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Verfahren : 2010/2078(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0314/2010

Eingereichte Texte :

A7-0314/2010

Aussprachen :

PV 22/11/2010 - 13
CRE 22/11/2010 - 13

Abstimmungen :

PV 23/11/2010 - 6.16
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0418

Angenommene Texte
PDF 144kWORD 56k
Dienstag, 23. November 2010 - Straßburg
EZB-Jahresbericht 2009
P7_TA(2010)0418A7-0314/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2010 zu dem Jahresbericht der EZB für 2009 (2010/2078(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2009,

–  gestützt auf Artikel 284 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf Artikel 15 des dem Vertrag als Anhang beigefügten Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 1998 zur demokratischen Rechenschaftspflicht in der dritten Phase der WWU(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2009 über die jährliche Erklärung zum Euroraum 2009 (KOM(2009)0527) und das diese Mitteilung begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2009)1313/2),

–  in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière vom 25. Februar 2009,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. September 2009 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (KOM(2009)0499),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. September 2009 für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank (KOM(2009)0500),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zum Jahresbericht der EZB für 2008(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zu Euro@10: zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen(3),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0314/2010),

A.  in der Erwägung, dass das reale Gesamt-BIP in der Eurozone im Jahre 2009 nach der Verschärfung der Finanzkrise im Zuge des Zusammenbruchs von Lehman Brothers um 4,1 % gesunken ist, und dass sich hinter einer solchen pauschalen Zahl große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone verbergen,

B.  in der Erwägung, dass die durchschnittliche Jahresinflation bei 0,3 % lag und die mittel- bis langfristigen Inflationserwartungen im Rahmen der Ziele der EZB, die Inflationsraten niedrig und nahe bei 2 % zu halten, lagen,

C.  in der Erwägung, dass die allgemeinen durchschnittlichen Defizitquoten der öffentlichen Haushalte in der Eurozone um etwa 6,3 % gestiegen sind und die öffentliche Verschuldungsquote im Verhältnis zum BIP in der Eurozone von 69,4 % des BIP im Jahre 2008 auf 78,7 % im Jahre 2009 gestiegen ist,

D.  in der Erwägung, dass der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar von 1,39 USD am 2. Januar 2009 auf 1,26 USD Mitte März 2009 fiel, sich Anfang Dezember 2009 auf einen Spitzenwert von 1,51 USD erholte und 2010 auf einen Tiefstkurs von 1,19 USD fiel, der am 2. Juni 2010 erreicht wurde,

E.  in der Erwägung, dass im Jahr 2009 der Wechselkurs des Renminbi gegenüber dem Euro von den chinesischen Behörden nicht korrekt festgesetzt wurde und der Euro somit gegenüber der chinesischen Währung künstlich stark war,

F.  in der Erwägung, dass die EZB ihren Zinssatz auf 1 % nach unten angepasst und mit Hilfe umfangreicher und beispielloser nicht standardmäßiger Maßnahmen die Unterstützung der Kreditwirtschaft fortgesetzt hat, sowie in der Erwägung, dass sich die Bilanzsumme der EZB das ganze Jahr 2009 hindurch deutlich erhöht hat,

G.  in der Erwägung, dass es im Euroraum in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 Anzeichen einer wirtschaftlichen Stabilisierung gegeben hat und dass die vierteljährlichen Wachstumsraten zwar noch schwach sind, dennoch aber wieder im positiven Bereich liegen, auch wenn diese pauschalen Zahlen deutlich machen, dass sich dieser Trend nicht in allen Mitgliedstaaten des Euroraums widerspiegelt, von denen einige sich in demselben Zeitraum nach wie vor in einer Rezession befanden,

H.  in der Erwägung, dass die EZB vor der in mehreren Ländern des Euroraums eingetretenen öffentlichen Schuldenkrise für 2010 eine reale BIP-Wachstumsrate zwischen 0,1 % und 1,5 % in der Eurozone erwartet hatte,

Einleitung

1.  begrüßt den Umstand, dass der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist und der EZB den Status eines Organs der Europäischen Union verleiht, wodurch die Verantwortung des Parlaments gesteigert wird, da das Parlament jenes Organ darstellt, durch das die EZB gegenüber den europäischen Bürgern in erster Linie rechenschaftspflichtig ist;

2.  begrüßt die Wiederaufnahme des Währungsdialogs mit dem neuen Europäischen Parlament nach den Wahlen vom Juni 2009;

3.  befürwortet die Einführung des Euro durch Estland am 1. Januar 2011;

4.  weist darauf hin, dass geldpolitische Maßnahmen für die reale Preisentwicklung nur einen Faktor neben anderen darstellen, wobei sich in den letzten Jahren vor allem spekulative Tendenzen auf einzelnen Märkten und eine zunehmende und absehbare Verknappung natürlicher Ressourcen preistreibend ausgewirkt haben;

5.  verweist darauf, dass diese Ungleichgewichte eine angemessene Geldpolitik innerhalb der Eurozone vor erhebliche Schwierigkeiten stellen; fordert die Regierungen deshalb zu einer Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitiken auf;

Wirtschaftliche und finanzielle Stabilität

6.  stellt fest, dass zwischen den Volkswirtschaften der Eurozone weiterhin erhebliche makroökonomische Ungleichgewichte bestehen;

7.  vertritt die Auffassung, dass die Finanzkrise in einigen Ländern des Euroraums eine ernsthafte Angelegenheit für den Euroraum insgesamt ist und Funktionsstörungen des Eurogebiets widerspiegelt; vertritt die Auffassung, dass diese Entwicklung die Notwendigkeit für Reformen und eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik innerhalb des Eurogebiets belegt;

8.  fordert die Kommission und die Zentralbank eindringlich auf, entsprechend dem Vorschlag des Baseler Ausschusses zu Basel III Vorschläge zu erarbeiten, mit denen verbindliche Regeln für die Einführung eines antizyklischen Puffers festgelegt werden; fordert den Rat, die Kommission und die Zentralbank auf, sich bei der künftigen Ratifizierung der Vorschläge des Baseler Ausschusses auf der Ebene der G 20 für eine konsequente und zügige Umsetzung der Vorschläge einzusetzen;

9.  verweist auf den Umstand, dass die Grundsätze des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der Vergangenheit nicht in allen Fällen umfassend beachtet wurden; erinnert daran, dass das Ziel einer Wiederherstellung des Gleichgewichts der öffentlichen Finanzen und einer Verringerung der Verschuldung für überschuldete Staaten zwar eine Notwendigkeit darstellt, dies allein aber das Problem der wirtschaftlichen Ungleichgewichte zwischen den Ländern des Eurogebiets und darüber hinaus zwischen den Mitgliedstaaten der EU nicht beheben wird; fordert deshalb eine vorbehaltlose und einheitlichere Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes; vertritt die Auffassung, dass der Pakt durch den Aufbau eines Frühwarnsystems zur Erkennung möglicher Defizite beispielsweise in Form eines „Europäischen Semesters“ ergänzt werden sollte, um so nicht nur die Überwachung zu verstärken und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik zur Gewährleistung einer fiskalpolitischen Konsolidierung zu verbessern, sondern auch das Ziel verfolgt werden sollte, über die haushaltspolitische Dimension hinaus andere makroökonomische Ungleichgewichte anzugehen und die Durchsetzungsverfahren zu verstärken;

10.  ist der Auffassung, dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen, um mit der allmählichen Verringerung der Defizite zu beginnen und das Vertrauen in die europäischen öffentlichen Finanzen wieder herzustellen;

11.  stellt fest, dass eine Währungsunion auf eine solide und verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik angewiesen ist, um sich als widerstandsfähig zu erweisen; bedauert, dass in der Wirtschafts- und Währungsunion die Betonung vorwiegend auf den währungspolitischen Aspekten lag;

12.  ist der Auffassung, dass Mitgliedstaaten, die sich nicht an die Vorschriften des Eurogebiets über öffentliche Finanzen und den Zugang zu verlässlichen Statistiken halten, einem erweiterten und verschärften Maßnahmenpaket unterliegen sollten, um eine genauere Beachtung der Vorschriften zu gewährleisten;

13.  geht davon aus, dass aufgrund eines fehlenden im Voraus festgelegten Mechanismus zum Krisenmanagement und des Verhaltens mancher Regierungen eine rasche Lösung der öffentlichen Schuldenkrise in einigen Mitgliedstaaten des Eurogebiets erschwert wurde und auch in Zukunft die Fähigkeit der WWU, in möglichen vergleichbaren Situationen rasch zu reagieren, schwächen wird; fordert deshalb die Vorlage eines dauerhaften Rahmens für das Krisenmanagement;

14.  fordert, dass finanzielle Hilfen für EU-Länder, die sich in einer Schuldenkrise befinden, so konzipiert sein müssen, dass sie die Rückzahlung von Krediten, einen ausgeglichenen Haushalt und wirtschaftliche Reformen begünstigen, und weist auf die Gefahr hin, dass Kredite zu Finanzhilfen werden, die zur Kreditaufnahme und zur Verschuldung ermutigen;

15.  fordert deshalb die Kommission auf, Vorschläge zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorzulegen, in denen konkrete Ziele für eine Überwindung der wettbewerbsspezifischen Kluft zwischen den europäischen Volkswirtschaften im Hinblick auf die Schaffung von Anreizen für ein beschäftigungsförderndes Wachstum enthalten sind;

16.  teilt die Bedenken in Bezug auf mögliche Spekulationen gegen den Euro;

17.  ist der Auffassung, dass die Entwicklung des Kreditwachstums und der Preise von Vermögenswerten in der EU und in den Mitgliedstaaten ein entscheidender Indikator für eine wirksame Überwachung der Finanzstabilität innerhalb der WWU und in der EU insgesamt ist;

18.  ist besorgt über die anhaltenden Spannungen auf den Märkten für Staatsanleihen im Eurogebiet, die sich in einer Ausweitung der Zinsspannen niederschlagen; ist der Auffassung, dass die Flucht in sichere Anlageformen, die durch Panikwellen während der gegenwärtigen Finanzkrise ausgelöst wurde, zu massiven Verzerrungen und teuren negativen Externalitäten geführt hat;

19.  fordert eine zeitgerechte Umsetzung der Verordnung über Ratingagenturen (Verordnung (EG) Nr. 1060/2009) und begrüßt den Vorschlag der Kommission vom 2. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen; fordert die Kommission aber gleichzeitig auf, darüber hinauszugehen und Vorschläge für eine strengere Überwachung der Arbeitsweise dieser Agenturen, für eine Optimierung der Zuverlässigkeit von Ratingagenturen und für eine Prüfung der Möglichkeiten zur Schaffung einer Europäischen Ratingagentur vorzulegen; betont, dass sich das Rating der öffentlichen Verschuldung des Eurogebiets während der Krise als problematisch erwiesen hat;

Governance und Entscheidungsfindung

20.  unterstreicht die Unabhängigkeit der EZB;

21.  empfiehlt, dass die EZB die Transparenz ihrer Arbeit steigert, um ihre Legitimität und Vorhersehbarkeit zu verbessern; weist darauf hin, dass eine solche Transparenz auch in Bezug auf die internen Modelle erforderlich ist, die zur Bewertung illiquider Sicherheiten verwendet werden, und bei den Bewertungen spezifischer Wertpapiere, die als Sicherheiten angeboten werden;

22.  vertritt die Auffassung, dass in Anbetracht des neuen Rechtsstatus der EZB aufgrund des Vertrags von Lissabon die vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für das Direktorium speziellen Anhörungen im zuständigen parlamentarischen Ausschuss und einer anschließenden Abstimmung durch das Europäische Parlament unterliegen sollten; stellt fest, dass darüber hinaus seit dem Ausbruch der Krise der EZB eine entscheidende Rolle zukommt, und ist deshalb der Auffassung, dass dies mit einer verstärkten Transparenz und Rechenschaftspflicht einhergehen sollte;

23.  begrüßt es, dass der Euro-Gruppe im Vertrag von Lissabon Rechtspersönlichkeit verliehen wurde und dass die EZB an den Sitzungen der Euro-Gruppe teilnimmt;

24.  betont seine Entschlossenheit, den Währungsdialog als wichtigen Bestandteil der demokratischen Kontrolle der EZB fortzusetzen;

25.  begrüßt den Vorschlag zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB), mit dem die derzeitige Lücke in der Finanzaufsicht auf Makroebene geschlossen werden wird; fordert die EZB auf, eindeutige Modelle und Definitionen festzulegen, um eine effiziente Arbeitsweise und Rechenschaftspflicht des Ausschusses zu gewährleisten; fügt hinzu, dass alle neuen Aufgaben, die der EZB im Hinblick auf den ESRB übertragen werden, die Unabhängigkeit der EZB in keiner Weise beeinträchtigen werden;

26.  stellt fest, dass das Konzept, demzufolge der ESRB lediglich Warnungen und Empfehlungen ohne Durchsetzungscharakter ausgeben soll, in Bezug auf Verantwortlichkeit und effiziente Umsetzung nicht befriedigend ist; bedauert, dass der ESRB nicht selbst das Vorhandensein einer Krisensituation feststellen kann;

27.  begrüßt den Vorschlag, den Vorsitzenden des ESRB in einem anderen Rahmen als dem der währungspolitischen Dialoge im Europäischen Parlament anzuhören;

Überwindung der Krise

28.  geht davon aus, dass die Erholung der wirtschaftlichen Tätigkeit im zweiten Halbjahr 2009 ein Ergebnis der von den Regierungen und Zentralbanken ab Ende 2008 weltweit ergriffenen außerordentlichen Maßnahmen in Form von Garantien für Verbindlichkeiten von Banken, Kapitalspritzen und Strukturen zur Vermögenssicherung gewesen ist;

29.  weist darauf hin, dass die Finanzkrise im Euroraum eine Solvenzkrise ist, die sich anfänglich als Liquiditätskrise darstellte; ist der Ansicht, dass eine solche Situation langfristig nicht dadurch gelöst werden kann, dass man hoch verschuldeten Volkswirtschaften einfach neue Kredite und Liquiditäten zur Verfügung stellt und dies mit Plänen für eine beschleunigte Haushaltskonsolidierung kombiniert;

30.  vertritt ebenso die Auffassung, dass die Krise einen Trend in der Wirtschaftspolitik der letzten Jahre aufgezeigt hat, der zu dem derzeitigen hohen Niveau der öffentlichen und der privaten Verschuldung beigetragen hat, deren Behebung viele Jahre dauern wird; geht davon aus, dass einige Teile Europas mehr Schwierigkeiten haben werden als andere, die Folgen und Auswirkungen der Krise zu überwinden und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, neue Innovationen und mehr Beschäftigung zu erreichen; hebt hervor, dass in ganz Europa Reformen durchgeführt werden müssen;

31.  erinnert daran, dass zwischen 1999 und 2007, also vor Ausbruch der Finanzkrise, der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP des Eurogebiets und der gesamten EU ebenso wie der öffentliche Schuldenstand in den meisten Mitgliedstaaten rückläufig war, wohingegen die Verschuldung der privaten Haushalte und der Unternehmen sowie die Fremdkapitalaufnahme des Finanzsektors im gleichen Zeitraum stark angestiegen waren;

32.  erinnert daran, dass die enorme Zunahme der öffentlichen Verschuldung in mehreren Mitgliedstaaten seit 2008 dadurch ausgelöst wurde, dass die betreffenden Länder mit Exzessen konfrontiert waren, die zuvor durch ein unhaltbares Wachstum der privaten Verschuldung und gewaltige Finanzblasen verursacht worden waren; ist daher der Auffassung, dass die gegenwärtige Krise klar gezeigt hat, dass auch die Haushaltslage unhaltbar ist, wenn die Finanzierung des Privatsektors unhaltbar ist;

33.  stellt fest, dass die Krise und die anschließenden „Rettungs“- und Konjunkturprogramme zu weitreichenden Austeritätsmaßnahmen einiger Mitgliedstaaten geführt haben, die aber gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Regierungen ganz erheblich einschränken;

34.  warnt davor, dass diese Austeritätspakete nicht zu Maßnahmen führen sollten, die eine erhebliche Dämpfung der wirtschaftlichen Erholung nach sich ziehen, was ein neues Modell der wirtschaftspolitischen Steuerung mit Instrumenten und einem Zeitrahmen erfordert, die ein Gleichgewicht zwischen der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und den Anforderungen im Hinblick auf Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und in die nachhaltige Entwicklung herstellen können;

35.  betont, dass die mangelnde Kreditzufuhr zugunsten der Realwirtschaft, insbesondere zugunsten der KMU, sowohl auf eine rückläufige Nachfrage aufgrund rückläufiger Aktivitäten in der Realwirtschaft zurückzuführen war als auch auf die Weigerung der Banken, Kredite zu vergeben;

36.  hebt hervor, dass einige Banken in den Mitgliedstaaten in hohem Maße auf die Bereitstellung von Liquidität durch die EZB angewiesen waren;

37.  stellt fest, dass die von der EZB seit Oktober 2008 eingeleiteten außergewöhnlichen Maßnahmen zur Stützung der Kredite sich insoweit als erfolgreich erwiesen haben, als sie eine Verschärfung der Rezession und weitere Turbulenzen auf den Finanzmärkten verhindert haben; wiederholt, dass eine Aufhebung dieser Maßnahmen in zeitlicher Hinsicht sorgfältig gewählt und mit den nationalen Regierungen insbesondere im Hinblick auf den kollektiven und gleichzeitigen Rückgriff auf Sparmaßnahmen in vielen Mitgliedstaaten sorgfältig koordiniert werden muss;

38.  ist jedoch darüber besorgt, dass die Ausstiegsstrategie der EZB eine asymmetrische Wirkung entfalten könnte, da es hinsichtlich des Konjunkturzyklus große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Eurogebiete gibt;

39.  würde es begrüßen, wenn die Europäische Zentralbank im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen Staatsanleihen von Ländern des Eurogebiets allgemein als Sicherheit akzeptieren und sich damit der bewährten Praxis der Bank of England und der Federal Reserve Bank anschließen würde;

40.  unterstreicht, dass ein allmählicher Ausstieg aus den öffentlichen Defiziten und die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen für das Eurogebiet insgesamt von entscheidender Bedeutung sind;

41.  nimmt die Anzahl der Vorschläge in der EU zur Vollendung der aufsichtsrechtlichen Vorkehrungen, zur Bewältigung der Krise und zur Regulierung des Schatten-Bankensektors zur Kenntnis;

42.  teilt die Bedenken in Bezug auf die prozyklischen Aspekte der derzeit geltenden regulatorischen, aufsichtsrechtlichen, buchungstechnischen und steuerrechtlichen Bestimmungen, die zu einer Verstärkung der Fluktuationen führen, die ihrerseits fester Bestandteil des Funktionierens einer Marktwirtschaft sind;

43.  unterstreicht die Notwendigkeit einer entschiedenen Stärkung der Kapitalpolster der Banken und einer Anhebung der Qualität des Kapitals und begrüßt die Vorschläge des Baseler Ausschusses zur engeren Definition von hartem Eigenkapital und zur Einführung höherer Eigenkapitalquoten; weist ebenfalls nachdrücklich auf die Beziehungen zwischen der Finanzwirtschaft und der Realwirtschaft und auf die Auswirkungen, die eine Regulierung der einen auf die andere haben kann, hin;

44.  vertritt die Auffassung, dass das globale Finanzsystem so ausgerichtet werden muss, dass es weniger anfällig ist, und dass auf weltweiter Ebene Lehren aus der Krise gezogen werden müssen, um so Systemrisiken zu senken, Finanzblasen zu bewältigen und die Qualität des Risikomanagements und die Transparenz der Finanzmärkte zu verbessern, wobei mit Nachdruck darauf hinzuweisen ist, dass ihre grundlegende Aufgabe darin besteht, die Realwirtschaft mit Finanzmitteln auszustatten;

Außendimension

45.  stellt fest, dass der Euro im Laufe des Jahres 2009 seine Stellung als internationale Währung gestärkt hatte, im Jahre 2010 jedoch erheblichem Druck ausgesetzt war;

46.  weist darauf hin, dass der Euro in einer Zeit großer Wechselkursschwankungen stärker geworden ist, insbesondere gegenüber dem US-Dollar und dem Renminbi, und bekundet seine Besorgnis darüber, dass dies eine schädliche Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit des Eurogebiets haben könnte;

47.  weist darauf hin, dass die Stärke des Euro teilweise auf die schwachen wirtschaftlichen Aktivitäten in den USA zurückzuführen war, wo das Leistungsbilanzdefizit 2009 auf unter 3 % des BIP zurückging und das Bundeshaushaltsdefizit im Haushaltsjahr 2009 auf etwa 10 % des BIP anstieg, wogegen die Schwächung des Euro u.a. auch mit dem mangelnden Vertrauen der weltweiten Märkte in einzelne hochverschuldete EU-Mitgliedstaaten zusammenhing; teilt die Bedenken in Bezug auf eine Ausweitung der Geldmenge in den USA und – in geringerem Umfang – auch in der EU;

48.  ist besorgt über die Auswirkungen der Volatilität der Wechselkurse und der Carry-Trade-Geschäfte für die globale Finanzstabilität und die Realwirtschaft;

49.  unterstreicht, dass das Eurogebiet ungeachtet der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise um neue Mitgliedstaaten erweitert werden sollte, weist jedoch darauf hin, dass die Erfüllung der Maastricht-Kriterien eine Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft im Eurogebiet darstellt; begrüßt den Umstand, dass alle Mitgliedstaaten, die diese Kriterien erfüllen, den Euro zügig einführen;

50.  vertritt die Auffassung, dass die Übernahme des Euro durch Estland den Status dieser Währung trotz öffentlicher Schuldenkrise aufzeigt; ist davon überzeugt, dass dieser Status weitere Mitgliedstaaten dazu bewegen wird, die Mitgliedschaft im Eurogebiet zu beantragen;

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51.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Eurogruppe und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) ABl. C 138 vom 4.5.1998, S. 177.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0090.
(3) ABl. C 16 E vom 22.1.2010, S. 8.

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