzept für die Entwicklungshilfe der EG für die Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara(7),

–  unter Hinweis auf die derzeitigen Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0192/2010),

A.  in der Erwägung, dass ein starkes und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum in einer stabilen, geschäftsfördernden Umgebung dazu beiträgt, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen, und deshalb den sichersten und nachhaltigsten Weg aus der Armut darstellt,

B.  in der Erwägung, dass ein sicherer Rechtsrahmen frei von Korruption für die erfolgreiche Entwicklung der Wirtschaft wesentlich ist,

C.  in der Erwägung, dass die EU15-Staaten sich verpflichtet haben, bis 2015 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit zu verwenden, und dass die aktuelle Quote bei etwa 0,4 % liegt,

D.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Armut und die Abstimmung der Entwicklungspolitik inzwischen Verpflichtungen des EU-Vertrags darstellen,

E.  in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer in ihrer Entschlossenheit zur Verwirklichung größtmöglichen Mehrwerts in ihren eigenen Ländern zu unterstützen sind, was eine Strategie der industriellen Entwicklung erforderlich macht, die jedoch weiterhin mit den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung und insbesondere dem Umweltschutz im Einklang stehen muss,

F.  in der Erwägung, dass sowohl die EU-Geberländer als auch die Regierungen der Entwicklungsländer weniger Mittel für Gesundheit und Bildung zur Verfügung stellen als vereinbart,

G.  in der Erwägung, dass es in den Entwicklungsländern einen akuten Mangel an qualifiziertem medizinischem Personal gibt, dass der Mangel an qualifiziertem medizinischem Personal in den Industrieländern dazu beiträgt, das instabile Gesundheitswesen in den Entwicklungsländern weiter zu schwächen, und dass viele ausgebildete Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und anderen Wirtschaftssektoren aus verschiedenen Gründen nicht in ihre Länder zurückkehren, um zum Nutzen ihrer eigenen Gemeinschaft tätig zu werden,

H.  in der Erwägung, dass die aktuelle Lebensmittelpreiskrise deutlich gezeigt hat, welch große Bedeutung die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit für die armen Länder auch weiterhin hat,

I.  in der Erwägung, dass sich 90 % der EU-Bürger für eine Entwicklungszusammenarbeit ausgesprochen haben, auch wenn der konjunkturelle Abschwung wahrscheinlich dazu führt, dass dieser Anteil geringer wird,

J.  in der Erwägung, dass die Regierungschefs der G20 versprochen haben, radikale Maßnahmen gegen Steueroasen zu ergreifen,

K.  in der Erwägung, dass die Summe der Verluste durch Steuerhinterziehung und illegale Kapitalflucht aus den Entwicklungsländern die gewährte Entwicklungshilfe um ein Vielfaches übersteigt,

L.  in der Erwägung, dass der Gesamtbetrag der Geldsendungen von Migranten in die Entwicklungsländer höher ist als die Summe der Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit,

M.  in der Erwägung, dass 2,7 Milliarden Menschen gegenwärtig keine Möglichkeit haben, einen Kredit zu erhalten,

N.  in der Erwägung, dass es zur Verminderung der Armut nicht nur erforderlich ist, Beschäftigungsmöglichkeiten, sondern auch hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen,

O.  in der Erwägung, dass die ärmsten Länder in internationalen Institutionen und weltweiten Foren viel zu gering vertreten sind,

P.  in der Erwägung, dass sich Sozialschutzsysteme als wirksame Instrumente zur Armutsbekämpfung und zur Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts bewährt haben und dass die Mehrheit der Weltbevölkerung nicht über einen angemessenen sozialen Schutz verfügt,

Herausforderungen für die Entwicklungsländer
Wirtschaft

1.  fordert die Regierungen in den Entwicklungsländern nachdrücklich auf, ihre Wirtschaft über den Ausbau der verarbeitenden Industrie zu diversifizieren und Unternehmen, insbesondere KMU, die Arbeitsplätze schaffen und für Wachstum sorgen, nicht durch zu viel Bürokratie zu belasten;

2.  ruft alle Entwicklungsländer auf, die Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO und die Initiative der UN zu Mindestniveaus für den Sozialschutz (Social Protection Floor) zu unterzeichnen, um befriedigende Arbeitsbedingungen, ein hohes Niveau umfassenden sozialen Schutzes auch für die ärmsten und am stärksten ausgegrenzten Menschen und einen echten sozialen Dialog sowie insbesondere die Nutzung des Projekts „Arbeitskräfteintensität“ zu gewährleisten;

3.  unterstreicht, wie wichtig es ist, die einzelnen IAO-Übereinkommen über internationale Arbeitsnormen zu unterzeichnen und umzusetzen, und empfiehlt die Anwendung der Bestimmungen der IAO-Entschließung „Überwindung der Krise: ein globaler Pakt für Beschäftigung“;

4.  fordert die uneingeschränkte Anwendung des Rechts auf Freiheit von Zwangsarbeit und insbesondere von Kinderarbeit, weil Kinder ohne Bildung zu einem Leben in Armut verurteilt sind;

5.  fordert, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Kinderarbeit gelegt wird, um stattdessen Arbeitsplätze für Erwachsene zu schaffen und Kindern eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen;

6.  fordert, dass die Regierungen Maßnahmen, die zur Befriedigung gesellschaftlicher Grundbedürfnisse beitragen, Vorrang einräumen und insbesondere Kinder und gefährdete Frauen, die von der Krise in hohem Maße betroffen sind, sowie gefährdete Jugendliche, unqualifizierte, eingewanderte und gering verdienende Arbeitnehmer, Landarbeiter und Menschen mit Behinderung unter ihren Schutz stellen;

7.  weist darauf hin, dass Klein- und Kleinstunternehmen, vor allem im Agrarsektor, eine angemessene Finanzierung benötigen, um vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen; legt den Entwicklungsländern nahe, das Sparen zu fördern und den Zugang zu Krediten zu verbessern, beispielsweise über Mikrokredite, Mikroversicherungen und innovative Rechnungsagenten, wie beispielsweise ländliche Poststellen oder das „Mobile Banking“;

8.  fordert die EU auf, den Beitrag der Sozialwirtschaft (z. B. Genossenschaften) zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Förderung menschenwürdiger Arbeit in Entwicklungsländern anzuerkennen und die Sozialwirtschaft in die EU-Entwicklungsprogramme und Kooperationsstrategien aufzunehmen;

9.  fordert die Entwicklungsländer auf, auch den Armen und Enteigneten Land zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel indem sie illegalen Siedlern in Slumstädten das Land, auf dem sie leben, übereignen;

10.  legt den Entwicklungsländern nahe, ihre Wirtschaft möglichst stark zu diversifizieren, um nicht ausschließlich von einer sehr begrenzten Zahl von Erzeugnissen, insbesondere für den Export bestimmten Agrarerzeugnissen, abhängig zu sein;

11.  ermahnt die Entwicklungsländer, die einheimische Tradition der gemeinschaftlichen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu achten, um die bestehenden landwirtschaftlichen Kleinbetriebe zu fördern und zu schützen;

12.  fordert die Entwicklungsländer auf, bei der Formulierung ihrer Länderstrategiepapiere und in den nationalen Richtprogrammen den Ausbau des Landwirtschaftssektors und die Verbesserung der Ernährungssicherheit in den Vordergrund zu stellen;

13.  erinnert daran, dass die korrektes staatliches Handeln zur Idee des „gerechten Staats“ gehört, der die Demokratie und Bürgerrechte garantiert, der hoheitliche Aufgaben wie die Gewährung von Zugang zu den Gerichten, zur Gesundheitsversorgung, zur Bildung und zur Verwaltung wahrnimmt sowie gleichzeitig die Rechte Einzelner und ihre Grundrechte fördert und schützt;

Bürgerschaft und staatliches Handeln

14.  fordert alle Entwicklungsländer auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Korruption umgehend zu unterzeichnen und seine Bestimmungen wirksam umzusetzen; fordert auch die EU-Mitgliedstaaten und die Unternehmen der EU auf, dieses Übereinkommen zu achten;

15.  ist der Ansicht, dass die EU-Mitgliedstaaten den Entwicklungsländern in den Bereichen Haushaltsdisziplin, Steuererhebung und gute Regierungsführung als Vorbilder vorangehen sollten;

16.  ist der Auffassung, dass auch im Privatsektor Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption erforderlich sind und dass die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich verbessert werden sollte, beispielsweise durch verstärkten Informationsaustausch und durch Programme der Vermögensabschöpfung;

17.  ruft alle Entwicklungsländer auf, unabhängige Parlamente zu fördern, die in der Lage sind, wirksam zur Vertiefung der Demokratie beizutragen, indem sie ihre legislativen und haushaltspolitischen Aufgaben sowie ihre Kontrollfunktionen frei ausüben können; weist auf die ungeheuer große Bedeutung eines unabhängigen und soliden Justizapparats hin;

18.  fordert die Regierungen in den Entwicklungsländern auf, die größtmögliche Teilnahme der organisierten Zivilgesellschaft bei der Konzipierung und Kontrolle der Politik zu gewährleisten;

19.  betont, dass die Sozialpartner eine wichtige Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung spielen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken können, weshalb der Aufbau und die Festigung von Organisationen, die diese Gruppen vertreten, gefördert werden sollte;

20.  fordert die uneingeschränkte Verwirklichung der Vereinigungsfreiheit für Gewerkschaften und des Rechts auf Kollektivverhandlungen ohne Ausnahme, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchzusetzen, zu verbessern und zu verteidigen;

21.  ermahnt alle Staaten, die Gesetze zur Beschränkung der Freiheit von Organisationen der Zivilgesellschaft erlassen haben, diese aufzuheben;

22.  fordert die Verwirklichung des Rechts auf Diskriminierungsfreiheit, d. h. des Rechts, ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung zu arbeiten und gleich behandelt zu werden, als Kernprinzip der Bekämpfung der Armut;

23.  fordert, die rechtliche und soziale Stellung von Frauen deutlich zu stärken, um Diskriminierung zu unterbinden und das Potenzial von Frauen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu nutzen;

24.  unterstützt Entwicklungsländer in ihren Bestrebungen zur Stärkung und Vertiefung der regionalen Integration durch Freihandelszonen, regionale Wirtschaftsgemeinschaften, regionale Entwicklungsbanken usw.;

Gemeinsame Herausforderungen

25.  wiederholt seinen Aufruf, mindestens 20 % des Staatshaushalts der Entwicklungsländer sowie 20 % der EU-Entwicklungshilfe für das Gesundheitswesen und die Bildung zur Verfügung zu stellen;

26.  fordert ein Überdenken der Privatisierungspolitik, insbesondere hinsichtlich öffentlicher Versorgungsleistungen wie Wasser, Kanalisation und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie der sozialen Rolle von Staaten in ihrem entwicklungspolitischen Handeln, einschließlich der Rolle staatlicher Unternehmen als Arbeitgeber und Anbieter sozialer Dienstleistungen;

27.  verweist auf die entscheidende Rolle der Sozialschutzsysteme, wie sie im Globalen Beschäftigungspakt der IAO und der Initiative der Vereinten Nationen zu Mindestniveaus für den Sozialschutz (Social Protection Floor) erwähnt werden; fordert daher, mehr Gewicht auf die Sozialschutzsysteme zu legen, um eine Zunahme der Armut zu verhindern und soziales Elend zu bekämpfen und dabei einen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Erhaltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zu leisten;

28.  fordert den kostenlosen und uneingeschränkten Zugang aller Menschen zum Bildungswesen, d. h. zur Grundschul-, Hochschul- und Berufsbildung, um die örtliche Bevölkerung zu Fachkräften zu qualifizieren;

29.  weist nachdrücklich darauf hin, dass sowohl die Geber- als auch die Entwicklungsländer ihren Verpflichtungen nachkommen müssen, damit die Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 erreicht werden;

30.  unterstützt Maßnahmen, wie zum Beispiel Gehaltszuschüsse, Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, die einheimische Wissenschaftler und andere Fachkräfte dazu anregen, in ihren Gemeinschaften zu bleiben und dort zu praktizieren, und die Gesundheitssysteme unterstützen, die für alle zugänglich sind;

31.  unterstützt die Schaffung neuer Tätigkeitsfelder in den Entwicklungsländern;

32.  unterstützt Maßnahmen zur Investition in und zum Aufbau von öffentlichen Dienstleistungen im Allgemeinen, um dem UN-Bericht „Rethinking poverty“ entsprechend Arbeitsplätze zu schaffen und die staatlichen Kapazitäten und Einrichtungen sowie den sozialen Zusammenhalt zu stärken;

33.  fordert mehr Aufmerksamkeit für die praktische Gesundheitsfürsorge und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile medizinischer Behandlungen, beispielsweise durch Verteilung von Blutanalysegeräten und die Unterweisung der Bevölkerung in ihrer Handhabung;

34.  weist darauf hin, dass die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Entwicklungsstrategie und für die Schaffung von Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung ist; fordert die EU und die Entwicklungsländer auf, den Beschäftigungsbedarf und den Arbeitsmarkt zu analysieren, Prognosen zu erstellen und die wichtigsten Herausforderungen bei der Anpassung der Berufsausbildung an die Beschäftigungsanforderungen frühzeitig zu erkennen;

35.  ist der Auffassung, dass die am meisten gefährdeten und ausgegrenzten Gruppen, insbesondere Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, in allen Entwicklungshilfestrategien besonders berücksichtigt werden sollten;

36.  hält die Befriedigung der Grundbedürfnisse für unbedingt notwendig und räumt daher den Maßnahmen zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und des Zugangs zu Trinkwasser besondere Priorität ein;

37.  betont das Problem der Kinderarbeit, und stellt fest, dass die Kinderarbeit eines der Haupthindernisse für die Erreichung des Ziels der Grundschulbildung für alle und die Verringerung der Armut darstellt sowie die gesunde Entwicklung und die notwendige Schulbildung der betroffenen Kinder behindert; fordert daher eine bessere behördenübergreifende Koordinierung und Abstimmung in Bezug auf die Bildungshilfe und die Kinderarbeit über eine Stärkung bereits bestehender Mechanismen, einschließlich der Task Force Kinderarbeit und Bildung; fordert schließlich die internationale Gemeinschaft, alle betroffenen Staaten und die EU auf, sich zu verpflichten, alles daran zu setzen, um Kinderarbeit unverzüglich abzuschaffen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;

38.  verweist auf die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter für den wirtschaftlichen Erfolg von Staaten und fordert daher vermehrte Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass die Gleichstellung der Geschlechter auch in der Wirtschaft umgesetzt wird;

39.  fordert Geberländer und Partnerländer nachdrücklich auf, der Landwirtschaft, insbesondere kleinbäuerlichen, kleinen und mittleren umweltfreundlichen agroindustriellen Betrieben, einen höheren Stellenwert auf der Entwicklungsagenda einzuräumen;

40.  betont, dass durch kleine Landwirtschaftsbetriebe, die sich auf dezentralisierte, ökologische und nachhaltige Produktionsmittel konzentrieren, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht werden, da sie pro Hektar mehr Menschen beschäftigen als große Landwirtschaftsbetriebe und die Landwirte und Beschäftigten im Verhältnis mehr für beschäftigungsintensive, ländliche Nicht-Agrarerzeugnisse ausgeben;

41.  fordert eine bessere Unterstützung im Hinblick auf Arbeitsplätze und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch eine Abstimmung der Beschäftigungs- und der gesamtwirtschaftlichen Politik, wobei letztere nicht auf die Überwachung der Inflation und der Handels- und Haushaltsdefizite beschränkt werden, sondern auch auf die Stabilität der realen Produktion, der Einkommen und der Beschäftigung ausgerichtet sein sollte;

42.  unterstützt Investitionen in „grüne Arbeitsplätze“ und die „grüne Industrie“, zum Beispiel durch die Entwicklung von erneuerbaren Energieträgern und Energieeffizienzsystemen in armen Ländern, einschließlich Photovoltaikanlagen für die lokalen Gemeinschaften, als einen Weg zur Schaffung von nachhaltigen Energiequellen und – gleichzeitig – Arbeitsplätzen unter Beachtung des Umweltschutzes;

43.  fordert eine Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu Qualifizierung und hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung sowie eine Verbesserung der Möglichkeiten in diesen Bereichen; fordert, dass die Aufnahme von Krediten (einschließlich Kleinstkrediten) erleichtert wird, damit neue Arbeitsplätze entstehen;

44.  sieht der verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und seinen regionalen Pendants in den Entwicklungsländern mit Interesse entgegen;

45.  betont, wie wichtig es ist, alternative Indikatoren für die Bewertung des sozialen Fortschritts in den Entwicklungsländern zu fördern, die sich nicht auf das BIP beziehen, insbesondere mit Blick auf die Vorschläge der Kommission für die Messung der Wirtschaftsleistung und des sozialen Fortschritts unter dem Vorsitz von Joseph Stiglitz;

46.  fordert, dass nach Ländern und Regionen aufgeschlüsselte Lösungsansätze zur Bewältigung der weltweiten Wirtschaftkrise ausgearbeitet und dabei die in dem Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt werden, um auf diese Weise Investitionen in beschäftigungsintensive und umweltfreundliche Sektoren sowie Sozialschutzsysteme zu fördern;

Herausforderungen für die Geberländer
Entwicklungshilfe

47.  ruft alle reichen Länder, insbesondere die EU-Staaten auf, ihre Versprechen zur Bereitstellung von Mitteln für die Entwicklungshilfe, d. h. bis 2015 mindestens 0,7 % des Bruttonationaleinkommens, einzuhalten;

48.  fordert die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Definition des Begriffs Armut auf, um die relevanten Handlungsfelder zu bestimmen und festzulegen, welche Länder Anspruch auf EU-Entwicklungshilfe haben;

49.  ist der Auffassung, dass durch politische Kohärenz bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern konstruktive Ergebnisse erzielt werden können, und fordert daher eine Änderung der EU-Außenpolitik, da diese direkte Auswirkungen auf die Wirtschaft der Entwicklungsländer hat und darauf abzielen sollte, die nachhaltigen Bedürfnisse der Entwicklungsländer zu unterstützen, um der Armut entgegenzuwirken und ein angemessenes Einkommen, menschenwürdige Lebensbedingungen und die Erfüllung der grundlegenden Menschenrechte, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Rechte sowie Umweltschutz, zu gewährleisten;

50.  fordert umfangreiche zusätzliche Mittel zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels und der Weltwirtschaftskrise in den Entwicklungsländern;

51.  fordert, dass Grundschulbildung und Gesundheitswesen die Grundlage der Entwicklungspolitik bilden, und betont, dass die derzeitige Situation nicht zu einer Kürzung der nationalen Ausgaben und zu einem Rückgang der internationalen Unterstützung in diesen Bereichen führen darf;

52.  ruft die EU auf, ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Handelshilfe nachzukommen;

53.  betont, dass die Subventionspolitik der EUüberprüft werden muss, insbesondere im Agrarsektor und im Einklang mit den Bedürfnissen der kleinen und mittleren Landwirte in der EU, damit der Handel mit Entwicklungsländern unter fairen Bedingungen erfolgen kann;

54.  ersucht alle Geberländer erneut, sich stärker an die Agenda der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu halten, insbesondere was die Koordination der Geber und die Rechenschaftspflicht betrifft;

55.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die externe Dimension der derzeitigen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik auch in die EU-Entwicklungspolitik einfließt, da beide direkte Auswirkungen auf die Lebensgrundlage der Bevölkerung in Entwicklungsländern haben;

56.  betont, dass der Fischerei in vielen Ländern ausschlaggebende Bedeutung für Beschäftigung und Ernährungssicherheit hat und daher alle Entwicklungsländer für die Unterstützung der Fischerei in Betracht kommen sollten, um ihre eigene nachhaltige Fischwirtschaft, Forschung und Kontrolle nebst Durchführungsmaßnahmen zur Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei aufzubauen, und zwar unabhängig von Fischereiabkommen mit der Europäischen Union;

57.  unterstreicht, dass die Unterstützung des Fischereisektors in Drittländern durch die EU auf die Ausstattung der Häfen dieser Länder mit einer angemessenen Infrastruktur abzielt, um die Anlandung und Verarbeitung von Fisch vor Ort zu erleichtern und neue Arbeitsplätze zu schaffen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass diese Ziele erreicht werden, und finanzielle und technische Unterstützung zu gewähren, damit Drittländer die Fangtätigkeiten in ihren Gewässern besser überwachen und Schiffe, die nachweislich Verstöße begangen haben, beschlagnahmen können;

58. fordert, dass die EU ihre Entwicklungshilfeorganisation und die damit verbundenen Verfahren vereinfacht;

59.  fordert eine verstärkte Koordinierung der Entwicklungspolitik zwischen der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, um zu verhindern, dass sich die verschiedenen politischen Maßnahmen negativ auf das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele auswirken;

60.  erwartet angesichts der Tatsache, dass die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung jetzt auch eine Anforderung im Vertrag darstellt, dass die EU-Politik in Bereichen wie der Landwirtschaft, dem Handel, der Einwanderung und der Fischerei die Entwicklungsarbeit in keiner Weise schwächt, erklärt seine Absicht, die Einhaltung dieser Verpflichtung durch die EU genau zu kontrollieren;

61.  ruft die Geberländer dazu auf, umsichtig in die Bildung ihrer Bürger im Entwicklungsbereich zu investieren;

62.  legt den Geberländern nahe, die in der Krise liegenden Chancen zu nutzen, um die bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich zusätzlicher und innovativer Quellen der Entwicklungsfinanzierung näher zu prüfen und neue Wege zu finden, die es den Entwicklungsländern ermöglichen, ihre Einnahmequellen zu diversifizieren und eine effiziente, konkrete und funktionierende Ausgabenplanung vorzunehmen;

63.  fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, nachhaltige Unternehmen, die menschenwürdige Arbeitsplätze schaffen, als einen spezifischen Bereich der Entwicklungszusammenarbeit entsprechend dem „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“ von 2005 zu fördern und seine Einbeziehung in traditionellere Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit, wie Infrastruktur, ländliche Entwicklung, staatliches Handeln und handelsbezogene Hilfe, zu unterstützen;

Neue Finanzierungsquellen

64.  fordert die G20-Länder auf, ihre Zusicherungen hinsichtlich der Abschaffung von Steueroasen durchzusetzen und die Überwachung der Finanzmärkte zu verstärken sowie dafür zu sorgen, dass künftig Steuerdaten ausgetauscht werden; stellt fest, dass darüber hinaus die G20 das International Accounting Standard Board anweisen sollte, eine neue Norm einzuführen, die den Austausch von Steuerdaten zwischen den Ländern vorsieht;

65.  ruft die G20-Staaten und die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Geldsendungen von Migranten billiger und einfacher zu gestalten;

66.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechend dem globalen Beschäftigungspakt der IAO die öffentliche Finanzhilfe für Klein- und Kleinstunternehmen und Landwirte in den Entwicklungsländern, auch im informellen Sektor, zu verstärken, um Armut und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen;

Kapazitätsaufbau und weltweites staatliches Handeln

67.  fordert die EU auf, mit ihrer Entwicklungshilfe vorrangig den Aufbau von Kapazitäten in solchen Bereichen zu fördern, die unmittelbare positive Auswirkungen auf die Wirtschaft des Partnerlandes haben und Arbeitsplätze schaffen, zum Beispiel beim Ausbau ihrer Produktionskapazität, dem Aufbau effizienter Steuersysteme, der Bekämpfung der Korruption, der Stärkung der Institutionen und der Zivilgesellschaft, der Vereinfachung des Zugangs zu Mikrokrediten und anderen Finanzierungsquellen usw.;

68.  fordert, dass die gesamte Entwicklungspolitik der EU, die Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verringerung von Armut hat, ihren Schwerpunkt auf Maßnahmen legt, die Regierungen, Zivilgesellschaft, Unternehmen, Stiftungen und die lokalen Gemeinschaften dazu verpflichten, die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen bis 2015 zu verwirklichen;

69.  fordert die EU auf, im Rahmen der Entwicklungshilfe auch den Aufbau von Sozialschutzsystemen in den Entwicklungsländern zu unterstützen, die eine wichtige und wirksame Maßnahme zur Armutsbekämpfung darstellen;

70.  fordert, dass den Bereichen Bildung, Unterstützung von Schulabgängern, berufliche Bildung, technische Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahmen, lebenslanges Lernen, Zugang zu Finanzmitteln, Schaffung hochwertiger Ausbildungsgänge, die der Verbesserung der Perspektiven der Teilnehmer dienen, Gesundheit und Sicherheit sowie Förderung von Projekten zur Unterstützung des Unternehmertums, vor allem für Klein- und Kleinstunternehmen, Vorrang eingeräumt wird, um ein nachhaltiges Arbeitskräftereservoir zu schaffen, und dass der Schwerpunkt hierbei insbesondere auf Jugendliche, ältere Menschen, Behinderte und Vertriebene, Frauen und andere marginalisierte Gruppen gelegt wird;

71.  ist der Auffassung, dass die EU beim Abschluss von Handelsabkommen mit Entwicklungsländern die Menschenrechte sowie auch ordnungspolitische Kriterien berücksichtigen und gegebenenfalls nicht zögern sollte, Sanktionen zu verhängen, wenn Staaten ihren ordnungspolitischen Verpflichtungen nicht nachkommen; erinnert daran, dass die Kriterien der Konditionalität sowohl auf den Europäischen Entwicklungsfonds als auch das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit Anwendung finden;

72.  fordert die EU auf, genau auf die Einhaltung des Grundsatzes der Konditionalität, wie im Abkommen von Cotonou vorgesehen, zu achten;

73.  betont, dass sowohl der Europäische Entwicklungsfonds als auch das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit denselben Kriterien der Konditionalität genügen müssen;

74.  fordert die Kommission auf, geeignete Methoden und Zeitpläne für die Überwachung der Produktion der im Ausland tätigen europäischen Unternehmen zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Kinderarbeit abgeschafft, die Arbeitsnormen der IAO-Übereinkommen eingehalten werden und der Zugang zur Bildung – der Schlüssel zur Bekämpfung der Armut – gefördert wird;

75.  fordert die Einrichtung eines verlässlichen Netzes enger Beziehungen von wichtigen staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen und Organisationen, die sich mit der Linderung der Armut in allen Entwicklungsländern befassen, um ihre jeweiligen Ansichten und Erfahrungen bei der Konzipierung, Durchführung und Überwachung der EU-Hilfe auszutauschen;

76.  unterstützt den Aufbau von Datenbanken auf nationaler und europäischer Ebene, um grundlegende Daten über die Armut in Entwicklungsländern zu sammeln und zu vergleichen und damit die Bemühungen zur Verringerung der Armut zu erleichtern und zu verstärken;

77.  unterstreicht die Notwendigkeit, die bestehende Koordinierung zwischen internationalen und regionalen Organisationen als zusätzliche technische Unterstützung der Umsetzung und Überwachung eines EU-Aktionsplans zur Linderung der Armut zu verstärken;

78.  verweist auf die Notwendigkeit, als konkreten Schritt und zuverlässiges Verfahren zur Gewährleistung der technischen Unterstützung „Beratergruppen“ zu bestimmten Themen einzurichten, um die Umsetzung der in einem EU-Aktionsplan zur Linderung der Armut in den Entwicklungsländern festgelegten Ziele voranzutreiben;

79.  akzeptiert Budgethilfen nur dann, wenn es sichere Garantien dafür gibt, dass die Mittel auch ihr Ziel erreichen und für den ursprünglich beabsichtigten Zweck eingesetzt werden, und wenn die Empfänger alle Kriterien hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Staatsführung erfüllen; setzt große Hoffnungen auf eine wirksamere Bewertung und Prüfung der Budgethilfen, um festzustellen, ob sie ihr angestrebtes Ziel erreichen und ob die Regierungen der Empfängerländer die oben genannten Kriterien erfüllen; fordert die Kommission auf, unter der Aufsicht des Europäischen Parlaments einen IT-gestützten Anzeiger einzuführen, in dem die Wirksamkeit der Gemeinschaftshilfe in den Bereichen Armutsbekämpfung, Bildung und Schaffung von Arbeitsplätzen bewertet wird, wobei sich dieser Anzeiger auf den Grad der Erfüllung der erwarteten Finanzkennziffern und Ziele stützen sollte;

80.  fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament einen kohärenten und glaubwürdigen Vorschlag zur Vorgehensweise der Europäischen Union nach Wahlen vorzulegen, der die freie Entscheidung der Bevölkerung in einem gegebenen Land respektiert, und befürchtet, dass das derzeitige Fehlen einer kohärenten Politik in diesem Bereich der Glaubwürdigkeit der EU-Wahlbeobachtungsmissionen schadet;

81.  unterstützt die demokratischere Vertretung von Entwicklungsländern in weltweit tätigen Institutionen;

82.  fordert die internationalen Finanzinstitutionen dazu auf, ihre Kreditvergabepolitik zu überprüfen, um die Entscheidungen der Entwicklungsländer für eine demokratische und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen;

83.  fordert die EU und die G-20 auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Steueroasen, Steuerhinterziehung und illegaler Kapitalflucht aus Entwicklungsländern ein Ende zu bereiten und es zu fördern, dass diese Gelder in den Entwicklungsländern investiert werden;

84.  fordert ein neues, verbindliches globales Finanzabkommen, das transnationale Unternehmen dazu zwingt, erzielte Gewinne und darauf entrichtete Steuern automatisch und nach Ländern aufgeschlüsselt offenzulegen;

85.  fordert die EU auf, die Initiative der UN zu Mindestniveaus für den Sozialschutz mit dem Ziel zu unterstützen, dass in Entwicklungsländern nachhaltige Sozialschutzsysteme auf- oder ausgebaut werden, indem in der Außenpolitik für mehr Kohärenz gesorgt und, wie in den Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Beschäftigung durch die EU-Entwicklungszusammenarbeit angeregt, eine Mitteilung über den Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit formuliert wird;

Bildung

86.  stimmt der Kommission darin zu, dass ein Arbeitsplatz das beste Mittel ist, Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken; ist der Auffassung, dass die Bemühungen zur Verringerung der Bildungskluft in Entwicklungsländern eine der wirksamsten Strategien zur Durchbrechung des Teufelskreises aus Armut und Arbeitslosigkeit darstellt;

87.  begrüßt die Fast-Track-Initiative (FTI) „Bildung für alle“ und auch die grundsätzliche Unterstützung der Kommission für diese Initiative; fordert die Kommission auf, klarzustellen, welche Mittel sie den von dieser Initiative erfassten Ländern derzeit für welche Zwecke zur Verfügung stellt, insbesondere in den folgenden Bereichen:

   frühkindliche Betreuung und Erziehung,
   kostenlose und obligatorische Grundschulbildung für alle,
   Ausbildung und Alltagskompetenzen für Jugendliche und Erwachsene,
   Alphabetisierung von Erwachsenen,
   Gleichstellung der Geschlechter,
   Qualität der Bildung;

88.  fordert die EU nachdrücklich auf, Unterstützungsprogramme für Eltern auf verschiedenen Gebieten einzuführen, wo Armut zu mangelndem Wissen in Bezug auf Kindererziehung führt, und dafür Sorge zu tragen, dass Kinder in Entwicklungsländern echte Chancen haben;

89.  weist darauf hin, dass die Qualität der geistigen und körperlichen Verfassung nicht nur von der allgemeinen und beruflichen Bildung und neuen Informationstechnologien abhängt, sondern auch vom Zugang zu Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten; stellt fest, dass die EU deshalb mehr für die Bereitstellung kostenloser Lehrmaterialen, Mahlzeiten, Schulbusse und Prüfungen, die in Hilfsprojekten zusammengefasst werden, tun muss; hält die Forderung nach einer klaren Wechselbeziehung zwischen den von der EU finanzierten schulbezogenen Projekten und den Nahrungsmittel- und Gesundheitsprogrammen in den Entwicklungsländern für unbedingt geboten;

90.  fordert die EU auf, ihre Anstrengungen zur Ermittlung von Wirtschaftszweigen, in denen Entwicklungsländer über einen Wettbewerbsvorteil verfügen, zu intensivieren, wobei der Einrichtung einer praxisbezogenen Lehre in diesen Branchen in der EU-Entwicklungshilfe Priorität zukommen sollte;

91.  fordert die EU auf, mehr Bildungsmöglichkeiten für Studenten aus Entwicklungsländern zu schaffen, sie jedoch darin zu bestärken, nach Abschluss ihres Studiums in ihre Heimatländer zurückzukehren, um dort zum Nutzen ihres eigenen Gemeinschaften tätig zu werden;

Marktzugang

92.  weist darauf hin, dass Entwicklungsländer darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihre Produkte auf dem freien Markt wettbewerbsfähig sein müssen, während dieser Grundsatz in den Industrieländern häufig nicht angewandt wird;

93.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen kohärenten Ansatz zu entwickeln, der den Grundgedanken des freien Marktes entspricht und beim Handel das Prinzip der Gegenseitigkeit gewährleistet;

94.  betont, dass in zahlreichen Entwicklungsländern Subsistenzwirtschaft besteht, vor allem im Agrarsektor, und dass diese Wirtschaftsform häufig die einzige Einkommensquelle und Lebensgrundlage ist;

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95.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der IAO zu übermitteln.

(1) ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
(2) ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
(3) ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.
(4) ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 15.
(5) ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 316.
(6) ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 321.
(7) ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 162.

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