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Verfahren : 2008/0227(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0050/2010

Eingereichte Texte :

A7-0050/2010

Aussprachen :

PV 14/12/2010 - 19
CRE 14/12/2010 - 19

Abstimmungen :

PV 15/12/2010 - 9.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0479

Angenommene Texte
PDF 223kWORD 37k
Mittwoch, 15. Dezember 2010 - Straßburg
Aufhebung von Richtlinien über das Messwesen ***I
P7_TA(2010)0479A7-0050/2010
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Richtlinien 71/317/EWG, 71/347/EWG, 71/349/EWG, 74/148/EWG, 75/33/EWG, 76/765/EWG, 76/766/EWG und 86/217/EWG des Rates über das Messwesen (KOM(2008)0801 – C6-0467/2008 – 2008/0227(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (KOM(2008)0801),

–  gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0467/2008),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Mai 2009(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. November 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0050/2010),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 277 vom 17.11.2009, S. 49.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. Dezember 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/.../ EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Richtlinien 71/317/EWG, 71/347/EWG, 71/349/EWG, 74/148/EWG, 75/33/EWG, 76/765/EWG, 76/766/EWG und 86/217/EWG des Rates über das Messwesen
P7_TC1-COD(2008)0227

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2011/17/EU.)


ANHANG

Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission

Gemäß Artikel 25 der Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte wird die Kommission vom Europäischen Parlament und vom Rat ersucht, vor dem 30. April 2011 über die Durchführung der genannten Richtlinie Bericht zu erstatten und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.

In diesem Zusammenhang und entsprechend den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung (gegebenenfalls einschließlich einer Folgenabschätzung und einer öffentlichen Konsultation) wird eine Bewertung vorgenommen werden, in deren Rahmen festgestellt wird, ob, und wenn ja inwieweit, der Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/22/EG auf Messgeräte ausgedehnt werden soll, die zurzeit unter die Richtlinien 71/317/EWG, 71/347/EWG, 74/148/EWG, 75/33/EWG, 76/765/EWG, 76/766/EWG und 86/217/EWG fallen.

Dem Ergebnis der Bewertung entsprechend wird – im Interesse eines einheitlichen legislativen Vorgehens der Union im Bereich der Messgeräte – auch noch einmal der Zeitpunkt der Aufhebung dieser Richtlinien geprüft.

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