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Verfahren : 2010/2026(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0277/2010

Eingereichte Texte :

A7-0277/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 21/10/2010 - 7.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0387

Angenommene Texte
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Donnerstag, 21. Oktober 2010 - Straßburg
Handelsbeziehungen der EU zu Lateinamerika
P7_TA(2010)0387A7-0277/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zu den Handelsbeziehungen der EU zu Lateinamerika (2010/2026(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Dezember 2005 zu den Vorbereitungen für die Sechste Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong(1), vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Minister–konferenz in Hongkong(2), vom 1. Juni 2006 zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung(3), vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika(4), vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens(5), vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU(6), vom 12. Juli 2007 zum TRIPS-Übereinkommen und dem Zugang zu Arzneimitteln(7), vom 29. November 2007 zu Handel und Klimaänderung(8), vom 24. April 2008 zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima(9), vom 24. April 2008 zu „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation “(10), vom 20. Mai 2008 zum Handel mit Roh- und Grundstoffen(11), vom 25. März 2010 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und auf die Entwicklungszusammenarbeit(12) und vom 5. Mai 2010 zur Strategie der EU für die Beziehungen zu Lateinamerika(13),

–  unter Hinweis auf die Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, insbesondere die Entschließungen vom 19. Dezember 2007 zu den aus der Globalisierung erwachsenden Herausforderungen und Chancen für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Ländern der EU und Lateinamerikas, vom 1. Mai 2008 zu den Herausforderungen und Chancen der Doha-Runde, vom 8. April 2009 zu Handel und Klimawandel und vom 14. Mai 2010 zur Reform der Welthandelsorganisation,

–  in Kenntnis der Abschlusserklärungen der Sitzungen der Parlamentarischen Konferenz über die Welthandelsorganisation (WTO), die am 18. Februar 2003 in Genf, am 12. September 2003 in Cancún, am 26. November 2004 in Brüssel, am 15. Dezember 2005 in Hongkong sowie am 2. Dezember 2006 und am 12. September 2008 in Genf angenommen wurden,

–  in Kenntnis der Erklärungen der sechs Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik sowie der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18 Mai 2002), Guadalajara (28./29 Mai 2004), Wien (12./13 Mai 2006), Lima (16./17. Mai 2008) und Madrid (18. Mai 2010),

–  unter Hinweis auf die Gemeinsamen Erklärungen des V. Gipfeltreffens EU-Mexiko (16. Mai 2010), des IV. Gipfeltreffens EU-MERCOSUR (17. Mai 2010), des IV. Gipfeltreffens EU-Chile (17. Mai 2010), des IV. Gipfeltreffens EU-CARIFORUM (17. Mai 2010), des IV. Gipfeltreffens EU-Zentralamerika (19. Mai 2010) und des Gipfeltreffens EU-Andengemeinschaft (19. Mai 2010),

–  in Kenntnis des Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela und des Abkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika,

–  unter Hinweis auf das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits und das entsprechende Assoziationsabkommen über Entwicklung und Innovation zwischen Chile und der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits sowie auf die strategische Partnerschaft zwischen Mexiko und der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zu einem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika,

–  unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Kolumbien und Peru über ein mehrseitiges Handelsabkommen,

–  unter Hinweis auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur im Hinblick auf ein ehrgeiziges und ausgewogenes Assoziierungsabkommen zwischen den beiden Regionen, welches zu engeren Beziehungen führen und für beide Seiten große politische und wirtschaftliche Vorteile bieten könnte,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 1. April 2010 zum Übereinkommen EU-Lateinamerika über den Bananenhandel und seine Auswirkungen auf die Bananenerzeuger in den AKP-Staaten und der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung des XIV. Ministertreffens zwischen der Europäischen Union und der Rio-Gruppe in Prag vom 11. bis 14. Mai 2009,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2009 zum Thema: „Die Europäische Union und Lateinamerika: Global Players und Partner“ (KOM(2009)0495),

–  in Kenntnis des Themenpapiers vom 2. Juni 2010, mit dem die Kommission eine öffentliche Konsultation zur künftigen Ausrichtung der Handelspolitik der EU eingeleitet hat,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika,

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 5. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 552/97, (EG) Nr. 1933/2006 und der Verordnungen (EG) Nr. 964/2007 und (EG) Nr. 1100/2006 der Kommission(14),

–  in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 552/97 und (EG) Nr. 1933/2006 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1100/2006 und (EG) Nr. 964/2007 der Kommission(15),

–  in Kenntnis des Abkommens von Marrakesch zur Gründung der Welthandelsorganisation,

–  in Kenntnis der am 14. November 2001 in Doha bzw. am 18. Dezember 2005 in Hongkong angenommenen Erklärungen der WTO-Ministerkonferenz sowie der am 2. Dezember 2009 in Genf angenommenen Zusammenfassung des Vorsitzenden,

–  in Kenntnis des Berichts des Beirats unter Vorsitz von Peter Sutherland vom Januar 2005 über die Zukunft der WTO(16),

–  in Kenntnis der Millenniumserklärung vom 8. September 2000, in der die Millennium-Entwicklungsziele als Kriterien festgelegt werden, welche von der Völkergemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,

–  in Kenntnis des Berichts über die Millennium-Entwicklungsziele 2009 und des Berichts des UN-Generalsekretärs vom 12. Februar 2010 über die Durchführung der Millenniumserklärung mit dem Titel „Keeping the promise: a forward-looking review to promote an agreed action agenda to achieve the Millennium Development Goals by 2015“,

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC und das Ergebnis der fünfzehnten Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC in Kopenhagen(17),

–  unter Hinweis auf die 16. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC, die in Mexiko stattfinden soll,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die internationalen Menschenrechtsübereinkommen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

–  unter Hinweis auf den Vertrag von Lissabon, insbesondere die Artikel 3 und 21 und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Menschenrechtsklauseln in den externen Abkommen der EU,

–  in Kenntnis der Agenda für menschenwürdige Arbeit sowie des Globalen Beschäftigungspaktes der IAO, die auf der Internationalen Arbeitskonferenz am 19. Juni 2009 durch allgemeinen Konsens angenommen wurden,

–  in Kenntnis der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die 1979 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, und des diesbezüglichen Fakultativprotokolls,

–  in Kenntnis des Stiglitz-Berichts sowie des Abschlussdokuments der Konferenz zur weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und ihren Auswirkungen auf die Entwicklung (24. bis 26. Juni 2009),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0277/2010),

A.  in der Erwägung, dass Lateinamerika und die Europäische Union nicht nur durch ihre Werte, Geschichte und Kultur verbunden sind, sondern darüber hinaus eine strategische Partnerschaft bilden,

B.  in der Erwägung, dass Lateinamerika in den letzten 30 Jahren einen tiefgreifenden Prozess der Diversifizierung seiner internationalen Beziehungen durchlaufen hat und bestrebt war, das Maß seiner Abhängigkeit zu verringern,

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu Lateinamerika ausgebaut hat und zu dessen zweitwichtigstem Handelspartner und zum wichtigsten Handelspartner für den Mercosur und Chile geworden ist, dass Eurostat zufolge sich das Handelsvolumen zwischen 1999 und 2008 verdoppelt hat und der Wert der aus Lateinamerika eingeführten Waren auf 96,14 Mrd. Euro und der in die Region ausgeführten Waren auf 76,81 Mrd. Euro angestiegen ist, wobei ein stetiger Anstieg des Handels mit Dienstleistungen zu verzeichnen war, dass infolge der dramatischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise diese Zahlen im Jahr 2009 zwar auf 70,11 Mrd. Euro (Einfuhren) und 61,57 Mrd. Euro (Ausfuhren) zurückgegangen, jedoch 2010 wieder angestiegen sind und dass europäische Länder die größte Quelle von ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in Lateinamerika darstellen,

D.  in der Erwägung, dass Lateinamerika zu den Regionen zählt, denen es trotz ihres Reichtums an natürlichen Rohstoffen nicht gelungen ist, ihren Anteil am internationalen Handel zu erhöhen, und die sogar Anteile an die wettbewerbsfähigeren und dynamischeren Volkswirtschaften in Asien verloren haben,

E.  in der Erwägung, dass lateinamerikanische Länder zu den drei weltweit durch den Klimawandel am stärksten gefährdeten Ländern zählen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Versteppung und Entwaldung erhebliche Auswirkungen haben, Probleme wie Wirbelstürme und das Artensterben, von denen Lateinamerika in hohem Maße betroffen ist, zunehmen und es konkrete, alarmierende und sehr bezeichnende Beispiele für die weltweite Bedrohung durch den Klimawandel gibt, wofür der Zustand des Regenwaldes im Amazonasgebiet und die gefährdeten Gletscher in den Anden Beispiele sind,

F.  in der Erwägung, dass laut der ECLAC zwar die Armutsquote in Lateinamerika von 44,4 % im Jahr 2003 auf 33 % im Jahr 2010 gesunken ist, jedoch zunehmend Frauen in Armut leben und abwandern und dass der ECLAC und UNICEF zufolge mindestens 63 % der Kinder und Jugendlichen in Lateinamerika von Armut betroffen sind,

G.  in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus erklären, warum der Handel zwischen bestimmten Ländern der EU und der lateinamerikanischen und karibischen Region (LAC) hinsichtlich der Arten von Waren, die sie exportieren, asymmetrisch ist, und dass der Handel zwischen den beiden Regionen stark konzentriert ist, obgleich er sich seit 1990 mehr als verdoppelt hat, und sich langsamer entwickelt als der Handel zwischen diesen beiden Regionen und anderen Teilen der Welt,

H.  in der Erwägung, dass im Anschluss an den 2008 in Lima abgehaltenen Gipfel EU-LAC die Hauptachsen der biregionalen strategischen Partnerschaft festgelegt wurden, wobei die Schaffung eines Netzes von Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den verschiedenen subregionalen Integrationsgruppen angestrebt wurde, und dass das Gipfeltreffen EU-LAC im Mai 2010 in Madrid eine bedeutende Weiterentwicklung dieses Ansatzes mit sich brachte und es ermöglichte, dass alle Handelsverhandlungen mit der LAC, die in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten waren, wieder aufgenommen werden konnten,

I.  in der Erwägung, dass die Einrichtung eines Netzes umfassender derzeit geltender, abgeschlossener oder in Verhandlung befindlicher Abkommen mit den verschiedenen Gruppen lateinamerikanischer Länder dazu beitragen soll, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinenten zu verbessern, wodurch regionale Integrationsprozesse mit unterschiedlicher Geschwindigkeiten vorangetrieben werden könnten,

J.  in der Erwägung, dass das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt in der Region von 1 211 US-Dollar in Haiti über 2 635 US-Dollar in Nicaragua und 11 225 US-Dollar in Brasilien bis zu ca. 15 000 US-Dollar in Argentinien, Chile und Mexiko reicht,

K.  in der Erwägung, dass trotz erheblicher Fortschritte bei der Verwaltung der Staatsfinanzen die Belastung durch Schulden, die in vielen Fällen aus vorangegangenen Epochen stammen, eines der größten Hindernisse für handelsbezogene Investitionen, Entwicklung und solide Staatsfinanzen in einer Reihe von lateinamerikanischen Staaten darstellt,

L.  in der Erwägung, dass in Lateinamerika der allgemeine Wunsch besteht, die wirtschaftliche Bedeutung der Region in der Weltwirtschaft zu erhöhen, dass Lateinamerika durch eine aktive Diversifizierung der Wirtschaftsbeziehungen seine wirtschaftliche Abhängigkeit verringert hat, dass Europa umsichtig handeln sollte, um seine Rolle als wichtiger Handelspartner zu diesem Zweck zu stärken, und dass Europa und Lateinamerika sich verpflichtet haben, ihre strategische Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien, Werte und Interessen weiter auszubauen,

M.  in der Erwägung, dass in der neuen – an die Strategie Europa 2020 angepassten – Handelspolitik der EU die besondere Situation in der lateinamerikanischen Region berücksichtigt werden sollte,

N.  in der Erwägung, dass der Export intelligenter und hochwertiger Produkte, der mit der Strategie Europa 2020 gefördert wird, solvente Kunden erfordert, in der Erwägung, dass die Abkommen zwischen Lateinamerika und der EU im Interesse beider Seiten weiterhin spürbare Vorteile für die jeweiligen Gesellschaften hervorbringen müssen,

O.  in der Erwägung, dass 2004 die Verhandlungen zur Schaffung einer Freihandelszone mit 750 Millionen Verbrauchern aufgrund eines Streitfalls zum Erliegen kamen, bei dem es vor allem um den Zugang der Exporteure aus dem Mercosur zu den europäischen Agrarmärkten ging,

1.  betont, dass der Vertrag von Lissabon die Handelspolitik der EU als wesentlichen einschlägigen Bestandteil des gesamten auswärtigen Handelns der Union definiert, dass die Handelspolitik entscheidend und positiv zur Schaffung von Wohlstand, zur Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen Menschen und Ländern, zur Wahrung des Friedens und zur Ausrichtung auf entwicklungs-, umwelt- und sozialpolitische Ziele beitragen kann und dass diese Politikbereiche sich gegenseitig ergänzen müssen, damit die im Vertrag über die Europäische Union festgelegten diesbezüglichen Ziele erreicht werden; ist der Ansicht, dass der modernen europäischen Handelspolitik eine wichtige Rolle zukommen kann, wenn die UN-Millenniums-Entwicklungsziele ereicht und die internationalen Verpflichtungen in Zusammenhang mit den Menschenrechten, der Ernährungssicherheit und der ökologischen Nachhaltigkeit eingehalten werden sollen;

2.  begrüßt, dass die Europäische Union den Handelsbeziehungen zu Partnerländern in Lateinamerika nunmehr Vorrang einräumt;

3.  betont, dass die Handelspolitik ein wichtiges Mittel zur Erreichung des Ziels einer biregionalen strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika ist; unterstützt in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines interregionalen Partnerschaftsraums Europa-Lateinamerika, der auf einem WTO-kompatiblen Regionalismusmodell beruht;

4.  stellt fest, dass das Ziel einer vertieften Integration der Wirtschaftssphären der EU und Lateinamerikas darin besteht, beiden Seiten Vorteile zu verschaffen; betont, dass engere und faire Handelsbeziehungen mehr und bessere Arbeitsplätze in beiden Regionen schaffen sollten und dem Ziel ressourceneffizienterer und umweltfreundlicherer Wirtschaften dienen müssen; weist allerdings darauf hin, dass eine Zunahme beim Handel nicht zu Entwaldung und mehr Treibhausgasemissionen führen darf;

5.  fordert die Kommission auf, die Entwicklung von fairen Handelspraktiken und den Handel von nachhaltig bewirtschafteten Ressourcen aktiv zu unterstützen;

6.  begrüßt, dass in der Erklärung von Madrid das souveräne Recht der Staaten, ihre natürlichen Ressourcen zu verwalten und deren Nutzung zu regeln, ausdrücklich anerkannt wird, wobei darauf hingewiesen wird, dass Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollten;

7.  weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Länder das Recht haben, die erforderlichen Mechanismen zu schaffen, um ihre Ernährungssicherheit zu gewährleisten und das Überleben und die Entwicklung der kleinen und mittleren Lebensmittelerzeuger abzusichern;

8.  ist der Auffassung, dass die Regierunge in beiden Regionen, wenn sie von den Handelsbeziehungen stärker profitieren und die Gewinne aus dem Handel unter der Bevölkerung angemessen verteilen wollen, diese Gewinne zur Verbesserung der sozialen Vorsorge einsetzen sollten und die Handelspolitik durch angemessene interne und strukturelle Reformen, insbesondere im sozialen und fiskalischen Bereich, ergänzen müssen, wobei bei den Handelsreformen das Verantwortungsbewusstsein zu fördern ist und die handelsbezogenen institutionellen Kapazitäten erweitert und verbessert werden müssen;

9.  betont, dass die Umsetzung länderspezifischer, ineinandergreifender politischer Maßnahmen gefördert werden muss, wenn sich beim Handelsaustausch zwischen den Partnern entsprechend den spezifischen Entwicklungszielen mehr Möglichkeiten ergeben sollen; ist der Ansicht, dass die Inanspruchnahme der Handelshilfe und die Instrumentalisierung intensiver Handelsbeziehungen zugunsten der Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind;

10.  begrüßt die positiven Entwicklungen in denjenigen lateinamerikanischen Ländern, in denen neue mit internen Reformen einhergehende Strategien für den Handel und die Nutzung natürlicher Ressourcen – wie ihr verbesserter Gini-Koeffizient belegt – zur Verringerung der Armut und der Ungleichheiten beigetragen haben, und ist der Ansicht, dass diese Entwicklungen Beispiel dafür sind, unter welchen Bedingungen die Handelspolitik progressive Verteilungseffekte haben kann;

11.  begrüßt, dass in Lateinamerika neue und ambitionierte Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit erprobt werden, die mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik verknüpft sind; fordert die Kommission auf, solche Ansätze der Süd-Süd-Integration zu unterstützen und in Handelsabkommen der Europäischen Union keine Klauseln aufzunehmen, die die positiven Auswirkungen der betreffenden Integrationsansätze beeinträchtigen könnten;

12.  betont, dass Ressourcen und technische Hilfe mobilisiert werden müssen, um Programme zu ermitteln und zu finanzieren, mit denen lokale und regionale Produktionsmöglichkeiten unterstützt werden, um Ernährungssicherheit sicherzustellen und ausgeschlossenen Gemeinschaften auf der untersten Stufe der sozioökonomischen Pyramide sowie kleinen und mittleren Unternehmen einen nachhaltigen Zugang zu den Märkten zu gewähren;

13.  ist der Ansicht, dass die handelsbezogene Hilfe Produzenten dabei unterstützen sollte, die Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der ordnungspolitischen Auflagen und Qualitätsstandards zu senken, und dass Programme entwickelt werden sollten, um Unternehmen bei Inspektionen, Prüfungen und amtlichen Zertifizierungsverfahren zu helfen;

14.  hält es für wichtig, Vorschriften über den Umweltschutz, die Rückverfolgbarkeit und die Lebensmittelsicherheit für Agrarerzeugnisse festzulegen, die im Rahmen der Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika eingeführt werden;

15.  erachtet es für wesentlich, dass Lateinamerika seinen Handel, bei dem immer noch Rohstoffe im Mittelpunkt stehen, stärker diversifiziert, und weiterhin zum nachhaltigen Handel mit Produkten und Dienstleistungen mit höherem Mehrwert übergeht, um weltweit wettbewerbsfähig zu sein; ist der Ansicht, dass bei den weltweiten Verkehrsströmen im Zusammenhang mit den derzeitigen Lieferketten und der gegenwärtigen internationalen Arbeitsteilung Umweltbelange berücksichtigt werden sollten;

16.  fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den lateinamerikanischen Ländern, damit diese gemäß den in der Erklärung von Madrid eingegangenen Verpflichtungen ihre Bemühungen um den baldigen Abschluss eines ehrgeizigen, fairen und umfassenden WTO-Übereinkommens von Doha koordinieren; betont, dass ein offenes, faires und auf Regeln beruhendes multilaterales Handelssystem einen Beitrag zur Förderung der Erholung der Weltwirtschaft nach der Wirtschaftskrise sowie zu Wachstum und Entwicklung leisten wird, indem gegebenenfalls tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse im Einklang mit dem Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer schrittweise und ausgewogen abgebaut werden, was eine wirksame Verringerung der Armut mit sich bringen wird;

17.  bedauert, dass einige lateinamerikanische Länder – insbesondere Argentinien – während der Finanzkrise protektionistische Maßnahmen ergriffen haben; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, mit den lateinamerikanischen Ländern die Frage des Marktzugangs regelmäßig zu erörtern;

18.  betont, dass die Erreichung aller acht Entwicklungsziele der Millenniumserklärung der UN in den derzeitigen multilateralen und bilateralen Handelsverhandlungen als zentrale Aufgabe betrachtet werden sollte; unterstreicht, dass für die Verwirklichung der in der Erklärung von Madrid erneut festgelegten Verpflichtungen im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele und die Beseitigung der Armut in der Welt ein Handelsumfeld erforderlich ist, in dem die Entwicklungsländer Lateinamerikas tatsächlich Zugang zu den Märkten der Industrieländer haben und ihr eigenes produzierendes und lebensmittelverarbeitendes Gewerbe erhalten und weiterentwickeln können, d. h. ein Umfeld, in dem gerechtere Handelspraktiken herrschen und strenge, entsprechend durchgesetzte Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der sozialen Rechte gelten;

19.  ist der Ansicht, dass die Europäische Union – ausgehend von den auf wirtschaftliche Entwicklung ausgerichteten Interessen ihrer Partner – anstreben sollte, ein attraktiveres Angebot zu unterbreiten, um ihre Präsenz in der Region neben den USA und China abzusichern; ist der Ansicht, dass dies auch ergänzende Angebote, z. B. in Bezug auf den Auf- und Ausbau von Kapazitäten und den Technologietransfer, einschließen sollte; betont, dass ein respektvoller Umgang mit den Partnern und die Anerkennung asymmetrischer Bedürfnisse erforderlich sind;

20.  betont erneut, wie wichtig es ist, dass Menschenrechtsklauseln und Umwelt- und Sozialstandards in alle Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern, einschließlich der lateinamerikanischen Länder, aufgenommen werden, damit die Europäischen Union außenpolitisch kohärent agiert und dabei die wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Union berücksichtigt und ihre Grundwerte gefördert werden;

21.  betont, dass anhand positiver Marktentwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette angemessene Erträge möglich sein müssen und Gewinnspannen allen beteiligten Akteuren in der gesamten Wertschöpfungskette zugute kommen sollten;

22.  hält es für notwendig, dass die Handelspartnerschaft der Europäischen Union eine wirklich europäische Dimension bekommt, indem der Handel zwischen den lateinamerikanischen Länder und allen Ländern, einschließlich der mittel- und osteuropäischen Länder, ausgebaut wird; ist der Ansicht, dass beide Seiten ein breiteres Spektrum wirtschaftlicher Tätigkeiten in den Austausch einbeziehen müssen;

23.  betont, dass in Lateinamerika tätige Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union eine konstruktive Rolle spielen sollten, indem sie die hohe Umwelt- und Sozialstandards und strenge Qualitätssicherungsnormen anwenden und angemessene Löhne sowie sichere Arbeitsplätze bieten;

24.  ist sich dessen bewusst, dass es in der Vergangenheit einige Fälle von Fehlverhalten von in Lateinamerika tätigen Unternehmen gab, in denen es zu Umweltschäden, zur Ausbeutung von Arbeitskräften sowie zu ernsthaften Verstößen gegen die Menschenrechte kam; betont, dass sich die Europäische Union als Ganzes und in Lateinamerika tätige Unternehmen mit Sitz in der EU im Umweltbereich, im sozialen Bereich und im Arbeitsbereich vorbildlich verhalten und ein Klima der Transparenz und der Achtung der Menschenrechte schaffen sollten, welches den Schutz aller Beteiligten sicherstellt; weist darauf hin, dass europäische multinationale Unternehmen das Bild der EU in der Region erheblich mitprägen und sich für ihre Werte einsetzen sollten, indem sie sich an die Grundsätze der sozialen Verantwortung von Unternehmen halten;

25.  weist darauf hin, dass der Abschluss der WTO-Übereinkommen über den Bananenhandel, mit dem der langwierige Streit mit den Bananenlieferanten aus lateinamerikanischen Partnerländern und AKP-Partnerländern beigelegt wurde, Fortschritte bei den Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde erleichtern könnte und zum Abschluss der Verhandlungen über verschiedene Abkommen mit Zentralamerika sowie Kolumbien und Peru beigetragen hat; fordert dennoch, dass den Verpflichtungen gegenüber den AKP-Partnerländern und den Interessen der EU-Produzenten Rechnung getragen wird; fordert, dass zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten, allen Handelspartnern in Lateinamerika, einschließlich derjenigen, die kein Handelsabkommen mit der EU abgeschlossen haben, eine faire Behandlung garantiert wird;

26.  betont, dass die im Rahmen der WTO angenommenen Übereinkommen und die bilateralen Abkommen mit bestimmten lateinamerikanischen Ländern, über die derzeit verhandelt wird, Auswirkungen auf die schutzbedürftige Wirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage haben, weil der dortige Agrarsektor demjenigen in Lateinamerika ähnelt; unterstützt deshalb einen Ansatz, bei dem im Rahmen der Handelsbeziehungen zwischen Lateinamerika und der EU die strategisch wichtigen traditionellen Wirtschaftszweige in den Gebieten in äußerster Randlage erhalten werden, sie angemessene Entschädigungszahlungen erhalten und ihnen besondere Aufmerksamkeit zuteil wird, damit nicht die Verpflichtungen in Frage gestellt werden, die die EU gegenüber diesen Gebieten in ihrer Europäischen Strategie für die Regionen in äußerster Randlage eingegangen ist;

27.  betont, dass die Durchführung aller Assoziierungsabkommen den Interessen der betroffenen Menschen Rechnung tragen muss, und sie von den Parlamenten samt ihrer Pfeiler, d. h. politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel, ratifiziert werden müssen;

28.  weist darauf hin, dass die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika erfolgreich abgeschlossen wurden, wobei dieses Abkommen als erstes Abkommen zwischen Regionen zusammen mit angemessenen politischen Begleitmaßnahmen dazu beitragen soll, dass nicht nur der Wohlstand steigt, sondern auch die weitere Integration lateinamerikanischer Länder verbessert wird ; nimmt die Entscheidung Panamas zur Kenntnis, den Prozess seines Beitritts zum Subsystem für zentralamerikanische Wirtschaftsintegration einzuleiten;

29.  stellt fest, dass die Verhandlungen über ein mehrseitiges Handelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien und Peru zu einem positiven Abschluss gekommen sind; weist darauf hin, dass Bolivien beschlossen hat, seine Klage beim Gerichtshof der Andengemeinschaft gegen das mehrseitige Handelsabkommen zurückzuziehen; fordert daher, dass die betroffenen Parteien Schritte in Richtung eines künftigen Assoziierungsabkommens unternehmen, das mit allen Ländern der Andengemeinschaft ausgehandelt wird;

30.  begrüßt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur, da ein Assoziierungsabkommen dieser Art, das von höchster Bedeutung ist und 700 Millionen Menschen betrifft, wenn es zügig abgeschlossen wird, das ehrgeizigste biregionale Abkommen weltweit wäre, und betont, dass es in allen Phasen der Verhandlungen eng beteiligt werden sollte; ist sich bewusst, dass Agrarthemen bei den Verhandlungen wahrscheinlich einer der sensiblen Punkte sein werden; fordert, dass Agrarimporte in die EU nur dann zugelassen werden dürfen, wenn für diese Importe die europäischen Standards für Verbraucherschutz, Tierschutz, Umweltschutz und Sozialmindeststandards eingehalten werden; betont, dass am Ende ein von beiden Seiten als ausgewogen empfundenes Ergebnis erzielt werden muss, indem gewährleistet wird, dass die jüngsten Entwicklungen in der Weltwirtschaft, die weltweiten Herausforderungen im Umweltbereich, wie z. B. der Klimawandel, sowie die vom Parlament vorgebrachten Forderungen und Anliegen umfassend berücksichtigt werden;

31.  fordert die Kommission auf, an den Verhandlungen über die erforderliche Aktualisierung der Abkommen mit Chile und Mexiko eng beteiligt zu werden;

32.  unterstützt entschieden die Zustimmung zum Gemeinsamen Durchführungsplan zur Strategischen Partnerschaft Mexiko-EU und die Verhandlungen mit dem Ziel einer ehrgeizigen Modernisierung der Handelsbeziehungen, um das gesamte Potenzial des Assoziierungsabkommens EU-Mexiko auszuschöpfen, welches seit seinem Inkrafttreten einen Zuwachs der Handelsströme um 122 % ermöglicht hat;

33.  unterstützt entschieden den Fahrplan und das Arbeitsprogramm für die Partnerschaft für Entwicklung und Innovation zwischen Chile und der EU und den für beide Seiten zufriedenstellenden Ausbau des Assoziierungsabkommens im Bereich des Handels mit Gütern und Dienstleistungen, durch den der Handel zwischen Chile und der EU seit 2003 mehr als verdoppelt werden konnte;

34.  betont, dass vorab eine Folgeabschätzung in Bezug auf das Abkommen mit dem Mercosur durchgeführt werden muss, weil voraussichtlich die Ausfuhr von Rindfleisch nach Europa um 70 % und von Geflügelfleisch um 25 % ansteigen wird, wobei dieses Fleisch aufgrund der weniger strikten hygienischen, umweltbezogenen und sozialen Auflagen günstiger ist;

35.  fordert die Kommission und ihre lateinamerikanischen Partner auf, die Zivilgesellschaft an der Überwachung der Einhaltung der in den Handelsabkommen festgelegten Bestimmungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Menschrechte und Umweltschutz zu beteiligen und die Durchführung der im Zusammenhang mit den Assoziierungsabkommen vorgesehenen regelmäßigen Aussprachen mit der Zivilgesellschaft zu fördern;

36.  ist zutiefst besorgt über die vor kurzem von argentinischen Regierungsstellen erlassenen restriktiven Maßnahmen in Bezug auf Lebensmittel, die aus Drittstaaten, einschließlich der EU, eingeführt werden; betrachtet diese Maßnahmen als ein echtes nichttarifäres Handelshemmnis, das nicht mit den WTO-Verpflichtungen vereinbar ist; fordert daher die argentinische Regierung auf, diese rechtswidrigen Beschränkungen für Lebensmittel aufzuheben, weil sie ein falsches Signal sein könnten und die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur erheblich behindern dürften;

37.  fordert die Kommission auf, die Verhandlungen transparenter zu gestalten, indem sie allen Sozialpartnern aus Sektoren, die möglicherweise von den Ergebnissen der Verhandlungen über die Handelsabkommen betroffen sein werden, frühzeitig Zugang zu zentralen Dokumenten und den Abkommensentwürfen gewährt, wobei Standardverfahren für Geheimhaltungsvorschriften unterliegenden Dokumenten anzuwenden sind, und ein dauerhaftes und formalisiertes Verfahren für die Konsultation mit diesen Sozialpartnern festlegt;

38.  weist darauf hin, dass die Union der Südamerikanischen Nationen (UNASUR) eine wichtige Rolle spielt;

39.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinenten in Betracht zu ziehen, damit ein neues Eisenbahnnetz in Lateinamerika entwickelt wird;

40.  nimmt die Entscheidung zur Kenntnis, die Gemeinschaft lateinamerikanischer und karibischer Staaten (CELAC) einzurichten; betont, dass die regionale Integration ein Vorgang von grundlegender Bedeutung ist, um Lateinamerika bei seiner Anpassung an die neuen globalen Herausforderungen zu unterstützen;

41.  ist der Ansicht, dass die Rahmenprogramme in den Bereichen Handel, Energie und Klimawandel ineinandergreifen und einander stützen sollten;

42.  fordert die Kommission auf, die Partnerländer in Lateinamerika beim Aufbau wettbewerbsfähiger rentabler Produktionsbetriebe zu unterstützen; schlägt die Einrichtung regionaler Handelsakademien in den Regionen Lateinamerikas und den EU-Mitgliedstaaten vor, die sich mit dem Aufbau von Kapazitäten bei kleinen und mittleren Unternehmen befassen sollen, indem sie Fortbildungslehrgänge zu den Rahmenbedingungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Gütern und Dienstleistungen mit der Partnerregion anbieten;

43.  fordert die lateinamerikanischen Länder mit Nachdruck auf, sich tatkräftig darum zu bemühen, den Klimawandel zu bekämpfen und insbesondere der Entwaldung Einhalt zu gebieten;

44.  plädiert dafür, dass die EU Handelsmessen mit dem Themenschwerpunkt EU-Lateinamerika in den verschiedenen europäischen und lateinamerikanischen Ländern unterstützt, damit ein Forum für Kontakte und den Abschluss von Partnerschaftsverträgen, insbesondere zwischen kleinen und mittleren Unternehmen, zur Verfügung steht;

45.  ist der Ansicht, dass bei der nächsten Reform des Allgemeine Präferenzsystems (APS) dieses noch wirksamer und stabiler werden muss, damit sichergestellt wird, dass Lateinamerika die potenziellen Vorteile dieses Präferenzsystems nutzen kann; vertritt die Auffassung, dass bei den Verhandlungen über Handelsabkommen mit Ländern, die bereits von der ASP+-Regelung profitiert haben, ein Grad an Asymmetrie zugelassen werden sollte, bei dem die Präferenzebenen, die bereits im Rahmen der ASP+-Regelung galten, umfassend berücksichtigt werden; betont, dass es allen Länder freisteht, nicht in Verhandlungen zu treten, und sie weiterhin von der ASP+-Regelung profitieren können, sofern sie die einschlägigen Bedingungen erfüllen;

46.  weist auf die Schaffung einer neuen Investitionsfazilität für Lateinamerika (LAIF) durch die EU hin, die in erster Linie dazu dienen soll, mehr Finanzmittel zur Diversifizierung von Investitionen in Lateinamerika zu mobilisieren, die zum Fortschritt in prioritären Bereichen beitragen, wie z. B. zuverlässige Verkehrs- und Mobilitätssysteme, Energieeinsparungen, erneuerbare Energieträger, Bildung und Forschung;

47.  begrüßt die Entscheidung, eine Stiftung EU-Lateinamerika/Karibik zu gründen, die auch in Bezug auf den Handel von Nutzen sein wird, um die biregionale Partnerschaft zu stärken, ihre Außenwirkung zu erhöhen und ihr gesamtes Potenzial aufzuzeigen;

48.  ist der Auffassung, dass die Formulierung der Kapitel über Investitionsschutz in Handelsabkommen dazu beitragen muss, für die Entwicklungen der Investitionen Rechtssicherheit zu schaffen, ohne zu verhindern, dass die Regierungen den umwelt-, gesundheits- und sozialpolitischen Forderungen ihrer Bürger nachkommen können;

49.  weist darauf hin, wie wichtig die von einer internationalen Kommission vorgenommene Überprüfung der Auslandsverschuldung von Ecuador war, und bestärkt andere Länder darin, ähnliche Verfahren durchzuführen; fordert die Kommission und den Rat auf, das Problem der Auslandsverschuldung einiger Länder Lateinamerikas und der Karibik sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Finanzinstitutionen rascher zu lösen;

50.  fordert die Europäische Union auf, das neue Konzept zur Förderung des Umweltschutzes durch Entschädigungszahlungen für den Verlust potenzieller Handelseinnahmen zu unterstützen und die Schaffung des Yasuni-ITT-Treuhandfonds unter der Ägide des UNDP entsprechend dem Vorschlag der ecuadorianischen Regierung, mit dem die Bevölkerung von Ecuador für den Verzicht auf die Erdölförderung aus den Ölfeldern im Yasuni-Nationalpark entschädigt werden soll, zu kofinanzieren;

51.  bekräftigt, dass die EU diejenigen Entwicklungsländer aktiv und konkret unterstützen sollte, die die so genannten Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens nutzen, um im Rahmen ihrer nationalen öffentlichen Gesundheitsprogramme Arzneimittel zu erschwinglichen Preisen bereitstellen zu können;

52.  fordert die Kommission auf, die Empfehlungen dieses Berichts in der neuen Handelsstrategie der EU umzusetzen, insbesondere was den künftigen Handel zwischen der EU und der LAC angeht;

53.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 285 E vom 22.11.2006, S. 126.
(2) ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.
(3) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 261.
(4) ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.
(5) ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.
(6) ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 291.
(7) ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 591.
(8) ABl. C 297 E vom 20.11.2008, S. 193.
(9) ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 64.
(10) ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 77.
(11) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 5.
(12) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0089.
(13) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0141.
(14) ABl. C 285 E vom 26.11.2009, S. 126.
(15) ABl. L 211 vom 6.8.2008, S. 1.
(16) „The Future of the WTO – Addressing Institutional Challenges in the New Millennium“, Bericht des Consultative Board an den Generaldirektor Supachai Panitchpakdi (WTO, Januar 2005).
(17) UNFCCC Draft decision -/CP.15, Copenhagen Accord, FCCC/CP/2009/L.7.

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